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Workshop zur Fremdunterbringung von Anja Zehnpfund

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Nachkriegszeit BRD<br />

Die Besatzungsmächte erklärten das RJWG in seiner Fassung <strong>von</strong> 1922 für anwendbar und<br />

Fürsorgeeinrichtungen beschäftigen noch lange dasselbe Personal, das während der NS-<br />

Zeit tätig war, so dass keine wesentlichen Reformen in der Heimerziehung stattfanden.<br />

Auch die Gründe für eine Einweisung in Heime und zu Pflegeeltern unterschieden sich<br />

nicht wesentlich <strong>von</strong> denen aus der Weimarer Republik.<br />

Die Ausführenden der öffentlichen Erziehung maßen die Lebensverhältnisse ihres Klientels<br />

und somit den Grad der „Verwahrlosung“ weitgehend an bürgerlichen Wertmaßstäben.<br />

Schwarze Pädagogik<br />

Missstände noch bis in die 70er Jahre hinein in den Institutionen <strong>von</strong> Kirchen (c.a. 2/3 der<br />

Heime waren in kirchlicher Trägerschaft), privaten Trägern und auch staatlichen<br />

Einrichtungen bestimmten das Leben des Klientels. Unter dem Stichwort "Schwarze<br />

Pädagogik" (eine Erziehungsform, die sich hauptsächlich durch Gewalt und Erniedrigung<br />

auszeichnete) wurden die Missstände v.a. <strong>von</strong> den "Heimkindern" in den 70ern öffentlich<br />

gemacht.<br />

Teilweise waren restriktive Erziehungsvorstellungen der Zeitgeist bis in die 80er Jahre<br />

hinein. In den Einrichtung waren die Bedingungen dennoch ungleich schlimmer, oftmals<br />

fanden in den Heimen bloße Massenabfertigung mit einem Schwerpunkt auf Arbeit,<br />

Disziplinierung, Zucht und Ordnung statt.<br />

Nicht alle Kinder und Jugendliche in Heimen sind dort ausgebeutet oder geschädigt<br />

worden. Einrichtungen haben die jungen Menschen teilweise vor großer Not bewahrt und<br />

engagierte Mitarbeiter_innen haben oft unter schlechten Arbeitsbedingungen wichtige<br />

Arbeit geleistet, die wenig Anerkennung fand.<br />

Dennoch war das Fürsorgesystem generell auf das Prinzip „Abschreckung durch<br />

Abschiebung“ ausgerichtet.<br />

So gab es auch in der BRD verschiedene Stationen der Fürsorge: Es gab in jedem<br />

Bundesland eine Landesfürsorgeheim, das für die besonders „schwer erziehbaren“ Kinder<br />

und Jugendlichen eingerichtet wurde<br />

In den LFH wurden junge Menschen systematisch körperlich gezüchtigt und weggesperrt.<br />

Auch die Verweigerung <strong>von</strong> Ausbildungsleistungen, pauschale Bestrafung, Zwangsarbeit,<br />

Kontaktsperren usw. gehörten zu den regelmäßigen Praktiken in solchen Gruppen und<br />

Anstalten<br />

Deutsche Demokratische Republik<br />

Anders als in der Bundesrepublik war es in der DDR seit 1950 gesetzlich verboten, Kinder<br />

und Jugendliche körperlich oder seelisch zu misshandeln. (In der BRD wurde erst im Jahr<br />

2000 das „Züchtigungsrecht“ vollständig abgeschafft) Die Praxis war dennoch <strong>von</strong><br />

erheblicher Gewalt gegen Kinder und Jugendlichen geprägt.<br />

Die Heime in der DDR waren allesamt staatlich und hatten den Auftrag, die Kinder und<br />

Jugendlichen streng sozialistisch (um-) zu erziehen. Für die "Insassen" der Heime gab es<br />

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