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Medizinrecht: Master of Laws (LL.M.) - JurGrad

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Studienjahr 2010/2011<br />

MEDIZIN<br />

RECHT<br />

Berufsbegleitender <strong>Master</strong>studiengang<br />

Abschluss: <strong>LL</strong>.M.<br />

zugleich Fachanwalt für <strong>Medizinrecht</strong>


2<br />

Der Inhalt<br />

3<br />

Das Konzept<br />

4<br />

Der Studiengang in Kürze<br />

6<br />

Ihre Termine und Klausuren<br />

8<br />

Studienganginformationen<br />

10<br />

Die Inhalte der Module<br />

32<br />

Ihre Dozentinnen und Dozenten<br />

38<br />

Das Leben in Münster<br />

40<br />

Die Studiengebühren<br />

41<br />

Anmeldung & Bewerbung<br />

42<br />

Ihre Ansprechpartner<br />

Ausschließlich zur leichteren Lesbarkeit verzichten wir auf die durchgängige<br />

geschlechterdifferenzierte Schreibweise.<br />

Das Schloss der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster (Foto: Presseamt Münster/Joachim Busch)


3<br />

Das Konzept<br />

<strong>Medizinrecht</strong>: <strong>Master</strong> <strong>of</strong> <strong>Laws</strong> (<strong>LL</strong>.M.)<br />

Berufsbegleitender <strong>Master</strong>studiengang<br />

Das vergleichsweise junge Rechtsgebiet des <strong>Medizinrecht</strong>s gewinnt aufgrund der demographischen<br />

Entwicklung, des technischen Fortschritts und neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse<br />

im Bereich des Gesundheitswesens immer größere Bedeutung.<br />

Das Executive Board<br />

„<strong>Medizinrecht</strong>“:<br />

Das <strong>Medizinrecht</strong> wird geprägt durch den Konflikt zwischen dem Ziel einer möglichst optimalen medizinischen<br />

Versorgung einerseits und der Notwendigkeit eines in seiner Gesamtheit finanzierbaren<br />

Gesundheitssystems andererseits.<br />

Diese Problemlage wird zu verstärkten Konflikten zwischen den beteiligten Akteuren und Gruppen<br />

führen, die nur im Medium des (Medizin-) Rechts abgearbeitet und gesteuert werden können; zugleich<br />

wird dies den Fokus zunehmend auch auf die ethische Dimension von Finanzierungs-, Struktur- und<br />

Behandlungsentscheidungen lenken. In diesem komplexen, aber rechtssystematisch fragmentierten<br />

Umfeld soll der Studiengang „<strong>Medizinrecht</strong>“ verlässliche Methoden für die Arbeit am Fall, aber auch<br />

Anleitung zur theoretischen Bewältigung und Reflexion von Handlungsentscheidungen liefern.<br />

Das Bedürfnis nach einem umfassenden <strong>Master</strong>studiengang auf dem Gebiet des <strong>Medizinrecht</strong>s wird<br />

durch die regelmäßigen, tief greifenden Umwälzungen im Bereich dieses hochpolitisierten Rechtsgebietes<br />

verstärkt. Das <strong>Medizinrecht</strong> befindet sich in einem fortlaufenden Entwicklungsprozess, der durch<br />

die Publikation neuer gesetzlicher Vorschriften und interpretierender Urteile in immer kürzeren Intervallen<br />

bestimmt wird. Die auch durch das Selbstverwaltungsprinzip bedingte Fülle an Normen und<br />

die medizinische und rechtliche Entwicklungsdynamik erschweren die sachbezogene Bewältigung der<br />

Materie. Mit den komplexer werdenden Fragestellungen steigen auch die Erwartungen an hochqualifizierte<br />

Experten mit fachübergreifendem Know-how. Den Anforderungen einer kompetenten und<br />

hochwertigen Beratung wird nur derjenige gerecht werden können, der sich nicht ausschließlich auf<br />

eines der Fachgebiete konzentriert, sondern entgegen dem Trend zur Subspezialisierung ein Verständnis<br />

aller praxisrelevanten Bereiche des <strong>Medizinrecht</strong>s sowie von normativen Grundstrukturen, Zusammenhängen<br />

und Schnittstellen zu anderen Fachgebieten (insbesondere der Medizin, Pharmazie, aber<br />

auch der Ethik) vorweisen kann. Diesen Bedarf zu decken, ist das Ziel des Studiengangs.<br />

Bei erfolgreichem Abschluss wird den Absolventen der Hochschulgrad eines „<strong>Master</strong> <strong>of</strong> <strong>Laws</strong>“ (<strong>LL</strong>.M.)<br />

verliehen. Der Studiengang ermöglicht zudem den juristisch vorgebildeten Teilnehmern den Erwerb<br />

und Nachweis der besonderen theoretischen Kenntnisse im Sinne der FAO für die Verleihung der Bezeichnung<br />

„Fachanwalt für <strong>Medizinrecht</strong>“.<br />

Pr<strong>of</strong>. Dr. Karl Otto Bergmann<br />

(Vorsitzender)<br />

Dr. Eick & Partner GbR, Hamm<br />

Pr<strong>of</strong>. Dr. Heinrich Dörner<br />

Westfälische Wilhelms-Universität<br />

Münster<br />

Pr<strong>of</strong>. Dr. Thomas Gutmann, M.A.<br />

(Akademischer Leiter)<br />

Westfälische Wilhelms-Universität<br />

Münster<br />

Pr<strong>of</strong>. Dr. Ingo Saenger<br />

Westfälische Wilhelms-Universität<br />

Münster<br />

Pr<strong>of</strong>. Dr.<br />

Heinz-Dietrich Steinmeyer<br />

Westfälische Wilhelms-Universität<br />

Münster<br />

Dr. Peter Wigge<br />

Wigge Rechtsanwälte, Münster<br />

Wir würden uns freuen, Sie im <strong>Master</strong>studiengang „<strong>Medizinrecht</strong>“ an der Westfälischen Wilhelms-<br />

Universität begrüßen zu dürfen.<br />

Pr<strong>of</strong>. Dr. Thomas Gutmann, M. A.<br />

Lehrstuhl für Bürgerliches Recht,<br />

Rechtsphilosophie und <strong>Medizinrecht</strong><br />

Pr<strong>of</strong>. Dr. Karl Otto Bergmann<br />

Dr. Eick & Partner GbR, Hamm


4<br />

Der Studiengang in Kürze<br />

10 Vorteile für Ihre Karriere<br />

1. Erwerb eines international anerkannten und akkreditierten akademischen <strong>Master</strong>grads<br />

2. Ausbildung zu einem hochqualifizierten Berater auf dem Gebiet des <strong>Medizinrecht</strong>s<br />

3. Studieren bei voller Berufstätigkeit durch modularen Aufbau des Studiengangs und<br />

Blockveranstaltungen<br />

4. Interdisziplinäre Ausrichtung des Studiengangs<br />

5. Erwerb von Wissen und Fachkompetenz an einer der renommiertesten Universitäten Deutschlands,<br />

basierend auf dem neuesten Stand von Wissenschaft und Praxis<br />

6. Einzigartige Kombination von erfahrenen Hochschullehrern und renommierten Praxisdozenten<br />

7. Erwerb der besonderen theoretischen Kenntnisse im Sinne der Fachanwaltsordnung (FAO) für die<br />

Verleihung der Bezeichnung „Fachanwalt für <strong>Medizinrecht</strong>“<br />

8. Formale Zugangsberechtigung für den höheren Dienst<br />

9. Begrenzte Teilnehmerzahl garantiert eine persönliche Atmosphäre und optimiert den Lernerfolg<br />

10. Einrichtung und Förderung eines Netzwerkes, von dem Absolventen noch über den Studiengang<br />

hinaus pr<strong>of</strong>itieren können<br />

Studienablauf<br />

Studiendauer: 3 Semester zzgl. 5 Monate <strong>Master</strong> Thesis (Umfang: 30 – 40 Seiten)<br />

Unterrichtssprache: Deutsch<br />

8 Module mit insgesamt 380 Unterrichtsstunden (à 45 Minuten); Anwesenheitspflicht an<br />

mindestens 75 % der Unterrichtsstunden<br />

Kurze Präsenzphasen: Eine Einführungswoche und insgesamt 14 Präsenzwochenenden jeweils<br />

einmal im Monat von Donnerstag bis Samstag<br />

Prüfungen: 5 Klausuren à 3 Zeitstunden sowie zwei Gestaltungsaufgaben (Bearbeitungszeit:<br />

jeweils 2 Wochen) und eine mündliche Präsentationsaufgabe. Die Gesamtnote setzt sich zu<br />

70 % aus den Klausurleistungen und zu 30 % aus der Note der <strong>Master</strong>arbeit zusammen<br />

60 ECTS-Punkte (ECTS = European Credit Transfer and Accumulation System)<br />

Versäumte Module können flexibel und kostenfrei nachgeholt werden<br />

Intensive und individuelle Betreuung der Studierenden durch die gemeinnützige <strong>JurGrad</strong> gGmbH,<br />

basierend auf jahrelanger Erfahrung<br />

Online-Zugriff auf Kursunterlagen<br />

Nutzung der Bibliotheken der Rechts- und der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät möglich


5<br />

Bewerbung, Anmeldung und Kosten<br />

Studienbeginn: 03. Mai 2010<br />

Kosten: 11.700 5 (drei Raten à 3.900 1) bzw. 9.900 5 (drei Raten à 3.300 1) bei Anmeldung bis<br />

zum 15. Februar 2010; zusätzlich 5 % Rabatt bei Einmalzahlung<br />

Keine Zusatzkosten: In den Gebühren sind die Teilnahme an den Veranstaltungen und Prüfungen,<br />

die Verpflegung, die Kursunterlagen und Gesetzestexte enthalten.<br />

Zahlungskonditionen: Ratenzahlung,Teilstipendien und weitere Rabattmöglichkeiten<br />

Bewerbungsunterlagen: Anmeldeformular, tabellarischer Lebenslauf, beglaubigte Kopien des<br />

Diplomzeugnisses (inkl. Einzelnotennachweis), des <strong>Master</strong>- bzw. Bachelorzeugnisses oder des<br />

Staatsexamens (bei Juristen, soweit vorhanden, beider Staatsexamina)


6<br />

Ihre Termine und Klausuren<br />

2010<br />

Mai 2010 Juni 2010<br />

Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So<br />

1 2 1 2 3 4 5 6<br />

3 4 5 6 7 8 9 7 8 9 10 11 12 13<br />

10 11 12 13 14 15 16 14 15 16 17 18 19 20<br />

17 18 19 20 21 22 23 21 22 23 24 25 26 27<br />

24 25 26 27 28 29 30 28 29 30<br />

31<br />

Juli 2010 August 2010<br />

Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So<br />

1 2 3 4 1<br />

5 6 7 8 9 10 11 2 3 4 5 6 7 8<br />

12 13 14 15 16 17 18 9 10 11 12 13 14 15<br />

19 20 21 22 23 24 25 16 17 18 19 20 21 22<br />

26 27 28 29 30 31 23 24 25 26 27 28 29<br />

30 31<br />

September 2010 Oktober 2010<br />

Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So<br />

1 2 3 4 5 1 2 3<br />

6 7 8 9 10 11 12 4 5 6 7 8 9 10<br />

13 14 15 16 17 18 19 11 12 132 14 15 16 17<br />

20 21 22 23 24 25 26 18 19 20 21 22 23 24<br />

27 28 29 30 25 26 27 28 29 30 31<br />

November 2010 Dezember 2010<br />

Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So<br />

1 2 3 4 5 6 7 1 2 3 4 5<br />

8 9 10 11 12 13 14 6 7 8 9 10 11 12<br />

15 16 17 18 19 20 21 13 14 15 16 17 18 19<br />

22 23 24 25 26 27 28 20 21 22 23 24 25 26<br />

29 30 27 28 29 30 31


7<br />

2011<br />

Januar 2011 Februar 2011<br />

Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So<br />

1 2 1 2 3 4 5 6<br />

3 4 5 6 7 8 9 7 8 9 10 11 12 13<br />

10 11 12 13 14 15 16 14 15 16 17 18 19 20<br />

17 18 19 20 21 22 23 21 22 23 24 25 26 27<br />

24 25 26 27 28 29 30 28<br />

31<br />

März 2011 April 2011<br />

Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So<br />

1 2 3 4 5 6 1 2 3<br />

7 8 9 10 11 12 13 4 5 6 7 8 9 10<br />

14 15 16 17 18 19 20 11 12 13 14 15 16 17<br />

21 22 23 24 25 26 27 18 19 20 21 22 23 24<br />

28 29 30 31 25 26 27 28 29 30<br />

Mai 2011 Juni 2011<br />

Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So<br />

1 1 2 3 4 5<br />

2 3 4 5 6 7 8 6 7 8 9 10 11 12<br />

9 10 11 12 13 14 15 13 14 15 16 17 18 19<br />

16 17 18 19 20 21 22 20 21 22 23 24 25 26<br />

23 24 25 26 27 28 29 27 28 29 30<br />

30 31<br />

Juli 2011<br />

Mo Di Mi Do Fr Sa So<br />

1 2 3<br />

4 5 6 7 8 9 10<br />

11 12 13 14 15 16 17<br />

18 19 20 21 22 23 24<br />

25 26 27 28 29 30 31<br />

Präsenzphase<br />

Klausuren/Präsentationsprüfung<br />

Ausgabe der Gestaltungsaufgaben: 07. August 2010<br />

09. April 2011<br />

Ausgabe der <strong>Master</strong>arbeiten: 16. Juli 2011


8<br />

Studienganginformationen<br />

Das Konzept: Anwendungsorientiertes Wissen durch Praxisnähe<br />

Der <strong>Master</strong>studiengang „<strong>Medizinrecht</strong>“ bietet einen umfassenden Erwerb von Kenntnissen auf dem<br />

Gebiet des <strong>Medizinrecht</strong>s, das neben den versicherungsrechtlichen Aspekten auch arbeits- und steuerrechtliche<br />

sowie ökonomische Disziplinen umfasst. Der <strong>Master</strong>studiengang erweitert und vertieft<br />

anwendungsorientiert Wissen und Kompetenzen und zeichnet sich außerdem durch Praxisnähe aus. In<br />

Zusammenarbeit mit Experten aus Wissenschaft und Praxis erschließen sich den Studierenden entsprechende<br />

berufliche Perspektiven. Die Teilnehmer werden durch dieses Angebot in die Lage versetzt, die<br />

Methoden und Instrumente so zu beherrschen und anzuwenden, dass sie in einer Führungsposition<br />

tätig werden können.<br />

Die aus der Praxis stammenden Dozenten verfügen über regelmäßige Vortrags- und Publikationstätigkeiten.<br />

Aber auch bei den Dozenten aus Wissenschaft und Forschung ist der Praxisbezug durch deren<br />

nebenberufliche Betätigung als Gutachter und Berater gewährleistet.<br />

Die Zielgruppe: Juristen, Wirtschaftswissenschaftler, Mediziner und<br />

Pharmazeuten<br />

Der Studiengang ist speziell auf Berufstätige zugeschnitten und richtet sich an Juristen, Wirtschaftswissenschaftler,<br />

Mediziner und Pharmazeuten. Die Teilnehmer werden in die Lage versetzt, ihre Kenntnisse<br />

des <strong>Medizinrecht</strong>s zu vertiefen, seine Zusammenhänge und Entwicklungsdynamik zu verstehen und<br />

die Methoden und Instrumente so zu beherrschen, dass sie in Versicherungs-, pharmazeutischen und<br />

sonstigen Unternehmen, Ministerien und Verbänden, Institutionen des Gesundheitssystems, Kliniken<br />

sowie in national oder international agierenden Anwaltskanzleien medizinrechtlicher Ausrichtung Führungsverantwortung<br />

übernehmen können.<br />

Der Abschluss: <strong>LL</strong>.M.<br />

Der akademische Hochschulgrad „<strong>Master</strong> <strong>of</strong> <strong>Laws</strong>“ (<strong>LL</strong>.M.) steht für eine exzellente wissenschaftliche<br />

und praktische Ausbildung auf höchstem Niveau. Durch den Erwerb dieses national wie international<br />

anerkannten <strong>Master</strong>grades werden die Absolventen als Experten auf dem Gebiet des „<strong>Medizinrecht</strong>s“<br />

ausgewiesen, können sich von ihren Mitbewerbern absetzen und verfügen über deutlich bessere<br />

Berufs- und Gehaltschancen.<br />

Ein abgeschlossenes <strong>Master</strong>studium berechtigt zudem gemäß den Promotionsordnungen der Universitäten<br />

im jeweiligen Fachbereich zur Promotion und ist formale Zugangsberechtigung für den höheren Dienst.<br />

Die Zusatzqualifikation für Rechtsanwälte: Fachanwalt für <strong>Medizinrecht</strong><br />

Ein Fachanwaltstitel wird für Rechtsanwälte zunehmend bedeutender; das signalisiert nicht nur die<br />

ständig wachsende Anzahl an Fachanwaltsbezeichnungen. Ein „Fachanwalt“ steht insbesondere auch<br />

für eine hohe fachliche Beratungsqualität. Anwälte müssen zur Erlangung eines solchen Titels nicht<br />

nur die Theorie aus dem „Effeff“ beherrschen, sondern auch viele Fälle aus dem jeweiligen Fachbereich<br />

bearbeitet haben. Gerade Mandanten freiberuflicher Rechtsanwälte und kleinerer Kanzleien<br />

legen besonderen Wert auf diese Zusatzqualifikation. Der Studiengang „<strong>Medizinrecht</strong>“ bietet Juristen<br />

die Möglichkeit, neben dem <strong>Master</strong>abschluss jene theoretischen Kenntnisse zu erwerben, die im Sinn<br />

der Fachanwaltsordnung (FAO) für die Verleihung der Bezeichnung „Fachanwalt für <strong>Medizinrecht</strong>“<br />

Voraussetzung sind.


9<br />

Qualitätssicherung & Akkreditierung<br />

Der hohe Qualitätsstandard des Studiengangs spiegelt sich nicht nur im Curriculum oder in der Auswahl<br />

der Dozenten wider; auch die Rückmeldungen der Teilnehmer und Absolventen belegen, dass das<br />

Programm bei ihnen und ihren Arbeitgebern auf große Resonanz stößt. Um den hohen Standard langfristig<br />

zu gewährleisten, wird die strategische Ausrichtung des Programms in regelmäßigen Abständen<br />

von einem Executive Board überprüft. Dabei wird das Curriculum zeitnah an veränderte Marktlagen<br />

angepasst.<br />

Darüber hinaus werden interne Qualitätsprüfungen und regelmäßig stattfindende Absolventenbefragungen<br />

analysiert, ausgewertet und zur kontinuierlichen Weiterentwicklung des Programms herangezogen.<br />

Der Studiengang ist zudem durch die Agentur für Qualitätssicherung durch Akkreditierung von<br />

Studiengängen (AQAS e. V.) akkreditiert worden und entspricht somit den nationalen und internationalen<br />

Anforderungen.<br />

Der Studienort: Verpflegung und Übernachtung<br />

Die Vorlesungen des Studiengangs „<strong>Medizinrecht</strong>“ finden nicht – wie sonst <strong>of</strong>t üblich – in beengten<br />

Hörsälen oder Universitätsräumen statt. Alle Veranstaltungen werden im Kettelerschen H<strong>of</strong> abgehalten,<br />

einem 2007 neu errichteten Tagungs- und Bürogebäude im Herzen der Münsteraner Innenstadt.<br />

Die Vortragsräume sind mit modernster Präsentationstechnik ausgestattet und verfügen über einen<br />

freien WLAN-Zugang zum Internet.<br />

Für das leibliche Wohl der Studierenden sorgen Catering-Unternehmen, die zu den renommiertesten<br />

Adressen in Münster zählen und Ihnen ein ausgewogenes und schmackhaftes Angebot präsentieren.<br />

Zusätzlich steht den Teilnehmern ein umfangreiches Getränke-, Süßigkeiten-, Joghurt und Obstsortiment<br />

zur Verfügung.<br />

Da die meisten Teilnehmer von außerhalb anreisen, benötigen sie eine Übernachtungsmöglichkeit während<br />

der Präsenzveranstaltungen. Hier hat die Stadt Münster einiges zu bieten: von der gemütlichen<br />

westfälischen Pension bis zum anspruchsvollen Designhotel. Bei vielen Unterkünften erhält die Westfälische<br />

Wilhelms-Universität Münster Vergünstigungen und Rabatte, die auch von den Teilnehmern in<br />

Anspruch genommen werden können (Preise: ab 40 1 pro Nacht).<br />

Die <strong>JurGrad</strong> – School <strong>of</strong> Tax and Business Law<br />

Die <strong>JurGrad</strong> – School <strong>of</strong> Tax and Business Law ist Trägerin des Fortbildungsangebotes der Rechtswissenschaftlichen<br />

Fakultät der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster. Gegründet wurde sie im Sommer<br />

2002 mit dem Ziel, eine zentrale Anlaufstelle für die pr<strong>of</strong>essionelle Organisation und Durchführung von<br />

berufsbegleitenden <strong>Master</strong>studiengängen zu schaffen. Die <strong>JurGrad</strong> übernimmt dabei ausschließlich<br />

Zwecke für die Universität und besitzt daher Gemeinnützigkeitsstatus. Alleingesellschafter der <strong>JurGrad</strong><br />

gGmbH ist der ebenfalls gemeinnützige Freundeskreis Rechtswissenschaft e.V., der Förderverein der<br />

Rechtswissenschaftlichen Fakultät.<br />

Entsprechend dem Gesellschaftszweck kommen erwirtschaftete Überschüsse unmittelbar der Rechtsund<br />

der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät zugute. Dabei konnten in den vergangenen Jahren<br />

bereits zahlreiche Projekte gefördert und finanziell unterstützt werden: z. B. Ausdehnung der Öffnungszeiten<br />

der rechtswissenschaftlichen Bibliothek auf Sonn- und Feiertage; Einrichtung von Stellen<br />

für wissenschaftliche Mitarbeiter und studentische Hilfskräfte; Sachmittel zur Aufbesserung des<br />

Literaturbestandes beider Fakultäten. Die Aufgaben der <strong>JurGrad</strong> umfassen die gesamte Organisation<br />

und Durchführung der Studiengänge, die ständige Aktualisierung und Weiterentwicklung der Lehrangebote<br />

sowie die kontinuierliche Evaluation der Studieninhalte und -veranstaltungen. Darüber hinaus<br />

fungiert die <strong>JurGrad</strong> als ständiger Ansprechpartner für die Teilnehmer und Dozenten.<br />

Altersvorsorge, Mergers & Acquisitions,<br />

Private Wealth Management,<br />

Real Estate Law, Steuerwissenschaften,<br />

Versicherungsrecht sowie<br />

Wirtschaftsrecht & Unternehmensstrukturierung<br />

sind weitere <strong>Master</strong>studiengänge<br />

an der Westfälischen<br />

Wilhelms-Universität Münster.


10<br />

Die Inhalte der Module<br />

Modul 1<br />

Modul 1.1 bis 1.3<br />

1.1 Einführung in den Tätigkeitsbereich <strong>Medizinrecht</strong><br />

Mo. 03. Mai 2010<br />

14.00 – 18.15 Uhr<br />

Das einführende „Grundlagen“-Modul gibt einen Überblick über den medizinrechtlichen St<strong>of</strong>f<br />

sowie den Charakter des <strong>Medizinrecht</strong>s als interdisziplinäres Unternehmen, rechtliches Querschnittsfach<br />

und Praxisfeld.<br />

Dozenten<br />

Pr<strong>of</strong>. Dr. Karl Otto Bergmann, Dr. Eick & Partner GbR, Hamm<br />

Pr<strong>of</strong>. Dr. Thomas Gutmann, M. A., Westfälische Wilhelms-Universität Münster<br />

1.2 Europarechtliche Grundlagen des <strong>Medizinrecht</strong>s<br />

Di. 04. Mai 2010<br />

08.30 – 17.30 Uhr<br />

Das Europarecht durchdringt mittlerweile die gesamte Rechtsordnung, ja, es ist ein selbstverständlicher<br />

Bestandteil aller Rechtsgebiete und damit auch des <strong>Medizinrecht</strong>s geworden. Der Kursabschnitt<br />

wird nach einem allgemeinen Überblick über grundlegende europarechtliche Fragestellungen<br />

vor allem dem Einfluss des Europarechts auf das Gesundheitssystem nachgehen. Das<br />

Gesundheitssystem ist, ebenso wie die anderen sozialstaatlichen Systeme, erst vergleichsweise<br />

spät europarechtlich überlagert worden. Das hängt auch damit zusammen, dass die Aufgabe<br />

der Gesundheitsversorgung traditionell dem Staat zugewiesen wird und daher die wesentlichen<br />

Akteure wie etwa Krankenkassen und Kassenärztliche Vereinigungen als Körperschaften des<br />

öffentlichen Rechts weitgehend im nationalstaatlichen Rahmen operieren. Erst in den letzten<br />

zehn Jahren hat sich das Gesundheitssystem vermehrt für das Europarecht geöffnet und öffnen<br />

müssen, auch mit dem Ziel eines Gesundheitsbinnenmarktes, das aber im Einzelfall mit sozialstaatlichen<br />

Anliegen kollidieren kann. Die dahinter stehenden Rechtsfragen werden in den einzelnen<br />

Abschnitten dieses Moduls anhand von Fällen, insbesondere aus der Rechtsprechung des<br />

Europäischen Gerichtsh<strong>of</strong>s, aufgearbeitet.<br />

Dozent<br />

Pr<strong>of</strong>. Dr. Thorsten Kingreen, Universität Regensburg<br />

1.3 Medizinische Ethik / Ethische Grundlagen des <strong>Medizinrecht</strong>s<br />

Mi. 05. Mai 2010<br />

08.30 – 17.30 Uhr<br />

Die Veranstaltung führt sowohl systematisch als auch beispielhaft in die Medizinische Ethik<br />

ein. Sie dient der Vermittlung instrumentaler Kompetenzen auf dem Gebiet der Ethik und stellt<br />

Grundfragen, die in jedem Fachmodul von den Teilnehmern auf der Grundlage der hier erworbenen<br />

Kompetenzen erneut zu beantworten sein werden.<br />

Eingegangen wird insbesondere auf die Grundfreiheiten der Akteure des Gesundheitssystems sowie<br />

auf normative Grundfragen etwa des Selbstbestimmungsrechts der Patienten, ihrer Teilhaberechte<br />

am Versorgungssystem und die grundrechtlichen Schutzpflichten des Staates in ihrer Dimension als<br />

Systemvorgaben für das (deutsche) Gesundheitswesen. Exemplarische Spezialthematiken werden<br />

u. a. Sterbehilfe, Ressourcenallokation, Reproduktionsmedizin und Enhancement sein.<br />

Dozentin<br />

Pr<strong>of</strong>.´in Dr. Bettina Schöne-Seifert, Westfälische Wilhelms-Universität Münster


11<br />

Modul 1<br />

Modul 1.4 und 1.5<br />

1.4 Verfassungsrechtliche Grundlagen des <strong>Medizinrecht</strong>s<br />

Das Modul behandelt zunächst grundlegende Begriffe und Konzepte des <strong>Medizinrecht</strong>s wie etwa<br />

„Medizin“, „Gesundheit“ und „Krankheit“, „Natur“, „Standard“, „Nutzen“, „evidenzbasierte<br />

Medizin“, „Rationierung“, etc. Sodann soll das <strong>Medizinrecht</strong> als Bestandteil der Gesamtrechtsordnung<br />

sowie die strukturierende Funktion des Grundrechtskatalogs für den Gesamtbereich<br />

des Rechts des Gesundheitswesens entwickelt werden. Ein Schwerpunkt liegt auf den Dimensionen<br />

der Grundrechte; exemplarisch werden das Selbstbestimmungsrecht des Patienten, Gleichheits-,<br />

Leistungs- und Teilhaberechte sowie Unternehmens- und Wissenschaftsfreiheit behandelt<br />

werden.<br />

Do. 06. Mai 2010<br />

08.30 – 17.30 Uhr<br />

Dozent<br />

Pr<strong>of</strong>. Dr. Thomas Gutmann, M. A., Westfälische Wilhelms-Universität Münster<br />

1.5 Die Rechtsverhältnisse zwischen Arzt bzw. Krankenhaus und Patient<br />

Nach der Behandlung der einschlägigen Rechtsgrundlagen wird auf die Vertragverhältnisse zwischen<br />

Arzt bzw. Krankenhaus und Patient unter Beachtung der zivil- und öffentlichrechtlichen<br />

Vorschriften eingegangen. Das Zustandekommen, der Inhalt und die Beendigung des typischen<br />

und atypischen Arzt- bzw. Behandlungsvertrages werden ebenso beleuchtet wie die sich daraus<br />

ergebenen (Neben)pflichten und Rechte (so z. B. Dokumentationspflichten oder das Recht auf<br />

Einsichtnahme in die Krankenunterlagen). Weitere Themenbereiche sind Wahlleistungen und die<br />

Arten und der Inhalt der Krankenhaus(aufnahme)verträge für stationäre und für ambulante Behandlungen.<br />

Fr. 07. Mai 2010<br />

08.30 – 17.30 Uhr<br />

Klausur zu Modul 1<br />

Dozent<br />

Dr. Bernd Luxenburger, Rechtsanwälte HEIMES & MÜ<strong>LL</strong>ER, Saarbrücken<br />

Do. 24. Juni 2010<br />

10.00 – 13.00 Uhr


12<br />

Modul 2<br />

Modul 2.1<br />

2.1 Zivilrechtliche Haftung des Arztes und des Krankenhausträgers –<br />

Einführung<br />

Do. 24. Juni 2010<br />

14.00 – 18.15 Uhr<br />

In diesem Modul soll den Teilnehmern zunächst ein erster Überblick über die materiell- und prozessrechtlichen<br />

Strukturen der Arzthaftung vermittelt werden. Da aber kaum ein anderes Gebiet<br />

des <strong>Medizinrecht</strong>s so stark mit medizinischen Fragestellungen verwoben ist – man denke nur<br />

an die Fragen des Standards als maßgeblichem Anknüpfungspunkt der vertraglichen wie deliktischen<br />

Haftung – werden in einem zweiten Teil terminologische und inhaltliche medizinische<br />

Grundlagen dargestellt, um z. B. eine Krankenakte auf ihre Vollständigkeit hin überprüfen und für<br />

eine erste Abklärung möglicher Schadensersatzansprüche aufarbeiten zu können. Der letzte Teil<br />

wird sich mit praktischen Fragen der Mandatsbearbeitung befassen, einschließlich der Möglichkeiten<br />

einer außergerichtlichen Überprüfung des Behandlungsgeschehens durch Gutachterkommissionen<br />

bzw. Schlichtungsstellen oder den MDK. Auch der Frage der Gutachterauswahl und<br />

die diesbezüglich bestehenden Kontrollmöglichkeiten im Sachverständigenbeweis als die in aller<br />

Regel streitentscheidenden Elemente eines Arzthaftungsprozesses wird nachgegangen.<br />

Dozent<br />

Dr. med. Peter W. Gaidzik, Universität Witten/Herdecke<br />

Die Vortragsräume sind mit<br />

modernster Präsentationstechnik<br />

ausgestattet und verfügen über<br />

einen freien WLAN-Zugang zum<br />

Internet.


13<br />

Modul 2<br />

Modul 2.2 und 2.3<br />

2.2 Zivilrechtliche Haftung des Arztes und des Krankenhausträgers –<br />

Vertiefung<br />

Im ersten Abschnitt liegt der Schwerpunkt auf den speziellen rechtlichen Anforderungen an die<br />

ärztliche Aufklärungspflicht. Vertieft erörtert werden unter anderem Sonderprobleme der Risikoaufklärung<br />

(Zeitpunkt, Adressat, Umfang, Verzicht), die Dokumentation der Aufklärung und<br />

Rechtsfragen der sogenannte hypothetischen Einwilligung. Neben der Risikoaufklärung ist die<br />

sogenannte Sicherungsaufklärung und deren Abgrenzung voneinander zu besprechen. Ergänzend<br />

wird auf spezielle Anforderungen der Rechtsprechung bei der Anwendung von Neulandmethoden<br />

oder bei Medikamententherapie Bezug genommen und die Verpflichtung des Arztes zur<br />

Aufklärung in wirtschaftlicher Hinsicht beleuchtet. Der zweite Abschnitt befasst sich mit dem Themenschwerpunkt<br />

„ärztlicher Behandlungsfehler“. Behandelt werden unter anderem Rechtsfragen<br />

des medizinischen Standards und des maßgebenden Sorgfaltsmaßstabs, die Unterscheidung<br />

zwischen einfachem und grobem Behandlungsfehler sowie die Rechtsfigur der „unterlassenen<br />

Befunderhebung“. Spezielle Haftungsprobleme bei ärztlicher Arbeitsteilung und bei besonderen<br />

Behandlungslagen (wie Sterilisation, Schwangerschaftstest, Schwangerschaftsabbruch) werden<br />

ebenso erörtert wie die Anforderungen an die ärztlichen Dokumentationspflichten, Einsichtsgewährungspflichten<br />

und Verjährungsprobleme.<br />

Fr. 25. Juni 2010<br />

08.30 – 17.30 Uhr<br />

Dozenten<br />

Burkhard Pauge, Bundesgerichtsh<strong>of</strong>, Karlsruhe<br />

Dr. Carolin Wever, Dr. Eick & Partner GbR, Hamm<br />

2.3 (Zivil-)Prozessuale Besonderheiten und Fragen der Beweislast<br />

Das verfassungsrechtliche Prinzip eines fairen, der Rechtsanwendungsgleichheit Rechnung tragenden<br />

Gerichtsverfahrens verlangt für den Arzthaftungsprozess prozessuale Modifizierungen,<br />

durch die der Informations- und Argumentationsunterschied zwischen den Parteien verringert,<br />

die Verständigungsschwierigkeiten zwischen Medizinern und Juristen überbrückt und die faktische<br />

Entscheidungskompetenz des medizinischen Sachverständigen auf ein adäquates Maß<br />

zurückgeführt werden sollen. An die Substantiierungspflichten des Patienten sind nur maßvolle<br />

Anforderungen zu stellen. Das Gericht trifft eine verstärkte Pflicht zur Aufklärung des Sachverhalts.<br />

In der Regel ist die Einholung eines medizinischen Sachverständigengutachtens erforderlich.<br />

Den Beweis für den Ursachenzusammenhang zwischen einem Behandlungsfehler und dem<br />

geltend gemachten Gesundheitsschaden hat grundsätzlich der Patient nachzuweisen. Diesem<br />

kann nach der Rechtsprechung jedoch eine Umkehr der Beweislast zugute kommen, wenn der<br />

Behandlungsseite ein grober Behandlungsfehler unterlaufen ist. Darin liegt ein Ausgleich dafür,<br />

dass durch das Gewicht des groben Fehlers die Aufklärung des Behandlungsgeschehens und<br />

insbesondere des fraglichen Ursachenzusammenhangs in besonderer Weise erschwert worden ist<br />

und der hierfür beweisbelastete Patient sich deshalb unbillig in Beweisnot befindet.<br />

Sa. 26. Juni 2010<br />

08.30 – 12.30 Uhr<br />

Dozent<br />

Burkhard Pauge, Bundesgerichtsh<strong>of</strong>, Karlsruhe


14<br />

Modul 2<br />

Modul 2.4 bis 2.6<br />

2.4 Sonderfälle und -fragen der Haftung<br />

Sa. 26. Juni 2010<br />

13.15 – 17.30 Uhr<br />

Dieser Abschnitt geht Sonderfragen der Haftung nach. So werden beispielsweise die haftungsrechtliche<br />

Bedeutung von evidence-based medicine und medizinischen Richtlinien, Leitlinien und<br />

Empfehlungen dargestellt. Darüber hinaus setzen sich die Teilnehmer mit Haftungsfragen in besonderen<br />

Situationen (ambulanten Eingriffen, Haftung bei Handeln gegen den Patientenwillen,<br />

Haftung bei der Nutzung menschlicher Körpersubstanzen) auseinander. Auch die Haftung bei<br />

Delegationsfehlern oder die Haftung aus besonderem Auskunftsvertrag werden Gegenstand der<br />

Vorlesung sein. Abschließend wird auch die Haftung einzelner Personen wie z. B. die Haftung<br />

des Arztanfängers, des Psychotherapeuten und des Gynäkologen (Stichwort: wrongful birth)<br />

diskutiert.<br />

Dozent<br />

Dr. Bernd Luxenburger, Rechtsanwälte HEIMES & MÜ<strong>LL</strong>ER, Saarbrücken<br />

2.5 Berufshaftpflichtversicherung des Arztes und des Krankenhausträgers<br />

Do. 05. August 2010<br />

14.00 – 18.15 Uhr<br />

Nach einem Überblick über die Bedeutung der Arzthaftpflichtversicherung werden die rechtlichen<br />

Grundlagen behandelt, sodann das Haftungsverhältnis Arzt/Krankenhausträger/Patient und<br />

das Deckungsverhältnis Arzt/Krankenhausträger/Versicherer. Ein vertiefender Überblick über die<br />

versicherten Personen sowie die versicherten Risiken, über Schadensarten und Deckungssummen<br />

lässt das vielfältige Spektrum dieser Berufshaftpflichtversicherung erkennen. Im Mittelpunkt<br />

stehen die Versicherungsdauer sowie die vertraglichen Rechte und Pflichten von Versicherer und<br />

Versicherungsnehmer. Europarechtliche Erwägungen runden das Bild ab.<br />

Dozent<br />

Pr<strong>of</strong>. Dr. Karl Otto Bergmann, Dr. Eick & Partner GbR, Hamm<br />

2.6 Strafrechtliche Haftung: Sondernormen des <strong>Medizinrecht</strong>s und<br />

Arztstrafrecht (Verfahren und Verteidigung in Arztstrafsachen)<br />

Fr. 06. August 2010<br />

08.30 – 17.30 Uhr<br />

Sa. 07. August 2010<br />

08.30 – 17.30 Uhr<br />

Im Arztstrafrecht werden zunächst vertieft u. a. die allgemeinen im Arzt-Patient-Verhältnis bedeutsamen<br />

Straftatbestände wie die fahrlässige Körperverletzung (erneut im besonderen Hinblick<br />

auf Aufklärungsvoraussetzungen), die unterlassene Hilfeleistung (§ 323c StGB) und fahrlässige<br />

Tötung, die ärztliche Schweigepflicht aus § 203 StGB, aber auch mögliche Vermögensstraftaten<br />

des Arztes und anderer Akteure behandelt. Des Weiteren gilt diese Lehreinheit medizinstrafrechtlichen<br />

Sondernormen und besonderen Konstellationen wie der Sterbehilfe und dem Schwangerschaftsabbruch<br />

(§§ 218 ff. StGB). Eine Vertiefung zu strafverfahrensrechtlichen Aspekten und zur<br />

Verteidigung in Arztstrafsachen rundet das Modul ab.<br />

Ausgabe der<br />

Gestaltungsaufgaben<br />

Dozent<br />

Pr<strong>of</strong>. Dr. Dr. Klaus Ulsenheimer, Ulsenheimer Friederich Rechtsanwälte, München/Berlin<br />

Sa. 07. August 2010<br />

ab 17.30 Uhr


16<br />

Modul 3<br />

Modul 3.1<br />

3.1 Gesetzliche Krankenversicherung – Strukturelemente und<br />

Versichertenrecht<br />

Do. 02. September 2010<br />

14.00 – 18.15 Uhr<br />

Fr. 03. September 2010<br />

08.30 – 12.30 Uhr<br />

Zunächst werden die Grundlagen und Grundprinzipien der Gesetzlichen Krankenversicherung<br />

(GKV), deren Organisation und Institutionen behandelt. Hervorzuheben sind hier das Prinzip der<br />

Pflichtversicherung bei Wahlfreiheit hinsichtlich der Krankenkasse, die (weitgehende) Beitragsfinanzierung<br />

und das Sachleistungsprinzip. Im Rahmen der komplexen Organisation des gesetzlichen<br />

Krankenversicherungssystems werden die Rolle der Krankenkassen als Leistungsträger, die<br />

Bedeutung der Krankenhäuser, Ärzte und anderen Leistungserbringer sowie des Gesundheitsfonds<br />

als zentrale Finanzverteilungsstelle (Risikostrukturausgleich) behandelt. Bezüglich des versicherten<br />

Personenkreises werden neben dem Regelfall der Versicherung auf Grund abhängiger<br />

Beschäftigung gegen Entgelt die Versicherungsfreiheit, die freiwillige Versicherung, die beitragsfreie<br />

Familienversicherung, die Auffangversicherungspflicht sowie weitere Pflichtversicherungstatbestände<br />

thematisiert. Abgegrenzt voneinander werden Mitgliedschaft in der GKV und Versicherungsverhältnis.<br />

Die Einbeziehung von Personenkreisen in die GKV bzw. die Abgrenzung des<br />

versicherten Personenkreises ist (politisch) vor allem wegen der Wechselwirkungen mit dem privaten<br />

Krankenversicherungssystem relevant. Das Leistungssystem ist geprägt durch das versicherte<br />

Risiko, insbesondere „Krankheit“, die daran anknüpfenden, nach ihrer Art zu unterscheidenden<br />

Leistungen und deren Grenzen sowie durch die Art ihrer Erfüllung in der Regel als Naturalleistung.<br />

Rechtstechnisch basiert das System auf dem Zusammenspiel von gesetzlichem und einer<br />

Vielfalt von untergesetzlichem Recht sowie von Leistungs- und Leistungserbringungsrecht. Die<br />

Krankenkassen stellen für die jeweilige Leistungsart einen Kreis zugelassener Leistungserbringer<br />

zur Verfügung, zwischen denen der versicherte Patient in der Regel wählen kann, um seinen Naturalleistungsanspruch<br />

zu befriedigen. Eine Schlüsselstellung bei der Konkretisierung der Ansprüche<br />

nehmen dabei die ärztlichen Leistungserbringer ein. Reformtendenzen erwachsen aus dem<br />

steten ökonomischen Druck, welchen das Spannungsverhältnis zwischen den Grenzen tragbarer<br />

Beitragslasten und der Berechtigung höherer Leistungskosten erzeugt, wurzelnd in quantitativen<br />

und qualitativen Wachstumsimpulsen im Leistungssektor vor allem aufgrund des Wandels der<br />

Alters- und damit einhergehend der Morbiditätsstruktur, des medizinischen Fortschritts und des<br />

Anspruchsdenkens aller Systembeteiligten. Reformen zielen deshalb wesentlich darauf ab, durch<br />

Effizienzsteigerung den wachsenden Anforderungen im Leistungssektor ohne steigende Beitragslasten<br />

gerecht werden zu können. Hierzu dienen Anreizsysteme auf der Ebene der Versicherten,<br />

der Leistungserbringer und der Krankenkassen.<br />

Dozenten<br />

Dr. Ernst Hauck, Bundessozialgericht, Kassel<br />

Pr<strong>of</strong>.´in Dr. Katharina von Koppenfels-Spies, Albert-Ludwigs-Universität Freiburg


17<br />

Modul 3<br />

Modul 3.2<br />

3.2 Rechtliche Handlungsformen der Gesetzlichen<br />

Krankenversicherung (GKV)<br />

Die Krankenkassen können, soweit das Gesetz dies zulässt und höherrangiges Recht Gestaltungsräume<br />

lässt, das Leistungsrecht durch Satzung ausgestalten. Das Leistungsrecht kann auch<br />

durch das untergesetzliche Recht der Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses ausgestaltet<br />

werden, die Regelungen sowohl für das Leistungs- als auch das Leistungserbringungsrecht<br />

treffen dürfen. Einen Teil der Leistungen, etwa das Krankengeld, bewilligen die Krankenkassen<br />

durch Verwaltungsakt und erfüllen die Ansprüche der Versicherten nach Maßgabe des bürgerlichen<br />

Rechts. Teilweise erhalten die Versicherten die Leistungen ohne Verwaltungsentscheidung<br />

in Natur. So liegt es etwa bei vertragsärztlichen Leistungen, wenn sich Versicherte als solche bei<br />

einem von ihnen ausgewählten (zugelassenen) Vertragsarzt ausweisen und der Arzt sie daraufhin<br />

behandelt. Ob und inwieweit zusätzlich zum Realakt noch Vertragsbeziehungen zwischen GKV-<br />

Patient und Leistungserbringer treten, ist umstritten. Die rechtlichen Handlungsformen der GKV<br />

im Leistungserbringungsrecht erwachsen aus dem öffentlichen Recht. Sie betreffen insbesondere<br />

den Zulassungsstatus der Leistungserbringer, ihre Rechte und Pflichten bei der Leistungserbringung<br />

sowie Sanktionen bei Pflichtverstößen. Rechtliche Handlungsformen auf der Zulassungsebene<br />

sind regelmäßig Verwaltungsakt oder Vertrag. Die Modalitäten der Leistungserbringung<br />

sind vielfach in Normenverträgen geregelt, denen die einzelnen Leistungserbringer durch unterschiedliche<br />

Regelungsmechanismen unterworfen sind. Das Leistungserbringungsrecht kann<br />

sowohl in der Zulassung als auch in Bereichen, die Leistungsmodalitäten betreffen, durch das untergesetzliche<br />

Recht der Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses ausgestaltet werden.<br />

Besonderheiten bei Modellvorhaben bestehen weniger im Hinblick auf die Handlungsformen der<br />

GKV. Vielmehr öffnen Modellvorhaben Gestaltungsräume, um jenseits der ansonsten bestehenden<br />

engeren gesetzlichen Grenzen im Interesse der Verbesserung der Qualität und Wirtschaftlichkeit<br />

die Versorgung weiter zu entwickeln. Handlungsinstrumentarien sind hierbei insbesondere<br />

die Satzung der Krankenkasse und Verträge. Eine Besonderheit des Rechts der GKV bildet das<br />

untergesetzliche Recht, das Gremien der gemeinsamen Selbstverwaltung unter Mitwirkung von<br />

Krankenkassen- und Leistungserbringerseite auf Bundes- und Landesebene setzen. Beispielhaft<br />

zählen zu diesen Rechtsquellen eigener Art die Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses<br />

(GBA). Sie entfalten nicht nur gegenüber den Leistungserbringern, sondern auch gegenüber den<br />

Versicherten Wirkung. Der GBA wird gebildet von den Kassenärztlichen Bundesvereinigungen,<br />

der Deutschen Krankenhausgesellschaft und dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen Spitzenverbandsebene.<br />

Damit repräsentieren seine Träger die Versicherten, die Beitragszahler, ärztliche<br />

Leistungserbringer und Krankenhäuser. Die Regelungsbefugnis des GBA erstreckt sich sowohl<br />

auf das Leistungs- als auch auf das Leistungserbringungsrecht. Die Gerichte sind der bisherigen<br />

verfassungsrechtlichen Kritik der Literatur an der Drittwirkung der Richtlinien nicht gefolgt.<br />

Fr. 03. September 2010<br />

13.15 – 17.30 Uhr<br />

Dozent<br />

Dr. Ernst Hauck, Bundessozialgericht, Kassel


18<br />

Modul 3<br />

Modul 3.3 und 3.4<br />

3.3 Vertragsarzt- und Vertragszahnarztrecht einschließlich Medizinischer<br />

Versorgungszentren<br />

Sa. 04. September 2010<br />

08.30 – 17.30 Uhr<br />

Do. 23. September 2010<br />

14.00 – 18.15 Uhr<br />

Die rechtliche Ausgestaltung der Verhältnisse zwischen Krankenkassen, Kassenärztlichen Vereinigungen<br />

und den seit dem Gesundheitsstrukturgesetz (GSG) von 1992 als „Vertragsärzte“<br />

benannten Kassenärzten hat zunehmend an Bedeutung gewonnen. In diesem Modul geht es<br />

darum, das aus Gesetzen, Rechtsverordnungen, Richtlinien, Kollektivverträgen und Satzungen<br />

bestehende Vertragsarztrecht umreißende Geflecht inhaltlich auszufüllen und zu erläutern sowie<br />

die wesentlichen Bereiche unter Einbeziehung, insbesondere auch der mit dem letzten wesentlichen<br />

Reformgesetz, dem Vertragsarztrechtsänderungsgesetz (VÄndG) von 2007, von normierten<br />

Rechtsänderungen darzustellen. Hierzu zählen im Wesentlichen die Organisationsstrukturen<br />

der Kassenärztlichen Vereinigungen, das Instrumentarium zur Sicherstellung der vertragsärztlichen<br />

Versorgung, das Kollektivvertragsrecht, die Bundesausschüsse, das Schiedswesen, das Abrechnungs-<br />

und Vergütungsrecht, die Qualitätssicherung vertragsärztlicher Leistungen, die Besonderheiten<br />

der vertragszahnärztlichen Versorgung und das Disziplinarwesen. Daneben wird<br />

den Medizinischen Versorgungszentren, die durch das GKV-Modernisierungsgesetz (GMG) von<br />

2004 als neue Versorgungsform eingeführt worden sind, Rechnung getragen. Schließlich wird<br />

das Verhältnis des Vertragsarztrechts zu den übrigen Bestimmungen des im Vierten Kapitel des<br />

SGB V niedergelegten Leistungserbringungsrechts dargestellt. Im Anschluss hieran wird mit zwei<br />

Einschränkungen das Vertragsarztrecht (Grundsätze und Strukturen; Teilnahme und Zulassung;<br />

Leistungen; Verfahrensrecht) gelehrt werden.<br />

Dozent<br />

Dr. Peter Wigge, Rechtsanwälte Wigge, Münster<br />

3.4 Private Krankenversicherung<br />

Fr. 24. September 2010<br />

08.30 – 17.30 Uhr<br />

Die Vorlesung gibt einen umfassenden Überblick zu den rechtlichen Grundlagen der Privaten<br />

Krankenversicherung (PKV) nach dem VVG 2008 in der ab dem 01.01.2009 geltenden Fassung<br />

sowie den aktuellen MB/KK und MB/KT. Behandelt werden die Abgrenzung zur gesetzlichen<br />

Krankenversicherung, die Wechselmöglichkeiten zur PKV und von einem PKV-Unternehmen zu<br />

einem anderen, das Schicksal der Alterungsrückstellungen bei einem Versichererwechsel u. a. Der<br />

Schwerpunkt liegt in der Erläuterung des aktuellen Gesetzesrechts sowie dessen Umsetzung und<br />

Ergänzung in den Musterbedingungen des Verbandes der Privaten Krankenversicherung für die<br />

Krankheitskosten-, die Krankenhaustagegeld- und die Krankentagegeldversicherung. Angestrebt<br />

wird ein umfassender Überblick über alle für die tägliche Praxis relevanten Themen des Leistungsund<br />

Vertragsrechts einschließlich der Anpassung von AVB-Klauseln und der Prämie unter Berücksichtigung<br />

der aktuellen Rechtsprechung.<br />

Dozent<br />

Dr. Knut Höra, Johannsen Rechtsanwälte, Frankfurt am Main


19<br />

Modul 3<br />

Modul 3.5 und 3.6<br />

3.5 Gesetzliche Unfallversicherung<br />

Dargestellt werden die Grundzüge des Rechts der gesetzlichen Unfallversicherung. Es werden<br />

die Strukturmerkmale und Besonderheiten der gesetzlichen Unfallversicherung sowohl im Vergleich<br />

zu den übrigen Zweigen der Sozialversicherung als auch zur privaten Unfallversicherung<br />

angesprochen. In einem Gesamtüberblick werden folgende Themenbereiche behandelt: Aufgaben<br />

und Grundprinzipien, versicherte Personen, Zuständigkeit/Organisation, Arbeitsunfälle, Wegeunfälle,<br />

Berufskrankheiten, Prävention, Heilbehandlung und Rehabilitation, Beziehungen zu<br />

Leistungserbringern, Kompensation durch Renten, Ablösung der Unternehmerhaftung, Meldepflichten<br />

sowie Datenschutz. Schwerpunkte mit der Besprechung von Beispielsfällen sollen in den<br />

medizinrechtlich besonders relevanten Bereichen (Vertragsbeziehungen mit Leistungserbringern,<br />

Durchgangsarztverfahren, Verletzungsartenverfahren, Begutachtung bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten)<br />

gesetzt werden.<br />

Sa. 25. September 2010<br />

08.30 – 12.30 Uhr<br />

Dozent<br />

Dr. Andreas Kranig, Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V., Berlin<br />

3.6 Besonderheiten des Verfahrens- und Prozessrechts im Sozialrecht<br />

Eine sechste Veranstaltung im Rahmen des dritten Moduls gilt den allgemeinen Besonderheiten<br />

des sozialrechtlichen und sozialgerichtlichen Verfahrens. So spielen im Sozialrecht öffentlichrechtliche<br />

Verträge eine größere Rolle als sonst im Verwaltungsrecht und aus der besonderen<br />

sozialen Zweckbestimmung von Leistungen sind auch die Regelungen über Rücknahme bzw.<br />

Widerruf von Verwaltungsakten etwas anders gestaltet. Aus vergleichbaren Gründen sind Sozialgerichte<br />

anders organsiert und strukturiert, worauf ebenso eingegangen wird. Daneben wird<br />

die Frage der medizinischen Gutachten im Verwaltungsverfahren und insbesondere der Sozialgerichtsprozess<br />

eine erhebliche Rolle spielen, da sie für die im <strong>Medizinrecht</strong> Tätigen eine erhebliche<br />

praktische Bedeutung hat.<br />

Sa. 25. September 2010<br />

13.15 – 17.30 Uhr<br />

Klausur zu Modul 3<br />

Dozent<br />

Pr<strong>of</strong>. Dr. Heinz-Dietrich Steinmeyer, Westfälische Wilhelms-Universität Münster<br />

Do. 14. Oktober 2010<br />

10.00 – 13.00 Uhr<br />

Kleine Kaffeepausen zwischen den<br />

Vorlesungen erleichtern das Lernen.


20<br />

Modul 4<br />

Modul 4.1 und 4.2<br />

4.1 Krankenhausrecht (mit Krankenhausfinanzierungsrecht)<br />

Do. 14. Oktober 2010<br />

14.00 – 17.30 Uhr<br />

Fr. 15. Oktober 2010<br />

08.30 – 17.30 Uhr<br />

Sa. 16. Oktober 2010<br />

08.30 – 14.00 Uhr<br />

Das Krankenhausrecht erfasst eine Vielzahl von Rechtsgebieten, die sich um den Leistungserbringer<br />

„Krankenhaus“ ranken. Die 20 Unterrichtsstunden dieses Moduls befassen sich im ersten Teil mit<br />

dem Krankenhausfinanzierungsrecht, wie es sich aus dem Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG)<br />

und den Entgeltgesetzen (KHEntgG, BPflV) ergibt. Eingeschlossen darin sind das Recht der Krankenhausplanung<br />

und die krankenhausfinanzierungsrechtlichen Spezifika des Rechtsschutzes, des<br />

Verfahrens- und des Prozessrechts. Hinzu kommt eine Darstellung der Rechtsverhältnisse zwischen<br />

den Krankenhäusern und den gesetzlichen Krankenkassen sowohl auf der Leistungs- (§§ 27, 39,<br />

40 SGB V) als auch auf der Leistungserbringerebene (§§ 107 ff. SGB V). Im zweiten Teil widmet<br />

sich das Modul Besonderheiten des Krankenhausrechts, die sich maßgeblich in den letzten Jahren<br />

fortentwickelt haben. Dazu zählen das Recht der Hochschulkliniken, das Recht der leitenden Krankenhausärzte<br />

(insbesondere Chefarztvertragsrecht und Liquidationsrecht), die ambulante Versorgung<br />

durch das Krankenhaus, das Recht der Ermächtigung von Krankenhausärzten und ärztlich<br />

geleiteten Einrichtungen sowie die integrierte Versorgung. Den Abschluss bildet die Vernetzung<br />

(Kooperation) von niedergelassenem Arzt und Krankenhaus (Belegarzttätigkeit, Konsiliararzt und<br />

sonstige Kooperationen einschließlich Medizinisches Versorgungszentrum – MVZ).<br />

Dozenten<br />

Dr. Thomas Bohle, Dierks + Bohle Rechtsanwälte, Berlin<br />

Pr<strong>of</strong>. Dr. Michael Quaas, M.C.L., Anwaltskanzlei Quaas & Partner, Stuttgart<br />

4.2 Heimrecht<br />

Do. 11. November 2010<br />

14.00 – 18.15 Uhr<br />

Aufgrund des uns bevorstehenden fundamentalen demographischen Wandels gewinnt das<br />

Heimrecht mehr und mehr an Bedeutung. Künftig ist mit einem dramatischen Anstieg der Anzahl<br />

der pflegebedürftigen Personen zu rechnen, während gleichzeitig immer weniger Erwerbsfähige<br />

zur Verfügung stehen werden, die diese Menschen versorgen könnten. So wird für viele am Ende<br />

ihres Lebens die einzige Alternative in einem Heimaufenthalt bestehen. Im Zuge der Föderalismusreform<br />

ging die Gesetzgebungskompetenz für dieses zukunftsträchtige Rechtsgebiet auf die<br />

Bundesländer über. Das Modul gibt einen Überblick über diesen stark an Bedeutung gewinnenden<br />

Rechtsbereich mit all seinen Verknüpfungen in das Sozial-, Zivil-, aber auch Wettbewerbsrecht.<br />

So hat etwa der Freistaat Bayern mit dem zum 01.08.2008 in Kraft getretenen Pflege- und<br />

Wohnqualitätsgesetz einen neuen und modernen Regelungsansatz im Heimrecht gewählt, der<br />

verstärkt auf private Kontrolle setzt. Zu diesem Zweck gibt das PfleWoqG Verbraucherverbänden<br />

und Mitbewerbern erstmals selbständige Rechte zur Durchsetzung der Interessen der Bewohnerinnen<br />

und Bewohnern von Heimen sowie zur Verfolgung von Rechtsverstößen. Erreicht wird dies<br />

durch die Ausgestaltung der Informationspflichten im PfleWoqG als Marktverhaltensregeln im<br />

Sinne des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) und als Schutzgesetze im Sinne<br />

von § 823 Abs. 2 BGB. Hierdurch reichen die Rechte der Verbraucherverbände und Mitbewerber<br />

von Unterlassungs-, Beseitigungs- und Schadensersatzansprüchen bis hin zu einstweiligen<br />

Anordnungen. Auch auf diese neuen Rechtsentwicklungen, die zunehmend auch in anderen<br />

Bundesländern Schule macht, geht das Modul ein.<br />

Dozent<br />

Dr. Julian Burmeister, Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, München


21<br />

Modul 4<br />

Modul 4.3 und 4.4<br />

4.3 Das Recht der Pflege<br />

Im Rahmen des Pflegerechts werden neben den gesetzlichen Grundlagen im SGB XI und SGB V<br />

auch die allgemeinen Grundsätze behandelt. Ebenso werden die Darstellung der Organisation,<br />

des leistungsberechtigten und versicherungspflichtigen Personenkreises sowie die Beiträge und<br />

Leistungen Gegenstand dieses Abschnittes sein. Das Modul endet mit einem Ausblick auf die<br />

Weiterentwicklung der Pflegeversicherung und das Recht der Finanzierung sozialer und medizinischer<br />

Einrichtungen und Dienste.<br />

Fr. 12. November 2010<br />

08.30 – 17.30 Uhr<br />

Dozent<br />

Dr. Matthias von Schwanenflügel, <strong>LL</strong>.M., Bundesministerium für Gesundheit, Berlin<br />

4.4 Das Recht der Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen<br />

In diesem Modul wird das Recht der Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen anhand<br />

seiner Ziele und Begriffe (§ 10 SGB I; §§ 1-4 SGB IX), seiner Verfahrensregelungen (§§ 8-15<br />

SGB IX), des Leistungserbringungsrechts (§§ 17-21 SGB IX) sowie der Grundzüge des Leistungsrechts,<br />

insbesondere der medizinischen Rehabilitation (§ 26 SGB IX) vorgestellt. Dabei werden das<br />

Wunsch- und Wahlrecht (§ 9 SGB IX), die Zuständigkeitsklärung (§ 14 SGB IX), das Persönliche<br />

Budget (§ 17 SGB IX) und die Leistungserbringungsverträge (§ 21 SGB IX) angesprochen. Behandelt<br />

werden die Schnittstellen zu den Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft<br />

(§ 55 SGB IX) und zu Pflegeleistungen sowie zum Schwerbehindertenrecht (Teil 2 des SGB IX). Das<br />

Recht der Rehabilitation und Teilhabe wird mit dem spezifischen Recht der Leistungsträger der<br />

medizinischen Rehabilitation (SGB V, VI, VII, VI-II, XII) beleuchtet.<br />

Sa. 13. November 2010<br />

08.30 – 14.45 Uhr<br />

Dozent<br />

Pr<strong>of</strong>. Dr. Felix Welti, Hochschule Neubrandenburg


22<br />

Modul 4<br />

Modul 4.5 und 4.6<br />

4.5 Recht und Alter<br />

Sa. 13. November 2010<br />

15.00 – 17.30 Uhr<br />

Die Zahl älterer Menschen wächst in Deutschland und überall in Europa. Der demographische<br />

Wandel wirkt sich auf viele Lebensbereiche aus. Dies gilt auch für das Recht. In Deutschland gibt<br />

es kein besonderes „Altenrecht“. Aber für die rechtlichen Belange der älteren Menschen ist es<br />

wichtig, die sie betreffenden Rechtsfragen zusammenzuführen, sie systematisch zu bearbeiten<br />

und sie damit praktisch handhabbarer zu machen. Das gilt gerade für die Bereiche, in denen<br />

ältere Menschen als Marktteilnehmer, als Empfänger von Sozialleistungen, als Bewohner von<br />

Einrichtungen oder Kunden von gesundheitlichen oder pflegerischen Diensten besonders auf eine<br />

wirkungsvolle Wahrnehmung ihrer Rechte angewiesen sind. In diesem Kursabschnitt werden vor<br />

allem die europa- und verfassungsrechtlichen Fragen sowie die Diskriminierungsverbote im Allgemeinen<br />

Gleichstellungsgesetz behandelt. Weiter wird der Berechtigung von Altersgrenzen im<br />

Recht nachgegangen.<br />

Dozent<br />

Pr<strong>of</strong>. Dr. Gerhard Igl, Christian-Albrechts-Universität zu Kiel<br />

4.6 Grundzüge des Apothekenrechts<br />

Do. 16. Dezember 2010<br />

14.00 – 18.15 Uhr<br />

Fr. 17. Dezember 2010<br />

08.30 – 12.30 Uhr<br />

Im Rahmen der Vorlesung wird zunächst ein Überblick zu den apothekenrechtlich einschlägigen<br />

europäischen und deutschen Rechtsnormen gegeben. Teil 1 stellt die Zulassung zum Beruf des<br />

Apothekers sowie einführend die Voraussetzungen für den Betrieb einer Apotheke näher vor.<br />

Hierbei erfolgt auch eine Einführung in die Grundlagen des apothekerlichen Berufs- und Kammerrechts.<br />

Teil 2 widmet sich dem Apothekensortiment und den hierfür einschlägigen Vertriebsregeln<br />

(v. a. zur Kennzeichnung, zur Preisgestaltung sowie zum Versandhandel). Teil 3 gibt ausgehend<br />

von den aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen einen Ausblick auf die Entwicklung<br />

des deutschen bzw. europäischen Apothekenmarktes, für den Zusammenschlüsse und Kooperationen<br />

unter Apotheken, aber auch mit anderen Leistungserbringern im Gesundheitswesen<br />

(z. B. Krankenhäusern), von Bedeutung sind. In Teil 4 wird das Werberecht der Apotheken vor<br />

dem Hintergrund neuer Trends in der heilmittelwerbe- und lauterkeitsrechtlichen Rechtsprechung<br />

beleuchtet. Teil 5 fokussiert die Pflichten und die Haftung des Apothekers.<br />

Dozentin<br />

Dr. Ute Walter, Ulsenheimer Friederich Rechtsanwälte, München/Berlin<br />

Auch für das leibliche Wohl der<br />

Teilnehmer wird gesorgt.


23<br />

Modul 4/5<br />

Modul 4.7 bis 5.2<br />

4.7 Vertiefung: Neue Versorgungsformen<br />

Das Modul baut auf die bereits erarbeiteten Grundsätze des ordnungspolitischen Rahmens auf:<br />

Kollektivverträge, Sektorentrennung und doppelte Facharztscheine sind seit einigen Jahren im<br />

Fokus der Kritik. Sie führen zu Doppelbehandlungen und damit vermeidbaren Kosten. Die beschriebenen<br />

Kritikpunkte und die Antwort des Gesetzgebers zur Lösung der Probleme erfahren<br />

eine einführende Darstellung und Diskussion. Mit konkreten Beispielen aus der Praxis werden die<br />

besondere Stellung von Integrierter Versorgung, MVZ und die neuen Strukturen der ambulanten<br />

Versorgung (besondere ambulante Versorgung, Hausarztverträge, strukturierte Behandlungsprogramme)<br />

im System der Gesetzlichen Krankenversicherung erarbeitet.<br />

Fr. 17. Dezember 2010<br />

13.15 – 17.30 Uhr<br />

Sa. 18. Dezember 2010<br />

08.30 – 17.30 Uhr<br />

Dozenten<br />

Dr. Roland Flasbarth, Sozietät Schmidt, von der Osten & Huber, Essen<br />

Franz Knieps, Bundesministerium für Gesundheit, Berlin<br />

Pr<strong>of</strong>. Dr. Heinrich Maria Schulte, Endokrinologikum Hamburg<br />

Klausur zu Modul 4<br />

Do. 27. Januar 2011<br />

10.00 – 13.00 Uhr<br />

5.1 Arzneimittelrecht<br />

Anhand des Arzneimittelgesetzes (AMG) werden die Teilnehmer mit den wichtigsten Begriffen<br />

im Arzneimittelrecht konfrontiert. Der Arzneimittelbegriff in Abgrenzung zu Medizinprodukten,<br />

Lebensmitteln und Kosmetika wird ebenso behandelt wie die Begriffe des Generikums, pharmazeutischen<br />

Unternehmers, der Arzneimittelkennzeichnung, der Packungsbeilage und der Fachinformation.<br />

Es wird auf die Zulassung, Anerkennung und Registrierung eingegangen und in diesem<br />

Zusammenhang wird das nationale Zahlungssystem mit dem Europäischen verglichen. Auch die<br />

Anforderungen an Arzneimittelabgabe, -verkehr und -überwachung werden Gegenstand dieses<br />

Abschnitts sein. Im Rahmen des Arzneimittelpreisrechts werden unter anderem die GKV und vergaberechtliche<br />

Rahmenbedingungen behandelt. Ein weiterer Themenkomplex widmet sich dem Arznei-<br />

bzw. Heilmittelwerbungsrecht. Modul 5.1 schließt mit Ausführungen zur Arzneimittelhaftung,<br />

hier insbesondere mit der Haftung des pharmazeutischen Unternehmers nach § 84 AMG, ab.<br />

Do. 27. Januar 2011<br />

14.00 – 18.15 Uhr<br />

Fr. 28. Januar 2011<br />

08.30 – 17.30 Uhr<br />

Dozenten<br />

Dr. Isabelle Bérézwosky, Anwaltskanzlei Sträter, Bonn<br />

Dr. Wolfgang Rehmann, Taylor Wessing, München<br />

Pr<strong>of</strong>. Burkhard Sträter, Anwaltskanzlei Sträter, Bonn<br />

5.2 Medizinprodukterecht<br />

Im Rahmen des Moduls zum Medizinprodukterecht werden Rechtsquellen und Anforderungen<br />

besprochen. Es folgen Ausführungen zur Gefahrenprävention, Klassifizierung und Bewertung.<br />

Schließlich werden die Haftung und der „Kodex Medizinprodukte“ behandelt. Der Abschnitt<br />

enthält ebenso eine Darstellung der Grundzüge des Heil- und Hilfsmittelrechts und des Blutprodukte-<br />

und Transfusionsrechts.<br />

Sa. 29. Januar 2011<br />

08.30 – 14.45 Uhr<br />

Dozent<br />

Dr. Wolfgang Rehmann, Taylor Wessing, München


24<br />

Modul 5<br />

Modul 5.3 und 5.4<br />

5.3 Das Recht der biomedizinischen Forschung am Menschen<br />

Sa. 29. Januar 2011<br />

15.00 – 17.30 Uhr<br />

Das Modul behandelt ethische, rechtliche, rechtsvergleichende und historische Grundlagen der<br />

medizinischen Forschung am Menschen, die Regelungen im Arzneimittelgesetz sowie im europäischen<br />

Arzneimittelrecht und insbesondere das Verfahren vor den Ethikkommissionen bei klinischen<br />

Prüfungen.<br />

Dozent<br />

Pr<strong>of</strong>. Dr. Thomas Gutmann, M. A., Westfälische Wilhelms-Universität Münster<br />

5.4 Leistungssteuerung, Qualitätssicherung und Rationierung<br />

in der Gesetzlichen Krankenversicherung<br />

Fr. 18. Februar 2011<br />

14.00 – 18.15 Uhr<br />

Sa. 19. Februar 2011<br />

08.30 – 12.30 Uhr<br />

Nach der Rahmenrechts- bzw. Rechtskonkretisierungskonzeption des Bundessozialgerichts wird<br />

das Leistungsrecht der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) durch das Leistungserbringungsrecht<br />

(§§ 69 ff. SGB V) gesteuert. Da insbesondere der Inhalt der praktisch vorrangig bedeutsamen<br />

Leistungen zur Krankenbehandlung (§ 27 SGB V) durch die gesetzlichen Anspruchsnormen nur<br />

rahmenartig festgelegt ist, bedarf es danach der Feinprogrammierung aus Perspektive der Leistungserbringer.<br />

Deren Steuerung wird gleichsam zum Transmissionsriemen dafür, dass die den Versicherten<br />

zugute kommenden Leistungen das „Maß des Notwendigen nicht überschreiten“ (§ 12<br />

Abs. 1 S. 1 SGB V), also wirtschaftlich sind. Wirtschaftlich kann eine Leistung allerdings nur sein,<br />

wenn sie der „fachlich gebotenen Qualität“ (§ 70 Abs. 1 S. 2 SGB V) entspricht. Angesichts der<br />

begrenzten Mittel, die für die Finanzierung der GKV zur Verfügung stehen, stellt sich zwangsläufig<br />

die Frage, ob bzw. inwieweit Behandlungsoptionen begrenzt oder ausgeschlossen werden dürfen.<br />

Hierbei geht es um die schwierige Grenzziehung zwischen dem Ausschluss unnützer Optionen und<br />

der Vorenthaltung nützlicher Optionen (Problematik der sog. Rationierung). Der Inhalt der (ggf.<br />

vorenthaltenen) Leistungen ist hierbei eng mit deren Qualität und den Techniken, diese zu sichern,<br />

verbunden. Das Modul widmet sich der Darstellung und Analyse der einzelnen verwaltungsrechtlichen<br />

Steuerungsinstrumente, die den Zugang zu den Leistungen sowie deren Inhalt, Umfang und<br />

Qualitätssicherung (vgl. § 135a ff. SGB V) bestimmen. Hierbei ist insbesondere die leistungssteuernde<br />

Rolle des Gemeinsamen Bundesausschusses und der von ihm erlassenen Richtlinien (vgl. §§ 91,<br />

92 SGB V) näher zu betrachten. Neben dem vertragsärztlichen System, dem Krankenhaussektor<br />

und der Arzneimittelversorgung werden auch die anderen in der GKV vertretenen Segmente der<br />

Leistungserbringung (z. B. Physio-, Sprachheil-, Soziotherapie) genauer unter die Lupe genommen.<br />

Thematisch fundiert wird das Modul durch eine verfassungsrechtliche Kritik des im SGB V konkretisierten<br />

Gesamtsystems der Leistungssteuerung, wie sie insbesondere durch den sog. Nikolausbeschluss<br />

des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 06.12.2005 (BVerfGE 115, 25) und dessen<br />

uneinheitliche Rezeption in der Rechtsprechung der Sozialgerichte angestoßen wurde. Nicht zuletzt<br />

die Rationierungsdebatte ist im Lichte dieser aktuellen Rechtsprechungstendenzen neu zu bewerten.<br />

Dozenten<br />

Dr. Rainer Hess, Gemeinsamer Bundesausschuss der Ärzte, Zahnärzte, Krankenhäuser und<br />

Krankenkassen<br />

Pr<strong>of</strong>. Dr. Stephan Rixen, Universität Kassel


25<br />

Modul 5/6<br />

Modul 5.5 und 6.1<br />

5.5 Grundlagen der Gesundheitsökonomie<br />

Nach einer kurzen Einführung in die Gesundheitsökonomie folgt die Darstellung der Finanzierung,<br />

der Steuerung und der Vergütung des Gesundheitswesens. Der Abschnitt schließt mit<br />

den Themenbereichen „gesundheitsökonomische Evaluation“ und „Health Technology Assessment“<br />

ab.<br />

Sa. 19. Februar 2011<br />

13.15 – 17.30 Uhr<br />

Dozent<br />

Pr<strong>of</strong>. Dr. Jürgen Wasem, Universität Duisburg-Essen<br />

Klausur zu Modul 5<br />

Do. 24. März 2011<br />

10.00 – 13.00 Uhr<br />

6.1 Gesellschafts- und Kooperationsrecht der Ärzte<br />

Mengen- und Umsatzbegrenzungen des Honorarverteilungsmaßstabes im Vertragsarztwesen<br />

führen häufig schon aus betriebswirtschaftlichen Erwägungen zur Gründung von Gemeinschaftspraxen.<br />

Dies gilt besonders, wenn die ärztliche Tätigkeit mit erheblichen Investitionen verbunden<br />

ist. Vor diesem Hintergrund hat die gesellschaftsrechtliche Gestaltung ärztlicher Kooperationsformen<br />

von jeher große Bedeutung. Erörtert werden die Möglichkeiten ärztlicher Kooperation, die<br />

Rechtsformen der Gemeinschaftspraxis (insb. Gesellschaft bürgerlichen Rechts, Partnerschaftsgesellschaft,<br />

Kapitalgesellschaften und europäische Gesellschaftsformen) sowie die Vertragsgestaltung<br />

im Einzelnen (Vertragszweck, Beiträge, Vermögensbeteiligung, Gewinn- und Verlustbeteiligung,<br />

Mitwirkungsrechte, Regelungen für den Krankheitsfall, Beendigung der Kooperation,<br />

Schiedsvereinbarungen). Des Weiteren sind die rechtlichen Vorgaben für Gesellschafts- und<br />

Kooperationsformen, in denen sich Ärzte untereinander und mit anderen Leistungserbringern<br />

im Gesundheitswesen organisieren, Gegenstand dieses Modulabschnitts. Neben den gesellschaftsrechtlichen<br />

Gestaltungsmöglichkeiten sind die Vorgaben des ärztlichen Berufsrechts, des<br />

Vertragsarztrechts und die Vorschriften anderer Leistungsbereiche (z. B. des Krankenhausrechts)<br />

zu beachten. Besondere Berücksichtigung finden neue Organisationsformen wie Medizinische<br />

Versorgungszentren, für die aufgrund ihrer rechtlichen Sonderstellung besondere Vorgaben gelten.<br />

Weiterhin werden die Möglichkeiten interdisziplinärer und sektorenübergreifender Kooperationen,<br />

insbesondere zwischen Ärzten und Krankenhäusern, einschließlich ihrer rechtlichen und<br />

steuerlichen Konsequenzen dargestellt. Ein besonderer Augenmerk soll auf die steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten<br />

gelegt werden.<br />

Do. 24. März 2011<br />

14.00 – 18.15 Uhr<br />

Fr. 25. März 2011<br />

08.30 – 17.30 Uhr<br />

Dozenten<br />

Michael Boos, Bewertungs- und Prüfungsgesellschaft BPG mbH, Münster<br />

Pr<strong>of</strong>. Dr. Ingo Saenger, Westfälische Wilhelms-Universität Münster<br />

Dr. Peter Wigge, Rechtsanwälte Wigge, Münster


26<br />

Modul 6<br />

Modul 6.2 und 6.3<br />

6.2 Sonstiges Vertragsrecht sowie Wettbewerbs- und Kartellrecht<br />

der Ärzte<br />

Sa. 26. März 2011<br />

08.30 – 14.45 Uhr<br />

Vertragliche Gestaltungen spielen in der Praxis eine erhebliche Rolle und nicht selten werden viele<br />

Streitfälle erst durch unzureichende Vertragsregelungen ermöglicht. In diesem Abschnitt werden<br />

den Kursteilnehmern wesentliche Grundzüge des ärztlichen (Zivil-)Vertragsrechts näher gebracht<br />

und ein Überblick über wichtige vertragliche Gestaltungsvarianten gewährt. Neben den in der<br />

Rechtspraxis wichtigen Aspekten der Veräußerung und dem Erwerb einer Praxis gehören hierzu<br />

etwa auch Fragestellungen in Zusammenhang mit Kauf-, Miet- und Leasingverträgen. Zudem soll<br />

im Rahmen dieses Abschnittes auch der Frage nachgegangen werden, wie eine Kooperation mit<br />

Nichtärzten ausgestaltet werden kann und welche Besonderheiten hierbei zu berücksichtigen sind.<br />

Daneben werden aber insbesondere auch wettbewerbs- und kartellrechtliche Fragestellungen der<br />

Ärzte von Relevanz sein. Gerade die Tatsache, dass dem Wettbewerb im Rahmen der künftigen<br />

medizinischen Versorgung eine zunehmend wichtigere Rolle beizumessen sein wird, führt dazu,<br />

dass wettbewerbsrechtliche Aspekte in der täglichen Arbeit einen höheren Stellenwert bekommen<br />

werden, als dies bislang der Fall ist. Ins<strong>of</strong>ern soll zugleich auch ein Ausblick auf künftige Strukturen<br />

gewährt und auf die besondere Rolle der Vertragsgestaltung eingegangen werden.<br />

Dozent<br />

Dr. Christian Rybak, Ehlers, Ehlers & Partner Rechtsanwaltssocietät, München<br />

6.3 Kartellrechtliche Fusionskontrolle im Krankenhausmarkt<br />

Sa. 26. März 2011<br />

15.00 – 17.30 Uhr<br />

Die Zahl der Zusammenschlüsse von Krankenhäusern steigt vor dem Hintergrund der ordnungspolitischen<br />

Rahmenbedingungen stetig. Dabei spielt die kartellrechtliche Fusionskontrolle durch<br />

das Bundeskartellamt eine immer größere Rolle. Gegenstand der Veranstaltung sind formelle<br />

und materielle Voraussetzungen der Fusionskontrolle wie beispielsweise die Berechnung der Umsatzschwellenwerte,<br />

die Abgrenzung des sachlichen und räumlichen Krankenhausmarktes sowie<br />

die Bewertung marktbeherrschender Stellungen von Krankenhausträgern. Daneben erhalten die<br />

Teilnehmer einen praxisnahen Einblick in die konkrete Prüfungsweise des Bundeskartellamtes bei<br />

Krankenhausfusionen sowie einen Überblick über die rechtlichen Möglichkeiten des Vorgehens<br />

gegen eine Untersagung des Fusionsvorhabens.<br />

Dozentin<br />

Claudia Mareck, CURACON Weidlich Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Münster<br />

Alle Studienunterlagen des Postgraduierten-Studiengangs<br />

„<strong>Medizinrecht</strong>“<br />

werden den Teilnehmern<br />

zu Beginn einer Veranstaltung zur<br />

Verfügung gestellt.


27<br />

Modul 6<br />

Modul 6.4 und 6.5<br />

6.4 Steuerrechtliche Fragen des Gesundheitswesens<br />

Das Steuerrecht spielt auch im Gesundheitswesen eine bedeutende Rolle. Dieser Kursabschnitt befasst<br />

sich vor allem mit den steuerlichen Rahmenbedingungen der Leistungserbringung. Zunächst<br />

wird die Besteuerung freiberuflich tätiger Ärzte und arztähnlicher Berufe behandelt. Sodann geht<br />

es um die Besteuerung der Krankenhäuser. Weiterhin werden neue Versorgungsformen wie MVZ<br />

und Integrierte Versorgung in steuerlicher Hinsicht beleuchtet. Im Fokus des Interesses stehen<br />

jeweils die Ertragsteuern (ESt, KSt, GewSt) einerseits und die Umsatzsteuer andererseits. Am Ende<br />

der Kurseinheit wird kurz auf Besonderheiten bei der Besteuerung der Krankenversicherungen<br />

und der Patienten eingegangen.<br />

Do. 07. April 2011<br />

14.00 – 18.15 Uhr<br />

Fr. 08. April 2011<br />

08.30 – 17.30 Uhr<br />

Dozent<br />

Pr<strong>of</strong>. Dr. Andreas Musil, Universität Potsdam<br />

6.5 Arbeitsrecht in Krankenhaus und Arztpraxis<br />

(ohne Chefarztvertragsrecht)<br />

Dieser Abschnitt behandelt die praxisrelevanten arbeitsrechtlichen Fragestellungen in Krankenhaus<br />

und Arztpraxis. Die Veranstaltung befasst sich neben der Begründung des Arbeitsverhältnisses<br />

und seiner Ausgestaltung insbesondere mit den wechselseitigen Rechten und Pflichten von<br />

Arbeitgeber und Arbeitnehmer. In diesem Rahmen werden mit Blick auf das ärztliche Krankenhauspersonal<br />

u.a. arbeitszeitrechtliche Fragen und die Mitarbeiterbeteiligung der nachgeordneten<br />

Klinikärzte an den Einnahmen des Krankenhausträgers und der leitenden Abteilungsärzte<br />

erörtert. Ein weiterer Schwerpunkt der Veranstaltung liegt in der Beendigung des Arbeitsverhältnisses.<br />

Aufgrund der vorzufindenden Struktur von Arztpraxen wird dort in vielen Fällen das<br />

Kündigungsschutzgesetz keine Anwendung finden. Die Voraussetzungen des Kündigungsschutzes<br />

werden im Einzelnen besprochen und Fallbeispiele zu verhaltens-, personen- und betriebsbedingten<br />

Kündigungen erläutert und diskutiert werden. Dabei werden auch die zu beachtenden<br />

kollektivrechtlichen Vorgaben einschließlich der Sonderregeln für kirchliche Krankenhausträger<br />

dargestellt. Die Gegebenheiten des modernen Gesundheitsmarktes verlangen vor allem von den<br />

Krankenhausträgern wirtschaftliches und strukturelles Denken. Ein Stichwort ist dabei immer<br />

wieder das sog. Outsourcing. In der Veranstaltung werden die Auswirkungen von Outsourcing<br />

einschließlich der Vorschriften zum Betriebsübergang behandelt werden. Daneben wird sich die<br />

Veranstaltung mit aktuellen arbeitsrechtlich relevanten Fragestellungen und Entwicklungen des<br />

Gesundheitsmarktes befassen.<br />

Sa. 09. April 2011<br />

08.30 – 17.30 Uhr<br />

Ausgabe der<br />

Gestaltungsaufgaben<br />

Dozentin<br />

Dr. Dagmar Keysers, Dr. Eick & Partner GbR, Hamm<br />

Sa. 09. April 2011<br />

ab 17.30 Uhr


28<br />

Modul 7<br />

Modul 7.1<br />

7.1 Ärztliches Berufsrecht<br />

Do. 05. Mai 2011<br />

14.00 – 18.15 Uhr<br />

Fr. 06. Mai 2011<br />

08.30 – 17.30 Uhr<br />

Auch wenn das (zivilrechtliche) Arzthaftungsrecht faktisch und von der Zahl der dort Tätigen<br />

sicherlich einen prominenten Platz im <strong>Medizinrecht</strong> einnimmt, muss man zunächst konstatieren,<br />

dass <strong>Medizinrecht</strong> in erster Linie öffentliches Recht im weitesten Sinne ist. Für viele Mandate im<br />

<strong>Medizinrecht</strong>, seien sie im Krankenhausbereich, dem Vertragsarztrecht, dem Berufsrecht, dem<br />

Arzneimittel-, Medizinprodukte- und Apothekenrecht angesiedelt, ist ein Verständnis öffentlichrechtlicher<br />

Normengefüge und öffentlich-rechtlicher Regelungsinstrumente unverzichtbar. Dies<br />

gilt erst recht, wenn man diesen Teil des <strong>Medizinrecht</strong>s als Wirtschaftsverwaltungsrecht begreift.<br />

Dies gilt selbst für das Strafrecht im <strong>Medizinrecht</strong>, wenn man einmal den kleinen Bereich der<br />

Körperverletzung und der Delikte gegen das Leben verlässt, z. B. beim Abrechnungsbetrug,<br />

der Korruption und der Untreue in Zusammenhang mit Vermögensverschiebungen im Gesundheitswesen.<br />

Eine Sonderstellung nimmt das Gesellschaftsrecht im <strong>Medizinrecht</strong> ein, das bislang<br />

überwiegend das Recht der Personengesellschaft betrifft. Die in diesem Bereich anzutreffende<br />

hochkomplexe Mischung von Gesellschaftsrecht, modifiziert durch Berufs- und Vertragsarztrecht,<br />

überfordert manchen originären Gesellschaftsrechtler, muss aber vom medizinrechtlichen Gesellschaftsrechtler<br />

beherrscht werden.<br />

Nicht nur im letztgenannten (Teil-)gebiet spielt das Berufsrecht eine überragende Rolle. Es eröffnet<br />

Querverbindungen zu allen vorgenannten Themen. Das Berufsrecht ist längst nicht mehr<br />

mit der gelegentlich spöttisch als „Schilderordnung“ bezeichneten Beschränkung der Größe von<br />

Praxisschildern gleichzusetzen. Modernes Berufsrecht befasst sich mit Forschung, Datenschutz,<br />

Qualitätssicherung, Kooperationen, Antikorruption, Freiheit der Berufsausübung und Sanktionensystem<br />

im Gesundheitswesen.<br />

In diesem Modul werden sowohl das System der Selbstverwaltung, der Berufszugang, die Weiterbildung,<br />

Fortbildung, Qualitätssicherung, die Bedeutung von Empfehlungen, Leitlinien und<br />

Richtlinien, Niederlassung und Kooperationen, dem Arzt in der Informationsgesellschaft, Grenzen<br />

und Varianten von Vorteilsgewährung und -annahme sowie die Berufsgerichtsbarkeit von Approbationsentziehungsverfahren<br />

dargestellt. Besonderer Wert wird auf die praktische Relevanz der<br />

angesprochenen Rechtsgebiete gelegt.<br />

Dozent<br />

Dr. Rudolf Ratzel, Sozietät Dr. Rehborn, München


29<br />

Modul 7<br />

Modul 7.2 und 7.3<br />

7.2 Berufs- und Zulassungsrecht der Psychotherapeuten, sonstiger Heilberufe,<br />

Heilpraktiker und Heilhilfsberufe/Gesundheitshandwerker<br />

Mit dem Psychotherapeutengesetz (1999) haben die Berufe des Psychologischen Psychotherapeuten<br />

und des Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten eine ganz neue, gesetzlich geregelte<br />

Bedeutung gewonnen. Die Berufsangehörigen unterliegen als Pflichtmitglieder eines verkammerten<br />

Heilberufs dem einheitlichen Berufsrecht der eigenen Pr<strong>of</strong>ession. Zudem erfolgt eine<br />

Gleichstellung mit den Ärzten und Zahnärzten als Leistungserbringer im System der Gesetzlichen<br />

Krankenversicherung. In diesem Kursabschnitt werden zunächst das Berufszugangsrecht und die<br />

Besonderheiten des Zulassungsrechts der Berufsgruppen der Psychologischen Psychotherapeuten<br />

und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten dargestellt. Auf der Grundlage der Musterberufsordnung<br />

erfolgt eine vertiefte Auseinandersetzung mit dem Berufsrecht dieser beiden Heilberufe,<br />

wobei insbesondere Spezifika im Vergleich zum ärztlichen Berufsrecht (Modul 7.1) zu<br />

erörtern sind. Zu den tradierten verkammerten Heilberufen gehören neben den Ärzten (Apothekern<br />

und Tierärzten) auch die Zahnärzte. Auch für diesen Heilberuf werden daher Besonderheiten<br />

in der Aus-, Fort- und Weiterbildung sowie im Berufsrecht dargestellt. Abschließend erfolgen eine<br />

Übersicht zu den sonstigen Heilberufen und Heilhilfsberufen und eine Darstellung der rechtlichen<br />

Rahmenbedingungen, in denen diese Berufsgruppen tätig sind.<br />

Sa. 07. Mai 2011<br />

08.30 – 17.30 Uhr<br />

Dozent<br />

Dr. Martin H. Stellpflug, M.A. (Lond.), Dierks + Bohle Rechtsanwälte, Berlin<br />

7.3 Vergütungsrecht der Heilberufe<br />

Das Vergütungsrecht der Heilberufe befindet sich im Umbruch. Die für die Privatliquidation und<br />

für die Liquidation wahlärztlicher stationärer Behandlung im Krankenhaus maßgebliche amtliche<br />

Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) ist veraltet und soll grundsätzlich überarbeitet werden. Im zuständigen<br />

Bundesministerium für Gesundheit (BMG) vorgezogen verhandelt wird zur Zeit die Reform<br />

der amtlichen Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ). Für die vertragsärztliche Versorgung<br />

sozialversicherter Patienten durch zugelassene Vertragsärzte und medizinische Versorgungszentren<br />

(MVZ) ist mit Wirkung vom 01.01.2009 durch die §§ 87- 87d SGB V eine grundlegende<br />

Reform der Vergütungsstrukturen erfolgt. Sie hat wegen der damit erfolgten Umverteilungen von<br />

Vergütungsvolumen unter den Bundesländern, zwischen den an der vertragsärztlichen Versorgung<br />

teilnehmenden Arztgruppen und innerhalb dieser Arztgruppen zu massiven Protesten und<br />

Forderungen nach einer erneuten Vergütungsreform geführt.<br />

Besprochen werden soll die grundsätzliche Abgrenzung der Vergütungsgrundlagen in der privatärztlichen/wahlärztlichen/belegärztlichen<br />

Behandlung von den Vergütungsstrukturen der<br />

vertragsärztlichen Versorgung. Ebenso werden die durch die genannte Reform aufgeworfenen<br />

besonderen Probleme einer morbiditätsbezogenen Vergütung vertragsärztlicher Leistungen durch<br />

die Krankenkassen an die Kassenärztlichen Vereinigungen und deren Verteilung an die teilnehmenden<br />

Leistungserbringer thematisiert. Die Darstellung der durch Wahltarife der Krankenkassen<br />

nach § 53 Abs. 3 SGB V möglichen freien Vergütungsvereinbarungen mit Leistungserbringern in<br />

der hausarztzentrierten, besonderen ambulanten oder integrierten Versorgung nach den §§ 73b,<br />

73c, 140a ff. SGB V und vergütungsrechtliche Sonderregelungen in anderen Sozialversicherungszweigen<br />

(z. B. Unfallversicherung) schließen das Modul 7.3 ab.<br />

Do. 09. Juni 2011<br />

14.00 – 18.15 Uhr<br />

Dozent<br />

Dr. Rainer Hess, Gemeinsamer Bundesausschuss der Ärzte, Zahnärzte, Krankenhäuser und<br />

Krankenkassen


30<br />

Modul 7<br />

Modul 7.4 und 7.5<br />

7.4 Vergütungsrecht der Krankenhäuser<br />

Fr. 10. Juni 2011<br />

08.30 – 12.30 Uhr<br />

Das Vergütungsrecht der Krankenhäuser ist von großer volks- und betriebswirtschaftlicher Relevanz.<br />

Gesetzliche Grundlage des Gesundheitswesens in der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere<br />

der deutschen Krankenhäuser, ist vor allem das fünfte Sozialgesetzbuch (SGB V). Im<br />

Anschluss an einen historischen Überblick folgt eine Erläuterungen der unterschiedlichen Formen<br />

der Krankenhausleistungen; Stichwort: vollstationäre Krankenhausleistung und eine Darstellung<br />

der unterschiedlichen Formen der Krankenhausfinanzierung; Stichwort: duale Krankenhausfinanzierung.<br />

Charakteristisch für die duale Krankenhausfinanzierung ist die Trennung der Finanzierung<br />

für Investitionen und für den Betrieb. Im Anschluss an eine Erläuterung der Investitionsfinanzierung<br />

sollen den Teilnehmern vertiefende Ausführungen zu den Betriebskosten für voll- und<br />

teilstationäre Krankenhausleistungen vermittelt werden, wobei insoweit zwischen Vergütungsgrund<br />

und Vergütungshöhe zu unterscheiden ist. Rechtliche Grundlagen für die Vergütungshöhe<br />

sind das Krankenhausentgeltgesetz (KHEntgG) und die Bundespflegesatzverordnung (BPflV). Das<br />

KHEntgG ist wesentlich für die Vergütung von voll- und teilstationären Leistungen von Krankenhäusern,<br />

die ihre Leistungen nach dem sog. diagnoseorientierten Fallpauschalensystem (DRG)<br />

abrechnen. Die BPflV hat ihre Bedeutung insoweit weitgehend eingebüßt. Besonders besprochen<br />

werden soll der am 25.03.2009 in Kraft getretene § 17d KHG, wonach für den Bereich der psychiatrischen<br />

Leistungen ein neues, pauschalierendes Vergütungssystem entwickelt und eingeführt<br />

werden soll. Schließlich wird mit den Teilnehmern die sog. Fehlbelegungsprüfung und die Rolle<br />

des MDK besprochen.<br />

Dozent<br />

Dr. Michael Ossege, Rechtsanwälte Wigge, Münster<br />

7.5 Überprüfung der vertragsärztlichen Honorarabrechnung<br />

Fr. 10. Juni 2011<br />

13.15 – 17.30 Uhr<br />

Die Einhaltung des Wirtschaftlichkeitsgebotes in der vertragsärztlichen Versorgung wird durch<br />

eine Reihe von Prüfverfahren überwacht und durchgesetzt. Zentrales Prüfverfahren ist hierbei<br />

die Wirtschaftlichkeitsprüfung, welche das ärztliche Verordnungsverhalten und die ärztliche Leistungserbringung<br />

überprüft und bei Überschreitung (beispielsweise der Richtgrößen) Regresse<br />

gegen den Vertragsarzt festsetzen kann. Ein weiteres zentrales Prüfverfahren stellt die Plausibilitätsprüfung<br />

dar, welche auf die wahrheitsgemäße Abrechnung abstellt und eng verzahnt ist mit<br />

disziplinarrechtlichen und strafrechtlichen Maßnahmen. Die Veranstaltung wird in diesem Zusammenhang<br />

die beteiligten Ausschüsse und den Verfahrensablauf vor diesen Gremien behandeln<br />

sowie die Rechtsmittel gegen Maßnahmen und Regresse darstellen.<br />

Dozent<br />

Philip Trümper, <strong>LL</strong>.M., Ehlers, Ehlers & Partner Rechtsanwaltssocietät, München


31<br />

Modul 7/8<br />

Modul 7.6 bis 8.2<br />

7.6 Gesundheitsökonomie und Krankenhausmanagement<br />

Neben der Behandlung von Risikomanagement im Medizinbetrieb werden in diesem Modul auch<br />

die Besonderheiten des Krankenhausbetriebs aus ökonomischer Perspektive beleuchtet. Es wird<br />

auf betriebswirtschaftliche Instrumente des Krankenhaus-Managers und das DRG-System eingegangen.<br />

Einen weiteren Schwerpunkt bildet das Personalmanagement für Krankenhäuser. Im<br />

Rahmen einer Abschlussbetrachtung werden Trends und Perspektiven in der Gesundheitswirtschaft<br />

aufgezeigt.<br />

Sa. 11. Juni 2011<br />

08.30 – 17.30 Uhr<br />

Präsentationsprüfung<br />

Dozent<br />

Pr<strong>of</strong>. Dr. Dr. Wilfried von Eiff, Westfälische Wilhelms-Universität Münster<br />

Do. 14. Juli 2011<br />

10.00 – 13.00 Uhr<br />

8.1 Recht der Biomedizin<br />

Die Module des 15. Terms behandeln exemplarisch jene Felder des Rechts der Biomedizin, die<br />

eine besondere Nähe zu ethischen Prinzipiendiskursen aufweisen und die (wie z. B. die Sterbehilfe,<br />

die Reproduktionsmedizin, der Embryonenschutz, die Stammzellforschung und die Humangenetik)<br />

nicht selten Gegenstand rechtspolitischer Auseinandersetzungen waren oder sind. Die<br />

Module dienen nicht nur dem Überblick über die behandelten Rechtsbereiche, im Vordergrund<br />

steht vielmehr jeweils die Frage, welche grundlegenden normativen Prinzipienkonflikte in ihnen<br />

verhandelt werden.<br />

Do. 14. Juli 2011<br />

14.00 – 18.15 Uhr<br />

Fr. 15. Juli 2011<br />

08.30 – 17.30 Uhr<br />

Dozenten<br />

Dr. Bijan Fateh-Moghadam, Westfälische Wilhelms-Universität Münster<br />

Pr<strong>of</strong>. Dr. Thomas Gutmann, M. A., Westfälische Wilhelms-Universität Münster<br />

8.2 Öffentliches Wirtschaftsrecht, Kartell- und Vergaberecht<br />

im Gesundheitswesen<br />

Dieses Teilmodul soll den Kursteilnehmern Grundkenntnisse über das Verhältnis zwischen Kartellund<br />

Vergaberecht einschließlich des europäischen Wettbewerbsrechts und dem Recht der GKV<br />

vermitteln. Zunächst wird ein Überblick über den relevanten rechtlichen Rahmen geboten. Grundprinzipien<br />

und Begriffe werden erläutert. Der Schwerpunkt der Veranstaltung liegt dann bei der<br />

Darstellung von GKV-spezifischen Problemstellungen und bei der Behandlung grundlegender<br />

Fragen in ausgewählten Konstellationen, etwa bei Krankenkassenfusionen oder bei selektiven<br />

Verträgen mit Leistungserbringern unter Berücksichtigung der jüngsten nationalen wie europäischen<br />

Rechtsprechung. Abschließend werden kleinere praxisbezogene Fälle vorgestellt und gemeinsam<br />

besprochen. Die Teilnehmer erhalten hier die Möglichkeit, Lösungskonzepte selbstständig<br />

zu entwickeln.<br />

Dozentin<br />

Dr. Dr. Laura Sormani-Bastian, Gleiss Lutz, Frankfurt am Main<br />

Sa. 16. Juli 2011<br />

08.30 – 17.30 Uhr<br />

Ausgabe der<br />

<strong>Master</strong>arbeiten<br />

Sa. 16. Juli 2011<br />

ab 17.30 Uhr<br />

Klausur zu Modul 8<br />

Sa. 30. Juli 2011<br />

10.00 – 13.00 Uhr


32<br />

Ihre Dozentinnen und Dozenten<br />

Zu unseren Dozenten zählen nicht nur Hochschulpr<strong>of</strong>essoren, die allesamt zu den führenden Experten<br />

auf ihrem Fachgebiet gehören, sondern auch zahlreiche Praktiker aus Versorgungseinrichtungen, der<br />

Gerichtsbarkeit, Beratungshäusern, Ministerien und Rechtsanwaltskanzleien.<br />

Alle Dozenten verfügen über eine exzellente Reputation und bringen langjährige Berufserfahrung und<br />

tiefgehende Kenntnisse in ihrem Tätigkeitsbereich mit. Für die Studierenden bietet sich hier die einmalige<br />

Gelegenheit, vom Erfahrungsschatz ausgewiesener Experten aus den Bereichen des <strong>Medizinrecht</strong>s<br />

zu pr<strong>of</strong>itieren sowie die unterschiedlichen Arbeitsabläufe in den verschiedenen Berufsbereichen<br />

kennen zu lernen.<br />

Dr. Isabelle Bérézwosky<br />

Anwaltskanzlei Sträter,<br />

Bonn<br />

Pr<strong>of</strong>. Dr.<br />

Karl Otto Bergmann<br />

Dr. Eick & Partner GbR,<br />

Hamm<br />

Dr. Thomas Bohle<br />

Dierks + Bohle<br />

Rechtsanwälte,<br />

Berlin<br />

Michael Boos<br />

Beratungs- und Prüfungsgesellschaft<br />

BPG mbH,<br />

Münster<br />

Dr. Julian Burmeister<br />

Bayerisches<br />

Staatsministerium für<br />

Arbeit und Sozialordnung,<br />

Familie und Frauen,<br />

München<br />

Dr. Bijan<br />

Fateh-Moghadam<br />

Westfälische Wilhelms-<br />

Universität Münster<br />

Dr. Roland Flasbarth<br />

Sozietät Schmidt,<br />

von der Osten & Huber,<br />

Essen<br />

Dr. med.<br />

Peter W. Gaidzik<br />

Universität Witten/<br />

Herdecke


33<br />

Pr<strong>of</strong>. Dr.<br />

Thomas Gutmann, M. A.<br />

Westfälische Wilhelms-<br />

Universität Münster<br />

Dr. Ernst Hauck<br />

Bundessozialgericht,<br />

Kassel<br />

Dr. Rainer Hess<br />

Gemeinsamer Bundesausschuss<br />

der Ärzte, Zahnärzte,<br />

Krankenhäuser<br />

und Krankenkassen<br />

Dr. Knut Höra<br />

Johannsen Rechtsanwälte,<br />

Frankfurt am Main<br />

Pr<strong>of</strong>. Dr. Gerhard Igl<br />

Christian-Albrechts-<br />

Universität zu Kiel<br />

Dr. Dagmar Keysers<br />

Dr. Eick & Partner GbR,<br />

Hamm<br />

Pr<strong>of</strong>. Dr.<br />

Thorsten Kingreen<br />

Universität Regensburg<br />

Franz Knieps<br />

Bundesministerium für<br />

Gesundheit, Berlin<br />

Dr. Andreas Kranig<br />

Deutsche Gesetzliche<br />

Unfallversicherung e. V.,<br />

Berlin<br />

Dr. Bernd Luxenburger<br />

Rechtsanwälte<br />

HEIMES & MÜ<strong>LL</strong>ER,<br />

Saarbrücken


34<br />

Ihre Dozentinnen und Dozenten<br />

Claudia Mareck<br />

CURACON Weidlich<br />

Rechtsanwaltsgesellschaft<br />

mbH, Münster<br />

Pr<strong>of</strong>. Dr. Andreas Musil<br />

Universität Potsdam<br />

Dr. Michael Ossege<br />

Rechtsanwälte Wigge,<br />

Münster<br />

Burkhard Pauge<br />

Bundesgerichtsh<strong>of</strong>,<br />

Karlsruhe<br />

Pr<strong>of</strong>. Dr.<br />

Michael Quaas, M.C.L.<br />

Anwaltskanzlei<br />

Quaas & Partner,<br />

Stuttgart<br />

Dr. Rudolf Ratzel<br />

Sozietät Dr. Rehborn,<br />

München<br />

Dr. Wolfgang Rehmann<br />

Taylor Wessing, München<br />

Pr<strong>of</strong>. Dr. Stephan Rixen<br />

Universität Kassel<br />

Dr. Christian Rybak<br />

Ehlers, Ehlers & Partner<br />

Rechtsanwaltssocietät,<br />

München<br />

Pr<strong>of</strong>. Dr. Ingo Saenger<br />

Westfälische Wilhelms-<br />

Universität Münster


35<br />

Pr<strong>of</strong>.´in Dr. Bettina<br />

Schöne-Seifert<br />

Westfälische Wilhelms-<br />

Universität Münster<br />

Pr<strong>of</strong>. Dr.<br />

Heinrich Maria Schulte<br />

Endokrinologikum<br />

Hamburg<br />

Dr. Dr. Laura<br />

Sormani-Bastian<br />

Gleiss Lutz,<br />

Frankfurt am Main<br />

Pr<strong>of</strong>. Dr. Heinz-Dietrich<br />

Steinmeyer<br />

Westfälische Wilhelms-<br />

Universität Münster<br />

Dr. Martin H. Stellpflug,<br />

M.A. (Lond.)<br />

Dierks + Bohle<br />

Rechtsanwälte, Berlin<br />

Pr<strong>of</strong>. Burkhard Sträter<br />

Anwaltskanzlei Sträter,<br />

Bonn<br />

Philip Trümper, <strong>LL</strong>.M.<br />

Ehlers, Ehlers & Partner<br />

Rechtsanwaltssocietät,<br />

München<br />

Pr<strong>of</strong>. Dr. Dr.<br />

Klaus Ulsenheimer<br />

Ulsenheimer Friederich<br />

Rechtsanwälte,<br />

München/Berlin<br />

Pr<strong>of</strong>. Dr. Dr.<br />

Wilfried von Eiff<br />

Westfälische Wilhelms-<br />

Universität Münster<br />

Pr<strong>of</strong>.’in Dr. Katharina<br />

von Koppenfels-Spies<br />

Albert-Ludwigs-Universität<br />

Freiburg


36<br />

Ihre Dozentinnen und Dozenten<br />

Dr. Matthias von<br />

Schwanenflügel, <strong>LL</strong>.M.<br />

Bundesministerium für<br />

Gesundheit, Berlin<br />

Dr. Ute Walter<br />

Ulsenheimer Friederich<br />

Rechtsanwälte,<br />

München/Berlin<br />

Pr<strong>of</strong>. Dr. Jürgen Wasem<br />

Universität Duisburg-Essen<br />

Pr<strong>of</strong>. Dr. Felix Welti<br />

Hochschule<br />

Neubrandenburg<br />

Dr. Carolin Wever<br />

Dr. Eick & Partner GbR,<br />

Hamm<br />

Dr. Peter Wigge<br />

Rechtsanwälte Wigge,<br />

Münster<br />

Die ausführlichen Lebensläufe unserer Dozentinnen und Dozenten finden Sie unter<br />

www.llm-medizinrecht.de


38<br />

Das Leben in Münster<br />

„Lebenswerteste“ Stadt zwischen Tradition und Moderne<br />

Im Oktober 2004 wurde beim LivCom-Award in Kanada auch <strong>of</strong>fiziell bestätigt, was Münsteraner<br />

schon lange wissen: Münster ist eine der lebenswertesten Städte der Welt! Als erste deutsche Großstadt<br />

wurde die Westfalenmetropole mit diesem Titel ausgezeichnet, was wohl auch daran liegen<br />

dürfte, dass ihr auf einzigartige Weise der Spagat zwischen Tradition und Moderne gelungen ist: Die<br />

weit bekannte, historische Altstadt, deren mittelalterlicher Grundriss sich noch heute im Straßenverlauf<br />

ablesen lässt, wird harmonisch kontrastiert durch die moderne Architektur der zahlreichen Neubauten,<br />

wie etwa dem Kettelerschen H<strong>of</strong> oder den Münster Arkaden.<br />

Das zentrale und <strong>of</strong>t zitierte Ereignis in der Geschichte der schon 793 gegründeten Stadt Münster<br />

ist der Friedensschluss von 1648, der nach monatelangen Verhandlungen das Ende des Dreißigjährigen<br />

Krieges besiegelte. Noch heute kann man im Rathaus von Münster, einem Meisterwerk gotischer<br />

Baukunst, die historische Inneneinrichtung des „Friedenssaals“ bewundern. Wer von dort über den<br />

berühmten Prinzipalmarkt bummelt, der fühlt sich beim Anblick der prächtigen Kaufmannshäuser mit<br />

ihren hohen Giebeln zurückversetzt in die Zeit der Hanse.<br />

Dienstleistungsstadt mit hoher Lebensqualität<br />

Auch wenn Münster heute immer noch über eine der schönsten Einkaufsmeilen Deutschlands verfügt,<br />

so zeichnet sich die „Hauptstadt Westfalens“ vor allem als Verwaltungsstadt mit einem Einzugsbereich<br />

von etwa 1,5 Millionen Menschen aus. Sie ist nicht nur Sitz mehrerer Hochschulen, sondern beherbergt<br />

auch wichtige Gerichte und Verwaltungseinrichtungen für das Land Nordrhein-Westfalen. Über 80<br />

Prozent der Beschäftigten sind hier im Dienstleistungssektor tätig.<br />

Die hohe Lebensqualität Münsters spiegelt sich nicht nur durch den LivCom-Award wider, sondern<br />

lässt sich auch statistisch belegen: So liegt die Arbeitslosenquote hier deutlich unter dem Landes- und<br />

Bundesdurchschnitt. Münsteraner werden zudem überdurchschnittlich alt. Die Lebenserwartung ist<br />

eine der höchsten in der Bundesrepublik. Zu guter Letzt – allen anders lautenden Redewendungen zum<br />

Trotz – regnet es hier auch nicht mehr als anderswo. Im Gegenteil: Der durchschnittliche Niederschlag<br />

pro Jahr liegt leicht unter dem bundesweiten Durchschnitt.<br />

Münsters historisches Herz, der Prinzipalmarkt.


39<br />

Historische Bausubstanz und moderne<br />

Einkaufspassagen ergeben die typische<br />

Münster-Mischung.<br />

Universitätsstadt voller Fahrräder<br />

Mit der 1780 gegründeten Westfälischen Wilhelms-Universität besitzt Münster eine der fünf größten<br />

Universitäten Deutschlands. Knapp 37.000 Studierende (WS 2008/2009) verteilen sich hier auf<br />

über 130 Studiengänge. Der gute Ruf, den die Universität genießt, stützt sich dabei insbesondere auf<br />

die Rechts- und Wirtschaftswissenschaften. Der Hauptsitz der Universität, die übrigens auch größter<br />

Arbeitgeber der Region ist, befindet sich heute im Fürstbischöflichen Schloss von Münster. Es ist ein<br />

herausragendes Bauwerk des Architekten Johann Conrad Schlaun, dessen barocke Architektur noch an<br />

einigen anderen Stellen der Stadt bestaunt werden kann.<br />

Wer heute nach Münster kommt, dem fallen vor allem die vielen Fahrräder auf, die nicht nur das Verkehrsmittel<br />

der Wahl sind, um von einem Hörsaal zum nächsten zu gelangen, sondern von Einwohnern<br />

jeden Alters gleichermaßen genutzt werden. Die im Volksmund „Leezen“ genannten Drahtesel prägen<br />

zu jeder Tages- und Nachtzeit das Münsteraner Stadtbild, denn insgesamt gibt es hier doppelt so viele<br />

Fahrräder wie Einwohner.<br />

Kulturstadt zwischen Picasso und junger Szene<br />

Doch Münster hat mehr zu bieten als eine Universität und viele Fahrräder. Konzerte, Theater und Museen<br />

sorgen dafür, dass Kunstinteressierte immer wieder gerne nach Münster kommen. Hier befindet<br />

sich das einzige Picasso-Museum Deutschlands, übrigens in direkter Nachbarschaft zum Kettelerschen<br />

H<strong>of</strong> und damit zu den Seminar- und Büroräumen der <strong>JurGrad</strong> gGmbH.<br />

Die Westfalenmetropole verfügt außerdem über eine riesige Auswahl an Gaststätten, Cafés und Restaurants.<br />

Das Nachtleben ist dementsprechend – nicht nur in Studentenkreisen – legendär. Besonders<br />

beliebt bei Jung und Alt ist dabei das „Kuhviertel“ am Rande der Altstadt mit seinen vielen kleinen, in<br />

mühevoller Handarbeit restaurierten Häusern und den traditionellen Studentenkneipen. Auf der anderen<br />

Seite von Münster ist in den letzten Jahren mit dem „Kreativ-Kai“ am Hafen des Dortmund-Ems-<br />

Kanals eine „trendige“ Ausgehmeile entstanden, die mit zahlreichen Clubs, Bars und Diskotheken ein<br />

modernes Gegenstück zum „Kuhviertel“ darstellt.<br />

Jeden Tag Kultur erleben und Lebensfreude<br />

genießen.<br />

Die vielen Grünflächen der Stadt sorgen dafür, dass man hier vor allem im Sommer auch tagsüber<br />

herrlich entspannen kann. Besonders beliebt ist der Aasee, ein Binnensee mitten in Münster, von dem<br />

es nur ein Katzensprung bis zum Allwetterzoo ist, einer weiteren Attraktion Münsters. Übrigens: Der<br />

Aasee war auch die Heimat von Petra, der schwarzen Schwanendame, die durch ihre Liebe zu einem<br />

weißen Schwanentretboot weltweite Aufmerksamkeit auf sich zog.


40<br />

Die Studiengebühren<br />

Kosten<br />

Die Studiengebühren können in maximal drei Raten beglichen werden, die jeweils zu Beginn<br />

eines Semesters fällig werden. Falls Sie die Studiengebühren lieber auf einmal bezahlen möchten,<br />

gewähren wir Ihnen einen Rabatt in Höhe von 5 %. Wenn Sie sich bis zum 15. Februar 2010 anmelden,<br />

können Sie unseren Frühbucherrabatt in Höhe von 1.800 1 in Anspruch nehmen.<br />

Im Überblick:<br />

Anmeldung bis zum 9.900 5 (drei Raten à 3.300 1)<br />

15. Februar 2010: 9.405 5 (Einmalzahlung)<br />

Anmeldung nach dem 11.700 5 (drei Raten à 3.900 1)<br />

15. Februar 2010: 11.115 5 (Einmalzahlung)<br />

Einzelbuchung von Veranstaltungen<br />

Freie Kapazitäten vorausgesetzt, stehen pro Veranstaltung fünf Plätze für Einzelbuchungen zur<br />

Verfügung. Die Gebühren betragen für einen halben Tag 240 1, für einen ganzen Tag 480 1 und für<br />

ein ganzes Veranstaltungswochenende (Donnerstag – Samstag) 980 1. Bei Buchung von zwei Veranstaltungswochenenden<br />

liegt die Teilnahmegebühr bei 1.800 1. Ab einer Buchung von zwei Veranstaltungswochenenden<br />

erhalten Sie einen Rabatt von 10 % auf jede weitere Buchung.<br />

Bei einer späteren Anmeldung zum Studiengang rechnen wir Ihnen im Falle einer Zulassung die Präsenzzeit<br />

und 50 % der gezahlten Gebühren auf die Studiengebühren an.<br />

In den Studiengebühren enthalten sind bereits vollständig die Kosten für die Teilnahme an den Veranstaltungen<br />

und Prüfungen, die Studienunterlagen sowie die Verpflegung.<br />

Teilstipendien<br />

In jedem Studienjahr vergibt die Westfälische Wilhelms-Universität Münster insgesamt sechs Teilstipendien<br />

in Höhe von 25 % der Studiengebühr. Die Teilstipendien werden an die ersten drei rechtswissenschaftlichen<br />

Bewerber vergeben, die über eine Abschlussnote von 9,0 oder mehr Punkten in<br />

einem der beiden Staatsexamina verfügen.<br />

Die drei weiteren Teilstipendien werden vergeben an Wirtschaftswissenschaftler, Mediziner und Pharmazeuten,<br />

s<strong>of</strong>ern diese entsprechende hervorragende Abschlussnoten vorweisen.<br />

Wirtschaftswissenschaftler einer Universität mit Diplom- oder <strong>Master</strong>abschluss müssen eine Abschlussnote<br />

von mindestens gut (1,9) nachweisen; Wirtschaftswissenschaftler einer Fachhochschule mit Diplomoder<br />

<strong>Master</strong>abschluss und Bachelor-Absolventen eine Abschlussnote von mindestens sehr gut (1,5).<br />

Bitte beachten Sie, dass die Teilstipendien nur nach vollständigem Eingang aller Anmeldeunterlagen<br />

vergeben werden können.<br />

Steuerliche Aspekte<br />

Alle Aufwendungen, die Ihnen durch die Teilnahme am <strong>Master</strong>studiengang „<strong>Medizinrecht</strong>“ entstehen,<br />

sind in der Regel in voller Höhe absetzbar. Dazu zählen auch die Kosten für z. B. An- und Abreise,<br />

Hotelübernachtungen, Verpflegungsmehraufwand sowie evtl. Arbeitsmittel.


41<br />

Anmeldung & Bewerbung<br />

Zulassungsvoraussetzungen<br />

Voraussetzung für eine Aufnahme in den <strong>Master</strong>studiengang „<strong>Medizinrecht</strong>“ ist ein erfolgreich abgeschlossenes<br />

rechts-, wirtschaftswissenschaftliches oder medizinisches bzw. pharmazeutisches Hochschulstudium<br />

(Universität oder Fachhochschule) mit den Abschlüssen:<br />

Staatsexamen<br />

Diplom (z. B. Diplom-Kaufmann, Diplom-Betriebswirt, Diplom-Finanzwirt, Diplom-Volkswirt,<br />

Diplom-Wirtschaftsjurist, Diplom-Wirtschaftsinformatiker, Diplom-Wirtschaftsingenieur)<br />

Bachelor- oder <strong>Master</strong>abschluss aus einem der oben genannten Studiengänge an einer Hochschule<br />

(Universität/Fachhochschule) mit mindestens 240 ECTS-Punkten (wobei bis zu 60 ECTS-Punkte aufgrund<br />

beruflicher Qualifikationsleistungen angerechnet werden können).<br />

Für Mediziner, Pharmazeuten und Wirtschaftswissenschaftler sind Vorkenntnisse im <strong>Medizinrecht</strong><br />

empfehlenswert.<br />

Darüber hinaus setzen wir eine mindestens einjährige Berufserfahrung voraus, die auch durch eine<br />

schon vor dem Studium vorhandene Berufsausbildung, Praktika oder das Referendariat nachgewiesen<br />

werden kann. Der Studiengang steht auch ausländischen Bewerbern mit vergleichbaren Hochschulabschlüssen<br />

<strong>of</strong>fen. Diese sollten über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen.<br />

Zulassungs- und Bewerbungsverfahren<br />

Im ersten Studienjahr 2010/2011 wird kein Bewerbungsverfahren durchgeführt. Die Vergabe der Teilnehmerplätze<br />

erfolgt nach Eingang der Anmeldung nebst sämtlicher für die Anmeldung erforderlicher<br />

Unterlagen (Prioritätsprinzip). Anmeldungen sind bis zum Beginn des Studiums möglich. Ein Frühbucherrabatt<br />

in Höhe von 1.800 1 wird bis zum 15. Februar 2010 gewährt. Ausschlaggebend ist das Datum<br />

des Poststempels.<br />

Eine frühzeitige Bewerbung empfiehlt sich, da die Anzahl der Studienplätze auf 40 begrenzt ist. Nach<br />

Eingang der vollständigen Anmeldeunterlagen dauert es etwa 2-3 Wochen, bis der Prüfungsausschuss<br />

entschieden hat, und Sie die Zulassung zum Studiengang per Post erhalten.<br />

Bewerbungsunterlagen<br />

Für die Anmeldung bzw. Bewerbung zum Studiengang benötigen wir folgende Unterlagen von Ihnen:<br />

Antrag auf Zulassung<br />

Tabellarischer Lebenslauf<br />

Beglaubigte Kopie des Staatsexamens (bei Juristen – soweit vorhanden – beider Staatsexamina), des<br />

Diplomzeugnisses inkl. eines Einzelnotennachweises bzw. des <strong>Master</strong>- oder Bachelorzeugnisses


42<br />

Ihre Ansprechpartner<br />

Haben Sie noch Fragen zum Studiengang<br />

Dann rufen Sie uns doch einfach an oder schreiben uns eine E-Mail:<br />

Nina Israel<br />

Felicitas Schuder, M.A.<br />

Telefon: 0251 620 77- 13<br />

Telefax: 0251 620 77-17<br />

info@llm-medizinrecht.de<br />

www.llm-medizinrecht.de<br />

Öffnungszeiten und persönliches Beratungsgespräch<br />

Montag – Freitag: 8.00 – 18.00 Uhr<br />

Häufig ist auch nach 18.00 Uhr bzw. am Samstag ein Ansprechpartner vor Ort. Falls Sie dennoch<br />

niemanden mehr erreichen, schreiben Sie uns am besten eine E-Mail. Wir antworten Ihnen so schnell<br />

wie möglich. Falls Sie noch Fragen haben, die Sie uns gerne persönlich stellen möchten, laden wir Sie<br />

herzlich ein, bei uns vorbeizuschauen.<br />

1 Schloss der Westfälischen<br />

Wilhelms-Universität Münster<br />

2 Kettelerscher H<strong>of</strong>,<br />

Königsstraße 51–53<br />

3 Sitz der <strong>JurGrad</strong> gGmbH,<br />

Picassoplatz 3<br />

1<br />

4 Hauptbahnh<strong>of</strong><br />

3<br />

2<br />

4<br />

Stand: Oktober 2009<br />

Änderungen sind vorbehalten.


Das Beste aus Theorie und Praxis<br />

Gegründet im Sommer 2002, fördert die <strong>JurGrad</strong> gGmbH die wissenschaftliche Aus- und Weiterbildung<br />

an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster in den Bereichen der Rechts- und Wirtschaftswissenschaften.<br />

Um die Teilnehmer unserer Studiengänge durch exzellente Qualifizierungen auf Berufsbilder im<br />

nationalen und internationalen Umfeld optimal vorzubereiten, arbeiten wir mit namhaften Dozenten<br />

aus dem In- und Ausland zusammen, die in Banken, Unternehmensberatungen, Gerichten, Verbänden,<br />

Ministerien, Universitäten sowie national und international agierenden Kanzleien tätig sind.<br />

So kombinieren wir langjährige Berufserfahrung und exzellente Kenntnisse in den jeweiligen Themengebieten<br />

mit dem neuesten Stand von Lehre und Forschung.<br />

Die Besten der Besten – für Ihren beruflichen Erfolg.<br />

Informationen zu<br />

unseren weiteren<br />

<strong>Master</strong>studiengängen<br />

finden Sie unter:<br />

www.uni-muenster-llm.de.<br />

ALTERS<br />

VORSORGE<br />

Picassoplatz 3<br />

48143 Münster<br />

Telefon: 02 51/620 77-13<br />

Telefax: 02 51/620 77-17<br />

www.llm-medizinrecht.de

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