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Arbeitssicherheitsmanagement - RKW Berlin-Brandenburg

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eine Gesamtbeschäftigtenzahl von ca. 870.000 Beschäftigten<br />

im Jahresdurchschnitt 2007 heißt das<br />

aber immer noch, dass ca. jeder 27. Beschäftigte<br />

im Laufe des Jahres einen meldepflichtigen Arbeitsunfall<br />

erlitten hat. Ein Nachlassen der Aufsichts- und<br />

Beratungsaktivitäten ist vor diesem Hintergrund<br />

nicht zielführend.<br />

Die Vielzahl neuer Richtlinien, Vorgaben und<br />

Standards in der Europäischen Union ist vor<br />

allem für Kleinstunternehmen schwer zu beherrschen.<br />

Wären hier Ausnahmen und Erleichterungen<br />

angebracht?<br />

Grundsätzlich nein. Die gesetzlichen Forderungen<br />

sind auf die Gewährleistung der Sicherheit und des<br />

Gesundheitsschutzes der Beschäftigten ausgerichtet,<br />

da darf es keinen Unterschied machen, ob dieser<br />

in einem kleinen, mittleren oder großen Betrieb<br />

seine Arbeit verrichtet. Ich gebe Ihnen aber dahingehend<br />

Recht, dass es für den Arbeitgeber in einem<br />

kleinen Betrieb schon sehr schwierig ist, alle<br />

gesetzlichen Vorgaben im Arbeitsschutz zu überschauen<br />

und die konkreten Forderungen zu finden.<br />

Hier muss der Hebel angesetzt werden. Der im Zuge<br />

der Deregulierung zur Umsetzung gebrachte<br />

Trend von lediglich Schutzziele beschreibenden Gesetzen<br />

und Verordnungen bedarf konkreter Untersetzungen<br />

zum Beispiel im staatlichen Regelwerk.<br />

Ein Arbeitgeber darf zu Recht erwarten, dass seitens<br />

der Experten ein verständliches und umsetzbares<br />

Regelwerk sowie andere Hilfsangebote zur<br />

Verfügung gestellt werden. Dies ist eine Voraussetzung<br />

dafür, dass der Arbeitgeber seiner Eigenverantwortung<br />

auch nachkommen kann. Ich bin davon<br />

überzeugt, dass dies erkannt ist. Bund, Länder<br />

und Unfallversicherungsträger haben sich als ein<br />

Kernelement der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie<br />

die Herstellung eines transparenten,<br />

kohärenten und anwenderfreundlichen Vorschriften-<br />

und Regelwerks auf die Fahne geschrieben.<br />

Auf diesem Weg ist schon vieles erreicht – den<br />

Arbeitgebern stehen zudem umfassende Beratungsangebote<br />

ihres jeweiligen Unfallversicherungsträgers<br />

zur Verfügung – diese sollten intensiver in<br />

Anspruch genommen werden.<br />

Die Projekte wurden durch das MASGF und<br />

das LAS begleitet. Welche Weiterentwicklungen<br />

sind aus Ihrer Sicht hervorzuheben?<br />

Die Vorteile der bei diesen Projekten geübten engen<br />

Zusammenarbeit zwischen Fördermittelgeber<br />

MASGF, Umsetzer <strong>RKW</strong> und Aufsichtsbehörde LAS<br />

liegen auf der Hand: Die erzielten Wirkungen der<br />

Förderung können einerseits unmittelbar im betrieblichen<br />

Kontext überprüft, die Nachhaltigkeit der Ein-<br />

<strong>Arbeitssicherheitsmanagement</strong><br />

flussnahme über einen längeren Zeitraum evaluiert<br />

werden. Wichtig ist eine enge Abstimmung aller Beteiligten,<br />

um Informationsdefizite nicht zuzulassen,<br />

die Öffentlichkeit in geeigneter Form einzubeziehen,<br />

die Arbeitgeber für die Aspekte der Sicherheit und<br />

des Gesundheitsschutzes zu sensibilisieren und einen<br />

transparenten Evaluationsprozess umzusetzen.<br />

Dies alles war bei den Projekten zum Arbeitsschutzmanagement<br />

der Fall.<br />

In den Projekten wird ein systematischer Ansatz<br />

verfolgt, mit dem Arbeitsschutzmanagementsysteme<br />

bzw. Sicherheit und Gesundheitsschutz<br />

in integrierten Managementsystemen<br />

implementiert werden. In einer Studie hat<br />

das MASGF diesen Ansatz evaluiert – mit welchen<br />

Schlussfolgerungen?<br />

In das Landesprogramm zur „Überprüfung des Einflusses<br />

der Qualität der betrieblichen Arbeitsschutzorganisation<br />

auf das Niveau von Sicherheit und Gesundheitsschutz“<br />

wurden zunächst nur Betriebe mit<br />

mehr als 20 Beschäftigten einbezogen. Erste Ergebnisse<br />

liegen vor, die Auswertung ist aber noch<br />

nicht abgeschlossen. Von insgesamt 334 in den<br />

Ländern <strong>Brandenburg</strong> und <strong>Berlin</strong> überprüften Unternehmen<br />

hatten 35 an dem vom <strong>RKW</strong> <strong>Berlin</strong>-<br />

<strong>Brandenburg</strong> umgesetzten Förderprogramm teilgenommen.<br />

Während von diesen 35 geförderten Betrieben<br />

54 Prozent ein Managementsystem mit integriertem<br />

Arbeitsschutz eingesetzt haben, waren<br />

es bei den übrigen Betrieben nur 43 Prozent. Die<br />

Projektergebnisse zeigen insgesamt deutliche Unterschiede<br />

zwischen Betrieben mit Arbeitsschutzmanagement<br />

(AMS) und ohne AMS. So setzen 82<br />

Prozent der Betriebe mit AMS und sogar 86 Prozent<br />

der geförderten Betriebe mit AMS die gesetzlichen<br />

Forderungen zur betrieblichen Arbeitsschutzorganisation<br />

um. Im Gegensatz dazu ist das bei Betrieben<br />

ohne AMS durchschnittlich nur in 67 Prozent<br />

der Fall. Auffällig sind auch die Unterschiede<br />

bei der Durchführung des Prozesses der Gefährdungsbeurteilung.<br />

Während in 79 Prozent aller Betriebe<br />

mit AMS und in 84 Prozent der geförderten<br />

Betriebe mit AMS eine vollständige Umsetzung dieser<br />

gesetzlichen Verpflichtung festgestellt wurde,<br />

liegen die Angaben für Betriebe ohne AMS mit 61<br />

bzw. 46 Prozent deutlich darunter. Aus den Ergebnissen<br />

lässt sich die Schlussfolgerung ziehen, dass<br />

die Einführung von AMS sich insgesamt positiv auf<br />

den betrieblichen Arbeitsschutz auswirkt. Nachhaltigkeit<br />

kann aber nur erreicht werden, wenn dieses<br />

System im Betrieb „gelebt“ wird. Offensichtlich hat<br />

die Förderung nicht in allen Betrieben dazu geführt,<br />

dass erworbene Wissen und die Kompetenzen in<br />

ein funktionierendes System zu überführen.<br />

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