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Stellungnahme WeBiG des VSV - Verband der Schweizerischen ...

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Parlamentsdienste<br />

Sekretariat <strong>der</strong> Kommissionen für<br />

Wissenschaft, Bildung und Kultur<br />

Frau Eliane Baumann-Schmidt<br />

3003 Bern<br />

Bern, den 21. Juni 2013<br />

Bun<strong>des</strong>gesetz über die Weiterbildung (13.038 n); <strong>Stellungnahme</strong> <strong>des</strong> <strong>VSV</strong><br />

Sehr geehrter Herr Präsident<br />

sehr geehrte Nationalrätinnen und Nationalräte<br />

sehr geehrte Frau Baumann-Schmidt<br />

Der Vorstand <strong>des</strong> <strong>Verband</strong>s <strong>der</strong> schweizerischen Volkshochschulen <strong>VSV</strong> dankt Ihnen für die kurzfristig eingeräumte<br />

Möglichkeit, zum Entwurf <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>gesetzes über die Weiterbildung (<strong>WeBiG</strong>) Stellung zu nehmen.<br />

Wer sind wir<br />

Die Mitglie<strong>der</strong> <strong>des</strong> <strong>VSV</strong> sind 94 grosse und kleine Volkshochschulen in allen Lan<strong>des</strong>teilen, an Zentrumsorten<br />

und in ländlichen Gebieten. Sie bilden ein die ganze Schweiz überspannen<strong>des</strong> Netz, das teils professionell, teils<br />

im Milizsystem Weiterbildung für Erwachsene in allen Lan<strong>des</strong>sprachen und fast allen Wissensbereichen anbietet:<br />

Jährlich 11‘000 Kurse mit 128‘000 Teilnehmenden und 1‘660‘000 Personenstunden, kostengünstig und<br />

nahe bei den Leuten. Als Dachverband bezweckt <strong>der</strong> <strong>VSV</strong>:<br />

- die För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Erwachsenenbildung und ihre Integration in ein System lebenslangen Lernens;<br />

- die Entwicklung und Ausbreitung <strong>der</strong> Volkshochschulen und ihrer regionalen sowie kantonalen Organisationen;<br />

- die För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Zusammenarbeit unter seinen Mitglie<strong>der</strong>n;<br />

- die Unterstützung seiner Mitglie<strong>der</strong> in ihren Tätigkeiten;<br />

- die Vertretung <strong>der</strong> Interessen seiner Mitglie<strong>der</strong> auf nationaler wie internationaler Ebene und die Zusammenarbeit<br />

mit an<strong>der</strong>n Institutionen (vor allem mit dem SVEB, dem Forum Weiterbildung und <strong>der</strong><br />

Conférence romande de la formation continue und mit Volkshochschulorganisationen an<strong>der</strong>er europäischer<br />

Län<strong>der</strong>).<br />

Der <strong>VSV</strong> erhält Subventionen vom Bun<strong>des</strong>amt für Kultur im Rahmen <strong>der</strong> Bekämpfung <strong>des</strong> Illettrismus und vom<br />

SBFI aufgrund <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>gesetzes über die Unterstützung von Dachverbänden <strong>der</strong> Weiterbildung. Die Subventionen<br />

decken zusammengezählt rund einen Viertel <strong>des</strong> Betriebsaufwands.<br />

Eine Grundfrage<br />

Der <strong>VSV</strong> anerkennt, dass <strong>der</strong> Entwurf <strong>WeBiG</strong> nach dem Vernehmlassungsverfahren in wichtigen Punkten deutlich<br />

verbessert worden ist. Der Entwurf befriedigt als Rahmengesetz, welches das Minimum regelt. Dafür<br />

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danken wir. Dennoch erfüllt er unsere Erwartung in einem zentralen Punkt nicht: Er sagt nicht klipp und klar,<br />

dass Weiterbildung ein menschlichem Bedürfnis und eine gesellschaftlich-wirtschaftliche Notwendigkeit ist.<br />

Entsprechend wird Weiterbildung nicht inhaltlich, son<strong>der</strong>n lediglich systemisch definiert. Danach ist Weiterbildung<br />

einfach nicht formale Bildung (Artikel 3). „Anerkennung“ erhält Weiterbildung mit ihrer Anrechnung an<br />

die formale – die eigentlich wichtige – Bildung (Artikel 7). Wir bedauern dies. Weiterbildung ist ein eigener<br />

vierter Bereich <strong>des</strong> schweizerischen Bildungsraums, <strong>der</strong> als solcher ausdrücklich anerkannt werden muss. Dazu<br />

braucht es eine positive Umschreibung <strong>des</strong>sen, was Weiterbildung für die einzelnen Menschen bedeutet und<br />

wozu die Gesellschaft und die Wirtschaft Weiterbildung benötigen. Der <strong>VSV</strong> schlägt den folgenden neuen Artikel<br />

vor:<br />

Art. 2a (neu) Begriff <strong>der</strong> Weiterbildung<br />

(1) Weiterbildung ist jede zur Selbsterhaltung o<strong>der</strong> zur Selbstentfaltung praktizierte Bildung ausserhalb<br />

<strong>der</strong> formalen Bildung; sie umfasst auch informelle Bildung. In Ergänzung <strong>der</strong> Volksschule, <strong>der</strong> Sekundarstufe<br />

II und <strong>der</strong> Tertiärstufe ist die Weiterbildung ein Bereich <strong>des</strong> Bildungsraums Schweiz.<br />

(2) Abschlüsse in Weiterbildung können staatlich anerkannt werden.<br />

Art. 3 Begriffe<br />

Wie Entwurf, ohne Buchstabe a.<br />

Auf diese Weise kann <strong>der</strong> Staat Weiterbildungsabschlüsse anerkennen, die auf nichtformalen Bildungsgängen<br />

beruhen. Dies ist heute z.B. bei den Höheren Fachprüfungen <strong>der</strong> Fall. Ähnliches könnte sich künftig auch bei<br />

den telc-Zertifikaten für Sprachen ergeben (diese sind in vielen Län<strong>der</strong>n bereits staatlich anerkannt, obwohl die<br />

zugehörigen Kurse nicht zur formalen Bildung gehören). Unser Vorschlag ermöglicht es, <strong>der</strong> Entwicklung <strong>der</strong><br />

Weiterbildung zu folgen und nach Bedarf <strong>der</strong>en Abschlüsse zu validieren, ohne dass sie im Sinne von Artikel 7<br />

<strong>des</strong> Entwurfs an die formale Bildung angerechnet werden müssen, die es möglicherweise gar nicht gibt.<br />

Im Übrigen: Ein positiver Gesamteindruck <strong>des</strong> <strong>WeBiG</strong><br />

Abgesehen von <strong>der</strong> aufgeworfenen Grundfrage beurteilt <strong>der</strong> <strong>VSV</strong> den Entwurf <strong>WeBiG</strong> überwiegend positiv. In<br />

Stichworten:<br />

- Der Entwurf ist knapp und klar gehalten und löst den Auftrag von Artikel 64a BV ein.<br />

- Alles in allem ist es gelungen, die fünf grossen Anfor<strong>der</strong>ungen an das <strong>WeBiG</strong> – das Bildungssystem zu<br />

vervollständigen, Ziele für das Handeln <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> und <strong>der</strong> Kantone zu setzen, den Wildwuchs <strong>der</strong><br />

spezialgesetzlichen Weiterbildungstatbestände einzuhagen, Grundsätze für die Weiterbildung aufzustellen<br />

sowie Erwerb und Erhalt von Grundkompetenzen Erwachsener zu regeln – unter ein gesetzliches<br />

Dach zu bringen.<br />

- Der neue För<strong>der</strong>tatbestand <strong>des</strong> Erwerbs und Erhalts von Grundkompetenzen Erwachsener ist überzeugend<br />

geregelt.<br />

- Dass im Rahmen <strong>der</strong> Weiterbildung und ebenso in informeller Bildung erworbene Fähigkeiten und Fertigkeiten<br />

an die formale Bildung angerechnet werden sollen (validation <strong>des</strong> aquis) ist sehr zu begrüssen<br />

(Artikel 7).<br />

- Die Grundlage für Finanzhilfen an Organisationen <strong>der</strong> Weiterbildung – darunter <strong>der</strong> <strong>VSV</strong> – entspricht<br />

<strong>der</strong>en Unterstützungsbedarf und –legitimation (Artikel 12).<br />

2


Verbesserungsbedarf in einzelnen Punkten<br />

Unter Beschränkung auf das Wesentliche sieht <strong>der</strong> <strong>VSV</strong> Verbesserungsbedarf bei 3 Bestimmungen:<br />

Artikel 4, Ziele<br />

Unter den Zielen fehlt die Sicherstellung verlässlicher Information über die Vielfalt <strong>der</strong> Weiterbildungsangebote,<br />

ihrer Qualität, ihrer Kosten und letztlich ihres Nutzens. Es geht darum, den Dschungel zu durchforsten und<br />

Konsumenten von Weiterbildung Orientierungshilfe zu bieten und Transparenz in einem umkämpften Markt<br />

herzustellen. Der Mangel an Transparenz gehört zu den wichtigsten Problemen <strong>des</strong> Weiterbildungsbereichs.<br />

Die aktuelle Situation ist für die Teilnehmenden an Weiterbildungen undurchschaubar: Sie haben keinerlei<br />

Anhaltspunkt für die Beurteilung, was ein privater Weiterbildungsabschluss wert ist und wo er an formale Bildung<br />

angerechnet werden kann. Hier muss das <strong>WeBiG</strong> eine Lösung Lösungen bringen, indem es für Transparenz<br />

sorgt. Entsprechend schlägt <strong>der</strong> <strong>VSV</strong> vor, Artikel 4 durch einen Buchstaben c (neu) wie folgt zu ergänzen:<br />

Art. 4 Ziele<br />

Der Bund verfolgt in <strong>der</strong> Weiterbildung gemeinsam mit den Kantonen die folgenden Ziele:<br />

c. (neu) „für Transparenz und Vergleichbarkeit <strong>der</strong> Weiterbildungsangebote zu sorgen“.<br />

Artikel 9, Wettbewerb<br />

Es ist richtig, dass öffentlich finanzierte o<strong>der</strong> unterstützte Angebote die privat durchgeführte Weiterbildung<br />

nicht unfair konkurrenzieren sollen nach dem Grundsatz „gleich lange Spiesse“. Ebenso wichtig ist es, dass<br />

Weiterbildung in überwiegend öffentlichem Interesse – aber als nichtformale Bildung angeboten – nicht unter<br />

das Konkurrenzverbot fallen darf. Der <strong>VSV</strong> steht <strong>des</strong>halb hinter den Absätzen 1 und 3 von Artikel 9.<br />

Nur schwer verständlich erscheint hingegen Absatz 2. Wir schlagen eine einfachere Formulierung wie folgt vor:<br />

Art. 9 Wettbewerb<br />

(2) „Wettbewerb ist nicht gegeben, wenn sich staatliche und private Angebote <strong>der</strong> Weiterbildung in Bezug<br />

auf Qualität, Leistung und Spezialität eindeutig unterscheiden.“<br />

Artikel 13, Grundkompetenzen Erwachsener<br />

Aus Sicht <strong>des</strong> <strong>VSV</strong> ist die Umschreibung <strong>der</strong> Grundkompetenzen unvollständig. Der <strong>VSV</strong> schlägt vor, sie im Sinne<br />

<strong>des</strong> international üblichen Verständnisses zu ergänzen und – durch Einfügung <strong>des</strong> Worts „insbeson<strong>der</strong>e“ – als<br />

nicht abschliessende Aufzählung zu verankern. Wir schlagen in diesem Sinn folgende Formulierung vor:<br />

Art. 13 Grundkompetenzen Erwachsener<br />

„Grundkompetenzen Erwachsener sind Voraussetzungen für das lebenslange Lernen und umfassen grundlegende<br />

Kenntnisse und Fähigkeiten insbeson<strong>der</strong>e in den folgenden Bereichen:<br />

a. Lesen und Schreiben;<br />

b. Alltagsmathematik;<br />

c. Anwendung von Informations- und Kommunikationstechnologien;<br />

d. Sprachkompetenzen;<br />

e. methodische und soziale Kompetenzen.“<br />

3


Wir danken Ihnen, sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Nationalrätinnen und Nationalräte, sehr geehrte<br />

Frau Baumann-Schmidt für die Berücksichtigung unserer <strong>Stellungnahme</strong> und sind selbstverständlich gern zu<br />

weiteren Angaben bereit.<br />

Mit besten Grüssen<br />

<strong>Verband</strong> <strong>der</strong> schweizerischen Volkshochschulen VSS<br />

sig. C. Reichenau<br />

Christoph Reichenau<br />

Präsident ad interim<br />

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