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Bürgerhaushalt

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Erste Phase<br />

Einreichung der Vorschläge<br />

bis 01.03.2015<br />

In der ersten Phase hat die Bevölkerung die Möglichkeit Vorschläge<br />

zum <strong>Bürgerhaushalt</strong> einzureichen. Die Vorschlagsphase<br />

beginnt am 01.01.2015 und dauert bis zum 01.03.2015 an.<br />

Zweite Phase<br />

Prüfung durch die<br />

Verwaltung bis<br />

31.07.2015<br />

Nach dem die Vorschläge für den <strong>Bürgerhaushalt</strong> eingegangen<br />

sind, werden diese hinsichtlich der Durchführbarkeit und der Kosten<br />

durch die Verwaltung geprüft. Eine inhaltliche Bewertung des<br />

Vorschlags findet nicht statt.<br />

Dritte Phase<br />

Entscheidung des<br />

Hauptausschusses im<br />

September<br />

Alle eingereichten Vorschläge werden mit der formalen Bewertung<br />

dem Hauptausschuss als beschließendem Organ zur Entscheidung<br />

vorgelegt. Nach der Entscheidung über die Annahme oder Ablehnung<br />

der einzelnen Vorschläge, werden die hierfür maßgeblichen Gründe<br />

auf der Homepage der Stadt Unterschleißheim veröffentlicht.<br />

Weitergehende<br />

Planung<br />

Nach der Pilotphase in 2015 soll der <strong>Bürgerhaushalt</strong> anhand einer<br />

eigenen Internetplattform verstetigt werden. Nach Beschluss des<br />

Stadtrates wird es dann einen Vorentscheid, also ein Voting über<br />

die abgegebenen Vorschläge durch die Bürgerinnen und Bürger<br />

Unterschleißheims geben, dessen Ergebnis dem Hauptausschuss<br />

als Grundlage zur Entscheidungsfindung dient.<br />

Warum entscheidet<br />

letztlich der Hauptausschuss<br />

Rein rechtlich bedarf es eines Beschlusses der gewählten Mitglieder<br />

des Hauptausschusses, um eine haushaltsrechtliche Entscheidung<br />

über die Ausgaben in dieser Größenordnung zu treffen. Ziel<br />

des Stadtrates ist es allerdings, sich an die Auswahl aus dem Voting<br />

zu halten, sofern die Vorschläge dem Wirkungskreis der Stadt<br />

Unterschleißheim zuzuordnen und finanzierbar sind.<br />

Können Vorschläge<br />

wiederholt eingereicht<br />

werden<br />

Sollte ein Vorschlag in einem Jahr nicht umgesetzt werden, kann<br />

dieser für das darauffolgende Jahr wieder eingereicht werden.<br />

Fragen zum <strong>Bürgerhaushalt</strong><br />

Allgemeine Fragen zum <strong>Bürgerhaushalt</strong> können Sie richten<br />

per Mail : buergerhaushalt@ush.bayern.de<br />

telefonisch: 089 310 09 314<br />

oder per Post: Rathaus Unterschleißheim - <strong>Bürgerhaushalt</strong> -<br />

Rathausplatz 1, 85716 Unterschleißheim<br />

Internet: www.unterschleissheim.de

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