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bestellschein - MaVoTec

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Allgemein/AGB<br />

Käufers zugeschnitten wurden<br />

- die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für<br />

die Rücksendung geeignet sind<br />

- bei digitalen Datenträgern die vom<br />

Verbraucher entsiegelt wurden, es sei denn,<br />

es werden Mängel festgestellt.<br />

Im Übrigen finden die Vorschriften des §<br />

312 d Abs. 4 BGB Anwendung.<br />

6. Gewährleistung<br />

<strong>MaVoTec</strong> gewährleistet, dass die<br />

Vertragsprodukte nicht mit Mängeln behaftet<br />

sind und sich für die nach dem Vertrag<br />

vorausgesetzte bzw. gewöhnliche<br />

Verwendung eignen.<br />

<strong>MaVoTec</strong> übernimmt keine Gewähr dafür,<br />

dass die Funktionen mitgelieferter Software<br />

den Anforderungen des Kunden genügen<br />

und die Vertragsprodukte in der vom<br />

Kunden getroffenen Auswahl<br />

zusammenarbeiten.<br />

Sachmängelgewährleistungsansprüche<br />

bestehen nicht<br />

- wenn das Produkt durch den Kunden oder<br />

Dritte verändert, unsachgemäß installiert,<br />

gewartet, repariert, benutzt oder<br />

Umgebungsbedingungen ausgesetzt wird,<br />

die nicht den Anforderungen des Herstellers<br />

entsprechen, es sei denn, der Kunde weist<br />

nach, dass diese Umstände nicht ursächlich<br />

für den gerügten Mangel sind.<br />

- wenn Seriennummer, Typbezeichnung<br />

oder ähnliche Kennzeichen entfernt oder<br />

unleserlich gemacht werden.<br />

Das gesetzliche Rücktrittsrecht des Käufers<br />

ist ausgeschlossen<br />

- bei nur unerheblicher Abweichung von der<br />

vereinbarten Beschaffenheit.<br />

- bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der<br />

Brauchbarkeit.<br />

Die dem Kunden ansonsten zustehenden<br />

gesetzlichen Gewährleistungsansprüche<br />

werden hiervon nicht berührt.<br />

Eine Haftung für Sachmängel besteht nur,<br />

sofern die Ursache des Sachmangels bereits<br />

zum Zeitpunkt des Gefahrüberganges<br />

vorlag.<br />

Bei Vorliegen eines Sachmangels erfolgt<br />

nach Wahl des Kunden zunächst<br />

Nachbesserung oder Ersatzlieferung.<br />

Ersetzte Teile gehen in das Eigentum von<br />

<strong>MaVoTec</strong> über. Ist <strong>MaVoTec</strong> zur<br />

Nachbesserung oder Ersatzlieferung nicht in<br />

der Lage, ist dies mit unverhältnismäßigen<br />

Kosten verbunden oder beseitigt <strong>MaVoTec</strong><br />

Mängel nicht innerhalb einer angemessen,<br />

vom Kunden schriftlich gesetzten Nachfrist,<br />

ist der Kunde zur Minderung des Kaufpreises<br />

oder zum Rücktritt vom Kaufvertrag<br />

berechtigt.<br />

Liefert <strong>MaVoTec</strong> zum Zwecke der<br />

Nacherfüllung ein Ersatzprodukt, hat der<br />

Kunde das mangelhafte Produkt<br />

herauszugeben.<br />

Falls keine abweichende individuelle<br />

Regelung getroffen wird, verjähren<br />

Sachmängelansprüche nach 12 Monaten.<br />

Die Verjährung beginnt mit Ablieferung.<br />

Soweit die Ware Gegenstand eines<br />

Verbrauchsgüterkaufes ist, verjähren<br />

Sachmängelansprüche für Neuware nach 24<br />

Monaten und für Gebrauchtware nach 12<br />

Monaten. Sachmängelansprüche sind nur<br />

mit Zustimmung von <strong>MaVoTec</strong> übertragbar.<br />

Weitergehende Garantie- und<br />

Gewährleistungszusagen der Hersteller gibt<br />

<strong>MaVoTec</strong> in vollem Umfang an den Kunden<br />

weiter, ohne dafür selbst einzustehen.<br />

Ist eine Sachmängelhaftung von <strong>MaVoTec</strong><br />

nicht begründet, weil Sachmängelansprüche<br />

offenkundig bereits verjährt sind oder weil<br />

offenkundig kein Sachmangel vorliegt, ist<br />

<strong>MaVoTec</strong> berechtigt, die Ware auf Kosten<br />

und Gefahr des Kunden zurückzusenden und<br />

eine angemessene Aufwandspauschale für<br />

die Bearbeitung und Überprüfung zu<br />

verlangen.<br />

Reparaturen außerhalb der<br />

Sachmängelhaftung sind kostenpflichtig. Die<br />

Erstellung eines Kostenvoranschlages ist<br />

vom Kunden ausdrücklich in Auftrag zu<br />

geben und zu vergüten.<br />

Dem Kunden bleibt es unbenommen, einen<br />

niedrigen Aufwand nachzuweisen.<br />

Alle weiteren oder anderen als die in diesen<br />

Bestimmungen vorgesehenen Ansprüche des<br />

Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund,<br />

sind ausgeschlossen, soweit sich nicht aus<br />

diesen Bestimmungen etwas anderes ergibt.<br />

Die gesetzlichen Regelungen zum<br />

Verbrauchsgüterkauf bleiben hiervon<br />

unberührt.<br />

7. Haftung<br />

Soweit sich aus den folgenden<br />

Bestimmungen nichts anderes ergibt, sind<br />

weitergehende Ansprüche des Kunden -<br />

gleich aus welchem Rechtsgrund -<br />

ausgeschlossen. <strong>MaVoTec</strong> haftet nicht für<br />

Schäden, die nicht am Liefergegenstand<br />

selbst entstanden sind, insbesondere haftet<br />

<strong>MaVoTec</strong> nicht für den Verlust von Daten,<br />

entgangenem Gewinn oder sonstigen<br />

Vermögensschäden des Kunden.<br />

Diese Haftungsfreizeichnung gilt nicht:<br />

- wenn die Schadensursache auf Vorsatz<br />

oder grober Fahrlässigkeit von <strong>MaVoTec</strong><br />

beruht oder <strong>MaVoTec</strong> vertragswesentliche<br />

Pflichten leicht fahrlässig verletzt.<br />

- wenn Ansprüche gemäß<br />

Produkthaftungsgesetz oder von <strong>MaVoTec</strong><br />

zu vertretender Unmöglichkeit geltend<br />

gemacht werden.<br />

- bei von <strong>MaVoTec</strong> eingeräumten Garantien.<br />

- für Schäden aus der Verletzung von Leben,<br />

Körper und Gesundheit.<br />

Die Ersatzpflicht ist - mit Ausnahme der<br />

Haftung für Personenschäden - auf den im<br />

Zeitpunkt des Vertragsschlusses<br />

vorhersehbaren, typischerweise<br />

eintretenden Schaden begrenzt.<br />

Ist die Haftung von <strong>MaVoTec</strong><br />

ausgeschlossen oder begrenzt, gilt dies auch<br />

für die persönliche Haftung der Angestellten,<br />

Arbeiternehmer, Mitarbeiter, Vertretern und<br />

Erfüllungsgehilfen.<br />

8. Schlussbestimmungen<br />

Es gilt das Recht der Bundesrepublik<br />

Deutschland. Das Wiener UN-Abkommen<br />

(UNCITRAL) über den internationalen<br />

Warenkauf ist ausgeschlossen.<br />

Sollten einzelne Bestimmungen des<br />

Vertrages mit dem Kunden einschließlich<br />

dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen<br />

ganz oder teilweise unwirksam sein oder<br />

ihre Wirksamkeit durch einen späteren<br />

Umstand verlieren oder sollte sich in dem<br />

Vertrag oder in den Allgemeinen<br />

Geschäftsbedingungen eine Lücke<br />

herausstellen, so wird hierdurch die<br />

Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen<br />

nicht berührt.<br />

Mossautal 26.03.2008

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