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SAARFUSSBALL 03 2011 - Saarländischer Fußballverband e.V.

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SFV-VERBANDSTAG<br />

Ergebnisse des Verbandstages zu den Anträgen des Verbandsvorstandes<br />

Satzung und Ordnungen<br />

Justiziar Heinz Haupenthal<br />

Satzung<br />

• Mit den Anträgen zur Änderung der Satzung<br />

verfolgte der Verbandsvorstand das<br />

Ziel, die Mitgliedschaft im SFV zu erleichtern.<br />

Es sollen nicht mehr nur eingetragene<br />

Vereine (e.V) Mitglied werden können, sondern<br />

auch andere Vereinigungen, die den<br />

Fußballsport fördern.<br />

• Im Zuge der allmählichen Umstellung auf<br />

die elektronische Kommunikation waren die<br />

satzungsmäßigen Voraussetzungen für diese<br />

Art der Kommunikation zu schaffen.<br />

• Dem Verbandsvorstand wurde die Möglichkeit<br />

eingeräumt, auf kurzfristigen personellen<br />

ehrenamtlichen Bedarf schneller reagieren<br />

zu können durch Berufung von<br />

Beauftragten in Ausschüsse und Kommissionen.<br />

• Im Übrigen wurden noch einige redaktionelle<br />

Änderungen vorgenommen.<br />

Spielordnung<br />

• Aufgrund von Missbräuchen in der Vergangenheit<br />

wurden die Vereine vor Beginn der<br />

Saison verpflichtet, einen Erst- und einen<br />

Ausweichplatz zu benennen. Ein Spiel soll<br />

nur noch auf einem anderen Platz ausgetragen<br />

werden können, wenn Gegner und Klas-<br />

6 <strong>SAARFUSSBALL</strong> <strong>03</strong>/11<br />

senleiter zustimmen.<br />

• Durch die Änderungen des Status des Vertragsspielers<br />

auf dem letzten Bundestag des<br />

DFB waren diese allgemeinverbindlichen<br />

Vorschriften im Bereich des SFV umzusetzen.<br />

Vertragsspieler ist künftig, wer monatlich<br />

mindestens 250 €als Vergütung erhält<br />

und sich verpflichtet, die steuerlichen und<br />

sozialversicherungsrechtlichen Abgaben<br />

abführen zu lassen. Nicht geändert wurde<br />

die Pflicht, auch Mitglied des Vereins sein zu<br />

müssen. Neu ist allerdings, dass die Einhaltung<br />

der Verpflichtungen während der<br />

gesamten Dauer des Vertragsverhältnisses<br />

dem Verband nachzuweisen ist.<br />

• Auf freiwilliger Basis kann eine Spielerlaubnis<br />

über das System „Pass-online“<br />

beantragt werden; die Unterlagen sind<br />

jedoch beim Antragsteller 2 Jahre lang zur<br />

etwaigen Einsicht bereit zu halten.<br />

• Die Vorschriften über die Spielberechtigung<br />

in unteren aufstiegsberechtigten<br />

Mannschaften wurden vereinheitlicht.<br />

Nachwuchsspieler/in ist, wer am 01.07. des<br />

Jahres das 23. Lebensjahr noch nicht vollendet<br />

hat. Das gilt für alle Klassen, wobei allerdings<br />

die Sonderregelungen für den Lizenzbereich<br />

, die Frauenbundesliga und Zweite<br />

Frauenbundesliga aufgrund der DFB-Vorschriften<br />

nicht geändert werden durften.<br />

• Ferner wurde einheitlich eine Beschränkung<br />

auf 3 Spieler eingeführt, wenn diese<br />

am davor liegenden Spieltag in einer höheren<br />

Mannschaft ihres Vereins zum Einsatz<br />

kamen.<br />

• In den letzten 4 Meisterschaftsspielen dürfen<br />

nur Spieler/innen eingesetzt werden, die<br />

in der Rückrunde höchstens 6 Spiele, bei<br />

Frauen höchstens 4 Spiele in der höheren<br />

Mannschaft eingesetzt wurden und diese<br />

Spiele auch gewertet wurden. Gleiches gilt<br />

für eventuell sich anschließende Entscheidungsspiele.<br />

• Bei Pokalspielen gelten zwar grundsätzlich<br />

die vom Verband festgesetzten Höchsteintrittspreise;<br />

den Vereinen wird jedoch die<br />

Möglichkeit eröffnet, hiervon im beiderseitigen<br />

Einvernehmen abzuweichen .<br />

Jugendordnung<br />

• Die bisherige „Gastspielerlaubnis“ wird<br />

durch das „Zweitspielrecht“ ersetzt.<br />

• Mädchen erhalten auf Antrag und Zustimmung<br />

der Erziehungsberechtigten Spiel-<br />

recht für C- und B-Juniorenmannschaften.<br />

Die bisher notwendige Genehmigung des<br />

Verbandsjugendausschusses entfällt.<br />

• Die Teilnahme an den Jugendpflichtspielen<br />

ist über das System DFBnet zu melden.<br />

• In Pflichtspielen der A-,B-, und C-Junioren<br />

ist der Austausch von nur noch 6 Spielern<br />

erlaubt. Ein ausgewechselter Spieler darf<br />

nicht mehr eingewechselt werden. Da gilt in<br />

der Verbandsliga und Bezirksliga, in den<br />

Qualifikationsspielen zur Verbandsliga und<br />

im Saarlandpokal.<br />

• Die Anzahl der Jugendmannschaften einer<br />

Altersklasse in einer JFG soll grundsätzlich<br />

auf zwei beschränkt werden.<br />

Schiedsrichterordnung<br />

• Hier ist bei einem durch die Rechtsorgane<br />

verhängten Funktionsverbot oder einer<br />

Sperre künftig eine weitere Ahndung im Disziplinarrechtsweg<br />

nicht mehr möglich.<br />

Rechtsordnung<br />

• Aufgrund der Einführung des elektronischen<br />

Rechtsverkehrs ist künftig Eingangsinstanz<br />

der Einzelrichter bei der Spruchkammer,<br />

gegen dessen Entscheidung der Einspruch<br />

zulässig ist. Über den Einspruch entscheidet<br />

dann die Kammer, und zwar<br />

regelmäßig im schriftlichen Verfahren.<br />

Gegen die Entscheidung der Kammer kann<br />

Berufung eingelegt werden, über die das<br />

Verbandsgericht grundsätzlich in mündlicher<br />

Verhandlung entscheidet. Mit diesen<br />

Änderungen wird eine wesentliche<br />

Beschleunigung der Verfahren angestrebt.<br />

Berufungen sind künftig nur noch zulässig,<br />

wenn die verhängte Strafe höher als 25 €ist.<br />

• Aufgrund der Einführung des elektronischen<br />

Spielberichts soll die Protestfrist in<br />

Meisterschaftsspielen nur noch eine Woche<br />

betragen, da die Protestgründe binnen kürzester<br />

Frist in Erfahrung gebracht werden<br />

können. Die Berufungsfrist beträgt künftig<br />

eine Woche.<br />

Ehrungsordnung<br />

• Es ist eine weiterer Ehrungsrang eingeführt<br />

worden, nämlich die „Verbandsehrennadel<br />

in Gold mit Lorbeerkranz“<br />

▲ Heinz Haupenthal, Justiziar

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