biedermann - DGG - Deutsche Gesellschaft für Grundbesitz AG
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Das Angebot<br />
Chancen<br />
und Risiken<br />
Wenn sich Risiken realisieren, kann dies<br />
zur Krise führen. Das chinesische Zeichen<br />
für Krise bedeutet abergleichzeitig<br />
Chance. Deutschland befindet sich nach<br />
Durchschreiten der wirtschaftlichen<br />
Talsohle im Aufwärtstrend. Dieser ist<br />
gekennzeichnet durch Steigen des Wirtschaftswachstums,<br />
der Nachfrage und<br />
der Preise. Es ist lediglich eine Frage<br />
der Zeit, bis sich dieser Trend auch bei<br />
der Immobilienpreisentwicklung fortsetzt.<br />
Die Immobilienpreise haben sich<br />
seit Jahren seitwärts bewegt. Derzeit<br />
besteht daher die historische Chance,<br />
bei einsetzender Konjunktur die sehr<br />
selten gleichzeitig vorliegenden günstigen<br />
Faktoren – niedriges Zinsniveau,<br />
moderate Grundstückspreise und gleichbleibende<br />
Baukosten – für einen Immobilienerwerb<br />
zu nutzen.<br />
Investitionen in Immobilien gelten seit<br />
jeher bei langfristiger Betrachtung als<br />
besonders krisen- und inflationssicher,<br />
da sie ein hohes Maß an Wertbeständigkeit<br />
gewährleisten. Daher sind Immobilien<br />
seit Generationen eine der<br />
beliebtesten Anlagen zur Altersvorsorge.<br />
Wie bei Kapitalanlagen generell, handelt<br />
es sich jedoch auch bei einer Immobilie<br />
um eine risikobehaftete Anlage. Langfristig<br />
besteht die gute Chance zur<br />
Wertsteigerung. In jeder Phase der Investition<br />
besteht jedoch auch das Risiko<br />
von Wertverlusten. Nachfolgend werden<br />
10 der wichtigsten Faktoren zur<br />
Beurteilung der Chancen und Risiken<br />
bei Immobilieninvestitionen dargestellt.<br />
Essentiell für ein erfolgreiches Immobilieninvestment<br />
sind demnach zuverlässige<br />
Vertragspartner, eine rechtssichere<br />
Vertragsgestaltung, ein guter Standort,<br />
moderne und qualitativ hochwertige<br />
Baumaßnahmen, ein durchdachtes<br />
Nutzungskonzept, eine ordentliche<br />
Verwaltung, eine weitsichtige Pflege-,<br />
Erhaltungs- und Instandhaltungsplanung,<br />
eine größtmögliche Kostentransparenz<br />
sowie eine solide Finanzierung<br />
und die optimale Ausnutzung steuerlicher<br />
Vorteile. Dabei ist zu berücksichtigen,<br />
dass die entsprechende Beurteilung<br />
aktuell immer nur eine Bestandsaufnahme<br />
darstellen kann und zukünftige<br />
Betrachtungen zwangsläufig nur<br />
Prognosecharakter haben. Insbesondere<br />
ist dabei zu berücksichtigen, dass dargestellte<br />
Chancen und Risiken auch<br />
kumuliert, d. h. gehäuft auftreten können.<br />
Konkret ist denkbar, dass ein Investor<br />
im ungünstigsten Fall, durch die<br />
gleichzeitige Realisierung mehrerer Risiken<br />
in den persönlichen Vermögensverfall<br />
gerät, indem er bspw. bei hoher<br />
Fremdfinanzierung, die dazu führt, dass<br />
die Einnahmen die Ausgaben einschließlich<br />
Zinsen und Tilgung nicht decken,<br />
nicht in der Lage ist, die so entstandene<br />
Unterdeckung durch sein persönliches<br />
Einkommen und/oder Vermögen zu<br />
finanzieren bzw. auszugleichen.<br />
I. Vertragspartner<br />
Für eine Immobilieninvestition ist die<br />
Wahl des richtigen Partners von großer<br />
Bedeutung.<br />
Die Verkäuferin, die <strong>DGG</strong> <strong>Deutsche</strong><br />
<strong>Gesellschaft</strong> für <strong>Grundbesitz</strong> <strong>AG</strong> gehört<br />
zur Megaron Firmengruppe. Letztere<br />
ist seit 1994 im Immobiliengeschäft<br />
tätig. Insgesamt wurden durch die Megaron<br />
Firmengruppe bisher mehr als<br />
1.000 Wohn- bzw. Teileigentumseinheiten<br />
mit einem Verkaufsvolumen von<br />
über 112 Millionen Euro veräußert,<br />
fertiggestellt und übergeben.<br />
Bei Insolvenz des Bauträgers / Verkäufers<br />
hat der Käufer nach Bildung des Wohnund<br />
Teileigentums sowie der Eintragung<br />
einer Auflassungsvormerkung im Grundbuch<br />
die Sicherheit auf Übertragung<br />
des erworbenen Objektes. Er erhält jedoch<br />
keinen rechtlichen Anspruch auf<br />
Fertigstellung der Baumaßnahmen und<br />
muss möglicherweise in Absprache mit<br />
den übrigen Investoren die Sanierung<br />
teilweise oder vollständig in eigener<br />
Verantwortung durchführen lassen. Die<br />
Kosten hierfür kann er im Wege des<br />
Schadenersatzes oder der Minderung<br />
gegen den Kaufpreis stellen. Im Falle<br />
der Insolvenz des Bauträgers / Verkäufers<br />
kann dies jedoch dazu führen, dass<br />
die Restleistungen oder Mängel gerichtlich<br />
festgestellt werden müssen, um<br />
letztendlich lastenfreies Eigentum zu<br />
erhalten. Hierdurch kann es zu einer<br />
Erhöhung der Kosten durch Sachverständigengebühren,<br />
Ersatzvornahmen,<br />
Rechtsstreitigkeiten und insgesamt des<br />
Modernisierungsaufwandes oder sogar<br />
zu Abstimmungsschwierigkeiten mit<br />
weiteren Investoren/Miteigentümern<br />
kommen. Dies kann weiter dazu führen,<br />
dass die Baumaßnahmen erheblich<br />
verspätet und im Extremfall überhaupt<br />
nicht durchgeführt werden, mit der<br />
Folge, dass der Investor die Zin-sen<br />
und Tilgung für die ggf. bereits aufgenommene<br />
Kaufpreisfinanzierung zu<br />
zahlen hat, ohne dass ihm Mieteinnahmen<br />
zufließen.<br />
II. Vertragsgestaltung<br />
Mit dem vorliegenden Prospekt wird<br />
der Kauf von Teil- und Wohnungseigentum<br />
im Sinne des Wohnungseigentumsgesetzes<br />
(WEG) angeboten. Gleichzeitig<br />
wird ein Verwaltungsvertrag für das<br />
Wohnungseigentum geschlossen. Optional<br />
wird die Sondereigentumsverwaltung<br />
durch die WEG-Verwalterin angeboten,<br />
wobei der Vertragsabschluss in<br />
Verbindung mit der ebenfalls angebotenen<br />
Erstvermietungsgarantie zwingend<br />
ist.<br />
Der hier angebotene Erwerb einer noch<br />
zu sanierenden Altbauwohnung erfolgt<br />
im Wege eines Kaufvertrages mit Sanierungsverpflichtung<br />
zu einem Festpreis.<br />
Lediglich eine etwaige Erhöhung der<br />
Mehrwertsteuer wird an den Käufer<br />
weiterberechnet. Demnach erhält der<br />
Erwerber eine schlüsselfertig sanierte<br />
Wohnung, wobei das Risiko von Kostensteigerungen<br />
oder anderer Baurisiken<br />
der Veräußerer trägt. Zahlungen<br />
an den Verkäufer erfolgen unter Beachtung<br />
der Erwerbersicherung nach der<br />
Makler- und Bauträgerverordnung<br />
(MaBV). Dies bedeutet, dass der Erwerber<br />
nur in der Höhe Zahlungen zu<br />
leisten hat, wie auch Bauleistungen<br />
durch den Verkäufer erbracht wurden.<br />
Kontrolliert werden die Bauleistungen<br />
bereits baubegleitend durch den TÜV.<br />
Bis zur Eintragung der Auflassungsvormerkung<br />
kann der Erwerber für den<br />
von ihm gezahlten Kaufpreis durch eine<br />
selbstschuldnerische Bankbürgschaft<br />
gesichert werden. Zu berücksichtigen<br />
ist, dass sich der Erwerber hinsichtlich<br />
der geschuldeten Zahlungen der<br />
Zwangsvollstreckung unterwirft, zur<br />
Durchsetzung von Kaufpreisansprüchen<br />
daher unter Umständen kein gesondertes<br />
Gerichtsverfahren notwendig ist.<br />
Das Vorhaben wird in zwei Bauabschnitten<br />
realisiert. Der Verkäufer / Bauträger<br />
stellt die schlüsselfertige Bezugsfertigkeit<br />
für Bauabschnitt I (Hildebrandstraße<br />
28 und Biedermannstraße 79) bis zum<br />
31.12.2007, und den Bauabschnitt II<br />
(Biedermannstraße 81) bis zum 31.12.<br />
2008 in Aussicht. Der genaue Fertigstellungstermin<br />
kann bei der Prospektherausgeberin<br />
erfragt werden. Demgegenüber<br />
steht das Risiko, wenn der<br />
Verkäufer / Bauträger leistungsunfähig<br />
wird, dass Herstellungsansprüche nur<br />
bedingt oder gar nicht gegen ihn<br />
durchgesetzt werden können.<br />
Bei der Überzahlungssicherung der<br />
MaBV ist zu berücksichtigen, dass hierdurch<br />
nur der Kaufpreis abgesichert ist,<br />
nicht aber die mit dem Ankauf verbundenen<br />
Nebenkosten oder eintretende<br />
Verzögerungsschäden. Diese kann der<br />
Erwerber im Fall der Rückabwicklung<br />
nicht ersetzt erhalten. Auch im Falle<br />
der Zusicherung der Bezugsfertigkeit<br />
kann sich die Baudurchführung verzögern,<br />
bedingt durch Streik, durch höhere<br />
Gewalt, vom Arbeitsamt bzw.<br />
durch berufsständische Vereinigung<br />
bestimmte und anerkannte Schlechtwetterlage,<br />
Baueinstellung aufgrund<br />
öffentlich-rechtlicher oder gerichtlicher<br />
Entscheidungen etc., d. h. die Bauzeit<br />
verlängern.<br />
Nach Abnahme gewährleistet der Verkäufer/Bauträger<br />
dem Erwerber 5 Jahre<br />
ordentliche Mängelbeseitigung, jedoch<br />
nur, wenn Sanierungsleistungen betroffen<br />
sind.<br />
Die ab Abnahme bestehenden Gewährleistungsansprüche<br />
können verloren<br />
gehen, wenn der Bauträger während<br />
dieser Zeit in Insolvenz gerät. Zur konkreten<br />
rechtlichen Ausgestaltung des<br />
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