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Emissions-Prospekt - Steiner Company

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Seite 67<br />

protos invest II<br />

Vergütung:<br />

Für die Einrichtung der Treuhandverwaltung erhält die Heimann GmbH Steuerberatungsgesellschaft<br />

eine einmalige Vergütung in Höhe von 0,125 % der<br />

Kommanditkapitalia der Beteiligungsgesellschaften zum Zeitpunkt der Fondsschließung,<br />

inklusive Umsatzsteuer, bezogen auf das geplante Fondskapital von<br />

EUR 10.000.000 (mindestens jedoch auf der Basis von EUR 8.000.000). Dies<br />

entspricht EUR 12.500.<br />

Für im Zusammenhang mit der Mittelfreigabe- und Mittelverwendungskontrolle<br />

der Beteiligungsgesellschaften zu erbringenden Leistungen erhält die Heimann<br />

GmbH Steuerberatungsgesellschaft eine einmalige Vergütung in Höhe<br />

von 0,125 % der Kommanditkapitalia der Beteiligungsgesellschaften zum Zeitpunkt<br />

der Fondsschließung, inklusive Umsatzsteuer, bezogen auf das geplante<br />

Fondskapital von EUR 10.000.000 (mindestens jedoch auf der Basis von EUR<br />

8.000.000). Dies entspricht EUR 12.500.<br />

Für die laufende Betreuung der Treugeber und die damit zusammenhängenden<br />

Verwaltungsmaßnahmen erhält die Heimann GmbH Steuerberatungsgesellschaft<br />

ab 2008 eine laufende Vergütung von 0,2 %, inklusive Umsatzsteuer,<br />

bezogen auf die Kommanditkapitalia der Beteiligungsgesellschaften, zum Ende<br />

eines jeden Geschäftsjahres, mindestens jedoch auf Basis von EUR 10.000.000.<br />

Die laufenden Vergütungen werden ab 2010 jährlich um 2 % erhöht.<br />

Diese Beträge addieren sich in dem kalkulierten Betrachtungszeitraum von<br />

ca. 12 Jahren bei einem Fondsvolumen von EUR 10.000.000 auf EUR 318.607.<br />

Der durch die Einschaltung der Treuhänderin entstehende Aufwand ist Bestandteil<br />

der Kostenkalkulation.<br />

Umstände, die Interessenkonflikte<br />

begründen können:<br />

Die als Treuhänderin fungierende Heimann GmbH Steuerberatungsgesellschaft,<br />

Hamburg, hat auch die formale Mittelfreigabe- und Mittelverwendungskontrolle<br />

übernommen. Im Übrigen nehmen die Komplementärin, die Treuhänderin und<br />

die geschäftsführende Kommanditistin entsprechende Funktionen auch in dem<br />

von der Anbieterin, der <strong>Steiner</strong> + <strong>Company</strong> GmbH & Co. KG, angebotenen Fonds<br />

PROTOS INVEST I wahr. Insoweit können sich jeweils grundsätzlich Interessenkonflikte<br />

ergeben, die zum Nachteil der Beteiligungsgesellschaften wie auch der<br />

Anleger führen können.<br />

Ergänzende Angaben zu den<br />

Gründungsgesellschaftern:<br />

Die Gründungsgesellschafter sind nicht an Unternehmen beteiligt, die mit dem<br />

Vertrieb von PROTOS INVEST II beauftragt sind.<br />

Die Gründungsgesellschafter sind nicht an Unternehmen beteiligt, die den<br />

Emittentinnen Fremdkapital zur Verfügung stellen.<br />

Die Gründungsgesellschafter sind nicht an Unternehmen beteiligt, die im<br />

Zusammenhang mit der Herstellung oder Anschaffung der Anlageobjekte nicht<br />

nur geringfügige Leistungen oder Lieferungen erbringen.<br />

Den Gründungsgesellschaftern stehen außerhalb der in den Gesellschaftsverträgen<br />

und hier auf Seite 66 und 67 genannten Gewinnbeteiligungen und<br />

Entnahmerechte keine sonstigen Gesamtbezüge, insbesondere Gehälter,<br />

Gewinnbeteiligungen, Aufwandsentschädigungen, Versicherungsentgelte, Provisionen<br />

und Nebenleistungen jeder Art zu.

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