1 - Medizinische Woche Baden Baden
1 - Medizinische Woche Baden Baden
1 - Medizinische Woche Baden Baden
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46. <strong>Medizinische</strong> <strong>Woche</strong><br />
<strong>Baden</strong>-<strong>Baden</strong><br />
Ärztegesellschaft für Erfahrungsheilkunde e.V.<br />
Ärztliche Vereinigung für Komplementärmedizin<br />
www.medwoche.de<br />
Europas größter Ärztekongress für Komplementärmedizin<br />
31. Oktober bis 4. November 2012<br />
Regulation vor Reparatur<br />
Ausstellerhandbuch<br />
Zertifi zierte medizinische Fortbildung<br />
40<br />
beantragt CME
Inhaltsverzeichnis<br />
Wichtiger Hinweis:<br />
� Das Wichtigste in der Übersicht<br />
� Hausordnung und Richtlinien für Aussteller<br />
des Kongresshaus <strong>Baden</strong>-<strong>Baden</strong><br />
� Anfahrtsskizze<br />
� Bestellformulare<br />
1. Mietmöbel/Stellwände/Systemstände<br />
2. Angebot Komplettstand<br />
3. Licht- und Stromanschluss<br />
4. Standreinigung<br />
5. Information zu Telefonanschlüssen<br />
6. Standbewirtung<br />
7. Marketing und Sponsoring<br />
8. Zimmerbestellung<br />
9. Internetzugang<br />
10. Technik<br />
� Alle wichtige Adressen im Überblick<br />
� Allgemeine Ausstellungsbedingungen<br />
der MVS Medizinverlage Stuttgart GmbH & Co. KG<br />
Dieses Ausstellerhandbuch soll dazu dienen, Ihnen, den Ausstellern der 46. <strong>Medizinische</strong>n <strong>Woche</strong> <strong>Baden</strong>-<br />
<strong>Baden</strong>, die Vorbereitung und Organisation Ihres Messeauftrittes zu erleichtern. Für eventuelle Fehler auf<br />
den Bestellformularen der einzelnen Anbieter im hinteren Teil wird keine Haftung übernommen. Sollten<br />
Preise falsch ausgewiesen sein, gelten die in der Auftragsbestätigung durch das beauftragte Unternehmen<br />
bestätigten Preise.<br />
Für die Qualität und Ausführung der einzelnen Leistungen ist die jeweilige Vertragsfirma verantwortlich.<br />
Der Veranstalter ist nur vermittelnd tätig. Sollten wider Erwarten Probleme mit den Vertragsfirmen auftreten,<br />
bittet der Veranstalter dennoch um eine kurze Information, um eventuelle Konsequenzen daraus ziehen<br />
zu können.
Das Wichtigste in der Übersicht<br />
Veranstaltungsort: Kongresshaus <strong>Baden</strong>-<strong>Baden</strong><br />
Augustaplatz 10, 76530 <strong>Baden</strong>-<strong>Baden</strong><br />
www.kongresshaus.de<br />
Veranstalter: Ärztegesellschaft für Erfahrungsheilkunde e.V.<br />
Schönbergstr. 11, 79291 Merdingen<br />
www.erfahrungsheilkunde.org<br />
Kongressorganisation:<br />
Kongressleitung<br />
und Programmplanung<br />
Anzeigenverkauf/<br />
Anzeigendisposition:<br />
Öffnungszeiten<br />
des Kongresses<br />
Aufbauzeiten:<br />
Karl F. Haug Verlag<br />
in MVS Medizinverlage Stuttgart GmbH & Co. KG<br />
Oswald-Hesse-Str. 50, 70469 Stuttgart<br />
www.medizinverlage.de<br />
Karl F. Haug Verlag<br />
in MVS Medizinverlage Stuttgart GmbH & Co. KG<br />
Oswald-Hesse-Str. 50, 70469 Stuttgart<br />
E-Mail: medwoche@medizinverlage.de<br />
www.medwoche.de<br />
Caroline Augspurger-Hacker<br />
Tel.: +49 (0) 711/8931-454 - Fax: +49 (0) 711/8931-706<br />
E-Mail: caroline.augspurger@medizinverlage.de<br />
Sarah Galal-Hemberger<br />
Tel.: +49 (0) 711/8931-365 - Fax: +49 (0) 711/8931-706<br />
E-Mail: sarah.galal@medizinverlage.de<br />
Dr. med. Hans-Peter Friedrichsen, Merdingen<br />
in Zusammenarbeit mit<br />
Caroline Augspurger-Hacker (Karl F. Haug Verlag), Stuttgart<br />
Markus Stehle<br />
Tel.: +49 (0) 711/8931-734 - Fax: +49 (0) 711/8931-705<br />
E-Mail: markus.stehle@medizinverlage.de<br />
31.10.2012, 14:00-20:00 Uhr<br />
01.11.2012 bis 04.11.2012, täglich 8:30 Uhr bis 18:30 Uhr<br />
Dienstag, 30.10.2012, 7:00-21:00 Uhr<br />
Anlieferung mit PKWs für Ausstellungsstände < 7 m² ist am 31.10.2012 von 7:00-<br />
12:00 Uhr möglich.<br />
Abbauzeit: Sonntag, 4.11.2012, 18:30 bis 21:00 Uhr (nur für PKW und Kleinbusse)<br />
Montag, 5.11.2012, 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr<br />
Vorzeitiges Abbauen oder teilweises Räumen der Stände ist nicht statthaft und<br />
wird mit einer Vertragsstrafe von 50% der Standmiete geahndet.<br />
Ferner ist ein vorzeitiger Abbau ist aus sicherheitstechnischen und feuerpolizeilichen<br />
Gründen nicht gestattet.
Das Wichtigste in der Übersicht<br />
Anfahrt:<br />
Autobahn A5, Ausfahrt <strong>Baden</strong>-<strong>Baden</strong><br />
Richtung "Zentrum / Congress"<br />
Angaben für Navigationssystem:<br />
Augustaplatz 10<br />
76530 <strong>Baden</strong>-<strong>Baden</strong><br />
Entfernung<br />
nach Stuttgart 110 km; nach Frankfurt 170 km und nach Straßburg 55 km.<br />
Ca. 20 Taximinuten (15 km Entfernung) vom <strong>Baden</strong>-Airport.<br />
Anbindung an die 5 internationalen Flughäfen Stuttgart, Frankfurt, Straßburg,<br />
Basel und Zürich.<br />
Ca. 10 Taximinuten (5 km Entfernung) vom Bahnhof.<br />
Busverbindung vom Bahnhof <strong>Baden</strong>-<strong>Baden</strong>: Linie 201, Haltestelle Augustaplatz.<br />
Erreichbarkeit per ICE<br />
von Frankfurt 1 Stunde 26 Minuten;<br />
Stuttgart 1 Stunde 7 Minuten;<br />
München 3 Stunden 37 Minuten;<br />
Freiburg 45 Minuten.<br />
Parkplätze: Auf dem Gelände des Kongresshauses stehen grundsätzlich keine Parkplätze<br />
zur Verfügung.<br />
Anlieferung /<br />
Ladepositionen:<br />
Ladehilfen / Rampen /<br />
Stapler:<br />
Parkmöglichkeiten direkt am Kongresshaus:<br />
- Kongresshaus-Tiefgarage: 410 Stellplätze<br />
- City-Parkhaus: 360 Stellplätze (Entfernung ca. 7 Gehminuten)<br />
- Kurhaus-Tiefgarage: 550 Stellplätze<br />
Abstellen von LKWs: Waldseeplatz<br />
Angaben für Navigationssystem:<br />
Waldseestrasse<br />
76530 <strong>Baden</strong>-<strong>Baden</strong><br />
Ladeposition Nord: Anfahrt über Augustaplatz - Schranke neben Garageneinfahrt<br />
Ladeposition Süd: Anfahrt über Schillerstrasse - Doppelschranke<br />
Für das Be- und Entladen der Fahrzeuge gibt es vor Ort im Kongresshaus <strong>Baden</strong>-<strong>Baden</strong><br />
keinen Gabelstapler. Wir empfehlen dringend die Anlieferung mit<br />
Fahrzeugen, die mit Ladebordwand ausgestattet sind.
Das Wichtigste in der Übersicht<br />
Aufzüge: Lastenaufzug „Glasaufzug“<br />
Erreicht alle 4 Ebenen<br />
Anfahrt: Schranke Nord<br />
Regelung der Ein- und<br />
Ausfahrt beim Auf- und<br />
Abbau:<br />
Lastenaufzug "Küchenaufzug"<br />
Erreicht alle 4 Ebenen<br />
Anfahrt: Schranke Süd<br />
3 Aufzüge "Dreiergruppe"<br />
Erreichen alle 4 Ebenen<br />
Anfahrt: Schranke Nord oder Süd<br />
Aufzug Seminarbereich<br />
Erreicht EG, 1.OG und 2.OG Seminar<br />
Anfahrt: Schranke Süd<br />
Türen:<br />
Breite 1,28m, Höhe 2,00m<br />
Kabine:<br />
Breite 1,46m, Tiefe 2,35m, Höhe 2,00m<br />
Traglast: 1800 kg<br />
Türen:<br />
Breite 1,428m, Höhe 2,18m<br />
Kabine:<br />
Breite 1,75m, Tiefe 1,80m, Höhe 2,30m<br />
Traglast: 1500 kg<br />
Türen:<br />
Breite 0,99m, Höhe 2,18m<br />
Kabine:<br />
Breite 1,42m, Tiefe 1,12m, Höhe 2,18m<br />
Traglast: 600 kg<br />
Türen:<br />
Breite 0,79m, Höhe 2,00m<br />
Kabine:<br />
Breite 1,00m, Tiefe 1,40m, Höhe 2,00m<br />
Traglast: 600 kg<br />
� Die Zuordnung der Anlieferer zu den Ladepositionen erfolgt in der Regel<br />
durch das Ordnungspersonal. Aufgrund der beengten Platzverhältnisse muss<br />
mit Wartezeiten gerechnet werden. Die Ladepositionen sind nach spätestens<br />
einer Stunde wieder zu verlassen.<br />
� Für den Auf- und Abbau werden keine Einlasskarten benötigt.<br />
� Die Einfahrt auf den Vorplatz des Kongresshauses ist nur während des Auf-<br />
und Abbaus zu den o.g. Zeiten gestattet. Bitte beachten Sie die Hinweise des<br />
Ordnungspersonals. Dem Ordnungspersonal ist bei der Einfahrt ein Pfand in<br />
Höhe von 50,-€ zu entrichten. Die Aussteller erhalten dieses Pfand bei Einhaltung<br />
der maximalen Parkdauer von 1 Stunde bei der Ausfahrt zurück. Bei<br />
Überschreitung der Parkdauer besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des<br />
Pfands.<br />
� PKWs sollen grundsätzlich in der Tiefgarage abgestellt werden. Für PKWs<br />
stehen für die Zeit des Be- und Entladens begrenzte Kurzparkmöglichkeiten<br />
am Seiteneingang des Kongresshauses ebenfalls zu den o.g. Zeiten zur Verfügung.<br />
� LKWs können auf dem Gaussplatz (Ecke Ludwig-Wilhelm-Straße/ Bertholdstraße)<br />
zwischengeparkt werden. Bitte beim dortigen Wachpersonal melden.<br />
Die LKWs werden dann für die Einfahrt auf den Vorplatz des Kongresshauses<br />
abgerufen. Bitte sorgen Sie dafür, dass Ihr Fahrzeug, sobald dieses<br />
entladen ist, vom Gelände des Kongresshauses wieder weggefahren wird, so<br />
dass die nächsten Aussteller einfahren können.<br />
Abstellen von LKWs während der Messe: Waldseeplatz (Angaben für Navigationssystem<br />
Waldseestrasse,76530 <strong>Baden</strong>-<strong>Baden</strong>)
Das Wichtigste in der Übersicht<br />
Paketlieferungen: Paketanlieferungen sind ab dem 24.10.2012 an nachstehende Adresse möglich.<br />
Die Pakete werden am 30.10.2012 ab 12:00 Uhr am Kongresscounter zur<br />
Abholung bereit stehen. Bitte geben Sie folgende erweiterte Adresse an:<br />
Kongresshaus <strong>Baden</strong>-<strong>Baden</strong><br />
46. Med. <strong>Woche</strong> <strong>Baden</strong>-<strong>Baden</strong><br />
Stand-Nr. _____<br />
Augustaplatz 10<br />
76530 <strong>Baden</strong>-<strong>Baden</strong><br />
Die Anlieferung erfolgt auf eigenes Risiko.<br />
Bodenbelag: Untergeschoss/Erdgeschoss: Naturstein (weißer Marmor)<br />
1. und 2. Obergeschoss: Holzparkett (Ahorn)<br />
Seminarbereich: grauer Teppichboden<br />
Die Bodenbelastbarkeit beträgt – außer im Seminarbereich – 500 kg/qm.<br />
Standgestaltung: Die in den Ausstellungsplänen eingezeichneten Standflächen dürfen keinesfalls<br />
überschritten werden. Prospektaufsteller, Werbebanner etc. dürfen<br />
nicht in den Gangflächen aufgestellt werden.<br />
Sitzgelegenheiten, Stühle, Barhocker etc. müssen so geplant werden, dass sie<br />
auch bei Benutzung die Standgrenzen nicht überschreiten.<br />
Die maximale Standbauhöhe beträgt 2,50 m (sofern im individuellen Bestätigungsschreiben<br />
nicht eine andere Höhe vereinbart ist). Im Garderobenfoyer<br />
(Untergeschoss) ist die Standbauhöhe auf 2,30 m zu begrenzen. Stände, die<br />
an eine Säule mit Beleuchtungsmarkierung angrenzen bzw. diese inkludieren,<br />
haben eine maximale Standbauhöhe von 2,30 m.<br />
Alle Stände sind selbsttragend zu erstellen. Die Befestigung an Hallenwänden,<br />
Säulen, Fußböden und Geländern ist untersagt. Säulen, Pfeiler, Wandvorsprünge<br />
etc. innerhalb der Ausstellungsstände sind Bestandteil der zugeteilten<br />
Flächen.<br />
Das Ankleben und Anlehnen von Werbematerialien an den Wänden, Säulen<br />
oder sonstigen Gegenständen des Veranstaltungsortes ist nicht gestattet. Für<br />
Schäden bei Zuwiderhandlungen haftet der Aussteller. Feuermelder, Hydranten,<br />
elektrische Verteiler, Schalttafeln und Fernsprechverteiler müssen frei<br />
zugänglich bleiben. Die Verwendung von offenem Feuer oder Licht, z. B. Spiritus,<br />
Heizöl, Gas etc. ist untersagt. Die Kongressleitung behält sich vor, Aufbauten,<br />
die den Vorschriften nicht entsprechen, entfernen zu lassen.<br />
Ein Angebots- und Bestellformular zur Standgestaltung ist den Unterlagen<br />
beigefügt.<br />
Der Aussteller darf den Stand nur selbst nutzen. Die vollständige oder teilweise<br />
Überlassung an andere Unternehmer bedarf der Zustimmung des Veranstalters.<br />
Eine ohne Zustimmung erfolgte Aufnahme eines Unterausstellers<br />
berechtigt den Veranstalter, den Vertrag mit dem Hauptaussteller fristlos<br />
aufzukündigen und den Stand auf Kosten des Standmieters räumen zu lassen.<br />
Schadensersatzansprüche stehen dem Standmieter nicht zu. Der Veranstalter<br />
darf den Preis für die Standmiete erhöhen bzw. eine zusätzliche Unteraussteller-Gebühr<br />
erheben.
Das Wichtigste in der Übersicht<br />
Standbewachung: Für die Gegenstände, die zur Veranstaltung gebracht werden, wird seitens der<br />
Kongressleitung keine Haftung übernommen. Die Ausstellungsteile werden<br />
während des Auf- und Abbaus sowie während der Ausstellung nicht gesondert<br />
bewacht. Standwachen können mit dem beiliegendem Bestellformular<br />
geordert werden.<br />
Ausstellerausweise: Jeder Aussteller erhält entsprechend der Größe seines Ausstellungsstandes<br />
kostenlose Ausstellerausweise. Diese berechtigen zum Besuch der Vorträge.<br />
Die Aussteller aus dem Palais Biron erhalten 2 Ausstellerkarten pro Stand. Die<br />
Ausstellerausweise sind nicht auf Kunden übertragbar. Sie liegen ab Kongressbeginn<br />
am Kongresscounter für Sie bereit.<br />
Beträgt Ihre Standfläche<br />
2 bis 10 qm erhalten Sie 2 Ausstellerkarten<br />
11 bis 20 qm 3 Ausstellerkarten<br />
über 20 qm 4 Ausstellerkarten<br />
weitere Eintrittskarten sind kostenpflichtig und auf Anfrage.<br />
Standreinigung: Die allg. Endreinigung ist im Mietpreis enthalten. Für evtl. benötigte Zwischenreinigungen<br />
finden Sie in den Anlagen ein entsprechendes Bestellformular.<br />
Besondere Bedingungen:<br />
Bitte beachten Sie die „Richtlinien für Aussteller“ und die „Hausordnung“ des<br />
Kongresshauses <strong>Baden</strong>-<strong>Baden</strong>.
1) Verwaltung / Hausrecht<br />
Das Kongresshaus <strong>Baden</strong>-<strong>Baden</strong> wird von der Kongresshaus<br />
<strong>Baden</strong>-<strong>Baden</strong> Betriebsgesellschaft mbH - nachfolgend<br />
„GmbH“ genannt - verwaltet.<br />
Das Hausrecht gegenüber dem Veranstalter und Dritten<br />
wird von den durch die von der „GmbH“ beauftragten Mitarbeiter<br />
ausgeübt. Deren Anweisungen und Anordnungen<br />
ist Folge zu leisten.<br />
2) Hausöffnung und –räumung<br />
Die Hausöffnung erfolgt in der Regel eine Stunde vor Veranstaltungsbeginn,<br />
auf besonderen Wunsch des Mieters<br />
auch früher.<br />
Nach Schluss der Veranstaltung hat der Veranstalter dafür<br />
Sorge zu tragen, dass eine Stunde nach Veranstaltungsende<br />
das Haus geräumt ist.<br />
Veranstaltungsbeginn und Veranstaltungsende werden im<br />
Veranstaltungsablauf (Ablaufplan) verbindlich festgelegt.<br />
Abweichungen müssen der „GmbH“ umgehend mitgeteilt<br />
werden.<br />
3) Saaleinrichtung / Bestuhlung<br />
Die angemieteten Räume werden nach genehmigten Plänen<br />
eingerichtet. Veränderungen in der Aufstellung von<br />
Möbeln und Einrichtungsgegenständen dürfen nur durch<br />
das Dienstpersonal der „GmbH“ bzw. im Einvernehmen<br />
mit diesem vorgenommen werden. Maßgebend hierfür<br />
sind die Pläne bzw. die schriftlichen Vereinbarungen zwischen<br />
der „GmbH“ und dem Mieter.<br />
Auf die Einhaltung der Versammlungsstättenverordnung<br />
des Landes <strong>Baden</strong>-Württemberg wird ausdrücklich hingewiesen.<br />
4) Technische Einrichtungen und Anlagen<br />
Die technischen Einrichtungen und Anlagen wie z. B. Beschallungs-,<br />
Projektions- und Lichtanlagen dürfen nur vom<br />
Beauftragten der „GmbH“ bedient werden. Ohne vorherige<br />
Genehmigung der „GmbH“ dürfen keine elektrischen Geräte<br />
an das Licht- oder Stromnetz des Kongresshauses angeschlossen<br />
werden.<br />
5) Dekorationen und Aufbauten<br />
a) Dekorationen, Aufbauten usw. dürfen nur mit Genehmigung<br />
der „GmbH“, in Verbindung mit dem technischen<br />
Dienst, unter den für den Einzelfall besonders festzulegenden<br />
Bedingungen angebracht werden. Sie müssen gegebenenfalls<br />
durch die Branddirektion auf ihre Feuersicherheit<br />
geprüft werden. Maßgebend ist die jeweilige Feuerschutzordnung<br />
der Stadt <strong>Baden</strong>-<strong>Baden</strong>.<br />
b) Sämtliche Feuermelder, Hydranten, Rauchklappen,<br />
elektrische Verteilungs- und Schalttafeln, Fernsprechverteiler<br />
sowie Heizungs- und Lüftungsanlagen müssen unbedingt<br />
frei zugänglich und unverstellt bleiben. Dies gilt insbesondere<br />
auch für Notausgänge. Dem Personal und den<br />
Beauftragten der „GmbH“ sowie der Aufsichtsbehörde<br />
muss jederzeit Zutritt zu den genannten Einrichtungen und<br />
Anlagen gewährt werden.<br />
c) An Decken, Böden, Wänden und Einrichtungsgegenständen<br />
dürfen keine Löcher gebohrt, keine Schrauben eingedreht,<br />
keine Nägel oder Haken eingeschlagen oder sonstige<br />
bauliche Veränderungen oder Eingriffe vorgenommen<br />
werden. Hierdurch entstehende Schäden werden zu Lasten<br />
des Mieters behoben.<br />
Hausordnung<br />
d) Nach der Veranstaltung sind Dekorationen, Aufbauten usw. vom<br />
Mieter unverzüglich und vollständig zu entfernen.<br />
6) Richtlinien für Messen und Ausstellungen<br />
Die gesondert aufgeführten Richtlinien für Messen und Ausstellungen<br />
im Kongresshaus <strong>Baden</strong>-<strong>Baden</strong> sind zu beachten und einzuhalten.<br />
7) Feuersicherheit und feuerpolizeiliche Vorschriften<br />
a) Besondere Vorschriften der Feuerwehr, der Polizei und die Landesbauordnung<br />
sind zu beachten und einzuhalten.<br />
b) Feuerwerkskörper und andere pyrotechnische Erzeugnisse dürfen<br />
im Kongresshaus nicht abgebrannt werden. Der Umgang mit Feuer<br />
und offenem Licht ist untersagt.<br />
c) Alle zur Dekoration verwendeten Materialien müssen nach DIN<br />
4102 schwer entflammbar sein. Ein entsprechendes Prüfzeugnis ist<br />
auf Verlangen vorzuzeigen.<br />
d) Kisten, Packmaterial, Papier oder sonstige leicht entflammbare<br />
Materialien dürfen nicht in den Räumen, Gängen und Foyers bzw.<br />
den Ausstellungsständen aufbewahrt werden.<br />
e) Elektro- und sonstige Heizgeräte dürfen nur auf unverbrennbarer<br />
Unterlage und mit ausreichendem Abstand von brennbaren Gegenständen<br />
aufgestellt werden.<br />
f) Hinweisschilder auf Ausgänge und Notausgänge dürfen in keinem<br />
Fall verdeckt werden.<br />
8) Rauchen<br />
Das Rauchen in den Kongress-Sälen und Sitzungsräumen ist untersagt.<br />
9) Garderobe<br />
Je nach Art der Veranstaltung besteht Garderobenzwang. Überbekleidung,<br />
Schirme oder Stöcke sind an der Garderobe abzugeben.<br />
Stöcke für Gehbehinderte sind ausgenommen. Für die Inanspruchnahme<br />
der Garderobe werden Gebühren nach den jeweils gültigen<br />
Sätzen erhoben.<br />
10) Tiere<br />
Tiere dürfen im Kongresshaus nur mitgebracht werden soweit es sich<br />
um Begleittiere (Blindenhund) oder Tiere für veranstaltungsbezogene<br />
Demonstrationen handelt.<br />
11) Bewirtschaftung<br />
a) Die gastronomische Betreuung und Bewirtschaftung innerhalb des<br />
Kongresshauses <strong>Baden</strong>-<strong>Baden</strong> ist ausschließlich dem von dem Vermieter<br />
gestellten Pächter vorbehalten.<br />
b) Das Mitbringen und der Verzehr eigener Speisen und Getränke ist<br />
nicht gestattet.<br />
12) Fundsachen, Personen- und Sachschäden<br />
Fundsachen sind beim Hausmeister im Erdgeschoss abzugeben. Entstandene<br />
Personen- oder Sachschäden sind sofort dem diensthabenden<br />
Mitarbeiter der „GmbH“ zu melden.<br />
13) Wünsche / Beschwerden<br />
Wünsche, Klagen oder Beschwerden nimmt der diensthabende Mitarbeiter<br />
der „GmbH“ entgegen.<br />
Stand 31.12.2007
§ 1 Ausstellungsflächen<br />
1) Für Messen, Ausstellungen, begleitende Fachausstellungen, Präsentationen<br />
und Postersession stehen im Kongresshaus <strong>Baden</strong>-<strong>Baden</strong> folgende<br />
Nettoausstellungsflächen zur Verfügung:<br />
Untergeschoss Garderobenfoyer 525 m²<br />
Auditoriumsfoyer 170 m²<br />
Erdgeschoss Foyer Erdgeschoss 480 m2<br />
Foyer Erdgeschoss-Anbau 200 m 2<br />
1. Obergeschoss Foyer KS I 465 m 2<br />
Foyer Seminarbereich90 m 2<br />
2. Obergeschoss Foyer KS II 240 m 2<br />
KS II 310 m 2<br />
Foyer Seminarbereich 94 m 2<br />
2.374 m 2<br />
2) Der genaue Umfang der dem Mieter zur Verfügung stehenden Ausstellungsflächen<br />
wird im Mietvertrag festgelegt.<br />
3) Die im Mietvertrag festgelegten Ausstellungsflächen werden dem Mieter<br />
besenrein übergeben und müssen am Ende der Veranstaltung wieder in<br />
einem besenreinen Zustand an den Vermieter zurückgegeben werden.<br />
§ 2 Bodenbeschaffenheit / Belastbarkeit<br />
Untergeschoss/Erdgeschoss: Naturstein (weißer Marmor)<br />
1. und 2. Obergeschoss: Holzparkett (kanadischer Ahorn)<br />
Seminarbereich: grauer Teppichboden<br />
Die Bodenbelastbarkeit beträgt – außer im Seminarbereich - 500 kg/m 2 .<br />
§ 3 Behördliche Genehmigungen und Meldepflichten<br />
1) Der Mieter hat die nach den geltenden Vorschriften für seine Veranstaltung<br />
erforderlichen Genehmigungen, Erlaubnisse, Anmeldungen und<br />
Festsetzungen rechtzeitig zu bewirken und die ihm behördlich auferlegten<br />
Pflichten auf seine Kosten zu erfüllen.<br />
2) Alle Ein- und Aufbauten müssen den baurechtlichen und brandschutztechnischen<br />
Bestimmungen entsprechen. Alle behördlichen Anordnungen<br />
sind auf eigene Kosten zu befolgen.<br />
3) Die vom Bauordnungsamt <strong>Baden</strong>-<strong>Baden</strong> genehmigten Flächen-<br />
Belegungspläne sind einzuhalten. Innerhalb der ausgewiesenen Flächen<br />
können mehrere Stände aufgebaut werden. Der Veranstalter bzw.<br />
Ausstellungsleiter ist im Rahmen der Allgemeinen Mietbedingungen<br />
verpflichtet, den endgültigen Ausstellungsplan spätestens sechs <strong>Woche</strong>n<br />
vor Veranstaltungsbeginn zur Genehmigung vorzulegen.<br />
Der Veranstalter ist verpflichtet, die Einhaltung der genehmigten<br />
Flächen insbesondere der Standgrenzen, zu kontrollieren. Von den<br />
Flächenbelegungsplänen abweichende Aufrisse müssen vom Bauordnungsamt<br />
<strong>Baden</strong>-<strong>Baden</strong> genehmigt werden.<br />
4) Die Erfüllung dieser Pflichten muss der Mieter der Kongresshaus <strong>Baden</strong>-<br />
<strong>Baden</strong> Betriebsgesellschaft mbH vor der Veranstaltung nachweisen.<br />
§ 4 Sicherheit und Ordnung<br />
Die konkreten Auf- und Abbauzeiten sowie die Veranstaltungszeiten sind<br />
vertraglich festgelegt. Der Mieter ist verpflichtet, diese Zeiten einzuhalten.<br />
Der Mieter hat den während der gesamten Veranstaltung für Sicherheit<br />
und Ordnung zuständigen Verantwortlichen und dessen Vertreter namentlich<br />
zu benennen. Der Verantwortliche bzw. dessen Vertreter ist verpflichtet,<br />
vor Beginn des Ausstellungsaufbaues und für die gesamte Dauer des<br />
Aufbaues sowie des Abbaues anwesend zu sein.<br />
§ 5 Untervermietung<br />
1) Der im Mietvertrag angegebene Mieter ist zur Untervermietung an seine<br />
Aussteller berechtigt. Die Untermieter sind an die Bestimmungen dieser<br />
Richtlinien für Messen- und Ausstellungen, der Allgemeinen Mietbedingungen<br />
und der Hausordnung zu binden.<br />
§ 6 Vertragsfirmen<br />
1) Der Mieter verpflichtet sich, für Dienstleistungen innerhalb des Kongresshauses<br />
<strong>Baden</strong>-<strong>Baden</strong> die Vertragsfirmen der Kongresshaus <strong>Baden</strong>-<br />
<strong>Baden</strong> Betriebsgesellschaft mbH zu beauftragen.<br />
Richtlinien für Messen und Ausstellungen<br />
2) Sollten andere Firmen in Anspruch genommen werden, bedarf dies der<br />
Genehmigung der GmbH.<br />
Für die Stromversorgung, Elektroinstallation, Wasser, Konferenztechnik, Bewachung,<br />
Parkierung, Reinigung und Catering sind ausschließlich die Vertragsfirmen<br />
der Kongresshaus <strong>Baden</strong>-<strong>Baden</strong> Betriebsgesellschaft mbH zuständig.<br />
§ 7 An- und Ablieferung<br />
1) Die An- und Ablieferung hat innerhalb der im Mietvertrag festgelegten Auf-<br />
und Abbauzeiten zu erfolgen.<br />
2) Zur Gewährleistung eines reibungslosen An- und Ablieferverkehrs behält sich<br />
die Kongresshaus <strong>Baden</strong>-<strong>Baden</strong> Betriebsgesellschaft mbH vor, im Einzelfall mit<br />
dem Mieter einen zeitlich versetzten, Etagenweise vorzunehmenden Auf- und<br />
Abbauplan sowie den Einsatz von Parkierungspersonal vorzuschreiben. Die<br />
Kosten für den Einsatz des Parkierungspersonals sind vom Mieter zu tragen.<br />
3) Das Abstellen von Fahrzeugen um das Kongresshaus ist nur für das Be- und<br />
Entladen von Material für die jeweilige Veranstaltung gestattet.<br />
§ 8 Abfälle und Abfallentsorgung<br />
Müll und Abfälle sind auf ein Mindestmaß zu reduzieren. Von der Stadtverwaltung<br />
<strong>Baden</strong>-<strong>Baden</strong> wird eine Trennung und Sortierung von Abfällen zwingend<br />
vorgeschrieben.<br />
Für die Sortierung und Entsorgung der Abfälle stellt die Kongresshaus <strong>Baden</strong>-<br />
<strong>Baden</strong> Betriebsgesellschaft mbH dem Mieter gegen Bezahlung einen Abfallcontainer<br />
zur Verfügung.<br />
§ 9 Sonstige Bestimmungen und Hinweise<br />
1) Innerhalb des Kongresshauses sind nur Hubwagen mit Kunststoffrollen<br />
zugelassen. Elektrostapler sind genehmigt. Mit Kraftstoff betriebene Stapler sind<br />
nicht erlaubt. Bei Beschädigungen wird der Vermieter den Mieter zur Haftung<br />
heranziehen.<br />
2) Das Bekleben und Benageln der Wand- Boden- und Deckenflächen ist untersagt.<br />
Bei Beschädigungen wird der Vermieter den Mieter zur Haftung heranziehen.<br />
3) Für das Verlegen von Teppichböden in den Standbereichen dürfen nur rückstandsfrei<br />
entfernbare Klebebänder ( z. B. tesafix Verlegeband Nr. 51960 der Fa.<br />
Beiersdorf) verwendet werden.<br />
Die Entfernung von Klebebandrückständen erfolgt zu Lasten des Mieters.<br />
4) Das Zuschneiden von Teppichböden ohne Unterlagen auf dem Fußboden ist<br />
untersagt. Für Beschädigungen haftet der Mieter.<br />
5) Für Fahnen oder Transparente im Außenbereich bzw. an den hauseigenen<br />
Fahnenmasten übernimmt die Kongresshaus <strong>Baden</strong>-<strong>Baden</strong> Betriebsgesellschaft<br />
mbH keine Haftung.<br />
6) Für Einbruch, Diebstahl und Verluste im Ausstellungsbereich bzw. an und in<br />
den Ständen übernimmt die Kongresshaus <strong>Baden</strong>-<strong>Baden</strong> Betriebsgesellschaft<br />
mbH keine Haftung. Entsprechende Versicherungen abzuschließen ist Sache des<br />
Veranstalters oder des von ihm beauftragten Ausstellungsleiters bzw. jedes<br />
einzelnen Ausstellers.<br />
7) Bei der Zusendung von Kisten und Paketen ist darauf zu achten, dass diese mit<br />
Titel der Veranstaltung, Datum und Stand-Nr. gekennzeichnet werden, damit<br />
eine korrekte Zustellung gesichert werden kann.<br />
8) Die Standbauhöhen sind generell auf 2,50 m zu begrenzen. Im Garderobenfoyer<br />
beträgt die lichte Höhe 2,50 m bei Unterzügen 2,30 m.<br />
8) Das Befüllen bzw. Betreiben von Exponaten mit Wasser ist grundsätzlich nur<br />
im Foyer EG und Foyer UG zulässig und muss in jedem Fall von der technischen<br />
Leitung des Kongresshauses genehmigt werden.<br />
§ 10 Bewirtschaftung<br />
1) Die gastronomische Betreuung und Bewirtschaftung innerhalb des Kongresshauses<br />
<strong>Baden</strong>-<strong>Baden</strong> ist ausschließlich dem von dem Vermieter gestellten<br />
Pächter vorbehalten.<br />
2) Das Mitbringen und der Verzehr eigener Speisen und Getränke sind nicht<br />
gestattet.<br />
3) Der Mieter hat keinerlei Anspruch auf Pachtzahlungen oder sonstige Umsatzbeteiligungen<br />
aus dem gastronomischen Betrieb während der Veranstaltung.<br />
Stand 01.01.2002
Anfahrtsskizze
Bestellformulare im Überblick<br />
Einsendeschluss:<br />
1. Mietmöbel / Stellwände / Systemstände 28.09.2012<br />
2. Angebot Komplettstand 28.09.2012<br />
3. Licht- und Stromanschluss 28.09.2012<br />
4. Standreinigung 28.09.2012<br />
5. Information zu Telefonanschlüssen 28.09.2012<br />
6. Standbewirtung 28.09.2012<br />
7. Marketing und Sponsoring 28.09.2012<br />
8. Zimmerbestellung 01.10.2012<br />
9. Internetzugang 28.09.2012<br />
10. Technik 28.09.2012<br />
Alle wichtige Adressen im Überblick
Mietmöbel / Stellwände / Systemstände Einsendeschluss: 28.09.2012<br />
mb Fachmessebau GmbH + Co. KG<br />
Hauptstraße 128<br />
69469 Weinheim<br />
Stühle / Barhocker Tische / Stehtische<br />
Artikel<br />
001 Breeze<br />
Gestell Alu matt<br />
Sitzfläche Kunststoff<br />
mittelgrau<br />
002 Breeze<br />
Gestell Alu matt<br />
Sitzfläche Kunststoff<br />
blau<br />
003 Piu<br />
Gestell silbergrau<br />
Sitzfläche Holz<br />
natur, Buche<br />
004 Sedia<br />
Gestell silbergrau<br />
Sitzfläche Polster<br />
schwarz<br />
005 Chia<br />
Gestell silber<br />
Sitzfläche Kunststoff<br />
weiß<br />
006 Mambo,<br />
Barhocker<br />
Gestell silber, Sitz<br />
Kunststoff blau<br />
transparent<br />
höhenverstellbar<br />
mit Gasdruckfeder<br />
007 Mambo,<br />
Barhocker<br />
Gestell silber, Sitz<br />
Kunststoff klar<br />
transparent<br />
höhenverstellbar<br />
mit Gasdruckfeder<br />
008 Pilo,<br />
Barhocker<br />
Gestell Chrom,<br />
Sitz KU-Leder,<br />
schwarz<br />
20,00 €<br />
20,00 €<br />
25,00 €<br />
35,00 €<br />
25,00 €<br />
45,00 €<br />
45,00 €<br />
35,00 €<br />
Anzahl<br />
Telefon 06201/68008<br />
Telefax 06201/61048<br />
info@mbfachmessebau.de<br />
Artikel Preis Anzahl<br />
101 Sea, Tisch<br />
Gestell Alu matt,<br />
Platte Buche<br />
D 70 cm<br />
102 Sea, Tisch<br />
Gestell Alu matt,<br />
Platte grau<br />
D 70 cm<br />
103 Rondo, Tisch<br />
Gestell schwarz,<br />
Platte Buche<br />
D 70 cm<br />
104 Sea alto,<br />
Stehtisch<br />
Gestell Alu matt,<br />
Platte Buche<br />
D 70 cm, H 110<br />
cm<br />
105 Sea alto,<br />
Stehtisch<br />
Gestell Alu matt,<br />
Platte grau<br />
D 70 cm, H 110<br />
cm<br />
106 Rondo, Stehtisch<br />
Gestell schwarz,<br />
Platte Buche<br />
D 70 cm, H 110<br />
cm<br />
107 Nano, Stehtisch<br />
Gestell Alu silber,<br />
Platte Glas<br />
H/B/T 110/48/48<br />
cm<br />
55,00 €<br />
55,00 €<br />
45,00 €<br />
55,00 €<br />
55,00 €<br />
45,00 €<br />
40,00 €<br />
1
Artikel Preis Anzahl<br />
201 Magic, Prospektständer<br />
Alu silber, 5 Plexiglastaschen,<br />
DIN<br />
A4<br />
202 Ausstellertisch<br />
Gestell Chrom,<br />
Platte weiß<br />
B/T 120/60 cm<br />
203 Tischvitrine<br />
H/B/T 100/95/45<br />
cm<br />
204 Theke/PCTurm<br />
silbergrau, H/B/T<br />
110/56/56 cm<br />
abschließbar<br />
65,00 €<br />
31,00 €<br />
150,00 €<br />
135,00 €<br />
Artikel Preis Anzahl<br />
301 TechFlood,<br />
Halogenstrahler<br />
Gehäuse silber, 150<br />
Watt<br />
302 Teppich grau,<br />
Standardfarbe Top<br />
Rips Favorit<br />
303 Teppich blau,<br />
Standardfarbe Top<br />
Rips Favorit<br />
22,00 €<br />
10,-<br />
€/qm<br />
incl. Verlegung<br />
10,-<br />
€/qm<br />
incl.<br />
Verlegung<br />
Weitere Artikel liefern wir gerne auf Anfrage.<br />
Nach Eingang Ihrer Bestellung erhalten Sie unsere Auftragsbestätigung. Diese Bestätigung ist zugleich Rechnung für<br />
die von Ihnen bestellten Mietgegenstände. Der Betrag muss bis 3 Tage vor Veranstaltungsbeginn überwiesen sein,<br />
damit die Auslieferung erfolgen kann.<br />
Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Wir sind berechtigt, bei Bestellungen, die in weniger<br />
als 7 Tagen vor Veranstaltungsbeginn bei uns eingehen, einen Zuschlag für Mehraufwand in Höhe von 25 % auf<br />
den Mietpreis zu erheben.<br />
1. Das Mietgut wird für die Dauer der oben aufgeführten Veranstaltung zur Verfügung gestellt.<br />
2. Die Mietpreise sind Nettopreise zzgl. MwSt. und gelten für die Dauer der Veranstaltung. Im Mietpreis enthalten sind Auf-<br />
und Abbau sowie Anlieferung und Rücktransport.<br />
3. Die Anlieferung erfolgt 1-3 Tage vor Veranstaltungsbeginn. Die Abholung des Mietgutes erfolgt unmittelbar nach Veranstaltungsende.<br />
Für fehlendes oder beschädigtes Mietgut haftet der Mieter. Die Haftung des Mieters beginnt mit<br />
der Anlieferung und endet mit der Abholung.<br />
4. Der Vermieter behält sich vor, bei vergriffenen Gegenständen gleichwertigen Ersatz zu liefern.<br />
5. Vorbestelltes oder reserviertes Mietgut, das nicht abgenommen wird, wird dem Besteller vollständig in Rechnung gestellt.<br />
6. Reklamationen seitens des Mieters müssen innerhalb von 24 Stunden nach Lieferung erfolgen.<br />
7. Bestellungsänderungen sind bis 7 Tage vor Liefertermin möglich.<br />
8. Die Rechnungsbeträge sind ohne Abzug nach Auftragsbestätigung = Rechnungsstellung zu bezahlen.<br />
9. Gerichtsstand und Erfüllungsort für beide Parteien ist Weinheim.<br />
Ort und Datum Firmenstempel und rechtsgültige Unterschrift<br />
Bitte fertigen Sie sich eine Kopie an!<br />
Firma: Telefon:<br />
Ansprechpartner Fax:<br />
Straße Stand-Nr.: ________/________ (Stockwerk/Nummer)<br />
PLZ / Ort Standgröße: _______________ m²
Komplettstand<br />
Einsendeschluss: 28.09.2012<br />
Karl F. Haug Verlag<br />
in MVS Medizinverlage Stuttgart GmbH & Co. KG<br />
Veranstaltungsmanagement<br />
Frau Caroline Augspurger-Hacker<br />
Oswald-Hesse-Str. 50 Tel.:+49 (0) 711/8931-454<br />
70469 Stuttgart Fax: +49 (0) 711/8931-706<br />
E-Mail: caroline.augspurger@medizinverlage.de<br />
Miet- und Zahlungsbedingungen:<br />
Artikel<br />
Bitte vergessen Sie nicht, Ihre Adresse für die Auftragsbestätigung anzugeben:<br />
Ort und Datum Firmenstempel und rechtsgültige Unterschrift<br />
Firma: Telefon:<br />
Ansprechpartner Fax:<br />
6 qm Systemstand (wie abgebildet) inklusive:<br />
� Einwegteppichboden, Farbe grau<br />
� Wandelemente: Stützen, Zargen, weiße Füllungen<br />
� Rasterdecke mit Kopfblende und ca. 20 Folienbuchstaben<br />
� Stromschiene mit Leuchtmitteln<br />
� 1 Doppelsteckdose (Stromanschluss muss<br />
muss separat bestellt werden)<br />
� Möbel: 3 Stühle, 1 Tisch, 1 Barhocker, 1 Infotheke,<br />
1 Prospektständer<br />
Mietpreis inkl. Standgrundfläche<br />
Erweiterungsfläche pro m² (inkl. Teppichboden, Wandelemente<br />
und Mietpreis für Standgrundfläche)<br />
Straße Stand-Nr.: ________/________ (Stockwerk/Nummer)<br />
PLZ / Ort Standgröße: _______________ m²<br />
Preis<br />
ab<br />
2.750,- €<br />
420,- €<br />
1. Das Mietgut wird für die Dauer der oben aufgeführten Veranstaltung zur Verfügung gestellt.<br />
2. Die Mietpreise sind Nettopreise zzgl. der ges. MwSt. und gelten für die Dauer der Veranstaltung.<br />
3. Im Mietpreis enthalten sind Auf- und Abbau sowie Anlieferung und Rücktransport.<br />
4. Die Anlieferung erfolgt 1-3 Tage vor Veranstaltungsbeginn. Die Abholung des Mietgutes erfolgt unmittelbar nach Veranstaltungsende.<br />
Für fehlendes oder beschädigtes Mietgut haftet der Mieter. Die Haftung des Mieters beginnt mit der Anlieferung und<br />
endet mit der Abholung.<br />
5. Der Vermieter behält sich vor, bei vergriffenen Gegenständen gleichwertigen Ersatz zu liefern.<br />
6. Vorbestelltes oder reserviertes Mietgut, das nicht abgenommen wird, muss dem Besteller vollständig in Rechnung gestellt<br />
werden.<br />
7. Reklamationen seitens des Mieters in Bezug auf unvollständige oder nicht vertragsmäßige Lieferungen müssen innerhalb von<br />
24 Stunden erfolgen.<br />
8. Die Rechnungsbeträge sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug nach Rechnungsstellung zu zahlen.<br />
9. Gerichtsstand und Erfüllungsort für beide Parteien ist Weinheim.<br />
2
Bestellformular<br />
Licht- und Stromanschluss Einsendeschluss: 28.09.2012<br />
Wolfgang Modl Tel.: +49 (0) 721/408 618<br />
Elektroinstallation Fax: +49 (0) 721/406 463<br />
Pforzheimerstr. 22 E-Mail: info@elektro-modl.de<br />
76227 Karlsruhe www.elektro-modl.de<br />
Wir beauftragen Sie hiermit unter Anerkennung der umseitigen Bedingungen mit der Ausführung der nachstehend<br />
beschriebenen Anschlüsse und Leistungen. Die erbrachte Leistung ist vor Beginn der Veranstaltung oder während<br />
dieser auf einem gesonderten Formular der Vertragsfirma zu bestätigen.<br />
1. Hauptanschlüsse Verlegung nur durch Vertragsfirma<br />
benötigte Lei- Anzahl Haupt- Miete pro Veranstung<br />
in kW anschlüsse staltung + MwSt.<br />
1.1 Hauptanschluss für Wechselstrom<br />
230V, Schukosteckdose, 3polig belastbar bis maximal 3 kW<br />
1.2 Hauptanschluss für Drehstrom<br />
________ ________ X 95,-€<br />
230/400V, Cekonsteckdose, 5-polig, 16A belastbar bis max. 9 kW ________ ________ X 110,-€<br />
230/400V, Cekonsteckdose, 5-polig, 32A belastbar bis max. 22kW ________ ________ X 141,-€<br />
230/400V, Cekonsteckdose, 5-polig, 63A belastbar bis max. 40kW nur auf Anfrage.<br />
1.3 Verspätungszuschlag 20,45 € je Anschluss (ab eine <strong>Woche</strong> vor Aufbaubeginn)<br />
1.4 Zuschlag bei Bestellung während der Aufbauzeit 100% je Anschluss<br />
2. Standinstallation - Elektrische Installation innerhalb des Standes nur durch Fachpersonal.<br />
2.1 Stand wird durch eigene Elektriker installiert<br />
(die Vertragsfirma führt eine Überprüfung der Elektroinstallation durch)<br />
ja nein<br />
2.2 Ausführung der Elektroinstallation durch Vertragsfirma<br />
Wegen Disposition bitte verbindliche Angabe!<br />
ja nein<br />
2.3 Gewünschte leihweise Überlassung von Strahlern ________ X 80W / 120 W<br />
Wichtiger Hinweis der Stadtwerke <strong>Baden</strong>-<strong>Baden</strong>: Die Stadtwerke <strong>Baden</strong>-<strong>Baden</strong> machen darauf aufmerksam, dass die einschlägigen VDE-Bestimmungen der Versammlungsstätten–Verordnung<br />
einzuhalten sind. Der Einsatz von Halogen-Strahlern an offenen Leitungen ist nach VDE 0108 nicht zulässig. Leitungen unter 1mm² dürfen in den Hallen<br />
nicht verwendet werden.<br />
Bedingungen und Hinweise<br />
Zur Durchführung von Elektroinstallationsarbeiten im Kongresshaus<br />
<strong>Baden</strong>-<strong>Baden</strong><br />
1. Vorhandene Spannungen, Stromart, und Schutzmaßnahmen im<br />
Kongresshaus TN-Netz 3 x 400/230V, 5Ohz Schutzmaßnahme:<br />
Nullung mit getrennt geführtem Null (N) und Schutzleiter (PE) ab<br />
Hauptverteiler. In Betrieb genommene Stromanschlüsse oder<br />
Sicherungen müssen zugänglich bleiben. (Bodenschächte, Wandverteilungen,<br />
usw.)<br />
2. Bereitstellung von Hauptanschlüssen<br />
Um eine sichere elektrische Versorgung der Veranstaltung im<br />
Kongresshaus <strong>Baden</strong>-<strong>Baden</strong> zu gewährleisten, werden die Messeanschlüsse<br />
vom Vertragselektriker zu den Messeständen verlegt<br />
und zugeteilt. Leistungen gemäß Punkt 1. umseitig dürfen nur von<br />
der Kongresshaus-Vertragsfirma ausgeführt werden. Hauptanschlüsse<br />
können nach den angegebenen Absicherungen belastet<br />
werden.<br />
3. Standinstallation<br />
Das Kongresshaus genehmigt die Durchführung von Elektroinstallationen<br />
in Eigenleistung durch Fachpersonal des Ausstellers oder<br />
von ihm beauftragten Messebaufirmen gem. umseitigem Bestellformular<br />
Punkt 2. In diesem Fall ist die Kongresshaus Vertragsfirma<br />
berechtigt und verpflichtet, die ausgeführten Installationen<br />
innerhalb des Ausstellungsstandes zu überprüfen. Unsachgemäße<br />
Installation führt zur Verweigerung der Aufschaltung.<br />
Im Hinblick auf Betriebssicherheit, sowie Unfall- und Brandgefahr,<br />
sind sämtliche einschlägigen Gesetze, Verordnungen, techn.<br />
Vorschriften (z.B. VDE 0100 und 0108), sowie die technischen<br />
Richtlinien und besonderen Teilnahmebedingungen des Kongresshauses<br />
<strong>Baden</strong>-<strong>Baden</strong> zu beachten.<br />
4. Standinstallation durch Kongresshaus Vertragsfirma<br />
Die Preise der Standinstallation ab Hauptanschluss werden nach<br />
den tatsächlichen Aufwendungen an Lohn und Material ermittelt<br />
Stundensätze<br />
für Monteur 38,20 €<br />
für Helfer 28,60 €<br />
Ort und Datum Firmenstempel und rechtsgültige Unterschrift<br />
Bitte fertigen Sie sich eine Kopie an!<br />
Firma: Telefon:<br />
Ansprechpartner Fax:<br />
Für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeiten werden die tariflichen<br />
Zuschläge berechnet. Die erstellte Handwerkerrechnung ist nach<br />
Erhalt gem. VOB sofort, ohne Abzug zu bezahlen.<br />
5. Haftung und Gerichtsstand<br />
Beanstandungen können aus Beweisicherungsgründen nur bei der<br />
Kongresshaus Vertragsfirma während der Veranstaltung am<br />
Ausstellungsstand entgegengenommen werden.<br />
Schadensersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund,<br />
können gegen das Kongresshaus, Veranstalter oder die Kongresshausvertragsfirma<br />
nicht geltend gemacht werden. Eine Haftung für<br />
entgangenen Gewinn ist generell ausgeschlossen.<br />
Gerichtsstand ist <strong>Baden</strong>-<strong>Baden</strong><br />
6. Übewachung/Bereitschaftsdienst/ Standüberprüfung<br />
Zur Beseitigung von Störungen an den Zuleitungen, sowie an den<br />
Ständen, steht für die Dauer der Ausstellung (einschließlich Auf-<br />
und Abbautage), täglich Fachpersonal zur Verfügung. Diese<br />
Leistungen sind im Anschlusspreis enthalten.<br />
Straße Stand-Nr.: ________/________ (Stockwerk/Nummer)<br />
PLZ / Ort Standgröße: _______________ m²<br />
3
Bestellformular<br />
Auftrag Standreinigung Einsendeschluss: 28.09.2012<br />
Piepenbrock Dienstleistungen GmbH & Co. KG Tel.: +49 (0) 621/41094-0<br />
Am Schäferstock 2-4 Fax: +49 (0) 621/41094-99<br />
681163 Mannheim E-Mail:nl.mannheim@piepenbrock.de<br />
Auftrag zur Standreinigung im Kongresshaus <strong>Baden</strong>-<strong>Baden</strong><br />
Ansprechpartner vor Ort ..............................................................................................................<br />
Etage/Stand Nr.: ................................................................ m²: ……………………………...<br />
A: nach Aufbau: ................................................................ Zeit: ……………………….……. (mind. ½ Stunde)<br />
B: täglich/Datum: ............................................................. Zeit: ………………………..……. (mind. ½ Stunde)<br />
Nettopreise inkl. Material und Gerätekosten:<br />
Stundenverrechnungssatz an Werktagen (Montag - Freitag) 19,48 €<br />
Stundenverrechnungssatz an Sonn- und Feiertagen 38,99 €<br />
Stundenverrechnungssatz an Samstagen 24,42 €<br />
Bitte vergessen Sie nicht, Ihre Rechnungsadresse anzugeben (bitte in Druckbuchstaben):<br />
Firma: Telefon:<br />
Ansprechpartner Fax:<br />
Straße E-Mail:<br />
PLZ / Ort. Stand-Nr.: ________/________ (Stockwerk/Nr.)<br />
Ust.-IDNr Standgröße: _______________ m²<br />
Ort und Datum Firmenstempel rechtsgültige Unterschrift<br />
DE 77200202000037685905 BIC ESSEDEFFHAM<br />
4
Bestellformular<br />
Standbewirtung Einsendeschluss: 28.09.2012<br />
Holland Hotel Sophienpark Tel.: +49 (0) 7221/304-355<br />
Abt. Kongressgastronomie Fax: +49 (0) 7221/304-374<br />
Sophienstr. 14 E-Mail: gastronomie@kongresshaus.de<br />
76530 <strong>Baden</strong>-<strong>Baden</strong> www.kongresshaus-gastronomie.de<br />
Hiermit bestellen wir verbindlich folgende Produkte:<br />
Anzahl Produkt Einzelpreis gewünschter Liefertermin<br />
am am am<br />
Kaffeetasse, Untertasse, Löffel 0,50 EUR<br />
Gläser 0,50 EUR<br />
Zapfanlage pauschal pro Tag 50,00 EUR<br />
Kaffee, 1,0 l 10,50 EUR<br />
Mineralwasser, 0,25 l 2,00 EUR<br />
Coca-Cola, 0,2 l oder diverse Säfte 0,2 l 2,00 EUR<br />
Badischer Weißwein 1,0 l 17,00 EUR<br />
Badischer Rotwein 1,0 l 20,00 EUR<br />
Sekt Hausmarke, 0,7 l 22,50 EUR<br />
Tee-Gebäck (100g) 3,00 EUR<br />
Mini-Plunder 1,50 EUR<br />
Kuchenauswahl (Apfel-, Mohn-, Käse,-Kirschkuchen) 2,00 EUR<br />
Donuts verschieden gefüllt 2,10 EUR<br />
Laugenbrezel 1,30 EUR<br />
Laugenbrezel mit Butter 1,55 EUR<br />
Laugenbrezel m. gek. Schinken 3,00 EUR<br />
Laugenbrezel m. Emmentaler Käse<br />
Halbes belegtes Brötchen<br />
3,00 EUR<br />
- mit gekochtem Schinken 2,70 EUR<br />
- mit Schwarzwälder Schinken 2,70 EUR<br />
- mit Salami, Lyoner, Pute 2,70 EUR<br />
- mit Käse, Edamer, Brie 2,70 EUR<br />
- mit Roastbeef, Lachs, Kalb, Forelle 3,20 EUR<br />
- Tomate-Mozzarella 3,20 EUR<br />
Cocktailhäppchen, nach Rücksprache 1,55 - 4,10 EUR<br />
Baguettescheiben, versch. Belag 2,15 - 2,70 EUR<br />
Ort und Datum Firmenstempel und rechtsgültige Unterschrift<br />
Bitte senden Sie uns Ihre Bestellformulare für � Stehempfänge/Fingerfood � Standbewirtung � Pausen-Gastronomie<br />
Bitte vergessen Sie nicht, Ihre Adresse für die Auftragsbestätigung/Rechnung anzugeben:<br />
Firma: Telefon:<br />
Ansprechpartner Fax:<br />
Strasse Stand-Nr.: ________/________ (Stockwerk/Nummer)<br />
PLZ / Ort Standgröße: _______________ m²<br />
6
Bestellformular<br />
Marketing und Sponsoring Einsendeschluss: 28.09.2012<br />
Karl F. Haug Verlag<br />
in MVS Medizinverlage Stuttgart GmbH & Co. KG<br />
Veranstaltungsmanagement<br />
Frau Caroline Augspurger-Hacker Tel.:+49 (0) 711/8931-454<br />
Oswald-Hesse-Str. 50 Fax: +49 (0) 711/8931-706<br />
70469 Stuttgart E-Mail: caroline.augspurger@medizinverlage.de<br />
Kontaktadresse<br />
Firma:<br />
Ansprechpartner:<br />
Straße:<br />
PLZ, Ort:<br />
Tel.: Fax:<br />
Internet: www. E-Mail:<br />
Rechnungsadresse (falls abweichend zur Kontaktadresse)<br />
Firma:<br />
Ansprechpartner:<br />
Straße:<br />
PLZ, Ort:<br />
Tel.: Fax:<br />
Internet: www. E-Mail:<br />
Marketingmaßnahmen<br />
Beilage in die Kongresstasche<br />
� A4-Blatt/Prospekt 1.000,- €<br />
� Broschüre 1.800,- €<br />
� Zeitschrift 2.000,- €<br />
� Schreibblock* (exklusiv) 320,- €<br />
� Kugelschreiber* (exklusiv) 250,- €<br />
� Sonstiges ________________ (auf Anfrage)<br />
Auflage: 2.500 Expl.<br />
Auslage von Informationsmaterial<br />
� Prospekt/Broschüre bis 200 Expl. 210,- €<br />
� Prospekt/Broschüre bis 400 Expl. 300,- €<br />
� Zeitschrift bis 200 Expl. 300,- €<br />
� Zeitschrift bis 400 Expl. 400,- €<br />
Bannerwerbung auf www.medwoche.de<br />
� Internetbanner 490,- €<br />
Per Fax senden an +49 (0) 711/8931-706<br />
Sponsoring<br />
� Aufsteller 220,- €<br />
� Aufhängen von Postern A2 120,- €<br />
� Aufhängen von Postern A1 150,- €<br />
Die Posterwerbung wird im 2. OG an der Außenwand<br />
des geteilten Kongresssaal II angebracht.<br />
� Werbefläche über Aufzügen 175,- €<br />
� Werbefläche am Treppengeländer 220,- €<br />
� Werbefläche am Brückengeländer (EG) 250,- €<br />
*) Herstellkosten werden separat in Rechnung gestellt bzw. die<br />
Ware kann in Absprache mit dem Veranstalter auf eigene Rechnung<br />
hergestellt werden. Das Kongresslogo muss auf den Drucksachen<br />
platziert werden.<br />
Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Die Anmeldung begründet keinen Anspruch auf die gewünschten Leistungen.<br />
Der Vertrag kommt erst nach Bestätigung durch den Veranstalter zustande. Die beiliegenden Ausstellungsbedingungen erkennen wir in allen Punkten<br />
an.<br />
____________________________ _____________________________________________<br />
(Ort/Datum) (Firmenstempel und rechtsverbindliche Unterschrift)<br />
7
Room reservation<br />
Zimmerbestellung Einsendeschluss/Deadline: 01.10.2012<br />
<strong>Baden</strong>-<strong>Baden</strong> Kur & Tourismus GmbH Tel.: +49 (0) 7221/275-271<br />
Frau Adelheid Ey Fax: +49 (0) 7221/275-260<br />
Solmsstrasse 1 E-Mail: Ey@<strong>Baden</strong>-<strong>Baden</strong>.com<br />
76530 <strong>Baden</strong>-<strong>Baden</strong><br />
Bitte reservieren Sie für die oben genannte Veranstaltung auf<br />
/Please book a room for:<br />
Firma/company<br />
Name<br />
PLZ, Ort/ZIP Code,<br />
Anschrift/address<br />
city, country<br />
Tel./phone Fax<br />
E-Mail Hotel<br />
Sollte das gewünschte Hotel ausgebucht sein, erbitte ich um Reservierung in der<br />
□ nächsthöheren □ nächstniedrigeren Kategorie<br />
□ Einzelzimmer/single<br />
room Anreise/arrival<br />
□ Doppelzimmer/double<br />
room Abreise/departure<br />
□ Bahn/train □ Pkw/car<br />
Datum/date<br />
Hotel<br />
Kategorie<br />
Unterschrift/<br />
signature<br />
Einzelzimmer Doppelzimmer<br />
□ Brenners Park Hotel & Spa *****superior 265,00 € 410,00 €<br />
□ Dorint Maison Messmer ***** 223,00 € 277,00 €<br />
□ Steigenberger Europäischer Hof ***** 147,00/167,00 € 216,00/246,00 €<br />
□ Aqua Aurelia Suitenhotel ****superior 190,00 € 206,00 €<br />
□ Radisson Blu Badischer Hof ****superior 129,00 € 184,00 €<br />
□ Belle Epoque ****superior 175,00 € 225,00 €<br />
□ Der Kleine Prinz ****superior 160,00 € 215,00 €<br />
□ Best Western Queens Hotel ****superior 119,00 € 164,00 €<br />
□ Heliopark Bad Hotel zum Hirsch **** 109,00 € 147,00 €<br />
□ Heliopark Quellenhof **** 140,00 € 200,00 €<br />
□ Hotel am Sophienpark **** 150,00 € 220,00 €<br />
□ Hotel Abarin **** 110,00 € 160,00 €<br />
□ Hotel Merkur ***superior 118,00/139,00 € 169,00 €<br />
□ Hotel Deutscher Kaiser *** 99,00 € 145,00 €<br />
□ Hotel Etol *** 85,00 € 130,00 €<br />
□ Hotel am Friedrichsbad *** 109,00 € 139,00 €<br />
□ Hotel Magnetberg ***superior 90,00 € 165,00 €<br />
□ Holiday Inn Express ***superior 127,00 € 127,00 €<br />
□ Hotel am Festspielhaus Bayerischer Hof *** 90,00 € 125,00 €<br />
□ Allee Hotel Leidinger *** 75,00 € 105,00 €<br />
□ Hotel Regent 65,00 € 85,00 €<br />
Gerne buchen wir für Sie auf Anfrage in einem anderen Hotel Ihrer Wahl. Die angegebenen Preise gelten pro Nacht und beinhalten das Frühstück.<br />
Alle Zimmer verfügen über Bad/Dusche und WC. Die Reservierung erfolgt zu den Bedingungen des Hotel- und Gaststättenverbandes. Ihre<br />
Zimmerreservierung wird von dem vermittelten Hotel verbindlich bestätigt. Die Reservierung erfolgt zu den Bedingungen des Hotel- u. Gaststättenverbandes.<br />
Ihre Zimmerreservierung wird von dem vermittelten Hotel verbindlich bestätigt.<br />
8
Bestellformular<br />
Internetzugang Einsendeschluss: 28.09.2012<br />
NETSOL Communication Components e.K. Tel.: +49 (0) 7222/40565910<br />
Lechstr. 12A Fax: +49 (0) 7222/40565930<br />
76437 Rastatt E-Mail: va-service@nscc.de oder<br />
info@nscc.de<br />
9
Bestellformular<br />
Technik Einsendeschluss: 28.09.2012<br />
NETSOL Communication Components e.K. Tel.: +49 (0) 7222/40565910<br />
Lechstr. 12A Fax: +49 (0) 7222/40565930<br />
76437 Rastatt E-Mail: va-service@nscc.de oder<br />
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NETSOL -technik Service im Kongresshaus <strong>Baden</strong> <strong>Baden</strong><br />
Mietsysteme und mehr ...<br />
Sie benötigen noch einen Laptop, Beamer, Display für Ihren Messestand?<br />
Für eine Messepräsentation benötigen Sie Plasma-Bildschirme und einen Drucker?<br />
Dann greifen Sie doch auf unseren IT-Systeme - Computerverleih zurück!<br />
Mieten Sie modernste Hardware zu fairen Konditionen: Notebooks unterschiedlicher Marken und Ausführungen,<br />
PCs, Drucker, Beamer für Daten- und Videoprojektionen sowie verschiedene Flachbildschirme,<br />
Plasma-Bildschirme im XXL-Format und Leinwände für Präsentationen.<br />
Bei uns können Sie für nur einen Tag oder auch wochenweise einzelne Geräte oder ganze Netzwerke<br />
ausleihen. Ob für Business, Events, Schulungen oder Roadshows, es steht jederzeit eine große Auswahl<br />
an Geräten für Sie bereit.<br />
Auf Wunsch bieten wir einen schnellen und reibungslosen Service, der Ihnen die Organisation ihrer<br />
Messepräsentation oder Events erheblich erleichtert.<br />
Nachfolgend ein Auszug aus unserem Vermietprogramm:<br />
Pos. Artikelbeschreibung EUR/Tag<br />
001 � Beamer 1200 ANSI Lumen Ab 65,- EUR<br />
002 �<br />
TFT Display‘s Toshiba, Panasonic, Samsung.. verschiedene<br />
Größen<br />
Ab 129,- EUR<br />
003 � Standfuß bis 1,90m Sichthöhe bis 100 kg 39,- EUR<br />
004 � Apple IMAC CI3-3.06G 4GB 500GB 54.6cm 21,5" Ab 115,- EUR<br />
005 � Notebook HP 6700 Serie, 625 Serie, 4200 Serie Ab 85,- EUR<br />
006 � Laserdrucker, Color oder Monochrom Auf Anfrage<br />
Weitere Informationen über unsere Dienstleistungen und Produkte finden auf:<br />
www.netsol-it.com<br />
Die genannten Preise werden am 1. Nutzungstag fällig, bei mehrtägiger Nutzung berechnen<br />
wir für jeden Folgetag 20% des 1 Tagespreises zuzüglich der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer.<br />
________________________________________ _________________________________________________________<br />
(Ort/Datum) (Firmenstempel und rechtsverbindliche Unterschrift)<br />
10
Allgemeine Geschäftsbedingungen - Netsol<br />
zur Nutzung und Überlassung eines Internetzugangs<br />
§ 1 Geltungsbereich<br />
(1)<br />
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die entgeldpflichtige<br />
Inanspruchnahme von Leistungen der Netsol Communication<br />
Components e.K. im nachfolgenden Betreiber genannt.<br />
Die Leistungen umfassen die Bereitstellung und den Betrieb eines<br />
Breitband-Internet-Zugangs über Ethernet oder Wireless LAN seitens der<br />
Nutzer.<br />
(2)<br />
Die AGB’s sind jederzeit über die Webseite der Netsol Communication<br />
Components e.K. (www.nscc.de) abrufbar. Der Betreiber behält sich das<br />
Recht vor, die AGB’s zu ändern. Dies gilt insbesondere dann, wenn<br />
Änderungen an gesetzlichen Vorschriften vorliegen, aufgrund geänderter<br />
internetbezogener Rahmenbedingungen oder aufgrund Veränderungen<br />
der Geschäftsabläufe des Betreibers erforderlich wird.<br />
§ 2 Leistungsbeschreibung<br />
(1)<br />
Der Nutzer erhält im Rahmen des Netzkontigentes einen breitbandigen<br />
Internetzugriff auf das Ethernet oder wenn vorhanden auf das Wireless<br />
LAN.<br />
(2)<br />
Der Zugriff auf WLAN kann nur erfolgen, wenn der Nutzer eine WLAN<br />
Funkkarte im Endgerät vorhanden und entsprechend eingerichtet ist<br />
(z.B. Laptop, PDA, Smartphone).<br />
(3)<br />
Nach Erteilung des Auftrages erhält der Nutzer, soweit Auftragsbezogen<br />
notwendig, einen Benutzernamen sowie zugehöriges Passwort. Diese<br />
Informationen werden zur Anmeldung an der Portalseite und<br />
Freischaltung benötigt.<br />
Internet Flatline<br />
(4)<br />
Tarif zum unlimitierten Internetzugang (keine Einschränkung für<br />
Datenübertragungsvolumen und Zeit) für den Zeitraum der gebuchten<br />
Veranstaltung.<br />
(5)<br />
Der Betreiber garantiert im Rahmen der Nutzung für den gebuchten<br />
Zeitraum die Mindestbandbreite in Höhe von 60% der gebuchten<br />
Leistung bis zum nächsten Übergabepunkt (Router des ISP).<br />
Weitere Leistungsgarantien sind hiermit ausgeschlossen.<br />
(6)<br />
Der Betreiber führt in regelmäßigen Abständen Wartungsarbeiten durch.<br />
Innerhalb dieser Wartungszeiten kann es zu kurzzeitigen<br />
Unterbrechungen kommen.<br />
(7)<br />
Wenn sich gesetzliche oder regulatorische Rahmenbedingungen ändern,<br />
ist der Betreiber berechtigt, die Leistungen zu ändern oder diese ganz<br />
einzustellen.<br />
(8)<br />
Der Betreiber ist berechtigt, die Leistungen oder Teilleistungen<br />
vorübergehend oder dauerhaft von Dritten erbringen zu lassen.<br />
§ 3 Zahlung<br />
(1)<br />
Die Zahlung hat innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung<br />
zu erfolgen.<br />
§ 4 Hotline / Hilfestellung<br />
(1)<br />
Hilfestellung und Antworten zur Konfiguration erhalten Sie montags –<br />
freitags von 8:00Uhr – 17:00Uhr<br />
unter 07222 – 40565-910<br />
(2)<br />
Störungsmeldungen können jederzeit unter 07222 – 40565-911<br />
aufgegeben werden.<br />
§ 5 Vertragsdauer / Nutzung<br />
(1)<br />
Die kostenpflichtige Nutzungsdauer beginnt mit der Beauftragung zur<br />
Nutzung des Breitband-Internetzugangs und der damit verbundenen<br />
Freischaltung.<br />
Die Vertragslaufzeit ergibt sich aus dem gewählten Tarif. Der Nutzer<br />
akzeptiert mit der Beauftragung zur Nutzung implizit diese AGB.<br />
(2)<br />
Beide Vertragspartner sind zur außerordentlichen Vertragsauflösung<br />
berechtigt, sofern eine der Vertragsparteien die obliegenden Pflichten<br />
grob vertragswidrig nicht erfüllt.<br />
§ 6 Pflichten des Nutzers<br />
(1)<br />
Benutzername und Passwort sind geheim und nicht übertragbar. Der<br />
Nutzer verpflichtet sich, die Zugangsdaten an einem für Dritte<br />
unzugänglichen und sicheren Ort aufzubewahren.<br />
Der Nutzer verpflichtet sich, zur Meldung beim Betreiber, bei dem<br />
Verdacht auf missbräuchliche Nutzung seiner überlassenen<br />
Zugangsdaten.<br />
(2)<br />
Der Nutzer verpflichtet sich, die Leistungen des Betreibers nicht<br />
rechtsmissbräuchlich oder sittenwidrig zu nutzen und die Gesetze sowie<br />
Rechte Dritter zu beachten. Dies beinhaltet insbesondere:<br />
Keine belästigenden, verleumderischen, die Privatsphäre anderer<br />
verletzenden, missbräuchlichen, bedrohlichen, schädigenden,<br />
unerlaubten oder anderweitig rechtswidrige oder sittenwidrige Inhalte<br />
zu<br />
(3)<br />
speichern bzw. speichern zu lassen oder auf solche Inhalte hinzuweisen.<br />
Keine Viren, Trojaner, Junk- , Spam, Kettenbriefe oder nicht<br />
angeforderte E-Mail Massensendung anzubieten, zu übertragen, oder<br />
deren Übersendung anzufordern.<br />
Keine Einrichtungen zu benutzen oder Anwendungen auszuführen die zu<br />
Veränderungen an der logischen Struktur des Betreiber Netzwerks oder<br />
anderer Netze führen können.<br />
Im Fall eines Verstoßes gegen die zuvor genannten Verpflichtungen ist<br />
der Betreiber berechtigt, den Breitbandzugang mit sofortiger Wirkung<br />
vorübergehend oder gänzlich zu sperren. Der Nutzer hat dem Betreiber<br />
den aus solchen Pflichtverletzungen resultierenden Schaden zu ersetzen<br />
und zudem allen Nachteilen freizustellen, die durch seine schädigenden<br />
Handlungen entstehen.<br />
§ 7 Haftung<br />
(1)<br />
Der Betreiber haftet nicht für Schäden die dem Nutzer durch<br />
unsachgemäße Anwendung entstehen.<br />
(2)<br />
Der Betreiber, seine Partner oder seine Lieferanten, übernehmen keine<br />
Haftung für Schäden, Ansprüche oder Kosten jeglicher Art sowie<br />
Folgeschäden, mittelbare, zufällige, indirekte Strafschäden, besondere<br />
oder sonstige Schäden sowie Forderungen oder<br />
Schadenersatzansprüche aus entgangenem Gewinn bzw. Verlusten.<br />
(3)<br />
Im Übrigen ist die Haftung des Betreibers für etwaige Schäden – gleich<br />
aus welchem Rechtsgrund einschließlich unerlaubter Handlung –<br />
ausgeschlossen.<br />
(4)<br />
Der Betreiber hat keinen Einfluss auf den Daten-Transport über das<br />
Internet. Der Betreiber haftet nicht dafür, dass die über die Infrastruktur<br />
des Betreibers übermittelten gesendeten oder empfangenen<br />
Informationen verfügbar, aktuell und richtig sind. Ferner haftet der<br />
Betreiber nicht dafür, dass die übermittelten oder empfangen Daten frei<br />
von Rechten Dritter sind und der Sender rechtmäßig oder richtig sendet.<br />
(5)<br />
Gewährt der Betreiber den Zugriff auf Dienste Dritter, haftet der Betreiber<br />
weder für die Zugänglichkeit, Bestand oder Sicherheit dieser Dienste,<br />
noch für die inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität bzw.<br />
Freiheit von Rechten Dritter bezüglich der durch den Nutzer<br />
heruntergeladener Daten, Informationen und Programme.<br />
(6)<br />
Der Betreiber weist den Nutzer darauf hin, dass Leistungsergebnisse, zu<br />
denen der Nutzer über den Betreiber Zugang erlangt, urheberrechtlich<br />
geschützt sein können. Es besteht daher die Möglichkeit für den Nutzer,<br />
sich durch Kopieren, Bearbeiten und oder Weiterverbreiten dieser Daten<br />
gegenüber dem Rechteinhaber schadensersatzpflichtig und strafbar zu<br />
machen. Der Betreiber haftet nicht für rechtswidrige Inhalte Dritter.<br />
§ 8 Sicherheitshinweise<br />
(1)<br />
Der Internetzugang erfolgt in unverschlüsselter Form. Wir weisen<br />
ausdrücklich darauf hin, dass der Zugriff durch Dritte (Hacker)<br />
nicht ausgeschlossen werden kann. Dem Nutzer wird daher nahe<br />
gelegt für eine geeignete Schutzeinrichtung zu sorgen.<br />
§ 9 Datenschutz<br />
(1)<br />
Der Betreiber erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene<br />
Daten des Nutzers, die im Rahmen der Beauftragung angegeben<br />
werden, nur zum Zwecke der Zulassung und Inanspruchnahme<br />
der Dienstleistungen des Betreibers, sowie statistische Zwecke.<br />
Eine Weitergabe der überlassenen Daten an Dritte erfolgt nicht.<br />
(2)<br />
Der Nutzer erkennt diese Datenschutzbestimmungen<br />
durch den Gebrauch des Service ausdrücklich an.<br />
§ 10 Sonstige Bestimmungen<br />
(1)<br />
Auf diesen Vertrag ist deutsches Recht anzuwenden.<br />
Der Gerichtsstand ist Rastatt.<br />
(2)<br />
Sollte eine Bestimmung der Allgemeinen Geschäftsbedingung<br />
unwirksam sein oder werden, so werden die übrigen<br />
Bestimmungen in ihrer Wirksamkeit nicht berührt. Die unwirksame<br />
Regelung gilt durch eine solche ersetzt, die dem Zweck und dem<br />
Sinn der rechtsunwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer<br />
Weise wirtschaftlich am nächsten kommt.<br />
Netsol Communication Components e.K.<br />
76437 Rastatt, Lechstr. 12A<br />
Rastatt Juli 2012
Alle wichtigen Adressen im Überblick<br />
Blumen und Pflanzenvermietung<br />
Blumenschmuck<br />
Gärtnerei Lauerhaß Telefon 0 72 21 / 61 603<br />
Sinzheimer Straße 5 Telefax 0 72 21 / 17 800<br />
76532 <strong>Baden</strong>-<strong>Baden</strong> www.lauterhass.de<br />
Catering<br />
Holland Hotel Sophienpark Telefon 0 72 21 / 3 04-0<br />
Abt. Kongress-Gastronomie Telefax 0 72 21 / 3 04-3 04<br />
Sophienstraße 14 gastronomie@kongresshaus.de<br />
76530 <strong>Baden</strong>-<strong>Baden</strong><br />
EDV – Mietservice & Internet<br />
NETSOL Communication Telefon 0 72 22 / 40 56 59 -0<br />
Components e. K. Telefax 0 72 22 / 40 56 59 -30<br />
Vogesenstraße 41 www.nscc.de<br />
76461 Muggensturm info@nscc.de<br />
Elektroinstallationen<br />
Wolfgang Modl Telefon 07 21 / 40 86 18<br />
Elektroinstallation Telefax 07 21 / 40 64 63<br />
Pforzheimerstraße 22 www.elektro-modl.de<br />
76227 Karlsruhe info@elektro-modl.de<br />
Fotograf<br />
Fotoatelier Christiane Telefon 0 72 21 / 5 12 27<br />
Rathausplatz 3 Telefax 0 72 21 / 5 11 95<br />
76532 <strong>Baden</strong>-<strong>Baden</strong> www.foto-christiane.de<br />
Rolf Gottwald Fotodesign Telefon 0 72 21 / 18 06 75<br />
Jochenmattweg 24 Telefax 0 72 21 / 18 04 05<br />
76532 <strong>Baden</strong>-<strong>Baden</strong> www.toccata.de<br />
Hostessen-Service<br />
BBK Gesellschaft für<br />
moderne Sprachen mbH Telefon 0 72 74 / 70 27 70<br />
Abt. Inter Hostess Service Telefax 0 72 74 / 87 25<br />
Marktstraße 4 www.bkklanguages.com<br />
76726 Germersheim info@bbklanguages.com<br />
Licht- und Beleuchtungstechnik<br />
hell begeistert GmbH Telefon 0 72 22 / 96 88 70<br />
Lichtdesign und Technik Telefax 0 72 22 / 96 88 710<br />
Industriestraße 4b www.hellbegeistert.de<br />
76470 Ötigheim<br />
Medientechnik<br />
Audio- und Videotechnik<br />
Sprachrohr Konferenztechnik Telefon 07245 / 9193034<br />
Gewerbestrasse 16 Telefax 07245 / 9193034<br />
76467 Bietigheim www.sprachrohr-konferenztechnik.de<br />
Messebau und Standmöblierung<br />
mb Fachmessebau Telefon 0 62 01 / 6 80 08<br />
Hauptstraße 128 Telefax 0 62 01 / 6 10 48<br />
69469 Weinheim www.mbfachmessebau.de<br />
Dipl.-Ing. Gleich Telefon 07 21 / 3 34 40<br />
Messe- und Ausstellungsbau Telefax 07 21 / 37 88 60<br />
Römerweg 1 www.messebau-gleich.de<br />
76287 Rheinstetten<br />
Mobirent Mietmöbelservice Telefon 07 21 / 3 61 40<br />
Römerweg 1 Telefax 07 21 / 3 62 18<br />
76287 Rheinstetten www.mobirent.de<br />
mg Messebau GmbH Telefon 06 21 / 79 60 20<br />
Jahnstraße 24 Telefax 06 21 / 79 29 37<br />
68259 Mannheim www.mgmessebau.de<br />
SMC Schäfer<br />
Messe-Consulting GmbH Telefon 0 21 04 / 13 93 10<br />
Gold-Zack-Straße 5 Telefax 0 21 04 / 13 93 19<br />
40822 Mettmann www.ihr-messeservice.de<br />
Messespedition/Zollabfertigung<br />
SpedTeam Drescher GmbH Telefon 0 72 22 / 91 45 11<br />
Im Steingerüst 22 Telefax 0 72 22 / 91 45 13<br />
76437 Rastatt spedteamdreschergmbh@web.de<br />
Sicherheits- und Wachdienst<br />
S.O.B. Objektschutz GmbH Telefon 07 11/ 220099-0<br />
Schulze-Delitzsch-Straße 22 Telefax 07 11/ 220099-22<br />
70565 Stuttgart www.sob-stuttgart.de<br />
Sonstige Arbeitskräfte<br />
Agentur für Arbeit<br />
<strong>Baden</strong>-<strong>Baden</strong> Telefon 0 18 01 / 66 44 66<br />
Langestraße 75 Telefax 0 72 21 / 2 11 02-70<br />
76530 <strong>Baden</strong>-<strong>Baden</strong> www.arbeitsagentur.de<br />
Standreinigung<br />
Piepenbrock Gebäudereinigung<br />
GmbH + Co KG Telefon 07 81 / 9 24 59-0<br />
In der Spöck 2 Telefax 07 81 / 9 24 59-99<br />
77656 Offenburg www.piepenbrock.de<br />
Telefon-Messeanschluss<br />
Deutsche Telekom AG<br />
Geschäftskunden Telefon 0800 / 87 97 83 67<br />
Privatkunden Telefon 0800 / 3 30 10 00<br />
Zimmerreservierung<br />
<strong>Baden</strong>-<strong>Baden</strong> Telefon 0 72 21 / 2 75-2 71<br />
Kur & Tourismus GmbH Telefax 0 72 21 / 2 75-2 60<br />
Solmsstraße 1 www.baden-baden.com<br />
76530 <strong>Baden</strong>-<strong>Baden</strong> info@baden-baden.com
Die Allgemeinen Teilnahmebedingungen für<br />
Ausstellungen, Seminare, Symposien und<br />
sonstige Präsentationsveranstaltungen haben<br />
Geltung für alle Veranstaltungen, die von den<br />
MVS Medizinverlagen Stuttgart GmbH & Co. KG –<br />
im weiteren Veranstalter genannt – durchgeführt<br />
werden. Sie gelten für juristische Personen,<br />
insbesondere Unternehmen, Körperschaften,<br />
Organisationen und Institutionen, die als Aussteller,<br />
Ausrichter von Seminaren, Symposien und<br />
sonstigen Präsentationsveranstaltungen – im<br />
weiteren Teilnehmer genannt – auftreten. Die<br />
Allgemeinen Teilnahmebedingungen können im<br />
Einzelfall mit Besonderen Teilnahmebedingungen<br />
ergänzt werden. Die Allgemeinen Teilnahmebedingungen<br />
stimmen weitgehend mit den<br />
Allgemeinen Teilnahmerichtlinien für Messen und<br />
Ausstellungen der Interessengemeinschaft<br />
Deutscher Fachmessen und Ausstellungsstädte<br />
(IDFA) überein.<br />
1. Anmeldung<br />
Die Anmeldung zu einer Veranstaltung kann vom<br />
Teilnehmer nur in Textform (Post, Fax, E-Mail) mit<br />
Name des Teilnehmers, der vollständigen Firmenbzw.<br />
Rechnungsanschrift und mit Telefon- und<br />
Faxnummer sowie ggf. E-Mail-Adresse auf dem<br />
Vordruck „Anmeldung“ erfolgen, der sorgsam<br />
auszufüllen und rechtsverbindlich zu unterzeichnen<br />
ist. Sind Teilnehmer und Rechnungsempfänger<br />
nicht identisch, so haftet der Teilnehmer<br />
für die Kostenübernahme durch den<br />
Rechnungsempfänger. Es werden nur in Textform<br />
eingegangene Anmeldungen akzeptiert. Eine<br />
derartige Anmeldung ist ein Vertragsangebot an<br />
den Veranstalter.<br />
Mit der Unterzeichnung der Anmeldung werden<br />
die „Allgemeinen Teilnahmebedingungen“ als<br />
verbindlich für den Teilnehmer anerkannt. Er hat<br />
dafür einzustehen, dass auch die von ihm auf der<br />
Veranstaltung beschäftigten Personen, Unteraussteller<br />
und zusätzliche vertretene Unternehmen<br />
diese Bedingungen einhalten.<br />
2. Zulassung/Bestätigung<br />
Über die Zulassung des Teilnehmers und der<br />
angemeldeten Gegenstände zu der Veranstaltung<br />
entscheidet der Veranstalter durch<br />
eine schriftliche Zulassungsbestätigung; mit der<br />
Zulassung kommt der Vertrag zustande. In die<br />
Anmeldung aufgenommene Vorbehalte oder<br />
Bedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der<br />
schriftlichen Bestätigung durch den Veranstalter.<br />
Der Veranstalter kann aus sachlich gerechtfertigten<br />
Gründen, insbesondere wenn der zur<br />
Verfügung stehende Platz oder Raum bzw. die<br />
zur Verfügung stehende Zeit im Veranstaltungsprogramm<br />
nicht ausreicht, einzelne Teilnehmer<br />
von der Teilnahme ausschließen und, wenn es für<br />
die Erreichung des Ausstellungs- und Veranstaltungszwecks<br />
erforderlich ist, die Veranstaltung<br />
auf bestimmte Teilnehmergruppen<br />
beschränken. Er ist ferner berechtigt, eine Beschränkung<br />
der angemeldeten Ausstellungs- bzw.<br />
Präsentationsgegenstände, Produkte und<br />
Themen sowie eine Veränderung der angemeldeten<br />
Flächen bzw. Programmplätze<br />
vorzunehmen.<br />
Die Zulassung gilt nur für die angemeldeten<br />
Ausstellungs- bzw. Präsentationsgegenstände, für<br />
Produkte und Themen sowie für die in der Bestätigung<br />
bestimmten Teilnehmer und die darin<br />
angegebene Standfläche bzw. den Raum sowie<br />
die Präsentationszeit. Andere als die angemeldeten<br />
und zugelassenen Gegenstände,<br />
Produkte und Themen dürfen nicht präsentiert<br />
werden.<br />
Sofern dem Teilnehmer zum Zeitpunkt des<br />
Eingangs seiner Anmeldung eine Standfläche<br />
bzw. Raum bzw. Programmplatz aufgrund durch<br />
Anmeldung Dritter bereits reservierter Kapazi-<br />
Allgemeine Teilnahmebedingungen<br />
MVS Medizinverlage Stuttgart GmbH & Co. KG<br />
täten nicht angeboten werden kann, bleibt die<br />
Anmeldung wirksam für den Fall, dass ein<br />
anderer Teilnehmer von seiner Anmeldung<br />
zurücktritt.<br />
3. Standflächenbegrenzung<br />
Die Standverteilung wird von dem Veranstalter<br />
unter Berücksichtigung des Themas und der<br />
Gliederung der jeweiligen Veranstaltung sowie<br />
der zur Verfügung stehenden Räumlichkeiten<br />
vorgenommen. In der Anmeldung geäußerte<br />
Platzierungswünsche werden nach Möglichkeit<br />
beachtet. Die zeitliche Reihenfolge des Eingangs<br />
der Anmeldungen ist für die Standflächenzuteilung<br />
nicht allein maßgebend.<br />
Der Veranstalter ist berechtigt, Größe, Form<br />
und Lage der zugeteilten Standfläche zu verändern.<br />
Von einer solchen Maßnahme<br />
informiert er den Teilnehmer unverzüglich,<br />
wobei er ihm nach Möglichkeit eine gleichwertige<br />
andere Standfläche zuteilt. Verändert<br />
sich dadurch die Miete, erfolgt Erstattung oder<br />
Nachberechnung. Der ausstellende Teilnehmer<br />
ist berechtigt, sofern ihm aufgrund der<br />
Änderung ein Festhalten am Vertrag nicht<br />
zumutbar ist, innerhalb einer <strong>Woche</strong> nach<br />
Erhalt der Mitteilung seine Anmeldung zurückzunehmen;<br />
Schadensersatzansprüche sind<br />
beiderseits ausgeschlossen.<br />
Ein Umtausch der zugeteilten Standfläche mit<br />
einem anderen ausstellenden Teilnehmer sowie<br />
eine teilweise oder vollständige Überlassung<br />
der Standfläche an Dritte ist ohne Zustimmung<br />
des Veranstalters nicht gestattet.<br />
Der Teilnehmer muss in Kauf nehmen, dass sich<br />
bei Beginn der Veranstaltung die Lage der<br />
übrigen Standflächen gegenüber dem Zeitpunkt<br />
der Zulassung verändert hat; Ansprüche<br />
kann er hieraus nicht herleiten.<br />
4. Gemeinschaftsaussteller, Unteraussteller,<br />
vertretene Unternehmen<br />
Wollen mehrere ausstellende Teilnehmer<br />
gemeinsam eine Standfläche mieten, so haben<br />
sie in der Anmeldung einen von ihnen bevollmächtigten,<br />
gemeinschaftlichen Vertreter zu<br />
benennen, mit dem allein der Veranstalter<br />
verhandeln kann. Die Zulassung eines oder<br />
mehrerer Unteraussteller oder eines oder<br />
mehrerer vertretener Unternehmen kann nur in<br />
Ausnahmefällen erfolgen und unterliegt einer<br />
besonderen Gebühr. Unteraussteller sind alle<br />
Firmen, die neben dem Hauptaussteller auf der<br />
Standfläche ausstellen oder erscheinen. Die<br />
Zulassung der Unteraussteller obliegt dem<br />
Veranstalter. Für die Erfüllung aller Verpflichtungen<br />
durch den oder die Unteraussteller<br />
bzw. das oder die vertretenen Unternehmen<br />
haftet der zugelassene Hauptaussteller.<br />
Schuldner, auch für die Untervermietungsgebühr<br />
ist der Hauptaussteller.<br />
Unteraussteller werden in das Ausstellerverzeichnis<br />
aufgenommen, wenn die Daten zu den<br />
vorgegebenen Terminen dem Veranstalter<br />
vorliegen.<br />
Eine ohne Zustimmung erfolgte Aufnahme<br />
eines Unterausstellers berechtigt den Veranstalter,<br />
den Vertrag mit dem Hauptaussteller<br />
fristlos aufzukündigen und den Stand auf<br />
Kosten des Teilnehmers räumen zu lassen.<br />
Schadensersatzansprüche stehen dem ausstellenden<br />
Teilnehmer nicht zu.<br />
5. Mieten, Preise, Pfandrecht<br />
Die Höhe der Mieten und Preise und die<br />
Zahlungsweise sind aus dem Angebot und ggf.<br />
darüber hinaus aus dem Vertrag oder aus der<br />
Anmeldebestätigung ersichtlich.<br />
Die Bezahlung der Rechnung zu den festgesetzten<br />
Terminen ist Voraussetzung für das<br />
Beziehen/Belegen der zugeteilten Standfläche<br />
bzw. des Raums bzw. des Programmplatzes.<br />
Beanstandungen der Rechnung können nur<br />
berücksichtigt werden, wenn sie schriftlich innerhalb<br />
von 14 Tagen nach Rechnungsstellung erfolgen.<br />
Zur Sicherung seiner Forderungen behält sich der<br />
Veranstalter vor, das Vermieterpfandrecht auszuüben<br />
und das Pfandgut nach schriftlicher Ankündigung<br />
freihändig zu verkaufen. Eine Haftung für Schäden an<br />
dem Pfandgut wird - außer im Falle von Vorsatz oder<br />
grober Fahrlässigkeit - nicht übernommen.<br />
6. Rücktritt von der Anmeldung, Widerruf der<br />
Zulassung, Ausschluss von Gegenständen<br />
Nach Erteilung der Zulassung hat der Teilnehmer die<br />
volle Miete bzw. den vollen Preis auch dann zu bezahlen,<br />
wenn er vom Vertrag zurücktritt oder nicht<br />
teilnimmt. Ein Rücktritt vom Vertrag hat schriftlich zu<br />
erfolgen. Der Veranstalter behält sich darüber hinaus<br />
vor, Schadenersatzansprüche geltend zu machen.<br />
Gelingt dem Veranstalter eine ersatzweise Vermietung<br />
der Standfläche bzw. Raumes bzw. eine ersatzweise<br />
Vergabe des Programmplatzes, so behält er gegen den<br />
vom Vertrag zurückgetretenen Erst-Teilnehmer einen<br />
Anspruch auf Kostenbeteiligung in Höhe von 50 %<br />
der/des ihm in Rechnung gestellten Miete oder<br />
Preises. Dem Zurückgetretenen bleibt der Nachweis<br />
vorbehalten, dass die von ihm verlangte Kostenbeteiligung<br />
zu hoch sei.<br />
Der Veranstalter ist zum Widerruf der Zulassung und<br />
zur anderweitigen Vergabe der Standfläche berechtigt,<br />
wenn<br />
� der Stand nicht rechtzeitig, das heißt bis<br />
spätestens 24 Stunden oder abweichend davon<br />
nicht zu der dem Teilnehmer ausdrücklich genannten<br />
Uhrzeit vor der offiziellen Eröffnung erkennbar<br />
belegt wird.<br />
� im Falle der Nichtzahlung der Miete bzw. des<br />
Preises zu den festgesetzten Terminen der Teilnehmer<br />
eine vom Veranstalter gesetzte Nachfrist<br />
fruchtlos verstreichen lässt.<br />
� die Voraussetzungen für deren Zuteilung seitens<br />
des angemeldeten Teilnehmers nicht mehr gegeben<br />
sind oder wenn dem Veranstalter nachträglich<br />
Gründe bekannt werden, deren rechtzeitige<br />
Kenntnis eine Nichtzulassung gerechtfertigt<br />
hätten.<br />
� gegen das Hausrecht des Veranstalters verstoßen<br />
wird.<br />
� Produkte des Teilnehmers nicht der Nomenklatur<br />
der Ausstellung bzw. der Veranstaltung<br />
oder nicht den Angaben in der Anmeldung entsprechen,<br />
soweit solche verlangt waren.<br />
Auch in diesen Fällen behält sich der Veranstalter die<br />
Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen vor.<br />
Der Veranstalter kann verlangen, dass Gegenstände<br />
entfernt werden, die in der Anmeldung nicht enthalten<br />
waren oder sich als belästigend, gefährdend oder für<br />
die Ausstellung bzw. Präsentation ungeeignet erweisen.<br />
Wird diesem Verlangen nicht entsprochen, so<br />
erfolgt die Entfernung der Gegenstände durch den<br />
Veranstalter auf Kosten des Teilnehmers.<br />
7. Höhere Gewalt<br />
Sofern dem Teilnehmer die Teilnahme an der Veranstaltung<br />
oder an Teilen der Veranstaltung in Folge<br />
von Krankheit oder Ausfall oder Verspätung der<br />
Verkehrsmittel nicht möglich ist, so hat der Teilnehmer<br />
keinen Anspruch auf Rückzahlung oder Erlass<br />
der Teilnahmegebühren; Ziffer 6 bleibt anwendbar.<br />
Kann der Veranstalter aufgrund Höherer Gewalt die<br />
Veranstaltung nicht abhalten, so hat er die Teilnehmer<br />
unverzüglich hiervon zu unterrichten.<br />
a) Grundsätzlich entfällt der Anspruch auf Bezahlung<br />
der Miete bzw. des Preises, jedoch kann der Veranstalter<br />
vom Teilnehmer bei ihm in Auftrag gegebene<br />
Arbeiten in Höhe der entstandenen Aufwendungen in<br />
Rechnung stellen, soweit das Ergebnis der Arbeiten für<br />
ihn noch von Interesse ist.
) Sollte der Veranstalter in der Lage sein, die<br />
Veranstaltung zu einem späteren Termin oder an<br />
einem anderen zumutbaren Ort durchzuführen,<br />
so hat er die Teilnehmer hiervon unverzüglich zu<br />
unterrichten. Die Teilnehmer sind berechtigt,<br />
innerhalb einer <strong>Woche</strong> nach Zugang dieser<br />
Mitteilung ihre Teilnahme zu dem veränderten<br />
Termin bzw. Ort abzusagen; in diesem Falle<br />
haben sie Anspruch auf Rückerstattung bzw.<br />
Erlass des Preises.<br />
Muss der Veranstalter aufgrund Höherer Gewalt<br />
eine begonnene Veranstaltung verkürzen oder<br />
absagen, so gilt Ziffer 7a) analog.<br />
8. Haftung, Versicherung, Unfallschutz<br />
Der Veranstalter haftet dem Teilnehmer und den<br />
von ihm Beauftragten für einen nachweislich<br />
während der Veranstaltung auf dem Veranstaltungsgelände<br />
entstandenen Schaden nur<br />
dann, wenn ihn oder seine Erfüllungsgehilfen ein<br />
Verschulden trifft; die vorgenannte Haftungsbeschränkung<br />
gilt nicht in Fällen von Vorsatz<br />
oder grober Fahrlässigkeit. Für Schäden infolge<br />
Versagens von Einrichtungen, infolge von Betriebsstörungen<br />
oder sonstigen die Veranstaltung<br />
beeinträchtigenden Ereignissen haftet der Veranstalter<br />
nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.<br />
Der Teilnehmer haftet dem Veranstalter gemäß<br />
den gesetzlichen Regelungen. Der Abschluss<br />
einer Versicherung wird dem Teilnehmer<br />
dringend empfohlen.<br />
Der Teilnehmer ist verpflichtet, an den ausgestellten<br />
bzw. präsentierten Maschinen und<br />
Geräten Schutzvorrichtungen anzubringen, die<br />
den berufsgenossenschaftlichen Unfallverhütungsvorschriften<br />
entsprechen. Der Veranstalter<br />
ist berechtigt, das Ausstellen oder die<br />
Inbetriebnahme von Maschinen und Geräten zu<br />
untersagen, soweit diese Schutzvorrichtungen<br />
ganz oder teilweise fehlen bzw. nicht oder nur<br />
teilweise funktionsfähig sind. Der Teilnehmer ist<br />
außerdem verpflichtet, die sicherheits- und<br />
feuerpolizeilichen Vorschriften sowie die Versammlungsstättenverordnung<br />
(VStättV) in der<br />
jeweiligen Fassung zu beachten. Darüber hinaus<br />
gilt die Hausordnung der Veranstaltungsstätte.<br />
Der Veranstalter schließt ausdrücklich die<br />
Haftung für Diebstahl aus; die vorgenannte<br />
Haftungsbeschränkung gilt nicht in Fällen von<br />
Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.<br />
9. Standaufbau, Standausstattung, Standgestaltung<br />
Eine Überschreitung der in der Standverteilung<br />
festgelegten Standgrenzen ist dem Teilnehmer<br />
nicht gestattet. Eine Überschreitung der festgesetzten<br />
Höhenbegrenzungen für die Stände<br />
bedarf der Zustimmung des Veranstalters. Der<br />
Veranstalter behält sich vor, den Aufbau von<br />
Ständen zu untersagen oder auf Kosten des<br />
ausstellenden Teilnehmers abzuändern, die nicht<br />
die vorgegebenen Stand- und Höhenbegrenzungen<br />
einhalten bzw. die unpassend oder<br />
unzureichend ausgestattet sind.<br />
Der ausstellende Teilnehmer übernimmt den Auf-<br />
und Abbau des Standes auf eigene Kosten. Die<br />
vorgegebenen Zeiten für Auf- und Abbauarbeiten<br />
werden von dem Veranstalter vorgegeben und<br />
sind zu beachten. Ein frühzeitiger Abbau ist nur<br />
mit schriftlicher Zustimmung des Veranstalters<br />
möglich.<br />
Andere ausstellende Teilnehmer dürfen durch die<br />
Standgestaltung nicht beeinträchtigt oder belästigt,<br />
andere Stände nicht in ihrer Sicht oder<br />
Begehbarkeit behindert werden. Der ausstellende<br />
Teilnehmer ist den Mitausstellern zu gegenseitiger<br />
Rücksichtnahme verpflichtet.<br />
Der Stand muss während der gesamten Dauer<br />
der Veranstaltung zu den festgesetzten<br />
Öffnungszeiten ordnungsgemäß ausgestattet<br />
und mit fachkundigem Personal besetzt sein. Der<br />
Aufbau muss spätestens bis zum Aufbau-<br />
Endtermin abgeschlossen und der Stand von<br />
Verpackungsmaterial geräumt sein. Der Abtransport<br />
von Ausstellungsgütern und der Abbau von<br />
Ständen vor Schluss der Veranstaltung sind<br />
unzulässig.<br />
Der Name bzw. die Firma und die Anschrift<br />
bzw. der Sitz des ausstellenden Teilnehmers<br />
muss durch eine Standbeschriftung deutlich<br />
sichtbar gemacht werden.<br />
Das gleiche gilt für die Ausstellung von besonders<br />
schweren Ausstellungsstücken, für die<br />
Fundamente oder besondere Vorrichtungen<br />
benötigt werden. Nach Beendigung der Veranstaltung<br />
ist der Grundaufbau, soweit er vom<br />
Veranstalter erstellt worden ist, unbeschädigt<br />
zurückzugeben und der ursprüngliche Zustand<br />
wieder herzustellen. Schäden, die durch unsachgemäße<br />
Behandlung verursacht oder nicht<br />
unverzüglich nach Schadeneintritt gemeldet<br />
wurden, hat der Teilnehmer zu ersetzen.<br />
Ausstellungsgüter, die sich nach dem Abbau-<br />
Endtermin noch auf den Ständen befinden,<br />
können auf Kosten des ausstellenden Teilnehmers<br />
abtransportiert und eingelagert<br />
werden.<br />
10. Werbung<br />
Werbung aller Art ist nur innerhalb der vom<br />
Teilnehmer gemieteten Standfläche bzw. des<br />
Raums für Unternehmen, Körperschaften,<br />
Organisationen oder Institutionen des Teilnehmers<br />
und nur für die von ihm hergestellten<br />
oder vertriebenen Erzeugnisse erlaubt, soweit<br />
diese angemeldet und zugelassen sind.<br />
Lautsprecherwerbung und Vorführungen<br />
bedürfen der schriftlichen Zustimmung des<br />
Veranstalters. Das gleiche gilt für die Verwendung<br />
anderer Geräte und Einrichtungen,<br />
durch die auf optische, akustische oder andere<br />
Weise eine gesteigerte Werbewirkung erreicht<br />
werden soll. Andere Teilnehmer dürfen dabei<br />
grundsätzlich nicht belästigt werden. Werbung<br />
politischen Charakters ist grundsätzlich unzulässig.<br />
11. Direktverkauf<br />
Der Direktverkauf ist grundsätzlich nicht<br />
gestattet, sofern er nicht ausdrücklich zugelassen<br />
wird. Im letzten Fall sind die Verkaufsobjekte<br />
mit deutlich lesbaren Preisschildern zu<br />
versehen; die Beschaffung und Einhaltung von<br />
gewerbe- und gesundheitspolizeilichen Genehmigungen<br />
sind Sache des Teilnehmers.<br />
12. Auf- und Abbauausweise, Ausstellerausweise<br />
Der Veranstalter kann dem ausstellenden<br />
Teilnehmer für sich und für die während des<br />
Auf- und Abbaus eingesetzten Hilfskräfte Aufund<br />
Abbauausweise zur Verfügung stellen.<br />
Diese sind unentgeltlich und gelten nur<br />
während der Auf- und Abbauzeiten und berechtigen<br />
nicht zum Betreten des Veranstaltungsgebäudes<br />
während der Veranstaltung.<br />
Für die Laufzeit der Veranstaltung erhalten die<br />
ausstellenden bzw. präsentierenden Teilnehmer<br />
für sich und die von ihnen beschäftigten<br />
Personen eine begrenzte Anzahl<br />
von Ausweisen, abhängig von der Standgröße<br />
bzw. vom Präsentationsumfang, die zum freien<br />
Eintritt in das Veranstaltungsgebäude berechtigen.<br />
Die Ausweise sind auf den Namen des ausstellenden<br />
bzw. präsentierenden Unternehmens,<br />
der Körperschaft, Organisation oder<br />
Institution ausgestellt und vom Ausweisinhaber<br />
zu unterschreiben. Sie sind nicht übertragbar<br />
und nur gültig in Verbindung mit einem amtlichen<br />
Ausweis. Bei Missbrauch wird der Ausweis<br />
ersatzlos eingezogen.<br />
Durch die Aufnahme von Unterausstellern<br />
erhöht sich die Zahl der Ausweise nicht.<br />
Zusätzlich benötigte Ausweise sind gegen<br />
Berechnung erhältlich.<br />
13. Bewachung<br />
Die allgemeine Bewachung des Veranstaltungsgebäudes<br />
geschieht durch Beauf-<br />
tragte des Veranstalters. Durch die allgemeine Bewachung<br />
bleibt die in Ziffer 8 getroffene Haftungsregelung<br />
unberührt.<br />
Dem ausstellenden Teilnehmer wird dringend nahe<br />
gelegt, für die Beaufsichtigung seines Standes und<br />
seiner Ausstellungs- bzw. Präsentationsgegenstände<br />
selbst zu sorgen und Schäden durch geeigneten<br />
Versicherungsschutz abzuwenden. Zur Nachtzeit<br />
müssen wertvolle, leicht zu entfernende Gegenstände<br />
unter Verschluss genommen werden.<br />
Für eine zusätzliche Standbewachung soll sich der<br />
ausstellende Teilnehmer auf seine Kosten des von dem<br />
Veranstalter eingesetzten Bewachungsunternehmens<br />
bedienen.<br />
14. Standreinigung<br />
Der Veranstalter sorgt für die allgemeine Reinigung<br />
des Veranstaltungsgebäudes. Die Reinigung des<br />
Standes obliegt dem ausstellenden Teilnehmer; sie<br />
muss täglich vor Beginn der Veranstaltung beendet<br />
sein. Bei der Vergabe der Standreinigung soll sich der<br />
ausstellende Teilnehmer auf seine Kosten des von dem<br />
Veranstalter eingesetzten Reinigungsunternehmens<br />
bedienen.<br />
Der Veranstalter lässt die Gänge zwischen den<br />
Ständen täglich reinigen und führt die Endreinigung<br />
durch. Die Kosten dafür werden entsprechend dem<br />
Vertrag und abhängig von der Standgröße den ausstellenden<br />
Teilnehmern berechnet.<br />
15. Fotografieren, Bild- und Tonaufzeichnungen<br />
Der Veranstalter ist berechtigt, Fotografien, Bild- und<br />
Tonaufzeichnungen vom Ausstellungs- und<br />
Präsentationsgeschehen, von den Ausstellungsbauten<br />
und -ständen und den ausgestellten bzw.<br />
präsentierten Gegenständen anfertigen zu lassen und<br />
für Werbung und Presseveröffentlichungen zu verwenden,<br />
ohne dass der Teilnehmer aus irgendwelchen<br />
Gründen Einwendungen dagegen erheben kann. Das<br />
gilt auch für Aufnahmen, die von den akkreditierten<br />
Medien mit Zustimmung des Veranstalters direkt<br />
angefertigt werden.<br />
Aufträge zum Fotografieren des Ausstellungsstandes<br />
gegen Entgelt soll der ausstellende Teilnehmer nur an<br />
die von dem Veranstalter zugelassenen und mit einem<br />
entsprechenden Ausweis versehenen Fotografen<br />
vergeben. Mit der Anfertigung fotografischer Aufnahmen<br />
vor Beginn und nach Schluss der täglichen<br />
Öffnungszeiten dürfen nur diese Fotografen beauftragt<br />
werden; andere Fotografen erhalten während<br />
dieser Zeit keinen Einlass.<br />
16. Gewerblicher Rechtschutz<br />
Die Sicherstellung der Urheberrechte oder sonstiger<br />
gewerblicher Schutzrechte an den Ausstellungs- bzw.<br />
Präsentationsobjekten ist Sache des Teilnehmers.<br />
Ein sechsmonatiger Schutz vom Beginn einer Ausstellung<br />
an auf Grund des Gesetzes betreffend den<br />
Schutz von Erfindungen, Mustern und Warenzeichen<br />
vom 18. März 1904 (RGBl. S. 141) tritt nur ein, wenn<br />
der Bundesminister für Justiz für eine bestimmte<br />
Ausstellung eine entsprechende Bekanntmachung im<br />
Bundesgesetzblatt veröffentlicht hat.<br />
17. Hausrecht, Zuwiderhandlungen<br />
Der Teilnehmer unterwirft sich während der Veranstaltung<br />
auf dem gesamten Gelände dem Hausrecht<br />
des Veranstalters. Den Anordnungen der bei ihm<br />
Beschäftigten ist Folge zu leisten.<br />
Verstöße gegen die Allgemeinen Teilnahmebedingungen,<br />
gegen schriftliche Anweisungen und<br />
Auflagen des Veranstalters gegenüber allen Teilnehmern<br />
oder gegen die Anordnungen im Rahmen<br />
des Hausrechts berechtigen den Veranstalter, wenn<br />
die Zuwiderhandlungen nach Aufforderung nicht<br />
eingestellt werden, zur sofortigen entschädigungslosen<br />
Schließung des Standes bzw. Raumes zu Lasten<br />
des ausstellenden bzw. präsentierenden Teilnehmers<br />
und ohne Haftung für Schäden.<br />
18. Erfüllungsort, Gerichtsstand<br />
Erfüllungsort ist Stuttgart. Das gilt auch für den Gerichtsstand,<br />
wenn der Teilnehmer Vollkaufmann oder<br />
eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist oder<br />
keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat.<br />
Stand: Juli 2010
Wir wünschen<br />
allen unseren Ausstellern<br />
eine erfolgreiche<br />
<strong>Medizinische</strong> <strong>Woche</strong>