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Beschwerdeschrift - Daten-Speicherung.de – minimum data ...

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- 3 -<br />

.Die Bf. zu 1 ist damit ca. 5.000 km jährlich unterwegs. Das Kennzeichen <strong>de</strong>s<br />

privat genutzten PKW <strong>de</strong>s Bf. 2, von Beruf Personal<strong>de</strong>zernent, lautet FR- , nach<br />

alsbald vorgenommener Ummeldung WT- . Daneben benutzt <strong>de</strong>r Bf. 2 einen<br />

Dienstwagen mit <strong>de</strong>m Kennzeichen WT - . Der Bf. 2 ist jährlich ca. 20.000 km mit<br />

<strong>de</strong>m PKW unterwegs. Das Kennzeichen <strong>de</strong>s PKW <strong>de</strong>s Bf. 3, von Beruf Leiter einer<br />

Forschungsabteilung in <strong>de</strong>r Privatwirtschaft, lautet FR <strong>–</strong> . Der Bf., ist damit ca.<br />

12.000 km jährlich unterwegs. Es ist zu befürchten, dass die Bf. dabei regelmäßig in in<br />

diesem Bun<strong>de</strong>slan<strong>de</strong> eingerichtete standortfeste o<strong>de</strong>r mobile Kfz-<br />

Kennzeichenkontrollen s geraten o<strong>de</strong>r je<strong>de</strong>rzeit geraten können.<br />

2 Rechtliche Würdigung<br />

2.1 Zulässigkeit <strong>de</strong>r Beschwer<strong>de</strong><br />

2.1.1 Beschwer<strong>de</strong>frist<br />

Das Gesetz zur Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s Polizeigesetzes vom 18.11.2008 wur<strong>de</strong> am 21.11.2008<br />

verkün<strong>de</strong>t und trat am Folgetag in Kraft (siehe Art. 4 Abs. 1 <strong>de</strong>s Gesetzes), so dass die<br />

bis zum 21.11.2009 laufen<strong>de</strong> Beschwer<strong>de</strong>frist <strong>de</strong>s § 93 Abs. 3 BVerfGG gewahrt ist.<br />

2.1.2 Betroffenheit<br />

Die Bf. sind durch die angegriffene Ermächtigung unmittelbar, selbst und gegenwärtig in<br />

ihren Grundrechten betroffen.<br />

§ 22a PolG ermächtigt ausdrücklich zu einem ver<strong>de</strong>ckten Abgleich <strong>de</strong>s Kfz-<br />

Kennzeichens. Eine Benachrichtigung ist nicht vorgesehen. Dadurch ist eine zeitnahe<br />

Kenntnis von <strong>de</strong>r Maßnahme und eine daran anknüpfen<strong>de</strong> Möglichkeit zur Überprüfung<br />

im gerichtlichen Verfahren nicht gewährleistet.<br />

Die Bf. sind auch selbst und gegenwärtig betroffen, weil sie mit einiger<br />

Wahrscheinlichkeit durch das Kfz-Massenscanning in ihren Grundrechten berührt<br />

wer<strong>de</strong>n. 1 Betroffener einer Überwachung ist je<strong>de</strong>r, in <strong>de</strong>ssen Persönlichkeitsrechte<br />

durch die Maßnahme eingegriffen wird. Die Bf. sind eingetragene Halter von<br />

Kraftfahrzeugen und damit regelmäßig auf Straßen in Ba<strong>de</strong>n-Württemberg unterwegs.<br />

Die Möglichkeit, einer Kennzeichenerfassung unterzogen zu wer<strong>de</strong>n, besteht praktisch<br />

für je<strong>de</strong>n Kraftfahrzeughalter, <strong>de</strong>ssen Fahrzeug in Ba<strong>de</strong>n-Württemberg unterwegs ist.<br />

1 BVerfG, 1 BvR 2074/05 vom 11.3.2008, Abs. 59.

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