Protokoll der Einwohnergemeinde-Versammlung Zuzgen
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<strong>Protokoll</strong> <strong>der</strong> <strong>Einwohnergemeinde</strong>-<strong>Versammlung</strong> <strong>Zuzgen</strong> vom 21. Juni 2012<br />
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<strong>Protokoll</strong> <strong>der</strong> <strong>Einwohnergemeinde</strong>-<strong>Versammlung</strong> <strong>Zuzgen</strong><br />
vom 21. Juni 2012, 20.00 Uhr, in <strong>der</strong> Turnhalle <strong>Zuzgen</strong><br />
Vorsitz:<br />
<strong>Protokoll</strong>:<br />
Heinz Kim, Gemeindeammann<br />
Renate Kaufmann, Gemeindeschreiberin<br />
Präsenz: Stimmberechtigte Männer 281<br />
Stimmberechtigte Frauen 310<br />
Total Stimmberechtigte 591<br />
Beschlussquorum (1/5 <strong>der</strong> Stimmberechtigten) 119<br />
Anwesende stimmberechtigte Männer 36<br />
Anwesende stimmberechtigte Frauen 13<br />
Total anwesende Stimmberechtigte 49<br />
Gäste 2<br />
T r a k t a n d e n<br />
1. <strong>Protokoll</strong> <strong>der</strong> letzten Gemeindeversammlung vom 25. November 2011<br />
2. Rechenschaftsbericht 2011<br />
3. Rechnung 2011<br />
4. Einbürgerungsgesuch von Schmidt Yvonne<br />
5. Gemeindeanteil am regionalen Hochwasserschutz, Verpflichtungskredit<br />
Fr. 720'000.-- (brutto)<br />
6. Einmaliger Beitrag des Eigenwirtschaftsbetriebes Abwasserbeseitigung für den Anteil<br />
am regionalen Hochwasserschutz <strong>der</strong> Gemeinde <strong>Zuzgen</strong>, Verpflichtungskredit<br />
Fr. 58'000.--<br />
7. Baukredit für die Erschliessung Tierrüti, Verpflichtungskredit Fr. 845'000.--<br />
8. Baukredit für den Neuanschluss Schulstrasse an K494 und eine Teilsanierung <strong>der</strong><br />
westlichen Schulstrasse, Verpflichtungskredit 715'000.--<br />
9. Genehmigung des Schulkreisvertrages Möhlintal über die gemeinsame Führung <strong>der</strong><br />
Oberstufenabteilungen
<strong>Protokoll</strong> <strong>der</strong> <strong>Einwohnergemeinde</strong>-<strong>Versammlung</strong> <strong>Zuzgen</strong> vom 21. Juni 2012<br />
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10. Gesamtrevision Nutzungsplanung: Behandlung <strong>der</strong> Rückweisungsanträge<br />
11. Zusammenschluss <strong>der</strong> Ortsbürgergemeinde <strong>Zuzgen</strong> mit <strong>der</strong> <strong>Einwohnergemeinde</strong><br />
<strong>Zuzgen</strong> auf den 1. Januar 2013 (Abgesetztes Traktandum. Siehe nachstehende Erläuterung<br />
unter „Verhandlungen“)<br />
12. Verschiedenes / Informationen<br />
Verhandlungen<br />
Im Namen des Gemein<strong>der</strong>ates und <strong>der</strong> Verwaltung heisst Gemeindeammann Heinz<br />
Kim die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger - wegen des heftigen Gewitters etwas<br />
verspätet - herzlich zur Rechnungs-Gemeindeversammlung willkommen. Speziell begrüsst<br />
er Yvonne Schmidt, welche das Gemeindebürgerrecht beantragt. Heinz Kim verliest<br />
die Entschuldigungen.<br />
Die Gemeindeversammlung wurde ordnungsgemäss im Bezirksanzeiger einberufen.<br />
Die Einladung mit <strong>der</strong> Traktandenliste wurde rechtzeitig an die Stimmberechtigten zugestellt.<br />
Die Akten lagen in <strong>der</strong> Gemeindekanzlei öffentlich auf.<br />
Heinz Kim erwähnt, dass die Ortsbürgergemeindeversammlung den Zusammenschluss<br />
mit <strong>der</strong> <strong>Einwohnergemeinde</strong> klar abgelehnt hat. Da nicht mit einem Referendum zu<br />
rechnen ist, hat <strong>der</strong> Gemein<strong>der</strong>at beschlossen, das Traktandum 11 „Zusammenschluss<br />
<strong>der</strong> Ortsbürgergemeinde <strong>Zuzgen</strong> mit <strong>der</strong> <strong>Einwohnergemeinde</strong> <strong>Zuzgen</strong> auf den 1. Januar<br />
2013“ von <strong>der</strong> Traktandenliste zu streichen.<br />
Eine weitere Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Traktandenliste wird nicht gewünscht. Alle Beschlüsse unterstehen<br />
dem fakultativen Referendum.<br />
Heinz Kim dankt im Namen des Gemein<strong>der</strong>ates und <strong>der</strong> Verwaltung für das Kommen,<br />
für die Treue und das Interesse an den Geschäften. In Anbetracht <strong>der</strong> vielen Geschäfte<br />
appelliert er an die Rede- und Diskussionsdisziplin.<br />
Heinz Kim erklärt, dass die heutige <strong>Versammlung</strong> wie<strong>der</strong> auf Tonband aufgenommen<br />
werden soll. Nach <strong>der</strong> <strong>Protokoll</strong>ierung werden die Aufnahmen gelöscht. Gegen die Tonbandaufnahmen<br />
werden keine Einwände erhoben.<br />
Als Stimmenzähler werden Thomas Gsell und Werner Sacher bestimmt.<br />
Traktandum 1<br />
<strong>Protokoll</strong> <strong>der</strong> letzten Gemeindeversammlung vom<br />
25. November 2011<br />
Das <strong>Protokoll</strong> <strong>der</strong> letzten <strong>Einwohnergemeinde</strong>versammlung vom 25. November 2011<br />
konnte von <strong>der</strong> Homepage www.zuzgen.ch heruntergeladen o<strong>der</strong> während <strong>der</strong> öffentlichen<br />
Auflage in <strong>der</strong> Gemeindekanzlei eingesehen werden.
<strong>Protokoll</strong> <strong>der</strong> <strong>Einwohnergemeinde</strong>-<strong>Versammlung</strong> <strong>Zuzgen</strong> vom 21. Juni 2012<br />
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Nachdem die Diskussion nicht gewünscht wird, lässt Gemeindeammann Heinz Kim<br />
über das <strong>Protokoll</strong> abstimmen.<br />
Abstimmung<br />
Das <strong>Protokoll</strong> wird mit grossem Mehr, ohne Gegenstimme, genehmigt.<br />
Heinz Kim dankt <strong>der</strong> Gemeindeschreiberin für die <strong>Protokoll</strong>ierung.<br />
Traktandum 2 Rechenschaftsbericht 2011<br />
Heinz Kim erläutert den Rechenschaftsbericht 2011 mündlich und zeigt diverse statistische<br />
Aufstellungen über das vergangene Jahr.<br />
Die Gemeindeversammlung nimmt vom Rechenschaftsbericht 2011 Kenntnis.<br />
Traktandum 3 Rechnung 2011<br />
Ein Zusammenzug <strong>der</strong> Rechnung 2011 lag dem Traktandenbericht bei. Die detaillierte<br />
Rechnung konnte während <strong>der</strong> öffentlichen Auflage in <strong>der</strong> Gemeindekanzlei eingesehen<br />
werden.<br />
Heinz Kim erläutert die Rechnung 2011 im Detail.<br />
Der Präsident <strong>der</strong> Finanzkommission, Daniel Hollinger, erklärt, dass die Bilanz aufgrund<br />
einer Gesetzesän<strong>der</strong>ung dieses Jahr zum ersten Mal zusätzlich durch eine externe<br />
Revisionsgesellschaft geprüft wurde.<br />
Daniel Hollinger verliest den Prüfungsbericht. Die Finanzkommission empfiehlt <strong>der</strong> Gemeindeversammlung,<br />
die Rechnung 2011 zu genehmigen und den verantwortlichen<br />
Organen Entlastung zu erteilen. Daniel Hollinger lässt über die Rechnung 2011 abstimmen.<br />
Markus Hasler möchte wissen, wer die externe Revisionsstelle ist.<br />
Daniel Hollinger antwortet, dass dies die Firma Hüsser & Gmür, Brugg, ist.<br />
Abstimmung<br />
Die Rechnung 2011 wird mit grossem Mehr, ohne Gegenstimme, genehmigt.
<strong>Protokoll</strong> <strong>der</strong> <strong>Einwohnergemeinde</strong>-<strong>Versammlung</strong> <strong>Zuzgen</strong> vom 21. Juni 2012<br />
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Heinz Kim dankt den Mitglie<strong>der</strong>n <strong>der</strong> Finanzkommission und <strong>der</strong> Finanzverwaltung für<br />
ihren guten und grossen Einsatz.<br />
Traktandum 4<br />
Einbürgerungsgesuch von Schmidt Yvonne<br />
Frau Yvonne Schmidt, geb. 1966, deutsche Staatsangehörige, wohnhaft in <strong>Zuzgen</strong>, Kirchgasse<br />
11, hat das Gesuch um Einbürgerung in <strong>der</strong> Gemeinde <strong>Zuzgen</strong>, dem Kanton Aargau<br />
und <strong>der</strong> Schweiz gestellt. Frau Schmidt wohnt seit 1989 in <strong>der</strong> Schweiz und seit Juni<br />
2007 in <strong>Zuzgen</strong>. Sie arbeitet als Projektleiterin Veranstaltungs- und Kongress-Organisation<br />
(Kauffrau) bei einer grossen Firma in Basel.<br />
Der Gemein<strong>der</strong>at hat die Unterlagen geprüft, alle vorgeschriebenen Erkundigungen<br />
eingeholt und mit <strong>der</strong> Gesuchstellerin ein Gespräch geführt. Die gesetzlichen Voraussetzungen<br />
für die Einbürgerung sind erfüllt. Frau Schmidt ist mit den schweizerischen<br />
Verhältnissen und <strong>der</strong> deutschen Sprache vertraut. Sie kennt die schweizerischen<br />
Institutionen, hält die Gesetze ein und kommt ihren Verpflichtungen nach. Sie hat<br />
den Staatskundetest mit Bravour bestanden. Der Gemein<strong>der</strong>at empfiehlt <strong>der</strong> Gemeindeversammlung,<br />
Frau Schmidt das Gemeindebürgerrecht von <strong>Zuzgen</strong> zuzusichern.<br />
Antrag<br />
Frau Yvonne Schmidt, 1966, sei das Gemeindebürgerrecht von <strong>Zuzgen</strong> zuzusichern.<br />
Gemeindeammann Heinz Kim erläutert den Antrag. Nach <strong>der</strong> Zustimmung durch die<br />
Gemeindeversammlung müssen noch <strong>der</strong> Bund und <strong>der</strong> Kanton dem Gesuch zustimmen.<br />
Im Kanton Aargau ist auf Gemeindeebene nach wie vor die Gemeindeversammlung für<br />
die Einbürgerung zuständig. Gemäss Entscheid des Bundesgerichtes darf die Gemeindeversammlung<br />
ein Einbürgerungsgesuch nur ablehnen, wenn eine entsprechende Begründung<br />
vorliegt.<br />
Die Diskussion wird nicht gewünscht.<br />
Yvonne Schmidt und ihre Mutter, welche als Gäste an <strong>der</strong> <strong>Versammlung</strong> teilnehmen,<br />
verlassen vor <strong>der</strong> Abstimmung den Raum.<br />
Abstimmung<br />
Die Stimmberechtigten sichern Frau Yvonne Schmidt einstimmig (mit 49 Stimmen) das<br />
Gemeindebürgerrecht von <strong>Zuzgen</strong> zu.<br />
Heinz Kim teilt Yvonne Schmidt nach <strong>der</strong> Abstimmung das Resultat mit und gratuliert<br />
ihr. (Applaus aus <strong>der</strong> <strong>Versammlung</strong>)
<strong>Protokoll</strong> <strong>der</strong> <strong>Einwohnergemeinde</strong>-<strong>Versammlung</strong> <strong>Zuzgen</strong> vom 21. Juni 2012<br />
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Traktandum 5<br />
Gemeindeanteil am regionalen Hochwasserschutz,<br />
Verpflichtungskredit Fr. 720'000.-- (brutto)<br />
Sachverhalt<br />
Der Hochwasserschutz ist Aufgabe <strong>der</strong> Kantone (Art. 2 des Bundesgesetzes über den<br />
Wasserbau vom 21. Juni 1991). Die Wasserbauverordnung vom 2. November 1994<br />
beauftragt die Kantone, Gefahrenkataster und Gefahrenkarten zu erstellen und die Gefahrengebiete<br />
bei ihrer Richt- und Nutzungsplanung zu berücksichtigen (Art. 21 und 27<br />
<strong>der</strong> Wasserbauverordnung). Die erstellten Gefahrenkarten sind eine Voraussetzung für<br />
Bundesbeiträge an den Wasserbau (Art. 1 und 3 <strong>der</strong> Wasserbauverordnung).<br />
Der Kanton Aargau hat die Erstellung <strong>der</strong> Gefahrenkarte Hochwasser Fricktal in Auftrag<br />
gegeben und diese im Jahr 2008 vorgestellt. Die Gefahrenkarte Hochwasser Fricktal<br />
beinhaltet nebst drei weiteren Bächen auch den Möhlinbach. Die Gefahrenkarte zeigt<br />
einerseits die Schutzdefizite von einzelnen, betroffenen Gebieten in den Talgemeinden,<br />
aber auch erfor<strong>der</strong>liche, bauliche Massnahmen in je<strong>der</strong> Gemeinde auf. Zusätzlich wird<br />
auch ein regionaler Hochwasserschutz dargestellt. Unter diesem werden Eingriffe verstanden,<br />
welche sich nicht nur lokal auswirken, son<strong>der</strong>n eine ganze Region im Unterlauf<br />
des Baches betreffen. Namentlich sind dies Hochwasserrückhaltebecken, welche über<br />
ein Stauvolumen verfügen und somit die Hochwasserspitze verringern. Das heisst, das<br />
Hochwasser wird dosiert abgeleitet und kann durch das bestehende Bachgerinne abgeleitet<br />
werden. Zusätzlich müssen nur noch vereinzelte, bauliche Massnahmen in je<strong>der</strong><br />
Gemeinde ausgeführt werden, was auch zu einer Kostenoptimierung für alle Gemeinden<br />
führt.<br />
Beide Massnahmen haben zum Ziel und schreiben den einzelnen Talgemeinden vor,<br />
dass sie das Baugebiet vor einem 100-jährigen Hochwasserereignis schützen müssen.<br />
Die primäre Zieldefinition für die Talgemeinden ist somit festgesetzt. Da mit raumplanerischen<br />
Massnahmen das Schutzziel nicht erreicht werden kann, sind bauliche Massnahmen<br />
erfor<strong>der</strong>lich. Für die Bestimmung des 100-jährigen Hochwassers wurden die<br />
Daten <strong>der</strong> landesweit an allen Bächen und Flüssen installierten Wassermesser ausgewertet<br />
und Nie<strong>der</strong>schlagsdaten über die vergangenen Jahrzehnte konsultiert, Befragungen<br />
durchgeführt und Akten aus dem Staatsarchiv herbeigezogen.<br />
Bei „normalem“ Wasserstand (dieser wird als mittlerer Sommerwasserstand bezeichnet)<br />
führt <strong>der</strong> Möhlinbach an <strong>der</strong> Messstelle in Zeiningen 400 l/s o<strong>der</strong> 0.4 m 3 /s Wasser. Das<br />
100-jährige Hochwasser wurde an <strong>der</strong> Messstelle mit einer Menge von 30‘000 l/s o<strong>der</strong><br />
30 m 3 /s definiert. In Wegenstetten, <strong>der</strong> obersten Gemeinde im Tal und des Einzugsgebietes<br />
des Baches, beträgt die Menge des 100-jährigen Hochwasser 6‘500 l/s.<br />
Bis die baulichen Massnahmen in den einzelnen Talgemeinden beschlossen und an<br />
den jeweiligen <strong>Einwohnergemeinde</strong>versammlungen die Bruttokredite genehmigt sind,<br />
dienen die Gefahrenkarten mit den ausgewiesenen Schutzdefizitflächen den Baubewilligungsbehörden<br />
als Grundlage für die Beurteilung <strong>der</strong> eingehenden Baugesuche. Mit<br />
den einzelnen vorliegenden Karten werden die Überflutungstiefen von einzelnen Gebieten<br />
in den Bauzonen ausgewiesen. Die privaten Bauherrschaften innerhalb <strong>der</strong> Schutzdefizitflächen<br />
sind nun angehalten, mit <strong>der</strong> Baugesucheingabe einen Hochwasserschutznachweis<br />
für ihr Bauvorhaben und die betroffene Parzelle einzureichen. Erst mit<br />
dem genehmigten Nachweis, dass die geplante Baute vor einem Hochwasserereignis
<strong>Protokoll</strong> <strong>der</strong> <strong>Einwohnergemeinde</strong>-<strong>Versammlung</strong> <strong>Zuzgen</strong> vom 21. Juni 2012<br />
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geschützt ist, kann eine Baubewilligung erteilt werden. Dies verursacht teilweise erhebliche<br />
Mehrkosten und bautechnisch umständliche Lösungsansätze, da das Hochwasser<br />
nicht auf die angrenzenden Parzellen geleitet werden darf.<br />
Erwägungen<br />
Im Jahre 2008 haben die Gemein<strong>der</strong>äte im Möhlintal Kenntnis von <strong>der</strong> Gefahrenkarte<br />
Hochwasser Fricktal genommen. Mit <strong>der</strong> Kenntnisnahme und den folgenden Diskussionen<br />
wurde von allen Talgemeinden entschieden, dass man den Regionalen Hochwasserschutz<br />
Möhlinbach umsetzen möchte und die Fe<strong>der</strong>führung dem regional gut verankerten<br />
Abwasserverband Möhlintal übergibt. Das nun vorliegende regionale Hochwasserschutzprojekt<br />
im Möhlintal beinhaltet zwei Hochwasserrückhaltebecken und innerhalb<br />
<strong>der</strong> Bauzone <strong>der</strong> Talgemeinden einzelne bauliche Massnahmen am Bach. Die<br />
zwei Hochwasserrückhaltebecken sind vor <strong>der</strong> Gemeinde Möhlin auf dem Gemeindegebiet<br />
Zeiningen und <strong>der</strong> Gemeinde <strong>Zuzgen</strong> vorgesehen und nutzen in erster Linie die<br />
vorhandenen topographischen Verhältnisse. Die sogenannte „Staumauer“ wird als flacher,<br />
natürlicher Damm aufgeschüttet. Nach <strong>der</strong> Erstellung kann dieser maschinell bewirtschaftet<br />
und unterhalten werden. Einzig das Auslaufbauwerk, auch als Drosselbauwerk<br />
bezeichnet, wird künstlich aus Ortsbeton erstellt. Die beiden Becken mit ihren<br />
Stauvolumen erfüllen die Funktion einer Rückhaltung <strong>der</strong> anfallenden grossen Wassermengen.<br />
Sie halten die Wassermengen zurück und stauen diese auf. Über das Auslaufbauwerk<br />
wird die Wassermenge weitergeleitet, welche das natürliche, vorhandene<br />
Bachgerinne ableiten kann, ohne dass eine Überschwemmung im Baugebiet entsteht.<br />
Das Hochwasserrückhaltebecken <strong>Zuzgen</strong> weist ein Stauvolumen von 42‘000 m 3 und<br />
das Becken Zeiningen, vor <strong>der</strong> Gemeinde Möhlin, ein Stauvolumen von 150‘000 m 3 auf.<br />
Zusätzlich erfährt <strong>der</strong> Bachlauf in allen Gemeinden, innerhalb <strong>der</strong> Bauzone, gezielte<br />
Massnahmen:<br />
• Einzelne Stege und Brücken müssen angepasst o<strong>der</strong> vereinzelt ersetzt werden, damit<br />
das errechnete Durchlassprofil für das errechnete Hochwasser gewährleistet ist.<br />
• Das Bachgerinne muss in einzelnen Bereichen verbreitert werden, damit <strong>der</strong> „ungehin<strong>der</strong>te“<br />
Abfluss bis zum errechneten Hochwasser erfolgen kann.<br />
• In einzelnen Bereichen, da wo eine Verbreiterung aufgrund <strong>der</strong> vorhandenen Bebauungen<br />
nicht möglich ist, muss eine Ufererhöhung ausgeführt werden<br />
• Zum Gesamtkonzept gehören auch vereinzelte, ökologische Aufwertungsmassnahmen<br />
am Möhlinbach. Mit dem Umbau von hohen Abstürzen soll nach Jahrzehnten die<br />
Längsvernetzung für wasserbezogene Tiere und Pflanzen wie<strong>der</strong> hergestellt werden.<br />
Mit den Anstössern des Möhlinbaches wurde in den letzten Jahren die bauliche Situation<br />
diskutiert, damit gute Voraussetzungen geschaffen werden können. Mit seinem Beschluss<br />
vom 26. November 2009 hat <strong>der</strong> Abwasserverband Möhlintal den Kostenverteiler<br />
genehmigt und den Gemeinden zur Zustimmung vorgelegt. Der Kostenverteiler zwischen<br />
den einzelnen Gemeinden basiert auf den effektiven, in den Gefahrenkarten<br />
ausgewiesenen Schutzdefizitflächen. Nach <strong>der</strong> Realisierung <strong>der</strong> Hochwasserschutzmassnahmen<br />
entfallen für künftige Bauvorhaben die heute bestehenden Auflagen.
<strong>Protokoll</strong> <strong>der</strong> <strong>Einwohnergemeinde</strong>-<strong>Versammlung</strong> <strong>Zuzgen</strong> vom 21. Juni 2012<br />
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Die Gesamtkosten, basierend auf einem detaillierten Kostenvoranschlag, belaufen sich<br />
inklusive Planungskosten und Mehrwertsteuer auf Fr. 11‘504‘500.--. Die Kostenverteilung<br />
auf die Talgemeinden erfolgt gemäss dem von den Gemein<strong>der</strong>äten genehmigten<br />
Kostenverteilschlüssel vom 10. Januar 2010:<br />
Gemeinde Schutzdefizitfläche<br />
(Hektaren)<br />
Prozent Bruttokosten<br />
(inkl. MWST)<br />
Wegenstetten 0.77 1.6 184‘000.--<br />
Hellikon 2.72 5.6 644‘300.--<br />
<strong>Zuzgen</strong> 3.03 6.2 713‘300.--<br />
Zeiningen 7.90 16.3 1‘875‘200.--<br />
Möhlin 34.20 70.3 8‘087‘700.--<br />
Total 48.62 100.0 11‘504‘500.--<br />
Die Realisierung von regionalen Hochwasserschutzmassnahmen wird vom Bund und<br />
Kanton subventioniert. Die Mitfinanzierung bedingt jedoch, dass das Ausführungsprojekt<br />
den Qualitätsanfor<strong>der</strong>ungen von Bund und Kanton entspricht. Dies wurde mit <strong>der</strong><br />
Projektbegleitung durch das Departement Bau, Verkehr und Umwelt, Sektion Wasserbau<br />
des Kantons erreicht. Somit kann mit folgenden Subventionen gerechnet werden:<br />
Bruttokosten<br />
(inkl. MWST)<br />
Gesamtkosten 11‘504‘500.--<br />
Bund 35 % <strong>der</strong> Gesamtkosten 4‘026‘580.--<br />
Restkosten 7‘477‘920.--<br />
Kanton 50 % <strong>der</strong> Restkosten 3‘738‘960.--<br />
Gemeinde 50 % <strong>der</strong> Restkosten 3‘738‘960.--<br />
Unter Vorbehalt <strong>der</strong> Subventionszusicherungen von Bund und Kanton ergibt sich die<br />
Kostenverteilung <strong>der</strong> Nettokosten von Fr. 3‘738‘960.-- inkl. MWST gemäss dem genehmigten<br />
Kostenverteilschlüssel vom 10. Januar 2010:<br />
Gemeinde<br />
Schutzdefizitfläche<br />
(Hektaren)<br />
Prozent<br />
Nettokosten<br />
(inkl. MWST)<br />
Wegenstetten 0.77 1.6 59‘800.--<br />
Hellikon 2.72 5.6 209‘400.--<br />
<strong>Zuzgen</strong> 3.03 6.2 231‘800.--<br />
Zeiningen 7.90 16.3 609‘460.--<br />
Möhlin 34.20 70.3 2‘628‘500.--<br />
Total 48.62 100.0 3‘738‘960.--<br />
Das weitere Vorgehen sieht vor, dass nach <strong>der</strong> erfolgten Kreditgenehmigung das Auflageprojekt<br />
ausgearbeitet wird und im Anschluss die Projektauflage erfolgt. Nach <strong>der</strong><br />
Kreditsprechung durch den Grossen Rat und <strong>der</strong> Projektgenehmigung durch den Regierungsrat<br />
wird <strong>der</strong> notwendige Lan<strong>der</strong>werb durchgeführt. Parallel dazu werden die Bauarbeiten<br />
ausgeschrieben mit dem Ziel, dass im Jahr 2013 mit den Ausführungsarbeiten<br />
begonnen werden kann.
<strong>Protokoll</strong> <strong>der</strong> <strong>Einwohnergemeinde</strong>-<strong>Versammlung</strong> <strong>Zuzgen</strong> vom 21. Juni 2012<br />
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Antrag<br />
Für den Brutto-Gemeindeanteil am regionalen Hochwasserschutz sei ein Verpflichtungskredit<br />
von Fr. 720'000.-- zu bewilligen.<br />
Gemeindeammann Heinz Kim erklärt, dass in <strong>der</strong> Vergangenheit immer wie<strong>der</strong> über<br />
dieses Thema informiert und in <strong>der</strong> Presse berichtet wurde. An <strong>der</strong> heutigen <strong>Versammlung</strong><br />
geht es noch nicht um das definitive Bauprojekt. Dieses wird mit dem Baugesuch<br />
öffentlich aufgelegt. Die Bevölkerung bekommt dann das rechtliche Gehör.<br />
Gemein<strong>der</strong>at Fritz Beckert erläutert den Antrag im Detail und zeigt mit Bil<strong>der</strong>n und<br />
Aufstellungen die vorgesehenen Massnahmen sowie die Kostenschätzungen und<br />
-aufteilungen.<br />
Eugen Haberthür möchte wissen, ob in diesen Kosten alle Bauten im Wohnbereich<br />
berücksichtigt sind.<br />
Fritz Beckert antwortet, dass in diesen Kosten sämtliche Massnahmen integriert sind,<br />
welche direkt für die Hochwasser-Sicherung notwendig sind. Als Beispiele nennt er den<br />
Bau o<strong>der</strong> die Erhöhung einer Stützmauer, Brücke, Steg, neues Bachprofil. Für die Gemeinde<br />
<strong>Zuzgen</strong> werden 1,028 Mio. Franken investiert.<br />
Max Hasler verweist auf die neue Linienführung des Radweges oberhalb des Dammes.<br />
Es ist gemäss Plänen vorgesehen, dass <strong>der</strong> Radweg neu parallel zur Kantonsstrasse<br />
und dann praktisch rechtwinklig zur Brücke geführt wird. Max Hasler möchte wissen,<br />
warum <strong>der</strong> Radweg nicht parallel zum jetzigen Verlauf ein wenig nach Norden verschoben<br />
werden kann. So wäre er nicht wesentlich länger, hätte Abstand zur Kantonsstrasse<br />
und wäre attraktiver und sicherer.<br />
Fritz Beckert bestätigt, dass dieses Thema in <strong>der</strong> Projektphase auch schon so diskutiert<br />
wurde. Die Linienführung ist noch nicht definitiv. Dies kann noch diskutiert werden.<br />
Hansjörg Sacher fragt, ob auch die Möglichkeit besteht, den Veloweg über den Damm<br />
zu führen.<br />
Fritz Beckert bestätigt, dass diese Möglichkeit besteht. Der Damm müsste bei einem<br />
Hochwasser überflutet werden können. Der Veloweg wäre in diesem Fall aber sowieso<br />
nur begrenzt benutzbar.<br />
Nachdem die Diskussion nicht mehr verlangt wird, lässt Heinz Kim über den Antrag abstimmen.<br />
Abstimmung<br />
Der Verpflichtungskredit von Fr. 720'000.-- für den Brutto-Gemeindeanteil am regionalen<br />
Hochwasserschutz wird mit grossem Mehr, ohne Gegenstimme, genehmigt.
<strong>Protokoll</strong> <strong>der</strong> <strong>Einwohnergemeinde</strong>-<strong>Versammlung</strong> <strong>Zuzgen</strong> vom 21. Juni 2012<br />
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Traktandum 6<br />
Einmaliger Beitrag des Eigenwirtschaftsbetriebes Abwasserbeseitigung<br />
für den Anteil am regionalen Hochwasserschutz<br />
<strong>der</strong> Gemeinde <strong>Zuzgen</strong>, Verpflichtungskredit Fr. 58'000.--<br />
Seit längerer Zeit wird unter den Gemein<strong>der</strong>äten im Möhlintal die Frage <strong>der</strong> Finanzierung<br />
dieser notwendigen Investitionen für den Hochwasserschutz diskutiert.<br />
Mit einem Schreiben vom 1. Dezember 2009 hat die Abteilung für Umwelt des Departementes<br />
Bau, Verkehr und Umwelt den Gemeinden im Kanton Aargau mitgeteilt, dass<br />
Hochwasserschutzmassnahmen insoweit über den Eigenwirtschaftsbetrieb Abwasserbeseitigung<br />
finanziert werden dürfen als diese unmittelbar für den Schutz <strong>der</strong> Abwasseranlagen<br />
erfor<strong>der</strong>lich sind. Diese Situation ist im vorliegenden Projekt Hochwasserschutz<br />
Möhlintal gegeben.<br />
Anlässlich einer gemeinsamen Aussprache zwischen Vertretern <strong>der</strong> Behörden <strong>der</strong> Gemeinden<br />
im Möhlintal und den kantonalen Fachinstanzen wurde festgelegt, dass bezüglich<br />
<strong>der</strong> Höhe des Beitrages eine möglichst einfache und vor allem plausibilisierte Lösung<br />
gewählt werden sollte. Der Einfluss <strong>der</strong> Wassermengen aus dem Siedlungsgebiet<br />
soll angemessen berücksichtigt werden. Ein entsprechendes Berechnungsmodell wurde<br />
in <strong>der</strong> Zwischenzeit erstellt.<br />
Diese Berechnungen zeigen auf, dass <strong>der</strong> sogenannte Mehrabfluss infolge des Siedlungsgebietes<br />
zwischen Wegenstetten und Möhlin ca. 2 bis 5 m 3 in <strong>der</strong> Sekunde (ca. 15<br />
bis 20 %) beträgt. Berücksichtigt man, dass in gewissen Teilabschnitten ohne Einfluss<br />
<strong>der</strong> Siedlungsentwässerung keine Massnahmen erfor<strong>der</strong>lich wären und doch punktuelle<br />
Abflussspitzen das Gewässer „unnatürlich“ belasten, ist eine Übernahme <strong>der</strong> Hochwasserschutzkosten<br />
durch den Eigenwirtschaftsbetrieb Abwasserbeseitigung in <strong>der</strong> Grössenordnung<br />
von 20 bis 25 % gerechtfertigt.<br />
Die Nettokosten Hochwasserschutzmassnahmen für die Gemeinde <strong>Zuzgen</strong> betragen<br />
Fr. 231'800.--. Der Anteil von 25 %, welcher über die Rückstellungen des Eigenwirtschaftsbetriebes<br />
Abwasserbeseitigung finanziert werden kann, beträgt somit gerundet<br />
Fr. 58'000.--. Die Rückstellungen (Erneuerungsfonds) im Eigenwirtschaftsbetrieb Abwasserbeseitigung<br />
betrugen am 31. Dezember 2011 Fr. 1'743'736.--.<br />
Antrag<br />
Für den einmaligen Beitrag aus dem Erneuerungsfonds des Eigenwirtschaftsbetriebes<br />
Abwasserbeseitigung sei ein Verpflichtungskredit von Fr. 58'000.-- zu bewilligen.<br />
Gemein<strong>der</strong>at Fritz Beckert erläutert den Antrag.<br />
Die Diskussion wird nicht gewünscht. Gemeindeammann Heinz Kim lässt über den<br />
Antrag abstimmen.
<strong>Protokoll</strong> <strong>der</strong> <strong>Einwohnergemeinde</strong>-<strong>Versammlung</strong> <strong>Zuzgen</strong> vom 21. Juni 2012<br />
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Abstimmung<br />
Dem Verpflichtungskredit von Fr. 58'000.-- für den einmaligen Beitrag aus dem Erneuerungsfonds<br />
des Eigenwirtschaftsbetriebes Abwasserbeseitigung wird mit grossem Mehr,<br />
ohne Gegenstimme, zugestimmt.<br />
Traktandum 7<br />
Baukredit für die Erschliessung Tierrüti, Verpflichtungskredit<br />
Fr. 845'000.--<br />
Nach sieben Jahren aufwändiger Planung kann nun die Erschliessung Tierrüti weiter<br />
bearbeitet werden. Nach <strong>der</strong> Rechtskraft <strong>der</strong> Revision Nutzungsplanung und <strong>der</strong> Genehmigung<br />
des Erschliessungsplanes Tierrüti durch den Kanton möchte <strong>der</strong> Gemein<strong>der</strong>at<br />
das Bauvorhaben in nächster Zeit realisieren. Er hat sich entschieden, die Erschliessung<br />
gemäss § 33 Baugesetz unter <strong>der</strong> Verantwortung <strong>der</strong> Gemeinde anzugehen (keine<br />
Privaterschliessung).<br />
Damit <strong>der</strong> Gemein<strong>der</strong>at die nächsten Planungs- und Bau-Etappen in Angriff nehmen<br />
kann, benötigt er vom Souverän einen Verpflichtungskredit (Baukredit).<br />
Die Erschliessungsanlagen bestehen aus:<br />
a) Strassenbau<br />
b) Entwässerung (Eigenwirtschaftsbetrieb)<br />
c) Wasserversorgung (Eigenwirtschaftsbetrieb)<br />
Die finanzielle Beteiligung <strong>der</strong> Grundeigentümer an den Erschliessungsanlagen wird mit<br />
dem Beitragsplan geregelt. Dieser wird, nach Zustimmung durch die Gemeindeversammlung<br />
zum Baukredit und nach dessen Rechtskraft, zusammen mit dem Baugesuch<br />
voraussichtlich im Herbst 2012 öffentlich aufgelegt.<br />
Bei positiven Entscheiden ist vorgesehen, die Erschliessung im Herbst/Winter 2012<br />
(vegetationslose Zeit) in Angriff zu nehmen.<br />
Auf dem untenstehenden Plan ist das Ausmass <strong>der</strong> Erschliessungsarbeiten ersichtlich.<br />
Sämtliche Unterlagen können während <strong>der</strong> öffentlichen Auflage in <strong>der</strong> Gemeindekanzlei<br />
eingesehen und zum grössten Teil auf <strong>der</strong> Webseite www.zuzgen.ch heruntergeladen<br />
werden.<br />
Die Baukosten basieren auf <strong>der</strong> durchgeführten Submission vom April 2012 und stützen<br />
sich auf die Basis des Bauprojektes März 2012. Die Kostengenauigkeit beträgt ± 10 %.
<strong>Protokoll</strong> <strong>der</strong> <strong>Einwohnergemeinde</strong>-<strong>Versammlung</strong> <strong>Zuzgen</strong> vom 21. Juni 2012<br />
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Antrag<br />
Genehmigung <strong>der</strong> drei Verpflichtungskredite zur Erschliessung <strong>der</strong> Tierrüti:<br />
a) Strassenbau Fr. 570'000.--<br />
b) Entwässerung (Eigenwirtschaftsbetrieb) Fr. 140'000.--<br />
c) Wasserversorgung (Eigenwirtschaftsbetrieb) Fr. 135'000.--<br />
Gemeindeammann Heinz Kim erklärt, dass die Erschliessung Tierrüti im Jahre 2005<br />
mit dem Erschliessungsplan angegangen wurde. Nach Beschwerden mussten zuerst<br />
Lösungen und Kompromisse gesucht werden. Der Regierungsrat hat nun den abgeän<strong>der</strong>ten<br />
Erschliessungsplan Tierrüti genehmigt.<br />
Beim vorliegenden Verpflichtungskredit (Baukredit) geht es noch nicht um das definitive<br />
Bauprojekt. Dieses wird später mit dem Baugesuch und dem Beitragsplan öffentlich<br />
aufgelegt. Die Bevölkerung bekommt dann das rechtliche Gehör zum Bauprojekt.<br />
Vizeammann Alois Büchler erläutert das Projekt.<br />
Eugen Haberthür möchte wissen, ob bereits Baugesuche für den noch freistehenden<br />
Bereich vorliegen.<br />
Alois Büchler verneint.
<strong>Protokoll</strong> <strong>der</strong> <strong>Einwohnergemeinde</strong>-<strong>Versammlung</strong> <strong>Zuzgen</strong> vom 21. Juni 2012<br />
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Eugen Haberthür stellt fest, dass die Gemeindeversammlung über viele Kredite beschliesst.<br />
Alleine am heutigen Abend kommt man auf einen Betrag von über 2 Mio.<br />
Franken, wenn allen Anträgen zugestimmt wird. Die Gemeinde hat bereits Fremdkapital<br />
von über 2 Mio. Franken. Eugen Haberthür begreift schon, dass jedes Bauvorhaben in<br />
<strong>der</strong> jetzigen wirtschaftlichen Situation grundsätzlich Sinn macht. Er stellt aber trotzdem<br />
die grundsätzliche Frage, ob sich die Gemeinde das leisten kann.<br />
Alois Büchler erwähnt, dass die Gemeinde von diesem Bruttokredit ungefähr<br />
Fr. 250’000.-- zahlen muss. Den Rest bezahlen die betroffenen Grundeigentümer.<br />
Eugen Haberthür ist das klar. Aber die Erschliessung wird jetzt realisiert und das Geld<br />
muss jetzt bezahlt werden. Die Beiträge <strong>der</strong> zukünftigen Grundeigentümer kommen erst<br />
später.<br />
Heinz Kim erklärt, dass die Gemeindeversammlung den Bruttokredit beschliessen<br />
muss, weil die Gemeinde die Bauherrin ist. Sobald <strong>der</strong> erste Bagger auffährt, können<br />
von den Grundeigentümern, auch von jenen, die noch kein Haus haben, Beiträge verlangt<br />
werden. Auch die Gemeinde muss Beiträge bezahlen, weil die Strasse eine<br />
durchgehende Feinerschliessung ist.<br />
Im Beitragsplan werden die Kosten von Fr. 845'000.-- verteilt. Der Gemein<strong>der</strong>at rechnet<br />
mit einem Betrag von schlussendlich Fr. 250'000.-- bis 300'000.--, welcher bei <strong>der</strong> Gemeinde<br />
bleibt. Wenn <strong>der</strong> gesamte Kredit durch die Gemeinde bezahlt werden müsste,<br />
ginge dies tatsächlich nicht.<br />
Max Hasler hat aufgrund <strong>der</strong> Aktenauflage festgestellt, dass die Strassenbeleuchtung<br />
in <strong>der</strong> Tierrüti mit Fr. 4'500.-- pro Lichtpunkt eingerechnet wurde. Bei <strong>der</strong> neuen Strassenverbindung<br />
von <strong>der</strong> Schulstrasse an die K494 wurde die Beleuchtung mit Fr. 2'800.-<br />
- berechnet. Da diese Strasse breiter ist, müssten auch höhere Kandelaber vorgesehen<br />
werden.<br />
Alois Büchler antwortet, dass dies vom Ingenieur so berechnet wurde. Er kann diesen<br />
Unterschied spontan nicht erklären.<br />
Hans Gysin möchte wissen, wie viele Wohnungen auf diesem Grundstück im Maximum<br />
gebaut werden können.<br />
Alois Büchler rechnet mit rund sieben Einfamilienhäusern.<br />
Johann Sacher fragt, ob die neuen Anwohner den Kohliberg hinunter fahren müssen.<br />
Alois Büchler antwortet, dass Personenwagen die westliche Schulstrasse benützen<br />
können.<br />
Johann Sacher ging davon aus, dass die Spitzkehre bleibt.<br />
Alois Büchler erklärt, dass die Strasse vier Meter breit wird und <strong>der</strong> Radius 4 Meter<br />
beträgt.<br />
Heinz Kim ergänzt, dass dies im Bauprojekt so vorgesehen ist. Ein Lastwagen kann<br />
nicht um diese Kurve fahren.
<strong>Protokoll</strong> <strong>der</strong> <strong>Einwohnergemeinde</strong>-<strong>Versammlung</strong> <strong>Zuzgen</strong> vom 21. Juni 2012<br />
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Johann Sacher hat noch ein Anliegen, welches das nächste Projekt (Schulstrasse -<br />
K494) betrifft. Damit die Schulstrasse entlastet werden kann, sollte ein Einlenker für die<br />
Landwirtschaft gebaut werden.<br />
Alois Büchler bestätigt, dass dies beim nächsten Traktandum vorgesehen ist.<br />
Wenn man mit einem grossen Gefährt vom Wald her kommt, muss man die Schulstrasse<br />
Richtung Dorf benützen. Die Kurve kann nicht so gross ausgebaut werden, damit<br />
grosse Fahrzeuge um die Kurve fahren können.<br />
Bernhard Waldmeier erwähnt, was er bei den Verhandlungen vom Ingenieur gehört<br />
hat. Mit gezielten Fahrübungen sei es machbar, dass ein Kehrichtwagen hinauf fährt.<br />
Von <strong>der</strong> Schulstrasse kommt <strong>der</strong> Lastwagen hinauf, aber beim Herunterfahren gelangt<br />
er nicht um die Kurve. Bernhard Waldmeier hat Mühe mit den Aussagen über die gezielten<br />
Fahrübungen.<br />
Eugen Haberthür bemerkt, dass es nicht dramatisch ist, wenn alle helfen, Zementkessel<br />
hinauf zu tragen. Vor allem in <strong>der</strong> Bauphase kommen grosse Fahrzeuge.<br />
Alois Büchler erklärt, dass die Unternehmungen die Fahrzeuge an die Verkehrssituation<br />
anpassen müssen. Aktuell gibt es die gleiche Situation in <strong>der</strong> Katzenhalde.<br />
Heinz Kim präzisiert, dass bei diesem Traktandum nicht über das Bauprojekt entschieden<br />
wird. Bei <strong>der</strong> Auflage des Bauprojektes wird das rechtliche Gehör gewährt. Im Laufe<br />
<strong>der</strong> Zeit kann es noch Anpassungen geben.<br />
Nachdem die Diskussion beendet ist, lässt Heinz Kim über den Antrag abstimmen.<br />
Abstimmung<br />
Die Stimmberechtigten genehmigen die drei Verpflichtungskredite (eine Abstimmung)<br />
zur Erschliessung <strong>der</strong> Tierrüti<br />
a) Strassenbau Fr. 570'000.--<br />
b) Entwässerung (Eigenwirtschaftsbetrieb) Fr. 140'000.--<br />
c) Wasserversorgung (Eigenwirtschaftsbetrieb) Fr. 135'000.--<br />
mit 36 Ja- und 2 Nein-Stimmen.<br />
Traktandum 8<br />
Baukredit für den Neuanschluss Schulstrasse an K494 und<br />
eine Teilsanierung <strong>der</strong> westlichen Schulstrasse, Verpflichtungskredit<br />
Fr. 715'000.--<br />
Das Departement Bau, Verkehr und Umwelt des Kantons Aargau plant seit einiger Zeit<br />
die Sanierung <strong>der</strong> Ausserortsstrecken <strong>der</strong> Kantonsstrasse K494 von Möhlin nach Hellikon.<br />
Ein Projektziel ist u. a., den westlichen Einlenker <strong>der</strong> Schulstrasse zu verän<strong>der</strong>n<br />
o<strong>der</strong> zu verschieben. Mit <strong>der</strong> Revision <strong>der</strong> Nutzungsplanung wurde die Möglichkeit geschaffen,<br />
eine alte Ortsplanungsidee wie<strong>der</strong> zu aktivieren. Zusammen mit dem Kanton
<strong>Protokoll</strong> <strong>der</strong> <strong>Einwohnergemeinde</strong>-<strong>Versammlung</strong> <strong>Zuzgen</strong> vom 21. Juni 2012<br />
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hat <strong>der</strong> Gemein<strong>der</strong>at nun eine Projektgrundlage geschaffen, welche die Verbindung <strong>der</strong><br />
Schulstrasse zur K494 näher zum Baugebiet bringt. Mit diesem Projekt kann auf eine<br />
kostenintensive Verän<strong>der</strong>ung des heutigen Einlenkers verzichtet werden und gleichzeitig<br />
wird das noch nicht erschlossene Baugebiet erschlossen und <strong>der</strong> Kohliberg entlastet.<br />
Die Erschliessungsstrasse wird massiv verkürzt.<br />
Die nördliche Kulturlandschaft erhält für die Forst- und Landwirtschaft eine bessere und<br />
direktere Erschliessung. Das Baugebiet kann grösstenteils umfahren werden.<br />
Mit dem Neuanschluss soll gleichzeitig auch das westliche Teilstück <strong>der</strong> Schulstrasse<br />
(Abzweigung Tierrüti bis Neuanschluss) saniert werden.<br />
Damit <strong>der</strong> Gemein<strong>der</strong>at die nächsten Planungs- und Bau-Etappen angehen und diese<br />
an den Zeitpunkt <strong>der</strong> Sanierung <strong>der</strong> Kantonsstrasse angleichen kann, benötigt er vom<br />
Souverän einen Verpflichtungskredit (Baukredit).<br />
Der Gemein<strong>der</strong>at möchte anschliessend die Erschliessung gemäss § 33 Baugesetz<br />
durch die Gemeinde realisieren lassen.<br />
Die Erschliessungsanlagen bestehen aus:<br />
a) Strassenbau (inkl. Lan<strong>der</strong>werb)<br />
b) Entwässerung (Eigenwirtschaftsbetrieb)<br />
c) Wasserversorgung (Eigenwirtschaftsbetrieb)<br />
Die finanzielle Beteiligung <strong>der</strong> Grundeigentümer an den Erschliessungsanlagen wird mit<br />
dem Beitragsplan geregelt. Dieser wird, nach Zustimmung durch die Gemeindeversammlung<br />
zum Baukredit und nach dessen Rechtskraft, zusammen mit dem Baugesuch<br />
öffentlich aufgelegt.<br />
Ein Zeitplan ist noch nicht vorhanden. Die Erschliessung soll in Zusammenarbeit mit <strong>der</strong><br />
Sanierung <strong>der</strong> Kantonsstrasse realisiert werden.<br />
Auf dem nachstehenden Plan ist das Ausmass <strong>der</strong> Erschliessungsarbeiten ersichtlich.<br />
Sämtliche Unterlagen können während <strong>der</strong> öffentlichen Auflage in <strong>der</strong> Gemeindekanzlei<br />
eingesehen und zum grössten Teil auf <strong>der</strong> Webseite www.zuzgen.ch heruntergeladen<br />
werden.<br />
Der Kostenvoranschlag basiert auf <strong>der</strong> Projektbasis von März 2012. Die Kostengenauigkeit<br />
beträgt ± 20 %.
<strong>Protokoll</strong> <strong>der</strong> <strong>Einwohnergemeinde</strong>-<strong>Versammlung</strong> <strong>Zuzgen</strong> vom 21. Juni 2012<br />
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Antrag<br />
Genehmigung <strong>der</strong> drei Verpflichtungskredite für den Neuanschluss <strong>der</strong> Schulstrasse an<br />
die K494 sowie Teilsanierung <strong>der</strong> Schulstrasse:<br />
a) Strassenbau (inkl. Lan<strong>der</strong>werb) Fr. 490'000.--<br />
b) Entwässerung (Eigenwirtschaftsbetrieb) Fr. 160'000.--<br />
c) Wasserversorgung (Eigenwirtschaftsbetrieb) Fr. 65'000.--<br />
Gemeindeammann Heinz Kim erläutert das Traktandum. Das Thema dieses Anschlusses<br />
<strong>der</strong> Schulstrasse an die K494 ist nicht neu. In letzter Zeit wurde immer wie<strong>der</strong><br />
darüber informiert.<br />
Beim Druck <strong>der</strong> Botschaft hat sich lei<strong>der</strong> ein kleiner Fehler eingeschlichen. Der Lan<strong>der</strong>werb<br />
wurde im Kredit nicht eingerechnet. Die Korrektur erfolgte mit einem Ergänzungsblatt.<br />
Im heutigen Planungszeitpunkt muss auch <strong>der</strong> Lan<strong>der</strong>werb eingerechnet werden.<br />
Bei Gemeinden zählt immer <strong>der</strong> Bruttokredit.<br />
Die finanzielle Beteiligung <strong>der</strong> Grundeigentümer an den Erschliessungsanlagen wird mit<br />
dem Beitragsplan geregelt. Dieser wird, nach Zustimmung durch die Gemeindeversammlung<br />
zum Baukredit, zusammen mit dem Baugesuch öffentlich aufgelegt.<br />
Damit nun <strong>der</strong> Gemein<strong>der</strong>at die nächsten Planungs-Etappen in Angriff nehmen kann,<br />
benötigt er vom Souverän einen Verpflichtungskredit (Baukredit). Es geht noch nicht um<br />
das definitive Bauprojekt.
<strong>Protokoll</strong> <strong>der</strong> <strong>Einwohnergemeinde</strong>-<strong>Versammlung</strong> <strong>Zuzgen</strong> vom 21. Juni 2012<br />
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Heinz Kim zeigt Folien und erklärt das geplante Bauvorhaben. Der Grundsatz, nach<br />
dem Baugebiet nicht über Kulturland zu erschliessen ist, wurde bei dieser Projektidee<br />
berücksichtigt.<br />
Heinz Kim bemerkt zu den von Max Hasler erwähnten Preisunterschieden bei den<br />
Lichtpunkten, dass die Erschliessung Tierrüti das Ingenieurbüro Koch + Partner und<br />
den Neuanschluss Schulstrasse an die K494 das Ingenieurbüro Aegerter & Bosshardt<br />
gerechnet hat. Die beiden Büros wenden vermutlich die gleichen Preise an, verteilen sie<br />
aber an<strong>der</strong>s. Heinz Kim könnte sich vorstellen, dass beim tieferen Preis die Bauarbeiten<br />
für die Kandelaber im Strassenbau eingerechnet sind. Nach Eingang <strong>der</strong> Offerten wird<br />
dies noch genau angeschaut. Die Preise sind bestimmt so berechnet, dass man auf <strong>der</strong><br />
sicheren Seite ist.<br />
Lotti Hauri hält fest, dass das Projekt sie sehr stark betrifft. Sie möchte <strong>der</strong> <strong>Versammlung</strong><br />
einige Punkte zu bedenken geben. Es ist eine Erschliessungsstrasse. Die Bedenken<br />
<strong>der</strong> Verschuldung sind ein wichtiger Faktor. Die Gemeinde muss an diese Erschliessung<br />
70 % bezahlen. Diese Summe kann nicht abgewälzt werden. Es ist für sie<br />
etwas unverständlich, dass das Angebot des Kantons, die Sanierung <strong>der</strong> alten Einfahrt<br />
zu finanzieren, ausgeschlagen wird. So gäbe es für die Gemeinde gar keine Kosten.<br />
Die Gemeinde ist eigentlich nicht zuständig, die Erschliessung von Privatland zu finanzieren.<br />
Der Eigentümer des Baulandes kann die Erschliessung selber vornehmen.<br />
Die Schulstrasse ist nicht breit. Ein Lastwagen kommt bei <strong>der</strong> Tierrüti nicht um Kurve.<br />
Er wird aber eingeladen, dort hinauf zu fahren. Es gibt einen Mehrverkehr in <strong>der</strong> Schulstrasse,<br />
die eigentlich gar keinen Gegenverkehr zulässt, weil sie zu schmal ist.<br />
Ein Faktor, <strong>der</strong> gegen die Strasse spricht, ist die Lan<strong>der</strong>schliessung. Es gibt weniger<br />
Bauern, welche die Strasse benützen. Im Winter wird sie von <strong>der</strong> Landwirtschaft sowieso<br />
nicht benötigt. Es ist für Landwirte und Lastwagenfahrer zumutbar, die Schulstrasse<br />
wie bis anhin zu befahren.<br />
In <strong>der</strong> Abrechnung sind keine Kosten für die Renaturierung <strong>der</strong> alten Strasse enthalten.<br />
Wenn die Schulstrasse saniert wird, braucht es bei <strong>der</strong> Liegenschaft von Känel eine<br />
Stützmauer. Das Argument von <strong>der</strong> Entlastung des Kohlibergs zählt nicht mehr, weil die<br />
Entlastung durch das Lastwagen-Fahrverbot inzwischen schon passiert ist.<br />
Lotti Hauri und die Anwohner haben heute den Morgenverkehr. Nach einem Neuanschluss<br />
hätten sie zusätzlich den Abendverkehr. Heute übernimmt <strong>der</strong> Kohliberg den<br />
Abendverkehr. Der Lastenausgleich ist relativ gut geregelt. Im Kohliberg stehen zudem<br />
die Häuser weiter weg von <strong>der</strong> Strasse.<br />
Lotti Hauri lädt die Stimmberechtigten ein, den Antrag abzulehnen. Es ist auch finanziell<br />
ein rechter Betrag. Mit dem Rückbau <strong>der</strong> alten Strasse kommt das Vorhaben sicher auf<br />
1 Mio. Franken, von welchen die Gemeinde 70 % übernehmen muss.<br />
Heinz Kim bestätigt, dass er Frau Hauri und Frau Meienberg das vorgesehene Projekt<br />
vorstellen konnte.<br />
Der Kanton hätte grössere Kosten, wenn er den bisherigen Einlenker neu machen<br />
müsste. Der Gemein<strong>der</strong>at verhandelt mit dem Kanton, dass dieser einen grossen Anteil<br />
<strong>der</strong> eingesparten Kosten an die Gemeinde weiter gibt, wenn es zu einem Neuanschluss<br />
kommt.<br />
Grundsätzlich sind die Gemeinden verpflichtet, Erschliessungen vorzunehmen. Es ist<br />
aber auch möglich, dass dies Private übernehmen. Im betroffenen Gebiet Heidenhüsli<br />
ist die Stichstrasse ostwärts eine Feinerschliessung, welche zu 100 % von den Grundeigentümern<br />
zu übernehmen ist. Die neue Verbindungsstrasse hat den Charakter einer
<strong>Protokoll</strong> <strong>der</strong> <strong>Einwohnergemeinde</strong>-<strong>Versammlung</strong> <strong>Zuzgen</strong> vom 21. Juni 2012<br />
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Groberschliessung. Deshalb muss die Gemeinde 70 % übernehmen. Das wäre auch<br />
bei <strong>der</strong> bestehenden alten Strasse so. Irgendwann müsste man die bestehende Strasse<br />
sanieren (Hangrutsche). Die Aufrechterhaltung <strong>der</strong> bisherigen Strasse würde auch kosten.<br />
Zur angesprochenen Renaturierung laufen Untersuchungen. Man muss eine gewisse<br />
Güterzusammenlegung noch abwarten. Für ein Grundstück hat die Strasse den Charakter<br />
einer Zufahrt. Falls sie aufgehoben wird, müsste das Grundstück einen neuen<br />
Vertrag im Grundbuch bekommen. Es ist möglich, dass Län<strong>der</strong>eien mit <strong>der</strong> freiwilligen<br />
Bewirtschaftungsarrondierung FBA an<strong>der</strong>s bewirtschaftet werden können. Ein vorliegen<strong>der</strong><br />
Kostenvoranschlag sieht für den Teerausbau Fr. 8'500.-- für 50 Meter Strassenlänge<br />
vor. Die ganze Strasse ist 300 Meter lang. Die Renaturierung käme sicher nicht<br />
auf 1 Mio. Franken. Es ist noch offen, ob die ganze Strasse renaturiert werden kann.<br />
Boris Hediger bemerkt, dass die alte, bisherige Strasse weit über 40jährig ist. Sie ist in<br />
einem sehr guten Zustand. Es ist offen, ob diese in den nächsten 30 Jahren saniert<br />
werden muss.<br />
Boris Hediger bereitet es Sorgen, dass bei einem neuen Einlenker die Leute eingeladen<br />
werden, dort hinauf zu fahren. Dies hätte eine Mehrbelastung für die Schulstrasse zur<br />
Folge. Diese ist nicht gross genug, um Gegenverkehr zu bewältigen. Vor allem bei <strong>der</strong><br />
Kreuzung zwischen den Liegenschaften Jakober / Hohler ist es sehr unübersichtlich.<br />
Das Abbiegen den Kohliberg hinauf Richtung Lohnberg wäre nicht tolerierbar. Nach<br />
dem Ausbau <strong>der</strong> Tierrüti hat es dort auch Schulkin<strong>der</strong>. Es ist übertrieben, wenn dort<br />
Verkehr geför<strong>der</strong>t wird.<br />
Zuerst sollte ein Verkehrsplan erstellt werden. Es war schon mehrere Male ein Thema,<br />
dass man die ganze Schulstrasse mit Gegenverkehr gestalten möchte. Nun stimmt die<br />
Gemeindeversammlung über ein grosses Projekt ab. Die neue Strasse kann den Verkehr<br />
von <strong>der</strong> Kantonsstrasse in die Schulstrasse bringen. Das Thema Verkehr ist aber<br />
noch nicht geregelt. Auf <strong>der</strong> Höhe <strong>der</strong> Liegenschaft Hürbin entsteht ein Trichter. Der<br />
Verkehr wäre nicht zu bewältigen. Die bestehende Schulstrasse kann nicht geän<strong>der</strong>t<br />
werden. Boris Hediger sieht nicht ein, wieso so viel Verkehr eingeleitet werden soll.<br />
Heinz Kim dankt für das Votum und bemerkt, dass alle den Verkehr verursachen, aber<br />
niemand ihn will. Eine gerechte Verkehrsführung bringt man vermutlich nicht zustande.<br />
Es ist so, dass die einen mehr o<strong>der</strong> weniger Verkehr haben. Nicht alle sind in <strong>der</strong> glücklichen<br />
Lage, am Ende einer Stichstrasse zu wohnen und keinen Durchgangsverkehr zu<br />
haben. Schon heute wird in <strong>der</strong> Schulstrasse von <strong>der</strong> Liegenschaft von Känel bis zum<br />
Dorfladen Brogli im Gegenverkehr gefahren. Die Schulstrasse bleibt, wie sie ist. Wenn<br />
sie breiter wäre, würde man sie vielleicht schmäler machen, weil die Strassen heute<br />
schmäler gebaut werden.<br />
Boris Hediger weist darauf hin, dass die Gemeinde wächst. Die Schulstrasse ist ein<br />
Mittelpunkt, auf <strong>der</strong> sich viel abspielt. Auf einer gewissen Länge <strong>der</strong> Schulstrasse gibt<br />
es eine 30er-Zone.<br />
Heinz Kim erklärt, dass <strong>der</strong> Verkehrsrichtplan vom Gemein<strong>der</strong>at erarbeitet wird. Man<br />
muss die Rechtskraft <strong>der</strong> Revision Nutzungsplanung abwarten. Der Gemein<strong>der</strong>at möchte<br />
zudem abwarten, ob die beiden Strassenprojekte genehmigt werden. Diese haben<br />
einen Einfluss. Jede Strasse kann zu einer Einbahn o<strong>der</strong> zu einer Spielstrasse gemacht<br />
werden. Es wäre nicht fair, den Verkehr nur auf eine Strasse zu kanalisieren.
<strong>Protokoll</strong> <strong>der</strong> <strong>Einwohnergemeinde</strong>-<strong>Versammlung</strong> <strong>Zuzgen</strong> vom 21. Juni 2012<br />
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Auf <strong>der</strong> Schulstrasse wurde <strong>der</strong> Verkehr schon einmal gezählt. Von 13.00 bis 17.00 Uhr<br />
bestand die Mehrheit des motorisierten Verkehrs aus Traktoren. Während des Tages<br />
fährt praktisch niemand auf <strong>der</strong> Schulstrasse. Es gibt aber am Abend und am Morgen<br />
Stosszeiten.<br />
Franz Hottinger hat betreffend Verkehrssituation in <strong>der</strong> Botschaft gelesen, dass <strong>der</strong><br />
Kohliberg vom Verkehr entlastet wird. Dies betrifft aber nur den unteren Teil des Kohlibergs.<br />
Wenn man irgendwo entlastet, dann entsteht an einer an<strong>der</strong>en Stelle eine Mehrbelastung.<br />
Dies ist vorliegend in <strong>der</strong> Schulstrasse und im oberen Kohliberg <strong>der</strong> Fall.<br />
Deshalb schlägt Franz Hottinger vor, flankierende Massnahmen zu treffen. Die 30er-<br />
Zone, welche heute bei <strong>der</strong> Kreuzung Schulstrasse-Kohliberg beim Brunnen endet, soll<br />
Richtung Kantonsstrasse weitergezogen werden. In diesem Bereich ist die Schulstrasse<br />
zum Teil recht schmal. Auch dort hat es hie und da kleine Kin<strong>der</strong>, die gerne auf <strong>der</strong><br />
Strasse spielen. Mit <strong>der</strong> 30er-Zone könnte man die Sicherheit für Mensch und Tier erheblich<br />
verbessern. Er bittet den Gemein<strong>der</strong>at zudem, die Situation bei <strong>der</strong> Abzweigung<br />
Kohliberg-Lohnbergstrasse nochmals anzuschauen. Die Signalisation ist nicht eindeutig.<br />
Sie ist wirkungslos. Die Signalisation sollte klar sein, damit man sie nicht zweideutig<br />
interpretieren kann.<br />
Heinz Kim fragt Franz Hottinger, ob er betreffend <strong>der</strong> 30er-Zone einen Überweisungsantrag<br />
stellt. Heinz Kim erklärt, dass die 30er-Zone ein Teil des Verkehrsrichtplanes ist<br />
und geprüft wird. Er weiss aber nicht, ob es zustande kommt o<strong>der</strong> nicht. Falls Franz<br />
Hottinger einen Antrag stellt und die Gemeindeversammlung zustimmt, dann muss <strong>der</strong><br />
Gemein<strong>der</strong>at Auskunft geben. Das gleiche gilt auch für die angesprochene Signalisation.<br />
Franz Hottinger ist <strong>der</strong> Meinung, dass man eine 30er-Zone bis zur Liegenschaft Hauri/Meienberg<br />
machen sollte, wenn die neue Strasse mit Gegenverkehr kommt. Er bestätigt,<br />
dass er einen Überweisungsantrag stellt.<br />
Lotti Hauri ist sich nicht sicher, ob nun ein Verfahrensfehler begangen wird. Die Verkehrsführung<br />
ist nicht Gegenstand des Bauprojekts. Die 30er-Zone ist natürlich auch in<br />
ihrem Interesse. Nun kann man sich aber grundlegend entscheiden und den Baukredit<br />
ablehnen. So müsste <strong>der</strong> private Baulandeigentümer selber eine Strassenerschliessung<br />
finanzieren. Dieser würde die Erschliessung kaum bis zur Schulstrasse bauen. Damit<br />
wäre das Problem Verkehrsführung vom Tisch.<br />
Franz Hottinger erklärt, dass er den Antrag gestellt hat, für den Fall, dass diese Strasse<br />
gebaut wird.<br />
Lotti Hauri bekräftigt nochmals, dass man darüber abstimmen kann, ob sie gebaut wird<br />
o<strong>der</strong> nicht.<br />
Heinz Kim bestätigt, dass er unter dem Traktandum „Verschiedenes“ auf den Antrag<br />
von Franz Hottinger zurückkommt.<br />
Eugen Haberthür hat erfahren, dass die Schulstrasse als Schutzobjekt projektiert wird.<br />
Es ist die alte Erschliessungsstrasse im Tal. Früher wurde damit <strong>der</strong> Sumpf umgangen.<br />
Er möchte wissen, ob dem Gemein<strong>der</strong>at so etwas bekannt ist. Damit würde ein Rückbau<br />
hinfällig.
<strong>Protokoll</strong> <strong>der</strong> <strong>Einwohnergemeinde</strong>-<strong>Versammlung</strong> <strong>Zuzgen</strong> vom 21. Juni 2012<br />
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Heinz Kim erklärt, dass dieser Wegteil im neuen Zonenplan als alte historische Wegführung<br />
im Orientierungsinhalt erwähnt ist. Es muss aber kein Weg vorhanden sein.<br />
Renald Müller stellt sich nach <strong>der</strong> geführten Diskussion die Frage, wie gross die Notwendigkeit<br />
dieser Strasse ist. Er möchte wissen, ob es einschneidende Folgen hat,<br />
wenn die Strasse abgelehnt wird. Renald Müller möchte vom Gemein<strong>der</strong>at gerne hören,<br />
warum diese neue Strassenanbindung nötig ist.<br />
Heinz Kim stellt fest, dass es bei jedem negativen Entscheid eine an<strong>der</strong>e Lösung geben<br />
muss. Dies wäre auch beim vorliegenden Geschäft <strong>der</strong> Fall. Man könnte das noch<br />
nicht erschlossene Bauland von unten erschliessen. Es gäbe keine Verbindung nach<br />
oben. Somit wäre es eine 100 %-ige Grundeigentümer-Erschliessung. Die bisherige<br />
Strassenverbindung zur Kantonsstrasse würde bestehen bleiben. Damit wäre auch <strong>der</strong><br />
Unterhalt für diesen Strassenabschnitt weiterhin vorhanden.<br />
Klaus Hollinger sieht den Vorteil <strong>der</strong> neuen Strassenverbindung darin, dass man den<br />
Landwirtschaftsverkehr vom Dorf und damit von <strong>der</strong> Schulstrasse wegbringt. Wenn dieser<br />
Verkehr zu gewissen Tageszeiten tatsächlich soviel ist, wie vorgängig erwähnt wurde,<br />
so wäre dies ein beachtlicher Teil und damit ein Vorteil. Im Hinblick auf das Votum<br />
von Hans Sacher könnte man die Strassenführung nochmals anschauen und eventuell<br />
mit jener <strong>der</strong> Tierrüti kombinieren.<br />
Heinz Kim antwortet, dass eine Kombination nicht möglich ist. Eine Än<strong>der</strong>ung von Strassenführungen<br />
in <strong>der</strong> Kultur ist hingegen möglich.<br />
Christoph Tschopp hält fest, dass es um die Neuerschliessung von Baugebieten geht.<br />
Es wird von kantonaler Seite ganz klar vorgegeben, dass die Erschliessung nicht über<br />
Kulturland o<strong>der</strong> über an<strong>der</strong>e Quartierstrassen erfolgen darf. Wenn das Gebiet Tierrüti<br />
erschlossen wird, muss es eine neue Erschliessung geben, welche nicht über Kulturland<br />
erfolgt. Er findet das Projekt vernünftig. In <strong>Zuzgen</strong> gibt es schon genügend Probleme,<br />
weil neue Quartiere über an<strong>der</strong>e Quartiere erschlossen werden.<br />
Hansjörg Sacher fragt sich, wie man von dieser geplanten Strasse mit Landwirtschaftsfahrzeugen<br />
auf den Lohnberg und in die Tierrüti hinauf kommt. Das Kosten-Nutzen-<br />
Verhältnis stimmt noch nicht. Man sollte darüber nochmals nachdenken.<br />
Bernhard Waldmeier stellt fest, dass bei <strong>der</strong> Diskussion verschiedene Sachen verknüpft<br />
worden sind. Er kommt auf das Argument von Christoph Tschopp zurück. Bei<br />
Verhandlungen mit Kantonsvertretern über die Tierrüti wurde erwähnt, dass - wenn die<br />
neue Strassenverbindung zur Kantonsstrasse nicht gebaut wird - die Erschliessung<br />
Tierrüti gar nicht bewilligt wird, weil es keine Groberschliessung hat.<br />
Heinz Kim wi<strong>der</strong>spricht. Diese Aussage stimmt so nicht.<br />
Bernhard Waldmeier spricht weiter die Kostenberechnung an. Bei <strong>der</strong> Beleuchtung<br />
gibt es Differenzen. Die Kosten für die Renaturierung sind nicht aufgeführt. Bernhard<br />
Waldmeier weiss, dass die alte Strasse renaturiert werden muss. Auch die Strassenverbindung<br />
zwischen Rheinfelden und Möhlin musste renaturiert werden.
<strong>Protokoll</strong> <strong>der</strong> <strong>Einwohnergemeinde</strong>-<strong>Versammlung</strong> <strong>Zuzgen</strong> vom 21. Juni 2012<br />
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An <strong>der</strong> letzten o<strong>der</strong> vorletzten Gemeindeversammlung wurde das Gebiet Heidenhüsli<br />
als Bauland eingezont. Dieses könnte mit <strong>der</strong> neuen Strasse erschlossen werden. Der<br />
Eigentümer kam gratis zu Bauland. Nun kommt er noch günstig zu einer Erschliessung.<br />
Aufgrund <strong>der</strong> Verhandlungen betreffend <strong>der</strong> oberen Tierrüti gab es Grundeigentümer in<br />
einem an<strong>der</strong>en Baugebiet, welche eine Mehrwertabgabe leisten mussten. Diese war<br />
ziemlich hoch und die Strasse ist noch nicht gebaut. Darum stellt Bernhard Waldmeier<br />
den Antrag, das Geschäft zurückzuweisen. So hat <strong>der</strong> Gemein<strong>der</strong>at nochmals Zeit, vor<br />
allem die Kosten sauber aufzulisten und an einer nächsten Gemeindeversammlung erneut<br />
vorzulegen.<br />
Heinz Kim erwähnt, dass das Bauprojekt Tierrüti bei <strong>der</strong> Liegenschaft Hürbin Urs aufhört.<br />
Diese Kurve (Einleitung in Schulstrasse) muss so ausgebaut werden, dass mindestens<br />
<strong>der</strong> Wegfahr-Verkehr Richtung Zeiningen dort durchfahren kann. In <strong>der</strong> Vereinbarung<br />
konnte man noch nicht davon ausgehen, dass die neue Strassenverbindung<br />
gebaut wird. Das war kein Bestandteil.<br />
Bernhard Waldmeier erklärt, dass <strong>der</strong> Regierungsrat geschrieben hat, dass bis zum<br />
definitiven Entscheid, wie die Baulan<strong>der</strong>schliessung Tierrüti genau zustande kommt, die<br />
Bau- und Nutzungsordnung beim Kanton genehmigt ist. Dann ist auch die Strasse ein<br />
Bestandteil.<br />
Lotti Hauri wi<strong>der</strong>spricht. Es betrifft nicht diese Strasse.<br />
Heinz Kim erklärt, dass die Strasse kein Bestandteil <strong>der</strong> Nutzungsplanung war. Der<br />
Rückbau <strong>der</strong> Waldstrasse zwischen Rheinfelden und Möhlin kann nicht mit <strong>der</strong><br />
Flurstrasse in <strong>Zuzgen</strong> verglichen werden. Der Rückbau in Rheinfelden wurde in einem<br />
Gerichtsfall so festgehalten. In <strong>Zuzgen</strong> gibt es viele geteerte Flurstrassen. Wenn die<br />
Flurstrasse aufrecht erhalten werden soll, dann muss sie nicht zurückgebaut werden.<br />
Erich Ba<strong>der</strong> möchte aufgrund <strong>der</strong> vielen Diskussionen wissen, was passiert, wenn die<br />
bestehende Strasse bleibt und die an<strong>der</strong>e nicht gebaut wird. Er fragt, ob dann eine Welt<br />
zusammen bricht.<br />
Heinz Kim verneint. Die Welt würde nicht zusammen brechen. Es wäre eine Verkürzung<br />
<strong>der</strong> Erschliessungsstrasse. Baugebiet darf grundsätzlich nicht über Kulturland erschlossen<br />
werden. Die alte Strassenverbindung besteht schon lange. Wenn sie aufrecht<br />
erhalten bleibt, wird sie kaum jemand wegnehmen. Zukunftsgerichtet macht es Sinn, an<br />
<strong>der</strong> Peripherie des Baugebietes eine Erschliessungsstrasse zu haben.<br />
Nach den vielen Diskussionen möchte Heinz Kim nun zur Abstimmung überleiten. Zuerst<br />
wird über den Rückweisungsantrag von Bernhard Waldmeier abgestimmt.<br />
Susanne Waldmeier möchte wissen, wie genau das Abstimmungsproze<strong>der</strong>e funktioniert.<br />
Heinz Kim erklärt, dass zuerst über den Rückweisungsantrag von Bernhard Waldmeier<br />
abgestimmt wird. Wenn diesem zugestimmt wird, dann wird gar nicht mehr über den<br />
Antrag des Gemein<strong>der</strong>ates abgestimmt. Wenn die Stimmberechtigten wollen, dass <strong>der</strong><br />
Gemein<strong>der</strong>at das Geschäft an einer <strong>der</strong> nächsten Gemeindeversammlungen wie<strong>der</strong><br />
bringt, dann müssten sie dem Antrag von Bernhard Waldmeier zustimmen. Wenn <strong>der</strong><br />
Rückweisungsantrag abgelehnt wird und in <strong>der</strong> folgenden Abstimmung <strong>der</strong> Antrag des
<strong>Protokoll</strong> <strong>der</strong> <strong>Einwohnergemeinde</strong>-<strong>Versammlung</strong> <strong>Zuzgen</strong> vom 21. Juni 2012<br />
_________________________________________________________________________________________________<br />
Gemein<strong>der</strong>ates abgelehnt wird, dann ist <strong>der</strong> Fall klar. Der Gemein<strong>der</strong>at müsste in den<br />
nächsten Jahren nicht mehr mit so einem Antrag kommen.<br />
Da die Kantonsstrasse in absehbarer Zeit ausgebaut wird, ist es für den Gemein<strong>der</strong>at<br />
wichtig, für die Verhandlungen mit dem Kanton die Haltung <strong>der</strong> Stimmberechtigten zu<br />
kennen. Vermutlich wird es auch knapp, wenn <strong>der</strong> Rückweisungsantrag angenommen<br />
wird. Wenn <strong>der</strong> Kanton am bauen ist, muss die Gemeinde parat sein.<br />
Bernhard Waldmeier zieht seinen Rückweisungsantrag zurück. So kann die Gemeindeversammlung<br />
definitiv entscheiden.<br />
Abstimmung<br />
Die drei Verpflichtungskredite (eine Abstimmung) für den Neuanschluss <strong>der</strong> Schulstrasse<br />
an die K494 sowie Teilsanierung <strong>der</strong> Schulstrasse:<br />
a) Strassenbau (inkl. Lan<strong>der</strong>werb) Fr. 490'000.--<br />
b) Entwässerung (Eigenwirtschaftsbetrieb) Fr. 160'000.--<br />
c) Wasserversorgung (Eigenwirtschaftsbetrieb) Fr. 65'000.--<br />
werden mit 25 gegen 13 Stimmen gutgeheissen.<br />
Heinz Kim erklärt, dass <strong>der</strong> Gemein<strong>der</strong>at nach diesem Entscheid den nächsten Schritt<br />
angehen und auch mit dem Kanton verhandeln kann, wenn es um den Kantonsstrassenausbau<br />
geht.<br />
Traktandum 9<br />
Genehmigung des Schulkreisvertrages Möhlintal über die<br />
gemeinsame Führung <strong>der</strong> Oberstufenabteilungen<br />
Ausgangslage<br />
Die Gemeinden Hellikon, Möhlin, Wegenstetten, Zeiningen und <strong>Zuzgen</strong> führen gemäss<br />
Gemeindevertrag aus dem Jahr 2004 einen Schulkreis Möhlintal für die Abteilungen <strong>der</strong><br />
Oberstufenschule in Möhlin, Zeiningen und Wegenstetten.<br />
Am 11. März 2012 wurde mit <strong>der</strong> Aargauischen Volksabstimmung die Än<strong>der</strong>ung des<br />
Schulgesetzes (Stärkung <strong>der</strong> Volksschule) beschlossen. Darin werden die Bestimmungen<br />
<strong>der</strong> Schulführung im Kanton Aargau wesentlich reformiert. Primär geht es um das<br />
neue System 6/3, d. h., dass ab dem Schuljahr 2014/2015 neu 6 Jahre Primarschule<br />
und 3 Jahre Oberstufenschule (Bezirks-, Sekundar- und Realschule) geführt werden<br />
(bisher 5 Jahre Primar- und 4 Jahre Oberstufe).<br />
Schulstandorte Möhlin und Wegenstetten<br />
Die Gemeinden haben sich darauf geeinigt, dass neben Möhlin auch in Wegenstetten<br />
ein Oberstufenstandort bleibt. Die Gemeinde Wegenstetten führt sechs Abteilungen; die<br />
übrigen Abteilungen bleiben in Möhlin.
<strong>Protokoll</strong> <strong>der</strong> <strong>Einwohnergemeinde</strong>-<strong>Versammlung</strong> <strong>Zuzgen</strong> vom 21. Juni 2012<br />
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Die vertragliche Lösung führt weiterhin zu einer allseitigen Bindung. Die Standortgemeinden<br />
haben die Gewähr einer ausreichenden Schülerzahl. Die an<strong>der</strong>en Gemeinden<br />
können darauf bauen, dass ihre Schülerschaft eine bestimmte Schule besuchen kann.<br />
Gebunden sind auch die Eltern, was den Standortgemeinden eine sichere Schul- und<br />
Schulraumplanung ermöglicht.<br />
Finanzierung<br />
Zur Deckung <strong>der</strong> Kosten <strong>der</strong> Schulstandortgemeinden bezahlen die entsendenden Gemeinden<br />
für ihre Schüler wie bisher ein Schulgeld. Dieses wird von den Gemein<strong>der</strong>äten<br />
festgelegt und basiert auf <strong>der</strong> kantonalen Schulgeldverordnung.<br />
Vertragsbeginn<br />
Die Schulkreiskommission wurde mit <strong>der</strong> Ausarbeitung eines neuen Vertrages beauftragt,<br />
<strong>der</strong> nun zur Genehmigung durch die Gemeindeversammlungen <strong>der</strong> betroffenen<br />
Gemeinden vorliegt. Der Vertrag kann während <strong>der</strong> Aktenauflage während den ordentlichen<br />
Bürozeiten in <strong>der</strong> Gemeindekanzlei eingesehen werden. Ausserdem ist er auf <strong>der</strong><br />
Internetseite www.zuzgen.ch abrufbar.<br />
Mit <strong>der</strong> Annahme des neuen Vertrages wird <strong>der</strong> bisherige Schulkreisvertrag vom November/Dezember<br />
2004 ab Schuljahr 2014/2015 ausser Kraft gesetzt.<br />
Antrag<br />
Der Vertrag zwischen den <strong>Einwohnergemeinde</strong>n Hellikon, Möhlin, Wegenstetten,<br />
Zeiningen und <strong>Zuzgen</strong> über die gemeinsame Führung <strong>der</strong> Oberstufenabteilungen<br />
(Schulkreis Möhlintal) sei mit Wirkung ab Schuljahr 2014/2015 zu genehmigen.<br />
Gemein<strong>der</strong>at Roger Kamm erläutert das Traktandum.<br />
Guido Sacher fragt nach, ob Zeiningen in Zukunft wirklich keine Sekundarschule mehr<br />
führt.<br />
Roger Kamm bestätigt dies.<br />
Guido Sacher möchte wissen, ob Wegenstetten die Oberstufe vollumfänglich führt und<br />
es so möglich ist, dass Kin<strong>der</strong> von <strong>Zuzgen</strong> die Schule komplett in Wegenstetten besuchen<br />
können.<br />
Roger Kamm bestätigt dies. Es ist aber nur für die Sekundarschule möglich. Diese wird<br />
zudem auch in Möhlin geführt. Die Bezirks- und Realschule bleibt in Möhlin.<br />
Max Hasler stellt fest, dass <strong>der</strong> Vertrag die Führung <strong>der</strong> Bezirksschule in Wegenstetten<br />
nicht ausschliesst.
<strong>Protokoll</strong> <strong>der</strong> <strong>Einwohnergemeinde</strong>-<strong>Versammlung</strong> <strong>Zuzgen</strong> vom 21. Juni 2012<br />
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Roger Kamm wi<strong>der</strong>spricht. Wegenstetten kann keine Bezirksschule führen. Es steht<br />
zwar nicht im Vertrag, ist aber vom Kanton so festgehalten.<br />
Nachdem das Wort nicht mehr gewünscht wird, lässt Roger Kamm über den Antrag abstimmen.<br />
Abstimmung<br />
Der Vertrag zwischen den <strong>Einwohnergemeinde</strong>n Hellikon, Möhlin, Wegenstetten,<br />
Zeiningen und <strong>Zuzgen</strong> über die gemeinsame Führung <strong>der</strong> Oberstufenabteilungen<br />
(Schulkreis Möhlintal) mit Wirkung ab Schuljahr 2014/2015 wird mit grossem Mehr ohne<br />
Gegenstimmen genehmigt.<br />
Traktandum 10<br />
Gesamtrevision Nutzungsplanung: Behandlung <strong>der</strong> Rückweisungsanträge<br />
Ausgangslage<br />
Seit <strong>der</strong> letzten Gesamtrevision Nutzungsplanung in <strong>der</strong> Gemeinde <strong>Zuzgen</strong> im Jahr<br />
1993 (Beschluss Gemeindeversammlung) bzw. 1995 (Genehmigung Grosser Rat) ist<br />
<strong>der</strong> Planungshorizont von 15 Jahren nach Artikel 15 des Raumplanungsgesetzes erreicht.<br />
Dies veranlasste die Gemeinde, im Jahr 2006 mit <strong>der</strong> Gesamtrevision Nutzungsplanung<br />
Siedlung und Kulturland zu starten. Am 11. Mai 2011 wurde die Revision <strong>der</strong><br />
Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland von <strong>der</strong> Gemeindeversammlung mit Ausnahme<br />
<strong>der</strong> nachfolgend aufgeführten Rückweisungen mit 57 Ja-Stimmen und keinen<br />
Nein-Stimmen angenommen. Vom Beschluss ausgenommen sind:<br />
• Umzonung <strong>der</strong> (gemeindeeigenen) Parzelle Nr. 1859 und des Anteils <strong>der</strong> Parzelle<br />
1858 (Gebiet Alte Sägerei) von <strong>der</strong> Gewerbezone in die Wohn- und Gewerbezone 3<br />
(WG3).<br />
• Umzonung <strong>der</strong> Parzelle Nr. 122 (Bummerten) von <strong>der</strong> Gewerbezone in die Wohnund<br />
Gewerbezone 3 (WG3) mit Gestaltungsplanpflicht.<br />
• Einzonung des südöstlichen Teils <strong>der</strong> Parzelle Nr. 605 in die WG3 (obere Kirchgasse).<br />
• Zonierung des bereits eingezonten nordwestlichen Teils <strong>der</strong> Parzelle Nr. 605 (obere<br />
Kirchgasse).<br />
• Mögliche Aufnahme <strong>der</strong> Fliessgewässer <strong>der</strong> Mühle- und Drechslereikanale als kommunale<br />
Kulturobjekte.<br />
• Ausmasse und Abstände für Bauten und Anlagen sowie <strong>der</strong> Nutzungsvorgaben des<br />
Abstandes <strong>der</strong> Uferschutzzone (§ 19 BNO) und <strong>der</strong> Uferschutzstreifen (§ 22 BNO).<br />
Der Regierungsrat hat die Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland (ohne die Rückweisungen)<br />
am 11. Januar 2012 genehmigt. In <strong>der</strong> Genehmigung hat <strong>der</strong> Regierungsrat<br />
festgehalten, dass mit <strong>der</strong> Gesamtrevision die planerischen Rahmenbedingungen auf<br />
die aktuellen Entwicklungsbedürfnisse <strong>der</strong> Gemeinde ausgerichtet werden.
<strong>Protokoll</strong> <strong>der</strong> <strong>Einwohnergemeinde</strong>-<strong>Versammlung</strong> <strong>Zuzgen</strong> vom 21. Juni 2012<br />
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Auftrag an den Gemein<strong>der</strong>at<br />
Der Gemein<strong>der</strong>at erhielt an <strong>der</strong> Gemeindeversammlung vom 11. Mai 2011 den Auftrag,<br />
die oben genannten Rückweisungen zu prüfen und einen Vorschlag für eine nächste<br />
Gemeindeversammlung aufzuarbeiten und vorzulegen.<br />
Die Anträge <strong>der</strong> Rückweisungen (gemäss <strong>Protokoll</strong> vom 11. Mai 2011) lauten wie folgt:<br />
Anträge: Verzicht auf Umzonungen<br />
Die gemeindeeigene Parzelle Nr. 1859 und <strong>der</strong> Anteil <strong>der</strong> Parzelle Nr. 1858 sollen weiterhin<br />
in <strong>der</strong> Gewerbezone bleiben.<br />
Die Parzelle Nr. 122 (Bummerten) sei in <strong>der</strong> Gewerbezone zu belassen.<br />
Die gemäss rechtskräftigem Bauzonenplan in <strong>der</strong> WG3 Zone liegende Teilfläche <strong>der</strong><br />
Parzelle Nr. 605 sei in die WG2 umzuzonen.<br />
Antrag: Verzicht auf Einzonung<br />
Auf die zusätzliche Einzonung im oberen Teil <strong>der</strong> Kirchgasse sei zu verzichten.<br />
Antrag: Kulturobjekte<br />
Der Schutz <strong>der</strong> Fliessgewässer von Mühle- und Drechslereikanal soll gewährleistet<br />
werden (Art. 50 in <strong>der</strong> bisherigen BNO). Sie sollen als Kulturobjekte in <strong>der</strong> BNO im Anhang<br />
B2 aufgeführt werden.<br />
Anträge: Gewässerabstände / Gewässerraum<br />
Der Gewässerabstand für Bauten und Anlagen im Baugebiet sei innerhalb <strong>der</strong> Uferschutzzone<br />
für alle Zonen auf 4 m festzulegen (§ 127 Abs. 4 BauG) und <strong>der</strong> § 19 Abs. 2<br />
in <strong>der</strong> BNO entsprechend wie folgt zu än<strong>der</strong>n: "In den Bauzonen beträgt die Streifenbreite<br />
4 m."<br />
Die Uferschutzstreifen gemäss § 22 seien von 6 auf 3 m zu reduzieren und die Nutzungsbestimmungen<br />
gemäss Abs. 1 zu überprüfen bzw. zu präzisieren (Nutzungsvorgaben).<br />
Gemäss dem revidierten kantonalen Baugesetz (in Kraft seit 1. Januar 2010) muss <strong>der</strong><br />
Gemein<strong>der</strong>at die einzelnen Rückweisungsanträge prüfen und <strong>der</strong> Gemeinde an einer<br />
zweiten Gemeindeversammlung zur abschliessenden Beschlussfassung vorlegen. Der<br />
Gemein<strong>der</strong>at stellt <strong>der</strong> Gemeindeversammlung je einen eigenen Antrag (Unterstützung<br />
o<strong>der</strong> Ablehnung des in <strong>der</strong> 1. Beratung <strong>der</strong> Gemeindeversammlung vom 11. Mai 2011<br />
gestellten Antrags) und lässt darüber abstimmen.<br />
Somit können an <strong>der</strong> Gemeindeversammlung vom 21. Juni 2012 die Stimmbürgerinnen<br />
und Stimmbürger über die Um- und Einzonungen sowie über die Kulturobjekte Mühleund<br />
Drechslereikanal je einzeln abstimmen.<br />
Die Anträge zum Gewässerabstand bzw. <strong>der</strong> Festlegung <strong>der</strong> Uferschutzzone und <strong>der</strong><br />
Uferschutzstreifen erfolgt nicht im Rahmen <strong>der</strong> vorliegenden Planung. Seit dem 1. Juni<br />
2011 ist die revidierte Gewässerschutzverordnung (GSchV) des Bundes in Kraft. Darin<br />
werden u. a. die Gewässerabstände wesentlich grosszügiger bemessen als dies bis<br />
anhin <strong>der</strong> Fall war und die Nutzungen <strong>der</strong> Gewässerräume bestimmt. Die Kantone<br />
müssen die GSchV vom Bund bis im Jahr 2018 auf kantonaler Ebene umsetzen. Der<br />
Kanton Aargau hat im Februar 2012 eine Vollzugsverordnung (VV GSchV) dazu erlassen<br />
und zumindest die Gewässerabstände in den Bauzonen definiert. Ausserhalb <strong>der</strong>
<strong>Protokoll</strong> <strong>der</strong> <strong>Einwohnergemeinde</strong>-<strong>Versammlung</strong> <strong>Zuzgen</strong> vom 21. Juni 2012<br />
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Bauzonen wird auf die bundesrätliche Gewässerschutzverordnung verwiesen. Weitere<br />
Definitionen o<strong>der</strong> Vorgaben, wie <strong>der</strong> Gewässerraum auf kommunaler Stufe umgesetzt<br />
werden muss, sind noch nicht festgelegt. Aus diesem Grund und auf Empfehlung des<br />
Kantons hat <strong>der</strong> Gemein<strong>der</strong>at entschieden, die Anträge betreffend <strong>der</strong> Gewässerabstände<br />
bzw. des Gewässerraums zurückzustellen und erst einer späteren Gemeindeversammlung<br />
vorzulegen, wenn von Seiten Kanton klar ist, wie <strong>der</strong> Gewässerraum im<br />
Kanton Aargau umzusetzen ist.<br />
Ablauf des Planungsverfahrens<br />
Zur Bearbeitung <strong>der</strong> Rückweisungsaufträge hat <strong>der</strong> Gemein<strong>der</strong>at mit den jeweiligen<br />
Antragstellern und Betroffenen das Gespräch gesucht, um mit ihnen im Vorfeld <strong>der</strong> Beschlussfassung<br />
die Vorschläge zu besprechen. Der Gemein<strong>der</strong>at hat mit Unterstützung<br />
von Barbara Gloor (Metron AG) die Rückweisungsanträge besprochen und für die Beschlussvorlage<br />
ausgearbeitet. Die Pläne und <strong>der</strong> ausführliche Bericht können während<br />
<strong>der</strong> öffentlichen Auflage in <strong>der</strong> Gemeindekanzlei eingesehen werden. Sie können auch<br />
von <strong>der</strong> Homepage www.zuzgen.ch heruntergeladen werden.<br />
Hinweise zur Behandlung <strong>der</strong> Rückweisungsanträge<br />
Die Gemeindeversammlung vom 11. Mai 2011 hat <strong>der</strong> Gesamtrevision Nutzungsplanung<br />
mit Ausnahme <strong>der</strong> Rückweisungen zugestimmt (erste Lesung). An <strong>der</strong> <strong>Versammlung</strong><br />
vom 21. Juni 2012 wird abschliessend über die Rückweisungen abgestimmt (zweite<br />
Lesung). Auf beschlossene Teile <strong>der</strong> Nutzungsplanung kann nicht mehr zurückgekommen<br />
werden.<br />
Antrag<br />
Der Gemein<strong>der</strong>at beantragt <strong>der</strong> Gemeindeversammlung, die Rückweisungsanträge wie<br />
folgt zu beschliessen:<br />
a) Parzelle Nr. 1859 und Teil <strong>der</strong> Parzelle Nr. 1858 - Alte Sägerei<br />
Keine Umzonung <strong>der</strong> Parzellen o<strong>der</strong> Teilflächen, d. h. Beibehaltung <strong>der</strong> Gewerbezone<br />
mit einer Son<strong>der</strong>nutzungsplanpflicht. Die nördlich an die Parzelle Nr. 1859 angrenzende<br />
Parzelle Nr. 117 wird aus <strong>der</strong> Son<strong>der</strong>nutzungsplanpflicht entlassen, d.h.<br />
Perimeter <strong>der</strong> Son<strong>der</strong>nutzungsplanpflicht wird neu nur über die Parzellen Nr. 118,<br />
119, 120, 1858 und 1859 beibehalten.<br />
b) Parzelle Nr. 122 - Bummerten<br />
Umzonen des Gebiets "Bummerten" in die WG3 im nördlichen Teil und keine Umzonung<br />
des südöstlichen Teils in einer Tiefe von 30 m, d. h. <strong>der</strong> südöstliche Teil<br />
verbleibt in <strong>der</strong> Gewerbezone (G). Die gesamte Parzelle wird mit <strong>der</strong> Gestaltungsplanpflicht<br />
überlagert.<br />
c) Parzelle Nr. 605 und neue Parzelle Nr. 1848 - obere Kirchgasse<br />
Keine Umzonung des nordwestlichen Teils obere Kirchgasse, d. h. Beibehaltung<br />
<strong>der</strong> Wohn- und Gewerbezone WG3.
<strong>Protokoll</strong> <strong>der</strong> <strong>Einwohnergemeinde</strong>-<strong>Versammlung</strong> <strong>Zuzgen</strong> vom 21. Juni 2012<br />
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Einzonung des südöstlichen Teils obere Kirchgasse, Einzonung in Wohn- und Gewerbezone<br />
WG3 und Streichung <strong>der</strong> südlichen Hecke.<br />
d) Kulturobjekte<br />
Unterschutzstellung Drechslereikanal, d. h. Ergänzung Anhang B2 BNO als Kulturobjekt.<br />
Keine Unterschutzstellung Mühlekanal.<br />
Gemeindeammann Heinz Kim erläutert die Vorlage und zeigt die entsprechenden<br />
Plangrundlagen.<br />
Guido Sacher erwähnt die Gestaltungsplanpflicht und die Son<strong>der</strong>nutzungsplanpflicht.<br />
Er möchte wissen, was die Son<strong>der</strong>nutzungsplanpflicht bedeutet.<br />
Heinz Kim erklärt, dass die Gemeinde bei beiden Plänen an<strong>der</strong>e Massstäbe einsetzen<br />
kann als in <strong>der</strong> BNO. Beim Son<strong>der</strong>nutzungsplan, wie er beispielsweise in <strong>der</strong> Tierrüti<br />
o<strong>der</strong> in <strong>der</strong> Katzenhalde vorhanden ist, besteht keine Gestaltungsplanpflicht. Beim Gestaltungsplan<br />
muss aufgezeigt werden, wie die Häuser platziert werden, wie hoch sie<br />
sind, wie die Giebel aussehen, wie die Dachform ist, etc.. Der Gestaltungsplan hat auch<br />
mit dem Ortsbild zu tun. Die Gestaltungsplanpflicht ist im Baugesetz beschrieben. Sie<br />
ist eine Verschärfung des Son<strong>der</strong>nutzungsplanes. Im Bericht ist die Gestaltungsplanpflicht<br />
ebenfalls beschrieben. Es kann aber viel mehr Auflagen geben.<br />
Nachdem keine Fragen mehr gestellt werden, lässt Heinz Kim über die Anträge abstimmen.<br />
Abstimmungen<br />
Über die Anträge wird einzeln abgestimmt:<br />
a) Parzelle Nr. 1859 und Teil <strong>der</strong> Parzelle Nr. 1858 - Alte Sägerei<br />
Keine Umzonung <strong>der</strong> Parzellen o<strong>der</strong> Teilflächen, d. h. Beibehaltung <strong>der</strong> Gewerbezone<br />
mit einer Son<strong>der</strong>nutzungsplanpflicht. Die nördlich an die Parzelle Nr. 1859 angrenzende<br />
Parzelle Nr. 117 wird aus <strong>der</strong> Son<strong>der</strong>nutzungsplanpflicht entlassen, d. h.<br />
Perimeter <strong>der</strong> Son<strong>der</strong>nutzungsplanpflicht wird neu nur über die Parzellen Nr. 118,<br />
119, 120, 1858 und 1859 beibehalten.<br />
45 Stimmberechtigte stimmen dem Antrag zu. Niemand lehnt ihn ab.<br />
b) Parzelle Nr. 122 - Bummerten<br />
Umzonen des Gebiets "Bummerten" in die WG3 im nördlichen Teil und keine Umzonung<br />
des südöstlichen Teils in einer Tiefe von 30 m, d. h. <strong>der</strong> südöstliche Teil<br />
verbleibt in <strong>der</strong> Gewerbezone (G). Die gesamte Parzelle wird mit <strong>der</strong> Gestaltungsplanpflicht<br />
überlagert.<br />
37 Stimmberechtigte stimmen dem Antrag zu, 5 lehnen ihn ab.<br />
c) Parzelle Nr. 605 und neue Parzelle Nr. 1848 - obere Kirchgasse<br />
Keine Umzonung des nordwestlichen Teils obere Kirchgasse, d. h. Beibehaltung
<strong>Protokoll</strong> <strong>der</strong> <strong>Einwohnergemeinde</strong>-<strong>Versammlung</strong> <strong>Zuzgen</strong> vom 21. Juni 2012<br />
_________________________________________________________________________________________________<br />
<strong>der</strong> Wohn- und Gewerbezone WG3.<br />
Einzonung des südöstlichen Teils obere Kirchgasse, Einzonung in Wohn- und Gewerbezone<br />
WG3 und Streichung <strong>der</strong> südlichen Hecke.<br />
32 Stimmberechtigte stimmen dem Antrag zu, 4 lehnen ihn ab.<br />
d) Kulturobjekte<br />
Unterschutzstellung Drechslereikanal, d. h. Ergänzung Anhang B2 BNO als Kulturobjekt.<br />
Keine Unterschutzstellung Mühlekanal.<br />
40 Stimmberechtigte stimmen dem Antrag zu, niemand lehnt ihn ab.<br />
Traktandum 11<br />
Zusammenschluss <strong>der</strong> Ortsbürgergemeinde <strong>Zuzgen</strong> mit <strong>der</strong><br />
<strong>Einwohnergemeinde</strong> <strong>Zuzgen</strong> auf den 1. Januar 2013<br />
Dieses Traktandum wurde abgesetzt. Siehe Erläuterung unter „Verhandlungen“.<br />
Traktandum 12<br />
Verschiedenes / Informationen<br />
Stand Schulhausanbau<br />
Gemein<strong>der</strong>at Roger Kamm informiert über den Stand <strong>der</strong> Bauarbeiten. Er weist auf die<br />
Einweihung am 17. und 18. August 2012 hin und lädt alle ein, daran teilzunehmen.<br />
Zusammenarbeit im Tal<br />
Gemeindeammann Heinz Kim erklärt, dass die Gemein<strong>der</strong>äte im Tal mit Klausuren<br />
abgeklärt haben, ob sie die Zusammenarbeit im Tal mit einer professionellen Abklärung<br />
untersuchen wollen. Die Gemein<strong>der</strong>äte Zeiningen und <strong>Zuzgen</strong> haben eine professionelle<br />
Abklärung im jetzigen Zeitpunkt abgelehnt. In nächster Zeit finden also keine professionellen<br />
Abklärungen statt, welche auch Geld kosten würden.<br />
Das heisst aber keinesfalls, dass die Zusammenarbeit im Tal schlecht ist. Die Zusammenarbeit<br />
wird laufend verstärkt. Dies sieht man auch anhand des Projektes Hochwasserschutz<br />
und weiterer Projekte.<br />
Nachfolgelösung für den Brunnenmeister<br />
Hauswart und Brunnenmeister Erich Hofer wird Ende März 2013 offiziell pensioniert.<br />
Gemäss Ausführungen von Heinz Kim hat er aber so viel Überzeit, dass er vermutlich<br />
nur bis Mitte Januar 2013 arbeiten wird. Der Gemein<strong>der</strong>at muss nun einen neuen Haus-
<strong>Protokoll</strong> <strong>der</strong> <strong>Einwohnergemeinde</strong>-<strong>Versammlung</strong> <strong>Zuzgen</strong> vom 21. Juni 2012<br />
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wart ab 2013 suchen. Für die Nachfolge-Lösung des Brunnenmeisters hat <strong>der</strong> Gemein<strong>der</strong>at<br />
verschiedene Varianten geprüft. In Zukunft werden die Dienste <strong>der</strong> Gemeinde<br />
Möhlin in Anspruch genommen. Die Gemeinde Möhlin ist jetzt schon zuständig für die<br />
Wasserversorgung in Hellikon, Wallbach und Zeiningen. Es gibt sicher eine Neuausrichtung,<br />
weil <strong>der</strong> Brunnenmeister dann nicht mehr im Dorf wohnt. Die an<strong>der</strong>en Gemeinden<br />
haben aber gute Erfahrung gemacht.<br />
Stand Revision Schutzzonen (Trinkwasser)<br />
Heinz Kim erklärt, dass mit den Schutzzonen das Trinkwasser geschützt werden soll.<br />
Zur Zeit werden die Schutzzonen überarbeitet. Die von <strong>der</strong> Grundwasserschutzzone<br />
Weihermatt betroffenen Grundeigentümer haben eine Einladung bekommen. Es findet<br />
bald eine Informationsveranstaltung über das neue Schutzzonenreglement Weihermatt<br />
statt. Die Schutzzonenreglemente Kohliberg und Obermumpf/Lohnberg sind noch in<br />
Bearbeitung. Der hydrogeologische Bericht, welcher die Zonenausbreitung festlegt, ist<br />
noch ausstehend.<br />
Verkehrszählung / Geschwindigkeitsmessungen<br />
Im Bereich Lohnbergstrasse und Untere Katzenhalde wurden während 14 Tagen Geschwindigkeitsmessungen<br />
durchgeführt. Heinz Kim erläutert die Resultate.<br />
Regionalpolizei<br />
Heinz Kim weist darauf hin, dass man bei Fragen o<strong>der</strong> Reklamationen (illegales Feuer,<br />
etc.) umgehend <strong>der</strong> Regionalpolizei anrufen soll. Es nützt nichts, wenn man sich erst<br />
nach einigen Tagen bei <strong>der</strong> Gemeindekanzlei o<strong>der</strong> dem Gemeindeammann meldet.<br />
Nächste Termine<br />
Heinz Kim zeigt die nächsten Gemeindetermine auf.<br />
Überweisungsanträge Franz Hottinger<br />
Heinz Kim kommt zurück auf die beiden Anträge von Franz Hottinger, mit denen <strong>der</strong><br />
Gemein<strong>der</strong>at verpflichtet werden kann, diese anzugehen. Ein Antrag betrifft die 30er-<br />
Zone und <strong>der</strong> an<strong>der</strong>e das Verkehrsschild bei <strong>der</strong> Abzweigung Lohnbergstrasse-<br />
Kohlibergstrasse.<br />
Mit dem Überweisungsantrag von Franz Hottinger, die 30er-Zone in <strong>der</strong> Schulstrasse<br />
bis zur neuen Strasse zu verlängern, wird <strong>der</strong> Gemein<strong>der</strong>at in Pflicht genommen, das<br />
Thema in nächster Zeit zu diskutieren und an einer nächsten <strong>Versammlung</strong> Antwort zu<br />
geben. Der Antrag wird mit 28 Ja-Stimmen zu 12 Nein-Stimmen gutgeheissen.
<strong>Protokoll</strong> <strong>der</strong> <strong>Einwohnergemeinde</strong>-<strong>Versammlung</strong> <strong>Zuzgen</strong> vom 21. Juni 2012<br />
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Franz Hottinger bestätigt, dass <strong>der</strong> Gemein<strong>der</strong>at den zweiten Antrag einfach entgegen<br />
nehmen kann. Er soll die Signalisation nochmals behandeln, um eine bessere, eindeutige<br />
Lösung zu finden.<br />
Heinz Kim bestätigt, dass <strong>der</strong> Gemein<strong>der</strong>at diese Anregung entgegen nimmt. Die nicht<br />
eindeutige Signalisation stört auch den Gemein<strong>der</strong>at. Der Gemein<strong>der</strong>at hat das schon<br />
mehrere Male mit Kantonsvertretern und <strong>der</strong> Polizei angeschaut. Allenfalls muss es eine<br />
Radikallösung geben.<br />
Für den Fall, dass bei dieser Abzweigung tatsächlich etwas geän<strong>der</strong>t wird, plädiert Roland<br />
Meyer dafür, dass die Durchfahrt für Landwirtschaft nach wie vor gestattet ist.<br />
Wenn man den vor<strong>der</strong>en Teil <strong>der</strong> Schulstrasse benützt, hat es oft links und rechts Autos<br />
und Kin<strong>der</strong> sind auf <strong>der</strong> Strasse. Das ist gefährlich. Darum benützt Roland Meyer lieber<br />
die Kohlibergstrasse und riskiert eine Busse.<br />
Heinz Kim nimmt diese Anregung entgegen. Die Gemeinde hat auch schon Anrufe erhalten,<br />
weil Landwirte die Kohlibergstrasse hinunter fahren. Der Gemein<strong>der</strong>at nimmt<br />
sich diesem Problem an und schaut, ob es eine bessere Lösung gibt.<br />
Dank an das Personal<br />
Heinz Kim dankt dem Personal. Hauswart Erich Hofer leistet momentan wegen des<br />
Schulhaus-Anbaus einen grossen Einsatz. Gemeindeschreiberin Renate Kaufmann ist<br />
zur Zeit wegen einem Personal-Engpass mehrheitlich alleine. Heinz Kim überreicht beiden<br />
je ein „Merci“.<br />
Nachdem keine Wortbegehren mehr gestellt werden, dankt Heinz Kim seinen Kollegen<br />
im Gemein<strong>der</strong>at und dem Gemeindepersonal für die grosse Mitarbeit zu Gunsten des<br />
Dorfes.<br />
Er bedankt sich auch bei den Stimmberechtigten für das Kommen, die Unterstützung<br />
und das Interesse. Er dankt für die fairen Diskussionen. Der Gemein<strong>der</strong>at freut sich auf<br />
ein weiterhin aktives Mitmachen und Mitgestalten des wichtigen Lebensraumes.<br />
Heinz Kim wünscht allen einen schönen Sommer, eine schöne Ferienzeit und vor allem<br />
gute Gesundheit.<br />
Um 22.40 Uhr kann Heinz Kim die Gemeindeversammlung schliessen. (Applaus aus<br />
<strong>der</strong> <strong>Versammlung</strong>)<br />
NAMENS DES GEMEINDERATES<br />
Der Gemeindeammann: Die Gemeindeschreiberin:<br />
Heinz Kim<br />
Renate Kaufmann