Workshop zur Fremdunterbringung von Anja Zehnpfund
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Nachkriegszeit BRD<br />
Die Besatzungsmächte erklärten das RJWG in seiner Fassung <strong>von</strong> 1922 für anwendbar und<br />
Fürsorgeeinrichtungen beschäftigen noch lange dasselbe Personal, das während der NS-<br />
Zeit tätig war, so dass keine wesentlichen Reformen in der Heimerziehung stattfanden.<br />
Auch die Gründe für eine Einweisung in Heime und zu Pflegeeltern unterschieden sich<br />
nicht wesentlich <strong>von</strong> denen aus der Weimarer Republik.<br />
Die Ausführenden der öffentlichen Erziehung maßen die Lebensverhältnisse ihres Klientels<br />
und somit den Grad der „Verwahrlosung“ weitgehend an bürgerlichen Wertmaßstäben.<br />
Schwarze Pädagogik<br />
Missstände noch bis in die 70er Jahre hinein in den Institutionen <strong>von</strong> Kirchen (c.a. 2/3 der<br />
Heime waren in kirchlicher Trägerschaft), privaten Trägern und auch staatlichen<br />
Einrichtungen bestimmten das Leben des Klientels. Unter dem Stichwort "Schwarze<br />
Pädagogik" (eine Erziehungsform, die sich hauptsächlich durch Gewalt und Erniedrigung<br />
auszeichnete) wurden die Missstände v.a. <strong>von</strong> den "Heimkindern" in den 70ern öffentlich<br />
gemacht.<br />
Teilweise waren restriktive Erziehungsvorstellungen der Zeitgeist bis in die 80er Jahre<br />
hinein. In den Einrichtung waren die Bedingungen dennoch ungleich schlimmer, oftmals<br />
fanden in den Heimen bloße Massenabfertigung mit einem Schwerpunkt auf Arbeit,<br />
Disziplinierung, Zucht und Ordnung statt.<br />
Nicht alle Kinder und Jugendliche in Heimen sind dort ausgebeutet oder geschädigt<br />
worden. Einrichtungen haben die jungen Menschen teilweise vor großer Not bewahrt und<br />
engagierte Mitarbeiter_innen haben oft unter schlechten Arbeitsbedingungen wichtige<br />
Arbeit geleistet, die wenig Anerkennung fand.<br />
Dennoch war das Fürsorgesystem generell auf das Prinzip „Abschreckung durch<br />
Abschiebung“ ausgerichtet.<br />
So gab es auch in der BRD verschiedene Stationen der Fürsorge: Es gab in jedem<br />
Bundesland eine Landesfürsorgeheim, das für die besonders „schwer erziehbaren“ Kinder<br />
und Jugendlichen eingerichtet wurde<br />
In den LFH wurden junge Menschen systematisch körperlich gezüchtigt und weggesperrt.<br />
Auch die Verweigerung <strong>von</strong> Ausbildungsleistungen, pauschale Bestrafung, Zwangsarbeit,<br />
Kontaktsperren usw. gehörten zu den regelmäßigen Praktiken in solchen Gruppen und<br />
Anstalten<br />
Deutsche Demokratische Republik<br />
Anders als in der Bundesrepublik war es in der DDR seit 1950 gesetzlich verboten, Kinder<br />
und Jugendliche körperlich oder seelisch zu misshandeln. (In der BRD wurde erst im Jahr<br />
2000 das „Züchtigungsrecht“ vollständig abgeschafft) Die Praxis war dennoch <strong>von</strong><br />
erheblicher Gewalt gegen Kinder und Jugendlichen geprägt.<br />
Die Heime in der DDR waren allesamt staatlich und hatten den Auftrag, die Kinder und<br />
Jugendlichen streng sozialistisch (um-) zu erziehen. Für die "Insassen" der Heime gab es<br />
3