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Brandschutzmaßnahmen beim Tunnelbau ... - Adjutum

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Brandschutz<br />

ISSN 1816-8744<br />

ADJUTUM VERLAG • Fröhlichgasse 10, 1230 Wien • P.b.b. • GZ05Z036063 • Verlagspostamt: 1230 Wien Ausgabe 4/2009<br />

❑ Brandschutzmaßnahmen <strong>beim</strong> <strong>Tunnelbau</strong><br />

❑ Risikomanagement


Calan bau<br />

4/2009<br />

2


4/2009<br />

editorial<br />

Sehr geehrte LeserInnen!<br />

In dieser Ausgabe berichten wir wieder über einige Schwerpunktthemen<br />

und hoffen, dass für Sie etwas Interessantes dabei<br />

ist.<br />

Risikomanagement<br />

Risikoidentifikation, Risikoanalyse und Risikobewertung sind<br />

nur drei Schlagworte aus dem vielfältigen Bereich des Risikomanagements,<br />

welches eine Erfassung und Bewertung von Risiken<br />

sowie die Steuerung von Reaktionen auf festgestellte Risiken<br />

bewirken soll.<br />

Der Brandschutz hat im Gesamtbild des Risikos einen bedeutenden<br />

Stellenwert, hängen doch Arbeitsplätze, Objektschäden<br />

und oft damit verbundene Produktionsausfälle, Lieferverzüge<br />

und allerlei monetäre Bewertungen von den geplanten Maßnahmen<br />

ab.<br />

Immer mehr Betriebe lassen ihr persönliches Risiko von Spezialisten<br />

erkennen und die daraus resultierenden notwendigen<br />

Maßnahmen beschreiben, um den kontinuierlichen Fortgang<br />

des Betriebes zu sichern. Dabei werden gerade die Brandrisiken<br />

sehr hoch bewertet. Lesen Sie in unserem Bericht über die<br />

Blickpunkte, die Möglichkeiten und die daraus resultierenden<br />

Vorgaben.<br />

Brandschutz im Tunnel<br />

Viele Katastrophen haben ihre Gründe, die Vorsorgemaßnahmen<br />

werden manchmal belächelt, erst wenn grobe Schäden<br />

passieren werden Ratschläge eingeholt.<br />

Brandschutzmaßnahmen in Tunnelbereichen<br />

müssen bestens vorgeplant,<br />

einfach in der Umsetzung, für<br />

die Einsatzkräfte bewältigbar und<br />

vom Zahler akzeptiert sein. Erst dann<br />

werden Zwischenfälle mit gravierenden<br />

Ausmaßen für die Einsatzkräfte<br />

überschaubar und die Katastrophen<br />

die daraus entstehen gelindert.<br />

Hierzu haben wir einen Tunnelspezialisten<br />

zu Wort gebeten, welcher in einem umfangreichen Artikel<br />

diverse Notwendigkeiten und Blickwinkel beleuchtet.<br />

Verwendung CE-gekennzeichneter Bauprodukte in Österreich<br />

Mit Mitte Dezember 2009 wurden erstmals Abänderungen zur<br />

bestehenden Baustoffliste nicht in Form einer Neufassung sondern<br />

als Novelle zur Verordnung veröffentlicht.<br />

Diese Novelle geht alle an: Planer, Bausachverständige, Baubehörden,<br />

nicht zuletzt auch den privaten „Häuselbauer“ bzw.<br />

muss unterstrichen werden, dass es keine Unterschiede zwischen<br />

Privaten und öffentlichen Bauvorhaben in diesem Bereich<br />

gibt. Die CE-Kennzeichnungsverpflichtung ist allgemein<br />

gültig.<br />

Viel Spaß <strong>beim</strong> Lesen wünscht<br />

Ing. Manfred Görlich<br />

INHALT<br />

Gründung der Calanbau Brandschutz Austria 2<br />

Position des Brandschutzes im unternehmerischen Risikomanagement 4<br />

Bautechnischer Brandschutz - Brand-Tec 7<br />

Vorbeugende Maßnahmen zur Durchführung von Feuerwehreinsätzen<br />

in Tunnels 8<br />

Messgerät für Zug, Druck, Luftgeschwindigkeit, Volumenstrom, Klima, ... 9<br />

Verwendung CE-gekennzeichneter Bauprodukte in Österreich -<br />

1.Novelle zur Baustoffliste ÖE 12<br />

Überprüfung von Brandschutz- und Brandrauchsteuerklappen 14<br />

Festplattenschäden durch Intergaslöschanlagen 16<br />

Wagner präsentierte das Brandschutz-Event 2009 in Bregenz 18<br />

Gevent Druckbelüftungsanlagen „System Strulik“ 20<br />

Neue Testo-Wärmebildkamera für präventive Instandhaltung 22<br />

Besondere Zeiten erfordern besondere Innovationen:<br />

Das neue modulare Brandmeldesystem FlexES von Esser 31<br />

Impressum:<br />

Verlag (MeDieninhaber):<br />

ADJUTUM Verlag, Michaela Haubl<br />

1230 Wien, Fröhlichgasse 10<br />

Tel.: 01/890 48 78, Fax: 01/890 48 78-15<br />

michaela.haubl@adjutum.at<br />

HERAUSGEBER:<br />

Prüfstelle für Brandschutztechnik des österr.<br />

Bundesfeuerwehrverbandes GmbH.<br />

1050 Wien, Siebenbrunnengasse 21/5<br />

CHEFREDAKTION / Projektleitung:<br />

Ing. Manfred Görlich<br />

E-Mail: manfred.goerlich@adjutum.at<br />

Tel: 0676/848 966 203<br />

ANZEIGENVERKAUF:<br />

Andrea Schranz<br />

E-Mail: verkauf@adjutum.at<br />

Tel: 0676/848 966 202<br />

Bankverbindung:<br />

Österreichische Verkehrskreditbank AG<br />

BLZ: 18190, Konto-Nr.: 48506001003<br />

ABO-Verwaltung:<br />

Tel.: 01/890 48 78<br />

Fax: 01/890 48 78-15<br />

office@adjutum.at<br />

Layout/DRUCK:<br />

Gradwohl Printproduktionen, 1090 Wien<br />

Fairdrucker Ges.m.b.H., Purkersdorf bei Wien<br />

Ankündigungen, Empfehlungen sowie sonstige Beiträge<br />

und Berichte, für deren Veröffentlichung ein Entgelt geleistet<br />

wird, sind am Ende des Beitrages mit den Buchstaben<br />

„EB“ gekennzeichnet.


isikomanagement 4/2009<br />

Position des Brandschutzes im<br />

unternehmerischen Risikomanagement<br />

Dr. Konrad Lengauer<br />

4<br />

Vorstände von Aktiengesellschaften haben bei ihrer Geschäftsführung<br />

die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften<br />

Geschäftsleiters anzuwenden (§84 AktG)<br />

Auch Geschäftsführer von Gesellschaften (GmbH, …)<br />

sind zu ähnlicher Sorgfalt verpflichtet. Bei der Auslegung<br />

der Sorgfaltspflichten kann auf das deutsche Kon-<br />

TraG (Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich)<br />

und in Österreich auf den Austrian<br />

Code of Corporate Governance hingewiesen werden,<br />

beide Regelwerke sehen vor, dass Unternehmen ein<br />

angemessenes Risikomanagement-System einrichten<br />

müssen. Es soll nun ein vereinfachter Überblick über<br />

das unternehmerische Risikomanagement und eine<br />

auszugsweise Darstellung der Position des Brandschutzes<br />

im unternehmerischen Risikomanagement gegeben<br />

werden.<br />

Vom ON Österreichisches Normungsinstitut wurde die<br />

ONR (ON - Regel) Serie 49000ff (Ausgabe 2008) herausgegeben,<br />

welche folgernde ONR umfasst:<br />

ONR 49000 Risikomanagement für Organisationen und<br />

Systeme – Begriffe und Grundlagen<br />

ONR 49001 Risikomanagement für Organisationen und<br />

Systeme – Risikomanagement<br />

ONR 49002-1 Risikomanagement für Organisationen<br />

und Systeme – Teil 1: Leitfaden für die Einbettung des<br />

Risikomanagements in das Managementsystem<br />

ONR 49002-2 Risikomanagement für Organisationen<br />

und Systeme – Teil 2: Leitfaden für die Methoden der<br />

Risikobeurteilung<br />

ONR 49002-3 Risikomanagement für Organisationen<br />

und Systeme – Teil 3: Leitfaden für das Notfall- Krisenund<br />

Kontinuitätsmanagement<br />

ONR 49003 Risikomanagement für Organisationen und<br />

Systeme – Anforderungen an die Qualifikation des Risikomanagers<br />

Risikomanagement ist gemäß dieser ONR wie folgt definiert:<br />

Risikomanagement sind Prozesse und Verhaltensweisen,<br />

die darauf ausgerichtet sind, eine Organisation bezüglich<br />

Risken zu steuern.<br />

Der Risikomanagementprozess kann – wiederum vereinfacht<br />

– wie folgt dargestellt werden:<br />

1. Risikobeurteilung<br />

1.1. Risikoidentifikation<br />

1.2. Risikoanalyse<br />

1.3. Risikobewertung<br />

2. Risikobewältigung<br />

2.1. Risikovermeidung<br />

2.2. Risikoverminderung<br />

2.3. Risikotransfer<br />

2.4. (bewusste) Risikoakzeptanz<br />

2.5. Notfall- und Krisenmanagement<br />

2.6. Kontinuitätsmanagement<br />

Die Risikoidentifikation soll eine möglichst vollständige<br />

Übersicht über alle relevanten Risken für das Unternehmen<br />

bieten, zumeist werden die Risken in Gefahrengebiete<br />

und Gefahrenbereiche eingeteilt und Gefahrenlisten<br />

verwendet. Die (alte) ONR 49002-1 (Ausgabe 2004)<br />

bietet im Anhang A ein Beispiel für eine Gefahrenliste<br />

an, aus dem der folgende Auszug entnommen ist:<br />

Gefahrengebiet:<br />

strategische Gefahren – Kunden und Produkte<br />

Gefahren für operative Prozesse<br />

Finanzielle Gefahren<br />

Management, Mitarbeiter, Know-how-Gefahren<br />

Im Gefahrengebiet „Gefahren für operative Prozesse“<br />

finden sich unter dem Gefahrenbereich „Gefahren<br />

für Produktionsanlagen“ die Sachrisiken „Feuer, Blitzschlag,<br />

Explosion, einschließlich Rauchschäden und<br />

Löschwasserschäden“:<br />

Somit sollte sichergestellt sein, dass das Risiko „Brand“<br />

bei der Risikoidentifikation jedenfalls Beachtung findet.<br />

Die Risikoanalyse und Risikobewertung ergibt regelmäßig,<br />

dass das Brandrisiko zu großem oder katastropha-


4/2009<br />

risikomanagement<br />

lem Ausmaß führen kann und jedenfalls Risikobewältigungsmaßnahmen<br />

erforderlich sind.<br />

Die Vermeidung oder Verminderung des Brandrisikos<br />

ist das ureigene Feld der Brandprävention, also des<br />

Brandverhütung und des Vorbeugenden Brandschutzes.<br />

Eine weitere Möglichkeit der Risikobewältigung ist der<br />

Transfer des Risikos aus der Bilanz des Unternehmens<br />

in die Bilanz eines Versicherers – durch Abschluss einer<br />

Feuerversicherung. Dies ist ein nahezu flächendeckend<br />

übliches Vorgehen, für die Leitung eines Unternehmens<br />

(Vorstand, Geschäftsführer) wäre das Unterlassen des<br />

Abschluss einer Feuerversicherung in den meisten<br />

Fällen ein Haftungsproblem. Vorstände und Geschäftsführer<br />

haften mit ihrem Privatvermögen grundsätzlich<br />

schon bei leichter Fahrlässigkeit und unbegrenzt.<br />

(In diesem Zusammenhang wird auf die Möglichkeit<br />

hingewiesen, dies Haftung durch den Abschluss einer<br />

Manager-Haftpflichtversicherung (D&O Versicherung)<br />

weitgehend zu reduzieren.)<br />

Wichtig ist, dass der Risikotransfer zu einer Versicherung<br />

auch wirksam ist, und hier sind in der Praxis häufig<br />

erhebliche Probleme zu beobachten. In praktisch<br />

allen Feuerversicherungsverträgen sind auch Obliegenheiten<br />

des Versicherungsnehmers, also des versicherten<br />

Unternehmens vereinbart. Werden diese Obliegenheiten<br />

grob fahrlässig oder vorsätzlich verletzt, so ist<br />

der Versicherer leistungsfrei, d.h. der Risikotransfer war<br />

nicht wirksam!<br />

In Bezug auf Brandschutz sind folgende Obliegenheiten<br />

in den meisten Versicherungsverträgen von Industrie<br />

und Gewerbebetrieben von Bedeutung (Achtung – es<br />

ist in jedem Fall erforderlich, die konkreten Obliegenheiten<br />

aus dem Versicherungsvertrag zu entnehmen):<br />

Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, alle gesetzlichen<br />

und behördlich (im Versicherungsvertrag konkret)<br />

vereinbarten Sicherheitsvorschriften einzuhalten.<br />

Die gesetzlichen und behördlichen Sicherheitsvorschriften<br />

sind den einschlägigen Gesetzen (Bautechnikgesetz,<br />

ArbeitnehmerInnenschutzgesetz, Elektrotechnikgesetz,<br />

…) sowie den jeweiligen Verordnungen (Bautechnikverordnung,<br />

Arbeitsstättenverordnung, …) und insbesondere<br />

auch den Bescheiden (Baugenehmigung,<br />

gewerbebehördliche Genehmigungen, Feuerpolizeiliche<br />

Überprüfungen, ...) zu entnehmen. In vielen Unternehmen<br />

wird durch eigene Zuständigkeiten sicherzustellen<br />

versucht, dass sich die Führungskräfte und die<br />

Mitarbeiter an die relevanten Gesetze und sonstigen<br />

Rechtsvorschriften halten (Legal Compliance). Wie soeben<br />

gezeigt ist dies auch für ein angemessenes Risikomanagement<br />

und insbesondere für einen wirksamen<br />

Transfer des Feuerrisikos an den Feuerversicherer von<br />

großer Bedeutung.<br />

Weiters ist auch notwendig, dass durch die Unternehmensleitung<br />

die Einhaltung der vereinbarten Sicherheitsvorschriften<br />

sichergestellt wird. Dazu ist Voraussetzung,<br />

dass diese vereinbarten Sicherheitsvorschriften<br />

überhaupt im Unternehmen, und zwar insbesondere<br />

bei denen, die sie einhalten sollen, bekannt sind.<br />

Bei den „vereinbarten Sicherheitsvorschriften“ kann<br />

zwischen den generell vereinbarten (sind in weitgehend<br />

allen Industrie- und Gewerbeversicherungsverträgen<br />

enthalten) und den speziell vereinbarten (sind im Einzelfall<br />

auszuhandeln und haben typischerweise Auswirkung<br />

auf die konkrete Prämienkalkulation) unterschieden<br />

werden. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen,<br />

dass jedes Versicherungsunternehmen in der Gestaltung<br />

des Versicherungsvertrages frei agiert und die<br />

Muster-Bedingungen des VVO ebenso wie die folgenden<br />

Ausführungen nur der Orientierung dienen können.<br />

Es ist in jedem Fall sachgerecht die Bedingungen des<br />

konkreten Versicherungsvertrages heranzuziehen.<br />

Generell vereinbarte Sicherheitsvorschriften<br />

(sinngemäße, vereinfachte Darstellung, im Detail siehe<br />

dazu Versicherungsvertrag, bzw. zur Übersicht: Muster-Zusatzbedingungen<br />

für die Feuerversicherung von<br />

industriellen, gewerblichen oder sonstigen Betrieben,<br />

kann von der Homepage des Versicherungsverbandes<br />

www.vvo.at herunter geladen werden.)<br />

Durchführung von brandgefährlichen<br />

Tätigkeiten jeder Art<br />

Brandgefährliche Tätigkeiten (Schweißen, (autogen)<br />

Schneiden, Schleifen und Trennschleifen (Flex), Löten,<br />

Flämmen, (Auftauen, Abbrennen, Folienschrumpfen,<br />

Bitumen, …)) dürfen nur mit ausdrücklicher Genehmigung<br />

der Betriebsleitung durchgeführt werden.<br />

Vor der Durchführung von brandgefährlichen Tätigkeiten<br />

ist die vollständige Ausfertigung des Freigabescheins<br />

und dessen Unterfertigung durch die Betriebsleitung<br />

oder den Brandschutzbeauftragten und den die<br />

brandgefährliche Tätigkeit Ausführenden vorgeschrieben.<br />

Die erforderlichen Schutzmaßnahmen sind auf Basis<br />

der Detailbestimmungen im Versicherungsvertrag und<br />

der einschlägigen Richtlinien (insbesondere TRVB 119)<br />

im Einzellfall fachkundig festzulegen.<br />

Baulicher Brandschutz, Brandschutzeinrichtungen<br />

Bauliche Maßnahmen (Wände, Decken, Türen, Klappen,<br />

Abschottungen, …) zur Brandabschnittsbildung dürfen<br />

weder beseitigt noch in ihrer Wirksamkeit beeinträchtigt<br />

werden. Die Funktionstüchtigkeit ist in angemessenen<br />

Zeitabständen zu überprüfen (Eigenkontrollen).<br />

5


isikomanagement 4/2009<br />

6<br />

Elektrostatische Aufladung<br />

Für Maschinen und Betriebseinrichtungen, bei deren<br />

Betrieb elektrostatische Elektrizität entstehen kann, sind<br />

entsprechende Erdungen oder andere wirksame Maßnahmen<br />

vorzusehen. In diesem Zusammenhang wird<br />

auf die Bestimmungen der VExAt (behördliche Sicherheitsvorschrift!)<br />

hingewiesen.<br />

Feuerungs- und Heizungsanlagen<br />

Die Bedienung darf nur geeigneten Personen übertragen<br />

werden, brennbare Stoffe dürfen nicht in der Nähe<br />

von Feuerstätten, Verbindungsstücken, … gelagert werden.<br />

Erste und Erweiterte Löschhilfe<br />

Die Bestimmungen der TRVB 124 sind einzuhalten.<br />

Arbeiten durch Betriebsfremde<br />

Auch bei Durchführung von Arbeiten durch Betriebsfremde<br />

ist sicherzustellen, dass diese die Sicherheitsvorschriften<br />

beachten.<br />

Ordnung und Sauberkeit, Kontrollgang<br />

Nach Betriebsschluss ist durch einen Kontrollgang<br />

durch die gesamte Betriebsanlage auf die Einhaltung<br />

von Ordnung und Sauberkeit und der sonstigen Sicherheitsvorschriften<br />

zu achten.<br />

Lagerungen<br />

Blocklagerungen > 200m 2 sind grundsätzlich unzulässig,<br />

Einrichtungen wie Ladestationen für z.B. Stapler, Anlagen<br />

für Folien-Schrumpfverpackungen, … sind so anzuordnen,<br />

dass auch bei Fehlfunktion keine Brandausbreitung<br />

auf angrenzende Bereiche erfolgen kann.<br />

Technische Richtlinien Vorbeugender Brandschutz<br />

Auf die „Technischen Richtlinien Vorbeugender Brandschutz<br />

(TRVB)“ wird ausdrücklich verwiesen.<br />

Speziell vereinbarte Sicherheitsvorschriften<br />

(sinngemäße, vereinfachte Darstellung der branchenüblichen<br />

besonderen Bedingungen, im Detail siehe dazu<br />

Versicherungsvertrag.)<br />

Brandschutzbeauftragter<br />

Diese Vereinbarung beinhaltet, dass ein Brandschutzbeauftragter<br />

bestellt ist und dieser die entsprechende Ausbildung<br />

absolviert hat. Eine besonders wichtige Aufgabe<br />

des Brandschutzbeauftragten ist die fachgerechte<br />

Überwachung von brandgefährlichen Tätigkeiten.<br />

Löschwasserversorgung<br />

Diese Vereinbarung beinhaltet, dass am Versicherungsort<br />

Hydranten (mit mindestens 5 bar dynamischem<br />

Überdruck) mit ausreichend vielen Auslässen und C –<br />

Druckschläuchen sowie die weitere erforderliche Ausrüstung<br />

(Strahlrohre, Hydrantenschlüssel) vorhanden<br />

sind.<br />

An Stelle der Hydranten können auch eine Löschwasserbezugsstelle<br />

(100m 3 ) und eine Tragkraftspritze (800<br />

l/m) vorgesehen sein.<br />

Brandmeldeanlagen (BMA)<br />

Wenn im Versicherungsvertrag vereinbart ist, dass das<br />

Unternehmen eine automatische Brandmeldeanlage installiert<br />

hat, ist diese BMA einer Abnahmeprüfung und<br />

regelmäßig Revisionen zu unterziehen und im Sinne<br />

der TRVB 123 zu betreiben.<br />

Teilweise oder gänzliche Abschaltungen sind dem Versicherer<br />

grundsätzlich mitzuteilen.<br />

Löschanlagen<br />

Löschanlagen sind sehr wirksame technische Brandschutzeinrichtungen<br />

und daher wird insbesondere den<br />

Sprinkleranlagen in Versicherungsverträgen entsprechende<br />

Aufmerksamkeit geschenkt. Diese Anlagen sollen<br />

den jeweiligen Richtlinien voll entsprechen und sind<br />

ebenfalls einer Abnahmeprüfung und regelmäßig Revisionen<br />

zu unterziehen und im Sinne der einschlägigen<br />

TRVB zu betreiben.<br />

Teilweise oder gänzliche Abschaltungen sind dem Versicherer<br />

grundsätzlich mitzuteilen.<br />

Betriebsfeuerwehr<br />

Eine Betriebsfeuerwehr ist grundsätzlich die wirkungsvollste<br />

Form der betriebsinternen Intervention. Die Betriebsfeuerwehr<br />

muss hinsichtlich Stärke, Ausrüstung,<br />

und Ausbildung anerkannt sein.<br />

Zusammenfassung<br />

Unternehmen sind verpflichtet, ein angemessenes Risikomanagementsystem<br />

einzurichten. Das Brandrisiko<br />

ist – neben den öffentlichrechtlichen Vorschriften - auch<br />

aus Sicht des betrieblichen Risikomanagements zu<br />

bewältigen, wobei die Prävention und der Transfer an<br />

einen Feuerversicherer gemeinsam zur Anwendung<br />

kommen. Wirksamer Transfer durch Abschluss einer<br />

Feuerversicherung bedingt eine gesetzeskonforme<br />

Prävention und die Einhaltung der „vereinbarten Sicherheitsvorschriften“.<br />

Ein umfassendes Brandschutzkonzept<br />

hat auch die „vereinbarten Sicherheitsvorschriften“<br />

zu berücksichtigen.<br />

Kontakt:<br />

Dr. Konrad Lengauer<br />

Leiter Risk Management<br />

T: +43 1 87807-80540<br />

F: +43 1 87807-70540<br />

M: +43 699 18796111<br />

E: konrad.lengauer@allianz.at


4/2009<br />

brand-tec<br />

7


Tunnelbrand 4/2009<br />

Vorbeugende Maßnahmen zur Durchführung von<br />

Feuerwehreinsätzen in Tunnels<br />

Dipl.-Ing. Frank Peter<br />

Erfahrungen und Reaktionen in Österreich auf die Tunnelbrände im Mont-Blanc- und Tauerntunnel<br />

Einleitung<br />

8<br />

Bis zum Jahre 1999 gab es nur wenige spektakuläre<br />

Brände mit Toten in den Tunnelanlagen Europas (1978,<br />

Velsen-Tunnel, Holland, 5 Tote; 1987 Gumefens Tunnel,<br />

Schweiz, 2 Tote; 1995, Pfändertunnel, 5 Tote).<br />

Die Brände im Mont Blanc und Tauern Tunnel 1999<br />

und Kaprun 2000 führten zu einer Sensibilisierung der<br />

Bevölkerung in Bezug auf die Sicherheit von Verkehrsanlagen.<br />

Die Serie der Tunnelbrände riß nicht ab. Der<br />

Brand im Gotthard Tunnel 2001 (CH), im Frejus Tunnel<br />

2005 (F), im Via Mala Tunnel (CH) 2006 machen Tunnelbrände<br />

zu einem ständigen Thema. Im Gegensatz<br />

zu den Tunnelbränden in den letzten Jahren konnten<br />

sich <strong>beim</strong> Brand im Tauern Tunnel sehr viele Personen<br />

selbst in Sicherheit bringen und gelang es der Feuerwehr,<br />

3 Personen zu retten. Die Selbst- und Fremdrettung<br />

sowie die Brandbekämpfung müssen in einem<br />

sehr frühen Stadium beginnen, um Erfolg zu haben.<br />

Das objektive Risiko eines Brandes im Tunnel ist gering.<br />

Ihm gegenüber steht jedoch das von der Öffentlichkeit<br />

akzeptierte Risiko. Es wird vom Wert eines Menschenlebens<br />

und von der Angst durch Feuer ums Leben<br />

Brand im Tauerntunnel 1999; ein österreichischer Feuerwehroffizier<br />

fand die richtigen Worte für das Szenario: „Als<br />

ob die Hölle das Maul aufreißt“<br />

Das LUF bei einem Brandversuch in einem Stollen in Röthis,<br />

Vorarlberg.<br />

zu kommen bestimmt.<br />

Tunnelanlagen müssen stets einer differenzierten<br />

Betrachtungsweise unterzogen werden. Grundsätzlich<br />

muß zwischen Verkehrsicherheit und Sicherheit<br />

im Brandfall unterschieden werden. Die Verkehrs- und<br />

Brandschutzmaßnahmen sind in hohem Maße vom<br />

Transportmittel abhängig. Im wesentlichen kann eine<br />

Unterteilung in Tunnelanlagen für KFZ, für Eisenbahnen,<br />

für Massentransportmittel (U-Bahn) und für Sondertransportmittel<br />

(z.B. Schrägseilbahnen) erfolgen.<br />

Nach den Tunnelbränden 1999 wurde vom Bundesministerium<br />

für Verkehr Innovation und Technologie<br />

(BMVIT) die Expertenkommission für Tunnelsicherheit<br />

unter Vorsitz von Prof. Dr. Knoflacher etabliert. In diesem<br />

Ausschuß waren Experten der verschiedensten<br />

Fachrichtungen sowohl verschiedener Organisationen<br />

(Kuratorium für Verkehrssicherheit, Automobilclubs,<br />

Rettungsdienst, Feuerwehr etc.) als auch von Tunnelerrichtern<br />

und -betreibern (Autobahn und Schnellstraßen<br />

Finanzierungsgesellschaft (ASFINAG), Alpenstraßen AG<br />

(ASG) und Österreichische Autobahnen- und Schnellstraßen-Gesellschaft<br />

m.b.H. (ÖSAG), Vertreter der Bundesländer)<br />

vertreten. Der Ausschuß beschäftigte sich<br />

jedoch vorrangig mit Maßnahmen zur Erhöhung der<br />

Verkehrssicherheit und nur in geringem Maße mit dem<br />

Brandschutz.<br />

Viele Verbesserungsmaßnahmen sowohl hinsichtlich


4/2009<br />

testo<br />

Messgerät für Zug, Druck,<br />

Luftgeschwindigkeit, Volumenstrom,<br />

Klima…<br />

Das Testo 435 ist ein flexibles Messgerät<br />

– auch für die Messungen an<br />

Zu- und Abluftkanälen<br />

Gerade wenn es um Brandschutz geht,<br />

ist die präventive Instandhaltung bei Zuund<br />

Abluft besonders wichtig. Wenn es<br />

wirklich zum Ernstfall kommen sollte,<br />

muss alles stimmen – und ob das so ist,<br />

können Sie schon im Vorfeld durch geeignete<br />

Messungen feststellen.<br />

Strömungs-Messung<br />

Für die wichtigen Kontrollen von Zu- und<br />

Abluft werden verschiedene Messmethoden<br />

eingesetzt. Je nach Luft-Geschwindigkeit,<br />

Staubgehalt, Temperatur, etc. stehen<br />

verschiedene Sonden zur Verfügung.<br />

So werden für niedrige Geschwindigkeiten<br />

Hitzkugel- oder Hitzdrahtsonden verwendet,<br />

wenn aber z.B. hohe Temperaturen<br />

zu erwarten sind, ist die Messung mit<br />

einem robusten Staurohr klar im Vorteil.<br />

Die gemessenen Werte kann das Gerät<br />

auch gleich umrechnen – z.B. in m³/h.<br />

Das erleichtert die Arbeit und vermeidet<br />

Fehler.<br />

Druck-Messung<br />

Aber auch die Messung von Druck ist<br />

vielfach gefordert, wenn man von präventiver<br />

Instandhaltung spricht (z.B.<br />

Druckbelüftungsanlagen, Reinräume, Filterbelegung, etc.). Auch dafür sind Sie<br />

mit dem Messgerät testo-435 bestens gerüstet.<br />

Weiters<br />

Quasi „nebenbei“ ist das Messgerät – abhängig von den angeschlossenen<br />

Sonden - noch ein komplettes Klima-Messgerät für °C, %rF, m/s, lux, CO,<br />

CO2… außerdem kann es die Messwerte noch speichern, drucken und an Ihren<br />

PC übertragen.<br />

Unterlagen kostenlos<br />

Sie sehen, mit dem testo-435 sind Sie für die meisten Messungen bestens gerüstet.<br />

Weitere, kostenlose Infos erhalten Sie unter<br />

Tel. 01 / 486 26 11-0 oder info@testo.at<br />

EB<br />

9


Tunnelbrand 4/2009<br />

10<br />

der Verkehrssicherheit als auch hinsichtlich des Brandschutzes<br />

wurden in sehr kurzer Zeit von der ASFINAG<br />

und ihrer Partner umgesetzt. Unter anderem seien genannt:<br />

• Eingefräste Rumpelstreifen oder Rippenmarkierungen<br />

zeigen eine hohe Wirksamkeit, wenn ein Kraftfahrer<br />

beginnt seinen Fahrstreifen zu verlassen und<br />

wurde bei allen Gegenverkehrstunnel umgesetzt.<br />

• Die Fluchtwegbeschilderung wurde verbessert u.a.<br />

wurden neben jeder Notrufnische und im halben Abstand<br />

dazwischen eine innenbeleuchtete Fluchtwegorientierungsleuchte<br />

angeordnet.<br />

• Untersuchungen haben gezeigt, daß sowohl das Abstandsverhalten<br />

zum vorausfahrenden Fahrzeug, als<br />

auch der Abstand der Fahrzeuge zum Gegenverkehr<br />

durch die installierten LED Randbegrenzungen verbessert<br />

werden konnte.<br />

Daher sind LED Randbegrenzungen in allen Gegenverkehrstunnel<br />

installiert.<br />

• Im Zuge von Sanierungen wird auch der Wandanstrich<br />

erneuert und bis auf eine Höhe von 4,5 m aufgebracht.<br />

Aber auch die Industrie hat auf die neuen Herausforderungen<br />

reagiert. Neben einigen Kuriositäten sind auch<br />

sehr erfolgversprechende Entwicklungen zu finden. Als<br />

Beispiel sei das LUF (Löschunterstützungsfahrzeug), das<br />

bereits bei mehren in- und ausländischen Feuerwehren<br />

im Einsatz steht, und Wandhydranten, deren Schläuche<br />

auch bei großen Längen (> 100 m) ohne großen Kraftaufwand<br />

abziehbar sind, genannt. Ein Wasserdurchfluß<br />

von ca. 50 l/min in Verbindung mit einer automatischen<br />

Zumischung von Schaummittel stellt ein leicht anzuwendende,<br />

effiziente Löscheinrichtung für die Tunnelnutzer,<br />

das Betriebpersonal und auch die Feuerwehr dar<br />

(siehe hierzu auch 2.3.1.8.1).<br />

Die österreichischen Feuerwehren und das Sachgebiet<br />

4.4 wurden freundlicherweise von den Unternehmen<br />

immer wieder in die Entwicklung miteinbezogen und<br />

konnten hierdurch ihre Erfahrungen und Ideen einbringen.<br />

Das Sachgebiet 4.4 „ Verkehrsanlagen und -wege„ des<br />

Österreichischen Bundesfeuerwehrverbandes (ÖBFV)<br />

und der Autor selbst beschäftigten sich mit Brandschutzmaßnahmen<br />

in Tunnelanlagen bereits vor den<br />

großen Tunnelbränden der letzten Jahre. Kritische Aussagen<br />

zur Sicherheit von Tunnelanlagen und zur Problematik<br />

von Bränden blieben lange Zeit ungehört. Man<br />

muß jedoch betonen, daß in den letzten Jahren eine<br />

sehr konstruktive Zusammenarbeit zwischen den Feuerwehren,<br />

den Tunnelbetreibern und den verschiedenen<br />

auf dem Gebiet des Brandschutzes tätigen oder forschenden<br />

Institutionen und Firmen stattgefunden hat.<br />

Die ASFINAG und ihre Tochtergesellschaften gaben<br />

eine Untersuchung der bestehenden Tunnelanlagen im<br />

hochrangigen Straßennetz in Auftrag. Das Ergebnis war<br />

Blick von Notausgang in den Fahrtunnel des Plabutschtunnels<br />

(Steiermark)<br />

ein umfangreicher Bericht „Maßnahmen zur Erhöhung<br />

der Sicherheit von Straßentunnel in Österreich“. Zudem<br />

wurden in verschiedenen Bereichen insbesondere<br />

hinsichtlich der Tunnelüftungssysteme Forschungsaufträge<br />

an Universitäten (TU Graz) vergeben und die<br />

Erkenntnisse rasch umgesetzt. Dies resultierte in einer<br />

Verbesserung der Belüftungssysteme und der Branddetektionssysteme.<br />

Diese Kollaboration hat wesentlich zur<br />

Verbesserung der Brandsicherheit und der Fluchtmöglichkeiten<br />

in Tunnelanlagen beigetragen. Zusammenfassend<br />

kann man die Aussage treffen, daß beinahe<br />

alle österreichischen Tunnels einen sehr hohen Sicherheitsstandard<br />

aufweisen. Auch durch aufwendigste Sicherheitstechnik<br />

ist es jedoch nicht möglich, ein Schadensereignis<br />

gänzlich auszuschließen. Die Feuerwehren<br />

müssen daher jederzeit mit einem Einsatz in Tunneln<br />

rechnen. Die Einsätze lassen sich grundlegend wie folgt<br />

unterteilen:<br />

• Technischer Einsatz<br />

• Brandeinsatz<br />

• Schadstoffeinsatz<br />

• Kombination der genannten Einsätze<br />

Bei allen diesen Einsatzarten ist die Wahrscheinlichkeit,<br />

daß eine Menschenrettung durch die Feuerwehr<br />

erforderlich ist, sehr hoch. Es sind daher neben den<br />

Verkehrssicherheits- und Brandschutzmaßnahmen zusätzliche<br />

Maßnahmen für die Durchführung eines Feuerwehreinsatzes<br />

erforderlich. Die nachfolgenden Ausführungen<br />

beschreiben einen Teil dieser Maßnahmen.<br />

Übersicht über den Stand der Richtlinien für<br />

Feuerwehreinsätze in Tunneln<br />

Das Sachgebiet 4.4 „ Verkehrsanlagen und -wege„ des<br />

Österreichischen Bundesfeuerwehrverbandes (ÖBFV)<br />

erarbeitete mehrere Richtlinien, die in weiterer Folge<br />

als Richtlinien des österreichischen Bundesfeuerwehrverbandes<br />

publiziert wurden. Die nachfolgenden Ausführungen<br />

sollen Ihnen einen Überblick über die derzeit


4/2009<br />

Tunnelbrand<br />

vorhandenen und in Ausarbeitung befindlichen Richtlinien<br />

geben.<br />

2.1 ÖBFV Richtlinie Mindestausrüstung für Feuerwehreinsätze<br />

in Straßentunnel, 1991, 2004<br />

Bereits im Jahre 1991 ist die ÖBFV Richtlinie „Einsätze<br />

der Feuerwehr in Straßentunnels-Mindestausrüstung“<br />

erschienen. Sie legt, wie der Name schon sagt, die<br />

Ausrüstung (Art der Fahrzeuge und Atemschutzgeräte,<br />

der Kommunikations- und Nachrichtengeräte, verschiedene<br />

Ausrüstungsgegenstände sowie überörtliche<br />

Sondereinsatzfahrzeuge) von Portalfeuerwehren in<br />

Abhängigkeit von der Tunnellänge fest. Aufgrund der<br />

Entwicklungen bei den Einsatzfahrzeugen und Geräten<br />

wurde die Richtlinie überarbeitet und 2004 neu herausgegeben.<br />

2.1.1 Einsatzfahrzeuge<br />

Die Anzahl der Einsatzfahrzeuge der erstausdrückenden<br />

Einheiten wurden in Abhängigkeit von der Tunnellänge<br />

festgelegt.<br />

2.1.1.1 Tunnel mit einer Länge von weniger als 250 m<br />

Je Tunnel:<br />

A) Ein Fahrzeug mit mindestens einer Kleinlöschanlage,<br />

einem hydraulischen Rettungsgerätesatz und einem<br />

der Tunnelausführung entsprechenden umluftunabhängigen<br />

Atemschutzgerät für jeden Sitzplatz.<br />

(Im allgemeinen wird hierfür ein KRF-S eingesetzt).<br />

Eine Wärmebildausrüstung wird empfohlen.<br />

2.1.1.2 Tunnel mit einer Länge von mehr als 250 m<br />

und weniger als 1000 m<br />

Je Tunnel:<br />

A) Ein Fahrzeug mit mindestens einer Kleinlöschanlage,<br />

einem hydraulischen Rettungsgerätesatz,<br />

Wärmebildausrüstung und einem der Tunnelausführung<br />

entsprechenden umluftunabhängigen<br />

Atemschutzgerät für jeden Sitzplatz1. (Im allgemeinen<br />

wird hierfür ein KRF-S eingesetzt).<br />

B) Ein Fahrzeug mit mindestens 1000 l Löschwassertank,<br />

Wasserwerfer, Lichtmast und hydraulischem<br />

Rettungsgerätesatz und einer Wärmebildausrüstung<br />

sowie den der Tunnelausführung entsprechenden<br />

umluftunabhängigen Atemschutzgeräten für<br />

jeden Sitzplatz1. (Im allgemeinen wird hierfür ein<br />

RLF-Tunnel eingesetzt).<br />

C) Ein Fahrzeug für Einsatzkoordination, Kommunikation<br />

und Versorgung.<br />

Können von den im Alarmplan vorgesehenen Fahrzeugen<br />

der Portalfeuerwehr(en) nicht wahlweise beide<br />

Portale erreicht werden, so ist je Tunnelportal eine<br />

solche Einsatzeinheit zu stationieren.<br />

2.1.1.3 Tunnel mit einer Länge von mehr als 1000 m<br />

Je Portal:<br />

A) Ein Fahrzeug mit mindestens einer Kleinlöschanlage,<br />

einem hydraulischen Rettungsgerätesatz,<br />

Wärmebildausrüstung und einem der Tunnelausführung<br />

entsprechenden umluftunabhängigen<br />

Atemschutzgerät für jeden Sitzplatz1. (Im allgemeinen<br />

wird hierfür ein KRF-S eingesetzt).<br />

B) Ein Fahrzeug mit mindestens 1000 l Löschwassertank,<br />

Wasserwerfer, Lichtmast und hydraulischem<br />

Rettungsgerätesatz und einer Wärmebildausrüstung<br />

sowie den der Tunnelausführung entsprechenden<br />

umluftunabhängigen Atemschutzgeräten für<br />

jeden Sitzplatz1. (Im allgemeinen wird hierfür ein<br />

RLF-Tunnel eingesetzt).<br />

Lesen Sie bitte weiter auf Seite 24


oib-richtlinien<br />

4/2009<br />

Verwendung CE-gekennzeichneter Bauprodukte<br />

in Österreich – 1. Novelle zur Baustoffliste ÖE<br />

12<br />

Mit 15. Dezember 2009 werden erstmals Abänderungen<br />

zur bestehenden Baustoffliste ÖE nicht in Form einer<br />

Neufassung der gesamten Baustoffliste, sondern als Novelle<br />

zur bestehenden Verordnung herausgegeben. Die<br />

mit November 2008 in Kraft getretene Baustoffliste ÖE<br />

wird durch diese Novelle nicht außer Kraft gesetzt, sondern<br />

ergänzt bzw. abgeändert.<br />

Damit tritt nun der Fall ein, dass nach Inkrafttreten dieser<br />

Novelle somit die Stammverordnung über die Baustoffliste<br />

ÖE zusammen mit der Novelle zu betrachten sind,<br />

um eine vollständige Information über die mittels der<br />

Baustoffliste ÖE geregelten Verwendungsbestimmungen<br />

für CE-gekennzeichnete Produkte zu haben.<br />

Dies geht alle an: Planer, Bausachverständige, Baubehörden,<br />

nicht zuletzt auch den privaten „Häuselbauer“.<br />

Es kann nicht oft genug betont werden, dass nicht zwischen<br />

öffentlichen und privaten Bauvorhaben zu unterscheiden<br />

ist. Die CE-Kennzeichnungsverpflichtung gilt<br />

allgemein.<br />

Wie ist die 1. Novelle zur Baustoffliste ÖE gestaltet?<br />

Die Struktur der Baustoffliste ÖE bedingt für eine Novelle,<br />

soll diese noch lesbar sein, ein eigenes Konzept: In<br />

der Liste der Bauprodukte samt<br />

Anhängen wird der endgültige<br />

aktuelle Text (d.h. ohne Darstellung<br />

der durchgeführten Änderungen)<br />

aufgenommen. Dabei<br />

werden ausschließlich die von<br />

der Änderung bzw. Ergänzung<br />

betroffenen Anhänge (Tabellen<br />

zu den einzelnen lfd. Nummern in<br />

der Baustoffliste ÖE) ersetzt bzw.<br />

neue Produktgruppen werden ergänzt.<br />

Um die Rückverfolgbarkeit der erfolgten<br />

Änderungen transparent<br />

zu machen, wird ein ergänzendes<br />

Dokument als informelles Begleitdokument<br />

zur Verordnung auf der<br />

Homepage des OIB (www.oib.or.at)<br />

unter dem Begriff „Baustoffliste<br />

ÖE“ als PDF-Datei „Erläuterungen 1.<br />

Novelle Baustoffliste ÖE“ publiziert.<br />

Zusätzlich wird der technische<br />

Teil der Stammverordnung und<br />

der 1. Novelle in einer konsolidierten<br />

Fassung zusammengestellt<br />

und ebenfalls auf der Homepage<br />

des OIB unter dem Begriff „Baustoffliste<br />

ÖE – Konsolidierte Fassung Stand 15. Dezember<br />

2009“ bereitgestellt.<br />

Selbstverständlich wurde mit dieser 1. Novelle zur Baustoffliste<br />

ÖE auch dem Aktualisierungsbedarf, hervorgerufen<br />

durch Ergänzungen zu bereits bestehenden harmonisierten<br />

Normen, Rechnung getragen.<br />

Was heißt „Baustoffliste ÖE“?<br />

Die Baustoffliste ÖE ist eine Verordnung des Österreichischen<br />

Instituts für Bautechnik im Auftrag der Bundesländer<br />

und gilt in allen Bundesländern in ihrem<br />

Wirkungsbereich. Die Bestimmungen dieser Baustofflisten-Verordnung<br />

müssen bei Verwendung solcher<br />

Bauprodukte eingehalten werden.<br />

Und zwar unabhängig davon,<br />

wo die Produkte erzeugt worden<br />

sind – ob im Inland oder im Ausland.<br />

Das bedeutet z. B., dass<br />

Übergangsfristen, die in der Baustoffliste<br />

ÖE festgelegt werden<br />

allgemein gültig sind. Für Steinschlagschutznetze<br />

erfolgt dies<br />

in der 1. Novelle zur Baustoffliste<br />

ÖE und diese gelten somit<br />

unabhängig davon, ob es sich<br />

um Netze aus österreichischer,<br />

italienischer oder schweizer<br />

Produktion handelt. Die Baustoffliste<br />

ÖE gilt ausschließlich<br />

für Produkte, die die CE-Kennzeichnung<br />

tragen.<br />

Wann gilt die Baustoffliste<br />

ÖE?<br />

Die 1. Novelle zur 4. Ausgabe<br />

der Baustoffliste ÖE tritt<br />

mit 15. Dezember 2009 in<br />

Kraft. In den Bundesländern<br />

werden in den Amtsblättern<br />

auch die entsprechenden<br />

Kundmachungen durch-


4/2009<br />

OIB-richtlinien<br />

geführt. Herausgeber ist das Österreichische Institut für<br />

Bautechnik (OIB), bei dem Sie die Novelle auch beziehen<br />

können.<br />

Bezug der 1. Novelle zur 4. Ausgabe<br />

der Baustoffliste ÖE<br />

Die Verordnung wird als Sonderheft Nr. 9 im<br />

Rahmen der Mitteilungen des Österreichischen<br />

Instituts für Bautechnik OIB aktuell herausgegeben.<br />

Offene Fragen zum Thema und Klarstellungen<br />

zu den einzelnen Produktgruppen werden<br />

in regelmäßigen Abständen in gesonderten<br />

Fachbeiträgen über die Baustoffliste ÖE in OIB<br />

aktuell erläutert.<br />

Bestellungen sind direkt an das Österreichische<br />

Institut für Bautechnik, Schenkenstraße<br />

4, A-1010 Wien, Tel: + 43/1/533 65 50, Fax: +<br />

43/1/533 64 23, E-Mail: mail@oib.or.at, zu richten.<br />

Detaillierte Informationen zur Baustoffliste ÖE<br />

sind auch auf der Website des OIB<br />

(http://www.oib.or.at) zu finden.<br />

Wozu ist die Baustoffliste ÖE überhaupt notwendig?<br />

Auf europäischer Ebene liegen für viele Produktbereiche<br />

im Bauwesen harmonisierte Normen vor, die entsprechend<br />

den CEN-Regeln auch in das nationale Normenwerk<br />

übernommen wurden. Ebenso liegen Leitlinien für<br />

Europäische technische Zulassungen (ETAG) vor. Bauprodukte,<br />

die diesen Regelwerken entsprechen, müssen<br />

die CE-Kennzeichnung tragen. Weiters gibt es zahlreiche<br />

Einzelzulassungen auf europäischer Ebene nach Art. 9 (2)<br />

der Bauproduktenrichtlinie. Auch diese Produkte tragen<br />

die CE-Kennzeichnung.<br />

Es ist allerdings nicht richtig, dass sich bei Vorliegen der<br />

CE-Kennzeichnung die Behörden und Planer keine Gedanken<br />

über den Anwendungsbereich des Produktes machen<br />

müssen.<br />

Mit der Baustoffliste ÖE wird Behörden, Planern und Verwendern<br />

ein Instrumentarium in die Hand gegeben, um<br />

die Verwendbarkeit dieser Bauprodukte mit den gesetzlichen<br />

Anforderungen an Bauwerke abstimmen zu können.<br />

Autor:<br />

Dipl.-Ing. Dr. Rainer Mikulits<br />

Geschäftsführer des Österreichischen Instituts<br />

für Bautechnik (OIB)<br />

Rückfragen an:<br />

Dipl.-Ing. Dr. Rainer Mikulits (DW 10)<br />

Dipl.-Ing. Dr. Georg Kohlmaier (DW 20)<br />

Österreichisches Institut für Bautechnik (OIB)<br />

Schenkenstraße 4, 1010 Wien<br />

Tel.: +43/1/533 65 50, Fax: +43/1/533 64 23<br />

E-Mail: mail@oib.or.at, Homepage: http://www.oib.or.at<br />

13


4/2009<br />

Überprüfung von Brandschutz- und<br />

Brandrauchsteuerklappen<br />

14<br />

In Österreich sind Brandschutz-<br />

und Brandrauchsteuerklappen<br />

gemäß<br />

ÖNORM H 6031 (Ausgabe<br />

Mai 2007) jährlich zu<br />

überprüfen. Früher musste<br />

der Anlagenbetreiber<br />

in mehrere Normen und<br />

TRVB´s schauen, mit der<br />

ÖNORM H 6031 wurde<br />

das in einem Regelwerk<br />

zusammengefasst.<br />

Wenn man diese Norm<br />

betrachtet, werden die<br />

Produktlebenszyklenkosten<br />

immer wichtiger.<br />

Ing. Günter Bartel<br />

Diese setzten sich nicht<br />

nur aus den Anschaffungskosten<br />

zusammen,<br />

dies ist nur ein kleiner Teil, immer wichtiger werden die<br />

jährlichen Überprüfungskosten. Dabei gibt es große Unterschiede:<br />

Auf der Homepage von Pro Brandschutz (www.probrandschutz.at)<br />

ist es möglich, ein Gutachten downzuloaden, in<br />

dem der Punkt 7 für die jährliche Inspektion genau erläutert<br />

wird. Dabei unterscheidet man prinzipiell zwischen 3<br />

Arten von Klappen:<br />

• mechanische BSK<br />

• Brandschutz- bzw. Brandrauchsteuerklappen mit Sicherheitsantrieb<br />

(Belimo – Safety Actuators der Serie BF…<br />

& BLF… bzw. BE … & BLE…)<br />

• Brandschutz- bzw. Brandrauchsteuerklappen ohne Sicherheitsantrieb<br />

(Anlagenmotor)<br />

Unterschied zwischen Sicherheitsantrieb und Anlagenmotor:<br />

Ein Sicherheitsantrieb hat folgende sicherheitsrelevanten<br />

Merkmale:<br />

• Alle sicherheitsrelevanten Teile sind aus Stahl.<br />

Dadurch wird bei Spannungsunterbruch das Getriebe<br />

mechanisch und zuverlässig verriegelt. Damit erfüllen<br />

die Antriebe die Forderung der ÖNORM H 6031 Pkt.<br />

7.2.2 (4) und 7.3.2 (4) sowie die Anforderung der zukünftigen<br />

EN Norm für Brandrauchsteuerklappen (pr<br />

EN 1366-10)<br />

• Symmetrische Achsaufnahme mit Formschluss aus<br />

Stahl<br />

Mit dieser kraftschlüssigen Verbindung wird sichergestellt,<br />

dass<br />

1.) die Klappe in der Sicherheitsstellung über 90 Minuten<br />

fixiert wird<br />

2.) sollte das Klappenblatt einmal kurzfristig blockieren<br />

(stecken bleiben), dreht sich der Antrieb nicht weiter.<br />

Das könnte sonst dazu führen, dass der Antrieb schon<br />

„geschlossen“ ist, die Klappe aber nicht.<br />

• 2 getrennte, fest eingestellte Hilfsschalter zur Signalisation<br />

der Endpositionen der BSK / BRK von Außen nicht<br />

manipulierbar.<br />

Damit wird verhindert, dass bei nicht Erreichen der Endstellung<br />

der Fehler durch „Fremdeingriff“ überbrückt<br />

wird.<br />

• Konstruiert für eine hohe Anzahl von Lastwechsel (z.B.<br />

über 60.000 Zyklen der Sicherheitsstellung)<br />

Damit wird sichergestellt, dass der Antrieb über seine<br />

Produktlebensdauer, seine Sicherheitsfunktion behält.<br />

Ein Anlagenmotor hat in der Regel folgende Eigenschaften:<br />

• Gehäuse z.B. aus Aluminiumdruckguss oder Kunststoff<br />

Bei Brandversuchen in akkreditierten Prüfanstalten hat<br />

sich gezeigt, dass die Haltefunktion durch den Antriebsmotor<br />

nach ca. 8-10 Minuten nicht mehr gegeben ist.<br />

• Achsaufnahme mit Klemmbock und keine Achsaufnahme<br />

mit Formschluss<br />

Bei kurzeitigem blockieren des Klappenblattes kann es<br />

zu einem Weiterdrehen des Antriebes kommen, damit<br />

kann die Klappe nicht mehr mechanisch ganz schließen,<br />

obwohl der Antrieb 90° gedreht hat und der Endschalter<br />

die Stellung geschlossen anzeigt.<br />

• von außen verstellbare Endschalter<br />

Damit kann man, obwohl die Klappe nicht die Endlage<br />

erreicht, der Regelung eine Endstellung „simulieren“<br />

und den "Schaltkontakt elektrisch verschieben"!<br />

Die Brandschutz- bzw. Brandrauchsteuerklappen sind gemäß<br />

ÖNORM H 6031 Pkt. 7.2.2 (4) und 7.3.2 (4) wie folgt<br />

zu überprüfen:<br />

1.1 mechanische Brandschutzklappen:<br />

Die Überprüfung gem. H 6031 Pkt. 7.2.2, muss bei diesen<br />

Klappen, jährlich durch 3 x maliges händisches<br />

Auslösen des Auslösemechanismus der Brandschutzklappe<br />

erfolgen. Damit wird die Schließfeder und der<br />

nötige Anpressdruck (Dichtigkeit) überprüft.<br />

1.2 Motorische Brandschutzklappen mit Sicherheitsantrieben.<br />

Die Überprüfung gem. H 6031 Pkt. 7.2.2, erfolgt bei<br />

diesen Klappen, jährlich durch stromlos machen des<br />

Sicherheitsantriebes, der dann durch eigene Federkraft<br />

das Verschlusselement schließt und gleichzeitig<br />

das entsprechende Haltemoment zur Dichtigkeit aufbringt.<br />

Durch das stromlos machen, wird die Schließfeder<br />

im Sicherheitsantrieb überprüft. Sollte diese Feder<br />

defekt sein, erfolgt kein Schließvorgang.<br />

1.3 Motorische Brandschutzklappen ohne Sicherheitsantriebe.


4/2009<br />

Bei dieser Ausführung werden Antriebe verwendet,<br />

die nicht über die gesamte Dauer von 90 min bei Temperatureinwirkung<br />

gem. der ETK, die Schließ- und<br />

Haltefunktion aufrechterhalten.<br />

Die Haltefunktion in der Sicherheitsstellung wird bei<br />

diesen Brandschutzklappen, durch eine zweite separate<br />

Feder, ähnlich einer mechanischen Brandschutzklappe<br />

bewerkstelligt. Diese BSK besitzt aber im Gegensatz<br />

zu den üblichen mechanischen BSK keine<br />

Einrastvorrichtung.<br />

Die Überprüfung gem. H 6031 Pkt. 7.2.2, muss bei diesen<br />

Klappen wie folgt jährlich durchgeführt werden:<br />

Es muss die Sicherheitsfunktion (Federbruch) der<br />

zweiten separaten Feder überprüft werden, damit<br />

die Fixierung (Haltefunktion) und Dichtigkeit des Verschlusselements<br />

gewährleistet ist. Dies erfolgt wie bei<br />

der mechanischen BSK durch 3 x händische Auslösen<br />

der 2. separaten Feder.<br />

Zur Erklärung: die 1. Feder befindet sich im Antriebsmotor,<br />

und leitet den Schließvorgang bei ca. 72° C ein,<br />

und verliert Ihre Sicherheitsfunktion bei ca. 700° C, das<br />

entspricht bei einer Brandbelastungsdauer gem. der<br />

ETK von ca. 10 min. Danach übernimmt die 2. separate<br />

Feder die eigentliche Sicherheitsfunktion (Haltefunktion<br />

für geschlossene Position), für die restlichen<br />

80 min.<br />

Um die mechanische Haltemoment bzw. Sicherheitsstellung<br />

der 2. separaten Feder überprüfen zu können<br />

(einmal jährlich), ist es notwendig, den Antriebsmotor<br />

von derselben Antriebswelle abzumontieren.<br />

2.1 Brandrauchsteuerklappen mit Sicherheitsantrieben:<br />

Die Überprüfung gem. H 6031 Pkt. 7.3.2 beider Sicherheitsstellungen,<br />

erfolgt bei diesen Brandrauchsteuerklappen<br />

durch mind. 1 x jährliche Ansteuerung beider<br />

Sicherheitsstellungen.<br />

2.2 Brandrauchsteuerklappen ohne Sicherheitsantriebe<br />

(wie Pkt. 1.3):<br />

Analog zu den Brandschutzklappen ohne Sicherheitsantrieb<br />

kommen hier Antriebe zur Anwendung<br />

die nicht alle sicherheitsrelevanten Teile aus Stahl,<br />

sondern aus Aluminium bzw. Kunststoff haben. Dadurch<br />

ist unter Temperatureinwirkung gem. ETK ein<br />

Halten in der jeweiligen Sicherheitsstellung (OFFEN<br />

oder GESCHLOSSEN) durch den Antrieb alleine nicht<br />

möglich. Sollten diese Klappen konstruktive Vorrichtungen<br />

haben, welche die Sicherheitsstellungen<br />

mechanisch fixieren, so sind diese mind. 1 x jährlich<br />

getrennt zu überprüfen. Wenn diese Klappen keine<br />

zusätzlichen konstruktiven Vorrichtungen haben, welche<br />

die Klappe in Ihren Sicherheitsstellungen (OFFEN<br />

und GESCHLOSSEN) fixiert, ist eine Überprüfung der<br />

Haltefunktion gem. ÖNORM H 6031 Pkt. 7.3.2 nicht<br />

möglich. Für diese Klappen ist dann die Ausführung<br />

mit einem Anlagenmotor nicht zulässig!<br />

Zusammenfassend kann gesagt werden, dass bei der<br />

Auswahl der Brandschutz- bzw. Brandrauchsteuerklappe<br />

der Antrieb ein sehr wichtiger Punkt ist, und bei Preisvergleichen<br />

nicht immer gleich folgender Trugschluss<br />

auffällt: Ein Anlagenmotor, der normalerweise billiger als<br />

unser Sicherheitsmotor ist, kann nicht mit diesem verglichen<br />

werden, da sonst bei „Gleichwertigkeit“ ein grober<br />

Kalkulationsfehler gemacht wird!<br />

Eine "billige" BSK mit Anlagenmotor zieht noch hohen<br />

Kosten für den Abbau des Antriebes (gemäß obigen Gutachtens)<br />

nach sich. Diese Mehrkosten, die stets durch Abund<br />

Anbau des Antriebes bei der jährlichen Überprüfung<br />

gem. ÖNORM H6031anfallen, werden wohl nicht vom<br />

Bauherren oder GU getragen – fragt sich nur, wer wird<br />

diese Mehrkosten bezahlen ?<br />

Autor:<br />

Ing. Bartel Günter, GF Belimo Österreich<br />

Anschrift:<br />

BELIMO Automation Handelsgesellschaft m.b.H<br />

Geiselbergstraße 26-32, 1110 Wien,<br />

Tel.: ++43 (0)1 749 03 61-17<br />

Fax ++43 (0)1 749 03 61-99<br />

Web: www.belimo.at<br />

EB<br />

15


löschanlagen<br />

4/2009<br />

Festplattenschäden durch Inertgas-Löschanlagen<br />

In der jüngeren Vergangenheit sind in IT-Räumen vermehrt Funktionsstörungen von Festplatten zur Datensicherung<br />

in Verbindung mit der Aktivierung von Gas-Feuerlöschanlagen mit bestimmten Löschgasen aufgetreten.<br />

Betroffene Löschgase<br />

Bisher traten die Schäden an Festplatten nur <strong>beim</strong> Einsatz von Inertgasen als Löschmittel auf (Stickstoff, Argon,<br />

Inergen).<br />

Aufgetretene Funktionsstörungen<br />

Die Funktionsstörungen reichten, nach den gegenwärtig vorliegenden Informationen, von einer Notabschaltung<br />

bis zur dauerhaften Funktionsunfähigkeit mit dem damit verbundenen Datenverlust der Festplatten.<br />

Die Funktionsstörungen traten bei folgenden unterschiedlichen Anlässen auf:<br />

• Funktionsprobe der pneumatischen Alarmeinrichtung ohne Aktivierung der Löschanlage<br />

• Inertgasflutung auch ohne Vorhandensein eines pneumatischen Alarmhorns<br />

• Starker Lärm in unmittelbarer Nähe der Festplatten<br />

Die beschriebenen Schäden wurden an Festplatten neuerer Bauart (10.000 – 15.000 UpM) festgestellt.<br />

In Frage kommende Ursachen<br />

• Vibrationen an den Festplatten, ausgelöst durch eine bestimmte Lautstärke und eine bestimmte<br />

Frequenz bei der Löschmittelflutung bzw. Aktivierung des pneumatischen Alarmhorns<br />

• Mechanische Erschütterungen<br />

Da die Ereignisse zum Teil in IT-Räumen auftreten, die schon seit Jahren durch eine Gas-Feuerlöschanlage<br />

geschützt sind, ohne dass in der Vergangenheit dort solche Ereignisse bekannt wurden, liegt die Vermutung<br />

nahe, dass die Ursache der Funktionsstörungen in der Bauweise der neueren Festplatten zu suchen ist.<br />

Diese Generation an Festplatten nimmt anscheinend durch bestimmte Frequenzen, die bei einer Flutung mit<br />

Inertgasen generiert werden, Schaden, wobei sicher auch die Zeitdauer des „Schalldrucks“ eine Rolle spielt.<br />

Fazit<br />

Die beschriebenen Schäden stellen kein nationales Phänomen dar, Festplattenschäden durch Inertgas-Flutungen<br />

wurden aus mehreren europäischen Ländern bekannt.<br />

Die Auswahl des richtigen Löschmittels stellt somit eine primäre Aufgabe für die Konzeption einer sicheren<br />

Gas-Löschanlage dar. Denn sowohl Mensch als auch IT verdienen optimalen Schutz, bestmögliche Sicherheit<br />

und eine verantwortungsvolle Planung.<br />

16<br />

Dipl.-Ing. Heinz Helbig<br />

Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für stationäre Löschanlagen<br />

Körnerstraße 15, D-27367 Sottrum, Telefon: 042 64/24 74, Fax: 042 64/2901


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wagner<br />

4/2009<br />

WAGNER präsentierte das<br />

Brandschutz-Event 2009 in Bregenz<br />

Am 6. Oktober 2009 war es soweit. WAGNER war<br />

zusammen mit der IT Security GmbH und der René<br />

Huber GmbH Initiator des Brandschutz Events im<br />

Bregenzer Festspielhaus, bei dem die Themenschwerpunkte<br />

Branderkennung, Brandvermeidung, Brandbekämpfung<br />

und IT-Sicherheit im Vordergrund standen.<br />

So hatten sich in Bregenz über 100 angemeldete Teilnehmer<br />

zusammengefunden, um sich über Neuheiten<br />

und Innovationen aus dem Bereich des Brandschutzes<br />

zu informieren. Neben dem Veranstaltungsprogramm<br />

mit Fachvorträgen zu den oben genannten Themenschwerpunkten<br />

stand auch der bereits auf vielen Messen<br />

als Highlight eingesetzte WAGNER-Truck bereit,<br />

um im Rahmen einer Live-Vorführung die Funktionsweise<br />

des innovativen Brandvermeidungssystems<br />

OxyReduct ® zu demonstrieren.<br />

Hier lässt sich durch die Reduktion des Sauerstoffgehaltes<br />

um wenige Prozente ein Feuerzeug nicht mehr<br />

entzünden. In einer speziellen Kabine wird die Funktionsweise<br />

des innovativen Brandvermeidungssystems<br />

OxyReduct ® gezeigt. Der Sauerstoffgehalt wird durch<br />

Zuführung von Stickstoff um wenige Prozentpunkte reduziert.<br />

Dies demonstriert den Besuchern anschaulich<br />

die Funktionsweise der WAGNER-Brandvermeidung,<br />

die weltweit bewährt und im Einsatz ist.<br />

Mit der vom VdS zugelassenen Variante von OxyReduct<br />

® , dem Schnellabsenkungssystem, wurde der<br />

Fachwelt eine Neuheit vorgestellt, die in EDV-Bereichen<br />

einen reduzierten und somit intelligenten Energieeinsatz<br />

ermöglicht. Bei dieser Systemvariante wird<br />

die Sauerstoffkonzentration in einem Schutzbereich<br />

dauerhaft auf einem Grundschutzniveau gehalten<br />

und nur im Alarmfall auf ein Vollschutzniveau<br />

abgesenkt. OxyReduct ® kommt überall dort zum<br />

Einsatz, wo ein Maximum an Brandschutz für den<br />

Unter¬nehmenserfolg unerlässlich ist. Dabei reicht<br />

das Spektrum der Anwendungen von kleinen IT-Räumen<br />

bis hin zu großen Lagerbereichen.<br />

Im Anschluss an die Fachvorträge wurde den Teilnehmern<br />

eine exklusive Führung durch die Festspielbühne<br />

Bregenz geboten, auf der zurzeit die Oper AIDA aufgeführt<br />

wird. Dieses<br />

einmalige<br />

Erlebnis fand<br />

seine Ergänzung<br />

in Form<br />

des sehr imposanten<br />

und einzigartigen<br />

Bühnenbildes.<br />

Herbert Remer, Geschäftsführer der WAGNER Austria<br />

AG, und Vertriebsleiter Christian Strempfl zeigten sich<br />

sehr zufrieden mit dem gesamten Verlauf der Veranstaltung.<br />

„Wir konnten den Teilnehmern ein durchaus<br />

interessantes und exklusives Programm bieten<br />

und auch wieder einmal live zeigen, was OxyReduct ®<br />

kann“. Remer und Strempfl sind sich sicher, auch in<br />

den nächsten Jahren wieder ähnliche Veranstaltungen<br />

für ihre Kunden und Interessenten anzubieten.<br />

Korneuburg, 30.11.09<br />

18<br />

EB


4/2009<br />

wagner<br />

19


gevent<br />

4/2009<br />

GEVENT Druckbelüftungsanlagen „System Strulik“<br />

Regelzeit max. 3 Sekunden - 100%ige Richtlinienkompetenz nach EN 12 101-6/TRVB S 112<br />

Druckbelüftungsanlagen sind unverzichtbar in einem<br />

durch Sicherheitsaspekte getragenem Brandschutzkonzept.<br />

Die Anlagen verhüten zwar keinen Brand und stellen<br />

auch keine Löscheinrichtung dar, ihre Funktionsfähigkeit<br />

ist aber unverzichtbar zur Rettung von Menschenleben.<br />

Das Prinzip ist einfach und bewährt: Ein Druckunterschied<br />

zwischen den Fluchträumen und den Aufenthaltsräumen<br />

sorgt dafür, dass kein gefährlicher Rauch die Flucht- und<br />

Rettungswege unpassierbar macht. Die bedrohten Personen<br />

können sich retten, die Feuerwehr findet raucharme<br />

Zugangswege zum Brandherd vor.<br />

Druckbelüftungsanlagen durchspülen Flucht- und Rettungswege<br />

mit Außenluft, in Verbindung mit einem Zuluftventilator.<br />

Dadurch wird Überdruck gegenüber den<br />

Wohnungen und Nutzflächen erzielt und das Eindringen<br />

von Rauch verhindert. Dieser kontrollierte Überdruck darf<br />

bei geschlossener Tür die zulässigen 50 Pa nicht übersteigen<br />

sodass die Tür auch von schwächeren Personen ohne<br />

größere Anstrengung zu öffnen ist.<br />

Ausführungsbeispiel einer Druckbelüftungsanlage mit<br />

selbsttätig regelnder Abströmeinheit:<br />

Die nachfolgend beschriebene Druckbelüftungsanlage<br />

besteht aus dem Zuluftventilator sowie der auf dem Dach<br />

befindlichen Abströmeinheit. In dieser integriert ist die<br />

selbsttätig regelnde Druckentlastungsklappe mit nachgeschalteter<br />

motorischer Jalousieklappe sowie Lamellenhaube<br />

für die Sicherstellung der Druckentlastung unabhängig<br />

von Windrichtung und Windgeschwindigkeit.<br />

<br />

EB<br />

20


4/2009<br />

gevent<br />

Die Österreichischen Feuerwehrhelme von der<br />

k. u. k. Monarchie bis heute<br />

Das Feuerwehrhelmbuch von HBM Manfred Mischinger.<br />

In Zusammenarbeit mit dem <strong>Adjutum</strong> Verlag ist ein umfassendes Werk der Geschichte<br />

der Österreichischen Feuerwehrhelme veröffentlicht worden. Auf 353<br />

Seiten wurde mit ca. 800 zum größtenteil bisher unveröffentlichten Fotos die<br />

Einsatzkopfbedeckungen der österreichischen Feuerwehren der letzten 150 Jahren<br />

dargestellt. Erstmalig werden auch die ehemaligen Kronländer behandelt. Vom<br />

Filzylinder bis zu den Kunsstoffhelmen der neuesten Generationen wurden alle<br />

Modelle, welche bei Sammlerfreunden bzw. in den Feuerwehrmuseen aufgespürt<br />

wurden, fotografisch gezeigt.<br />

Mit diesem Buch erhalten die feuerwehrhistorisch interessierten bzw. auch die<br />

Helmsammler ein Standardwerk (ISBN: 3-200-00574-2)<br />

Herausgeber: <strong>Adjutum</strong> Verlag, 1230 Wien, Breitenfurterstr. 386<br />

Preis: EUR 55.- exkl. Porto EUR 4,3.- und Nachnahmespesen innerhalb Österreich<br />

Bestellung:<br />

Internet: www.feuerwehr.wien.at/feuerwehrshop<br />

office@adjutum.at<br />

oder per Fax: 01 / 890 48 78-15<br />

21


testo<br />

4/2009<br />

Neue Testo-Wärmebildkamera für<br />

präventive Instandhaltung<br />

Die Testo-Wärmebildkameras können Ihnen helfen, Schäden zu erkennen,<br />

bevor etwas passiert<br />

Thermografie mit hoher Auflösung und praxisgerechtem Zubehör für präventive<br />

Instandhaltung und Bauthermografie.<br />

Fehler erkennen, BEVOR etwas passiert (präventive Instandhaltung)<br />

Fehlerhafte Teile wie defekte Lager an Motoren oder lockere Klemmen bzw.<br />

überlastete Leitungen z. B. in Schaltschränken können Ausfälle oder Brände<br />

verursachen. Anomalien in Produktionsprozessen führen oft zu kostspieligen<br />

Produktionsausfällen. Mit den neuen Wärmebildkameras von Testo sehen<br />

Sie diese Probleme, bevor es zu Störfällen oder Brandrisiken kommt.<br />

Wichtig bei der präventiven Instandhaltung ist auch eine einfache Dokumentation.<br />

Da helfen die Funktionen der Testo-Wärmebildkameras: integrierte<br />

Digitalkamera, Sprachnotiz zu jedem Bild, etc. Die beiliegende Software<br />

erstellt für Sie komplette Protokolle mit allen wichtigen Infos. Die<br />

automatische Hot-Cold-Spot-Erkennung markiert kritische Temperaturzustände,<br />

was eine lückenlose Fehlerlokalisierung gleich vor Ort gewährleistet.<br />

Sogar Füllstände bei geschlossenen Flüssigkeitstanks können Sie damit<br />

kontrollieren, um Maschinenschäden und in der Folge Produktionsausfälle<br />

zu vermeiden.<br />

Auch die sonstigen Daten können sich sehen lassen: So hat das kristallklare,<br />

große Display eine Diagonale von 89 mm – dadurch sehen Sie noch<br />

mehr Details. Das robuste Gehäuse entspricht der Schutzklasse IP 54. Damit<br />

Sie gleich loslegen können, werden alle Testo Wärmebildkameras im<br />

robusten Koffer inkl. Profi-Software, SD-Speicherkarte, USB-Kabel, Netzteil,<br />

LI-Ionen Akku und Adapter für Stativmontage ausgeliefert.<br />

22<br />

Je nach Ihren Anforderungen können Sie das System noch mit sinnvollem<br />

Zubehör erweitern. So ermöglicht das Soft-Case eine praktische Tragemöglichkeit<br />

mit Schultergurt – damit können Sie die Kamera umhängen<br />

– es bleiben beide Hände frei. Zum Schutz vor Staub und Kratzern in rauen<br />

Umgebungen steht noch ein spezielles Linsen-Schutzglas zur Auswahl. Bei<br />

einigen der Testo Wärmebildkameras können Sie auch zwischen Tele- und<br />

Weitwinkel- Objektiv wechseln – so messen Sie immer im optimalen Be-


4/2009<br />

reich. Und sollte der Standard-<br />

Messbereich -20 bis +350 °C<br />

nicht reichen, gibt es für die<br />

Wärmebildkamera testo 881-3<br />

noch die Hochtemperatur-Option<br />

mit dem Messbereich +350<br />

bis +550 °C.<br />

…auch für Bauthermografie bestens<br />

geeignet<br />

Den größten Teil der Energiekosten<br />

verursacht die Heizung von<br />

Wohn- und Büroräumen. Deshalb<br />

ist hier die richtige Isolation<br />

so entscheidend. Ein einfacher,<br />

effektiver Weg, die vorhandene<br />

Isolation eines Gebäudes zu<br />

beurteilen ist die Thermografie.<br />

Auch dafür sind die neuen Testo-<br />

Wärmebildkameras mit den Wechselobjektiven, der<br />

Analyse-Software und der einfachen, intuitiven Bedienung<br />

bestens geeignet. Quasi „auf Knopfdruck“ sehen<br />

Sie eventuelle Baumängel, finden schimmelgefährdete<br />

Stellen an Wänden und sogar Rohrbrüche lassen sich<br />

damit einfacher orten.<br />

Sie sehen, mit den Testo-Wärmebildkameras sind Sie<br />

bestens gerüstet. Fordern Sie gleich Ihre kostenlosen<br />

Unterlagen an unter Tel. 01 / 486 26 11-0 bzw. info@<br />

testo.at oder informieren Sie sich unter<br />

www.testo.at/thermografie<br />

Aussender: Testo GmbH<br />

Ansprechpartner: Ing. Gerald Weber<br />

Email: g.weber@testo.at<br />

Tel: 01 / 486 26 11-0<br />

EB<br />

23


tunnelbrand 4/2009<br />

Fortsetzung von Seite 11<br />

24<br />

C) Ein Fahrzeug für Einsatzkoordination, Kommunikation<br />

und Versorgung.<br />

Anstatt eines Fahrzeuges gemäß A) kann grundsätzlich<br />

auch ein Fahrzeug gemäß B) vorgesehen werden.<br />

2.1.2 Atemschutzausrüstung<br />

Die Art der Atemschutzausrüstung hängt von der Länge<br />

der Flucht und Rettungswege ab. Unabhängig von<br />

der Länge des Flucht- und Rettungsweges sind alle<br />

Feuerwehreinsatzfahrzeuge mit denen in Tunnelröhren,<br />

die mit Brand- und Rauchgasen oder Schadstoffen beaufschlagt<br />

sein können, eingefahren wird, für jeden im<br />

Fahrzeug vorhandenen Sitzplatz umluftunabhängige<br />

Atemschutzgeräte mitzuführen. Art und Type dieser Geräte<br />

sind so zu wählen, daß jeder Feuerwehrmann ausreichend<br />

Atemluft zur Verfügung hat, um bei unmittelbarem<br />

Antritt ungehinderter Flucht „sichere Bereiche“<br />

zu erreichen. Falls eine zweite Fahrröhre als sicherer Bereich<br />

dient, sind bei Tunneln mit einer Länge von mehr<br />

als 2500 m jedenfalls Langzeitpreßluftatmer (LPA) oder<br />

Sauerstoffkreislaufgerät (SKG) erforderlich, bei Tunneln<br />

mit einer Länge von mehr als 5000 m jedenfalls SKG erforderlich.Die<br />

entsprechende Ausrüstung ist jedenfalls<br />

in einer derartigen Anzahl bereitzustellen und in den<br />

Alarmplan aufzunehmen, daß für jeden in den Gefahrenbereich<br />

vordringenden Einsatztrupp ein Rettungstrupp<br />

bereitsteht.<br />

Nach derzeitigem Stand der Technik stehen für die<br />

Verwendung bei Feuerwehreinsätzen folgende umluftunabhängigen<br />

Atemschutzgeräte zur Verfügung:<br />

• Preßluftatmer in Standardausführung<br />

Atemschutzgerät der Feuerwehr mit Atemluft in Stahlflaschen<br />

1 x 6 Liter, 300 bar oder 2 x 4 Liter, 200 bar<br />

max. Fülldruck.<br />

Bei derzeitigem Wissensstand sind diese Atemschutzgeräte<br />

für Einsätze in Tunneln mit einem maximalen<br />

Abstand von 250 zwischen Ausgängen in<br />

sichere Bereiche geeignet.<br />

• Preßluftatmer für Langzeitverwendung<br />

Atemschutzgerät der Feuerwehr mit Atemluft in<br />

Kunststoff – oder Kunststoffverbundflaschen 2 x 6,8<br />

Liter 300 bar oder 1 x 9 Liter 300 bar max. Fülldruck.<br />

Bei derzeitigem Wissensstand sind diese Atemschutzgeräte<br />

für Einsätze in Tunneln mit einem maximalen<br />

Abstand von 250 bis 700 m zwischen Ausgängen<br />

in sichere Bereiche geeignet.<br />

• Kreislaufgeräte<br />

Regenerationsgerät mit Sauerstoffzusatz aus Sauerstoffflasche,<br />

ohne Frischluftzusatz, baugleich mit<br />

Bergbaugeräten für den Untertageeinsatz für eine<br />

vorgesehene Einsatzzeit von 4 h.<br />

Bei derzeitigem Wissensstand sind diese Atemschutzgeräte<br />

für Einsätze in Tunneln mit einem maximalen<br />

Abstand von mehr als 700 m zwischen Ausgängen<br />

in sichere Bereiche zu verwenden.<br />

• Sauerstoffselbstretter<br />

Flucht- und Rettungsgerät ausschließlich für Rettungszwecke,<br />

kein Arbeitseinsatz; Atemluft wird<br />

durch Chemikalsauerstoff erzeugt.<br />

• Flucht- und Rettungshauben<br />

Umluftabhängiges Flucht- und Rettungsgerät ausschließlich<br />

für Rettungszwecke<br />

2.2 ÖBFV Richtlinie A-12, Bau und Betrieb von neuen Eisenbahntunnels<br />

bei Haupt- und Nebenbahnen - Anforderungen<br />

des Brand- und Katastrophenschutzes, 2000<br />

Diese Richtlinie ist bereits 1999 als vorläufige Richtlinie<br />

erschienen und basiert im wesentlichen auf der deutschen<br />

EBA Richtlinie. Nachfolgend die wesentlichen<br />

Punkten der Richtlinien insbesondere Abweichungen<br />

von der EBA Richtlinie.<br />

2.2.1 Bauliche und Anlagentechnische Maßnahmen<br />

• Abstände der Fluchtwege in sichere Bereiche in maximaler<br />

Entfernung von 250 m.<br />

• Schleusen zwischen dem Wartungen und den sicheren<br />

Bereichen<br />

• Druckbelüftungsanlagen zur Verhinderung des<br />

Rauch Eintritt des in die sicheren Bereichen<br />

• Vertikal Fördereinrichtungen bei Not Stiegenhäusern;<br />

bei einer Höhe von mehr als 30 m Ausführung<br />

als Feuerwehrlifte (Diese Höhe wird vermutlich im<br />

Zuge der Überarbeitung der Richtlinie auf 15 m herabgesetzt)<br />

• Fluchtwege innerhalb des Tunnels müssen mindestens<br />

1,2 m breit und beleuchtet sein. In Abständen<br />

von 25 m müssen Fluchtwegkennzeichen vorhandensein<br />

• Anforderungen an Feuerwehrzufahrten und an Rettungsplätze<br />

bei den Tunnelportalen beziehungsweise<br />

Ausgängen aus sicheren Bereichen; die<br />

Rettungsplätze müssen eine Gesamtfläche von mindestens<br />

1500 m² aufweisen<br />

• Anforderungen an die Fahrleitungs-Anlage wie Abschalteinrichtungen,<br />

Erdungsvorrichtungen und Anzeigevorrichtungen<br />

• In Abständen von 150 m müssen an beiden Tunnelseiten<br />

Anschlüsse für die Entnahme elektrischer<br />

Energie vorhanden sein (als Folge von Versuchen,<br />

elektrische Geräte mit verschiedenen Kabellängen<br />

zu betreiben wird dieser Abstand vermutlich auf 75<br />

m reduziert)<br />

• Löschwasserleitungen mit Entnahmestellen in Abständen<br />

von 150 m und einer Löschleistung von<br />

mindestens 1200 l pro Minute.<br />

• Vorhaltung von Transporthilfen<br />

• Kommunikationseinrichtungen (derzeit nur ein. Kanal<br />

für die Feuerwehr vorhanden)


4/2009 tunnelbrand<br />

2.2.2 Betriebliche und organisatorische Maßnahmen<br />

• Anforderungen an das Zugmaterial wie z. B. Überbrückung<br />

der Notbremse, die Möglichkeit von Lautsprecherdurchsagen<br />

im Zug, etc.<br />

• Ausbildungen, regelmäßige Unterweisung des Zugpersonals<br />

• Erstellung von Alarm und Gefahrenabwehrplänen<br />

sowie von Brandschutzplänen<br />

• Durchführung von Übungen in Absprache mit den<br />

zuständigen Einsatzorganisationen<br />

Die Richtlinie wurde im wesentlichen noch vor den<br />

großen Tunnelbränden im Jahre 1999 erarbeitet. Die<br />

Forderungen waren anfangs sehr umstritten. Heute<br />

werden die Anforderungen eingehalten und die Richtlinie<br />

kann durchaus als Stand der Technik in Österreich<br />

angesehen werden.<br />

2.3 ÖBFV-RL A-13 Brandschutz in Straßentunneln, 2003<br />

in Österreich werden Tunnel gemäß den durch das zuständige<br />

Bundesministerium für verbindlich erklärten<br />

Richtlinien und Vorschriften für den Straßenbau RVS<br />

ausgeführt und betrieben. Da mit der Österreichischen<br />

Forschungsgemeinschaft Straße und Verkehr, welche<br />

die RVS erstellen, keine Einigung über die in Straßentunnel<br />

erforderlichen Brandschutzmaßnahmen gefunden<br />

werden konnte, beschloß das Sachgebiet 4.4 eine<br />

eigene Richtlinie über die Erfordernisse der Feuerwehr<br />

zur Durchführung eines Einsatzes in Straßentunnel zu<br />

erstellen. Die Richtlinie ist im Jahr 2003 erschienen. Die<br />

Besonderheit dieser Richtlinie besteht darin, dass sie<br />

zusätzlich zu den Bestimmungen der zum Zeitpunkt der<br />

Erstellung der Richtlinie gültigen RVS (das sind im wesentlichen<br />

die RVS 9.281, Betriebs- und Sicherheitseinrichtungen;<br />

Bauliche Anlagen und RVS 9.282 Betriebsund<br />

Sicherheitseinrichtungen; Tunnelausrüstung sowie<br />

die RVS 9.4 Erhaltung und Betrieb) notwendige bauliche<br />

und betrieblichen Sicherheitsmaßnahmen festlegt,<br />

um in Straßentunnel einen effizienten Feuerwehreinsatz<br />

unter Berücksichtigung des Schutzes der Einsatzkräfte<br />

durchführen zu können. Bei Feuerwehreinsätzen im<br />

Sinne dieser Richtlinie handelt es sich insbesondere um<br />

Maßnahmen der Fremdrettung, der Gefahrenabwehr<br />

und der Schadensbegrenzung. Voraussetzung hierfür<br />

ist, daß seitens des Tunnel-Errichters beziehungsweise<br />

-Betreibers ausreichende Maßnahmen für die Selbstrettung<br />

der Tunnelbenutzer getroffen worden sind.<br />

Wesentliche Punkte in dieser Richtlinie sind unter anderem<br />

die Abstände der Zugänge in den Tunnel, die<br />

Ausführung von sicheren Bereichen sowie von Zugängen<br />

und Zufahrten, Kommunikationseinrichtungen und<br />

Löscheinrichtungen sowie Versorgung mit elektrischer<br />

Energie. An betrieblichen Maßnahmen seien genannt:<br />

Alarm und Gefahrenabwehrpläne, Brandschutzpläne<br />

und Übungen.<br />

In den letzten Jahren fand eine Einbindung der Feuerwehr<br />

und eine konstruktive Zusammenarbeit bei der<br />

Überarbeitung der RVS Richtlinien statt. Ein Großteil<br />

der Anforderungen gemäß der gegenständlichen ÖBFV<br />

RL A-13 werden übernommen, so daß geplant ist, die<br />

ÖBFV RL A-13 nach Erscheinen der überarbeiteten RVS<br />

und entsprechender Berücksichtigung der Belange der<br />

Feuerwehr zurückzuziehen.<br />

2.3.1 Bauliche Maßnahmen<br />

2.3.1.1 Grundsätze<br />

Die Standsicherheit des <strong>Tunnelbau</strong>werkes ist gemäß<br />

dem Stand der Technik so zu bemessen und auszuführen,<br />

daß im Brandfall während der Durchführung von<br />

Rettungs- und Einsatzmaßnahmen die Sicherheit der<br />

Einsatzkräfte gewährleistet ist.<br />

Im Brandfall müssen Sicherheitsbeleuchtung, Kommunikationsmittel,<br />

Löscheinrichtungen, die Versorgung<br />

mit elektrischer Energie und eine allfällige Entriegelung<br />

der geländeseitigen Türen von Notausgängen als System<br />

für eine Mindestdauer von 90 Minuten funktionsfähig<br />

bleiben.<br />

2.3.1.2 Sichere Bereiche, Fluchtwege<br />

Die Richtlinie sieht vor, daß Zugänge vom Fahrtunnel<br />

in sichere Bereiche in Abständen von 250 m vorhanden<br />

sind. Diese Abstände ergaben sich aus Überlegungen<br />

zu Feuerwehreinsätzen unter Atemschutz siehe hierzu<br />

auch 4. Im Gegensatz hierzu sind gemäß der Richtlinie<br />

2004/54 EG des Europäischen Parlaments und des<br />

www.brandschutzsymposion.at<br />

9. April 2010, Messe Congress GRAZ<br />

Auszug aus dem Programm:<br />

• Brandschutz mit Stern (Mercedes-Museum)<br />

• BS-Management im Industriebetrieb<br />

• Brandschutz und Berechnungsmodelle<br />

• Sonderlöschanlagen – neue Entwicklungen<br />

• Veranstaltungen sicher durchführen<br />

Spezialseminare:<br />

• OIB-Richtlinien<br />

• Katastrophenschutz<br />

• Haustechnik<br />

grosse fachausstellung<br />

NEU!<br />

25


tunnelbrand 4/2009<br />

26<br />

Rates vom 29.4.2004 über Mindestanforderungen an<br />

die Sicherheit von Tunneln im transeuropäischen Straßennetz<br />

Fluchtwege in Abständen von maximal 500 m<br />

erforderlich. Diese Zugänge für den Feuerwehreinsatz<br />

sind sinnvoller Weise auch als Fluchtwege für die Tunnelnutzer<br />

auszuführen. Als sichere Bereiche gelten z. B.<br />

Rettungsstollen und Notstiegenhäusern mit Schleusen<br />

sowie der nicht vom Brand betroffene Tunnel. Die sicheren<br />

Bereiche sind durch bauliche und anlagentechnische<br />

Maßnahmen vor Raucheintritt zu schützen (daher<br />

wäre auch der Begriff „geschützter Bereich“ dem Begriff<br />

„sicherer Bereich“ vorzuziehen). Für die Selbstrettung<br />

können abhängig von der Verkehrsdichte, des Anteils<br />

von Schwerlast- und Gefahrguttransporten kürzere<br />

Entfernungen zu sicheren Bereichen erforderlich sein.<br />

Die Gehwege müssen eben, hindernisfrei, ausreichend<br />

beleuchtet, mindestens 85 cm breit sein und eine lichte<br />

Durchgangshöhe von mindestens 2,20 m aufweisen.<br />

Türen im Zuge von Fluchtwegen müssen mit einem Panikverschluß<br />

ausgerüstet sein und mit einem Kraftaufwand<br />

von maximal 100 N geöffnet werden können.<br />

2.3.1.3 Notausgänge, Notstiegenhäuser, Rettungsstollen<br />

Bei der Gestaltung von Notstiegenhäusern und Rettungsstollen<br />

ist die begrenzte körperliche Leistungsfähigkeit<br />

von gebrechlichen oder mobilitätsbehinderten<br />

Personen angemessen zu berücksichtigen.<br />

2.3.1.3.1 Notstiegenhäuser<br />

Notstiegenhäuser sollen höchstens 30 m Höhenunterschied<br />

aufweisen. Stiegen müssen für einen Begegnungsverkehr<br />

und den Transport von Krankentragen,<br />

bewerkstelligt von 4 Personen, geeignet sein. Für den<br />

Transport von schwerem Gerät und Verletzten sind<br />

Notstiegenhäuser mit einem Bergungsschacht auszustatten.<br />

An der obersten Stelle des Schachtes ist eine<br />

Aufhängevorrichtung vorzusehen und eine mobile,<br />

elektrische Aufzugsvorrichtung bereitzuhalten. Bei Notstiegenhäusern<br />

mit mehr als 15 m Höhenunterschied ist<br />

für den Transport von schwerem Gerät, Mannschaften,<br />

Verletzten und mobilitätsbehinderten Personen ein Sicherheitsaufzug<br />

vorzusehen. Zugänge zu Aufzügen und<br />

Bergungsschächten müssen sich in Notstiegenhäuser<br />

oder Rettungsstollen befinden.<br />

2.3.1.3.2 Rettungsstollen<br />

Rettungsstollen müssen einen Querschnitt (Lichtraumprofil)<br />

von mindestens 1,5 m Breite und 2,0 m Höhe aufweisen.<br />

Sie dürfen höchstens 150 m lang sein, wenn sie<br />

nicht unmittelbar, sondern über Notstiegenhäuser ins<br />

Freie führen. Rettungsstollen, die länger als 150 m sind,<br />

müssen mit Einsatzfahrzeugen befahrbar sein. Wird ein<br />

Rettungsstollen mit Einsatzfahrzeugen befahren, muß<br />

der Lichtraum mindestens 3,50 m x 3,50 m betragen. Im<br />

Rettungsstollen sind Ausweichmöglichkeiten mit einer<br />

Länge von 20 m und einer Breite von 2,5 m in Abständen<br />

von 500 m vorzusehen. In Rettungsstollen, die nicht<br />

an beiden Enden ins Freie führen, ist am Ende des Stollens<br />

eine Umkehrmöglichkeit vorzusehen.<br />

2.3.1.3.3 Schleusen<br />

Schleusen sind zwischen Fahrtunnel und Notstiegenhäusern<br />

bzw. Rettungsstollen anzuordnen. Die Schleusen<br />

müssen, sofern dies baulich möglich ist, eine Länge<br />

von mindestens 12 m aufweisen. Beide Schleusentüren<br />

sind brandbeständig T 90 (EI2 90-C) auszuführen.<br />

Die Türen müssen in Richtung des sicheren Bereiches<br />

aufschlagen. Türflügel müssen eine Mindestbreite von<br />

1,0 m und eine Mindesthöhe von 2,0 m haben. Schleusen<br />

sind mit einer Druckbelüftung auszustatten, die im<br />

Brandfall bei geschlossenen Türen das Eindringen von<br />

Rauch in den sicheren Bereich verhindert. Bei Schleusen<br />

im Zuge von Fluchtwegen muß auch bei beidseitig<br />

geöffneten Schleusentüren das Eindringen von Rauch<br />

in den sicheren Bereich verhindert werden. Türöffnungskräfte<br />

dürfen 100 N nicht überschreiten. Im Anschluß<br />

an Schleusen ist als Stauraum eine Fläche von<br />

mindestens 25 m² anzuordnen. Hierauf kann verzichtet<br />

werden, wenn der Austritt ins Freie auch für mobilitätsbehinderte<br />

Personen ohne besondere Schwierigkeiten<br />

möglich ist.<br />

2.3.1.4 Sicherheitsbeleuchtung<br />

Gehwege in Fahrtunneln und sichere Bereiche sind<br />

mit einer Sicherheitsbeleuchtung gemäß ÖVE EN 8002-<br />

6 auszurüsten. Die Sicherheitsbeleuchtung muß sich<br />

jedenfalls automatisch bei Ausfall der Tunnelbeleuchtung,<br />

bei Brandmelderauslösung und/oder bei Öffnen<br />

einer Fluchttüre oder einer Notrufnischentüre einschalten.<br />

Übergeordnetes Einschalten der Sicherheitsbeleuchtung<br />

muß in der Tunnelwarte möglich sein.<br />

2.3.1.5 Fluchtwegkennzeichnung, Orientierungshilfen<br />

Fluchtwegkennzeichnung, Orientierungshilfen Rettungszeichen<br />

sind nicht nur für die Tunnelbenutzer erforderlich,<br />

sondern dienen auch als Orientierungshilfen<br />

für die Einsatzkräfte. Die Gestaltung der Notausgänge<br />

muß in auffälliger Form erfolgen, so daß auch bei eingeschränkten<br />

Sichtverhältnissen der Notausgang über<br />

die ganze Breite der Fahrspur(en) und des Tunnelgewölbes<br />

deutlich erkennbar ist. Notausgänge sind durch<br />

hinterleuchtete Rettungszeichen nach TRVB E 102 besonders<br />

zu kennzeichnen. Notausgänge sind grundsätzlich<br />

fortlaufend zu numerieren. Alle Notausgänge in der<br />

selben Querschnittsebene des <strong>Tunnelbau</strong>werkes müssen<br />

die gleiche Nummer aufweisen. Die Nummern sind<br />

beidseitig auf sämtlichen Türen der Querschnittsebene<br />

anzubringen und in die Einsatzpläne der Feuerwehr einzutragen.<br />

Die Beschriftung muß eine Höhe von mindestens<br />

300 mm aufweisen und deutlich sichtbar sein.<br />

2.3.1.6 Rettungsplätze und Zufahrten<br />

Rettungsplätze und deren Zufahrten sind ein integrati-


4/2009<br />

tunnelbrand<br />

ver Bestandteil des jeweiligen konkreten Tunnelsicherheitskonzeptes<br />

und werden im Rahmen des verkehrsrechtlichen<br />

Genehmigungsverfahrens für den Tunnel<br />

mitbehandelt bzw. bescheidmäßig festgelegt. Dadurch<br />

wird auch sichergestellt, daß die erforderliche rechtliche<br />

Absicherung für die Benutzung dieser Anlagen vorhanden<br />

ist. Für jedes Tunnelportal und jeden Ausgang<br />

aus dem sicheren Bereich ins Freie ist ein Rettungsplatz<br />

mit Zufahrt anzuordnen. Rettungsplätze und Zufahrten<br />

sind entsprechend TRVB F 134 auszuführen. Im Einvernehmen<br />

mit der Feuerwehr können Verkehrsflächen als<br />

Rettungsplätze herangezogen werden. Bei Portalen von<br />

Fahrtunneln und befahrbaren Rettungsstollen sind die<br />

Rettungsplätze mit einer Fläche von mindestens 1.500<br />

m² vorzusehen, mit einer vor Ort einschaltbaren Beleuchtung<br />

und einer elektrischen Anschlußmöglichkeit<br />

auszustatten und Hubschrauberlandemöglichkeiten einzurichten.<br />

Straßen zu den Rettungsplätzen müssen für<br />

einen Begegnungsverkehr mit Kraftfahrzeugen mit 2,50<br />

m Breite ausgelegt werden. Allfällige Ausweichstellen<br />

sind derart anzuordnen, daß ein Sichtkontakt zwischen<br />

den Ausweichstellen besteht. Bei Anbindung von Rettungsplätzen<br />

über Stichstraßen müssen die Rettungsplätze<br />

für das Wenden von Einsatzfahrzeugen geeignet<br />

sein. Straßen zu den Rettungsplätzen sind jederzeit<br />

ganzjährig benützbar zu halten.<br />

2.3.1.7 Elektrische Anschlußmöglichkeit für die Feuerwehr<br />

Zum Betrieb elektrischer Rettungsgeräte und zum Ausleuchten<br />

der Unfall- bzw. Brandstelle wird elektrische<br />

Energie benötigt. Dabei ist aus technischen und Sicherheitsgründen<br />

die Länge von lose verlegten Kabeln begrenzt.<br />

In Abständen von ca. 125 m, vorzugsweise bei<br />

den Wandhydranten, sind Anschlüsse 2 x 230 V/16 A<br />

und 1 x 400 V/16 A für die Entnahme elektrischer Energie<br />

vorzusehen. Die Leitungen sind so zu verlegen, daß<br />

sie bei Bränden eine Funktionsdauer von mindestens 90<br />

min aufweisen und durch einen Kfz Unfall oder dessen<br />

Folgewirkungen nicht beschädigt werden können.<br />

2.3.1.8 Löscheinrichtungen<br />

An jedem Tunnelportal muß ein Überflurhydrant gemäß<br />

ÖNORM F 2010 mit einem Mindestwasserdurchfluß<br />

von 1200 l/min bei mindestens 1,5 bar Fließdruck<br />

oder eine geeignete Löschwasserentnahmestelle zur<br />

Entnahme der gleichen Löschwasserrate vorhanden<br />

sein. In Tunneln mit einer Länge von mehr als 500 m<br />

sind zusätzlich Naßsteigleitungen mit Wandhydranten<br />

und Schlauchanschlüssen für die Feuerwehr in Abständen<br />

von max. 125 m in Fahrtunneln und mit Schlauchanschlüssen<br />

für die Feuerwehr in den Schleusen zu<br />

installieren. Die Leitungen sind so zu verlegen, daß sie<br />

bei Bränden eine Funktionsdauer von mindestens 90<br />

min aufweisen und durch einen Kfz Unfall oder dessen<br />

Folgewirkungen nicht beschädigt werden können.<br />

Die Löschwasserversorgung in den sicheren Bereichen<br />

muß auch bei Beschädigung der Löschwasserversorgung<br />

in Fahrtunneln sichergestellt sein.<br />

2.3.1.8.1 Wandhydranten<br />

Die Wandhydranten in der nachfolgenden Form und<br />

dem hier geforderten Abstand von 125 m kommen derzeit<br />

nicht zur Ausführung. In Abstimmung mit der AS-<br />

FINAG werden sie vorerst nur bei den Abstellnischen<br />

installiert. Eine Entscheidung bezüglich der weiteren<br />

Ausstattung alle 125 m ist von den Ergebnissen der alle<br />

zwei Jahre stattfindenden Evaluierung abhängig. Die<br />

Wandhydranten müssen mit einem abrollbaren formbeständigen<br />

Schlauch mit einer nutzbaren Länge von mindestens<br />

120 m und einem verstellbaren Strahlrohr mit<br />

Absperrorgan ausgerüstet sein. Die Zugkraft eines parallel<br />

zur Tunnelwand auf der Seite des Wandhydranten<br />

60 m abgezogenen Schlauches darf <strong>beim</strong> Weiterziehen<br />

maximal 200 N betragen. Der Schlauch darf keine Knickstellen<br />

aufweisen. Bei einer Länge von 120 m eines parallel<br />

zur Tunnelwand auf der Seite des Wandhydranten<br />

abgezogenen Schlauches muß der Wasserdurchfluß<br />

mindestens 50 l/min bei 3 bar Fließdruck am Strahlrohr<br />

betragen. Durch geeignete Vorrichtungen ist sicherzustellen,<br />

daß der Schlauch nur abgerollt werden kann,<br />

wenn gleichzeitig eine Befüllung mit Löschmittel erfolgte.<br />

Eine automatische Zumischung von filmbildendem<br />

Schaummittel der Qualifikation Löschklasse 1 B gemäß<br />

ÖNORM EN 1568 ist vorzusehen. Bei einer Zumischrate<br />

von 1 % sind mindestens 20 l hierzu geeignetes frostsicheres<br />

Schaummittel oder gleichwertig erforderlich.<br />

Wandhydranten sind zusätzlich mit Schlauchanschlüssen<br />

auszustatten. Die Wandhydrantenkästen sind durch<br />

ein Brandschutzzeichen gemäß ÖNORM Z 1000 zu<br />

kennzeichnen. Ihr Standort sollte aus einer Entfernung<br />

von mindestens 100 m erkennbar sein.<br />

Brand einer Zugmaschine eines Sattelschleppers im Semmeringtunnel<br />

am 15.12. 2004 (kurz nach der Eröffnung).<br />

Der Brand wurde vom Betriebspersonal mit dem Wandhydranten<br />

in kurzer Zeit gelöscht.<br />

27


tunnelbrand 4/2009<br />

Übersichtsplan des Kaisermühlentunnels in Wien mit Zuteilung<br />

der Feuerwachen und Angaben über die Richtungswegweiser<br />

28<br />

2.3.1.8.2 Schlauchanschlüsse für die Feuerwehr<br />

Die Schlauchanschlüsse sind mit 2 absperrbaren B-<br />

Abgängen mit B-C Übergangsstücken und C-Blindkupplungen<br />

auszuführen. Der Wasserdurchfluß muß mindestens<br />

1200 l/min bei einem Fließdruck von mind. 6<br />

bar, max. 12 bar betragen. Der Löschwasservorrat muß<br />

mindestens 108 m³ betragen.<br />

2.3.1.9 Funkeinrichtungen<br />

Eine Kommunikation mit den bei den Feuerwehren<br />

gebräuchlichen Funksystemen muß innerhalb von Fahrtunneln,<br />

sicheren Bereichen und unterirdischen Betriebsräumen<br />

mit mehr als 100 m² sowie an Rettungsplätzen<br />

uneingeschränkt möglich sein. Aus einsatztaktischen<br />

Gründen sind mindestens 2 Funkkanäle erforderlich. Für<br />

die Kommunikation der Atemschutztrupps untereinander<br />

und für die Überwachung der vorgehenden Atemschutztrupps<br />

sowie die Kommunikation zwischen Atemschutztrupps<br />

und Einsatzleitung sind 2 getrennte Funkkanäle<br />

erforderlich. Die Ausfallslänge des Tunnelfunks darf maximal<br />

500 m betragen, da Versuche der Feuerwehren<br />

gezeigt haben, daß Funkverbindungen insbesondere im<br />

2 und 4 m Funkband in einem mit Fahrzeugen belegten<br />

Tunnel stark eingeschränkt sind.<br />

2.3.1.10 Kommunikations- und Warneinrichtungen<br />

In der Nähe von Tunnelportalen und Rettungsplätzen<br />

sind vor Witterung und Lärm geschützte Kommunikationseinrichtungen,<br />

welche eine direkte Sprechverbindung<br />

mit der für diesen Tunnel zuständigen<br />

Tunnelwarte sowie eine Verbindung in das öffentliche<br />

Telefonfestnetz jederzeit ermöglicht, zu errichten.<br />

2.3.1.11 Energieversorgung<br />

Die Energieversorgung für folgende Einrichtungen ist<br />

Detailplan des Kaisermühlentunnels in Wien; insbesondere<br />

die Numerierung der Fluchttüren erleichtert die Orientierung<br />

für die Einsatzkräfte, die die nicht vom Ereignis betroffene<br />

Fahrröhre anfahren.<br />

an eine Sicherheitsstromversorgungsanlage gemäß<br />

ÖVE/ÖNORM E 8002 für eine Betriebsdauer von 3 Stunden<br />

anzuschließen oder die Anspeisung erfolgt redundant<br />

und direkt in eigenen Stromkreisen von zwei verschiedenen<br />

Niederspannungshauptverteilern.<br />

• Elektrische Anschlüsse für die Feuerwehr<br />

• Videoüberwachung<br />

• Kommunikations- und Warneinrichtungen<br />

• Beleuchtung von Rettungsplätzen<br />

• Sicherheitsaufzüge<br />

Für Funkeinrichtungen ist eine Sicherheitsstromversorgung,<br />

für eine Betriebsdauer von mindestens 4 Stunden<br />

erforderlich.<br />

2.3.2 Betriebliche Maßnahmen<br />

2.3.2.1 Alarm- und Gefahrenabwehrpläne, Brandschutzpläne<br />

Für die Zusammenarbeit mit den Einsatzorganisationen<br />

hat der Tunnelerrichter bzw. betreiber einen Alarm- bzw.<br />

Gefahrenabwehrplan in sinngemäßer Anwendung der<br />

ÖBFV-Richtlinien B-01 bis B-04 zu erstellen und mit dem<br />

zuständigen Landesfeuerwehrverband und den zuständigen<br />

Portalfeuerwehren abzustimmen. Die Alarmpläne<br />

haben in jedem Fall festzulegen bzw. zu beinhalten:


4/2009<br />

tunnelbrand<br />

• die Zufahrt der Einsatzorganisationen<br />

zu den einzelnen Zugängen<br />

und Rettungsplätzen<br />

• die Festlegungen der Ausrückeordnung<br />

• die Maßnahmen des Tunnelbetreibers<br />

bei verschiedenen Ereignissen<br />

• die Festlegung der Nachrichtenverbindungen<br />

Der Tunnelbetreiber hat die erforderlichen<br />

Pläne und Unterlagen den<br />

Einsatzorganisationen zur Verfügung<br />

zu stellen. Übersichtliche und einheitliche<br />

Lage- und Detailpläne der Tunnelanlage<br />

sind für ein rasches und<br />

sicheres Anfahren der Einsatzstelle<br />

und für die Einsatzleitung von besonderer<br />

Bedeutung. Insbesondere bei der Kommunikation<br />

zwischen Tunnelwarte und Feuerwehr ist es wichtig,<br />

daß sich beide Gesprächspartner auf den gleichen Plan<br />

beziehen. Der Tunnelbetreiber hat daher einen Brandschutzplan<br />

über das gesamte <strong>Tunnelbau</strong>werk sinngemäß<br />

TRVB O 121 zu erstellen und allen im Alarmplan<br />

vorgesehenen Einsatzorganisationen zur Verfügung zu<br />

stellen.<br />

Im Jahre 2003 fanden erste Gespräche zwischen dem<br />

Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie,<br />

Vertretern der österreichischen Forschungsgesellschaft<br />

Straße und Verkehr und dem Sachgebiet<br />

4.4 über eine Implementierung der ÖBFV Richtlinie in<br />

die RVS statt. Im Laufe der Verhandlungen konnte eine<br />

für beide Seiten befriedigende Lösung gefunden werden.<br />

So wurde z. B. vereinbart, daß die Wandhydranten<br />

binnen drei Jahren in den Abstellnischen aller Tunnels<br />

des hochrangigen Straßennetzes nachgerüstet werden.<br />

Sollte sich im Zuge einer alle zwei Jahre durchzuführenden<br />

Evaluierung zeigen, daß die Wandhydranten von<br />

Tunnelbenutzern erfolgreich verwendet werden, besteht<br />

die Möglichkeit der Nachrüstung im gesamten Tunnel.<br />

Übersichtsplan Lainzer Tunnel mit Baulosen und den Lotsenpunkten (L)<br />

von der Tunnellänge die Art und Intervalle der Übungen<br />

festgelegt. Die folgenden Übungsszenarien dienen als<br />

Vorschlag für die Feuerwehren.<br />

2.3.2.3 Brandschutz auf <strong>Tunnelbau</strong>stellen (in Ausarbeitung)<br />

<strong>Tunnelbau</strong>stellen stellen ein besonderes Gefahrenpotential<br />

dar, da einerseits hohe Brandlasten wie z.<br />

B. Bagger, Muldenkipper, etc. vorhanden und andererseits<br />

keine Fluchtwege, keine Beleuchtung und nur<br />

unzureichende Löscheinrichtungen vorzufinden sind.<br />

Bei einem Unfall oder Brand können Feuerwehreinsätze<br />

erforderlich werden. Da ein derartiger Feuerwehreinsatz<br />

mit erheblichen Erschwernissen konfrontiert<br />

sein kann, müssen bereits im Vorfeld besondere<br />

Vorkehrungen hinsichtlich der Ausrüstung und der<br />

2.3.2.2 ÖBFV Merkblatt Feuerwehreinsatzübungen in<br />

Straßentunnel, 2005<br />

Die Richtlinie 2004/54 EG des Europäischenparlaments<br />

und des Rates vom 29.4.2004 über Mindestanforderungen<br />

an die Sicherheit von Tunneln im transeuropäischen<br />

Straßennetz legt fest, daß jährlich Übungen in<br />

Tunneln stattfinden müssen und alle vier Jahre eine<br />

Großübung durchzuführen ist. Da sich in der Richtlinie<br />

keine näheren Angaben über den Umfang der Übungen<br />

findet, hat das Sachgebiet 4.4 ein Merkblatt für<br />

Feuerwehreinsatzübungen in Straßentunnel entworfen,<br />

um die Durchführung von Feuerwehreinsatzübungen<br />

zu erleichtern und zu vereinheitlichen. Hierzu wurden<br />

vier Übungsszenarien entworfen und in Abhängigkeit<br />

Detailplan Lainzer Tunnel mit Informationen über Besonderheiten<br />

und die Kontaktpersonen sowie die Lotsenpunkte (L)<br />

29


Betrieblicher tunnelbrand Brandschutz 3/2009 4/2009<br />

30<br />

organisatorischen Maßnahmen getroffen werden.Die<br />

Richtlinie soll auf die besonderen Gefahrenmomente<br />

von <strong>Tunnelbau</strong>stellen aufmerksam machen und ein<br />

Leitfaden für die <strong>Tunnelbau</strong>firmen und die Feuerwehren<br />

darstellen.<br />

Auf Grund des Baus des Eisenbahntunnels „Lainzer<br />

Tunnel“ in Wien wurde eine Projektgruppe bei<br />

der Feuerwehr der Stadt Wien gegründet, die sich<br />

mit den besonderen Anforderungen bei einem Einsatz<br />

in diesem Tunnel während der Bauzeit beschäftigt.<br />

In Zusammenarbeit mit den Baufirmen wurden<br />

Einsatzpläne erstellt und die Feuerwehr hält spezielle<br />

Ausrüstung in Containern bei Zugängen zum Tunnel<br />

bereit. Die Projektgruppe steht in regelmäßigem<br />

Kontakt mit den Baustellenleitern, um auf geänderte<br />

Anforderungen reagieren zu können.<br />

2.3.2.4 ÖBFV Richtlinie Alarm und Einsatzpläne für<br />

Straßentunnel (in Ausarbeitung)<br />

Um eine Einheitlichkeit der Alarm und Einsatzpläne zu<br />

erreichen und eine Abstimmung zwischen dem Tunnel<br />

Betreiber und den Feuerwehren zu finden, wurde eine<br />

Arbeitsgruppe unter Einbeziehung von Vertretern der<br />

österreichischen Forschungsgemeinschaft Straße und<br />

Verkehr gegründet, die die Aufgabe hat, Musterpläne<br />

zu erstellen.<br />

2.3.2.5 ÖBFV Leitfaden: Taktik bei Feuerwehreinsätzen<br />

in Tunneln(in Ausarbeitung)<br />

Eine Arbeitsgruppe des Sachgebiets 4.4 entwickelt<br />

derzeit einen Leitfaden, um ein möglichst einheitliches<br />

einsatztaktisches Vorgehen der verschiedenen Feuerwehren<br />

zu gewährleisten. Dieser Leitfaden soll auch zur<br />

Schulung von Feuerwehrkommandanten Verwendung<br />

finden.<br />

2.4 Forschungsgemeinschaft Straße und Verkehr,<br />

Merkblatt Tunnel Löschsysteme<br />

Da bereits einige Tunnellöschanlagen in Entwicklung<br />

beziehungsweise bereits am Markt sind, wurde beschlossen,<br />

ein Merkblatt mit den Rahmenbedingungen<br />

für Tunnellöschanlagen zu erstellen. Ein wesentliche<br />

Anforderung in diesem Merkblatt stellt die Bedingung<br />

dar, daß durch die Auslösung der Tunnellöschanlage<br />

keine Gefährdung beziehungsweise Beeinträchtigung<br />

der Flucht der Tunnelbenutzer eintreten darf.<br />

3 Zusammenfassung<br />

Größtenteils weisen die Straßentunnels in Österreich<br />

einen sehr hohen Sicherheitsstandard auf. Besonders<br />

in den letzten Jahren wurden viele Verbesserungen<br />

hinsichtlich der Verkehrs-und Brandsicherheit durchgeführt.<br />

Die Anforderungen der Feuerwehr für die Durchführung<br />

eines Feuerwehreinsatzes in Tunnelanlagen<br />

wurden ebenfalls in vermehrtem Ausmaß von den<br />

Tunnel-Errichtern beziehungsweise -Betreibern berücksichtigt.<br />

Die in der Richtlinie A 13 des ÖBFV geforderten<br />

Brandschutzmaßnahmen zur Durchführung eines<br />

effizienten Feuerwehreinsatzes in Straßentunnel wird<br />

in die Richtlinien für Verkehr und Straße (RVS) übergeführt.<br />

Diese Kollaboration hat dazu geführt, daß z. B.<br />

bei neuen Straßentunnels wesentlich kürzere Abstände<br />

zwischen den Notausgängen als in der Europäischen<br />

Richtlinie für Straßentunnel geplant sind.<br />

Wie sich <strong>beim</strong> Tauern Tunnel Brand im Jahre 1999 gezeigt<br />

hat, ist die Erfordernis einer Fremdrettung durch<br />

die Feuerwehr auch bei großen Bränden nicht auszuschließen.<br />

Zur Durchführung einer Fremdrettung ist<br />

einerseits ein rasches Eintreffen der Feuerwehr an der<br />

Einsatzstelle und ein möglichst kurzer Anmarschweg<br />

unter Atemschutz erforderlich. Derzeit sind in Europa<br />

nur sehr wenige Angaben über Atemluftverbrauch und<br />

Fortbewegungsgeschwindigkeit unter Atemschutz vorhanden,<br />

so daß bei Überlegungen zu Atemschutzeinsätzen<br />

aufgrund der ungesicherten Daten konservative<br />

Werte herangezogen werden müssen. Die Erkenntnisse<br />

und Überlegungen über Einsätze unter Atemschutz<br />

haben einen bedeutenden Niederschlag in den vorbeugenden<br />

Maßnahmen zur Durchführung von Feuerwehreinsätzen<br />

in Tunneln gefunden.<br />

Eine gute Kollaboration der verschiedenen Institutionen<br />

und deren Anstrengungen haben dazu geführt,<br />

daß die Brandschutzmaßnahmen für Tunnelanlagen<br />

weiterentwickelt und auch umgesetzt wurden, so daß<br />

die Tunnelanlagen in Österreich großteils sowohl bezüglich<br />

des vorbeugenden als auch des abwehrenden<br />

Brandschutzes ein im internationalen Vergleich hohen<br />

Sicherheitsstandard aufweisen. Insbesondere in älteren<br />

Tunnelanlagen sind Verbesserungsmaßnahmen noch<br />

ausständig, es ist jedoch vom wirtschaftlichen Standpunkt<br />

her gesehen nicht möglich, alle Verbesserungsmaßnahmen<br />

schlagartig durchzuführen. Aus diesem<br />

Grund sind bei verschiedenen Feuerwehren in Österreich<br />

spezielle Fahrzeuge und Ausrüstungsgegenstände<br />

in Verwendung, um im Ereignisfall auch in Tunneln, die<br />

nicht dem Stand der Technik entsprechen, einen Einsatz<br />

durchführen zu können.<br />

Kontakt: Dipl.-Ing. Frank Peter<br />

T: +43 1 581 08 67<br />

F: +43 1 581 08 67 15<br />

E: brandrat@brandrat.at<br />

Geboren in Bregenz am 11.03.1965<br />

Studium Maschinenbau - Verfahrenstechnik an der Technischen<br />

Universität Wien; von 1995 bis 2007 Offizier bei<br />

der Berufsfeuerwehr Wien; Lehrbeauftragter an der Technischen<br />

Universität Wien; Mitarbeiter der Prüfstelle für<br />

Brandschutztechnik; Mitarbeit in diversen Ausschüssen<br />

des Österr. Normungsinstitutes, im TRVB-Arbeitskreis und<br />

des ÖBFV; Nationale und internationale Vortragstätigkeiten.<br />

Seit 2007 Ziviltechniker; Gründung der brandRat ZT<br />

GesmbH Brandschutz Consulting und Engineering.


4/2009<br />

honeywell<br />

Besondere Zeiten erfordern besondere Innovationen<br />

Das neue modulare Brandmeldesystem FlexES von Esser<br />

Die neueste Entwicklung aus dem Hause Esser<br />

bringt nicht nur revolutionäre Technologie zu einem<br />

erschwinglichen Preis, sondern dem Kunden auch<br />

viele benutzerspezifische Vorteile hinsichtlich eines<br />

maßgeschneiderten Sicherheitspakets.<br />

So kann zum Beispiel das neu gestaltete Bedienteil<br />

mit seinem hochauflösendem<br />

Farb-VGA Display<br />

Meldungen 2-sprachig<br />

darstellen. Dies ist<br />

überall dort von Vorteil<br />

wo Nutzer mit unterschiedlichen<br />

Sprachkenntnissen<br />

die Anlage<br />

bedienen müssen.<br />

Neben herkömmlichen<br />

Textmeldungen können<br />

auch Grafiken wie der<br />

Grundriss eines Gebäudes<br />

dargestellt werden.<br />

So kann im Ereignissfall<br />

der Nutzer nicht nur Informationen<br />

aus angezeigten<br />

Textmeldungen<br />

entnehmen, sondern auch den Ort eines Ereignisses<br />

rasch lokalisieren.<br />

Es gibt auch keine Druckknöpfe mehr am Bedienfeld<br />

da alle Tasten der FlexES kapazitiv ausgeführt wurden.<br />

Damit kann kein Schmutz mehr in die Brandmelderzentrale<br />

eindringen und die Oberfläche leicht gereinigt<br />

werden.<br />

Frei programmierbare Funktionstasten erlauben es<br />

Errichtern und Nutzern zuvor konfigurierte Makros<br />

durch eine Tastenberührung aufzurufen und somit<br />

komplexe Funktionsabläufe zu automatisieren.<br />

An der neuen Brandmelderzentrale können bis zu 18<br />

Ringleitungen mit Brandmeldern und Input/Output<br />

Elementen angeschlossen werden womit sich auch<br />

Anlagen mit über 1.800 Brandmeldern mit nur einer<br />

Brandmelderzentrale realisieren lassen. Dies spart<br />

Kosten für den Endkunden sowie auch Inbetriebnahmezeit<br />

für den Errichter, da entgegen bisherigen<br />

Praktiken am Markt nicht mehr viele kleine, sondern<br />

nur mehr eine große Brandmelderzentrale in Betrieb<br />

genommen werden muss.<br />

Bei so vielen angeschlossenen Komponenten ist<br />

auch eine entsprechend kraftvolle Energieversorgung<br />

notwendig. Daher ist in der FlexEs ein nach EN 54-4<br />

zugelassenes Netzteil eingebaut, dass bei Bedarf mit<br />

weiteren, baugleichen<br />

Netzteilen kaskadiert werden<br />

kann. So stehen pro<br />

FlexEs bis zu 450W Leistung<br />

zur Verfügung.<br />

Natürlich sind auch<br />

Hardware Schnittstellen<br />

wie ein Ethernet Port,<br />

SD-Kartenslot, USB-Master,<br />

USB-Slave, RS485<br />

und TTY Port auf jeder<br />

Zentrale vorhanden und<br />

können für viele, auch zukünftige,<br />

Anwendungen<br />

genutzt werden.<br />

Sollte eine einmal eine<br />

Erweiterung anstehen oder der Tausch eines Moduls<br />

in der Brandmelderzentrale erforderlich sein,<br />

so kann dies nun im laufenden Betrieb erfolgen. Die<br />

sogenannte „Hot Plug“ Funktionalität erlaubt es dem<br />

Errichter die Steckmodule in die Zentrale ein- oder<br />

auszubauen ohne die Energieversorgung zu unterbrechen.<br />

Dies ist ein wesentlicher Beitrag zur Erhöhung<br />

der Servicefreundlichkeit und senkt die Betriebskosten.<br />

Die neue FlexES ist das Ergebnis einer Entwicklung<br />

die geprägt war von vielen Ideen und Wünschen aus<br />

dem Kreise unserer Kunden und Nutzer.<br />

Voraussichtlich ab April 2010 wird die FlexES in Österreich<br />

lieferbar sein – und damit alle bisherigen<br />

Brandmeldesysteme in den Schatten stellen.<br />

Die Brandmelderzentrale ist bereits nach EN 54-2 und<br />

EN 54-4 durch den VdS zertifiziert worden<br />

(Zulassungsnummer nach Bauproduktenrichtlinie:<br />

0786-CPD-20903. VDS Anerkennungsnummer:<br />

G 209207).<br />

EB<br />

31

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