Emissions-Prospekt - Steiner Company
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Seite 67<br />
protos invest II<br />
Vergütung:<br />
Für die Einrichtung der Treuhandverwaltung erhält die Heimann GmbH Steuerberatungsgesellschaft<br />
eine einmalige Vergütung in Höhe von 0,125 % der<br />
Kommanditkapitalia der Beteiligungsgesellschaften zum Zeitpunkt der Fondsschließung,<br />
inklusive Umsatzsteuer, bezogen auf das geplante Fondskapital von<br />
EUR 10.000.000 (mindestens jedoch auf der Basis von EUR 8.000.000). Dies<br />
entspricht EUR 12.500.<br />
Für im Zusammenhang mit der Mittelfreigabe- und Mittelverwendungskontrolle<br />
der Beteiligungsgesellschaften zu erbringenden Leistungen erhält die Heimann<br />
GmbH Steuerberatungsgesellschaft eine einmalige Vergütung in Höhe<br />
von 0,125 % der Kommanditkapitalia der Beteiligungsgesellschaften zum Zeitpunkt<br />
der Fondsschließung, inklusive Umsatzsteuer, bezogen auf das geplante<br />
Fondskapital von EUR 10.000.000 (mindestens jedoch auf der Basis von EUR<br />
8.000.000). Dies entspricht EUR 12.500.<br />
Für die laufende Betreuung der Treugeber und die damit zusammenhängenden<br />
Verwaltungsmaßnahmen erhält die Heimann GmbH Steuerberatungsgesellschaft<br />
ab 2008 eine laufende Vergütung von 0,2 %, inklusive Umsatzsteuer,<br />
bezogen auf die Kommanditkapitalia der Beteiligungsgesellschaften, zum Ende<br />
eines jeden Geschäftsjahres, mindestens jedoch auf Basis von EUR 10.000.000.<br />
Die laufenden Vergütungen werden ab 2010 jährlich um 2 % erhöht.<br />
Diese Beträge addieren sich in dem kalkulierten Betrachtungszeitraum von<br />
ca. 12 Jahren bei einem Fondsvolumen von EUR 10.000.000 auf EUR 318.607.<br />
Der durch die Einschaltung der Treuhänderin entstehende Aufwand ist Bestandteil<br />
der Kostenkalkulation.<br />
Umstände, die Interessenkonflikte<br />
begründen können:<br />
Die als Treuhänderin fungierende Heimann GmbH Steuerberatungsgesellschaft,<br />
Hamburg, hat auch die formale Mittelfreigabe- und Mittelverwendungskontrolle<br />
übernommen. Im Übrigen nehmen die Komplementärin, die Treuhänderin und<br />
die geschäftsführende Kommanditistin entsprechende Funktionen auch in dem<br />
von der Anbieterin, der <strong>Steiner</strong> + <strong>Company</strong> GmbH & Co. KG, angebotenen Fonds<br />
PROTOS INVEST I wahr. Insoweit können sich jeweils grundsätzlich Interessenkonflikte<br />
ergeben, die zum Nachteil der Beteiligungsgesellschaften wie auch der<br />
Anleger führen können.<br />
Ergänzende Angaben zu den<br />
Gründungsgesellschaftern:<br />
Die Gründungsgesellschafter sind nicht an Unternehmen beteiligt, die mit dem<br />
Vertrieb von PROTOS INVEST II beauftragt sind.<br />
Die Gründungsgesellschafter sind nicht an Unternehmen beteiligt, die den<br />
Emittentinnen Fremdkapital zur Verfügung stellen.<br />
Die Gründungsgesellschafter sind nicht an Unternehmen beteiligt, die im<br />
Zusammenhang mit der Herstellung oder Anschaffung der Anlageobjekte nicht<br />
nur geringfügige Leistungen oder Lieferungen erbringen.<br />
Den Gründungsgesellschaftern stehen außerhalb der in den Gesellschaftsverträgen<br />
und hier auf Seite 66 und 67 genannten Gewinnbeteiligungen und<br />
Entnahmerechte keine sonstigen Gesamtbezüge, insbesondere Gehälter,<br />
Gewinnbeteiligungen, Aufwandsentschädigungen, Versicherungsentgelte, Provisionen<br />
und Nebenleistungen jeder Art zu.