Asyl in der Republik Zypern - Borderline Europe
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hoch und können von den meisten <strong>Asyl</strong>bewerberInnen<br />
nicht eigenständig getragen<br />
werden. Ohne diesen Rechtsbeistand<br />
s<strong>in</strong>d e<strong>in</strong>e erfolgreiche Klagebegründung<br />
und e<strong>in</strong> Antrag auf Prozesskostenhilfe<br />
jedoch nicht möglich. Des Weiteren erklärten<br />
viele <strong>der</strong> abgelehnten <strong>Asyl</strong>bewerberInnen,<br />
dass sie die Erfolgsaussichten<br />
für e<strong>in</strong>e positive Entscheidung<br />
als ger<strong>in</strong>g e<strong>in</strong>schätzten und es ke<strong>in</strong>erlei<br />
Sicherheit vor Inhaftierung o<strong>der</strong> Abschiebung<br />
während des Verfahrens gebe.<br />
> IRREGULÄRER VERBLEIB<br />
IN DER REPUBLIK ZYPERN<br />
Viele <strong>der</strong> abgelehnten <strong>Asyl</strong>bewerberInnen<br />
verbleiben auch nach <strong>der</strong> rechtskräftigen<br />
Ablehnung <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Republik</strong> <strong>Zypern</strong>.<br />
Diese Gruppe ist von Inhaftierung bedroht;<br />
sie kann entwe<strong>der</strong> durch die gezielte<br />
Fahndung <strong>der</strong> Immigration Police<br />
o<strong>der</strong> bei e<strong>in</strong>er allgeme<strong>in</strong>en Personenkontrolle<br />
durch an<strong>der</strong>e Polizeidienststellen<br />
festgenommen werden. Die <strong>in</strong>terviewten<br />
Personen dieser Gruppe vermieden grundsätzlich<br />
jeglichen Kontakt zu offiziellen<br />
Stellen <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Republik</strong> <strong>Zypern</strong>, da sie<br />
nach eigenen Aussagen bei e<strong>in</strong>em Besuch<br />
im Krankenhaus e<strong>in</strong>e Meldung durch<br />
das Personal bei <strong>der</strong> Immigration Police<br />
zu befürchten hätten. Selbst schwangere<br />
Frauen ohne Aufenthaltsstatus, die e<strong>in</strong><br />
Anrecht auf e<strong>in</strong>en beson<strong>der</strong>en Schutz <strong>in</strong><br />
Bezug auf mediz<strong>in</strong>ische Versorgung haben,<br />
trauen sich aus Furcht vor Inhaftierung<br />
nicht <strong>in</strong> die Krankenhäuser, um<br />
untersucht werden zu können. Im Interview<br />
wurde berichtet, dass viele <strong>der</strong> Betroffenen<br />
aufgrund dieser Angst zu „ÄrztInnen“<br />
ohne Zulassung g<strong>in</strong>gen und sich<br />
e<strong>in</strong>em weiteren unkalkulierbaren Gesundheitsrisiko<br />
aussetzten.<br />
Die Befragung von NGOs und Betroffenen<br />
zeigte <strong>in</strong>sgesamt, dass sich für<br />
abgelehnte <strong>Asyl</strong>bewerberInnen <strong>in</strong> <strong>der</strong><br />
<strong>Republik</strong> <strong>Zypern</strong> menschenunwürdige<br />
Lebenslagen ergeben. Häufig ist es we<strong>der</strong><br />
möglich, das Land zu verlassen, noch<br />
unter erträglichen Bed<strong>in</strong>gungen dort zu<br />
bleiben. In dieser Situation leidet <strong>in</strong><br />
vielen Fällen die physische und psychische<br />
Gesundheit <strong>der</strong> Betroffenen.<br />
2. Nach <strong>der</strong> (rechtskräftigen)<br />
Anerkennung des <strong>Asyl</strong>antrags<br />
> DIE AUFENTHALTSTITEL<br />
IN DER REPUBLIK ZYPERN<br />
Das Flüchtl<strong>in</strong>gsrecht <strong>der</strong> <strong>Republik</strong> <strong>Zypern</strong><br />
kennt vier verschiedene Aufenthaltstitel<br />
nach e<strong>in</strong>em abgeschlossenen <strong>Asyl</strong>verfahren.<br />
In Artikel 18a Refugee Law ist<br />
die Anerkennung als Flüchtl<strong>in</strong>g nach<br />
<strong>der</strong> Genfer Flüchtl<strong>in</strong>gskonvention geregelt.<br />
E<strong>in</strong> weiterer Aufenthaltstitel ergibt<br />
sich aus <strong>der</strong> Zuerkennung von subsidiärem<br />
Schutz. Des Weiteren kann e<strong>in</strong> Aufenthalt<br />
aus humanitären Gründen gewährt<br />
werden, wenn Abschiebeh<strong>in</strong><strong>der</strong>nisse<br />
vorliegen, die nicht zu e<strong>in</strong>er Zuerkennung<br />
von subsidiärem Schutz führen.<br />
E<strong>in</strong> vierter Aufenthaltstitel, Aufenthalt<br />
zum temporären Schutz, wurde für Ausnahmesituationen<br />
geschaffen, <strong>in</strong> denen<br />
große Zahlen von Menschen <strong>in</strong> die <strong>Republik</strong><br />
<strong>Zypern</strong> flüchten.<br />
E<strong>in</strong>e Beson<strong>der</strong>heit f<strong>in</strong>det sich <strong>in</strong> <strong>der</strong><br />
Anerkennungspraxis <strong>der</strong> <strong>Republik</strong> <strong>Zypern</strong>.<br />
Das M<strong>in</strong>istry of Interior bewertet<br />
die Zuerkennung von subsidiärem Schutz<br />
als positive Entscheidung, nach <strong>der</strong> es<br />
ke<strong>in</strong> Rechtsschutzbedürfnis mehr geben<br />
sollte. Da nach diesem Rechtsverständnis<br />
ke<strong>in</strong> Wi<strong>der</strong>spruch und ke<strong>in</strong>e Klage gegen<br />
positive Entscheidungen zugelassen werden,<br />
ist <strong>der</strong> Rechtsweg zur Überprüfung<br />
<strong>der</strong> Voraussetzungen <strong>der</strong> Flüchtl<strong>in</strong>gseigenschaft<br />
nach <strong>der</strong> Zuerkennung von<br />
subsidiärem Schutz versperrt. Diese Praxis<br />
<strong>der</strong> Nicht-Zulassung e<strong>in</strong>es Rechtsbehelfs<br />
gegen e<strong>in</strong>e „positive“ Entscheidung zu<br />
subsidiärem Schutz wurde laut <strong>Asyl</strong>um<br />
Service im Jahr 2011 e<strong>in</strong>geführt.<br />
> ANERKANNTE FLÜCHTLINGE<br />
Derzeit wird die Flüchtl<strong>in</strong>gsanerkennung<br />
für drei Jahre erteilt und alle drei Jahre<br />
erneuert, so lange <strong>der</strong> Status <strong>der</strong> betroffenen<br />
Person nicht erlischt (Artikel 18a<br />
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