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Korrespondenz EU-Binnenmarkt Kommission-Wettbewerb NH90 SEA-LION

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Amtsblatt der Europäischen Union 20.8.2009<br />

RICHTLINIE 2009/81/EG DES <strong>EU</strong>ROPÄISCHEN PARLAMENTS UND<br />

DES RATES<br />

vom 13. Juli 2009<br />

über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe bestimmter Bau-,<br />

Liefer- und Dienstleistungsaufträge in den Bereichen Verteidigung und<br />

Sicherheit und zur Änderung der Richtlinien 2004/17/EG und<br />

2004/18/EG<br />

(Text mit Bedeutung für den EWR)<br />

ED 67/612 L<br />

[…]<br />

(13) Für die Zwecke dieser Richtlinie sollte der Begriff der Forschung und<br />

Entwicklung Grundlagenforschung, angewandte Forschung und experimentelle<br />

Entwicklung umfassen. Grundlagenforschung umfasst experimentelle oder theoretische<br />

Arbeiten, die hauptsächlich dem Erwerb von neuem Grundlagenwissen<br />

über Phänomene oder beobachtbare Tatsachen ohne erkennbare direkte praktische<br />

Anwendungsmöglichkeiten dienen.<br />

Angewandte Forschung umfasst auch Originalarbeiten zur Erlangung neuer<br />

Erkenntnisse. Sie ist jedoch in erster Linie auf ein spezifisches praktisches Ziel<br />

oder einen spezifischen praktischen Zweck ausgerichtet. Experimentelle Entwicklung<br />

umfasst Arbeiten auf der Grundlage von vorhandenen, aus Forschung<br />

und/oder praktischer Erfahrung gewonnenen Kenntnissen zur Initiierung der<br />

Herstellung neuer Materialien, Produkte oder Geräte, zur Entwicklung neuer<br />

Verfahren, Systeme und Dienstleistungen oder zur erheblichen Verbesserung<br />

des bereits Vorhandenen. Experimentelle Entwicklung kann Herstellung von<br />

technologischen Demonstrationssystemen, d.h. von Vorrichtungen zur Demonstration<br />

der Leistungen eines neuen Konzepts oder einer neuen Technologie in<br />

einem relevanten oder repräsentativen Umfeld einschließen.<br />

Der Begriff der Forschung und Entwicklung schließt die Herstellung und<br />

Qualifizierung von der Produktion vorausgehenden Prototypen, Werkzeug- und<br />

Fertigungstechnik, Industrie-design oder Herstellung nicht ein.<br />

[…]


Ref. Ares(2014)4024032 - 02/12/2014<br />

i·.<br />

<strong>EU</strong>ROPxutsrponmlkihgfedcaWVTSRONMKIHGEDCBA<br />

ÄISCHE KOMMISSION<br />

Generaldirektion <strong>Binnenmarkt</strong> und Dienstleistungen<br />

Ш URPOE<br />

VERGABEWESEN zwutsrngebaVIG<br />

Vergabewesen Gesetzgebung II<br />

Der Referatsleiter<br />

­ 2. zwvutsronlkihgfedcbaUTRPONMLKIHECBA<br />

12. 2014<br />

Brüssel, den<br />

MARKT/C3/PS/MF/gc (2014)4385320<br />

Bernhard HENGEN<br />

Hans­Popp­Str. 2<br />

91154 Roth<br />

D<strong>EU</strong>TSCHLAND<br />

Email: bemd.hengenfojt­online.de<br />

Betr.:<br />

Öffentliches Auftragswesen - Bund - Nichtausschreibung des Ankaufs von<br />

18 Marinehubschraubern - Az. CHAP(2013)02231 - <strong>EU</strong>-PILOT<br />

5760/13/MARK<br />

Sehr geehrter Herr Hengen,<br />

hinsichtlich Ihrer Beschwerde beziehe ich mich auf unsere Nachricht vom 22. Oktober<br />

2013. Wie wir Ihnen darin mitgeteilt hatten, haben wir im vorliegenden Fall Kontakt mit<br />

den deutschen Behörden aufgenommen. Wir konnten Ihre Beschwerde nunmehr<br />

abschließend prüfen.<br />

Danach ergibt sich durch den beabsichtigten Kauf von 18 Marinehubschraubern für die<br />

deutsche Marine kein Verstoß gegen die Richtlinie 2009/81/EG des Europäischen<br />

Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009 über die Koordinierung der Verfahren zur<br />

Vergabe bestimmter Bau­, Liefer­ und Dienstleistungsaufträge in den Bereichen<br />

Verteidigung und Sicherheit.<br />

Nach deren Artikel 13(c) sind vom Anwendungsbereich der Richtlinie ausgenommen<br />

Aufträge, die im Rahmen eines Kooperationsprogramms vergeben werden, das auf<br />

Forschung und Entwicklung beruht und von mindestens zwei Mitgliedstaaten für die<br />

Entwicklung eines neuen Produkts und gegebenenfalls die späteren Phasen des gesamten<br />

oder eines Teils des Lebenszyklus dieses Produkts durchgeführt wird.<br />

Ein solches Kooperationsprogramm ist mit dem Programm zur Entwicklung des<br />

Hubschraubers NH 90 gegeben. Beteiligt sind derzeit sechs Mitgliedstaaten, darunter<br />

Deutschland. Einer der beiden Varianten dieses Hubschraubers, die Marineversion NFH,<br />

angepasst an die heutigen Bedürfnisse des teilnehmenden Mitgliedstaates Deutschland, soll<br />

vorliegend erworben werden. Nach den vorliegenden Informationen soll dieser Erwerb<br />

über die Programmagentur NATO Helicopter Management Agency im Einvernehmen mit<br />

den anderen beteiligten Mitgliedstaaten nach den Mechanismen des<br />

Kooperationsprogrammes abgewickelt werden.<br />

Die Prüfung, ob der Erwerb anderen, nationalen Rechtsvorschriften widersprechen könnte,<br />

fallt nicht in unsere Kompetenz.<br />

Commission européenne, B-1049 Bruxelles / Europese Commissie, B-1049 Brussel - Belgien. Telefon: (32-2) 299 11 11.<br />

http://europa.eu.int/comm/internal market/


Entsprechend beabsichtigen wir, den vorliegenden Fall nicht weiter zu verfolgen, falls Sie<br />

uns nicht innerhalb von vier Wochen ab Datum dieses Schreibens neue Tatsachen<br />

vortragen, die eine andere Bewertung des Sachverhalts rechtfertigen.<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

Panayotis STAMATOPOULOS<br />

Ansprechpartnerin: Marion Finke. TelelurponmlkifecaO<br />

ő n: +32 229­9 Ol 40. marion.fínke@ec.europa.eu<br />

2


DHD Heliservice GmbH<br />

Postanschrift<br />

■<br />

DHD Heliservice GmbH . D – 14550 Groß Kreutz/Havel<br />

■<br />

□ Am Bahnhof, D-14550 Groß Kreutz / Havel<br />

Telefon +49 (0) 33207 - 3 24 57 Fax- 3 24 68<br />

Flugplatz: Telefon +49 (0) 33207 - 3 22 55<br />

E-Mail: DHD-Heliservice@t-online.de<br />

Geschäftsführer Joachim Wagner<br />

European Commission<br />

Directorate General Internal Market and Services<br />

MARKT.C.3 Public Procurement Legislation II<br />

Frau Marion FINKE<br />

Legal Officer<br />

SPA2 05/004<br />

B-1049 Bruxelles / Brussel<br />

BELGIQUE/BELGIE<br />

Tel: +32 229-90140, E-mail: marion.finke@ec.europa.eu<br />

□ Zweigniederlassung Sachsen<br />

Flugplatz: D-01723 Kesselsdorf<br />

Telefon / Fax +49 (0) 35204 - 47 101<br />

E-Mail: info@DHD-Heliservice.de<br />

□ Zweigniederlassung Rheinland-Pfalz<br />

Heliport, D-56299 Ochtendung<br />

Telefon +49 (0) 2625 - 96 460 Fax - 96 4646<br />

E-Mail: info@dhd-heliservice.info<br />

USt.-IdNr. DE 138453995<br />

St.-Nr. 048 / 107 / 01345<br />

Ihre Zeichen Ihre Nachricht Unsere Zeichen Datum<br />

CHAP(2013)02231 23/07/2013 Wag/BPH 02. September 2013<br />

Zu Aktenzeichen CHAP(2013)02231, hier:<br />

Anlage zum MoU zu UH TIGER, <strong>NH90</strong>, Marinehubschrauber "<strong>SEA</strong> <strong>LION</strong>", u.a. zwischen BMVg<br />

und <strong>EU</strong>ROCOPTER SAS vom 15. März 2013<br />

Sehr geehrte Frau Finke,<br />

Mit dem beigefügten Dateianhang A) und den beiden weiteren beim BMVBS bitte Ihrerseits<br />

anzufordernden Dokumenten<br />

A) Anlage_zu_MoU.xls.pdf (Erläuterung der MoU-Anlage / Ausrüstungsliste der 18 <strong>SEA</strong> <strong>LION</strong>)<br />

B) „Zwischenberichts vom 6. Sept: 2012 zur Wirtschaftlichkeitsuntersuchung des Bundesministeriums<br />

für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung zur „Reorganisation des Such- und<br />

Rettungsdienstes (SAR-Dienst) in Deutschland“ (VS- nfD),<br />

C) „Ergänzung des Zwischenberichts vom 6. September 2012 zur Wirtschaftlichkeitsuntersuchung<br />

des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung zur „Reorganisation<br />

des Such- und Rettungsdienstes (SAR-Dienst) in Deutschland“ (VS-nfD)<br />

dürfen wir Sie mit deren speziellen Konnex zu § 100 c Abs. 2 Nr. 3 GWB („Besondere Ausnahmen in<br />

den Bereichen Verteidigung und Sicherheit“) i.V.m. RL 2009/81/EG befassen.<br />

Aus Anhang zu A) ist zu schließen, daß der <strong>SEA</strong> <strong>LION</strong> als „<strong>NH90</strong>-NFH-Light“ bzw. „MH90-Weightwatcher-Version“<br />

total seiner Fregatten-Fähigkeiten (u.a. U-Boot und Überwasser-Jagd und auch<br />

weitestgehend seiner restlichen Marinehubschrauber-Fähigkeiten buchstäblich bis zum bitteren Untergang<br />

(ohne FHS traversing system, ACVMU, ULB und AIS) beraubt wurde und so gut wie nichts mehr<br />

mit dem Ursprungstyp, dem Multirole-Marine- und Bord-Helikopter <strong>NH90</strong>NFH NGEN, gemeinsam hat.<br />

Aus den Dokumenten zu B) und C) dürfte ebenfalls resultieren, daß bereits für die ICAO-SAR-Dienste<br />

des BMVBS permanent mindestens drei einsatzklare Maschinen für die küstennahen Bereiche und<br />

für See-SAR samt Inübunghaltung der Besatzungen und auch für entsprechende Gemeinschaftsübungen<br />

mit der DGzRS (Deutsche Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger) benötigt werden.<br />

- 2 -<br />

Bankverbindungen<br />

□ Deutsche Bank AG<br />

Kto. 03 08 166<br />

BLZ 120 700 00<br />

□ Deutsche Bank AG<br />

Kto. 80 0 7 700<br />

BLZ 870 700 00<br />

□ VR-Bank Fläming eG<br />

Kto. 51032 902 00<br />

BLZ 160 6230 08<br />

□ VR-Bank Rhein-Mosel eG<br />

Kto. 6437<br />

BLZ 576 622 63<br />

Amtsgericht Potsdam<br />

HRB – Nr. 539 P<br />

Lizenz-Nr. D-BB 002 EG<br />

Instandhaltungsbetrieb<br />

LBA.0275 EASA Part 145 JAR<br />

- 30 Jahre Helikoptereinsätze -


DHD Heliservice GmbH<br />

Ein etwaiger 4ter Hubschrauber für das „zivile Havarie-Kdo“ steht da noch außen vor.<br />

Ferner dürften aus den Dokumenten zu B) und C) unstrittig resultieren, daß die ICAO-SAR-<br />

Dienste mit dem militärischen SAR-Diensten (nur zu Krisen- und Konfliktzeiten), SAR-Leistungen<br />

im Schiffs-verband und auch C-SAR (Combat-SAR) absolut nichts zu tun haben, sondern ICAO-<br />

SAR ist ausschließliche Angelegenheit des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie<br />

(BMWi), welches den zivilen ICAO-SAR-Auftrag an das BMVg „durchdelegiert“ hat.<br />

- 2 -<br />

Also handelt es sich um einen Auftrag und um Einsätze letztendlich auf wirtschaftlichen Gebiet<br />

und/oder auch der Daseinsfürsorge, auf jeden Fall handelt es sich absolut nicht um eine Nutzung<br />

bzw. um Flugaufkommen militärischer bzw. verteidigungspolitischer Art.<br />

In ihrer vermeintlich massiven Kritik gegen http://www.faz.net/aktuell/politik/inland/vorwuerfe-gegen-demaiziere-kritik-an-hubschrauberprojekt-der-bundeswehr-12546259.html<br />

stützen sich jedoch das BMVg<br />

bzw. der StS Beemelmans samt dem Minister de Maziérè gemäß deren Gegendarstellung<br />

http://www.bmvg.de/resource/resource/MzEzNTM4MmUzMzMyMmUzMTM1MzMyZTM2MzEzMDMwMzAzMDMw<br />

MzAzMDY4NmI3NDY3NmM2NzcwNjYyMDIwMjAyMDIw/PM32-Beschaffung-Hubschrauber.pdf explizit auf den<br />

§ 100 c Abs. 2 Nr. 3 GWB („Besondere Ausnahmen in den Bereichen Verteidigung und Sicherheit“)<br />

ab, um eine Wiederaufnahme des Marinehubschrauber-Vergabeverfahrens aus 2010/2011<br />

auszuschließen bzw. die erfolgte freihändige Vergabe an <strong>EU</strong>ROCOPTER zu legitimieren.<br />

Unter Ansatz der klassischen 3/3-Regel – d.h.: 1/3 der Hubschrauber sind einsatzklar, 1/3 ist in<br />

der planmäßige Wartung und Instandhaltung und ein weiteres 1/3 befindet sich in der ausserplanmäßigen<br />

Wartung und Instandhaltung sowie bei der Industrie zwecks Upgrades – ergibt das<br />

bei 18 HS insgesamt 6 verfügbare HS. Dieses wiederum bedeutet, daß die Hälfte der <strong>SEA</strong><br />

ANGEL - nunmehr <strong>SEA</strong> <strong>LION</strong> benannt - letztendlich für zivile Zwecke und in Amtshilfe auf wirtschaftlichem<br />

Gebiet sowie in der Katastrophenhilfe und Daseinsvorsorge eingesetzt werden.<br />

Hierin dürften auch die wettbewerbs- und vergaberechtlichen Bedenken des Bundesrechnungshofes<br />

gegenüber dem BMVg unter Anderem ihre weitere Begründung finden.<br />

In diesem Zusammenhang dürfen wir auf die folgenden zwei Links direkten Bezug nehmen,<br />

welche unseres Erachtens der Komplexität der „§ 100c GWB – Problematik“ im konkreten Fall<br />

<strong>SEA</strong> <strong>LION</strong> bzw. dem zwischen dem BMVg und der Eurocopter SAS am 15. März 2013<br />

abgeschlossenem MoU absolut Rechnung tragen:<br />

I.) http://www.vergabeblog.de/2012-03-13/neues-vergaberecht-fur-den-sicherheits-undverteidigungsbereich-ein-uberblick-teil-2/<br />

Zitat: „Aufträge im Rahmen eines Kooperationsprogramms (§ 100c Abs. 2 Nr. 3 GWB)<br />

Kooperationsprogramme der Mitgliedstaaten, die dazu dienen, neue Verteidigungsausrüstung<br />

gemeinsam zu entwickeln, werden vom formellen Kartellvergaberecht ausgenommen. Solche<br />

Pro-gramme dienen insbesondere der Entwicklung neuer Technologien und der Verbesserung<br />

der mili-tärischen Fähigkeiten Europas und der Schaffung einer europäischen EDTIB (European<br />

Defence Technological and Industrial Base). Sie erleichtern die Übernahme der hohen<br />

Forschungs- und Entwicklungskosten komplexer Waffensysteme. Einige dieser Programme<br />

werden von internationalen Organisationen (insbesondere der OCCAR – Organisation Conjointe<br />

de Coopération en matiere d’ARmement - deutsch: Organisation für die gemeinsame Rüstungszusammenarbeit,<br />

NATO oder Agenturen der <strong>EU</strong> wie der Europäischen Verteidigungsagentur)<br />

verwaltet, die die Aufträge im Namen der Mitgliedstaaten vergeben. In anderen Fällen werden<br />

Aufträge von einem Mitgliedstaat auch im Namen eines anderen Mitgliedstaats vergeben. In<br />

beiden Konstellationen nimmt die Ausnahmevorschrift die Aufträge aus dem förmlichen Kartellvergaberecht<br />

aus. Von der Ausnahmevorschrift werden ebenfalls Kooperationsprogramme<br />

erfasst, an denen (über mindestens zwei Mitgliedstaaten hinaus) auch Drittstaaten beteiligt sind.<br />

Ein Kooperationsprogramm im Sinne dieser Ausnahme wird angenommen (vgl. Leitfaden der<br />

KOM zum Anwendungsbereich der Ausnahmen Richtlinie 2009/81/EG, Ziffer 15), wenn die<br />

folgenden Punkte kumulativ vorliegen:<br />

- Hubschrauberleistungen europaweit -<br />

- 3 -


DHD Heliservice GmbH<br />

(1) eine Forschungs- und Entwicklungszusammenarbeit im Rahmen der Grundlagenforschung,<br />

und<br />

- 3 -<br />

(2) die gemeinsame Beschaffung des entwickelten Produktes. Voraussetzung ist, dass ein<br />

neues Produkt gemeinschaftlich entwickelt wird und nicht ein vorhandenes Produkt nur<br />

geringfügig angepasst wurde.<br />

In diesem Sinne erscheint auch Ziffer (13) 2ter Absatz der RICHTLINIE 2009/81/EG DES<br />

<strong>EU</strong>ROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 13. Juli 2009 über die Koordinierung<br />

der Verfahren zur Vergabe bestimmter Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge in den<br />

Bereichen Verteidigung und Sicherheit und zur Änderung der Richtlinien 2004/17/EG und<br />

2004/18/EG von ganz erheblicher Bedeutung. Dieser lautet:<br />

„Der Begriff der Forschung und Entwicklung schließt die Herstellung und Qualifizierung<br />

von der Produktion vorausgehenden Prototypen, Werkzeug- und Fertigungstechnik,<br />

Industrie-design oder Herstellung nicht ein“.<br />

Für die 18 <strong>SEA</strong> <strong>LION</strong> bzw. das MoU dürfte damit gelten:<br />

a) Beim <strong>SEA</strong> <strong>LION</strong> handelt es sich um eine von der <strong>EU</strong>ROCOPTER SAS mit dem BMVg per<br />

MoU vom 15.03.2013 vereinbarte Endfertigung und Lieferung einer „abgespeckten“<br />

Variante des <strong>NH90</strong> NFG NG durch die <strong>EU</strong>ROCOPTER Deutschland GmbH. Eine “mit<br />

Partnerländern gemeinsame Beschaffung“ des <strong>SEA</strong> <strong>LION</strong> liegt nicht vor! Zulieferer und<br />

verlängerte Werkbänke der ECD sind wiederum die weiteren NHI-Aktionäre und Produktionsfirmen<br />

AgustaWestland, ECF und Storck Fokker.<br />

b) Aus dem über die NAHEMA seit 1990 koordinierten Entwicklungsprogramm zum <strong>NH90</strong><br />

NFH ist Deutschland offiziell bereits in 2006 ausgestiegen, da damals schon nicht mehr<br />

beabsichtigt war, diesen Marinehubschrauber in der Deutschen Variante N4 zu kaufen.<br />

Bestenfalls eine diese Typen-Variante N4 war Gegenstand der Entwicklungsverträge,<br />

jedoch nie ein „<strong>SEA</strong> ANGEL“ oder auch „<strong>SEA</strong> <strong>LION</strong>“.<br />

c) Es bestanden auch zu keiner Zeit entsprechende Kaufverträge für einen Marinehubschrauber<br />

der Deutschen Variante N4; diesbezügliche Optionen sind rechtlich verfallen.<br />

d) Der nunmehr vom BMVg beanspruchte § 100 c Abs. 2 Nr. 3 GWB, um das mit ECD<br />

geschlossene MoU vertraglich umzusetzen und um ein Vergabeverfahren zu umgehen,<br />

war für einen Marinehubschrauber dem BMVg nie gegeben, dafür spricht auch die in<br />

2010 / 2011 vom BMVg selber durchgeführte Marinehubschrauber-Ausschreibung.<br />

e) Weiterhin spricht für ein seit jeher gegebenes Nichtgreifen des § 100 c Abs. 2 Nr. 3 GWB,<br />

daß an seinerzeitiger Marinehubschrauber-Ausschreibung die NH Industries SAS selber<br />

als Anbieter des <strong>NH90</strong> NFG NG auftrat. Weder NHI, noch die NAHEMA noch auch nur<br />

ein einziges derer Eigner- bzw. Mitgliedsländer legten gegen das seinerzeitige Vergabeverfahren<br />

des BMVg ihr Veto ein und/oder bestanden auf eine freihändige Vergabe<br />

im Sinne des § 100 c Abs. 2 Nr. 3 GWB.<br />

f) Damit erscheint auch jeglicher erneute Anspruch auf den § 100 c Abs. 2 Nr. 3 GWB durch<br />

das BMVg als nachhaltig verwirkt.<br />

g) Eine kumulative „FuE-Zusammenarbeit im Rahmen der Grundlagenforschung“, und<br />

„die gemeinsame Beschaffung des entwickelten Produktes“ ist mit einer „abgespeckten“<br />

Variante des <strong>NH90</strong> NFG NG im Fall des <strong>SEA</strong> <strong>LION</strong> nicht gegeben, denn ein<br />

solcher war seitens NHI und NAHEMA nie geplant. Es handelt sich vielmehr um den<br />

"Alleingang" des BMVg und der Eurocopter und an den originären Konzeptionen vorbei.<br />

h) Deshalb ist die weitere Voraussetzung, „dass gemeinsam ein neues Produkt gemeinschaftlich<br />

entwickelt wird“ im Fall <strong>SEA</strong> <strong>LION</strong> ebenfalls nicht gegeben, da dieser „Marinehubschrauber“<br />

eben durch „Abspecken“ aus der Variante des <strong>NH90</strong> NFG NG entsteht.<br />

Geringfügigste Anpassungen durch „Weglassen“ von Ausrüstungskomponenten schaffen<br />

schon einmal gar nicht ein „neues Produkt“!<br />

- 4 -<br />

- Hubschrauberleistungen europaweit -


DHD Heliservice GmbH<br />

- 4 -<br />

j) Alle bislang produzierten <strong>NH90</strong> NFG NGEN befinden sich per Ende 2012 im abgeschlossenem<br />

Entwicklungsstadium NFH-Qualifikation „Step B“ bzw. im militärischen Einführungsstadium IOC<br />

(d.h.: Die Initial Operating Capability (IOC) gilt üblicherweise als erreicht, sobald das originäre<br />

Produkt erste nutzbare Werte ausweißt. Dies ist der Ausgangspunkt weiterer Anpassungs- und<br />

Optimierungsentwicklungen im Bereich Ausrüstung bzw. Nachrüstungen, bis die Final<br />

Operational Capability (FOC) erreicht wird) und auch dieses ist absolut keine „Grundlagenforschung“<br />

im Sinne des GWB und der <strong>EU</strong>-Richtlinien.<br />

k) Wenn man die Ausrüstungsliste – Anlage zum MoU - gemäß Dateianhang A) exakt sichtet, fällt<br />

auf, dass nur für maximal 5 – 8 Hubschrauber militärspezifische bzw. für einen Bord-<br />

Hubschrauber spezifische Ausrüstungen beschafft werden sollen. Im Prinzip handelt es sich<br />

damit bei bestensfalls 13 bis minimal 10 <strong>SEA</strong> <strong>LION</strong> letztendlich um „zivile“ Hubschrauber,<br />

welche zu Lasten des Einzelplans 14 (Verteidigungshaushalt) beschafft, militärisch zugelassen<br />

und durch die Bundeswehr vorwiegend im zivilen ICAO-SAR-DIenst u.a. betrieben werden. Dies<br />

erscheint hinsichtlich seiner haushalts-, wettbewerbs- und kartellrechtlichen Signifikanz und<br />

auch der evidenten Relevanz sicherlich einer Würdigung durch die <strong>EU</strong>-<strong>Kommission</strong> wert.<br />

l) Es mögen das BMVg bzw. die Bundesrepublik Deutschland - wie auch immer – über NAHEMA<br />

und NHI in die Entwicklung des <strong>NH90</strong> TTH und ebenso in die des <strong>NH90</strong> NFH eingebunden<br />

gewesen sein, für den Fall der „exklusiven deutschen Kreation <strong>SEA</strong> <strong>LION</strong>, auch für die zivilen<br />

ICAO-SAR-Dienste“, dürfte dies aber Sinne von § 100 c Abs. 2 Nr. 3 GWB i.V.m. der RICHT-<br />

LINIE 2009/81/EG und für eine „formelle Ausnahme vom Kartellvergaberecht“ irrelevant sein.<br />

m) Zum Komplex „ICAO-SAR“ darf empfohlen werden, das Protokoll des Rechnungsprüfungsausschusses<br />

vom 14.06.2013, dessen 34ter Sitzung, zu Top 6.: Vorlage des Bundesministeriums<br />

für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung; betr.: Wirtschaftlichkeitsuntersuchung zur Reorganisation<br />

des Such- und Rettungsdienstes (SAR-Dienst) in Deutschland - VS-nfD -, Ausschussdrucksache<br />

333 nebst aller benannten Bezugsdokumente anzufordern (Man vergleiche bitte<br />

http://www.bundestag.de/bundestag/ausschuesse17/a08/a08_rpa/tagesordnungen/archiv/to34.pdf).<br />

II.) http://www.darmstadt.ihk.de/linkableblob/1372880/.5./data/Kooperationsleitfaden-data.pdf<br />

Hier erstaunt, was speziell im Vertragsbereich für Fehler gemacht werden können und erstaunt<br />

ferner wie komplex die Vertragshaftungen sich im Bereich Kooperationen darstellen.<br />

Für Ihre weiteren rechtlichen Bemühungen in der Sache vorab besten Dank.<br />

Mit freundlichen Grüßen,<br />

DHD Heliservice GmbH<br />

im Auftrag<br />

(Bernhard P. Hengen)<br />

Leiter Sonderprojekte<br />

P.S.: Sie erreichen den Unterzeichner in unserem Projektbüro in Hans-Popp-Str. 2, D-91154 Roth, bzw. Unter T. +49 (0) 9171<br />

851413, F. +49 (0) 9171 8514 15 und über GSM +49 (0) 172 82 11 870, E-mail: bernd.hengen@t-online.de<br />

- Hubschrauberleistungen europaweit -


Ausrüstungsliste <strong>SEA</strong> <strong>LION</strong><br />

Variante / Name<br />

Anzahl von 18 <strong>SEA</strong> <strong>LION</strong> gem. MoU<br />

BMVg /<strong>EU</strong>ROCOPTER vom<br />

18.03.2013 in Abweichung vom<br />

ursprünglichen <strong>NH90</strong>-NFH NGEN<br />

Remarks<br />

Rear Ramp max. 250 kg / 18 von 18<br />

Ladeklappe an der rückwärtigen Kabine zum Be-/Entladen. Die Rampe ist bisher im vorderen Drittel<br />

auf 200 kg begrenzt und im den beiden hinteren Dritteln (Rampenende) auf 130 kg. Deshalb kann ein<br />

Abwerfen von Lasten während des Fluges ausgeschlossen werden:(a) Wegen Schwerpunktlimits des<br />

H/C; (b) da die elektrisch betriebenen Aktuatoren zu schwach dimensioniert sind Austausch bereits<br />

nach 600 FH, statt nach 1.800 FH).<br />

Cargo Hook max. 3.600 kg / 18 von 18<br />

Der Cargo Hook soll bis 2017 so umgebaut sein, dass er der STANAG entspricht; bisher kann der CH<br />

nur eingeschränkt genutzt werden; der CH dient zum Transport von Außenlasten.<br />

Auf Grund des nicht vorhanden Aufwuchspotentials des NGEN wird die Außenlastfähigkeit von 4000<br />

kg auf 3600 kg reduziert.<br />

Tactical Radar ENR Tactical Radar<br />

IFF Interrogator 18 von 18 Freund-Feind-Abfragegerät<br />

IFF Transponder 18 von 18 Freund-Feind-Antwortgerät<br />

Harpoon 18 von 18 Harpunenartige Vorrichtung unter dem Rumpf des H/C zum "Festkrallen" auf dem Schiffsdeck<br />

Search Light 18 von 18 Suchscheinwerfer<br />

Tactical Communication 18 von 18 Taktisches Funkgerät SEM 91<br />

Bubble Windows (2/AC) 18 von 18 Halbkugel-förmige Fensterscheibe in der Schiebetür (größeres Blickfeld)<br />

Digital Map 18 von 18 Digitale Karte in Displaydarstellung<br />

IFR CAT II 18 von 18 Instrumenten-Flug-Landesystem Cat II<br />

IFR P-NAV 18 von 18 (stand alone) Instrumenten-Flug-Positions- (GPS)-Navigationssystem<br />

ADR 18 von 18 Video & Data Recorder<br />

Wire Strike Protection 18 von 18<br />

(WSPS oder Cable Cutter: Schutzsystem bei Drahtkollision; ist eine Sicherheitseinrichtung (passives<br />

Sicherheitssystem) bei Hubschraubern<br />

Windscreen Washing 18 von 18 Scheibenwischer<br />

Search Light 18 von 18 Suchscheinwerfer<br />

WIS 18 von 18 Water Indicator Sensor: Erfasst ob der H/C sich im Wasser befindet, aktiviert die Notschwimmer<br />

V/UHF<br />

SATCOM<br />

Fast Rope<br />

3 von 18<br />

(in höherwertigerer Ausstattung)<br />

3 von 18<br />

(in höherwertigerer Ausstattung)<br />

5 Sätze (normal 2 Sätze pro Maschine, also<br />

eigentlich mindestens 10 Sätze von Nöten)<br />

Link 11 5 von 18<br />

ARC 210 Rockwell-Collins: Breitband-Funkgerät: Very High Frequency, UKW Ultrakurzwellen,<br />

Meterwellen 30–300 MHz, 1 – 10m sowie Ultra High Frequency µW Mikrowellen, Dezimeterwellen 0,3<br />

– 3 GHz, 1 – 10 dm<br />

Satellitenkommunikationssystem-Funkgerät, in ARC 210 enthalten<br />

Abseileinrichtungen (Aussenbord-Galgen + Seile) für Einsatzkräfte zum Abseilen aus dem<br />

schwebenden H/C: Maximal 1 Mann/Frau am Seil mit maximaler Masse von 110 kg<br />

Link 11 (v. engl. link für Verbindung) bezeichnet einen militärischen Datenaustausch-Standard für<br />

Datenlinks der NATO, der speziell bei der Marine, aber auch in Teilen bei der Luftwaffe (Link 11B)<br />

genutzt wird. Link 11 nutzt UHF- bzw. HF-Funkverbindungen zur Übertragung der digitalen<br />

Information, wobei eine Net Control Station alle im Netz befindlichen Einheiten nacheinander abfragt<br />

(Full Roll Call). Wegen seiner Störanfälligkeit und geringen Datenrate ist es heute technisch veraltet.<br />

RWR / ESM 5 von 18 RWR = Radar-Warning Receivers / ESM=Electronic Support Measures<br />

Sandfilter (Satz je 2) 5 von 18<br />

Sandfilter = auch "Particle Seperator genannt, spezieller Filter vor dem Lufteinläss der Turbine als<br />

Fremdkörper-Abscheider. Schützt auch vor Wasser-, Eis- und Salzpartikeln.<br />

Machine Gun 5 von 18<br />

Noch nicht zugelassen: Die Lafette wurde beauftragt. Nicht beauftragt wurde, daß das beige- stellte<br />

SMG M3M auch treffen muß. Genau das ist bislang nicht der Fall und damit das Qualifikations- und<br />

Zulassungshindernis!<br />

Cargo Rolling Device 8 von 18 Schienensystem mit Rollen um Boxpaletten über die Rampe in den Laderaum zu verbringen<br />

C/F 8 von 18 Chaff & Flares = Radar- und Ifrarot-Täuschkörper<br />

FLIR 8 von 18 Forward Looking Infra Red<br />

Daylight Camera 8 von 18 EOS=Electro Optical Support<br />

Laser Range finder 8 von 18 Laser-Entwfernungsmesser / EOS=Electro Optical Support<br />

internal Fuel tank nicht im Lieferumfang enthalten Zusätzlicher Innentank für 400 kg<br />

FHS Traversing System nicht im Lieferumfang enthalten<br />

Dient zum Verbringen des H/C vom Schiffsdeck zum Hangar und zurück (Unabdingbare<br />

Betriebsvoraussetzung als eingeschiffter Bordhubschrauber! Der <strong>SEA</strong>-<strong>LION</strong> kann folglich nicht<br />

eingeschifft und als Bordhubschrauber eingesetzt werden!<br />

ACVMU<br />

nicht im Lieferumfang enthalten<br />

Automatic Crypto Variable Management Unit. Das Fehlen dieser Anlage bedeutet, dass kein Radio,<br />

GPS usw. verschlüsselt werden kann - teure zusätzliche Nachbeschaffung ist die Folge<br />

AIS<br />

nicht im Lieferumfang enthalten<br />

Automatic Identification System: Automatisches Identifikationssystem, ein Funksystem, das durch<br />

den Austausch von Navigations- und anderen Schiffsdaten ddie Planung und Entscheidungsfindung<br />

verbessert, da nicht nur Position, Kurs und Geschwindigkeit der umgebenden Schiffe übertragen<br />

werden, sondern auch Schiffsdaten (Schiffsname, MMSI-Nummer, Funkrufzeichen etc.). AIS<br />

funktioniert unabhängig von Einschränkungen der optischen Sicht und der Radarwellen-Ausbreitung<br />

(z. B. Verdeckungen oder Abschattungen), sofern die im UKW-Frequenzbereich ausgestrahlten<br />

Signale durchdringen.<br />

ULB<br />

nicht im Lieferumfang enthalten<br />

Underwater Locator Beacon (ULB) or underwater acoustic beacon is a device fitted to aviation flight<br />

recorders such as the cockpit voice recorder and flight data recorder. ULBs are also sometimes<br />

required to be attached directly to an aircraft fuselage. When triggered by water immersion, the ULB<br />

emits an ultrasonic pulse of 37.5 kHz at an interval of once per second. ULB is designed not only to<br />

survive accidents, but to function correctly after impact.<br />

2nd console nicht im Lieferumfang enthalten 2te Konsole in der Kabine für Unterboot-Jagd-Aufgaben (Sonar Dipping und Sonarbojen)<br />

Sonobuoy Dispenser nicht im Lieferumfang enthalten<br />

Abwurfeinrichtung für Sonarbojen. Sonarbojen werden zur U-Boot Jagd vom Hubschrauber<br />

abgeworfen. Sie hängen ein Hydrophon in einer vorgegebenen Tiefe ab und senden empfangene<br />

Signale über UHF-Funkfrequenzen zum Hubschrauber zurück.<br />

Dipping Sonar System nicht im Lieferumfang enthalten<br />

Tauchsonar ist ein Sonar, das vom Hubschrauber aus abgehängt wird. Heute werden vorzugsweise<br />

Aktivsonare ähnlich eines VDS genutzt.<br />

Torpedo<br />

nicht im Lieferumfang enthalten<br />

Torpedo ist eine Unterwasserwaffe mit eigenem Antrieb und einer Sprengladung. Er zündet bei<br />

Kontakt oder bei Annäherung an ein Ziel.<br />

keine rear avionik bay<br />

keine cabin avionik bay<br />

keine Sonics avionik bay<br />

kein SMS (Store Management System)<br />

Reduzierung<br />

kein Light Stores Dispenser<br />

durch MoU<br />

keine zulassungsfähige IFR capability<br />

keine 2te GPS Antenne, jetzt 1 Antenne für 2 GPS Geräte, keine Rendundanz<br />

kein Mode 5 IFF (military identification transponding including crypto function)<br />

Weitere EQMT-

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