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biedermann - DGG - Deutsche Gesellschaft für Grundbesitz AG

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Das Angebot<br />

Chancen<br />

und Risiken<br />

Wenn sich Risiken realisieren, kann dies<br />

zur Krise führen. Das chinesische Zeichen<br />

für Krise bedeutet abergleichzeitig<br />

Chance. Deutschland befindet sich nach<br />

Durchschreiten der wirtschaftlichen<br />

Talsohle im Aufwärtstrend. Dieser ist<br />

gekennzeichnet durch Steigen des Wirtschaftswachstums,<br />

der Nachfrage und<br />

der Preise. Es ist lediglich eine Frage<br />

der Zeit, bis sich dieser Trend auch bei<br />

der Immobilienpreisentwicklung fortsetzt.<br />

Die Immobilienpreise haben sich<br />

seit Jahren seitwärts bewegt. Derzeit<br />

besteht daher die historische Chance,<br />

bei einsetzender Konjunktur die sehr<br />

selten gleichzeitig vorliegenden günstigen<br />

Faktoren – niedriges Zinsniveau,<br />

moderate Grundstückspreise und gleichbleibende<br />

Baukosten – für einen Immobilienerwerb<br />

zu nutzen.<br />

Investitionen in Immobilien gelten seit<br />

jeher bei langfristiger Betrachtung als<br />

besonders krisen- und inflationssicher,<br />

da sie ein hohes Maß an Wertbeständigkeit<br />

gewährleisten. Daher sind Immobilien<br />

seit Generationen eine der<br />

beliebtesten Anlagen zur Altersvorsorge.<br />

Wie bei Kapitalanlagen generell, handelt<br />

es sich jedoch auch bei einer Immobilie<br />

um eine risikobehaftete Anlage. Langfristig<br />

besteht die gute Chance zur<br />

Wertsteigerung. In jeder Phase der Investition<br />

besteht jedoch auch das Risiko<br />

von Wertverlusten. Nachfolgend werden<br />

10 der wichtigsten Faktoren zur<br />

Beurteilung der Chancen und Risiken<br />

bei Immobilieninvestitionen dargestellt.<br />

Essentiell für ein erfolgreiches Immobilieninvestment<br />

sind demnach zuverlässige<br />

Vertragspartner, eine rechtssichere<br />

Vertragsgestaltung, ein guter Standort,<br />

moderne und qualitativ hochwertige<br />

Baumaßnahmen, ein durchdachtes<br />

Nutzungskonzept, eine ordentliche<br />

Verwaltung, eine weitsichtige Pflege-,<br />

Erhaltungs- und Instandhaltungsplanung,<br />

eine größtmögliche Kostentransparenz<br />

sowie eine solide Finanzierung<br />

und die optimale Ausnutzung steuerlicher<br />

Vorteile. Dabei ist zu berücksichtigen,<br />

dass die entsprechende Beurteilung<br />

aktuell immer nur eine Bestandsaufnahme<br />

darstellen kann und zukünftige<br />

Betrachtungen zwangsläufig nur<br />

Prognosecharakter haben. Insbesondere<br />

ist dabei zu berücksichtigen, dass dargestellte<br />

Chancen und Risiken auch<br />

kumuliert, d. h. gehäuft auftreten können.<br />

Konkret ist denkbar, dass ein Investor<br />

im ungünstigsten Fall, durch die<br />

gleichzeitige Realisierung mehrerer Risiken<br />

in den persönlichen Vermögensverfall<br />

gerät, indem er bspw. bei hoher<br />

Fremdfinanzierung, die dazu führt, dass<br />

die Einnahmen die Ausgaben einschließlich<br />

Zinsen und Tilgung nicht decken,<br />

nicht in der Lage ist, die so entstandene<br />

Unterdeckung durch sein persönliches<br />

Einkommen und/oder Vermögen zu<br />

finanzieren bzw. auszugleichen.<br />

I. Vertragspartner<br />

Für eine Immobilieninvestition ist die<br />

Wahl des richtigen Partners von großer<br />

Bedeutung.<br />

Die Verkäuferin, die <strong>DGG</strong> <strong>Deutsche</strong><br />

<strong>Gesellschaft</strong> für <strong>Grundbesitz</strong> <strong>AG</strong> gehört<br />

zur Megaron Firmengruppe. Letztere<br />

ist seit 1994 im Immobiliengeschäft<br />

tätig. Insgesamt wurden durch die Megaron<br />

Firmengruppe bisher mehr als<br />

1.000 Wohn- bzw. Teileigentumseinheiten<br />

mit einem Verkaufsvolumen von<br />

über 112 Millionen Euro veräußert,<br />

fertiggestellt und übergeben.<br />

Bei Insolvenz des Bauträgers / Verkäufers<br />

hat der Käufer nach Bildung des Wohnund<br />

Teileigentums sowie der Eintragung<br />

einer Auflassungsvormerkung im Grundbuch<br />

die Sicherheit auf Übertragung<br />

des erworbenen Objektes. Er erhält jedoch<br />

keinen rechtlichen Anspruch auf<br />

Fertigstellung der Baumaßnahmen und<br />

muss möglicherweise in Absprache mit<br />

den übrigen Investoren die Sanierung<br />

teilweise oder vollständig in eigener<br />

Verantwortung durchführen lassen. Die<br />

Kosten hierfür kann er im Wege des<br />

Schadenersatzes oder der Minderung<br />

gegen den Kaufpreis stellen. Im Falle<br />

der Insolvenz des Bauträgers / Verkäufers<br />

kann dies jedoch dazu führen, dass<br />

die Restleistungen oder Mängel gerichtlich<br />

festgestellt werden müssen, um<br />

letztendlich lastenfreies Eigentum zu<br />

erhalten. Hierdurch kann es zu einer<br />

Erhöhung der Kosten durch Sachverständigengebühren,<br />

Ersatzvornahmen,<br />

Rechtsstreitigkeiten und insgesamt des<br />

Modernisierungsaufwandes oder sogar<br />

zu Abstimmungsschwierigkeiten mit<br />

weiteren Investoren/Miteigentümern<br />

kommen. Dies kann weiter dazu führen,<br />

dass die Baumaßnahmen erheblich<br />

verspätet und im Extremfall überhaupt<br />

nicht durchgeführt werden, mit der<br />

Folge, dass der Investor die Zin-sen<br />

und Tilgung für die ggf. bereits aufgenommene<br />

Kaufpreisfinanzierung zu<br />

zahlen hat, ohne dass ihm Mieteinnahmen<br />

zufließen.<br />

II. Vertragsgestaltung<br />

Mit dem vorliegenden Prospekt wird<br />

der Kauf von Teil- und Wohnungseigentum<br />

im Sinne des Wohnungseigentumsgesetzes<br />

(WEG) angeboten. Gleichzeitig<br />

wird ein Verwaltungsvertrag für das<br />

Wohnungseigentum geschlossen. Optional<br />

wird die Sondereigentumsverwaltung<br />

durch die WEG-Verwalterin angeboten,<br />

wobei der Vertragsabschluss in<br />

Verbindung mit der ebenfalls angebotenen<br />

Erstvermietungsgarantie zwingend<br />

ist.<br />

Der hier angebotene Erwerb einer noch<br />

zu sanierenden Altbauwohnung erfolgt<br />

im Wege eines Kaufvertrages mit Sanierungsverpflichtung<br />

zu einem Festpreis.<br />

Lediglich eine etwaige Erhöhung der<br />

Mehrwertsteuer wird an den Käufer<br />

weiterberechnet. Demnach erhält der<br />

Erwerber eine schlüsselfertig sanierte<br />

Wohnung, wobei das Risiko von Kostensteigerungen<br />

oder anderer Baurisiken<br />

der Veräußerer trägt. Zahlungen<br />

an den Verkäufer erfolgen unter Beachtung<br />

der Erwerbersicherung nach der<br />

Makler- und Bauträgerverordnung<br />

(MaBV). Dies bedeutet, dass der Erwerber<br />

nur in der Höhe Zahlungen zu<br />

leisten hat, wie auch Bauleistungen<br />

durch den Verkäufer erbracht wurden.<br />

Kontrolliert werden die Bauleistungen<br />

bereits baubegleitend durch den TÜV.<br />

Bis zur Eintragung der Auflassungsvormerkung<br />

kann der Erwerber für den<br />

von ihm gezahlten Kaufpreis durch eine<br />

selbstschuldnerische Bankbürgschaft<br />

gesichert werden. Zu berücksichtigen<br />

ist, dass sich der Erwerber hinsichtlich<br />

der geschuldeten Zahlungen der<br />

Zwangsvollstreckung unterwirft, zur<br />

Durchsetzung von Kaufpreisansprüchen<br />

daher unter Umständen kein gesondertes<br />

Gerichtsverfahren notwendig ist.<br />

Das Vorhaben wird in zwei Bauabschnitten<br />

realisiert. Der Verkäufer / Bauträger<br />

stellt die schlüsselfertige Bezugsfertigkeit<br />

für Bauabschnitt I (Hildebrandstraße<br />

28 und Biedermannstraße 79) bis zum<br />

31.12.2007, und den Bauabschnitt II<br />

(Biedermannstraße 81) bis zum 31.12.<br />

2008 in Aussicht. Der genaue Fertigstellungstermin<br />

kann bei der Prospektherausgeberin<br />

erfragt werden. Demgegenüber<br />

steht das Risiko, wenn der<br />

Verkäufer / Bauträger leistungsunfähig<br />

wird, dass Herstellungsansprüche nur<br />

bedingt oder gar nicht gegen ihn<br />

durchgesetzt werden können.<br />

Bei der Überzahlungssicherung der<br />

MaBV ist zu berücksichtigen, dass hierdurch<br />

nur der Kaufpreis abgesichert ist,<br />

nicht aber die mit dem Ankauf verbundenen<br />

Nebenkosten oder eintretende<br />

Verzögerungsschäden. Diese kann der<br />

Erwerber im Fall der Rückabwicklung<br />

nicht ersetzt erhalten. Auch im Falle<br />

der Zusicherung der Bezugsfertigkeit<br />

kann sich die Baudurchführung verzögern,<br />

bedingt durch Streik, durch höhere<br />

Gewalt, vom Arbeitsamt bzw.<br />

durch berufsständische Vereinigung<br />

bestimmte und anerkannte Schlechtwetterlage,<br />

Baueinstellung aufgrund<br />

öffentlich-rechtlicher oder gerichtlicher<br />

Entscheidungen etc., d. h. die Bauzeit<br />

verlängern.<br />

Nach Abnahme gewährleistet der Verkäufer/Bauträger<br />

dem Erwerber 5 Jahre<br />

ordentliche Mängelbeseitigung, jedoch<br />

nur, wenn Sanierungsleistungen betroffen<br />

sind.<br />

Die ab Abnahme bestehenden Gewährleistungsansprüche<br />

können verloren<br />

gehen, wenn der Bauträger während<br />

dieser Zeit in Insolvenz gerät. Zur konkreten<br />

rechtlichen Ausgestaltung des<br />

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