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Unterschriften Kontierungsstempel:<br />

Der/die Projektleiter/in unterschreibt als Anweisungsberechtigte/r.<br />

Version vom 28.06.2012<br />

Fahrtkosten<br />

Fahrtkosten sind tatsächliche Aufwendungen, die den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern durch die<br />

persönliche Benutzung eines Beförderungsmittels entstehen. Hier gilt für die Verwendung des Reisemittels<br />

der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit, Zweckmäßigkeit und Sparsamkeit.<br />

Flug<br />

Grundsätzlich ist die Economy Class zu benutzen.<br />

Bei Reisen mit einem Flugzeug sind die Rechnung, die Flugtickets und Boardingpässe beizufügen. Bei<br />

Internetbuchungen ist der Ausdruck der Buchungsbestätigung beizulegen.<br />

Öffentliche Verkehrsmittel<br />

Bei allen Dienstreisen sind grundsätzlich nach Fahrplan verkehrende öffentliche Verkehrsmittel zu benutzen.<br />

Andere Verkehrsmittel sollen nur beim Vorliegen triftiger Gründe benutzt werden.<br />

Bei Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln sind sämtliche Fahrscheine (Bahn, Bus, Straßenbahn) im<br />

Original beizufügen.<br />

Bei Reisen mit der Bahn sind zusätzlich zum Ticket, evtl. Schlaf-/Liegewagenkarten beizulegen.<br />

Bei Tickets ohne Preisangabe, ist ein Internetausdruck beizulegen, der die Kosten des öffentlichen<br />

Verkehrsmittels bestätigt.<br />

PKW/Kosten der Bahnfahrt 2. Klasse<br />

Bei Vorliegen ausreichender Gründe kann mit Zustimmung des Budgetverantwortlichen ein privater PKW für<br />

Dienstfahrten benutzt werden.<br />

PKW Kilometergeld: 0,42 Euro.<br />

Zusatzbetrag pro projektbedingt mitreisende Person: 0,05 Euro. Die Namen aller Beifahrer sind auf dem<br />

Reisekostenabrechnungsformular anzuführen.<br />

Die Beträge gelten für Reisen im Inland und Ausland.<br />

Bei Verrechnung von KM-Geld ist eine Begründung anzugeben (unter Erläuterungen), warum keine<br />

öffentlichen Verkehrsmittel benutzt werden konnten.<br />

Bei Hauptverkehrsstrecken der Bahn wird nicht das üblicherweise (höhere) Kilometergeld, sondern die<br />

analogen Kosten der Bahnfahrt 2. Klasse akzeptiert.<br />

Beachten Sie bitte, dass neben dem Kilometergeld keine zusätzlichen "tatsächlichen" Kosten (wie z.B.<br />

Autobahngebühr, Vignette, Tankfüllung etc.) abgerechnet werden dürfen. Mit dem geltend gemachten<br />

Kilometergeld sind alle anfallenden Kosten abgedeckt.<br />

Die Kosten für die Bahnfahrt 2. Klasse können entweder über die Homepage der ÖBB www.oebb.at bzw.<br />

mittels Anfrage per Email an service@pv.oebb.at eruiert werden. Diese Information ist der<br />

Reisekostenabrechnung beizulegen.<br />

In der Reiseabrechnung ist dementsprechend das Feld „Anzahl der gefahrenen KM“ und Kosten der<br />

Bahnfahrt 2. Klasse (lt. Auskunft) auszufüllen.<br />

Übernachtungskosten<br />

Übernachtungskosten sind die tatsächlichen Aufwendungen, die den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für<br />

die persönliche Inanspruchnahme einer Unterkunft zur Übernachtung entstehen.<br />

Hotelkosten können grundsätzlich nur aufgrund einer Rechnung rückerstattet werden, da Online-<br />

Buchungsinformationen keine Rechnung im Sinne des Umsatzsteuergesetztes sind.<br />

Die Rückerstattung der Übernachtungskosten aufgrund von Buchungs- bzw. Reservierungsbestätigungen<br />

von Hotelrechnungen wird anerkannt, sofern ein Zahlungsnachweis beigelegt wird und die Buchungs- bzw.<br />

Reservierungsbestätigung für die Reiseabrechnung ausschlaggebende Informationen, wie der Zeitraum,<br />

Name, Personenanzahl und die Kosten, eindeutig ausweist.<br />

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