Heizanlagenbau 2005 - Baumassnahmen für die Gaststreitkräfte ABG
Heizanlagenbau 2005 - Baumassnahmen für die Gaststreitkräfte ABG
Heizanlagenbau 2005 - Baumassnahmen für die Gaststreitkräfte ABG
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Hinweise<br />
zum Planen und Bauen<br />
von Wärmeversorgungsanlagen<br />
für öffentliche Gebäude<br />
(<strong>Heizanlagenbau</strong> <strong>2005</strong>)<br />
Aufgestellt und herausgegeben vom Arbeitskreis Maschinen- und Elektrotechnik<br />
staatlicher und kommunaler Verwaltungen (AMEV) Berlin <strong>2005</strong>
Hinweise<br />
zum Planung und Bauen<br />
von Wärmeversorgungsanlagen<br />
für öffentliche Gebäude<br />
(<strong>Heizanlagenbau</strong> <strong>2005</strong>)<br />
lfd. Nr.: 86<br />
Aufgestellt und herausgegeben vom Arbeitskreis<br />
Maschinen- und Elektrotechnik staatlicher<br />
und kommunaler Verwaltungen (AMEV)<br />
Berlin <strong>2005</strong><br />
Geschäftsstelle des AMEV im<br />
Bundesministerium für Verkehr,<br />
Bau- und Wohnungswesen, Ref. BS 22<br />
10117 Berlin, Telefon: (018 88) 300 7722<br />
Telefax: (018 88) 300 19 20<br />
e-mail: amev@bmvbw.bund.de<br />
Der Inhalt <strong>die</strong>ser Broschüre darf nur nach vorheriger Zustimmung<br />
der AMEV-Geschäftsstelle auszugsweise vervielfältigt werden.<br />
Die Bedingungen für <strong>die</strong> elektronische Nutzung der AMEV-Empfehlungen<br />
sind zu beachten (siehe www.amev-online.de).<br />
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erhalten Sie bei der Geschäftsstelle des AMEV.<br />
amev@bmvbw.bund.de<br />
www.amev-online.de
Inhaltsverzeichnis<br />
Vorwort .................................................................................................................... 7<br />
1 Allgemeines................................................................................................ 9<br />
1.1 Anwendungsbereich .................................................................................. 9<br />
1.2 Verwendete Begriffe .................................................................................... 9<br />
1.2.1 Wärmeversorgungsanlagen........................................................................ 9<br />
1.2.2 Heizlast für <strong>die</strong> Gebäudebeheizung............................................................ 9<br />
1.2.3 Heizlast im Sommer .................................................................................. 9<br />
1.2.4 Feuerungsleistung ...................................................................................... 9<br />
1.2.5 Nennwärmeleistung .................................................................................... 9<br />
2 Grundsätze für <strong>die</strong> Planung und Ausführung von Heizanlagen .......... 11<br />
2.1 Integrale Planung ........................................................................................ 11<br />
2.1.1 Planungsgrundsätze der TGA .................................................................... 12<br />
2.1.2 Technische Anforderungen ........................................................................ 13<br />
2.2 Sparsamer Energieverbrauch .................................................................... 14<br />
2.3 Umweltschutz .............................................................................................. 15<br />
2.4 Wartungsaufwand........................................................................................ 15<br />
2.5 Unerprobte Werkstoffe, Bauteile und Konstruktionen ................................ 15<br />
3 Technische Richtlinien für Wärmeerzeugungsanlagen ........................ 17<br />
3.1 Wärmeerzeugungsanlagen ........................................................................ 17<br />
3.1.1 Auswahl der Wärmeerzeuger...................................................................... 17<br />
3.1.2 Bemessung der Wärmeerzeuger ................................................................ 17<br />
3.1.3 Aufteilung der Kesselleistungen.................................................................. 18<br />
3.1.4 Aufbau und Steuerung von Mehrkesselanlagen ........................................ 19<br />
3.1.5 Auswahl der Brenner (Heizöl und Gas) ...................................................... 19<br />
3.1.6 Kesselreinigung und -konservierung .......................................................... 20<br />
3.2. Wahl der Energieträger / Energielieferung.................................................. 20<br />
3.2.1 Ermittlung der Energiekosten...................................................................... 20<br />
3.2.2 Kombination mehrerer Energieträger bzw. Energielieferarten.................... 21<br />
2
3.3 Trinkwassererwärmungsanlagen ................................................................ 21<br />
3.3.1 Bauarten ...................................................................................................... 21<br />
3.3.1.1 Trinkwarmwasserspeicher .......................................................................... 22<br />
3.3.1.2 Durchfluss-Trinkwassererwärmer mit heizseitigem Wärmespeicher ........ 23<br />
3.3.2 Auslegungskriterien .................................................................................... 24<br />
3.3.3 Legionellenprophylaxe ................................................................................ 25<br />
3.4 Brennstofflagerung...................................................................................... 26<br />
3.4.1 Größe der Lager .......................................................................................... 26<br />
3.4.2 Heizöl- und Flüssiggaslager........................................................................ 27<br />
3.4.3 Lager für Holzpellets.................................................................................... 28<br />
3.5 Umweltfreundliche Wärmeerzeugung ........................................................ 28<br />
3.5.1 Biomasse-/Biogas-Anlagen ........................................................................ 28<br />
3.5.1.1 Einsatzkriterien ............................................................................................ 29<br />
3.5.1.2 Brennstoffaufbereitung................................................................................ 29<br />
3.5.1.3 Anlagenaufbau ............................................................................................ 29<br />
3.5.2 Solarthermische Anlagen ............................................................................ 30<br />
3.5.2.1 Einsatzmöglichkeiten .................................................................................. 30<br />
3.5.2.2 Einsatzkriterien ............................................................................................ 30<br />
3.5.2.3 Anlagentechnik............................................................................................ 31<br />
3.5.3 Wärmepumpen............................................................................................ 31<br />
3.5.3.1 Wärmequellen ............................................................................................ 31<br />
3.5.3.2 Eignungsbedingungen................................................................................ 32<br />
3.5.3.3 Auslegung .................................................................................................. 32<br />
3.5.3.4 Bauarten ...................................................................................................... 33<br />
3.5.4 Blockheizkraftwerke (BHKW) ...................................................................... 33<br />
3.5.4.1 Einsatzgebiet .............................................................................................. 33<br />
3.5.4.2 Energiebedarfsanalyse................................................................................ 34<br />
3.5.4.3 Auslegung .................................................................................................. 34<br />
3.5.4.4 Anlagenaufbau ............................................................................................ 35<br />
3.5.4.5 Instandhaltung und Wartung ...................................................................... 35<br />
3.5.5 Brennstoffzellen .......................................................................................... 36<br />
3.5.5.1 Funktionsweise............................................................................................ 36<br />
3.5.5.2 Einsatzmöglichkeiten .................................................................................. 36<br />
3.5.5.3 Anlagentypen .............................................................................................. 36<br />
3.5.6 Mikrogasturbinen ........................................................................................ 36<br />
3.5.6.1 Einsatzbereich ............................................................................................ 36<br />
3.5.6.2 Anlagentechnik............................................................................................ 37<br />
3.5.6.3 Merkmale .................................................................................................... 37<br />
<strong>Heizanlagenbau</strong> <strong>2005</strong> 3
3.6 Regelung/Steuerung von Wärmeversorgungsanlagen .............................. 37<br />
3.6.1 Wärmeerzeuger .......................................................................................... 37<br />
3.6.2 Verteilungseinrichtungen und Verbrauchergruppen .................................. 38<br />
3.6.2.1 Statische Heizflächen .................................................................................. 39<br />
3.6.2.2 Raumlufttechnische Anlagen ...................................................................... 39<br />
3.6.2.3 Wirtschaftswärmeverbraucher, Trinkwassererwärmung ............................ 39<br />
3.6.3. Digitale Regel- und Steuerungstechnik, Gebäudeautomation .................. 40<br />
3.6.4 Raumtemperaturregelung .......................................................................... 41<br />
3.7 Mess- und Überwachungsgeräte................................................................ 42<br />
3.7.1 Ausstattungshinweis.................................................................................... 42<br />
3.7.2 Messgeräte an Kesselanlagen .................................................................... 42<br />
3.7.2.1 Betriebswert ................................................................................................ 42<br />
3.7.2.2 Registrierende Geräte bei Kesseln ............................................................ 42<br />
3.7.2.3 Brennstoff- und Heizenergieverbrauch ...................................................... 43<br />
3.7.3 Kontrolle der Wärmeversorgungsanlage .................................................... 43<br />
3.7.4 Überwachen von Unterstationen und Einzelheizungsanlagen .................. 43<br />
3.7.5 Gaswarnanlagen ........................................................................................ 44<br />
3.7.6 Betriebsstundenzähler ................................................................................ 44<br />
3.7.7 Wasser- und Stromverbrauch...................................................................... 44<br />
3.8 Pumpen ...................................................................................................... 44<br />
3.8.1 Berechnen und Ausführen von Rohrleitungen und Rohrnetzen ................ 44<br />
3.8.2 Pumpenauswahl.......................................................................................... 45<br />
3.9 Absperrorgane ............................................................................................ 46<br />
3.9.1 Absperreinrichtungen.................................................................................. 46<br />
3.9.2 Entleerungs- und Entlüftungseinrichtungen .............................................. 46<br />
3.9.3 Strangabsperrungen .................................................................................. 46<br />
3.9.4 Heizkörperventile ........................................................................................ 46<br />
3.9.5 Werkstoffe für Heißwasserarmaturen .......................................................... 47<br />
3.10 Rohrleitungen .............................................................................................. 47<br />
3.10.1 Wärmeversorgungsnetze in Außenanlagen................................................ 47<br />
3.10.2 Rohrnetz ...................................................................................................... 48<br />
3.10.3 Wärmedämmung von Rohrleitungen und Armaturen ................................ 48<br />
3.11 Wasseraufbereitungsanlagen...................................................................... 49<br />
3.11.1 Wasseranalysen .......................................................................................... 49<br />
3.11.2 Aufbereitungsverfahren .............................................................................. 50<br />
3.11.3 Enthärtungsanlagen .................................................................................... 50<br />
4
3.11.4 Dosieranlagen ............................................................................................ 50<br />
3.11.5 Probeentnahmekühler ................................................................................ 51<br />
3.11.6 Wasseruntersuchungsgeräte ...................................................................... 51<br />
3.12 Gebäudeinstallationen ................................................................................ 51<br />
3.12.1 Allgemeines ................................................................................................ 51<br />
3.12.2 Raumheizflächen ........................................................................................ 52<br />
3.12.3 Raumlufterhitzer .......................................................................................... 53<br />
4 Räume, Gebäude und Übergabestationen<br />
für Wärmeerzeugungsanlagen ................................................................ 55<br />
4.1 Lage der Räume und Gebäude .................................................................. 55<br />
4.1.1 Standort ...................................................................................................... 55<br />
4.1.2 Transportwege für <strong>die</strong> Brennstoffanlieferung.............................................. 56<br />
4.2 Anforderungen an Räume und Gebäude .................................................. 56<br />
4.2.1 Bauordnungsrechtliche Anforderungen / Brandschutz .............................. 56<br />
4.2.2 Erweiterung von Zentralen Wärmeerzeugungsanlagen ............................ 56<br />
4.3 Abgasanlagen, Zu- und Ablufteinrichtungen, Kondensatbeseitigung........ 57<br />
4.3.1 Allgemeines ................................................................................................ 57<br />
4.3.2 Anforderungen an Abgasanlagen bei Einsatz moderner Heiztechniken.... 57<br />
4.3.3 Kondensatbeseitigung ................................................................................ 58<br />
5 Abnahme/Übergabe .................................................................................. 59<br />
5.1 Betriebsunterlagen ...................................................................................... 59<br />
5.2 Hydraulischer Abgleich .............................................................................. 60<br />
Anhang .................................................................................................................... 62<br />
Mitarbeiter.................................................................................................................. 64<br />
<strong>Heizanlagenbau</strong> <strong>2005</strong> 5
Vorwort<br />
Im »Arbeitskreis Maschinen- und Elektrotechnik staatlicher und kommunaler Verwaltungen<br />
(AMEV)« sind Fachingenieure des Bundes, der Länder, der Städte und Gemeinden<br />
zusammengeschlossen. Der AMEV hat <strong>die</strong> Aufgabe, Grundlagen für <strong>die</strong><br />
Wirtschaftlichkeit der Gebäude- und Betriebstechnik zu schaffen.<br />
Auf Grund technischer Neuentwicklungen und neuer Vorschriften im Sinne eines<br />
nachhaltigen Umweltschutzes wurde <strong>die</strong> bisher gültige AMEV-Empfehlung »<strong>Heizanlagenbau</strong><br />
95« überarbeitet.<br />
Die neue »<strong>Heizanlagenbau</strong> <strong>2005</strong>« unterstützt das Planen und Bauen von Wärmeversorgungs-<br />
und Wassererwärmungsanlagen für öffentliche Gebäude. Sie zeigt Kriterien<br />
für <strong>die</strong> Auswahl und Gestaltung der Anlagentechnik auf, <strong>die</strong> im Rahmen einer integralen<br />
Planung zur Senkung der Betriebskosten, zu einer Verminderung der<br />
Umweltbelastung und zur Schonung natürlicher Ressourcen beitragen. Die bestehenden<br />
AMEV-Hinweise z. B. für umweltschonendes Bauen in der öffentlichen Verwaltung<br />
»Umweltcheck 2001« werden damit ergänzt.<br />
Die neuen Vorgaben der Energieeinsparverordnung (EnEV) zur<br />
• CO 2 -Reduzierung zum Zwecke des Klimaschutzes<br />
• Senkung des allgemeinen Ressourcenverbrauchs<br />
• Senkung der Betriebskosten<br />
sowie <strong>die</strong> DIN EN 12831 sind in der vorliegenden »<strong>Heizanlagenbau</strong> <strong>2005</strong>« berücksichtigt<br />
worden. Neu sind Hinweise zur integralen Planung und zu Energieprognosen<br />
über <strong>die</strong> Gebäudehüllfläche nach VDI 2067 Blatt 10 und 11 z. B. bei Architekten-Wettbewerben.<br />
Innovative und umweltfreundliche Techniken zur Wärmeerzeugung wurden ergänzt,<br />
Anforderungen an Kesselanlagen aktualisiert und Hinweise für <strong>die</strong> Abnahme von Heizungsanlagen<br />
und den hydraulischen Abgleich aufgenommen. Berücksichtigt wurden<br />
auch <strong>die</strong> Auslegung von Heizungssystemen nach der neuen DIN EN 12828 und<br />
<strong>die</strong> aktuellen Erkenntnisse zur Legionellenprophylaxe in Trinkwassererwärmungsanlagen.<br />
Weitere Hinweise auf aktuelle AMEV-Empfehlungen befinden sich auf der Internetseite<br />
des AMEV unter www.amev-online.de.<br />
Ministerialrat<br />
Ministerialrat<br />
Dipl.-Ing. Jürgen Hardkop<br />
Dipl.-Ing. Ulrich Kniel<br />
Vorsitzender des AMEV Obmann der <strong>Heizanlagenbau</strong> <strong>2005</strong><br />
<strong>Heizanlagenbau</strong> <strong>2005</strong> 7
1 Allgemeines<br />
1.1 Anwendungsbereich<br />
Diese Hinweise sind anwendbar für alle Neu-, Um- und Erweiterungsbauten,<br />
sowie im möglichen Umfang bei Bauunterhaltungsarbeiten in Liegenschaften<br />
der öffentlichen Hand.<br />
1.2 Verwendete Begriffe<br />
1.2.1 Wärmeversorgungsanlagen<br />
Unter Wärmeversorgungsanlagen im Sinne <strong>die</strong>ser Richtlinien sind Anlagen<br />
der Kostengruppen 420 und 544 der DIN 276 »Kosten im Hochbau« zu verstehen.<br />
Sie <strong>die</strong>nen der Erzeugung und/oder Verteilung von Wärme innerhalb<br />
von Liegenschaften und Gebäuden.<br />
1.2.2 Heizlast für <strong>die</strong> Gebäudebeheizung<br />
Die Heizlast eines Gebäudes ist nach der DIN EN 12831 »Heizungsanlagen<br />
in Gebäuden, Verfahren zur Berechnung der Norm-Heizlast« unter Berücksichtigung<br />
der dort genannten Raumtemperaturen zu ermitteln. Sie setzt<br />
sich aus dem Transmissions- und dem Lüftungswärmeverlust zusammen<br />
und wird ergänzt um eine Aufheizleistung, <strong>die</strong> bei abgesenktem Heizbetrieb<br />
erforderlich werden kann.<br />
1.2.3 Heizlast im Sommer<br />
Die sommerliche Heizlast ergibt sich aus dem Bedarf für:<br />
• Trinkwassererwärmung<br />
• raumlufttechnische Anlagen in besonderen Fällen<br />
• sonstige Zwecke (z. B. Wirtschaftswärme) und<br />
• Temperaturanhebung besonderer Räume, Raumgruppen oder Gebäude<br />
(z. B. Krankenzimmer, Sanitätsräume usw.)<br />
1.2.4 Feuerungsleistung<br />
Die Feuerungsleistung ist <strong>die</strong> im Brennstoff enthaltenen Energie, wobei der<br />
Heizwert Hu zugrunde gelegt wird.<br />
1.2.5 Nennwärmeleistung<br />
Die Nennwärmeleistung ist <strong>die</strong> höchste von dem Heizkessel im Dauerbetrieb<br />
nutzbar abgegebene Wärmemenge je Zeiteinheit. Ist der Heizkessel<br />
für einen Nennwärmebereich eingerichtet, so ist <strong>die</strong> Nennwärmeleistung <strong>die</strong><br />
in den Grenzen des Nennwärmeleistungsbereiches fest eingestellte und auf<br />
einem Zusatzschild angegebene höchste nutzbare Wärmeleistung. Ohne<br />
Herstellerangabe gilt der höchste Wert des Nennwärmeleistungsbereichs.<br />
<strong>Heizanlagenbau</strong> <strong>2005</strong> 9
2 Grundsätze für <strong>die</strong> Planung und Ausführung von Heizanlagen<br />
Heiz- und Trinkwassererwärmungsanlagen sind unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten<br />
für Bau und Betrieb und entsprechend der Forderung nach<br />
einem sparsamen, umweltschonenden und nachhaltigen Energieverbrauch<br />
zu errichten.<br />
2.1 Integrale Planung<br />
Die Betriebskosten von Gebäuden können hochgerechnet auf <strong>die</strong> gesamte<br />
Nutzungsdauer ein Mehrfaches der Investitionskosten ausmachen. Wesentlicher<br />
Bestandteil der Betriebskosten sind <strong>die</strong> Energiekosten.<br />
Der Gesamtenergiebedarf geplanter Gebäude ist unter Beachtung des<br />
Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit und der Sparsamkeit mit baulichen, architektonischen<br />
und anlagentechnischen sowie organisatorischen Maßnahmen<br />
zu minimieren.<br />
Energierelevant sind vor allem <strong>die</strong> Entscheidungen über den Standort und<br />
<strong>die</strong> Kompaktheit des Gebäudes (A/V-Verhältnis), <strong>die</strong> Ausrichtung der Gebäudelängsseiten,<br />
<strong>die</strong> Dachneigungsrichtung, <strong>die</strong> Anteile der Fenster- und<br />
Fassadenflächen und <strong>die</strong> Anordnung der Räume mit ähnlichen klimatischen<br />
und technischen Anforderungen. Diese baulichen Festlegungen können<br />
während späterer Planungsphasen und im Betrieb nicht mehr korrigiert<br />
werden und müssen daher bei der Konzeptentwicklung besonders beachtet<br />
und im Sinne einer integrierten Planung fachübergreifend optimiert werden.<br />
Qualitative Hinweise dazu enthalten <strong>die</strong> AMEV-Empfehlungen für umweltschonendes<br />
Bauen in der öffentlichen Verwaltung – Umweltcheck 2001.<br />
Zum frühestmöglichen Zeitpunkt sollte in enger Zusammenarbeit zwischen<br />
Bauherrn, Architekten und Fachingenieuren ein Energiekonzept für das Gebäude<br />
und <strong>die</strong> Technische Gebäudeausrüstung unter Beachtung umweltschonender,<br />
ökologischer und wirtschaftlicher Gesichtspunkte entwickelt<br />
und im Planungsfortschritt weiter optimiert werden. Die Auswirkungen der<br />
einzelnen Planungsvarianten auf Wirtschaftlichkeit und Energiebedarf können<br />
ohne quantitative Abschätzungen jedoch nur unzureichend beurteilt<br />
werden. Bewährt haben sich DV-gestützte Energieprognosen an Hand der<br />
Gebäudehüllfläche nach VDI 2067 Blatt 10 und 11.<br />
Energieprognosen unterschiedlicher Gebäudeentwürfe bei gleichem<br />
Raumprogramm haben ergeben, dass <strong>die</strong> Unterschiede zwischen den<br />
Energiekosten der einzelnen Gebäudeentwürfe bedeutsam sein können.<br />
Die Betriebskostenunterschiede korrelieren mit ähnlich großen Unterschie-<br />
<strong>Heizanlagenbau</strong> <strong>2005</strong> 11
den beim Energieverbrauch der Gebäude und den damit verbundenen Belastungen<br />
der Umwelt mit CO 2 und anderen Schadstoffen.<br />
Bei Architektenwettbewerben sind <strong>die</strong> energetischen und ökologischen Anforderungen<br />
bereits bei der Auslobung zu konkretisieren und als Prüfkriterium<br />
zu benennen. Für <strong>die</strong> eingereichten Gebäudeentwürfe werden dynamische<br />
Energiebedarfsberechnungen über <strong>die</strong> Gebäudehüllfläche nach<br />
VDI 2067 Blatt 10 und 11 für Heizen und Kühlen empfohlen. Bei allen Energieprognosen<br />
sind wirtschaftliche Materialqualitäten für den baulichen Wärmeschutz<br />
zu Grunde zu legen. Die Betriebskosten für Heizenergie und<br />
Kälte während der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Gebäude sollten<br />
ermittelt und einer vergleichenden Bewertung mit den anderen Gebäudeentwürfen<br />
und/oder dem Gebäudebestand unterzogen werden. Auf <strong>die</strong>ser<br />
Basis können <strong>die</strong> Preisgerichte <strong>die</strong> architektonischen, funktionalen, wirtschaftlichen<br />
und ökologischen Aspekte der einzelnen Entwürfe in<br />
ausgewogener Weise berücksichtigen.<br />
Energieprognosen der beschriebenen Art sollten auch dann durchgeführt<br />
werden, wenn Gebäude ohne vorherigen Architektenwettbewerb realisiert<br />
werden und <strong>die</strong> geplante Hauptnutzfläche (HNF) mehr als 5.000 m 2 beträgt.<br />
2.1.1 Planungsgrundsätze der TGA<br />
Bei der Planung der Technischen Gebäudeausrüstung sind Nutzen-Kosten-<br />
Untersuchungen für unterschiedliche Versorgungskonzepte zu erstellen.<br />
Für Wirtschaftlichkeitsberechnungen wird <strong>die</strong> VDI 6025 - Betriebswirtschaftliche<br />
Berechnungen für Investitionsgüter und Anlagen - in Verbindung mit<br />
der VDI 2067 - Wirtschaftlichkeit gebäudetechnischer Anlagen; Grundlagen<br />
und Kostenberechnung - empfohlen.<br />
Als Arbeitshilfe für <strong>die</strong> Abschätzung von Einsparpotentialen durch verbesserte<br />
technische Ausstattung ist <strong>die</strong> VDI 3808 – Energiewirtschaftliche Beurteilungskriterien<br />
für heiztechnische Anlagen – in Verbindung mit den Auswertungen<br />
vorhandener Betriebsdateien geeignet. Die Entscheidungsfindung<br />
sollte in Form einer projektbezogenen Checkliste dokumentiert werden.<br />
Für Baumaßnahmen an denkmalgeschützten Gebäuden wird auf <strong>die</strong> Empfehlungen<br />
in VDI 3817 – Denkmalwerte Gebäude, Technische Gebäudeausrüstung<br />
– verwiesen.<br />
Bei der Aufstellung eines Energiekonzeptes für den Bau oder <strong>die</strong> Grundinstandsetzung<br />
von Wärmeversorgungsanlagen und Gebäuden sind auch<br />
12
Mehraufwendungen für energiesparende Maßnahmen zu untersuchen. Zusätzliche<br />
Aufwendungen sind wirtschaftlich vertretbar, wenn sie innerhalb<br />
der üblichen Nutzungsdauer der Anlagen oder Gebäudeteile durch <strong>die</strong> eintretenden<br />
Einsparungen erwirtschaftet werden können. Bei annähernder<br />
Kostengleichheit nach einem Wirtschaftlichkeitsvergleich z. B. nach<br />
VDI 2067 ist jeweils <strong>die</strong> Lösung zu bevorzugen, <strong>die</strong> den geringsten Energiebedarf<br />
erwarten lässt.<br />
2.1.2 Technische Anforderungen<br />
Die Wärmeversorgung der Gebäude innerhalb einer Liegenschaft sowie ggf.<br />
für angrenzende Liegenschaften sollte zentral vorgenommen werden, sofern<br />
nicht im Einzelfall eine dezentrale Versorgung wirtschaftlicher ist, z. B. für <strong>die</strong><br />
Versorgung von Verbrauchern kleiner Leistung, <strong>die</strong> mit höheren Temperaturen<br />
als das Heiznetz betrieben werden müssen (Küche, Wäscherei etc.).<br />
Es ist aus wirtschaftlicher und energietechnischer Sicht für <strong>die</strong> gesamte Liegenschaft<br />
auch zu prüfen, ob außerhalb der Heizperiode <strong>die</strong> Heizzentrale<br />
und das Wärmeverteilungsnetz in Betrieb gehalten werden müssen oder ob<br />
nicht für besondere Nutzungen eine gesonderte örtliche Wärmeerzeugung<br />
vorgesehen werden soll.<br />
Wärme darf grundsätzlich nur in der Form (Temperaturniveau und Druckstufe<br />
des Wärmeerzeugers) erzeugt werden, in der sie benötigt wird. Als<br />
Wärmeträger wird grundsätzlich Wasser verwendet.<br />
Ein möglicher Anschluss an ein Fernwärmeversorgungsnetz ist bei gleicher<br />
Wirtschaftlichkeit oder bei Vorliegen anderer Gründe einer eigenen Wärmeerzeugung<br />
vorzuziehen. Fernwärme aus Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen<br />
sollte dann grundsätzlich Priorität haben.<br />
Die Wärmeversorgung der Gebäudeheizung aus eigenen Nahwärmeversorgungsnetzen<br />
soll möglichst direkt erfolgen. Bei Anschluss an öffentliche<br />
Fernwärmeversorgungsnetze sind grundsätzlich Sekundärkreisläufe vorzusehen,<br />
wenn Leckagen des Heizsystems im Gebäude zu unvertretbaren<br />
Schäden führen können, wenn <strong>die</strong> Temperatur des Versorgungsnetzes wesentlich<br />
höher ist als 110 °C oder entsprechende Bedingungen des Wärmelieferanten<br />
vorliegen.<br />
Um <strong>die</strong> Wärmeverteilungsverluste und <strong>die</strong> Wasserumlaufmengen gering zu<br />
halten, ist das Heizmedium sowohl in den Gebäudeheizungen als auch in<br />
den Fernleitungen auf eine möglichst niedrige und der Witterung entspre-<br />
<strong>Heizanlagenbau</strong> <strong>2005</strong> 13
chend gleitend angepasste Temperatur einzustellen und in den Heizflächen<br />
so weit wie möglich und wirtschaftlich vertretbar abzukühlen.<br />
Anlagen, <strong>die</strong> einer ständigen Beaufsichtigung bedürfen, sind nach Möglichkeit<br />
zu vermeiden.<br />
Einzelne Dienst- und Mietwohnungen in den Gebäuden oder in der Liegenschaft<br />
erhalten grundsätzlich eigene Heizanlagen. Ausnahmen sind zu begründen.<br />
Die Entwurfs- und Ausführungskriterien für zentrale Warmwasser-Heizungsanlagen<br />
sind in der DIN EN 12828 festgelegt.<br />
2.2 Sparsamer Energieverbrauch<br />
Das Wärmeversorgungskonzept ist - unter Wahrung der Wirtschaftlichkeit -<br />
stets auf das Ziel eines sparsamen Energieverbrauchs auszurichten. Neben<br />
dem Einsatz von Heizkesseln mit hohem Wirkungsgrad, wie z. B. Brennwertkessel,<br />
kann mit Hilfe anderer effizienter Techniken der Primärenergiebedarf<br />
erheblich gesenkt werden.<br />
Dabei sind insbesondere in Betracht zu ziehen:<br />
• Nutzung von Abwärme<br />
• Nutzung von Kraft-Wärme-Kopplung, z. B. Fernwärme,<br />
Blockheizkraftwerke<br />
• Einsatz von Nachschaltheizflächen bzw. der Einsatz von<br />
Brennwertkesseln zur Abkühlung der Verbrennungsgase<br />
bis nahe an <strong>die</strong> Umgebungstemperatur<br />
• Einsatz von Wärmepumpen zur Nutzung von Niedertemperaturabwärme<br />
oder Umweltwärme<br />
• Einsatz Solarthermischer Anlagen<br />
• Nutzung von Biomasse/Biogas<br />
• Nutzung der Geothermie<br />
Für <strong>die</strong> Mehrzahl der genannten Systeme gilt, dass sie eine Niedertemperaturwärmeabnahme<br />
voraussetzen. Dabei ist <strong>die</strong> mögliche Energieeinsparung<br />
umso höher, je niedriger <strong>die</strong> Temperatur des nachgeschalteten Wärmeabnehmers<br />
gewählt werden kann.<br />
Für Wärmeversorgungsanlagen und Wärmetauscher von RLT-Anlagen kann<br />
<strong>die</strong>s durch entsprechende Bemessung der Wärmeübertragungsflächen erreicht<br />
werden. Sofern aus verfahrenstechnischen Gründen bei Wirtschaftswärme<br />
eine hohe Systemtemperatur gefordert wird, ist zu prüfen, ob <strong>die</strong><br />
14
Wärmeabnehmer durch eigene ggf. dezentrale Wärmeerzeugungsanlagen<br />
wirtschaftlicher versorgt werden können.<br />
Der Einsatz besonders effizienter Techniken zur Wärmeerzeugung ist in der<br />
Regel mit höheren Investitionskosten verbunden.<br />
Die Jahresdauerlinie von Wärmeversorgungsanlagen, <strong>die</strong> der Deckung der<br />
Heizlast <strong>die</strong>nen, zeigt für Leistungsspitzen relativ geringe Nutzungszeiten.<br />
Zur Begrenzung der finanziellen Belastung sind deshalb bei Einsatz mehrerer<br />
Wärmeerzeuger <strong>die</strong> kostenintensiven Wärmeerzeuger nur für eine<br />
Grundlast auszulegen. Der darüber hinausgehende Leistungsbedarf ist<br />
durch preisgünstigere Wärmeerzeuger abzudecken. Der Energieeinsparungseffekt<br />
wird dadurch nur unwesentlich beeinflusst.<br />
2.3 Umweltschutz<br />
Der starke Anstieg des CO2-Gehaltes der Atmosphäre wird im Wesentlichen<br />
auf <strong>die</strong> Verbrennung fossiler Energieträger zurückgeführt. Dem Energieverbrauch<br />
ist damit heute noch der größte Teil der Umweltbelastung zuzuweisen.<br />
Zum Beispiel verbrauchen private Haushalte 30 % der gesamten<br />
Endenergie, wovon allein 78 % für <strong>die</strong> Raumheizung benötigt werden.<br />
Wegen der Vorbildfunktion sollten bei Bauten der öffentlichen Hand, wenn<br />
<strong>die</strong>s aus gesamtwirtschaftlicher Sicht vertretbar ist, auch über <strong>die</strong> gesetzlichen<br />
Anforderungen hinaus Maßnahmen zum Umweltschutz vorgesehen<br />
werden.<br />
2.4 Wartungsaufwand<br />
Wärmeversorgungsanlagen bedürfen einer regelmäßigen Inspektion und<br />
Wartung. Für <strong>die</strong> effiziente Durchführung der Maßnahmen ist ein ungehinderter<br />
Zutritt, ausreichender Platz sowie ein wartungsfreundlicher Aufbau<br />
der Anlagen erforderlich. Hinweise zur Optimierung - bereits in der Planungsphase<br />
- finden sich in der Empfehlung »Betreiben haustechnischer<br />
Anlagen« der FK HuK.<br />
2.5 Unerprobte Werkstoffe, Bauteile und Konstruktionen<br />
Stoffe und Bauteile müssen den Bestimmungen der VOB/C - DIN 18 380<br />
Abschn. 2 genügen.<br />
Die Verwendung von noch nicht ausreichend erprobten Baustoffen, Bauteilen<br />
und Konstruktionen darf nur dann zugelassen werden, wenn <strong>die</strong>se<br />
<strong>Heizanlagenbau</strong> <strong>2005</strong> 15
gegenüber den bisher gebräuchlichen erhebliche Vorteile erwarten lassen<br />
und eine ausreichende Erprobung aus besonderen Gründen nicht abgewartet<br />
werden kann. Vor Einsatz solcher Baustoffe, Bauteile und Konstruktionen<br />
ist <strong>die</strong> Vorlage neutraler und zuverlässiger Gutachten (z. B. von Materialprüfungsämtern)<br />
über deren sicheren Gebrauchswert zu fordern.<br />
Vor der Verwendung derartiger Stoffe oder Bauteile ist entsprechend<br />
§ 13 VOB/A stets zu prüfen, in welchem Umfang <strong>die</strong> Verjährungsfrist für<br />
Mängelansprüche über <strong>die</strong> Regelfrist des § 13 Nr. 4 VOB/B hinaus verlängert<br />
werden muss. Eine derartige Vereinbarung ist in <strong>die</strong> Vertragsbedingungen<br />
aufzunehmen.<br />
16
3 Technische Richtlinien für Wärmeerzeugungsanlagen<br />
3.1 Wärmeerzeugungsanlagen<br />
3.1.1 Auswahl der Wärmeerzeuger<br />
Wärmeerzeugungsanlagen sind bei Vorhandensein eines Energienutzungskonzeptes<br />
nach den dort getroffenen Festlegungen auszuwählen. Als Wärmeerzeuger<br />
werden empfohlen:<br />
• Fernwärmeeinspeisung, bevorzugt aus Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen<br />
• regenerative Wärmeerzeuger<br />
• Blockheizkraftwerke (dezentrale BHKW)<br />
• Brennwert- oder Niedertemperatur-Heizkessel<br />
Standardkessel sind in der Regel nicht einzusetzen.<br />
3.1.2 Bemessung der Wärmeerzeuger<br />
Für <strong>die</strong> Bemessung der Nennwärmeleistung von Wärmeerzeugungsanlagen<br />
sind folgende Gleichzeitigkeitsfaktoren angemessen:<br />
• Wärmeleistung für <strong>die</strong> Raumheizung 1,0<br />
• Zusatz-Wärmeleistung für raumlufttechnische Anlagen 0,6 – 0,9<br />
• Wärmeleistung für Wirtschaftswärme 0,3 – 0,8<br />
• Wärmeleistung für Trinkwassererwärmung 0 – 1,0<br />
Wenn der Heizbetrieb nachts und an Wochenenden abgesenkt werden soll,<br />
um Energie und Kosten einzusparen, ist <strong>die</strong> erforderliche Aufheizlast nach<br />
DIN EN 12831 bei der Bemessung des Wärmeerzeugers zu berücksichtigen.<br />
Die in DIN EN 12828 Ziff. 4.1 genannten Auslegungskriterien sind zwischen<br />
Planer und Auftraggeber projektspezifisch zu klären. Die getroffenen<br />
Vereinbarungen sind zu dokumentieren.<br />
Bei der Nutzung von Fernwärme ist bei hoher Sommerlast ggf. der ungünstigste<br />
Betriebspunkt in der Übergangszeit, bei der kleinsten Temperaturspreizung<br />
des Fernwärmewassers, für <strong>die</strong> Auslegung der Wärmetauscher<br />
zu berücksichtigen. Das Gleiche gilt für <strong>die</strong> Bemessung der vertraglichen<br />
Anschlussleistung (z. B. Volumenstrombegrenzung), für <strong>die</strong> eine Berücksichtigung<br />
der Aufheizlast im Auslegungsfall auch nachteilig sein kann.<br />
Bei Wärmeversorgungsanlagen über 1 MW oder bei besonderen Bedarfsfällen<br />
empfiehlt sich, <strong>die</strong> Gesamtwärmeleistung mit Hilfe von Tageslastdiagrammen<br />
zu ermitteln.<br />
Wenn in bestehenden Liegenschaften <strong>die</strong> Wärmeerzeugungsanlage oder<br />
der Fernwärmeanschluss erweitert werden soll oder Wärmeerzeuger aus-<br />
<strong>Heizanlagenbau</strong> <strong>2005</strong> 17
getauscht werden sollen, ist <strong>die</strong> Gesamtwärmeleistung mit Hilfe der VDI<br />
3815 – Grundsätze für <strong>die</strong> Bemessung der Leistung von Wärmeerzeugern –<br />
möglichst genau zu ermitteln.<br />
Stehen verschiedene Wärmeerzeugungsverfahren zur Auswahl an, so ist<br />
neben der maximalen Heizlast der Verbraucher auch <strong>die</strong> Jahresdauerlinie<br />
zu berücksichtigen. Hier muss bestimmt werden, welchen Anteil jeder Wärmeerzeuger<br />
zur Deckung der Jahres-Heizlast beiträgt. Bei ausgedehnten<br />
Fernwärmenetzen kann <strong>die</strong> Nennleistung der Wärmeerzeuger zur Berücksichtigung<br />
der Netzverluste um bis zu 5 % erhöht werden.<br />
Bei Niedrigenergiehausstandard mit Gas- und Ölkesseln kann sich <strong>die</strong> Kesselleistung<br />
durch <strong>die</strong> eingebundene Trinkwassererwärmung ergeben, so<br />
dass <strong>die</strong> Wärmeerzeugungsanlage bereits eine Aufheizreserve enthält.<br />
Über <strong>die</strong> so ermittelte Gesamtnennwärmeleistung hinaus darf nur in besonders<br />
begründeten Ausnahmefällen eine weitere Reserveleistung vorgesehen<br />
werden.<br />
3.1.3 Aufteilung der Kesselleistungen<br />
Für <strong>die</strong> Kombination unterschiedlicher Wärmeerzeuger ist <strong>die</strong> Aufteilung<br />
der Gesamt-Wärmeerzeugerleistung an Hand der Jahresdauerlinie zu optimieren.<br />
Hierbei sind besonders <strong>die</strong> Grundlasten und der Sommerbetrieb zu<br />
berücksichtigen. Als Anhalt gilt folgendes:<br />
bis 0,4 MW 1 Wärmeerzeuger<br />
über 0,4 MW<br />
2 Wärmeerzeuger<br />
Andere Aufteilungen hinsichtlich Anzahl und Größe der Wärmeerzeuger<br />
können vorgesehen werden, wenn <strong>die</strong>s aus Wirtschaftlichkeitsgründen oder<br />
sonstigen Gründen erforderlich ist. Niedertemperatur- und Brennwertkessel<br />
weisen im Teillastbereich einen besseren Wirkungsgrad auf als im Volllastbetrieb.<br />
Gas-Brennwertkessel als Einkesselanlagen mit modulierend geregelter<br />
Feuerungsleistung können auch bei Nennwärmeleistungen über 0,4 MW<br />
wirtschaftlicher und verbrauchsgünstiger als Mehrkesselanlagen sein.<br />
18
3.1.4 Aufbau und Steuerung von Mehrkesselanlagen<br />
Für <strong>die</strong> hydraulischen Schaltungen von Mehrkesselanlagen ist neben dem<br />
VDMA Einheitsblatt 24 770 insbesondere zu beachten:<br />
Bei Brennwertnutzung ist der Einsatz einer »Hydraulischen-Weiche« vom<br />
Grundsatz her nicht zulässig (Rücklauftemperaturanhebung muss vermieden<br />
werden); bei NT-Kesseln sollte auf sie verzichtet werden.<br />
Wenn mehrere Wärmeerzeuger vorhanden sind, sind <strong>die</strong>se mit einer Folgeschaltung<br />
nach einem Lastprogramm zu schalten. Die Freigabe eines Folgekessels<br />
soll mit einstellbarer Verzögerung erfolgen, um ein zu häufiges<br />
»Takten« zu verhindern.<br />
3.1.5 Auswahl der Brenner (Heizöl und Gas)<br />
Maßgebend für <strong>die</strong> Auswahl und Leistungsanpassung der Brenner sind:<br />
Für Grundlastwärmeerzeuger sind höhere Anforderungen an <strong>die</strong> Leistungsanpassung<br />
zu stellen als für Spitzenlastwärmeerzeuger, <strong>die</strong> nur wenige 100<br />
Stunden im Jahr im Einsatz sind.<br />
Bei Wärmeerzeugern mit Brennern, <strong>die</strong> mit mehrstufiger oder stufenloser<br />
Leistungsanpassung ausgerüstet sind, ist darauf zu achten, dass auch bei<br />
Betriebszuständen mit niedriger Last <strong>die</strong> Abgase geringerer Temperatur<br />
ohne Schädigung der nachgeschalteten Rauchgaswege abgeführt werden<br />
können.<br />
Im Allgemeinen soll <strong>die</strong> Leistungsanpassung der Brenner entsprechend der<br />
Kesselleistung mindestens folgendem Standard entsprechen:<br />
Brenner für Kesseleinheiten<br />
bis 0,07 MW<br />
Leistungsanpassung<br />
2-Punkt-Regler (ein/aus)<br />
(bei Gas stufenlos)<br />
0,07 – 0,4 MW 2-Stufen-Betrieb als Dauerbetrieb<br />
über 0,4 MW<br />
stufenlos<br />
Bei Brennwertkesseln ist es zur Ausnutzung des max. möglichen Nutzungsgrades<br />
vorteilhaft, stufenlos (modulierend) geregelte Brenner einzusetzen.<br />
Die Kondensation der Verbrennungsgase tritt nur während des Brennerbetriebes<br />
und bei Rücklauftemperaturen unterhalb des Abgastaupunktes ein.<br />
<strong>Heizanlagenbau</strong> <strong>2005</strong> 19
Durch <strong>die</strong> modulierende Betriebsweise in einem weit gespreizten Regelverhältnis<br />
- vorteilhaft zwischen 25 – 100 % - werden lange Brennerlaufzeiten<br />
und damit im Teillastbereich eine höhere Kondensatnutzung als bei 2-Stufen-Betrieb<br />
erreicht.<br />
Entsprechend den Bedingungen des jeweiligen Gaslieferungsvertrages ist<br />
bei bivalenter Betriebsweise Gas/Öl festzulegen, welche Gasverbrauchs-,<br />
Überwachungs- und Umschalteinrichtungen vorzusehen sind.<br />
3.1.6 Kesselreinigung und -konservierung<br />
Wenn nicht eine Reinigung durch Fremdfirmen im Rahmen eines Wartungsvertrages<br />
vorgesehen ist, ist dafür zu sorgen, dass der Anlagenart und<br />
-größe angepasste Reinigungs- und Konservierungsgeräte, z. B. Industriestaubsauger<br />
vorhanden sind. Bei der Reinigung anfallende Abfälle sind im<br />
Regelfall als Sondermüll ordnungsgemäß zu entsorgen.<br />
3.2. Wahl der Energieträger / Energielieferung<br />
Wenn keine besonderen Vorgaben zum Brennstoffeinsatz vorliegen, ist <strong>die</strong><br />
Energieart nach wirtschaftlichen und ökologischen Gesichtspunkten auszuwählen.<br />
Auf Elektrodirekt-Heizsysteme ist grundsätzlich zu verzichten. Das<br />
Energiekonzept ist fortzuschreiben.<br />
3.2.1 Ermittlung der Energiekosten<br />
Zur Ermittlung der Energiekosten sind <strong>die</strong> tatsächlich angebotenen, aktuellen<br />
Bruttopreise einzusetzen, soweit keine differenzierten langfristigen<br />
Durchschnittspreise verfügbar sind.<br />
Wird der Brennstoff, z. B. Kohle, Öl, Flüssiggas bzw. <strong>die</strong> Energie zentral beschafft,<br />
sind <strong>die</strong> Preise bei dem für <strong>die</strong> Beschaffung zuständigen Bewirtschafter<br />
zu erfragen.<br />
Bei leitungsgebundenen Energieträgern, z. B. Gas, Fernwärme, sind aktuelle<br />
Lieferangebote beim örtlich zuständigen Energieversorgungsunternehmen<br />
einzuholen. Die Kapitalkosten aus den Anschlussbeiträgen sind in<br />
der Vergleichsberechnung zu berücksichtigen.<br />
20
3.2.2 Kombination mehrerer Energieträger bzw. Energielieferarten<br />
Neben der üblichen Ausstattung von Wärmeerzeugungsanlagen auf der<br />
Basis einer einzigen Energieart kann es sich aus Gründen der Versorgungssicherheit<br />
oder der Wirtschaftlichkeit bzw. der Energieeinsparung anbieten,<br />
in der Heizzentrale den Einsatz mehrerer Brennstoffe vorzusehen.<br />
Darum ist zu prüfen, ob ein Verbundbetrieb von Biomasse-Heizkesseln für<br />
<strong>die</strong> Grundlast und Öl-/Gaskesseln für <strong>die</strong> Spitzenlast nicht wirtschaftliche<br />
Vorteile bringt.<br />
Über <strong>die</strong> Zweckmäßigkeit verschiedenen Kombinationen ist im Rahmen einer<br />
Wirtschaftlichkeitsuntersuchung zu entscheiden.<br />
3.3 Trinkwassererwärmungsanlagen<br />
Zentrale Trinkwassererwärmungsanlagen stellen in der Regel ein Bindeglied<br />
zwischen Heizungs- und Trinkwasserversorgungsanlage dar. Sie sind<br />
hydraulisch und leistungsmäßig sowohl auf das Heizungs- als auch auf das<br />
Trinkwassersystem abzustimmen, wobei <strong>die</strong> Bedarfswerte vom Trinkwassersystem<br />
vorgegeben werden.<br />
Werden Heizungs- und Sanitäranlagen von unterschiedlichen Planern bearbeitet,<br />
so bedingt <strong>die</strong>s eine enge Zusammenarbeit und eine präzise Abstimmung<br />
zwischen <strong>die</strong>sen beiden Gewerken. Einer der beiden Planer muss <strong>die</strong><br />
Verantwortung für <strong>die</strong> Funktionalität des Gesamtsystems, d.h. Einhaltung<br />
sowohl der geforderten Leistungswerte (Temperatur, Menge) als auch der<br />
Hygienebedingungen des Trinkwassers, übernehmen. In der Regel wird<br />
<strong>die</strong>s der Sanitärplaner sein, da <strong>die</strong> Einhaltung der Hygienevorschriften für<br />
Trinkwasser vorrangige Bedeutung hat.<br />
Die aktuelle Fassung der AMEV-Empfehlung »Sanitärbau« und ggf. <strong>die</strong><br />
TAB - Fernwärme sind zu beachten.<br />
3.3.1 Bauarten<br />
Unterschieden werden direkt beheizte und indirekt beheizte Trinkwassererwärmer.<br />
Direkt, meist elektrisch beheizte Trinkwassererwärmer kommen<br />
insbesondere für <strong>die</strong> dezentrale Trinkwassererwärmung in Gebäuden mit<br />
einzelnen Entnahmestellen ohne Dusch- und Waschräume als Untertischspeicher,<br />
Durchlauferhitzer oder Kochendwassergeräte zum Einsatz. Indirekt<br />
beheizte Wassererwärmer, <strong>die</strong> ihre Wärme aus der Heizungsanlage be-<br />
<strong>Heizanlagenbau</strong> <strong>2005</strong> 21
ziehen, werden für <strong>die</strong> zentrale Trinkwassererwärmung eingesetzt.<br />
Bei den indirekt beheizten, zentralen Trinkwassererwärmern kommen im<br />
Wesentlichen zwei Wärmespeichersysteme mit unterschiedlichen Bauformen<br />
zum Einsatz.<br />
3.3.1.1 Trinkwarmwasserspeicher<br />
Die Wärmeenergie wird im Trinkwasser gespeichert:<br />
Warmwasserspeicher mit außenliegendem Wärmetauscher und Ladepumpe<br />
(Speicherladesystem)<br />
Trinkwassererwärmer nach dem Speicherladesystem bestehen aus einem<br />
gedämmten Speicher und einem außen liegenden Wärmetauscher mit Ladepumpe.<br />
Speicherladesysteme lassen sich vorteilhaft bei gleichmäßiger Wasserentnahme<br />
und geringen oder nur kurzzeitigen Entnahmeschwankungen einsetzen.<br />
Das Speichervolumen lässt sich in <strong>die</strong>sen Fällen klein halten, was<br />
der Legionellenprophylaxe entgegenkommt. Außerdem lässt sich eine gute<br />
Auskühlung des heizseitigen Rücklaufwassers erreichen, weshalb von einigen<br />
Fernwärmeunternehmen ausschließlich Speicherladesysteme zugelassen<br />
sind. Nachteilig sind <strong>die</strong> gegenüber Speicherwassererwärmern höheren<br />
Kosten und aus hygienischen Gründen <strong>die</strong> Temperaturschichtung.<br />
Bei Speicherladesystemen empfiehlt es sich, das Zirkulationswasser über<br />
den Wärmetauscher zu führen. Kritisch hierbei ist jedoch <strong>die</strong> heizwasserseitige<br />
Leistungsregelung des Tauschers in den Zapf- und Ladepausen, da<br />
dann lediglich <strong>die</strong> Zirkulationsverluste abzudecken sind (geringer Heizmittelvolumenstrom).<br />
Weiterhin ist zu beachten, dass im Sommerbetrieb bei<br />
Wärmeerzeugung mittels Kesselanlage ungünstige Betriebsbedingungen<br />
für <strong>die</strong> Heizkessel entstehen können (häufiges Takten der Brenner). Es ist<br />
daher in solchen Fällen <strong>die</strong> direkte Zirkulationsrückführung in das obere<br />
Speicherdrittel vorteilhaft.<br />
Warmwasserspeicher mit integriertem Wärmetauscher<br />
(Speicherwassererwärmer)<br />
Speicher-Wassererwärmer verfügen entweder über eine innen liegende<br />
Heizfläche oder über einen heizwasserdurchströmten Doppelmantel.<br />
Speicherwassererwärmer lassen sich kostengünstig bei geringen Tageswassermengen<br />
in Verbindung mit stark unregelmäßiger Entnahme einset-<br />
22
zen. Das Speichervolumen ist so zu bemessen, dass in Zeiten der Spitzenlast<br />
(z. B. Duschzeit in einer Sporthalle) <strong>die</strong> Warmwasserleistung vollständig<br />
aus der gespeicherten Wärmemenge gedeckt wird und eine Nachheizung<br />
in den Zapfpausen erfolgt (bzw. im unteren Bereich des Speichers auch bereits<br />
während der Zapfung, aber bei einer Warmwassertemperatur deutlich<br />
unter 60°C).<br />
3.3.1.2 Durchfluss-Trinkwassererwärmer mit heizseitigem Wärmespeicher<br />
Durchfluss-Trinkwassererwärmer besitzen ein sehr geringes Trinkwasser-<br />
Speichervolumen, sodass bereits bei geringster Trinkwasserentnahme ein<br />
Trinkwasseraustausch stattfindet. Ein solcher Austausch mindert das Legionelleninfektionsrisiko<br />
nachweislich erheblich.<br />
Diese hohe Austauschrate bietet besondere Vorteile beim Betrieb von Anlagen,<br />
bei denen mit Betriebsunterbrechungen von mehr als 3 Tagen zu rechnen<br />
ist wie z. B. Schulen, Internate, Sporthallen. Nach längeren Betriebsunterbrechungen<br />
sind Trinkwasseranlagen zu spülen, d. h. das<br />
Anlagevolumen ist auszutauschen. Durch das geringe Volumen der Durchfluss-Trinkwassererwärmer<br />
wird der energetische Verlust gegenüber Warmwasserspeichersystemen<br />
erheblich minimiert.<br />
Um <strong>die</strong> Leistungsspitzen abzudecken und <strong>die</strong> Anschlussleistung des Trinkwassererwärmer<br />
zu reduzieren, ist <strong>die</strong> erforderliche Wärmeleistung in einem<br />
oder mehreren heizseitigen Wärme-(Puffer-)speicher auszulegen.<br />
Durchfluss-Trinkwassererwärmers in Kombination mit Wärme-(Puffer-)speicher<br />
gibt es u. a. in folgenden Ausführungen:<br />
Heizseitiger Wärme-(Puffer-)speicher mit außen liegenden Rohrbündeloder<br />
Plattenwärmetauscher<br />
Bei <strong>die</strong>ser Ausführungsart wird außerhalb eines heizseitigen Wärmespeichers<br />
ein Platten- oder Rohrbündel-Wärmetauscher angeordnet. Bei <strong>die</strong>ser<br />
Anlage ist der Verrohrungsaufwand gegenüber den Anlagen mit innen liegenden<br />
Wärmetauschern etwas größer.<br />
Heizseitiger Wärme-(Puffer-)speicher mit innen liegenden Rohrbündelwärmetauscher<br />
In einem Wärmespeicher sind je nach Leistungsspitze mehrere Rohrbündel-Wärmetauscher<br />
angeordnet. Um <strong>die</strong> geforderte Trinkwarmwassertemperatur<br />
von 60°C am Ausgang des Wärmetauschers zu gewährleisten, wird<br />
<strong>die</strong> Temperatur im Wärmespeicher auf ca. 65°C eingestellt; bei höheren<br />
<strong>Heizanlagenbau</strong> <strong>2005</strong> 23
Temperaturen kann es je nach Wasserhärte zu Kalkausfällungen kommen.<br />
Diesem Trinkwassererwärmer können nach Bedarf weitere Wärmespeicher<br />
(ohne Wärmetauscher) mit höheren Betriebstemperaturen vorgeschaltet<br />
werden, um <strong>die</strong> Speicherkapazität zu erhöhen.<br />
Heizseitiger 2-Zonen- Wärme-(Puffer-)speicher mit innen liegenden<br />
Rohrbündelwärmetauscher<br />
Dieser Wärmespeicher besteht aus einer größeren oberen Zone, der Hochtemperaturzone<br />
(Wärmespeicher), und einer kleineren unteren Zone, der<br />
Niedertemperaturzone, in welcher <strong>die</strong> Wärmetauscher angeordnet sind.<br />
Beide Zonen sind thermisch durch eine Scheibe aus Kunststoff voneinander<br />
getrennt.<br />
Nach Bedarf wird mit einer außen angeordneten Umwälzpumpe Wärme aus<br />
der oberen Zone temperaturgeregelt in <strong>die</strong> untere Zone gefördert, um <strong>die</strong><br />
Trinkwarmwassertemperatur von 60°C am Austritt der Wärmetauscher zu<br />
garantieren.<br />
Das abgekühlte Heizwasser aus der unteren Zone wird über Fallrohre und<br />
Bohrungen in der Kunststoffscheibe in <strong>die</strong> Hochtemperaturzone von unten<br />
eingeschichtet, sodass das Heizwasser aus der Hochtemperaturzone auch<br />
geschichtet entnommen wird.<br />
Die Gefahr der Verkalkung bei großer Wasserhärte besteht bei <strong>die</strong>sem<br />
Trinkwassererwärmer weniger, da <strong>die</strong> Wärmetauscher hierbei lediglich in<br />
der Niedertemperaturzone (ca. 62–65°C) angeordnet sind.<br />
Durch <strong>die</strong> innen liegenden Wärmetauscher wird der Aufwand an Verrohrung<br />
minimiert.<br />
3.3.2 Auslegungskriterien<br />
Zentrale Trinkwassererwärmungsanlagen sind nach DVGW-W 551 in der<br />
Regel für eine Warmwassertemperatur von 60°C auszulegen. Es wird empfohlen,<br />
auch Kleinanlagen mit einem Speichervolumen < 400 Liter mit 60°C<br />
zu betreiben. Die Gesamthydraulik des Warmwassersystems (Trinkwassererwärmung,<br />
Warmwassernetz, Zirkulationsnetz) ist nach DVGW-W 553 auszulegen,<br />
sodass <strong>die</strong> Rücklauftemperatur des Zirkulationswassers 55°C<br />
nicht unterschreitet.<br />
24
Speichervolumen und Heizleistung der Trinkwassererwärmungsanlagen<br />
sind nach wirtschaftlichen und hygienischen Gesichtspunkten so aufeinander<br />
abzustimmen, dass zur vorgegebenen Bedarfsdeckung sowohl <strong>die</strong> heizseitige<br />
Anschlussleistung gering gehalten wird (möglichst geringer Einfluss<br />
auf Kesselleistung bzw. Fernwärmeanschlussleistung) als auch das Speichervolumen<br />
begrenzt bleibt (hohe Wasseraustauschrate zur Begrenzung<br />
des Legionellenrisikos). Dies bedeutet eine möglichst präzise Ermittlung des<br />
Speichervolumens und der Heizleistung auf der Grundlage des tatsächlich<br />
zu erwartenden Warmwasserbedarfs. Maßgeblich ist hierfür <strong>die</strong> sogenannte<br />
Tagesganglinie des Warmwasserbedarfs, eine Dimensionierung lediglich<br />
nach dem Spitzenbedarf führt zu überdimensionierten Anlagen.<br />
Das Trinkwasserspeichervolumen sollte dem Warmwasserverbrauch für einen<br />
Tag nicht überschreiten. Ein mehrfacher Wasserwechsel pro Tag ist aus<br />
hygienischer Sicht vorteilhaft und wird mit der größten Wahrscheinlichkeit<br />
mit den Durchfluss-Trinkwassererwärmern erreicht.<br />
In ausgedehnten Gebäuden mit mehreren schwerpunktartig weit von einander<br />
entfernt liegenden Sanitäranlagen kann es aus hygienischen Gründen<br />
sinnvoll sein (einhalten der Zirkulationswassertemperatur, geringe Gesamtwassermenge),<br />
mehrere dezentrale Trinkwassererwärmungsanlagen an<br />
den Bedarfsschwerpunkten zu errichten. Auch kann in solchen Gebäuden<br />
eine Kombination zentraler Trinkwassererwärmer mit lokalen Trinkwassererwärmern<br />
aus hygienischer Sicht sinnvoll sein.<br />
3.3.3 Legionellenprophylaxe<br />
Wirksame Legionellenprophylaxe im gesamten Warmwassersystem erfordert<br />
vor allem folgende Maßnahmen:<br />
• Trinkwasseranlagen stets in Abstimmung mit dem Nutzer (ggf. Hygieniker),<br />
dem Bau- und dem Fachplaner projektieren,<br />
• Warmwassertemperatur am Wasseraustritt des Trinkwassererwärmers<br />
≥ 60°C sicherstellen,<br />
• Warmwasservolumen so gering wie möglich halten, um erhöhte Verweilzeiten<br />
des Warmwassers zu verhindern (d. h. Sanitärobjekte, Leitungsnetze<br />
und Speicher nicht überdimensionieren; Durchlaufsysteme in der<br />
Nähe der Entnahmestellen bevorzugen),<br />
• Vorsorge treffen gegen Wasserstagnation während der Bauphase (Druckproben<br />
mit Stickstoff statt Wasser durchführen) und im Betrieb (nicht<br />
durchströmte Totstellen z. B. in Formstücken, Verteilern, Reservestutzen<br />
vermeiden),<br />
<strong>Heizanlagenbau</strong> <strong>2005</strong> 25
• Bei zu erwartenden Betriebsunterbrechungen von mehr als 3 Tagen<br />
(Schulen, Internate, Sporthallen etc.) ist der Einsatz automatischer Ablaufsteuerungen<br />
zu prüfen und evtl. in Kombination mit elektronischen Armaturen<br />
einzubauen, um ein automatisches Spülen der Leitungen bei<br />
nicht bestimmungsgemäßer Nutzung zu gewährleisten,<br />
• Schutz des Kaltwassers gegen Erwärmung über 25°C, besonders in Technikräumen<br />
und bei Parallelverlegung der Kalt- und Warmwasserleitungen<br />
in Schächten und Kanälen (vor allem während längerer Nutzungspausen<br />
durch Ferien, Feiertage, Wochenenden).<br />
In besonderen Fällen kann es zusätzlich notwendig sein, <strong>die</strong> Temperatur im<br />
Speicher und im Warmwassernetz zeitweise auf mindestens 70°C anzuheben<br />
(thermische Desinfektion nach dem DVGW-Arbeitsblatt W 551). Die Regelung<br />
ist daher so zu konzipieren, dass sich durch einfaches Umschalten<br />
<strong>die</strong> Trinkwassererwärmung sowohl mit 60°C als auch mit ca. 75°C betreiben<br />
lässt (Legionella-Schaltung). Auf ein per Zeitschaltuhr gesteuertes automatisches<br />
Aufheizen von WW-Speicher und Rohrnetz sollte verzichtet werden,<br />
da eine wirksame thermische Desinfektion nach DVGW-W 551 ein mindestens<br />
3-minütiges Spülen aller WW-Zapfstellen mit 70°C erforderlich macht.<br />
Dieser Vorgang kann nur manuell durchgeführt werden. Außerdem kann in<br />
Zeiten mit erhöhter Betriebstemperatur der Verbrühschutz an nicht thermostatisch<br />
geregelten Auslaufarmaturen beeinträchtigt sein, so dass eine thermische<br />
Desinfektion nicht ohne technische Aufsicht erfolgen sollte.<br />
3.4 Brennstofflagerung<br />
3.4.1 Größe der Lager<br />
Sofern keine besonderen Forderungen vorliegen, soll <strong>die</strong> Lagermenge den<br />
Werten der folgenden Tabelle entsprechen:<br />
Kesselleistung<br />
bis 0,1 MW<br />
Lagermenge<br />
bis 1,0-facher Jahresbedarf<br />
0,1 – 1,0 MW etwa 0,7- bis 0,5-facher Jahresbedarf<br />
über 1,0 MW<br />
etwa 0,5- bis 0,15-facher Jahresbedarf<br />
Bei bivalentem Energieeinsatz, Gas, Fernwärme/Heizöl (Flüssiggas), Holz,<br />
sollte das Lager für den lagerfähigen Brennstoff nach den Erfordernissen<br />
der Versorgungssicherheit und den Bedingungen des Energieliefervertra-<br />
26
ges ausgelegt werden. Dabei ist <strong>die</strong> zeitlich begrenzte Lagerfähigkeit mancher<br />
Brennstoffe zu beachten.<br />
Bei günstigen Anlieferungsbedingungen können vg. Werte unterschritten<br />
werden, bei ungünstigen Anlieferungsbedingungen sind <strong>die</strong> Lager größer<br />
auszulegen. In jedem Fall ist der Betreiber hierzu zu hören und hat ggf. <strong>die</strong><br />
Lagermenge zu begründen.<br />
3.4.2 Heizöl- und Flüssiggaslager<br />
Bei einer Wärmeerzeugungsleistung der Öl- bzw. Flüssiggasfeuerung über<br />
1,0 MW soll <strong>die</strong> Anzahl der Lagerbehälter mindestens zwei, aber nicht mehr<br />
als vier betragen.<br />
Der Bereich der Tankbefülleinrichtungen ist zu befestigen und mit Vorkehrungen<br />
zu versehen, <strong>die</strong> ein Eindringen der wassergefährdenden bzw.<br />
brennbaren Flüssigkeiten und Gase in das Erdreich und andere gefährdete<br />
Bereiche sicher verhindern. Entwässerungseinrichtungen sind entsprechend<br />
zu schützen bzw. auszustatten (z. B. mit Leichtflüssigkeitsabscheidern).<br />
Der Inhalt jedes Lagerbehälters muss über eine Füllstandsanzeige exakt<br />
und einfach ermittelt werden können.<br />
Es ist sowohl eine oberirdische als auch eine unterirdische Lagerung möglich;<br />
<strong>die</strong> Entscheidung ist unter Berücksichtigung bauaufsichtlicher, wasserrechtlicher,<br />
wirtschaftlicher und städtebaulicher Gesichtspunkte zu treffen.<br />
Stahllagerbehälter sind gem. TRbF gegen Korrosion zu schützen. Es ist gemäß<br />
VAwS ein Leckwarnsystem vorzusehen.<br />
Für oberirdische Heizöllager im Freien wird grundsätzlich kein Wetterschutz<br />
und keine Beheizung gefordert. Nur oberirdische Heizölleitungen außerhalb<br />
von Gebäuden und Lagerbehälter an Orten mit niedrigsten Außentemperaturen<br />
unter -14°C gemäß DIN 4701 sind stets mit Begleitheizung bzw. Beheizung<br />
an der Entnahmestelle auszustatten.<br />
Bei Flüssiggaslagern sind besondere Sicherheitsvorkehrungen insbesondere<br />
gegen Eingriffe von außen mit den zuständigen Behörden abzustimmen<br />
(siehe TRF).<br />
Wenn eine Leckwarneinrichtung eingebaut wird, muss deren Störmeldesignal<br />
in einem Gebäudebereich, der regelmäßig begangen wird, angezeigt<br />
werden. Die Aufschaltung auf eine vorhandene GA-Anlage ist anzustreben.<br />
<strong>Heizanlagenbau</strong> <strong>2005</strong> 27
3.4.3 Lager für Holzpellets<br />
Der Lagerraum für Holzpellets ist dem Energiebedarf der Liegenschaft anzupassen<br />
und sollte den 1,2 – 1,3-fache Jahresbrennstoffbedarf aufnehmen<br />
können (nutzbares Volumen = 2/3 Lagerraumvolumen). Als Faustregel für<br />
den benötigten Lagerraum für Pellets gilt:<br />
• 1 kW Heizlast = 0,9 m 3 Lagerraum (inkl. Leerraum)<br />
• Lagerraumgrundfläche mindestens 2 m x 3 m<br />
3.5 Umweltfreundliche Wärmeerzeugung<br />
Bei allen Neu-, Um- und Erweiterungsbauten ist <strong>die</strong> Möglichkeit zur Nutzung<br />
von Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) oder regenerativer Energiequellen<br />
zu untersuchen. Die Untersuchung erfordert eine interdisziplinäre Zusammenarbeit<br />
von Architekten, Fachplanern und Bauherren bereits in der<br />
Wettbewerbs- bzw. Vorentwurfsphase. Für <strong>die</strong> wirtschaftliche und ökologische<br />
Bewertung können Simulationsrechnungen durchgeführt werden. Erforderliche<br />
schallschutztechnische Maßnahmen nach DIN 4109 sind dabei<br />
zu berücksichtigen.<br />
Die Wirtschaftlichkeit der nachfolgend aufgeführten Wärmeerzeugungssysteme<br />
ist betriebswirtschaftlich nicht immer zu belegen. Anlagen mit nicht<br />
nachweisbarer Wirtschaftlichkeit können errichtet werden, wenn eine Nutzen-Kosten-Untersuchung<br />
mit Beschreibung der Vor- und Nachteile von<br />
den dafür zuständigen Stellen genehmigt wurde. Dies kann z. B. für Demonstrationsobjekte<br />
oder besonders geförderte Maßnahmen auch durch<br />
Weisung erfolgen.<br />
3.5.1 Biomasse-/Biogas-Anlagen<br />
Es dürfen nur naturbelassene Produkte verbrannt werden<br />
(1. bzw 4. BImSchV). Zur Wärmegewinnung eignen sich:<br />
• Holz<br />
• Stroh<br />
• Energiepflanzen<br />
• Klärgas<br />
• Deponiegas (Grubengas)<br />
• Biogas aus Fäulnisbehältern<br />
28
3.5.1.1 Einsatzkriterien<br />
Wärmeerzeugungsanlagen für den Einsatz von Biomasse/Biogas erfordern<br />
einen erheblich größeren Kapitaleinsatz als Anlagen für flüssige oder gasförmige<br />
Brennstoffe. Deshalb müssen auch bei gegebener Wirtschaftlichkeit<br />
folgende Bedingungen erfüllt sein:<br />
• Potenzielle Lieferanten müssen regional vorhanden sein<br />
• Kontinuität der Lieferung muss gewährleistet sein<br />
• Brennstoffanlieferung muss kostengünstig zu organisieren sein<br />
• Preisstabilität einschließlich der Aufbereitungs- sowie der Lager- und<br />
Transportkosten muss gewährleistet sein<br />
• Ausreichende Qualität des Brennstoffs<br />
Außerdem muss der Standort im Hinblick auf <strong>die</strong> umgebende Bebauung<br />
und <strong>die</strong> Hauptwindrichtung geeignet sein.<br />
3.5.1.2 Brennstoffaufbereitung<br />
Bei Stückholz/Scheitholz handelt es sich in der Regel um Brennholz von<br />
mehr als 14 cm Durchmesser. Um <strong>die</strong> Trocknung zu beschleunigen wird<br />
das Holz in Längen von 30–100 cm gespalten. Das Holz muss trocken sein<br />
(siehe 1. BImSchV, Anhang 1).<br />
Holzhackschnitzel sind zerkleinertes Holz aus Waldholz und Holz aus der<br />
Be- und Verarbeitung. Die gute Schüttfähigkeit ermöglicht <strong>die</strong> energetische<br />
Nutzung in vollautomatischen Wärmeversorgungsanlagen.<br />
Holzpellets sind zylindrische Presslinge aus trockenem naturbelassenem<br />
Restholz, in erster Linie aus Säge- und Hobelspänen und Holzstaub mit einem<br />
Durchmesser von 5–15 mm und einer Länge um 20 mm. Sie sind ein<br />
homogener, schütt- und pumpfähiger Brennstoff. Auf Grund ihrer hohen<br />
Energiedichte von 5 kWh/kg benötigen sie ein geringeres Lagervolumen als<br />
Scheitholz oder Hackschnitzel.<br />
3.5.1.3 Anlagenaufbau<br />
Bei Hackschnitzel- und Pelletanlagen soll der Transport zum Heizkessel<br />
mechanisch und automatisch erfolgen. Hierbei ist auf eine robuste Ausführung<br />
der Förderanlagen und der ggf. erforderlichen Hackschnitzelerzeugung<br />
(Schredder) zu achten. Die Feuerungsanlage muss folgende Anforderungen<br />
erfüllen:<br />
• leichte Be<strong>die</strong>nbarkeit und Wartung<br />
• umweltschonende Verbrennung<br />
• gute Regelung der Heizleistung (Teillast bis zu 20 % der Nennlast muss<br />
möglich sein)<br />
<strong>Heizanlagenbau</strong> <strong>2005</strong> 29
Die Feuerungsanlage muss gewährleisten, dass <strong>die</strong> drei Phasen der Holzverbrennung:<br />
• Trocknungsphase<br />
• Entgasungsphase<br />
• Ausbrandphase<br />
nacheinander ablaufen können. Auf den hierbei unterschiedlichen Luftbedarf<br />
ist zu achten. Es sind nur erprobte Techniken zu verwenden.<br />
Bewährt haben sich für Hackschnitzel bei größeren Anlagen schräg angeordnete<br />
Vorschubroste. Unterschub-, Einblas- und Wirbelschichtfeuerungen<br />
werden ebenfalls gebaut.<br />
Bereits ab einer Nennwärmeleistung von 15 kW werden Anforderungen an<br />
den Staubgehalt im Abgas gestellt.<br />
Anlagen zur Holzvergasung sind für <strong>die</strong> Wärmeerzeugung in der Regel<br />
nicht wirtschaftlich.<br />
3.5.2 Solarthermische Anlagen<br />
3.5.2.1 Einsatzmöglichkeiten<br />
Solarthermie kann eingesetzt werden für:<br />
• Gebäudeheizung<br />
• Trinkwassererwärmung<br />
• Kombination von Gebäudeheizung und Trinkwassererwärmung.<br />
Solaranlagen für Gebäudeheizungen können nur bivalent neben einem<br />
konventionellen Heizungssystem eingesetzt werden. Bei der Kombination<br />
von Gebäudeheizung und Trinkwassererwärmung soll <strong>die</strong> Solaranlage nur<br />
auf den maximalen Warmwasserbedarf im Sommer ausgelegt werden.<br />
Überschüsse können in der Übergangszeit an <strong>die</strong> Heizungsanlage abgegeben<br />
werden. Auf <strong>die</strong> Kombinationsmöglichkeit mit einer Wärmepumpe wird<br />
hingewiesen.<br />
3.5.2.2 Einsatzkriterien<br />
Folgende Voraussetzungen sollen vorliegen:<br />
• höherer Warmwasserbedarf (Schwimmbad, Duschanlagen)<br />
• möglichst ganzjährig durchgängige Heizlast (Krankenhaus oder<br />
Seniorenheim),<br />
30
sowie für Kollektoranlagen zusätzlich:<br />
• Dachneigung oder Kollektoranstellwinkel von 25–55° und Südorientierung<br />
(optimale Systemausbeute bei 35–45° und Südausrichtung), bei reiner<br />
Sommernutzung z. B. bei einem Freischwimmbad 0–30°<br />
• ungehinderte Besonnung der Kollektorfläche, auch in den Wintermonaten<br />
3.5.2.3 Anlagentechnik<br />
Zum Einsatz kommen insbesondere:<br />
• Flachkollektoren mit Flüssigkeitsumlauf<br />
• Flachkollektoren mit Lufterwärmung<br />
• Absorberflächen<br />
Der Einsatz von Vakuumröhren-Kollektoren ist nur in Ausnahmefällen vorzusehen,<br />
z. B. für hohe Heizmitteltemperaturen (bis 150°C).<br />
Als Wärmeträger ist in der Regel Wasser mit umweltverträglichen Frostschutzzusätzen<br />
zu verwenden. Auf ausreichenden Frostschutz ist zu achten.<br />
Zur Unterstützung von Luftheizanlagen, z. B. Hallenbeheizung, können<br />
auch Luftkollektoren verwendet werden.<br />
Zum Ausgleich kurzfristiger Schwankungen sind Wärmespeicher einzubauen.<br />
Deren Größe ist anhand der Verbrauchscharakteristik zu bestimmen.<br />
3.5.3 Wärmepumpen<br />
3.5.3.1 Wärmequellen<br />
Als mögliche Wärmequellen kommen in Frage:<br />
• Abwärme, z. B aus RLT-Anlagen oder exothermen Prozessen<br />
• Wärme aus Grundwasser, sofern <strong>die</strong> Wasservorkommen eine Entnahme<br />
zulassen und eine wasserrechtliche Genehmigung vorliegt<br />
• Wärme aus See- oder Flusswasser (wasserrechtliche Genehmigung erforderlich)<br />
• Wärme aus Außenluft, Absorber<br />
• Wärme aus dem Erdreich<br />
• Sonnenenergie in Verbindung mit Absorberflächen<br />
Hierbei sind folgende Kriterien zu beachten:<br />
• möglichst hohes Temperaturniveau der Wärmequelle<br />
• annähernde Temperaturkonstanz<br />
• ausreichender Wärmestrom<br />
• lange Verfügbarkeit<br />
<strong>Heizanlagenbau</strong> <strong>2005</strong> 31
3.5.3.2 Eignungsbedingungen<br />
Vor dem Einbau sind <strong>die</strong> Einsatzbedingungen zu ermitteln (siehe hierzu<br />
DIN EN 255-1 5/89).<br />
Die Wärme aus der gewählten Wärmequelle muss wirtschaftlich an <strong>die</strong> Wärmepumpe<br />
herangeführt werden können. Beim Einsatz von Außenluft als<br />
Wärmequelle sind <strong>die</strong> Schallemissionen durch den Lüftereinsatz in Verbindung<br />
mit Außenluftverdampfern besonders zu beachten.<br />
Neben der genauen Ermittlung der von den Wärmeverbrauchern benötigten<br />
Wärmeleistung sind der zeitliche Verlauf und das Temperaturniveau des<br />
Wärmebedarfs zu ermitteln. Je größer <strong>die</strong> Übereinstimmung der zeitlichen<br />
Energiebedarfsstruktur mit dem Verlauf des zu nutzenden Energieangebotes<br />
ist, umso wirtschaftlicher ist der Einsatz der Wärmepumpen. Geringere<br />
Abweichungen können durch Pufferspeicher ausgeglichen werden.<br />
Bei gleichzeitigem Wärme- und Kältebedarf kommt ggf. eine Wärmepumpenschaltung<br />
der Kältemaschine in Frage. Die Sicherung der Kälteleistung<br />
hat in <strong>die</strong>sem Fall Vorrang.<br />
Bei Kompressionswärmepumpen mit elektrischem Antrieb ist <strong>die</strong> Tarifgestaltung<br />
mit dem zuständigen Energieversorgungsunternehmen zu prüfen,<br />
da <strong>die</strong>ses u. U. auf <strong>die</strong> Erhebung eines Bereitstellungspreises verzichtet,<br />
sofern zeitliche Unterbrechungen der Stromversorgung in Kauf genommen<br />
werden. Ein Betrieb von Elektrowärmepumpen zu Hochtarif-Preisen ist in<br />
der Regel nicht wirtschaftlich.<br />
3.5.3.3 Auslegung<br />
Voraussetzung für <strong>die</strong> Nutzung einer Wärmepumpe zur Gebäudeheizung ist<br />
ein niedriges Temperaturniveau in der Heizungsanlage. Das Heizungssystem<br />
soll im Auslegungsfall mit einer max. Vorlauftemperatur von höchstens<br />
60°C betrieben werden. Ob monovalente oder bivalente Betriebsweise sinnvoll<br />
ist, muss geprüft werden. Bei Nennwärmeleistungen ab 50 kW ist in der<br />
Regel nur eine bivalente Betriebsweise sinnvoll, ebenso wie bei der Verwendung<br />
von Außenluft als Wärmequelle. Anhand der liegenschaftsspezifischen<br />
Daten ist bei der Auslegung festzulegen, ob bei bivalenter Ausführung<br />
<strong>die</strong> Gesamtanlage im<br />
• Alternativbetrieb (nie gleichzeitiger Betrieb)<br />
• Parallelbetrieb (unterstützender Betrieb) oder<br />
• Mischbetrieb (Parallelbetrieb bis Abschaltpunkt bei festzulegender<br />
niedrigster Außentemperatur)<br />
mit Heizkesseln betrieben werden soll. Bei Außenluftwärmetauschern wird-<br />
32
<strong>die</strong> wirtschaftliche Um- oder Zuschaltung des Heizkessels in der Regel bei<br />
ca. 4°C Außentemperatur in Betracht kommen. Die Wärmepumpe übernimmt<br />
dann ca. 50 % der maximalen Heizleistung.<br />
3.5.3.4 Bauarten<br />
Als Wärmepumpen kommen Kompressoranlagen mit Elektro- oder Verbrennungsmotorenantrieb<br />
sowie Sorptionsanlagen in Frage. Bei der Wahl des<br />
Kältemittels sind <strong>die</strong> zurzeit gültigen AMEV-Hinweise zur Planung, Ausführung<br />
und Betrieb von Kälteanlagen und Kühlgeräten für öffentliche Gebäude<br />
zu beachten.<br />
Die mittlere Leistungsziffer elektrisch betriebener Wärmepumpen sollte 3,0<br />
nicht unterschreiten. Sie hängt wesentlich von den Betriebstemperaturen<br />
auf der Kondensator- und Verdampferseite ab.<br />
Absorptions- und Adsorptionswärmepumpen können dann wirtschaftlich<br />
sein, wenn neben der Wärmequelle als Austriebsenergie ein Heizmedium mit<br />
hohem Temperaturniveau oder Erdgas preisgünstig zur Verfügung stehen.<br />
3.5.4 Blockheizkraftwerke (BHKW)<br />
Die dezentrale Nutzung der Kraft-Wärme-Kopplung weist viele energetische<br />
und ökologische Vorteile auf. Der Einsatz eines BHKW ist jedoch nur unter<br />
bestimmten Betriebsbedingungen sinnvoll. Deshalb sind <strong>die</strong> örtlichen Einsatzbedingungen<br />
genau zu prüfen. Hierzu gehören insbesondere:<br />
• Einsatzgebiet<br />
• Energiebedarfsanalyse<br />
• Stromtarife, Einspeisebedingungen<br />
• Instandhaltung/Wartung<br />
• Genehmigungsauflagen (BImSchG)<br />
Steuerermäßigungen auf Mineralöle gemäß MinöStG können nur geltend<br />
gemacht werden, wenn ein Ausnutzungsgrad im Jahresdurchschnitt von<br />
60 % nachgewiesen wird.<br />
3.5.4.1 Einsatzgebiet<br />
BHKW können in Liegenschaften, in denen eine hohe und gleichzeitige Nutzungsdauer<br />
der Strom- und Wärmenachfrage sowie deren Eigennutzung<br />
gewährleistet ist, eingesetzt werden. Beispiele hierfür sind Krankenhäuser,<br />
Schwimmbäder, Sportzentren, usw.<br />
<strong>Heizanlagenbau</strong> <strong>2005</strong> 33
Die Wärme aus dem BHKW muss wirtschaftlich an <strong>die</strong> Wärmeverbraucher<br />
herangeführt werden können. Der notwendige Aufstellplatz muss vorhanden<br />
sein. Emissionen insbesondere durch Schall und Vibrationen sind zu<br />
beachten.<br />
3.5.4.2 Energiebedarfsanalyse<br />
Die Gleichzeitigkeit des Bedarfs von Strom und Wärme ist zu untersuchen.<br />
Hierzu sind Lastverlaufdiagramme aufzustellen, aus denen der tägliche und<br />
jährliche Bedarf an Wärme und Strom abgelesen werden kann. Erst bei<br />
weitgehender zeitlicher Übereinstimmung der Bedarfswerte wird ein BHKW-<br />
Einsatz wirtschaftlich.<br />
Überschüsse aus der Stromerzeugung können in das öffentliche Netz eingespeist<br />
werden. Überschüsse bei der Wärmeerzeugung dürfen nur auftreten,<br />
wenn <strong>die</strong> Abnahme durch Dritte langfristig gesichert und wirtschaftlich ist.<br />
3.5.4.3 Auslegung<br />
Es ist festzulegen, ob das BHKW strom- oder wärmeorientiert betrieben<br />
werden soll. Dabei ist zu berücksichtigen, dass in der Regel eine flexible<br />
Anpassung an unterschiedliche Strom- und Wärmeanforderungen nicht<br />
möglich ist, da Strom- und Wärmeerzeugung fest miteinander gekoppelt<br />
sind. Bei motorisch betriebenen BHKW entstehen bei 1 kW elektrischer<br />
Leistung gleichzeitig 1,8 kW thermische Leistung.<br />
Für <strong>die</strong> Festlegung der Auslegungsleistung sind <strong>die</strong> jeweiligen Jahresverbrauchskennlinien<br />
sowie eine Mindestvolllaststundenzahl zugrunde zu legen.<br />
Dabei ist bei einer Volllaststundenzahl kleiner 4000 h/a eine Wirtschaftlichkeit<br />
im Allgemeinen nicht gegeben.<br />
Saisonale Schwankungen im Lastverlauf von Strom und Wärme können bei<br />
entsprechendem Kältebedarf ggf. durch eine Kraft-Wärme-Kälte-Kopplung<br />
(Absorptionskältemaschine) ausgeglichen werden.<br />
Eine BHKW-Nutzung zur Ersatzstromversorgung ist technisch möglich. Die<br />
Bedingungen für eine Ersatzstromversorgung müssen beachtet werden.<br />
Einzuhalten ist <strong>die</strong> gesicherte, unabhängige Kraftstoffversorgung mindestens<br />
für <strong>die</strong> Verbraucher der Sicherheitsstromversorgung für <strong>die</strong> in den Normen<br />
vorgegebene Nennbetriebsdauer.<br />
34
Aus Gründen der Versorgungssicherheit und/oder der Leistungsregelung<br />
kann <strong>die</strong> Leistung auf mehrere Aggregate aufgeteilt werden. Eine Optimierungsberechnung<br />
zur Anzahl der Aggregate ist vorzunehmen (s.a. VDI<br />
2067, Bl.7). Der Einsatz von Kühltürmen zur Wärmeabfuhr aus einem BHKW<br />
(»Abfackeln« der Wärme) sollte ausgeschlossen werden (Ausnahme im<br />
Notstrombetrieb, wenn <strong>die</strong> Wärmeabfuhr nicht anderweitig gesichert ist).<br />
3.5.4.4 Anlagenaufbau<br />
Kompaktanlagen mit eingebautem Wärmetauscher und Einrichtungen für<br />
automatischen Betrieb sind Anlagen aus Einzelkomponenten vorzuziehen.<br />
Für den Antrieb dürfen nur erprobte Serienmotore, <strong>die</strong> eine Lebensdauer<br />
von 80.000 Volllaststunden erwarten lassen, verwendet werden.<br />
Der Schallpegel der Motoren (bis 100 dB(A)) erfordert besondere Schallschutzmaßnahmen:<br />
• Schalldämpfer in Zu- und Abluft<br />
• Abgasschalldämpfer<br />
• Schallschutzmaßnahmen im Aufstellungsraum, z. B. Kapselung der<br />
Anlagen bzw. Anlagenteile.<br />
3.5.4.5 Instandhaltung und Wartung<br />
Die Wirtschaftlichkeit der BHKW-Anlage wird durch Stillstands- und Instandhaltungszeiten<br />
erheblich beeinflusst. Die Instandhaltung und Wartung der<br />
BHKW-Anlage ist daher von großer Bedeutung, um <strong>die</strong> Stillstandszeiten zu<br />
reduzieren und <strong>die</strong> Wirtschaftlichkeit zu erhöhen. Deshalb ist der Leistungsbeschreibung<br />
ein Entwurf eines Servicevertrages beizufügen (z. B. des<br />
VDMA). Bei der Festlegung des Leistungsumfangs sind <strong>die</strong> Forderungen<br />
zur zeitlichen Aufnahme der Störfallbeseitigung nach Störfallmeldung (z. B.<br />
6 h, 12 h oder 24 h), <strong>die</strong> Erneuerung von Komponenten (z. B. Motor, Generator<br />
usw.) und <strong>die</strong> voraussichtlichen Volllaststunden entscheidend für <strong>die</strong><br />
Höhe des Wettbewerbspreises.<br />
<strong>Heizanlagenbau</strong> <strong>2005</strong> 35
3.5.5 Brennstoffzellen<br />
3.5.5.1 Funktionsweise<br />
In einer Brennstoffzelle verbinden sich durch eine elektrochemische Reaktion<br />
(also nicht durch Verbrennung) Wasserstoff und Sauerstoff zu Wasser.<br />
Bei <strong>die</strong>sem Prozess, der durch einen Katalysator in Gang gebracht wird,<br />
entsteht elektrischer Strom und gleichzeitig als Nebenprodukt Wärme. Die<br />
Zellen können auch mit Gasen oder sogar mit Flüssigkeiten betrieben werden:<br />
zum Beispiel mit Erdgas, Methanol, reinem Wasserstoff, Methan, Propan<br />
oder Butan. Das Gas oder <strong>die</strong> Flüssigkeit wird in einem vorgeschalteten<br />
Reformer chemisch so aufbereitet, dass der darin enthaltene<br />
Wasserstoff in der Zelle reagiert.<br />
Werden Wasserstoff und Sauerstoff als Brenngase verwendet, so entsteht<br />
als Abgas lediglich Wasserdampf.<br />
3.5.5.2 Einsatzmöglichkeiten<br />
Der Einsatz von Brennstoffzellen erfordert den gleichzeitigen Bedarf an<br />
Strom und Wärme. Durch <strong>die</strong> modulare Bauweise können sie als dezentrale<br />
Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen auch für kleinere Leistungsbereiche eingesetzt<br />
werden.<br />
3.5.5.3 Anlagentypen<br />
Es gibt verschiedene Typen von Brennstoffzellen, <strong>die</strong> nach ihrer Arbeitstemperatur<br />
und nach der Art des Elektrolyten klassifiziert werden.<br />
Brennstoffzellen zeichnen sich durch einen hohen elektrischen Wirkungsgrad<br />
sowie durch niedrige Schadstoffemissionen und eine geringe Geräuschentwicklung<br />
der zugehörigen Aggregate aus. Zur Zeit läuft <strong>die</strong> Entwicklung<br />
zur Marktreife; Pilotprojekte der öffentlichen Hand können <strong>die</strong><br />
Brennstoffzellen-Technik fördern.<br />
3.5.6 Mikrogasturbinen<br />
3.5.6.1 Einsatzbereich<br />
Die Mikrogasturbine ermöglicht mit ihrer technischen Charakteristika <strong>die</strong><br />
Versorgung von Objekten mit Strom, Wärme, Kälte und Dampf. Damit ergeben<br />
sich breite Möglichkeiten in den verschiedenen Anwendungsbereichen<br />
wie in größeren Wohnanlagen, Seniorenheimen und Krankenhäusern,<br />
Büro- und Verwaltungsgebäuden sowie Schwimmbädern. Im Vergleich zu<br />
36
einer klassischen gasmotorbetriebenen Kraftwärmekopplung können bei<br />
den Mikrogasturbinen <strong>die</strong> NO x -Emissionen nahezu um das 10-fache reduziert<br />
werden.<br />
3.5.6.2 Anlagentechnik<br />
Mikrogasturbinen stellen eine Alternative zu Zündstrahlmotoren (umgebaute<br />
Dieselmotoren, bei denen <strong>die</strong> Zündung durch eingespritzten Dieselkraftstoff<br />
erfolgt) und speziell auf Gasbetrieb ausgerichtete Gas-Ottomotoren<br />
mit Zündkerzen dar. Die einfache Bauweise und der Rotor als einziges<br />
bewegliches Teil mit Verdichter, Turbine und Generatorläufer führen zu einem<br />
geringen Wartungsaufwand. Elektronische Frequenzumrichter und Abgaswärmetauscher<br />
ermöglichen <strong>die</strong> Einbindung von Mikrogasturbinen in<br />
eine effiziente Kraft-Wärme-Kopplungsanlage.<br />
3.5.6.3 Merkmale<br />
Durch folgende Merkmale zeichnen sich <strong>die</strong> Mikrogasturbinen aus:<br />
• niedrige NO x -Emissionen bei Volllast im Erdgasbetrieb<br />
• leise, da keine niedrigfrequenten Schallemissionen<br />
(< 65 dB(A) in 1m Abstand)<br />
• geringe Investitionskosten<br />
• extrem niedrige Wartungskosten bei Wartungsintervallen von min. 8.000 h<br />
• geringes Gewicht, geringe Abmessungen<br />
• keine Schmierstoffe, keine Flüssigkeitskühlung erforderlich<br />
• gesamtes Abwärmepotenzial auf hohem Temperaturniveau (270 –280°C)<br />
• elektrischer Wirkungsgrade von 25 –28 %<br />
• Standalone-Betrieb<br />
• Brennstoffe: Erdgas, Biogas, Flüssiggas und Heizöl<br />
3.6 Regelung/Steuerung von Wärmeversorgungsanlagen<br />
Durch sorgfältig geplante, installierte und auf den Betrieb optimal eingestellte<br />
Regelungen und Steuerungen für Wärmeerzeuger, Verteilungseinrichtungen<br />
und Wärmeverbraucher lässt sich ohne Komforteinbuße in erheblichem<br />
Maße Energie einsparen.<br />
3.6.1 Wärmeerzeuger<br />
Die Temperatur des Wärmeträgers im Wärmeerzeuger sollte nicht höher gewählt<br />
werden, als sie zur Versorgung der Wärmeverbraucher benötigt wird.<br />
<strong>Heizanlagenbau</strong> <strong>2005</strong> 37
Wärmeverluste der Verteilleitungen sind hierbei zu berücksichtigen. Um<br />
Schäden aufgrund unerwünschter Kondensatbildung auszuschließen, ist<br />
allerdings eine entsprechende Ausführung von Wärmeerzeuger und Abgasweg<br />
erforderlich. Andernfalls dürfen <strong>die</strong> durch <strong>die</strong> Kesselkonstruktion vorgegebenen<br />
Mindesttemperaturen nicht unterschritten werden.<br />
Die Temperatur der Wärmeerzeuger zur Raumwärmeversorgung wird im Allgemeinen<br />
unter Beachtung der zulässigen Grenzen nach der Außentemperatur<br />
geregelt (gleitende Betriebsweise). Die Trinkwasserbereitung kann<br />
eine höhere Heizmitteltemperatur erforderlich machen. Eine zeitlich beschränkte<br />
Temperaturanhebung kann z. B. durch eine Vorrangschaltung erreicht<br />
werden.<br />
Um eine einwandfreie Funktion der Regelungen zu gewährleisten, ist bei<br />
gleitender Betriebsweise der Wärmeerzeugung mit mehreren nachgeschalteten<br />
Regelgruppen <strong>die</strong> Regelkurve des Wärmeerzeugers etwas höher als<br />
<strong>die</strong> höchste Regelkurve aller nachgeschalteten Regelgruppen zu wählen.<br />
Mehrere Wärmeerzeuger sind mit einer Folgeschaltung nach einem Lastprogramm<br />
zu schalten. Die Freigabe eines Folgekessels soll mit einstellbarer<br />
Verzögerung erfolgen, um ein zu häufiges »Takten« zu verhindern.<br />
Für Niedertemperatur- und Brennwertkessel gelten wegen des besseren<br />
Wirkungsgrades im Teillastbereich besondere Kriterien für <strong>die</strong> Einstellung<br />
der Kesselfolgeschaltung. Bei Zuschaltung der Folgekessel sollte auch der<br />
Führungskessel in Teillast betrieben werden, um Betriebszeit und Wirkungsgrad<br />
aller Kessel zu optimieren.<br />
Die Grundlast der Wärmeerzeugung ist den Wärmeerzeugern zuzuteilen, <strong>die</strong><br />
von der Technik, dem Brennstoff und den Energielieferverträgen den besten<br />
Wirkungsgrad aufweisen und am kostengünstigsten zu betreiben sind.<br />
3.6.2 Verteilungseinrichtungen und Verbrauchergruppen<br />
Die Wärmeverbraucher innerhalb einer Liegenschaft können zu unterschiedlichen<br />
Zeiten unterschiedliche Temperaturen benötigen. Falls <strong>die</strong>se<br />
Unterschiede bedeutend sind, werden in der Regel getrennte Versorgungsleitungen<br />
mit eigenen Regelkreisen vorgesehen.<br />
Gebäude oder Gebäudeteile mit unterschiedlichen zeitlichen Nutzungen<br />
und/oder unterschiedlichem wärmephysikalischem Verhalten sollten, soweit<br />
wirtschaftlich vertretbar, einzeln geregelt werden.<br />
38
Die Fernwärmeübergabe ist nach Erfordernis mit Einrichtungen zur Differenzdruckregelung<br />
auszustatten. Diese können beim Einsatz von Strahlpumpen<br />
entfallen.<br />
3.6.2.1 Statische Heizflächen<br />
Die Vorlauftemperatur für statische Heizflächen wird witterungsgeführt<br />
und/oder nach anderen geeigneten Führungsgrößen geregelt. In Zeiten<br />
ohne oder eingeschränkter Gebäudenutzung, in denen <strong>die</strong> Raumtemperatur<br />
abgesenkt werden kann, ist <strong>die</strong> Heizmitteltemperatur auf <strong>die</strong> notwendige<br />
Mindesttemperatur abzusenken.<br />
In der Aufheizphase wird eine Erhöhung der Vorlauftemperatur durch Veränderung<br />
der Heizkurve am Wärmeerzeuger oder an den Heizregelkreisen<br />
empfohlen, damit <strong>die</strong> Raumtemperatur in möglichst kurzer Zeit (z. B. bei<br />
Wohnungen in etwa einer Stunde oder anderenfalls in 2 Stunden) erreicht<br />
werden kann.<br />
3.6.2.2 Raumlufttechnische Anlagen<br />
Raumlufttechnische Anlagen für ausschließliche Lufterwärmung können bei<br />
entsprechender Bemessung der Heizregister wie statische Heizflächen mit<br />
gleitender Vorlauftemperatur betrieben werden. Allerdings ist ein intermittierender<br />
Betrieb bei Außentemperaturen unter 0°C aus Gründen des Frostschutzes<br />
nicht möglich.<br />
Raumlufttechnische Anlagen mit Be- und Entfeuchtung sowie Zweikanalanlagen<br />
oder Anlagen mit Nachheizzonen benötigen auch in Zeiten hoher<br />
Außentemperaturen ein Mindesttemperaturniveau, so dass <strong>die</strong>se Gruppe<br />
mit einer konstanten bzw. mit einer in engen Grenzen veränderlichen Vorlauftemperatur<br />
betrieben werden muss. Nacherhitzer sind so auszulegen,<br />
dass <strong>die</strong> Vorlauftemperatur den übrigen Heizkreisen angepasst und gleitend<br />
gefahren werden kann.<br />
3.6.2.3 Wirtschaftswärmeverbraucher, Trinkwassererwärmung<br />
Wirtschaftswärmeverbraucher und Trinkwassererwärmer benötigen ein Mindesttemperaturniveau,<br />
allerdings oft nicht an allen Tagen und auch nicht<br />
über den ganzen Tag. Daher sollte eine Wärmebereitstellung auf dem benötigten<br />
hohen Niveau nur bei Anforderung durch den Verbraucher z. B.<br />
durch Vorrangschaltung erfolgen.<br />
<strong>Heizanlagenbau</strong> <strong>2005</strong> 39
Das Temperaturniveau der beschriebenen anderen Verbrauchergruppen<br />
bleibt hiervon unbeeinflusst. Bei Speicherladesystemen ist bei kontinuierlicher<br />
Nachheizung des Zirkulationswassers ein gleichmäßig hohes Temperaturniveau<br />
dauerhaft sicherzustellen.<br />
3.6.3. Digitale Regel- und Steuerungstechnik, Gebäudeautomation<br />
Digitale Mess-, Steuer- und Regelsysteme ermöglichen <strong>die</strong> Realisierung<br />
energie- und kostensparender Regelstrategien. Einfache Heizungsregler<br />
können Optimierungsfunktionen und WWB-Regelungen nicht übernehmen.<br />
Eine zusätzliche standardisierte Schnittstelle zur Datenübertragung an eine<br />
zentrale Stelle vereinfacht das Gebäudemanagement deutlich. Automationsstationen<br />
enthalten noch weitergehende Funktionen wie z. B. eine Vielzahl<br />
von Heizkreisregelungen, Kesselfolgeschaltungen und den Anschluss<br />
von Zähleinrichtungen. Wichtig ist in allen Fällen der fachgerechte Einbau<br />
und Anschluss aller Sensoren und Aktoren (Fühler, Stellantriebe etc.) mit<br />
messtechnischer Funktionskontrolle.<br />
Größere Gebäude und Liegenschaften werden mit einem zentralen Be<strong>die</strong>nplatz<br />
ausgestattet, der <strong>die</strong> stetige Überwachung, Veränderung von Sollwerten<br />
und Heizkurven sowie Anpassung aller Anlagen an <strong>die</strong> betrieblichen Erfordernisse<br />
(z.B. Aktualisierung von Zeitschaltprogrammen) ermöglicht. Die<br />
konsequente Aufschaltung aller Automationsstationen auf <strong>die</strong> Zentralstelle<br />
ermöglicht ein effektives Gebäudemanagement. In das System sind auch<br />
elektronische Einzelraumregelungen zu integrieren. Durch <strong>die</strong> Vernetzung<br />
lassen sich <strong>die</strong> Energieverbräuche und Betriebskosten weiter reduzieren<br />
z. B. beim Fernwärmebezug durch Spitzenlastbegrenzung.<br />
Erschwert wird <strong>die</strong> Zusammenschaltung der Gebäudeautomation durch unzureichend<br />
standardisierte Kommunikationsschnittstellen mancher digitaler<br />
MSR-Komponenten, Automationsstationen und zentraler Einrichtungen.<br />
Proprietäre Protokolle schränken den Wettbewerb in unzulässiger Weise<br />
ein und sind nicht zu akzeptieren. Ungünstig sind auch Protokoll-Konvertierungen,<br />
<strong>die</strong> zu Einschränkungen der Interoperatibilität der gekoppelten<br />
Systeme und zusätzlichem Dienstleistungsaufwand führen.<br />
Bei Zusammenschaltung mehrerer Automationsstationen ist mindestens<br />
eine standardisierte offene Kommunikationsschnittstelle (z. B. LON, BACnet,<br />
OPC, FND oder EIB) festzulegen. Diese soll <strong>die</strong> Aufschaltung marktgängiger<br />
DDC-Komponenten auf den zentralen Be<strong>die</strong>nplatz, eine funktionelle<br />
Homogenität des Gesamtsystems und eine Vergabe im Wettbewerb<br />
auch bei künftigen Erweiterungen ermöglichen.<br />
40
Die aktuelle Fassung der AMEV-Empfehlung »Gebäudeautomation« ist zu<br />
beachten.<br />
3.6.4 Raumtemperaturregelung<br />
Heiztechnische Anlagen sind mit selbsttätig wirkenden Einrichtungen zur<br />
raumweisen Regelung der Raumtemperatur auszustatten. Für Raumgruppen<br />
gleicher Art und Nutzung in Nichtwohnbauten ist eine Gruppenregelung<br />
zulässig.<br />
Zur Gewährleistung einer störungsarmen Einzelraumregelung sind in der<br />
Regel Thermostatventile zu verwenden. Da <strong>die</strong> Regelqualität maßgeblich<br />
von der Regelautorität und der Anordnung des Temperaturfühlers beeinflusst<br />
wird, ist der Einbauort sorgfältig zu planen (Anordnung des Thermostatkopfes<br />
mit eingebautem Fühler oder des Fernfühlers im freien Luftstrom).<br />
Bei schwierigen Einbausituationen werden Fernfühler oder<br />
Ferneinstellungen empfohlen. Die Sollwerte für <strong>die</strong> Raumtemperaturregelung<br />
müssen in der Regel vor Ort verstellt werden können.<br />
Heizungsoptimierungssysteme sollen im Absenkbetrieb <strong>die</strong> Raumwärmezufuhr<br />
bei Außentemperaturen ≥5°C vollständig unterbrechen und <strong>die</strong> Umwälzpumpen<br />
abschalten, um <strong>die</strong> Raumtemperatur bis auf eine vorgegebene<br />
Minimaltemperatur abzusenken. Entsprechend der Außen- und<br />
Raumtemperatur, dem thermischen Verhalten des Gebäudes (Speichermasse)<br />
und der verfügbaren maximalen Heizleistung wird nach einer<br />
Absenkphase der spätest mögliche Einschaltzeitpunkt der Wärmeversorgungsanlage<br />
ausgewählt. Es sollen nur selbstadaptierende Optimierungssysteme<br />
mit einem Temperaturfühler im Referenzraum zum Einsatz kommen.<br />
In Problemfällen kann es sinnvoll sein, mehrere Referenzräume<br />
herzurichten und über eine Auswahlschaltung aufzuschalten.<br />
Für Einzelräume mit stark unterschiedlichen Nutzungszeiten oder Raumgruppen,<br />
für <strong>die</strong> aus Wirtschaftlichkeitsgründen eine Gruppenregelung im<br />
Verteilsystem ausscheidet, bietet sich <strong>die</strong> Installation einer programmierbaren<br />
Einzelraumregelung an. Die Aufschaltung der Einzelraumregler auf einen<br />
zentralen Be<strong>die</strong>nplatz erlaubt es z. B. im Schulbereich, <strong>die</strong> jeweiligen<br />
Klassenraumtemperaturen den individuellen Nutzungszeiten anzupassen.<br />
Ist ein Gebäudeautomationssystem vorhandenen, empfiehlt es sich aus<br />
Gründen der einfacheren Be<strong>die</strong>nbarkeit, <strong>die</strong> Einzelraumregelung als Teil<br />
der Gebäudeautomation auszuführen.<br />
<strong>Heizanlagenbau</strong> <strong>2005</strong> 41
Die Auswahl, Berechnung und Anpassung der Ventile an den Heizwasser-<br />
Massenstrom sind anhand der betreffenden Herstellerunterlagen und in Anlehnung<br />
an <strong>die</strong> dort angegebenen Auslegungsbeispiele vorzunehmen. Die<br />
Maximalbegrenzung der Raumtemperatur auf <strong>die</strong> Sollwerte nach DIN EN<br />
12831 (oder AMEV-Heizbetrieb 2001) und <strong>die</strong> Minimalbegrenzung als Frostschutzfunktion<br />
sind von der Heizungsfirma herzustellen.<br />
3.7 Mess- und Überwachungsgeräte<br />
3.7.1 Ausstattungshinweis<br />
Die Heizanlagen sind soweit mit Messgeräten auszustatten wie es für einen<br />
sicheren und wirtschaftlichen Betrieb erforderlich ist. In <strong>die</strong>sem Sinne sind<br />
<strong>die</strong> VDI-Richtlinie 2068 und <strong>die</strong> AMEV-Hinweise EnMess 2001, Heizbetrieb<br />
2001 und EVA 92 zu beachten, soweit nachstehend keine anderen Forderungen<br />
erhoben werden.<br />
3.7.2 Messgeräte an Kesselanlagen<br />
3.7.2.1 Betriebswert<br />
Bei Heizkesseln müssen folgende Betriebswerte angezeigt werden:<br />
bei allen Kesselarten und -größen:<br />
• Betriebsdruck<br />
• Kesselvorlauftemperatur<br />
bei Brennwertkesseln:<br />
• Kesselrücklauftemperatur<br />
• Abgastemperatur<br />
bei Kesseln für flüssige oder gasförmige Brennstoffe ab einer Nennleistung<br />
von 1,0 MW:<br />
• Kesselrücklauftemperatur<br />
• Abgastemperatur am Kesselaustritt<br />
3.7.2.2 Registrierende Geräte bei Kesseln<br />
Soweit gemäß BImSchG gefordert, sind zur Überwachung der Emissionen<br />
entsprechende anzeigende und registrierende Geräte vorzusehen.<br />
42
3.7.2.3 Brennstoff- und Heizenergieverbrauch<br />
Es sind einzubauen:<br />
Betriebsstundenzähler je Leistungsstufe<br />
für jeden Brenner (ohne Vorlüftungszeit)<br />
zusätzlich 1 Brennstoffzähler je Brenner<br />
1 Zähler je Brenner und Energieart bei-<br />
modulierender Bauart<br />
bei flüssigen oder gasförmigen<br />
Brennstoffen<br />
bei ölgefeuerten Kesseln mit<br />
einer Leistung über 0,1 MW<br />
Heizölmengenzähler/Gaszähler<br />
3.7.3 Kontrolle der Wärmeversorgungsanlage<br />
Zur Kontrolle der Wärmeversorgungsanlage müssen folgende Messwerte<br />
erfasst werden:<br />
• Außenlufttemperatur an der Nordseite des Gebäudes (ggf. auf vorhandenes<br />
registrierendes Gerät aufschalten)<br />
• Vorlauf- und Rücklauftemperatur für jeden Heizkreis (Regelgruppe)<br />
Darüber hinaus sollten folgende Verbräuche (Arbeit) gezählt werden:<br />
• Wärmemenge für größere Wirtschaftswärmeverbraucher (Wäscherei,<br />
Küche) und Trinkwassererwärmung bei Wärmeleistung über 0,1 MW<br />
• Wärmemenge für verschiedene Nutzungen<br />
• Wärme-, Dampf- oder Kondensatmenge in Übergabe- und Unterstationen<br />
von Gebäuden/Gebäudegruppen, unabhängig von der Leistung<br />
• Wassermenge je Warmwasserbereiter, unabhängig von der Leistung<br />
Soweit eine Abrechnung mit Dritten erfolgen soll, sind geeichte Zähleinrichtungen<br />
zu verwenden.<br />
Laufende Aufzeichnungen durch Registriergeräte müssen möglich sein.<br />
Entsprechende Abgriffe an den vorhandenen Messfühlern sind vorzusehen.<br />
3.7.4 Überwachen von Unterstationen und Einzelheizungsanlagen<br />
Unterstationen von Wärmeversorgungsnetzen sowie unbeaufsichtigt zu betreibende<br />
Wärmeerzeugungsanlagen sind – soweit wirtschaftlich – fernzuüberwachen<br />
bzw. hinsichtlich einfacher Schaltvorgänge fernzusteuern. Bei<br />
größeren Liegenschaften mit umfangreichen technischen Anlagen ist der Einsatz<br />
eines Gebäudeautomationssystems mit zentralem Be<strong>die</strong>nplatz zu prüfen.<br />
<strong>Heizanlagenbau</strong> <strong>2005</strong> 43
Von nicht oder nur zeitweise besetzten Anlagen über 1,0 MW Gesamtleistung,<br />
<strong>die</strong> nicht fernüberwacht werden, ist eine Sammelstörmeldung zu einer<br />
ständig besetzten oder zumindest regelmäßig begangenen Stelle zu leiten.<br />
3.7.5 Gaswarnanlagen<br />
Gaswarnanlagen sollten vorgesehen werden in gasbetriebenen Heizzentralen<br />
• bei Gebäuden mit besonderer Nutzung, (z. B. Krankenhäuser) oder besonderer<br />
Bedeutung bzw. Wert (z. B. Museen)<br />
• bei einer Gesamtleistung ab 1,0 MW.<br />
Sie müssen im Störfall <strong>die</strong> Gaszufuhr absperren und Alarm geben.<br />
3.7.6 Betriebsstundenzähler<br />
Außer in den bereits genannten Fällen sollten bei Antriebsmotoren ab 1,0 kW<br />
(für nicht frequenzgeregelte Pumpen und Gebläse etc.) Betriebsstundenzähler<br />
vorgesehen werden.<br />
3.7.7 Wasser- und Stromverbrauch<br />
Zur Erfassung des gesamten Wasser- und Stromverbrauchs (Hilfsstoffe<br />
bzw. Hilfsenergien) in der Heizzentrale sind entsprechende Zähleinrichtungen<br />
vorzusehen. Zusätzliche Zähleinrichtungen für den Wasserverbrauch<br />
sind an jeder automatischen Nachspeiseeinrichtung für das Heizumlaufwasser<br />
vorzusehen.<br />
3.8 Pumpen<br />
3.8.1 Berechnen und Ausführen von Rohrleitungen und Rohrnetzen<br />
Rohrnetze müssen – möglichst unter Einsatz geeigneter EDV-Programme –<br />
dimensioniert werden. Durch <strong>die</strong> hydraulische Optimierung der Rohrdimensionen<br />
im Verteilnetz können eventuell zusätzliche Drosselorgane vermieden<br />
werden. Eine genügende Ventilautorität der Thermostatventile ist eine<br />
wesentliche Voraussetzung für eine einwandfreie Funktionalität der Regelung.<br />
Anzustreben ist eine Ventilautorität von 0,5. Eine Drosselung durch<br />
Voreinstellung des Ventils ist hierbei nicht zu berücksichtigen.<br />
Unter hydraulischem Abgleich versteht man zum einen <strong>die</strong> Begrenzung der<br />
Wasservolumenströme - <strong>die</strong> dem Wärmebedarf der Anlage entsprechen -<br />
und zum anderen <strong>die</strong> Regelung des Differenzdrucks. Dadurch werden Geräusche<br />
im gebäudeinternen Wärmeverteilnetz vermieden und auch im Auf-<br />
44
heizbetrieb hydraulisch ungünstig gelegene Heizkörper ausreichend mit<br />
Warmwasser versorgt.<br />
Die wirtschaftlich günstigste Rohrnetzdimensionierung bei Wärmeverteilnetzen<br />
in Gebäuden ist anzustreben. Als Anhaltswerte gelten Geschwindigkeiten<br />
zwischen 0,50 und 1,2 m/s und ein Druckgefälle von 100 Pa/m. Um eine<br />
hohe Ventilautorität zu erreichen, wird ein Druckgefälle für Strangleitungen<br />
von 50 bis 70 Pa/m empfohlen.<br />
Für Nah- und Fernwärmenetze gelten Anhaltswerte für <strong>die</strong> Geschwindigkeiten<br />
von 1 bis 2,5 m/s und 100 bis 150 Pa/m.<br />
3.8.2 Pumpenauswahl<br />
Zur Umwälzung des Heizwassers in Heizkreisen werden elektromotorisch<br />
angetriebene Kreiselpumpen oder, wenn <strong>die</strong>s aus wirtschaftlichen Gründen<br />
geboten ist, geregelte Strahlpumpen eingesetzt, <strong>die</strong> eine Anpassung des<br />
Volumenstroms erlauben.<br />
In der Regel werden Rohreinbaupumpen als Nass- oder Trockenläufer eingesetzt.<br />
Für Sonderanwendungen (z. B. Heißwasseranlagen) kommen Sockelpumpen<br />
zur Anwendung. Der Einsatz von Strahlpumpen kann sich insbesondere<br />
in ausgedehnten Wärmeversorgungsnetzen mit ausreichenden<br />
Differenzdrücken anbieten.<br />
Für Heizungspumpen sind keine Reservepumpen vorzusehen. Ausnahmen<br />
von <strong>die</strong>sem Grundsatz sind nur zu machen bei:<br />
• Pumpen für funktionswichtige Verbraucher mit besonderen Anforderungen<br />
an <strong>die</strong> Versorgungssicherheit.<br />
• Anlagen mit Wärmeströmen ab 1,0 MW zur Steigerung der Wirtschaftlichkeit<br />
und dabei gleichzeitig auch zur Sicherung der Versorgung. Oft ist<br />
eine Aufteilung in 2 x 70 % der Nennleistung sinnvoll.<br />
Auf <strong>die</strong> Forderung des § 12 Abs. 3 und 4 der EnEV nach Einsatz selbsttätig<br />
regelnder Pumpen wird hingewiesen. Da auch geregelte Pumpen erst ab<br />
einer gewissen Mindestleistung eine Anpassung an den tatsächlichen Bedarf<br />
ermöglichen, muss eine Überdimensionierung vermieden werden.<br />
<strong>Heizanlagenbau</strong> <strong>2005</strong> 45
3.9 Absperrorgane<br />
3.9.1 Absperreinrichtungen<br />
Um ein Auswechseln ohne Entleeren der Anlage zu ermöglichen, müssen<br />
Pumpen, Regelventile und ähnliche Armaturen mit Absperreinrichtungen<br />
versehen werden. Dabei sollten zur Einsparung von Absperreinrichtungen<br />
mehrere Anlagenteile zusammengefasst werden. Es sind wartungsfreie Armaturen<br />
zu verwenden.<br />
3.9.2 Entleerungs- und Entlüftungseinrichtungen<br />
Eine zentrale oder teilzentrale Entlüftung der Gebäudeheizung ist - soweit<br />
wirtschaftlich - anzustreben. Ansonsten ist eine Entlüftungsmöglichkeit an<br />
den Heizflächen vorzusehen.<br />
Automatischen Be- und Entlüfter sollten nicht eingesetzt werden.<br />
Sollten automatische Entlüfter notwendig sein, sind nur solche mit Schwimmerventilen<br />
in Metallausführung zulässig. Auf gute Zugänglichkeit sowie<br />
Frostfreiheit ist zu achten.<br />
3.9.3 Strangabsperrungen<br />
In Gebäuden mit mehreren Geschossen sollen <strong>die</strong> Hauptstränge absperrund<br />
entleerbar sein.<br />
Strangregulierventile ermöglichen <strong>die</strong> Volumenstromanpassung der Strangleitungen<br />
untereinander. Differenzdruckregler halten innerhalb eines regeltechnisch<br />
notwendigen Proportionalbandes den Differenzdruck im Strang<br />
konstant. Bevor Differenzdruckregler in den Hausstationen eingesetzt werden,<br />
sollte zur Ausnutzung der Vordrücke der Einbau von Strahlpumpen alternativ<br />
zu Regelkreisen mit Umwälzpumpen geprüft werden. Primärseitige<br />
Differenzdruckregler sollten nur bei hohen Druckschwankungen durch das<br />
Fernwärmenetz eingebaut werden. Durchflussregler werden für <strong>die</strong> konstante<br />
Regelung des eingestellten Durchflusses unabhängig von den<br />
Druckverhältnissen installiert.<br />
3.9.4 Heizkörperventile<br />
Die Konstruktionen müssen unter Berücksichtigung der örtlichen Nutzung<br />
widerstandsfähig gegen äußere Beschädigungen sein. Thermostatventilköpfe<br />
dürfen nur mit Spezialwerkzeugen demontierbar sein. Thermostatventile<br />
müssen der DIN EN 215 T1 entsprechen.<br />
46
Am Heizkörperrücklauf ist eine absperrbare Verschraubung mit Voreinstellung<br />
vorzusehen.<br />
3.9.5 Werkstoffe für Heißwasserarmaturen<br />
Bei HD-Heißwasserheizungen müssen Absperreinrichtungen und Rückschlagventile<br />
über DN 50 - über <strong>die</strong> Bestimmungen der DIN EN 12953 Teil 6<br />
hinaus - auch außerhalb der Heizzentrale, z. B. in Fernleitungen, Unterstationen<br />
aus geeigneten Werkstoffen mit ausreichenden Zähigkeitseigenschaften<br />
hergestellt sein (s. TRD 2002).<br />
3.10 Rohrleitungen<br />
3.10.1 Wärmeversorgungsnetze in Außenanlagen<br />
Für <strong>die</strong> Planung und Ausführung von Fernleitungen können <strong>die</strong> »Technischen<br />
Richtlinien für den Bau von Fernwärmenetzen« - herausgegeben von<br />
der Arbeitsgemeinschaft Fernwärme e.V. AGFW - bei der Vereinigung Deutscher<br />
Elektrizitätswerke - VDEW e.V. - herangezogen werden. Bei der Planung<br />
und Ausführung von Wärmeversorgungsleitungen der Bundeswehr ist<br />
<strong>die</strong> Musterplanung anzuwenden.<br />
Bei allen Fernleitungssystemen muss das Eindringen von Feuchtigkeit in<br />
<strong>die</strong> Wärmedämmung auf der gesamten Rohrstrecke registriert und zumindest<br />
manuell (auf 1 % der Messtrecke genau) geortet werden können.<br />
Die Trassenführung der Fernleitungen ist in Bestandsplänen vermaßt festzuhalten.<br />
Gleiches gilt für <strong>die</strong> Lage der Schweißnähte und <strong>die</strong> Messschleifen<br />
der Feuchteüberwachung.<br />
Für Anlagen über 100°C Betriebstemperatur sind geschweißte Rohre nach<br />
DIN EN 10217-1 oder nahtlose Rohre nach DIN EN 10216-1 zu wählen. Für<br />
geschweißte oder nahtlose mittelschwere Gewinderohre bis 1 1 ⁄ 4 Zoll gilt <strong>die</strong><br />
DIN EN 10255. Verbundmantelrohrsysteme bzw. Kunststoffmantelrohrsysteme<br />
unterliegen der DIN EN 253, 448, 488 und der DIN EN 489. Die Auslegung<br />
und Installation hat entsprechend der DIN EN 13941 zu erfolgen.<br />
In Liegenschaftsnetzen ist <strong>die</strong> Temperaturspreizung anhand einer Rohrnetz-<br />
Optimierungsrechnung festzulegen.<br />
<strong>Heizanlagenbau</strong> <strong>2005</strong> 47
3.10.2 Rohrnetz<br />
Für <strong>die</strong> Wärmeversorgungsleitungen sind in der Regel nahtlose oder geschweißte<br />
Stahlrohre nach DIN EN 10220 zu verwenden. Es ist jeweils <strong>die</strong><br />
preisgünstigste Ausführung zu wählen.<br />
Aus Kostengründen können in kleineren Anlagen bzw. bei kleineren Nennweiten<br />
Kupfer- bzw. Kunststoffrohre oder Kunststoffverbundrohrsysteme<br />
auch mit formschlüssiger Verbindung verwendet werden. Alle Kunststoffrohrleitungen<br />
müssen sauerstoffdicht nach DIN 4726 sein.<br />
Heizrohrleitungen sollten auf Putz verlegt werden, wenn es <strong>die</strong> Art und Nutzung<br />
des Gebäudes zulassen.<br />
Es ist auf eine klare Strangführung mit kurzen Heizkörperanschlussleitungen<br />
und sauber ausgebildeten Kreuzungen zu achten. Querschnittsveränderungen<br />
und Schweißnähte in senkrechten Leitungen sind möglichst unauffällig<br />
anzuordnen.<br />
Festpunkte sind in der Nähe von Abzweigungen oder Absperrorganen anzubringen.<br />
Die Dehnungsaufnahme der Rohrleitungen soll nach Möglichkeit<br />
durch Richtungsänderung und Einbau von Ausdehnungsbögen erfolgen,<br />
<strong>die</strong> jedoch <strong>die</strong> Nutzung der Räume nicht beeinträchtigen dürfen.<br />
Axialkompensatoren sind nur in Ausnahmefällen vorzusehen. Sie müssen<br />
exakt dimensioniert, leicht zugänglich und schnell auswechselbar sein.<br />
Sollte <strong>die</strong> Verlegung von Rohrleitungen im Fußbodenbereich (in oder unter<br />
dem Estrich) aus baulichen Gründen notwendig sein, bieten sich diffusionsdichte<br />
Kunststoffverbundrohrsysteme an. Diese können ohne oder mit geringem<br />
Formstückanteil verlegt werden. Diese Systeme sind gegen Außenkorrosion<br />
sicher.<br />
In nicht vor Feuchte geschützten Einbauorten sollten keine Stahlrohre eingesetzt<br />
werden.<br />
3.10.3 Wärmedämmung von Rohrleitungen und Armaturen<br />
Die Wärmeabgabe von Wärmeverteilungs- und Warmwasserleitungen sowie<br />
Armaturen ist durch Wärmedämmung nach Anhang 5 der EnEV zu begrenzen.<br />
Die Wärmedämmung der Leitungen soll, soweit unter wirtschaftlichen Gesichtpunkten<br />
vertretbar, einen erhöhten Wärmeschutz aufweisen.<br />
48
Es ist darauf zu achten, dass <strong>die</strong> Dämmstoffe unter Berücksichtigung der zu<br />
erwartenden Umgebungsbedingungen keine Korrosionen an dem Rohrmaterial<br />
auslösen können und den Anforderungen des Brandschutzes entsprechen<br />
(siehe DIN 18421 – Dämmarbeiten an technischen Anlagen –).<br />
Die Muster-Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Leitungsanlagen<br />
(Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie MLAR) der Fachkommission<br />
Bauaufsicht der Bauministerkonferenz (ARGEBAU) ist zu beachten.<br />
Zum Schutz der Wärmedämmung werden Blechummantelungen nur benötigt,<br />
wenn eine erhöhte Beschädigungsgefahr z. B. im Bereich von Transportwegen<br />
besteht.<br />
Bei der Verlegung von Stahlrohren in Fußbodenkanälen dürfen zur Vermeidung<br />
von Korrosionsschäden kanalfüllende Wärmedämmmaterialien nur<br />
dann eingesetzt werden, wenn das Eindringen von Feuchte sicher ausgeschlossen<br />
werden kann. Andernfalls sind Rohre und Isolierungen mit Abstand<br />
von den Kanalwänden und der Kanalsohle zu verlegen.<br />
3.11 Wasseraufbereitungsanlagen<br />
Wasseraufbereitungsanlagen sollen nur zum Einsatz kommen, wenn sie<br />
zum Schutz der Wärmeversorgungsanlagen vor innerer Korrosion und<br />
Steinbildung erforderlich sind.<br />
Allgemein sind <strong>die</strong> VDI-Richtlinie VDI 2035 – Vermeidung von Schäden in<br />
Warmwasserheizanlagen - Steinbildung in Wassererwärmungs- und Warmwasserheizanlagen<br />
– und <strong>die</strong> DIN EN 12952 und DIN EN 12953 zu beachten.<br />
Es muss aber kritisch geprüft werden, ob <strong>die</strong> Forderungen des Kesselund<br />
Apparateherstellers an <strong>die</strong> Wasserqualität damit übereinstimmen oder<br />
darüber hinausgehen. Diese Forderungen haben im Einzelfall Vorrang.<br />
Die Wasserqualität in Heizsystemen ist vor der Inbetriebnahme den gestellten<br />
Anforderungen anzupassen. Wegen der komplexen Zusammenhänge<br />
ist <strong>die</strong> Einschaltung einer geeigneten Untersuchungsstelle notwendig,<br />
wenn <strong>die</strong> sachverständige Beurteilung der Wasserqualität nicht selbst vorgenommen<br />
werden kann.<br />
3.11.1 Wasseranalysen<br />
Für <strong>die</strong> Auswahl der evtl. notwendigen Wasseraufbereitungsanlage und der<br />
Chemikalien ist eine Wasseranalyse nach DIN 50930 Teil 1 – Korrosionsverhalten<br />
von metallischen Werkstoffen gegenüber Wasser – erforderlich.<br />
<strong>Heizanlagenbau</strong> <strong>2005</strong> 49
3.11.2 Aufbereitungsverfahren<br />
Während der Planung muss anhand der Analyse des zur Verfügung stehenden<br />
Wassers geprüft und begründet werden, ob und ggf. in welchem Umfang<br />
bei Warmwasser-, Heißwasser- und Niederdruck-Dampf-Heizanlagen<br />
Maßnahmen zum Schutz vor Schäden durch Korrosion und/oder Steinbildung<br />
zu treffen sind. Die Angemessenheit des gewählten Aufbereitungsverfahrens<br />
ist nachzuweisen (z. B. durch Gutachten oder Bezug auf <strong>die</strong> vorgenannten<br />
Richtlinien).<br />
Wenn bei Anlagen eine Enthärtung vorzusehen ist, muss in der Regel eine<br />
Nachbehandlung des Speisewassers erfolgen. Das geschieht in erster Linie<br />
durch Maßnahmen zur Sauerstoffentfernung bzw. -bindung.<br />
3.11.3 Enthärtungsanlagen<br />
Diese Anlagen sind als wasserqualitätsgesteuerte Halbautomaten einzubauen<br />
(Auslösung des Regenerationsvorganges von Hand, danach erfolgt<br />
automatischer Ablauf). Die stündliche Wasserdurchsatzmenge ist nach bisherigen<br />
Erfahrungen anhand betriebsbedingter und systembezogener<br />
Wasserverluste auf <strong>die</strong> jeweils erforderliche Nachspeisemenge zu bemessen.<br />
Bei Dampferzeugern beträgt <strong>die</strong> Menge ca. 5 % der Kondensatmenge,<br />
sofern nicht versorgungsbedingte Kondensatverluste auftreten (z. B. Wäschereien).<br />
Zwischen zwei Regenerationen soll eine ausreichende Entnahmezeit<br />
liegen, bemessen aufgrund der Wasseranalyse, der Qualitätsanforderungen<br />
der Wärmeerzeuger und der Betriebsweise.<br />
Beim Einsatz von Ionenaustauschern sind zeitgesteuerte Umwälzpumpen<br />
für einen Kurzschlussbetrieb - zur Vermeidung von Härteschüben nach längeren<br />
Stillstandszeiten - einzubauen.<br />
3.11.4 Dosieranlagen<br />
Ist <strong>die</strong> Zugabe von Chemikalien zum Heizumlaufwasser erforderlich, so ist<br />
für jede Chemikalie ein eigener Ansetzbehälter mit regelbarer Dosierpumpe<br />
vorzusehen. Die Größe der Ansetzbehälter soll eine Entnahme über 70 Betriebsstunden<br />
ermöglichen.<br />
Durch Umschaltventile ist sicherzustellen, dass <strong>die</strong> Chemikalien wahlweise<br />
dem Kesselspeisewasserbehälter oder dem Kessel bzw. dem Fernleitungsnetz<br />
zugeführt werden können. Die Chemikalienzugabe zum Kesselspeisewasser<br />
ist automatisch - nach Möglichkeit in Abhängigkeit von der Wasser-<br />
50
qualität - vorzunehmen. Die Zugabe zum Umlaufwasser ist in der Regel manuell,<br />
nach Wasseranalyse vorzunehmen.<br />
Hydrazin oder ähnliche toxikologisch bedenkliche Substanzen sind auch<br />
wegen der Gefahr eines Übertritts in das Trinkwarmwasser dem Heizumlaufwasser<br />
nicht zuzusetzen.<br />
3.11.5 Probeentnahmekühler<br />
Bei Heißwasser- und Dampfkesselanlagen sind zur Überwachung des<br />
Speise- und Kesselwassers während des Betriebes Probeentnahmekühler<br />
und -hähne aus korrosionsbeständigem Material vorzusehen.<br />
3.11.6 Wasseruntersuchungsgeräte<br />
Für <strong>die</strong> laufende Wasseruntersuchung in Heizzentralen über 1,0 MW sind je<br />
nach Art der Wasseraufbereitung in einem geeigneten Wandschrank erstmalig<br />
bauseits Geräte und Reagenzien für folgende Untersuchungen mitzuliefern:<br />
• der Härte<br />
• des Phosphatgehaltes<br />
• der Dosierchemikalien<br />
• des pH-Wertes<br />
• der elektrischen Leitfähigkeit<br />
• der Alkalität (p- und m-Wert)<br />
• des Korrosionsproduktespiegels von Eisen und Kupfer<br />
(z. B. colorimetrisches Messverfahren)<br />
Soweit zweckmäßig können auch elektronische Messgeräte (z. B. für <strong>die</strong><br />
elektrische Leitfähigkeit) eingesetzt werden.<br />
3.12 Gebäudeinstallationen<br />
3.12.1 Allgemeines<br />
Die Gebäudeheizungen sind grundsätzlich als Warmwasserheizungen mit<br />
geschlossenem Kreislauf auszuführen. Andere Heizme<strong>die</strong>n (z. B. Luft) können<br />
eingesetzt werden für:<br />
• hohe Räume (wie Werkhallen, Flugzeughallen)<br />
• Sport- und Ausbildungshallen<br />
• Lagerhallen<br />
• Räume mit besonderer Zweckbestimmung<br />
soweit <strong>die</strong>s wirtschaftlich ist.<br />
<strong>Heizanlagenbau</strong> <strong>2005</strong> 51
Bei Neubauten mit Wasser als Heizmedium wird eine Vorlauftemperatur<br />
zwischen 45°C und max. 60°C (mit Trinkwassererwärmungsanlagen max.<br />
70°C) empfohlen. Die gewählte Spreizung der Vor- und Rücklauftemperatur<br />
sollte nach wirtschaftlichen Betrachtungen bei 10–20 K liegen. Die Aufheizleistung<br />
nach DIN EN 12831 soll durch kurzzeitiges Erhöhen der Vorlauftemperatur<br />
und/oder des Wasservolumenstroms erreicht werden. Eine Vergrößerung<br />
der Heizflächen ist dadurch nicht erforderlich. Wohnungen sind<br />
gesondert zu betrachten.<br />
Bei Instandsetzungen und Sanierungen wasserbeheizter Anlagen in Verbindung<br />
mit Wärmeschutzmaßnahmen am Gebäude ist <strong>die</strong> Vorlauftemperatur<br />
der Gebäudeheizung entsprechend der Verbesserung des Wärmeschutzes<br />
anzupassen und der hydraulische Abgleich der Heizungsanlage neu zu berechnen.<br />
3.12.2 Raumheizflächen<br />
Als Raumheizflächen sind grundsätzlich wirtschaftliche Ausführungen von<br />
Radiatoren oder Heizplatten zu verwenden. Konvektoren-, Fußboden- und<br />
Deckenheizungen sind auf Einzelfälle zu beschränken. In Hallen kann eine<br />
Strahlungsheizung eingesetzt werden, sofern <strong>die</strong>s wirtschaftlich ist.<br />
Es ist darauf zu achten, dass <strong>die</strong> Regelcharakteristiken und <strong>die</strong> Abhängigkeit<br />
der Wärmeabgabe von der Heizmitteltemperatur aller an einem Regelkreis<br />
angeschlossenen Heizflächen gleich sind.<br />
Bei der Bemessung der Heizflächen nach DIN EN 12831 sind gegenüber<br />
der DIN 4701 höhere Lüftungswärmeverluste zu berücksichtigen. Bei Neubauten<br />
bestehen wegen der geringeren Transmissionswärmeverluste nach<br />
EnEV besonders hohe Anforderungen an <strong>die</strong> Regelbarkeit der Heizleistungen.<br />
Für Wohnungen kann darüber hinaus eine Aufheizreserve bei der Bemessung<br />
der Heizflächen gefordert werden, wenn eine zentrale Anhebung<br />
der Vorlauftemperatur den Anforderungen des Mieters nach einer individuellen<br />
Aufheizung der Wohnung nicht genügt. Hierzu sind besondere Vereinbarungen<br />
mit dem Vermieter zu treffen und zu dokumentieren (siehe DIN<br />
EN 12828, Ziff. 4.1).<br />
Zur Kompensation des Kälteeinfalls und zur Strahlungskompensation der<br />
Fensterscheiben soll <strong>die</strong> Ansichtsfläche des Heizkörpers mit der Fensterfläche<br />
korrespon<strong>die</strong>ren. Anforderungen zur Beseitigung von Behaglichkeitsdefiziten<br />
sind nach VDI 6030 in einem Pflichtenheft festzulegen. Ein Vergrö-<br />
52
ßern der Heizflächen mit höheren Leistungsreserven kann zu unwirtschaftlichen<br />
Lösungen führen. Stattdessen sind bei der Heizflächenauslegung<br />
ausgewogene Lösungen unter Berücksichtigung der unterschiedlichen<br />
technischen, optischen und wirtschaftlichen Faktoren anzustreben.<br />
Um <strong>die</strong> Wärmeabgabe bei mehrlagigen Plattenheizkörpern nicht zu behindern,<br />
muss <strong>die</strong> Unterkante von geschlossenen Fensterbänken oder sonstiger<br />
Abdeckungen mindestens 10 cm über dem Heizkörper liegen. Zur<br />
leichteren Reinigung der Fußböden müssen Radiatoren und Heizplatten<br />
mindestens 12 cm Fußbodenabstand haben.<br />
Radiatoren und Heizplatten müssen leicht zu reinigen und mit handelsüblichem<br />
Heizkörperlack zu streichen sein.<br />
3.12.3 Raumlufterhitzer<br />
Raumlufterhitzer für Hallen mit großen Toren (z. B. Werkhallen, Flugzeughallen)<br />
sind so zu verriegeln, dass sie nur bei geschlossenen Toren betrieben<br />
werden können. Die Heizwasserzirkulation ist unter Beachtung der Einfriergefahr<br />
zu unterbrechen.<br />
Die Lärmemissionen der Raumlufterhitzer dürfen <strong>die</strong> Nutzung der Räume<br />
nicht beeinträchtigen.<br />
<strong>Heizanlagenbau</strong> <strong>2005</strong> 53
4 Räume, Gebäude und Übergabestationen für Wärmeerzeugungsanlagen<br />
4.1 Lage der Räume und Gebäude<br />
4.1.1 Standort<br />
Maßgebend für <strong>die</strong> Lage der Zentralen Wärmeerzeugungsanlage ist <strong>die</strong> Platzierung<br />
im jeweiligen Verbraucherschwerpunkt und der günstigste Standort<br />
der Schornsteine (ggf. Anbindung an das jeweils höchste Gebäude).<br />
In besonderen Fällen kann <strong>die</strong> Errichtung eines separaten Gebäudes für <strong>die</strong><br />
Wärmeerzeugungsanlage zweckmäßig (große Leistung, örtliche Gegebenheit)<br />
oder durch Sicherheitsvorschriften erforderlich sein.<br />
Wärmeerzeugungsanlagen können auch im obersten Geschoss eines Gebäudes<br />
(Dachzentralen) angeordnet werden, wenn es wirtschaftlich oder<br />
bei Gefahr von Hochwasser notwendig ist. Auf bauliche Maßnahmen zur<br />
Vermeidung von Geräuschübertragung und zum Schutz gegen ausströmende<br />
Abgase ist besonders zu achten.<br />
Für <strong>die</strong> Durchführung von Instandhaltungsarbeiten müssen <strong>die</strong> Anlagen zugänglich<br />
sein. Für den Austausch von Komponenten sind geeignete Transportöffnungen<br />
vorzusehen.<br />
Wird <strong>die</strong> Gebäudeheizung an eine Wärmeerzeugungsanlage außerhalb des<br />
Bauwerks oder an Fernwärme angeschlossen, ist grundsätzlich ein gesonderter<br />
Hausanschlussraum, bzw. Hausanschlussbereich vorzusehen,<br />
der unbefugten Personen nicht zugänglich sein darf. In Gebäuden, <strong>die</strong> nicht<br />
ständig zugänglich sind, ist durch geeignete Anordnung, z. B. mit äußerem<br />
Zugang, sicherzustellen, dass das Betreuungspersonal bzw. der technische<br />
Betriebs<strong>die</strong>nst <strong>die</strong>sen Raum bzw. Bereich auch außerhalb der Nutzungszeiten<br />
des übrigen Bauwerks betreten kann. Die Heizkreise der Gebäudeheizung<br />
müssen in <strong>die</strong>sem Raum, bzw. <strong>die</strong>sem Bereich, von der Fernleitung<br />
getrennt und separat entleert werden können.<br />
Im Hausanschlussraum sind ggf. auch <strong>die</strong> Trinkwassererwärmung für das<br />
Gebäude aufzustellen, bzw. <strong>die</strong> Anschlüsse an eine vorhandene Fernwärmeversorgung<br />
unterzubringen.<br />
Im Hausanschlussraum ist an gut zugänglicher Stelle das Schaltschema<br />
der Wärmeversorgungsanlage und der Wassererwärmungsanlage in dauerhafter<br />
Form anzubringen.<br />
<strong>Heizanlagenbau</strong> <strong>2005</strong> 55
Die Technischen Anschlussbedingungen des Fernwärmeversorgers (TAB)<br />
und das Regelwerk der Arbeitsgemeinschaft für Wärme- und Heizkraftwirtschaft<br />
e.V. (AGFW) sind zu beachten.<br />
4.1.2 Transportwege für <strong>die</strong> Brennstoffanlieferung<br />
Für <strong>die</strong> Anlieferung der Brennstoffe und ggf. den Abtransport von Verbrennungsrückständen<br />
sind geeignete Zu- und Abfahrtmöglichkeiten zu schaffen.<br />
4.2 Anforderungen an Räume und Gebäude<br />
4.2.1 Bauordnungsrechtliche Anforderungen / Brandschutz<br />
Es wird auf <strong>die</strong> Feuerungsverordnungen bzw. auf <strong>die</strong> Bauordnungen und<br />
Heizraumrichtlinien der Länder hingewiesen. Die Richtlinie VDI 2050 ist zu<br />
beachten.<br />
4.2.2 Erweiterung von Zentralen Wärmeerzeugungsanlagen<br />
Soweit eine spätere Erweiterung der Gebäude bzw. Liegenschaften geplant<br />
ist, soll der Aufstellungsraum für den möglichen Endausbau vorgesehen<br />
bzw. erweiterungsfähig entworfen werden. Bei der Herrichtung für den Endausbau<br />
dürfen <strong>die</strong> Kosten aus vorzeitiger Kapitalbindung nicht größer sein<br />
als <strong>die</strong> Mehrkosten für das nachträgliche Herstellen zusätzlichen Raumes.<br />
Die Unvorhersehbarkeit des Bedarfs, seine Eintrittszeit und <strong>die</strong> Entwicklung<br />
technischer Alternativen sollte vorzeitige Investitionen auf das Äußerste beschränken.<br />
Außerdem müssen Transportöffnungen und -wege für auszutauschende<br />
Anlageteile für <strong>die</strong> im Endausbau erforderlichen Bedingungen<br />
ausgelegt werden.<br />
Grundsätzlich ist ein ausreichender Platz für <strong>die</strong> Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten<br />
vorzusehen.<br />
Bei freistehenden Zentralen Wärmeerzeugungsanlagen sollte eine spätere<br />
bauliche Erweiterung stets möglich sein.<br />
56
4.3 Abgasanlagen, Zu- und Ablufteinrichtungen, Kondensatbeseitigung<br />
4.3.1 Allgemeines<br />
Bei der Verfeuerung von Brennstoffen wie Kohle, Heizöl, Gas oder Holz entstehende<br />
Abgase müssen in geeigneten Abgasleitungen (meist Schornsteinen)<br />
über das Dach des Gebäudes ins Freie geleitet werden. Die Planung<br />
und <strong>die</strong> Errichtung von Schornsteinen ist problemlos, solange <strong>die</strong> zu transportierenden<br />
Abgase hohe Temperaturen, geringe Schadstoffkonzentrationen<br />
und niedrige Taupunkte aufweisen.<br />
Bei der Gestaltung der Schornsteine sowie der Zu- und Ablufteinrichtungen<br />
für <strong>die</strong> Heizzentrale sind <strong>die</strong> bautechnischen Belange sowie <strong>die</strong> des Umweltschutzes<br />
vorrangig zu beachten. Daneben sind zu den einschlägigen<br />
öffentlich-rechtlichen Verordnungen, Richtlinien und DIN-Normen zusätzlich<br />
<strong>die</strong> Forderungen der Kessel- und Schornsteinhersteller zu beachten.<br />
Im allgemeinen sind folgende Forderungen an <strong>die</strong> Schornsteinanlagen zu<br />
stellen:<br />
• Für jeden Kessel ist ein eigener, der Feuerungsleistung und den Druckverhältnissen<br />
angepasster Schornsteinzug vorzusehen.<br />
• Für erkennbare spätere Erweiterungen können weitere Schornsteinzüge<br />
bzw. <strong>die</strong> dafür erforderlichen Platzreserven wirtschaftlich sein.<br />
• Schornsteine müssen über ausreichende Wärmedämmung verfügen.<br />
• Die Höhe der Schornsteine ist erforderlichenfalls aufgrund einer Immissionsprognose<br />
gemäß BlmSchG und den darauf basierenden Verordnungen<br />
festzulegen.<br />
• Schornsteine müssen auch bei Flachdächern eine ausreichende Höhe<br />
über Dach aufweisen, um einwandfreie Zugverhältnisse zu schaffen und<br />
Belästigungen durch Abgase mit Sicherheit auszuschließen.<br />
4.3.2 Anforderungen an Abgasanlagen bei Einsatz moderner Heiztechniken<br />
Die Energieeinsparung und <strong>die</strong> damit notwendigerweise verbundene Entwicklung<br />
zu niedrigen Abgastemperaturen bei Wärmeerzeugern mit niedrigen<br />
Wärmeträgertemperaturen, mit leistungsgeregelten Brennern und bei<br />
Brennwertgeräten, erfordern weiterentwickelte Schornsteinsysteme.<br />
An Schornsteine für niedrige Abgastemperaturen muss <strong>die</strong> Forderung<br />
gestellt werden, dass es infolge des Wasserdampfes, der in den Abgasen<br />
enthalten ist, bei Unterschreitung des Taupunktes nicht zu einer Durchfeuchtung<br />
der Schornsteinkonstruktion kommt. Durch entsprechende Kon-<br />
<strong>Heizanlagenbau</strong> <strong>2005</strong> 57
struktionen wird daher das Konzept verfolgt, <strong>die</strong> Innenschale dicht gegen<br />
ablaufendes Kondensat und mit hohem Dampfdiffusionswiderstand auszubilden<br />
(z. B. Edelstahlrohr, keramische Innenglasur).<br />
Alternativ hierzu wird durch zusätzliche Hinterlüftung der Einsatzbereich der<br />
herkömmlichen dreischaligen Isolier-Schornsteine zu niedrigen Abgastemperaturen<br />
hin erweitert.<br />
Geeignete sogenannte feuchteunempfindliche Schornsteine müssen eine<br />
bauaufsichtliche Zulassung haben.<br />
Bei Abgastemperaturen unter 60°C sind <strong>die</strong> Abgase von Feuerstätten ggf.<br />
mit Hilfe eines Gebläses in druckdichten Abgasleitungen, <strong>die</strong> in einem zu belüftenden<br />
Schornstein oder Schacht anzuordnen sind, über Dach zu fördern.<br />
Die einschlägigen bauaufsichtlichen Regelungen sind zu beachten.<br />
4.3.3 Kondensatbeseitigung<br />
Das aus Feuerungsanlagen oder Absorptionswärmepumpen mit feuerbeheizten<br />
Austreibern sowie aus verbrennungsmotorischen Antrieben mit Abgaswärmenutzung<br />
anfallende Kondensat ist nach den Bestimmungen der<br />
Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V. -<br />
ATV-Arbeitsblatt A 251 »Kondensate aus Brennwertkesseln« - zu behandeln.<br />
Davon abweichende Vorschriften können von jeder unteren Wasserbehörde<br />
individuell festgelegt werden.<br />
Die Kondensatwasserleitungen sollten aus beständigen Werkstoffen nach<br />
DIN 1986, Teil 4 bestehen.<br />
58
5 Abnahme/Übergabe<br />
In der Abnahmeprüfung für Heizungsanlagen müssen alle wesentlichen<br />
Punkte systematisch geprüft werden. Die Systematik kann analog dem in<br />
der DIN-EN 12599 für mechanisch betriebene RLT-Anlagen festgelegten<br />
Verfahren aufgebaut werden. Die Durchführung der Prüfung sollte bereits<br />
im Leistungsverzeichnis beschrieben und vertraglich vereinbart werden. In<br />
der Ausschreibung sollen auch für das Erbringen der Betriebsunterlagen<br />
und des hydraulischen Abgleichs Einheitpreise vereinbart werden.<br />
Die Abnahmeprüfung muss sich neben der Prüfung, ob <strong>die</strong> verwendeten<br />
Anlagenkomponenten nach Vertrag geeignet und aufeinander abgestimmt<br />
sind, auch auf <strong>die</strong> Erfüllung der vorgesehenen technischen und regelungstechnischen<br />
Funktionen erstrecken.<br />
5.1 Betriebsunterlagen<br />
Vom Auftragnehmer sind aussagekräftige und nachvollziehbare Berechnungsunterlagen<br />
und Dokumentationen nach VOB/C DIN ATV 18380 zu<br />
übergeben. In großen Heiznetzen eignet sich für das Verständnis hydraulischer<br />
Zusammenhänge eine farbig angelegte, zweidimensionale Darstellung<br />
des Gesamtnetzes, in der auch <strong>die</strong> Drosselorgane mit den gebäudebezogenen<br />
Einstellungen eingetragen sind.<br />
Neben den Wartungs- und Be<strong>die</strong>nungsanleitungen ist auch eine Zusammenstellung<br />
der wichtigsten technischen Daten und Einstellparameter<br />
zu übergeben. Die Durchführung des hydraulischen Abgleichs der gesamten<br />
Anlage ist in einer tabellarischen Übersicht zu dokumentieren.<br />
Das Schaltschema der jeweiligen Anlage und der zugehörigen Unterstationen<br />
bzw. Heizkreise ist im Heizraum an gut zugänglicher Stelle in dauerhafter<br />
Form anzubringen.<br />
Beim Einsatz von Wärmeerzeugern sind vom Hersteller geeignete Reinigungsmethoden<br />
und Reinigungsmittel sowie Konservierungsmethoden und<br />
Konservierungsmittel (Handelsname und Analyse der Chemikalien) zu benennen.<br />
<strong>Heizanlagenbau</strong> <strong>2005</strong> 59
5.2 Hydraulischer Abgleich<br />
Der einwandfreie hydraulische Abgleich ist eine wesentliche Voraussetzung<br />
für einen störungsfreien und wirtschaftlichen Betrieb. Die Überprüfung der<br />
Leistungserfüllung ist deshalb besonders wichtig. Die Durchführung und<br />
Kontrolle des hydraulischen Abgleichs erfolgt auf der Grundlage fortgeschriebener<br />
Berechnungsunterlagen (Heizlast, Heizflächenauslegung,<br />
Rohrnetzberechnung und Drosselschemata) und der daraus resultierenden<br />
Einstellungen aller Drosselorgane.<br />
Funktionsmessungen zur Kontrolle des hydraulischen Abgleichs sind gemäß<br />
VOB, Teil C DIN 18380 Sonderleistungen, <strong>die</strong> gesondert vereinbart und<br />
vergütet werden müssen. Die Funktionsmessungen können zur Kostenbegrenzung<br />
auf eine vorher festzulegende Anzahl (z. B. 10 % der Heizflächen<br />
und Drosselorgane) begrenzt werden. Werden Mängel festgestellt, ist <strong>die</strong><br />
Anzahl der Stichproben zu erhöhen.<br />
60
<strong>Heizanlagenbau</strong> <strong>2005</strong> 61
Anhang<br />
Abkürzungen zitierter Gesetze, Verordnungen, Vorschriften und Technischer Regeln<br />
AGFW Arbeitsgemeinschaft für Wärme und Heizkraftwirtschaft -<br />
AGFW - e. V. bei dem Verband der Elektrizitätswirtschaft -<br />
VDEW - e. V.<br />
AMEV<br />
ATV-DVWK<br />
BImSchG<br />
DIN<br />
DVGW<br />
EnEG<br />
EnEV<br />
FCKW-<br />
Halon-VerbotsV<br />
FK HuK<br />
GefStoffVO<br />
GGVS<br />
MinöStG<br />
Arbeitskreis Maschinen- und Elektrotechnik staatlicher und<br />
kommunaler Verwaltungen<br />
Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und<br />
Abfall e.V.<br />
Bundes-Immissionsschutzgesetz;<br />
Normen des Deutschen Instituts für Normung e.V.<br />
Deutsche Vereinigung des Gas- und Wasserfaches e.V.<br />
Gesetz zur Einsparung von Energie in Gebäuden (Energieeinsparungsgesetz)<br />
Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz und energiesparende<br />
Anlagentechnik bei Gebäuden (Energieeinsparverordnung)<br />
Verordnung zum Verbot von bestimmten, <strong>die</strong> Ozonschicht<br />
abbauenden Halogenkohlenwasserstoffen<br />
Fachkommission Haustechnik und Krankenhausbau des<br />
Hochbauausschusses der ARGEBAU<br />
Verordnung zum Schutz vor gefährlichen Stoffen (Gefahrstoffverordnung)<br />
Verordnung über <strong>die</strong> innerstaatliche und grenzüberschreitende<br />
Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (Gefahrgutverordnung<br />
Straße)<br />
Mineralölsteuergesetz<br />
62
Musterverordnung über Feuerungsanlagen und Brennstoff-<br />
lagerung in Gebäuden<br />
MLAR<br />
Musterfeuerungsverordnung<br />
TA Luft<br />
TAB-Fernwärme<br />
TRbF<br />
TRD<br />
TRF<br />
VAwS<br />
VDI<br />
VDMA<br />
VOB<br />
Muster-Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen<br />
an Leitungsanlagen (Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie)<br />
Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft - TA Luft<br />
Technische Anschlussbedingungen für Fernwärme<br />
Technische Regeln für brennbare Flüssigkeiten<br />
Technische Regeln für Dampfkesselanlagen<br />
Technische Regeln Flüssiggas<br />
Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden<br />
Stoffen und über Fachbetriebe<br />
Richtlinien des Vereines Deutscher Ingenieure e.V.<br />
Verband der Investitionsgüterindustrie<br />
Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen<br />
<strong>Heizanlagenbau</strong> <strong>2005</strong> 63
Mitarbeiter<br />
Ulrich Kniel<br />
(Obmann)<br />
Berthold Engelhardt<br />
Manfred Kahle<br />
Gerhard Köbbert<br />
Frank Leuteritz<br />
Friedhelm Niggemeier<br />
Eduard Rabe<br />
Johann Steuer<br />
Thomas Wirz<br />
Ministerium für Städtebau und Wohnen,<br />
Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen<br />
Landesbetrieb LBB Rheinland-Pfalz<br />
Landeshauptstadt Hannover, Fachbereich Bauen<br />
- Hochbau -<br />
Ministerium der Finanzen des Landes Brandenburg<br />
- Bauabteilung -<br />
Stadtverwaltung Dessau<br />
- Hochbauamt -<br />
Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW Detmold<br />
Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung<br />
Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung<br />
Oberfinanzdirektion Münster<br />
64
Bestellungen unter:<br />
amev@elch-graphics.de · Fax (030) 44 03 33 99<br />
Satz, Druck und Vertrieb:<br />
Elch Graphics · Digitale- und Printme<strong>die</strong>n GmbH & Co. KG<br />
Immanuelkirchstraße 3/4 · 10405 Berlin