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1 - Medizinische Woche Baden Baden

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46. <strong>Medizinische</strong> <strong>Woche</strong><br />

<strong>Baden</strong>-<strong>Baden</strong><br />

Ärztegesellschaft für Erfahrungsheilkunde e.V.<br />

Ärztliche Vereinigung für Komplementärmedizin<br />

www.medwoche.de<br />

Europas größter Ärztekongress für Komplementärmedizin<br />

31. Oktober bis 4. November 2012<br />

Regulation vor Reparatur<br />

Ausstellerhandbuch<br />

Zertifi zierte medizinische Fortbildung<br />

40<br />

beantragt CME


Inhaltsverzeichnis<br />

Wichtiger Hinweis:<br />

� Das Wichtigste in der Übersicht<br />

� Hausordnung und Richtlinien für Aussteller<br />

des Kongresshaus <strong>Baden</strong>-<strong>Baden</strong><br />

� Anfahrtsskizze<br />

� Bestellformulare<br />

1. Mietmöbel/Stellwände/Systemstände<br />

2. Angebot Komplettstand<br />

3. Licht- und Stromanschluss<br />

4. Standreinigung<br />

5. Information zu Telefonanschlüssen<br />

6. Standbewirtung<br />

7. Marketing und Sponsoring<br />

8. Zimmerbestellung<br />

9. Internetzugang<br />

10. Technik<br />

� Alle wichtige Adressen im Überblick<br />

� Allgemeine Ausstellungsbedingungen<br />

der MVS Medizinverlage Stuttgart GmbH & Co. KG<br />

Dieses Ausstellerhandbuch soll dazu dienen, Ihnen, den Ausstellern der 46. <strong>Medizinische</strong>n <strong>Woche</strong> <strong>Baden</strong>-<br />

<strong>Baden</strong>, die Vorbereitung und Organisation Ihres Messeauftrittes zu erleichtern. Für eventuelle Fehler auf<br />

den Bestellformularen der einzelnen Anbieter im hinteren Teil wird keine Haftung übernommen. Sollten<br />

Preise falsch ausgewiesen sein, gelten die in der Auftragsbestätigung durch das beauftragte Unternehmen<br />

bestätigten Preise.<br />

Für die Qualität und Ausführung der einzelnen Leistungen ist die jeweilige Vertragsfirma verantwortlich.<br />

Der Veranstalter ist nur vermittelnd tätig. Sollten wider Erwarten Probleme mit den Vertragsfirmen auftreten,<br />

bittet der Veranstalter dennoch um eine kurze Information, um eventuelle Konsequenzen daraus ziehen<br />

zu können.


Das Wichtigste in der Übersicht<br />

Veranstaltungsort: Kongresshaus <strong>Baden</strong>-<strong>Baden</strong><br />

Augustaplatz 10, 76530 <strong>Baden</strong>-<strong>Baden</strong><br />

www.kongresshaus.de<br />

Veranstalter: Ärztegesellschaft für Erfahrungsheilkunde e.V.<br />

Schönbergstr. 11, 79291 Merdingen<br />

www.erfahrungsheilkunde.org<br />

Kongressorganisation:<br />

Kongressleitung<br />

und Programmplanung<br />

Anzeigenverkauf/<br />

Anzeigendisposition:<br />

Öffnungszeiten<br />

des Kongresses<br />

Aufbauzeiten:<br />

Karl F. Haug Verlag<br />

in MVS Medizinverlage Stuttgart GmbH & Co. KG<br />

Oswald-Hesse-Str. 50, 70469 Stuttgart<br />

www.medizinverlage.de<br />

Karl F. Haug Verlag<br />

in MVS Medizinverlage Stuttgart GmbH & Co. KG<br />

Oswald-Hesse-Str. 50, 70469 Stuttgart<br />

E-Mail: medwoche@medizinverlage.de<br />

www.medwoche.de<br />

Caroline Augspurger-Hacker<br />

Tel.: +49 (0) 711/8931-454 - Fax: +49 (0) 711/8931-706<br />

E-Mail: caroline.augspurger@medizinverlage.de<br />

Sarah Galal-Hemberger<br />

Tel.: +49 (0) 711/8931-365 - Fax: +49 (0) 711/8931-706<br />

E-Mail: sarah.galal@medizinverlage.de<br />

Dr. med. Hans-Peter Friedrichsen, Merdingen<br />

in Zusammenarbeit mit<br />

Caroline Augspurger-Hacker (Karl F. Haug Verlag), Stuttgart<br />

Markus Stehle<br />

Tel.: +49 (0) 711/8931-734 - Fax: +49 (0) 711/8931-705<br />

E-Mail: markus.stehle@medizinverlage.de<br />

31.10.2012, 14:00-20:00 Uhr<br />

01.11.2012 bis 04.11.2012, täglich 8:30 Uhr bis 18:30 Uhr<br />

Dienstag, 30.10.2012, 7:00-21:00 Uhr<br />

Anlieferung mit PKWs für Ausstellungsstände < 7 m² ist am 31.10.2012 von 7:00-<br />

12:00 Uhr möglich.<br />

Abbauzeit: Sonntag, 4.11.2012, 18:30 bis 21:00 Uhr (nur für PKW und Kleinbusse)<br />

Montag, 5.11.2012, 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr<br />

Vorzeitiges Abbauen oder teilweises Räumen der Stände ist nicht statthaft und<br />

wird mit einer Vertragsstrafe von 50% der Standmiete geahndet.<br />

Ferner ist ein vorzeitiger Abbau ist aus sicherheitstechnischen und feuerpolizeilichen<br />

Gründen nicht gestattet.


Das Wichtigste in der Übersicht<br />

Anfahrt:<br />

Autobahn A5, Ausfahrt <strong>Baden</strong>-<strong>Baden</strong><br />

Richtung "Zentrum / Congress"<br />

Angaben für Navigationssystem:<br />

Augustaplatz 10<br />

76530 <strong>Baden</strong>-<strong>Baden</strong><br />

Entfernung<br />

nach Stuttgart 110 km; nach Frankfurt 170 km und nach Straßburg 55 km.<br />

Ca. 20 Taximinuten (15 km Entfernung) vom <strong>Baden</strong>-Airport.<br />

Anbindung an die 5 internationalen Flughäfen Stuttgart, Frankfurt, Straßburg,<br />

Basel und Zürich.<br />

Ca. 10 Taximinuten (5 km Entfernung) vom Bahnhof.<br />

Busverbindung vom Bahnhof <strong>Baden</strong>-<strong>Baden</strong>: Linie 201, Haltestelle Augustaplatz.<br />

Erreichbarkeit per ICE<br />

von Frankfurt 1 Stunde 26 Minuten;<br />

Stuttgart 1 Stunde 7 Minuten;<br />

München 3 Stunden 37 Minuten;<br />

Freiburg 45 Minuten.<br />

Parkplätze: Auf dem Gelände des Kongresshauses stehen grundsätzlich keine Parkplätze<br />

zur Verfügung.<br />

Anlieferung /<br />

Ladepositionen:<br />

Ladehilfen / Rampen /<br />

Stapler:<br />

Parkmöglichkeiten direkt am Kongresshaus:<br />

- Kongresshaus-Tiefgarage: 410 Stellplätze<br />

- City-Parkhaus: 360 Stellplätze (Entfernung ca. 7 Gehminuten)<br />

- Kurhaus-Tiefgarage: 550 Stellplätze<br />

Abstellen von LKWs: Waldseeplatz<br />

Angaben für Navigationssystem:<br />

Waldseestrasse<br />

76530 <strong>Baden</strong>-<strong>Baden</strong><br />

Ladeposition Nord: Anfahrt über Augustaplatz - Schranke neben Garageneinfahrt<br />

Ladeposition Süd: Anfahrt über Schillerstrasse - Doppelschranke<br />

Für das Be- und Entladen der Fahrzeuge gibt es vor Ort im Kongresshaus <strong>Baden</strong>-<strong>Baden</strong><br />

keinen Gabelstapler. Wir empfehlen dringend die Anlieferung mit<br />

Fahrzeugen, die mit Ladebordwand ausgestattet sind.


Das Wichtigste in der Übersicht<br />

Aufzüge: Lastenaufzug „Glasaufzug“<br />

Erreicht alle 4 Ebenen<br />

Anfahrt: Schranke Nord<br />

Regelung der Ein- und<br />

Ausfahrt beim Auf- und<br />

Abbau:<br />

Lastenaufzug "Küchenaufzug"<br />

Erreicht alle 4 Ebenen<br />

Anfahrt: Schranke Süd<br />

3 Aufzüge "Dreiergruppe"<br />

Erreichen alle 4 Ebenen<br />

Anfahrt: Schranke Nord oder Süd<br />

Aufzug Seminarbereich<br />

Erreicht EG, 1.OG und 2.OG Seminar<br />

Anfahrt: Schranke Süd<br />

Türen:<br />

Breite 1,28m, Höhe 2,00m<br />

Kabine:<br />

Breite 1,46m, Tiefe 2,35m, Höhe 2,00m<br />

Traglast: 1800 kg<br />

Türen:<br />

Breite 1,428m, Höhe 2,18m<br />

Kabine:<br />

Breite 1,75m, Tiefe 1,80m, Höhe 2,30m<br />

Traglast: 1500 kg<br />

Türen:<br />

Breite 0,99m, Höhe 2,18m<br />

Kabine:<br />

Breite 1,42m, Tiefe 1,12m, Höhe 2,18m<br />

Traglast: 600 kg<br />

Türen:<br />

Breite 0,79m, Höhe 2,00m<br />

Kabine:<br />

Breite 1,00m, Tiefe 1,40m, Höhe 2,00m<br />

Traglast: 600 kg<br />

� Die Zuordnung der Anlieferer zu den Ladepositionen erfolgt in der Regel<br />

durch das Ordnungspersonal. Aufgrund der beengten Platzverhältnisse muss<br />

mit Wartezeiten gerechnet werden. Die Ladepositionen sind nach spätestens<br />

einer Stunde wieder zu verlassen.<br />

� Für den Auf- und Abbau werden keine Einlasskarten benötigt.<br />

� Die Einfahrt auf den Vorplatz des Kongresshauses ist nur während des Auf-<br />

und Abbaus zu den o.g. Zeiten gestattet. Bitte beachten Sie die Hinweise des<br />

Ordnungspersonals. Dem Ordnungspersonal ist bei der Einfahrt ein Pfand in<br />

Höhe von 50,-€ zu entrichten. Die Aussteller erhalten dieses Pfand bei Einhaltung<br />

der maximalen Parkdauer von 1 Stunde bei der Ausfahrt zurück. Bei<br />

Überschreitung der Parkdauer besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des<br />

Pfands.<br />

� PKWs sollen grundsätzlich in der Tiefgarage abgestellt werden. Für PKWs<br />

stehen für die Zeit des Be- und Entladens begrenzte Kurzparkmöglichkeiten<br />

am Seiteneingang des Kongresshauses ebenfalls zu den o.g. Zeiten zur Verfügung.<br />

� LKWs können auf dem Gaussplatz (Ecke Ludwig-Wilhelm-Straße/ Bertholdstraße)<br />

zwischengeparkt werden. Bitte beim dortigen Wachpersonal melden.<br />

Die LKWs werden dann für die Einfahrt auf den Vorplatz des Kongresshauses<br />

abgerufen. Bitte sorgen Sie dafür, dass Ihr Fahrzeug, sobald dieses<br />

entladen ist, vom Gelände des Kongresshauses wieder weggefahren wird, so<br />

dass die nächsten Aussteller einfahren können.<br />

Abstellen von LKWs während der Messe: Waldseeplatz (Angaben für Navigationssystem<br />

Waldseestrasse,76530 <strong>Baden</strong>-<strong>Baden</strong>)


Das Wichtigste in der Übersicht<br />

Paketlieferungen: Paketanlieferungen sind ab dem 24.10.2012 an nachstehende Adresse möglich.<br />

Die Pakete werden am 30.10.2012 ab 12:00 Uhr am Kongresscounter zur<br />

Abholung bereit stehen. Bitte geben Sie folgende erweiterte Adresse an:<br />

Kongresshaus <strong>Baden</strong>-<strong>Baden</strong><br />

46. Med. <strong>Woche</strong> <strong>Baden</strong>-<strong>Baden</strong><br />

Stand-Nr. _____<br />

Augustaplatz 10<br />

76530 <strong>Baden</strong>-<strong>Baden</strong><br />

Die Anlieferung erfolgt auf eigenes Risiko.<br />

Bodenbelag: Untergeschoss/Erdgeschoss: Naturstein (weißer Marmor)<br />

1. und 2. Obergeschoss: Holzparkett (Ahorn)<br />

Seminarbereich: grauer Teppichboden<br />

Die Bodenbelastbarkeit beträgt – außer im Seminarbereich – 500 kg/qm.<br />

Standgestaltung: Die in den Ausstellungsplänen eingezeichneten Standflächen dürfen keinesfalls<br />

überschritten werden. Prospektaufsteller, Werbebanner etc. dürfen<br />

nicht in den Gangflächen aufgestellt werden.<br />

Sitzgelegenheiten, Stühle, Barhocker etc. müssen so geplant werden, dass sie<br />

auch bei Benutzung die Standgrenzen nicht überschreiten.<br />

Die maximale Standbauhöhe beträgt 2,50 m (sofern im individuellen Bestätigungsschreiben<br />

nicht eine andere Höhe vereinbart ist). Im Garderobenfoyer<br />

(Untergeschoss) ist die Standbauhöhe auf 2,30 m zu begrenzen. Stände, die<br />

an eine Säule mit Beleuchtungsmarkierung angrenzen bzw. diese inkludieren,<br />

haben eine maximale Standbauhöhe von 2,30 m.<br />

Alle Stände sind selbsttragend zu erstellen. Die Befestigung an Hallenwänden,<br />

Säulen, Fußböden und Geländern ist untersagt. Säulen, Pfeiler, Wandvorsprünge<br />

etc. innerhalb der Ausstellungsstände sind Bestandteil der zugeteilten<br />

Flächen.<br />

Das Ankleben und Anlehnen von Werbematerialien an den Wänden, Säulen<br />

oder sonstigen Gegenständen des Veranstaltungsortes ist nicht gestattet. Für<br />

Schäden bei Zuwiderhandlungen haftet der Aussteller. Feuermelder, Hydranten,<br />

elektrische Verteiler, Schalttafeln und Fernsprechverteiler müssen frei<br />

zugänglich bleiben. Die Verwendung von offenem Feuer oder Licht, z. B. Spiritus,<br />

Heizöl, Gas etc. ist untersagt. Die Kongressleitung behält sich vor, Aufbauten,<br />

die den Vorschriften nicht entsprechen, entfernen zu lassen.<br />

Ein Angebots- und Bestellformular zur Standgestaltung ist den Unterlagen<br />

beigefügt.<br />

Der Aussteller darf den Stand nur selbst nutzen. Die vollständige oder teilweise<br />

Überlassung an andere Unternehmer bedarf der Zustimmung des Veranstalters.<br />

Eine ohne Zustimmung erfolgte Aufnahme eines Unterausstellers<br />

berechtigt den Veranstalter, den Vertrag mit dem Hauptaussteller fristlos<br />

aufzukündigen und den Stand auf Kosten des Standmieters räumen zu lassen.<br />

Schadensersatzansprüche stehen dem Standmieter nicht zu. Der Veranstalter<br />

darf den Preis für die Standmiete erhöhen bzw. eine zusätzliche Unteraussteller-Gebühr<br />

erheben.


Das Wichtigste in der Übersicht<br />

Standbewachung: Für die Gegenstände, die zur Veranstaltung gebracht werden, wird seitens der<br />

Kongressleitung keine Haftung übernommen. Die Ausstellungsteile werden<br />

während des Auf- und Abbaus sowie während der Ausstellung nicht gesondert<br />

bewacht. Standwachen können mit dem beiliegendem Bestellformular<br />

geordert werden.<br />

Ausstellerausweise: Jeder Aussteller erhält entsprechend der Größe seines Ausstellungsstandes<br />

kostenlose Ausstellerausweise. Diese berechtigen zum Besuch der Vorträge.<br />

Die Aussteller aus dem Palais Biron erhalten 2 Ausstellerkarten pro Stand. Die<br />

Ausstellerausweise sind nicht auf Kunden übertragbar. Sie liegen ab Kongressbeginn<br />

am Kongresscounter für Sie bereit.<br />

Beträgt Ihre Standfläche<br />

2 bis 10 qm erhalten Sie 2 Ausstellerkarten<br />

11 bis 20 qm 3 Ausstellerkarten<br />

über 20 qm 4 Ausstellerkarten<br />

weitere Eintrittskarten sind kostenpflichtig und auf Anfrage.<br />

Standreinigung: Die allg. Endreinigung ist im Mietpreis enthalten. Für evtl. benötigte Zwischenreinigungen<br />

finden Sie in den Anlagen ein entsprechendes Bestellformular.<br />

Besondere Bedingungen:<br />

Bitte beachten Sie die „Richtlinien für Aussteller“ und die „Hausordnung“ des<br />

Kongresshauses <strong>Baden</strong>-<strong>Baden</strong>.


1) Verwaltung / Hausrecht<br />

Das Kongresshaus <strong>Baden</strong>-<strong>Baden</strong> wird von der Kongresshaus<br />

<strong>Baden</strong>-<strong>Baden</strong> Betriebsgesellschaft mbH - nachfolgend<br />

„GmbH“ genannt - verwaltet.<br />

Das Hausrecht gegenüber dem Veranstalter und Dritten<br />

wird von den durch die von der „GmbH“ beauftragten Mitarbeiter<br />

ausgeübt. Deren Anweisungen und Anordnungen<br />

ist Folge zu leisten.<br />

2) Hausöffnung und –räumung<br />

Die Hausöffnung erfolgt in der Regel eine Stunde vor Veranstaltungsbeginn,<br />

auf besonderen Wunsch des Mieters<br />

auch früher.<br />

Nach Schluss der Veranstaltung hat der Veranstalter dafür<br />

Sorge zu tragen, dass eine Stunde nach Veranstaltungsende<br />

das Haus geräumt ist.<br />

Veranstaltungsbeginn und Veranstaltungsende werden im<br />

Veranstaltungsablauf (Ablaufplan) verbindlich festgelegt.<br />

Abweichungen müssen der „GmbH“ umgehend mitgeteilt<br />

werden.<br />

3) Saaleinrichtung / Bestuhlung<br />

Die angemieteten Räume werden nach genehmigten Plänen<br />

eingerichtet. Veränderungen in der Aufstellung von<br />

Möbeln und Einrichtungsgegenständen dürfen nur durch<br />

das Dienstpersonal der „GmbH“ bzw. im Einvernehmen<br />

mit diesem vorgenommen werden. Maßgebend hierfür<br />

sind die Pläne bzw. die schriftlichen Vereinbarungen zwischen<br />

der „GmbH“ und dem Mieter.<br />

Auf die Einhaltung der Versammlungsstättenverordnung<br />

des Landes <strong>Baden</strong>-Württemberg wird ausdrücklich hingewiesen.<br />

4) Technische Einrichtungen und Anlagen<br />

Die technischen Einrichtungen und Anlagen wie z. B. Beschallungs-,<br />

Projektions- und Lichtanlagen dürfen nur vom<br />

Beauftragten der „GmbH“ bedient werden. Ohne vorherige<br />

Genehmigung der „GmbH“ dürfen keine elektrischen Geräte<br />

an das Licht- oder Stromnetz des Kongresshauses angeschlossen<br />

werden.<br />

5) Dekorationen und Aufbauten<br />

a) Dekorationen, Aufbauten usw. dürfen nur mit Genehmigung<br />

der „GmbH“, in Verbindung mit dem technischen<br />

Dienst, unter den für den Einzelfall besonders festzulegenden<br />

Bedingungen angebracht werden. Sie müssen gegebenenfalls<br />

durch die Branddirektion auf ihre Feuersicherheit<br />

geprüft werden. Maßgebend ist die jeweilige Feuerschutzordnung<br />

der Stadt <strong>Baden</strong>-<strong>Baden</strong>.<br />

b) Sämtliche Feuermelder, Hydranten, Rauchklappen,<br />

elektrische Verteilungs- und Schalttafeln, Fernsprechverteiler<br />

sowie Heizungs- und Lüftungsanlagen müssen unbedingt<br />

frei zugänglich und unverstellt bleiben. Dies gilt insbesondere<br />

auch für Notausgänge. Dem Personal und den<br />

Beauftragten der „GmbH“ sowie der Aufsichtsbehörde<br />

muss jederzeit Zutritt zu den genannten Einrichtungen und<br />

Anlagen gewährt werden.<br />

c) An Decken, Böden, Wänden und Einrichtungsgegenständen<br />

dürfen keine Löcher gebohrt, keine Schrauben eingedreht,<br />

keine Nägel oder Haken eingeschlagen oder sonstige<br />

bauliche Veränderungen oder Eingriffe vorgenommen<br />

werden. Hierdurch entstehende Schäden werden zu Lasten<br />

des Mieters behoben.<br />

Hausordnung<br />

d) Nach der Veranstaltung sind Dekorationen, Aufbauten usw. vom<br />

Mieter unverzüglich und vollständig zu entfernen.<br />

6) Richtlinien für Messen und Ausstellungen<br />

Die gesondert aufgeführten Richtlinien für Messen und Ausstellungen<br />

im Kongresshaus <strong>Baden</strong>-<strong>Baden</strong> sind zu beachten und einzuhalten.<br />

7) Feuersicherheit und feuerpolizeiliche Vorschriften<br />

a) Besondere Vorschriften der Feuerwehr, der Polizei und die Landesbauordnung<br />

sind zu beachten und einzuhalten.<br />

b) Feuerwerkskörper und andere pyrotechnische Erzeugnisse dürfen<br />

im Kongresshaus nicht abgebrannt werden. Der Umgang mit Feuer<br />

und offenem Licht ist untersagt.<br />

c) Alle zur Dekoration verwendeten Materialien müssen nach DIN<br />

4102 schwer entflammbar sein. Ein entsprechendes Prüfzeugnis ist<br />

auf Verlangen vorzuzeigen.<br />

d) Kisten, Packmaterial, Papier oder sonstige leicht entflammbare<br />

Materialien dürfen nicht in den Räumen, Gängen und Foyers bzw.<br />

den Ausstellungsständen aufbewahrt werden.<br />

e) Elektro- und sonstige Heizgeräte dürfen nur auf unverbrennbarer<br />

Unterlage und mit ausreichendem Abstand von brennbaren Gegenständen<br />

aufgestellt werden.<br />

f) Hinweisschilder auf Ausgänge und Notausgänge dürfen in keinem<br />

Fall verdeckt werden.<br />

8) Rauchen<br />

Das Rauchen in den Kongress-Sälen und Sitzungsräumen ist untersagt.<br />

9) Garderobe<br />

Je nach Art der Veranstaltung besteht Garderobenzwang. Überbekleidung,<br />

Schirme oder Stöcke sind an der Garderobe abzugeben.<br />

Stöcke für Gehbehinderte sind ausgenommen. Für die Inanspruchnahme<br />

der Garderobe werden Gebühren nach den jeweils gültigen<br />

Sätzen erhoben.<br />

10) Tiere<br />

Tiere dürfen im Kongresshaus nur mitgebracht werden soweit es sich<br />

um Begleittiere (Blindenhund) oder Tiere für veranstaltungsbezogene<br />

Demonstrationen handelt.<br />

11) Bewirtschaftung<br />

a) Die gastronomische Betreuung und Bewirtschaftung innerhalb des<br />

Kongresshauses <strong>Baden</strong>-<strong>Baden</strong> ist ausschließlich dem von dem Vermieter<br />

gestellten Pächter vorbehalten.<br />

b) Das Mitbringen und der Verzehr eigener Speisen und Getränke ist<br />

nicht gestattet.<br />

12) Fundsachen, Personen- und Sachschäden<br />

Fundsachen sind beim Hausmeister im Erdgeschoss abzugeben. Entstandene<br />

Personen- oder Sachschäden sind sofort dem diensthabenden<br />

Mitarbeiter der „GmbH“ zu melden.<br />

13) Wünsche / Beschwerden<br />

Wünsche, Klagen oder Beschwerden nimmt der diensthabende Mitarbeiter<br />

der „GmbH“ entgegen.<br />

Stand 31.12.2007


§ 1 Ausstellungsflächen<br />

1) Für Messen, Ausstellungen, begleitende Fachausstellungen, Präsentationen<br />

und Postersession stehen im Kongresshaus <strong>Baden</strong>-<strong>Baden</strong> folgende<br />

Nettoausstellungsflächen zur Verfügung:<br />

Untergeschoss Garderobenfoyer 525 m²<br />

Auditoriumsfoyer 170 m²<br />

Erdgeschoss Foyer Erdgeschoss 480 m2<br />

Foyer Erdgeschoss-Anbau 200 m 2<br />

1. Obergeschoss Foyer KS I 465 m 2<br />

Foyer Seminarbereich90 m 2<br />

2. Obergeschoss Foyer KS II 240 m 2<br />

KS II 310 m 2<br />

Foyer Seminarbereich 94 m 2<br />

2.374 m 2<br />

2) Der genaue Umfang der dem Mieter zur Verfügung stehenden Ausstellungsflächen<br />

wird im Mietvertrag festgelegt.<br />

3) Die im Mietvertrag festgelegten Ausstellungsflächen werden dem Mieter<br />

besenrein übergeben und müssen am Ende der Veranstaltung wieder in<br />

einem besenreinen Zustand an den Vermieter zurückgegeben werden.<br />

§ 2 Bodenbeschaffenheit / Belastbarkeit<br />

Untergeschoss/Erdgeschoss: Naturstein (weißer Marmor)<br />

1. und 2. Obergeschoss: Holzparkett (kanadischer Ahorn)<br />

Seminarbereich: grauer Teppichboden<br />

Die Bodenbelastbarkeit beträgt – außer im Seminarbereich - 500 kg/m 2 .<br />

§ 3 Behördliche Genehmigungen und Meldepflichten<br />

1) Der Mieter hat die nach den geltenden Vorschriften für seine Veranstaltung<br />

erforderlichen Genehmigungen, Erlaubnisse, Anmeldungen und<br />

Festsetzungen rechtzeitig zu bewirken und die ihm behördlich auferlegten<br />

Pflichten auf seine Kosten zu erfüllen.<br />

2) Alle Ein- und Aufbauten müssen den baurechtlichen und brandschutztechnischen<br />

Bestimmungen entsprechen. Alle behördlichen Anordnungen<br />

sind auf eigene Kosten zu befolgen.<br />

3) Die vom Bauordnungsamt <strong>Baden</strong>-<strong>Baden</strong> genehmigten Flächen-<br />

Belegungspläne sind einzuhalten. Innerhalb der ausgewiesenen Flächen<br />

können mehrere Stände aufgebaut werden. Der Veranstalter bzw.<br />

Ausstellungsleiter ist im Rahmen der Allgemeinen Mietbedingungen<br />

verpflichtet, den endgültigen Ausstellungsplan spätestens sechs <strong>Woche</strong>n<br />

vor Veranstaltungsbeginn zur Genehmigung vorzulegen.<br />

Der Veranstalter ist verpflichtet, die Einhaltung der genehmigten<br />

Flächen insbesondere der Standgrenzen, zu kontrollieren. Von den<br />

Flächenbelegungsplänen abweichende Aufrisse müssen vom Bauordnungsamt<br />

<strong>Baden</strong>-<strong>Baden</strong> genehmigt werden.<br />

4) Die Erfüllung dieser Pflichten muss der Mieter der Kongresshaus <strong>Baden</strong>-<br />

<strong>Baden</strong> Betriebsgesellschaft mbH vor der Veranstaltung nachweisen.<br />

§ 4 Sicherheit und Ordnung<br />

Die konkreten Auf- und Abbauzeiten sowie die Veranstaltungszeiten sind<br />

vertraglich festgelegt. Der Mieter ist verpflichtet, diese Zeiten einzuhalten.<br />

Der Mieter hat den während der gesamten Veranstaltung für Sicherheit<br />

und Ordnung zuständigen Verantwortlichen und dessen Vertreter namentlich<br />

zu benennen. Der Verantwortliche bzw. dessen Vertreter ist verpflichtet,<br />

vor Beginn des Ausstellungsaufbaues und für die gesamte Dauer des<br />

Aufbaues sowie des Abbaues anwesend zu sein.<br />

§ 5 Untervermietung<br />

1) Der im Mietvertrag angegebene Mieter ist zur Untervermietung an seine<br />

Aussteller berechtigt. Die Untermieter sind an die Bestimmungen dieser<br />

Richtlinien für Messen- und Ausstellungen, der Allgemeinen Mietbedingungen<br />

und der Hausordnung zu binden.<br />

§ 6 Vertragsfirmen<br />

1) Der Mieter verpflichtet sich, für Dienstleistungen innerhalb des Kongresshauses<br />

<strong>Baden</strong>-<strong>Baden</strong> die Vertragsfirmen der Kongresshaus <strong>Baden</strong>-<br />

<strong>Baden</strong> Betriebsgesellschaft mbH zu beauftragen.<br />

Richtlinien für Messen und Ausstellungen<br />

2) Sollten andere Firmen in Anspruch genommen werden, bedarf dies der<br />

Genehmigung der GmbH.<br />

Für die Stromversorgung, Elektroinstallation, Wasser, Konferenztechnik, Bewachung,<br />

Parkierung, Reinigung und Catering sind ausschließlich die Vertragsfirmen<br />

der Kongresshaus <strong>Baden</strong>-<strong>Baden</strong> Betriebsgesellschaft mbH zuständig.<br />

§ 7 An- und Ablieferung<br />

1) Die An- und Ablieferung hat innerhalb der im Mietvertrag festgelegten Auf-<br />

und Abbauzeiten zu erfolgen.<br />

2) Zur Gewährleistung eines reibungslosen An- und Ablieferverkehrs behält sich<br />

die Kongresshaus <strong>Baden</strong>-<strong>Baden</strong> Betriebsgesellschaft mbH vor, im Einzelfall mit<br />

dem Mieter einen zeitlich versetzten, Etagenweise vorzunehmenden Auf- und<br />

Abbauplan sowie den Einsatz von Parkierungspersonal vorzuschreiben. Die<br />

Kosten für den Einsatz des Parkierungspersonals sind vom Mieter zu tragen.<br />

3) Das Abstellen von Fahrzeugen um das Kongresshaus ist nur für das Be- und<br />

Entladen von Material für die jeweilige Veranstaltung gestattet.<br />

§ 8 Abfälle und Abfallentsorgung<br />

Müll und Abfälle sind auf ein Mindestmaß zu reduzieren. Von der Stadtverwaltung<br />

<strong>Baden</strong>-<strong>Baden</strong> wird eine Trennung und Sortierung von Abfällen zwingend<br />

vorgeschrieben.<br />

Für die Sortierung und Entsorgung der Abfälle stellt die Kongresshaus <strong>Baden</strong>-<br />

<strong>Baden</strong> Betriebsgesellschaft mbH dem Mieter gegen Bezahlung einen Abfallcontainer<br />

zur Verfügung.<br />

§ 9 Sonstige Bestimmungen und Hinweise<br />

1) Innerhalb des Kongresshauses sind nur Hubwagen mit Kunststoffrollen<br />

zugelassen. Elektrostapler sind genehmigt. Mit Kraftstoff betriebene Stapler sind<br />

nicht erlaubt. Bei Beschädigungen wird der Vermieter den Mieter zur Haftung<br />

heranziehen.<br />

2) Das Bekleben und Benageln der Wand- Boden- und Deckenflächen ist untersagt.<br />

Bei Beschädigungen wird der Vermieter den Mieter zur Haftung heranziehen.<br />

3) Für das Verlegen von Teppichböden in den Standbereichen dürfen nur rückstandsfrei<br />

entfernbare Klebebänder ( z. B. tesafix Verlegeband Nr. 51960 der Fa.<br />

Beiersdorf) verwendet werden.<br />

Die Entfernung von Klebebandrückständen erfolgt zu Lasten des Mieters.<br />

4) Das Zuschneiden von Teppichböden ohne Unterlagen auf dem Fußboden ist<br />

untersagt. Für Beschädigungen haftet der Mieter.<br />

5) Für Fahnen oder Transparente im Außenbereich bzw. an den hauseigenen<br />

Fahnenmasten übernimmt die Kongresshaus <strong>Baden</strong>-<strong>Baden</strong> Betriebsgesellschaft<br />

mbH keine Haftung.<br />

6) Für Einbruch, Diebstahl und Verluste im Ausstellungsbereich bzw. an und in<br />

den Ständen übernimmt die Kongresshaus <strong>Baden</strong>-<strong>Baden</strong> Betriebsgesellschaft<br />

mbH keine Haftung. Entsprechende Versicherungen abzuschließen ist Sache des<br />

Veranstalters oder des von ihm beauftragten Ausstellungsleiters bzw. jedes<br />

einzelnen Ausstellers.<br />

7) Bei der Zusendung von Kisten und Paketen ist darauf zu achten, dass diese mit<br />

Titel der Veranstaltung, Datum und Stand-Nr. gekennzeichnet werden, damit<br />

eine korrekte Zustellung gesichert werden kann.<br />

8) Die Standbauhöhen sind generell auf 2,50 m zu begrenzen. Im Garderobenfoyer<br />

beträgt die lichte Höhe 2,50 m bei Unterzügen 2,30 m.<br />

8) Das Befüllen bzw. Betreiben von Exponaten mit Wasser ist grundsätzlich nur<br />

im Foyer EG und Foyer UG zulässig und muss in jedem Fall von der technischen<br />

Leitung des Kongresshauses genehmigt werden.<br />

§ 10 Bewirtschaftung<br />

1) Die gastronomische Betreuung und Bewirtschaftung innerhalb des Kongresshauses<br />

<strong>Baden</strong>-<strong>Baden</strong> ist ausschließlich dem von dem Vermieter gestellten<br />

Pächter vorbehalten.<br />

2) Das Mitbringen und der Verzehr eigener Speisen und Getränke sind nicht<br />

gestattet.<br />

3) Der Mieter hat keinerlei Anspruch auf Pachtzahlungen oder sonstige Umsatzbeteiligungen<br />

aus dem gastronomischen Betrieb während der Veranstaltung.<br />

Stand 01.01.2002


Anfahrtsskizze


Bestellformulare im Überblick<br />

Einsendeschluss:<br />

1. Mietmöbel / Stellwände / Systemstände 28.09.2012<br />

2. Angebot Komplettstand 28.09.2012<br />

3. Licht- und Stromanschluss 28.09.2012<br />

4. Standreinigung 28.09.2012<br />

5. Information zu Telefonanschlüssen 28.09.2012<br />

6. Standbewirtung 28.09.2012<br />

7. Marketing und Sponsoring 28.09.2012<br />

8. Zimmerbestellung 01.10.2012<br />

9. Internetzugang 28.09.2012<br />

10. Technik 28.09.2012<br />

Alle wichtige Adressen im Überblick


Mietmöbel / Stellwände / Systemstände Einsendeschluss: 28.09.2012<br />

mb Fachmessebau GmbH + Co. KG<br />

Hauptstraße 128<br />

69469 Weinheim<br />

Stühle / Barhocker Tische / Stehtische<br />

Artikel<br />

001 Breeze<br />

Gestell Alu matt<br />

Sitzfläche Kunststoff<br />

mittelgrau<br />

002 Breeze<br />

Gestell Alu matt<br />

Sitzfläche Kunststoff<br />

blau<br />

003 Piu<br />

Gestell silbergrau<br />

Sitzfläche Holz<br />

natur, Buche<br />

004 Sedia<br />

Gestell silbergrau<br />

Sitzfläche Polster<br />

schwarz<br />

005 Chia<br />

Gestell silber<br />

Sitzfläche Kunststoff<br />

weiß<br />

006 Mambo,<br />

Barhocker<br />

Gestell silber, Sitz<br />

Kunststoff blau<br />

transparent<br />

höhenverstellbar<br />

mit Gasdruckfeder<br />

007 Mambo,<br />

Barhocker<br />

Gestell silber, Sitz<br />

Kunststoff klar<br />

transparent<br />

höhenverstellbar<br />

mit Gasdruckfeder<br />

008 Pilo,<br />

Barhocker<br />

Gestell Chrom,<br />

Sitz KU-Leder,<br />

schwarz<br />

20,00 €<br />

20,00 €<br />

25,00 €<br />

35,00 €<br />

25,00 €<br />

45,00 €<br />

45,00 €<br />

35,00 €<br />

Anzahl<br />

Telefon 06201/68008<br />

Telefax 06201/61048<br />

info@mbfachmessebau.de<br />

Artikel Preis Anzahl<br />

101 Sea, Tisch<br />

Gestell Alu matt,<br />

Platte Buche<br />

D 70 cm<br />

102 Sea, Tisch<br />

Gestell Alu matt,<br />

Platte grau<br />

D 70 cm<br />

103 Rondo, Tisch<br />

Gestell schwarz,<br />

Platte Buche<br />

D 70 cm<br />

104 Sea alto,<br />

Stehtisch<br />

Gestell Alu matt,<br />

Platte Buche<br />

D 70 cm, H 110<br />

cm<br />

105 Sea alto,<br />

Stehtisch<br />

Gestell Alu matt,<br />

Platte grau<br />

D 70 cm, H 110<br />

cm<br />

106 Rondo, Stehtisch<br />

Gestell schwarz,<br />

Platte Buche<br />

D 70 cm, H 110<br />

cm<br />

107 Nano, Stehtisch<br />

Gestell Alu silber,<br />

Platte Glas<br />

H/B/T 110/48/48<br />

cm<br />

55,00 €<br />

55,00 €<br />

45,00 €<br />

55,00 €<br />

55,00 €<br />

45,00 €<br />

40,00 €<br />

1


Artikel Preis Anzahl<br />

201 Magic, Prospektständer<br />

Alu silber, 5 Plexiglastaschen,<br />

DIN<br />

A4<br />

202 Ausstellertisch<br />

Gestell Chrom,<br />

Platte weiß<br />

B/T 120/60 cm<br />

203 Tischvitrine<br />

H/B/T 100/95/45<br />

cm<br />

204 Theke/PCTurm<br />

silbergrau, H/B/T<br />

110/56/56 cm<br />

abschließbar<br />

65,00 €<br />

31,00 €<br />

150,00 €<br />

135,00 €<br />

Artikel Preis Anzahl<br />

301 TechFlood,<br />

Halogenstrahler<br />

Gehäuse silber, 150<br />

Watt<br />

302 Teppich grau,<br />

Standardfarbe Top<br />

Rips Favorit<br />

303 Teppich blau,<br />

Standardfarbe Top<br />

Rips Favorit<br />

22,00 €<br />

10,-<br />

€/qm<br />

incl. Verlegung<br />

10,-<br />

€/qm<br />

incl.<br />

Verlegung<br />

Weitere Artikel liefern wir gerne auf Anfrage.<br />

Nach Eingang Ihrer Bestellung erhalten Sie unsere Auftragsbestätigung. Diese Bestätigung ist zugleich Rechnung für<br />

die von Ihnen bestellten Mietgegenstände. Der Betrag muss bis 3 Tage vor Veranstaltungsbeginn überwiesen sein,<br />

damit die Auslieferung erfolgen kann.<br />

Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Wir sind berechtigt, bei Bestellungen, die in weniger<br />

als 7 Tagen vor Veranstaltungsbeginn bei uns eingehen, einen Zuschlag für Mehraufwand in Höhe von 25 % auf<br />

den Mietpreis zu erheben.<br />

1. Das Mietgut wird für die Dauer der oben aufgeführten Veranstaltung zur Verfügung gestellt.<br />

2. Die Mietpreise sind Nettopreise zzgl. MwSt. und gelten für die Dauer der Veranstaltung. Im Mietpreis enthalten sind Auf-<br />

und Abbau sowie Anlieferung und Rücktransport.<br />

3. Die Anlieferung erfolgt 1-3 Tage vor Veranstaltungsbeginn. Die Abholung des Mietgutes erfolgt unmittelbar nach Veranstaltungsende.<br />

Für fehlendes oder beschädigtes Mietgut haftet der Mieter. Die Haftung des Mieters beginnt mit<br />

der Anlieferung und endet mit der Abholung.<br />

4. Der Vermieter behält sich vor, bei vergriffenen Gegenständen gleichwertigen Ersatz zu liefern.<br />

5. Vorbestelltes oder reserviertes Mietgut, das nicht abgenommen wird, wird dem Besteller vollständig in Rechnung gestellt.<br />

6. Reklamationen seitens des Mieters müssen innerhalb von 24 Stunden nach Lieferung erfolgen.<br />

7. Bestellungsänderungen sind bis 7 Tage vor Liefertermin möglich.<br />

8. Die Rechnungsbeträge sind ohne Abzug nach Auftragsbestätigung = Rechnungsstellung zu bezahlen.<br />

9. Gerichtsstand und Erfüllungsort für beide Parteien ist Weinheim.<br />

Ort und Datum Firmenstempel und rechtsgültige Unterschrift<br />

Bitte fertigen Sie sich eine Kopie an!<br />

Firma: Telefon:<br />

Ansprechpartner Fax:<br />

Straße Stand-Nr.: ________/________ (Stockwerk/Nummer)<br />

PLZ / Ort Standgröße: _______________ m²


Komplettstand<br />

Einsendeschluss: 28.09.2012<br />

Karl F. Haug Verlag<br />

in MVS Medizinverlage Stuttgart GmbH & Co. KG<br />

Veranstaltungsmanagement<br />

Frau Caroline Augspurger-Hacker<br />

Oswald-Hesse-Str. 50 Tel.:+49 (0) 711/8931-454<br />

70469 Stuttgart Fax: +49 (0) 711/8931-706<br />

E-Mail: caroline.augspurger@medizinverlage.de<br />

Miet- und Zahlungsbedingungen:<br />

Artikel<br />

Bitte vergessen Sie nicht, Ihre Adresse für die Auftragsbestätigung anzugeben:<br />

Ort und Datum Firmenstempel und rechtsgültige Unterschrift<br />

Firma: Telefon:<br />

Ansprechpartner Fax:<br />

6 qm Systemstand (wie abgebildet) inklusive:<br />

� Einwegteppichboden, Farbe grau<br />

� Wandelemente: Stützen, Zargen, weiße Füllungen<br />

� Rasterdecke mit Kopfblende und ca. 20 Folienbuchstaben<br />

� Stromschiene mit Leuchtmitteln<br />

� 1 Doppelsteckdose (Stromanschluss muss<br />

muss separat bestellt werden)<br />

� Möbel: 3 Stühle, 1 Tisch, 1 Barhocker, 1 Infotheke,<br />

1 Prospektständer<br />

Mietpreis inkl. Standgrundfläche<br />

Erweiterungsfläche pro m² (inkl. Teppichboden, Wandelemente<br />

und Mietpreis für Standgrundfläche)<br />

Straße Stand-Nr.: ________/________ (Stockwerk/Nummer)<br />

PLZ / Ort Standgröße: _______________ m²<br />

Preis<br />

ab<br />

2.750,- €<br />

420,- €<br />

1. Das Mietgut wird für die Dauer der oben aufgeführten Veranstaltung zur Verfügung gestellt.<br />

2. Die Mietpreise sind Nettopreise zzgl. der ges. MwSt. und gelten für die Dauer der Veranstaltung.<br />

3. Im Mietpreis enthalten sind Auf- und Abbau sowie Anlieferung und Rücktransport.<br />

4. Die Anlieferung erfolgt 1-3 Tage vor Veranstaltungsbeginn. Die Abholung des Mietgutes erfolgt unmittelbar nach Veranstaltungsende.<br />

Für fehlendes oder beschädigtes Mietgut haftet der Mieter. Die Haftung des Mieters beginnt mit der Anlieferung und<br />

endet mit der Abholung.<br />

5. Der Vermieter behält sich vor, bei vergriffenen Gegenständen gleichwertigen Ersatz zu liefern.<br />

6. Vorbestelltes oder reserviertes Mietgut, das nicht abgenommen wird, muss dem Besteller vollständig in Rechnung gestellt<br />

werden.<br />

7. Reklamationen seitens des Mieters in Bezug auf unvollständige oder nicht vertragsmäßige Lieferungen müssen innerhalb von<br />

24 Stunden erfolgen.<br />

8. Die Rechnungsbeträge sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug nach Rechnungsstellung zu zahlen.<br />

9. Gerichtsstand und Erfüllungsort für beide Parteien ist Weinheim.<br />

2


Bestellformular<br />

Licht- und Stromanschluss Einsendeschluss: 28.09.2012<br />

Wolfgang Modl Tel.: +49 (0) 721/408 618<br />

Elektroinstallation Fax: +49 (0) 721/406 463<br />

Pforzheimerstr. 22 E-Mail: info@elektro-modl.de<br />

76227 Karlsruhe www.elektro-modl.de<br />

Wir beauftragen Sie hiermit unter Anerkennung der umseitigen Bedingungen mit der Ausführung der nachstehend<br />

beschriebenen Anschlüsse und Leistungen. Die erbrachte Leistung ist vor Beginn der Veranstaltung oder während<br />

dieser auf einem gesonderten Formular der Vertragsfirma zu bestätigen.<br />

1. Hauptanschlüsse Verlegung nur durch Vertragsfirma<br />

benötigte Lei- Anzahl Haupt- Miete pro Veranstung<br />

in kW anschlüsse staltung + MwSt.<br />

1.1 Hauptanschluss für Wechselstrom<br />

230V, Schukosteckdose, 3polig belastbar bis maximal 3 kW<br />

1.2 Hauptanschluss für Drehstrom<br />

________ ________ X 95,-€<br />

230/400V, Cekonsteckdose, 5-polig, 16A belastbar bis max. 9 kW ________ ________ X 110,-€<br />

230/400V, Cekonsteckdose, 5-polig, 32A belastbar bis max. 22kW ________ ________ X 141,-€<br />

230/400V, Cekonsteckdose, 5-polig, 63A belastbar bis max. 40kW nur auf Anfrage.<br />

1.3 Verspätungszuschlag 20,45 € je Anschluss (ab eine <strong>Woche</strong> vor Aufbaubeginn)<br />

1.4 Zuschlag bei Bestellung während der Aufbauzeit 100% je Anschluss<br />

2. Standinstallation - Elektrische Installation innerhalb des Standes nur durch Fachpersonal.<br />

2.1 Stand wird durch eigene Elektriker installiert<br />

(die Vertragsfirma führt eine Überprüfung der Elektroinstallation durch)<br />

ja nein<br />

2.2 Ausführung der Elektroinstallation durch Vertragsfirma<br />

Wegen Disposition bitte verbindliche Angabe!<br />

ja nein<br />

2.3 Gewünschte leihweise Überlassung von Strahlern ________ X 80W / 120 W<br />

Wichtiger Hinweis der Stadtwerke <strong>Baden</strong>-<strong>Baden</strong>: Die Stadtwerke <strong>Baden</strong>-<strong>Baden</strong> machen darauf aufmerksam, dass die einschlägigen VDE-Bestimmungen der Versammlungsstätten–Verordnung<br />

einzuhalten sind. Der Einsatz von Halogen-Strahlern an offenen Leitungen ist nach VDE 0108 nicht zulässig. Leitungen unter 1mm² dürfen in den Hallen<br />

nicht verwendet werden.<br />

Bedingungen und Hinweise<br />

Zur Durchführung von Elektroinstallationsarbeiten im Kongresshaus<br />

<strong>Baden</strong>-<strong>Baden</strong><br />

1. Vorhandene Spannungen, Stromart, und Schutzmaßnahmen im<br />

Kongresshaus TN-Netz 3 x 400/230V, 5Ohz Schutzmaßnahme:<br />

Nullung mit getrennt geführtem Null (N) und Schutzleiter (PE) ab<br />

Hauptverteiler. In Betrieb genommene Stromanschlüsse oder<br />

Sicherungen müssen zugänglich bleiben. (Bodenschächte, Wandverteilungen,<br />

usw.)<br />

2. Bereitstellung von Hauptanschlüssen<br />

Um eine sichere elektrische Versorgung der Veranstaltung im<br />

Kongresshaus <strong>Baden</strong>-<strong>Baden</strong> zu gewährleisten, werden die Messeanschlüsse<br />

vom Vertragselektriker zu den Messeständen verlegt<br />

und zugeteilt. Leistungen gemäß Punkt 1. umseitig dürfen nur von<br />

der Kongresshaus-Vertragsfirma ausgeführt werden. Hauptanschlüsse<br />

können nach den angegebenen Absicherungen belastet<br />

werden.<br />

3. Standinstallation<br />

Das Kongresshaus genehmigt die Durchführung von Elektroinstallationen<br />

in Eigenleistung durch Fachpersonal des Ausstellers oder<br />

von ihm beauftragten Messebaufirmen gem. umseitigem Bestellformular<br />

Punkt 2. In diesem Fall ist die Kongresshaus Vertragsfirma<br />

berechtigt und verpflichtet, die ausgeführten Installationen<br />

innerhalb des Ausstellungsstandes zu überprüfen. Unsachgemäße<br />

Installation führt zur Verweigerung der Aufschaltung.<br />

Im Hinblick auf Betriebssicherheit, sowie Unfall- und Brandgefahr,<br />

sind sämtliche einschlägigen Gesetze, Verordnungen, techn.<br />

Vorschriften (z.B. VDE 0100 und 0108), sowie die technischen<br />

Richtlinien und besonderen Teilnahmebedingungen des Kongresshauses<br />

<strong>Baden</strong>-<strong>Baden</strong> zu beachten.<br />

4. Standinstallation durch Kongresshaus Vertragsfirma<br />

Die Preise der Standinstallation ab Hauptanschluss werden nach<br />

den tatsächlichen Aufwendungen an Lohn und Material ermittelt<br />

Stundensätze<br />

für Monteur 38,20 €<br />

für Helfer 28,60 €<br />

Ort und Datum Firmenstempel und rechtsgültige Unterschrift<br />

Bitte fertigen Sie sich eine Kopie an!<br />

Firma: Telefon:<br />

Ansprechpartner Fax:<br />

Für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeiten werden die tariflichen<br />

Zuschläge berechnet. Die erstellte Handwerkerrechnung ist nach<br />

Erhalt gem. VOB sofort, ohne Abzug zu bezahlen.<br />

5. Haftung und Gerichtsstand<br />

Beanstandungen können aus Beweisicherungsgründen nur bei der<br />

Kongresshaus Vertragsfirma während der Veranstaltung am<br />

Ausstellungsstand entgegengenommen werden.<br />

Schadensersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund,<br />

können gegen das Kongresshaus, Veranstalter oder die Kongresshausvertragsfirma<br />

nicht geltend gemacht werden. Eine Haftung für<br />

entgangenen Gewinn ist generell ausgeschlossen.<br />

Gerichtsstand ist <strong>Baden</strong>-<strong>Baden</strong><br />

6. Übewachung/Bereitschaftsdienst/ Standüberprüfung<br />

Zur Beseitigung von Störungen an den Zuleitungen, sowie an den<br />

Ständen, steht für die Dauer der Ausstellung (einschließlich Auf-<br />

und Abbautage), täglich Fachpersonal zur Verfügung. Diese<br />

Leistungen sind im Anschlusspreis enthalten.<br />

Straße Stand-Nr.: ________/________ (Stockwerk/Nummer)<br />

PLZ / Ort Standgröße: _______________ m²<br />

3


Bestellformular<br />

Auftrag Standreinigung Einsendeschluss: 28.09.2012<br />

Piepenbrock Dienstleistungen GmbH & Co. KG Tel.: +49 (0) 621/41094-0<br />

Am Schäferstock 2-4 Fax: +49 (0) 621/41094-99<br />

681163 Mannheim E-Mail:nl.mannheim@piepenbrock.de<br />

Auftrag zur Standreinigung im Kongresshaus <strong>Baden</strong>-<strong>Baden</strong><br />

Ansprechpartner vor Ort ..............................................................................................................<br />

Etage/Stand Nr.: ................................................................ m²: ……………………………...<br />

A: nach Aufbau: ................................................................ Zeit: ……………………….……. (mind. ½ Stunde)<br />

B: täglich/Datum: ............................................................. Zeit: ………………………..……. (mind. ½ Stunde)<br />

Nettopreise inkl. Material und Gerätekosten:<br />

Stundenverrechnungssatz an Werktagen (Montag - Freitag) 19,48 €<br />

Stundenverrechnungssatz an Sonn- und Feiertagen 38,99 €<br />

Stundenverrechnungssatz an Samstagen 24,42 €<br />

Bitte vergessen Sie nicht, Ihre Rechnungsadresse anzugeben (bitte in Druckbuchstaben):<br />

Firma: Telefon:<br />

Ansprechpartner Fax:<br />

Straße E-Mail:<br />

PLZ / Ort. Stand-Nr.: ________/________ (Stockwerk/Nr.)<br />

Ust.-IDNr Standgröße: _______________ m²<br />

Ort und Datum Firmenstempel rechtsgültige Unterschrift<br />

DE 77200202000037685905 BIC ESSEDEFFHAM<br />

4


Bestellformular<br />

Standbewirtung Einsendeschluss: 28.09.2012<br />

Holland Hotel Sophienpark Tel.: +49 (0) 7221/304-355<br />

Abt. Kongressgastronomie Fax: +49 (0) 7221/304-374<br />

Sophienstr. 14 E-Mail: gastronomie@kongresshaus.de<br />

76530 <strong>Baden</strong>-<strong>Baden</strong> www.kongresshaus-gastronomie.de<br />

Hiermit bestellen wir verbindlich folgende Produkte:<br />

Anzahl Produkt Einzelpreis gewünschter Liefertermin<br />

am am am<br />

Kaffeetasse, Untertasse, Löffel 0,50 EUR<br />

Gläser 0,50 EUR<br />

Zapfanlage pauschal pro Tag 50,00 EUR<br />

Kaffee, 1,0 l 10,50 EUR<br />

Mineralwasser, 0,25 l 2,00 EUR<br />

Coca-Cola, 0,2 l oder diverse Säfte 0,2 l 2,00 EUR<br />

Badischer Weißwein 1,0 l 17,00 EUR<br />

Badischer Rotwein 1,0 l 20,00 EUR<br />

Sekt Hausmarke, 0,7 l 22,50 EUR<br />

Tee-Gebäck (100g) 3,00 EUR<br />

Mini-Plunder 1,50 EUR<br />

Kuchenauswahl (Apfel-, Mohn-, Käse,-Kirschkuchen) 2,00 EUR<br />

Donuts verschieden gefüllt 2,10 EUR<br />

Laugenbrezel 1,30 EUR<br />

Laugenbrezel mit Butter 1,55 EUR<br />

Laugenbrezel m. gek. Schinken 3,00 EUR<br />

Laugenbrezel m. Emmentaler Käse<br />

Halbes belegtes Brötchen<br />

3,00 EUR<br />

- mit gekochtem Schinken 2,70 EUR<br />

- mit Schwarzwälder Schinken 2,70 EUR<br />

- mit Salami, Lyoner, Pute 2,70 EUR<br />

- mit Käse, Edamer, Brie 2,70 EUR<br />

- mit Roastbeef, Lachs, Kalb, Forelle 3,20 EUR<br />

- Tomate-Mozzarella 3,20 EUR<br />

Cocktailhäppchen, nach Rücksprache 1,55 - 4,10 EUR<br />

Baguettescheiben, versch. Belag 2,15 - 2,70 EUR<br />

Ort und Datum Firmenstempel und rechtsgültige Unterschrift<br />

Bitte senden Sie uns Ihre Bestellformulare für � Stehempfänge/Fingerfood � Standbewirtung � Pausen-Gastronomie<br />

Bitte vergessen Sie nicht, Ihre Adresse für die Auftragsbestätigung/Rechnung anzugeben:<br />

Firma: Telefon:<br />

Ansprechpartner Fax:<br />

Strasse Stand-Nr.: ________/________ (Stockwerk/Nummer)<br />

PLZ / Ort Standgröße: _______________ m²<br />

6


Bestellformular<br />

Marketing und Sponsoring Einsendeschluss: 28.09.2012<br />

Karl F. Haug Verlag<br />

in MVS Medizinverlage Stuttgart GmbH & Co. KG<br />

Veranstaltungsmanagement<br />

Frau Caroline Augspurger-Hacker Tel.:+49 (0) 711/8931-454<br />

Oswald-Hesse-Str. 50 Fax: +49 (0) 711/8931-706<br />

70469 Stuttgart E-Mail: caroline.augspurger@medizinverlage.de<br />

Kontaktadresse<br />

Firma:<br />

Ansprechpartner:<br />

Straße:<br />

PLZ, Ort:<br />

Tel.: Fax:<br />

Internet: www. E-Mail:<br />

Rechnungsadresse (falls abweichend zur Kontaktadresse)<br />

Firma:<br />

Ansprechpartner:<br />

Straße:<br />

PLZ, Ort:<br />

Tel.: Fax:<br />

Internet: www. E-Mail:<br />

Marketingmaßnahmen<br />

Beilage in die Kongresstasche<br />

� A4-Blatt/Prospekt 1.000,- €<br />

� Broschüre 1.800,- €<br />

� Zeitschrift 2.000,- €<br />

� Schreibblock* (exklusiv) 320,- €<br />

� Kugelschreiber* (exklusiv) 250,- €<br />

� Sonstiges ________________ (auf Anfrage)<br />

Auflage: 2.500 Expl.<br />

Auslage von Informationsmaterial<br />

� Prospekt/Broschüre bis 200 Expl. 210,- €<br />

� Prospekt/Broschüre bis 400 Expl. 300,- €<br />

� Zeitschrift bis 200 Expl. 300,- €<br />

� Zeitschrift bis 400 Expl. 400,- €<br />

Bannerwerbung auf www.medwoche.de<br />

� Internetbanner 490,- €<br />

Per Fax senden an +49 (0) 711/8931-706<br />

Sponsoring<br />

� Aufsteller 220,- €<br />

� Aufhängen von Postern A2 120,- €<br />

� Aufhängen von Postern A1 150,- €<br />

Die Posterwerbung wird im 2. OG an der Außenwand<br />

des geteilten Kongresssaal II angebracht.<br />

� Werbefläche über Aufzügen 175,- €<br />

� Werbefläche am Treppengeländer 220,- €<br />

� Werbefläche am Brückengeländer (EG) 250,- €<br />

*) Herstellkosten werden separat in Rechnung gestellt bzw. die<br />

Ware kann in Absprache mit dem Veranstalter auf eigene Rechnung<br />

hergestellt werden. Das Kongresslogo muss auf den Drucksachen<br />

platziert werden.<br />

Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Die Anmeldung begründet keinen Anspruch auf die gewünschten Leistungen.<br />

Der Vertrag kommt erst nach Bestätigung durch den Veranstalter zustande. Die beiliegenden Ausstellungsbedingungen erkennen wir in allen Punkten<br />

an.<br />

____________________________ _____________________________________________<br />

(Ort/Datum) (Firmenstempel und rechtsverbindliche Unterschrift)<br />

7


Room reservation<br />

Zimmerbestellung Einsendeschluss/Deadline: 01.10.2012<br />

<strong>Baden</strong>-<strong>Baden</strong> Kur & Tourismus GmbH Tel.: +49 (0) 7221/275-271<br />

Frau Adelheid Ey Fax: +49 (0) 7221/275-260<br />

Solmsstrasse 1 E-Mail: Ey@<strong>Baden</strong>-<strong>Baden</strong>.com<br />

76530 <strong>Baden</strong>-<strong>Baden</strong><br />

Bitte reservieren Sie für die oben genannte Veranstaltung auf<br />

/Please book a room for:<br />

Firma/company<br />

Name<br />

PLZ, Ort/ZIP Code,<br />

Anschrift/address<br />

city, country<br />

Tel./phone Fax<br />

E-Mail Hotel<br />

Sollte das gewünschte Hotel ausgebucht sein, erbitte ich um Reservierung in der<br />

□ nächsthöheren □ nächstniedrigeren Kategorie<br />

□ Einzelzimmer/single<br />

room Anreise/arrival<br />

□ Doppelzimmer/double<br />

room Abreise/departure<br />

□ Bahn/train □ Pkw/car<br />

Datum/date<br />

Hotel<br />

Kategorie<br />

Unterschrift/<br />

signature<br />

Einzelzimmer Doppelzimmer<br />

□ Brenners Park Hotel & Spa *****superior 265,00 € 410,00 €<br />

□ Dorint Maison Messmer ***** 223,00 € 277,00 €<br />

□ Steigenberger Europäischer Hof ***** 147,00/167,00 € 216,00/246,00 €<br />

□ Aqua Aurelia Suitenhotel ****superior 190,00 € 206,00 €<br />

□ Radisson Blu Badischer Hof ****superior 129,00 € 184,00 €<br />

□ Belle Epoque ****superior 175,00 € 225,00 €<br />

□ Der Kleine Prinz ****superior 160,00 € 215,00 €<br />

□ Best Western Queens Hotel ****superior 119,00 € 164,00 €<br />

□ Heliopark Bad Hotel zum Hirsch **** 109,00 € 147,00 €<br />

□ Heliopark Quellenhof **** 140,00 € 200,00 €<br />

□ Hotel am Sophienpark **** 150,00 € 220,00 €<br />

□ Hotel Abarin **** 110,00 € 160,00 €<br />

□ Hotel Merkur ***superior 118,00/139,00 € 169,00 €<br />

□ Hotel Deutscher Kaiser *** 99,00 € 145,00 €<br />

□ Hotel Etol *** 85,00 € 130,00 €<br />

□ Hotel am Friedrichsbad *** 109,00 € 139,00 €<br />

□ Hotel Magnetberg ***superior 90,00 € 165,00 €<br />

□ Holiday Inn Express ***superior 127,00 € 127,00 €<br />

□ Hotel am Festspielhaus Bayerischer Hof *** 90,00 € 125,00 €<br />

□ Allee Hotel Leidinger *** 75,00 € 105,00 €<br />

□ Hotel Regent 65,00 € 85,00 €<br />

Gerne buchen wir für Sie auf Anfrage in einem anderen Hotel Ihrer Wahl. Die angegebenen Preise gelten pro Nacht und beinhalten das Frühstück.<br />

Alle Zimmer verfügen über Bad/Dusche und WC. Die Reservierung erfolgt zu den Bedingungen des Hotel- und Gaststättenverbandes. Ihre<br />

Zimmerreservierung wird von dem vermittelten Hotel verbindlich bestätigt. Die Reservierung erfolgt zu den Bedingungen des Hotel- u. Gaststättenverbandes.<br />

Ihre Zimmerreservierung wird von dem vermittelten Hotel verbindlich bestätigt.<br />

8


Bestellformular<br />

Internetzugang Einsendeschluss: 28.09.2012<br />

NETSOL Communication Components e.K. Tel.: +49 (0) 7222/40565910<br />

Lechstr. 12A Fax: +49 (0) 7222/40565930<br />

76437 Rastatt E-Mail: va-service@nscc.de oder<br />

info@nscc.de<br />

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Bestellformular<br />

Technik Einsendeschluss: 28.09.2012<br />

NETSOL Communication Components e.K. Tel.: +49 (0) 7222/40565910<br />

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76437 Rastatt E-Mail: va-service@nscc.de oder<br />

info@nscc.de<br />

NETSOL -technik Service im Kongresshaus <strong>Baden</strong> <strong>Baden</strong><br />

Mietsysteme und mehr ...<br />

Sie benötigen noch einen Laptop, Beamer, Display für Ihren Messestand?<br />

Für eine Messepräsentation benötigen Sie Plasma-Bildschirme und einen Drucker?<br />

Dann greifen Sie doch auf unseren IT-Systeme - Computerverleih zurück!<br />

Mieten Sie modernste Hardware zu fairen Konditionen: Notebooks unterschiedlicher Marken und Ausführungen,<br />

PCs, Drucker, Beamer für Daten- und Videoprojektionen sowie verschiedene Flachbildschirme,<br />

Plasma-Bildschirme im XXL-Format und Leinwände für Präsentationen.<br />

Bei uns können Sie für nur einen Tag oder auch wochenweise einzelne Geräte oder ganze Netzwerke<br />

ausleihen. Ob für Business, Events, Schulungen oder Roadshows, es steht jederzeit eine große Auswahl<br />

an Geräten für Sie bereit.<br />

Auf Wunsch bieten wir einen schnellen und reibungslosen Service, der Ihnen die Organisation ihrer<br />

Messepräsentation oder Events erheblich erleichtert.<br />

Nachfolgend ein Auszug aus unserem Vermietprogramm:<br />

Pos. Artikelbeschreibung EUR/Tag<br />

001 � Beamer 1200 ANSI Lumen Ab 65,- EUR<br />

002 �<br />

TFT Display‘s Toshiba, Panasonic, Samsung.. verschiedene<br />

Größen<br />

Ab 129,- EUR<br />

003 � Standfuß bis 1,90m Sichthöhe bis 100 kg 39,- EUR<br />

004 � Apple IMAC CI3-3.06G 4GB 500GB 54.6cm 21,5" Ab 115,- EUR<br />

005 � Notebook HP 6700 Serie, 625 Serie, 4200 Serie Ab 85,- EUR<br />

006 � Laserdrucker, Color oder Monochrom Auf Anfrage<br />

Weitere Informationen über unsere Dienstleistungen und Produkte finden auf:<br />

www.netsol-it.com<br />

Die genannten Preise werden am 1. Nutzungstag fällig, bei mehrtägiger Nutzung berechnen<br />

wir für jeden Folgetag 20% des 1 Tagespreises zuzüglich der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer.<br />

________________________________________ _________________________________________________________<br />

(Ort/Datum) (Firmenstempel und rechtsverbindliche Unterschrift)<br />

10


Allgemeine Geschäftsbedingungen - Netsol<br />

zur Nutzung und Überlassung eines Internetzugangs<br />

§ 1 Geltungsbereich<br />

(1)<br />

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die entgeldpflichtige<br />

Inanspruchnahme von Leistungen der Netsol Communication<br />

Components e.K. im nachfolgenden Betreiber genannt.<br />

Die Leistungen umfassen die Bereitstellung und den Betrieb eines<br />

Breitband-Internet-Zugangs über Ethernet oder Wireless LAN seitens der<br />

Nutzer.<br />

(2)<br />

Die AGB’s sind jederzeit über die Webseite der Netsol Communication<br />

Components e.K. (www.nscc.de) abrufbar. Der Betreiber behält sich das<br />

Recht vor, die AGB’s zu ändern. Dies gilt insbesondere dann, wenn<br />

Änderungen an gesetzlichen Vorschriften vorliegen, aufgrund geänderter<br />

internetbezogener Rahmenbedingungen oder aufgrund Veränderungen<br />

der Geschäftsabläufe des Betreibers erforderlich wird.<br />

§ 2 Leistungsbeschreibung<br />

(1)<br />

Der Nutzer erhält im Rahmen des Netzkontigentes einen breitbandigen<br />

Internetzugriff auf das Ethernet oder wenn vorhanden auf das Wireless<br />

LAN.<br />

(2)<br />

Der Zugriff auf WLAN kann nur erfolgen, wenn der Nutzer eine WLAN<br />

Funkkarte im Endgerät vorhanden und entsprechend eingerichtet ist<br />

(z.B. Laptop, PDA, Smartphone).<br />

(3)<br />

Nach Erteilung des Auftrages erhält der Nutzer, soweit Auftragsbezogen<br />

notwendig, einen Benutzernamen sowie zugehöriges Passwort. Diese<br />

Informationen werden zur Anmeldung an der Portalseite und<br />

Freischaltung benötigt.<br />

Internet Flatline<br />

(4)<br />

Tarif zum unlimitierten Internetzugang (keine Einschränkung für<br />

Datenübertragungsvolumen und Zeit) für den Zeitraum der gebuchten<br />

Veranstaltung.<br />

(5)<br />

Der Betreiber garantiert im Rahmen der Nutzung für den gebuchten<br />

Zeitraum die Mindestbandbreite in Höhe von 60% der gebuchten<br />

Leistung bis zum nächsten Übergabepunkt (Router des ISP).<br />

Weitere Leistungsgarantien sind hiermit ausgeschlossen.<br />

(6)<br />

Der Betreiber führt in regelmäßigen Abständen Wartungsarbeiten durch.<br />

Innerhalb dieser Wartungszeiten kann es zu kurzzeitigen<br />

Unterbrechungen kommen.<br />

(7)<br />

Wenn sich gesetzliche oder regulatorische Rahmenbedingungen ändern,<br />

ist der Betreiber berechtigt, die Leistungen zu ändern oder diese ganz<br />

einzustellen.<br />

(8)<br />

Der Betreiber ist berechtigt, die Leistungen oder Teilleistungen<br />

vorübergehend oder dauerhaft von Dritten erbringen zu lassen.<br />

§ 3 Zahlung<br />

(1)<br />

Die Zahlung hat innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung<br />

zu erfolgen.<br />

§ 4 Hotline / Hilfestellung<br />

(1)<br />

Hilfestellung und Antworten zur Konfiguration erhalten Sie montags –<br />

freitags von 8:00Uhr – 17:00Uhr<br />

unter 07222 – 40565-910<br />

(2)<br />

Störungsmeldungen können jederzeit unter 07222 – 40565-911<br />

aufgegeben werden.<br />

§ 5 Vertragsdauer / Nutzung<br />

(1)<br />

Die kostenpflichtige Nutzungsdauer beginnt mit der Beauftragung zur<br />

Nutzung des Breitband-Internetzugangs und der damit verbundenen<br />

Freischaltung.<br />

Die Vertragslaufzeit ergibt sich aus dem gewählten Tarif. Der Nutzer<br />

akzeptiert mit der Beauftragung zur Nutzung implizit diese AGB.<br />

(2)<br />

Beide Vertragspartner sind zur außerordentlichen Vertragsauflösung<br />

berechtigt, sofern eine der Vertragsparteien die obliegenden Pflichten<br />

grob vertragswidrig nicht erfüllt.<br />

§ 6 Pflichten des Nutzers<br />

(1)<br />

Benutzername und Passwort sind geheim und nicht übertragbar. Der<br />

Nutzer verpflichtet sich, die Zugangsdaten an einem für Dritte<br />

unzugänglichen und sicheren Ort aufzubewahren.<br />

Der Nutzer verpflichtet sich, zur Meldung beim Betreiber, bei dem<br />

Verdacht auf missbräuchliche Nutzung seiner überlassenen<br />

Zugangsdaten.<br />

(2)<br />

Der Nutzer verpflichtet sich, die Leistungen des Betreibers nicht<br />

rechtsmissbräuchlich oder sittenwidrig zu nutzen und die Gesetze sowie<br />

Rechte Dritter zu beachten. Dies beinhaltet insbesondere:<br />

Keine belästigenden, verleumderischen, die Privatsphäre anderer<br />

verletzenden, missbräuchlichen, bedrohlichen, schädigenden,<br />

unerlaubten oder anderweitig rechtswidrige oder sittenwidrige Inhalte<br />

zu<br />

(3)<br />

speichern bzw. speichern zu lassen oder auf solche Inhalte hinzuweisen.<br />

Keine Viren, Trojaner, Junk- , Spam, Kettenbriefe oder nicht<br />

angeforderte E-Mail Massensendung anzubieten, zu übertragen, oder<br />

deren Übersendung anzufordern.<br />

Keine Einrichtungen zu benutzen oder Anwendungen auszuführen die zu<br />

Veränderungen an der logischen Struktur des Betreiber Netzwerks oder<br />

anderer Netze führen können.<br />

Im Fall eines Verstoßes gegen die zuvor genannten Verpflichtungen ist<br />

der Betreiber berechtigt, den Breitbandzugang mit sofortiger Wirkung<br />

vorübergehend oder gänzlich zu sperren. Der Nutzer hat dem Betreiber<br />

den aus solchen Pflichtverletzungen resultierenden Schaden zu ersetzen<br />

und zudem allen Nachteilen freizustellen, die durch seine schädigenden<br />

Handlungen entstehen.<br />

§ 7 Haftung<br />

(1)<br />

Der Betreiber haftet nicht für Schäden die dem Nutzer durch<br />

unsachgemäße Anwendung entstehen.<br />

(2)<br />

Der Betreiber, seine Partner oder seine Lieferanten, übernehmen keine<br />

Haftung für Schäden, Ansprüche oder Kosten jeglicher Art sowie<br />

Folgeschäden, mittelbare, zufällige, indirekte Strafschäden, besondere<br />

oder sonstige Schäden sowie Forderungen oder<br />

Schadenersatzansprüche aus entgangenem Gewinn bzw. Verlusten.<br />

(3)<br />

Im Übrigen ist die Haftung des Betreibers für etwaige Schäden – gleich<br />

aus welchem Rechtsgrund einschließlich unerlaubter Handlung –<br />

ausgeschlossen.<br />

(4)<br />

Der Betreiber hat keinen Einfluss auf den Daten-Transport über das<br />

Internet. Der Betreiber haftet nicht dafür, dass die über die Infrastruktur<br />

des Betreibers übermittelten gesendeten oder empfangenen<br />

Informationen verfügbar, aktuell und richtig sind. Ferner haftet der<br />

Betreiber nicht dafür, dass die übermittelten oder empfangen Daten frei<br />

von Rechten Dritter sind und der Sender rechtmäßig oder richtig sendet.<br />

(5)<br />

Gewährt der Betreiber den Zugriff auf Dienste Dritter, haftet der Betreiber<br />

weder für die Zugänglichkeit, Bestand oder Sicherheit dieser Dienste,<br />

noch für die inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität bzw.<br />

Freiheit von Rechten Dritter bezüglich der durch den Nutzer<br />

heruntergeladener Daten, Informationen und Programme.<br />

(6)<br />

Der Betreiber weist den Nutzer darauf hin, dass Leistungsergebnisse, zu<br />

denen der Nutzer über den Betreiber Zugang erlangt, urheberrechtlich<br />

geschützt sein können. Es besteht daher die Möglichkeit für den Nutzer,<br />

sich durch Kopieren, Bearbeiten und oder Weiterverbreiten dieser Daten<br />

gegenüber dem Rechteinhaber schadensersatzpflichtig und strafbar zu<br />

machen. Der Betreiber haftet nicht für rechtswidrige Inhalte Dritter.<br />

§ 8 Sicherheitshinweise<br />

(1)<br />

Der Internetzugang erfolgt in unverschlüsselter Form. Wir weisen<br />

ausdrücklich darauf hin, dass der Zugriff durch Dritte (Hacker)<br />

nicht ausgeschlossen werden kann. Dem Nutzer wird daher nahe<br />

gelegt für eine geeignete Schutzeinrichtung zu sorgen.<br />

§ 9 Datenschutz<br />

(1)<br />

Der Betreiber erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene<br />

Daten des Nutzers, die im Rahmen der Beauftragung angegeben<br />

werden, nur zum Zwecke der Zulassung und Inanspruchnahme<br />

der Dienstleistungen des Betreibers, sowie statistische Zwecke.<br />

Eine Weitergabe der überlassenen Daten an Dritte erfolgt nicht.<br />

(2)<br />

Der Nutzer erkennt diese Datenschutzbestimmungen<br />

durch den Gebrauch des Service ausdrücklich an.<br />

§ 10 Sonstige Bestimmungen<br />

(1)<br />

Auf diesen Vertrag ist deutsches Recht anzuwenden.<br />

Der Gerichtsstand ist Rastatt.<br />

(2)<br />

Sollte eine Bestimmung der Allgemeinen Geschäftsbedingung<br />

unwirksam sein oder werden, so werden die übrigen<br />

Bestimmungen in ihrer Wirksamkeit nicht berührt. Die unwirksame<br />

Regelung gilt durch eine solche ersetzt, die dem Zweck und dem<br />

Sinn der rechtsunwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer<br />

Weise wirtschaftlich am nächsten kommt.<br />

Netsol Communication Components e.K.<br />

76437 Rastatt, Lechstr. 12A<br />

Rastatt Juli 2012


Alle wichtigen Adressen im Überblick<br />

Blumen und Pflanzenvermietung<br />

Blumenschmuck<br />

Gärtnerei Lauerhaß Telefon 0 72 21 / 61 603<br />

Sinzheimer Straße 5 Telefax 0 72 21 / 17 800<br />

76532 <strong>Baden</strong>-<strong>Baden</strong> www.lauterhass.de<br />

Catering<br />

Holland Hotel Sophienpark Telefon 0 72 21 / 3 04-0<br />

Abt. Kongress-Gastronomie Telefax 0 72 21 / 3 04-3 04<br />

Sophienstraße 14 gastronomie@kongresshaus.de<br />

76530 <strong>Baden</strong>-<strong>Baden</strong><br />

EDV – Mietservice & Internet<br />

NETSOL Communication Telefon 0 72 22 / 40 56 59 -0<br />

Components e. K. Telefax 0 72 22 / 40 56 59 -30<br />

Vogesenstraße 41 www.nscc.de<br />

76461 Muggensturm info@nscc.de<br />

Elektroinstallationen<br />

Wolfgang Modl Telefon 07 21 / 40 86 18<br />

Elektroinstallation Telefax 07 21 / 40 64 63<br />

Pforzheimerstraße 22 www.elektro-modl.de<br />

76227 Karlsruhe info@elektro-modl.de<br />

Fotograf<br />

Fotoatelier Christiane Telefon 0 72 21 / 5 12 27<br />

Rathausplatz 3 Telefax 0 72 21 / 5 11 95<br />

76532 <strong>Baden</strong>-<strong>Baden</strong> www.foto-christiane.de<br />

Rolf Gottwald Fotodesign Telefon 0 72 21 / 18 06 75<br />

Jochenmattweg 24 Telefax 0 72 21 / 18 04 05<br />

76532 <strong>Baden</strong>-<strong>Baden</strong> www.toccata.de<br />

Hostessen-Service<br />

BBK Gesellschaft für<br />

moderne Sprachen mbH Telefon 0 72 74 / 70 27 70<br />

Abt. Inter Hostess Service Telefax 0 72 74 / 87 25<br />

Marktstraße 4 www.bkklanguages.com<br />

76726 Germersheim info@bbklanguages.com<br />

Licht- und Beleuchtungstechnik<br />

hell begeistert GmbH Telefon 0 72 22 / 96 88 70<br />

Lichtdesign und Technik Telefax 0 72 22 / 96 88 710<br />

Industriestraße 4b www.hellbegeistert.de<br />

76470 Ötigheim<br />

Medientechnik<br />

Audio- und Videotechnik<br />

Sprachrohr Konferenztechnik Telefon 07245 / 9193034<br />

Gewerbestrasse 16 Telefax 07245 / 9193034<br />

76467 Bietigheim www.sprachrohr-konferenztechnik.de<br />

Messebau und Standmöblierung<br />

mb Fachmessebau Telefon 0 62 01 / 6 80 08<br />

Hauptstraße 128 Telefax 0 62 01 / 6 10 48<br />

69469 Weinheim www.mbfachmessebau.de<br />

Dipl.-Ing. Gleich Telefon 07 21 / 3 34 40<br />

Messe- und Ausstellungsbau Telefax 07 21 / 37 88 60<br />

Römerweg 1 www.messebau-gleich.de<br />

76287 Rheinstetten<br />

Mobirent Mietmöbelservice Telefon 07 21 / 3 61 40<br />

Römerweg 1 Telefax 07 21 / 3 62 18<br />

76287 Rheinstetten www.mobirent.de<br />

mg Messebau GmbH Telefon 06 21 / 79 60 20<br />

Jahnstraße 24 Telefax 06 21 / 79 29 37<br />

68259 Mannheim www.mgmessebau.de<br />

SMC Schäfer<br />

Messe-Consulting GmbH Telefon 0 21 04 / 13 93 10<br />

Gold-Zack-Straße 5 Telefax 0 21 04 / 13 93 19<br />

40822 Mettmann www.ihr-messeservice.de<br />

Messespedition/Zollabfertigung<br />

SpedTeam Drescher GmbH Telefon 0 72 22 / 91 45 11<br />

Im Steingerüst 22 Telefax 0 72 22 / 91 45 13<br />

76437 Rastatt spedteamdreschergmbh@web.de<br />

Sicherheits- und Wachdienst<br />

S.O.B. Objektschutz GmbH Telefon 07 11/ 220099-0<br />

Schulze-Delitzsch-Straße 22 Telefax 07 11/ 220099-22<br />

70565 Stuttgart www.sob-stuttgart.de<br />

Sonstige Arbeitskräfte<br />

Agentur für Arbeit<br />

<strong>Baden</strong>-<strong>Baden</strong> Telefon 0 18 01 / 66 44 66<br />

Langestraße 75 Telefax 0 72 21 / 2 11 02-70<br />

76530 <strong>Baden</strong>-<strong>Baden</strong> www.arbeitsagentur.de<br />

Standreinigung<br />

Piepenbrock Gebäudereinigung<br />

GmbH + Co KG Telefon 07 81 / 9 24 59-0<br />

In der Spöck 2 Telefax 07 81 / 9 24 59-99<br />

77656 Offenburg www.piepenbrock.de<br />

Telefon-Messeanschluss<br />

Deutsche Telekom AG<br />

Geschäftskunden Telefon 0800 / 87 97 83 67<br />

Privatkunden Telefon 0800 / 3 30 10 00<br />

Zimmerreservierung<br />

<strong>Baden</strong>-<strong>Baden</strong> Telefon 0 72 21 / 2 75-2 71<br />

Kur & Tourismus GmbH Telefax 0 72 21 / 2 75-2 60<br />

Solmsstraße 1 www.baden-baden.com<br />

76530 <strong>Baden</strong>-<strong>Baden</strong> info@baden-baden.com


Die Allgemeinen Teilnahmebedingungen für<br />

Ausstellungen, Seminare, Symposien und<br />

sonstige Präsentationsveranstaltungen haben<br />

Geltung für alle Veranstaltungen, die von den<br />

MVS Medizinverlagen Stuttgart GmbH & Co. KG –<br />

im weiteren Veranstalter genannt – durchgeführt<br />

werden. Sie gelten für juristische Personen,<br />

insbesondere Unternehmen, Körperschaften,<br />

Organisationen und Institutionen, die als Aussteller,<br />

Ausrichter von Seminaren, Symposien und<br />

sonstigen Präsentationsveranstaltungen – im<br />

weiteren Teilnehmer genannt – auftreten. Die<br />

Allgemeinen Teilnahmebedingungen können im<br />

Einzelfall mit Besonderen Teilnahmebedingungen<br />

ergänzt werden. Die Allgemeinen Teilnahmebedingungen<br />

stimmen weitgehend mit den<br />

Allgemeinen Teilnahmerichtlinien für Messen und<br />

Ausstellungen der Interessengemeinschaft<br />

Deutscher Fachmessen und Ausstellungsstädte<br />

(IDFA) überein.<br />

1. Anmeldung<br />

Die Anmeldung zu einer Veranstaltung kann vom<br />

Teilnehmer nur in Textform (Post, Fax, E-Mail) mit<br />

Name des Teilnehmers, der vollständigen Firmenbzw.<br />

Rechnungsanschrift und mit Telefon- und<br />

Faxnummer sowie ggf. E-Mail-Adresse auf dem<br />

Vordruck „Anmeldung“ erfolgen, der sorgsam<br />

auszufüllen und rechtsverbindlich zu unterzeichnen<br />

ist. Sind Teilnehmer und Rechnungsempfänger<br />

nicht identisch, so haftet der Teilnehmer<br />

für die Kostenübernahme durch den<br />

Rechnungsempfänger. Es werden nur in Textform<br />

eingegangene Anmeldungen akzeptiert. Eine<br />

derartige Anmeldung ist ein Vertragsangebot an<br />

den Veranstalter.<br />

Mit der Unterzeichnung der Anmeldung werden<br />

die „Allgemeinen Teilnahmebedingungen“ als<br />

verbindlich für den Teilnehmer anerkannt. Er hat<br />

dafür einzustehen, dass auch die von ihm auf der<br />

Veranstaltung beschäftigten Personen, Unteraussteller<br />

und zusätzliche vertretene Unternehmen<br />

diese Bedingungen einhalten.<br />

2. Zulassung/Bestätigung<br />

Über die Zulassung des Teilnehmers und der<br />

angemeldeten Gegenstände zu der Veranstaltung<br />

entscheidet der Veranstalter durch<br />

eine schriftliche Zulassungsbestätigung; mit der<br />

Zulassung kommt der Vertrag zustande. In die<br />

Anmeldung aufgenommene Vorbehalte oder<br />

Bedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der<br />

schriftlichen Bestätigung durch den Veranstalter.<br />

Der Veranstalter kann aus sachlich gerechtfertigten<br />

Gründen, insbesondere wenn der zur<br />

Verfügung stehende Platz oder Raum bzw. die<br />

zur Verfügung stehende Zeit im Veranstaltungsprogramm<br />

nicht ausreicht, einzelne Teilnehmer<br />

von der Teilnahme ausschließen und, wenn es für<br />

die Erreichung des Ausstellungs- und Veranstaltungszwecks<br />

erforderlich ist, die Veranstaltung<br />

auf bestimmte Teilnehmergruppen<br />

beschränken. Er ist ferner berechtigt, eine Beschränkung<br />

der angemeldeten Ausstellungs- bzw.<br />

Präsentationsgegenstände, Produkte und<br />

Themen sowie eine Veränderung der angemeldeten<br />

Flächen bzw. Programmplätze<br />

vorzunehmen.<br />

Die Zulassung gilt nur für die angemeldeten<br />

Ausstellungs- bzw. Präsentationsgegenstände, für<br />

Produkte und Themen sowie für die in der Bestätigung<br />

bestimmten Teilnehmer und die darin<br />

angegebene Standfläche bzw. den Raum sowie<br />

die Präsentationszeit. Andere als die angemeldeten<br />

und zugelassenen Gegenstände,<br />

Produkte und Themen dürfen nicht präsentiert<br />

werden.<br />

Sofern dem Teilnehmer zum Zeitpunkt des<br />

Eingangs seiner Anmeldung eine Standfläche<br />

bzw. Raum bzw. Programmplatz aufgrund durch<br />

Anmeldung Dritter bereits reservierter Kapazi-<br />

Allgemeine Teilnahmebedingungen<br />

MVS Medizinverlage Stuttgart GmbH & Co. KG<br />

täten nicht angeboten werden kann, bleibt die<br />

Anmeldung wirksam für den Fall, dass ein<br />

anderer Teilnehmer von seiner Anmeldung<br />

zurücktritt.<br />

3. Standflächenbegrenzung<br />

Die Standverteilung wird von dem Veranstalter<br />

unter Berücksichtigung des Themas und der<br />

Gliederung der jeweiligen Veranstaltung sowie<br />

der zur Verfügung stehenden Räumlichkeiten<br />

vorgenommen. In der Anmeldung geäußerte<br />

Platzierungswünsche werden nach Möglichkeit<br />

beachtet. Die zeitliche Reihenfolge des Eingangs<br />

der Anmeldungen ist für die Standflächenzuteilung<br />

nicht allein maßgebend.<br />

Der Veranstalter ist berechtigt, Größe, Form<br />

und Lage der zugeteilten Standfläche zu verändern.<br />

Von einer solchen Maßnahme<br />

informiert er den Teilnehmer unverzüglich,<br />

wobei er ihm nach Möglichkeit eine gleichwertige<br />

andere Standfläche zuteilt. Verändert<br />

sich dadurch die Miete, erfolgt Erstattung oder<br />

Nachberechnung. Der ausstellende Teilnehmer<br />

ist berechtigt, sofern ihm aufgrund der<br />

Änderung ein Festhalten am Vertrag nicht<br />

zumutbar ist, innerhalb einer <strong>Woche</strong> nach<br />

Erhalt der Mitteilung seine Anmeldung zurückzunehmen;<br />

Schadensersatzansprüche sind<br />

beiderseits ausgeschlossen.<br />

Ein Umtausch der zugeteilten Standfläche mit<br />

einem anderen ausstellenden Teilnehmer sowie<br />

eine teilweise oder vollständige Überlassung<br />

der Standfläche an Dritte ist ohne Zustimmung<br />

des Veranstalters nicht gestattet.<br />

Der Teilnehmer muss in Kauf nehmen, dass sich<br />

bei Beginn der Veranstaltung die Lage der<br />

übrigen Standflächen gegenüber dem Zeitpunkt<br />

der Zulassung verändert hat; Ansprüche<br />

kann er hieraus nicht herleiten.<br />

4. Gemeinschaftsaussteller, Unteraussteller,<br />

vertretene Unternehmen<br />

Wollen mehrere ausstellende Teilnehmer<br />

gemeinsam eine Standfläche mieten, so haben<br />

sie in der Anmeldung einen von ihnen bevollmächtigten,<br />

gemeinschaftlichen Vertreter zu<br />

benennen, mit dem allein der Veranstalter<br />

verhandeln kann. Die Zulassung eines oder<br />

mehrerer Unteraussteller oder eines oder<br />

mehrerer vertretener Unternehmen kann nur in<br />

Ausnahmefällen erfolgen und unterliegt einer<br />

besonderen Gebühr. Unteraussteller sind alle<br />

Firmen, die neben dem Hauptaussteller auf der<br />

Standfläche ausstellen oder erscheinen. Die<br />

Zulassung der Unteraussteller obliegt dem<br />

Veranstalter. Für die Erfüllung aller Verpflichtungen<br />

durch den oder die Unteraussteller<br />

bzw. das oder die vertretenen Unternehmen<br />

haftet der zugelassene Hauptaussteller.<br />

Schuldner, auch für die Untervermietungsgebühr<br />

ist der Hauptaussteller.<br />

Unteraussteller werden in das Ausstellerverzeichnis<br />

aufgenommen, wenn die Daten zu den<br />

vorgegebenen Terminen dem Veranstalter<br />

vorliegen.<br />

Eine ohne Zustimmung erfolgte Aufnahme<br />

eines Unterausstellers berechtigt den Veranstalter,<br />

den Vertrag mit dem Hauptaussteller<br />

fristlos aufzukündigen und den Stand auf<br />

Kosten des Teilnehmers räumen zu lassen.<br />

Schadensersatzansprüche stehen dem ausstellenden<br />

Teilnehmer nicht zu.<br />

5. Mieten, Preise, Pfandrecht<br />

Die Höhe der Mieten und Preise und die<br />

Zahlungsweise sind aus dem Angebot und ggf.<br />

darüber hinaus aus dem Vertrag oder aus der<br />

Anmeldebestätigung ersichtlich.<br />

Die Bezahlung der Rechnung zu den festgesetzten<br />

Terminen ist Voraussetzung für das<br />

Beziehen/Belegen der zugeteilten Standfläche<br />

bzw. des Raums bzw. des Programmplatzes.<br />

Beanstandungen der Rechnung können nur<br />

berücksichtigt werden, wenn sie schriftlich innerhalb<br />

von 14 Tagen nach Rechnungsstellung erfolgen.<br />

Zur Sicherung seiner Forderungen behält sich der<br />

Veranstalter vor, das Vermieterpfandrecht auszuüben<br />

und das Pfandgut nach schriftlicher Ankündigung<br />

freihändig zu verkaufen. Eine Haftung für Schäden an<br />

dem Pfandgut wird - außer im Falle von Vorsatz oder<br />

grober Fahrlässigkeit - nicht übernommen.<br />

6. Rücktritt von der Anmeldung, Widerruf der<br />

Zulassung, Ausschluss von Gegenständen<br />

Nach Erteilung der Zulassung hat der Teilnehmer die<br />

volle Miete bzw. den vollen Preis auch dann zu bezahlen,<br />

wenn er vom Vertrag zurücktritt oder nicht<br />

teilnimmt. Ein Rücktritt vom Vertrag hat schriftlich zu<br />

erfolgen. Der Veranstalter behält sich darüber hinaus<br />

vor, Schadenersatzansprüche geltend zu machen.<br />

Gelingt dem Veranstalter eine ersatzweise Vermietung<br />

der Standfläche bzw. Raumes bzw. eine ersatzweise<br />

Vergabe des Programmplatzes, so behält er gegen den<br />

vom Vertrag zurückgetretenen Erst-Teilnehmer einen<br />

Anspruch auf Kostenbeteiligung in Höhe von 50 %<br />

der/des ihm in Rechnung gestellten Miete oder<br />

Preises. Dem Zurückgetretenen bleibt der Nachweis<br />

vorbehalten, dass die von ihm verlangte Kostenbeteiligung<br />

zu hoch sei.<br />

Der Veranstalter ist zum Widerruf der Zulassung und<br />

zur anderweitigen Vergabe der Standfläche berechtigt,<br />

wenn<br />

� der Stand nicht rechtzeitig, das heißt bis<br />

spätestens 24 Stunden oder abweichend davon<br />

nicht zu der dem Teilnehmer ausdrücklich genannten<br />

Uhrzeit vor der offiziellen Eröffnung erkennbar<br />

belegt wird.<br />

� im Falle der Nichtzahlung der Miete bzw. des<br />

Preises zu den festgesetzten Terminen der Teilnehmer<br />

eine vom Veranstalter gesetzte Nachfrist<br />

fruchtlos verstreichen lässt.<br />

� die Voraussetzungen für deren Zuteilung seitens<br />

des angemeldeten Teilnehmers nicht mehr gegeben<br />

sind oder wenn dem Veranstalter nachträglich<br />

Gründe bekannt werden, deren rechtzeitige<br />

Kenntnis eine Nichtzulassung gerechtfertigt<br />

hätten.<br />

� gegen das Hausrecht des Veranstalters verstoßen<br />

wird.<br />

� Produkte des Teilnehmers nicht der Nomenklatur<br />

der Ausstellung bzw. der Veranstaltung<br />

oder nicht den Angaben in der Anmeldung entsprechen,<br />

soweit solche verlangt waren.<br />

Auch in diesen Fällen behält sich der Veranstalter die<br />

Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen vor.<br />

Der Veranstalter kann verlangen, dass Gegenstände<br />

entfernt werden, die in der Anmeldung nicht enthalten<br />

waren oder sich als belästigend, gefährdend oder für<br />

die Ausstellung bzw. Präsentation ungeeignet erweisen.<br />

Wird diesem Verlangen nicht entsprochen, so<br />

erfolgt die Entfernung der Gegenstände durch den<br />

Veranstalter auf Kosten des Teilnehmers.<br />

7. Höhere Gewalt<br />

Sofern dem Teilnehmer die Teilnahme an der Veranstaltung<br />

oder an Teilen der Veranstaltung in Folge<br />

von Krankheit oder Ausfall oder Verspätung der<br />

Verkehrsmittel nicht möglich ist, so hat der Teilnehmer<br />

keinen Anspruch auf Rückzahlung oder Erlass<br />

der Teilnahmegebühren; Ziffer 6 bleibt anwendbar.<br />

Kann der Veranstalter aufgrund Höherer Gewalt die<br />

Veranstaltung nicht abhalten, so hat er die Teilnehmer<br />

unverzüglich hiervon zu unterrichten.<br />

a) Grundsätzlich entfällt der Anspruch auf Bezahlung<br />

der Miete bzw. des Preises, jedoch kann der Veranstalter<br />

vom Teilnehmer bei ihm in Auftrag gegebene<br />

Arbeiten in Höhe der entstandenen Aufwendungen in<br />

Rechnung stellen, soweit das Ergebnis der Arbeiten für<br />

ihn noch von Interesse ist.


) Sollte der Veranstalter in der Lage sein, die<br />

Veranstaltung zu einem späteren Termin oder an<br />

einem anderen zumutbaren Ort durchzuführen,<br />

so hat er die Teilnehmer hiervon unverzüglich zu<br />

unterrichten. Die Teilnehmer sind berechtigt,<br />

innerhalb einer <strong>Woche</strong> nach Zugang dieser<br />

Mitteilung ihre Teilnahme zu dem veränderten<br />

Termin bzw. Ort abzusagen; in diesem Falle<br />

haben sie Anspruch auf Rückerstattung bzw.<br />

Erlass des Preises.<br />

Muss der Veranstalter aufgrund Höherer Gewalt<br />

eine begonnene Veranstaltung verkürzen oder<br />

absagen, so gilt Ziffer 7a) analog.<br />

8. Haftung, Versicherung, Unfallschutz<br />

Der Veranstalter haftet dem Teilnehmer und den<br />

von ihm Beauftragten für einen nachweislich<br />

während der Veranstaltung auf dem Veranstaltungsgelände<br />

entstandenen Schaden nur<br />

dann, wenn ihn oder seine Erfüllungsgehilfen ein<br />

Verschulden trifft; die vorgenannte Haftungsbeschränkung<br />

gilt nicht in Fällen von Vorsatz<br />

oder grober Fahrlässigkeit. Für Schäden infolge<br />

Versagens von Einrichtungen, infolge von Betriebsstörungen<br />

oder sonstigen die Veranstaltung<br />

beeinträchtigenden Ereignissen haftet der Veranstalter<br />

nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.<br />

Der Teilnehmer haftet dem Veranstalter gemäß<br />

den gesetzlichen Regelungen. Der Abschluss<br />

einer Versicherung wird dem Teilnehmer<br />

dringend empfohlen.<br />

Der Teilnehmer ist verpflichtet, an den ausgestellten<br />

bzw. präsentierten Maschinen und<br />

Geräten Schutzvorrichtungen anzubringen, die<br />

den berufsgenossenschaftlichen Unfallverhütungsvorschriften<br />

entsprechen. Der Veranstalter<br />

ist berechtigt, das Ausstellen oder die<br />

Inbetriebnahme von Maschinen und Geräten zu<br />

untersagen, soweit diese Schutzvorrichtungen<br />

ganz oder teilweise fehlen bzw. nicht oder nur<br />

teilweise funktionsfähig sind. Der Teilnehmer ist<br />

außerdem verpflichtet, die sicherheits- und<br />

feuerpolizeilichen Vorschriften sowie die Versammlungsstättenverordnung<br />

(VStättV) in der<br />

jeweiligen Fassung zu beachten. Darüber hinaus<br />

gilt die Hausordnung der Veranstaltungsstätte.<br />

Der Veranstalter schließt ausdrücklich die<br />

Haftung für Diebstahl aus; die vorgenannte<br />

Haftungsbeschränkung gilt nicht in Fällen von<br />

Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.<br />

9. Standaufbau, Standausstattung, Standgestaltung<br />

Eine Überschreitung der in der Standverteilung<br />

festgelegten Standgrenzen ist dem Teilnehmer<br />

nicht gestattet. Eine Überschreitung der festgesetzten<br />

Höhenbegrenzungen für die Stände<br />

bedarf der Zustimmung des Veranstalters. Der<br />

Veranstalter behält sich vor, den Aufbau von<br />

Ständen zu untersagen oder auf Kosten des<br />

ausstellenden Teilnehmers abzuändern, die nicht<br />

die vorgegebenen Stand- und Höhenbegrenzungen<br />

einhalten bzw. die unpassend oder<br />

unzureichend ausgestattet sind.<br />

Der ausstellende Teilnehmer übernimmt den Auf-<br />

und Abbau des Standes auf eigene Kosten. Die<br />

vorgegebenen Zeiten für Auf- und Abbauarbeiten<br />

werden von dem Veranstalter vorgegeben und<br />

sind zu beachten. Ein frühzeitiger Abbau ist nur<br />

mit schriftlicher Zustimmung des Veranstalters<br />

möglich.<br />

Andere ausstellende Teilnehmer dürfen durch die<br />

Standgestaltung nicht beeinträchtigt oder belästigt,<br />

andere Stände nicht in ihrer Sicht oder<br />

Begehbarkeit behindert werden. Der ausstellende<br />

Teilnehmer ist den Mitausstellern zu gegenseitiger<br />

Rücksichtnahme verpflichtet.<br />

Der Stand muss während der gesamten Dauer<br />

der Veranstaltung zu den festgesetzten<br />

Öffnungszeiten ordnungsgemäß ausgestattet<br />

und mit fachkundigem Personal besetzt sein. Der<br />

Aufbau muss spätestens bis zum Aufbau-<br />

Endtermin abgeschlossen und der Stand von<br />

Verpackungsmaterial geräumt sein. Der Abtransport<br />

von Ausstellungsgütern und der Abbau von<br />

Ständen vor Schluss der Veranstaltung sind<br />

unzulässig.<br />

Der Name bzw. die Firma und die Anschrift<br />

bzw. der Sitz des ausstellenden Teilnehmers<br />

muss durch eine Standbeschriftung deutlich<br />

sichtbar gemacht werden.<br />

Das gleiche gilt für die Ausstellung von besonders<br />

schweren Ausstellungsstücken, für die<br />

Fundamente oder besondere Vorrichtungen<br />

benötigt werden. Nach Beendigung der Veranstaltung<br />

ist der Grundaufbau, soweit er vom<br />

Veranstalter erstellt worden ist, unbeschädigt<br />

zurückzugeben und der ursprüngliche Zustand<br />

wieder herzustellen. Schäden, die durch unsachgemäße<br />

Behandlung verursacht oder nicht<br />

unverzüglich nach Schadeneintritt gemeldet<br />

wurden, hat der Teilnehmer zu ersetzen.<br />

Ausstellungsgüter, die sich nach dem Abbau-<br />

Endtermin noch auf den Ständen befinden,<br />

können auf Kosten des ausstellenden Teilnehmers<br />

abtransportiert und eingelagert<br />

werden.<br />

10. Werbung<br />

Werbung aller Art ist nur innerhalb der vom<br />

Teilnehmer gemieteten Standfläche bzw. des<br />

Raums für Unternehmen, Körperschaften,<br />

Organisationen oder Institutionen des Teilnehmers<br />

und nur für die von ihm hergestellten<br />

oder vertriebenen Erzeugnisse erlaubt, soweit<br />

diese angemeldet und zugelassen sind.<br />

Lautsprecherwerbung und Vorführungen<br />

bedürfen der schriftlichen Zustimmung des<br />

Veranstalters. Das gleiche gilt für die Verwendung<br />

anderer Geräte und Einrichtungen,<br />

durch die auf optische, akustische oder andere<br />

Weise eine gesteigerte Werbewirkung erreicht<br />

werden soll. Andere Teilnehmer dürfen dabei<br />

grundsätzlich nicht belästigt werden. Werbung<br />

politischen Charakters ist grundsätzlich unzulässig.<br />

11. Direktverkauf<br />

Der Direktverkauf ist grundsätzlich nicht<br />

gestattet, sofern er nicht ausdrücklich zugelassen<br />

wird. Im letzten Fall sind die Verkaufsobjekte<br />

mit deutlich lesbaren Preisschildern zu<br />

versehen; die Beschaffung und Einhaltung von<br />

gewerbe- und gesundheitspolizeilichen Genehmigungen<br />

sind Sache des Teilnehmers.<br />

12. Auf- und Abbauausweise, Ausstellerausweise<br />

Der Veranstalter kann dem ausstellenden<br />

Teilnehmer für sich und für die während des<br />

Auf- und Abbaus eingesetzten Hilfskräfte Aufund<br />

Abbauausweise zur Verfügung stellen.<br />

Diese sind unentgeltlich und gelten nur<br />

während der Auf- und Abbauzeiten und berechtigen<br />

nicht zum Betreten des Veranstaltungsgebäudes<br />

während der Veranstaltung.<br />

Für die Laufzeit der Veranstaltung erhalten die<br />

ausstellenden bzw. präsentierenden Teilnehmer<br />

für sich und die von ihnen beschäftigten<br />

Personen eine begrenzte Anzahl<br />

von Ausweisen, abhängig von der Standgröße<br />

bzw. vom Präsentationsumfang, die zum freien<br />

Eintritt in das Veranstaltungsgebäude berechtigen.<br />

Die Ausweise sind auf den Namen des ausstellenden<br />

bzw. präsentierenden Unternehmens,<br />

der Körperschaft, Organisation oder<br />

Institution ausgestellt und vom Ausweisinhaber<br />

zu unterschreiben. Sie sind nicht übertragbar<br />

und nur gültig in Verbindung mit einem amtlichen<br />

Ausweis. Bei Missbrauch wird der Ausweis<br />

ersatzlos eingezogen.<br />

Durch die Aufnahme von Unterausstellern<br />

erhöht sich die Zahl der Ausweise nicht.<br />

Zusätzlich benötigte Ausweise sind gegen<br />

Berechnung erhältlich.<br />

13. Bewachung<br />

Die allgemeine Bewachung des Veranstaltungsgebäudes<br />

geschieht durch Beauf-<br />

tragte des Veranstalters. Durch die allgemeine Bewachung<br />

bleibt die in Ziffer 8 getroffene Haftungsregelung<br />

unberührt.<br />

Dem ausstellenden Teilnehmer wird dringend nahe<br />

gelegt, für die Beaufsichtigung seines Standes und<br />

seiner Ausstellungs- bzw. Präsentationsgegenstände<br />

selbst zu sorgen und Schäden durch geeigneten<br />

Versicherungsschutz abzuwenden. Zur Nachtzeit<br />

müssen wertvolle, leicht zu entfernende Gegenstände<br />

unter Verschluss genommen werden.<br />

Für eine zusätzliche Standbewachung soll sich der<br />

ausstellende Teilnehmer auf seine Kosten des von dem<br />

Veranstalter eingesetzten Bewachungsunternehmens<br />

bedienen.<br />

14. Standreinigung<br />

Der Veranstalter sorgt für die allgemeine Reinigung<br />

des Veranstaltungsgebäudes. Die Reinigung des<br />

Standes obliegt dem ausstellenden Teilnehmer; sie<br />

muss täglich vor Beginn der Veranstaltung beendet<br />

sein. Bei der Vergabe der Standreinigung soll sich der<br />

ausstellende Teilnehmer auf seine Kosten des von dem<br />

Veranstalter eingesetzten Reinigungsunternehmens<br />

bedienen.<br />

Der Veranstalter lässt die Gänge zwischen den<br />

Ständen täglich reinigen und führt die Endreinigung<br />

durch. Die Kosten dafür werden entsprechend dem<br />

Vertrag und abhängig von der Standgröße den ausstellenden<br />

Teilnehmern berechnet.<br />

15. Fotografieren, Bild- und Tonaufzeichnungen<br />

Der Veranstalter ist berechtigt, Fotografien, Bild- und<br />

Tonaufzeichnungen vom Ausstellungs- und<br />

Präsentationsgeschehen, von den Ausstellungsbauten<br />

und -ständen und den ausgestellten bzw.<br />

präsentierten Gegenständen anfertigen zu lassen und<br />

für Werbung und Presseveröffentlichungen zu verwenden,<br />

ohne dass der Teilnehmer aus irgendwelchen<br />

Gründen Einwendungen dagegen erheben kann. Das<br />

gilt auch für Aufnahmen, die von den akkreditierten<br />

Medien mit Zustimmung des Veranstalters direkt<br />

angefertigt werden.<br />

Aufträge zum Fotografieren des Ausstellungsstandes<br />

gegen Entgelt soll der ausstellende Teilnehmer nur an<br />

die von dem Veranstalter zugelassenen und mit einem<br />

entsprechenden Ausweis versehenen Fotografen<br />

vergeben. Mit der Anfertigung fotografischer Aufnahmen<br />

vor Beginn und nach Schluss der täglichen<br />

Öffnungszeiten dürfen nur diese Fotografen beauftragt<br />

werden; andere Fotografen erhalten während<br />

dieser Zeit keinen Einlass.<br />

16. Gewerblicher Rechtschutz<br />

Die Sicherstellung der Urheberrechte oder sonstiger<br />

gewerblicher Schutzrechte an den Ausstellungs- bzw.<br />

Präsentationsobjekten ist Sache des Teilnehmers.<br />

Ein sechsmonatiger Schutz vom Beginn einer Ausstellung<br />

an auf Grund des Gesetzes betreffend den<br />

Schutz von Erfindungen, Mustern und Warenzeichen<br />

vom 18. März 1904 (RGBl. S. 141) tritt nur ein, wenn<br />

der Bundesminister für Justiz für eine bestimmte<br />

Ausstellung eine entsprechende Bekanntmachung im<br />

Bundesgesetzblatt veröffentlicht hat.<br />

17. Hausrecht, Zuwiderhandlungen<br />

Der Teilnehmer unterwirft sich während der Veranstaltung<br />

auf dem gesamten Gelände dem Hausrecht<br />

des Veranstalters. Den Anordnungen der bei ihm<br />

Beschäftigten ist Folge zu leisten.<br />

Verstöße gegen die Allgemeinen Teilnahmebedingungen,<br />

gegen schriftliche Anweisungen und<br />

Auflagen des Veranstalters gegenüber allen Teilnehmern<br />

oder gegen die Anordnungen im Rahmen<br />

des Hausrechts berechtigen den Veranstalter, wenn<br />

die Zuwiderhandlungen nach Aufforderung nicht<br />

eingestellt werden, zur sofortigen entschädigungslosen<br />

Schließung des Standes bzw. Raumes zu Lasten<br />

des ausstellenden bzw. präsentierenden Teilnehmers<br />

und ohne Haftung für Schäden.<br />

18. Erfüllungsort, Gerichtsstand<br />

Erfüllungsort ist Stuttgart. Das gilt auch für den Gerichtsstand,<br />

wenn der Teilnehmer Vollkaufmann oder<br />

eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist oder<br />

keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat.<br />

Stand: Juli 2010


Wir wünschen<br />

allen unseren Ausstellern<br />

eine erfolgreiche<br />

<strong>Medizinische</strong> <strong>Woche</strong>

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