SAARFUSSBALL 03 2011 - Saarländischer Fußballverband e.V.
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SFV-VERBANDSTAG<br />
Ergebnisse des Verbandstages zu den Anträgen des Verbandsvorstandes<br />
Satzung und Ordnungen<br />
Justiziar Heinz Haupenthal<br />
Satzung<br />
• Mit den Anträgen zur Änderung der Satzung<br />
verfolgte der Verbandsvorstand das<br />
Ziel, die Mitgliedschaft im SFV zu erleichtern.<br />
Es sollen nicht mehr nur eingetragene<br />
Vereine (e.V) Mitglied werden können, sondern<br />
auch andere Vereinigungen, die den<br />
Fußballsport fördern.<br />
• Im Zuge der allmählichen Umstellung auf<br />
die elektronische Kommunikation waren die<br />
satzungsmäßigen Voraussetzungen für diese<br />
Art der Kommunikation zu schaffen.<br />
• Dem Verbandsvorstand wurde die Möglichkeit<br />
eingeräumt, auf kurzfristigen personellen<br />
ehrenamtlichen Bedarf schneller reagieren<br />
zu können durch Berufung von<br />
Beauftragten in Ausschüsse und Kommissionen.<br />
• Im Übrigen wurden noch einige redaktionelle<br />
Änderungen vorgenommen.<br />
Spielordnung<br />
• Aufgrund von Missbräuchen in der Vergangenheit<br />
wurden die Vereine vor Beginn der<br />
Saison verpflichtet, einen Erst- und einen<br />
Ausweichplatz zu benennen. Ein Spiel soll<br />
nur noch auf einem anderen Platz ausgetragen<br />
werden können, wenn Gegner und Klas-<br />
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senleiter zustimmen.<br />
• Durch die Änderungen des Status des Vertragsspielers<br />
auf dem letzten Bundestag des<br />
DFB waren diese allgemeinverbindlichen<br />
Vorschriften im Bereich des SFV umzusetzen.<br />
Vertragsspieler ist künftig, wer monatlich<br />
mindestens 250 €als Vergütung erhält<br />
und sich verpflichtet, die steuerlichen und<br />
sozialversicherungsrechtlichen Abgaben<br />
abführen zu lassen. Nicht geändert wurde<br />
die Pflicht, auch Mitglied des Vereins sein zu<br />
müssen. Neu ist allerdings, dass die Einhaltung<br />
der Verpflichtungen während der<br />
gesamten Dauer des Vertragsverhältnisses<br />
dem Verband nachzuweisen ist.<br />
• Auf freiwilliger Basis kann eine Spielerlaubnis<br />
über das System „Pass-online“<br />
beantragt werden; die Unterlagen sind<br />
jedoch beim Antragsteller 2 Jahre lang zur<br />
etwaigen Einsicht bereit zu halten.<br />
• Die Vorschriften über die Spielberechtigung<br />
in unteren aufstiegsberechtigten<br />
Mannschaften wurden vereinheitlicht.<br />
Nachwuchsspieler/in ist, wer am 01.07. des<br />
Jahres das 23. Lebensjahr noch nicht vollendet<br />
hat. Das gilt für alle Klassen, wobei allerdings<br />
die Sonderregelungen für den Lizenzbereich<br />
, die Frauenbundesliga und Zweite<br />
Frauenbundesliga aufgrund der DFB-Vorschriften<br />
nicht geändert werden durften.<br />
• Ferner wurde einheitlich eine Beschränkung<br />
auf 3 Spieler eingeführt, wenn diese<br />
am davor liegenden Spieltag in einer höheren<br />
Mannschaft ihres Vereins zum Einsatz<br />
kamen.<br />
• In den letzten 4 Meisterschaftsspielen dürfen<br />
nur Spieler/innen eingesetzt werden, die<br />
in der Rückrunde höchstens 6 Spiele, bei<br />
Frauen höchstens 4 Spiele in der höheren<br />
Mannschaft eingesetzt wurden und diese<br />
Spiele auch gewertet wurden. Gleiches gilt<br />
für eventuell sich anschließende Entscheidungsspiele.<br />
• Bei Pokalspielen gelten zwar grundsätzlich<br />
die vom Verband festgesetzten Höchsteintrittspreise;<br />
den Vereinen wird jedoch die<br />
Möglichkeit eröffnet, hiervon im beiderseitigen<br />
Einvernehmen abzuweichen .<br />
Jugendordnung<br />
• Die bisherige „Gastspielerlaubnis“ wird<br />
durch das „Zweitspielrecht“ ersetzt.<br />
• Mädchen erhalten auf Antrag und Zustimmung<br />
der Erziehungsberechtigten Spiel-<br />
recht für C- und B-Juniorenmannschaften.<br />
Die bisher notwendige Genehmigung des<br />
Verbandsjugendausschusses entfällt.<br />
• Die Teilnahme an den Jugendpflichtspielen<br />
ist über das System DFBnet zu melden.<br />
• In Pflichtspielen der A-,B-, und C-Junioren<br />
ist der Austausch von nur noch 6 Spielern<br />
erlaubt. Ein ausgewechselter Spieler darf<br />
nicht mehr eingewechselt werden. Da gilt in<br />
der Verbandsliga und Bezirksliga, in den<br />
Qualifikationsspielen zur Verbandsliga und<br />
im Saarlandpokal.<br />
• Die Anzahl der Jugendmannschaften einer<br />
Altersklasse in einer JFG soll grundsätzlich<br />
auf zwei beschränkt werden.<br />
Schiedsrichterordnung<br />
• Hier ist bei einem durch die Rechtsorgane<br />
verhängten Funktionsverbot oder einer<br />
Sperre künftig eine weitere Ahndung im Disziplinarrechtsweg<br />
nicht mehr möglich.<br />
Rechtsordnung<br />
• Aufgrund der Einführung des elektronischen<br />
Rechtsverkehrs ist künftig Eingangsinstanz<br />
der Einzelrichter bei der Spruchkammer,<br />
gegen dessen Entscheidung der Einspruch<br />
zulässig ist. Über den Einspruch entscheidet<br />
dann die Kammer, und zwar<br />
regelmäßig im schriftlichen Verfahren.<br />
Gegen die Entscheidung der Kammer kann<br />
Berufung eingelegt werden, über die das<br />
Verbandsgericht grundsätzlich in mündlicher<br />
Verhandlung entscheidet. Mit diesen<br />
Änderungen wird eine wesentliche<br />
Beschleunigung der Verfahren angestrebt.<br />
Berufungen sind künftig nur noch zulässig,<br />
wenn die verhängte Strafe höher als 25 €ist.<br />
• Aufgrund der Einführung des elektronischen<br />
Spielberichts soll die Protestfrist in<br />
Meisterschaftsspielen nur noch eine Woche<br />
betragen, da die Protestgründe binnen kürzester<br />
Frist in Erfahrung gebracht werden<br />
können. Die Berufungsfrist beträgt künftig<br />
eine Woche.<br />
Ehrungsordnung<br />
• Es ist eine weiterer Ehrungsrang eingeführt<br />
worden, nämlich die „Verbandsehrennadel<br />
in Gold mit Lorbeerkranz“<br />
▲ Heinz Haupenthal, Justiziar