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Heizanlagenbau 2005 - Baumassnahmen für die Gaststreitkräfte ABG

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Hinweise<br />

zum Planen und Bauen<br />

von Wärmeversorgungsanlagen<br />

für öffentliche Gebäude<br />

(<strong>Heizanlagenbau</strong> <strong>2005</strong>)<br />

Aufgestellt und herausgegeben vom Arbeitskreis Maschinen- und Elektrotechnik<br />

staatlicher und kommunaler Verwaltungen (AMEV) Berlin <strong>2005</strong>


Hinweise<br />

zum Planung und Bauen<br />

von Wärmeversorgungsanlagen<br />

für öffentliche Gebäude<br />

(<strong>Heizanlagenbau</strong> <strong>2005</strong>)<br />

lfd. Nr.: 86<br />

Aufgestellt und herausgegeben vom Arbeitskreis<br />

Maschinen- und Elektrotechnik staatlicher<br />

und kommunaler Verwaltungen (AMEV)<br />

Berlin <strong>2005</strong><br />

Geschäftsstelle des AMEV im<br />

Bundesministerium für Verkehr,<br />

Bau- und Wohnungswesen, Ref. BS 22<br />

10117 Berlin, Telefon: (018 88) 300 7722<br />

Telefax: (018 88) 300 19 20<br />

e-mail: amev@bmvbw.bund.de<br />

Der Inhalt <strong>die</strong>ser Broschüre darf nur nach vorheriger Zustimmung<br />

der AMEV-Geschäftsstelle auszugsweise vervielfältigt werden.<br />

Die Bedingungen für <strong>die</strong> elektronische Nutzung der AMEV-Empfehlungen<br />

sind zu beachten (siehe www.amev-online.de).<br />

Kostenlose Informationen über Neuerscheinungen<br />

erhalten Sie bei der Geschäftsstelle des AMEV.<br />

amev@bmvbw.bund.de<br />

www.amev-online.de


Inhaltsverzeichnis<br />

Vorwort .................................................................................................................... 7<br />

1 Allgemeines................................................................................................ 9<br />

1.1 Anwendungsbereich .................................................................................. 9<br />

1.2 Verwendete Begriffe .................................................................................... 9<br />

1.2.1 Wärmeversorgungsanlagen........................................................................ 9<br />

1.2.2 Heizlast für <strong>die</strong> Gebäudebeheizung............................................................ 9<br />

1.2.3 Heizlast im Sommer .................................................................................. 9<br />

1.2.4 Feuerungsleistung ...................................................................................... 9<br />

1.2.5 Nennwärmeleistung .................................................................................... 9<br />

2 Grundsätze für <strong>die</strong> Planung und Ausführung von Heizanlagen .......... 11<br />

2.1 Integrale Planung ........................................................................................ 11<br />

2.1.1 Planungsgrundsätze der TGA .................................................................... 12<br />

2.1.2 Technische Anforderungen ........................................................................ 13<br />

2.2 Sparsamer Energieverbrauch .................................................................... 14<br />

2.3 Umweltschutz .............................................................................................. 15<br />

2.4 Wartungsaufwand........................................................................................ 15<br />

2.5 Unerprobte Werkstoffe, Bauteile und Konstruktionen ................................ 15<br />

3 Technische Richtlinien für Wärmeerzeugungsanlagen ........................ 17<br />

3.1 Wärmeerzeugungsanlagen ........................................................................ 17<br />

3.1.1 Auswahl der Wärmeerzeuger...................................................................... 17<br />

3.1.2 Bemessung der Wärmeerzeuger ................................................................ 17<br />

3.1.3 Aufteilung der Kesselleistungen.................................................................. 18<br />

3.1.4 Aufbau und Steuerung von Mehrkesselanlagen ........................................ 19<br />

3.1.5 Auswahl der Brenner (Heizöl und Gas) ...................................................... 19<br />

3.1.6 Kesselreinigung und -konservierung .......................................................... 20<br />

3.2. Wahl der Energieträger / Energielieferung.................................................. 20<br />

3.2.1 Ermittlung der Energiekosten...................................................................... 20<br />

3.2.2 Kombination mehrerer Energieträger bzw. Energielieferarten.................... 21<br />

2


3.3 Trinkwassererwärmungsanlagen ................................................................ 21<br />

3.3.1 Bauarten ...................................................................................................... 21<br />

3.3.1.1 Trinkwarmwasserspeicher .......................................................................... 22<br />

3.3.1.2 Durchfluss-Trinkwassererwärmer mit heizseitigem Wärmespeicher ........ 23<br />

3.3.2 Auslegungskriterien .................................................................................... 24<br />

3.3.3 Legionellenprophylaxe ................................................................................ 25<br />

3.4 Brennstofflagerung...................................................................................... 26<br />

3.4.1 Größe der Lager .......................................................................................... 26<br />

3.4.2 Heizöl- und Flüssiggaslager........................................................................ 27<br />

3.4.3 Lager für Holzpellets.................................................................................... 28<br />

3.5 Umweltfreundliche Wärmeerzeugung ........................................................ 28<br />

3.5.1 Biomasse-/Biogas-Anlagen ........................................................................ 28<br />

3.5.1.1 Einsatzkriterien ............................................................................................ 29<br />

3.5.1.2 Brennstoffaufbereitung................................................................................ 29<br />

3.5.1.3 Anlagenaufbau ............................................................................................ 29<br />

3.5.2 Solarthermische Anlagen ............................................................................ 30<br />

3.5.2.1 Einsatzmöglichkeiten .................................................................................. 30<br />

3.5.2.2 Einsatzkriterien ............................................................................................ 30<br />

3.5.2.3 Anlagentechnik............................................................................................ 31<br />

3.5.3 Wärmepumpen............................................................................................ 31<br />

3.5.3.1 Wärmequellen ............................................................................................ 31<br />

3.5.3.2 Eignungsbedingungen................................................................................ 32<br />

3.5.3.3 Auslegung .................................................................................................. 32<br />

3.5.3.4 Bauarten ...................................................................................................... 33<br />

3.5.4 Blockheizkraftwerke (BHKW) ...................................................................... 33<br />

3.5.4.1 Einsatzgebiet .............................................................................................. 33<br />

3.5.4.2 Energiebedarfsanalyse................................................................................ 34<br />

3.5.4.3 Auslegung .................................................................................................. 34<br />

3.5.4.4 Anlagenaufbau ............................................................................................ 35<br />

3.5.4.5 Instandhaltung und Wartung ...................................................................... 35<br />

3.5.5 Brennstoffzellen .......................................................................................... 36<br />

3.5.5.1 Funktionsweise............................................................................................ 36<br />

3.5.5.2 Einsatzmöglichkeiten .................................................................................. 36<br />

3.5.5.3 Anlagentypen .............................................................................................. 36<br />

3.5.6 Mikrogasturbinen ........................................................................................ 36<br />

3.5.6.1 Einsatzbereich ............................................................................................ 36<br />

3.5.6.2 Anlagentechnik............................................................................................ 37<br />

3.5.6.3 Merkmale .................................................................................................... 37<br />

<strong>Heizanlagenbau</strong> <strong>2005</strong> 3


3.6 Regelung/Steuerung von Wärmeversorgungsanlagen .............................. 37<br />

3.6.1 Wärmeerzeuger .......................................................................................... 37<br />

3.6.2 Verteilungseinrichtungen und Verbrauchergruppen .................................. 38<br />

3.6.2.1 Statische Heizflächen .................................................................................. 39<br />

3.6.2.2 Raumlufttechnische Anlagen ...................................................................... 39<br />

3.6.2.3 Wirtschaftswärmeverbraucher, Trinkwassererwärmung ............................ 39<br />

3.6.3. Digitale Regel- und Steuerungstechnik, Gebäudeautomation .................. 40<br />

3.6.4 Raumtemperaturregelung .......................................................................... 41<br />

3.7 Mess- und Überwachungsgeräte................................................................ 42<br />

3.7.1 Ausstattungshinweis.................................................................................... 42<br />

3.7.2 Messgeräte an Kesselanlagen .................................................................... 42<br />

3.7.2.1 Betriebswert ................................................................................................ 42<br />

3.7.2.2 Registrierende Geräte bei Kesseln ............................................................ 42<br />

3.7.2.3 Brennstoff- und Heizenergieverbrauch ...................................................... 43<br />

3.7.3 Kontrolle der Wärmeversorgungsanlage .................................................... 43<br />

3.7.4 Überwachen von Unterstationen und Einzelheizungsanlagen .................. 43<br />

3.7.5 Gaswarnanlagen ........................................................................................ 44<br />

3.7.6 Betriebsstundenzähler ................................................................................ 44<br />

3.7.7 Wasser- und Stromverbrauch...................................................................... 44<br />

3.8 Pumpen ...................................................................................................... 44<br />

3.8.1 Berechnen und Ausführen von Rohrleitungen und Rohrnetzen ................ 44<br />

3.8.2 Pumpenauswahl.......................................................................................... 45<br />

3.9 Absperrorgane ............................................................................................ 46<br />

3.9.1 Absperreinrichtungen.................................................................................. 46<br />

3.9.2 Entleerungs- und Entlüftungseinrichtungen .............................................. 46<br />

3.9.3 Strangabsperrungen .................................................................................. 46<br />

3.9.4 Heizkörperventile ........................................................................................ 46<br />

3.9.5 Werkstoffe für Heißwasserarmaturen .......................................................... 47<br />

3.10 Rohrleitungen .............................................................................................. 47<br />

3.10.1 Wärmeversorgungsnetze in Außenanlagen................................................ 47<br />

3.10.2 Rohrnetz ...................................................................................................... 48<br />

3.10.3 Wärmedämmung von Rohrleitungen und Armaturen ................................ 48<br />

3.11 Wasseraufbereitungsanlagen...................................................................... 49<br />

3.11.1 Wasseranalysen .......................................................................................... 49<br />

3.11.2 Aufbereitungsverfahren .............................................................................. 50<br />

3.11.3 Enthärtungsanlagen .................................................................................... 50<br />

4


3.11.4 Dosieranlagen ............................................................................................ 50<br />

3.11.5 Probeentnahmekühler ................................................................................ 51<br />

3.11.6 Wasseruntersuchungsgeräte ...................................................................... 51<br />

3.12 Gebäudeinstallationen ................................................................................ 51<br />

3.12.1 Allgemeines ................................................................................................ 51<br />

3.12.2 Raumheizflächen ........................................................................................ 52<br />

3.12.3 Raumlufterhitzer .......................................................................................... 53<br />

4 Räume, Gebäude und Übergabestationen<br />

für Wärmeerzeugungsanlagen ................................................................ 55<br />

4.1 Lage der Räume und Gebäude .................................................................. 55<br />

4.1.1 Standort ...................................................................................................... 55<br />

4.1.2 Transportwege für <strong>die</strong> Brennstoffanlieferung.............................................. 56<br />

4.2 Anforderungen an Räume und Gebäude .................................................. 56<br />

4.2.1 Bauordnungsrechtliche Anforderungen / Brandschutz .............................. 56<br />

4.2.2 Erweiterung von Zentralen Wärmeerzeugungsanlagen ............................ 56<br />

4.3 Abgasanlagen, Zu- und Ablufteinrichtungen, Kondensatbeseitigung........ 57<br />

4.3.1 Allgemeines ................................................................................................ 57<br />

4.3.2 Anforderungen an Abgasanlagen bei Einsatz moderner Heiztechniken.... 57<br />

4.3.3 Kondensatbeseitigung ................................................................................ 58<br />

5 Abnahme/Übergabe .................................................................................. 59<br />

5.1 Betriebsunterlagen ...................................................................................... 59<br />

5.2 Hydraulischer Abgleich .............................................................................. 60<br />

Anhang .................................................................................................................... 62<br />

Mitarbeiter.................................................................................................................. 64<br />

<strong>Heizanlagenbau</strong> <strong>2005</strong> 5


Vorwort<br />

Im »Arbeitskreis Maschinen- und Elektrotechnik staatlicher und kommunaler Verwaltungen<br />

(AMEV)« sind Fachingenieure des Bundes, der Länder, der Städte und Gemeinden<br />

zusammengeschlossen. Der AMEV hat <strong>die</strong> Aufgabe, Grundlagen für <strong>die</strong><br />

Wirtschaftlichkeit der Gebäude- und Betriebstechnik zu schaffen.<br />

Auf Grund technischer Neuentwicklungen und neuer Vorschriften im Sinne eines<br />

nachhaltigen Umweltschutzes wurde <strong>die</strong> bisher gültige AMEV-Empfehlung »<strong>Heizanlagenbau</strong><br />

95« überarbeitet.<br />

Die neue »<strong>Heizanlagenbau</strong> <strong>2005</strong>« unterstützt das Planen und Bauen von Wärmeversorgungs-<br />

und Wassererwärmungsanlagen für öffentliche Gebäude. Sie zeigt Kriterien<br />

für <strong>die</strong> Auswahl und Gestaltung der Anlagentechnik auf, <strong>die</strong> im Rahmen einer integralen<br />

Planung zur Senkung der Betriebskosten, zu einer Verminderung der<br />

Umweltbelastung und zur Schonung natürlicher Ressourcen beitragen. Die bestehenden<br />

AMEV-Hinweise z. B. für umweltschonendes Bauen in der öffentlichen Verwaltung<br />

»Umweltcheck 2001« werden damit ergänzt.<br />

Die neuen Vorgaben der Energieeinsparverordnung (EnEV) zur<br />

• CO 2 -Reduzierung zum Zwecke des Klimaschutzes<br />

• Senkung des allgemeinen Ressourcenverbrauchs<br />

• Senkung der Betriebskosten<br />

sowie <strong>die</strong> DIN EN 12831 sind in der vorliegenden »<strong>Heizanlagenbau</strong> <strong>2005</strong>« berücksichtigt<br />

worden. Neu sind Hinweise zur integralen Planung und zu Energieprognosen<br />

über <strong>die</strong> Gebäudehüllfläche nach VDI 2067 Blatt 10 und 11 z. B. bei Architekten-Wettbewerben.<br />

Innovative und umweltfreundliche Techniken zur Wärmeerzeugung wurden ergänzt,<br />

Anforderungen an Kesselanlagen aktualisiert und Hinweise für <strong>die</strong> Abnahme von Heizungsanlagen<br />

und den hydraulischen Abgleich aufgenommen. Berücksichtigt wurden<br />

auch <strong>die</strong> Auslegung von Heizungssystemen nach der neuen DIN EN 12828 und<br />

<strong>die</strong> aktuellen Erkenntnisse zur Legionellenprophylaxe in Trinkwassererwärmungsanlagen.<br />

Weitere Hinweise auf aktuelle AMEV-Empfehlungen befinden sich auf der Internetseite<br />

des AMEV unter www.amev-online.de.<br />

Ministerialrat<br />

Ministerialrat<br />

Dipl.-Ing. Jürgen Hardkop<br />

Dipl.-Ing. Ulrich Kniel<br />

Vorsitzender des AMEV Obmann der <strong>Heizanlagenbau</strong> <strong>2005</strong><br />

<strong>Heizanlagenbau</strong> <strong>2005</strong> 7


1 Allgemeines<br />

1.1 Anwendungsbereich<br />

Diese Hinweise sind anwendbar für alle Neu-, Um- und Erweiterungsbauten,<br />

sowie im möglichen Umfang bei Bauunterhaltungsarbeiten in Liegenschaften<br />

der öffentlichen Hand.<br />

1.2 Verwendete Begriffe<br />

1.2.1 Wärmeversorgungsanlagen<br />

Unter Wärmeversorgungsanlagen im Sinne <strong>die</strong>ser Richtlinien sind Anlagen<br />

der Kostengruppen 420 und 544 der DIN 276 »Kosten im Hochbau« zu verstehen.<br />

Sie <strong>die</strong>nen der Erzeugung und/oder Verteilung von Wärme innerhalb<br />

von Liegenschaften und Gebäuden.<br />

1.2.2 Heizlast für <strong>die</strong> Gebäudebeheizung<br />

Die Heizlast eines Gebäudes ist nach der DIN EN 12831 »Heizungsanlagen<br />

in Gebäuden, Verfahren zur Berechnung der Norm-Heizlast« unter Berücksichtigung<br />

der dort genannten Raumtemperaturen zu ermitteln. Sie setzt<br />

sich aus dem Transmissions- und dem Lüftungswärmeverlust zusammen<br />

und wird ergänzt um eine Aufheizleistung, <strong>die</strong> bei abgesenktem Heizbetrieb<br />

erforderlich werden kann.<br />

1.2.3 Heizlast im Sommer<br />

Die sommerliche Heizlast ergibt sich aus dem Bedarf für:<br />

• Trinkwassererwärmung<br />

• raumlufttechnische Anlagen in besonderen Fällen<br />

• sonstige Zwecke (z. B. Wirtschaftswärme) und<br />

• Temperaturanhebung besonderer Räume, Raumgruppen oder Gebäude<br />

(z. B. Krankenzimmer, Sanitätsräume usw.)<br />

1.2.4 Feuerungsleistung<br />

Die Feuerungsleistung ist <strong>die</strong> im Brennstoff enthaltenen Energie, wobei der<br />

Heizwert Hu zugrunde gelegt wird.<br />

1.2.5 Nennwärmeleistung<br />

Die Nennwärmeleistung ist <strong>die</strong> höchste von dem Heizkessel im Dauerbetrieb<br />

nutzbar abgegebene Wärmemenge je Zeiteinheit. Ist der Heizkessel<br />

für einen Nennwärmebereich eingerichtet, so ist <strong>die</strong> Nennwärmeleistung <strong>die</strong><br />

in den Grenzen des Nennwärmeleistungsbereiches fest eingestellte und auf<br />

einem Zusatzschild angegebene höchste nutzbare Wärmeleistung. Ohne<br />

Herstellerangabe gilt der höchste Wert des Nennwärmeleistungsbereichs.<br />

<strong>Heizanlagenbau</strong> <strong>2005</strong> 9


2 Grundsätze für <strong>die</strong> Planung und Ausführung von Heizanlagen<br />

Heiz- und Trinkwassererwärmungsanlagen sind unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten<br />

für Bau und Betrieb und entsprechend der Forderung nach<br />

einem sparsamen, umweltschonenden und nachhaltigen Energieverbrauch<br />

zu errichten.<br />

2.1 Integrale Planung<br />

Die Betriebskosten von Gebäuden können hochgerechnet auf <strong>die</strong> gesamte<br />

Nutzungsdauer ein Mehrfaches der Investitionskosten ausmachen. Wesentlicher<br />

Bestandteil der Betriebskosten sind <strong>die</strong> Energiekosten.<br />

Der Gesamtenergiebedarf geplanter Gebäude ist unter Beachtung des<br />

Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit und der Sparsamkeit mit baulichen, architektonischen<br />

und anlagentechnischen sowie organisatorischen Maßnahmen<br />

zu minimieren.<br />

Energierelevant sind vor allem <strong>die</strong> Entscheidungen über den Standort und<br />

<strong>die</strong> Kompaktheit des Gebäudes (A/V-Verhältnis), <strong>die</strong> Ausrichtung der Gebäudelängsseiten,<br />

<strong>die</strong> Dachneigungsrichtung, <strong>die</strong> Anteile der Fenster- und<br />

Fassadenflächen und <strong>die</strong> Anordnung der Räume mit ähnlichen klimatischen<br />

und technischen Anforderungen. Diese baulichen Festlegungen können<br />

während späterer Planungsphasen und im Betrieb nicht mehr korrigiert<br />

werden und müssen daher bei der Konzeptentwicklung besonders beachtet<br />

und im Sinne einer integrierten Planung fachübergreifend optimiert werden.<br />

Qualitative Hinweise dazu enthalten <strong>die</strong> AMEV-Empfehlungen für umweltschonendes<br />

Bauen in der öffentlichen Verwaltung – Umweltcheck 2001.<br />

Zum frühestmöglichen Zeitpunkt sollte in enger Zusammenarbeit zwischen<br />

Bauherrn, Architekten und Fachingenieuren ein Energiekonzept für das Gebäude<br />

und <strong>die</strong> Technische Gebäudeausrüstung unter Beachtung umweltschonender,<br />

ökologischer und wirtschaftlicher Gesichtspunkte entwickelt<br />

und im Planungsfortschritt weiter optimiert werden. Die Auswirkungen der<br />

einzelnen Planungsvarianten auf Wirtschaftlichkeit und Energiebedarf können<br />

ohne quantitative Abschätzungen jedoch nur unzureichend beurteilt<br />

werden. Bewährt haben sich DV-gestützte Energieprognosen an Hand der<br />

Gebäudehüllfläche nach VDI 2067 Blatt 10 und 11.<br />

Energieprognosen unterschiedlicher Gebäudeentwürfe bei gleichem<br />

Raumprogramm haben ergeben, dass <strong>die</strong> Unterschiede zwischen den<br />

Energiekosten der einzelnen Gebäudeentwürfe bedeutsam sein können.<br />

Die Betriebskostenunterschiede korrelieren mit ähnlich großen Unterschie-<br />

<strong>Heizanlagenbau</strong> <strong>2005</strong> 11


den beim Energieverbrauch der Gebäude und den damit verbundenen Belastungen<br />

der Umwelt mit CO 2 und anderen Schadstoffen.<br />

Bei Architektenwettbewerben sind <strong>die</strong> energetischen und ökologischen Anforderungen<br />

bereits bei der Auslobung zu konkretisieren und als Prüfkriterium<br />

zu benennen. Für <strong>die</strong> eingereichten Gebäudeentwürfe werden dynamische<br />

Energiebedarfsberechnungen über <strong>die</strong> Gebäudehüllfläche nach<br />

VDI 2067 Blatt 10 und 11 für Heizen und Kühlen empfohlen. Bei allen Energieprognosen<br />

sind wirtschaftliche Materialqualitäten für den baulichen Wärmeschutz<br />

zu Grunde zu legen. Die Betriebskosten für Heizenergie und<br />

Kälte während der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Gebäude sollten<br />

ermittelt und einer vergleichenden Bewertung mit den anderen Gebäudeentwürfen<br />

und/oder dem Gebäudebestand unterzogen werden. Auf <strong>die</strong>ser<br />

Basis können <strong>die</strong> Preisgerichte <strong>die</strong> architektonischen, funktionalen, wirtschaftlichen<br />

und ökologischen Aspekte der einzelnen Entwürfe in<br />

ausgewogener Weise berücksichtigen.<br />

Energieprognosen der beschriebenen Art sollten auch dann durchgeführt<br />

werden, wenn Gebäude ohne vorherigen Architektenwettbewerb realisiert<br />

werden und <strong>die</strong> geplante Hauptnutzfläche (HNF) mehr als 5.000 m 2 beträgt.<br />

2.1.1 Planungsgrundsätze der TGA<br />

Bei der Planung der Technischen Gebäudeausrüstung sind Nutzen-Kosten-<br />

Untersuchungen für unterschiedliche Versorgungskonzepte zu erstellen.<br />

Für Wirtschaftlichkeitsberechnungen wird <strong>die</strong> VDI 6025 - Betriebswirtschaftliche<br />

Berechnungen für Investitionsgüter und Anlagen - in Verbindung mit<br />

der VDI 2067 - Wirtschaftlichkeit gebäudetechnischer Anlagen; Grundlagen<br />

und Kostenberechnung - empfohlen.<br />

Als Arbeitshilfe für <strong>die</strong> Abschätzung von Einsparpotentialen durch verbesserte<br />

technische Ausstattung ist <strong>die</strong> VDI 3808 – Energiewirtschaftliche Beurteilungskriterien<br />

für heiztechnische Anlagen – in Verbindung mit den Auswertungen<br />

vorhandener Betriebsdateien geeignet. Die Entscheidungsfindung<br />

sollte in Form einer projektbezogenen Checkliste dokumentiert werden.<br />

Für Baumaßnahmen an denkmalgeschützten Gebäuden wird auf <strong>die</strong> Empfehlungen<br />

in VDI 3817 – Denkmalwerte Gebäude, Technische Gebäudeausrüstung<br />

– verwiesen.<br />

Bei der Aufstellung eines Energiekonzeptes für den Bau oder <strong>die</strong> Grundinstandsetzung<br />

von Wärmeversorgungsanlagen und Gebäuden sind auch<br />

12


Mehraufwendungen für energiesparende Maßnahmen zu untersuchen. Zusätzliche<br />

Aufwendungen sind wirtschaftlich vertretbar, wenn sie innerhalb<br />

der üblichen Nutzungsdauer der Anlagen oder Gebäudeteile durch <strong>die</strong> eintretenden<br />

Einsparungen erwirtschaftet werden können. Bei annähernder<br />

Kostengleichheit nach einem Wirtschaftlichkeitsvergleich z. B. nach<br />

VDI 2067 ist jeweils <strong>die</strong> Lösung zu bevorzugen, <strong>die</strong> den geringsten Energiebedarf<br />

erwarten lässt.<br />

2.1.2 Technische Anforderungen<br />

Die Wärmeversorgung der Gebäude innerhalb einer Liegenschaft sowie ggf.<br />

für angrenzende Liegenschaften sollte zentral vorgenommen werden, sofern<br />

nicht im Einzelfall eine dezentrale Versorgung wirtschaftlicher ist, z. B. für <strong>die</strong><br />

Versorgung von Verbrauchern kleiner Leistung, <strong>die</strong> mit höheren Temperaturen<br />

als das Heiznetz betrieben werden müssen (Küche, Wäscherei etc.).<br />

Es ist aus wirtschaftlicher und energietechnischer Sicht für <strong>die</strong> gesamte Liegenschaft<br />

auch zu prüfen, ob außerhalb der Heizperiode <strong>die</strong> Heizzentrale<br />

und das Wärmeverteilungsnetz in Betrieb gehalten werden müssen oder ob<br />

nicht für besondere Nutzungen eine gesonderte örtliche Wärmeerzeugung<br />

vorgesehen werden soll.<br />

Wärme darf grundsätzlich nur in der Form (Temperaturniveau und Druckstufe<br />

des Wärmeerzeugers) erzeugt werden, in der sie benötigt wird. Als<br />

Wärmeträger wird grundsätzlich Wasser verwendet.<br />

Ein möglicher Anschluss an ein Fernwärmeversorgungsnetz ist bei gleicher<br />

Wirtschaftlichkeit oder bei Vorliegen anderer Gründe einer eigenen Wärmeerzeugung<br />

vorzuziehen. Fernwärme aus Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen<br />

sollte dann grundsätzlich Priorität haben.<br />

Die Wärmeversorgung der Gebäudeheizung aus eigenen Nahwärmeversorgungsnetzen<br />

soll möglichst direkt erfolgen. Bei Anschluss an öffentliche<br />

Fernwärmeversorgungsnetze sind grundsätzlich Sekundärkreisläufe vorzusehen,<br />

wenn Leckagen des Heizsystems im Gebäude zu unvertretbaren<br />

Schäden führen können, wenn <strong>die</strong> Temperatur des Versorgungsnetzes wesentlich<br />

höher ist als 110 °C oder entsprechende Bedingungen des Wärmelieferanten<br />

vorliegen.<br />

Um <strong>die</strong> Wärmeverteilungsverluste und <strong>die</strong> Wasserumlaufmengen gering zu<br />

halten, ist das Heizmedium sowohl in den Gebäudeheizungen als auch in<br />

den Fernleitungen auf eine möglichst niedrige und der Witterung entspre-<br />

<strong>Heizanlagenbau</strong> <strong>2005</strong> 13


chend gleitend angepasste Temperatur einzustellen und in den Heizflächen<br />

so weit wie möglich und wirtschaftlich vertretbar abzukühlen.<br />

Anlagen, <strong>die</strong> einer ständigen Beaufsichtigung bedürfen, sind nach Möglichkeit<br />

zu vermeiden.<br />

Einzelne Dienst- und Mietwohnungen in den Gebäuden oder in der Liegenschaft<br />

erhalten grundsätzlich eigene Heizanlagen. Ausnahmen sind zu begründen.<br />

Die Entwurfs- und Ausführungskriterien für zentrale Warmwasser-Heizungsanlagen<br />

sind in der DIN EN 12828 festgelegt.<br />

2.2 Sparsamer Energieverbrauch<br />

Das Wärmeversorgungskonzept ist - unter Wahrung der Wirtschaftlichkeit -<br />

stets auf das Ziel eines sparsamen Energieverbrauchs auszurichten. Neben<br />

dem Einsatz von Heizkesseln mit hohem Wirkungsgrad, wie z. B. Brennwertkessel,<br />

kann mit Hilfe anderer effizienter Techniken der Primärenergiebedarf<br />

erheblich gesenkt werden.<br />

Dabei sind insbesondere in Betracht zu ziehen:<br />

• Nutzung von Abwärme<br />

• Nutzung von Kraft-Wärme-Kopplung, z. B. Fernwärme,<br />

Blockheizkraftwerke<br />

• Einsatz von Nachschaltheizflächen bzw. der Einsatz von<br />

Brennwertkesseln zur Abkühlung der Verbrennungsgase<br />

bis nahe an <strong>die</strong> Umgebungstemperatur<br />

• Einsatz von Wärmepumpen zur Nutzung von Niedertemperaturabwärme<br />

oder Umweltwärme<br />

• Einsatz Solarthermischer Anlagen<br />

• Nutzung von Biomasse/Biogas<br />

• Nutzung der Geothermie<br />

Für <strong>die</strong> Mehrzahl der genannten Systeme gilt, dass sie eine Niedertemperaturwärmeabnahme<br />

voraussetzen. Dabei ist <strong>die</strong> mögliche Energieeinsparung<br />

umso höher, je niedriger <strong>die</strong> Temperatur des nachgeschalteten Wärmeabnehmers<br />

gewählt werden kann.<br />

Für Wärmeversorgungsanlagen und Wärmetauscher von RLT-Anlagen kann<br />

<strong>die</strong>s durch entsprechende Bemessung der Wärmeübertragungsflächen erreicht<br />

werden. Sofern aus verfahrenstechnischen Gründen bei Wirtschaftswärme<br />

eine hohe Systemtemperatur gefordert wird, ist zu prüfen, ob <strong>die</strong><br />

14


Wärmeabnehmer durch eigene ggf. dezentrale Wärmeerzeugungsanlagen<br />

wirtschaftlicher versorgt werden können.<br />

Der Einsatz besonders effizienter Techniken zur Wärmeerzeugung ist in der<br />

Regel mit höheren Investitionskosten verbunden.<br />

Die Jahresdauerlinie von Wärmeversorgungsanlagen, <strong>die</strong> der Deckung der<br />

Heizlast <strong>die</strong>nen, zeigt für Leistungsspitzen relativ geringe Nutzungszeiten.<br />

Zur Begrenzung der finanziellen Belastung sind deshalb bei Einsatz mehrerer<br />

Wärmeerzeuger <strong>die</strong> kostenintensiven Wärmeerzeuger nur für eine<br />

Grundlast auszulegen. Der darüber hinausgehende Leistungsbedarf ist<br />

durch preisgünstigere Wärmeerzeuger abzudecken. Der Energieeinsparungseffekt<br />

wird dadurch nur unwesentlich beeinflusst.<br />

2.3 Umweltschutz<br />

Der starke Anstieg des CO2-Gehaltes der Atmosphäre wird im Wesentlichen<br />

auf <strong>die</strong> Verbrennung fossiler Energieträger zurückgeführt. Dem Energieverbrauch<br />

ist damit heute noch der größte Teil der Umweltbelastung zuzuweisen.<br />

Zum Beispiel verbrauchen private Haushalte 30 % der gesamten<br />

Endenergie, wovon allein 78 % für <strong>die</strong> Raumheizung benötigt werden.<br />

Wegen der Vorbildfunktion sollten bei Bauten der öffentlichen Hand, wenn<br />

<strong>die</strong>s aus gesamtwirtschaftlicher Sicht vertretbar ist, auch über <strong>die</strong> gesetzlichen<br />

Anforderungen hinaus Maßnahmen zum Umweltschutz vorgesehen<br />

werden.<br />

2.4 Wartungsaufwand<br />

Wärmeversorgungsanlagen bedürfen einer regelmäßigen Inspektion und<br />

Wartung. Für <strong>die</strong> effiziente Durchführung der Maßnahmen ist ein ungehinderter<br />

Zutritt, ausreichender Platz sowie ein wartungsfreundlicher Aufbau<br />

der Anlagen erforderlich. Hinweise zur Optimierung - bereits in der Planungsphase<br />

- finden sich in der Empfehlung »Betreiben haustechnischer<br />

Anlagen« der FK HuK.<br />

2.5 Unerprobte Werkstoffe, Bauteile und Konstruktionen<br />

Stoffe und Bauteile müssen den Bestimmungen der VOB/C - DIN 18 380<br />

Abschn. 2 genügen.<br />

Die Verwendung von noch nicht ausreichend erprobten Baustoffen, Bauteilen<br />

und Konstruktionen darf nur dann zugelassen werden, wenn <strong>die</strong>se<br />

<strong>Heizanlagenbau</strong> <strong>2005</strong> 15


gegenüber den bisher gebräuchlichen erhebliche Vorteile erwarten lassen<br />

und eine ausreichende Erprobung aus besonderen Gründen nicht abgewartet<br />

werden kann. Vor Einsatz solcher Baustoffe, Bauteile und Konstruktionen<br />

ist <strong>die</strong> Vorlage neutraler und zuverlässiger Gutachten (z. B. von Materialprüfungsämtern)<br />

über deren sicheren Gebrauchswert zu fordern.<br />

Vor der Verwendung derartiger Stoffe oder Bauteile ist entsprechend<br />

§ 13 VOB/A stets zu prüfen, in welchem Umfang <strong>die</strong> Verjährungsfrist für<br />

Mängelansprüche über <strong>die</strong> Regelfrist des § 13 Nr. 4 VOB/B hinaus verlängert<br />

werden muss. Eine derartige Vereinbarung ist in <strong>die</strong> Vertragsbedingungen<br />

aufzunehmen.<br />

16


3 Technische Richtlinien für Wärmeerzeugungsanlagen<br />

3.1 Wärmeerzeugungsanlagen<br />

3.1.1 Auswahl der Wärmeerzeuger<br />

Wärmeerzeugungsanlagen sind bei Vorhandensein eines Energienutzungskonzeptes<br />

nach den dort getroffenen Festlegungen auszuwählen. Als Wärmeerzeuger<br />

werden empfohlen:<br />

• Fernwärmeeinspeisung, bevorzugt aus Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen<br />

• regenerative Wärmeerzeuger<br />

• Blockheizkraftwerke (dezentrale BHKW)<br />

• Brennwert- oder Niedertemperatur-Heizkessel<br />

Standardkessel sind in der Regel nicht einzusetzen.<br />

3.1.2 Bemessung der Wärmeerzeuger<br />

Für <strong>die</strong> Bemessung der Nennwärmeleistung von Wärmeerzeugungsanlagen<br />

sind folgende Gleichzeitigkeitsfaktoren angemessen:<br />

• Wärmeleistung für <strong>die</strong> Raumheizung 1,0<br />

• Zusatz-Wärmeleistung für raumlufttechnische Anlagen 0,6 – 0,9<br />

• Wärmeleistung für Wirtschaftswärme 0,3 – 0,8<br />

• Wärmeleistung für Trinkwassererwärmung 0 – 1,0<br />

Wenn der Heizbetrieb nachts und an Wochenenden abgesenkt werden soll,<br />

um Energie und Kosten einzusparen, ist <strong>die</strong> erforderliche Aufheizlast nach<br />

DIN EN 12831 bei der Bemessung des Wärmeerzeugers zu berücksichtigen.<br />

Die in DIN EN 12828 Ziff. 4.1 genannten Auslegungskriterien sind zwischen<br />

Planer und Auftraggeber projektspezifisch zu klären. Die getroffenen<br />

Vereinbarungen sind zu dokumentieren.<br />

Bei der Nutzung von Fernwärme ist bei hoher Sommerlast ggf. der ungünstigste<br />

Betriebspunkt in der Übergangszeit, bei der kleinsten Temperaturspreizung<br />

des Fernwärmewassers, für <strong>die</strong> Auslegung der Wärmetauscher<br />

zu berücksichtigen. Das Gleiche gilt für <strong>die</strong> Bemessung der vertraglichen<br />

Anschlussleistung (z. B. Volumenstrombegrenzung), für <strong>die</strong> eine Berücksichtigung<br />

der Aufheizlast im Auslegungsfall auch nachteilig sein kann.<br />

Bei Wärmeversorgungsanlagen über 1 MW oder bei besonderen Bedarfsfällen<br />

empfiehlt sich, <strong>die</strong> Gesamtwärmeleistung mit Hilfe von Tageslastdiagrammen<br />

zu ermitteln.<br />

Wenn in bestehenden Liegenschaften <strong>die</strong> Wärmeerzeugungsanlage oder<br />

der Fernwärmeanschluss erweitert werden soll oder Wärmeerzeuger aus-<br />

<strong>Heizanlagenbau</strong> <strong>2005</strong> 17


getauscht werden sollen, ist <strong>die</strong> Gesamtwärmeleistung mit Hilfe der VDI<br />

3815 – Grundsätze für <strong>die</strong> Bemessung der Leistung von Wärmeerzeugern –<br />

möglichst genau zu ermitteln.<br />

Stehen verschiedene Wärmeerzeugungsverfahren zur Auswahl an, so ist<br />

neben der maximalen Heizlast der Verbraucher auch <strong>die</strong> Jahresdauerlinie<br />

zu berücksichtigen. Hier muss bestimmt werden, welchen Anteil jeder Wärmeerzeuger<br />

zur Deckung der Jahres-Heizlast beiträgt. Bei ausgedehnten<br />

Fernwärmenetzen kann <strong>die</strong> Nennleistung der Wärmeerzeuger zur Berücksichtigung<br />

der Netzverluste um bis zu 5 % erhöht werden.<br />

Bei Niedrigenergiehausstandard mit Gas- und Ölkesseln kann sich <strong>die</strong> Kesselleistung<br />

durch <strong>die</strong> eingebundene Trinkwassererwärmung ergeben, so<br />

dass <strong>die</strong> Wärmeerzeugungsanlage bereits eine Aufheizreserve enthält.<br />

Über <strong>die</strong> so ermittelte Gesamtnennwärmeleistung hinaus darf nur in besonders<br />

begründeten Ausnahmefällen eine weitere Reserveleistung vorgesehen<br />

werden.<br />

3.1.3 Aufteilung der Kesselleistungen<br />

Für <strong>die</strong> Kombination unterschiedlicher Wärmeerzeuger ist <strong>die</strong> Aufteilung<br />

der Gesamt-Wärmeerzeugerleistung an Hand der Jahresdauerlinie zu optimieren.<br />

Hierbei sind besonders <strong>die</strong> Grundlasten und der Sommerbetrieb zu<br />

berücksichtigen. Als Anhalt gilt folgendes:<br />

bis 0,4 MW 1 Wärmeerzeuger<br />

über 0,4 MW<br />

2 Wärmeerzeuger<br />

Andere Aufteilungen hinsichtlich Anzahl und Größe der Wärmeerzeuger<br />

können vorgesehen werden, wenn <strong>die</strong>s aus Wirtschaftlichkeitsgründen oder<br />

sonstigen Gründen erforderlich ist. Niedertemperatur- und Brennwertkessel<br />

weisen im Teillastbereich einen besseren Wirkungsgrad auf als im Volllastbetrieb.<br />

Gas-Brennwertkessel als Einkesselanlagen mit modulierend geregelter<br />

Feuerungsleistung können auch bei Nennwärmeleistungen über 0,4 MW<br />

wirtschaftlicher und verbrauchsgünstiger als Mehrkesselanlagen sein.<br />

18


3.1.4 Aufbau und Steuerung von Mehrkesselanlagen<br />

Für <strong>die</strong> hydraulischen Schaltungen von Mehrkesselanlagen ist neben dem<br />

VDMA Einheitsblatt 24 770 insbesondere zu beachten:<br />

Bei Brennwertnutzung ist der Einsatz einer »Hydraulischen-Weiche« vom<br />

Grundsatz her nicht zulässig (Rücklauftemperaturanhebung muss vermieden<br />

werden); bei NT-Kesseln sollte auf sie verzichtet werden.<br />

Wenn mehrere Wärmeerzeuger vorhanden sind, sind <strong>die</strong>se mit einer Folgeschaltung<br />

nach einem Lastprogramm zu schalten. Die Freigabe eines Folgekessels<br />

soll mit einstellbarer Verzögerung erfolgen, um ein zu häufiges<br />

»Takten« zu verhindern.<br />

3.1.5 Auswahl der Brenner (Heizöl und Gas)<br />

Maßgebend für <strong>die</strong> Auswahl und Leistungsanpassung der Brenner sind:<br />

Für Grundlastwärmeerzeuger sind höhere Anforderungen an <strong>die</strong> Leistungsanpassung<br />

zu stellen als für Spitzenlastwärmeerzeuger, <strong>die</strong> nur wenige 100<br />

Stunden im Jahr im Einsatz sind.<br />

Bei Wärmeerzeugern mit Brennern, <strong>die</strong> mit mehrstufiger oder stufenloser<br />

Leistungsanpassung ausgerüstet sind, ist darauf zu achten, dass auch bei<br />

Betriebszuständen mit niedriger Last <strong>die</strong> Abgase geringerer Temperatur<br />

ohne Schädigung der nachgeschalteten Rauchgaswege abgeführt werden<br />

können.<br />

Im Allgemeinen soll <strong>die</strong> Leistungsanpassung der Brenner entsprechend der<br />

Kesselleistung mindestens folgendem Standard entsprechen:<br />

Brenner für Kesseleinheiten<br />

bis 0,07 MW<br />

Leistungsanpassung<br />

2-Punkt-Regler (ein/aus)<br />

(bei Gas stufenlos)<br />

0,07 – 0,4 MW 2-Stufen-Betrieb als Dauerbetrieb<br />

über 0,4 MW<br />

stufenlos<br />

Bei Brennwertkesseln ist es zur Ausnutzung des max. möglichen Nutzungsgrades<br />

vorteilhaft, stufenlos (modulierend) geregelte Brenner einzusetzen.<br />

Die Kondensation der Verbrennungsgase tritt nur während des Brennerbetriebes<br />

und bei Rücklauftemperaturen unterhalb des Abgastaupunktes ein.<br />

<strong>Heizanlagenbau</strong> <strong>2005</strong> 19


Durch <strong>die</strong> modulierende Betriebsweise in einem weit gespreizten Regelverhältnis<br />

- vorteilhaft zwischen 25 – 100 % - werden lange Brennerlaufzeiten<br />

und damit im Teillastbereich eine höhere Kondensatnutzung als bei 2-Stufen-Betrieb<br />

erreicht.<br />

Entsprechend den Bedingungen des jeweiligen Gaslieferungsvertrages ist<br />

bei bivalenter Betriebsweise Gas/Öl festzulegen, welche Gasverbrauchs-,<br />

Überwachungs- und Umschalteinrichtungen vorzusehen sind.<br />

3.1.6 Kesselreinigung und -konservierung<br />

Wenn nicht eine Reinigung durch Fremdfirmen im Rahmen eines Wartungsvertrages<br />

vorgesehen ist, ist dafür zu sorgen, dass der Anlagenart und<br />

-größe angepasste Reinigungs- und Konservierungsgeräte, z. B. Industriestaubsauger<br />

vorhanden sind. Bei der Reinigung anfallende Abfälle sind im<br />

Regelfall als Sondermüll ordnungsgemäß zu entsorgen.<br />

3.2. Wahl der Energieträger / Energielieferung<br />

Wenn keine besonderen Vorgaben zum Brennstoffeinsatz vorliegen, ist <strong>die</strong><br />

Energieart nach wirtschaftlichen und ökologischen Gesichtspunkten auszuwählen.<br />

Auf Elektrodirekt-Heizsysteme ist grundsätzlich zu verzichten. Das<br />

Energiekonzept ist fortzuschreiben.<br />

3.2.1 Ermittlung der Energiekosten<br />

Zur Ermittlung der Energiekosten sind <strong>die</strong> tatsächlich angebotenen, aktuellen<br />

Bruttopreise einzusetzen, soweit keine differenzierten langfristigen<br />

Durchschnittspreise verfügbar sind.<br />

Wird der Brennstoff, z. B. Kohle, Öl, Flüssiggas bzw. <strong>die</strong> Energie zentral beschafft,<br />

sind <strong>die</strong> Preise bei dem für <strong>die</strong> Beschaffung zuständigen Bewirtschafter<br />

zu erfragen.<br />

Bei leitungsgebundenen Energieträgern, z. B. Gas, Fernwärme, sind aktuelle<br />

Lieferangebote beim örtlich zuständigen Energieversorgungsunternehmen<br />

einzuholen. Die Kapitalkosten aus den Anschlussbeiträgen sind in<br />

der Vergleichsberechnung zu berücksichtigen.<br />

20


3.2.2 Kombination mehrerer Energieträger bzw. Energielieferarten<br />

Neben der üblichen Ausstattung von Wärmeerzeugungsanlagen auf der<br />

Basis einer einzigen Energieart kann es sich aus Gründen der Versorgungssicherheit<br />

oder der Wirtschaftlichkeit bzw. der Energieeinsparung anbieten,<br />

in der Heizzentrale den Einsatz mehrerer Brennstoffe vorzusehen.<br />

Darum ist zu prüfen, ob ein Verbundbetrieb von Biomasse-Heizkesseln für<br />

<strong>die</strong> Grundlast und Öl-/Gaskesseln für <strong>die</strong> Spitzenlast nicht wirtschaftliche<br />

Vorteile bringt.<br />

Über <strong>die</strong> Zweckmäßigkeit verschiedenen Kombinationen ist im Rahmen einer<br />

Wirtschaftlichkeitsuntersuchung zu entscheiden.<br />

3.3 Trinkwassererwärmungsanlagen<br />

Zentrale Trinkwassererwärmungsanlagen stellen in der Regel ein Bindeglied<br />

zwischen Heizungs- und Trinkwasserversorgungsanlage dar. Sie sind<br />

hydraulisch und leistungsmäßig sowohl auf das Heizungs- als auch auf das<br />

Trinkwassersystem abzustimmen, wobei <strong>die</strong> Bedarfswerte vom Trinkwassersystem<br />

vorgegeben werden.<br />

Werden Heizungs- und Sanitäranlagen von unterschiedlichen Planern bearbeitet,<br />

so bedingt <strong>die</strong>s eine enge Zusammenarbeit und eine präzise Abstimmung<br />

zwischen <strong>die</strong>sen beiden Gewerken. Einer der beiden Planer muss <strong>die</strong><br />

Verantwortung für <strong>die</strong> Funktionalität des Gesamtsystems, d.h. Einhaltung<br />

sowohl der geforderten Leistungswerte (Temperatur, Menge) als auch der<br />

Hygienebedingungen des Trinkwassers, übernehmen. In der Regel wird<br />

<strong>die</strong>s der Sanitärplaner sein, da <strong>die</strong> Einhaltung der Hygienevorschriften für<br />

Trinkwasser vorrangige Bedeutung hat.<br />

Die aktuelle Fassung der AMEV-Empfehlung »Sanitärbau« und ggf. <strong>die</strong><br />

TAB - Fernwärme sind zu beachten.<br />

3.3.1 Bauarten<br />

Unterschieden werden direkt beheizte und indirekt beheizte Trinkwassererwärmer.<br />

Direkt, meist elektrisch beheizte Trinkwassererwärmer kommen<br />

insbesondere für <strong>die</strong> dezentrale Trinkwassererwärmung in Gebäuden mit<br />

einzelnen Entnahmestellen ohne Dusch- und Waschräume als Untertischspeicher,<br />

Durchlauferhitzer oder Kochendwassergeräte zum Einsatz. Indirekt<br />

beheizte Wassererwärmer, <strong>die</strong> ihre Wärme aus der Heizungsanlage be-<br />

<strong>Heizanlagenbau</strong> <strong>2005</strong> 21


ziehen, werden für <strong>die</strong> zentrale Trinkwassererwärmung eingesetzt.<br />

Bei den indirekt beheizten, zentralen Trinkwassererwärmern kommen im<br />

Wesentlichen zwei Wärmespeichersysteme mit unterschiedlichen Bauformen<br />

zum Einsatz.<br />

3.3.1.1 Trinkwarmwasserspeicher<br />

Die Wärmeenergie wird im Trinkwasser gespeichert:<br />

Warmwasserspeicher mit außenliegendem Wärmetauscher und Ladepumpe<br />

(Speicherladesystem)<br />

Trinkwassererwärmer nach dem Speicherladesystem bestehen aus einem<br />

gedämmten Speicher und einem außen liegenden Wärmetauscher mit Ladepumpe.<br />

Speicherladesysteme lassen sich vorteilhaft bei gleichmäßiger Wasserentnahme<br />

und geringen oder nur kurzzeitigen Entnahmeschwankungen einsetzen.<br />

Das Speichervolumen lässt sich in <strong>die</strong>sen Fällen klein halten, was<br />

der Legionellenprophylaxe entgegenkommt. Außerdem lässt sich eine gute<br />

Auskühlung des heizseitigen Rücklaufwassers erreichen, weshalb von einigen<br />

Fernwärmeunternehmen ausschließlich Speicherladesysteme zugelassen<br />

sind. Nachteilig sind <strong>die</strong> gegenüber Speicherwassererwärmern höheren<br />

Kosten und aus hygienischen Gründen <strong>die</strong> Temperaturschichtung.<br />

Bei Speicherladesystemen empfiehlt es sich, das Zirkulationswasser über<br />

den Wärmetauscher zu führen. Kritisch hierbei ist jedoch <strong>die</strong> heizwasserseitige<br />

Leistungsregelung des Tauschers in den Zapf- und Ladepausen, da<br />

dann lediglich <strong>die</strong> Zirkulationsverluste abzudecken sind (geringer Heizmittelvolumenstrom).<br />

Weiterhin ist zu beachten, dass im Sommerbetrieb bei<br />

Wärmeerzeugung mittels Kesselanlage ungünstige Betriebsbedingungen<br />

für <strong>die</strong> Heizkessel entstehen können (häufiges Takten der Brenner). Es ist<br />

daher in solchen Fällen <strong>die</strong> direkte Zirkulationsrückführung in das obere<br />

Speicherdrittel vorteilhaft.<br />

Warmwasserspeicher mit integriertem Wärmetauscher<br />

(Speicherwassererwärmer)<br />

Speicher-Wassererwärmer verfügen entweder über eine innen liegende<br />

Heizfläche oder über einen heizwasserdurchströmten Doppelmantel.<br />

Speicherwassererwärmer lassen sich kostengünstig bei geringen Tageswassermengen<br />

in Verbindung mit stark unregelmäßiger Entnahme einset-<br />

22


zen. Das Speichervolumen ist so zu bemessen, dass in Zeiten der Spitzenlast<br />

(z. B. Duschzeit in einer Sporthalle) <strong>die</strong> Warmwasserleistung vollständig<br />

aus der gespeicherten Wärmemenge gedeckt wird und eine Nachheizung<br />

in den Zapfpausen erfolgt (bzw. im unteren Bereich des Speichers auch bereits<br />

während der Zapfung, aber bei einer Warmwassertemperatur deutlich<br />

unter 60°C).<br />

3.3.1.2 Durchfluss-Trinkwassererwärmer mit heizseitigem Wärmespeicher<br />

Durchfluss-Trinkwassererwärmer besitzen ein sehr geringes Trinkwasser-<br />

Speichervolumen, sodass bereits bei geringster Trinkwasserentnahme ein<br />

Trinkwasseraustausch stattfindet. Ein solcher Austausch mindert das Legionelleninfektionsrisiko<br />

nachweislich erheblich.<br />

Diese hohe Austauschrate bietet besondere Vorteile beim Betrieb von Anlagen,<br />

bei denen mit Betriebsunterbrechungen von mehr als 3 Tagen zu rechnen<br />

ist wie z. B. Schulen, Internate, Sporthallen. Nach längeren Betriebsunterbrechungen<br />

sind Trinkwasseranlagen zu spülen, d. h. das<br />

Anlagevolumen ist auszutauschen. Durch das geringe Volumen der Durchfluss-Trinkwassererwärmer<br />

wird der energetische Verlust gegenüber Warmwasserspeichersystemen<br />

erheblich minimiert.<br />

Um <strong>die</strong> Leistungsspitzen abzudecken und <strong>die</strong> Anschlussleistung des Trinkwassererwärmer<br />

zu reduzieren, ist <strong>die</strong> erforderliche Wärmeleistung in einem<br />

oder mehreren heizseitigen Wärme-(Puffer-)speicher auszulegen.<br />

Durchfluss-Trinkwassererwärmers in Kombination mit Wärme-(Puffer-)speicher<br />

gibt es u. a. in folgenden Ausführungen:<br />

Heizseitiger Wärme-(Puffer-)speicher mit außen liegenden Rohrbündeloder<br />

Plattenwärmetauscher<br />

Bei <strong>die</strong>ser Ausführungsart wird außerhalb eines heizseitigen Wärmespeichers<br />

ein Platten- oder Rohrbündel-Wärmetauscher angeordnet. Bei <strong>die</strong>ser<br />

Anlage ist der Verrohrungsaufwand gegenüber den Anlagen mit innen liegenden<br />

Wärmetauschern etwas größer.<br />

Heizseitiger Wärme-(Puffer-)speicher mit innen liegenden Rohrbündelwärmetauscher<br />

In einem Wärmespeicher sind je nach Leistungsspitze mehrere Rohrbündel-Wärmetauscher<br />

angeordnet. Um <strong>die</strong> geforderte Trinkwarmwassertemperatur<br />

von 60°C am Ausgang des Wärmetauschers zu gewährleisten, wird<br />

<strong>die</strong> Temperatur im Wärmespeicher auf ca. 65°C eingestellt; bei höheren<br />

<strong>Heizanlagenbau</strong> <strong>2005</strong> 23


Temperaturen kann es je nach Wasserhärte zu Kalkausfällungen kommen.<br />

Diesem Trinkwassererwärmer können nach Bedarf weitere Wärmespeicher<br />

(ohne Wärmetauscher) mit höheren Betriebstemperaturen vorgeschaltet<br />

werden, um <strong>die</strong> Speicherkapazität zu erhöhen.<br />

Heizseitiger 2-Zonen- Wärme-(Puffer-)speicher mit innen liegenden<br />

Rohrbündelwärmetauscher<br />

Dieser Wärmespeicher besteht aus einer größeren oberen Zone, der Hochtemperaturzone<br />

(Wärmespeicher), und einer kleineren unteren Zone, der<br />

Niedertemperaturzone, in welcher <strong>die</strong> Wärmetauscher angeordnet sind.<br />

Beide Zonen sind thermisch durch eine Scheibe aus Kunststoff voneinander<br />

getrennt.<br />

Nach Bedarf wird mit einer außen angeordneten Umwälzpumpe Wärme aus<br />

der oberen Zone temperaturgeregelt in <strong>die</strong> untere Zone gefördert, um <strong>die</strong><br />

Trinkwarmwassertemperatur von 60°C am Austritt der Wärmetauscher zu<br />

garantieren.<br />

Das abgekühlte Heizwasser aus der unteren Zone wird über Fallrohre und<br />

Bohrungen in der Kunststoffscheibe in <strong>die</strong> Hochtemperaturzone von unten<br />

eingeschichtet, sodass das Heizwasser aus der Hochtemperaturzone auch<br />

geschichtet entnommen wird.<br />

Die Gefahr der Verkalkung bei großer Wasserhärte besteht bei <strong>die</strong>sem<br />

Trinkwassererwärmer weniger, da <strong>die</strong> Wärmetauscher hierbei lediglich in<br />

der Niedertemperaturzone (ca. 62–65°C) angeordnet sind.<br />

Durch <strong>die</strong> innen liegenden Wärmetauscher wird der Aufwand an Verrohrung<br />

minimiert.<br />

3.3.2 Auslegungskriterien<br />

Zentrale Trinkwassererwärmungsanlagen sind nach DVGW-W 551 in der<br />

Regel für eine Warmwassertemperatur von 60°C auszulegen. Es wird empfohlen,<br />

auch Kleinanlagen mit einem Speichervolumen < 400 Liter mit 60°C<br />

zu betreiben. Die Gesamthydraulik des Warmwassersystems (Trinkwassererwärmung,<br />

Warmwassernetz, Zirkulationsnetz) ist nach DVGW-W 553 auszulegen,<br />

sodass <strong>die</strong> Rücklauftemperatur des Zirkulationswassers 55°C<br />

nicht unterschreitet.<br />

24


Speichervolumen und Heizleistung der Trinkwassererwärmungsanlagen<br />

sind nach wirtschaftlichen und hygienischen Gesichtspunkten so aufeinander<br />

abzustimmen, dass zur vorgegebenen Bedarfsdeckung sowohl <strong>die</strong> heizseitige<br />

Anschlussleistung gering gehalten wird (möglichst geringer Einfluss<br />

auf Kesselleistung bzw. Fernwärmeanschlussleistung) als auch das Speichervolumen<br />

begrenzt bleibt (hohe Wasseraustauschrate zur Begrenzung<br />

des Legionellenrisikos). Dies bedeutet eine möglichst präzise Ermittlung des<br />

Speichervolumens und der Heizleistung auf der Grundlage des tatsächlich<br />

zu erwartenden Warmwasserbedarfs. Maßgeblich ist hierfür <strong>die</strong> sogenannte<br />

Tagesganglinie des Warmwasserbedarfs, eine Dimensionierung lediglich<br />

nach dem Spitzenbedarf führt zu überdimensionierten Anlagen.<br />

Das Trinkwasserspeichervolumen sollte dem Warmwasserverbrauch für einen<br />

Tag nicht überschreiten. Ein mehrfacher Wasserwechsel pro Tag ist aus<br />

hygienischer Sicht vorteilhaft und wird mit der größten Wahrscheinlichkeit<br />

mit den Durchfluss-Trinkwassererwärmern erreicht.<br />

In ausgedehnten Gebäuden mit mehreren schwerpunktartig weit von einander<br />

entfernt liegenden Sanitäranlagen kann es aus hygienischen Gründen<br />

sinnvoll sein (einhalten der Zirkulationswassertemperatur, geringe Gesamtwassermenge),<br />

mehrere dezentrale Trinkwassererwärmungsanlagen an<br />

den Bedarfsschwerpunkten zu errichten. Auch kann in solchen Gebäuden<br />

eine Kombination zentraler Trinkwassererwärmer mit lokalen Trinkwassererwärmern<br />

aus hygienischer Sicht sinnvoll sein.<br />

3.3.3 Legionellenprophylaxe<br />

Wirksame Legionellenprophylaxe im gesamten Warmwassersystem erfordert<br />

vor allem folgende Maßnahmen:<br />

• Trinkwasseranlagen stets in Abstimmung mit dem Nutzer (ggf. Hygieniker),<br />

dem Bau- und dem Fachplaner projektieren,<br />

• Warmwassertemperatur am Wasseraustritt des Trinkwassererwärmers<br />

≥ 60°C sicherstellen,<br />

• Warmwasservolumen so gering wie möglich halten, um erhöhte Verweilzeiten<br />

des Warmwassers zu verhindern (d. h. Sanitärobjekte, Leitungsnetze<br />

und Speicher nicht überdimensionieren; Durchlaufsysteme in der<br />

Nähe der Entnahmestellen bevorzugen),<br />

• Vorsorge treffen gegen Wasserstagnation während der Bauphase (Druckproben<br />

mit Stickstoff statt Wasser durchführen) und im Betrieb (nicht<br />

durchströmte Totstellen z. B. in Formstücken, Verteilern, Reservestutzen<br />

vermeiden),<br />

<strong>Heizanlagenbau</strong> <strong>2005</strong> 25


• Bei zu erwartenden Betriebsunterbrechungen von mehr als 3 Tagen<br />

(Schulen, Internate, Sporthallen etc.) ist der Einsatz automatischer Ablaufsteuerungen<br />

zu prüfen und evtl. in Kombination mit elektronischen Armaturen<br />

einzubauen, um ein automatisches Spülen der Leitungen bei<br />

nicht bestimmungsgemäßer Nutzung zu gewährleisten,<br />

• Schutz des Kaltwassers gegen Erwärmung über 25°C, besonders in Technikräumen<br />

und bei Parallelverlegung der Kalt- und Warmwasserleitungen<br />

in Schächten und Kanälen (vor allem während längerer Nutzungspausen<br />

durch Ferien, Feiertage, Wochenenden).<br />

In besonderen Fällen kann es zusätzlich notwendig sein, <strong>die</strong> Temperatur im<br />

Speicher und im Warmwassernetz zeitweise auf mindestens 70°C anzuheben<br />

(thermische Desinfektion nach dem DVGW-Arbeitsblatt W 551). Die Regelung<br />

ist daher so zu konzipieren, dass sich durch einfaches Umschalten<br />

<strong>die</strong> Trinkwassererwärmung sowohl mit 60°C als auch mit ca. 75°C betreiben<br />

lässt (Legionella-Schaltung). Auf ein per Zeitschaltuhr gesteuertes automatisches<br />

Aufheizen von WW-Speicher und Rohrnetz sollte verzichtet werden,<br />

da eine wirksame thermische Desinfektion nach DVGW-W 551 ein mindestens<br />

3-minütiges Spülen aller WW-Zapfstellen mit 70°C erforderlich macht.<br />

Dieser Vorgang kann nur manuell durchgeführt werden. Außerdem kann in<br />

Zeiten mit erhöhter Betriebstemperatur der Verbrühschutz an nicht thermostatisch<br />

geregelten Auslaufarmaturen beeinträchtigt sein, so dass eine thermische<br />

Desinfektion nicht ohne technische Aufsicht erfolgen sollte.<br />

3.4 Brennstofflagerung<br />

3.4.1 Größe der Lager<br />

Sofern keine besonderen Forderungen vorliegen, soll <strong>die</strong> Lagermenge den<br />

Werten der folgenden Tabelle entsprechen:<br />

Kesselleistung<br />

bis 0,1 MW<br />

Lagermenge<br />

bis 1,0-facher Jahresbedarf<br />

0,1 – 1,0 MW etwa 0,7- bis 0,5-facher Jahresbedarf<br />

über 1,0 MW<br />

etwa 0,5- bis 0,15-facher Jahresbedarf<br />

Bei bivalentem Energieeinsatz, Gas, Fernwärme/Heizöl (Flüssiggas), Holz,<br />

sollte das Lager für den lagerfähigen Brennstoff nach den Erfordernissen<br />

der Versorgungssicherheit und den Bedingungen des Energieliefervertra-<br />

26


ges ausgelegt werden. Dabei ist <strong>die</strong> zeitlich begrenzte Lagerfähigkeit mancher<br />

Brennstoffe zu beachten.<br />

Bei günstigen Anlieferungsbedingungen können vg. Werte unterschritten<br />

werden, bei ungünstigen Anlieferungsbedingungen sind <strong>die</strong> Lager größer<br />

auszulegen. In jedem Fall ist der Betreiber hierzu zu hören und hat ggf. <strong>die</strong><br />

Lagermenge zu begründen.<br />

3.4.2 Heizöl- und Flüssiggaslager<br />

Bei einer Wärmeerzeugungsleistung der Öl- bzw. Flüssiggasfeuerung über<br />

1,0 MW soll <strong>die</strong> Anzahl der Lagerbehälter mindestens zwei, aber nicht mehr<br />

als vier betragen.<br />

Der Bereich der Tankbefülleinrichtungen ist zu befestigen und mit Vorkehrungen<br />

zu versehen, <strong>die</strong> ein Eindringen der wassergefährdenden bzw.<br />

brennbaren Flüssigkeiten und Gase in das Erdreich und andere gefährdete<br />

Bereiche sicher verhindern. Entwässerungseinrichtungen sind entsprechend<br />

zu schützen bzw. auszustatten (z. B. mit Leichtflüssigkeitsabscheidern).<br />

Der Inhalt jedes Lagerbehälters muss über eine Füllstandsanzeige exakt<br />

und einfach ermittelt werden können.<br />

Es ist sowohl eine oberirdische als auch eine unterirdische Lagerung möglich;<br />

<strong>die</strong> Entscheidung ist unter Berücksichtigung bauaufsichtlicher, wasserrechtlicher,<br />

wirtschaftlicher und städtebaulicher Gesichtspunkte zu treffen.<br />

Stahllagerbehälter sind gem. TRbF gegen Korrosion zu schützen. Es ist gemäß<br />

VAwS ein Leckwarnsystem vorzusehen.<br />

Für oberirdische Heizöllager im Freien wird grundsätzlich kein Wetterschutz<br />

und keine Beheizung gefordert. Nur oberirdische Heizölleitungen außerhalb<br />

von Gebäuden und Lagerbehälter an Orten mit niedrigsten Außentemperaturen<br />

unter -14°C gemäß DIN 4701 sind stets mit Begleitheizung bzw. Beheizung<br />

an der Entnahmestelle auszustatten.<br />

Bei Flüssiggaslagern sind besondere Sicherheitsvorkehrungen insbesondere<br />

gegen Eingriffe von außen mit den zuständigen Behörden abzustimmen<br />

(siehe TRF).<br />

Wenn eine Leckwarneinrichtung eingebaut wird, muss deren Störmeldesignal<br />

in einem Gebäudebereich, der regelmäßig begangen wird, angezeigt<br />

werden. Die Aufschaltung auf eine vorhandene GA-Anlage ist anzustreben.<br />

<strong>Heizanlagenbau</strong> <strong>2005</strong> 27


3.4.3 Lager für Holzpellets<br />

Der Lagerraum für Holzpellets ist dem Energiebedarf der Liegenschaft anzupassen<br />

und sollte den 1,2 – 1,3-fache Jahresbrennstoffbedarf aufnehmen<br />

können (nutzbares Volumen = 2/3 Lagerraumvolumen). Als Faustregel für<br />

den benötigten Lagerraum für Pellets gilt:<br />

• 1 kW Heizlast = 0,9 m 3 Lagerraum (inkl. Leerraum)<br />

• Lagerraumgrundfläche mindestens 2 m x 3 m<br />

3.5 Umweltfreundliche Wärmeerzeugung<br />

Bei allen Neu-, Um- und Erweiterungsbauten ist <strong>die</strong> Möglichkeit zur Nutzung<br />

von Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) oder regenerativer Energiequellen<br />

zu untersuchen. Die Untersuchung erfordert eine interdisziplinäre Zusammenarbeit<br />

von Architekten, Fachplanern und Bauherren bereits in der<br />

Wettbewerbs- bzw. Vorentwurfsphase. Für <strong>die</strong> wirtschaftliche und ökologische<br />

Bewertung können Simulationsrechnungen durchgeführt werden. Erforderliche<br />

schallschutztechnische Maßnahmen nach DIN 4109 sind dabei<br />

zu berücksichtigen.<br />

Die Wirtschaftlichkeit der nachfolgend aufgeführten Wärmeerzeugungssysteme<br />

ist betriebswirtschaftlich nicht immer zu belegen. Anlagen mit nicht<br />

nachweisbarer Wirtschaftlichkeit können errichtet werden, wenn eine Nutzen-Kosten-Untersuchung<br />

mit Beschreibung der Vor- und Nachteile von<br />

den dafür zuständigen Stellen genehmigt wurde. Dies kann z. B. für Demonstrationsobjekte<br />

oder besonders geförderte Maßnahmen auch durch<br />

Weisung erfolgen.<br />

3.5.1 Biomasse-/Biogas-Anlagen<br />

Es dürfen nur naturbelassene Produkte verbrannt werden<br />

(1. bzw 4. BImSchV). Zur Wärmegewinnung eignen sich:<br />

• Holz<br />

• Stroh<br />

• Energiepflanzen<br />

• Klärgas<br />

• Deponiegas (Grubengas)<br />

• Biogas aus Fäulnisbehältern<br />

28


3.5.1.1 Einsatzkriterien<br />

Wärmeerzeugungsanlagen für den Einsatz von Biomasse/Biogas erfordern<br />

einen erheblich größeren Kapitaleinsatz als Anlagen für flüssige oder gasförmige<br />

Brennstoffe. Deshalb müssen auch bei gegebener Wirtschaftlichkeit<br />

folgende Bedingungen erfüllt sein:<br />

• Potenzielle Lieferanten müssen regional vorhanden sein<br />

• Kontinuität der Lieferung muss gewährleistet sein<br />

• Brennstoffanlieferung muss kostengünstig zu organisieren sein<br />

• Preisstabilität einschließlich der Aufbereitungs- sowie der Lager- und<br />

Transportkosten muss gewährleistet sein<br />

• Ausreichende Qualität des Brennstoffs<br />

Außerdem muss der Standort im Hinblick auf <strong>die</strong> umgebende Bebauung<br />

und <strong>die</strong> Hauptwindrichtung geeignet sein.<br />

3.5.1.2 Brennstoffaufbereitung<br />

Bei Stückholz/Scheitholz handelt es sich in der Regel um Brennholz von<br />

mehr als 14 cm Durchmesser. Um <strong>die</strong> Trocknung zu beschleunigen wird<br />

das Holz in Längen von 30–100 cm gespalten. Das Holz muss trocken sein<br />

(siehe 1. BImSchV, Anhang 1).<br />

Holzhackschnitzel sind zerkleinertes Holz aus Waldholz und Holz aus der<br />

Be- und Verarbeitung. Die gute Schüttfähigkeit ermöglicht <strong>die</strong> energetische<br />

Nutzung in vollautomatischen Wärmeversorgungsanlagen.<br />

Holzpellets sind zylindrische Presslinge aus trockenem naturbelassenem<br />

Restholz, in erster Linie aus Säge- und Hobelspänen und Holzstaub mit einem<br />

Durchmesser von 5–15 mm und einer Länge um 20 mm. Sie sind ein<br />

homogener, schütt- und pumpfähiger Brennstoff. Auf Grund ihrer hohen<br />

Energiedichte von 5 kWh/kg benötigen sie ein geringeres Lagervolumen als<br />

Scheitholz oder Hackschnitzel.<br />

3.5.1.3 Anlagenaufbau<br />

Bei Hackschnitzel- und Pelletanlagen soll der Transport zum Heizkessel<br />

mechanisch und automatisch erfolgen. Hierbei ist auf eine robuste Ausführung<br />

der Förderanlagen und der ggf. erforderlichen Hackschnitzelerzeugung<br />

(Schredder) zu achten. Die Feuerungsanlage muss folgende Anforderungen<br />

erfüllen:<br />

• leichte Be<strong>die</strong>nbarkeit und Wartung<br />

• umweltschonende Verbrennung<br />

• gute Regelung der Heizleistung (Teillast bis zu 20 % der Nennlast muss<br />

möglich sein)<br />

<strong>Heizanlagenbau</strong> <strong>2005</strong> 29


Die Feuerungsanlage muss gewährleisten, dass <strong>die</strong> drei Phasen der Holzverbrennung:<br />

• Trocknungsphase<br />

• Entgasungsphase<br />

• Ausbrandphase<br />

nacheinander ablaufen können. Auf den hierbei unterschiedlichen Luftbedarf<br />

ist zu achten. Es sind nur erprobte Techniken zu verwenden.<br />

Bewährt haben sich für Hackschnitzel bei größeren Anlagen schräg angeordnete<br />

Vorschubroste. Unterschub-, Einblas- und Wirbelschichtfeuerungen<br />

werden ebenfalls gebaut.<br />

Bereits ab einer Nennwärmeleistung von 15 kW werden Anforderungen an<br />

den Staubgehalt im Abgas gestellt.<br />

Anlagen zur Holzvergasung sind für <strong>die</strong> Wärmeerzeugung in der Regel<br />

nicht wirtschaftlich.<br />

3.5.2 Solarthermische Anlagen<br />

3.5.2.1 Einsatzmöglichkeiten<br />

Solarthermie kann eingesetzt werden für:<br />

• Gebäudeheizung<br />

• Trinkwassererwärmung<br />

• Kombination von Gebäudeheizung und Trinkwassererwärmung.<br />

Solaranlagen für Gebäudeheizungen können nur bivalent neben einem<br />

konventionellen Heizungssystem eingesetzt werden. Bei der Kombination<br />

von Gebäudeheizung und Trinkwassererwärmung soll <strong>die</strong> Solaranlage nur<br />

auf den maximalen Warmwasserbedarf im Sommer ausgelegt werden.<br />

Überschüsse können in der Übergangszeit an <strong>die</strong> Heizungsanlage abgegeben<br />

werden. Auf <strong>die</strong> Kombinationsmöglichkeit mit einer Wärmepumpe wird<br />

hingewiesen.<br />

3.5.2.2 Einsatzkriterien<br />

Folgende Voraussetzungen sollen vorliegen:<br />

• höherer Warmwasserbedarf (Schwimmbad, Duschanlagen)<br />

• möglichst ganzjährig durchgängige Heizlast (Krankenhaus oder<br />

Seniorenheim),<br />

30


sowie für Kollektoranlagen zusätzlich:<br />

• Dachneigung oder Kollektoranstellwinkel von 25–55° und Südorientierung<br />

(optimale Systemausbeute bei 35–45° und Südausrichtung), bei reiner<br />

Sommernutzung z. B. bei einem Freischwimmbad 0–30°<br />

• ungehinderte Besonnung der Kollektorfläche, auch in den Wintermonaten<br />

3.5.2.3 Anlagentechnik<br />

Zum Einsatz kommen insbesondere:<br />

• Flachkollektoren mit Flüssigkeitsumlauf<br />

• Flachkollektoren mit Lufterwärmung<br />

• Absorberflächen<br />

Der Einsatz von Vakuumröhren-Kollektoren ist nur in Ausnahmefällen vorzusehen,<br />

z. B. für hohe Heizmitteltemperaturen (bis 150°C).<br />

Als Wärmeträger ist in der Regel Wasser mit umweltverträglichen Frostschutzzusätzen<br />

zu verwenden. Auf ausreichenden Frostschutz ist zu achten.<br />

Zur Unterstützung von Luftheizanlagen, z. B. Hallenbeheizung, können<br />

auch Luftkollektoren verwendet werden.<br />

Zum Ausgleich kurzfristiger Schwankungen sind Wärmespeicher einzubauen.<br />

Deren Größe ist anhand der Verbrauchscharakteristik zu bestimmen.<br />

3.5.3 Wärmepumpen<br />

3.5.3.1 Wärmequellen<br />

Als mögliche Wärmequellen kommen in Frage:<br />

• Abwärme, z. B aus RLT-Anlagen oder exothermen Prozessen<br />

• Wärme aus Grundwasser, sofern <strong>die</strong> Wasservorkommen eine Entnahme<br />

zulassen und eine wasserrechtliche Genehmigung vorliegt<br />

• Wärme aus See- oder Flusswasser (wasserrechtliche Genehmigung erforderlich)<br />

• Wärme aus Außenluft, Absorber<br />

• Wärme aus dem Erdreich<br />

• Sonnenenergie in Verbindung mit Absorberflächen<br />

Hierbei sind folgende Kriterien zu beachten:<br />

• möglichst hohes Temperaturniveau der Wärmequelle<br />

• annähernde Temperaturkonstanz<br />

• ausreichender Wärmestrom<br />

• lange Verfügbarkeit<br />

<strong>Heizanlagenbau</strong> <strong>2005</strong> 31


3.5.3.2 Eignungsbedingungen<br />

Vor dem Einbau sind <strong>die</strong> Einsatzbedingungen zu ermitteln (siehe hierzu<br />

DIN EN 255-1 5/89).<br />

Die Wärme aus der gewählten Wärmequelle muss wirtschaftlich an <strong>die</strong> Wärmepumpe<br />

herangeführt werden können. Beim Einsatz von Außenluft als<br />

Wärmequelle sind <strong>die</strong> Schallemissionen durch den Lüftereinsatz in Verbindung<br />

mit Außenluftverdampfern besonders zu beachten.<br />

Neben der genauen Ermittlung der von den Wärmeverbrauchern benötigten<br />

Wärmeleistung sind der zeitliche Verlauf und das Temperaturniveau des<br />

Wärmebedarfs zu ermitteln. Je größer <strong>die</strong> Übereinstimmung der zeitlichen<br />

Energiebedarfsstruktur mit dem Verlauf des zu nutzenden Energieangebotes<br />

ist, umso wirtschaftlicher ist der Einsatz der Wärmepumpen. Geringere<br />

Abweichungen können durch Pufferspeicher ausgeglichen werden.<br />

Bei gleichzeitigem Wärme- und Kältebedarf kommt ggf. eine Wärmepumpenschaltung<br />

der Kältemaschine in Frage. Die Sicherung der Kälteleistung<br />

hat in <strong>die</strong>sem Fall Vorrang.<br />

Bei Kompressionswärmepumpen mit elektrischem Antrieb ist <strong>die</strong> Tarifgestaltung<br />

mit dem zuständigen Energieversorgungsunternehmen zu prüfen,<br />

da <strong>die</strong>ses u. U. auf <strong>die</strong> Erhebung eines Bereitstellungspreises verzichtet,<br />

sofern zeitliche Unterbrechungen der Stromversorgung in Kauf genommen<br />

werden. Ein Betrieb von Elektrowärmepumpen zu Hochtarif-Preisen ist in<br />

der Regel nicht wirtschaftlich.<br />

3.5.3.3 Auslegung<br />

Voraussetzung für <strong>die</strong> Nutzung einer Wärmepumpe zur Gebäudeheizung ist<br />

ein niedriges Temperaturniveau in der Heizungsanlage. Das Heizungssystem<br />

soll im Auslegungsfall mit einer max. Vorlauftemperatur von höchstens<br />

60°C betrieben werden. Ob monovalente oder bivalente Betriebsweise sinnvoll<br />

ist, muss geprüft werden. Bei Nennwärmeleistungen ab 50 kW ist in der<br />

Regel nur eine bivalente Betriebsweise sinnvoll, ebenso wie bei der Verwendung<br />

von Außenluft als Wärmequelle. Anhand der liegenschaftsspezifischen<br />

Daten ist bei der Auslegung festzulegen, ob bei bivalenter Ausführung<br />

<strong>die</strong> Gesamtanlage im<br />

• Alternativbetrieb (nie gleichzeitiger Betrieb)<br />

• Parallelbetrieb (unterstützender Betrieb) oder<br />

• Mischbetrieb (Parallelbetrieb bis Abschaltpunkt bei festzulegender<br />

niedrigster Außentemperatur)<br />

mit Heizkesseln betrieben werden soll. Bei Außenluftwärmetauschern wird-<br />

32


<strong>die</strong> wirtschaftliche Um- oder Zuschaltung des Heizkessels in der Regel bei<br />

ca. 4°C Außentemperatur in Betracht kommen. Die Wärmepumpe übernimmt<br />

dann ca. 50 % der maximalen Heizleistung.<br />

3.5.3.4 Bauarten<br />

Als Wärmepumpen kommen Kompressoranlagen mit Elektro- oder Verbrennungsmotorenantrieb<br />

sowie Sorptionsanlagen in Frage. Bei der Wahl des<br />

Kältemittels sind <strong>die</strong> zurzeit gültigen AMEV-Hinweise zur Planung, Ausführung<br />

und Betrieb von Kälteanlagen und Kühlgeräten für öffentliche Gebäude<br />

zu beachten.<br />

Die mittlere Leistungsziffer elektrisch betriebener Wärmepumpen sollte 3,0<br />

nicht unterschreiten. Sie hängt wesentlich von den Betriebstemperaturen<br />

auf der Kondensator- und Verdampferseite ab.<br />

Absorptions- und Adsorptionswärmepumpen können dann wirtschaftlich<br />

sein, wenn neben der Wärmequelle als Austriebsenergie ein Heizmedium mit<br />

hohem Temperaturniveau oder Erdgas preisgünstig zur Verfügung stehen.<br />

3.5.4 Blockheizkraftwerke (BHKW)<br />

Die dezentrale Nutzung der Kraft-Wärme-Kopplung weist viele energetische<br />

und ökologische Vorteile auf. Der Einsatz eines BHKW ist jedoch nur unter<br />

bestimmten Betriebsbedingungen sinnvoll. Deshalb sind <strong>die</strong> örtlichen Einsatzbedingungen<br />

genau zu prüfen. Hierzu gehören insbesondere:<br />

• Einsatzgebiet<br />

• Energiebedarfsanalyse<br />

• Stromtarife, Einspeisebedingungen<br />

• Instandhaltung/Wartung<br />

• Genehmigungsauflagen (BImSchG)<br />

Steuerermäßigungen auf Mineralöle gemäß MinöStG können nur geltend<br />

gemacht werden, wenn ein Ausnutzungsgrad im Jahresdurchschnitt von<br />

60 % nachgewiesen wird.<br />

3.5.4.1 Einsatzgebiet<br />

BHKW können in Liegenschaften, in denen eine hohe und gleichzeitige Nutzungsdauer<br />

der Strom- und Wärmenachfrage sowie deren Eigennutzung<br />

gewährleistet ist, eingesetzt werden. Beispiele hierfür sind Krankenhäuser,<br />

Schwimmbäder, Sportzentren, usw.<br />

<strong>Heizanlagenbau</strong> <strong>2005</strong> 33


Die Wärme aus dem BHKW muss wirtschaftlich an <strong>die</strong> Wärmeverbraucher<br />

herangeführt werden können. Der notwendige Aufstellplatz muss vorhanden<br />

sein. Emissionen insbesondere durch Schall und Vibrationen sind zu<br />

beachten.<br />

3.5.4.2 Energiebedarfsanalyse<br />

Die Gleichzeitigkeit des Bedarfs von Strom und Wärme ist zu untersuchen.<br />

Hierzu sind Lastverlaufdiagramme aufzustellen, aus denen der tägliche und<br />

jährliche Bedarf an Wärme und Strom abgelesen werden kann. Erst bei<br />

weitgehender zeitlicher Übereinstimmung der Bedarfswerte wird ein BHKW-<br />

Einsatz wirtschaftlich.<br />

Überschüsse aus der Stromerzeugung können in das öffentliche Netz eingespeist<br />

werden. Überschüsse bei der Wärmeerzeugung dürfen nur auftreten,<br />

wenn <strong>die</strong> Abnahme durch Dritte langfristig gesichert und wirtschaftlich ist.<br />

3.5.4.3 Auslegung<br />

Es ist festzulegen, ob das BHKW strom- oder wärmeorientiert betrieben<br />

werden soll. Dabei ist zu berücksichtigen, dass in der Regel eine flexible<br />

Anpassung an unterschiedliche Strom- und Wärmeanforderungen nicht<br />

möglich ist, da Strom- und Wärmeerzeugung fest miteinander gekoppelt<br />

sind. Bei motorisch betriebenen BHKW entstehen bei 1 kW elektrischer<br />

Leistung gleichzeitig 1,8 kW thermische Leistung.<br />

Für <strong>die</strong> Festlegung der Auslegungsleistung sind <strong>die</strong> jeweiligen Jahresverbrauchskennlinien<br />

sowie eine Mindestvolllaststundenzahl zugrunde zu legen.<br />

Dabei ist bei einer Volllaststundenzahl kleiner 4000 h/a eine Wirtschaftlichkeit<br />

im Allgemeinen nicht gegeben.<br />

Saisonale Schwankungen im Lastverlauf von Strom und Wärme können bei<br />

entsprechendem Kältebedarf ggf. durch eine Kraft-Wärme-Kälte-Kopplung<br />

(Absorptionskältemaschine) ausgeglichen werden.<br />

Eine BHKW-Nutzung zur Ersatzstromversorgung ist technisch möglich. Die<br />

Bedingungen für eine Ersatzstromversorgung müssen beachtet werden.<br />

Einzuhalten ist <strong>die</strong> gesicherte, unabhängige Kraftstoffversorgung mindestens<br />

für <strong>die</strong> Verbraucher der Sicherheitsstromversorgung für <strong>die</strong> in den Normen<br />

vorgegebene Nennbetriebsdauer.<br />

34


Aus Gründen der Versorgungssicherheit und/oder der Leistungsregelung<br />

kann <strong>die</strong> Leistung auf mehrere Aggregate aufgeteilt werden. Eine Optimierungsberechnung<br />

zur Anzahl der Aggregate ist vorzunehmen (s.a. VDI<br />

2067, Bl.7). Der Einsatz von Kühltürmen zur Wärmeabfuhr aus einem BHKW<br />

(»Abfackeln« der Wärme) sollte ausgeschlossen werden (Ausnahme im<br />

Notstrombetrieb, wenn <strong>die</strong> Wärmeabfuhr nicht anderweitig gesichert ist).<br />

3.5.4.4 Anlagenaufbau<br />

Kompaktanlagen mit eingebautem Wärmetauscher und Einrichtungen für<br />

automatischen Betrieb sind Anlagen aus Einzelkomponenten vorzuziehen.<br />

Für den Antrieb dürfen nur erprobte Serienmotore, <strong>die</strong> eine Lebensdauer<br />

von 80.000 Volllaststunden erwarten lassen, verwendet werden.<br />

Der Schallpegel der Motoren (bis 100 dB(A)) erfordert besondere Schallschutzmaßnahmen:<br />

• Schalldämpfer in Zu- und Abluft<br />

• Abgasschalldämpfer<br />

• Schallschutzmaßnahmen im Aufstellungsraum, z. B. Kapselung der<br />

Anlagen bzw. Anlagenteile.<br />

3.5.4.5 Instandhaltung und Wartung<br />

Die Wirtschaftlichkeit der BHKW-Anlage wird durch Stillstands- und Instandhaltungszeiten<br />

erheblich beeinflusst. Die Instandhaltung und Wartung der<br />

BHKW-Anlage ist daher von großer Bedeutung, um <strong>die</strong> Stillstandszeiten zu<br />

reduzieren und <strong>die</strong> Wirtschaftlichkeit zu erhöhen. Deshalb ist der Leistungsbeschreibung<br />

ein Entwurf eines Servicevertrages beizufügen (z. B. des<br />

VDMA). Bei der Festlegung des Leistungsumfangs sind <strong>die</strong> Forderungen<br />

zur zeitlichen Aufnahme der Störfallbeseitigung nach Störfallmeldung (z. B.<br />

6 h, 12 h oder 24 h), <strong>die</strong> Erneuerung von Komponenten (z. B. Motor, Generator<br />

usw.) und <strong>die</strong> voraussichtlichen Volllaststunden entscheidend für <strong>die</strong><br />

Höhe des Wettbewerbspreises.<br />

<strong>Heizanlagenbau</strong> <strong>2005</strong> 35


3.5.5 Brennstoffzellen<br />

3.5.5.1 Funktionsweise<br />

In einer Brennstoffzelle verbinden sich durch eine elektrochemische Reaktion<br />

(also nicht durch Verbrennung) Wasserstoff und Sauerstoff zu Wasser.<br />

Bei <strong>die</strong>sem Prozess, der durch einen Katalysator in Gang gebracht wird,<br />

entsteht elektrischer Strom und gleichzeitig als Nebenprodukt Wärme. Die<br />

Zellen können auch mit Gasen oder sogar mit Flüssigkeiten betrieben werden:<br />

zum Beispiel mit Erdgas, Methanol, reinem Wasserstoff, Methan, Propan<br />

oder Butan. Das Gas oder <strong>die</strong> Flüssigkeit wird in einem vorgeschalteten<br />

Reformer chemisch so aufbereitet, dass der darin enthaltene<br />

Wasserstoff in der Zelle reagiert.<br />

Werden Wasserstoff und Sauerstoff als Brenngase verwendet, so entsteht<br />

als Abgas lediglich Wasserdampf.<br />

3.5.5.2 Einsatzmöglichkeiten<br />

Der Einsatz von Brennstoffzellen erfordert den gleichzeitigen Bedarf an<br />

Strom und Wärme. Durch <strong>die</strong> modulare Bauweise können sie als dezentrale<br />

Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen auch für kleinere Leistungsbereiche eingesetzt<br />

werden.<br />

3.5.5.3 Anlagentypen<br />

Es gibt verschiedene Typen von Brennstoffzellen, <strong>die</strong> nach ihrer Arbeitstemperatur<br />

und nach der Art des Elektrolyten klassifiziert werden.<br />

Brennstoffzellen zeichnen sich durch einen hohen elektrischen Wirkungsgrad<br />

sowie durch niedrige Schadstoffemissionen und eine geringe Geräuschentwicklung<br />

der zugehörigen Aggregate aus. Zur Zeit läuft <strong>die</strong> Entwicklung<br />

zur Marktreife; Pilotprojekte der öffentlichen Hand können <strong>die</strong><br />

Brennstoffzellen-Technik fördern.<br />

3.5.6 Mikrogasturbinen<br />

3.5.6.1 Einsatzbereich<br />

Die Mikrogasturbine ermöglicht mit ihrer technischen Charakteristika <strong>die</strong><br />

Versorgung von Objekten mit Strom, Wärme, Kälte und Dampf. Damit ergeben<br />

sich breite Möglichkeiten in den verschiedenen Anwendungsbereichen<br />

wie in größeren Wohnanlagen, Seniorenheimen und Krankenhäusern,<br />

Büro- und Verwaltungsgebäuden sowie Schwimmbädern. Im Vergleich zu<br />

36


einer klassischen gasmotorbetriebenen Kraftwärmekopplung können bei<br />

den Mikrogasturbinen <strong>die</strong> NO x -Emissionen nahezu um das 10-fache reduziert<br />

werden.<br />

3.5.6.2 Anlagentechnik<br />

Mikrogasturbinen stellen eine Alternative zu Zündstrahlmotoren (umgebaute<br />

Dieselmotoren, bei denen <strong>die</strong> Zündung durch eingespritzten Dieselkraftstoff<br />

erfolgt) und speziell auf Gasbetrieb ausgerichtete Gas-Ottomotoren<br />

mit Zündkerzen dar. Die einfache Bauweise und der Rotor als einziges<br />

bewegliches Teil mit Verdichter, Turbine und Generatorläufer führen zu einem<br />

geringen Wartungsaufwand. Elektronische Frequenzumrichter und Abgaswärmetauscher<br />

ermöglichen <strong>die</strong> Einbindung von Mikrogasturbinen in<br />

eine effiziente Kraft-Wärme-Kopplungsanlage.<br />

3.5.6.3 Merkmale<br />

Durch folgende Merkmale zeichnen sich <strong>die</strong> Mikrogasturbinen aus:<br />

• niedrige NO x -Emissionen bei Volllast im Erdgasbetrieb<br />

• leise, da keine niedrigfrequenten Schallemissionen<br />

(< 65 dB(A) in 1m Abstand)<br />

• geringe Investitionskosten<br />

• extrem niedrige Wartungskosten bei Wartungsintervallen von min. 8.000 h<br />

• geringes Gewicht, geringe Abmessungen<br />

• keine Schmierstoffe, keine Flüssigkeitskühlung erforderlich<br />

• gesamtes Abwärmepotenzial auf hohem Temperaturniveau (270 –280°C)<br />

• elektrischer Wirkungsgrade von 25 –28 %<br />

• Standalone-Betrieb<br />

• Brennstoffe: Erdgas, Biogas, Flüssiggas und Heizöl<br />

3.6 Regelung/Steuerung von Wärmeversorgungsanlagen<br />

Durch sorgfältig geplante, installierte und auf den Betrieb optimal eingestellte<br />

Regelungen und Steuerungen für Wärmeerzeuger, Verteilungseinrichtungen<br />

und Wärmeverbraucher lässt sich ohne Komforteinbuße in erheblichem<br />

Maße Energie einsparen.<br />

3.6.1 Wärmeerzeuger<br />

Die Temperatur des Wärmeträgers im Wärmeerzeuger sollte nicht höher gewählt<br />

werden, als sie zur Versorgung der Wärmeverbraucher benötigt wird.<br />

<strong>Heizanlagenbau</strong> <strong>2005</strong> 37


Wärmeverluste der Verteilleitungen sind hierbei zu berücksichtigen. Um<br />

Schäden aufgrund unerwünschter Kondensatbildung auszuschließen, ist<br />

allerdings eine entsprechende Ausführung von Wärmeerzeuger und Abgasweg<br />

erforderlich. Andernfalls dürfen <strong>die</strong> durch <strong>die</strong> Kesselkonstruktion vorgegebenen<br />

Mindesttemperaturen nicht unterschritten werden.<br />

Die Temperatur der Wärmeerzeuger zur Raumwärmeversorgung wird im Allgemeinen<br />

unter Beachtung der zulässigen Grenzen nach der Außentemperatur<br />

geregelt (gleitende Betriebsweise). Die Trinkwasserbereitung kann<br />

eine höhere Heizmitteltemperatur erforderlich machen. Eine zeitlich beschränkte<br />

Temperaturanhebung kann z. B. durch eine Vorrangschaltung erreicht<br />

werden.<br />

Um eine einwandfreie Funktion der Regelungen zu gewährleisten, ist bei<br />

gleitender Betriebsweise der Wärmeerzeugung mit mehreren nachgeschalteten<br />

Regelgruppen <strong>die</strong> Regelkurve des Wärmeerzeugers etwas höher als<br />

<strong>die</strong> höchste Regelkurve aller nachgeschalteten Regelgruppen zu wählen.<br />

Mehrere Wärmeerzeuger sind mit einer Folgeschaltung nach einem Lastprogramm<br />

zu schalten. Die Freigabe eines Folgekessels soll mit einstellbarer<br />

Verzögerung erfolgen, um ein zu häufiges »Takten« zu verhindern.<br />

Für Niedertemperatur- und Brennwertkessel gelten wegen des besseren<br />

Wirkungsgrades im Teillastbereich besondere Kriterien für <strong>die</strong> Einstellung<br />

der Kesselfolgeschaltung. Bei Zuschaltung der Folgekessel sollte auch der<br />

Führungskessel in Teillast betrieben werden, um Betriebszeit und Wirkungsgrad<br />

aller Kessel zu optimieren.<br />

Die Grundlast der Wärmeerzeugung ist den Wärmeerzeugern zuzuteilen, <strong>die</strong><br />

von der Technik, dem Brennstoff und den Energielieferverträgen den besten<br />

Wirkungsgrad aufweisen und am kostengünstigsten zu betreiben sind.<br />

3.6.2 Verteilungseinrichtungen und Verbrauchergruppen<br />

Die Wärmeverbraucher innerhalb einer Liegenschaft können zu unterschiedlichen<br />

Zeiten unterschiedliche Temperaturen benötigen. Falls <strong>die</strong>se<br />

Unterschiede bedeutend sind, werden in der Regel getrennte Versorgungsleitungen<br />

mit eigenen Regelkreisen vorgesehen.<br />

Gebäude oder Gebäudeteile mit unterschiedlichen zeitlichen Nutzungen<br />

und/oder unterschiedlichem wärmephysikalischem Verhalten sollten, soweit<br />

wirtschaftlich vertretbar, einzeln geregelt werden.<br />

38


Die Fernwärmeübergabe ist nach Erfordernis mit Einrichtungen zur Differenzdruckregelung<br />

auszustatten. Diese können beim Einsatz von Strahlpumpen<br />

entfallen.<br />

3.6.2.1 Statische Heizflächen<br />

Die Vorlauftemperatur für statische Heizflächen wird witterungsgeführt<br />

und/oder nach anderen geeigneten Führungsgrößen geregelt. In Zeiten<br />

ohne oder eingeschränkter Gebäudenutzung, in denen <strong>die</strong> Raumtemperatur<br />

abgesenkt werden kann, ist <strong>die</strong> Heizmitteltemperatur auf <strong>die</strong> notwendige<br />

Mindesttemperatur abzusenken.<br />

In der Aufheizphase wird eine Erhöhung der Vorlauftemperatur durch Veränderung<br />

der Heizkurve am Wärmeerzeuger oder an den Heizregelkreisen<br />

empfohlen, damit <strong>die</strong> Raumtemperatur in möglichst kurzer Zeit (z. B. bei<br />

Wohnungen in etwa einer Stunde oder anderenfalls in 2 Stunden) erreicht<br />

werden kann.<br />

3.6.2.2 Raumlufttechnische Anlagen<br />

Raumlufttechnische Anlagen für ausschließliche Lufterwärmung können bei<br />

entsprechender Bemessung der Heizregister wie statische Heizflächen mit<br />

gleitender Vorlauftemperatur betrieben werden. Allerdings ist ein intermittierender<br />

Betrieb bei Außentemperaturen unter 0°C aus Gründen des Frostschutzes<br />

nicht möglich.<br />

Raumlufttechnische Anlagen mit Be- und Entfeuchtung sowie Zweikanalanlagen<br />

oder Anlagen mit Nachheizzonen benötigen auch in Zeiten hoher<br />

Außentemperaturen ein Mindesttemperaturniveau, so dass <strong>die</strong>se Gruppe<br />

mit einer konstanten bzw. mit einer in engen Grenzen veränderlichen Vorlauftemperatur<br />

betrieben werden muss. Nacherhitzer sind so auszulegen,<br />

dass <strong>die</strong> Vorlauftemperatur den übrigen Heizkreisen angepasst und gleitend<br />

gefahren werden kann.<br />

3.6.2.3 Wirtschaftswärmeverbraucher, Trinkwassererwärmung<br />

Wirtschaftswärmeverbraucher und Trinkwassererwärmer benötigen ein Mindesttemperaturniveau,<br />

allerdings oft nicht an allen Tagen und auch nicht<br />

über den ganzen Tag. Daher sollte eine Wärmebereitstellung auf dem benötigten<br />

hohen Niveau nur bei Anforderung durch den Verbraucher z. B.<br />

durch Vorrangschaltung erfolgen.<br />

<strong>Heizanlagenbau</strong> <strong>2005</strong> 39


Das Temperaturniveau der beschriebenen anderen Verbrauchergruppen<br />

bleibt hiervon unbeeinflusst. Bei Speicherladesystemen ist bei kontinuierlicher<br />

Nachheizung des Zirkulationswassers ein gleichmäßig hohes Temperaturniveau<br />

dauerhaft sicherzustellen.<br />

3.6.3. Digitale Regel- und Steuerungstechnik, Gebäudeautomation<br />

Digitale Mess-, Steuer- und Regelsysteme ermöglichen <strong>die</strong> Realisierung<br />

energie- und kostensparender Regelstrategien. Einfache Heizungsregler<br />

können Optimierungsfunktionen und WWB-Regelungen nicht übernehmen.<br />

Eine zusätzliche standardisierte Schnittstelle zur Datenübertragung an eine<br />

zentrale Stelle vereinfacht das Gebäudemanagement deutlich. Automationsstationen<br />

enthalten noch weitergehende Funktionen wie z. B. eine Vielzahl<br />

von Heizkreisregelungen, Kesselfolgeschaltungen und den Anschluss<br />

von Zähleinrichtungen. Wichtig ist in allen Fällen der fachgerechte Einbau<br />

und Anschluss aller Sensoren und Aktoren (Fühler, Stellantriebe etc.) mit<br />

messtechnischer Funktionskontrolle.<br />

Größere Gebäude und Liegenschaften werden mit einem zentralen Be<strong>die</strong>nplatz<br />

ausgestattet, der <strong>die</strong> stetige Überwachung, Veränderung von Sollwerten<br />

und Heizkurven sowie Anpassung aller Anlagen an <strong>die</strong> betrieblichen Erfordernisse<br />

(z.B. Aktualisierung von Zeitschaltprogrammen) ermöglicht. Die<br />

konsequente Aufschaltung aller Automationsstationen auf <strong>die</strong> Zentralstelle<br />

ermöglicht ein effektives Gebäudemanagement. In das System sind auch<br />

elektronische Einzelraumregelungen zu integrieren. Durch <strong>die</strong> Vernetzung<br />

lassen sich <strong>die</strong> Energieverbräuche und Betriebskosten weiter reduzieren<br />

z. B. beim Fernwärmebezug durch Spitzenlastbegrenzung.<br />

Erschwert wird <strong>die</strong> Zusammenschaltung der Gebäudeautomation durch unzureichend<br />

standardisierte Kommunikationsschnittstellen mancher digitaler<br />

MSR-Komponenten, Automationsstationen und zentraler Einrichtungen.<br />

Proprietäre Protokolle schränken den Wettbewerb in unzulässiger Weise<br />

ein und sind nicht zu akzeptieren. Ungünstig sind auch Protokoll-Konvertierungen,<br />

<strong>die</strong> zu Einschränkungen der Interoperatibilität der gekoppelten<br />

Systeme und zusätzlichem Dienstleistungsaufwand führen.<br />

Bei Zusammenschaltung mehrerer Automationsstationen ist mindestens<br />

eine standardisierte offene Kommunikationsschnittstelle (z. B. LON, BACnet,<br />

OPC, FND oder EIB) festzulegen. Diese soll <strong>die</strong> Aufschaltung marktgängiger<br />

DDC-Komponenten auf den zentralen Be<strong>die</strong>nplatz, eine funktionelle<br />

Homogenität des Gesamtsystems und eine Vergabe im Wettbewerb<br />

auch bei künftigen Erweiterungen ermöglichen.<br />

40


Die aktuelle Fassung der AMEV-Empfehlung »Gebäudeautomation« ist zu<br />

beachten.<br />

3.6.4 Raumtemperaturregelung<br />

Heiztechnische Anlagen sind mit selbsttätig wirkenden Einrichtungen zur<br />

raumweisen Regelung der Raumtemperatur auszustatten. Für Raumgruppen<br />

gleicher Art und Nutzung in Nichtwohnbauten ist eine Gruppenregelung<br />

zulässig.<br />

Zur Gewährleistung einer störungsarmen Einzelraumregelung sind in der<br />

Regel Thermostatventile zu verwenden. Da <strong>die</strong> Regelqualität maßgeblich<br />

von der Regelautorität und der Anordnung des Temperaturfühlers beeinflusst<br />

wird, ist der Einbauort sorgfältig zu planen (Anordnung des Thermostatkopfes<br />

mit eingebautem Fühler oder des Fernfühlers im freien Luftstrom).<br />

Bei schwierigen Einbausituationen werden Fernfühler oder<br />

Ferneinstellungen empfohlen. Die Sollwerte für <strong>die</strong> Raumtemperaturregelung<br />

müssen in der Regel vor Ort verstellt werden können.<br />

Heizungsoptimierungssysteme sollen im Absenkbetrieb <strong>die</strong> Raumwärmezufuhr<br />

bei Außentemperaturen ≥5°C vollständig unterbrechen und <strong>die</strong> Umwälzpumpen<br />

abschalten, um <strong>die</strong> Raumtemperatur bis auf eine vorgegebene<br />

Minimaltemperatur abzusenken. Entsprechend der Außen- und<br />

Raumtemperatur, dem thermischen Verhalten des Gebäudes (Speichermasse)<br />

und der verfügbaren maximalen Heizleistung wird nach einer<br />

Absenkphase der spätest mögliche Einschaltzeitpunkt der Wärmeversorgungsanlage<br />

ausgewählt. Es sollen nur selbstadaptierende Optimierungssysteme<br />

mit einem Temperaturfühler im Referenzraum zum Einsatz kommen.<br />

In Problemfällen kann es sinnvoll sein, mehrere Referenzräume<br />

herzurichten und über eine Auswahlschaltung aufzuschalten.<br />

Für Einzelräume mit stark unterschiedlichen Nutzungszeiten oder Raumgruppen,<br />

für <strong>die</strong> aus Wirtschaftlichkeitsgründen eine Gruppenregelung im<br />

Verteilsystem ausscheidet, bietet sich <strong>die</strong> Installation einer programmierbaren<br />

Einzelraumregelung an. Die Aufschaltung der Einzelraumregler auf einen<br />

zentralen Be<strong>die</strong>nplatz erlaubt es z. B. im Schulbereich, <strong>die</strong> jeweiligen<br />

Klassenraumtemperaturen den individuellen Nutzungszeiten anzupassen.<br />

Ist ein Gebäudeautomationssystem vorhandenen, empfiehlt es sich aus<br />

Gründen der einfacheren Be<strong>die</strong>nbarkeit, <strong>die</strong> Einzelraumregelung als Teil<br />

der Gebäudeautomation auszuführen.<br />

<strong>Heizanlagenbau</strong> <strong>2005</strong> 41


Die Auswahl, Berechnung und Anpassung der Ventile an den Heizwasser-<br />

Massenstrom sind anhand der betreffenden Herstellerunterlagen und in Anlehnung<br />

an <strong>die</strong> dort angegebenen Auslegungsbeispiele vorzunehmen. Die<br />

Maximalbegrenzung der Raumtemperatur auf <strong>die</strong> Sollwerte nach DIN EN<br />

12831 (oder AMEV-Heizbetrieb 2001) und <strong>die</strong> Minimalbegrenzung als Frostschutzfunktion<br />

sind von der Heizungsfirma herzustellen.<br />

3.7 Mess- und Überwachungsgeräte<br />

3.7.1 Ausstattungshinweis<br />

Die Heizanlagen sind soweit mit Messgeräten auszustatten wie es für einen<br />

sicheren und wirtschaftlichen Betrieb erforderlich ist. In <strong>die</strong>sem Sinne sind<br />

<strong>die</strong> VDI-Richtlinie 2068 und <strong>die</strong> AMEV-Hinweise EnMess 2001, Heizbetrieb<br />

2001 und EVA 92 zu beachten, soweit nachstehend keine anderen Forderungen<br />

erhoben werden.<br />

3.7.2 Messgeräte an Kesselanlagen<br />

3.7.2.1 Betriebswert<br />

Bei Heizkesseln müssen folgende Betriebswerte angezeigt werden:<br />

bei allen Kesselarten und -größen:<br />

• Betriebsdruck<br />

• Kesselvorlauftemperatur<br />

bei Brennwertkesseln:<br />

• Kesselrücklauftemperatur<br />

• Abgastemperatur<br />

bei Kesseln für flüssige oder gasförmige Brennstoffe ab einer Nennleistung<br />

von 1,0 MW:<br />

• Kesselrücklauftemperatur<br />

• Abgastemperatur am Kesselaustritt<br />

3.7.2.2 Registrierende Geräte bei Kesseln<br />

Soweit gemäß BImSchG gefordert, sind zur Überwachung der Emissionen<br />

entsprechende anzeigende und registrierende Geräte vorzusehen.<br />

42


3.7.2.3 Brennstoff- und Heizenergieverbrauch<br />

Es sind einzubauen:<br />

Betriebsstundenzähler je Leistungsstufe<br />

für jeden Brenner (ohne Vorlüftungszeit)<br />

zusätzlich 1 Brennstoffzähler je Brenner<br />

1 Zähler je Brenner und Energieart bei-<br />

modulierender Bauart<br />

bei flüssigen oder gasförmigen<br />

Brennstoffen<br />

bei ölgefeuerten Kesseln mit<br />

einer Leistung über 0,1 MW<br />

Heizölmengenzähler/Gaszähler<br />

3.7.3 Kontrolle der Wärmeversorgungsanlage<br />

Zur Kontrolle der Wärmeversorgungsanlage müssen folgende Messwerte<br />

erfasst werden:<br />

• Außenlufttemperatur an der Nordseite des Gebäudes (ggf. auf vorhandenes<br />

registrierendes Gerät aufschalten)<br />

• Vorlauf- und Rücklauftemperatur für jeden Heizkreis (Regelgruppe)<br />

Darüber hinaus sollten folgende Verbräuche (Arbeit) gezählt werden:<br />

• Wärmemenge für größere Wirtschaftswärmeverbraucher (Wäscherei,<br />

Küche) und Trinkwassererwärmung bei Wärmeleistung über 0,1 MW<br />

• Wärmemenge für verschiedene Nutzungen<br />

• Wärme-, Dampf- oder Kondensatmenge in Übergabe- und Unterstationen<br />

von Gebäuden/Gebäudegruppen, unabhängig von der Leistung<br />

• Wassermenge je Warmwasserbereiter, unabhängig von der Leistung<br />

Soweit eine Abrechnung mit Dritten erfolgen soll, sind geeichte Zähleinrichtungen<br />

zu verwenden.<br />

Laufende Aufzeichnungen durch Registriergeräte müssen möglich sein.<br />

Entsprechende Abgriffe an den vorhandenen Messfühlern sind vorzusehen.<br />

3.7.4 Überwachen von Unterstationen und Einzelheizungsanlagen<br />

Unterstationen von Wärmeversorgungsnetzen sowie unbeaufsichtigt zu betreibende<br />

Wärmeerzeugungsanlagen sind – soweit wirtschaftlich – fernzuüberwachen<br />

bzw. hinsichtlich einfacher Schaltvorgänge fernzusteuern. Bei<br />

größeren Liegenschaften mit umfangreichen technischen Anlagen ist der Einsatz<br />

eines Gebäudeautomationssystems mit zentralem Be<strong>die</strong>nplatz zu prüfen.<br />

<strong>Heizanlagenbau</strong> <strong>2005</strong> 43


Von nicht oder nur zeitweise besetzten Anlagen über 1,0 MW Gesamtleistung,<br />

<strong>die</strong> nicht fernüberwacht werden, ist eine Sammelstörmeldung zu einer<br />

ständig besetzten oder zumindest regelmäßig begangenen Stelle zu leiten.<br />

3.7.5 Gaswarnanlagen<br />

Gaswarnanlagen sollten vorgesehen werden in gasbetriebenen Heizzentralen<br />

• bei Gebäuden mit besonderer Nutzung, (z. B. Krankenhäuser) oder besonderer<br />

Bedeutung bzw. Wert (z. B. Museen)<br />

• bei einer Gesamtleistung ab 1,0 MW.<br />

Sie müssen im Störfall <strong>die</strong> Gaszufuhr absperren und Alarm geben.<br />

3.7.6 Betriebsstundenzähler<br />

Außer in den bereits genannten Fällen sollten bei Antriebsmotoren ab 1,0 kW<br />

(für nicht frequenzgeregelte Pumpen und Gebläse etc.) Betriebsstundenzähler<br />

vorgesehen werden.<br />

3.7.7 Wasser- und Stromverbrauch<br />

Zur Erfassung des gesamten Wasser- und Stromverbrauchs (Hilfsstoffe<br />

bzw. Hilfsenergien) in der Heizzentrale sind entsprechende Zähleinrichtungen<br />

vorzusehen. Zusätzliche Zähleinrichtungen für den Wasserverbrauch<br />

sind an jeder automatischen Nachspeiseeinrichtung für das Heizumlaufwasser<br />

vorzusehen.<br />

3.8 Pumpen<br />

3.8.1 Berechnen und Ausführen von Rohrleitungen und Rohrnetzen<br />

Rohrnetze müssen – möglichst unter Einsatz geeigneter EDV-Programme –<br />

dimensioniert werden. Durch <strong>die</strong> hydraulische Optimierung der Rohrdimensionen<br />

im Verteilnetz können eventuell zusätzliche Drosselorgane vermieden<br />

werden. Eine genügende Ventilautorität der Thermostatventile ist eine<br />

wesentliche Voraussetzung für eine einwandfreie Funktionalität der Regelung.<br />

Anzustreben ist eine Ventilautorität von 0,5. Eine Drosselung durch<br />

Voreinstellung des Ventils ist hierbei nicht zu berücksichtigen.<br />

Unter hydraulischem Abgleich versteht man zum einen <strong>die</strong> Begrenzung der<br />

Wasservolumenströme - <strong>die</strong> dem Wärmebedarf der Anlage entsprechen -<br />

und zum anderen <strong>die</strong> Regelung des Differenzdrucks. Dadurch werden Geräusche<br />

im gebäudeinternen Wärmeverteilnetz vermieden und auch im Auf-<br />

44


heizbetrieb hydraulisch ungünstig gelegene Heizkörper ausreichend mit<br />

Warmwasser versorgt.<br />

Die wirtschaftlich günstigste Rohrnetzdimensionierung bei Wärmeverteilnetzen<br />

in Gebäuden ist anzustreben. Als Anhaltswerte gelten Geschwindigkeiten<br />

zwischen 0,50 und 1,2 m/s und ein Druckgefälle von 100 Pa/m. Um eine<br />

hohe Ventilautorität zu erreichen, wird ein Druckgefälle für Strangleitungen<br />

von 50 bis 70 Pa/m empfohlen.<br />

Für Nah- und Fernwärmenetze gelten Anhaltswerte für <strong>die</strong> Geschwindigkeiten<br />

von 1 bis 2,5 m/s und 100 bis 150 Pa/m.<br />

3.8.2 Pumpenauswahl<br />

Zur Umwälzung des Heizwassers in Heizkreisen werden elektromotorisch<br />

angetriebene Kreiselpumpen oder, wenn <strong>die</strong>s aus wirtschaftlichen Gründen<br />

geboten ist, geregelte Strahlpumpen eingesetzt, <strong>die</strong> eine Anpassung des<br />

Volumenstroms erlauben.<br />

In der Regel werden Rohreinbaupumpen als Nass- oder Trockenläufer eingesetzt.<br />

Für Sonderanwendungen (z. B. Heißwasseranlagen) kommen Sockelpumpen<br />

zur Anwendung. Der Einsatz von Strahlpumpen kann sich insbesondere<br />

in ausgedehnten Wärmeversorgungsnetzen mit ausreichenden<br />

Differenzdrücken anbieten.<br />

Für Heizungspumpen sind keine Reservepumpen vorzusehen. Ausnahmen<br />

von <strong>die</strong>sem Grundsatz sind nur zu machen bei:<br />

• Pumpen für funktionswichtige Verbraucher mit besonderen Anforderungen<br />

an <strong>die</strong> Versorgungssicherheit.<br />

• Anlagen mit Wärmeströmen ab 1,0 MW zur Steigerung der Wirtschaftlichkeit<br />

und dabei gleichzeitig auch zur Sicherung der Versorgung. Oft ist<br />

eine Aufteilung in 2 x 70 % der Nennleistung sinnvoll.<br />

Auf <strong>die</strong> Forderung des § 12 Abs. 3 und 4 der EnEV nach Einsatz selbsttätig<br />

regelnder Pumpen wird hingewiesen. Da auch geregelte Pumpen erst ab<br />

einer gewissen Mindestleistung eine Anpassung an den tatsächlichen Bedarf<br />

ermöglichen, muss eine Überdimensionierung vermieden werden.<br />

<strong>Heizanlagenbau</strong> <strong>2005</strong> 45


3.9 Absperrorgane<br />

3.9.1 Absperreinrichtungen<br />

Um ein Auswechseln ohne Entleeren der Anlage zu ermöglichen, müssen<br />

Pumpen, Regelventile und ähnliche Armaturen mit Absperreinrichtungen<br />

versehen werden. Dabei sollten zur Einsparung von Absperreinrichtungen<br />

mehrere Anlagenteile zusammengefasst werden. Es sind wartungsfreie Armaturen<br />

zu verwenden.<br />

3.9.2 Entleerungs- und Entlüftungseinrichtungen<br />

Eine zentrale oder teilzentrale Entlüftung der Gebäudeheizung ist - soweit<br />

wirtschaftlich - anzustreben. Ansonsten ist eine Entlüftungsmöglichkeit an<br />

den Heizflächen vorzusehen.<br />

Automatischen Be- und Entlüfter sollten nicht eingesetzt werden.<br />

Sollten automatische Entlüfter notwendig sein, sind nur solche mit Schwimmerventilen<br />

in Metallausführung zulässig. Auf gute Zugänglichkeit sowie<br />

Frostfreiheit ist zu achten.<br />

3.9.3 Strangabsperrungen<br />

In Gebäuden mit mehreren Geschossen sollen <strong>die</strong> Hauptstränge absperrund<br />

entleerbar sein.<br />

Strangregulierventile ermöglichen <strong>die</strong> Volumenstromanpassung der Strangleitungen<br />

untereinander. Differenzdruckregler halten innerhalb eines regeltechnisch<br />

notwendigen Proportionalbandes den Differenzdruck im Strang<br />

konstant. Bevor Differenzdruckregler in den Hausstationen eingesetzt werden,<br />

sollte zur Ausnutzung der Vordrücke der Einbau von Strahlpumpen alternativ<br />

zu Regelkreisen mit Umwälzpumpen geprüft werden. Primärseitige<br />

Differenzdruckregler sollten nur bei hohen Druckschwankungen durch das<br />

Fernwärmenetz eingebaut werden. Durchflussregler werden für <strong>die</strong> konstante<br />

Regelung des eingestellten Durchflusses unabhängig von den<br />

Druckverhältnissen installiert.<br />

3.9.4 Heizkörperventile<br />

Die Konstruktionen müssen unter Berücksichtigung der örtlichen Nutzung<br />

widerstandsfähig gegen äußere Beschädigungen sein. Thermostatventilköpfe<br />

dürfen nur mit Spezialwerkzeugen demontierbar sein. Thermostatventile<br />

müssen der DIN EN 215 T1 entsprechen.<br />

46


Am Heizkörperrücklauf ist eine absperrbare Verschraubung mit Voreinstellung<br />

vorzusehen.<br />

3.9.5 Werkstoffe für Heißwasserarmaturen<br />

Bei HD-Heißwasserheizungen müssen Absperreinrichtungen und Rückschlagventile<br />

über DN 50 - über <strong>die</strong> Bestimmungen der DIN EN 12953 Teil 6<br />

hinaus - auch außerhalb der Heizzentrale, z. B. in Fernleitungen, Unterstationen<br />

aus geeigneten Werkstoffen mit ausreichenden Zähigkeitseigenschaften<br />

hergestellt sein (s. TRD 2002).<br />

3.10 Rohrleitungen<br />

3.10.1 Wärmeversorgungsnetze in Außenanlagen<br />

Für <strong>die</strong> Planung und Ausführung von Fernleitungen können <strong>die</strong> »Technischen<br />

Richtlinien für den Bau von Fernwärmenetzen« - herausgegeben von<br />

der Arbeitsgemeinschaft Fernwärme e.V. AGFW - bei der Vereinigung Deutscher<br />

Elektrizitätswerke - VDEW e.V. - herangezogen werden. Bei der Planung<br />

und Ausführung von Wärmeversorgungsleitungen der Bundeswehr ist<br />

<strong>die</strong> Musterplanung anzuwenden.<br />

Bei allen Fernleitungssystemen muss das Eindringen von Feuchtigkeit in<br />

<strong>die</strong> Wärmedämmung auf der gesamten Rohrstrecke registriert und zumindest<br />

manuell (auf 1 % der Messtrecke genau) geortet werden können.<br />

Die Trassenführung der Fernleitungen ist in Bestandsplänen vermaßt festzuhalten.<br />

Gleiches gilt für <strong>die</strong> Lage der Schweißnähte und <strong>die</strong> Messschleifen<br />

der Feuchteüberwachung.<br />

Für Anlagen über 100°C Betriebstemperatur sind geschweißte Rohre nach<br />

DIN EN 10217-1 oder nahtlose Rohre nach DIN EN 10216-1 zu wählen. Für<br />

geschweißte oder nahtlose mittelschwere Gewinderohre bis 1 1 ⁄ 4 Zoll gilt <strong>die</strong><br />

DIN EN 10255. Verbundmantelrohrsysteme bzw. Kunststoffmantelrohrsysteme<br />

unterliegen der DIN EN 253, 448, 488 und der DIN EN 489. Die Auslegung<br />

und Installation hat entsprechend der DIN EN 13941 zu erfolgen.<br />

In Liegenschaftsnetzen ist <strong>die</strong> Temperaturspreizung anhand einer Rohrnetz-<br />

Optimierungsrechnung festzulegen.<br />

<strong>Heizanlagenbau</strong> <strong>2005</strong> 47


3.10.2 Rohrnetz<br />

Für <strong>die</strong> Wärmeversorgungsleitungen sind in der Regel nahtlose oder geschweißte<br />

Stahlrohre nach DIN EN 10220 zu verwenden. Es ist jeweils <strong>die</strong><br />

preisgünstigste Ausführung zu wählen.<br />

Aus Kostengründen können in kleineren Anlagen bzw. bei kleineren Nennweiten<br />

Kupfer- bzw. Kunststoffrohre oder Kunststoffverbundrohrsysteme<br />

auch mit formschlüssiger Verbindung verwendet werden. Alle Kunststoffrohrleitungen<br />

müssen sauerstoffdicht nach DIN 4726 sein.<br />

Heizrohrleitungen sollten auf Putz verlegt werden, wenn es <strong>die</strong> Art und Nutzung<br />

des Gebäudes zulassen.<br />

Es ist auf eine klare Strangführung mit kurzen Heizkörperanschlussleitungen<br />

und sauber ausgebildeten Kreuzungen zu achten. Querschnittsveränderungen<br />

und Schweißnähte in senkrechten Leitungen sind möglichst unauffällig<br />

anzuordnen.<br />

Festpunkte sind in der Nähe von Abzweigungen oder Absperrorganen anzubringen.<br />

Die Dehnungsaufnahme der Rohrleitungen soll nach Möglichkeit<br />

durch Richtungsänderung und Einbau von Ausdehnungsbögen erfolgen,<br />

<strong>die</strong> jedoch <strong>die</strong> Nutzung der Räume nicht beeinträchtigen dürfen.<br />

Axialkompensatoren sind nur in Ausnahmefällen vorzusehen. Sie müssen<br />

exakt dimensioniert, leicht zugänglich und schnell auswechselbar sein.<br />

Sollte <strong>die</strong> Verlegung von Rohrleitungen im Fußbodenbereich (in oder unter<br />

dem Estrich) aus baulichen Gründen notwendig sein, bieten sich diffusionsdichte<br />

Kunststoffverbundrohrsysteme an. Diese können ohne oder mit geringem<br />

Formstückanteil verlegt werden. Diese Systeme sind gegen Außenkorrosion<br />

sicher.<br />

In nicht vor Feuchte geschützten Einbauorten sollten keine Stahlrohre eingesetzt<br />

werden.<br />

3.10.3 Wärmedämmung von Rohrleitungen und Armaturen<br />

Die Wärmeabgabe von Wärmeverteilungs- und Warmwasserleitungen sowie<br />

Armaturen ist durch Wärmedämmung nach Anhang 5 der EnEV zu begrenzen.<br />

Die Wärmedämmung der Leitungen soll, soweit unter wirtschaftlichen Gesichtpunkten<br />

vertretbar, einen erhöhten Wärmeschutz aufweisen.<br />

48


Es ist darauf zu achten, dass <strong>die</strong> Dämmstoffe unter Berücksichtigung der zu<br />

erwartenden Umgebungsbedingungen keine Korrosionen an dem Rohrmaterial<br />

auslösen können und den Anforderungen des Brandschutzes entsprechen<br />

(siehe DIN 18421 – Dämmarbeiten an technischen Anlagen –).<br />

Die Muster-Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Leitungsanlagen<br />

(Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie MLAR) der Fachkommission<br />

Bauaufsicht der Bauministerkonferenz (ARGEBAU) ist zu beachten.<br />

Zum Schutz der Wärmedämmung werden Blechummantelungen nur benötigt,<br />

wenn eine erhöhte Beschädigungsgefahr z. B. im Bereich von Transportwegen<br />

besteht.<br />

Bei der Verlegung von Stahlrohren in Fußbodenkanälen dürfen zur Vermeidung<br />

von Korrosionsschäden kanalfüllende Wärmedämmmaterialien nur<br />

dann eingesetzt werden, wenn das Eindringen von Feuchte sicher ausgeschlossen<br />

werden kann. Andernfalls sind Rohre und Isolierungen mit Abstand<br />

von den Kanalwänden und der Kanalsohle zu verlegen.<br />

3.11 Wasseraufbereitungsanlagen<br />

Wasseraufbereitungsanlagen sollen nur zum Einsatz kommen, wenn sie<br />

zum Schutz der Wärmeversorgungsanlagen vor innerer Korrosion und<br />

Steinbildung erforderlich sind.<br />

Allgemein sind <strong>die</strong> VDI-Richtlinie VDI 2035 – Vermeidung von Schäden in<br />

Warmwasserheizanlagen - Steinbildung in Wassererwärmungs- und Warmwasserheizanlagen<br />

– und <strong>die</strong> DIN EN 12952 und DIN EN 12953 zu beachten.<br />

Es muss aber kritisch geprüft werden, ob <strong>die</strong> Forderungen des Kesselund<br />

Apparateherstellers an <strong>die</strong> Wasserqualität damit übereinstimmen oder<br />

darüber hinausgehen. Diese Forderungen haben im Einzelfall Vorrang.<br />

Die Wasserqualität in Heizsystemen ist vor der Inbetriebnahme den gestellten<br />

Anforderungen anzupassen. Wegen der komplexen Zusammenhänge<br />

ist <strong>die</strong> Einschaltung einer geeigneten Untersuchungsstelle notwendig,<br />

wenn <strong>die</strong> sachverständige Beurteilung der Wasserqualität nicht selbst vorgenommen<br />

werden kann.<br />

3.11.1 Wasseranalysen<br />

Für <strong>die</strong> Auswahl der evtl. notwendigen Wasseraufbereitungsanlage und der<br />

Chemikalien ist eine Wasseranalyse nach DIN 50930 Teil 1 – Korrosionsverhalten<br />

von metallischen Werkstoffen gegenüber Wasser – erforderlich.<br />

<strong>Heizanlagenbau</strong> <strong>2005</strong> 49


3.11.2 Aufbereitungsverfahren<br />

Während der Planung muss anhand der Analyse des zur Verfügung stehenden<br />

Wassers geprüft und begründet werden, ob und ggf. in welchem Umfang<br />

bei Warmwasser-, Heißwasser- und Niederdruck-Dampf-Heizanlagen<br />

Maßnahmen zum Schutz vor Schäden durch Korrosion und/oder Steinbildung<br />

zu treffen sind. Die Angemessenheit des gewählten Aufbereitungsverfahrens<br />

ist nachzuweisen (z. B. durch Gutachten oder Bezug auf <strong>die</strong> vorgenannten<br />

Richtlinien).<br />

Wenn bei Anlagen eine Enthärtung vorzusehen ist, muss in der Regel eine<br />

Nachbehandlung des Speisewassers erfolgen. Das geschieht in erster Linie<br />

durch Maßnahmen zur Sauerstoffentfernung bzw. -bindung.<br />

3.11.3 Enthärtungsanlagen<br />

Diese Anlagen sind als wasserqualitätsgesteuerte Halbautomaten einzubauen<br />

(Auslösung des Regenerationsvorganges von Hand, danach erfolgt<br />

automatischer Ablauf). Die stündliche Wasserdurchsatzmenge ist nach bisherigen<br />

Erfahrungen anhand betriebsbedingter und systembezogener<br />

Wasserverluste auf <strong>die</strong> jeweils erforderliche Nachspeisemenge zu bemessen.<br />

Bei Dampferzeugern beträgt <strong>die</strong> Menge ca. 5 % der Kondensatmenge,<br />

sofern nicht versorgungsbedingte Kondensatverluste auftreten (z. B. Wäschereien).<br />

Zwischen zwei Regenerationen soll eine ausreichende Entnahmezeit<br />

liegen, bemessen aufgrund der Wasseranalyse, der Qualitätsanforderungen<br />

der Wärmeerzeuger und der Betriebsweise.<br />

Beim Einsatz von Ionenaustauschern sind zeitgesteuerte Umwälzpumpen<br />

für einen Kurzschlussbetrieb - zur Vermeidung von Härteschüben nach längeren<br />

Stillstandszeiten - einzubauen.<br />

3.11.4 Dosieranlagen<br />

Ist <strong>die</strong> Zugabe von Chemikalien zum Heizumlaufwasser erforderlich, so ist<br />

für jede Chemikalie ein eigener Ansetzbehälter mit regelbarer Dosierpumpe<br />

vorzusehen. Die Größe der Ansetzbehälter soll eine Entnahme über 70 Betriebsstunden<br />

ermöglichen.<br />

Durch Umschaltventile ist sicherzustellen, dass <strong>die</strong> Chemikalien wahlweise<br />

dem Kesselspeisewasserbehälter oder dem Kessel bzw. dem Fernleitungsnetz<br />

zugeführt werden können. Die Chemikalienzugabe zum Kesselspeisewasser<br />

ist automatisch - nach Möglichkeit in Abhängigkeit von der Wasser-<br />

50


qualität - vorzunehmen. Die Zugabe zum Umlaufwasser ist in der Regel manuell,<br />

nach Wasseranalyse vorzunehmen.<br />

Hydrazin oder ähnliche toxikologisch bedenkliche Substanzen sind auch<br />

wegen der Gefahr eines Übertritts in das Trinkwarmwasser dem Heizumlaufwasser<br />

nicht zuzusetzen.<br />

3.11.5 Probeentnahmekühler<br />

Bei Heißwasser- und Dampfkesselanlagen sind zur Überwachung des<br />

Speise- und Kesselwassers während des Betriebes Probeentnahmekühler<br />

und -hähne aus korrosionsbeständigem Material vorzusehen.<br />

3.11.6 Wasseruntersuchungsgeräte<br />

Für <strong>die</strong> laufende Wasseruntersuchung in Heizzentralen über 1,0 MW sind je<br />

nach Art der Wasseraufbereitung in einem geeigneten Wandschrank erstmalig<br />

bauseits Geräte und Reagenzien für folgende Untersuchungen mitzuliefern:<br />

• der Härte<br />

• des Phosphatgehaltes<br />

• der Dosierchemikalien<br />

• des pH-Wertes<br />

• der elektrischen Leitfähigkeit<br />

• der Alkalität (p- und m-Wert)<br />

• des Korrosionsproduktespiegels von Eisen und Kupfer<br />

(z. B. colorimetrisches Messverfahren)<br />

Soweit zweckmäßig können auch elektronische Messgeräte (z. B. für <strong>die</strong><br />

elektrische Leitfähigkeit) eingesetzt werden.<br />

3.12 Gebäudeinstallationen<br />

3.12.1 Allgemeines<br />

Die Gebäudeheizungen sind grundsätzlich als Warmwasserheizungen mit<br />

geschlossenem Kreislauf auszuführen. Andere Heizme<strong>die</strong>n (z. B. Luft) können<br />

eingesetzt werden für:<br />

• hohe Räume (wie Werkhallen, Flugzeughallen)<br />

• Sport- und Ausbildungshallen<br />

• Lagerhallen<br />

• Räume mit besonderer Zweckbestimmung<br />

soweit <strong>die</strong>s wirtschaftlich ist.<br />

<strong>Heizanlagenbau</strong> <strong>2005</strong> 51


Bei Neubauten mit Wasser als Heizmedium wird eine Vorlauftemperatur<br />

zwischen 45°C und max. 60°C (mit Trinkwassererwärmungsanlagen max.<br />

70°C) empfohlen. Die gewählte Spreizung der Vor- und Rücklauftemperatur<br />

sollte nach wirtschaftlichen Betrachtungen bei 10–20 K liegen. Die Aufheizleistung<br />

nach DIN EN 12831 soll durch kurzzeitiges Erhöhen der Vorlauftemperatur<br />

und/oder des Wasservolumenstroms erreicht werden. Eine Vergrößerung<br />

der Heizflächen ist dadurch nicht erforderlich. Wohnungen sind<br />

gesondert zu betrachten.<br />

Bei Instandsetzungen und Sanierungen wasserbeheizter Anlagen in Verbindung<br />

mit Wärmeschutzmaßnahmen am Gebäude ist <strong>die</strong> Vorlauftemperatur<br />

der Gebäudeheizung entsprechend der Verbesserung des Wärmeschutzes<br />

anzupassen und der hydraulische Abgleich der Heizungsanlage neu zu berechnen.<br />

3.12.2 Raumheizflächen<br />

Als Raumheizflächen sind grundsätzlich wirtschaftliche Ausführungen von<br />

Radiatoren oder Heizplatten zu verwenden. Konvektoren-, Fußboden- und<br />

Deckenheizungen sind auf Einzelfälle zu beschränken. In Hallen kann eine<br />

Strahlungsheizung eingesetzt werden, sofern <strong>die</strong>s wirtschaftlich ist.<br />

Es ist darauf zu achten, dass <strong>die</strong> Regelcharakteristiken und <strong>die</strong> Abhängigkeit<br />

der Wärmeabgabe von der Heizmitteltemperatur aller an einem Regelkreis<br />

angeschlossenen Heizflächen gleich sind.<br />

Bei der Bemessung der Heizflächen nach DIN EN 12831 sind gegenüber<br />

der DIN 4701 höhere Lüftungswärmeverluste zu berücksichtigen. Bei Neubauten<br />

bestehen wegen der geringeren Transmissionswärmeverluste nach<br />

EnEV besonders hohe Anforderungen an <strong>die</strong> Regelbarkeit der Heizleistungen.<br />

Für Wohnungen kann darüber hinaus eine Aufheizreserve bei der Bemessung<br />

der Heizflächen gefordert werden, wenn eine zentrale Anhebung<br />

der Vorlauftemperatur den Anforderungen des Mieters nach einer individuellen<br />

Aufheizung der Wohnung nicht genügt. Hierzu sind besondere Vereinbarungen<br />

mit dem Vermieter zu treffen und zu dokumentieren (siehe DIN<br />

EN 12828, Ziff. 4.1).<br />

Zur Kompensation des Kälteeinfalls und zur Strahlungskompensation der<br />

Fensterscheiben soll <strong>die</strong> Ansichtsfläche des Heizkörpers mit der Fensterfläche<br />

korrespon<strong>die</strong>ren. Anforderungen zur Beseitigung von Behaglichkeitsdefiziten<br />

sind nach VDI 6030 in einem Pflichtenheft festzulegen. Ein Vergrö-<br />

52


ßern der Heizflächen mit höheren Leistungsreserven kann zu unwirtschaftlichen<br />

Lösungen führen. Stattdessen sind bei der Heizflächenauslegung<br />

ausgewogene Lösungen unter Berücksichtigung der unterschiedlichen<br />

technischen, optischen und wirtschaftlichen Faktoren anzustreben.<br />

Um <strong>die</strong> Wärmeabgabe bei mehrlagigen Plattenheizkörpern nicht zu behindern,<br />

muss <strong>die</strong> Unterkante von geschlossenen Fensterbänken oder sonstiger<br />

Abdeckungen mindestens 10 cm über dem Heizkörper liegen. Zur<br />

leichteren Reinigung der Fußböden müssen Radiatoren und Heizplatten<br />

mindestens 12 cm Fußbodenabstand haben.<br />

Radiatoren und Heizplatten müssen leicht zu reinigen und mit handelsüblichem<br />

Heizkörperlack zu streichen sein.<br />

3.12.3 Raumlufterhitzer<br />

Raumlufterhitzer für Hallen mit großen Toren (z. B. Werkhallen, Flugzeughallen)<br />

sind so zu verriegeln, dass sie nur bei geschlossenen Toren betrieben<br />

werden können. Die Heizwasserzirkulation ist unter Beachtung der Einfriergefahr<br />

zu unterbrechen.<br />

Die Lärmemissionen der Raumlufterhitzer dürfen <strong>die</strong> Nutzung der Räume<br />

nicht beeinträchtigen.<br />

<strong>Heizanlagenbau</strong> <strong>2005</strong> 53


4 Räume, Gebäude und Übergabestationen für Wärmeerzeugungsanlagen<br />

4.1 Lage der Räume und Gebäude<br />

4.1.1 Standort<br />

Maßgebend für <strong>die</strong> Lage der Zentralen Wärmeerzeugungsanlage ist <strong>die</strong> Platzierung<br />

im jeweiligen Verbraucherschwerpunkt und der günstigste Standort<br />

der Schornsteine (ggf. Anbindung an das jeweils höchste Gebäude).<br />

In besonderen Fällen kann <strong>die</strong> Errichtung eines separaten Gebäudes für <strong>die</strong><br />

Wärmeerzeugungsanlage zweckmäßig (große Leistung, örtliche Gegebenheit)<br />

oder durch Sicherheitsvorschriften erforderlich sein.<br />

Wärmeerzeugungsanlagen können auch im obersten Geschoss eines Gebäudes<br />

(Dachzentralen) angeordnet werden, wenn es wirtschaftlich oder<br />

bei Gefahr von Hochwasser notwendig ist. Auf bauliche Maßnahmen zur<br />

Vermeidung von Geräuschübertragung und zum Schutz gegen ausströmende<br />

Abgase ist besonders zu achten.<br />

Für <strong>die</strong> Durchführung von Instandhaltungsarbeiten müssen <strong>die</strong> Anlagen zugänglich<br />

sein. Für den Austausch von Komponenten sind geeignete Transportöffnungen<br />

vorzusehen.<br />

Wird <strong>die</strong> Gebäudeheizung an eine Wärmeerzeugungsanlage außerhalb des<br />

Bauwerks oder an Fernwärme angeschlossen, ist grundsätzlich ein gesonderter<br />

Hausanschlussraum, bzw. Hausanschlussbereich vorzusehen,<br />

der unbefugten Personen nicht zugänglich sein darf. In Gebäuden, <strong>die</strong> nicht<br />

ständig zugänglich sind, ist durch geeignete Anordnung, z. B. mit äußerem<br />

Zugang, sicherzustellen, dass das Betreuungspersonal bzw. der technische<br />

Betriebs<strong>die</strong>nst <strong>die</strong>sen Raum bzw. Bereich auch außerhalb der Nutzungszeiten<br />

des übrigen Bauwerks betreten kann. Die Heizkreise der Gebäudeheizung<br />

müssen in <strong>die</strong>sem Raum, bzw. <strong>die</strong>sem Bereich, von der Fernleitung<br />

getrennt und separat entleert werden können.<br />

Im Hausanschlussraum sind ggf. auch <strong>die</strong> Trinkwassererwärmung für das<br />

Gebäude aufzustellen, bzw. <strong>die</strong> Anschlüsse an eine vorhandene Fernwärmeversorgung<br />

unterzubringen.<br />

Im Hausanschlussraum ist an gut zugänglicher Stelle das Schaltschema<br />

der Wärmeversorgungsanlage und der Wassererwärmungsanlage in dauerhafter<br />

Form anzubringen.<br />

<strong>Heizanlagenbau</strong> <strong>2005</strong> 55


Die Technischen Anschlussbedingungen des Fernwärmeversorgers (TAB)<br />

und das Regelwerk der Arbeitsgemeinschaft für Wärme- und Heizkraftwirtschaft<br />

e.V. (AGFW) sind zu beachten.<br />

4.1.2 Transportwege für <strong>die</strong> Brennstoffanlieferung<br />

Für <strong>die</strong> Anlieferung der Brennstoffe und ggf. den Abtransport von Verbrennungsrückständen<br />

sind geeignete Zu- und Abfahrtmöglichkeiten zu schaffen.<br />

4.2 Anforderungen an Räume und Gebäude<br />

4.2.1 Bauordnungsrechtliche Anforderungen / Brandschutz<br />

Es wird auf <strong>die</strong> Feuerungsverordnungen bzw. auf <strong>die</strong> Bauordnungen und<br />

Heizraumrichtlinien der Länder hingewiesen. Die Richtlinie VDI 2050 ist zu<br />

beachten.<br />

4.2.2 Erweiterung von Zentralen Wärmeerzeugungsanlagen<br />

Soweit eine spätere Erweiterung der Gebäude bzw. Liegenschaften geplant<br />

ist, soll der Aufstellungsraum für den möglichen Endausbau vorgesehen<br />

bzw. erweiterungsfähig entworfen werden. Bei der Herrichtung für den Endausbau<br />

dürfen <strong>die</strong> Kosten aus vorzeitiger Kapitalbindung nicht größer sein<br />

als <strong>die</strong> Mehrkosten für das nachträgliche Herstellen zusätzlichen Raumes.<br />

Die Unvorhersehbarkeit des Bedarfs, seine Eintrittszeit und <strong>die</strong> Entwicklung<br />

technischer Alternativen sollte vorzeitige Investitionen auf das Äußerste beschränken.<br />

Außerdem müssen Transportöffnungen und -wege für auszutauschende<br />

Anlageteile für <strong>die</strong> im Endausbau erforderlichen Bedingungen<br />

ausgelegt werden.<br />

Grundsätzlich ist ein ausreichender Platz für <strong>die</strong> Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten<br />

vorzusehen.<br />

Bei freistehenden Zentralen Wärmeerzeugungsanlagen sollte eine spätere<br />

bauliche Erweiterung stets möglich sein.<br />

56


4.3 Abgasanlagen, Zu- und Ablufteinrichtungen, Kondensatbeseitigung<br />

4.3.1 Allgemeines<br />

Bei der Verfeuerung von Brennstoffen wie Kohle, Heizöl, Gas oder Holz entstehende<br />

Abgase müssen in geeigneten Abgasleitungen (meist Schornsteinen)<br />

über das Dach des Gebäudes ins Freie geleitet werden. Die Planung<br />

und <strong>die</strong> Errichtung von Schornsteinen ist problemlos, solange <strong>die</strong> zu transportierenden<br />

Abgase hohe Temperaturen, geringe Schadstoffkonzentrationen<br />

und niedrige Taupunkte aufweisen.<br />

Bei der Gestaltung der Schornsteine sowie der Zu- und Ablufteinrichtungen<br />

für <strong>die</strong> Heizzentrale sind <strong>die</strong> bautechnischen Belange sowie <strong>die</strong> des Umweltschutzes<br />

vorrangig zu beachten. Daneben sind zu den einschlägigen<br />

öffentlich-rechtlichen Verordnungen, Richtlinien und DIN-Normen zusätzlich<br />

<strong>die</strong> Forderungen der Kessel- und Schornsteinhersteller zu beachten.<br />

Im allgemeinen sind folgende Forderungen an <strong>die</strong> Schornsteinanlagen zu<br />

stellen:<br />

• Für jeden Kessel ist ein eigener, der Feuerungsleistung und den Druckverhältnissen<br />

angepasster Schornsteinzug vorzusehen.<br />

• Für erkennbare spätere Erweiterungen können weitere Schornsteinzüge<br />

bzw. <strong>die</strong> dafür erforderlichen Platzreserven wirtschaftlich sein.<br />

• Schornsteine müssen über ausreichende Wärmedämmung verfügen.<br />

• Die Höhe der Schornsteine ist erforderlichenfalls aufgrund einer Immissionsprognose<br />

gemäß BlmSchG und den darauf basierenden Verordnungen<br />

festzulegen.<br />

• Schornsteine müssen auch bei Flachdächern eine ausreichende Höhe<br />

über Dach aufweisen, um einwandfreie Zugverhältnisse zu schaffen und<br />

Belästigungen durch Abgase mit Sicherheit auszuschließen.<br />

4.3.2 Anforderungen an Abgasanlagen bei Einsatz moderner Heiztechniken<br />

Die Energieeinsparung und <strong>die</strong> damit notwendigerweise verbundene Entwicklung<br />

zu niedrigen Abgastemperaturen bei Wärmeerzeugern mit niedrigen<br />

Wärmeträgertemperaturen, mit leistungsgeregelten Brennern und bei<br />

Brennwertgeräten, erfordern weiterentwickelte Schornsteinsysteme.<br />

An Schornsteine für niedrige Abgastemperaturen muss <strong>die</strong> Forderung<br />

gestellt werden, dass es infolge des Wasserdampfes, der in den Abgasen<br />

enthalten ist, bei Unterschreitung des Taupunktes nicht zu einer Durchfeuchtung<br />

der Schornsteinkonstruktion kommt. Durch entsprechende Kon-<br />

<strong>Heizanlagenbau</strong> <strong>2005</strong> 57


struktionen wird daher das Konzept verfolgt, <strong>die</strong> Innenschale dicht gegen<br />

ablaufendes Kondensat und mit hohem Dampfdiffusionswiderstand auszubilden<br />

(z. B. Edelstahlrohr, keramische Innenglasur).<br />

Alternativ hierzu wird durch zusätzliche Hinterlüftung der Einsatzbereich der<br />

herkömmlichen dreischaligen Isolier-Schornsteine zu niedrigen Abgastemperaturen<br />

hin erweitert.<br />

Geeignete sogenannte feuchteunempfindliche Schornsteine müssen eine<br />

bauaufsichtliche Zulassung haben.<br />

Bei Abgastemperaturen unter 60°C sind <strong>die</strong> Abgase von Feuerstätten ggf.<br />

mit Hilfe eines Gebläses in druckdichten Abgasleitungen, <strong>die</strong> in einem zu belüftenden<br />

Schornstein oder Schacht anzuordnen sind, über Dach zu fördern.<br />

Die einschlägigen bauaufsichtlichen Regelungen sind zu beachten.<br />

4.3.3 Kondensatbeseitigung<br />

Das aus Feuerungsanlagen oder Absorptionswärmepumpen mit feuerbeheizten<br />

Austreibern sowie aus verbrennungsmotorischen Antrieben mit Abgaswärmenutzung<br />

anfallende Kondensat ist nach den Bestimmungen der<br />

Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V. -<br />

ATV-Arbeitsblatt A 251 »Kondensate aus Brennwertkesseln« - zu behandeln.<br />

Davon abweichende Vorschriften können von jeder unteren Wasserbehörde<br />

individuell festgelegt werden.<br />

Die Kondensatwasserleitungen sollten aus beständigen Werkstoffen nach<br />

DIN 1986, Teil 4 bestehen.<br />

58


5 Abnahme/Übergabe<br />

In der Abnahmeprüfung für Heizungsanlagen müssen alle wesentlichen<br />

Punkte systematisch geprüft werden. Die Systematik kann analog dem in<br />

der DIN-EN 12599 für mechanisch betriebene RLT-Anlagen festgelegten<br />

Verfahren aufgebaut werden. Die Durchführung der Prüfung sollte bereits<br />

im Leistungsverzeichnis beschrieben und vertraglich vereinbart werden. In<br />

der Ausschreibung sollen auch für das Erbringen der Betriebsunterlagen<br />

und des hydraulischen Abgleichs Einheitpreise vereinbart werden.<br />

Die Abnahmeprüfung muss sich neben der Prüfung, ob <strong>die</strong> verwendeten<br />

Anlagenkomponenten nach Vertrag geeignet und aufeinander abgestimmt<br />

sind, auch auf <strong>die</strong> Erfüllung der vorgesehenen technischen und regelungstechnischen<br />

Funktionen erstrecken.<br />

5.1 Betriebsunterlagen<br />

Vom Auftragnehmer sind aussagekräftige und nachvollziehbare Berechnungsunterlagen<br />

und Dokumentationen nach VOB/C DIN ATV 18380 zu<br />

übergeben. In großen Heiznetzen eignet sich für das Verständnis hydraulischer<br />

Zusammenhänge eine farbig angelegte, zweidimensionale Darstellung<br />

des Gesamtnetzes, in der auch <strong>die</strong> Drosselorgane mit den gebäudebezogenen<br />

Einstellungen eingetragen sind.<br />

Neben den Wartungs- und Be<strong>die</strong>nungsanleitungen ist auch eine Zusammenstellung<br />

der wichtigsten technischen Daten und Einstellparameter<br />

zu übergeben. Die Durchführung des hydraulischen Abgleichs der gesamten<br />

Anlage ist in einer tabellarischen Übersicht zu dokumentieren.<br />

Das Schaltschema der jeweiligen Anlage und der zugehörigen Unterstationen<br />

bzw. Heizkreise ist im Heizraum an gut zugänglicher Stelle in dauerhafter<br />

Form anzubringen.<br />

Beim Einsatz von Wärmeerzeugern sind vom Hersteller geeignete Reinigungsmethoden<br />

und Reinigungsmittel sowie Konservierungsmethoden und<br />

Konservierungsmittel (Handelsname und Analyse der Chemikalien) zu benennen.<br />

<strong>Heizanlagenbau</strong> <strong>2005</strong> 59


5.2 Hydraulischer Abgleich<br />

Der einwandfreie hydraulische Abgleich ist eine wesentliche Voraussetzung<br />

für einen störungsfreien und wirtschaftlichen Betrieb. Die Überprüfung der<br />

Leistungserfüllung ist deshalb besonders wichtig. Die Durchführung und<br />

Kontrolle des hydraulischen Abgleichs erfolgt auf der Grundlage fortgeschriebener<br />

Berechnungsunterlagen (Heizlast, Heizflächenauslegung,<br />

Rohrnetzberechnung und Drosselschemata) und der daraus resultierenden<br />

Einstellungen aller Drosselorgane.<br />

Funktionsmessungen zur Kontrolle des hydraulischen Abgleichs sind gemäß<br />

VOB, Teil C DIN 18380 Sonderleistungen, <strong>die</strong> gesondert vereinbart und<br />

vergütet werden müssen. Die Funktionsmessungen können zur Kostenbegrenzung<br />

auf eine vorher festzulegende Anzahl (z. B. 10 % der Heizflächen<br />

und Drosselorgane) begrenzt werden. Werden Mängel festgestellt, ist <strong>die</strong><br />

Anzahl der Stichproben zu erhöhen.<br />

60


<strong>Heizanlagenbau</strong> <strong>2005</strong> 61


Anhang<br />

Abkürzungen zitierter Gesetze, Verordnungen, Vorschriften und Technischer Regeln<br />

AGFW Arbeitsgemeinschaft für Wärme und Heizkraftwirtschaft -<br />

AGFW - e. V. bei dem Verband der Elektrizitätswirtschaft -<br />

VDEW - e. V.<br />

AMEV<br />

ATV-DVWK<br />

BImSchG<br />

DIN<br />

DVGW<br />

EnEG<br />

EnEV<br />

FCKW-<br />

Halon-VerbotsV<br />

FK HuK<br />

GefStoffVO<br />

GGVS<br />

MinöStG<br />

Arbeitskreis Maschinen- und Elektrotechnik staatlicher und<br />

kommunaler Verwaltungen<br />

Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und<br />

Abfall e.V.<br />

Bundes-Immissionsschutzgesetz;<br />

Normen des Deutschen Instituts für Normung e.V.<br />

Deutsche Vereinigung des Gas- und Wasserfaches e.V.<br />

Gesetz zur Einsparung von Energie in Gebäuden (Energieeinsparungsgesetz)<br />

Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz und energiesparende<br />

Anlagentechnik bei Gebäuden (Energieeinsparverordnung)<br />

Verordnung zum Verbot von bestimmten, <strong>die</strong> Ozonschicht<br />

abbauenden Halogenkohlenwasserstoffen<br />

Fachkommission Haustechnik und Krankenhausbau des<br />

Hochbauausschusses der ARGEBAU<br />

Verordnung zum Schutz vor gefährlichen Stoffen (Gefahrstoffverordnung)<br />

Verordnung über <strong>die</strong> innerstaatliche und grenzüberschreitende<br />

Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (Gefahrgutverordnung<br />

Straße)<br />

Mineralölsteuergesetz<br />

62


Musterverordnung über Feuerungsanlagen und Brennstoff-<br />

lagerung in Gebäuden<br />

MLAR<br />

Musterfeuerungsverordnung<br />

TA Luft<br />

TAB-Fernwärme<br />

TRbF<br />

TRD<br />

TRF<br />

VAwS<br />

VDI<br />

VDMA<br />

VOB<br />

Muster-Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen<br />

an Leitungsanlagen (Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie)<br />

Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft - TA Luft<br />

Technische Anschlussbedingungen für Fernwärme<br />

Technische Regeln für brennbare Flüssigkeiten<br />

Technische Regeln für Dampfkesselanlagen<br />

Technische Regeln Flüssiggas<br />

Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden<br />

Stoffen und über Fachbetriebe<br />

Richtlinien des Vereines Deutscher Ingenieure e.V.<br />

Verband der Investitionsgüterindustrie<br />

Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen<br />

<strong>Heizanlagenbau</strong> <strong>2005</strong> 63


Mitarbeiter<br />

Ulrich Kniel<br />

(Obmann)<br />

Berthold Engelhardt<br />

Manfred Kahle<br />

Gerhard Köbbert<br />

Frank Leuteritz<br />

Friedhelm Niggemeier<br />

Eduard Rabe<br />

Johann Steuer<br />

Thomas Wirz<br />

Ministerium für Städtebau und Wohnen,<br />

Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen<br />

Landesbetrieb LBB Rheinland-Pfalz<br />

Landeshauptstadt Hannover, Fachbereich Bauen<br />

- Hochbau -<br />

Ministerium der Finanzen des Landes Brandenburg<br />

- Bauabteilung -<br />

Stadtverwaltung Dessau<br />

- Hochbauamt -<br />

Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW Detmold<br />

Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung<br />

Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung<br />

Oberfinanzdirektion Münster<br />

64


Bestellungen unter:<br />

amev@elch-graphics.de · Fax (030) 44 03 33 99<br />

Satz, Druck und Vertrieb:<br />

Elch Graphics · Digitale- und Printme<strong>die</strong>n GmbH & Co. KG<br />

Immanuelkirchstraße 3/4 · 10405 Berlin

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