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Emissions-Prospekt - Steiner Company

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11. Vertragliche Rahmenbedingungen<br />

seite 82<br />

EUR 100.000 beschränkt, soweit dies rechtlich zulässig<br />

vereinbart werden kann. Etwaige Schadenersatzansprüche<br />

gegen die <strong>Steiner</strong> + <strong>Company</strong> GmbH & Co. KG,<br />

gleich aus welchem Rechtsgrund, verjähren, soweit<br />

sie nicht kraft Gesetzes einer kürzeren Verjährungsfrist<br />

unterliegen, innerhalb von drei Jahren von dem Zeitpunkt<br />

an, in dem der Anspruch entstanden ist und der<br />

Anspruchsberechtigte von den haftungsbegründenden<br />

Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis<br />

erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen<br />

musste, und sind innerhalb einer Ausschlussfrist von<br />

zwölf Monaten nach Kenntniserlangung oder Kennen<br />

müssen durch eingeschriebenen Brief geltend zu<br />

machen. Hinsichtlich der Haftung für Vorsatz beginnt<br />

die Verjährungsfrist mit dem Schluss des Jahres, in dem<br />

der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger von den<br />

Anspruch begründenden Umständen Kenntnis erlangt<br />

oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen musste.<br />

VEREINBARUNG MIT DER BRENNEISEN CAPITAL AG<br />

ZUM ERWERB VON BETEILIGUNGEN AN ZIELFONDS<br />

Die Anbieterin hat im Auftrag der Emittentinnen<br />

mit Datum vom 22. Februar 2008 mit der<br />

BRENNEISEN CAPITAL AG einen Vertrag über die Nutzung<br />

der Leistungen der BRENNEISEN CAPITAL AG im<br />

Zusammenhang mit dem Erwerb von Beteiligungen an<br />

geschlossenen Fonds abgeschlossen. In dieser Vereinbarung<br />

verpflichtet sich die BRENNEISEN CAPITAL AG,<br />

den Emittentinnen den sonst nur den Vertriebspartnern<br />

der BRENNEISEN CAPITAL AG zur Verfügung<br />

stehenden Informationen zu Beteiligungsangeboten<br />

an geschlossenen Fonds zugänglich zu machen, auf<br />

Anfrage den Emittentinnen Vorschläge zur Zeichnung<br />

von Beteiligungen an geschlossenen Fonds zu erstellen<br />

und – insoweit abhängig von der Verfügbarkeit – Zeichnungsmöglichkeiten<br />

zu reservieren.<br />

Zeichnet eine Emittentin eine Beteiligung an einem<br />

geschlossenen Fonds auf Vermittlung der BRENNEI-<br />

SEN CAPITAL AG, erhält die Anbieterin zur Deckung<br />

der durch die Konzeption, die Koordination des Vertriebes<br />

und die Projektierung des Beteiligungsangebotes<br />

anfallenden Kosten 92,5 % des Betrages, den die<br />

BRENNEISEN CAPITAL AG von ihrem Vertragspartner<br />

als Vermittlungsprovision erhält. Für den Fall, dass die<br />

BRENNEISEN CAPITAL AG von einem Vertragspartner<br />

Vergütungen für die Folgebetreuung von Anlegern<br />

eines geschlossenen Fonds erhält, an dem eine<br />

Emittentin auf Vermittlung der BRENNEISEN CAPITAL<br />

AG eine Beteiligung erworben hat und hält, hat die<br />

BRENNEISEN CAPITAL AG überdies einen entsprechenden<br />

prozentualen Betrag der dafür erhaltenen Vergütung<br />

an die Anbieterin zu zahlen.<br />

Die Vereinbarung mit der BRENNEISEN CAPITAL AG<br />

ist für den Zeitraum bis zum Abschluss der Mittelverwendungskontrolle<br />

durch die Heimann GmbH Steuerberatungsgesellschaft<br />

fest geschlossen. Eine vorzeitige<br />

Kündigung ist nur aus sachlichem Grund möglich.<br />

VERTRIEBSVERTRÄGE<br />

Zum Zeitpunkt der Aufstellung dieses Verkaufsprospektes<br />

sind noch keine Verträge über den Vertrieb<br />

des bei Anlegern einzuwerbenden Kapitals abgeschlossen<br />

worden. Die Anbieterin wird im Auftrag der Emittentinnen<br />

mit geeigneten Vermittlern entsprechende<br />

Verträge abschließen.

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