bestellschein - MaVoTec
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Allgemein/AGB<br />
Käufers zugeschnitten wurden<br />
- die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für<br />
die Rücksendung geeignet sind<br />
- bei digitalen Datenträgern die vom<br />
Verbraucher entsiegelt wurden, es sei denn,<br />
es werden Mängel festgestellt.<br />
Im Übrigen finden die Vorschriften des §<br />
312 d Abs. 4 BGB Anwendung.<br />
6. Gewährleistung<br />
<strong>MaVoTec</strong> gewährleistet, dass die<br />
Vertragsprodukte nicht mit Mängeln behaftet<br />
sind und sich für die nach dem Vertrag<br />
vorausgesetzte bzw. gewöhnliche<br />
Verwendung eignen.<br />
<strong>MaVoTec</strong> übernimmt keine Gewähr dafür,<br />
dass die Funktionen mitgelieferter Software<br />
den Anforderungen des Kunden genügen<br />
und die Vertragsprodukte in der vom<br />
Kunden getroffenen Auswahl<br />
zusammenarbeiten.<br />
Sachmängelgewährleistungsansprüche<br />
bestehen nicht<br />
- wenn das Produkt durch den Kunden oder<br />
Dritte verändert, unsachgemäß installiert,<br />
gewartet, repariert, benutzt oder<br />
Umgebungsbedingungen ausgesetzt wird,<br />
die nicht den Anforderungen des Herstellers<br />
entsprechen, es sei denn, der Kunde weist<br />
nach, dass diese Umstände nicht ursächlich<br />
für den gerügten Mangel sind.<br />
- wenn Seriennummer, Typbezeichnung<br />
oder ähnliche Kennzeichen entfernt oder<br />
unleserlich gemacht werden.<br />
Das gesetzliche Rücktrittsrecht des Käufers<br />
ist ausgeschlossen<br />
- bei nur unerheblicher Abweichung von der<br />
vereinbarten Beschaffenheit.<br />
- bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der<br />
Brauchbarkeit.<br />
Die dem Kunden ansonsten zustehenden<br />
gesetzlichen Gewährleistungsansprüche<br />
werden hiervon nicht berührt.<br />
Eine Haftung für Sachmängel besteht nur,<br />
sofern die Ursache des Sachmangels bereits<br />
zum Zeitpunkt des Gefahrüberganges<br />
vorlag.<br />
Bei Vorliegen eines Sachmangels erfolgt<br />
nach Wahl des Kunden zunächst<br />
Nachbesserung oder Ersatzlieferung.<br />
Ersetzte Teile gehen in das Eigentum von<br />
<strong>MaVoTec</strong> über. Ist <strong>MaVoTec</strong> zur<br />
Nachbesserung oder Ersatzlieferung nicht in<br />
der Lage, ist dies mit unverhältnismäßigen<br />
Kosten verbunden oder beseitigt <strong>MaVoTec</strong><br />
Mängel nicht innerhalb einer angemessen,<br />
vom Kunden schriftlich gesetzten Nachfrist,<br />
ist der Kunde zur Minderung des Kaufpreises<br />
oder zum Rücktritt vom Kaufvertrag<br />
berechtigt.<br />
Liefert <strong>MaVoTec</strong> zum Zwecke der<br />
Nacherfüllung ein Ersatzprodukt, hat der<br />
Kunde das mangelhafte Produkt<br />
herauszugeben.<br />
Falls keine abweichende individuelle<br />
Regelung getroffen wird, verjähren<br />
Sachmängelansprüche nach 12 Monaten.<br />
Die Verjährung beginnt mit Ablieferung.<br />
Soweit die Ware Gegenstand eines<br />
Verbrauchsgüterkaufes ist, verjähren<br />
Sachmängelansprüche für Neuware nach 24<br />
Monaten und für Gebrauchtware nach 12<br />
Monaten. Sachmängelansprüche sind nur<br />
mit Zustimmung von <strong>MaVoTec</strong> übertragbar.<br />
Weitergehende Garantie- und<br />
Gewährleistungszusagen der Hersteller gibt<br />
<strong>MaVoTec</strong> in vollem Umfang an den Kunden<br />
weiter, ohne dafür selbst einzustehen.<br />
Ist eine Sachmängelhaftung von <strong>MaVoTec</strong><br />
nicht begründet, weil Sachmängelansprüche<br />
offenkundig bereits verjährt sind oder weil<br />
offenkundig kein Sachmangel vorliegt, ist<br />
<strong>MaVoTec</strong> berechtigt, die Ware auf Kosten<br />
und Gefahr des Kunden zurückzusenden und<br />
eine angemessene Aufwandspauschale für<br />
die Bearbeitung und Überprüfung zu<br />
verlangen.<br />
Reparaturen außerhalb der<br />
Sachmängelhaftung sind kostenpflichtig. Die<br />
Erstellung eines Kostenvoranschlages ist<br />
vom Kunden ausdrücklich in Auftrag zu<br />
geben und zu vergüten.<br />
Dem Kunden bleibt es unbenommen, einen<br />
niedrigen Aufwand nachzuweisen.<br />
Alle weiteren oder anderen als die in diesen<br />
Bestimmungen vorgesehenen Ansprüche des<br />
Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund,<br />
sind ausgeschlossen, soweit sich nicht aus<br />
diesen Bestimmungen etwas anderes ergibt.<br />
Die gesetzlichen Regelungen zum<br />
Verbrauchsgüterkauf bleiben hiervon<br />
unberührt.<br />
7. Haftung<br />
Soweit sich aus den folgenden<br />
Bestimmungen nichts anderes ergibt, sind<br />
weitergehende Ansprüche des Kunden -<br />
gleich aus welchem Rechtsgrund -<br />
ausgeschlossen. <strong>MaVoTec</strong> haftet nicht für<br />
Schäden, die nicht am Liefergegenstand<br />
selbst entstanden sind, insbesondere haftet<br />
<strong>MaVoTec</strong> nicht für den Verlust von Daten,<br />
entgangenem Gewinn oder sonstigen<br />
Vermögensschäden des Kunden.<br />
Diese Haftungsfreizeichnung gilt nicht:<br />
- wenn die Schadensursache auf Vorsatz<br />
oder grober Fahrlässigkeit von <strong>MaVoTec</strong><br />
beruht oder <strong>MaVoTec</strong> vertragswesentliche<br />
Pflichten leicht fahrlässig verletzt.<br />
- wenn Ansprüche gemäß<br />
Produkthaftungsgesetz oder von <strong>MaVoTec</strong><br />
zu vertretender Unmöglichkeit geltend<br />
gemacht werden.<br />
- bei von <strong>MaVoTec</strong> eingeräumten Garantien.<br />
- für Schäden aus der Verletzung von Leben,<br />
Körper und Gesundheit.<br />
Die Ersatzpflicht ist - mit Ausnahme der<br />
Haftung für Personenschäden - auf den im<br />
Zeitpunkt des Vertragsschlusses<br />
vorhersehbaren, typischerweise<br />
eintretenden Schaden begrenzt.<br />
Ist die Haftung von <strong>MaVoTec</strong><br />
ausgeschlossen oder begrenzt, gilt dies auch<br />
für die persönliche Haftung der Angestellten,<br />
Arbeiternehmer, Mitarbeiter, Vertretern und<br />
Erfüllungsgehilfen.<br />
8. Schlussbestimmungen<br />
Es gilt das Recht der Bundesrepublik<br />
Deutschland. Das Wiener UN-Abkommen<br />
(UNCITRAL) über den internationalen<br />
Warenkauf ist ausgeschlossen.<br />
Sollten einzelne Bestimmungen des<br />
Vertrages mit dem Kunden einschließlich<br />
dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen<br />
ganz oder teilweise unwirksam sein oder<br />
ihre Wirksamkeit durch einen späteren<br />
Umstand verlieren oder sollte sich in dem<br />
Vertrag oder in den Allgemeinen<br />
Geschäftsbedingungen eine Lücke<br />
herausstellen, so wird hierdurch die<br />
Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen<br />
nicht berührt.<br />
Mossautal 26.03.2008