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Die Orientierungsstufe Nach der Grundschule folgt zunächst in die ...

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1. nach dem Zeugnis für das erste Schulhalbjahr <strong>der</strong> Klasse 9 versetzt<br />

werden könnten,<br />

2. am Zusatzunterricht ab Klasse 8 teilgenommen haben und<br />

3. im Durchschnitt aus den Noten <strong>der</strong> folgenden Fächer o<strong>der</strong><br />

Fächerverbünde des Zeugnisses für das erste Schulhalbjahr <strong>der</strong> Klasse 9:<br />

Deutsch, Mathematik, Fremdsprache und von den Fächerverbünden Materie-<br />

Natur-Technik und Wirtschaft-Arbeit-Gesundheit, dem mit <strong>der</strong> besseren Note<br />

sowie<br />

von den Fächerverbünden Welt-Zeit-Gesellschaft und Musik-Sport-Gestalten,<br />

dem mit <strong>der</strong> besseren Note m<strong>in</strong>destens 2,4 erreicht haben.<br />

Versetzung auf Probe<br />

<strong>Die</strong> Klassenkonferenz kann nicht versetzten Schülern für e<strong>in</strong>en Zeitraum von<br />

etwa vier Wochen <strong>die</strong> Aufnahme auf Probe <strong>in</strong> <strong>die</strong> nächsthöhere Klasse gestatten,<br />

wenn sie zu <strong>der</strong> Auffassung gelangt, dass <strong>die</strong> Schüler <strong>die</strong> Mängel <strong>in</strong> den unter<br />

„ausreichend“ bewerteten Fächern o<strong>der</strong> Fächerverbünden <strong>in</strong> absehbarer Zeit<br />

beheben werden. Zum Ende <strong>der</strong> Probezeit werden <strong>die</strong> Schüler <strong>in</strong> den für <strong>die</strong><br />

Versetzung maßgebenden Fächern o<strong>der</strong> Fächerverbünden, <strong>in</strong> denen <strong>die</strong><br />

Leistungen im vorausgegangenen Schuljahr ger<strong>in</strong>ger als mit <strong>der</strong> Note<br />

„ausreichend“ bewertet worden s<strong>in</strong>d, schriftlich und mündlich geprüft. <strong>Die</strong><br />

Prüfung erstreckt sich auf Unterrichts<strong>in</strong>halte <strong>der</strong> Probezeit und des<br />

vorangegangenen Schuljahres. Das Ergebnis ersetzt <strong>in</strong> dem entsprechenden Fach<br />

<strong>die</strong> Note des vorangegangenen Jahreszeugnisses. Wenn <strong>die</strong>ses Zeugnis unter<br />

Berücksichtigung <strong>der</strong> neuen Noten den Versetzungsanfor<strong>der</strong>ungen entspricht, ist<br />

<strong>der</strong> Schüler versetzt und <strong>die</strong> am Ende des vorangegangenen Schuljahres<br />

ausgesprochene Nichtversetzung gilt rückwirkend als nicht getroffen.<br />

Versetzungeregeln - Realschule<br />

In <strong>die</strong> nächsthöhere Klasse werden nur <strong>die</strong>jenigen Schüler versetzt, <strong>die</strong> aufgrund<br />

ihrer Leistungen <strong>in</strong> den für <strong>die</strong> Versetzung maßgebenden Fächern den<br />

Anfor<strong>der</strong>ungen im laufenden Schuljahr im Ganzen entsprochen haben und <strong>die</strong><br />

deshalb erwarten lassen, dass sie den Anfor<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> nächsthöheren Klasse<br />

gewachsen s<strong>in</strong>d. <strong>Die</strong> Fächerverbünde Erdkunde-Wirtschaftskunde-<br />

Geme<strong>in</strong>schaftskunde (EWG) und Naturwissenschaftliches Arbeiten (NWA) gelten<br />

<strong>in</strong>soweit als Fächer.<br />

Versetzung er<strong>folgt</strong> bei folgenden Notenkonstellationen:<br />

1. <strong>der</strong> Durchschnitt aus den Noten aller für <strong>die</strong> Versetzung maßgebenden

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