Arbeitssicherheitsmanagement - RKW Berlin-Brandenburg
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eine Gesamtbeschäftigtenzahl von ca. 870.000 Beschäftigten<br />
im Jahresdurchschnitt 2007 heißt das<br />
aber immer noch, dass ca. jeder 27. Beschäftigte<br />
im Laufe des Jahres einen meldepflichtigen Arbeitsunfall<br />
erlitten hat. Ein Nachlassen der Aufsichts- und<br />
Beratungsaktivitäten ist vor diesem Hintergrund<br />
nicht zielführend.<br />
Die Vielzahl neuer Richtlinien, Vorgaben und<br />
Standards in der Europäischen Union ist vor<br />
allem für Kleinstunternehmen schwer zu beherrschen.<br />
Wären hier Ausnahmen und Erleichterungen<br />
angebracht?<br />
Grundsätzlich nein. Die gesetzlichen Forderungen<br />
sind auf die Gewährleistung der Sicherheit und des<br />
Gesundheitsschutzes der Beschäftigten ausgerichtet,<br />
da darf es keinen Unterschied machen, ob dieser<br />
in einem kleinen, mittleren oder großen Betrieb<br />
seine Arbeit verrichtet. Ich gebe Ihnen aber dahingehend<br />
Recht, dass es für den Arbeitgeber in einem<br />
kleinen Betrieb schon sehr schwierig ist, alle<br />
gesetzlichen Vorgaben im Arbeitsschutz zu überschauen<br />
und die konkreten Forderungen zu finden.<br />
Hier muss der Hebel angesetzt werden. Der im Zuge<br />
der Deregulierung zur Umsetzung gebrachte<br />
Trend von lediglich Schutzziele beschreibenden Gesetzen<br />
und Verordnungen bedarf konkreter Untersetzungen<br />
zum Beispiel im staatlichen Regelwerk.<br />
Ein Arbeitgeber darf zu Recht erwarten, dass seitens<br />
der Experten ein verständliches und umsetzbares<br />
Regelwerk sowie andere Hilfsangebote zur<br />
Verfügung gestellt werden. Dies ist eine Voraussetzung<br />
dafür, dass der Arbeitgeber seiner Eigenverantwortung<br />
auch nachkommen kann. Ich bin davon<br />
überzeugt, dass dies erkannt ist. Bund, Länder<br />
und Unfallversicherungsträger haben sich als ein<br />
Kernelement der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie<br />
die Herstellung eines transparenten,<br />
kohärenten und anwenderfreundlichen Vorschriften-<br />
und Regelwerks auf die Fahne geschrieben.<br />
Auf diesem Weg ist schon vieles erreicht – den<br />
Arbeitgebern stehen zudem umfassende Beratungsangebote<br />
ihres jeweiligen Unfallversicherungsträgers<br />
zur Verfügung – diese sollten intensiver in<br />
Anspruch genommen werden.<br />
Die Projekte wurden durch das MASGF und<br />
das LAS begleitet. Welche Weiterentwicklungen<br />
sind aus Ihrer Sicht hervorzuheben?<br />
Die Vorteile der bei diesen Projekten geübten engen<br />
Zusammenarbeit zwischen Fördermittelgeber<br />
MASGF, Umsetzer <strong>RKW</strong> und Aufsichtsbehörde LAS<br />
liegen auf der Hand: Die erzielten Wirkungen der<br />
Förderung können einerseits unmittelbar im betrieblichen<br />
Kontext überprüft, die Nachhaltigkeit der Ein-<br />
<strong>Arbeitssicherheitsmanagement</strong><br />
flussnahme über einen längeren Zeitraum evaluiert<br />
werden. Wichtig ist eine enge Abstimmung aller Beteiligten,<br />
um Informationsdefizite nicht zuzulassen,<br />
die Öffentlichkeit in geeigneter Form einzubeziehen,<br />
die Arbeitgeber für die Aspekte der Sicherheit und<br />
des Gesundheitsschutzes zu sensibilisieren und einen<br />
transparenten Evaluationsprozess umzusetzen.<br />
Dies alles war bei den Projekten zum Arbeitsschutzmanagement<br />
der Fall.<br />
In den Projekten wird ein systematischer Ansatz<br />
verfolgt, mit dem Arbeitsschutzmanagementsysteme<br />
bzw. Sicherheit und Gesundheitsschutz<br />
in integrierten Managementsystemen<br />
implementiert werden. In einer Studie hat<br />
das MASGF diesen Ansatz evaluiert – mit welchen<br />
Schlussfolgerungen?<br />
In das Landesprogramm zur „Überprüfung des Einflusses<br />
der Qualität der betrieblichen Arbeitsschutzorganisation<br />
auf das Niveau von Sicherheit und Gesundheitsschutz“<br />
wurden zunächst nur Betriebe mit<br />
mehr als 20 Beschäftigten einbezogen. Erste Ergebnisse<br />
liegen vor, die Auswertung ist aber noch<br />
nicht abgeschlossen. Von insgesamt 334 in den<br />
Ländern <strong>Brandenburg</strong> und <strong>Berlin</strong> überprüften Unternehmen<br />
hatten 35 an dem vom <strong>RKW</strong> <strong>Berlin</strong>-<br />
<strong>Brandenburg</strong> umgesetzten Förderprogramm teilgenommen.<br />
Während von diesen 35 geförderten Betrieben<br />
54 Prozent ein Managementsystem mit integriertem<br />
Arbeitsschutz eingesetzt haben, waren<br />
es bei den übrigen Betrieben nur 43 Prozent. Die<br />
Projektergebnisse zeigen insgesamt deutliche Unterschiede<br />
zwischen Betrieben mit Arbeitsschutzmanagement<br />
(AMS) und ohne AMS. So setzen 82<br />
Prozent der Betriebe mit AMS und sogar 86 Prozent<br />
der geförderten Betriebe mit AMS die gesetzlichen<br />
Forderungen zur betrieblichen Arbeitsschutzorganisation<br />
um. Im Gegensatz dazu ist das bei Betrieben<br />
ohne AMS durchschnittlich nur in 67 Prozent<br />
der Fall. Auffällig sind auch die Unterschiede<br />
bei der Durchführung des Prozesses der Gefährdungsbeurteilung.<br />
Während in 79 Prozent aller Betriebe<br />
mit AMS und in 84 Prozent der geförderten<br />
Betriebe mit AMS eine vollständige Umsetzung dieser<br />
gesetzlichen Verpflichtung festgestellt wurde,<br />
liegen die Angaben für Betriebe ohne AMS mit 61<br />
bzw. 46 Prozent deutlich darunter. Aus den Ergebnissen<br />
lässt sich die Schlussfolgerung ziehen, dass<br />
die Einführung von AMS sich insgesamt positiv auf<br />
den betrieblichen Arbeitsschutz auswirkt. Nachhaltigkeit<br />
kann aber nur erreicht werden, wenn dieses<br />
System im Betrieb „gelebt“ wird. Offensichtlich hat<br />
die Förderung nicht in allen Betrieben dazu geführt,<br />
dass erworbene Wissen und die Kompetenzen in<br />
ein funktionierendes System zu überführen.<br />
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