Korrespondenz EU-Binnenmarkt Kommission-Wettbewerb NH90 SEA-LION
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Amtsblatt der Europäischen Union 20.8.2009<br />
RICHTLINIE 2009/81/EG DES <strong>EU</strong>ROPÄISCHEN PARLAMENTS UND<br />
DES RATES<br />
vom 13. Juli 2009<br />
über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe bestimmter Bau-,<br />
Liefer- und Dienstleistungsaufträge in den Bereichen Verteidigung und<br />
Sicherheit und zur Änderung der Richtlinien 2004/17/EG und<br />
2004/18/EG<br />
(Text mit Bedeutung für den EWR)<br />
ED 67/612 L<br />
[…]<br />
(13) Für die Zwecke dieser Richtlinie sollte der Begriff der Forschung und<br />
Entwicklung Grundlagenforschung, angewandte Forschung und experimentelle<br />
Entwicklung umfassen. Grundlagenforschung umfasst experimentelle oder theoretische<br />
Arbeiten, die hauptsächlich dem Erwerb von neuem Grundlagenwissen<br />
über Phänomene oder beobachtbare Tatsachen ohne erkennbare direkte praktische<br />
Anwendungsmöglichkeiten dienen.<br />
Angewandte Forschung umfasst auch Originalarbeiten zur Erlangung neuer<br />
Erkenntnisse. Sie ist jedoch in erster Linie auf ein spezifisches praktisches Ziel<br />
oder einen spezifischen praktischen Zweck ausgerichtet. Experimentelle Entwicklung<br />
umfasst Arbeiten auf der Grundlage von vorhandenen, aus Forschung<br />
und/oder praktischer Erfahrung gewonnenen Kenntnissen zur Initiierung der<br />
Herstellung neuer Materialien, Produkte oder Geräte, zur Entwicklung neuer<br />
Verfahren, Systeme und Dienstleistungen oder zur erheblichen Verbesserung<br />
des bereits Vorhandenen. Experimentelle Entwicklung kann Herstellung von<br />
technologischen Demonstrationssystemen, d.h. von Vorrichtungen zur Demonstration<br />
der Leistungen eines neuen Konzepts oder einer neuen Technologie in<br />
einem relevanten oder repräsentativen Umfeld einschließen.<br />
Der Begriff der Forschung und Entwicklung schließt die Herstellung und<br />
Qualifizierung von der Produktion vorausgehenden Prototypen, Werkzeug- und<br />
Fertigungstechnik, Industrie-design oder Herstellung nicht ein.<br />
[…]
Ref. Ares(2014)4024032 - 02/12/2014<br />
i·.<br />
<strong>EU</strong>ROPxutsrponmlkihgfedcaWVTSRONMKIHGEDCBA<br />
ÄISCHE KOMMISSION<br />
Generaldirektion <strong>Binnenmarkt</strong> und Dienstleistungen<br />
Ш URPOE<br />
VERGABEWESEN zwutsrngebaVIG<br />
Vergabewesen Gesetzgebung II<br />
Der Referatsleiter<br />
2. zwvutsronlkihgfedcbaUTRPONMLKIHECBA<br />
12. 2014<br />
Brüssel, den<br />
MARKT/C3/PS/MF/gc (2014)4385320<br />
Bernhard HENGEN<br />
HansPoppStr. 2<br />
91154 Roth<br />
D<strong>EU</strong>TSCHLAND<br />
Email: bemd.hengenfojtonline.de<br />
Betr.:<br />
Öffentliches Auftragswesen - Bund - Nichtausschreibung des Ankaufs von<br />
18 Marinehubschraubern - Az. CHAP(2013)02231 - <strong>EU</strong>-PILOT<br />
5760/13/MARK<br />
Sehr geehrter Herr Hengen,<br />
hinsichtlich Ihrer Beschwerde beziehe ich mich auf unsere Nachricht vom 22. Oktober<br />
2013. Wie wir Ihnen darin mitgeteilt hatten, haben wir im vorliegenden Fall Kontakt mit<br />
den deutschen Behörden aufgenommen. Wir konnten Ihre Beschwerde nunmehr<br />
abschließend prüfen.<br />
Danach ergibt sich durch den beabsichtigten Kauf von 18 Marinehubschraubern für die<br />
deutsche Marine kein Verstoß gegen die Richtlinie 2009/81/EG des Europäischen<br />
Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009 über die Koordinierung der Verfahren zur<br />
Vergabe bestimmter Bau, Liefer und Dienstleistungsaufträge in den Bereichen<br />
Verteidigung und Sicherheit.<br />
Nach deren Artikel 13(c) sind vom Anwendungsbereich der Richtlinie ausgenommen<br />
Aufträge, die im Rahmen eines Kooperationsprogramms vergeben werden, das auf<br />
Forschung und Entwicklung beruht und von mindestens zwei Mitgliedstaaten für die<br />
Entwicklung eines neuen Produkts und gegebenenfalls die späteren Phasen des gesamten<br />
oder eines Teils des Lebenszyklus dieses Produkts durchgeführt wird.<br />
Ein solches Kooperationsprogramm ist mit dem Programm zur Entwicklung des<br />
Hubschraubers NH 90 gegeben. Beteiligt sind derzeit sechs Mitgliedstaaten, darunter<br />
Deutschland. Einer der beiden Varianten dieses Hubschraubers, die Marineversion NFH,<br />
angepasst an die heutigen Bedürfnisse des teilnehmenden Mitgliedstaates Deutschland, soll<br />
vorliegend erworben werden. Nach den vorliegenden Informationen soll dieser Erwerb<br />
über die Programmagentur NATO Helicopter Management Agency im Einvernehmen mit<br />
den anderen beteiligten Mitgliedstaaten nach den Mechanismen des<br />
Kooperationsprogrammes abgewickelt werden.<br />
Die Prüfung, ob der Erwerb anderen, nationalen Rechtsvorschriften widersprechen könnte,<br />
fallt nicht in unsere Kompetenz.<br />
Commission européenne, B-1049 Bruxelles / Europese Commissie, B-1049 Brussel - Belgien. Telefon: (32-2) 299 11 11.<br />
http://europa.eu.int/comm/internal market/
Entsprechend beabsichtigen wir, den vorliegenden Fall nicht weiter zu verfolgen, falls Sie<br />
uns nicht innerhalb von vier Wochen ab Datum dieses Schreibens neue Tatsachen<br />
vortragen, die eine andere Bewertung des Sachverhalts rechtfertigen.<br />
Mit freundlichen Grüßen<br />
Panayotis STAMATOPOULOS<br />
Ansprechpartnerin: Marion Finke. TelelurponmlkifecaO<br />
ő n: +32 2299 Ol 40. marion.fínke@ec.europa.eu<br />
2
DHD Heliservice GmbH<br />
Postanschrift<br />
■<br />
DHD Heliservice GmbH . D – 14550 Groß Kreutz/Havel<br />
■<br />
□ Am Bahnhof, D-14550 Groß Kreutz / Havel<br />
Telefon +49 (0) 33207 - 3 24 57 Fax- 3 24 68<br />
Flugplatz: Telefon +49 (0) 33207 - 3 22 55<br />
E-Mail: DHD-Heliservice@t-online.de<br />
Geschäftsführer Joachim Wagner<br />
European Commission<br />
Directorate General Internal Market and Services<br />
MARKT.C.3 Public Procurement Legislation II<br />
Frau Marion FINKE<br />
Legal Officer<br />
SPA2 05/004<br />
B-1049 Bruxelles / Brussel<br />
BELGIQUE/BELGIE<br />
Tel: +32 229-90140, E-mail: marion.finke@ec.europa.eu<br />
□ Zweigniederlassung Sachsen<br />
Flugplatz: D-01723 Kesselsdorf<br />
Telefon / Fax +49 (0) 35204 - 47 101<br />
E-Mail: info@DHD-Heliservice.de<br />
□ Zweigniederlassung Rheinland-Pfalz<br />
Heliport, D-56299 Ochtendung<br />
Telefon +49 (0) 2625 - 96 460 Fax - 96 4646<br />
E-Mail: info@dhd-heliservice.info<br />
USt.-IdNr. DE 138453995<br />
St.-Nr. 048 / 107 / 01345<br />
Ihre Zeichen Ihre Nachricht Unsere Zeichen Datum<br />
CHAP(2013)02231 23/07/2013 Wag/BPH 02. September 2013<br />
Zu Aktenzeichen CHAP(2013)02231, hier:<br />
Anlage zum MoU zu UH TIGER, <strong>NH90</strong>, Marinehubschrauber "<strong>SEA</strong> <strong>LION</strong>", u.a. zwischen BMVg<br />
und <strong>EU</strong>ROCOPTER SAS vom 15. März 2013<br />
Sehr geehrte Frau Finke,<br />
Mit dem beigefügten Dateianhang A) und den beiden weiteren beim BMVBS bitte Ihrerseits<br />
anzufordernden Dokumenten<br />
A) Anlage_zu_MoU.xls.pdf (Erläuterung der MoU-Anlage / Ausrüstungsliste der 18 <strong>SEA</strong> <strong>LION</strong>)<br />
B) „Zwischenberichts vom 6. Sept: 2012 zur Wirtschaftlichkeitsuntersuchung des Bundesministeriums<br />
für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung zur „Reorganisation des Such- und<br />
Rettungsdienstes (SAR-Dienst) in Deutschland“ (VS- nfD),<br />
C) „Ergänzung des Zwischenberichts vom 6. September 2012 zur Wirtschaftlichkeitsuntersuchung<br />
des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung zur „Reorganisation<br />
des Such- und Rettungsdienstes (SAR-Dienst) in Deutschland“ (VS-nfD)<br />
dürfen wir Sie mit deren speziellen Konnex zu § 100 c Abs. 2 Nr. 3 GWB („Besondere Ausnahmen in<br />
den Bereichen Verteidigung und Sicherheit“) i.V.m. RL 2009/81/EG befassen.<br />
Aus Anhang zu A) ist zu schließen, daß der <strong>SEA</strong> <strong>LION</strong> als „<strong>NH90</strong>-NFH-Light“ bzw. „MH90-Weightwatcher-Version“<br />
total seiner Fregatten-Fähigkeiten (u.a. U-Boot und Überwasser-Jagd und auch<br />
weitestgehend seiner restlichen Marinehubschrauber-Fähigkeiten buchstäblich bis zum bitteren Untergang<br />
(ohne FHS traversing system, ACVMU, ULB und AIS) beraubt wurde und so gut wie nichts mehr<br />
mit dem Ursprungstyp, dem Multirole-Marine- und Bord-Helikopter <strong>NH90</strong>NFH NGEN, gemeinsam hat.<br />
Aus den Dokumenten zu B) und C) dürfte ebenfalls resultieren, daß bereits für die ICAO-SAR-Dienste<br />
des BMVBS permanent mindestens drei einsatzklare Maschinen für die küstennahen Bereiche und<br />
für See-SAR samt Inübunghaltung der Besatzungen und auch für entsprechende Gemeinschaftsübungen<br />
mit der DGzRS (Deutsche Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger) benötigt werden.<br />
- 2 -<br />
Bankverbindungen<br />
□ Deutsche Bank AG<br />
Kto. 03 08 166<br />
BLZ 120 700 00<br />
□ Deutsche Bank AG<br />
Kto. 80 0 7 700<br />
BLZ 870 700 00<br />
□ VR-Bank Fläming eG<br />
Kto. 51032 902 00<br />
BLZ 160 6230 08<br />
□ VR-Bank Rhein-Mosel eG<br />
Kto. 6437<br />
BLZ 576 622 63<br />
Amtsgericht Potsdam<br />
HRB – Nr. 539 P<br />
Lizenz-Nr. D-BB 002 EG<br />
Instandhaltungsbetrieb<br />
LBA.0275 EASA Part 145 JAR<br />
- 30 Jahre Helikoptereinsätze -
DHD Heliservice GmbH<br />
Ein etwaiger 4ter Hubschrauber für das „zivile Havarie-Kdo“ steht da noch außen vor.<br />
Ferner dürften aus den Dokumenten zu B) und C) unstrittig resultieren, daß die ICAO-SAR-<br />
Dienste mit dem militärischen SAR-Diensten (nur zu Krisen- und Konfliktzeiten), SAR-Leistungen<br />
im Schiffs-verband und auch C-SAR (Combat-SAR) absolut nichts zu tun haben, sondern ICAO-<br />
SAR ist ausschließliche Angelegenheit des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie<br />
(BMWi), welches den zivilen ICAO-SAR-Auftrag an das BMVg „durchdelegiert“ hat.<br />
- 2 -<br />
Also handelt es sich um einen Auftrag und um Einsätze letztendlich auf wirtschaftlichen Gebiet<br />
und/oder auch der Daseinsfürsorge, auf jeden Fall handelt es sich absolut nicht um eine Nutzung<br />
bzw. um Flugaufkommen militärischer bzw. verteidigungspolitischer Art.<br />
In ihrer vermeintlich massiven Kritik gegen http://www.faz.net/aktuell/politik/inland/vorwuerfe-gegen-demaiziere-kritik-an-hubschrauberprojekt-der-bundeswehr-12546259.html<br />
stützen sich jedoch das BMVg<br />
bzw. der StS Beemelmans samt dem Minister de Maziérè gemäß deren Gegendarstellung<br />
http://www.bmvg.de/resource/resource/MzEzNTM4MmUzMzMyMmUzMTM1MzMyZTM2MzEzMDMwMzAzMDMw<br />
MzAzMDY4NmI3NDY3NmM2NzcwNjYyMDIwMjAyMDIw/PM32-Beschaffung-Hubschrauber.pdf explizit auf den<br />
§ 100 c Abs. 2 Nr. 3 GWB („Besondere Ausnahmen in den Bereichen Verteidigung und Sicherheit“)<br />
ab, um eine Wiederaufnahme des Marinehubschrauber-Vergabeverfahrens aus 2010/2011<br />
auszuschließen bzw. die erfolgte freihändige Vergabe an <strong>EU</strong>ROCOPTER zu legitimieren.<br />
Unter Ansatz der klassischen 3/3-Regel – d.h.: 1/3 der Hubschrauber sind einsatzklar, 1/3 ist in<br />
der planmäßige Wartung und Instandhaltung und ein weiteres 1/3 befindet sich in der ausserplanmäßigen<br />
Wartung und Instandhaltung sowie bei der Industrie zwecks Upgrades – ergibt das<br />
bei 18 HS insgesamt 6 verfügbare HS. Dieses wiederum bedeutet, daß die Hälfte der <strong>SEA</strong><br />
ANGEL - nunmehr <strong>SEA</strong> <strong>LION</strong> benannt - letztendlich für zivile Zwecke und in Amtshilfe auf wirtschaftlichem<br />
Gebiet sowie in der Katastrophenhilfe und Daseinsvorsorge eingesetzt werden.<br />
Hierin dürften auch die wettbewerbs- und vergaberechtlichen Bedenken des Bundesrechnungshofes<br />
gegenüber dem BMVg unter Anderem ihre weitere Begründung finden.<br />
In diesem Zusammenhang dürfen wir auf die folgenden zwei Links direkten Bezug nehmen,<br />
welche unseres Erachtens der Komplexität der „§ 100c GWB – Problematik“ im konkreten Fall<br />
<strong>SEA</strong> <strong>LION</strong> bzw. dem zwischen dem BMVg und der Eurocopter SAS am 15. März 2013<br />
abgeschlossenem MoU absolut Rechnung tragen:<br />
I.) http://www.vergabeblog.de/2012-03-13/neues-vergaberecht-fur-den-sicherheits-undverteidigungsbereich-ein-uberblick-teil-2/<br />
Zitat: „Aufträge im Rahmen eines Kooperationsprogramms (§ 100c Abs. 2 Nr. 3 GWB)<br />
Kooperationsprogramme der Mitgliedstaaten, die dazu dienen, neue Verteidigungsausrüstung<br />
gemeinsam zu entwickeln, werden vom formellen Kartellvergaberecht ausgenommen. Solche<br />
Pro-gramme dienen insbesondere der Entwicklung neuer Technologien und der Verbesserung<br />
der mili-tärischen Fähigkeiten Europas und der Schaffung einer europäischen EDTIB (European<br />
Defence Technological and Industrial Base). Sie erleichtern die Übernahme der hohen<br />
Forschungs- und Entwicklungskosten komplexer Waffensysteme. Einige dieser Programme<br />
werden von internationalen Organisationen (insbesondere der OCCAR – Organisation Conjointe<br />
de Coopération en matiere d’ARmement - deutsch: Organisation für die gemeinsame Rüstungszusammenarbeit,<br />
NATO oder Agenturen der <strong>EU</strong> wie der Europäischen Verteidigungsagentur)<br />
verwaltet, die die Aufträge im Namen der Mitgliedstaaten vergeben. In anderen Fällen werden<br />
Aufträge von einem Mitgliedstaat auch im Namen eines anderen Mitgliedstaats vergeben. In<br />
beiden Konstellationen nimmt die Ausnahmevorschrift die Aufträge aus dem förmlichen Kartellvergaberecht<br />
aus. Von der Ausnahmevorschrift werden ebenfalls Kooperationsprogramme<br />
erfasst, an denen (über mindestens zwei Mitgliedstaaten hinaus) auch Drittstaaten beteiligt sind.<br />
Ein Kooperationsprogramm im Sinne dieser Ausnahme wird angenommen (vgl. Leitfaden der<br />
KOM zum Anwendungsbereich der Ausnahmen Richtlinie 2009/81/EG, Ziffer 15), wenn die<br />
folgenden Punkte kumulativ vorliegen:<br />
- Hubschrauberleistungen europaweit -<br />
- 3 -
DHD Heliservice GmbH<br />
(1) eine Forschungs- und Entwicklungszusammenarbeit im Rahmen der Grundlagenforschung,<br />
und<br />
- 3 -<br />
(2) die gemeinsame Beschaffung des entwickelten Produktes. Voraussetzung ist, dass ein<br />
neues Produkt gemeinschaftlich entwickelt wird und nicht ein vorhandenes Produkt nur<br />
geringfügig angepasst wurde.<br />
In diesem Sinne erscheint auch Ziffer (13) 2ter Absatz der RICHTLINIE 2009/81/EG DES<br />
<strong>EU</strong>ROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 13. Juli 2009 über die Koordinierung<br />
der Verfahren zur Vergabe bestimmter Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge in den<br />
Bereichen Verteidigung und Sicherheit und zur Änderung der Richtlinien 2004/17/EG und<br />
2004/18/EG von ganz erheblicher Bedeutung. Dieser lautet:<br />
„Der Begriff der Forschung und Entwicklung schließt die Herstellung und Qualifizierung<br />
von der Produktion vorausgehenden Prototypen, Werkzeug- und Fertigungstechnik,<br />
Industrie-design oder Herstellung nicht ein“.<br />
Für die 18 <strong>SEA</strong> <strong>LION</strong> bzw. das MoU dürfte damit gelten:<br />
a) Beim <strong>SEA</strong> <strong>LION</strong> handelt es sich um eine von der <strong>EU</strong>ROCOPTER SAS mit dem BMVg per<br />
MoU vom 15.03.2013 vereinbarte Endfertigung und Lieferung einer „abgespeckten“<br />
Variante des <strong>NH90</strong> NFG NG durch die <strong>EU</strong>ROCOPTER Deutschland GmbH. Eine “mit<br />
Partnerländern gemeinsame Beschaffung“ des <strong>SEA</strong> <strong>LION</strong> liegt nicht vor! Zulieferer und<br />
verlängerte Werkbänke der ECD sind wiederum die weiteren NHI-Aktionäre und Produktionsfirmen<br />
AgustaWestland, ECF und Storck Fokker.<br />
b) Aus dem über die NAHEMA seit 1990 koordinierten Entwicklungsprogramm zum <strong>NH90</strong><br />
NFH ist Deutschland offiziell bereits in 2006 ausgestiegen, da damals schon nicht mehr<br />
beabsichtigt war, diesen Marinehubschrauber in der Deutschen Variante N4 zu kaufen.<br />
Bestenfalls eine diese Typen-Variante N4 war Gegenstand der Entwicklungsverträge,<br />
jedoch nie ein „<strong>SEA</strong> ANGEL“ oder auch „<strong>SEA</strong> <strong>LION</strong>“.<br />
c) Es bestanden auch zu keiner Zeit entsprechende Kaufverträge für einen Marinehubschrauber<br />
der Deutschen Variante N4; diesbezügliche Optionen sind rechtlich verfallen.<br />
d) Der nunmehr vom BMVg beanspruchte § 100 c Abs. 2 Nr. 3 GWB, um das mit ECD<br />
geschlossene MoU vertraglich umzusetzen und um ein Vergabeverfahren zu umgehen,<br />
war für einen Marinehubschrauber dem BMVg nie gegeben, dafür spricht auch die in<br />
2010 / 2011 vom BMVg selber durchgeführte Marinehubschrauber-Ausschreibung.<br />
e) Weiterhin spricht für ein seit jeher gegebenes Nichtgreifen des § 100 c Abs. 2 Nr. 3 GWB,<br />
daß an seinerzeitiger Marinehubschrauber-Ausschreibung die NH Industries SAS selber<br />
als Anbieter des <strong>NH90</strong> NFG NG auftrat. Weder NHI, noch die NAHEMA noch auch nur<br />
ein einziges derer Eigner- bzw. Mitgliedsländer legten gegen das seinerzeitige Vergabeverfahren<br />
des BMVg ihr Veto ein und/oder bestanden auf eine freihändige Vergabe<br />
im Sinne des § 100 c Abs. 2 Nr. 3 GWB.<br />
f) Damit erscheint auch jeglicher erneute Anspruch auf den § 100 c Abs. 2 Nr. 3 GWB durch<br />
das BMVg als nachhaltig verwirkt.<br />
g) Eine kumulative „FuE-Zusammenarbeit im Rahmen der Grundlagenforschung“, und<br />
„die gemeinsame Beschaffung des entwickelten Produktes“ ist mit einer „abgespeckten“<br />
Variante des <strong>NH90</strong> NFG NG im Fall des <strong>SEA</strong> <strong>LION</strong> nicht gegeben, denn ein<br />
solcher war seitens NHI und NAHEMA nie geplant. Es handelt sich vielmehr um den<br />
"Alleingang" des BMVg und der Eurocopter und an den originären Konzeptionen vorbei.<br />
h) Deshalb ist die weitere Voraussetzung, „dass gemeinsam ein neues Produkt gemeinschaftlich<br />
entwickelt wird“ im Fall <strong>SEA</strong> <strong>LION</strong> ebenfalls nicht gegeben, da dieser „Marinehubschrauber“<br />
eben durch „Abspecken“ aus der Variante des <strong>NH90</strong> NFG NG entsteht.<br />
Geringfügigste Anpassungen durch „Weglassen“ von Ausrüstungskomponenten schaffen<br />
schon einmal gar nicht ein „neues Produkt“!<br />
- 4 -<br />
- Hubschrauberleistungen europaweit -
DHD Heliservice GmbH<br />
- 4 -<br />
j) Alle bislang produzierten <strong>NH90</strong> NFG NGEN befinden sich per Ende 2012 im abgeschlossenem<br />
Entwicklungsstadium NFH-Qualifikation „Step B“ bzw. im militärischen Einführungsstadium IOC<br />
(d.h.: Die Initial Operating Capability (IOC) gilt üblicherweise als erreicht, sobald das originäre<br />
Produkt erste nutzbare Werte ausweißt. Dies ist der Ausgangspunkt weiterer Anpassungs- und<br />
Optimierungsentwicklungen im Bereich Ausrüstung bzw. Nachrüstungen, bis die Final<br />
Operational Capability (FOC) erreicht wird) und auch dieses ist absolut keine „Grundlagenforschung“<br />
im Sinne des GWB und der <strong>EU</strong>-Richtlinien.<br />
k) Wenn man die Ausrüstungsliste – Anlage zum MoU - gemäß Dateianhang A) exakt sichtet, fällt<br />
auf, dass nur für maximal 5 – 8 Hubschrauber militärspezifische bzw. für einen Bord-<br />
Hubschrauber spezifische Ausrüstungen beschafft werden sollen. Im Prinzip handelt es sich<br />
damit bei bestensfalls 13 bis minimal 10 <strong>SEA</strong> <strong>LION</strong> letztendlich um „zivile“ Hubschrauber,<br />
welche zu Lasten des Einzelplans 14 (Verteidigungshaushalt) beschafft, militärisch zugelassen<br />
und durch die Bundeswehr vorwiegend im zivilen ICAO-SAR-DIenst u.a. betrieben werden. Dies<br />
erscheint hinsichtlich seiner haushalts-, wettbewerbs- und kartellrechtlichen Signifikanz und<br />
auch der evidenten Relevanz sicherlich einer Würdigung durch die <strong>EU</strong>-<strong>Kommission</strong> wert.<br />
l) Es mögen das BMVg bzw. die Bundesrepublik Deutschland - wie auch immer – über NAHEMA<br />
und NHI in die Entwicklung des <strong>NH90</strong> TTH und ebenso in die des <strong>NH90</strong> NFH eingebunden<br />
gewesen sein, für den Fall der „exklusiven deutschen Kreation <strong>SEA</strong> <strong>LION</strong>, auch für die zivilen<br />
ICAO-SAR-Dienste“, dürfte dies aber Sinne von § 100 c Abs. 2 Nr. 3 GWB i.V.m. der RICHT-<br />
LINIE 2009/81/EG und für eine „formelle Ausnahme vom Kartellvergaberecht“ irrelevant sein.<br />
m) Zum Komplex „ICAO-SAR“ darf empfohlen werden, das Protokoll des Rechnungsprüfungsausschusses<br />
vom 14.06.2013, dessen 34ter Sitzung, zu Top 6.: Vorlage des Bundesministeriums<br />
für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung; betr.: Wirtschaftlichkeitsuntersuchung zur Reorganisation<br />
des Such- und Rettungsdienstes (SAR-Dienst) in Deutschland - VS-nfD -, Ausschussdrucksache<br />
333 nebst aller benannten Bezugsdokumente anzufordern (Man vergleiche bitte<br />
http://www.bundestag.de/bundestag/ausschuesse17/a08/a08_rpa/tagesordnungen/archiv/to34.pdf).<br />
II.) http://www.darmstadt.ihk.de/linkableblob/1372880/.5./data/Kooperationsleitfaden-data.pdf<br />
Hier erstaunt, was speziell im Vertragsbereich für Fehler gemacht werden können und erstaunt<br />
ferner wie komplex die Vertragshaftungen sich im Bereich Kooperationen darstellen.<br />
Für Ihre weiteren rechtlichen Bemühungen in der Sache vorab besten Dank.<br />
Mit freundlichen Grüßen,<br />
DHD Heliservice GmbH<br />
im Auftrag<br />
(Bernhard P. Hengen)<br />
Leiter Sonderprojekte<br />
P.S.: Sie erreichen den Unterzeichner in unserem Projektbüro in Hans-Popp-Str. 2, D-91154 Roth, bzw. Unter T. +49 (0) 9171<br />
851413, F. +49 (0) 9171 8514 15 und über GSM +49 (0) 172 82 11 870, E-mail: bernd.hengen@t-online.de<br />
- Hubschrauberleistungen europaweit -
Ausrüstungsliste <strong>SEA</strong> <strong>LION</strong><br />
Variante / Name<br />
Anzahl von 18 <strong>SEA</strong> <strong>LION</strong> gem. MoU<br />
BMVg /<strong>EU</strong>ROCOPTER vom<br />
18.03.2013 in Abweichung vom<br />
ursprünglichen <strong>NH90</strong>-NFH NGEN<br />
Remarks<br />
Rear Ramp max. 250 kg / 18 von 18<br />
Ladeklappe an der rückwärtigen Kabine zum Be-/Entladen. Die Rampe ist bisher im vorderen Drittel<br />
auf 200 kg begrenzt und im den beiden hinteren Dritteln (Rampenende) auf 130 kg. Deshalb kann ein<br />
Abwerfen von Lasten während des Fluges ausgeschlossen werden:(a) Wegen Schwerpunktlimits des<br />
H/C; (b) da die elektrisch betriebenen Aktuatoren zu schwach dimensioniert sind Austausch bereits<br />
nach 600 FH, statt nach 1.800 FH).<br />
Cargo Hook max. 3.600 kg / 18 von 18<br />
Der Cargo Hook soll bis 2017 so umgebaut sein, dass er der STANAG entspricht; bisher kann der CH<br />
nur eingeschränkt genutzt werden; der CH dient zum Transport von Außenlasten.<br />
Auf Grund des nicht vorhanden Aufwuchspotentials des NGEN wird die Außenlastfähigkeit von 4000<br />
kg auf 3600 kg reduziert.<br />
Tactical Radar ENR Tactical Radar<br />
IFF Interrogator 18 von 18 Freund-Feind-Abfragegerät<br />
IFF Transponder 18 von 18 Freund-Feind-Antwortgerät<br />
Harpoon 18 von 18 Harpunenartige Vorrichtung unter dem Rumpf des H/C zum "Festkrallen" auf dem Schiffsdeck<br />
Search Light 18 von 18 Suchscheinwerfer<br />
Tactical Communication 18 von 18 Taktisches Funkgerät SEM 91<br />
Bubble Windows (2/AC) 18 von 18 Halbkugel-förmige Fensterscheibe in der Schiebetür (größeres Blickfeld)<br />
Digital Map 18 von 18 Digitale Karte in Displaydarstellung<br />
IFR CAT II 18 von 18 Instrumenten-Flug-Landesystem Cat II<br />
IFR P-NAV 18 von 18 (stand alone) Instrumenten-Flug-Positions- (GPS)-Navigationssystem<br />
ADR 18 von 18 Video & Data Recorder<br />
Wire Strike Protection 18 von 18<br />
(WSPS oder Cable Cutter: Schutzsystem bei Drahtkollision; ist eine Sicherheitseinrichtung (passives<br />
Sicherheitssystem) bei Hubschraubern<br />
Windscreen Washing 18 von 18 Scheibenwischer<br />
Search Light 18 von 18 Suchscheinwerfer<br />
WIS 18 von 18 Water Indicator Sensor: Erfasst ob der H/C sich im Wasser befindet, aktiviert die Notschwimmer<br />
V/UHF<br />
SATCOM<br />
Fast Rope<br />
3 von 18<br />
(in höherwertigerer Ausstattung)<br />
3 von 18<br />
(in höherwertigerer Ausstattung)<br />
5 Sätze (normal 2 Sätze pro Maschine, also<br />
eigentlich mindestens 10 Sätze von Nöten)<br />
Link 11 5 von 18<br />
ARC 210 Rockwell-Collins: Breitband-Funkgerät: Very High Frequency, UKW Ultrakurzwellen,<br />
Meterwellen 30–300 MHz, 1 – 10m sowie Ultra High Frequency µW Mikrowellen, Dezimeterwellen 0,3<br />
– 3 GHz, 1 – 10 dm<br />
Satellitenkommunikationssystem-Funkgerät, in ARC 210 enthalten<br />
Abseileinrichtungen (Aussenbord-Galgen + Seile) für Einsatzkräfte zum Abseilen aus dem<br />
schwebenden H/C: Maximal 1 Mann/Frau am Seil mit maximaler Masse von 110 kg<br />
Link 11 (v. engl. link für Verbindung) bezeichnet einen militärischen Datenaustausch-Standard für<br />
Datenlinks der NATO, der speziell bei der Marine, aber auch in Teilen bei der Luftwaffe (Link 11B)<br />
genutzt wird. Link 11 nutzt UHF- bzw. HF-Funkverbindungen zur Übertragung der digitalen<br />
Information, wobei eine Net Control Station alle im Netz befindlichen Einheiten nacheinander abfragt<br />
(Full Roll Call). Wegen seiner Störanfälligkeit und geringen Datenrate ist es heute technisch veraltet.<br />
RWR / ESM 5 von 18 RWR = Radar-Warning Receivers / ESM=Electronic Support Measures<br />
Sandfilter (Satz je 2) 5 von 18<br />
Sandfilter = auch "Particle Seperator genannt, spezieller Filter vor dem Lufteinläss der Turbine als<br />
Fremdkörper-Abscheider. Schützt auch vor Wasser-, Eis- und Salzpartikeln.<br />
Machine Gun 5 von 18<br />
Noch nicht zugelassen: Die Lafette wurde beauftragt. Nicht beauftragt wurde, daß das beige- stellte<br />
SMG M3M auch treffen muß. Genau das ist bislang nicht der Fall und damit das Qualifikations- und<br />
Zulassungshindernis!<br />
Cargo Rolling Device 8 von 18 Schienensystem mit Rollen um Boxpaletten über die Rampe in den Laderaum zu verbringen<br />
C/F 8 von 18 Chaff & Flares = Radar- und Ifrarot-Täuschkörper<br />
FLIR 8 von 18 Forward Looking Infra Red<br />
Daylight Camera 8 von 18 EOS=Electro Optical Support<br />
Laser Range finder 8 von 18 Laser-Entwfernungsmesser / EOS=Electro Optical Support<br />
internal Fuel tank nicht im Lieferumfang enthalten Zusätzlicher Innentank für 400 kg<br />
FHS Traversing System nicht im Lieferumfang enthalten<br />
Dient zum Verbringen des H/C vom Schiffsdeck zum Hangar und zurück (Unabdingbare<br />
Betriebsvoraussetzung als eingeschiffter Bordhubschrauber! Der <strong>SEA</strong>-<strong>LION</strong> kann folglich nicht<br />
eingeschifft und als Bordhubschrauber eingesetzt werden!<br />
ACVMU<br />
nicht im Lieferumfang enthalten<br />
Automatic Crypto Variable Management Unit. Das Fehlen dieser Anlage bedeutet, dass kein Radio,<br />
GPS usw. verschlüsselt werden kann - teure zusätzliche Nachbeschaffung ist die Folge<br />
AIS<br />
nicht im Lieferumfang enthalten<br />
Automatic Identification System: Automatisches Identifikationssystem, ein Funksystem, das durch<br />
den Austausch von Navigations- und anderen Schiffsdaten ddie Planung und Entscheidungsfindung<br />
verbessert, da nicht nur Position, Kurs und Geschwindigkeit der umgebenden Schiffe übertragen<br />
werden, sondern auch Schiffsdaten (Schiffsname, MMSI-Nummer, Funkrufzeichen etc.). AIS<br />
funktioniert unabhängig von Einschränkungen der optischen Sicht und der Radarwellen-Ausbreitung<br />
(z. B. Verdeckungen oder Abschattungen), sofern die im UKW-Frequenzbereich ausgestrahlten<br />
Signale durchdringen.<br />
ULB<br />
nicht im Lieferumfang enthalten<br />
Underwater Locator Beacon (ULB) or underwater acoustic beacon is a device fitted to aviation flight<br />
recorders such as the cockpit voice recorder and flight data recorder. ULBs are also sometimes<br />
required to be attached directly to an aircraft fuselage. When triggered by water immersion, the ULB<br />
emits an ultrasonic pulse of 37.5 kHz at an interval of once per second. ULB is designed not only to<br />
survive accidents, but to function correctly after impact.<br />
2nd console nicht im Lieferumfang enthalten 2te Konsole in der Kabine für Unterboot-Jagd-Aufgaben (Sonar Dipping und Sonarbojen)<br />
Sonobuoy Dispenser nicht im Lieferumfang enthalten<br />
Abwurfeinrichtung für Sonarbojen. Sonarbojen werden zur U-Boot Jagd vom Hubschrauber<br />
abgeworfen. Sie hängen ein Hydrophon in einer vorgegebenen Tiefe ab und senden empfangene<br />
Signale über UHF-Funkfrequenzen zum Hubschrauber zurück.<br />
Dipping Sonar System nicht im Lieferumfang enthalten<br />
Tauchsonar ist ein Sonar, das vom Hubschrauber aus abgehängt wird. Heute werden vorzugsweise<br />
Aktivsonare ähnlich eines VDS genutzt.<br />
Torpedo<br />
nicht im Lieferumfang enthalten<br />
Torpedo ist eine Unterwasserwaffe mit eigenem Antrieb und einer Sprengladung. Er zündet bei<br />
Kontakt oder bei Annäherung an ein Ziel.<br />
keine rear avionik bay<br />
keine cabin avionik bay<br />
keine Sonics avionik bay<br />
kein SMS (Store Management System)<br />
Reduzierung<br />
kein Light Stores Dispenser<br />
durch MoU<br />
keine zulassungsfähige IFR capability<br />
keine 2te GPS Antenne, jetzt 1 Antenne für 2 GPS Geräte, keine Rendundanz<br />
kein Mode 5 IFF (military identification transponding including crypto function)<br />
Weitere EQMT-