Brandschutzmaßnahmen beim Tunnelbau ... - Adjutum
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Brandschutz<br />
ISSN 1816-8744<br />
ADJUTUM VERLAG • Fröhlichgasse 10, 1230 Wien • P.b.b. • GZ05Z036063 • Verlagspostamt: 1230 Wien Ausgabe 4/2009<br />
❑ Brandschutzmaßnahmen <strong>beim</strong> <strong>Tunnelbau</strong><br />
❑ Risikomanagement
Calan bau<br />
4/2009<br />
2
4/2009<br />
editorial<br />
Sehr geehrte LeserInnen!<br />
In dieser Ausgabe berichten wir wieder über einige Schwerpunktthemen<br />
und hoffen, dass für Sie etwas Interessantes dabei<br />
ist.<br />
Risikomanagement<br />
Risikoidentifikation, Risikoanalyse und Risikobewertung sind<br />
nur drei Schlagworte aus dem vielfältigen Bereich des Risikomanagements,<br />
welches eine Erfassung und Bewertung von Risiken<br />
sowie die Steuerung von Reaktionen auf festgestellte Risiken<br />
bewirken soll.<br />
Der Brandschutz hat im Gesamtbild des Risikos einen bedeutenden<br />
Stellenwert, hängen doch Arbeitsplätze, Objektschäden<br />
und oft damit verbundene Produktionsausfälle, Lieferverzüge<br />
und allerlei monetäre Bewertungen von den geplanten Maßnahmen<br />
ab.<br />
Immer mehr Betriebe lassen ihr persönliches Risiko von Spezialisten<br />
erkennen und die daraus resultierenden notwendigen<br />
Maßnahmen beschreiben, um den kontinuierlichen Fortgang<br />
des Betriebes zu sichern. Dabei werden gerade die Brandrisiken<br />
sehr hoch bewertet. Lesen Sie in unserem Bericht über die<br />
Blickpunkte, die Möglichkeiten und die daraus resultierenden<br />
Vorgaben.<br />
Brandschutz im Tunnel<br />
Viele Katastrophen haben ihre Gründe, die Vorsorgemaßnahmen<br />
werden manchmal belächelt, erst wenn grobe Schäden<br />
passieren werden Ratschläge eingeholt.<br />
Brandschutzmaßnahmen in Tunnelbereichen<br />
müssen bestens vorgeplant,<br />
einfach in der Umsetzung, für<br />
die Einsatzkräfte bewältigbar und<br />
vom Zahler akzeptiert sein. Erst dann<br />
werden Zwischenfälle mit gravierenden<br />
Ausmaßen für die Einsatzkräfte<br />
überschaubar und die Katastrophen<br />
die daraus entstehen gelindert.<br />
Hierzu haben wir einen Tunnelspezialisten<br />
zu Wort gebeten, welcher in einem umfangreichen Artikel<br />
diverse Notwendigkeiten und Blickwinkel beleuchtet.<br />
Verwendung CE-gekennzeichneter Bauprodukte in Österreich<br />
Mit Mitte Dezember 2009 wurden erstmals Abänderungen zur<br />
bestehenden Baustoffliste nicht in Form einer Neufassung sondern<br />
als Novelle zur Verordnung veröffentlicht.<br />
Diese Novelle geht alle an: Planer, Bausachverständige, Baubehörden,<br />
nicht zuletzt auch den privaten „Häuselbauer“ bzw.<br />
muss unterstrichen werden, dass es keine Unterschiede zwischen<br />
Privaten und öffentlichen Bauvorhaben in diesem Bereich<br />
gibt. Die CE-Kennzeichnungsverpflichtung ist allgemein<br />
gültig.<br />
Viel Spaß <strong>beim</strong> Lesen wünscht<br />
Ing. Manfred Görlich<br />
INHALT<br />
Gründung der Calanbau Brandschutz Austria 2<br />
Position des Brandschutzes im unternehmerischen Risikomanagement 4<br />
Bautechnischer Brandschutz - Brand-Tec 7<br />
Vorbeugende Maßnahmen zur Durchführung von Feuerwehreinsätzen<br />
in Tunnels 8<br />
Messgerät für Zug, Druck, Luftgeschwindigkeit, Volumenstrom, Klima, ... 9<br />
Verwendung CE-gekennzeichneter Bauprodukte in Österreich -<br />
1.Novelle zur Baustoffliste ÖE 12<br />
Überprüfung von Brandschutz- und Brandrauchsteuerklappen 14<br />
Festplattenschäden durch Intergaslöschanlagen 16<br />
Wagner präsentierte das Brandschutz-Event 2009 in Bregenz 18<br />
Gevent Druckbelüftungsanlagen „System Strulik“ 20<br />
Neue Testo-Wärmebildkamera für präventive Instandhaltung 22<br />
Besondere Zeiten erfordern besondere Innovationen:<br />
Das neue modulare Brandmeldesystem FlexES von Esser 31<br />
Impressum:<br />
Verlag (MeDieninhaber):<br />
ADJUTUM Verlag, Michaela Haubl<br />
1230 Wien, Fröhlichgasse 10<br />
Tel.: 01/890 48 78, Fax: 01/890 48 78-15<br />
michaela.haubl@adjutum.at<br />
HERAUSGEBER:<br />
Prüfstelle für Brandschutztechnik des österr.<br />
Bundesfeuerwehrverbandes GmbH.<br />
1050 Wien, Siebenbrunnengasse 21/5<br />
CHEFREDAKTION / Projektleitung:<br />
Ing. Manfred Görlich<br />
E-Mail: manfred.goerlich@adjutum.at<br />
Tel: 0676/848 966 203<br />
ANZEIGENVERKAUF:<br />
Andrea Schranz<br />
E-Mail: verkauf@adjutum.at<br />
Tel: 0676/848 966 202<br />
Bankverbindung:<br />
Österreichische Verkehrskreditbank AG<br />
BLZ: 18190, Konto-Nr.: 48506001003<br />
ABO-Verwaltung:<br />
Tel.: 01/890 48 78<br />
Fax: 01/890 48 78-15<br />
office@adjutum.at<br />
Layout/DRUCK:<br />
Gradwohl Printproduktionen, 1090 Wien<br />
Fairdrucker Ges.m.b.H., Purkersdorf bei Wien<br />
Ankündigungen, Empfehlungen sowie sonstige Beiträge<br />
und Berichte, für deren Veröffentlichung ein Entgelt geleistet<br />
wird, sind am Ende des Beitrages mit den Buchstaben<br />
„EB“ gekennzeichnet.
isikomanagement 4/2009<br />
Position des Brandschutzes im<br />
unternehmerischen Risikomanagement<br />
Dr. Konrad Lengauer<br />
4<br />
Vorstände von Aktiengesellschaften haben bei ihrer Geschäftsführung<br />
die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften<br />
Geschäftsleiters anzuwenden (§84 AktG)<br />
Auch Geschäftsführer von Gesellschaften (GmbH, …)<br />
sind zu ähnlicher Sorgfalt verpflichtet. Bei der Auslegung<br />
der Sorgfaltspflichten kann auf das deutsche Kon-<br />
TraG (Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich)<br />
und in Österreich auf den Austrian<br />
Code of Corporate Governance hingewiesen werden,<br />
beide Regelwerke sehen vor, dass Unternehmen ein<br />
angemessenes Risikomanagement-System einrichten<br />
müssen. Es soll nun ein vereinfachter Überblick über<br />
das unternehmerische Risikomanagement und eine<br />
auszugsweise Darstellung der Position des Brandschutzes<br />
im unternehmerischen Risikomanagement gegeben<br />
werden.<br />
Vom ON Österreichisches Normungsinstitut wurde die<br />
ONR (ON - Regel) Serie 49000ff (Ausgabe 2008) herausgegeben,<br />
welche folgernde ONR umfasst:<br />
ONR 49000 Risikomanagement für Organisationen und<br />
Systeme – Begriffe und Grundlagen<br />
ONR 49001 Risikomanagement für Organisationen und<br />
Systeme – Risikomanagement<br />
ONR 49002-1 Risikomanagement für Organisationen<br />
und Systeme – Teil 1: Leitfaden für die Einbettung des<br />
Risikomanagements in das Managementsystem<br />
ONR 49002-2 Risikomanagement für Organisationen<br />
und Systeme – Teil 2: Leitfaden für die Methoden der<br />
Risikobeurteilung<br />
ONR 49002-3 Risikomanagement für Organisationen<br />
und Systeme – Teil 3: Leitfaden für das Notfall- Krisenund<br />
Kontinuitätsmanagement<br />
ONR 49003 Risikomanagement für Organisationen und<br />
Systeme – Anforderungen an die Qualifikation des Risikomanagers<br />
Risikomanagement ist gemäß dieser ONR wie folgt definiert:<br />
Risikomanagement sind Prozesse und Verhaltensweisen,<br />
die darauf ausgerichtet sind, eine Organisation bezüglich<br />
Risken zu steuern.<br />
Der Risikomanagementprozess kann – wiederum vereinfacht<br />
– wie folgt dargestellt werden:<br />
1. Risikobeurteilung<br />
1.1. Risikoidentifikation<br />
1.2. Risikoanalyse<br />
1.3. Risikobewertung<br />
2. Risikobewältigung<br />
2.1. Risikovermeidung<br />
2.2. Risikoverminderung<br />
2.3. Risikotransfer<br />
2.4. (bewusste) Risikoakzeptanz<br />
2.5. Notfall- und Krisenmanagement<br />
2.6. Kontinuitätsmanagement<br />
Die Risikoidentifikation soll eine möglichst vollständige<br />
Übersicht über alle relevanten Risken für das Unternehmen<br />
bieten, zumeist werden die Risken in Gefahrengebiete<br />
und Gefahrenbereiche eingeteilt und Gefahrenlisten<br />
verwendet. Die (alte) ONR 49002-1 (Ausgabe 2004)<br />
bietet im Anhang A ein Beispiel für eine Gefahrenliste<br />
an, aus dem der folgende Auszug entnommen ist:<br />
Gefahrengebiet:<br />
strategische Gefahren – Kunden und Produkte<br />
Gefahren für operative Prozesse<br />
Finanzielle Gefahren<br />
Management, Mitarbeiter, Know-how-Gefahren<br />
Im Gefahrengebiet „Gefahren für operative Prozesse“<br />
finden sich unter dem Gefahrenbereich „Gefahren<br />
für Produktionsanlagen“ die Sachrisiken „Feuer, Blitzschlag,<br />
Explosion, einschließlich Rauchschäden und<br />
Löschwasserschäden“:<br />
Somit sollte sichergestellt sein, dass das Risiko „Brand“<br />
bei der Risikoidentifikation jedenfalls Beachtung findet.<br />
Die Risikoanalyse und Risikobewertung ergibt regelmäßig,<br />
dass das Brandrisiko zu großem oder katastropha-
4/2009<br />
risikomanagement<br />
lem Ausmaß führen kann und jedenfalls Risikobewältigungsmaßnahmen<br />
erforderlich sind.<br />
Die Vermeidung oder Verminderung des Brandrisikos<br />
ist das ureigene Feld der Brandprävention, also des<br />
Brandverhütung und des Vorbeugenden Brandschutzes.<br />
Eine weitere Möglichkeit der Risikobewältigung ist der<br />
Transfer des Risikos aus der Bilanz des Unternehmens<br />
in die Bilanz eines Versicherers – durch Abschluss einer<br />
Feuerversicherung. Dies ist ein nahezu flächendeckend<br />
übliches Vorgehen, für die Leitung eines Unternehmens<br />
(Vorstand, Geschäftsführer) wäre das Unterlassen des<br />
Abschluss einer Feuerversicherung in den meisten<br />
Fällen ein Haftungsproblem. Vorstände und Geschäftsführer<br />
haften mit ihrem Privatvermögen grundsätzlich<br />
schon bei leichter Fahrlässigkeit und unbegrenzt.<br />
(In diesem Zusammenhang wird auf die Möglichkeit<br />
hingewiesen, dies Haftung durch den Abschluss einer<br />
Manager-Haftpflichtversicherung (D&O Versicherung)<br />
weitgehend zu reduzieren.)<br />
Wichtig ist, dass der Risikotransfer zu einer Versicherung<br />
auch wirksam ist, und hier sind in der Praxis häufig<br />
erhebliche Probleme zu beobachten. In praktisch<br />
allen Feuerversicherungsverträgen sind auch Obliegenheiten<br />
des Versicherungsnehmers, also des versicherten<br />
Unternehmens vereinbart. Werden diese Obliegenheiten<br />
grob fahrlässig oder vorsätzlich verletzt, so ist<br />
der Versicherer leistungsfrei, d.h. der Risikotransfer war<br />
nicht wirksam!<br />
In Bezug auf Brandschutz sind folgende Obliegenheiten<br />
in den meisten Versicherungsverträgen von Industrie<br />
und Gewerbebetrieben von Bedeutung (Achtung – es<br />
ist in jedem Fall erforderlich, die konkreten Obliegenheiten<br />
aus dem Versicherungsvertrag zu entnehmen):<br />
Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, alle gesetzlichen<br />
und behördlich (im Versicherungsvertrag konkret)<br />
vereinbarten Sicherheitsvorschriften einzuhalten.<br />
Die gesetzlichen und behördlichen Sicherheitsvorschriften<br />
sind den einschlägigen Gesetzen (Bautechnikgesetz,<br />
ArbeitnehmerInnenschutzgesetz, Elektrotechnikgesetz,<br />
…) sowie den jeweiligen Verordnungen (Bautechnikverordnung,<br />
Arbeitsstättenverordnung, …) und insbesondere<br />
auch den Bescheiden (Baugenehmigung,<br />
gewerbebehördliche Genehmigungen, Feuerpolizeiliche<br />
Überprüfungen, ...) zu entnehmen. In vielen Unternehmen<br />
wird durch eigene Zuständigkeiten sicherzustellen<br />
versucht, dass sich die Führungskräfte und die<br />
Mitarbeiter an die relevanten Gesetze und sonstigen<br />
Rechtsvorschriften halten (Legal Compliance). Wie soeben<br />
gezeigt ist dies auch für ein angemessenes Risikomanagement<br />
und insbesondere für einen wirksamen<br />
Transfer des Feuerrisikos an den Feuerversicherer von<br />
großer Bedeutung.<br />
Weiters ist auch notwendig, dass durch die Unternehmensleitung<br />
die Einhaltung der vereinbarten Sicherheitsvorschriften<br />
sichergestellt wird. Dazu ist Voraussetzung,<br />
dass diese vereinbarten Sicherheitsvorschriften<br />
überhaupt im Unternehmen, und zwar insbesondere<br />
bei denen, die sie einhalten sollen, bekannt sind.<br />
Bei den „vereinbarten Sicherheitsvorschriften“ kann<br />
zwischen den generell vereinbarten (sind in weitgehend<br />
allen Industrie- und Gewerbeversicherungsverträgen<br />
enthalten) und den speziell vereinbarten (sind im Einzelfall<br />
auszuhandeln und haben typischerweise Auswirkung<br />
auf die konkrete Prämienkalkulation) unterschieden<br />
werden. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen,<br />
dass jedes Versicherungsunternehmen in der Gestaltung<br />
des Versicherungsvertrages frei agiert und die<br />
Muster-Bedingungen des VVO ebenso wie die folgenden<br />
Ausführungen nur der Orientierung dienen können.<br />
Es ist in jedem Fall sachgerecht die Bedingungen des<br />
konkreten Versicherungsvertrages heranzuziehen.<br />
Generell vereinbarte Sicherheitsvorschriften<br />
(sinngemäße, vereinfachte Darstellung, im Detail siehe<br />
dazu Versicherungsvertrag, bzw. zur Übersicht: Muster-Zusatzbedingungen<br />
für die Feuerversicherung von<br />
industriellen, gewerblichen oder sonstigen Betrieben,<br />
kann von der Homepage des Versicherungsverbandes<br />
www.vvo.at herunter geladen werden.)<br />
Durchführung von brandgefährlichen<br />
Tätigkeiten jeder Art<br />
Brandgefährliche Tätigkeiten (Schweißen, (autogen)<br />
Schneiden, Schleifen und Trennschleifen (Flex), Löten,<br />
Flämmen, (Auftauen, Abbrennen, Folienschrumpfen,<br />
Bitumen, …)) dürfen nur mit ausdrücklicher Genehmigung<br />
der Betriebsleitung durchgeführt werden.<br />
Vor der Durchführung von brandgefährlichen Tätigkeiten<br />
ist die vollständige Ausfertigung des Freigabescheins<br />
und dessen Unterfertigung durch die Betriebsleitung<br />
oder den Brandschutzbeauftragten und den die<br />
brandgefährliche Tätigkeit Ausführenden vorgeschrieben.<br />
Die erforderlichen Schutzmaßnahmen sind auf Basis<br />
der Detailbestimmungen im Versicherungsvertrag und<br />
der einschlägigen Richtlinien (insbesondere TRVB 119)<br />
im Einzellfall fachkundig festzulegen.<br />
Baulicher Brandschutz, Brandschutzeinrichtungen<br />
Bauliche Maßnahmen (Wände, Decken, Türen, Klappen,<br />
Abschottungen, …) zur Brandabschnittsbildung dürfen<br />
weder beseitigt noch in ihrer Wirksamkeit beeinträchtigt<br />
werden. Die Funktionstüchtigkeit ist in angemessenen<br />
Zeitabständen zu überprüfen (Eigenkontrollen).<br />
5
isikomanagement 4/2009<br />
6<br />
Elektrostatische Aufladung<br />
Für Maschinen und Betriebseinrichtungen, bei deren<br />
Betrieb elektrostatische Elektrizität entstehen kann, sind<br />
entsprechende Erdungen oder andere wirksame Maßnahmen<br />
vorzusehen. In diesem Zusammenhang wird<br />
auf die Bestimmungen der VExAt (behördliche Sicherheitsvorschrift!)<br />
hingewiesen.<br />
Feuerungs- und Heizungsanlagen<br />
Die Bedienung darf nur geeigneten Personen übertragen<br />
werden, brennbare Stoffe dürfen nicht in der Nähe<br />
von Feuerstätten, Verbindungsstücken, … gelagert werden.<br />
Erste und Erweiterte Löschhilfe<br />
Die Bestimmungen der TRVB 124 sind einzuhalten.<br />
Arbeiten durch Betriebsfremde<br />
Auch bei Durchführung von Arbeiten durch Betriebsfremde<br />
ist sicherzustellen, dass diese die Sicherheitsvorschriften<br />
beachten.<br />
Ordnung und Sauberkeit, Kontrollgang<br />
Nach Betriebsschluss ist durch einen Kontrollgang<br />
durch die gesamte Betriebsanlage auf die Einhaltung<br />
von Ordnung und Sauberkeit und der sonstigen Sicherheitsvorschriften<br />
zu achten.<br />
Lagerungen<br />
Blocklagerungen > 200m 2 sind grundsätzlich unzulässig,<br />
Einrichtungen wie Ladestationen für z.B. Stapler, Anlagen<br />
für Folien-Schrumpfverpackungen, … sind so anzuordnen,<br />
dass auch bei Fehlfunktion keine Brandausbreitung<br />
auf angrenzende Bereiche erfolgen kann.<br />
Technische Richtlinien Vorbeugender Brandschutz<br />
Auf die „Technischen Richtlinien Vorbeugender Brandschutz<br />
(TRVB)“ wird ausdrücklich verwiesen.<br />
Speziell vereinbarte Sicherheitsvorschriften<br />
(sinngemäße, vereinfachte Darstellung der branchenüblichen<br />
besonderen Bedingungen, im Detail siehe dazu<br />
Versicherungsvertrag.)<br />
Brandschutzbeauftragter<br />
Diese Vereinbarung beinhaltet, dass ein Brandschutzbeauftragter<br />
bestellt ist und dieser die entsprechende Ausbildung<br />
absolviert hat. Eine besonders wichtige Aufgabe<br />
des Brandschutzbeauftragten ist die fachgerechte<br />
Überwachung von brandgefährlichen Tätigkeiten.<br />
Löschwasserversorgung<br />
Diese Vereinbarung beinhaltet, dass am Versicherungsort<br />
Hydranten (mit mindestens 5 bar dynamischem<br />
Überdruck) mit ausreichend vielen Auslässen und C –<br />
Druckschläuchen sowie die weitere erforderliche Ausrüstung<br />
(Strahlrohre, Hydrantenschlüssel) vorhanden<br />
sind.<br />
An Stelle der Hydranten können auch eine Löschwasserbezugsstelle<br />
(100m 3 ) und eine Tragkraftspritze (800<br />
l/m) vorgesehen sein.<br />
Brandmeldeanlagen (BMA)<br />
Wenn im Versicherungsvertrag vereinbart ist, dass das<br />
Unternehmen eine automatische Brandmeldeanlage installiert<br />
hat, ist diese BMA einer Abnahmeprüfung und<br />
regelmäßig Revisionen zu unterziehen und im Sinne<br />
der TRVB 123 zu betreiben.<br />
Teilweise oder gänzliche Abschaltungen sind dem Versicherer<br />
grundsätzlich mitzuteilen.<br />
Löschanlagen<br />
Löschanlagen sind sehr wirksame technische Brandschutzeinrichtungen<br />
und daher wird insbesondere den<br />
Sprinkleranlagen in Versicherungsverträgen entsprechende<br />
Aufmerksamkeit geschenkt. Diese Anlagen sollen<br />
den jeweiligen Richtlinien voll entsprechen und sind<br />
ebenfalls einer Abnahmeprüfung und regelmäßig Revisionen<br />
zu unterziehen und im Sinne der einschlägigen<br />
TRVB zu betreiben.<br />
Teilweise oder gänzliche Abschaltungen sind dem Versicherer<br />
grundsätzlich mitzuteilen.<br />
Betriebsfeuerwehr<br />
Eine Betriebsfeuerwehr ist grundsätzlich die wirkungsvollste<br />
Form der betriebsinternen Intervention. Die Betriebsfeuerwehr<br />
muss hinsichtlich Stärke, Ausrüstung,<br />
und Ausbildung anerkannt sein.<br />
Zusammenfassung<br />
Unternehmen sind verpflichtet, ein angemessenes Risikomanagementsystem<br />
einzurichten. Das Brandrisiko<br />
ist – neben den öffentlichrechtlichen Vorschriften - auch<br />
aus Sicht des betrieblichen Risikomanagements zu<br />
bewältigen, wobei die Prävention und der Transfer an<br />
einen Feuerversicherer gemeinsam zur Anwendung<br />
kommen. Wirksamer Transfer durch Abschluss einer<br />
Feuerversicherung bedingt eine gesetzeskonforme<br />
Prävention und die Einhaltung der „vereinbarten Sicherheitsvorschriften“.<br />
Ein umfassendes Brandschutzkonzept<br />
hat auch die „vereinbarten Sicherheitsvorschriften“<br />
zu berücksichtigen.<br />
Kontakt:<br />
Dr. Konrad Lengauer<br />
Leiter Risk Management<br />
T: +43 1 87807-80540<br />
F: +43 1 87807-70540<br />
M: +43 699 18796111<br />
E: konrad.lengauer@allianz.at
4/2009<br />
brand-tec<br />
7
Tunnelbrand 4/2009<br />
Vorbeugende Maßnahmen zur Durchführung von<br />
Feuerwehreinsätzen in Tunnels<br />
Dipl.-Ing. Frank Peter<br />
Erfahrungen und Reaktionen in Österreich auf die Tunnelbrände im Mont-Blanc- und Tauerntunnel<br />
Einleitung<br />
8<br />
Bis zum Jahre 1999 gab es nur wenige spektakuläre<br />
Brände mit Toten in den Tunnelanlagen Europas (1978,<br />
Velsen-Tunnel, Holland, 5 Tote; 1987 Gumefens Tunnel,<br />
Schweiz, 2 Tote; 1995, Pfändertunnel, 5 Tote).<br />
Die Brände im Mont Blanc und Tauern Tunnel 1999<br />
und Kaprun 2000 führten zu einer Sensibilisierung der<br />
Bevölkerung in Bezug auf die Sicherheit von Verkehrsanlagen.<br />
Die Serie der Tunnelbrände riß nicht ab. Der<br />
Brand im Gotthard Tunnel 2001 (CH), im Frejus Tunnel<br />
2005 (F), im Via Mala Tunnel (CH) 2006 machen Tunnelbrände<br />
zu einem ständigen Thema. Im Gegensatz<br />
zu den Tunnelbränden in den letzten Jahren konnten<br />
sich <strong>beim</strong> Brand im Tauern Tunnel sehr viele Personen<br />
selbst in Sicherheit bringen und gelang es der Feuerwehr,<br />
3 Personen zu retten. Die Selbst- und Fremdrettung<br />
sowie die Brandbekämpfung müssen in einem<br />
sehr frühen Stadium beginnen, um Erfolg zu haben.<br />
Das objektive Risiko eines Brandes im Tunnel ist gering.<br />
Ihm gegenüber steht jedoch das von der Öffentlichkeit<br />
akzeptierte Risiko. Es wird vom Wert eines Menschenlebens<br />
und von der Angst durch Feuer ums Leben<br />
Brand im Tauerntunnel 1999; ein österreichischer Feuerwehroffizier<br />
fand die richtigen Worte für das Szenario: „Als<br />
ob die Hölle das Maul aufreißt“<br />
Das LUF bei einem Brandversuch in einem Stollen in Röthis,<br />
Vorarlberg.<br />
zu kommen bestimmt.<br />
Tunnelanlagen müssen stets einer differenzierten<br />
Betrachtungsweise unterzogen werden. Grundsätzlich<br />
muß zwischen Verkehrsicherheit und Sicherheit<br />
im Brandfall unterschieden werden. Die Verkehrs- und<br />
Brandschutzmaßnahmen sind in hohem Maße vom<br />
Transportmittel abhängig. Im wesentlichen kann eine<br />
Unterteilung in Tunnelanlagen für KFZ, für Eisenbahnen,<br />
für Massentransportmittel (U-Bahn) und für Sondertransportmittel<br />
(z.B. Schrägseilbahnen) erfolgen.<br />
Nach den Tunnelbränden 1999 wurde vom Bundesministerium<br />
für Verkehr Innovation und Technologie<br />
(BMVIT) die Expertenkommission für Tunnelsicherheit<br />
unter Vorsitz von Prof. Dr. Knoflacher etabliert. In diesem<br />
Ausschuß waren Experten der verschiedensten<br />
Fachrichtungen sowohl verschiedener Organisationen<br />
(Kuratorium für Verkehrssicherheit, Automobilclubs,<br />
Rettungsdienst, Feuerwehr etc.) als auch von Tunnelerrichtern<br />
und -betreibern (Autobahn und Schnellstraßen<br />
Finanzierungsgesellschaft (ASFINAG), Alpenstraßen AG<br />
(ASG) und Österreichische Autobahnen- und Schnellstraßen-Gesellschaft<br />
m.b.H. (ÖSAG), Vertreter der Bundesländer)<br />
vertreten. Der Ausschuß beschäftigte sich<br />
jedoch vorrangig mit Maßnahmen zur Erhöhung der<br />
Verkehrssicherheit und nur in geringem Maße mit dem<br />
Brandschutz.<br />
Viele Verbesserungsmaßnahmen sowohl hinsichtlich
4/2009<br />
testo<br />
Messgerät für Zug, Druck,<br />
Luftgeschwindigkeit, Volumenstrom,<br />
Klima…<br />
Das Testo 435 ist ein flexibles Messgerät<br />
– auch für die Messungen an<br />
Zu- und Abluftkanälen<br />
Gerade wenn es um Brandschutz geht,<br />
ist die präventive Instandhaltung bei Zuund<br />
Abluft besonders wichtig. Wenn es<br />
wirklich zum Ernstfall kommen sollte,<br />
muss alles stimmen – und ob das so ist,<br />
können Sie schon im Vorfeld durch geeignete<br />
Messungen feststellen.<br />
Strömungs-Messung<br />
Für die wichtigen Kontrollen von Zu- und<br />
Abluft werden verschiedene Messmethoden<br />
eingesetzt. Je nach Luft-Geschwindigkeit,<br />
Staubgehalt, Temperatur, etc. stehen<br />
verschiedene Sonden zur Verfügung.<br />
So werden für niedrige Geschwindigkeiten<br />
Hitzkugel- oder Hitzdrahtsonden verwendet,<br />
wenn aber z.B. hohe Temperaturen<br />
zu erwarten sind, ist die Messung mit<br />
einem robusten Staurohr klar im Vorteil.<br />
Die gemessenen Werte kann das Gerät<br />
auch gleich umrechnen – z.B. in m³/h.<br />
Das erleichtert die Arbeit und vermeidet<br />
Fehler.<br />
Druck-Messung<br />
Aber auch die Messung von Druck ist<br />
vielfach gefordert, wenn man von präventiver<br />
Instandhaltung spricht (z.B.<br />
Druckbelüftungsanlagen, Reinräume, Filterbelegung, etc.). Auch dafür sind Sie<br />
mit dem Messgerät testo-435 bestens gerüstet.<br />
Weiters<br />
Quasi „nebenbei“ ist das Messgerät – abhängig von den angeschlossenen<br />
Sonden - noch ein komplettes Klima-Messgerät für °C, %rF, m/s, lux, CO,<br />
CO2… außerdem kann es die Messwerte noch speichern, drucken und an Ihren<br />
PC übertragen.<br />
Unterlagen kostenlos<br />
Sie sehen, mit dem testo-435 sind Sie für die meisten Messungen bestens gerüstet.<br />
Weitere, kostenlose Infos erhalten Sie unter<br />
Tel. 01 / 486 26 11-0 oder info@testo.at<br />
EB<br />
9
Tunnelbrand 4/2009<br />
10<br />
der Verkehrssicherheit als auch hinsichtlich des Brandschutzes<br />
wurden in sehr kurzer Zeit von der ASFINAG<br />
und ihrer Partner umgesetzt. Unter anderem seien genannt:<br />
• Eingefräste Rumpelstreifen oder Rippenmarkierungen<br />
zeigen eine hohe Wirksamkeit, wenn ein Kraftfahrer<br />
beginnt seinen Fahrstreifen zu verlassen und<br />
wurde bei allen Gegenverkehrstunnel umgesetzt.<br />
• Die Fluchtwegbeschilderung wurde verbessert u.a.<br />
wurden neben jeder Notrufnische und im halben Abstand<br />
dazwischen eine innenbeleuchtete Fluchtwegorientierungsleuchte<br />
angeordnet.<br />
• Untersuchungen haben gezeigt, daß sowohl das Abstandsverhalten<br />
zum vorausfahrenden Fahrzeug, als<br />
auch der Abstand der Fahrzeuge zum Gegenverkehr<br />
durch die installierten LED Randbegrenzungen verbessert<br />
werden konnte.<br />
Daher sind LED Randbegrenzungen in allen Gegenverkehrstunnel<br />
installiert.<br />
• Im Zuge von Sanierungen wird auch der Wandanstrich<br />
erneuert und bis auf eine Höhe von 4,5 m aufgebracht.<br />
Aber auch die Industrie hat auf die neuen Herausforderungen<br />
reagiert. Neben einigen Kuriositäten sind auch<br />
sehr erfolgversprechende Entwicklungen zu finden. Als<br />
Beispiel sei das LUF (Löschunterstützungsfahrzeug), das<br />
bereits bei mehren in- und ausländischen Feuerwehren<br />
im Einsatz steht, und Wandhydranten, deren Schläuche<br />
auch bei großen Längen (> 100 m) ohne großen Kraftaufwand<br />
abziehbar sind, genannt. Ein Wasserdurchfluß<br />
von ca. 50 l/min in Verbindung mit einer automatischen<br />
Zumischung von Schaummittel stellt ein leicht anzuwendende,<br />
effiziente Löscheinrichtung für die Tunnelnutzer,<br />
das Betriebpersonal und auch die Feuerwehr dar<br />
(siehe hierzu auch 2.3.1.8.1).<br />
Die österreichischen Feuerwehren und das Sachgebiet<br />
4.4 wurden freundlicherweise von den Unternehmen<br />
immer wieder in die Entwicklung miteinbezogen und<br />
konnten hierdurch ihre Erfahrungen und Ideen einbringen.<br />
Das Sachgebiet 4.4 „ Verkehrsanlagen und -wege„ des<br />
Österreichischen Bundesfeuerwehrverbandes (ÖBFV)<br />
und der Autor selbst beschäftigten sich mit Brandschutzmaßnahmen<br />
in Tunnelanlagen bereits vor den<br />
großen Tunnelbränden der letzten Jahre. Kritische Aussagen<br />
zur Sicherheit von Tunnelanlagen und zur Problematik<br />
von Bränden blieben lange Zeit ungehört. Man<br />
muß jedoch betonen, daß in den letzten Jahren eine<br />
sehr konstruktive Zusammenarbeit zwischen den Feuerwehren,<br />
den Tunnelbetreibern und den verschiedenen<br />
auf dem Gebiet des Brandschutzes tätigen oder forschenden<br />
Institutionen und Firmen stattgefunden hat.<br />
Die ASFINAG und ihre Tochtergesellschaften gaben<br />
eine Untersuchung der bestehenden Tunnelanlagen im<br />
hochrangigen Straßennetz in Auftrag. Das Ergebnis war<br />
Blick von Notausgang in den Fahrtunnel des Plabutschtunnels<br />
(Steiermark)<br />
ein umfangreicher Bericht „Maßnahmen zur Erhöhung<br />
der Sicherheit von Straßentunnel in Österreich“. Zudem<br />
wurden in verschiedenen Bereichen insbesondere<br />
hinsichtlich der Tunnelüftungssysteme Forschungsaufträge<br />
an Universitäten (TU Graz) vergeben und die<br />
Erkenntnisse rasch umgesetzt. Dies resultierte in einer<br />
Verbesserung der Belüftungssysteme und der Branddetektionssysteme.<br />
Diese Kollaboration hat wesentlich zur<br />
Verbesserung der Brandsicherheit und der Fluchtmöglichkeiten<br />
in Tunnelanlagen beigetragen. Zusammenfassend<br />
kann man die Aussage treffen, daß beinahe<br />
alle österreichischen Tunnels einen sehr hohen Sicherheitsstandard<br />
aufweisen. Auch durch aufwendigste Sicherheitstechnik<br />
ist es jedoch nicht möglich, ein Schadensereignis<br />
gänzlich auszuschließen. Die Feuerwehren<br />
müssen daher jederzeit mit einem Einsatz in Tunneln<br />
rechnen. Die Einsätze lassen sich grundlegend wie folgt<br />
unterteilen:<br />
• Technischer Einsatz<br />
• Brandeinsatz<br />
• Schadstoffeinsatz<br />
• Kombination der genannten Einsätze<br />
Bei allen diesen Einsatzarten ist die Wahrscheinlichkeit,<br />
daß eine Menschenrettung durch die Feuerwehr<br />
erforderlich ist, sehr hoch. Es sind daher neben den<br />
Verkehrssicherheits- und Brandschutzmaßnahmen zusätzliche<br />
Maßnahmen für die Durchführung eines Feuerwehreinsatzes<br />
erforderlich. Die nachfolgenden Ausführungen<br />
beschreiben einen Teil dieser Maßnahmen.<br />
Übersicht über den Stand der Richtlinien für<br />
Feuerwehreinsätze in Tunneln<br />
Das Sachgebiet 4.4 „ Verkehrsanlagen und -wege„ des<br />
Österreichischen Bundesfeuerwehrverbandes (ÖBFV)<br />
erarbeitete mehrere Richtlinien, die in weiterer Folge<br />
als Richtlinien des österreichischen Bundesfeuerwehrverbandes<br />
publiziert wurden. Die nachfolgenden Ausführungen<br />
sollen Ihnen einen Überblick über die derzeit
4/2009<br />
Tunnelbrand<br />
vorhandenen und in Ausarbeitung befindlichen Richtlinien<br />
geben.<br />
2.1 ÖBFV Richtlinie Mindestausrüstung für Feuerwehreinsätze<br />
in Straßentunnel, 1991, 2004<br />
Bereits im Jahre 1991 ist die ÖBFV Richtlinie „Einsätze<br />
der Feuerwehr in Straßentunnels-Mindestausrüstung“<br />
erschienen. Sie legt, wie der Name schon sagt, die<br />
Ausrüstung (Art der Fahrzeuge und Atemschutzgeräte,<br />
der Kommunikations- und Nachrichtengeräte, verschiedene<br />
Ausrüstungsgegenstände sowie überörtliche<br />
Sondereinsatzfahrzeuge) von Portalfeuerwehren in<br />
Abhängigkeit von der Tunnellänge fest. Aufgrund der<br />
Entwicklungen bei den Einsatzfahrzeugen und Geräten<br />
wurde die Richtlinie überarbeitet und 2004 neu herausgegeben.<br />
2.1.1 Einsatzfahrzeuge<br />
Die Anzahl der Einsatzfahrzeuge der erstausdrückenden<br />
Einheiten wurden in Abhängigkeit von der Tunnellänge<br />
festgelegt.<br />
2.1.1.1 Tunnel mit einer Länge von weniger als 250 m<br />
Je Tunnel:<br />
A) Ein Fahrzeug mit mindestens einer Kleinlöschanlage,<br />
einem hydraulischen Rettungsgerätesatz und einem<br />
der Tunnelausführung entsprechenden umluftunabhängigen<br />
Atemschutzgerät für jeden Sitzplatz.<br />
(Im allgemeinen wird hierfür ein KRF-S eingesetzt).<br />
Eine Wärmebildausrüstung wird empfohlen.<br />
2.1.1.2 Tunnel mit einer Länge von mehr als 250 m<br />
und weniger als 1000 m<br />
Je Tunnel:<br />
A) Ein Fahrzeug mit mindestens einer Kleinlöschanlage,<br />
einem hydraulischen Rettungsgerätesatz,<br />
Wärmebildausrüstung und einem der Tunnelausführung<br />
entsprechenden umluftunabhängigen<br />
Atemschutzgerät für jeden Sitzplatz1. (Im allgemeinen<br />
wird hierfür ein KRF-S eingesetzt).<br />
B) Ein Fahrzeug mit mindestens 1000 l Löschwassertank,<br />
Wasserwerfer, Lichtmast und hydraulischem<br />
Rettungsgerätesatz und einer Wärmebildausrüstung<br />
sowie den der Tunnelausführung entsprechenden<br />
umluftunabhängigen Atemschutzgeräten für<br />
jeden Sitzplatz1. (Im allgemeinen wird hierfür ein<br />
RLF-Tunnel eingesetzt).<br />
C) Ein Fahrzeug für Einsatzkoordination, Kommunikation<br />
und Versorgung.<br />
Können von den im Alarmplan vorgesehenen Fahrzeugen<br />
der Portalfeuerwehr(en) nicht wahlweise beide<br />
Portale erreicht werden, so ist je Tunnelportal eine<br />
solche Einsatzeinheit zu stationieren.<br />
2.1.1.3 Tunnel mit einer Länge von mehr als 1000 m<br />
Je Portal:<br />
A) Ein Fahrzeug mit mindestens einer Kleinlöschanlage,<br />
einem hydraulischen Rettungsgerätesatz,<br />
Wärmebildausrüstung und einem der Tunnelausführung<br />
entsprechenden umluftunabhängigen<br />
Atemschutzgerät für jeden Sitzplatz1. (Im allgemeinen<br />
wird hierfür ein KRF-S eingesetzt).<br />
B) Ein Fahrzeug mit mindestens 1000 l Löschwassertank,<br />
Wasserwerfer, Lichtmast und hydraulischem<br />
Rettungsgerätesatz und einer Wärmebildausrüstung<br />
sowie den der Tunnelausführung entsprechenden<br />
umluftunabhängigen Atemschutzgeräten für<br />
jeden Sitzplatz1. (Im allgemeinen wird hierfür ein<br />
RLF-Tunnel eingesetzt).<br />
Lesen Sie bitte weiter auf Seite 24
oib-richtlinien<br />
4/2009<br />
Verwendung CE-gekennzeichneter Bauprodukte<br />
in Österreich – 1. Novelle zur Baustoffliste ÖE<br />
12<br />
Mit 15. Dezember 2009 werden erstmals Abänderungen<br />
zur bestehenden Baustoffliste ÖE nicht in Form einer<br />
Neufassung der gesamten Baustoffliste, sondern als Novelle<br />
zur bestehenden Verordnung herausgegeben. Die<br />
mit November 2008 in Kraft getretene Baustoffliste ÖE<br />
wird durch diese Novelle nicht außer Kraft gesetzt, sondern<br />
ergänzt bzw. abgeändert.<br />
Damit tritt nun der Fall ein, dass nach Inkrafttreten dieser<br />
Novelle somit die Stammverordnung über die Baustoffliste<br />
ÖE zusammen mit der Novelle zu betrachten sind,<br />
um eine vollständige Information über die mittels der<br />
Baustoffliste ÖE geregelten Verwendungsbestimmungen<br />
für CE-gekennzeichnete Produkte zu haben.<br />
Dies geht alle an: Planer, Bausachverständige, Baubehörden,<br />
nicht zuletzt auch den privaten „Häuselbauer“.<br />
Es kann nicht oft genug betont werden, dass nicht zwischen<br />
öffentlichen und privaten Bauvorhaben zu unterscheiden<br />
ist. Die CE-Kennzeichnungsverpflichtung gilt<br />
allgemein.<br />
Wie ist die 1. Novelle zur Baustoffliste ÖE gestaltet?<br />
Die Struktur der Baustoffliste ÖE bedingt für eine Novelle,<br />
soll diese noch lesbar sein, ein eigenes Konzept: In<br />
der Liste der Bauprodukte samt<br />
Anhängen wird der endgültige<br />
aktuelle Text (d.h. ohne Darstellung<br />
der durchgeführten Änderungen)<br />
aufgenommen. Dabei<br />
werden ausschließlich die von<br />
der Änderung bzw. Ergänzung<br />
betroffenen Anhänge (Tabellen<br />
zu den einzelnen lfd. Nummern in<br />
der Baustoffliste ÖE) ersetzt bzw.<br />
neue Produktgruppen werden ergänzt.<br />
Um die Rückverfolgbarkeit der erfolgten<br />
Änderungen transparent<br />
zu machen, wird ein ergänzendes<br />
Dokument als informelles Begleitdokument<br />
zur Verordnung auf der<br />
Homepage des OIB (www.oib.or.at)<br />
unter dem Begriff „Baustoffliste<br />
ÖE“ als PDF-Datei „Erläuterungen 1.<br />
Novelle Baustoffliste ÖE“ publiziert.<br />
Zusätzlich wird der technische<br />
Teil der Stammverordnung und<br />
der 1. Novelle in einer konsolidierten<br />
Fassung zusammengestellt<br />
und ebenfalls auf der Homepage<br />
des OIB unter dem Begriff „Baustoffliste<br />
ÖE – Konsolidierte Fassung Stand 15. Dezember<br />
2009“ bereitgestellt.<br />
Selbstverständlich wurde mit dieser 1. Novelle zur Baustoffliste<br />
ÖE auch dem Aktualisierungsbedarf, hervorgerufen<br />
durch Ergänzungen zu bereits bestehenden harmonisierten<br />
Normen, Rechnung getragen.<br />
Was heißt „Baustoffliste ÖE“?<br />
Die Baustoffliste ÖE ist eine Verordnung des Österreichischen<br />
Instituts für Bautechnik im Auftrag der Bundesländer<br />
und gilt in allen Bundesländern in ihrem<br />
Wirkungsbereich. Die Bestimmungen dieser Baustofflisten-Verordnung<br />
müssen bei Verwendung solcher<br />
Bauprodukte eingehalten werden.<br />
Und zwar unabhängig davon,<br />
wo die Produkte erzeugt worden<br />
sind – ob im Inland oder im Ausland.<br />
Das bedeutet z. B., dass<br />
Übergangsfristen, die in der Baustoffliste<br />
ÖE festgelegt werden<br />
allgemein gültig sind. Für Steinschlagschutznetze<br />
erfolgt dies<br />
in der 1. Novelle zur Baustoffliste<br />
ÖE und diese gelten somit<br />
unabhängig davon, ob es sich<br />
um Netze aus österreichischer,<br />
italienischer oder schweizer<br />
Produktion handelt. Die Baustoffliste<br />
ÖE gilt ausschließlich<br />
für Produkte, die die CE-Kennzeichnung<br />
tragen.<br />
Wann gilt die Baustoffliste<br />
ÖE?<br />
Die 1. Novelle zur 4. Ausgabe<br />
der Baustoffliste ÖE tritt<br />
mit 15. Dezember 2009 in<br />
Kraft. In den Bundesländern<br />
werden in den Amtsblättern<br />
auch die entsprechenden<br />
Kundmachungen durch-
4/2009<br />
OIB-richtlinien<br />
geführt. Herausgeber ist das Österreichische Institut für<br />
Bautechnik (OIB), bei dem Sie die Novelle auch beziehen<br />
können.<br />
Bezug der 1. Novelle zur 4. Ausgabe<br />
der Baustoffliste ÖE<br />
Die Verordnung wird als Sonderheft Nr. 9 im<br />
Rahmen der Mitteilungen des Österreichischen<br />
Instituts für Bautechnik OIB aktuell herausgegeben.<br />
Offene Fragen zum Thema und Klarstellungen<br />
zu den einzelnen Produktgruppen werden<br />
in regelmäßigen Abständen in gesonderten<br />
Fachbeiträgen über die Baustoffliste ÖE in OIB<br />
aktuell erläutert.<br />
Bestellungen sind direkt an das Österreichische<br />
Institut für Bautechnik, Schenkenstraße<br />
4, A-1010 Wien, Tel: + 43/1/533 65 50, Fax: +<br />
43/1/533 64 23, E-Mail: mail@oib.or.at, zu richten.<br />
Detaillierte Informationen zur Baustoffliste ÖE<br />
sind auch auf der Website des OIB<br />
(http://www.oib.or.at) zu finden.<br />
Wozu ist die Baustoffliste ÖE überhaupt notwendig?<br />
Auf europäischer Ebene liegen für viele Produktbereiche<br />
im Bauwesen harmonisierte Normen vor, die entsprechend<br />
den CEN-Regeln auch in das nationale Normenwerk<br />
übernommen wurden. Ebenso liegen Leitlinien für<br />
Europäische technische Zulassungen (ETAG) vor. Bauprodukte,<br />
die diesen Regelwerken entsprechen, müssen<br />
die CE-Kennzeichnung tragen. Weiters gibt es zahlreiche<br />
Einzelzulassungen auf europäischer Ebene nach Art. 9 (2)<br />
der Bauproduktenrichtlinie. Auch diese Produkte tragen<br />
die CE-Kennzeichnung.<br />
Es ist allerdings nicht richtig, dass sich bei Vorliegen der<br />
CE-Kennzeichnung die Behörden und Planer keine Gedanken<br />
über den Anwendungsbereich des Produktes machen<br />
müssen.<br />
Mit der Baustoffliste ÖE wird Behörden, Planern und Verwendern<br />
ein Instrumentarium in die Hand gegeben, um<br />
die Verwendbarkeit dieser Bauprodukte mit den gesetzlichen<br />
Anforderungen an Bauwerke abstimmen zu können.<br />
Autor:<br />
Dipl.-Ing. Dr. Rainer Mikulits<br />
Geschäftsführer des Österreichischen Instituts<br />
für Bautechnik (OIB)<br />
Rückfragen an:<br />
Dipl.-Ing. Dr. Rainer Mikulits (DW 10)<br />
Dipl.-Ing. Dr. Georg Kohlmaier (DW 20)<br />
Österreichisches Institut für Bautechnik (OIB)<br />
Schenkenstraße 4, 1010 Wien<br />
Tel.: +43/1/533 65 50, Fax: +43/1/533 64 23<br />
E-Mail: mail@oib.or.at, Homepage: http://www.oib.or.at<br />
13
4/2009<br />
Überprüfung von Brandschutz- und<br />
Brandrauchsteuerklappen<br />
14<br />
In Österreich sind Brandschutz-<br />
und Brandrauchsteuerklappen<br />
gemäß<br />
ÖNORM H 6031 (Ausgabe<br />
Mai 2007) jährlich zu<br />
überprüfen. Früher musste<br />
der Anlagenbetreiber<br />
in mehrere Normen und<br />
TRVB´s schauen, mit der<br />
ÖNORM H 6031 wurde<br />
das in einem Regelwerk<br />
zusammengefasst.<br />
Wenn man diese Norm<br />
betrachtet, werden die<br />
Produktlebenszyklenkosten<br />
immer wichtiger.<br />
Ing. Günter Bartel<br />
Diese setzten sich nicht<br />
nur aus den Anschaffungskosten<br />
zusammen,<br />
dies ist nur ein kleiner Teil, immer wichtiger werden die<br />
jährlichen Überprüfungskosten. Dabei gibt es große Unterschiede:<br />
Auf der Homepage von Pro Brandschutz (www.probrandschutz.at)<br />
ist es möglich, ein Gutachten downzuloaden, in<br />
dem der Punkt 7 für die jährliche Inspektion genau erläutert<br />
wird. Dabei unterscheidet man prinzipiell zwischen 3<br />
Arten von Klappen:<br />
• mechanische BSK<br />
• Brandschutz- bzw. Brandrauchsteuerklappen mit Sicherheitsantrieb<br />
(Belimo – Safety Actuators der Serie BF…<br />
& BLF… bzw. BE … & BLE…)<br />
• Brandschutz- bzw. Brandrauchsteuerklappen ohne Sicherheitsantrieb<br />
(Anlagenmotor)<br />
Unterschied zwischen Sicherheitsantrieb und Anlagenmotor:<br />
Ein Sicherheitsantrieb hat folgende sicherheitsrelevanten<br />
Merkmale:<br />
• Alle sicherheitsrelevanten Teile sind aus Stahl.<br />
Dadurch wird bei Spannungsunterbruch das Getriebe<br />
mechanisch und zuverlässig verriegelt. Damit erfüllen<br />
die Antriebe die Forderung der ÖNORM H 6031 Pkt.<br />
7.2.2 (4) und 7.3.2 (4) sowie die Anforderung der zukünftigen<br />
EN Norm für Brandrauchsteuerklappen (pr<br />
EN 1366-10)<br />
• Symmetrische Achsaufnahme mit Formschluss aus<br />
Stahl<br />
Mit dieser kraftschlüssigen Verbindung wird sichergestellt,<br />
dass<br />
1.) die Klappe in der Sicherheitsstellung über 90 Minuten<br />
fixiert wird<br />
2.) sollte das Klappenblatt einmal kurzfristig blockieren<br />
(stecken bleiben), dreht sich der Antrieb nicht weiter.<br />
Das könnte sonst dazu führen, dass der Antrieb schon<br />
„geschlossen“ ist, die Klappe aber nicht.<br />
• 2 getrennte, fest eingestellte Hilfsschalter zur Signalisation<br />
der Endpositionen der BSK / BRK von Außen nicht<br />
manipulierbar.<br />
Damit wird verhindert, dass bei nicht Erreichen der Endstellung<br />
der Fehler durch „Fremdeingriff“ überbrückt<br />
wird.<br />
• Konstruiert für eine hohe Anzahl von Lastwechsel (z.B.<br />
über 60.000 Zyklen der Sicherheitsstellung)<br />
Damit wird sichergestellt, dass der Antrieb über seine<br />
Produktlebensdauer, seine Sicherheitsfunktion behält.<br />
Ein Anlagenmotor hat in der Regel folgende Eigenschaften:<br />
• Gehäuse z.B. aus Aluminiumdruckguss oder Kunststoff<br />
Bei Brandversuchen in akkreditierten Prüfanstalten hat<br />
sich gezeigt, dass die Haltefunktion durch den Antriebsmotor<br />
nach ca. 8-10 Minuten nicht mehr gegeben ist.<br />
• Achsaufnahme mit Klemmbock und keine Achsaufnahme<br />
mit Formschluss<br />
Bei kurzeitigem blockieren des Klappenblattes kann es<br />
zu einem Weiterdrehen des Antriebes kommen, damit<br />
kann die Klappe nicht mehr mechanisch ganz schließen,<br />
obwohl der Antrieb 90° gedreht hat und der Endschalter<br />
die Stellung geschlossen anzeigt.<br />
• von außen verstellbare Endschalter<br />
Damit kann man, obwohl die Klappe nicht die Endlage<br />
erreicht, der Regelung eine Endstellung „simulieren“<br />
und den "Schaltkontakt elektrisch verschieben"!<br />
Die Brandschutz- bzw. Brandrauchsteuerklappen sind gemäß<br />
ÖNORM H 6031 Pkt. 7.2.2 (4) und 7.3.2 (4) wie folgt<br />
zu überprüfen:<br />
1.1 mechanische Brandschutzklappen:<br />
Die Überprüfung gem. H 6031 Pkt. 7.2.2, muss bei diesen<br />
Klappen, jährlich durch 3 x maliges händisches<br />
Auslösen des Auslösemechanismus der Brandschutzklappe<br />
erfolgen. Damit wird die Schließfeder und der<br />
nötige Anpressdruck (Dichtigkeit) überprüft.<br />
1.2 Motorische Brandschutzklappen mit Sicherheitsantrieben.<br />
Die Überprüfung gem. H 6031 Pkt. 7.2.2, erfolgt bei<br />
diesen Klappen, jährlich durch stromlos machen des<br />
Sicherheitsantriebes, der dann durch eigene Federkraft<br />
das Verschlusselement schließt und gleichzeitig<br />
das entsprechende Haltemoment zur Dichtigkeit aufbringt.<br />
Durch das stromlos machen, wird die Schließfeder<br />
im Sicherheitsantrieb überprüft. Sollte diese Feder<br />
defekt sein, erfolgt kein Schließvorgang.<br />
1.3 Motorische Brandschutzklappen ohne Sicherheitsantriebe.
4/2009<br />
Bei dieser Ausführung werden Antriebe verwendet,<br />
die nicht über die gesamte Dauer von 90 min bei Temperatureinwirkung<br />
gem. der ETK, die Schließ- und<br />
Haltefunktion aufrechterhalten.<br />
Die Haltefunktion in der Sicherheitsstellung wird bei<br />
diesen Brandschutzklappen, durch eine zweite separate<br />
Feder, ähnlich einer mechanischen Brandschutzklappe<br />
bewerkstelligt. Diese BSK besitzt aber im Gegensatz<br />
zu den üblichen mechanischen BSK keine<br />
Einrastvorrichtung.<br />
Die Überprüfung gem. H 6031 Pkt. 7.2.2, muss bei diesen<br />
Klappen wie folgt jährlich durchgeführt werden:<br />
Es muss die Sicherheitsfunktion (Federbruch) der<br />
zweiten separaten Feder überprüft werden, damit<br />
die Fixierung (Haltefunktion) und Dichtigkeit des Verschlusselements<br />
gewährleistet ist. Dies erfolgt wie bei<br />
der mechanischen BSK durch 3 x händische Auslösen<br />
der 2. separaten Feder.<br />
Zur Erklärung: die 1. Feder befindet sich im Antriebsmotor,<br />
und leitet den Schließvorgang bei ca. 72° C ein,<br />
und verliert Ihre Sicherheitsfunktion bei ca. 700° C, das<br />
entspricht bei einer Brandbelastungsdauer gem. der<br />
ETK von ca. 10 min. Danach übernimmt die 2. separate<br />
Feder die eigentliche Sicherheitsfunktion (Haltefunktion<br />
für geschlossene Position), für die restlichen<br />
80 min.<br />
Um die mechanische Haltemoment bzw. Sicherheitsstellung<br />
der 2. separaten Feder überprüfen zu können<br />
(einmal jährlich), ist es notwendig, den Antriebsmotor<br />
von derselben Antriebswelle abzumontieren.<br />
2.1 Brandrauchsteuerklappen mit Sicherheitsantrieben:<br />
Die Überprüfung gem. H 6031 Pkt. 7.3.2 beider Sicherheitsstellungen,<br />
erfolgt bei diesen Brandrauchsteuerklappen<br />
durch mind. 1 x jährliche Ansteuerung beider<br />
Sicherheitsstellungen.<br />
2.2 Brandrauchsteuerklappen ohne Sicherheitsantriebe<br />
(wie Pkt. 1.3):<br />
Analog zu den Brandschutzklappen ohne Sicherheitsantrieb<br />
kommen hier Antriebe zur Anwendung<br />
die nicht alle sicherheitsrelevanten Teile aus Stahl,<br />
sondern aus Aluminium bzw. Kunststoff haben. Dadurch<br />
ist unter Temperatureinwirkung gem. ETK ein<br />
Halten in der jeweiligen Sicherheitsstellung (OFFEN<br />
oder GESCHLOSSEN) durch den Antrieb alleine nicht<br />
möglich. Sollten diese Klappen konstruktive Vorrichtungen<br />
haben, welche die Sicherheitsstellungen<br />
mechanisch fixieren, so sind diese mind. 1 x jährlich<br />
getrennt zu überprüfen. Wenn diese Klappen keine<br />
zusätzlichen konstruktiven Vorrichtungen haben, welche<br />
die Klappe in Ihren Sicherheitsstellungen (OFFEN<br />
und GESCHLOSSEN) fixiert, ist eine Überprüfung der<br />
Haltefunktion gem. ÖNORM H 6031 Pkt. 7.3.2 nicht<br />
möglich. Für diese Klappen ist dann die Ausführung<br />
mit einem Anlagenmotor nicht zulässig!<br />
Zusammenfassend kann gesagt werden, dass bei der<br />
Auswahl der Brandschutz- bzw. Brandrauchsteuerklappe<br />
der Antrieb ein sehr wichtiger Punkt ist, und bei Preisvergleichen<br />
nicht immer gleich folgender Trugschluss<br />
auffällt: Ein Anlagenmotor, der normalerweise billiger als<br />
unser Sicherheitsmotor ist, kann nicht mit diesem verglichen<br />
werden, da sonst bei „Gleichwertigkeit“ ein grober<br />
Kalkulationsfehler gemacht wird!<br />
Eine "billige" BSK mit Anlagenmotor zieht noch hohen<br />
Kosten für den Abbau des Antriebes (gemäß obigen Gutachtens)<br />
nach sich. Diese Mehrkosten, die stets durch Abund<br />
Anbau des Antriebes bei der jährlichen Überprüfung<br />
gem. ÖNORM H6031anfallen, werden wohl nicht vom<br />
Bauherren oder GU getragen – fragt sich nur, wer wird<br />
diese Mehrkosten bezahlen ?<br />
Autor:<br />
Ing. Bartel Günter, GF Belimo Österreich<br />
Anschrift:<br />
BELIMO Automation Handelsgesellschaft m.b.H<br />
Geiselbergstraße 26-32, 1110 Wien,<br />
Tel.: ++43 (0)1 749 03 61-17<br />
Fax ++43 (0)1 749 03 61-99<br />
Web: www.belimo.at<br />
EB<br />
15
löschanlagen<br />
4/2009<br />
Festplattenschäden durch Inertgas-Löschanlagen<br />
In der jüngeren Vergangenheit sind in IT-Räumen vermehrt Funktionsstörungen von Festplatten zur Datensicherung<br />
in Verbindung mit der Aktivierung von Gas-Feuerlöschanlagen mit bestimmten Löschgasen aufgetreten.<br />
Betroffene Löschgase<br />
Bisher traten die Schäden an Festplatten nur <strong>beim</strong> Einsatz von Inertgasen als Löschmittel auf (Stickstoff, Argon,<br />
Inergen).<br />
Aufgetretene Funktionsstörungen<br />
Die Funktionsstörungen reichten, nach den gegenwärtig vorliegenden Informationen, von einer Notabschaltung<br />
bis zur dauerhaften Funktionsunfähigkeit mit dem damit verbundenen Datenverlust der Festplatten.<br />
Die Funktionsstörungen traten bei folgenden unterschiedlichen Anlässen auf:<br />
• Funktionsprobe der pneumatischen Alarmeinrichtung ohne Aktivierung der Löschanlage<br />
• Inertgasflutung auch ohne Vorhandensein eines pneumatischen Alarmhorns<br />
• Starker Lärm in unmittelbarer Nähe der Festplatten<br />
Die beschriebenen Schäden wurden an Festplatten neuerer Bauart (10.000 – 15.000 UpM) festgestellt.<br />
In Frage kommende Ursachen<br />
• Vibrationen an den Festplatten, ausgelöst durch eine bestimmte Lautstärke und eine bestimmte<br />
Frequenz bei der Löschmittelflutung bzw. Aktivierung des pneumatischen Alarmhorns<br />
• Mechanische Erschütterungen<br />
Da die Ereignisse zum Teil in IT-Räumen auftreten, die schon seit Jahren durch eine Gas-Feuerlöschanlage<br />
geschützt sind, ohne dass in der Vergangenheit dort solche Ereignisse bekannt wurden, liegt die Vermutung<br />
nahe, dass die Ursache der Funktionsstörungen in der Bauweise der neueren Festplatten zu suchen ist.<br />
Diese Generation an Festplatten nimmt anscheinend durch bestimmte Frequenzen, die bei einer Flutung mit<br />
Inertgasen generiert werden, Schaden, wobei sicher auch die Zeitdauer des „Schalldrucks“ eine Rolle spielt.<br />
Fazit<br />
Die beschriebenen Schäden stellen kein nationales Phänomen dar, Festplattenschäden durch Inertgas-Flutungen<br />
wurden aus mehreren europäischen Ländern bekannt.<br />
Die Auswahl des richtigen Löschmittels stellt somit eine primäre Aufgabe für die Konzeption einer sicheren<br />
Gas-Löschanlage dar. Denn sowohl Mensch als auch IT verdienen optimalen Schutz, bestmögliche Sicherheit<br />
und eine verantwortungsvolle Planung.<br />
16<br />
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4/2009<br />
WAGNER präsentierte das<br />
Brandschutz-Event 2009 in Bregenz<br />
Am 6. Oktober 2009 war es soweit. WAGNER war<br />
zusammen mit der IT Security GmbH und der René<br />
Huber GmbH Initiator des Brandschutz Events im<br />
Bregenzer Festspielhaus, bei dem die Themenschwerpunkte<br />
Branderkennung, Brandvermeidung, Brandbekämpfung<br />
und IT-Sicherheit im Vordergrund standen.<br />
So hatten sich in Bregenz über 100 angemeldete Teilnehmer<br />
zusammengefunden, um sich über Neuheiten<br />
und Innovationen aus dem Bereich des Brandschutzes<br />
zu informieren. Neben dem Veranstaltungsprogramm<br />
mit Fachvorträgen zu den oben genannten Themenschwerpunkten<br />
stand auch der bereits auf vielen Messen<br />
als Highlight eingesetzte WAGNER-Truck bereit,<br />
um im Rahmen einer Live-Vorführung die Funktionsweise<br />
des innovativen Brandvermeidungssystems<br />
OxyReduct ® zu demonstrieren.<br />
Hier lässt sich durch die Reduktion des Sauerstoffgehaltes<br />
um wenige Prozente ein Feuerzeug nicht mehr<br />
entzünden. In einer speziellen Kabine wird die Funktionsweise<br />
des innovativen Brandvermeidungssystems<br />
OxyReduct ® gezeigt. Der Sauerstoffgehalt wird durch<br />
Zuführung von Stickstoff um wenige Prozentpunkte reduziert.<br />
Dies demonstriert den Besuchern anschaulich<br />
die Funktionsweise der WAGNER-Brandvermeidung,<br />
die weltweit bewährt und im Einsatz ist.<br />
Mit der vom VdS zugelassenen Variante von OxyReduct<br />
® , dem Schnellabsenkungssystem, wurde der<br />
Fachwelt eine Neuheit vorgestellt, die in EDV-Bereichen<br />
einen reduzierten und somit intelligenten Energieeinsatz<br />
ermöglicht. Bei dieser Systemvariante wird<br />
die Sauerstoffkonzentration in einem Schutzbereich<br />
dauerhaft auf einem Grundschutzniveau gehalten<br />
und nur im Alarmfall auf ein Vollschutzniveau<br />
abgesenkt. OxyReduct ® kommt überall dort zum<br />
Einsatz, wo ein Maximum an Brandschutz für den<br />
Unter¬nehmenserfolg unerlässlich ist. Dabei reicht<br />
das Spektrum der Anwendungen von kleinen IT-Räumen<br />
bis hin zu großen Lagerbereichen.<br />
Im Anschluss an die Fachvorträge wurde den Teilnehmern<br />
eine exklusive Führung durch die Festspielbühne<br />
Bregenz geboten, auf der zurzeit die Oper AIDA aufgeführt<br />
wird. Dieses<br />
einmalige<br />
Erlebnis fand<br />
seine Ergänzung<br />
in Form<br />
des sehr imposanten<br />
und einzigartigen<br />
Bühnenbildes.<br />
Herbert Remer, Geschäftsführer der WAGNER Austria<br />
AG, und Vertriebsleiter Christian Strempfl zeigten sich<br />
sehr zufrieden mit dem gesamten Verlauf der Veranstaltung.<br />
„Wir konnten den Teilnehmern ein durchaus<br />
interessantes und exklusives Programm bieten<br />
und auch wieder einmal live zeigen, was OxyReduct ®<br />
kann“. Remer und Strempfl sind sich sicher, auch in<br />
den nächsten Jahren wieder ähnliche Veranstaltungen<br />
für ihre Kunden und Interessenten anzubieten.<br />
Korneuburg, 30.11.09<br />
18<br />
EB
4/2009<br />
wagner<br />
19
gevent<br />
4/2009<br />
GEVENT Druckbelüftungsanlagen „System Strulik“<br />
Regelzeit max. 3 Sekunden - 100%ige Richtlinienkompetenz nach EN 12 101-6/TRVB S 112<br />
Druckbelüftungsanlagen sind unverzichtbar in einem<br />
durch Sicherheitsaspekte getragenem Brandschutzkonzept.<br />
Die Anlagen verhüten zwar keinen Brand und stellen<br />
auch keine Löscheinrichtung dar, ihre Funktionsfähigkeit<br />
ist aber unverzichtbar zur Rettung von Menschenleben.<br />
Das Prinzip ist einfach und bewährt: Ein Druckunterschied<br />
zwischen den Fluchträumen und den Aufenthaltsräumen<br />
sorgt dafür, dass kein gefährlicher Rauch die Flucht- und<br />
Rettungswege unpassierbar macht. Die bedrohten Personen<br />
können sich retten, die Feuerwehr findet raucharme<br />
Zugangswege zum Brandherd vor.<br />
Druckbelüftungsanlagen durchspülen Flucht- und Rettungswege<br />
mit Außenluft, in Verbindung mit einem Zuluftventilator.<br />
Dadurch wird Überdruck gegenüber den<br />
Wohnungen und Nutzflächen erzielt und das Eindringen<br />
von Rauch verhindert. Dieser kontrollierte Überdruck darf<br />
bei geschlossener Tür die zulässigen 50 Pa nicht übersteigen<br />
sodass die Tür auch von schwächeren Personen ohne<br />
größere Anstrengung zu öffnen ist.<br />
Ausführungsbeispiel einer Druckbelüftungsanlage mit<br />
selbsttätig regelnder Abströmeinheit:<br />
Die nachfolgend beschriebene Druckbelüftungsanlage<br />
besteht aus dem Zuluftventilator sowie der auf dem Dach<br />
befindlichen Abströmeinheit. In dieser integriert ist die<br />
selbsttätig regelnde Druckentlastungsklappe mit nachgeschalteter<br />
motorischer Jalousieklappe sowie Lamellenhaube<br />
für die Sicherstellung der Druckentlastung unabhängig<br />
von Windrichtung und Windgeschwindigkeit.<br />
<br />
EB<br />
20
4/2009<br />
gevent<br />
Die Österreichischen Feuerwehrhelme von der<br />
k. u. k. Monarchie bis heute<br />
Das Feuerwehrhelmbuch von HBM Manfred Mischinger.<br />
In Zusammenarbeit mit dem <strong>Adjutum</strong> Verlag ist ein umfassendes Werk der Geschichte<br />
der Österreichischen Feuerwehrhelme veröffentlicht worden. Auf 353<br />
Seiten wurde mit ca. 800 zum größtenteil bisher unveröffentlichten Fotos die<br />
Einsatzkopfbedeckungen der österreichischen Feuerwehren der letzten 150 Jahren<br />
dargestellt. Erstmalig werden auch die ehemaligen Kronländer behandelt. Vom<br />
Filzylinder bis zu den Kunsstoffhelmen der neuesten Generationen wurden alle<br />
Modelle, welche bei Sammlerfreunden bzw. in den Feuerwehrmuseen aufgespürt<br />
wurden, fotografisch gezeigt.<br />
Mit diesem Buch erhalten die feuerwehrhistorisch interessierten bzw. auch die<br />
Helmsammler ein Standardwerk (ISBN: 3-200-00574-2)<br />
Herausgeber: <strong>Adjutum</strong> Verlag, 1230 Wien, Breitenfurterstr. 386<br />
Preis: EUR 55.- exkl. Porto EUR 4,3.- und Nachnahmespesen innerhalb Österreich<br />
Bestellung:<br />
Internet: www.feuerwehr.wien.at/feuerwehrshop<br />
office@adjutum.at<br />
oder per Fax: 01 / 890 48 78-15<br />
21
testo<br />
4/2009<br />
Neue Testo-Wärmebildkamera für<br />
präventive Instandhaltung<br />
Die Testo-Wärmebildkameras können Ihnen helfen, Schäden zu erkennen,<br />
bevor etwas passiert<br />
Thermografie mit hoher Auflösung und praxisgerechtem Zubehör für präventive<br />
Instandhaltung und Bauthermografie.<br />
Fehler erkennen, BEVOR etwas passiert (präventive Instandhaltung)<br />
Fehlerhafte Teile wie defekte Lager an Motoren oder lockere Klemmen bzw.<br />
überlastete Leitungen z. B. in Schaltschränken können Ausfälle oder Brände<br />
verursachen. Anomalien in Produktionsprozessen führen oft zu kostspieligen<br />
Produktionsausfällen. Mit den neuen Wärmebildkameras von Testo sehen<br />
Sie diese Probleme, bevor es zu Störfällen oder Brandrisiken kommt.<br />
Wichtig bei der präventiven Instandhaltung ist auch eine einfache Dokumentation.<br />
Da helfen die Funktionen der Testo-Wärmebildkameras: integrierte<br />
Digitalkamera, Sprachnotiz zu jedem Bild, etc. Die beiliegende Software<br />
erstellt für Sie komplette Protokolle mit allen wichtigen Infos. Die<br />
automatische Hot-Cold-Spot-Erkennung markiert kritische Temperaturzustände,<br />
was eine lückenlose Fehlerlokalisierung gleich vor Ort gewährleistet.<br />
Sogar Füllstände bei geschlossenen Flüssigkeitstanks können Sie damit<br />
kontrollieren, um Maschinenschäden und in der Folge Produktionsausfälle<br />
zu vermeiden.<br />
Auch die sonstigen Daten können sich sehen lassen: So hat das kristallklare,<br />
große Display eine Diagonale von 89 mm – dadurch sehen Sie noch<br />
mehr Details. Das robuste Gehäuse entspricht der Schutzklasse IP 54. Damit<br />
Sie gleich loslegen können, werden alle Testo Wärmebildkameras im<br />
robusten Koffer inkl. Profi-Software, SD-Speicherkarte, USB-Kabel, Netzteil,<br />
LI-Ionen Akku und Adapter für Stativmontage ausgeliefert.<br />
22<br />
Je nach Ihren Anforderungen können Sie das System noch mit sinnvollem<br />
Zubehör erweitern. So ermöglicht das Soft-Case eine praktische Tragemöglichkeit<br />
mit Schultergurt – damit können Sie die Kamera umhängen<br />
– es bleiben beide Hände frei. Zum Schutz vor Staub und Kratzern in rauen<br />
Umgebungen steht noch ein spezielles Linsen-Schutzglas zur Auswahl. Bei<br />
einigen der Testo Wärmebildkameras können Sie auch zwischen Tele- und<br />
Weitwinkel- Objektiv wechseln – so messen Sie immer im optimalen Be-
4/2009<br />
reich. Und sollte der Standard-<br />
Messbereich -20 bis +350 °C<br />
nicht reichen, gibt es für die<br />
Wärmebildkamera testo 881-3<br />
noch die Hochtemperatur-Option<br />
mit dem Messbereich +350<br />
bis +550 °C.<br />
…auch für Bauthermografie bestens<br />
geeignet<br />
Den größten Teil der Energiekosten<br />
verursacht die Heizung von<br />
Wohn- und Büroräumen. Deshalb<br />
ist hier die richtige Isolation<br />
so entscheidend. Ein einfacher,<br />
effektiver Weg, die vorhandene<br />
Isolation eines Gebäudes zu<br />
beurteilen ist die Thermografie.<br />
Auch dafür sind die neuen Testo-<br />
Wärmebildkameras mit den Wechselobjektiven, der<br />
Analyse-Software und der einfachen, intuitiven Bedienung<br />
bestens geeignet. Quasi „auf Knopfdruck“ sehen<br />
Sie eventuelle Baumängel, finden schimmelgefährdete<br />
Stellen an Wänden und sogar Rohrbrüche lassen sich<br />
damit einfacher orten.<br />
Sie sehen, mit den Testo-Wärmebildkameras sind Sie<br />
bestens gerüstet. Fordern Sie gleich Ihre kostenlosen<br />
Unterlagen an unter Tel. 01 / 486 26 11-0 bzw. info@<br />
testo.at oder informieren Sie sich unter<br />
www.testo.at/thermografie<br />
Aussender: Testo GmbH<br />
Ansprechpartner: Ing. Gerald Weber<br />
Email: g.weber@testo.at<br />
Tel: 01 / 486 26 11-0<br />
EB<br />
23
tunnelbrand 4/2009<br />
Fortsetzung von Seite 11<br />
24<br />
C) Ein Fahrzeug für Einsatzkoordination, Kommunikation<br />
und Versorgung.<br />
Anstatt eines Fahrzeuges gemäß A) kann grundsätzlich<br />
auch ein Fahrzeug gemäß B) vorgesehen werden.<br />
2.1.2 Atemschutzausrüstung<br />
Die Art der Atemschutzausrüstung hängt von der Länge<br />
der Flucht und Rettungswege ab. Unabhängig von<br />
der Länge des Flucht- und Rettungsweges sind alle<br />
Feuerwehreinsatzfahrzeuge mit denen in Tunnelröhren,<br />
die mit Brand- und Rauchgasen oder Schadstoffen beaufschlagt<br />
sein können, eingefahren wird, für jeden im<br />
Fahrzeug vorhandenen Sitzplatz umluftunabhängige<br />
Atemschutzgeräte mitzuführen. Art und Type dieser Geräte<br />
sind so zu wählen, daß jeder Feuerwehrmann ausreichend<br />
Atemluft zur Verfügung hat, um bei unmittelbarem<br />
Antritt ungehinderter Flucht „sichere Bereiche“<br />
zu erreichen. Falls eine zweite Fahrröhre als sicherer Bereich<br />
dient, sind bei Tunneln mit einer Länge von mehr<br />
als 2500 m jedenfalls Langzeitpreßluftatmer (LPA) oder<br />
Sauerstoffkreislaufgerät (SKG) erforderlich, bei Tunneln<br />
mit einer Länge von mehr als 5000 m jedenfalls SKG erforderlich.Die<br />
entsprechende Ausrüstung ist jedenfalls<br />
in einer derartigen Anzahl bereitzustellen und in den<br />
Alarmplan aufzunehmen, daß für jeden in den Gefahrenbereich<br />
vordringenden Einsatztrupp ein Rettungstrupp<br />
bereitsteht.<br />
Nach derzeitigem Stand der Technik stehen für die<br />
Verwendung bei Feuerwehreinsätzen folgende umluftunabhängigen<br />
Atemschutzgeräte zur Verfügung:<br />
• Preßluftatmer in Standardausführung<br />
Atemschutzgerät der Feuerwehr mit Atemluft in Stahlflaschen<br />
1 x 6 Liter, 300 bar oder 2 x 4 Liter, 200 bar<br />
max. Fülldruck.<br />
Bei derzeitigem Wissensstand sind diese Atemschutzgeräte<br />
für Einsätze in Tunneln mit einem maximalen<br />
Abstand von 250 zwischen Ausgängen in<br />
sichere Bereiche geeignet.<br />
• Preßluftatmer für Langzeitverwendung<br />
Atemschutzgerät der Feuerwehr mit Atemluft in<br />
Kunststoff – oder Kunststoffverbundflaschen 2 x 6,8<br />
Liter 300 bar oder 1 x 9 Liter 300 bar max. Fülldruck.<br />
Bei derzeitigem Wissensstand sind diese Atemschutzgeräte<br />
für Einsätze in Tunneln mit einem maximalen<br />
Abstand von 250 bis 700 m zwischen Ausgängen<br />
in sichere Bereiche geeignet.<br />
• Kreislaufgeräte<br />
Regenerationsgerät mit Sauerstoffzusatz aus Sauerstoffflasche,<br />
ohne Frischluftzusatz, baugleich mit<br />
Bergbaugeräten für den Untertageeinsatz für eine<br />
vorgesehene Einsatzzeit von 4 h.<br />
Bei derzeitigem Wissensstand sind diese Atemschutzgeräte<br />
für Einsätze in Tunneln mit einem maximalen<br />
Abstand von mehr als 700 m zwischen Ausgängen<br />
in sichere Bereiche zu verwenden.<br />
• Sauerstoffselbstretter<br />
Flucht- und Rettungsgerät ausschließlich für Rettungszwecke,<br />
kein Arbeitseinsatz; Atemluft wird<br />
durch Chemikalsauerstoff erzeugt.<br />
• Flucht- und Rettungshauben<br />
Umluftabhängiges Flucht- und Rettungsgerät ausschließlich<br />
für Rettungszwecke<br />
2.2 ÖBFV Richtlinie A-12, Bau und Betrieb von neuen Eisenbahntunnels<br />
bei Haupt- und Nebenbahnen - Anforderungen<br />
des Brand- und Katastrophenschutzes, 2000<br />
Diese Richtlinie ist bereits 1999 als vorläufige Richtlinie<br />
erschienen und basiert im wesentlichen auf der deutschen<br />
EBA Richtlinie. Nachfolgend die wesentlichen<br />
Punkten der Richtlinien insbesondere Abweichungen<br />
von der EBA Richtlinie.<br />
2.2.1 Bauliche und Anlagentechnische Maßnahmen<br />
• Abstände der Fluchtwege in sichere Bereiche in maximaler<br />
Entfernung von 250 m.<br />
• Schleusen zwischen dem Wartungen und den sicheren<br />
Bereichen<br />
• Druckbelüftungsanlagen zur Verhinderung des<br />
Rauch Eintritt des in die sicheren Bereichen<br />
• Vertikal Fördereinrichtungen bei Not Stiegenhäusern;<br />
bei einer Höhe von mehr als 30 m Ausführung<br />
als Feuerwehrlifte (Diese Höhe wird vermutlich im<br />
Zuge der Überarbeitung der Richtlinie auf 15 m herabgesetzt)<br />
• Fluchtwege innerhalb des Tunnels müssen mindestens<br />
1,2 m breit und beleuchtet sein. In Abständen<br />
von 25 m müssen Fluchtwegkennzeichen vorhandensein<br />
• Anforderungen an Feuerwehrzufahrten und an Rettungsplätze<br />
bei den Tunnelportalen beziehungsweise<br />
Ausgängen aus sicheren Bereichen; die<br />
Rettungsplätze müssen eine Gesamtfläche von mindestens<br />
1500 m² aufweisen<br />
• Anforderungen an die Fahrleitungs-Anlage wie Abschalteinrichtungen,<br />
Erdungsvorrichtungen und Anzeigevorrichtungen<br />
• In Abständen von 150 m müssen an beiden Tunnelseiten<br />
Anschlüsse für die Entnahme elektrischer<br />
Energie vorhanden sein (als Folge von Versuchen,<br />
elektrische Geräte mit verschiedenen Kabellängen<br />
zu betreiben wird dieser Abstand vermutlich auf 75<br />
m reduziert)<br />
• Löschwasserleitungen mit Entnahmestellen in Abständen<br />
von 150 m und einer Löschleistung von<br />
mindestens 1200 l pro Minute.<br />
• Vorhaltung von Transporthilfen<br />
• Kommunikationseinrichtungen (derzeit nur ein. Kanal<br />
für die Feuerwehr vorhanden)
4/2009 tunnelbrand<br />
2.2.2 Betriebliche und organisatorische Maßnahmen<br />
• Anforderungen an das Zugmaterial wie z. B. Überbrückung<br />
der Notbremse, die Möglichkeit von Lautsprecherdurchsagen<br />
im Zug, etc.<br />
• Ausbildungen, regelmäßige Unterweisung des Zugpersonals<br />
• Erstellung von Alarm und Gefahrenabwehrplänen<br />
sowie von Brandschutzplänen<br />
• Durchführung von Übungen in Absprache mit den<br />
zuständigen Einsatzorganisationen<br />
Die Richtlinie wurde im wesentlichen noch vor den<br />
großen Tunnelbränden im Jahre 1999 erarbeitet. Die<br />
Forderungen waren anfangs sehr umstritten. Heute<br />
werden die Anforderungen eingehalten und die Richtlinie<br />
kann durchaus als Stand der Technik in Österreich<br />
angesehen werden.<br />
2.3 ÖBFV-RL A-13 Brandschutz in Straßentunneln, 2003<br />
in Österreich werden Tunnel gemäß den durch das zuständige<br />
Bundesministerium für verbindlich erklärten<br />
Richtlinien und Vorschriften für den Straßenbau RVS<br />
ausgeführt und betrieben. Da mit der Österreichischen<br />
Forschungsgemeinschaft Straße und Verkehr, welche<br />
die RVS erstellen, keine Einigung über die in Straßentunnel<br />
erforderlichen Brandschutzmaßnahmen gefunden<br />
werden konnte, beschloß das Sachgebiet 4.4 eine<br />
eigene Richtlinie über die Erfordernisse der Feuerwehr<br />
zur Durchführung eines Einsatzes in Straßentunnel zu<br />
erstellen. Die Richtlinie ist im Jahr 2003 erschienen. Die<br />
Besonderheit dieser Richtlinie besteht darin, dass sie<br />
zusätzlich zu den Bestimmungen der zum Zeitpunkt der<br />
Erstellung der Richtlinie gültigen RVS (das sind im wesentlichen<br />
die RVS 9.281, Betriebs- und Sicherheitseinrichtungen;<br />
Bauliche Anlagen und RVS 9.282 Betriebsund<br />
Sicherheitseinrichtungen; Tunnelausrüstung sowie<br />
die RVS 9.4 Erhaltung und Betrieb) notwendige bauliche<br />
und betrieblichen Sicherheitsmaßnahmen festlegt,<br />
um in Straßentunnel einen effizienten Feuerwehreinsatz<br />
unter Berücksichtigung des Schutzes der Einsatzkräfte<br />
durchführen zu können. Bei Feuerwehreinsätzen im<br />
Sinne dieser Richtlinie handelt es sich insbesondere um<br />
Maßnahmen der Fremdrettung, der Gefahrenabwehr<br />
und der Schadensbegrenzung. Voraussetzung hierfür<br />
ist, daß seitens des Tunnel-Errichters beziehungsweise<br />
-Betreibers ausreichende Maßnahmen für die Selbstrettung<br />
der Tunnelbenutzer getroffen worden sind.<br />
Wesentliche Punkte in dieser Richtlinie sind unter anderem<br />
die Abstände der Zugänge in den Tunnel, die<br />
Ausführung von sicheren Bereichen sowie von Zugängen<br />
und Zufahrten, Kommunikationseinrichtungen und<br />
Löscheinrichtungen sowie Versorgung mit elektrischer<br />
Energie. An betrieblichen Maßnahmen seien genannt:<br />
Alarm und Gefahrenabwehrpläne, Brandschutzpläne<br />
und Übungen.<br />
In den letzten Jahren fand eine Einbindung der Feuerwehr<br />
und eine konstruktive Zusammenarbeit bei der<br />
Überarbeitung der RVS Richtlinien statt. Ein Großteil<br />
der Anforderungen gemäß der gegenständlichen ÖBFV<br />
RL A-13 werden übernommen, so daß geplant ist, die<br />
ÖBFV RL A-13 nach Erscheinen der überarbeiteten RVS<br />
und entsprechender Berücksichtigung der Belange der<br />
Feuerwehr zurückzuziehen.<br />
2.3.1 Bauliche Maßnahmen<br />
2.3.1.1 Grundsätze<br />
Die Standsicherheit des <strong>Tunnelbau</strong>werkes ist gemäß<br />
dem Stand der Technik so zu bemessen und auszuführen,<br />
daß im Brandfall während der Durchführung von<br />
Rettungs- und Einsatzmaßnahmen die Sicherheit der<br />
Einsatzkräfte gewährleistet ist.<br />
Im Brandfall müssen Sicherheitsbeleuchtung, Kommunikationsmittel,<br />
Löscheinrichtungen, die Versorgung<br />
mit elektrischer Energie und eine allfällige Entriegelung<br />
der geländeseitigen Türen von Notausgängen als System<br />
für eine Mindestdauer von 90 Minuten funktionsfähig<br />
bleiben.<br />
2.3.1.2 Sichere Bereiche, Fluchtwege<br />
Die Richtlinie sieht vor, daß Zugänge vom Fahrtunnel<br />
in sichere Bereiche in Abständen von 250 m vorhanden<br />
sind. Diese Abstände ergaben sich aus Überlegungen<br />
zu Feuerwehreinsätzen unter Atemschutz siehe hierzu<br />
auch 4. Im Gegensatz hierzu sind gemäß der Richtlinie<br />
2004/54 EG des Europäischen Parlaments und des<br />
www.brandschutzsymposion.at<br />
9. April 2010, Messe Congress GRAZ<br />
Auszug aus dem Programm:<br />
• Brandschutz mit Stern (Mercedes-Museum)<br />
• BS-Management im Industriebetrieb<br />
• Brandschutz und Berechnungsmodelle<br />
• Sonderlöschanlagen – neue Entwicklungen<br />
• Veranstaltungen sicher durchführen<br />
Spezialseminare:<br />
• OIB-Richtlinien<br />
• Katastrophenschutz<br />
• Haustechnik<br />
grosse fachausstellung<br />
NEU!<br />
25
tunnelbrand 4/2009<br />
26<br />
Rates vom 29.4.2004 über Mindestanforderungen an<br />
die Sicherheit von Tunneln im transeuropäischen Straßennetz<br />
Fluchtwege in Abständen von maximal 500 m<br />
erforderlich. Diese Zugänge für den Feuerwehreinsatz<br />
sind sinnvoller Weise auch als Fluchtwege für die Tunnelnutzer<br />
auszuführen. Als sichere Bereiche gelten z. B.<br />
Rettungsstollen und Notstiegenhäusern mit Schleusen<br />
sowie der nicht vom Brand betroffene Tunnel. Die sicheren<br />
Bereiche sind durch bauliche und anlagentechnische<br />
Maßnahmen vor Raucheintritt zu schützen (daher<br />
wäre auch der Begriff „geschützter Bereich“ dem Begriff<br />
„sicherer Bereich“ vorzuziehen). Für die Selbstrettung<br />
können abhängig von der Verkehrsdichte, des Anteils<br />
von Schwerlast- und Gefahrguttransporten kürzere<br />
Entfernungen zu sicheren Bereichen erforderlich sein.<br />
Die Gehwege müssen eben, hindernisfrei, ausreichend<br />
beleuchtet, mindestens 85 cm breit sein und eine lichte<br />
Durchgangshöhe von mindestens 2,20 m aufweisen.<br />
Türen im Zuge von Fluchtwegen müssen mit einem Panikverschluß<br />
ausgerüstet sein und mit einem Kraftaufwand<br />
von maximal 100 N geöffnet werden können.<br />
2.3.1.3 Notausgänge, Notstiegenhäuser, Rettungsstollen<br />
Bei der Gestaltung von Notstiegenhäusern und Rettungsstollen<br />
ist die begrenzte körperliche Leistungsfähigkeit<br />
von gebrechlichen oder mobilitätsbehinderten<br />
Personen angemessen zu berücksichtigen.<br />
2.3.1.3.1 Notstiegenhäuser<br />
Notstiegenhäuser sollen höchstens 30 m Höhenunterschied<br />
aufweisen. Stiegen müssen für einen Begegnungsverkehr<br />
und den Transport von Krankentragen,<br />
bewerkstelligt von 4 Personen, geeignet sein. Für den<br />
Transport von schwerem Gerät und Verletzten sind<br />
Notstiegenhäuser mit einem Bergungsschacht auszustatten.<br />
An der obersten Stelle des Schachtes ist eine<br />
Aufhängevorrichtung vorzusehen und eine mobile,<br />
elektrische Aufzugsvorrichtung bereitzuhalten. Bei Notstiegenhäusern<br />
mit mehr als 15 m Höhenunterschied ist<br />
für den Transport von schwerem Gerät, Mannschaften,<br />
Verletzten und mobilitätsbehinderten Personen ein Sicherheitsaufzug<br />
vorzusehen. Zugänge zu Aufzügen und<br />
Bergungsschächten müssen sich in Notstiegenhäuser<br />
oder Rettungsstollen befinden.<br />
2.3.1.3.2 Rettungsstollen<br />
Rettungsstollen müssen einen Querschnitt (Lichtraumprofil)<br />
von mindestens 1,5 m Breite und 2,0 m Höhe aufweisen.<br />
Sie dürfen höchstens 150 m lang sein, wenn sie<br />
nicht unmittelbar, sondern über Notstiegenhäuser ins<br />
Freie führen. Rettungsstollen, die länger als 150 m sind,<br />
müssen mit Einsatzfahrzeugen befahrbar sein. Wird ein<br />
Rettungsstollen mit Einsatzfahrzeugen befahren, muß<br />
der Lichtraum mindestens 3,50 m x 3,50 m betragen. Im<br />
Rettungsstollen sind Ausweichmöglichkeiten mit einer<br />
Länge von 20 m und einer Breite von 2,5 m in Abständen<br />
von 500 m vorzusehen. In Rettungsstollen, die nicht<br />
an beiden Enden ins Freie führen, ist am Ende des Stollens<br />
eine Umkehrmöglichkeit vorzusehen.<br />
2.3.1.3.3 Schleusen<br />
Schleusen sind zwischen Fahrtunnel und Notstiegenhäusern<br />
bzw. Rettungsstollen anzuordnen. Die Schleusen<br />
müssen, sofern dies baulich möglich ist, eine Länge<br />
von mindestens 12 m aufweisen. Beide Schleusentüren<br />
sind brandbeständig T 90 (EI2 90-C) auszuführen.<br />
Die Türen müssen in Richtung des sicheren Bereiches<br />
aufschlagen. Türflügel müssen eine Mindestbreite von<br />
1,0 m und eine Mindesthöhe von 2,0 m haben. Schleusen<br />
sind mit einer Druckbelüftung auszustatten, die im<br />
Brandfall bei geschlossenen Türen das Eindringen von<br />
Rauch in den sicheren Bereich verhindert. Bei Schleusen<br />
im Zuge von Fluchtwegen muß auch bei beidseitig<br />
geöffneten Schleusentüren das Eindringen von Rauch<br />
in den sicheren Bereich verhindert werden. Türöffnungskräfte<br />
dürfen 100 N nicht überschreiten. Im Anschluß<br />
an Schleusen ist als Stauraum eine Fläche von<br />
mindestens 25 m² anzuordnen. Hierauf kann verzichtet<br />
werden, wenn der Austritt ins Freie auch für mobilitätsbehinderte<br />
Personen ohne besondere Schwierigkeiten<br />
möglich ist.<br />
2.3.1.4 Sicherheitsbeleuchtung<br />
Gehwege in Fahrtunneln und sichere Bereiche sind<br />
mit einer Sicherheitsbeleuchtung gemäß ÖVE EN 8002-<br />
6 auszurüsten. Die Sicherheitsbeleuchtung muß sich<br />
jedenfalls automatisch bei Ausfall der Tunnelbeleuchtung,<br />
bei Brandmelderauslösung und/oder bei Öffnen<br />
einer Fluchttüre oder einer Notrufnischentüre einschalten.<br />
Übergeordnetes Einschalten der Sicherheitsbeleuchtung<br />
muß in der Tunnelwarte möglich sein.<br />
2.3.1.5 Fluchtwegkennzeichnung, Orientierungshilfen<br />
Fluchtwegkennzeichnung, Orientierungshilfen Rettungszeichen<br />
sind nicht nur für die Tunnelbenutzer erforderlich,<br />
sondern dienen auch als Orientierungshilfen<br />
für die Einsatzkräfte. Die Gestaltung der Notausgänge<br />
muß in auffälliger Form erfolgen, so daß auch bei eingeschränkten<br />
Sichtverhältnissen der Notausgang über<br />
die ganze Breite der Fahrspur(en) und des Tunnelgewölbes<br />
deutlich erkennbar ist. Notausgänge sind durch<br />
hinterleuchtete Rettungszeichen nach TRVB E 102 besonders<br />
zu kennzeichnen. Notausgänge sind grundsätzlich<br />
fortlaufend zu numerieren. Alle Notausgänge in der<br />
selben Querschnittsebene des <strong>Tunnelbau</strong>werkes müssen<br />
die gleiche Nummer aufweisen. Die Nummern sind<br />
beidseitig auf sämtlichen Türen der Querschnittsebene<br />
anzubringen und in die Einsatzpläne der Feuerwehr einzutragen.<br />
Die Beschriftung muß eine Höhe von mindestens<br />
300 mm aufweisen und deutlich sichtbar sein.<br />
2.3.1.6 Rettungsplätze und Zufahrten<br />
Rettungsplätze und deren Zufahrten sind ein integrati-
4/2009<br />
tunnelbrand<br />
ver Bestandteil des jeweiligen konkreten Tunnelsicherheitskonzeptes<br />
und werden im Rahmen des verkehrsrechtlichen<br />
Genehmigungsverfahrens für den Tunnel<br />
mitbehandelt bzw. bescheidmäßig festgelegt. Dadurch<br />
wird auch sichergestellt, daß die erforderliche rechtliche<br />
Absicherung für die Benutzung dieser Anlagen vorhanden<br />
ist. Für jedes Tunnelportal und jeden Ausgang<br />
aus dem sicheren Bereich ins Freie ist ein Rettungsplatz<br />
mit Zufahrt anzuordnen. Rettungsplätze und Zufahrten<br />
sind entsprechend TRVB F 134 auszuführen. Im Einvernehmen<br />
mit der Feuerwehr können Verkehrsflächen als<br />
Rettungsplätze herangezogen werden. Bei Portalen von<br />
Fahrtunneln und befahrbaren Rettungsstollen sind die<br />
Rettungsplätze mit einer Fläche von mindestens 1.500<br />
m² vorzusehen, mit einer vor Ort einschaltbaren Beleuchtung<br />
und einer elektrischen Anschlußmöglichkeit<br />
auszustatten und Hubschrauberlandemöglichkeiten einzurichten.<br />
Straßen zu den Rettungsplätzen müssen für<br />
einen Begegnungsverkehr mit Kraftfahrzeugen mit 2,50<br />
m Breite ausgelegt werden. Allfällige Ausweichstellen<br />
sind derart anzuordnen, daß ein Sichtkontakt zwischen<br />
den Ausweichstellen besteht. Bei Anbindung von Rettungsplätzen<br />
über Stichstraßen müssen die Rettungsplätze<br />
für das Wenden von Einsatzfahrzeugen geeignet<br />
sein. Straßen zu den Rettungsplätzen sind jederzeit<br />
ganzjährig benützbar zu halten.<br />
2.3.1.7 Elektrische Anschlußmöglichkeit für die Feuerwehr<br />
Zum Betrieb elektrischer Rettungsgeräte und zum Ausleuchten<br />
der Unfall- bzw. Brandstelle wird elektrische<br />
Energie benötigt. Dabei ist aus technischen und Sicherheitsgründen<br />
die Länge von lose verlegten Kabeln begrenzt.<br />
In Abständen von ca. 125 m, vorzugsweise bei<br />
den Wandhydranten, sind Anschlüsse 2 x 230 V/16 A<br />
und 1 x 400 V/16 A für die Entnahme elektrischer Energie<br />
vorzusehen. Die Leitungen sind so zu verlegen, daß<br />
sie bei Bränden eine Funktionsdauer von mindestens 90<br />
min aufweisen und durch einen Kfz Unfall oder dessen<br />
Folgewirkungen nicht beschädigt werden können.<br />
2.3.1.8 Löscheinrichtungen<br />
An jedem Tunnelportal muß ein Überflurhydrant gemäß<br />
ÖNORM F 2010 mit einem Mindestwasserdurchfluß<br />
von 1200 l/min bei mindestens 1,5 bar Fließdruck<br />
oder eine geeignete Löschwasserentnahmestelle zur<br />
Entnahme der gleichen Löschwasserrate vorhanden<br />
sein. In Tunneln mit einer Länge von mehr als 500 m<br />
sind zusätzlich Naßsteigleitungen mit Wandhydranten<br />
und Schlauchanschlüssen für die Feuerwehr in Abständen<br />
von max. 125 m in Fahrtunneln und mit Schlauchanschlüssen<br />
für die Feuerwehr in den Schleusen zu<br />
installieren. Die Leitungen sind so zu verlegen, daß sie<br />
bei Bränden eine Funktionsdauer von mindestens 90<br />
min aufweisen und durch einen Kfz Unfall oder dessen<br />
Folgewirkungen nicht beschädigt werden können.<br />
Die Löschwasserversorgung in den sicheren Bereichen<br />
muß auch bei Beschädigung der Löschwasserversorgung<br />
in Fahrtunneln sichergestellt sein.<br />
2.3.1.8.1 Wandhydranten<br />
Die Wandhydranten in der nachfolgenden Form und<br />
dem hier geforderten Abstand von 125 m kommen derzeit<br />
nicht zur Ausführung. In Abstimmung mit der AS-<br />
FINAG werden sie vorerst nur bei den Abstellnischen<br />
installiert. Eine Entscheidung bezüglich der weiteren<br />
Ausstattung alle 125 m ist von den Ergebnissen der alle<br />
zwei Jahre stattfindenden Evaluierung abhängig. Die<br />
Wandhydranten müssen mit einem abrollbaren formbeständigen<br />
Schlauch mit einer nutzbaren Länge von mindestens<br />
120 m und einem verstellbaren Strahlrohr mit<br />
Absperrorgan ausgerüstet sein. Die Zugkraft eines parallel<br />
zur Tunnelwand auf der Seite des Wandhydranten<br />
60 m abgezogenen Schlauches darf <strong>beim</strong> Weiterziehen<br />
maximal 200 N betragen. Der Schlauch darf keine Knickstellen<br />
aufweisen. Bei einer Länge von 120 m eines parallel<br />
zur Tunnelwand auf der Seite des Wandhydranten<br />
abgezogenen Schlauches muß der Wasserdurchfluß<br />
mindestens 50 l/min bei 3 bar Fließdruck am Strahlrohr<br />
betragen. Durch geeignete Vorrichtungen ist sicherzustellen,<br />
daß der Schlauch nur abgerollt werden kann,<br />
wenn gleichzeitig eine Befüllung mit Löschmittel erfolgte.<br />
Eine automatische Zumischung von filmbildendem<br />
Schaummittel der Qualifikation Löschklasse 1 B gemäß<br />
ÖNORM EN 1568 ist vorzusehen. Bei einer Zumischrate<br />
von 1 % sind mindestens 20 l hierzu geeignetes frostsicheres<br />
Schaummittel oder gleichwertig erforderlich.<br />
Wandhydranten sind zusätzlich mit Schlauchanschlüssen<br />
auszustatten. Die Wandhydrantenkästen sind durch<br />
ein Brandschutzzeichen gemäß ÖNORM Z 1000 zu<br />
kennzeichnen. Ihr Standort sollte aus einer Entfernung<br />
von mindestens 100 m erkennbar sein.<br />
Brand einer Zugmaschine eines Sattelschleppers im Semmeringtunnel<br />
am 15.12. 2004 (kurz nach der Eröffnung).<br />
Der Brand wurde vom Betriebspersonal mit dem Wandhydranten<br />
in kurzer Zeit gelöscht.<br />
27
tunnelbrand 4/2009<br />
Übersichtsplan des Kaisermühlentunnels in Wien mit Zuteilung<br />
der Feuerwachen und Angaben über die Richtungswegweiser<br />
28<br />
2.3.1.8.2 Schlauchanschlüsse für die Feuerwehr<br />
Die Schlauchanschlüsse sind mit 2 absperrbaren B-<br />
Abgängen mit B-C Übergangsstücken und C-Blindkupplungen<br />
auszuführen. Der Wasserdurchfluß muß mindestens<br />
1200 l/min bei einem Fließdruck von mind. 6<br />
bar, max. 12 bar betragen. Der Löschwasservorrat muß<br />
mindestens 108 m³ betragen.<br />
2.3.1.9 Funkeinrichtungen<br />
Eine Kommunikation mit den bei den Feuerwehren<br />
gebräuchlichen Funksystemen muß innerhalb von Fahrtunneln,<br />
sicheren Bereichen und unterirdischen Betriebsräumen<br />
mit mehr als 100 m² sowie an Rettungsplätzen<br />
uneingeschränkt möglich sein. Aus einsatztaktischen<br />
Gründen sind mindestens 2 Funkkanäle erforderlich. Für<br />
die Kommunikation der Atemschutztrupps untereinander<br />
und für die Überwachung der vorgehenden Atemschutztrupps<br />
sowie die Kommunikation zwischen Atemschutztrupps<br />
und Einsatzleitung sind 2 getrennte Funkkanäle<br />
erforderlich. Die Ausfallslänge des Tunnelfunks darf maximal<br />
500 m betragen, da Versuche der Feuerwehren<br />
gezeigt haben, daß Funkverbindungen insbesondere im<br />
2 und 4 m Funkband in einem mit Fahrzeugen belegten<br />
Tunnel stark eingeschränkt sind.<br />
2.3.1.10 Kommunikations- und Warneinrichtungen<br />
In der Nähe von Tunnelportalen und Rettungsplätzen<br />
sind vor Witterung und Lärm geschützte Kommunikationseinrichtungen,<br />
welche eine direkte Sprechverbindung<br />
mit der für diesen Tunnel zuständigen<br />
Tunnelwarte sowie eine Verbindung in das öffentliche<br />
Telefonfestnetz jederzeit ermöglicht, zu errichten.<br />
2.3.1.11 Energieversorgung<br />
Die Energieversorgung für folgende Einrichtungen ist<br />
Detailplan des Kaisermühlentunnels in Wien; insbesondere<br />
die Numerierung der Fluchttüren erleichtert die Orientierung<br />
für die Einsatzkräfte, die die nicht vom Ereignis betroffene<br />
Fahrröhre anfahren.<br />
an eine Sicherheitsstromversorgungsanlage gemäß<br />
ÖVE/ÖNORM E 8002 für eine Betriebsdauer von 3 Stunden<br />
anzuschließen oder die Anspeisung erfolgt redundant<br />
und direkt in eigenen Stromkreisen von zwei verschiedenen<br />
Niederspannungshauptverteilern.<br />
• Elektrische Anschlüsse für die Feuerwehr<br />
• Videoüberwachung<br />
• Kommunikations- und Warneinrichtungen<br />
• Beleuchtung von Rettungsplätzen<br />
• Sicherheitsaufzüge<br />
Für Funkeinrichtungen ist eine Sicherheitsstromversorgung,<br />
für eine Betriebsdauer von mindestens 4 Stunden<br />
erforderlich.<br />
2.3.2 Betriebliche Maßnahmen<br />
2.3.2.1 Alarm- und Gefahrenabwehrpläne, Brandschutzpläne<br />
Für die Zusammenarbeit mit den Einsatzorganisationen<br />
hat der Tunnelerrichter bzw. betreiber einen Alarm- bzw.<br />
Gefahrenabwehrplan in sinngemäßer Anwendung der<br />
ÖBFV-Richtlinien B-01 bis B-04 zu erstellen und mit dem<br />
zuständigen Landesfeuerwehrverband und den zuständigen<br />
Portalfeuerwehren abzustimmen. Die Alarmpläne<br />
haben in jedem Fall festzulegen bzw. zu beinhalten:
4/2009<br />
tunnelbrand<br />
• die Zufahrt der Einsatzorganisationen<br />
zu den einzelnen Zugängen<br />
und Rettungsplätzen<br />
• die Festlegungen der Ausrückeordnung<br />
• die Maßnahmen des Tunnelbetreibers<br />
bei verschiedenen Ereignissen<br />
• die Festlegung der Nachrichtenverbindungen<br />
Der Tunnelbetreiber hat die erforderlichen<br />
Pläne und Unterlagen den<br />
Einsatzorganisationen zur Verfügung<br />
zu stellen. Übersichtliche und einheitliche<br />
Lage- und Detailpläne der Tunnelanlage<br />
sind für ein rasches und<br />
sicheres Anfahren der Einsatzstelle<br />
und für die Einsatzleitung von besonderer<br />
Bedeutung. Insbesondere bei der Kommunikation<br />
zwischen Tunnelwarte und Feuerwehr ist es wichtig,<br />
daß sich beide Gesprächspartner auf den gleichen Plan<br />
beziehen. Der Tunnelbetreiber hat daher einen Brandschutzplan<br />
über das gesamte <strong>Tunnelbau</strong>werk sinngemäß<br />
TRVB O 121 zu erstellen und allen im Alarmplan<br />
vorgesehenen Einsatzorganisationen zur Verfügung zu<br />
stellen.<br />
Im Jahre 2003 fanden erste Gespräche zwischen dem<br />
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie,<br />
Vertretern der österreichischen Forschungsgesellschaft<br />
Straße und Verkehr und dem Sachgebiet<br />
4.4 über eine Implementierung der ÖBFV Richtlinie in<br />
die RVS statt. Im Laufe der Verhandlungen konnte eine<br />
für beide Seiten befriedigende Lösung gefunden werden.<br />
So wurde z. B. vereinbart, daß die Wandhydranten<br />
binnen drei Jahren in den Abstellnischen aller Tunnels<br />
des hochrangigen Straßennetzes nachgerüstet werden.<br />
Sollte sich im Zuge einer alle zwei Jahre durchzuführenden<br />
Evaluierung zeigen, daß die Wandhydranten von<br />
Tunnelbenutzern erfolgreich verwendet werden, besteht<br />
die Möglichkeit der Nachrüstung im gesamten Tunnel.<br />
Übersichtsplan Lainzer Tunnel mit Baulosen und den Lotsenpunkten (L)<br />
von der Tunnellänge die Art und Intervalle der Übungen<br />
festgelegt. Die folgenden Übungsszenarien dienen als<br />
Vorschlag für die Feuerwehren.<br />
2.3.2.3 Brandschutz auf <strong>Tunnelbau</strong>stellen (in Ausarbeitung)<br />
<strong>Tunnelbau</strong>stellen stellen ein besonderes Gefahrenpotential<br />
dar, da einerseits hohe Brandlasten wie z.<br />
B. Bagger, Muldenkipper, etc. vorhanden und andererseits<br />
keine Fluchtwege, keine Beleuchtung und nur<br />
unzureichende Löscheinrichtungen vorzufinden sind.<br />
Bei einem Unfall oder Brand können Feuerwehreinsätze<br />
erforderlich werden. Da ein derartiger Feuerwehreinsatz<br />
mit erheblichen Erschwernissen konfrontiert<br />
sein kann, müssen bereits im Vorfeld besondere<br />
Vorkehrungen hinsichtlich der Ausrüstung und der<br />
2.3.2.2 ÖBFV Merkblatt Feuerwehreinsatzübungen in<br />
Straßentunnel, 2005<br />
Die Richtlinie 2004/54 EG des Europäischenparlaments<br />
und des Rates vom 29.4.2004 über Mindestanforderungen<br />
an die Sicherheit von Tunneln im transeuropäischen<br />
Straßennetz legt fest, daß jährlich Übungen in<br />
Tunneln stattfinden müssen und alle vier Jahre eine<br />
Großübung durchzuführen ist. Da sich in der Richtlinie<br />
keine näheren Angaben über den Umfang der Übungen<br />
findet, hat das Sachgebiet 4.4 ein Merkblatt für<br />
Feuerwehreinsatzübungen in Straßentunnel entworfen,<br />
um die Durchführung von Feuerwehreinsatzübungen<br />
zu erleichtern und zu vereinheitlichen. Hierzu wurden<br />
vier Übungsszenarien entworfen und in Abhängigkeit<br />
Detailplan Lainzer Tunnel mit Informationen über Besonderheiten<br />
und die Kontaktpersonen sowie die Lotsenpunkte (L)<br />
29
Betrieblicher tunnelbrand Brandschutz 3/2009 4/2009<br />
30<br />
organisatorischen Maßnahmen getroffen werden.Die<br />
Richtlinie soll auf die besonderen Gefahrenmomente<br />
von <strong>Tunnelbau</strong>stellen aufmerksam machen und ein<br />
Leitfaden für die <strong>Tunnelbau</strong>firmen und die Feuerwehren<br />
darstellen.<br />
Auf Grund des Baus des Eisenbahntunnels „Lainzer<br />
Tunnel“ in Wien wurde eine Projektgruppe bei<br />
der Feuerwehr der Stadt Wien gegründet, die sich<br />
mit den besonderen Anforderungen bei einem Einsatz<br />
in diesem Tunnel während der Bauzeit beschäftigt.<br />
In Zusammenarbeit mit den Baufirmen wurden<br />
Einsatzpläne erstellt und die Feuerwehr hält spezielle<br />
Ausrüstung in Containern bei Zugängen zum Tunnel<br />
bereit. Die Projektgruppe steht in regelmäßigem<br />
Kontakt mit den Baustellenleitern, um auf geänderte<br />
Anforderungen reagieren zu können.<br />
2.3.2.4 ÖBFV Richtlinie Alarm und Einsatzpläne für<br />
Straßentunnel (in Ausarbeitung)<br />
Um eine Einheitlichkeit der Alarm und Einsatzpläne zu<br />
erreichen und eine Abstimmung zwischen dem Tunnel<br />
Betreiber und den Feuerwehren zu finden, wurde eine<br />
Arbeitsgruppe unter Einbeziehung von Vertretern der<br />
österreichischen Forschungsgemeinschaft Straße und<br />
Verkehr gegründet, die die Aufgabe hat, Musterpläne<br />
zu erstellen.<br />
2.3.2.5 ÖBFV Leitfaden: Taktik bei Feuerwehreinsätzen<br />
in Tunneln(in Ausarbeitung)<br />
Eine Arbeitsgruppe des Sachgebiets 4.4 entwickelt<br />
derzeit einen Leitfaden, um ein möglichst einheitliches<br />
einsatztaktisches Vorgehen der verschiedenen Feuerwehren<br />
zu gewährleisten. Dieser Leitfaden soll auch zur<br />
Schulung von Feuerwehrkommandanten Verwendung<br />
finden.<br />
2.4 Forschungsgemeinschaft Straße und Verkehr,<br />
Merkblatt Tunnel Löschsysteme<br />
Da bereits einige Tunnellöschanlagen in Entwicklung<br />
beziehungsweise bereits am Markt sind, wurde beschlossen,<br />
ein Merkblatt mit den Rahmenbedingungen<br />
für Tunnellöschanlagen zu erstellen. Ein wesentliche<br />
Anforderung in diesem Merkblatt stellt die Bedingung<br />
dar, daß durch die Auslösung der Tunnellöschanlage<br />
keine Gefährdung beziehungsweise Beeinträchtigung<br />
der Flucht der Tunnelbenutzer eintreten darf.<br />
3 Zusammenfassung<br />
Größtenteils weisen die Straßentunnels in Österreich<br />
einen sehr hohen Sicherheitsstandard auf. Besonders<br />
in den letzten Jahren wurden viele Verbesserungen<br />
hinsichtlich der Verkehrs-und Brandsicherheit durchgeführt.<br />
Die Anforderungen der Feuerwehr für die Durchführung<br />
eines Feuerwehreinsatzes in Tunnelanlagen<br />
wurden ebenfalls in vermehrtem Ausmaß von den<br />
Tunnel-Errichtern beziehungsweise -Betreibern berücksichtigt.<br />
Die in der Richtlinie A 13 des ÖBFV geforderten<br />
Brandschutzmaßnahmen zur Durchführung eines<br />
effizienten Feuerwehreinsatzes in Straßentunnel wird<br />
in die Richtlinien für Verkehr und Straße (RVS) übergeführt.<br />
Diese Kollaboration hat dazu geführt, daß z. B.<br />
bei neuen Straßentunnels wesentlich kürzere Abstände<br />
zwischen den Notausgängen als in der Europäischen<br />
Richtlinie für Straßentunnel geplant sind.<br />
Wie sich <strong>beim</strong> Tauern Tunnel Brand im Jahre 1999 gezeigt<br />
hat, ist die Erfordernis einer Fremdrettung durch<br />
die Feuerwehr auch bei großen Bränden nicht auszuschließen.<br />
Zur Durchführung einer Fremdrettung ist<br />
einerseits ein rasches Eintreffen der Feuerwehr an der<br />
Einsatzstelle und ein möglichst kurzer Anmarschweg<br />
unter Atemschutz erforderlich. Derzeit sind in Europa<br />
nur sehr wenige Angaben über Atemluftverbrauch und<br />
Fortbewegungsgeschwindigkeit unter Atemschutz vorhanden,<br />
so daß bei Überlegungen zu Atemschutzeinsätzen<br />
aufgrund der ungesicherten Daten konservative<br />
Werte herangezogen werden müssen. Die Erkenntnisse<br />
und Überlegungen über Einsätze unter Atemschutz<br />
haben einen bedeutenden Niederschlag in den vorbeugenden<br />
Maßnahmen zur Durchführung von Feuerwehreinsätzen<br />
in Tunneln gefunden.<br />
Eine gute Kollaboration der verschiedenen Institutionen<br />
und deren Anstrengungen haben dazu geführt,<br />
daß die Brandschutzmaßnahmen für Tunnelanlagen<br />
weiterentwickelt und auch umgesetzt wurden, so daß<br />
die Tunnelanlagen in Österreich großteils sowohl bezüglich<br />
des vorbeugenden als auch des abwehrenden<br />
Brandschutzes ein im internationalen Vergleich hohen<br />
Sicherheitsstandard aufweisen. Insbesondere in älteren<br />
Tunnelanlagen sind Verbesserungsmaßnahmen noch<br />
ausständig, es ist jedoch vom wirtschaftlichen Standpunkt<br />
her gesehen nicht möglich, alle Verbesserungsmaßnahmen<br />
schlagartig durchzuführen. Aus diesem<br />
Grund sind bei verschiedenen Feuerwehren in Österreich<br />
spezielle Fahrzeuge und Ausrüstungsgegenstände<br />
in Verwendung, um im Ereignisfall auch in Tunneln, die<br />
nicht dem Stand der Technik entsprechen, einen Einsatz<br />
durchführen zu können.<br />
Kontakt: Dipl.-Ing. Frank Peter<br />
T: +43 1 581 08 67<br />
F: +43 1 581 08 67 15<br />
E: brandrat@brandrat.at<br />
Geboren in Bregenz am 11.03.1965<br />
Studium Maschinenbau - Verfahrenstechnik an der Technischen<br />
Universität Wien; von 1995 bis 2007 Offizier bei<br />
der Berufsfeuerwehr Wien; Lehrbeauftragter an der Technischen<br />
Universität Wien; Mitarbeiter der Prüfstelle für<br />
Brandschutztechnik; Mitarbeit in diversen Ausschüssen<br />
des Österr. Normungsinstitutes, im TRVB-Arbeitskreis und<br />
des ÖBFV; Nationale und internationale Vortragstätigkeiten.<br />
Seit 2007 Ziviltechniker; Gründung der brandRat ZT<br />
GesmbH Brandschutz Consulting und Engineering.
4/2009<br />
honeywell<br />
Besondere Zeiten erfordern besondere Innovationen<br />
Das neue modulare Brandmeldesystem FlexES von Esser<br />
Die neueste Entwicklung aus dem Hause Esser<br />
bringt nicht nur revolutionäre Technologie zu einem<br />
erschwinglichen Preis, sondern dem Kunden auch<br />
viele benutzerspezifische Vorteile hinsichtlich eines<br />
maßgeschneiderten Sicherheitspakets.<br />
So kann zum Beispiel das neu gestaltete Bedienteil<br />
mit seinem hochauflösendem<br />
Farb-VGA Display<br />
Meldungen 2-sprachig<br />
darstellen. Dies ist<br />
überall dort von Vorteil<br />
wo Nutzer mit unterschiedlichen<br />
Sprachkenntnissen<br />
die Anlage<br />
bedienen müssen.<br />
Neben herkömmlichen<br />
Textmeldungen können<br />
auch Grafiken wie der<br />
Grundriss eines Gebäudes<br />
dargestellt werden.<br />
So kann im Ereignissfall<br />
der Nutzer nicht nur Informationen<br />
aus angezeigten<br />
Textmeldungen<br />
entnehmen, sondern auch den Ort eines Ereignisses<br />
rasch lokalisieren.<br />
Es gibt auch keine Druckknöpfe mehr am Bedienfeld<br />
da alle Tasten der FlexES kapazitiv ausgeführt wurden.<br />
Damit kann kein Schmutz mehr in die Brandmelderzentrale<br />
eindringen und die Oberfläche leicht gereinigt<br />
werden.<br />
Frei programmierbare Funktionstasten erlauben es<br />
Errichtern und Nutzern zuvor konfigurierte Makros<br />
durch eine Tastenberührung aufzurufen und somit<br />
komplexe Funktionsabläufe zu automatisieren.<br />
An der neuen Brandmelderzentrale können bis zu 18<br />
Ringleitungen mit Brandmeldern und Input/Output<br />
Elementen angeschlossen werden womit sich auch<br />
Anlagen mit über 1.800 Brandmeldern mit nur einer<br />
Brandmelderzentrale realisieren lassen. Dies spart<br />
Kosten für den Endkunden sowie auch Inbetriebnahmezeit<br />
für den Errichter, da entgegen bisherigen<br />
Praktiken am Markt nicht mehr viele kleine, sondern<br />
nur mehr eine große Brandmelderzentrale in Betrieb<br />
genommen werden muss.<br />
Bei so vielen angeschlossenen Komponenten ist<br />
auch eine entsprechend kraftvolle Energieversorgung<br />
notwendig. Daher ist in der FlexEs ein nach EN 54-4<br />
zugelassenes Netzteil eingebaut, dass bei Bedarf mit<br />
weiteren, baugleichen<br />
Netzteilen kaskadiert werden<br />
kann. So stehen pro<br />
FlexEs bis zu 450W Leistung<br />
zur Verfügung.<br />
Natürlich sind auch<br />
Hardware Schnittstellen<br />
wie ein Ethernet Port,<br />
SD-Kartenslot, USB-Master,<br />
USB-Slave, RS485<br />
und TTY Port auf jeder<br />
Zentrale vorhanden und<br />
können für viele, auch zukünftige,<br />
Anwendungen<br />
genutzt werden.<br />
Sollte eine einmal eine<br />
Erweiterung anstehen oder der Tausch eines Moduls<br />
in der Brandmelderzentrale erforderlich sein,<br />
so kann dies nun im laufenden Betrieb erfolgen. Die<br />
sogenannte „Hot Plug“ Funktionalität erlaubt es dem<br />
Errichter die Steckmodule in die Zentrale ein- oder<br />
auszubauen ohne die Energieversorgung zu unterbrechen.<br />
Dies ist ein wesentlicher Beitrag zur Erhöhung<br />
der Servicefreundlichkeit und senkt die Betriebskosten.<br />
Die neue FlexES ist das Ergebnis einer Entwicklung<br />
die geprägt war von vielen Ideen und Wünschen aus<br />
dem Kreise unserer Kunden und Nutzer.<br />
Voraussichtlich ab April 2010 wird die FlexES in Österreich<br />
lieferbar sein – und damit alle bisherigen<br />
Brandmeldesysteme in den Schatten stellen.<br />
Die Brandmelderzentrale ist bereits nach EN 54-2 und<br />
EN 54-4 durch den VdS zertifiziert worden<br />
(Zulassungsnummer nach Bauproduktenrichtlinie:<br />
0786-CPD-20903. VDS Anerkennungsnummer:<br />
G 209207).<br />
EB<br />
31