Stichwort? Auslandsstudium! - Bundesministerium für Wissenschaft ...
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www.studierendenanwaltschaft.at<br />
<strong>Stichwort</strong>? <strong>Auslandsstudium</strong>!<br />
<strong>Bundesministerium</strong> <strong>für</strong> <strong>Wissenschaft</strong> und Forschung
IMPRESSUM<br />
Medieninhaber und Herausgeber:<br />
Studierendenanwaltschaft (SAN)<br />
Für den Inhalt verantwortlich: Dr. Josef Leidenfrost<br />
Bei der Erstellung dieser Broschüre haben mit wichtigen Hinweisen geholfen:<br />
Dr. Alexander Egger (BMWF), Dr. Eduard Galler (BMWF),<br />
Natascha Hochwarter (SAN), Anni Horak (BMWF),<br />
Mag. Hans-Peter Hoffmann (BMWF), Mag. Gerhard Höllerer (SAN),<br />
Mag. Christoph Lehner (SAN), MR Gottfried Mascha (BMWF),<br />
Andrea Radl-Melik (BMWF), Regina Schandl (BMWF), Mag. Stephan Wran (BMWF)<br />
Ihnen sei herzlich da<strong>für</strong> gedankt.<br />
Titelblattgestaltung: Christian Smetana, Wien<br />
Innen-Layout: Eva Müllner, Wien<br />
2. Auflage, November 2008<br />
Auflage: 500 Stück<br />
Herstellung: BMWF<br />
Stand: 1. November 2008<br />
Diese Broschüre ist erstmals erschienen anlässlich<br />
der Auslandsbürotagung 2008<br />
in Krems / Donau am 22. und 23. September 2008.<br />
Weitere Exemplare können kostenlos bei der Studierendenanwaltschaft bestellt werden,<br />
per e-mail natascha.hochwarter@bmwf.gv.at oder<br />
per Telefon 01-53120-5544
<strong>Stichwort</strong>?<br />
<strong>Auslandsstudium</strong>!<br />
Eine Praxis-Broschüre der<br />
Studierendenanwaltschaft
<strong>Stichwort</strong>? <strong>Auslandsstudium</strong>!<br />
Inhaltsverzeichnis<br />
Generelles................................................................................................................................... 7<br />
Fördermöglichkeiten .................................................................................................................. 7<br />
Was zu beachten ist!................................................................................................................... 8<br />
Informationsquellen / Anlaufstellen / Betreuungsorganisationen.............................................. 8<br />
Anerkennung von Prüfungen von im Ausland durchgeführten Studien(teilen)....................... 10<br />
Anmeldefristen......................................................................................................................... 10<br />
Arbeiten und Studieren im Ausland......................................................................................... 10<br />
Austauschprogramm(e), hochschulische(s) ............................................................................. 10<br />
Austrian-American Educational Commission (AAEC) ........................................................... 11<br />
Auswahlinterview..................................................................................................................... 11<br />
Auswahlverfahren .................................................................................................................... 11<br />
Beihilfe <strong>für</strong> ein <strong>Auslandsstudium</strong>............................................................................................. 11<br />
Bewerbungsfrist(en)................................................................................................................. 12<br />
Bologna-Prozess ...................................................................................................................... 12<br />
Buddy System .......................................................................................................................... 13<br />
CEEPUS................................................................................................................................... 14<br />
Diploma Supplement................................................................................................................ 14<br />
Drittstaatenkooperationsprogramme der Europäischen Union ................................................ 14<br />
ECTS (European Credit Transfer System)............................................................................... 17<br />
Erasmus (European Action Scheme for the Mobility of University Students)........................ 18<br />
Erfahrungsberichte über Auslandsstudienaufenthalte.............................................................. 18<br />
ESN (Erasmus Student Network)............................................................................................. 19<br />
ESU (European Student Union) ............................................................................................... 19<br />
EURAXESS – Researcher’s in Motion.................................................................................... 19<br />
Euroguidance Österreich.......................................................................................................... 20<br />
Europass ................................................................................................................................... 20<br />
Familienbeihilfe und <strong>Auslandsstudium</strong>.................................................................................... 20<br />
Förderstipendium (<strong>für</strong> Studierende an Universitäten und Universitäten der Künste).............. 21<br />
Fulbright Programm ................................................................................................................. 21<br />
grants.at .................................................................................................................................... 21<br />
Internationaler Studierendenausweis........................................................................................ 21<br />
Joint Study (-Programm/e) ....................................................................................................... 22<br />
Kooperationsabkommen, hochschulische(s)............................................................................ 22<br />
Lebenslanges Lernen – EU-Bildungsprogramm 2007-2013.................................................... 22<br />
Mobilitätsstipendium................................................................................................................ 23<br />
National Academic Recognition Information Centre (NARIC) .............................................. 23<br />
Nostrifizierung ......................................................................................................................... 24<br />
Österreichische Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft (ÖH) .......................................... 25<br />
Österreichischer Austauschdienst (ÖAD) ................................................................................ 25<br />
Ombudsdienste / -stellen <strong>für</strong> Studierende (dezentral, zentral) ................................................. 26<br />
Ploteus ...................................................................................................................................... 27<br />
3
<strong>Stichwort</strong>? <strong>Auslandsstudium</strong>!<br />
Qualitätssicherung („Quality Assurance“)............................................................................... 27<br />
Reisekosten............................................................................................................................... 29<br />
Semestereinteilung (Fristen) .................................................................................................... 29<br />
Sprachkenntnisse, Nachweis der.............................................................................................. 29<br />
Stipendien................................................................................................................................. 30<br />
Studierendenheime ................................................................................................................... 30<br />
Studienbeitrag (an österreichischen Universitäten, Fachhochschulen, Pädagogischen Hochschulen)..... 30<br />
Studienbeiträge / Studiengebühren an ausländischen Universitäten und Hochschulen........... 32<br />
Studienförderung...................................................................................................................... 32<br />
Studieren im Ausland (vorübergehend) ................................................................................... 34<br />
Studieren im Ausland (<strong>für</strong> ein gesamtes Studium)................................................................... 34<br />
Studierendenanwaltschaft......................................................................................................... 34<br />
Summer Schools / Sommerkollegs ........................................................................................... 36<br />
Versicherungsschutz während eines <strong>Auslandsstudium</strong>s .......................................................... 36<br />
Vizerektor/Vizerektorin <strong>für</strong> internationale Beziehungen......................................................... 36<br />
4
Zum Geleit<br />
Bis zu 50 Prozent der Studierenden sollen bis zum Jahr 2020 ein <strong>Auslandsstudium</strong><br />
absolvieren (können). Dieser Trend wird von einschlägigen europäischen Programmen und<br />
österreichischen Unterstützungsmaßnahmen entsprechend finanziell gefördert. Im<br />
Studienrecht sind viele Neuerungen realisiert worden, die ein Studium im Ausland zu einem<br />
sicheren Mehrwert <strong>für</strong> die akademische Weiterentwicklung der Studierenden machen.<br />
Schon als die Studierendenanwaltschaft 2003 zum ersten Mal die Broschüre „<strong>Stichwort</strong>?<br />
Studium“ herausbrachte, waren darin auch etliche Eintragungen zu Themen, Anliegen und<br />
Problemen rund um das Studieren im Ausland enthalten.<br />
In etlichen Kontakten mit Studierenden, deren Partnerinnen und Partner oder Eltern und<br />
anderen Angehörigen kamen und kommen immer wieder Themen zur Vorbereitung zu einem<br />
<strong>Auslandsstudium</strong>, während des Auslandsstudienaufenthaltes oder nach Rückkehr von<br />
selbigem zur Sprache.<br />
Um einen guten Überblick darüber zu geben und weitere Informationsquellen aufzuzeigen,<br />
dazu soll diese neue Broschüre „<strong>Stichwort</strong>? <strong>Auslandsstudium</strong>!“ dienen.<br />
Fragen, Anregungen, Kommentare oder Ergänzungen zu dieser Broschüre können Sie an die<br />
e-mail-Adresse san@bmwf.gv.at schicken.<br />
Dr. Josef Leidenfrost<br />
Leiter der Studierendenanwaltschaft
► Generelles<br />
<strong>Stichwort</strong>? <strong>Auslandsstudium</strong>!<br />
Einen Teil eines Hochschulstudiums oder ein ganzes Studium bis zum Erstabschluss,<br />
vielleicht aber auch ein Postgraduate-Studium im Ausland zu absolvieren, wird <strong>für</strong> viele<br />
Studierende immer reizvoller und interessanter. Daher sind auch in den letzten Jahren sowohl<br />
die studienrechtlichen Regelungen als auch die Fördermöglichkeiten weiterentwickelt<br />
worden, damit sich möglichst viele interessierte Studierende einen Auslandsstudienaufenthalt<br />
auch leisten können.<br />
In einigen Fächern sind Auslandsstudienerfahrungen mittlerweile sogar verpflichtend im<br />
Studienplan enthalten. Für die Bewerbungsunterlagen im Lebenslauf zum Einstieg in das<br />
Berufsleben sind sie allemal von großer Bedeutung.<br />
Die Betonung im Kontext liegt dabei immer auf Auslandsstudienaufenthalt, denn ein<br />
Studium im Ausland ist nicht bloß ein Ferienaufenthalt im Ausland, sondern soll zur<br />
fachlichen und persönlichen Weiterentwicklung innerhalb der an der Heimatinstitution im<br />
Herkunftsland betriebenen Studien dienen.<br />
Der Auslandsstudienaufenthalt sollte daher so gut wie möglich<br />
� inhaltlich (Auswahl des Gastlandes, der Gastinstitution, des Studienprogrammes, der<br />
Lehrveranstaltungen, Anrechenbarkeit der Auslandsstudienleistungen nach Rückkehr<br />
etc.) und auch<br />
� organisatorisch so weit wie möglich in den Details (Finanzierung,<br />
Zusatzfinanzierung, Anreise, Terminisierung, Inskription, Wohnung, Versicherung/en<br />
etc.)<br />
vorbereitet sein.<br />
► Fördermöglichkeiten<br />
Es gibt heutzutage eine Vielzahl von direkten staatlichen oder institutionellen<br />
Fördermöglichkeiten, die entweder im Rahmen großer strukturierter Mobilitäts- und<br />
Kooperationsprogramme (wie z.B. ERASMUS) oder einzelner Abkommen (Joint Study-<br />
Programme) zwischen bestimmten Institutionen gegeben werden. Mehrere Eintragungen in<br />
dieser Publikation geben weiterführende Details dazu.<br />
Meist sind organisierte Fördermöglichkeiten nur singulär (also nur eine bestimmte<br />
Unterstützung pro Aufenthalt und nicht kumulativ) sowie nur einmal im Verlaufe eines<br />
Studiums in Anspruch zu nehmen, Ausnahmen sind möglich.<br />
Indirekt können Auslandsstudien durch Weiterbezug z.B. von Beihilfen oder die<br />
Inanspruchnahme von allfälligen Vergünstigungen oder Befreiungen gefördert sein.<br />
Die speziellen Bedingungen da<strong>für</strong> sind zu beachten und Anträge zeitgerecht zu stellen.<br />
Neben den öffentlichen Förderungen gibt es auch solche von privaten Einrichtungen (Vereine,<br />
Stiftungen,…) – gute Datenbanken informieren über alle Möglichkeiten.<br />
7
► Was zu beachten ist!<br />
<strong>Stichwort</strong>? <strong>Auslandsstudium</strong>!<br />
Nach entsprechend getroffener Wahl des Gastlandes, der Gastinstitution/en und des<br />
Studienprogrammes sind die studienrechtlichen Belange an der Heimatinstitution zu regeln,<br />
also insbesondere<br />
� die Anrechenbarkeit der Auslandsstudienleistungen an der Heimatinstitution (z.B.<br />
mittels so genanntem „Vorausanerkennungsbescheid“ an Universitäten)<br />
� die Fortsetzungsmeldung / Inskription an der Heimatinstitution auch <strong>für</strong> die Zeit<br />
des <strong>Auslandsstudium</strong>s (v .a. wenn der Aufenthalt an der Gastinstitution - z.B. wegen<br />
unterschiedlicher Semestereinteilungen - nicht völlig zeitgleich stattfinden kann). Der<br />
Status eines/r Studierenden „zu Hause“ auch während des<br />
Auslandsstudienaufenthaltes<br />
Förderungen!<br />
ist Grundbedingung <strong>für</strong> Anrechenbarkeit und<br />
� die wichtigsten Schritte bis zur Abreise und <strong>für</strong> die erste Zeit nach der Ankunft<br />
► Informationsquellen / Anlaufstellen / Betreuungsorganisationen<br />
Als Informationsquellen haben große wie kleine Hochschulinstitutionen gut gestaltete<br />
Webpages mit weiterführenden Links. In Zeiten des Internet stehen heutzutage schon fast alle<br />
wichtigen Informationen im Netz so wie es schon herunterladbare Antrags-Formulare im Netz<br />
gibt. Bei manchen Programmen ist bereits der gesamte Antrags- und Verwaltungsprozess online<br />
durchführbar.<br />
Bestimmte Länder haben Hochschulbildungsportale mit umfassenden Informationen neben<br />
Hochschulstudienmöglichkeiten auch zu Land und Leuten.<br />
Zu beachten ist, dass auf Homepages von Hochschulinstitutionen möglicherweise (vor allem<br />
bei semester-relevanten Informationen über Lehrveranstaltungen und / oder Lehrkräfte) kein<br />
entsprechendes Update erfolgt ist und die reale Situation, wie man sie nach Ankunft vor Ort<br />
vorfindet, mit den virtuellen Katalogs-, Vorlesungsverzeichnis- und Homepageeintragungen<br />
nicht (mehr) viel gemein hat.<br />
Anlaufstellen <strong>für</strong> die Detailplanung und Betreuung in der administrativen Vorbereitung eines<br />
Auslandsstudienaufenthaltes sind die Auslandsbüros und/oder Auslandsbeauftragten an den<br />
Universitäten, Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen. Eine Übersichtsliste findet<br />
sich im Internet unter<br />
oder unter<br />
http://www.oead.at/_oead_about/publikationen/info/studyinaustria.pdf<br />
http://www.oead.ac.at/_ausland/download/adr-bib.pdf<br />
8
<strong>Stichwort</strong>? <strong>Auslandsstudium</strong>!<br />
Betreuungsorganisationen sind meist auf Landesebene agierende und ihre Services<br />
anbietende Institutionen, die neben der Bewerbung von Programmen über das Netz, mittels<br />
Foldern und Broschüren sowie bei nationalen und internationalen einschlägigen Messen und<br />
Fachtagungen auch die inhaltliche Betreuung und Verwaltung (vom Antrag bis zur Auswahl)<br />
von Stipendienprogrammen, meist im Auftrag von öffentlichen Stellen, durchführen.<br />
In Österreich ist dies vor allem der Österreichische Austauschdienst (www.oead.at).<br />
9
<strong>Stichwort</strong>? <strong>Auslandsstudium</strong>!<br />
► Anerkennung von Prüfungen von im Ausland durchgeführten<br />
Studien(teilen) an der Heimat-Institution<br />
können Studierende an österreichischen Universitäten, die einen Teil ihres Studiums im Ausland<br />
betreiben wollen, mittels Bescheid durch das <strong>für</strong> studienrechtliche Angelegenheiten zuständige Organ<br />
feststellen lassen, dass die an der Gast-Institution im Ausland abgelegten Prüfungen dem Curriculum<br />
an der Heimatinstitution gleichwertig sind.<br />
Der Antrag erfolgt (meistens mittels eigenem Formular) VOR dem Auslandsaufenthalt, die<br />
Anerkennung NACH Rückkehr vom Auslandsstudienaufenthalt.<br />
Bei bestimmten Programmen (wie z.B. ERASMUS) ist ein solcher „Vorausanerkennungs“-<br />
Bescheid gleichzeitig die Berechtigung zum Erhalt der finanziellen Förderung.<br />
Auch an österreichischen Fachhochschulen / Fachhochschul-Studiengängen und Pädagogischen<br />
Hochschulen können Leistungen, die im Rahmen von Auslandstudienaufenthalten erbracht wurden,<br />
meist im Rahmen von strukturierten Programmen, auf Antrag anerkannt werden.<br />
► Anmeldefristen<br />
Sowohl <strong>für</strong> die Zulassung an einer Hochschule/an einer Gast-Institution im Ausland als auch <strong>für</strong> die<br />
Beantragung (und Genehmigung) finanzieller Unterstützungen <strong>für</strong> ein Studium (im Ausland) gilt es<br />
bestimmte Anmeldefristen einzuhalten. Bei diesen handelt es sich um so genannte „Fallfristen“, also<br />
Fristen, die keinen Aufschub haben und nach deren Ablauf (aus Gründen der Gleichbehandlung aller<br />
Bewerber/innen) keine Bewerbungen mehr angenommen werden (können).<br />
► Arbeiten und Studieren im Ausland<br />
Auslandsstudienaufenthalte sollen, wie das Wort schon aussagt, zum Studium dienen. Wenn<br />
Auslandsstudienaufenthalte finanziell gefördert werden, ist damit zumeist ein generelles Arbeitsverbot<br />
(Arbeit außerhalb des Studiums) verbunden. Geringfügige Arbeiten (z.B. Babysitter/in, Nachhilfe, …)<br />
können sich aufgrund der Wohnsituation ergeben (Wohnen bei einer Gastfamilie).<br />
Im Fachhochschulsektor gibt es Studiengänge, in denen Berufspraktika verpflichtend sind. Diese<br />
sollen und können selbstverständlich auch im Ausland absolviert werden. Der jeweilige<br />
Fachhochschul-Studiengang ist bei der Auswahl des Gastlandes und der Institutionen behilflich.<br />
► Austauschprogramm(e), hochschulische(s)<br />
ist / sind (eine) Aktivität(en) zur Erhöhung der Internationalität und Mobilität einer Universität. Als<br />
solche sind sie daher auch Gegenstand der so genannten Leistungsvereinbarung zwischen der<br />
jeweiligen Universität und dem <strong>Bundesministerium</strong> <strong>für</strong> <strong>Wissenschaft</strong> und Forschung. (Ein)<br />
Austauschprogramm(e) umfasst / umfassen oft auch Studierendenmobilität. Diese kann im Rahmen<br />
von Kooperationsabkommen organisatorisch vorbereitet und finanziell unterstützt werden (z.B. im<br />
Rahmen von ERASMUS). Sie kann aber auch von der / dem Studierenden (in Absprache mit den an<br />
der Heimat-Institution Verantwortlichen) auf individueller Basis vom / von der Studierenden selbst<br />
organisiert und durch Eigenmittel finanziert sein.<br />
Für Studierende an österreichischen Universitäten, die vorübergehend im Ausland studieren, besteht<br />
bei entsprechendem Antrag VOR und Erfüllung der Auflagen NACH dem Auslandsstudienaufenthalt<br />
ein Rechtsanspruch auf Anerkennung der im Ausland erbrachten Studienleistungen. Bei bestimmten<br />
10
<strong>Stichwort</strong>? <strong>Auslandsstudium</strong>!<br />
Programmen ist dieser Nachweis zudem verpflichtend, um eine finanzielle Unterstützung zu<br />
bekommen.<br />
Bei Studierenden an österreichischen Fachhochschulen / Fachhochschul-Studiengängen und<br />
Pädagogischen Hochschulen gibt es im Rahmen von Austauschprogrammen ebenfalls verpflichtende<br />
Leistungsnachweise.<br />
Auskünfte über Austauschprogramme, Verfügbarkeit von Plätzen und technische Details zur<br />
Abwicklung sowie Leistungserfordernisse gibt es bei den Auslandsbüros der Universitäten bzw. den<br />
Studiengangsleiter/inne/n der Fachhochschulen / Fachhochschul-Studiengänge bzw. den Rektoraten<br />
oder von diesen beauftragten Kolleginnen bzw. Kollegen an Pädagogischen Hochschulen.<br />
► Austrian-American Educational Commission (AAEC)<br />
Die AAEC ist eine binationale Organisation, die durch ein Abkommen zwischen der Republik<br />
Österreich und den Vereinigten Staaten von Amerika gegründet wurde, um das Fulbright Programm<br />
zu betreuen. Größtenteils von den beiden Regierungen finanziert, bietet das Fulbright Programm<br />
sowohl Stipendien <strong>für</strong> österreichische Hochschulabsolvent/innen und <strong>Wissenschaft</strong>er/innen, um in den<br />
USA zu studieren, unterrichten oder Forschungen zu betreiben, als auch <strong>für</strong> amerikanische<br />
Staatsbürger/innen, um ähnlichen Tätigkeiten in Österreich nachzugehen. Stipendien werden jährlich<br />
in einem offenen, leistungsbezogenen Wettbewerb vergeben. Information zum Fulbright Programm<br />
finden Sie unter www.fulbright.at.<br />
► Auswahlinterview<br />
In Auswahlverfahren von Hochschulen / Bei vielen Stipendienprogrammen gibt es nach erfolgter<br />
Bewerbung und Aufnahme in die Liste der Bewerber/innen kompetitive Auswahlinterviews.<br />
Bei Auslandsstipendien wird, unter anderem, nach der Motivation <strong>für</strong> den Auslandsstudienaufenthalt,<br />
nach der Anwendbarkeit der Studienleistungen <strong>für</strong> das Studium an der Heimatinstitution sowie<br />
allenfalls nach den Sprachkenntnissen in der / den Sprache/n an der Gast-Institution bzw. im Gastland<br />
gefragt. Letzteres kann in der Interview-Situation sogar in der jeweiligen Sprache des beabsichtigten<br />
Gastlandes erfolgen. Fakultativ zu Interviews können Motivationsschreiben und Sprachkurs-Zeugnisse<br />
verlangt werden.<br />
► Auswahlverfahren<br />
Wenn mit Stipendienprogrammen und / oder Studienplätzen an Hochschulen / Gast-Institutionen (bei<br />
einem <strong>Auslandsstudium</strong>) Auswahlverfahren verbunden sind, dann sind diese meist detailliert<br />
beschrieben Teil der Bewerbungsunterlagen oder auch im Internet abrufbar (inklusive der Formulare,<br />
die dazu notwendig sind).<br />
Bei einer Ablehnung im Rahmen eines solchen Verfahrens besteht kein Rechtsanspruch auf eine<br />
Begründung an den / die Bewerber/in (obwohl eine solche meistens gegeben wird) und auch kein<br />
Recht auf Einsichtnahme in die Entscheidungsgrundlagen wie Sitzungsprotokolle von<br />
Auswahlkommissionen u. dgl. mehr.<br />
► Beihilfe <strong>für</strong> ein <strong>Auslandsstudium</strong><br />
siehe Studienförderung<br />
11
► Bewerbungsfrist(en)<br />
<strong>Stichwort</strong>? <strong>Auslandsstudium</strong>!<br />
Um allen Interessentinnen und Interessenten gleiche „Startbedingungen“ in Bewerbungsverfahren <strong>für</strong><br />
eine Zulassung / ein Stipendium etc. geben zu können, sind Bewerbungsfristen vorgesehen. Zu den<br />
angegeben Terminen sind die notwendigen Unterlagen vorzulegen, allenfalls kann man Teile der<br />
erforderlichen Dokumentation (wie z.B. bestimmte Zeugnisse aus bestimmten Studienabschnitten o.<br />
ä.) bis zu einer bestimmten Nachfrist nachbringen. Mit Vorlaufzeiten von mindestens einem Semester,<br />
in manchen Fällen sogar von mindestens einem akademischen Jahr, ist bei manchen<br />
Zulassungsverfahren / Stipendienprogrammen zu rechnen.<br />
► Bologna-Prozess<br />
Der Bologna-Prozess trägt wesentlich dazu bei, die Europäisierung und Internationalisierung sowie die<br />
Weiterentwicklung des tertiären Bildungssektors in Österreich voranzutreiben. Im Mittelpunkt der<br />
Bemühungen stehen die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Hochschulen und die Förderung der<br />
internationalen Vergleichbarkeit von Abschlüssen. Einen zentralen Stellenwert nimmt dabei der<br />
Abbau von Mobilitätshindernissen <strong>für</strong> Studierende, Lehrende und Forschende ein.<br />
Als Ergebnis der Minister-Konferenz in Bologna unterzeichneten im Juni 1999 die Ministerinnen und<br />
Minister aus 29 europäischen Staaten die sogenannte Bologna-Erklärung. Ziel dieses auf Freiwilligkeit<br />
basierenden Übereinkommens ist die Schaffung eines europäischen Hochschulraums bis 2010. In<br />
Bologna und bei den nachfolgenden Konferenzen in Prag (2001), Berlin (2003), Bergen (2005) und<br />
London (2007) wurden folgende Teilziele zur Umsetzung festgelegt:<br />
� Einführung eines Systems leicht verständlicher und vergleichbarer Abschlüsse (Diploma<br />
Supplement)<br />
� Schaffung eines dreistufigen Studiensystems (Bachelor – Master – Doktorat)<br />
� Einführung eines Leistungspunktesystems nach dem ECTS-Modell (European Credit Transfer<br />
System)<br />
� Förderung größtmöglicher Mobilität von Studierenden, Lehrerinnen und Lehrern,<br />
<strong>Wissenschaft</strong>erinnen und <strong>Wissenschaft</strong>ern sowie von Verwaltungspersonal<br />
� Förderung der europäischen Zusammenarbeit in der Qualitätssicherung<br />
� Förderung der europäischen Dimension im Hochschulbereich<br />
� Lebenslanges Lernen<br />
� Erhöhung der Attraktivität des europäischen Hochschulraumes<br />
� Die soziale Dimension der Hochschulbildung<br />
� Joint Degrees<br />
� Nationale Qualifikationsrahmen aufbauend auf dem Europäischen Qualifikationsrahmen<br />
� Doktoratsprogramme / PhD<br />
� Beschäftigungsfähigkeit<br />
Österreich hat sehr früh begonnen, die gesetzlichen Rahmenbedingungen entsprechend zu verändern:<br />
Mit der Novelle 1999 zum Universitäts-Studiengesetz, dem Universitätsgesetz 2002 sowie dem<br />
Fachhochschul-Studiengesetz 2002 wurde die Rechtsgrundlage <strong>für</strong> die Einführung von Bachelor- und<br />
Masterstudien, die Anwendung des ECTS, des Diplomzusatzes (Diploma Supplement), die<br />
Einrichtung von gemeinsamen Studienprogrammen verschiedener Universitäten sowie Doppeldiplom-<br />
Programmen und PhD-ähnlichen Doktorats-Programmen geschaffen.<br />
12
<strong>Stichwort</strong>? <strong>Auslandsstudium</strong>!<br />
Mit dem Hochschulgesetz 2005 wurden die Pädagogischen Akademien in Pädagogische Hochschulen<br />
übergeführt; dies bedeutet eine teilweise Eingliederung der Ausbildung von Lehrerinnen und Lehrern<br />
in die Bologna-Studienstruktur.<br />
Darüber hinaus ist es seit 1. September 2008 möglich, ein Mobilitätsstipendium <strong>für</strong> die Absolvierung<br />
eines gesamten Studiums in den Ländern des Europäischen Wirtschaftsraumes und der Schweiz zu<br />
erhalten. Dies ist ein weiterer Meilenstein im Rahmen der Förderung der Mobilität von Studierenden.<br />
Nähere Informationen dazu unter http://www.stipendium.at/.<br />
Nähere Informationen zum Bologna Prozess finden Sie unter:<br />
http://www.bologna.at<br />
http://www.ond.vlaanderen.be/hogeronderwijs/bologna/<br />
Die Österreichische Bologna Kontaktstelle:<br />
Die Österreichische Bologna Kontaktstelle, Abt. I/10 im <strong>Bundesministerium</strong> <strong>für</strong> <strong>Wissenschaft</strong> und<br />
Forschung bietet Information, Beratung und Unterstützung bei der Umsetzung des Bologna-Prozesses<br />
in Österreich.<br />
► Buddy System<br />
Kontaktpersonen:<br />
Mag. Gottfried Bacher, Tel.: +43/1/53 120-6798<br />
e-mail: gottfried.bacher@bmwf.gv.at<br />
Mag. Eva Uthe, Tel.: +43/1/53 120-6515<br />
e-mail: eva.uthe@bmwf.gv.at<br />
Österreichische Bologna Kontaktstelle<br />
<strong>Bundesministerium</strong> <strong>für</strong> <strong>Wissenschaft</strong> und Forschung<br />
Abteilung I/10<br />
Teinfaltstraße 8<br />
A-1014 Wien<br />
Internationales Bologna Follow-Up:<br />
Mag. Gottfried Bacher<br />
e-mail: gottfried.bacher@bmwf.gv.at<br />
Mag. Barbara Weitgruber<br />
e-mail: barbara.weitgruber@bmwf.gv.at<br />
ist eine mittlerweile an vielen Hochschulen verfügbare Einrichtung <strong>für</strong> incoming-Studierende und /<br />
oder <strong>für</strong> outgoing-Studierende, manchmal auch <strong>für</strong> beide. Dabei stehen so genannte Buddies (vom<br />
amerikanischen Wort buddy, = „Kumpel“), im konkreten Fall Studierende nach bereits absolvierten<br />
Auslandsstudienaufenthalten ihren Kolleginnen und Kollegen als potentiellen Mobilitätsstudierenden<br />
mit Rat und Tat <strong>für</strong> Studien- und Alltagsfragen unterstützend zur Seite. Dies geschieht vor allem im<br />
Rahmen von speziellen Informationstagen, jour fixes, bei gemeinsamen Aktionen (Ausflüge, Partys,<br />
etc.), aber auch eine semesterweise Begleitung im Studium als Lernpartner/in ist möglich.<br />
13
► CEEPUS<br />
<strong>Stichwort</strong>? <strong>Auslandsstudium</strong>!<br />
CEEPUS (Central European Exchange Program for University Studies) ist ein Austausch- und<br />
Stipendienprogramm, das die Mobilität von Studierenden, Absolventinnen und Absolventen sowie<br />
Lehrenden in Zentraleuropa fördert. An diesem Programm nehmen teil: Albanien, Bulgarien,<br />
Kroatien, Mazedonien, Montenegro, Österreich, Polen, Rumänien, Serbien, die Slowakische Republik,<br />
Slowenien, die Tschechischen Republik und Ungarn.<br />
Bewerbungsvoraussetzungen <strong>für</strong> die Teilnahme von Studierenden:<br />
� Staatsbürgerschaft eines der CEEPUS-Teilnahmeländer (nicht des Ziellandes),<br />
� Absolvierung von zwei Semestern eines ordentlichen Hochschulstudiums zum Zeitpunkt des<br />
Stipendienantritts,<br />
� Altersgrenze: 35 Jahre.<br />
Die Antragsstellung ist nur innerhalb eines entsprechenden Netzwerkes möglich, sie erfolgt<br />
elektronisch über die CEEPUS Website, Einreichtermine sind der 15. Juni <strong>für</strong> das folgende<br />
Wintersemester oder Studienjahr bzw. der 15. November <strong>für</strong> das Sommersemester oder Free Mover.<br />
► Diploma Supplement<br />
Kontakt:<br />
ÖAD – Academic Cooperation and Mobility Unit (ACM)<br />
Alser Straße 4/1/15/7<br />
1090 Wien<br />
Tel. 01-4277-28189<br />
ceepus@oead.at<br />
http://www.ceepus.info/<br />
Der Europass Diplomzusatz (Anhang zum Diplom / Diploma Supplement) enthält detaillierte<br />
Angaben über den erworbenen Hochschulabschluss des Inhabers / der Inhaberin und bietet eine klare<br />
und standardisierte Beschreibung des absolvierten Studiums und seiner Inhalte. Das Diploma<br />
Supplement erleichtert die Übersichtlichkeit und Vergleichbarkeit auf internationalem Niveau und ist<br />
verfügbar <strong>für</strong> Fachhochschulen, Pädagogische Hochschulen und Universitäten. An Fachhochschulen<br />
und Universitäten wird das Diploma Supplement seit 2005 gemeinsam mit dem Abschlussdiplom<br />
ausgegeben.<br />
Der Anhang zum Diplom stellt keinen Ersatz des Abschlusszeugnisses dar und gewährleistet auch<br />
keine automatische Anerkennung eines Abschlusses.<br />
Nähere Informationen zum Diploma Supplement sind zu finden unter http://www.bmwf.gv.at/diplomasupplement<br />
und http://www.europass.at.<br />
► Drittstaatenkooperationsprogramme der Europäischen Union<br />
(Bildungsprogramme im Hochschulbereich)<br />
ERASMUS MUNDUS<br />
ist ein EU - Kooperations- und Mobilitätsprogramm im Bereich der Hochschulbildung. Ziele des<br />
Programms sind die Steigerung der Attraktivität der europäischen Hochschulen <strong>für</strong> Graduierte und<br />
Lehrende aus Drittstaaten, Förderung der Verflechtung zwischen europäischen Hochschulen und den<br />
14
<strong>Stichwort</strong>? <strong>Auslandsstudium</strong>!<br />
Hochschulen aus der ganzen Welt, um so eine bessere Qualität und Wettbewerbsfähigkeit des<br />
Studienstandortes Europa zu erreichen.<br />
Seit Beginn des Programms im Jahr 2004 wurden von der Europäischen Kommission 103<br />
Masterstudiengänge (Aktion 1) genehmigt. Bei Ablauf der ersten Phase von Erasmus Mundus Ende<br />
des Jahres 2008 werden ca. 6000 Studierende ein Erasmus Mundus Stipendium (Aktion 2) <strong>für</strong> einen<br />
Studienabschluss in Europa erhalten haben. Gleichzeitig werden mehr als 1000 Lehrkräfte aus<br />
Drittstaaten mit einem Erasmus Mundus Stipendium ihren Beitrag zu Masterstudiengängen oder<br />
Forschungsaktivitäten geleistet haben. Die Europäische Kommission hat in Erasmus Mundus 47<br />
Partnerschaftsprojekte (Aktion 3) sowie bis dato 33 Projekte zur Verbesserung der Attraktivität<br />
(Aktion 4) genehmigt.<br />
Das Programm Erasmus Mundus (2004-2008) endet mit Ablauf des Jahres 2008. Die neue<br />
Programmgeneration Erasmus Mundus II (2009-2013) ist in Vorbereitung. Es wird drei Aktionen<br />
geben:<br />
Aktion 1: Gemeinsame Erasmus Mundus Studienprogramme einschließlich Stipendien (bisher Aktion<br />
1 und 2)<br />
Aktion 2: Erasmus Mundus Partnerschaften mit Hochschuleinrichtungen in Drittstaaten einschließlich<br />
Stipendien (bisher Erasmus Mundus External Cooperation Window)<br />
Aktion 3: Steigerung der Attraktivität der europäischen Hochschulbildung (bisher Aktion 4)<br />
Neue Elemente im Programm werden sein:<br />
Ausweitung des Programms auf Doktoratsstudien<br />
Stipendien <strong>für</strong> Studierende aus Drittstaaten auf „Doktoratslevel“<br />
Stipendien <strong>für</strong> EU-Studierende, sowohl auf „Master-„ als auch auf „Doktoratslevel“<br />
Förderung von Praktika im Doktoratsprogramm (wenn in Curricula vorgesehen!)<br />
Im Rahmen des EU-Bildungsprogramms Erasmus Mundus werden <strong>für</strong> genehmigte<br />
Masterstudiengänge jedes Jahr von der Europäischen Kommission Stipendien an hoch qualifizierte<br />
Studierende aus Drittstaaten vergeben. Die ausgewählten Studierenden müssen während ihrer<br />
Studienzeit an mindestens zwei Hochschuleinrichtungen in verschiedenen EU-/EWR-Ländern<br />
studieren. Die Studierenden müssen sich beim Konsortium von einem von der Europäischen<br />
Kommission genehmigten Masterstudiengang (in Zukunft auch Doktoratsstudiengang) bewerben. Das<br />
Konsortium entscheidet über die Aufnahme der Studierenden in den Studiengang und teilt der<br />
Europäischen Kommission das Auswahlergebnis mit, welches seitens der Europäischen Kommission<br />
genehmigt werden muss. Die Europäische Kommission benachrichtigt die Stipendiatinnen und<br />
Stipendiaten über die Auswahl.<br />
Nähere Informationen zu Erasmus Mundus:<br />
http://ec.europa.eu/education/programmes/mundus/index_en.html<br />
http://www.oead.ac.at/_eu/erasmusmundus/index.html<br />
ERASMUS MUNDUS EXTERNAL COOPERATION WINDOW<br />
Das Erasmus Mundus Fenster <strong>für</strong> die externe Zusammenarbeit soll die Zusammenarbeit im<br />
Hochschulbereich zwischen der Europäischen Union und bestimmten Drittländern durch ein<br />
Mobilitätsprogramm <strong>für</strong> den Austausch von Studierenden und wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen<br />
und Mitarbeiter zum Zweck des Studiums, der Lehre, der Ausbildung und der Forschung fördern.<br />
Die Europäische Kommission genehmigt Partnerschaften, welche sich aus mindestens fünf<br />
europäischen Hochschuleinrichtungen aus mindestens drei europäischen Ländern und aus mindestens<br />
einer Hochschuleinrichtung von jedem Partnerland im von der Europäischen Kommission vorgegeben<br />
„geographical lot“ zusammensetzt. Studierende, Forscherinnen und Forscher sowie akademisches<br />
15
<strong>Stichwort</strong>? <strong>Auslandsstudium</strong>!<br />
Personal können sich bei den ausgewählten Partnerschaften zur Aufnahme zum Studium bewerben.<br />
Das Konsortium entscheidet über die Auswahl der Stipendiatinnen und Stipendiaten.<br />
Nähere Informationen zum Erasmus Mundus External Cooperation Window:<br />
http://eacea.ec.europa.eu/extcoop/index_en.htm<br />
TEMPUS<br />
TEMPUS (Trans-European Mobility Scheme for University Studies) unterstützt die Zusammenarbeit<br />
im Hochschulbereich mit den Nachbarländern der EU. Die jüngste Phase des Programms, TEMPUS<br />
IV, umfasst den Zeitraum von 2007 bis 2013. Die Modernisierung des Hochschulwesens erfolgt durch<br />
Kooperationen der EU-Mitgliedsstaaten mit den Ländern des Westlichen Balkans, Osteuropas,<br />
Zentralasiens, Afrikas und des Mittleren Ostens, insbesondere durch freiwillige Anpassung an die<br />
Entwicklungen in der EU, die sich aus der Lissabon-Agenda und dem Bologna-Prozess ergeben.<br />
TEMPUS IV sieht zwei Projekttypen vor: Gemeinsame Projekte und Strukturmaßnahmen.<br />
Gemeinsame Projekte werden auf institutioneller Ebene durchgeführt und basieren auf multilateralen<br />
Partnerschaften zwischen Hochschulinstitutionen in der EU und den Partnerländern.<br />
Strukturmaßnahmen dienen der Unterstützung von Strukturreformen im Bildungssystem und der<br />
Entwicklung strategischer Rahmen auf nationaler Ebene, die von den zuständigen Behörden in den<br />
Partnerländern eindeutig als nationale Prioritäten genannt wurden. Da TEMPUS IV die institutionelle<br />
Zusammenarbeit und nicht die Ermöglichung umfassender Mobilität zum Gegenstand hat, steht<br />
Mobilität nur in geringem Umfang und über kurze Zeit zur Verwirklichung des Projektzieles offen.<br />
Neben den genannten Projektarten zielen die Flankierenden Maßnahmen auf Verteilungs- und<br />
Informationsaktivitäten wie die Abhaltung von thematischen Konferenzen, Studien und Arbeiten mit<br />
dem Ziel der Identifikation und Ausnützung von guten Praktiken, Beratung von Akteuren, usw.<br />
Nähere Informationen zu TEMPUS:<br />
http://ec.europa.eu/education/external-relation-programmes/doc70_en.htm<br />
http://www.oead.ac.at/_eu/tempus/index.html<br />
ALFA III<br />
Das EU-Programm ALFA fördert die Hochschulzusammenarbeit zwischen der Europäischen Union<br />
und Lateinamerika und leistet damit einen Beitrag zur Weiterentwicklung des Hochschulsektors in<br />
Lateinamerika.<br />
In ALFA III werden Gemeinsame Projekte (Hochschulnetzwerke mit mind. 6 Konsortialpartnern,<br />
davon 4 aus Lateinamerika und 2 aus der EU); Strukturmaßnahmen (Netzwerke zwischen<br />
Hochschulen und anderen europäischen oder lateinamerikanischen Institutionen des Bildungs- und<br />
Hochschulsektors bestehend aus mind. 16 Institutionen, davon 12 aus Lateinamerika und 4 aus der<br />
EU) sowie Ergänzungsmaßnahmen (ein oder mehrere Netzwerk(e) bestehend aus Institutionen, die die<br />
Weiterentwicklung und Verbesserung des lateinamerikanischen oder europäischen Hochschulwesens<br />
zum Ziel haben – Synergiebildung) gefördert.<br />
Nähere Informationen zu ALFA III:<br />
http://ec.europa.eu/europeaid/where/latin-america/regional-cooperation/alfa/index_en.htm<br />
EU-Kanada (TEP)<br />
ist ein EU-Kooperationsprogramm zwischen der Europäischen Union und Kanada im Bereich der<br />
Hochschulbildung, Berufsbildung und Jugend (TEP – Transatlantic Exchange Partnerships). Das<br />
Programm soll das gegenseitige Verständnis zwischen den Völkern der Europäischen Union und<br />
Kanadas einschließlich der Kenntnisse ihrer jeweiligen Sprachen, Kulturen und Institutionen fördern<br />
und die Qualität der Humanressourcen in der EU und in Kanada verbessern.<br />
16
<strong>Stichwort</strong>? <strong>Auslandsstudium</strong>!<br />
Im Programm werden Zusammenschlüsse von Hochschulen und Berufsbildungseinrichtungen in der<br />
EU und in Kanada („transatlantische Austauschpartnerschaften“) gefördert, um gemeinsame Studienund<br />
/ oder Berufsbildungsgänge durchzuführen und die Mobilität von Studierenden und Dozent/innen<br />
zu verwirklichen.<br />
Nähere Informationen zu EU-Kanada:<br />
http://ec.europa.eu/education/programmes/eu-canada/index_en.html<br />
http://eacea.ec.europa.eu/extcoop/canada/index_en.htm<br />
EU-USA (ATLANTIS)<br />
ist ein EU-Kooperationsprogramm der Hochschul- und Berufsbildung zwischen der Europäischen<br />
Union und den Vereinigten Staaten von Amerika. Das Programm soll das gegenseitige Verständnis<br />
zwischen den Menschen der Europäischen Union und denen in den USA fördern, einschließlich<br />
umfassender Kenntnisse ihrer Sprachen, Kulturen und Institutionen sowie die Qualität der<br />
Entwicklung der Humanressourcen in der EG und den USA verbessern.<br />
Gefördert werden 1) Konsortialprojekte <strong>für</strong> transatlantische Studiengänge, 2) Exzellenzprojekte zur<br />
Mobilität und 3) Strategische Maßnahmen.<br />
Nähere Informationen zu EU-USA:<br />
http://ec.europa.eu/education/programmes/eu-usa/index_en.html<br />
http://eacea.ec.europa.eu/extcoop/usa/index_en.htm<br />
ICI ECP<br />
ist ein Kooperationsprogramm im Bildungsbereich im Rahmen des ICI (Instrument <strong>für</strong> die<br />
Zusammenarbeit mit Industrieländern) und fördert die Zusammenarbeit zwischen der Europäischen<br />
Union und Australien, Japan, Neuseeland und der Republik Korea im Bereich der Hochschul- und<br />
Berufsbildung. Ziel ist es, ein besseres Verständnis und mehr Austausch zwischen den Völkern der<br />
EU-Mitgliedstaaten und der Bevölkerung der Partnerländer Australien, Japan, Neuseeland und der<br />
Republik Korea zu erreichen (einschließlich einer umfassenderen gegenseitigen Kenntnis ihrer<br />
Sprachen, Kulturen und Institutionen) und die Qualität der Hochschul- und Berufsbildung in der EU<br />
und den Partnerländern zu verbessern.<br />
Gefördert werden gemeinsame Mobilitätsprojekte im Rahmen des ICI – internationale Projekte zur<br />
Lehrplanentwicklung, die kurze Mobilitätsaufenthalte im Ausland (in der EU oder im Partnerland)<br />
umfassen, jedoch nicht direkt / unbedingt mit der Vergabe von gemeinsamen / doppelten Abschlüssen<br />
im Zusammenhang stehen.<br />
Nähere Informationen zu ICI ECP:<br />
http://ec.europa.eu/education/programmes/eu_others/call08_en.html<br />
► ECTS (European Credit Transfer System)<br />
ist ein System zur besseren und leichteren Anerkennung von im Ausland erworbenen<br />
Studienleistungen. Dieses System wurde 1989-1995 an 145 europäischen Hochschulinstitutionen<br />
eingeführt, erprobt und steht seit 1995 allen Hochschuleinrichtungen Europas offen. ECTS erleichtert<br />
die akademische Anerkennung und spielt mittlerweile eine wichtige Rolle bei der Erreichung der Ziele<br />
des Bologna-Prozesses. ECTS ist <strong>für</strong> österreichische Hochschulen mittlerweile verpflichtend. Nähere<br />
Informationen zu ECTS gibt die Website http://www.ects.at/.<br />
17
<strong>Stichwort</strong>? <strong>Auslandsstudium</strong>!<br />
► Erasmus (European Action Scheme for the Mobility of University<br />
Students)<br />
ist das europäische Mobilitätsprogramm <strong>für</strong> Studierende, das 2007 sein 20-jähriges Jubiläum feierte.<br />
Österreich startete 1992 das Erasmus-Programm. Es haben bereits mehr als 1 Million Studierender<br />
europaweit daran teilgenommen. Seit 1.1.2007 ist Erasmus Teil des neuen EU-Bildungsprogramms<br />
Lebenslanges Lernen.<br />
Erasmus wurde geschaffen, um die Qualität der Hochschulbildung zu erhöhen, die europäische<br />
Dimension zu stärken, die transnationale Zusammenarbeit zwischen Hochschuleinrichtungen und die<br />
Mobilität von Studierenden sowie Dozentinnen und Dozenten und Hochschulpersonal zu fördern<br />
sowie Transparenz und Anerkennung von Studiengängen und -abschlüssen innerhalb der<br />
Europäischen Gemeinschaft zu verbessern.<br />
Erasmus-Studierendenmobilität bietet die Möglichkeit, im Rahmen eines Studiums in Österreich<br />
drei bis zwölf Monate an einer europäischen Partnerhochschule zu studieren. Erasmus-Studierende<br />
erhalten <strong>für</strong> die Dauer des Erasmus-Auslandsaufenthaltes einen Mobilitätszuschuss, der sich aus<br />
Mitteln der Europäischen Union sowie nationalen (bzw. regionalen, kommunalen oder sonstigen)<br />
Mitteln zusammensetzt und der Deckung der erhöhten Lebenshaltungskosten dient.<br />
Erasmus-Studierenden werden die im Ausland absolvierten Studienleistungen an ihrer<br />
Heimatinstitution anerkannt (siehe auch ECTS – European Credit Transfer System). Erasmus-<br />
Studierende an Universitäten sind von sämtlichen Studiengebühren an der Heimat- und an der<br />
Gastinstitution befreit, an Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen gibt es dazu<br />
unterschiedliche Regelungen. Ein Erasmus-Auslandsaufenthalt kann frühestens im zweiten<br />
Studienjahr durchgeführt werden. Die Bewerbung bzw. Antragstellung <strong>für</strong> ein Erasmus-Stipendium<br />
erfolgt an der Heimatinstitution (Auslandsbüro). Vorlagetermine <strong>für</strong> Anträge und Details zum<br />
Aufnahmeverfahren sind direkt bei der jeweiligen Institution zu erfragen.<br />
Erasmus-Studierendenpraktika sind Praktika, <strong>für</strong> die man sich mittels Erasmus direkt bewerben<br />
kann (bisher: Leonardo da Vinci Berufspraktika). Ein Studierendenpraktikum ermöglicht ein drei- bis<br />
zwölfmonatiges Berufspraktikum in einem Unternehmen, einer Trainings- und<br />
Forschungseinrichtungen bzw. einer weiteren Organisation in einem anderen europäischen Land<br />
(ausgenommen sind Institutionen der Europäischen Union sowie Organisationen, die EU-Programme<br />
verwalten).<br />
Nähere Informationen zu Erasmus:<br />
http://www.lebenslanges-lernen.at und http://www.erasmus.at<br />
► Erfahrungsberichte über Auslandsstudienaufenthalte<br />
An vielen Hochschul-Institutionen werden Erfahrungsberichte von Studierenden, die bereits<br />
Auslandsaufenthalte absolviert haben, gesammelt und <strong>für</strong> andere Studierende entweder zur<br />
Einsichtnahme vor Ort (meist im Auslandsbüro) oder über das Internet zur Verfügung gestellt. Daraus<br />
kann man <strong>für</strong> bestimmte Standorte und Studienfächer Informationen aus erster Hand beziehen und<br />
damit Rückschlüsse über die Verhältnisse (Qualität der Lehre, Betreuung, studentisches Umfeld) an<br />
der Gast-Institution bzw. im Gastland (Wohnen, Lokale, Geschäfte, Soziales) ziehen und in der<br />
Planung des eigenen Auslandsstudienaufenthaltes entsprechend berücksichtigen.<br />
Unter http://www.erasmus.at/outgoing findet man eine umfangreiche Sammlung von Berichten<br />
ehemaliger österreichischer ERASMUS-Studierender.<br />
Die Österreichische Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft bietet unter<br />
http://www.onlinecampus.at ebenfalls eine Kommunikationsplattform zu Erfahrungen mit einem<br />
<strong>Auslandsstudium</strong> an. Im Forum „Studieren im Ausland“ kann man relevante Themen diskutieren und<br />
konkrete Fragen stellen.<br />
18
► ESN (Erasmus Student Network)<br />
<strong>Stichwort</strong>? <strong>Auslandsstudium</strong>!<br />
ERASMUS STUDENT NETWORK ist eine europaweit agierende nicht gewinn-orientierte<br />
Studierendenorganisation, die den studentischen und interkulturellen Austausch unter Studierenden<br />
fördern möchte. Ehemalige Erasmus-Studierende helfen angehenden Mobilitätsstudierenden bei den<br />
verschiedensten Aspekten der Vorbereitung bzw. bei der besseren Bewältigung und Abwicklung ihres<br />
Auslandsstudienaufenthaltes. Informationen über das Netzwerk generell und wo es ESN-Vertretungen<br />
in Europa gibt, sind zu finden unter<br />
http://www.esn.org<br />
► ESU (European Student Union)<br />
die European Student Union ist die europäische Dachorganisation von nationalen<br />
Studierendenvertretungen mit Mitgliedern aus 37 Ländern Europas. ESU vertritt und unterstützt<br />
Studierende in bildungspolitischen, sozialen, ökonomischen und kulturellen Belangen vor allem bei<br />
multilateralen Institutionen wie der Europäischen Union, dem Europarat und der UNESCO.<br />
Österreichisches Mitglied ist die Österreichische Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft.<br />
Informationen über die ESU und ihre Aktivitäten sind im Internet zu finden unter:<br />
http://www.esu-online.org<br />
► EURAXESS – Researchers in Motion<br />
Dieses internationale Portal umfasst vier Initiativen <strong>für</strong> mehr Mobilität und Hilfe bei der<br />
Karriereentwicklung von Forscherinnen und Forscher. Netzwerkpartner auf nationaler Ebene sind<br />
neben dem Österreichischen Austauschdienst (ÖAD), die Österreichische<br />
Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) sowie eine Vielzahl an Universitäten und Fachhochschulen.<br />
Die vier Initiativen setzen sich zusammen aus:<br />
� EURAXESS Jobs ist ein Rekrutierungs- / Anwerbungswerkzeug mit permanent aktualisierten<br />
Jobangeboten sowie Stipendien und Förderungen <strong>für</strong> Forscherinnen und Forscher in ganz<br />
Europa.<br />
� EURAXESS Services unterstützt Forscherinnen und Forscher und deren Familien bei der<br />
Organisation des Aufenthalts in einem anderen Land.<br />
� EURAXESS Rights („Europäische Charta <strong>für</strong> Forscherinnen und Forscher und<br />
Verhaltenskodex <strong>für</strong> die Einstellung von Forscherinnen und Forschern“) betrifft die Rechte<br />
und Aufgabenbereiche von Forscherinnen und Forschern und ihrer Arbeitgeberinnen und<br />
Arbeitgeber.<br />
� EURAXESS Links ist ein Netzwerk <strong>für</strong> Europäische Forscherinnen und Forscher außerhalb<br />
Europas (USA, Japan).<br />
Weitere Informationen dazu unter: www.euraxess.at<br />
19
► Euroguidance Österreich<br />
<strong>Stichwort</strong>? <strong>Auslandsstudium</strong>!<br />
ist eine bei der Nationalagentur Lebenslanges Lernen angesiedelte Institution, die Informationen zu<br />
Studium, Weiterbildungsmöglichkeiten, Berufspraktika und Mobilität im europäischen Raum<br />
zur Verfügung stellt.<br />
Das Zentrum bringt europäische Dimension ins österreichische System der Bildungs- und<br />
Berufsinformation und der Berufsberatung. Auf http://www.euroguidance.at sind Informationen zum<br />
österreichischen Bildungssystem und zu den Bildungs- und Berufsberatungsangeboten in Österreich<br />
zu finden. Neben dem Veranstaltungskalender und dem Euroguidance Netzwerk gibt es dort auch eine<br />
umfangreiche Linksammlung zu bildungsspezifischen Themen.<br />
Nähere Informationen zu Euroguidance: http://www.euroguidance.at<br />
► Europass<br />
besteht aus fünf Dokumenten und hilft, die in der Schule, an der Hochschule / Universität oder im<br />
Rahmen von Lern- oder Ausbildungsaufenthalten im Ausland erworbenen Fähigkeiten klar und<br />
einheitlich darzustellen.<br />
1. Der Europass Lebenslauf ist eine einheitliche Vorlage zur Erstellung eines Lebenslaufes mit<br />
umfassendem und standardisiertem Überblick über Arbeitserfahrungen und Bildungsstand.<br />
2. Der Europass Sprachenpass bietet eine übersichtliche Darstellung der Sprachkenntnisse und<br />
Spracherfahrungen.<br />
3. Der Europass Mobilitätsnachweis ist ein Instrument zur Dokumentation von Lern- und<br />
Arbeitserfahrungen, die in einem anderen europäischen Land gesammelt wurden.<br />
4. Die Europass Zeugniserläuterung gibt eine Beschreibung zum Berufsabschlusszeugnis über<br />
Kompetenzen und Qualifikationen, die mit der Ausbildung erworben wurden.<br />
5. Der Europass Diplomzusatz – Diploma Supplement – enthält detaillierte Angaben über den von<br />
seinem Inhaber erworbenen Hochschulabschluss (siehe auch Diploma Supplement).<br />
An der Europass Initiative nehmen derzeit bereits 31 europäische Länder teil. Weitere Informationen:<br />
http://www.europass.at<br />
► Familienbeihilfe und <strong>Auslandsstudium</strong><br />
ist neben der „Studienbeihilfe“ eine der weiteren staatlichen finanziellen Fördermöglichkeiten <strong>für</strong><br />
Studierende (Rechtsgrundlage: Familienlastenausgleichsgesetz, kurz FLAG) und kann auch während<br />
eines <strong>Auslandsstudium</strong>s weiter bezogen werden.<br />
Sie beträgt <strong>für</strong> Studierende bis 19 Jahre: € 130,90 pro Monat, <strong>für</strong> Studierende über 19 Jahre: € 152,70<br />
pro Monat. Der Anspruch besteht bis zum 26. Lebensjahr. Dem Wohnsitzfinanzamt ist -zeitgerechtentweder<br />
eine Studienbestätigung oder das Studienblatt vorzulegen.<br />
Die vorgesehene Studienzeit pro Studienabschnitt darf nur um ein Semester überschritten werden. Bei<br />
Vorliegen besonderer Gründe (wie Krankheit oder Schwangerschaft, Erziehung des eigenen Kindes,<br />
Tätigkeit in der Studierendenvertretung, usw.) ist eine Verlängerung der Anspruchsdauer möglich.<br />
20
<strong>Stichwort</strong>? <strong>Auslandsstudium</strong>!<br />
► Förderstipendium (<strong>für</strong> Studierende an Universitäten und Universitäten<br />
der Künste)<br />
Förderungsstipendien dienen zur Förderung von wissenschaftlicher oder künstlerischer Arbeiten<br />
(Diplomarbeiten, Dissertationen, Projektarbeiten) von Studierenden an Universitäten / Universitäten<br />
der Künste und sind auch <strong>für</strong> ein <strong>Auslandsstudium</strong> beziehbar. Sie sollen den Studierenden die<br />
Anfertigung dieser Arbeiten ermöglichen. Die Förderung liegt (einmalig) zwischen € 700,- und €<br />
3.600,-<br />
Diese Stipendien sind direkt bei der jeweiligen Bildungseinrichtung zu beantragen. Die Universitäten<br />
und Universitäten der Künste entscheiden autonom über die Vergabe. Auf Förderungsstipendien<br />
besteht kein Rechtsanspruch.<br />
► Fulbright Programm<br />
Ziel des Fulbright Programms ist es, das gegenseitige Verständnis zwischen der amerikanischen<br />
Bevölkerung und den Völkern anderer Länder zu fördern. Das Fulbright Programm wurde 1946 von<br />
Senator J. William Fulbright aus Arkansas gegründet und wird derzeit in 140 Ländern durchgeführt.<br />
Bilateraler Austausch von Student/innen und <strong>Wissenschaft</strong>ler/innen zwischen Österreich und den<br />
Vereinigten Staaten im Rahmen des Fulbright Programms findet seit 1951-52 statt. In über 50 Staaten<br />
wird das Programm von binationalen Fulbright Kommissionen betreut, in Österreich von der Austrian-<br />
American Educational Commission. Allgemeine Information zum Fulbright Programm finden Sie<br />
unter www.fulbright.state.gov, Details über das austro-amerikanische Programm unter<br />
www.fulbright.at.<br />
► grants.at<br />
ist die österreichische Datenbank <strong>für</strong> Stipendien und Forschungsförderung. Sie ist die umfangreichste<br />
in Österreich existierende Online-Datenbank dieser Art <strong>für</strong> alle wissenschaftlichen Bereiche. Sie bietet<br />
Informationen über Förderungen <strong>für</strong> Studierende, Graduierte und Forschende innerhalb Österreichs,<br />
sowie Incoming- (nach Österreich) und Outgoing- (von Österreich nach ...) Stipendien.<br />
Weiters können auch Zuschüsse, Preise, und Forschungsförderungen abgefragt werden. Die<br />
Informationen beinhalten neben Details zu Einreichbedingungen (Einreichfrist und -stelle) auch<br />
Hinweise zu Dauer, Kontingent und Finanzierungsleistung der jeweiligen Förderung. Die permanente<br />
Wartung der Datenbank wird vom Österreichischen Austauschdienst (ÖAD) oder direkt von den<br />
stipendien- und förderungsvergebenden Stellen durchgeführt.<br />
http://www.grants.at<br />
► Internationaler Studierendenausweis<br />
ist kein offizielles Dokument einer Hochschulinstitution, sondern wird von Studierendenreisebüros bei<br />
Vorliegen bestimmter Bedingungen ausgestellt. Damit können (je nach nationalen Regelungen)<br />
Vergünstigungen bei Bahn-, Bus-, Schiff- und Flugtickets <strong>für</strong> In- und Auslandsreisen, Eintritten,<br />
Museumsbesuchen, Konzerten, Sportveranstaltungen etc. in Anspruch genommen werden.<br />
Es gibt den Internationalen Studentenausweis ISIC (International Student Identity Card), der in<br />
Österreich bei STA Travel erhältlich ist und den FIYTO-Ausweis (Federation of International<br />
Youth Travel Organisations), der bei Reisen Ermäßigungen bringt und Adressen mit günstigen<br />
Unterkünften vermittelt. Für beide Karten liegt das Alterslimit der Bezugsberechtigung bei 26 Jahren.<br />
http://www.statravel.at/at/service/int_studentenausweis/index.shtml<br />
21
► Joint Study (-Programm/e)<br />
<strong>Stichwort</strong>? <strong>Auslandsstudium</strong>!<br />
ist ein / sind Programm/e, die auf bilateralen Abkommen zwischen einer inländischen und einer<br />
ausländischen Hochschule zum gegenseitig geförderten Studierendenaustausch basieren. Nähere<br />
Informationen über bestehende Programme und Teilnahmebedingungen sowie Auswahlverfahren<br />
geben die Auslandsbüros bzw. Auslandsbeauftragten an den Hochschulinstitutionen.<br />
► Kooperationsabkommen, hochschulische(s)<br />
ist / sind Abkommen vertraglich vereinbart / lose organisiert entweder von Universitäten /<br />
Fachhochschulen / Fachhochschul-Studiengängen / Pädagogischen Hochschulen mit<br />
Partnerinstitutionen auf institutioneller Ebene (z.B. „Joint Study“ – Programme) oder zwischen<br />
Staaten auf Länderebene (z.B. Aktion Österreich – Ungarn) oder auf multilateraler Ebene (z.B.<br />
ERASMUS).<br />
Das Abkommen umfasst / Die Abkommen umfassen verschiedene Aktivitäten: Austausch von<br />
Studierenden (im Regelfall bei gegenseitiger Gebührenbefreiung), Anerkennung von<br />
Studienleistungen bei Gleichwertigkeit (Individualantrag an der Heimatinstitution ist erforderlich!),<br />
Austausch von <strong>Wissenschaft</strong>lerinnen und <strong>Wissenschaft</strong>lern, gemeinsame (Lehr)Veranstaltungen,<br />
gemeinsame Forschungsprojekte, gemeinsame Publikationen usw.<br />
Erstkontakt zur Teilnahme an Programmen im Rahmen von Abkommen sind die <strong>für</strong><br />
Auslandsbeziehungen zuständigen Vizerektorinnen und Vizerektoren oder Senatsbeauftragten bzw.<br />
die Auslandsbüros an Universitäten oder die Auslandsbeauftragten an den anderen<br />
Hochschulinstitutionen.<br />
Einen umfassenden Überblick über die Abkommen österreichischer Universitäten, Medizinischen<br />
Universitäten und Universitäten der Künste gibt die Publikation<br />
„Auslandskooperationen der österreichischen Universitäten“,<br />
Herausgeber: Club International Universitaire (CIU) & Österreichische Rektorenkonferenz<br />
(Wien 2005)<br />
Für die Auslandsaktivitäten der Fachhochschulen / Fachhochschul-Studiengänge gibt es einen eigenen<br />
Fachausschuss bei der Fachhochschulkonferenz (FHK), siehe:<br />
http://www.fhk.ac.at/index.php?id=67<br />
Auslandsaktivitäten der Pädagogischen Hochschulen werden von den Rektoraten oder von<br />
entsprechend Beauftragten betreut, Informationen darüber sind auch auf den einschlägigen<br />
Homepages zu finden.<br />
► Lebenslanges Lernen – EU-Bildungsprogramm 2007-2013<br />
ist jenes EU-Programm im Bereich Bildung, das den Programmen Sokrates und Leonardo da Vinci<br />
nachfolgt, es läuft von 2007 bis 2013 und erstreckt sich auf die Bereiche<br />
� Schulbildung (Comenius),<br />
� Hochschulbildung (Erasmus),<br />
� Berufsaus- & Weiterbildung (Leonardo da Vinci),<br />
� Erwachsenenbildung (Grundtvig).<br />
22
<strong>Stichwort</strong>? <strong>Auslandsstudium</strong>!<br />
Es wird ergänzt durch die Querschnittsprogramme politische Zusammenarbeit, Sprachenlernen, IKT,<br />
Verbreitung sowie das Programm Jean Monnet mit Schwerpunkt europäische Integration.<br />
Die Programmgeneration 2007-2013 soll dazu beitragen, die europäische Bevölkerung punkto<br />
Wettbewerbsfähigkeit am internationalen Arbeitsmarkt auf ein herausragendes Niveau zu bringen.<br />
In Österreich wird das EU-Bildungsprogramm verwaltet vom Österreichischen Austauschdienst,<br />
Nationalagentur Lebenslanges Lernen. Weitere Informationen:<br />
http://www.lebenslanges-lernen.at<br />
► Mobilitätsstipendium<br />
siehe Studienförderung<br />
► National Academic Recognition Information Centre (NARIC)<br />
ist die offizielle Anlauf- und Kontaktstelle <strong>für</strong> alle grenzüberschreitenden Anerkennungsfragen im<br />
Hochschulbereich.<br />
Die Arbeitsschwerpunkte umfassen folgende Bereiche:<br />
� DOKUMENTATION des inländischen und ausländischen Hochschulwesens (Bibliothek und<br />
Datenbank über ausländische Hochschulinstitutionen und Studiensysteme)<br />
� KONTAKTE mittels Vertretung Österreichs in Gremien von EU, Europarat und UNESCO;<br />
laufender bilateraler Informationsaustausch mit den Partnerstellen anderer Staaten<br />
� SONDERPROJEKTE im Rahmen von Studien und Veranstaltungen<br />
� SERVICE durch Vergleichsempfehlungen, Bewertung ausländischer Hochschulqualifikationen,<br />
Beratungstätigkeit, Koordinierung der Durchführung einschlägiger Abkommen<br />
� ÖFFENTLICHKEITSARBEIT durch Informationsveranstaltungen, Informationsbroschüren,<br />
Internet-Service<br />
Worüber informiert ENIC NARIC AUSTRIA?<br />
Zulassung zu Studien an Universitäten, Fachhochschulen / Fachhochschul-Studiengängen,<br />
Privatuniversitäten<br />
Anerkennung ausländischer Diplome und Prüfungen<br />
Führung akademischer Grade<br />
EU-Richtlinien zur beruflichen Anerkennung, soweit das Studium betroffen ist<br />
Wen informiert ENIC NARIC AUSTRIA?<br />
Studierende<br />
Hochschulabsolventen und Hochschulabsolventinnen<br />
Hochschullehrer und Hochschullehrerinnen<br />
administrative Einrichtungen der Hochschulen<br />
Ministerien und andere öffentliche Stellen<br />
internationale Organisationen<br />
Berufsberatungsstellen<br />
privater Arbeitsmarkt<br />
23
<strong>Stichwort</strong>? <strong>Auslandsstudium</strong>!<br />
Publikationen<br />
Textausgabe Österreichisches Hochschulrecht<br />
Dokumentation zum Hochschulrecht<br />
Österreichisches Hochschulsystem<br />
Informationsblätter zur Zulassung und Anerkennung im Hochschulbereich<br />
Österreichische Hochschulausbildung und die Europäische Union<br />
Führung akademischer Grade<br />
Siehe auch: http://www.bmwf.gv.at/universitaeten/naric/aktuell/naricpubl.xml<br />
Was ist das ENIC-NARIC-Netz?<br />
Das ENIC-NARIC-Netz ist eine Initiative der Europäischen Kommission, die 1984 eingeleitet wurde<br />
und zu Verbesserungen im Bereich der akademischen Anerkennung von Diplomen und Studienzeiten<br />
in den Mitgliedsstaaten der EU und der EFTA beitragen soll. Gleichzeitig ist das ENIC-NARIC-Netz<br />
Teil des EU-Bildungsprogrammes Lebenslanges Lernen.<br />
In jedem Mitgliedstaat gibt es ein NARIC, das dieses Konzept im nationalen Bereich umsetzt.<br />
Die meisten NARICs fungieren zusätzlich als ENICs (= European Network of Information Centres),<br />
welche die Anerkennungs- und Gleichwertigkeitsfragen im Rahmen des Europarates und der<br />
UNESCO wahrzunehmen haben.<br />
Homepage:<br />
http://www.bmwf.gv.at/naric<br />
Mailadresse:<br />
naric@bmwf.gv.at<br />
Postadresse:<br />
ENIC NARIC AUSTRIA<br />
<strong>Bundesministerium</strong> <strong>für</strong> <strong>Wissenschaft</strong> und Forschung<br />
Abteilung I/11<br />
Teinfaltstraße 8, A-1014 Wien<br />
Tel. 01-531 20-5920, 5921 oder 5922<br />
Parteienverkehr: Dienstag und Donnerstag von 9.00 bis 12.00 Uhr,<br />
sonst gegen Voranmeldung<br />
(nächstgelegene U-Bahnstationen: U 2 „Schottentor / Universität“, U 3 „Herrengasse“)<br />
► Nostrifizierung<br />
Nostrifizierung ist die Anerkennung eines vergleichbaren ausländischen Studienabschlusses als<br />
Abschluss eines inländischen Studiums einer Universität oder einer Fachhochschule / eines<br />
Fachhochschul-Studienganges, einer Pädagogischen Hochschule oder einer sonstigen Akademie des<br />
postsekundären Ausbildungsbereichs.<br />
Voraussetzung <strong>für</strong> ein derartiges Verfahren ist unter Anderem der Nachweis, dass <strong>für</strong> die<br />
angestrebte Berufsausübung oder Fortsetzung der Ausbildung in Österreich diese Nostrifizierung<br />
zwingend durchzuführen ist.<br />
Die Nostrifizierung kann an jeder Universität sowie Pädagogischen Hochschule, an der ein<br />
vergleichbares österreichisches Studium eingerichtet ist bzw. beim Fachhochschulrat /<br />
Fachhochschulkollegium beantragt werden.<br />
24
<strong>Stichwort</strong>? <strong>Auslandsstudium</strong>!<br />
Es ist empfehlenswert, sich vor Einbringung des Antrages mit der jeweils zuständige Stelle in<br />
Verbindung zu setzen, um die Vollständigkeit der erforderlichen Unterlagen abzuklären.<br />
Der gleiche Nostrifizierungsantrag kann jedoch nur einmalig und an einer der genannten tertiären<br />
Institution eingebracht werden. Eine Parallelantragstellung ist nicht möglich.<br />
Das Nostrifizierungsverfahren umfasst die Überprüfung der Inhalte, die im absolvierten Studium<br />
vorliegen, des Umfangs sowie der Anforderungen desjenigen österreichischen Studiums, mit dessen<br />
Abschluss die Gleichwertigkeit beantragt wird. Sofern einzelne Studieninhalte nicht ausreichend<br />
nachgewiesen werden können, müssen entsprechende Ergänzungsprüfungen mittels Bescheid<br />
vorgeschrieben und vom/von der Antragsteller/in abgelegt werden.<br />
Wenn der/die Antragsteller/in alle zusätzlichen Bedingungen erfüllt oder wenn keine Bedingungen<br />
vorgeschrieben wurden, kann die zuständige Stelle den ausländischen Studienabschluss den jeweiligen<br />
Bestimmungen entsprechend beurkunden.<br />
► Österreichische Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft (ÖH)<br />
Die ÖH als gesetzliche Interessensvertretung ihrer Mitglieder (das sind alle Studierenden an<br />
österreichischen Universitäten, Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen) bemüht sich auch<br />
um die Anliegen der Studierenden, die einen Teil ihres Studiums im Ausland betreiben wollen. Da<strong>für</strong><br />
gibt es bei der Bundesvertretung der ÖH ein eigenes Referat <strong>für</strong> internationale Angelegenheiten sowie<br />
ähnliche Referate bei den meisten Universitätsvertretungen der Hochschülerinnen- und<br />
Hochschülerschaften an den Universitäten.<br />
Dort kann man sich einerseits beraten lassen, welche Formalitäten man beachten muss um weiterhin<br />
Familien- bzw. Studienbeihilfe zu beziehen und es werden auch entsprechende Servicebroschüren<br />
angeboten.<br />
Die ÖH ist ebenfalls hilfreich dabei, wenn es darum geht, andere Studierende kennenzulernen, die<br />
bereits Erfahrungen mit Mobilitäts- bzw. Austauschprogrammen gemacht haben.<br />
Studierende, die ihr gesamtes Studium im Ausland betreiben, sind nicht Mitglieder der ÖH. Das<br />
Serviceangebot ist daher auf diese Personen nicht speziell ausgelegt.<br />
http://www.oeh.ac.at; e-mail: oeh@oeh.at<br />
Taubstummengasse 7-9 / 4. Stock; A-1040 Wien<br />
Tel. 01- 310 88 80<br />
(nächste U-Bahn-Station U 1 „Taubstummengasse“)<br />
► Österreichischer Austauschdienst (ÖAD)<br />
Der Verein „Österreichischer Austauschdienst (ÖAD) - Agentur <strong>für</strong> Internationale Bildungs- und<br />
<strong>Wissenschaft</strong>skooperation“ wurde im Jahr 1961 als Verein von der Österreichischen Rektorenkonferenz<br />
mit dem Zweck gegründet, ausländische Studierende bei ihrem Aufenthalt in Österreich zu<br />
unterstützen. Ab 2009 wird der ÖAD in einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GesmbH)<br />
organisiert sein.<br />
Heute erfüllt der ÖAD über die Ziele aus der Gründungsphase weit hinausgehend als größte<br />
österreichische gemeinnützige Agentur im Dienst des internationalen Austausches von Studierenden<br />
und <strong>Wissenschaft</strong>ern zahlreiche weitere Aufgaben:<br />
� Durchführung von Stipendienprogrammen des <strong>Bundesministerium</strong>s <strong>für</strong> <strong>Wissenschaft</strong> und<br />
Forschung (BMWF), aus Mitteln der österreichischen Entwicklungszusammenarbeit (OEZA)<br />
sowie anderer Geldgeber und Betreuung der Stipendiat/innen und Gastforscher/innen während<br />
25
<strong>Stichwort</strong>? <strong>Auslandsstudium</strong>!<br />
ihres Österreichaufenthalts sowie deren Nachbetreuung nach Heimkehr � Stipendien- und<br />
Forschungsförderungsdatenbank http://www.grants.at<br />
� Nationalagentur <strong>für</strong> das Europäische Bildungs- und Mobilitätsprogramm LEBENSLANGES<br />
LERNEN � http://www.lebenslanges-lernen.at<br />
� Betreuung von Drittstaatenprogrammen der Europäischen Union �<br />
�<br />
http://www.oead.at/3staaten<br />
Betreuung und Administration der Aktionen „Österreich-Slowakei“, „Österreich-Tschechien“<br />
und „Österreich-Ungarn“<br />
� National CEEPUS Office � http://www.ceepus.at<br />
� Betreuung und Administration der <strong>Wissenschaft</strong>lich-Technischen Abkommen (WTZ) �<br />
http://www.oead.at/wtz<br />
� Betrieb von Vorstudienlehrgängen in den Universitätsstädten Wien, Graz und Leoben �<br />
Wien: http://www.vwu.at, Graz: http://www.vgu.at<br />
� Marketingaktivitäten <strong>für</strong> den Hochschulstandort Österreich<br />
� Informationstätigkeit <strong>für</strong> ausländische Studierende und Gastforscher/innen �<br />
�<br />
http://www.oead.at/_oesterreich<br />
Lobbying zur Förderung der (akademischen) Mobilität<br />
� Vernetzung und Kooperation mit anderen internationalen (Austausch)Organisationen<br />
Wohnraumvermittlung <strong>für</strong> ausländische Studierende (insbes. Erasmus-Studierende) und<br />
Gastforscher/innen � http://www.housing.oead.atDie Zentrale Geschäftsstelle des ÖAD befindet sich<br />
in Wien. Der ÖAD betreibt darüber hinaus Geschäftsstellen in den Universitätsstädten Graz, Leoben,<br />
Klagenfurt, Linz, Salzburg und Innsbruck.<br />
http://www.oead.at<br />
e-Mail: info@oead.at<br />
Österreichischer Austauschdienst (ÖAD),<br />
Agentur <strong>für</strong> Internationale Bildungs- und <strong>Wissenschaft</strong>skooperation<br />
Alser Straße 4/1/3/8, A-1090 Wien<br />
Tel.: +43 1 / 4277-28101; Fax: +43 1 / 4277-9281<br />
(nächstgelegene U-Bahn-Stationen: U 2 „Schottentor / Universität“)<br />
► Ombudsdienste / -stellen <strong>für</strong> Studierende (dezentral, zentral)<br />
An einigen Universitäten in Österreich sind im Laufe der letzten Jahre (dezentrale) Ombuds-Dienste<br />
<strong>für</strong> Studierende in den Satzungen bzw. Organisationsplänen dieser Universitäten verankert bzw. auch<br />
tatsächlich eingerichtet worden und in Betrieb gegangen. Diese Stellen können von Studierenden (und<br />
anderen Angehörigen) der Universitäten und Hochschulen kontaktiert und mit Anliegen, Fragen,<br />
Problemen und Missständen befasst werden. Nähere Informationen über den Umsetzungsstand bei der<br />
Einrichtung dieser Stellen und ihre Aufgabengebiete gibt die Studierendenanwaltschaft unter<br />
san@bmwf.gv.at.<br />
Die Studierendenanwaltschaft als zentrale Ombudsstelle <strong>für</strong> den gesamten tertiären<br />
Bildungsbereich steht mit diesen Einrichtungen in Kontakt und bietet ebenfalls seine<br />
Vermittlerdienste bzw. Mithilfe bei Problemen und Missständen vor Ort an.<br />
26
<strong>Stichwort</strong>? <strong>Auslandsstudium</strong>!<br />
Die Studierendenanwaltschaft steht darüber hinaus auch Studierenden an Fachhochschulen und<br />
Pädagogischen Hochschulen zur Verfügung sowie <strong>für</strong> Problemfälle, die sich aus dem Wechsel von<br />
einem Hochschulsektor in einen anderen oder bei der Fortsetzung eines Studiums in einem anderen<br />
Tertiärsektor (z.B. ein Doktoratsstudium an einer Universität nach dem Abschluss eines<br />
Masterstudiums an einer Fachhochschule) ergeben (könnten).<br />
Auch in etlichen europäischen Ländern gibt es - gesetzlich verpflichtend bzw. geregelt -<br />
Ombudsstellen, so z.B. in Spanien die so genannten defensores universitarios (<strong>für</strong> alle<br />
Universitätsangehörigen zuständig) oder defensores de los estudiantes (nur <strong>für</strong> Studierende bzw.<br />
studierendenbezogene Themen zuständig), oder den studentskog pravobranitelja<br />
(Studentenombudsmann) in Kroatien. Aber auch auf Eigenititiative der Institutionen gibt es<br />
vergleichbare Stellen in Italien (difensore degli studenti) oder in Frankreich (mediateurs). Sie alle<br />
fungieren als Ansprechstellen <strong>für</strong> Probleme und Misstände an Hochschulen und sollen in den<br />
Konflikten außerhalb formeller Verfahren vermittelnd tätig werden.<br />
In England und Wales gibt es seit 2004 das Office of the Independent Adjudicator in Higher<br />
Education (OIAHE), das im Falle von echten Missständen auch Kompensationen gegen<br />
Hochschulinstitutionen verfügen kann (http://www.oiahe.org).<br />
Organisiert sind die hochschulischen Ombudsstellen in Europa innerhalb des European Network for<br />
Ombudsmen in Higher Education (ENOHE), das einmal pro Jahr eine Konferenz zu einschlägigen<br />
Themen aus dem Bereich Vermittlung, Konfliktlösung und Mediation im Hochschulbereich abhält<br />
(2003 in Amsterdam, 2004 in Madrid, 2005 in Wien, 2006 in Zürich, 2007 in Antwerpen, 2008 in<br />
London, 2009 in Hamburg). Mehr Informationen unter:<br />
http://www.enohe.eu<br />
► Ploteus<br />
heißt das Portal der Europäischen Kommission <strong>für</strong> Lernangebote in Europa, das weitreichende<br />
Informationen zu europäischen Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten bietet. Ploteus möchte die<br />
Navigation zwischen den bestehenden Informationsressourcen <strong>für</strong> Lernangebote erleichtern und<br />
informiert über europäische Bildungssysteme, Austausch- & Fördermöglichkeiten, Lernangebote,<br />
weiterführende Kontakte und spezifische Länderinformationen.<br />
Details: heißt das Portal der Europäischen Kommission <strong>für</strong> Lernangebote in Europa, das<br />
weitreichende Informationen zu europäischen Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten bietet. Ploteus<br />
möchte die Navigation zwischen den bestehenden Informationsressourcen <strong>für</strong> Lernangebote<br />
erleichtern und informiert über europäische Bildungssysteme, Austausch- & Fördermöglichkeiten,<br />
Lernangebote, weiterführende Kontakte und spezifische Länderinformationen. Mehr Details unter:<br />
http://www.europa.eu.int/ploteus<br />
► Qualitätssicherung („Quality Assurance“)<br />
ist eines der Hauptelemente im so genannten „Bologna-Prozess“ zur Herausbildung eines<br />
europäischen Hochschulraumes bis 2010.<br />
Innerhalb der an diesem Prozess teilnehmenden Länder sollen in den nächsten Jahren europa-weite<br />
Qualitätsstandards analysiert und definiert werden. Als Voraussetzung dazu ist u. a. die Ausarbeitung<br />
vergleichbarer Methoden und Kriterien <strong>für</strong> die Bewertung von Lehre und Forschung erforderlich.<br />
Auch der Auf- und Ausbau von Qualitätssicherungseinrichtungen im Hochschulbereich ist ein<br />
Bestandteil.<br />
Zur hochschulischen Qualitätssicherung gab es bereits 1998 eine einschlägige Empfehlung des<br />
Europäischen Rates „betreffend die europäische Zusammenarbeit zur Qualitätssicherung in der<br />
27
<strong>Stichwort</strong>? <strong>Auslandsstudium</strong>!<br />
Hochschulbildung“ (veröffentlicht im Amtsblatt der europäischen Gemeinschaften L 270/56 vom 7.<br />
Oktober 1998; zugänglich unter<br />
http://europa.eu.int/eur-lex/pri/de/oj/dat/1998/l_270/l_27019981007de00560059.pdf).<br />
Seither hat sich in Reaktion auf die Bologna–Erklärung von 1999 das European Network for Quality<br />
Assurance in Higher Education (ENQA) herausgebildet. Dieses Netzwerk hat zum Thema<br />
Qualitätssicherung ausführlich Dokumentationen vorgelegt und ist führend in der Bearbeitung dieses<br />
Themas auf europäischer Ebene.<br />
Weitere Informationen gibt es auf den folgenden Homepages:<br />
http://www.enqa.net/index.html<br />
http://www.jointquality.org/<br />
http://www.inqaahe.nl/<br />
http://www.ia-up.org/papers.htm<br />
Die Studierendenanwaltschaft ist eine die Umsetzung des Bologna-Prozesses unterstützende<br />
Maßnahme im Bereich der Qualitätssicherung im Hochschulalltag, wobei besonderer Schwerpunkt auf<br />
die Beziehungen der Studierenden zu den Institutionen und umgekehrt gelegt wird.<br />
Alle drei großen Sektoren in der Hochschulbildung in Österreich sind zur Qualitätssicherung<br />
verpflichtet: die öffentlich-rechtlichen Universitäten neuerdings durch § 14(1) Universitätsgesetz<br />
2002: „Die Universitäten haben zur Qualitäts- und Leistungssicherung ein eigenes<br />
Qualitätsmanagementsystem aufzubauen“.<br />
Für Qualitätssicherung im Bereich der Privatuniversitäten ist der Akkreditierungsrat<br />
(http://www.akkreditierungsrat.at) zuständig.<br />
Bei den Fachhochschulen / Fachhochschul-Studiengängen ist der Fachhochschulrat<br />
(http://www.fhr.ac.at) qualitätssichernd im Rahmen der Akkreditierung, der Evaluierung von<br />
fachhochschulischen Institutionen und FH-Studiengängen sowie der Re-Akkreditierung als zuständige<br />
Behörde tätig. Unter den Zielen und leitenden Grundsätzen von Fachhochschul-Studiengängen<br />
(FHStG 1993 § 3 (2) findet sich u. a. auch die Bewertung der Lehrveranstaltungen durch die<br />
Studierenden, explizit sollen die Bewertungsergebnisse der Qualitätssicherung dienen.<br />
Die Pädagogischen Hochschulen haben zur Qualitäts- und Leistungssicherung ein eigenes<br />
Qualitätsmanagementsystem aufzubauen und regelmäßig Evaluierungen vorzunehmen. Gegenstand<br />
der Evaluierung sind die Aufgaben und Tätigkeiten sowie das gesamte Leistungsspektrum der Pädagogischen<br />
Hochschule. Darüber hinaus haben die Studienkommissionen der künftigen Pädagogischen<br />
Hochschulen Maßnahmen der Evaluation und der Qualitätssicherung der Studienangebote zu setzen.<br />
Seit dem Frühjahr 2004 gibt es die Österreichische Qualitätssicherungsagentur (AQA) als<br />
Serviceeinrichtung zur Qualitätssicherung und Evaluierung an Universitäten und Fachhochschulen.<br />
AQA wurde auf gemeinsame Initiative der Österreichischen Rektorenkonferenz, der<br />
Fachhochschulkonferenz, des Vereins der Privatuniversitäten, der Hochschülerschaft und des (damals)<br />
<strong>Bundesministerium</strong>s <strong>für</strong> Bildung, <strong>Wissenschaft</strong> und Kultur als gemeinnütziger Verein 2001/02 ins<br />
Leben gerufen. Die AQA<br />
� berät und unterstützt tertiäre Bildungseinrichtungen bei der Entwicklung und der Umsetzung<br />
von Qualitätssicherungsmaßnahmen,<br />
� organisiert und koordiniert die Evaluierung von Lehre und Organisation,<br />
� erarbeitet Qualitätsstandards und zertifiziert Qualitätsmanagementkonzepte <strong>für</strong><br />
Bildungseinrichtungen,<br />
� trägt zur Know-how- und Kompetenzentwicklung im Bereich der Qualitätssicherung und des<br />
Qualitätsmanagement bei.<br />
28
<strong>Stichwort</strong>? <strong>Auslandsstudium</strong>!<br />
Österreichische Qualitätssicherungsagentur / Austrian Agency for Quality Assurance;<br />
Wickenburggasse 26, A-1080 Wien;<br />
Telefon/Fax Tel.: +43-1-319 44 50-0; Fax: +43-1-319 44 50-20;<br />
E-Mail: office@aqa.ac.at; Webseite: www.aqa.ac.at<br />
(nächstgelegene U-Bahn-Stationen: U2 „Schottentor/Universität“, U6 „Alser Straße“)<br />
► Reisekosten<br />
werden bei den meisten Stipendienprogrammen nicht zusätzlich gefördert und sind daher aus den<br />
Stipendienmitteln zu tragen. Einige Programme haben aber eigene so genannte Reisestipendien, bei<br />
denen ausschließlich die Reisekosten in einer bestimmten Höhe getragen werden, nähere Details sind<br />
den Bestimmungen der stipendienvergebenden Stellen zu entnehmen.<br />
Um Reisekosten gering zu halten werden von Studierenden gerne Billigfluglinien benützt. Diese<br />
haben allerdings lange Vorlauffristen bei der Buchung der Flüge, teilweise werden auch hohe<br />
Zusatzgebühren (z.B. <strong>für</strong> Übergepäck u. ä.) verlangt, Vergleichsrecherchen, z. B. über die Internet-<br />
Suchmaschine http://www.checkfelix.com sind zu empfehlen.<br />
► Semestereinteilung (Fristen)<br />
Das Studienjahr an tertiären Bildungseinrichtungen im Inland besteht generell aus dem<br />
Wintersemester, dem Sommersemester und der lehrveranstaltungsfreien Zeit.<br />
Das Studienjahr beginnt in Österreich an Universitäten am 1. Oktober und endet am 30. September<br />
des folgenden Jahres, genaue Termine <strong>für</strong> Zulassungsfristen stehen unter<br />
http://www.bmwf.gv.at/universitaeten/studieren/fristen_2008_09_ws.xml<br />
Abweichende Zeiten der Semestereinteilung gibt es bei den österreichischen Fachhochschulen /<br />
Fachhochschul-Studiengängen.<br />
Das Studienjahr an den österreichischen Pädagogischen Hochschulen beginnt am 1. Oktober und<br />
endet am 30. September des Folgejahres. Wie im universitären Bereich besteht es aus dem<br />
Wintersemester, dem Sommersemester und der lehrveranstaltungsfreien Zeit.<br />
An ausländischen Hochschuleinrichtungen gibt es zum Teil große Abweichungen von der<br />
Semestereinteilung im Inland. Nordeuropäische Universitäten beginnen bereits im August mit dem<br />
Studienbetrieb, südeuropäische erst mit Herbstbeginn.<br />
Diese Unterschiede sollten bei der Detailplanung des Auslandsstudienaufenthaltes unbedingt<br />
berücksichtigt werden. Vor allem empfiehlt es sich, administrative Fristen an der Heimatinstitution<br />
inklusive Verlängerungsfristen (Fortsetzungsmeldungen, Inskription) genau zu erfragen und<br />
notwendige Verwaltungsakte zeitgerecht zu beantragen bzw. durchführen zu lassen.<br />
► Sprachkenntnisse, Nachweis der<br />
Für das Studium im fremdsprachigen Ausland sind entweder schon im Auswahlverfahren an der<br />
Heimatinstitution (Bewerbungsschreiben, Auswahl-Interview) oder beim Zulassungsverfahren an der<br />
Gastinstitution entsprechende Sprachkenntnisse des Ziellandes nachzuweisen.<br />
Bei einigen Stipendienprogrammen gibt es die Möglichkeit der finanziellen Unterstützung <strong>für</strong><br />
sprachvorbereitende Kurse (z.B. bei ERASMUS), dabei handelt es sich jedoch nur um Zuschüsse, die<br />
nicht voll kostendeckend sind.<br />
29
► Stipendien<br />
<strong>Stichwort</strong>? <strong>Auslandsstudium</strong>!<br />
Neben der Familien- (siehe http://www.help.gv.at/16/160800_f.html) und der Studienbeihilfe (siehe<br />
http://www.stipendium.at) gibt es weitere Arten der finanziellen Unterstützung <strong>für</strong> das Studium<br />
(teilweise auch im Ausland), wie Leistungsstipendien, Förderstipendien, Forschungsstipendien,<br />
Stipendien aus Stiftungen und Vereinen sowie Interessensgemeinschaften, von Ländern,<br />
Städten, Verbänden, Parteien, Stiftungen und Privaten. Nähere Auskünfte finden sich z.B. auf den<br />
Internetseiten der Universitäten.<br />
Informationen speziell zu Auslandsstipendien <strong>für</strong> österreichische Studierende geben die Webpages:<br />
http://www.oead.at/_ausland/index.html bzw.<br />
http://www.grants.at<br />
Eine Datenbank über verschiedenste Förderungsmaßnahmen (<strong>für</strong> Einzelpersonen und auch <strong>für</strong><br />
Projekte) ist im „Förderkompass – ein Service des Technologie-Ministers“ enthalten:<br />
http://www.foerderkompass.at/sixcms/detail.php/template/fkindex<br />
Finanzielle Förderung <strong>für</strong> Einzelpersonen ist mit Leistungs- und Erfolgsnachweis, deren Zuerkennung<br />
mit einer bestimmten Vorlaufzeit verbunden (mindestens ein Semester).<br />
► Studierendenheime<br />
bieten an allen großen, aber auch mittleren und kleineren Studienstandorten Österreichs und im<br />
Ausland eine beliebte Wohnform unter den Studierenden aller tertiären Bildungseinrichtungen.<br />
Das Wohnen in einem Studentenheim erleichtert vor allem die Orientierung am (zunächst noch)<br />
fremden Studienort und das Zurechtfinden, man lernt andere Studierende – meist auch<br />
Studienanfänger/innen – kennen.<br />
Für Plätze in Studierendenheimen im gewählten Gastland und am dortigen Studienort helfen die<br />
jeweiligen Betreuungseinrichtungen <strong>für</strong> internationale Kooperationen vor Ort.<br />
► Studienbeitrag (an österreichischen Universitäten, Fachhochschulen,<br />
Pädagogischen Hochschulen)<br />
Seit dem Wintersemester 2001/02 wird <strong>für</strong> das Studium an öffentlich-rechtlichen Universitäten und<br />
an Fachhochschulen / Fachhochschul-Studiengängen (zu letzteren gibt es einige Ausnahmen) pro<br />
Semester ein Studienbeitrag in der Höhe von € 363,36 (österreichische Studierende und Österreichern<br />
gleichgestellte Staatsangehörige von EU- und EWR-Mitgliedsstaaten sowie der Schweiz, ferner <strong>für</strong><br />
bestimmte von den Universitäten entsprechend festgelegten weiteren Kategorien) eingehoben.<br />
An öffentlich-rechtlichen Universitäten wird von anderen internationalen Studierenden<br />
einschließlich staatenloser und solcher mit ungeklärter Staatsbürgerschaft € 726,72 pro Semester<br />
eingehoben (Allfällige abweichende Regelungen z.B. betreffend Refundierungen oder Befreiungen<br />
können die Universitäten selbst festlegen!).<br />
An Fachhochschulen / Fachhochschul-Studiengängen zahlen alle internationalen Studierenden<br />
gleich viel wie Inländer (€ 363,36 pro Semester). Dort, wo Studienbeiträge verlangt werden, müssen<br />
internationale Studierende die Studienbeiträge in derselben Höhe entrichten wie inländische<br />
Studierende. Genauere Informationen erteilen die FH-Studiengänge.<br />
Sämtliche im Universitätsbereich geltenden Verordnungen zum Themengebiet Studienbeiträge oder<br />
Studiengebühren sind auf den FH-Sektor nicht übertragbar.<br />
30
<strong>Stichwort</strong>? <strong>Auslandsstudium</strong>!<br />
Für die Refundierung bereits bezahlter Studiengebühren im FH - Sektor gibt es keine einheitliche<br />
Regelung. Studierende haben die Möglichkeit, sich auf privatrechtlichem Wege mit den Erhaltern von<br />
FH - Studiengängen über eine Refundierung zu einigen. Der Fachhochschulrat empfiehlt den Erhaltern<br />
von FH - Studiengängen im Sinne der Interessen der Studierenden, eine kulante Vorgangsweise zu<br />
wählen und die Bedingungen <strong>für</strong> die Rückerstattung der Studienbeiträge festzulegen und diese<br />
gegenüber Bewerberinnen und Bewerbern sowie gegenüber Studierenden vor Abschluss der<br />
Ausbildungsverträge transparent und publik zu machen.<br />
Studierende an öffentlichen Pädagogischen Hochschulen haben seit 2007/08 <strong>für</strong> jedes Semester eines<br />
Erststudiums einen Studienbeitrag in der Höhe von € 363,36 (österreichische Staatsbürger und<br />
Gleichgestellte) bzw. in der Höhe von € 726,72 (internationale Studierende) zu entrichten.<br />
Das Studium an Privatuniversitäten in Österreich kostet zwischen € 125,- pro Semester bis zu €<br />
44.000,- <strong>für</strong> ein komplettes Bachelor - Programm.<br />
Für Universitäten gilt: Mit dem Studienbeitrag gemeinsam werden der so genannte<br />
Studierendenbeitrag ("ÖH - Beitrag", € 15,50 pro Semester) und allfällige Sonderbeiträge (dzt.<br />
Prämie <strong>für</strong> Unfall- und Haftpflichtversicherung Studierender, "Versicherungsbeitrag", € 0,36 pro<br />
Semester) eingehoben. Falls so vorgeschrieben ist die Entrichtung der genannten drei Beträge in<br />
einer Summe die Voraussetzung zur Studienzulassung oder zur Studienfortsetzung. Wird der<br />
vorgeschriebene Betrag an Universitäten nicht spätestens in der Nachfrist (Österreich-weit der 30.<br />
November <strong>für</strong> das jeweilige Wintersemester bzw. der 30. April <strong>für</strong> das Sommersemester) eingezahlt,<br />
erlischt die Zulassung zum Studium bzw. kommt die Erstzulassung als neue/r Studierende/n nicht<br />
zustande.<br />
Erlagscheine werden den Studierenden an den meisten Universitäten jedes Semester aufgrund der<br />
zuletzt gemeldeten Adresse (siehe Eintragung „Studienadresse“) zugesandt. Erstzugelassene<br />
Studierende erhalten in der Regel die erforderlichen Unterlagen und Hinweise anlässlich der<br />
Einreichung ihres Zulassungsantrages an der Universität.<br />
Nach dem Einlangen der Information über den Eingang des Gesamtbetrages auf dem<br />
Studienbeitragskonto der Universität (dies kann von zwei Arbeitstagen bis im Extremfall ca. zwei<br />
Wochen dauern) wird die Fortsetzungsmeldung <strong>für</strong> alle offenen Studien an der betreffenden<br />
Universität durchgeführt.<br />
Der/dem Studierenden an einer Universität werden in der Regel Studienblatt und<br />
Studienbestätigungen sowie das Semesteretikett <strong>für</strong> den Ausweis <strong>für</strong> Studierende per Post<br />
übermittelt oder können bei elektronischer Einzahlung per quick card / student card / Bankomat-Karte<br />
vom/von der Studierenden an der Universität vor Ort (Studienabteilung) bezogen werden.<br />
Bei gleichzeitiger Zulassung bzw. Fortsetzung an zwei oder mehreren österreichischen Universitäten<br />
ist darauf zu achten, dass die Einzahlung des vorgeschriebenen Beitrages nur an jener Universität<br />
wirkt, an der bezahlt wird. Die Zulassung bzw. Meldung der Fortsetzung an weiteren österreichischen<br />
Universitäten müssen die Studierenden, und zwar im Falle der gewünschten Fortsetzung, jedes<br />
Semester persönlich durchführen (dies geschieht entweder mittels Meldungsblatt, SB-Terminal,<br />
Internet etc. und variiert von Universität zu Universität).<br />
Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die ausschließlich Universitätslehrgänge bzw.<br />
Vorbereitungslehrgänge an den Universitäten der Künste besuchen, haben nur den<br />
Studierendenbeitrag und das <strong>für</strong> den Lehrgang vorgesehene Unterrichtsgeld zu entrichten. Die<br />
Bezahlung des Studienbeitrages entfällt.<br />
Bei Studien an zwei oder mehreren Universitäten kann die Höhe der Vorschreibung aus verschiedenen<br />
Gründen differieren, in diesem Fall ist der höchste vorgeschriebene Betrag <strong>für</strong> eine Meldung der<br />
Fortsetzung des Studiums an zwei oder mehreren Universitäten einzuzahlen.<br />
Bei gleichzeitigem Studium an einer Universität und an einer Fachhochschule ist der Studienbeitrag<br />
an beiden Institutionen zu entrichten (ausgenommen bei jenen Fachhochschulen, die keine<br />
Studienbeiträge einheben. Hinweise auf ausgenommene Fachhochschulen / Fachhochschul-<br />
Studiengänge unter www.fhr.ac.at).<br />
31
<strong>Stichwort</strong>? <strong>Auslandsstudium</strong>!<br />
Keinen Studienbeitrag an Universitäten zu bezahlen haben:<br />
� Studierende aus den wenigsten entwickelten Ländern<br />
� Studierende, die ausschließlich Universitätslehrgänge besuchen (sie zahlen Unterrichtsgeld<br />
und den ÖH-Beitrag samt Versicherungsbeitrag)<br />
Studierende an Universitäten der Künste, die nur an Vorbereitungslehrgängen teilnehmen (sie zahlen<br />
den ÖH-Beitrag samt Versicherungsbeitrag)<br />
beurlaubte Studierende (sie bezahlen nur den ÖH-Beitrag samt Versicherungsbeitrag)<br />
Auf Antrag erlassen werden kann der Studienbeitrag <strong>für</strong> Studierende an Universitäten<br />
insbesondere:<br />
� Studierenden, die Studien oder Praxiszeiten im Rahmen von transnationalen, EU-, staatlichen<br />
oder universitären Mobilitätsprogrammen im Ausland absolvieren;<br />
� Studierenden ausländischer Universitäten, die Studien oder Praxiszeiten im Rahmen von<br />
transnationalen, EU-, staatlichen oder universitären Mobilitätsprogrammen an inländischen<br />
Universitäten absolvieren;<br />
� ausländischen Studierenden, deren dort zuletzt besuchte Institution mit der/den<br />
österreichischen Universität/en ein Partnerschaftsabkommen abgeschlossen hat, welches auch<br />
den gegenseitigen Erlass des Studienbeitrages vorsieht sowie Studierenden aus den am<br />
wenigsten entwickelten Ländern (diese sind durch Verordnung festzulegen);<br />
� Konventionsflüchtlingen;<br />
Weitere Erlass-Möglichkeiten können von den Universitäten in den Satzungen selbst festgelegt<br />
werden und sind im Mitteilungsblatt der Universität bzw. auf der Homepage der Universität<br />
veröffentlicht.<br />
► Studienbeiträge / Studiengebühren an ausländischen Universitäten und<br />
Hochschulen<br />
Studienbeiträge / Studiengebühren sind in vielen Ländern Europas und in Übersee (vor allem in den<br />
USA, in Kanada und in Australien) ein wesentlicher Bestandteil der Hochschulfinanzierung. In<br />
einigen anderen Ländern hingegen sind sie nicht verankert oder deren Einführung in nächster Zeit<br />
geplant (so z.B. in den skandinavischen Ländern). In manchen Ländern wurden oder werden sie<br />
gerade abgeschafft (wie z.B. im deutschen Bundesland Hessen).<br />
Im Rahmen von vereinbarten Austausch-Programmen sind sowohl hinausgehende als auch<br />
hereinkommende Studierende von allfälligen Beiträgen zu befreien. Für ERASMUS-Studierende ist<br />
dies in der so genannten ERASMUS-Charta festgelegt.<br />
► Studienförderung<br />
ist eine staatliche Förderung, die im Studienförderungsgesetz ihre rechtliche Grundlage hat (voller<br />
Wortlaut unter http://www.stipendium.at/, „Studienförderungsgesetz“ anklicken!).<br />
Die Vergabe erfolgt durch die Studienbeihilfenbehörde.<br />
Der Anspruch auf Studienbeihilfe hängt ab von:<br />
� sozialer Förderungswürdigkeit<br />
Einkommen (eigenes / elterliches / Ehepartner/inne/n) und Familiensituation<br />
� Studienerfolg<br />
32
<strong>Stichwort</strong>? <strong>Auslandsstudium</strong>!<br />
Einhaltung der gesetzlichen Studienzeit (abhängig vom Studium)<br />
� Staatsbürgerschaft<br />
österreichische Staatsbürger/innen (unter bestimmten Voraussetzungen sind auch ausländische<br />
Studierende bezugsberechtigt).<br />
Erstanträge sind innerhalb bestimmter Fristen bei den zuständigen Stipendienstellen (in Wien, Graz,<br />
Innsbruck, Linz, Salzburg und Klagenfurt) zu stellen, Folgeanträge können auch elektronisch gestellt<br />
werden („System-Antrag“).<br />
Bei mehreren gleichzeitig betriebenen Studien (z.B. an zwei verschiedenen Universitäten oder an einer<br />
Universität und an einer Fachhochschule) kann nur ein Studium gefördert werden.<br />
Beihilfen <strong>für</strong> ein <strong>Auslandsstudium</strong><br />
Studierende haben an Universitäten, Universitäten der Künste, Fachhochschulen bzw. Fachhochschul-<br />
Studiengängen während eines <strong>Auslandsstudium</strong>s <strong>für</strong> die Dauer von höchstens vier Semestern<br />
(Studierende von Pädagogischen Hochschulen in der Dauer von höchstens zwei Semestern) weiterhin<br />
Anspruch auf Studienbeihilfe.<br />
Studienbeihilfenbezieher, die im Rahmen ihres Studiums an einer österreichischen Universität ein<br />
anrechenbares <strong>Auslandsstudium</strong> absolvieren, haben unter bestimmten Voraussetzungen <strong>für</strong> höchstens<br />
20 Monate Anspruch auf eine zusätzliche Beihilfe <strong>für</strong> das <strong>Auslandsstudium</strong>. Studierende der<br />
Pädagogischen Hochschulen haben unter bestimmten Voraussetzungen <strong>für</strong> höchstens 12 Monate<br />
Anspruch auf eine zusätzliche Beihilfe <strong>für</strong> das <strong>Auslandsstudium</strong>.<br />
Studierende an Universitäten, Universitäten der Künste, Fachhochschulen bzw. Fachhochschul-<br />
Studiengängen müssen den ersten Studienabschnitt bzw. zwei Semester abgeschlossen haben,<br />
Studierende an Pädagogischen Hochschulen das zweite Semester.<br />
Die Studienbeihilfe <strong>für</strong> das Inland wird während des <strong>Auslandsstudium</strong>s weiter bezahlt.<br />
Mobilitätsstipendium<br />
Eine völlig neue Maßnahme der Novelle 2008 des Studienförderungsgesetzes stellt das<br />
Mobilitätsstipendium dar. Es berücksichtigt die Tatsache, dass Studierende im zunehmenden Maße<br />
ein ganzes Studium außerhalb Österreichs absolvieren.<br />
Durch diese neue Förderungsmaßnahme können Studien, die zur Gänze an einer staatlich anerkannten<br />
Universität, Fachhochschule oder Pädagogischen Hochschule in Ländern des Europäischen<br />
Wirtschaftsraumes oder in der Schweiz betrieben werden, in vollem Umfang ab dem Studienjahr<br />
2008/09 staatlich unterstützt werden.<br />
Mobilitätsstipendien werden analog den Kriterien <strong>für</strong> die Studienbeihilfe von der<br />
Studienbeihilfenbehörde nach den Richtlinien des Bundesministers <strong>für</strong> <strong>Wissenschaft</strong> und Forschung<br />
zuerkannt.<br />
Weitere begleitende Förderungsmaßnahmen sind die Reisekostenzuschüsse und die<br />
Sprachstipendien, die zur Vorbereitung auf ein <strong>Auslandsstudium</strong> dienen sowie die Verlängerung der<br />
Anspruchsdauer auf Studienbeihilfe bei Absolvierung eines <strong>Auslandsstudium</strong>s und Zuschüsse <strong>für</strong><br />
Kinderbetreuungskosten während eines Auslandsaufenthaltes in der Studienabschlussphase oder<br />
während eines Berufspraktikums im Ausland.<br />
Weiters werden Studierenden zur Förderung von Studien an grenznahen nichtösterreichischen<br />
Universitäten und an nichtösterreichischen Fernuniversitäten Studienunterstützungen gewährt.<br />
Eine umfassende Darstellung der Fördermaßnahmen ist auf der Homepage der<br />
Studienbeihilfenbehörde unter http://www.stipendium.at enthalten.<br />
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<strong>Stichwort</strong>? <strong>Auslandsstudium</strong>!<br />
► Studieren im Ausland (vorübergehend)<br />
wird an österreichischen Universitäten bereits von rund 30% der Absolventinnen und Absolventen<br />
durchgeführt, entweder im Rahmen von strukturierten Austauschprogrammen (wie ERASMUS,<br />
CEEPUS etc.) oder selbst organisiert („Free Mover“).<br />
In vielen Studien werden Auslandsstudienaufenthalte empfohlen, bei manchen sind sie verpflichtend<br />
vorgeschrieben. Mit einem (teilweise nicht unbeträchtlichen) Eigenkostenanteil bei einem<br />
<strong>Auslandsstudium</strong> ist zu rechnen.<br />
In der Vorbereitung des Auslandsstudienaufenthaltes sind maßgebend<br />
die Auswahl des Zielortes (bestimmt durch die Motivationslage, Fremdsprachenerfordernisse und -<br />
kenntnisse sowie die Lebenshaltungskosten vor Ort bzw. allenfalls weiterlaufende Kosten zu Hause)<br />
die Verfügbarkeit von (geförderten) Studienplätzen am Zielort sowie<br />
die Abklärung der Anerkennbarkeit der Auslandsstudienleistungen <strong>für</strong> den Curriculum an der<br />
Heimatinstitution.<br />
Es besteht die Möglichkeit der Befreiung vom Studienbeitrag während des Auslandsaufenthaltes.<br />
Zudem können Studienförderungen ins Ausland transferiert werden. Auch die Kombination von<br />
verschiedenen Förderungen (Bund – Länder- Städte – Private etc.) <strong>für</strong> ein <strong>Auslandsstudium</strong> ist<br />
möglich.<br />
Der Anteil an mobilen Studierenden an österreichischen Fachhochschulen / Fachhochschul-<br />
Studiengängen und Pädagogischen Hochschulen ist ebenfalls ständig im Steigen begriffen.<br />
Erste Anlaufstelle bei der Planung eines Auslandsstudienaufenthaltes sollte das Auslandsbüro oder<br />
der/die Auslandsbeauftragte sein.<br />
► Studieren im Ausland (<strong>für</strong> ein gesamtes Studium)<br />
Auch die Absolvierung eines gesamten Studiums außerhalb Österreichs bei entsprechendem<br />
Interesse oder bei besonderen Umständen ist möglich, z.B. wenn das gewünschte Fach in Österreich<br />
nicht angeboten wird oder aus gravierenden familiären Gründen (Eltern arbeiten im Ausland, ein<br />
Elternteil stammt aus dem Ausland).<br />
Es gelten die im Gastland bestehenden Zulassungs- und Aufenthaltsbestimmungen.<br />
► Studierendenanwaltschaft<br />
ist eine 1997 beim (damaligen) <strong>Bundesministerium</strong> <strong>für</strong> <strong>Wissenschaft</strong> und Verkehr eingerichtete<br />
Institution, die seinerzeit hauptsächlich <strong>für</strong> Auskünfte und Beratungen <strong>für</strong> Studierende an tertiären<br />
Bildungseinrichtungen in Österreich zur Verfügung stand.<br />
Nach einem Entschließungsantrag des Nationalrates im Herbst 2000 und einem Ministerratsvortrag im<br />
Februar 2001 wurde die Studierendenanwaltschaft als Qualitätssicherungsmaßnahme im Alltag der<br />
Universitäten und Hochschulen reorganisiert.<br />
Die Studierendenanwaltschaft ist Gründungsmitglied des European Network for Ombudsmen in<br />
Higher Education (ENOHE), des europäischen Dachverbandes der Hochschulombudsstellen.<br />
Die Studierendenanwaltschaft fungiert als zentrale Einrichtung vor allem als Ombuds- und<br />
Beschwerdestelle <strong>für</strong> Missstände im Lehr- Prüfungs- und Verwaltungsbetrieb an Institutionen des<br />
Tertiärsektors sowie als Vermittlerin in Fällen, die nicht direkt an der Hochschulinstitution gelöst<br />
werden können. Die Studierendenanwaltschaft ist auch politikberatend tätig; sie steht der<br />
Volksanwaltschaft, dem Parlament und dem Rechnungshof <strong>für</strong> Auskünfte zur Verfügung.<br />
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<strong>Stichwort</strong>? <strong>Auslandsstudium</strong>!<br />
http://www.studierendenanwaltschaft.at<br />
Die Studierendenanwaltschaft ist <strong>für</strong> alle in- und ausländischen ordentlichen und außerordentlichen<br />
Studierenden an Universitäten, Kunstuniversitäten sowie an Medizinischen Universitäten, weiters <strong>für</strong><br />
Studierende an Privatuniversitäten, und Fachhochschulen / Fachhochschul-Studiengängen,<br />
Pädagogischen Hochschulen sowie deren Eltern, Angehörige und Partnerinnen und Partner sowie <strong>für</strong><br />
all jene da, die an hochschulischen Themen interessiert sind.<br />
Die Betreuungsarbeit erfolgt kostenlos und unter Wahrung der Anonymität gegenüber Dritten.<br />
Die Studierendenanwaltschaft kann nicht in Berufungen, laufende Verfahren oder gerichtsanhängige<br />
Fälle eingreifen; sie kann auch nicht rechtsfreundlich in Gerichtsverfahren vertreten.<br />
Aktivitäten:<br />
� Informieren: Auf der Homepage http://www.studierendenanwaltschaft.at/ gibt es<br />
in der Rubrik „<strong>Stichwort</strong>? Studium“ Informationen über studienrelevante <strong>Stichwort</strong>e<br />
in der Rubrik „Thema des Monats“ Informationen über anonymisierte Echtfälle<br />
in der Rubrik „SAN aktuell“ aktuelle Meldungen<br />
� Aufmerksam machen: Eine Linksammlung weist auf nützliche Internet-Seiten zu häufig<br />
angefragten Themenbereichen hin, spezielle Eintragungen gibt es zu Fällen bei der<br />
Volksanwaltschaft und zu Höchstgerichtsentscheidungen<br />
� Helfen: Bei Mängeln im Verwaltungs-, Lehr- und Studienbetrieb nimmt die<br />
�<br />
Studierendenanwaltschaft Kontakt mit den Institutionen auf und bemüht sich um<br />
Lösungen.<br />
Vermitteln: Bei Problemen, die an den Institutionen nicht geregelt werden können oder<br />
mehrere Institutionen betreffen, steht die Studierendenanwaltschaft als Vermittlerin<br />
zur Verfügung.<br />
Themenbereiche:<br />
� Allgemeine Studienangelegenheiten (Studienangebote, Studienwahl)<br />
� inländische und transnationale Studierendenmobilität<br />
� Studienrechtliches (Hochschulgesetze, Verordnungen und Erlässe)<br />
� Studienförderung (Beihilfen, Inlands- und Auslandsstipendien)<br />
� Studienbeiträge (Vorschreibung, Einhebung, Befreiung)<br />
� Studienbedingungen (Zulassungsbestimmungen)<br />
� Studierendenheimangelegenheiten<br />
Die Studierendenanwaltschaft steht in engem Kontakt mit der ÖH-Bundes- und den Universitätsvertretungen,<br />
mit Studierendenvertretungen an Fachhochschulen und an Pädagogischen Hochschulen<br />
sowie mit hochschulischen Ombuds - Einrichtungen vor Ort, wo solche bereits existieren.<br />
Kontaktaufnahme:<br />
� per e-mail: san@bmwf.gv.at<br />
� per Telefon: (gebührenfrei) 0800-311 650 (Montag bis Freitag, 9:00 bis 16:00 Uhr)<br />
� per Post: Studierendenanwaltschaft (Minoritenplatz 5, 1014 Wien)<br />
� per Fax: 01/531 20-815533<br />
Es gibt auch die Möglichkeit zu einem persönlichen Gespräch<br />
(nach vorheriger Terminvereinbarung)<br />
(nächstgelegene U-Bahn-Stationen: U 2 „Schottentor / Universität“, U 3 „Herrengasse“)<br />
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► Summer Schools / Sommerkollegs<br />
<strong>Stichwort</strong>? <strong>Auslandsstudium</strong>!<br />
Summer Schools sind in den Sommermonaten (Sommerferien, vorlesungsfreie Zeit), also während der<br />
Zeit zwischen dem Sommersemester und dem Wintersemester, organisierte, oft auch mit speziellen<br />
Stipendien unterstützte Aus- und Weiterbildungskurse. Bei entsprechenden Regelungen können dabei<br />
absolvierte Leistungen auch auf das Studium an der Heimatinstitution angerechnet werden.<br />
In einigen Ländern gibt es mittlerweile auch schon so genannte Winter Schools, die eben in der<br />
vorlesungsfreien Zeit zwischen dem Winter- und dem Sommersemester abgehalten werden.<br />
Bei Sommerkollegs handelt es sich um gemeinsam organisierte Kurse von in- du ausländischen<br />
Institutionen, bei denen gemeinsam jeweils die Sprache/n des jeweils anderen Landes gemeinsam<br />
vertieft werden sollen.<br />
Aktuelle Angebote gibt es in der Stipendiendatenbank http://www.grants.at, weiterführende<br />
Informationen über die Auslandsbüros und Auslandsbeauftragten.<br />
► Versicherungsschutz während eines <strong>Auslandsstudium</strong>s<br />
Bei einem beabsichtigten Auslandsstudienaufenthalt sollte man sich vor Beginn von der Krankenkasse<br />
einen „zwischenstaatlichen Betreuungsschein“ (Urlaubskrankenschein E111) besorgen. Seit Anfang<br />
2006 gilt die Rückseite der E-Card als europäische Krankenversicherungskarte (EKVK). Sie ersetzt<br />
den Urlaubskrankenschein bei Aufenthalten in den 26 anderen EU-Mitgliedsstaaten, in EWR-Staaten<br />
sowie in der Schweiz.<br />
Für Aufenthalte in anderen Ländern empfiehlt es sich, Erkundigungen anzustellen, ob es<br />
zwischenstaatliche Abkommen <strong>für</strong> die medizinische Versorgung gibt; wenn dem nicht der Fall ist,<br />
sollte man gegebenenfalls eine extra Krankenversicherung abschließen (solche werden angeboten von<br />
Versicherungen, Kreditkartenfirmen und Automobilclubs).<br />
► Vizerektor/Vizerektorin <strong>für</strong> internationale Beziehungen<br />
ist an Universitäten jene Person, welche im Rektor/inn/en-Team <strong>für</strong> die internationalen Beziehungen<br />
der Institution zuständig ist. Die Einrichtung einer solchen Funktion ist gesetzlich nicht verpflichtend.<br />
Es können auch andere Bezeichnungen wie z.B. Universitätsbeauftragte/r <strong>für</strong> internationale<br />
Beziehungen o. ä. <strong>für</strong> ähnliche Aufgaben wie nachfolgend beschrieben verwendet werden.<br />
Zu den dabei zu erledigenden Aufgaben gehören u. a. die (Weiter)Entwicklung des Studienangebots<br />
der Institution innerhalb der europäischen Studienarchitektur („Bologna-Prozess“), die<br />
Curriculumsentwicklung sowie die Entwicklungsplanung im Bereich der (transnationalen) Lehre;<br />
weiters die Entwicklung sowie die Koordination von Maßnahmen im Bereich der Hochschuldidaktik<br />
und der neuen Medien in der Lehre. Ebenfalls fallen in seinen/ihren Aufgabenbereich Maßnahmen und<br />
Aktivitäten zur Erhöhung der internationalen Sichtbarkeit der eigenen Institution sowie der<br />
bestehenden Partnerschaften und gemeinsamen Studienprogramme mit anderen in- und ausländischen<br />
Institutionen. Dazu zählen u. a. die Initiierung und das Weiterbetreuen von Studierenden- und<br />
Lehrendenmobilität (inkl. der Zuerkennung von Mobilitätsstipendien), die Initiierung, Verhandlung<br />
und der Abschluss von internationalen Kooperationsabkommen sowie der Abschluss von Verträgen<br />
zur Durchführung internationaler Studienprogramme.<br />
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Weitere Praxis-Broschüren der Studierendenanwaltschaft:<br />
<strong>Stichwort</strong>? Studium!<br />
Für ein Hochschul-Studium gibt es viele gedruckte und elektronische Informationen. Die<br />
Praxis-Broschüre „<strong>Stichwort</strong>? Studium!“ ist eine mehr. Zum ersten Mal 2003 zum „Tag der<br />
offenen Tür“ im Bildungsministerium erschienen, liegt bereits die 11. Auflage vor. Abermals<br />
ergänzt und erweitert, fasst sie Themen, Anliegen und Probleme des Hochschulalltags aus den<br />
speziellen Erfahrungen aus Kontakten mit der Studierendenanwaltschaft in kurzen<br />
Textbeiträgen zusammen. Aus Tausenden von elektronischen Nachrichten, Telefonaten und<br />
persönlichen Gesprächen mit Studierenden, deren Angehörigen, Partnerinnen, Partnern,<br />
Freundinnen und Freunden mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Entscheidungsträgern<br />
an tertiären Bildungseinrichtungen und bei Behörden ist diese Publikation entstanden.
<strong>Stichwort</strong>? Studienbeitrag!<br />
Seit dem Wintersemester 2001/02 sind <strong>für</strong> die meisten Studien in Österreich Studienbeiträge<br />
zu entrichten. So vielschichtig wie das tertiäre Bildungssystem mit Universitäten,<br />
Pädagogischen Hochschulen und Fachhochschulen ist, sind auch die rechtlichen<br />
Bestimmungen zu den Studienbeiträgen. Abhängig von Art des Studiums, Datum der<br />
Einzahlung und Staatsbürgerschaft ergibt sich die tatsächlich zu bezahlende Höhe des<br />
Studienbeitrags.<br />
Diese Praxis-Broschüre setzt sich nicht nur das Ziel darzustellen, in welcher Höhe der<br />
Studienbeitrag zu bezahlen ist, sondern möchte auch sämtliche Möglichkeiten aufzeigen, wie<br />
Studierende den von ihnen bezahlten Betrag wieder zurückerhalten können.<br />
Beide Broschüren können kostenlos bestellt werden:<br />
per E-Mail: san@bmwf.gv.at<br />
per Telefon: 01 / 53 120 - 5544
www.bmwf.gv.at<br />
<strong>Bundesministerium</strong> <strong>für</strong> <strong>Wissenschaft</strong> und Forschung