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5. Jahrgang - März 2001 - Verwaltungsgemeinschaft Seehausen am ...

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<strong>5.</strong> JAHRGANG <strong>März</strong> <strong>2001</strong> NUMMER 16<br />

Auf ein Wort unseres Bürgermeisters<br />

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,<br />

In der Bürgervers<strong>am</strong>mlung <strong>am</strong> 2. April<br />

konnten wir, der Gemeinderat und ich, vor<br />

etwa 100 anwesenden Bürgerinnen und<br />

Bürgern über die Tätigkeit des Gemeinderates<br />

und der Verwaltung und der durchgeführten<br />

Maßnahmen in Jahr 2000, bzw.<br />

den Vorhaben im Jahr <strong>2001</strong> berichten; natürlich<br />

nur in geraffter Form. Ebenfalls<br />

konnte ich eine sehr erfreuliche Bilanz<br />

ziehen, bezüglich der vielen ehren<strong>am</strong>tlichen<br />

Tätigkeiten in den örtlichen Vereinen,<br />

den Gremien bezüglich Schule und Kindergarten<br />

und sonstigen Bürgeraktivitäten.<br />

Ihnen Allen einen aufrichtigen Dank für<br />

diesen hervorragenden Gemeinsinn!<br />

Der Gemeinderat und ich bitten Sie herzlich,<br />

weiterhin für unsere schöne Heimatgemeinde<br />

so engagiert tätig zu sein. Bitte<br />

lesen Sie aufmerks<strong>am</strong> unsere Mitteilungen<br />

über das gemeindliche Geschehen, um<br />

immer auf dem laufenden zu sein.<br />

Herzliche Grüße<br />

Ihr<br />

Sylvester Eichberger<br />

1. Bürgermeister<br />

Aus dem Gemeinderat<br />

Sitzung des Gemeinderates <strong>am</strong><br />

30.01.<strong>2001</strong>:<br />

Erste Änderung des Bebauungsplanes<br />

“In der Leiten”<br />

Der Gemeinderat stimmt dem Entwurf zur<br />

1. Änderung des Bebauungsplanes “In der<br />

Leiten” s<strong>am</strong>t Begründung, jeweils in der<br />

Fassung vom 30.01.<strong>2001</strong>, wie vorgelegt<br />

zu. Die Verwaltung wird beauftragt, die<br />

vorgezogene Bürgerbeteiligung gemäß § 3<br />

Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung<br />

der Träger öffentlicher Belange gemäß<br />

§ 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.<br />

Neuerlaß der Teilungssatzung<br />

Die ursprüngliche Teilungssatzung ist wegen<br />

ihrer rechtlich vorgeschriebenen Befristung<br />

zum 31.12.2000 außer Kraft getreten.<br />

Die Gemeinden wurden jedoch ermächtigt,<br />

seit dem 01.01.<strong>2001</strong> gemäß § 19<br />

Abs. 1 BauGB neue und nunmehr unbefristete<br />

Teilungssatzungen zur Regelung<br />

der Genehmigungspflicht von Grundstücksteilungen<br />

innerhalb von Bebauungsplänen<br />

zu erlassen.<br />

Der Gemeinderat stimmt dem von der


Verwaltung ausgearbeiteten Satzungsentwurf<br />

vom 16.01.<strong>2001</strong> wie vorgelegt zu.<br />

Neuaufstellung Flächennutzungsplan<br />

Ergänzungen der Darstellungen im<br />

Landschaftsplan (Sitzung 09.01.01)<br />

In seiner Sitzung <strong>am</strong> 01.08.2000 beschloß<br />

der Gemeinderat über die endgültigen Darstellungen<br />

des Flächennutzungsplanes mit<br />

integriertem Landschaftsplan. Seit diesem<br />

Beschluß wurde vom Ing.Büro Knorr<br />

nunmehr das hydrologische Gutachten über<br />

die Einzugsgebietsermittlung des Grundwassers<br />

fertiggestellt. Darüberhinaus wurden<br />

auch die FFH- und Vogelschutzgebiete<br />

abschließend beschlossen. Zur endgültigen<br />

Überarbeitung des Entwurfes des Flächennutzungsplanes<br />

mit integriertem Landschaftsplan<br />

zur erneuten öffentlichen Auslegung<br />

sind u. a. noch die o. g. Punkte<br />

beschlußmäßig zu behandeln.<br />

Darstellung Kemmelgelände<br />

Der Gemeinderat beschließt, daß im Zuge<br />

der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes<br />

über die künftige Art der Nutzung<br />

des “Kemmelgeländes” keine Aussage zu<br />

treffen ist. Die Fläche ist daher “weiß”<br />

darzustellen. Erst nach genauer Einstufung<br />

des Geländes aus Sicht des Wasserwirtschafts<strong>am</strong>tes,<br />

Gesundheits<strong>am</strong>tes und des<br />

Landes<strong>am</strong>ts für Umwelttechnik und der<br />

d<strong>am</strong>it verbundenen Feststellung des Sanierungsbedarfes<br />

und des dafür zuständigen<br />

Kostenträgers sind weitere Verhandlungen<br />

mit dem Bund bzw. Aussagen über die Art<br />

der künftigen baulichen Nutzung zu treffen.<br />

Dies ist im Erläuterungsbericht als<br />

Begründung für die Nichtdarstellung der<br />

Fläche aufzuführen.<br />

Wiederholung des Billigungs- und Auslegungsbeschlusses<br />

Der Gemeinderat billigt gemäß § 3 Abs. 2<br />

BauGB den von der Ortsplanungsstelle<br />

ausgearbeiteten Entwurf des Flächennutzungsplanes<br />

mit integriertem Landschaftsplan<br />

in der letzten Fassung mit der Maßgabe,<br />

daß die in der heutigen Sitzung und in<br />

den öffentlichen Sitzungen <strong>am</strong> 01.08.2000<br />

und 09.01.<strong>2001</strong> beschlossenen Änderungen<br />

und Ergänzungen noch entsprechend in den<br />

Planentwurf bzw. den Erläuterungsbericht<br />

eingearbeitet werden.<br />

Die Verwaltung wird beauftragt, nach entsprechender<br />

Änderung bzw. Ergänzung des<br />

Planentwurfes die erneute öffentliche<br />

Auslegung gemäß § 3 Abs. 3 BauGB auf<br />

die Dauer eines Monats durchzuführen.<br />

Dabei dürfen Bedenken und Anregungen<br />

nur noch zu den geänderten bzw. ergänzten<br />

Teilen vorgebracht werden.<br />

Ankauf eines Radladers<br />

Das Angebot der Fa. Atlas, München über<br />

einen gebrauchten Radlader Atlas 32 E<br />

zum Preis von DM 38.000,00 zuzüglich<br />

MwSt. ist anzunehmen unter der Voraussetzung,<br />

daß das Fahrzeug mit neuen Reifen<br />

geliefert wird und die von Herrn Geisenberger<br />

festgestellten Mängel beseitigt<br />

werden.<br />

Freiwillige Feuerwehr - Ersatzbeschaffungen<br />

Die Freiwillige Feuerwehr <strong>Seehausen</strong> a. St.<br />

hat mit Schreiben vom 11.01.<strong>2001</strong> einen<br />

Antrag auf Erwerb folgender Ersatzbeschaffung<br />

eingereicht:<br />

- 13 B-Schläuche ca. DM 1.800,00<br />

- 3 Schlauchtragekörbe ca. DM 627,00<br />

- 2 Warndreiecke ca. DM 310,00.<br />

Dem Ankauf der gewünschten Ersatzbeschaffung,<br />

wie vorgetragen, wird zugestimmt.<br />

7. Satzung zur Änderung der Satzung<br />

über die Gebühren für die Benutzung<br />

der gemeindlichen Bestattungseinrichtungen<br />

- Friedhofsgebührensatzung<br />

Die Friedhofsgebühren mußten wegen der<br />

Erweiterung des gemeindlichen Friedhofs<br />

und der d<strong>am</strong>it verbundenen enormen Kosten<br />

neu kalkuliert wurden. Aufgrund der<br />

notwendigen Änderung der Satzung werden<br />

zugleich alle Beträge auf Euro umgestellt.<br />

Der Gemeinderat beschließt den Erlaß der<br />

7. Satzung zur Änderung der Satzung über<br />

die Gebühren für die Benutzung der gemeindlichen<br />

Bestattungseinrichtungen -<br />

Friedhofsgebührensatzung mit der Maßgabe,<br />

daß die Grabgebühren wie folgt lauten:<br />

- Urnennische 60,00 DM bzw.30,00 €<br />

- Urnengrab 80,00 DM bzw. 40,00 €


- Doppelgrab 100,00 DM bzw. 50,00 €<br />

- Einzelgräber 80,00 DM bzw.40,00 €<br />

Vorbereitende Untersuchungen und<br />

Verkehrskonzept Ortskern <strong>Seehausen</strong><br />

Der Gemeinderat beabsichtigt für den<br />

Ortskern <strong>Seehausen</strong> eine städtebauliche<br />

Maßnahme einzuleiten durch Voruntersuchungen<br />

zur Verkehrsentlastung und -<br />

beruhigung im Ortskern <strong>Seehausen</strong> sowie<br />

das Erstellen eines Verkehrskonzepts und<br />

beantragt, diese Maßnahme in das Progr<strong>am</strong>m<br />

der Städtebauförderung aufzunehmen.<br />

Sitzung des Gemeinderates <strong>am</strong><br />

06.03.<strong>2001</strong>:<br />

Bebauungsplan “Kapellenweg–Mauritiusstraße”<br />

- Billigungs- und Auslegungsbeschluss<br />

Der Gemeinderat billigt den Bebauungsplanentwurf<br />

“Kapellenweg / Mauritiusstraße”<br />

in der Fassung vom 06.02.<strong>2001</strong> s<strong>am</strong>t<br />

Begründung in der Fassung vom<br />

06.02.<strong>2001</strong> mit der Maßgabe, daß die in<br />

der heutigen Sitzung noch beschlossenen<br />

Änderungen und Ergänzungen in den Bebauungsplanentwurf<br />

bzw. die Begründung<br />

eingearbeitet werden.<br />

Die Verwaltung wird beauftragt, nach entsprechender<br />

Änderung und Ergänzung des<br />

Planentwurfes und der Begründung die<br />

öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2<br />

BauGB durchzuführen.<br />

Internetauftritt des Fremdenverkehrs<strong>am</strong>tes<br />

<strong>Seehausen</strong> a. St. - weitere<br />

Vorgehensweise<br />

Der Gemeinderat faßt den Grundsatzbeschluß,<br />

daß sich die Gemeinde <strong>Seehausen</strong><br />

a. St. künftig im Internet präsentieren<br />

soll.<br />

Die Vergabe der erforderlichen Erstellungsarbeiten<br />

für die Erstpräsentation an<br />

eine fachkundige Internet-Firma wird an<br />

den Verkehrs- und Fremdenverkehrsausschuß<br />

übertragen.<br />

Dieser hat in seiner Sitzung <strong>am</strong> 22.03.<strong>2001</strong><br />

den Auftrag für die Erstpräsentation an die<br />

Firma „Riegsee Mulimedia“ von Frau Elisabeth<br />

Pfeiffer vergeben.<br />

3. Satzung zur Änderung der Satzung<br />

für die Erhebung des Kurbeitrages<br />

Der Finanzausschuss hat dem Gemeinderat<br />

vorgeschlagen, die Kurabgabe zum<br />

nächstmöglichen Zeitpunkt auf DM 1,00<br />

bzw. DM 0,50 und ab 1.1.2002 auf 0,50 €<br />

bzw. 0,25 € anzuheben.<br />

Der Gemeinderat beschließt die 3. Satzung<br />

zur Änderung der Satzung für die Erhebung<br />

des Kurbeitrages in der vorgelegten<br />

Form.<br />

Die Verwaltung informiert<br />

Entsorgung Grünabfälle<br />

Die Grüncontainerstelle in Rieden ist ab<br />

April bis Anfang Juni <strong>2001</strong> (Beginn:<br />

03.04.; Ende: 02.06.) zur Abgabe von<br />

Baum- und Strauchschnitt, Laub und Balkonblumen<br />

s<strong>am</strong>t Pflanzerde geöffnet.<br />

Grasschnitt wird nicht angenommen. Die<br />

Anlieferungen sind auf bis zu 3 cbm pro<br />

Gartengrundstück und S<strong>am</strong>melaktion begrenzt.<br />

Der angelieferte Gehölzschnitt<br />

sollte eine Länge von 1 m nicht überschreiten.<br />

Die Öffnungszeiten lauten wie folgt:<br />

dienstags 16.00 - 18.00 Uhr<br />

s<strong>am</strong>stags 10.00 - 12.00 Uhr<br />

- Entsorgung von Sperrmüll<br />

Sperrmüll kann im Rahmen der öffentlichen<br />

Sperrmüllabfuhr bis zu zweimal<br />

jährlich vom Landkreis bzw. dessen Beauftragten<br />

abgeholt werden, wenn der Besitzer<br />

dies unter Angabe von Art und Menge<br />

der Abfälle beantragt. Pro Haushalt und<br />

Abfuhr ist die Sperrmüllmenge auf 3 cbm<br />

begrenzt.<br />

Wird die Menge von 3 cbm Sperrmüll ü-<br />

berschritten, ist der restliche Sperrmüll<br />

selbst oder durch beauftragte Dritte zu den<br />

vom Landkreis bestimmten Entsorgungseinrichtungen<br />

(z. Zt. Deponie Schwaiganger,<br />

MUS Mittenwald) zu verbringen.<br />

Sonstige Bekanntmachungen - Termine<br />

Freiwillige Feuerwehr <strong>Seehausen</strong><br />

- Altpapiers<strong>am</strong>mlung:<br />

S<strong>am</strong>stag, 21. April <strong>2001</strong><br />

Das S<strong>am</strong>melgut bitte ab 8.00 Uhr gut<br />

sichtbar <strong>am</strong> Straßenrand bereitstellen.<br />

Fremdenverkehrverein<br />

Der Fremdenverkehrsverein sucht ab<br />

1.<strong>5.</strong><strong>2001</strong> eine Kassenkraft und eine Reinigungskraft<br />

für das Strandbad <strong>Seehausen</strong>.


Näheres ist zu erfragen bei Frau Biehler,<br />

Tel. 4209 oder 3550<br />

Das Verkehrsbüro ist seit <strong>März</strong> <strong>2001</strong> unter<br />

folgender E-Mail-Adresse zu erreichen:<br />

„Verkehrs<strong>am</strong>t.<strong>Seehausen</strong>@t-online.de<br />

Schützengesellschaft <strong>Seehausen</strong><br />

Termine für das Endschießen <strong>2001</strong>:<br />

Freitag, den 20.4.<strong>2001</strong>, S<strong>am</strong>stag, den<br />

21.4.<strong>2001</strong>, Dienstag, den 24.4.<strong>2001</strong> jeweils<br />

von 19.00 - 22.00 Uhr<br />

Preisverteilung: Sonntag, den 29.4.<strong>2001</strong><br />

um 19.30 Uhr im Gasthaus Sonne<br />

100-jähriges Gründungsfest mit Fahnenweihe<br />

vom 2. - <strong>5.</strong> August <strong>2001</strong><br />

Am Donnerstag, den 2.8.<strong>2001</strong> findet nach<br />

dem Bieranstich ein großer Heimatabend<br />

statt. Am Freitag, den 3.8.<strong>2001</strong>, ist ein Tag<br />

für die Jugend mit der “Illingstoa Säsch`n”.<br />

Am S<strong>am</strong>stag, den 4.8.<strong>2001</strong>, wird ein Wiagsogschneid`n<br />

durchgeführt. Der eigentliche<br />

Festtag beginnt <strong>am</strong> Sonntag, den <strong>5.</strong>8.<strong>2001</strong><br />

um 6.00 Uhr mit dem Weckruf. Um 9.00<br />

Uhr ist Aufstellung zum Kirchenzug mit<br />

anschließendem Festgottesdienst und Fahnenweihe.<br />

Um 13.30 Uhr ist die Aufstellung<br />

zum Festzug, der um 14.00 Uhr beginnt.<br />

Ausklang der Festtage um 19.30 Uhr<br />

mit dem Festball. Die Vorstandschaft<br />

möchte bereits heute die ges<strong>am</strong>te Bevölkerung<br />

zu unserem Gründungsfest einladen<br />

und um zahlreiche Beteiligung bitten.<br />

Für die Vorstandschaft:<br />

Hubal, 1.Schützenmeister<br />

Obst- und Gartenbauverein<br />

20. April <strong>2001</strong>, 19.00 Uhr<br />

„Veredeln“ bei F<strong>am</strong>. Neubert, Riedhausen,<br />

Am Fügsee 32<br />

24. Juni <strong>2001</strong>, 8.00 Uhr<br />

Treffpunkt Bahnhof, Wanderung von Unter<strong>am</strong>mergau<br />

nach Ober<strong>am</strong>mergau durch<br />

das Wiesmahd – Näheres durch H.<br />

Schmötzer Tel. 1364<br />

Das „Kinderkino auf Tour“ zeigt<br />

Mi., 16.0<strong>5.</strong> um 14.30 Uhr im Pfarrheim in<br />

Uffing: „König der Masken“<br />

Nächstes Kino erst wieder im Herbst.<br />

Angelika Guglhör<br />

Frauenbund <strong>Seehausen</strong><br />

26. April <strong>2001</strong>, 14.30 Uhr<br />

Gemeindenachmittag im Pfarrsaal<br />

8. Mai <strong>2001</strong>, 8.00 Uhr<br />

Hausfrauenmesse, anschließend Frühstück<br />

im Pfarrsaal<br />

Referat Erwachsenenbildung im Pfarrgemeinderat<br />

<strong>Seehausen</strong><br />

19. Juni <strong>2001</strong>, 19.30 Uhr<br />

im Pfarrsaal, Uli Klein, Murnau, Lichtbildervortrag<br />

„Landschaft zwischen Moor<br />

und Staffelsee<br />

Christl Moczarski-Weingand/Stephan Stewens<br />

, Tel. 9673<br />

Verein“Ail-Hilfe-Mongolei“<br />

Der Verein „Ail-Hilfe-Mongolei“ Riedhausen<br />

bedankt sich bei allen Menschen<br />

aus unserer Gemeinde ganz herzlich für<br />

Ihre Anteilnahme und große Spendenbereitschaft.<br />

Für alle, die mehr Informationen<br />

möchten, stehe ich jederzeit gerne zur Verfügung.<br />

Spendenkonto Sparkasse Murnau,<br />

BLZ 70351030, Kto-Nr. 903492<br />

Herzlichsten Dank im N<strong>am</strong>en der Mongolischen<br />

Kinder<br />

Georg Klein, Mauritiusstr. 10, Tel. 4207<br />

in eigener Sache:<br />

Bei der letzten Ausgabe des Gemeindeblattes<br />

wurde durch die Druckerei die Seitenreihenfolge<br />

vertauscht. Aus Zeitgründen<br />

wurde von einem Neudruck abgesehen.<br />

Wir bitten, das Versehen zu entschuldigen.<br />

Redaktionsschluß<br />

Redaktionsschluß für die nächste Ausgabe<br />

ist <strong>am</strong> Freitag, 1<strong>5.</strong>06.<strong>2001</strong>. Beiträge für das<br />

Gemeindeblatt werden gerne entgegengenommen.<br />

Herausgeber:<br />

Redaktion:<br />

Ansprechpartner in der<br />

Gemeindeverwaltung:<br />

Auflage: 1.000 Stück<br />

Gemeinde <strong>Seehausen</strong> a. Staffelsee<br />

vertreten durch den<br />

1. Bürgermeister Sylvester Eichberger<br />

Anton Daisenberger<br />

Elisabeth Mohr<br />

<strong>Verwaltungsgemeinschaft</strong> <strong>Seehausen</strong> a. Staffelsee<br />

Tel. 08841/6169-20, Fax 08841/6169-11<br />

Verteilung: kostenlos frei Haus

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