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Stichwort? Auslandsstudium! - Bundesministerium für Wissenschaft ...

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www.studierendenanwaltschaft.at<br />

<strong>Stichwort</strong>? <strong>Auslandsstudium</strong>!<br />

<strong>Bundesministerium</strong> <strong>für</strong> <strong>Wissenschaft</strong> und Forschung


IMPRESSUM<br />

Medieninhaber und Herausgeber:<br />

Studierendenanwaltschaft (SAN)<br />

Für den Inhalt verantwortlich: Dr. Josef Leidenfrost<br />

Bei der Erstellung dieser Broschüre haben mit wichtigen Hinweisen geholfen:<br />

Dr. Alexander Egger (BMWF), Dr. Eduard Galler (BMWF),<br />

Natascha Hochwarter (SAN), Anni Horak (BMWF),<br />

Mag. Hans-Peter Hoffmann (BMWF), Mag. Gerhard Höllerer (SAN),<br />

Mag. Christoph Lehner (SAN), MR Gottfried Mascha (BMWF),<br />

Andrea Radl-Melik (BMWF), Regina Schandl (BMWF), Mag. Stephan Wran (BMWF)<br />

Ihnen sei herzlich da<strong>für</strong> gedankt.<br />

Titelblattgestaltung: Christian Smetana, Wien<br />

Innen-Layout: Eva Müllner, Wien<br />

2. Auflage, November 2008<br />

Auflage: 500 Stück<br />

Herstellung: BMWF<br />

Stand: 1. November 2008<br />

Diese Broschüre ist erstmals erschienen anlässlich<br />

der Auslandsbürotagung 2008<br />

in Krems / Donau am 22. und 23. September 2008.<br />

Weitere Exemplare können kostenlos bei der Studierendenanwaltschaft bestellt werden,<br />

per e-mail natascha.hochwarter@bmwf.gv.at oder<br />

per Telefon 01-53120-5544


<strong>Stichwort</strong>?<br />

<strong>Auslandsstudium</strong>!<br />

Eine Praxis-Broschüre der<br />

Studierendenanwaltschaft


<strong>Stichwort</strong>? <strong>Auslandsstudium</strong>!<br />

Inhaltsverzeichnis<br />

Generelles................................................................................................................................... 7<br />

Fördermöglichkeiten .................................................................................................................. 7<br />

Was zu beachten ist!................................................................................................................... 8<br />

Informationsquellen / Anlaufstellen / Betreuungsorganisationen.............................................. 8<br />

Anerkennung von Prüfungen von im Ausland durchgeführten Studien(teilen)....................... 10<br />

Anmeldefristen......................................................................................................................... 10<br />

Arbeiten und Studieren im Ausland......................................................................................... 10<br />

Austauschprogramm(e), hochschulische(s) ............................................................................. 10<br />

Austrian-American Educational Commission (AAEC) ........................................................... 11<br />

Auswahlinterview..................................................................................................................... 11<br />

Auswahlverfahren .................................................................................................................... 11<br />

Beihilfe <strong>für</strong> ein <strong>Auslandsstudium</strong>............................................................................................. 11<br />

Bewerbungsfrist(en)................................................................................................................. 12<br />

Bologna-Prozess ...................................................................................................................... 12<br />

Buddy System .......................................................................................................................... 13<br />

CEEPUS................................................................................................................................... 14<br />

Diploma Supplement................................................................................................................ 14<br />

Drittstaatenkooperationsprogramme der Europäischen Union ................................................ 14<br />

ECTS (European Credit Transfer System)............................................................................... 17<br />

Erasmus (European Action Scheme for the Mobility of University Students)........................ 18<br />

Erfahrungsberichte über Auslandsstudienaufenthalte.............................................................. 18<br />

ESN (Erasmus Student Network)............................................................................................. 19<br />

ESU (European Student Union) ............................................................................................... 19<br />

EURAXESS – Researcher’s in Motion.................................................................................... 19<br />

Euroguidance Österreich.......................................................................................................... 20<br />

Europass ................................................................................................................................... 20<br />

Familienbeihilfe und <strong>Auslandsstudium</strong>.................................................................................... 20<br />

Förderstipendium (<strong>für</strong> Studierende an Universitäten und Universitäten der Künste).............. 21<br />

Fulbright Programm ................................................................................................................. 21<br />

grants.at .................................................................................................................................... 21<br />

Internationaler Studierendenausweis........................................................................................ 21<br />

Joint Study (-Programm/e) ....................................................................................................... 22<br />

Kooperationsabkommen, hochschulische(s)............................................................................ 22<br />

Lebenslanges Lernen – EU-Bildungsprogramm 2007-2013.................................................... 22<br />

Mobilitätsstipendium................................................................................................................ 23<br />

National Academic Recognition Information Centre (NARIC) .............................................. 23<br />

Nostrifizierung ......................................................................................................................... 24<br />

Österreichische Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft (ÖH) .......................................... 25<br />

Österreichischer Austauschdienst (ÖAD) ................................................................................ 25<br />

Ombudsdienste / -stellen <strong>für</strong> Studierende (dezentral, zentral) ................................................. 26<br />

Ploteus ...................................................................................................................................... 27<br />

3


<strong>Stichwort</strong>? <strong>Auslandsstudium</strong>!<br />

Qualitätssicherung („Quality Assurance“)............................................................................... 27<br />

Reisekosten............................................................................................................................... 29<br />

Semestereinteilung (Fristen) .................................................................................................... 29<br />

Sprachkenntnisse, Nachweis der.............................................................................................. 29<br />

Stipendien................................................................................................................................. 30<br />

Studierendenheime ................................................................................................................... 30<br />

Studienbeitrag (an österreichischen Universitäten, Fachhochschulen, Pädagogischen Hochschulen)..... 30<br />

Studienbeiträge / Studiengebühren an ausländischen Universitäten und Hochschulen........... 32<br />

Studienförderung...................................................................................................................... 32<br />

Studieren im Ausland (vorübergehend) ................................................................................... 34<br />

Studieren im Ausland (<strong>für</strong> ein gesamtes Studium)................................................................... 34<br />

Studierendenanwaltschaft......................................................................................................... 34<br />

Summer Schools / Sommerkollegs ........................................................................................... 36<br />

Versicherungsschutz während eines <strong>Auslandsstudium</strong>s .......................................................... 36<br />

Vizerektor/Vizerektorin <strong>für</strong> internationale Beziehungen......................................................... 36<br />

4


Zum Geleit<br />

Bis zu 50 Prozent der Studierenden sollen bis zum Jahr 2020 ein <strong>Auslandsstudium</strong><br />

absolvieren (können). Dieser Trend wird von einschlägigen europäischen Programmen und<br />

österreichischen Unterstützungsmaßnahmen entsprechend finanziell gefördert. Im<br />

Studienrecht sind viele Neuerungen realisiert worden, die ein Studium im Ausland zu einem<br />

sicheren Mehrwert <strong>für</strong> die akademische Weiterentwicklung der Studierenden machen.<br />

Schon als die Studierendenanwaltschaft 2003 zum ersten Mal die Broschüre „<strong>Stichwort</strong>?<br />

Studium“ herausbrachte, waren darin auch etliche Eintragungen zu Themen, Anliegen und<br />

Problemen rund um das Studieren im Ausland enthalten.<br />

In etlichen Kontakten mit Studierenden, deren Partnerinnen und Partner oder Eltern und<br />

anderen Angehörigen kamen und kommen immer wieder Themen zur Vorbereitung zu einem<br />

<strong>Auslandsstudium</strong>, während des Auslandsstudienaufenthaltes oder nach Rückkehr von<br />

selbigem zur Sprache.<br />

Um einen guten Überblick darüber zu geben und weitere Informationsquellen aufzuzeigen,<br />

dazu soll diese neue Broschüre „<strong>Stichwort</strong>? <strong>Auslandsstudium</strong>!“ dienen.<br />

Fragen, Anregungen, Kommentare oder Ergänzungen zu dieser Broschüre können Sie an die<br />

e-mail-Adresse san@bmwf.gv.at schicken.<br />

Dr. Josef Leidenfrost<br />

Leiter der Studierendenanwaltschaft


► Generelles<br />

<strong>Stichwort</strong>? <strong>Auslandsstudium</strong>!<br />

Einen Teil eines Hochschulstudiums oder ein ganzes Studium bis zum Erstabschluss,<br />

vielleicht aber auch ein Postgraduate-Studium im Ausland zu absolvieren, wird <strong>für</strong> viele<br />

Studierende immer reizvoller und interessanter. Daher sind auch in den letzten Jahren sowohl<br />

die studienrechtlichen Regelungen als auch die Fördermöglichkeiten weiterentwickelt<br />

worden, damit sich möglichst viele interessierte Studierende einen Auslandsstudienaufenthalt<br />

auch leisten können.<br />

In einigen Fächern sind Auslandsstudienerfahrungen mittlerweile sogar verpflichtend im<br />

Studienplan enthalten. Für die Bewerbungsunterlagen im Lebenslauf zum Einstieg in das<br />

Berufsleben sind sie allemal von großer Bedeutung.<br />

Die Betonung im Kontext liegt dabei immer auf Auslandsstudienaufenthalt, denn ein<br />

Studium im Ausland ist nicht bloß ein Ferienaufenthalt im Ausland, sondern soll zur<br />

fachlichen und persönlichen Weiterentwicklung innerhalb der an der Heimatinstitution im<br />

Herkunftsland betriebenen Studien dienen.<br />

Der Auslandsstudienaufenthalt sollte daher so gut wie möglich<br />

� inhaltlich (Auswahl des Gastlandes, der Gastinstitution, des Studienprogrammes, der<br />

Lehrveranstaltungen, Anrechenbarkeit der Auslandsstudienleistungen nach Rückkehr<br />

etc.) und auch<br />

� organisatorisch so weit wie möglich in den Details (Finanzierung,<br />

Zusatzfinanzierung, Anreise, Terminisierung, Inskription, Wohnung, Versicherung/en<br />

etc.)<br />

vorbereitet sein.<br />

► Fördermöglichkeiten<br />

Es gibt heutzutage eine Vielzahl von direkten staatlichen oder institutionellen<br />

Fördermöglichkeiten, die entweder im Rahmen großer strukturierter Mobilitäts- und<br />

Kooperationsprogramme (wie z.B. ERASMUS) oder einzelner Abkommen (Joint Study-<br />

Programme) zwischen bestimmten Institutionen gegeben werden. Mehrere Eintragungen in<br />

dieser Publikation geben weiterführende Details dazu.<br />

Meist sind organisierte Fördermöglichkeiten nur singulär (also nur eine bestimmte<br />

Unterstützung pro Aufenthalt und nicht kumulativ) sowie nur einmal im Verlaufe eines<br />

Studiums in Anspruch zu nehmen, Ausnahmen sind möglich.<br />

Indirekt können Auslandsstudien durch Weiterbezug z.B. von Beihilfen oder die<br />

Inanspruchnahme von allfälligen Vergünstigungen oder Befreiungen gefördert sein.<br />

Die speziellen Bedingungen da<strong>für</strong> sind zu beachten und Anträge zeitgerecht zu stellen.<br />

Neben den öffentlichen Förderungen gibt es auch solche von privaten Einrichtungen (Vereine,<br />

Stiftungen,…) – gute Datenbanken informieren über alle Möglichkeiten.<br />

7


► Was zu beachten ist!<br />

<strong>Stichwort</strong>? <strong>Auslandsstudium</strong>!<br />

Nach entsprechend getroffener Wahl des Gastlandes, der Gastinstitution/en und des<br />

Studienprogrammes sind die studienrechtlichen Belange an der Heimatinstitution zu regeln,<br />

also insbesondere<br />

� die Anrechenbarkeit der Auslandsstudienleistungen an der Heimatinstitution (z.B.<br />

mittels so genanntem „Vorausanerkennungsbescheid“ an Universitäten)<br />

� die Fortsetzungsmeldung / Inskription an der Heimatinstitution auch <strong>für</strong> die Zeit<br />

des <strong>Auslandsstudium</strong>s (v .a. wenn der Aufenthalt an der Gastinstitution - z.B. wegen<br />

unterschiedlicher Semestereinteilungen - nicht völlig zeitgleich stattfinden kann). Der<br />

Status eines/r Studierenden „zu Hause“ auch während des<br />

Auslandsstudienaufenthaltes<br />

Förderungen!<br />

ist Grundbedingung <strong>für</strong> Anrechenbarkeit und<br />

� die wichtigsten Schritte bis zur Abreise und <strong>für</strong> die erste Zeit nach der Ankunft<br />

► Informationsquellen / Anlaufstellen / Betreuungsorganisationen<br />

Als Informationsquellen haben große wie kleine Hochschulinstitutionen gut gestaltete<br />

Webpages mit weiterführenden Links. In Zeiten des Internet stehen heutzutage schon fast alle<br />

wichtigen Informationen im Netz so wie es schon herunterladbare Antrags-Formulare im Netz<br />

gibt. Bei manchen Programmen ist bereits der gesamte Antrags- und Verwaltungsprozess online<br />

durchführbar.<br />

Bestimmte Länder haben Hochschulbildungsportale mit umfassenden Informationen neben<br />

Hochschulstudienmöglichkeiten auch zu Land und Leuten.<br />

Zu beachten ist, dass auf Homepages von Hochschulinstitutionen möglicherweise (vor allem<br />

bei semester-relevanten Informationen über Lehrveranstaltungen und / oder Lehrkräfte) kein<br />

entsprechendes Update erfolgt ist und die reale Situation, wie man sie nach Ankunft vor Ort<br />

vorfindet, mit den virtuellen Katalogs-, Vorlesungsverzeichnis- und Homepageeintragungen<br />

nicht (mehr) viel gemein hat.<br />

Anlaufstellen <strong>für</strong> die Detailplanung und Betreuung in der administrativen Vorbereitung eines<br />

Auslandsstudienaufenthaltes sind die Auslandsbüros und/oder Auslandsbeauftragten an den<br />

Universitäten, Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen. Eine Übersichtsliste findet<br />

sich im Internet unter<br />

oder unter<br />

http://www.oead.at/_oead_about/publikationen/info/studyinaustria.pdf<br />

http://www.oead.ac.at/_ausland/download/adr-bib.pdf<br />

8


<strong>Stichwort</strong>? <strong>Auslandsstudium</strong>!<br />

Betreuungsorganisationen sind meist auf Landesebene agierende und ihre Services<br />

anbietende Institutionen, die neben der Bewerbung von Programmen über das Netz, mittels<br />

Foldern und Broschüren sowie bei nationalen und internationalen einschlägigen Messen und<br />

Fachtagungen auch die inhaltliche Betreuung und Verwaltung (vom Antrag bis zur Auswahl)<br />

von Stipendienprogrammen, meist im Auftrag von öffentlichen Stellen, durchführen.<br />

In Österreich ist dies vor allem der Österreichische Austauschdienst (www.oead.at).<br />

9


<strong>Stichwort</strong>? <strong>Auslandsstudium</strong>!<br />

► Anerkennung von Prüfungen von im Ausland durchgeführten<br />

Studien(teilen) an der Heimat-Institution<br />

können Studierende an österreichischen Universitäten, die einen Teil ihres Studiums im Ausland<br />

betreiben wollen, mittels Bescheid durch das <strong>für</strong> studienrechtliche Angelegenheiten zuständige Organ<br />

feststellen lassen, dass die an der Gast-Institution im Ausland abgelegten Prüfungen dem Curriculum<br />

an der Heimatinstitution gleichwertig sind.<br />

Der Antrag erfolgt (meistens mittels eigenem Formular) VOR dem Auslandsaufenthalt, die<br />

Anerkennung NACH Rückkehr vom Auslandsstudienaufenthalt.<br />

Bei bestimmten Programmen (wie z.B. ERASMUS) ist ein solcher „Vorausanerkennungs“-<br />

Bescheid gleichzeitig die Berechtigung zum Erhalt der finanziellen Förderung.<br />

Auch an österreichischen Fachhochschulen / Fachhochschul-Studiengängen und Pädagogischen<br />

Hochschulen können Leistungen, die im Rahmen von Auslandstudienaufenthalten erbracht wurden,<br />

meist im Rahmen von strukturierten Programmen, auf Antrag anerkannt werden.<br />

► Anmeldefristen<br />

Sowohl <strong>für</strong> die Zulassung an einer Hochschule/an einer Gast-Institution im Ausland als auch <strong>für</strong> die<br />

Beantragung (und Genehmigung) finanzieller Unterstützungen <strong>für</strong> ein Studium (im Ausland) gilt es<br />

bestimmte Anmeldefristen einzuhalten. Bei diesen handelt es sich um so genannte „Fallfristen“, also<br />

Fristen, die keinen Aufschub haben und nach deren Ablauf (aus Gründen der Gleichbehandlung aller<br />

Bewerber/innen) keine Bewerbungen mehr angenommen werden (können).<br />

► Arbeiten und Studieren im Ausland<br />

Auslandsstudienaufenthalte sollen, wie das Wort schon aussagt, zum Studium dienen. Wenn<br />

Auslandsstudienaufenthalte finanziell gefördert werden, ist damit zumeist ein generelles Arbeitsverbot<br />

(Arbeit außerhalb des Studiums) verbunden. Geringfügige Arbeiten (z.B. Babysitter/in, Nachhilfe, …)<br />

können sich aufgrund der Wohnsituation ergeben (Wohnen bei einer Gastfamilie).<br />

Im Fachhochschulsektor gibt es Studiengänge, in denen Berufspraktika verpflichtend sind. Diese<br />

sollen und können selbstverständlich auch im Ausland absolviert werden. Der jeweilige<br />

Fachhochschul-Studiengang ist bei der Auswahl des Gastlandes und der Institutionen behilflich.<br />

► Austauschprogramm(e), hochschulische(s)<br />

ist / sind (eine) Aktivität(en) zur Erhöhung der Internationalität und Mobilität einer Universität. Als<br />

solche sind sie daher auch Gegenstand der so genannten Leistungsvereinbarung zwischen der<br />

jeweiligen Universität und dem <strong>Bundesministerium</strong> <strong>für</strong> <strong>Wissenschaft</strong> und Forschung. (Ein)<br />

Austauschprogramm(e) umfasst / umfassen oft auch Studierendenmobilität. Diese kann im Rahmen<br />

von Kooperationsabkommen organisatorisch vorbereitet und finanziell unterstützt werden (z.B. im<br />

Rahmen von ERASMUS). Sie kann aber auch von der / dem Studierenden (in Absprache mit den an<br />

der Heimat-Institution Verantwortlichen) auf individueller Basis vom / von der Studierenden selbst<br />

organisiert und durch Eigenmittel finanziert sein.<br />

Für Studierende an österreichischen Universitäten, die vorübergehend im Ausland studieren, besteht<br />

bei entsprechendem Antrag VOR und Erfüllung der Auflagen NACH dem Auslandsstudienaufenthalt<br />

ein Rechtsanspruch auf Anerkennung der im Ausland erbrachten Studienleistungen. Bei bestimmten<br />

10


<strong>Stichwort</strong>? <strong>Auslandsstudium</strong>!<br />

Programmen ist dieser Nachweis zudem verpflichtend, um eine finanzielle Unterstützung zu<br />

bekommen.<br />

Bei Studierenden an österreichischen Fachhochschulen / Fachhochschul-Studiengängen und<br />

Pädagogischen Hochschulen gibt es im Rahmen von Austauschprogrammen ebenfalls verpflichtende<br />

Leistungsnachweise.<br />

Auskünfte über Austauschprogramme, Verfügbarkeit von Plätzen und technische Details zur<br />

Abwicklung sowie Leistungserfordernisse gibt es bei den Auslandsbüros der Universitäten bzw. den<br />

Studiengangsleiter/inne/n der Fachhochschulen / Fachhochschul-Studiengänge bzw. den Rektoraten<br />

oder von diesen beauftragten Kolleginnen bzw. Kollegen an Pädagogischen Hochschulen.<br />

► Austrian-American Educational Commission (AAEC)<br />

Die AAEC ist eine binationale Organisation, die durch ein Abkommen zwischen der Republik<br />

Österreich und den Vereinigten Staaten von Amerika gegründet wurde, um das Fulbright Programm<br />

zu betreuen. Größtenteils von den beiden Regierungen finanziert, bietet das Fulbright Programm<br />

sowohl Stipendien <strong>für</strong> österreichische Hochschulabsolvent/innen und <strong>Wissenschaft</strong>er/innen, um in den<br />

USA zu studieren, unterrichten oder Forschungen zu betreiben, als auch <strong>für</strong> amerikanische<br />

Staatsbürger/innen, um ähnlichen Tätigkeiten in Österreich nachzugehen. Stipendien werden jährlich<br />

in einem offenen, leistungsbezogenen Wettbewerb vergeben. Information zum Fulbright Programm<br />

finden Sie unter www.fulbright.at.<br />

► Auswahlinterview<br />

In Auswahlverfahren von Hochschulen / Bei vielen Stipendienprogrammen gibt es nach erfolgter<br />

Bewerbung und Aufnahme in die Liste der Bewerber/innen kompetitive Auswahlinterviews.<br />

Bei Auslandsstipendien wird, unter anderem, nach der Motivation <strong>für</strong> den Auslandsstudienaufenthalt,<br />

nach der Anwendbarkeit der Studienleistungen <strong>für</strong> das Studium an der Heimatinstitution sowie<br />

allenfalls nach den Sprachkenntnissen in der / den Sprache/n an der Gast-Institution bzw. im Gastland<br />

gefragt. Letzteres kann in der Interview-Situation sogar in der jeweiligen Sprache des beabsichtigten<br />

Gastlandes erfolgen. Fakultativ zu Interviews können Motivationsschreiben und Sprachkurs-Zeugnisse<br />

verlangt werden.<br />

► Auswahlverfahren<br />

Wenn mit Stipendienprogrammen und / oder Studienplätzen an Hochschulen / Gast-Institutionen (bei<br />

einem <strong>Auslandsstudium</strong>) Auswahlverfahren verbunden sind, dann sind diese meist detailliert<br />

beschrieben Teil der Bewerbungsunterlagen oder auch im Internet abrufbar (inklusive der Formulare,<br />

die dazu notwendig sind).<br />

Bei einer Ablehnung im Rahmen eines solchen Verfahrens besteht kein Rechtsanspruch auf eine<br />

Begründung an den / die Bewerber/in (obwohl eine solche meistens gegeben wird) und auch kein<br />

Recht auf Einsichtnahme in die Entscheidungsgrundlagen wie Sitzungsprotokolle von<br />

Auswahlkommissionen u. dgl. mehr.<br />

► Beihilfe <strong>für</strong> ein <strong>Auslandsstudium</strong><br />

siehe Studienförderung<br />

11


► Bewerbungsfrist(en)<br />

<strong>Stichwort</strong>? <strong>Auslandsstudium</strong>!<br />

Um allen Interessentinnen und Interessenten gleiche „Startbedingungen“ in Bewerbungsverfahren <strong>für</strong><br />

eine Zulassung / ein Stipendium etc. geben zu können, sind Bewerbungsfristen vorgesehen. Zu den<br />

angegeben Terminen sind die notwendigen Unterlagen vorzulegen, allenfalls kann man Teile der<br />

erforderlichen Dokumentation (wie z.B. bestimmte Zeugnisse aus bestimmten Studienabschnitten o.<br />

ä.) bis zu einer bestimmten Nachfrist nachbringen. Mit Vorlaufzeiten von mindestens einem Semester,<br />

in manchen Fällen sogar von mindestens einem akademischen Jahr, ist bei manchen<br />

Zulassungsverfahren / Stipendienprogrammen zu rechnen.<br />

► Bologna-Prozess<br />

Der Bologna-Prozess trägt wesentlich dazu bei, die Europäisierung und Internationalisierung sowie die<br />

Weiterentwicklung des tertiären Bildungssektors in Österreich voranzutreiben. Im Mittelpunkt der<br />

Bemühungen stehen die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Hochschulen und die Förderung der<br />

internationalen Vergleichbarkeit von Abschlüssen. Einen zentralen Stellenwert nimmt dabei der<br />

Abbau von Mobilitätshindernissen <strong>für</strong> Studierende, Lehrende und Forschende ein.<br />

Als Ergebnis der Minister-Konferenz in Bologna unterzeichneten im Juni 1999 die Ministerinnen und<br />

Minister aus 29 europäischen Staaten die sogenannte Bologna-Erklärung. Ziel dieses auf Freiwilligkeit<br />

basierenden Übereinkommens ist die Schaffung eines europäischen Hochschulraums bis 2010. In<br />

Bologna und bei den nachfolgenden Konferenzen in Prag (2001), Berlin (2003), Bergen (2005) und<br />

London (2007) wurden folgende Teilziele zur Umsetzung festgelegt:<br />

� Einführung eines Systems leicht verständlicher und vergleichbarer Abschlüsse (Diploma<br />

Supplement)<br />

� Schaffung eines dreistufigen Studiensystems (Bachelor – Master – Doktorat)<br />

� Einführung eines Leistungspunktesystems nach dem ECTS-Modell (European Credit Transfer<br />

System)<br />

� Förderung größtmöglicher Mobilität von Studierenden, Lehrerinnen und Lehrern,<br />

<strong>Wissenschaft</strong>erinnen und <strong>Wissenschaft</strong>ern sowie von Verwaltungspersonal<br />

� Förderung der europäischen Zusammenarbeit in der Qualitätssicherung<br />

� Förderung der europäischen Dimension im Hochschulbereich<br />

� Lebenslanges Lernen<br />

� Erhöhung der Attraktivität des europäischen Hochschulraumes<br />

� Die soziale Dimension der Hochschulbildung<br />

� Joint Degrees<br />

� Nationale Qualifikationsrahmen aufbauend auf dem Europäischen Qualifikationsrahmen<br />

� Doktoratsprogramme / PhD<br />

� Beschäftigungsfähigkeit<br />

Österreich hat sehr früh begonnen, die gesetzlichen Rahmenbedingungen entsprechend zu verändern:<br />

Mit der Novelle 1999 zum Universitäts-Studiengesetz, dem Universitätsgesetz 2002 sowie dem<br />

Fachhochschul-Studiengesetz 2002 wurde die Rechtsgrundlage <strong>für</strong> die Einführung von Bachelor- und<br />

Masterstudien, die Anwendung des ECTS, des Diplomzusatzes (Diploma Supplement), die<br />

Einrichtung von gemeinsamen Studienprogrammen verschiedener Universitäten sowie Doppeldiplom-<br />

Programmen und PhD-ähnlichen Doktorats-Programmen geschaffen.<br />

12


<strong>Stichwort</strong>? <strong>Auslandsstudium</strong>!<br />

Mit dem Hochschulgesetz 2005 wurden die Pädagogischen Akademien in Pädagogische Hochschulen<br />

übergeführt; dies bedeutet eine teilweise Eingliederung der Ausbildung von Lehrerinnen und Lehrern<br />

in die Bologna-Studienstruktur.<br />

Darüber hinaus ist es seit 1. September 2008 möglich, ein Mobilitätsstipendium <strong>für</strong> die Absolvierung<br />

eines gesamten Studiums in den Ländern des Europäischen Wirtschaftsraumes und der Schweiz zu<br />

erhalten. Dies ist ein weiterer Meilenstein im Rahmen der Förderung der Mobilität von Studierenden.<br />

Nähere Informationen dazu unter http://www.stipendium.at/.<br />

Nähere Informationen zum Bologna Prozess finden Sie unter:<br />

http://www.bologna.at<br />

http://www.ond.vlaanderen.be/hogeronderwijs/bologna/<br />

Die Österreichische Bologna Kontaktstelle:<br />

Die Österreichische Bologna Kontaktstelle, Abt. I/10 im <strong>Bundesministerium</strong> <strong>für</strong> <strong>Wissenschaft</strong> und<br />

Forschung bietet Information, Beratung und Unterstützung bei der Umsetzung des Bologna-Prozesses<br />

in Österreich.<br />

► Buddy System<br />

Kontaktpersonen:<br />

Mag. Gottfried Bacher, Tel.: +43/1/53 120-6798<br />

e-mail: gottfried.bacher@bmwf.gv.at<br />

Mag. Eva Uthe, Tel.: +43/1/53 120-6515<br />

e-mail: eva.uthe@bmwf.gv.at<br />

Österreichische Bologna Kontaktstelle<br />

<strong>Bundesministerium</strong> <strong>für</strong> <strong>Wissenschaft</strong> und Forschung<br />

Abteilung I/10<br />

Teinfaltstraße 8<br />

A-1014 Wien<br />

Internationales Bologna Follow-Up:<br />

Mag. Gottfried Bacher<br />

e-mail: gottfried.bacher@bmwf.gv.at<br />

Mag. Barbara Weitgruber<br />

e-mail: barbara.weitgruber@bmwf.gv.at<br />

ist eine mittlerweile an vielen Hochschulen verfügbare Einrichtung <strong>für</strong> incoming-Studierende und /<br />

oder <strong>für</strong> outgoing-Studierende, manchmal auch <strong>für</strong> beide. Dabei stehen so genannte Buddies (vom<br />

amerikanischen Wort buddy, = „Kumpel“), im konkreten Fall Studierende nach bereits absolvierten<br />

Auslandsstudienaufenthalten ihren Kolleginnen und Kollegen als potentiellen Mobilitätsstudierenden<br />

mit Rat und Tat <strong>für</strong> Studien- und Alltagsfragen unterstützend zur Seite. Dies geschieht vor allem im<br />

Rahmen von speziellen Informationstagen, jour fixes, bei gemeinsamen Aktionen (Ausflüge, Partys,<br />

etc.), aber auch eine semesterweise Begleitung im Studium als Lernpartner/in ist möglich.<br />

13


► CEEPUS<br />

<strong>Stichwort</strong>? <strong>Auslandsstudium</strong>!<br />

CEEPUS (Central European Exchange Program for University Studies) ist ein Austausch- und<br />

Stipendienprogramm, das die Mobilität von Studierenden, Absolventinnen und Absolventen sowie<br />

Lehrenden in Zentraleuropa fördert. An diesem Programm nehmen teil: Albanien, Bulgarien,<br />

Kroatien, Mazedonien, Montenegro, Österreich, Polen, Rumänien, Serbien, die Slowakische Republik,<br />

Slowenien, die Tschechischen Republik und Ungarn.<br />

Bewerbungsvoraussetzungen <strong>für</strong> die Teilnahme von Studierenden:<br />

� Staatsbürgerschaft eines der CEEPUS-Teilnahmeländer (nicht des Ziellandes),<br />

� Absolvierung von zwei Semestern eines ordentlichen Hochschulstudiums zum Zeitpunkt des<br />

Stipendienantritts,<br />

� Altersgrenze: 35 Jahre.<br />

Die Antragsstellung ist nur innerhalb eines entsprechenden Netzwerkes möglich, sie erfolgt<br />

elektronisch über die CEEPUS Website, Einreichtermine sind der 15. Juni <strong>für</strong> das folgende<br />

Wintersemester oder Studienjahr bzw. der 15. November <strong>für</strong> das Sommersemester oder Free Mover.<br />

► Diploma Supplement<br />

Kontakt:<br />

ÖAD – Academic Cooperation and Mobility Unit (ACM)<br />

Alser Straße 4/1/15/7<br />

1090 Wien<br />

Tel. 01-4277-28189<br />

ceepus@oead.at<br />

http://www.ceepus.info/<br />

Der Europass Diplomzusatz (Anhang zum Diplom / Diploma Supplement) enthält detaillierte<br />

Angaben über den erworbenen Hochschulabschluss des Inhabers / der Inhaberin und bietet eine klare<br />

und standardisierte Beschreibung des absolvierten Studiums und seiner Inhalte. Das Diploma<br />

Supplement erleichtert die Übersichtlichkeit und Vergleichbarkeit auf internationalem Niveau und ist<br />

verfügbar <strong>für</strong> Fachhochschulen, Pädagogische Hochschulen und Universitäten. An Fachhochschulen<br />

und Universitäten wird das Diploma Supplement seit 2005 gemeinsam mit dem Abschlussdiplom<br />

ausgegeben.<br />

Der Anhang zum Diplom stellt keinen Ersatz des Abschlusszeugnisses dar und gewährleistet auch<br />

keine automatische Anerkennung eines Abschlusses.<br />

Nähere Informationen zum Diploma Supplement sind zu finden unter http://www.bmwf.gv.at/diplomasupplement<br />

und http://www.europass.at.<br />

► Drittstaatenkooperationsprogramme der Europäischen Union<br />

(Bildungsprogramme im Hochschulbereich)<br />

ERASMUS MUNDUS<br />

ist ein EU - Kooperations- und Mobilitätsprogramm im Bereich der Hochschulbildung. Ziele des<br />

Programms sind die Steigerung der Attraktivität der europäischen Hochschulen <strong>für</strong> Graduierte und<br />

Lehrende aus Drittstaaten, Förderung der Verflechtung zwischen europäischen Hochschulen und den<br />

14


<strong>Stichwort</strong>? <strong>Auslandsstudium</strong>!<br />

Hochschulen aus der ganzen Welt, um so eine bessere Qualität und Wettbewerbsfähigkeit des<br />

Studienstandortes Europa zu erreichen.<br />

Seit Beginn des Programms im Jahr 2004 wurden von der Europäischen Kommission 103<br />

Masterstudiengänge (Aktion 1) genehmigt. Bei Ablauf der ersten Phase von Erasmus Mundus Ende<br />

des Jahres 2008 werden ca. 6000 Studierende ein Erasmus Mundus Stipendium (Aktion 2) <strong>für</strong> einen<br />

Studienabschluss in Europa erhalten haben. Gleichzeitig werden mehr als 1000 Lehrkräfte aus<br />

Drittstaaten mit einem Erasmus Mundus Stipendium ihren Beitrag zu Masterstudiengängen oder<br />

Forschungsaktivitäten geleistet haben. Die Europäische Kommission hat in Erasmus Mundus 47<br />

Partnerschaftsprojekte (Aktion 3) sowie bis dato 33 Projekte zur Verbesserung der Attraktivität<br />

(Aktion 4) genehmigt.<br />

Das Programm Erasmus Mundus (2004-2008) endet mit Ablauf des Jahres 2008. Die neue<br />

Programmgeneration Erasmus Mundus II (2009-2013) ist in Vorbereitung. Es wird drei Aktionen<br />

geben:<br />

Aktion 1: Gemeinsame Erasmus Mundus Studienprogramme einschließlich Stipendien (bisher Aktion<br />

1 und 2)<br />

Aktion 2: Erasmus Mundus Partnerschaften mit Hochschuleinrichtungen in Drittstaaten einschließlich<br />

Stipendien (bisher Erasmus Mundus External Cooperation Window)<br />

Aktion 3: Steigerung der Attraktivität der europäischen Hochschulbildung (bisher Aktion 4)<br />

Neue Elemente im Programm werden sein:<br />

Ausweitung des Programms auf Doktoratsstudien<br />

Stipendien <strong>für</strong> Studierende aus Drittstaaten auf „Doktoratslevel“<br />

Stipendien <strong>für</strong> EU-Studierende, sowohl auf „Master-„ als auch auf „Doktoratslevel“<br />

Förderung von Praktika im Doktoratsprogramm (wenn in Curricula vorgesehen!)<br />

Im Rahmen des EU-Bildungsprogramms Erasmus Mundus werden <strong>für</strong> genehmigte<br />

Masterstudiengänge jedes Jahr von der Europäischen Kommission Stipendien an hoch qualifizierte<br />

Studierende aus Drittstaaten vergeben. Die ausgewählten Studierenden müssen während ihrer<br />

Studienzeit an mindestens zwei Hochschuleinrichtungen in verschiedenen EU-/EWR-Ländern<br />

studieren. Die Studierenden müssen sich beim Konsortium von einem von der Europäischen<br />

Kommission genehmigten Masterstudiengang (in Zukunft auch Doktoratsstudiengang) bewerben. Das<br />

Konsortium entscheidet über die Aufnahme der Studierenden in den Studiengang und teilt der<br />

Europäischen Kommission das Auswahlergebnis mit, welches seitens der Europäischen Kommission<br />

genehmigt werden muss. Die Europäische Kommission benachrichtigt die Stipendiatinnen und<br />

Stipendiaten über die Auswahl.<br />

Nähere Informationen zu Erasmus Mundus:<br />

http://ec.europa.eu/education/programmes/mundus/index_en.html<br />

http://www.oead.ac.at/_eu/erasmusmundus/index.html<br />

ERASMUS MUNDUS EXTERNAL COOPERATION WINDOW<br />

Das Erasmus Mundus Fenster <strong>für</strong> die externe Zusammenarbeit soll die Zusammenarbeit im<br />

Hochschulbereich zwischen der Europäischen Union und bestimmten Drittländern durch ein<br />

Mobilitätsprogramm <strong>für</strong> den Austausch von Studierenden und wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen<br />

und Mitarbeiter zum Zweck des Studiums, der Lehre, der Ausbildung und der Forschung fördern.<br />

Die Europäische Kommission genehmigt Partnerschaften, welche sich aus mindestens fünf<br />

europäischen Hochschuleinrichtungen aus mindestens drei europäischen Ländern und aus mindestens<br />

einer Hochschuleinrichtung von jedem Partnerland im von der Europäischen Kommission vorgegeben<br />

„geographical lot“ zusammensetzt. Studierende, Forscherinnen und Forscher sowie akademisches<br />

15


<strong>Stichwort</strong>? <strong>Auslandsstudium</strong>!<br />

Personal können sich bei den ausgewählten Partnerschaften zur Aufnahme zum Studium bewerben.<br />

Das Konsortium entscheidet über die Auswahl der Stipendiatinnen und Stipendiaten.<br />

Nähere Informationen zum Erasmus Mundus External Cooperation Window:<br />

http://eacea.ec.europa.eu/extcoop/index_en.htm<br />

TEMPUS<br />

TEMPUS (Trans-European Mobility Scheme for University Studies) unterstützt die Zusammenarbeit<br />

im Hochschulbereich mit den Nachbarländern der EU. Die jüngste Phase des Programms, TEMPUS<br />

IV, umfasst den Zeitraum von 2007 bis 2013. Die Modernisierung des Hochschulwesens erfolgt durch<br />

Kooperationen der EU-Mitgliedsstaaten mit den Ländern des Westlichen Balkans, Osteuropas,<br />

Zentralasiens, Afrikas und des Mittleren Ostens, insbesondere durch freiwillige Anpassung an die<br />

Entwicklungen in der EU, die sich aus der Lissabon-Agenda und dem Bologna-Prozess ergeben.<br />

TEMPUS IV sieht zwei Projekttypen vor: Gemeinsame Projekte und Strukturmaßnahmen.<br />

Gemeinsame Projekte werden auf institutioneller Ebene durchgeführt und basieren auf multilateralen<br />

Partnerschaften zwischen Hochschulinstitutionen in der EU und den Partnerländern.<br />

Strukturmaßnahmen dienen der Unterstützung von Strukturreformen im Bildungssystem und der<br />

Entwicklung strategischer Rahmen auf nationaler Ebene, die von den zuständigen Behörden in den<br />

Partnerländern eindeutig als nationale Prioritäten genannt wurden. Da TEMPUS IV die institutionelle<br />

Zusammenarbeit und nicht die Ermöglichung umfassender Mobilität zum Gegenstand hat, steht<br />

Mobilität nur in geringem Umfang und über kurze Zeit zur Verwirklichung des Projektzieles offen.<br />

Neben den genannten Projektarten zielen die Flankierenden Maßnahmen auf Verteilungs- und<br />

Informationsaktivitäten wie die Abhaltung von thematischen Konferenzen, Studien und Arbeiten mit<br />

dem Ziel der Identifikation und Ausnützung von guten Praktiken, Beratung von Akteuren, usw.<br />

Nähere Informationen zu TEMPUS:<br />

http://ec.europa.eu/education/external-relation-programmes/doc70_en.htm<br />

http://www.oead.ac.at/_eu/tempus/index.html<br />

ALFA III<br />

Das EU-Programm ALFA fördert die Hochschulzusammenarbeit zwischen der Europäischen Union<br />

und Lateinamerika und leistet damit einen Beitrag zur Weiterentwicklung des Hochschulsektors in<br />

Lateinamerika.<br />

In ALFA III werden Gemeinsame Projekte (Hochschulnetzwerke mit mind. 6 Konsortialpartnern,<br />

davon 4 aus Lateinamerika und 2 aus der EU); Strukturmaßnahmen (Netzwerke zwischen<br />

Hochschulen und anderen europäischen oder lateinamerikanischen Institutionen des Bildungs- und<br />

Hochschulsektors bestehend aus mind. 16 Institutionen, davon 12 aus Lateinamerika und 4 aus der<br />

EU) sowie Ergänzungsmaßnahmen (ein oder mehrere Netzwerk(e) bestehend aus Institutionen, die die<br />

Weiterentwicklung und Verbesserung des lateinamerikanischen oder europäischen Hochschulwesens<br />

zum Ziel haben – Synergiebildung) gefördert.<br />

Nähere Informationen zu ALFA III:<br />

http://ec.europa.eu/europeaid/where/latin-america/regional-cooperation/alfa/index_en.htm<br />

EU-Kanada (TEP)<br />

ist ein EU-Kooperationsprogramm zwischen der Europäischen Union und Kanada im Bereich der<br />

Hochschulbildung, Berufsbildung und Jugend (TEP – Transatlantic Exchange Partnerships). Das<br />

Programm soll das gegenseitige Verständnis zwischen den Völkern der Europäischen Union und<br />

Kanadas einschließlich der Kenntnisse ihrer jeweiligen Sprachen, Kulturen und Institutionen fördern<br />

und die Qualität der Humanressourcen in der EU und in Kanada verbessern.<br />

16


<strong>Stichwort</strong>? <strong>Auslandsstudium</strong>!<br />

Im Programm werden Zusammenschlüsse von Hochschulen und Berufsbildungseinrichtungen in der<br />

EU und in Kanada („transatlantische Austauschpartnerschaften“) gefördert, um gemeinsame Studienund<br />

/ oder Berufsbildungsgänge durchzuführen und die Mobilität von Studierenden und Dozent/innen<br />

zu verwirklichen.<br />

Nähere Informationen zu EU-Kanada:<br />

http://ec.europa.eu/education/programmes/eu-canada/index_en.html<br />

http://eacea.ec.europa.eu/extcoop/canada/index_en.htm<br />

EU-USA (ATLANTIS)<br />

ist ein EU-Kooperationsprogramm der Hochschul- und Berufsbildung zwischen der Europäischen<br />

Union und den Vereinigten Staaten von Amerika. Das Programm soll das gegenseitige Verständnis<br />

zwischen den Menschen der Europäischen Union und denen in den USA fördern, einschließlich<br />

umfassender Kenntnisse ihrer Sprachen, Kulturen und Institutionen sowie die Qualität der<br />

Entwicklung der Humanressourcen in der EG und den USA verbessern.<br />

Gefördert werden 1) Konsortialprojekte <strong>für</strong> transatlantische Studiengänge, 2) Exzellenzprojekte zur<br />

Mobilität und 3) Strategische Maßnahmen.<br />

Nähere Informationen zu EU-USA:<br />

http://ec.europa.eu/education/programmes/eu-usa/index_en.html<br />

http://eacea.ec.europa.eu/extcoop/usa/index_en.htm<br />

ICI ECP<br />

ist ein Kooperationsprogramm im Bildungsbereich im Rahmen des ICI (Instrument <strong>für</strong> die<br />

Zusammenarbeit mit Industrieländern) und fördert die Zusammenarbeit zwischen der Europäischen<br />

Union und Australien, Japan, Neuseeland und der Republik Korea im Bereich der Hochschul- und<br />

Berufsbildung. Ziel ist es, ein besseres Verständnis und mehr Austausch zwischen den Völkern der<br />

EU-Mitgliedstaaten und der Bevölkerung der Partnerländer Australien, Japan, Neuseeland und der<br />

Republik Korea zu erreichen (einschließlich einer umfassenderen gegenseitigen Kenntnis ihrer<br />

Sprachen, Kulturen und Institutionen) und die Qualität der Hochschul- und Berufsbildung in der EU<br />

und den Partnerländern zu verbessern.<br />

Gefördert werden gemeinsame Mobilitätsprojekte im Rahmen des ICI – internationale Projekte zur<br />

Lehrplanentwicklung, die kurze Mobilitätsaufenthalte im Ausland (in der EU oder im Partnerland)<br />

umfassen, jedoch nicht direkt / unbedingt mit der Vergabe von gemeinsamen / doppelten Abschlüssen<br />

im Zusammenhang stehen.<br />

Nähere Informationen zu ICI ECP:<br />

http://ec.europa.eu/education/programmes/eu_others/call08_en.html<br />

► ECTS (European Credit Transfer System)<br />

ist ein System zur besseren und leichteren Anerkennung von im Ausland erworbenen<br />

Studienleistungen. Dieses System wurde 1989-1995 an 145 europäischen Hochschulinstitutionen<br />

eingeführt, erprobt und steht seit 1995 allen Hochschuleinrichtungen Europas offen. ECTS erleichtert<br />

die akademische Anerkennung und spielt mittlerweile eine wichtige Rolle bei der Erreichung der Ziele<br />

des Bologna-Prozesses. ECTS ist <strong>für</strong> österreichische Hochschulen mittlerweile verpflichtend. Nähere<br />

Informationen zu ECTS gibt die Website http://www.ects.at/.<br />

17


<strong>Stichwort</strong>? <strong>Auslandsstudium</strong>!<br />

► Erasmus (European Action Scheme for the Mobility of University<br />

Students)<br />

ist das europäische Mobilitätsprogramm <strong>für</strong> Studierende, das 2007 sein 20-jähriges Jubiläum feierte.<br />

Österreich startete 1992 das Erasmus-Programm. Es haben bereits mehr als 1 Million Studierender<br />

europaweit daran teilgenommen. Seit 1.1.2007 ist Erasmus Teil des neuen EU-Bildungsprogramms<br />

Lebenslanges Lernen.<br />

Erasmus wurde geschaffen, um die Qualität der Hochschulbildung zu erhöhen, die europäische<br />

Dimension zu stärken, die transnationale Zusammenarbeit zwischen Hochschuleinrichtungen und die<br />

Mobilität von Studierenden sowie Dozentinnen und Dozenten und Hochschulpersonal zu fördern<br />

sowie Transparenz und Anerkennung von Studiengängen und -abschlüssen innerhalb der<br />

Europäischen Gemeinschaft zu verbessern.<br />

Erasmus-Studierendenmobilität bietet die Möglichkeit, im Rahmen eines Studiums in Österreich<br />

drei bis zwölf Monate an einer europäischen Partnerhochschule zu studieren. Erasmus-Studierende<br />

erhalten <strong>für</strong> die Dauer des Erasmus-Auslandsaufenthaltes einen Mobilitätszuschuss, der sich aus<br />

Mitteln der Europäischen Union sowie nationalen (bzw. regionalen, kommunalen oder sonstigen)<br />

Mitteln zusammensetzt und der Deckung der erhöhten Lebenshaltungskosten dient.<br />

Erasmus-Studierenden werden die im Ausland absolvierten Studienleistungen an ihrer<br />

Heimatinstitution anerkannt (siehe auch ECTS – European Credit Transfer System). Erasmus-<br />

Studierende an Universitäten sind von sämtlichen Studiengebühren an der Heimat- und an der<br />

Gastinstitution befreit, an Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen gibt es dazu<br />

unterschiedliche Regelungen. Ein Erasmus-Auslandsaufenthalt kann frühestens im zweiten<br />

Studienjahr durchgeführt werden. Die Bewerbung bzw. Antragstellung <strong>für</strong> ein Erasmus-Stipendium<br />

erfolgt an der Heimatinstitution (Auslandsbüro). Vorlagetermine <strong>für</strong> Anträge und Details zum<br />

Aufnahmeverfahren sind direkt bei der jeweiligen Institution zu erfragen.<br />

Erasmus-Studierendenpraktika sind Praktika, <strong>für</strong> die man sich mittels Erasmus direkt bewerben<br />

kann (bisher: Leonardo da Vinci Berufspraktika). Ein Studierendenpraktikum ermöglicht ein drei- bis<br />

zwölfmonatiges Berufspraktikum in einem Unternehmen, einer Trainings- und<br />

Forschungseinrichtungen bzw. einer weiteren Organisation in einem anderen europäischen Land<br />

(ausgenommen sind Institutionen der Europäischen Union sowie Organisationen, die EU-Programme<br />

verwalten).<br />

Nähere Informationen zu Erasmus:<br />

http://www.lebenslanges-lernen.at und http://www.erasmus.at<br />

► Erfahrungsberichte über Auslandsstudienaufenthalte<br />

An vielen Hochschul-Institutionen werden Erfahrungsberichte von Studierenden, die bereits<br />

Auslandsaufenthalte absolviert haben, gesammelt und <strong>für</strong> andere Studierende entweder zur<br />

Einsichtnahme vor Ort (meist im Auslandsbüro) oder über das Internet zur Verfügung gestellt. Daraus<br />

kann man <strong>für</strong> bestimmte Standorte und Studienfächer Informationen aus erster Hand beziehen und<br />

damit Rückschlüsse über die Verhältnisse (Qualität der Lehre, Betreuung, studentisches Umfeld) an<br />

der Gast-Institution bzw. im Gastland (Wohnen, Lokale, Geschäfte, Soziales) ziehen und in der<br />

Planung des eigenen Auslandsstudienaufenthaltes entsprechend berücksichtigen.<br />

Unter http://www.erasmus.at/outgoing findet man eine umfangreiche Sammlung von Berichten<br />

ehemaliger österreichischer ERASMUS-Studierender.<br />

Die Österreichische Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft bietet unter<br />

http://www.onlinecampus.at ebenfalls eine Kommunikationsplattform zu Erfahrungen mit einem<br />

<strong>Auslandsstudium</strong> an. Im Forum „Studieren im Ausland“ kann man relevante Themen diskutieren und<br />

konkrete Fragen stellen.<br />

18


► ESN (Erasmus Student Network)<br />

<strong>Stichwort</strong>? <strong>Auslandsstudium</strong>!<br />

ERASMUS STUDENT NETWORK ist eine europaweit agierende nicht gewinn-orientierte<br />

Studierendenorganisation, die den studentischen und interkulturellen Austausch unter Studierenden<br />

fördern möchte. Ehemalige Erasmus-Studierende helfen angehenden Mobilitätsstudierenden bei den<br />

verschiedensten Aspekten der Vorbereitung bzw. bei der besseren Bewältigung und Abwicklung ihres<br />

Auslandsstudienaufenthaltes. Informationen über das Netzwerk generell und wo es ESN-Vertretungen<br />

in Europa gibt, sind zu finden unter<br />

http://www.esn.org<br />

► ESU (European Student Union)<br />

die European Student Union ist die europäische Dachorganisation von nationalen<br />

Studierendenvertretungen mit Mitgliedern aus 37 Ländern Europas. ESU vertritt und unterstützt<br />

Studierende in bildungspolitischen, sozialen, ökonomischen und kulturellen Belangen vor allem bei<br />

multilateralen Institutionen wie der Europäischen Union, dem Europarat und der UNESCO.<br />

Österreichisches Mitglied ist die Österreichische Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft.<br />

Informationen über die ESU und ihre Aktivitäten sind im Internet zu finden unter:<br />

http://www.esu-online.org<br />

► EURAXESS – Researchers in Motion<br />

Dieses internationale Portal umfasst vier Initiativen <strong>für</strong> mehr Mobilität und Hilfe bei der<br />

Karriereentwicklung von Forscherinnen und Forscher. Netzwerkpartner auf nationaler Ebene sind<br />

neben dem Österreichischen Austauschdienst (ÖAD), die Österreichische<br />

Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) sowie eine Vielzahl an Universitäten und Fachhochschulen.<br />

Die vier Initiativen setzen sich zusammen aus:<br />

� EURAXESS Jobs ist ein Rekrutierungs- / Anwerbungswerkzeug mit permanent aktualisierten<br />

Jobangeboten sowie Stipendien und Förderungen <strong>für</strong> Forscherinnen und Forscher in ganz<br />

Europa.<br />

� EURAXESS Services unterstützt Forscherinnen und Forscher und deren Familien bei der<br />

Organisation des Aufenthalts in einem anderen Land.<br />

� EURAXESS Rights („Europäische Charta <strong>für</strong> Forscherinnen und Forscher und<br />

Verhaltenskodex <strong>für</strong> die Einstellung von Forscherinnen und Forschern“) betrifft die Rechte<br />

und Aufgabenbereiche von Forscherinnen und Forschern und ihrer Arbeitgeberinnen und<br />

Arbeitgeber.<br />

� EURAXESS Links ist ein Netzwerk <strong>für</strong> Europäische Forscherinnen und Forscher außerhalb<br />

Europas (USA, Japan).<br />

Weitere Informationen dazu unter: www.euraxess.at<br />

19


► Euroguidance Österreich<br />

<strong>Stichwort</strong>? <strong>Auslandsstudium</strong>!<br />

ist eine bei der Nationalagentur Lebenslanges Lernen angesiedelte Institution, die Informationen zu<br />

Studium, Weiterbildungsmöglichkeiten, Berufspraktika und Mobilität im europäischen Raum<br />

zur Verfügung stellt.<br />

Das Zentrum bringt europäische Dimension ins österreichische System der Bildungs- und<br />

Berufsinformation und der Berufsberatung. Auf http://www.euroguidance.at sind Informationen zum<br />

österreichischen Bildungssystem und zu den Bildungs- und Berufsberatungsangeboten in Österreich<br />

zu finden. Neben dem Veranstaltungskalender und dem Euroguidance Netzwerk gibt es dort auch eine<br />

umfangreiche Linksammlung zu bildungsspezifischen Themen.<br />

Nähere Informationen zu Euroguidance: http://www.euroguidance.at<br />

► Europass<br />

besteht aus fünf Dokumenten und hilft, die in der Schule, an der Hochschule / Universität oder im<br />

Rahmen von Lern- oder Ausbildungsaufenthalten im Ausland erworbenen Fähigkeiten klar und<br />

einheitlich darzustellen.<br />

1. Der Europass Lebenslauf ist eine einheitliche Vorlage zur Erstellung eines Lebenslaufes mit<br />

umfassendem und standardisiertem Überblick über Arbeitserfahrungen und Bildungsstand.<br />

2. Der Europass Sprachenpass bietet eine übersichtliche Darstellung der Sprachkenntnisse und<br />

Spracherfahrungen.<br />

3. Der Europass Mobilitätsnachweis ist ein Instrument zur Dokumentation von Lern- und<br />

Arbeitserfahrungen, die in einem anderen europäischen Land gesammelt wurden.<br />

4. Die Europass Zeugniserläuterung gibt eine Beschreibung zum Berufsabschlusszeugnis über<br />

Kompetenzen und Qualifikationen, die mit der Ausbildung erworben wurden.<br />

5. Der Europass Diplomzusatz – Diploma Supplement – enthält detaillierte Angaben über den von<br />

seinem Inhaber erworbenen Hochschulabschluss (siehe auch Diploma Supplement).<br />

An der Europass Initiative nehmen derzeit bereits 31 europäische Länder teil. Weitere Informationen:<br />

http://www.europass.at<br />

► Familienbeihilfe und <strong>Auslandsstudium</strong><br />

ist neben der „Studienbeihilfe“ eine der weiteren staatlichen finanziellen Fördermöglichkeiten <strong>für</strong><br />

Studierende (Rechtsgrundlage: Familienlastenausgleichsgesetz, kurz FLAG) und kann auch während<br />

eines <strong>Auslandsstudium</strong>s weiter bezogen werden.<br />

Sie beträgt <strong>für</strong> Studierende bis 19 Jahre: € 130,90 pro Monat, <strong>für</strong> Studierende über 19 Jahre: € 152,70<br />

pro Monat. Der Anspruch besteht bis zum 26. Lebensjahr. Dem Wohnsitzfinanzamt ist -zeitgerechtentweder<br />

eine Studienbestätigung oder das Studienblatt vorzulegen.<br />

Die vorgesehene Studienzeit pro Studienabschnitt darf nur um ein Semester überschritten werden. Bei<br />

Vorliegen besonderer Gründe (wie Krankheit oder Schwangerschaft, Erziehung des eigenen Kindes,<br />

Tätigkeit in der Studierendenvertretung, usw.) ist eine Verlängerung der Anspruchsdauer möglich.<br />

20


<strong>Stichwort</strong>? <strong>Auslandsstudium</strong>!<br />

► Förderstipendium (<strong>für</strong> Studierende an Universitäten und Universitäten<br />

der Künste)<br />

Förderungsstipendien dienen zur Förderung von wissenschaftlicher oder künstlerischer Arbeiten<br />

(Diplomarbeiten, Dissertationen, Projektarbeiten) von Studierenden an Universitäten / Universitäten<br />

der Künste und sind auch <strong>für</strong> ein <strong>Auslandsstudium</strong> beziehbar. Sie sollen den Studierenden die<br />

Anfertigung dieser Arbeiten ermöglichen. Die Förderung liegt (einmalig) zwischen € 700,- und €<br />

3.600,-<br />

Diese Stipendien sind direkt bei der jeweiligen Bildungseinrichtung zu beantragen. Die Universitäten<br />

und Universitäten der Künste entscheiden autonom über die Vergabe. Auf Förderungsstipendien<br />

besteht kein Rechtsanspruch.<br />

► Fulbright Programm<br />

Ziel des Fulbright Programms ist es, das gegenseitige Verständnis zwischen der amerikanischen<br />

Bevölkerung und den Völkern anderer Länder zu fördern. Das Fulbright Programm wurde 1946 von<br />

Senator J. William Fulbright aus Arkansas gegründet und wird derzeit in 140 Ländern durchgeführt.<br />

Bilateraler Austausch von Student/innen und <strong>Wissenschaft</strong>ler/innen zwischen Österreich und den<br />

Vereinigten Staaten im Rahmen des Fulbright Programms findet seit 1951-52 statt. In über 50 Staaten<br />

wird das Programm von binationalen Fulbright Kommissionen betreut, in Österreich von der Austrian-<br />

American Educational Commission. Allgemeine Information zum Fulbright Programm finden Sie<br />

unter www.fulbright.state.gov, Details über das austro-amerikanische Programm unter<br />

www.fulbright.at.<br />

► grants.at<br />

ist die österreichische Datenbank <strong>für</strong> Stipendien und Forschungsförderung. Sie ist die umfangreichste<br />

in Österreich existierende Online-Datenbank dieser Art <strong>für</strong> alle wissenschaftlichen Bereiche. Sie bietet<br />

Informationen über Förderungen <strong>für</strong> Studierende, Graduierte und Forschende innerhalb Österreichs,<br />

sowie Incoming- (nach Österreich) und Outgoing- (von Österreich nach ...) Stipendien.<br />

Weiters können auch Zuschüsse, Preise, und Forschungsförderungen abgefragt werden. Die<br />

Informationen beinhalten neben Details zu Einreichbedingungen (Einreichfrist und -stelle) auch<br />

Hinweise zu Dauer, Kontingent und Finanzierungsleistung der jeweiligen Förderung. Die permanente<br />

Wartung der Datenbank wird vom Österreichischen Austauschdienst (ÖAD) oder direkt von den<br />

stipendien- und förderungsvergebenden Stellen durchgeführt.<br />

http://www.grants.at<br />

► Internationaler Studierendenausweis<br />

ist kein offizielles Dokument einer Hochschulinstitution, sondern wird von Studierendenreisebüros bei<br />

Vorliegen bestimmter Bedingungen ausgestellt. Damit können (je nach nationalen Regelungen)<br />

Vergünstigungen bei Bahn-, Bus-, Schiff- und Flugtickets <strong>für</strong> In- und Auslandsreisen, Eintritten,<br />

Museumsbesuchen, Konzerten, Sportveranstaltungen etc. in Anspruch genommen werden.<br />

Es gibt den Internationalen Studentenausweis ISIC (International Student Identity Card), der in<br />

Österreich bei STA Travel erhältlich ist und den FIYTO-Ausweis (Federation of International<br />

Youth Travel Organisations), der bei Reisen Ermäßigungen bringt und Adressen mit günstigen<br />

Unterkünften vermittelt. Für beide Karten liegt das Alterslimit der Bezugsberechtigung bei 26 Jahren.<br />

http://www.statravel.at/at/service/int_studentenausweis/index.shtml<br />

21


► Joint Study (-Programm/e)<br />

<strong>Stichwort</strong>? <strong>Auslandsstudium</strong>!<br />

ist ein / sind Programm/e, die auf bilateralen Abkommen zwischen einer inländischen und einer<br />

ausländischen Hochschule zum gegenseitig geförderten Studierendenaustausch basieren. Nähere<br />

Informationen über bestehende Programme und Teilnahmebedingungen sowie Auswahlverfahren<br />

geben die Auslandsbüros bzw. Auslandsbeauftragten an den Hochschulinstitutionen.<br />

► Kooperationsabkommen, hochschulische(s)<br />

ist / sind Abkommen vertraglich vereinbart / lose organisiert entweder von Universitäten /<br />

Fachhochschulen / Fachhochschul-Studiengängen / Pädagogischen Hochschulen mit<br />

Partnerinstitutionen auf institutioneller Ebene (z.B. „Joint Study“ – Programme) oder zwischen<br />

Staaten auf Länderebene (z.B. Aktion Österreich – Ungarn) oder auf multilateraler Ebene (z.B.<br />

ERASMUS).<br />

Das Abkommen umfasst / Die Abkommen umfassen verschiedene Aktivitäten: Austausch von<br />

Studierenden (im Regelfall bei gegenseitiger Gebührenbefreiung), Anerkennung von<br />

Studienleistungen bei Gleichwertigkeit (Individualantrag an der Heimatinstitution ist erforderlich!),<br />

Austausch von <strong>Wissenschaft</strong>lerinnen und <strong>Wissenschaft</strong>lern, gemeinsame (Lehr)Veranstaltungen,<br />

gemeinsame Forschungsprojekte, gemeinsame Publikationen usw.<br />

Erstkontakt zur Teilnahme an Programmen im Rahmen von Abkommen sind die <strong>für</strong><br />

Auslandsbeziehungen zuständigen Vizerektorinnen und Vizerektoren oder Senatsbeauftragten bzw.<br />

die Auslandsbüros an Universitäten oder die Auslandsbeauftragten an den anderen<br />

Hochschulinstitutionen.<br />

Einen umfassenden Überblick über die Abkommen österreichischer Universitäten, Medizinischen<br />

Universitäten und Universitäten der Künste gibt die Publikation<br />

„Auslandskooperationen der österreichischen Universitäten“,<br />

Herausgeber: Club International Universitaire (CIU) & Österreichische Rektorenkonferenz<br />

(Wien 2005)<br />

Für die Auslandsaktivitäten der Fachhochschulen / Fachhochschul-Studiengänge gibt es einen eigenen<br />

Fachausschuss bei der Fachhochschulkonferenz (FHK), siehe:<br />

http://www.fhk.ac.at/index.php?id=67<br />

Auslandsaktivitäten der Pädagogischen Hochschulen werden von den Rektoraten oder von<br />

entsprechend Beauftragten betreut, Informationen darüber sind auch auf den einschlägigen<br />

Homepages zu finden.<br />

► Lebenslanges Lernen – EU-Bildungsprogramm 2007-2013<br />

ist jenes EU-Programm im Bereich Bildung, das den Programmen Sokrates und Leonardo da Vinci<br />

nachfolgt, es läuft von 2007 bis 2013 und erstreckt sich auf die Bereiche<br />

� Schulbildung (Comenius),<br />

� Hochschulbildung (Erasmus),<br />

� Berufsaus- & Weiterbildung (Leonardo da Vinci),<br />

� Erwachsenenbildung (Grundtvig).<br />

22


<strong>Stichwort</strong>? <strong>Auslandsstudium</strong>!<br />

Es wird ergänzt durch die Querschnittsprogramme politische Zusammenarbeit, Sprachenlernen, IKT,<br />

Verbreitung sowie das Programm Jean Monnet mit Schwerpunkt europäische Integration.<br />

Die Programmgeneration 2007-2013 soll dazu beitragen, die europäische Bevölkerung punkto<br />

Wettbewerbsfähigkeit am internationalen Arbeitsmarkt auf ein herausragendes Niveau zu bringen.<br />

In Österreich wird das EU-Bildungsprogramm verwaltet vom Österreichischen Austauschdienst,<br />

Nationalagentur Lebenslanges Lernen. Weitere Informationen:<br />

http://www.lebenslanges-lernen.at<br />

► Mobilitätsstipendium<br />

siehe Studienförderung<br />

► National Academic Recognition Information Centre (NARIC)<br />

ist die offizielle Anlauf- und Kontaktstelle <strong>für</strong> alle grenzüberschreitenden Anerkennungsfragen im<br />

Hochschulbereich.<br />

Die Arbeitsschwerpunkte umfassen folgende Bereiche:<br />

� DOKUMENTATION des inländischen und ausländischen Hochschulwesens (Bibliothek und<br />

Datenbank über ausländische Hochschulinstitutionen und Studiensysteme)<br />

� KONTAKTE mittels Vertretung Österreichs in Gremien von EU, Europarat und UNESCO;<br />

laufender bilateraler Informationsaustausch mit den Partnerstellen anderer Staaten<br />

� SONDERPROJEKTE im Rahmen von Studien und Veranstaltungen<br />

� SERVICE durch Vergleichsempfehlungen, Bewertung ausländischer Hochschulqualifikationen,<br />

Beratungstätigkeit, Koordinierung der Durchführung einschlägiger Abkommen<br />

� ÖFFENTLICHKEITSARBEIT durch Informationsveranstaltungen, Informationsbroschüren,<br />

Internet-Service<br />

Worüber informiert ENIC NARIC AUSTRIA?<br />

Zulassung zu Studien an Universitäten, Fachhochschulen / Fachhochschul-Studiengängen,<br />

Privatuniversitäten<br />

Anerkennung ausländischer Diplome und Prüfungen<br />

Führung akademischer Grade<br />

EU-Richtlinien zur beruflichen Anerkennung, soweit das Studium betroffen ist<br />

Wen informiert ENIC NARIC AUSTRIA?<br />

Studierende<br />

Hochschulabsolventen und Hochschulabsolventinnen<br />

Hochschullehrer und Hochschullehrerinnen<br />

administrative Einrichtungen der Hochschulen<br />

Ministerien und andere öffentliche Stellen<br />

internationale Organisationen<br />

Berufsberatungsstellen<br />

privater Arbeitsmarkt<br />

23


<strong>Stichwort</strong>? <strong>Auslandsstudium</strong>!<br />

Publikationen<br />

Textausgabe Österreichisches Hochschulrecht<br />

Dokumentation zum Hochschulrecht<br />

Österreichisches Hochschulsystem<br />

Informationsblätter zur Zulassung und Anerkennung im Hochschulbereich<br />

Österreichische Hochschulausbildung und die Europäische Union<br />

Führung akademischer Grade<br />

Siehe auch: http://www.bmwf.gv.at/universitaeten/naric/aktuell/naricpubl.xml<br />

Was ist das ENIC-NARIC-Netz?<br />

Das ENIC-NARIC-Netz ist eine Initiative der Europäischen Kommission, die 1984 eingeleitet wurde<br />

und zu Verbesserungen im Bereich der akademischen Anerkennung von Diplomen und Studienzeiten<br />

in den Mitgliedsstaaten der EU und der EFTA beitragen soll. Gleichzeitig ist das ENIC-NARIC-Netz<br />

Teil des EU-Bildungsprogrammes Lebenslanges Lernen.<br />

In jedem Mitgliedstaat gibt es ein NARIC, das dieses Konzept im nationalen Bereich umsetzt.<br />

Die meisten NARICs fungieren zusätzlich als ENICs (= European Network of Information Centres),<br />

welche die Anerkennungs- und Gleichwertigkeitsfragen im Rahmen des Europarates und der<br />

UNESCO wahrzunehmen haben.<br />

Homepage:<br />

http://www.bmwf.gv.at/naric<br />

Mailadresse:<br />

naric@bmwf.gv.at<br />

Postadresse:<br />

ENIC NARIC AUSTRIA<br />

<strong>Bundesministerium</strong> <strong>für</strong> <strong>Wissenschaft</strong> und Forschung<br />

Abteilung I/11<br />

Teinfaltstraße 8, A-1014 Wien<br />

Tel. 01-531 20-5920, 5921 oder 5922<br />

Parteienverkehr: Dienstag und Donnerstag von 9.00 bis 12.00 Uhr,<br />

sonst gegen Voranmeldung<br />

(nächstgelegene U-Bahnstationen: U 2 „Schottentor / Universität“, U 3 „Herrengasse“)<br />

► Nostrifizierung<br />

Nostrifizierung ist die Anerkennung eines vergleichbaren ausländischen Studienabschlusses als<br />

Abschluss eines inländischen Studiums einer Universität oder einer Fachhochschule / eines<br />

Fachhochschul-Studienganges, einer Pädagogischen Hochschule oder einer sonstigen Akademie des<br />

postsekundären Ausbildungsbereichs.<br />

Voraussetzung <strong>für</strong> ein derartiges Verfahren ist unter Anderem der Nachweis, dass <strong>für</strong> die<br />

angestrebte Berufsausübung oder Fortsetzung der Ausbildung in Österreich diese Nostrifizierung<br />

zwingend durchzuführen ist.<br />

Die Nostrifizierung kann an jeder Universität sowie Pädagogischen Hochschule, an der ein<br />

vergleichbares österreichisches Studium eingerichtet ist bzw. beim Fachhochschulrat /<br />

Fachhochschulkollegium beantragt werden.<br />

24


<strong>Stichwort</strong>? <strong>Auslandsstudium</strong>!<br />

Es ist empfehlenswert, sich vor Einbringung des Antrages mit der jeweils zuständige Stelle in<br />

Verbindung zu setzen, um die Vollständigkeit der erforderlichen Unterlagen abzuklären.<br />

Der gleiche Nostrifizierungsantrag kann jedoch nur einmalig und an einer der genannten tertiären<br />

Institution eingebracht werden. Eine Parallelantragstellung ist nicht möglich.<br />

Das Nostrifizierungsverfahren umfasst die Überprüfung der Inhalte, die im absolvierten Studium<br />

vorliegen, des Umfangs sowie der Anforderungen desjenigen österreichischen Studiums, mit dessen<br />

Abschluss die Gleichwertigkeit beantragt wird. Sofern einzelne Studieninhalte nicht ausreichend<br />

nachgewiesen werden können, müssen entsprechende Ergänzungsprüfungen mittels Bescheid<br />

vorgeschrieben und vom/von der Antragsteller/in abgelegt werden.<br />

Wenn der/die Antragsteller/in alle zusätzlichen Bedingungen erfüllt oder wenn keine Bedingungen<br />

vorgeschrieben wurden, kann die zuständige Stelle den ausländischen Studienabschluss den jeweiligen<br />

Bestimmungen entsprechend beurkunden.<br />

► Österreichische Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft (ÖH)<br />

Die ÖH als gesetzliche Interessensvertretung ihrer Mitglieder (das sind alle Studierenden an<br />

österreichischen Universitäten, Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen) bemüht sich auch<br />

um die Anliegen der Studierenden, die einen Teil ihres Studiums im Ausland betreiben wollen. Da<strong>für</strong><br />

gibt es bei der Bundesvertretung der ÖH ein eigenes Referat <strong>für</strong> internationale Angelegenheiten sowie<br />

ähnliche Referate bei den meisten Universitätsvertretungen der Hochschülerinnen- und<br />

Hochschülerschaften an den Universitäten.<br />

Dort kann man sich einerseits beraten lassen, welche Formalitäten man beachten muss um weiterhin<br />

Familien- bzw. Studienbeihilfe zu beziehen und es werden auch entsprechende Servicebroschüren<br />

angeboten.<br />

Die ÖH ist ebenfalls hilfreich dabei, wenn es darum geht, andere Studierende kennenzulernen, die<br />

bereits Erfahrungen mit Mobilitäts- bzw. Austauschprogrammen gemacht haben.<br />

Studierende, die ihr gesamtes Studium im Ausland betreiben, sind nicht Mitglieder der ÖH. Das<br />

Serviceangebot ist daher auf diese Personen nicht speziell ausgelegt.<br />

http://www.oeh.ac.at; e-mail: oeh@oeh.at<br />

Taubstummengasse 7-9 / 4. Stock; A-1040 Wien<br />

Tel. 01- 310 88 80<br />

(nächste U-Bahn-Station U 1 „Taubstummengasse“)<br />

► Österreichischer Austauschdienst (ÖAD)<br />

Der Verein „Österreichischer Austauschdienst (ÖAD) - Agentur <strong>für</strong> Internationale Bildungs- und<br />

<strong>Wissenschaft</strong>skooperation“ wurde im Jahr 1961 als Verein von der Österreichischen Rektorenkonferenz<br />

mit dem Zweck gegründet, ausländische Studierende bei ihrem Aufenthalt in Österreich zu<br />

unterstützen. Ab 2009 wird der ÖAD in einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GesmbH)<br />

organisiert sein.<br />

Heute erfüllt der ÖAD über die Ziele aus der Gründungsphase weit hinausgehend als größte<br />

österreichische gemeinnützige Agentur im Dienst des internationalen Austausches von Studierenden<br />

und <strong>Wissenschaft</strong>ern zahlreiche weitere Aufgaben:<br />

� Durchführung von Stipendienprogrammen des <strong>Bundesministerium</strong>s <strong>für</strong> <strong>Wissenschaft</strong> und<br />

Forschung (BMWF), aus Mitteln der österreichischen Entwicklungszusammenarbeit (OEZA)<br />

sowie anderer Geldgeber und Betreuung der Stipendiat/innen und Gastforscher/innen während<br />

25


<strong>Stichwort</strong>? <strong>Auslandsstudium</strong>!<br />

ihres Österreichaufenthalts sowie deren Nachbetreuung nach Heimkehr � Stipendien- und<br />

Forschungsförderungsdatenbank http://www.grants.at<br />

� Nationalagentur <strong>für</strong> das Europäische Bildungs- und Mobilitätsprogramm LEBENSLANGES<br />

LERNEN � http://www.lebenslanges-lernen.at<br />

� Betreuung von Drittstaatenprogrammen der Europäischen Union �<br />

�<br />

http://www.oead.at/3staaten<br />

Betreuung und Administration der Aktionen „Österreich-Slowakei“, „Österreich-Tschechien“<br />

und „Österreich-Ungarn“<br />

� National CEEPUS Office � http://www.ceepus.at<br />

� Betreuung und Administration der <strong>Wissenschaft</strong>lich-Technischen Abkommen (WTZ) �<br />

http://www.oead.at/wtz<br />

� Betrieb von Vorstudienlehrgängen in den Universitätsstädten Wien, Graz und Leoben �<br />

Wien: http://www.vwu.at, Graz: http://www.vgu.at<br />

� Marketingaktivitäten <strong>für</strong> den Hochschulstandort Österreich<br />

� Informationstätigkeit <strong>für</strong> ausländische Studierende und Gastforscher/innen �<br />

�<br />

http://www.oead.at/_oesterreich<br />

Lobbying zur Förderung der (akademischen) Mobilität<br />

� Vernetzung und Kooperation mit anderen internationalen (Austausch)Organisationen<br />

Wohnraumvermittlung <strong>für</strong> ausländische Studierende (insbes. Erasmus-Studierende) und<br />

Gastforscher/innen � http://www.housing.oead.atDie Zentrale Geschäftsstelle des ÖAD befindet sich<br />

in Wien. Der ÖAD betreibt darüber hinaus Geschäftsstellen in den Universitätsstädten Graz, Leoben,<br />

Klagenfurt, Linz, Salzburg und Innsbruck.<br />

http://www.oead.at<br />

e-Mail: info@oead.at<br />

Österreichischer Austauschdienst (ÖAD),<br />

Agentur <strong>für</strong> Internationale Bildungs- und <strong>Wissenschaft</strong>skooperation<br />

Alser Straße 4/1/3/8, A-1090 Wien<br />

Tel.: +43 1 / 4277-28101; Fax: +43 1 / 4277-9281<br />

(nächstgelegene U-Bahn-Stationen: U 2 „Schottentor / Universität“)<br />

► Ombudsdienste / -stellen <strong>für</strong> Studierende (dezentral, zentral)<br />

An einigen Universitäten in Österreich sind im Laufe der letzten Jahre (dezentrale) Ombuds-Dienste<br />

<strong>für</strong> Studierende in den Satzungen bzw. Organisationsplänen dieser Universitäten verankert bzw. auch<br />

tatsächlich eingerichtet worden und in Betrieb gegangen. Diese Stellen können von Studierenden (und<br />

anderen Angehörigen) der Universitäten und Hochschulen kontaktiert und mit Anliegen, Fragen,<br />

Problemen und Missständen befasst werden. Nähere Informationen über den Umsetzungsstand bei der<br />

Einrichtung dieser Stellen und ihre Aufgabengebiete gibt die Studierendenanwaltschaft unter<br />

san@bmwf.gv.at.<br />

Die Studierendenanwaltschaft als zentrale Ombudsstelle <strong>für</strong> den gesamten tertiären<br />

Bildungsbereich steht mit diesen Einrichtungen in Kontakt und bietet ebenfalls seine<br />

Vermittlerdienste bzw. Mithilfe bei Problemen und Missständen vor Ort an.<br />

26


<strong>Stichwort</strong>? <strong>Auslandsstudium</strong>!<br />

Die Studierendenanwaltschaft steht darüber hinaus auch Studierenden an Fachhochschulen und<br />

Pädagogischen Hochschulen zur Verfügung sowie <strong>für</strong> Problemfälle, die sich aus dem Wechsel von<br />

einem Hochschulsektor in einen anderen oder bei der Fortsetzung eines Studiums in einem anderen<br />

Tertiärsektor (z.B. ein Doktoratsstudium an einer Universität nach dem Abschluss eines<br />

Masterstudiums an einer Fachhochschule) ergeben (könnten).<br />

Auch in etlichen europäischen Ländern gibt es - gesetzlich verpflichtend bzw. geregelt -<br />

Ombudsstellen, so z.B. in Spanien die so genannten defensores universitarios (<strong>für</strong> alle<br />

Universitätsangehörigen zuständig) oder defensores de los estudiantes (nur <strong>für</strong> Studierende bzw.<br />

studierendenbezogene Themen zuständig), oder den studentskog pravobranitelja<br />

(Studentenombudsmann) in Kroatien. Aber auch auf Eigenititiative der Institutionen gibt es<br />

vergleichbare Stellen in Italien (difensore degli studenti) oder in Frankreich (mediateurs). Sie alle<br />

fungieren als Ansprechstellen <strong>für</strong> Probleme und Misstände an Hochschulen und sollen in den<br />

Konflikten außerhalb formeller Verfahren vermittelnd tätig werden.<br />

In England und Wales gibt es seit 2004 das Office of the Independent Adjudicator in Higher<br />

Education (OIAHE), das im Falle von echten Missständen auch Kompensationen gegen<br />

Hochschulinstitutionen verfügen kann (http://www.oiahe.org).<br />

Organisiert sind die hochschulischen Ombudsstellen in Europa innerhalb des European Network for<br />

Ombudsmen in Higher Education (ENOHE), das einmal pro Jahr eine Konferenz zu einschlägigen<br />

Themen aus dem Bereich Vermittlung, Konfliktlösung und Mediation im Hochschulbereich abhält<br />

(2003 in Amsterdam, 2004 in Madrid, 2005 in Wien, 2006 in Zürich, 2007 in Antwerpen, 2008 in<br />

London, 2009 in Hamburg). Mehr Informationen unter:<br />

http://www.enohe.eu<br />

► Ploteus<br />

heißt das Portal der Europäischen Kommission <strong>für</strong> Lernangebote in Europa, das weitreichende<br />

Informationen zu europäischen Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten bietet. Ploteus möchte die<br />

Navigation zwischen den bestehenden Informationsressourcen <strong>für</strong> Lernangebote erleichtern und<br />

informiert über europäische Bildungssysteme, Austausch- & Fördermöglichkeiten, Lernangebote,<br />

weiterführende Kontakte und spezifische Länderinformationen.<br />

Details: heißt das Portal der Europäischen Kommission <strong>für</strong> Lernangebote in Europa, das<br />

weitreichende Informationen zu europäischen Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten bietet. Ploteus<br />

möchte die Navigation zwischen den bestehenden Informationsressourcen <strong>für</strong> Lernangebote<br />

erleichtern und informiert über europäische Bildungssysteme, Austausch- & Fördermöglichkeiten,<br />

Lernangebote, weiterführende Kontakte und spezifische Länderinformationen. Mehr Details unter:<br />

http://www.europa.eu.int/ploteus<br />

► Qualitätssicherung („Quality Assurance“)<br />

ist eines der Hauptelemente im so genannten „Bologna-Prozess“ zur Herausbildung eines<br />

europäischen Hochschulraumes bis 2010.<br />

Innerhalb der an diesem Prozess teilnehmenden Länder sollen in den nächsten Jahren europa-weite<br />

Qualitätsstandards analysiert und definiert werden. Als Voraussetzung dazu ist u. a. die Ausarbeitung<br />

vergleichbarer Methoden und Kriterien <strong>für</strong> die Bewertung von Lehre und Forschung erforderlich.<br />

Auch der Auf- und Ausbau von Qualitätssicherungseinrichtungen im Hochschulbereich ist ein<br />

Bestandteil.<br />

Zur hochschulischen Qualitätssicherung gab es bereits 1998 eine einschlägige Empfehlung des<br />

Europäischen Rates „betreffend die europäische Zusammenarbeit zur Qualitätssicherung in der<br />

27


<strong>Stichwort</strong>? <strong>Auslandsstudium</strong>!<br />

Hochschulbildung“ (veröffentlicht im Amtsblatt der europäischen Gemeinschaften L 270/56 vom 7.<br />

Oktober 1998; zugänglich unter<br />

http://europa.eu.int/eur-lex/pri/de/oj/dat/1998/l_270/l_27019981007de00560059.pdf).<br />

Seither hat sich in Reaktion auf die Bologna–Erklärung von 1999 das European Network for Quality<br />

Assurance in Higher Education (ENQA) herausgebildet. Dieses Netzwerk hat zum Thema<br />

Qualitätssicherung ausführlich Dokumentationen vorgelegt und ist führend in der Bearbeitung dieses<br />

Themas auf europäischer Ebene.<br />

Weitere Informationen gibt es auf den folgenden Homepages:<br />

http://www.enqa.net/index.html<br />

http://www.jointquality.org/<br />

http://www.inqaahe.nl/<br />

http://www.ia-up.org/papers.htm<br />

Die Studierendenanwaltschaft ist eine die Umsetzung des Bologna-Prozesses unterstützende<br />

Maßnahme im Bereich der Qualitätssicherung im Hochschulalltag, wobei besonderer Schwerpunkt auf<br />

die Beziehungen der Studierenden zu den Institutionen und umgekehrt gelegt wird.<br />

Alle drei großen Sektoren in der Hochschulbildung in Österreich sind zur Qualitätssicherung<br />

verpflichtet: die öffentlich-rechtlichen Universitäten neuerdings durch § 14(1) Universitätsgesetz<br />

2002: „Die Universitäten haben zur Qualitäts- und Leistungssicherung ein eigenes<br />

Qualitätsmanagementsystem aufzubauen“.<br />

Für Qualitätssicherung im Bereich der Privatuniversitäten ist der Akkreditierungsrat<br />

(http://www.akkreditierungsrat.at) zuständig.<br />

Bei den Fachhochschulen / Fachhochschul-Studiengängen ist der Fachhochschulrat<br />

(http://www.fhr.ac.at) qualitätssichernd im Rahmen der Akkreditierung, der Evaluierung von<br />

fachhochschulischen Institutionen und FH-Studiengängen sowie der Re-Akkreditierung als zuständige<br />

Behörde tätig. Unter den Zielen und leitenden Grundsätzen von Fachhochschul-Studiengängen<br />

(FHStG 1993 § 3 (2) findet sich u. a. auch die Bewertung der Lehrveranstaltungen durch die<br />

Studierenden, explizit sollen die Bewertungsergebnisse der Qualitätssicherung dienen.<br />

Die Pädagogischen Hochschulen haben zur Qualitäts- und Leistungssicherung ein eigenes<br />

Qualitätsmanagementsystem aufzubauen und regelmäßig Evaluierungen vorzunehmen. Gegenstand<br />

der Evaluierung sind die Aufgaben und Tätigkeiten sowie das gesamte Leistungsspektrum der Pädagogischen<br />

Hochschule. Darüber hinaus haben die Studienkommissionen der künftigen Pädagogischen<br />

Hochschulen Maßnahmen der Evaluation und der Qualitätssicherung der Studienangebote zu setzen.<br />

Seit dem Frühjahr 2004 gibt es die Österreichische Qualitätssicherungsagentur (AQA) als<br />

Serviceeinrichtung zur Qualitätssicherung und Evaluierung an Universitäten und Fachhochschulen.<br />

AQA wurde auf gemeinsame Initiative der Österreichischen Rektorenkonferenz, der<br />

Fachhochschulkonferenz, des Vereins der Privatuniversitäten, der Hochschülerschaft und des (damals)<br />

<strong>Bundesministerium</strong>s <strong>für</strong> Bildung, <strong>Wissenschaft</strong> und Kultur als gemeinnütziger Verein 2001/02 ins<br />

Leben gerufen. Die AQA<br />

� berät und unterstützt tertiäre Bildungseinrichtungen bei der Entwicklung und der Umsetzung<br />

von Qualitätssicherungsmaßnahmen,<br />

� organisiert und koordiniert die Evaluierung von Lehre und Organisation,<br />

� erarbeitet Qualitätsstandards und zertifiziert Qualitätsmanagementkonzepte <strong>für</strong><br />

Bildungseinrichtungen,<br />

� trägt zur Know-how- und Kompetenzentwicklung im Bereich der Qualitätssicherung und des<br />

Qualitätsmanagement bei.<br />

28


<strong>Stichwort</strong>? <strong>Auslandsstudium</strong>!<br />

Österreichische Qualitätssicherungsagentur / Austrian Agency for Quality Assurance;<br />

Wickenburggasse 26, A-1080 Wien;<br />

Telefon/Fax Tel.: +43-1-319 44 50-0; Fax: +43-1-319 44 50-20;<br />

E-Mail: office@aqa.ac.at; Webseite: www.aqa.ac.at<br />

(nächstgelegene U-Bahn-Stationen: U2 „Schottentor/Universität“, U6 „Alser Straße“)<br />

► Reisekosten<br />

werden bei den meisten Stipendienprogrammen nicht zusätzlich gefördert und sind daher aus den<br />

Stipendienmitteln zu tragen. Einige Programme haben aber eigene so genannte Reisestipendien, bei<br />

denen ausschließlich die Reisekosten in einer bestimmten Höhe getragen werden, nähere Details sind<br />

den Bestimmungen der stipendienvergebenden Stellen zu entnehmen.<br />

Um Reisekosten gering zu halten werden von Studierenden gerne Billigfluglinien benützt. Diese<br />

haben allerdings lange Vorlauffristen bei der Buchung der Flüge, teilweise werden auch hohe<br />

Zusatzgebühren (z.B. <strong>für</strong> Übergepäck u. ä.) verlangt, Vergleichsrecherchen, z. B. über die Internet-<br />

Suchmaschine http://www.checkfelix.com sind zu empfehlen.<br />

► Semestereinteilung (Fristen)<br />

Das Studienjahr an tertiären Bildungseinrichtungen im Inland besteht generell aus dem<br />

Wintersemester, dem Sommersemester und der lehrveranstaltungsfreien Zeit.<br />

Das Studienjahr beginnt in Österreich an Universitäten am 1. Oktober und endet am 30. September<br />

des folgenden Jahres, genaue Termine <strong>für</strong> Zulassungsfristen stehen unter<br />

http://www.bmwf.gv.at/universitaeten/studieren/fristen_2008_09_ws.xml<br />

Abweichende Zeiten der Semestereinteilung gibt es bei den österreichischen Fachhochschulen /<br />

Fachhochschul-Studiengängen.<br />

Das Studienjahr an den österreichischen Pädagogischen Hochschulen beginnt am 1. Oktober und<br />

endet am 30. September des Folgejahres. Wie im universitären Bereich besteht es aus dem<br />

Wintersemester, dem Sommersemester und der lehrveranstaltungsfreien Zeit.<br />

An ausländischen Hochschuleinrichtungen gibt es zum Teil große Abweichungen von der<br />

Semestereinteilung im Inland. Nordeuropäische Universitäten beginnen bereits im August mit dem<br />

Studienbetrieb, südeuropäische erst mit Herbstbeginn.<br />

Diese Unterschiede sollten bei der Detailplanung des Auslandsstudienaufenthaltes unbedingt<br />

berücksichtigt werden. Vor allem empfiehlt es sich, administrative Fristen an der Heimatinstitution<br />

inklusive Verlängerungsfristen (Fortsetzungsmeldungen, Inskription) genau zu erfragen und<br />

notwendige Verwaltungsakte zeitgerecht zu beantragen bzw. durchführen zu lassen.<br />

► Sprachkenntnisse, Nachweis der<br />

Für das Studium im fremdsprachigen Ausland sind entweder schon im Auswahlverfahren an der<br />

Heimatinstitution (Bewerbungsschreiben, Auswahl-Interview) oder beim Zulassungsverfahren an der<br />

Gastinstitution entsprechende Sprachkenntnisse des Ziellandes nachzuweisen.<br />

Bei einigen Stipendienprogrammen gibt es die Möglichkeit der finanziellen Unterstützung <strong>für</strong><br />

sprachvorbereitende Kurse (z.B. bei ERASMUS), dabei handelt es sich jedoch nur um Zuschüsse, die<br />

nicht voll kostendeckend sind.<br />

29


► Stipendien<br />

<strong>Stichwort</strong>? <strong>Auslandsstudium</strong>!<br />

Neben der Familien- (siehe http://www.help.gv.at/16/160800_f.html) und der Studienbeihilfe (siehe<br />

http://www.stipendium.at) gibt es weitere Arten der finanziellen Unterstützung <strong>für</strong> das Studium<br />

(teilweise auch im Ausland), wie Leistungsstipendien, Förderstipendien, Forschungsstipendien,<br />

Stipendien aus Stiftungen und Vereinen sowie Interessensgemeinschaften, von Ländern,<br />

Städten, Verbänden, Parteien, Stiftungen und Privaten. Nähere Auskünfte finden sich z.B. auf den<br />

Internetseiten der Universitäten.<br />

Informationen speziell zu Auslandsstipendien <strong>für</strong> österreichische Studierende geben die Webpages:<br />

http://www.oead.at/_ausland/index.html bzw.<br />

http://www.grants.at<br />

Eine Datenbank über verschiedenste Förderungsmaßnahmen (<strong>für</strong> Einzelpersonen und auch <strong>für</strong><br />

Projekte) ist im „Förderkompass – ein Service des Technologie-Ministers“ enthalten:<br />

http://www.foerderkompass.at/sixcms/detail.php/template/fkindex<br />

Finanzielle Förderung <strong>für</strong> Einzelpersonen ist mit Leistungs- und Erfolgsnachweis, deren Zuerkennung<br />

mit einer bestimmten Vorlaufzeit verbunden (mindestens ein Semester).<br />

► Studierendenheime<br />

bieten an allen großen, aber auch mittleren und kleineren Studienstandorten Österreichs und im<br />

Ausland eine beliebte Wohnform unter den Studierenden aller tertiären Bildungseinrichtungen.<br />

Das Wohnen in einem Studentenheim erleichtert vor allem die Orientierung am (zunächst noch)<br />

fremden Studienort und das Zurechtfinden, man lernt andere Studierende – meist auch<br />

Studienanfänger/innen – kennen.<br />

Für Plätze in Studierendenheimen im gewählten Gastland und am dortigen Studienort helfen die<br />

jeweiligen Betreuungseinrichtungen <strong>für</strong> internationale Kooperationen vor Ort.<br />

► Studienbeitrag (an österreichischen Universitäten, Fachhochschulen,<br />

Pädagogischen Hochschulen)<br />

Seit dem Wintersemester 2001/02 wird <strong>für</strong> das Studium an öffentlich-rechtlichen Universitäten und<br />

an Fachhochschulen / Fachhochschul-Studiengängen (zu letzteren gibt es einige Ausnahmen) pro<br />

Semester ein Studienbeitrag in der Höhe von € 363,36 (österreichische Studierende und Österreichern<br />

gleichgestellte Staatsangehörige von EU- und EWR-Mitgliedsstaaten sowie der Schweiz, ferner <strong>für</strong><br />

bestimmte von den Universitäten entsprechend festgelegten weiteren Kategorien) eingehoben.<br />

An öffentlich-rechtlichen Universitäten wird von anderen internationalen Studierenden<br />

einschließlich staatenloser und solcher mit ungeklärter Staatsbürgerschaft € 726,72 pro Semester<br />

eingehoben (Allfällige abweichende Regelungen z.B. betreffend Refundierungen oder Befreiungen<br />

können die Universitäten selbst festlegen!).<br />

An Fachhochschulen / Fachhochschul-Studiengängen zahlen alle internationalen Studierenden<br />

gleich viel wie Inländer (€ 363,36 pro Semester). Dort, wo Studienbeiträge verlangt werden, müssen<br />

internationale Studierende die Studienbeiträge in derselben Höhe entrichten wie inländische<br />

Studierende. Genauere Informationen erteilen die FH-Studiengänge.<br />

Sämtliche im Universitätsbereich geltenden Verordnungen zum Themengebiet Studienbeiträge oder<br />

Studiengebühren sind auf den FH-Sektor nicht übertragbar.<br />

30


<strong>Stichwort</strong>? <strong>Auslandsstudium</strong>!<br />

Für die Refundierung bereits bezahlter Studiengebühren im FH - Sektor gibt es keine einheitliche<br />

Regelung. Studierende haben die Möglichkeit, sich auf privatrechtlichem Wege mit den Erhaltern von<br />

FH - Studiengängen über eine Refundierung zu einigen. Der Fachhochschulrat empfiehlt den Erhaltern<br />

von FH - Studiengängen im Sinne der Interessen der Studierenden, eine kulante Vorgangsweise zu<br />

wählen und die Bedingungen <strong>für</strong> die Rückerstattung der Studienbeiträge festzulegen und diese<br />

gegenüber Bewerberinnen und Bewerbern sowie gegenüber Studierenden vor Abschluss der<br />

Ausbildungsverträge transparent und publik zu machen.<br />

Studierende an öffentlichen Pädagogischen Hochschulen haben seit 2007/08 <strong>für</strong> jedes Semester eines<br />

Erststudiums einen Studienbeitrag in der Höhe von € 363,36 (österreichische Staatsbürger und<br />

Gleichgestellte) bzw. in der Höhe von € 726,72 (internationale Studierende) zu entrichten.<br />

Das Studium an Privatuniversitäten in Österreich kostet zwischen € 125,- pro Semester bis zu €<br />

44.000,- <strong>für</strong> ein komplettes Bachelor - Programm.<br />

Für Universitäten gilt: Mit dem Studienbeitrag gemeinsam werden der so genannte<br />

Studierendenbeitrag ("ÖH - Beitrag", € 15,50 pro Semester) und allfällige Sonderbeiträge (dzt.<br />

Prämie <strong>für</strong> Unfall- und Haftpflichtversicherung Studierender, "Versicherungsbeitrag", € 0,36 pro<br />

Semester) eingehoben. Falls so vorgeschrieben ist die Entrichtung der genannten drei Beträge in<br />

einer Summe die Voraussetzung zur Studienzulassung oder zur Studienfortsetzung. Wird der<br />

vorgeschriebene Betrag an Universitäten nicht spätestens in der Nachfrist (Österreich-weit der 30.<br />

November <strong>für</strong> das jeweilige Wintersemester bzw. der 30. April <strong>für</strong> das Sommersemester) eingezahlt,<br />

erlischt die Zulassung zum Studium bzw. kommt die Erstzulassung als neue/r Studierende/n nicht<br />

zustande.<br />

Erlagscheine werden den Studierenden an den meisten Universitäten jedes Semester aufgrund der<br />

zuletzt gemeldeten Adresse (siehe Eintragung „Studienadresse“) zugesandt. Erstzugelassene<br />

Studierende erhalten in der Regel die erforderlichen Unterlagen und Hinweise anlässlich der<br />

Einreichung ihres Zulassungsantrages an der Universität.<br />

Nach dem Einlangen der Information über den Eingang des Gesamtbetrages auf dem<br />

Studienbeitragskonto der Universität (dies kann von zwei Arbeitstagen bis im Extremfall ca. zwei<br />

Wochen dauern) wird die Fortsetzungsmeldung <strong>für</strong> alle offenen Studien an der betreffenden<br />

Universität durchgeführt.<br />

Der/dem Studierenden an einer Universität werden in der Regel Studienblatt und<br />

Studienbestätigungen sowie das Semesteretikett <strong>für</strong> den Ausweis <strong>für</strong> Studierende per Post<br />

übermittelt oder können bei elektronischer Einzahlung per quick card / student card / Bankomat-Karte<br />

vom/von der Studierenden an der Universität vor Ort (Studienabteilung) bezogen werden.<br />

Bei gleichzeitiger Zulassung bzw. Fortsetzung an zwei oder mehreren österreichischen Universitäten<br />

ist darauf zu achten, dass die Einzahlung des vorgeschriebenen Beitrages nur an jener Universität<br />

wirkt, an der bezahlt wird. Die Zulassung bzw. Meldung der Fortsetzung an weiteren österreichischen<br />

Universitäten müssen die Studierenden, und zwar im Falle der gewünschten Fortsetzung, jedes<br />

Semester persönlich durchführen (dies geschieht entweder mittels Meldungsblatt, SB-Terminal,<br />

Internet etc. und variiert von Universität zu Universität).<br />

Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die ausschließlich Universitätslehrgänge bzw.<br />

Vorbereitungslehrgänge an den Universitäten der Künste besuchen, haben nur den<br />

Studierendenbeitrag und das <strong>für</strong> den Lehrgang vorgesehene Unterrichtsgeld zu entrichten. Die<br />

Bezahlung des Studienbeitrages entfällt.<br />

Bei Studien an zwei oder mehreren Universitäten kann die Höhe der Vorschreibung aus verschiedenen<br />

Gründen differieren, in diesem Fall ist der höchste vorgeschriebene Betrag <strong>für</strong> eine Meldung der<br />

Fortsetzung des Studiums an zwei oder mehreren Universitäten einzuzahlen.<br />

Bei gleichzeitigem Studium an einer Universität und an einer Fachhochschule ist der Studienbeitrag<br />

an beiden Institutionen zu entrichten (ausgenommen bei jenen Fachhochschulen, die keine<br />

Studienbeiträge einheben. Hinweise auf ausgenommene Fachhochschulen / Fachhochschul-<br />

Studiengänge unter www.fhr.ac.at).<br />

31


<strong>Stichwort</strong>? <strong>Auslandsstudium</strong>!<br />

Keinen Studienbeitrag an Universitäten zu bezahlen haben:<br />

� Studierende aus den wenigsten entwickelten Ländern<br />

� Studierende, die ausschließlich Universitätslehrgänge besuchen (sie zahlen Unterrichtsgeld<br />

und den ÖH-Beitrag samt Versicherungsbeitrag)<br />

Studierende an Universitäten der Künste, die nur an Vorbereitungslehrgängen teilnehmen (sie zahlen<br />

den ÖH-Beitrag samt Versicherungsbeitrag)<br />

beurlaubte Studierende (sie bezahlen nur den ÖH-Beitrag samt Versicherungsbeitrag)<br />

Auf Antrag erlassen werden kann der Studienbeitrag <strong>für</strong> Studierende an Universitäten<br />

insbesondere:<br />

� Studierenden, die Studien oder Praxiszeiten im Rahmen von transnationalen, EU-, staatlichen<br />

oder universitären Mobilitätsprogrammen im Ausland absolvieren;<br />

� Studierenden ausländischer Universitäten, die Studien oder Praxiszeiten im Rahmen von<br />

transnationalen, EU-, staatlichen oder universitären Mobilitätsprogrammen an inländischen<br />

Universitäten absolvieren;<br />

� ausländischen Studierenden, deren dort zuletzt besuchte Institution mit der/den<br />

österreichischen Universität/en ein Partnerschaftsabkommen abgeschlossen hat, welches auch<br />

den gegenseitigen Erlass des Studienbeitrages vorsieht sowie Studierenden aus den am<br />

wenigsten entwickelten Ländern (diese sind durch Verordnung festzulegen);<br />

� Konventionsflüchtlingen;<br />

Weitere Erlass-Möglichkeiten können von den Universitäten in den Satzungen selbst festgelegt<br />

werden und sind im Mitteilungsblatt der Universität bzw. auf der Homepage der Universität<br />

veröffentlicht.<br />

► Studienbeiträge / Studiengebühren an ausländischen Universitäten und<br />

Hochschulen<br />

Studienbeiträge / Studiengebühren sind in vielen Ländern Europas und in Übersee (vor allem in den<br />

USA, in Kanada und in Australien) ein wesentlicher Bestandteil der Hochschulfinanzierung. In<br />

einigen anderen Ländern hingegen sind sie nicht verankert oder deren Einführung in nächster Zeit<br />

geplant (so z.B. in den skandinavischen Ländern). In manchen Ländern wurden oder werden sie<br />

gerade abgeschafft (wie z.B. im deutschen Bundesland Hessen).<br />

Im Rahmen von vereinbarten Austausch-Programmen sind sowohl hinausgehende als auch<br />

hereinkommende Studierende von allfälligen Beiträgen zu befreien. Für ERASMUS-Studierende ist<br />

dies in der so genannten ERASMUS-Charta festgelegt.<br />

► Studienförderung<br />

ist eine staatliche Förderung, die im Studienförderungsgesetz ihre rechtliche Grundlage hat (voller<br />

Wortlaut unter http://www.stipendium.at/, „Studienförderungsgesetz“ anklicken!).<br />

Die Vergabe erfolgt durch die Studienbeihilfenbehörde.<br />

Der Anspruch auf Studienbeihilfe hängt ab von:<br />

� sozialer Förderungswürdigkeit<br />

Einkommen (eigenes / elterliches / Ehepartner/inne/n) und Familiensituation<br />

� Studienerfolg<br />

32


<strong>Stichwort</strong>? <strong>Auslandsstudium</strong>!<br />

Einhaltung der gesetzlichen Studienzeit (abhängig vom Studium)<br />

� Staatsbürgerschaft<br />

österreichische Staatsbürger/innen (unter bestimmten Voraussetzungen sind auch ausländische<br />

Studierende bezugsberechtigt).<br />

Erstanträge sind innerhalb bestimmter Fristen bei den zuständigen Stipendienstellen (in Wien, Graz,<br />

Innsbruck, Linz, Salzburg und Klagenfurt) zu stellen, Folgeanträge können auch elektronisch gestellt<br />

werden („System-Antrag“).<br />

Bei mehreren gleichzeitig betriebenen Studien (z.B. an zwei verschiedenen Universitäten oder an einer<br />

Universität und an einer Fachhochschule) kann nur ein Studium gefördert werden.<br />

Beihilfen <strong>für</strong> ein <strong>Auslandsstudium</strong><br />

Studierende haben an Universitäten, Universitäten der Künste, Fachhochschulen bzw. Fachhochschul-<br />

Studiengängen während eines <strong>Auslandsstudium</strong>s <strong>für</strong> die Dauer von höchstens vier Semestern<br />

(Studierende von Pädagogischen Hochschulen in der Dauer von höchstens zwei Semestern) weiterhin<br />

Anspruch auf Studienbeihilfe.<br />

Studienbeihilfenbezieher, die im Rahmen ihres Studiums an einer österreichischen Universität ein<br />

anrechenbares <strong>Auslandsstudium</strong> absolvieren, haben unter bestimmten Voraussetzungen <strong>für</strong> höchstens<br />

20 Monate Anspruch auf eine zusätzliche Beihilfe <strong>für</strong> das <strong>Auslandsstudium</strong>. Studierende der<br />

Pädagogischen Hochschulen haben unter bestimmten Voraussetzungen <strong>für</strong> höchstens 12 Monate<br />

Anspruch auf eine zusätzliche Beihilfe <strong>für</strong> das <strong>Auslandsstudium</strong>.<br />

Studierende an Universitäten, Universitäten der Künste, Fachhochschulen bzw. Fachhochschul-<br />

Studiengängen müssen den ersten Studienabschnitt bzw. zwei Semester abgeschlossen haben,<br />

Studierende an Pädagogischen Hochschulen das zweite Semester.<br />

Die Studienbeihilfe <strong>für</strong> das Inland wird während des <strong>Auslandsstudium</strong>s weiter bezahlt.<br />

Mobilitätsstipendium<br />

Eine völlig neue Maßnahme der Novelle 2008 des Studienförderungsgesetzes stellt das<br />

Mobilitätsstipendium dar. Es berücksichtigt die Tatsache, dass Studierende im zunehmenden Maße<br />

ein ganzes Studium außerhalb Österreichs absolvieren.<br />

Durch diese neue Förderungsmaßnahme können Studien, die zur Gänze an einer staatlich anerkannten<br />

Universität, Fachhochschule oder Pädagogischen Hochschule in Ländern des Europäischen<br />

Wirtschaftsraumes oder in der Schweiz betrieben werden, in vollem Umfang ab dem Studienjahr<br />

2008/09 staatlich unterstützt werden.<br />

Mobilitätsstipendien werden analog den Kriterien <strong>für</strong> die Studienbeihilfe von der<br />

Studienbeihilfenbehörde nach den Richtlinien des Bundesministers <strong>für</strong> <strong>Wissenschaft</strong> und Forschung<br />

zuerkannt.<br />

Weitere begleitende Förderungsmaßnahmen sind die Reisekostenzuschüsse und die<br />

Sprachstipendien, die zur Vorbereitung auf ein <strong>Auslandsstudium</strong> dienen sowie die Verlängerung der<br />

Anspruchsdauer auf Studienbeihilfe bei Absolvierung eines <strong>Auslandsstudium</strong>s und Zuschüsse <strong>für</strong><br />

Kinderbetreuungskosten während eines Auslandsaufenthaltes in der Studienabschlussphase oder<br />

während eines Berufspraktikums im Ausland.<br />

Weiters werden Studierenden zur Förderung von Studien an grenznahen nichtösterreichischen<br />

Universitäten und an nichtösterreichischen Fernuniversitäten Studienunterstützungen gewährt.<br />

Eine umfassende Darstellung der Fördermaßnahmen ist auf der Homepage der<br />

Studienbeihilfenbehörde unter http://www.stipendium.at enthalten.<br />

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<strong>Stichwort</strong>? <strong>Auslandsstudium</strong>!<br />

► Studieren im Ausland (vorübergehend)<br />

wird an österreichischen Universitäten bereits von rund 30% der Absolventinnen und Absolventen<br />

durchgeführt, entweder im Rahmen von strukturierten Austauschprogrammen (wie ERASMUS,<br />

CEEPUS etc.) oder selbst organisiert („Free Mover“).<br />

In vielen Studien werden Auslandsstudienaufenthalte empfohlen, bei manchen sind sie verpflichtend<br />

vorgeschrieben. Mit einem (teilweise nicht unbeträchtlichen) Eigenkostenanteil bei einem<br />

<strong>Auslandsstudium</strong> ist zu rechnen.<br />

In der Vorbereitung des Auslandsstudienaufenthaltes sind maßgebend<br />

die Auswahl des Zielortes (bestimmt durch die Motivationslage, Fremdsprachenerfordernisse und -<br />

kenntnisse sowie die Lebenshaltungskosten vor Ort bzw. allenfalls weiterlaufende Kosten zu Hause)<br />

die Verfügbarkeit von (geförderten) Studienplätzen am Zielort sowie<br />

die Abklärung der Anerkennbarkeit der Auslandsstudienleistungen <strong>für</strong> den Curriculum an der<br />

Heimatinstitution.<br />

Es besteht die Möglichkeit der Befreiung vom Studienbeitrag während des Auslandsaufenthaltes.<br />

Zudem können Studienförderungen ins Ausland transferiert werden. Auch die Kombination von<br />

verschiedenen Förderungen (Bund – Länder- Städte – Private etc.) <strong>für</strong> ein <strong>Auslandsstudium</strong> ist<br />

möglich.<br />

Der Anteil an mobilen Studierenden an österreichischen Fachhochschulen / Fachhochschul-<br />

Studiengängen und Pädagogischen Hochschulen ist ebenfalls ständig im Steigen begriffen.<br />

Erste Anlaufstelle bei der Planung eines Auslandsstudienaufenthaltes sollte das Auslandsbüro oder<br />

der/die Auslandsbeauftragte sein.<br />

► Studieren im Ausland (<strong>für</strong> ein gesamtes Studium)<br />

Auch die Absolvierung eines gesamten Studiums außerhalb Österreichs bei entsprechendem<br />

Interesse oder bei besonderen Umständen ist möglich, z.B. wenn das gewünschte Fach in Österreich<br />

nicht angeboten wird oder aus gravierenden familiären Gründen (Eltern arbeiten im Ausland, ein<br />

Elternteil stammt aus dem Ausland).<br />

Es gelten die im Gastland bestehenden Zulassungs- und Aufenthaltsbestimmungen.<br />

► Studierendenanwaltschaft<br />

ist eine 1997 beim (damaligen) <strong>Bundesministerium</strong> <strong>für</strong> <strong>Wissenschaft</strong> und Verkehr eingerichtete<br />

Institution, die seinerzeit hauptsächlich <strong>für</strong> Auskünfte und Beratungen <strong>für</strong> Studierende an tertiären<br />

Bildungseinrichtungen in Österreich zur Verfügung stand.<br />

Nach einem Entschließungsantrag des Nationalrates im Herbst 2000 und einem Ministerratsvortrag im<br />

Februar 2001 wurde die Studierendenanwaltschaft als Qualitätssicherungsmaßnahme im Alltag der<br />

Universitäten und Hochschulen reorganisiert.<br />

Die Studierendenanwaltschaft ist Gründungsmitglied des European Network for Ombudsmen in<br />

Higher Education (ENOHE), des europäischen Dachverbandes der Hochschulombudsstellen.<br />

Die Studierendenanwaltschaft fungiert als zentrale Einrichtung vor allem als Ombuds- und<br />

Beschwerdestelle <strong>für</strong> Missstände im Lehr- Prüfungs- und Verwaltungsbetrieb an Institutionen des<br />

Tertiärsektors sowie als Vermittlerin in Fällen, die nicht direkt an der Hochschulinstitution gelöst<br />

werden können. Die Studierendenanwaltschaft ist auch politikberatend tätig; sie steht der<br />

Volksanwaltschaft, dem Parlament und dem Rechnungshof <strong>für</strong> Auskünfte zur Verfügung.<br />

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<strong>Stichwort</strong>? <strong>Auslandsstudium</strong>!<br />

http://www.studierendenanwaltschaft.at<br />

Die Studierendenanwaltschaft ist <strong>für</strong> alle in- und ausländischen ordentlichen und außerordentlichen<br />

Studierenden an Universitäten, Kunstuniversitäten sowie an Medizinischen Universitäten, weiters <strong>für</strong><br />

Studierende an Privatuniversitäten, und Fachhochschulen / Fachhochschul-Studiengängen,<br />

Pädagogischen Hochschulen sowie deren Eltern, Angehörige und Partnerinnen und Partner sowie <strong>für</strong><br />

all jene da, die an hochschulischen Themen interessiert sind.<br />

Die Betreuungsarbeit erfolgt kostenlos und unter Wahrung der Anonymität gegenüber Dritten.<br />

Die Studierendenanwaltschaft kann nicht in Berufungen, laufende Verfahren oder gerichtsanhängige<br />

Fälle eingreifen; sie kann auch nicht rechtsfreundlich in Gerichtsverfahren vertreten.<br />

Aktivitäten:<br />

� Informieren: Auf der Homepage http://www.studierendenanwaltschaft.at/ gibt es<br />

in der Rubrik „<strong>Stichwort</strong>? Studium“ Informationen über studienrelevante <strong>Stichwort</strong>e<br />

in der Rubrik „Thema des Monats“ Informationen über anonymisierte Echtfälle<br />

in der Rubrik „SAN aktuell“ aktuelle Meldungen<br />

� Aufmerksam machen: Eine Linksammlung weist auf nützliche Internet-Seiten zu häufig<br />

angefragten Themenbereichen hin, spezielle Eintragungen gibt es zu Fällen bei der<br />

Volksanwaltschaft und zu Höchstgerichtsentscheidungen<br />

� Helfen: Bei Mängeln im Verwaltungs-, Lehr- und Studienbetrieb nimmt die<br />

�<br />

Studierendenanwaltschaft Kontakt mit den Institutionen auf und bemüht sich um<br />

Lösungen.<br />

Vermitteln: Bei Problemen, die an den Institutionen nicht geregelt werden können oder<br />

mehrere Institutionen betreffen, steht die Studierendenanwaltschaft als Vermittlerin<br />

zur Verfügung.<br />

Themenbereiche:<br />

� Allgemeine Studienangelegenheiten (Studienangebote, Studienwahl)<br />

� inländische und transnationale Studierendenmobilität<br />

� Studienrechtliches (Hochschulgesetze, Verordnungen und Erlässe)<br />

� Studienförderung (Beihilfen, Inlands- und Auslandsstipendien)<br />

� Studienbeiträge (Vorschreibung, Einhebung, Befreiung)<br />

� Studienbedingungen (Zulassungsbestimmungen)<br />

� Studierendenheimangelegenheiten<br />

Die Studierendenanwaltschaft steht in engem Kontakt mit der ÖH-Bundes- und den Universitätsvertretungen,<br />

mit Studierendenvertretungen an Fachhochschulen und an Pädagogischen Hochschulen<br />

sowie mit hochschulischen Ombuds - Einrichtungen vor Ort, wo solche bereits existieren.<br />

Kontaktaufnahme:<br />

� per e-mail: san@bmwf.gv.at<br />

� per Telefon: (gebührenfrei) 0800-311 650 (Montag bis Freitag, 9:00 bis 16:00 Uhr)<br />

� per Post: Studierendenanwaltschaft (Minoritenplatz 5, 1014 Wien)<br />

� per Fax: 01/531 20-815533<br />

Es gibt auch die Möglichkeit zu einem persönlichen Gespräch<br />

(nach vorheriger Terminvereinbarung)<br />

(nächstgelegene U-Bahn-Stationen: U 2 „Schottentor / Universität“, U 3 „Herrengasse“)<br />

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► Summer Schools / Sommerkollegs<br />

<strong>Stichwort</strong>? <strong>Auslandsstudium</strong>!<br />

Summer Schools sind in den Sommermonaten (Sommerferien, vorlesungsfreie Zeit), also während der<br />

Zeit zwischen dem Sommersemester und dem Wintersemester, organisierte, oft auch mit speziellen<br />

Stipendien unterstützte Aus- und Weiterbildungskurse. Bei entsprechenden Regelungen können dabei<br />

absolvierte Leistungen auch auf das Studium an der Heimatinstitution angerechnet werden.<br />

In einigen Ländern gibt es mittlerweile auch schon so genannte Winter Schools, die eben in der<br />

vorlesungsfreien Zeit zwischen dem Winter- und dem Sommersemester abgehalten werden.<br />

Bei Sommerkollegs handelt es sich um gemeinsam organisierte Kurse von in- du ausländischen<br />

Institutionen, bei denen gemeinsam jeweils die Sprache/n des jeweils anderen Landes gemeinsam<br />

vertieft werden sollen.<br />

Aktuelle Angebote gibt es in der Stipendiendatenbank http://www.grants.at, weiterführende<br />

Informationen über die Auslandsbüros und Auslandsbeauftragten.<br />

► Versicherungsschutz während eines <strong>Auslandsstudium</strong>s<br />

Bei einem beabsichtigten Auslandsstudienaufenthalt sollte man sich vor Beginn von der Krankenkasse<br />

einen „zwischenstaatlichen Betreuungsschein“ (Urlaubskrankenschein E111) besorgen. Seit Anfang<br />

2006 gilt die Rückseite der E-Card als europäische Krankenversicherungskarte (EKVK). Sie ersetzt<br />

den Urlaubskrankenschein bei Aufenthalten in den 26 anderen EU-Mitgliedsstaaten, in EWR-Staaten<br />

sowie in der Schweiz.<br />

Für Aufenthalte in anderen Ländern empfiehlt es sich, Erkundigungen anzustellen, ob es<br />

zwischenstaatliche Abkommen <strong>für</strong> die medizinische Versorgung gibt; wenn dem nicht der Fall ist,<br />

sollte man gegebenenfalls eine extra Krankenversicherung abschließen (solche werden angeboten von<br />

Versicherungen, Kreditkartenfirmen und Automobilclubs).<br />

► Vizerektor/Vizerektorin <strong>für</strong> internationale Beziehungen<br />

ist an Universitäten jene Person, welche im Rektor/inn/en-Team <strong>für</strong> die internationalen Beziehungen<br />

der Institution zuständig ist. Die Einrichtung einer solchen Funktion ist gesetzlich nicht verpflichtend.<br />

Es können auch andere Bezeichnungen wie z.B. Universitätsbeauftragte/r <strong>für</strong> internationale<br />

Beziehungen o. ä. <strong>für</strong> ähnliche Aufgaben wie nachfolgend beschrieben verwendet werden.<br />

Zu den dabei zu erledigenden Aufgaben gehören u. a. die (Weiter)Entwicklung des Studienangebots<br />

der Institution innerhalb der europäischen Studienarchitektur („Bologna-Prozess“), die<br />

Curriculumsentwicklung sowie die Entwicklungsplanung im Bereich der (transnationalen) Lehre;<br />

weiters die Entwicklung sowie die Koordination von Maßnahmen im Bereich der Hochschuldidaktik<br />

und der neuen Medien in der Lehre. Ebenfalls fallen in seinen/ihren Aufgabenbereich Maßnahmen und<br />

Aktivitäten zur Erhöhung der internationalen Sichtbarkeit der eigenen Institution sowie der<br />

bestehenden Partnerschaften und gemeinsamen Studienprogramme mit anderen in- und ausländischen<br />

Institutionen. Dazu zählen u. a. die Initiierung und das Weiterbetreuen von Studierenden- und<br />

Lehrendenmobilität (inkl. der Zuerkennung von Mobilitätsstipendien), die Initiierung, Verhandlung<br />

und der Abschluss von internationalen Kooperationsabkommen sowie der Abschluss von Verträgen<br />

zur Durchführung internationaler Studienprogramme.<br />

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Weitere Praxis-Broschüren der Studierendenanwaltschaft:<br />

<strong>Stichwort</strong>? Studium!<br />

Für ein Hochschul-Studium gibt es viele gedruckte und elektronische Informationen. Die<br />

Praxis-Broschüre „<strong>Stichwort</strong>? Studium!“ ist eine mehr. Zum ersten Mal 2003 zum „Tag der<br />

offenen Tür“ im Bildungsministerium erschienen, liegt bereits die 11. Auflage vor. Abermals<br />

ergänzt und erweitert, fasst sie Themen, Anliegen und Probleme des Hochschulalltags aus den<br />

speziellen Erfahrungen aus Kontakten mit der Studierendenanwaltschaft in kurzen<br />

Textbeiträgen zusammen. Aus Tausenden von elektronischen Nachrichten, Telefonaten und<br />

persönlichen Gesprächen mit Studierenden, deren Angehörigen, Partnerinnen, Partnern,<br />

Freundinnen und Freunden mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Entscheidungsträgern<br />

an tertiären Bildungseinrichtungen und bei Behörden ist diese Publikation entstanden.


<strong>Stichwort</strong>? Studienbeitrag!<br />

Seit dem Wintersemester 2001/02 sind <strong>für</strong> die meisten Studien in Österreich Studienbeiträge<br />

zu entrichten. So vielschichtig wie das tertiäre Bildungssystem mit Universitäten,<br />

Pädagogischen Hochschulen und Fachhochschulen ist, sind auch die rechtlichen<br />

Bestimmungen zu den Studienbeiträgen. Abhängig von Art des Studiums, Datum der<br />

Einzahlung und Staatsbürgerschaft ergibt sich die tatsächlich zu bezahlende Höhe des<br />

Studienbeitrags.<br />

Diese Praxis-Broschüre setzt sich nicht nur das Ziel darzustellen, in welcher Höhe der<br />

Studienbeitrag zu bezahlen ist, sondern möchte auch sämtliche Möglichkeiten aufzeigen, wie<br />

Studierende den von ihnen bezahlten Betrag wieder zurückerhalten können.<br />

Beide Broschüren können kostenlos bestellt werden:<br />

per E-Mail: san@bmwf.gv.at<br />

per Telefon: 01 / 53 120 - 5544


www.bmwf.gv.at<br />

<strong>Bundesministerium</strong> <strong>für</strong> <strong>Wissenschaft</strong> und Forschung

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