Bürgerhaushalt
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Erste Phase<br />
Einreichung der Vorschläge<br />
bis 01.03.2015<br />
In der ersten Phase hat die Bevölkerung die Möglichkeit Vorschläge<br />
zum <strong>Bürgerhaushalt</strong> einzureichen. Die Vorschlagsphase<br />
beginnt am 01.01.2015 und dauert bis zum 01.03.2015 an.<br />
Zweite Phase<br />
Prüfung durch die<br />
Verwaltung bis<br />
31.07.2015<br />
Nach dem die Vorschläge für den <strong>Bürgerhaushalt</strong> eingegangen<br />
sind, werden diese hinsichtlich der Durchführbarkeit und der Kosten<br />
durch die Verwaltung geprüft. Eine inhaltliche Bewertung des<br />
Vorschlags findet nicht statt.<br />
Dritte Phase<br />
Entscheidung des<br />
Hauptausschusses im<br />
September<br />
Alle eingereichten Vorschläge werden mit der formalen Bewertung<br />
dem Hauptausschuss als beschließendem Organ zur Entscheidung<br />
vorgelegt. Nach der Entscheidung über die Annahme oder Ablehnung<br />
der einzelnen Vorschläge, werden die hierfür maßgeblichen Gründe<br />
auf der Homepage der Stadt Unterschleißheim veröffentlicht.<br />
Weitergehende<br />
Planung<br />
Nach der Pilotphase in 2015 soll der <strong>Bürgerhaushalt</strong> anhand einer<br />
eigenen Internetplattform verstetigt werden. Nach Beschluss des<br />
Stadtrates wird es dann einen Vorentscheid, also ein Voting über<br />
die abgegebenen Vorschläge durch die Bürgerinnen und Bürger<br />
Unterschleißheims geben, dessen Ergebnis dem Hauptausschuss<br />
als Grundlage zur Entscheidungsfindung dient.<br />
Warum entscheidet<br />
letztlich der Hauptausschuss<br />
Rein rechtlich bedarf es eines Beschlusses der gewählten Mitglieder<br />
des Hauptausschusses, um eine haushaltsrechtliche Entscheidung<br />
über die Ausgaben in dieser Größenordnung zu treffen. Ziel<br />
des Stadtrates ist es allerdings, sich an die Auswahl aus dem Voting<br />
zu halten, sofern die Vorschläge dem Wirkungskreis der Stadt<br />
Unterschleißheim zuzuordnen und finanzierbar sind.<br />
Können Vorschläge<br />
wiederholt eingereicht<br />
werden<br />
Sollte ein Vorschlag in einem Jahr nicht umgesetzt werden, kann<br />
dieser für das darauffolgende Jahr wieder eingereicht werden.<br />
Fragen zum <strong>Bürgerhaushalt</strong><br />
Allgemeine Fragen zum <strong>Bürgerhaushalt</strong> können Sie richten<br />
per Mail : buergerhaushalt@ush.bayern.de<br />
telefonisch: 089 310 09 314<br />
oder per Post: Rathaus Unterschleißheim - <strong>Bürgerhaushalt</strong> -<br />
Rathausplatz 1, 85716 Unterschleißheim<br />
Internet: www.unterschleissheim.de