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Asyl in der Republik Zypern - Borderline Europe

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hoch und können von den meisten <strong>Asyl</strong>bewerberInnen<br />

nicht eigenständig getragen<br />

werden. Ohne diesen Rechtsbeistand<br />

s<strong>in</strong>d e<strong>in</strong>e erfolgreiche Klagebegründung<br />

und e<strong>in</strong> Antrag auf Prozesskostenhilfe<br />

jedoch nicht möglich. Des Weiteren erklärten<br />

viele <strong>der</strong> abgelehnten <strong>Asyl</strong>bewerberInnen,<br />

dass sie die Erfolgsaussichten<br />

für e<strong>in</strong>e positive Entscheidung<br />

als ger<strong>in</strong>g e<strong>in</strong>schätzten und es ke<strong>in</strong>erlei<br />

Sicherheit vor Inhaftierung o<strong>der</strong> Abschiebung<br />

während des Verfahrens gebe.<br />

> IRREGULÄRER VERBLEIB<br />

IN DER REPUBLIK ZYPERN<br />

Viele <strong>der</strong> abgelehnten <strong>Asyl</strong>bewerberInnen<br />

verbleiben auch nach <strong>der</strong> rechtskräftigen<br />

Ablehnung <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Republik</strong> <strong>Zypern</strong>.<br />

Diese Gruppe ist von Inhaftierung bedroht;<br />

sie kann entwe<strong>der</strong> durch die gezielte<br />

Fahndung <strong>der</strong> Immigration Police<br />

o<strong>der</strong> bei e<strong>in</strong>er allgeme<strong>in</strong>en Personenkontrolle<br />

durch an<strong>der</strong>e Polizeidienststellen<br />

festgenommen werden. Die <strong>in</strong>terviewten<br />

Personen dieser Gruppe vermieden grundsätzlich<br />

jeglichen Kontakt zu offiziellen<br />

Stellen <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Republik</strong> <strong>Zypern</strong>, da sie<br />

nach eigenen Aussagen bei e<strong>in</strong>em Besuch<br />

im Krankenhaus e<strong>in</strong>e Meldung durch<br />

das Personal bei <strong>der</strong> Immigration Police<br />

zu befürchten hätten. Selbst schwangere<br />

Frauen ohne Aufenthaltsstatus, die e<strong>in</strong><br />

Anrecht auf e<strong>in</strong>en beson<strong>der</strong>en Schutz <strong>in</strong><br />

Bezug auf mediz<strong>in</strong>ische Versorgung haben,<br />

trauen sich aus Furcht vor Inhaftierung<br />

nicht <strong>in</strong> die Krankenhäuser, um<br />

untersucht werden zu können. Im Interview<br />

wurde berichtet, dass viele <strong>der</strong> Betroffenen<br />

aufgrund dieser Angst zu „ÄrztInnen“<br />

ohne Zulassung g<strong>in</strong>gen und sich<br />

e<strong>in</strong>em weiteren unkalkulierbaren Gesundheitsrisiko<br />

aussetzten.<br />

Die Befragung von NGOs und Betroffenen<br />

zeigte <strong>in</strong>sgesamt, dass sich für<br />

abgelehnte <strong>Asyl</strong>bewerberInnen <strong>in</strong> <strong>der</strong><br />

<strong>Republik</strong> <strong>Zypern</strong> menschenunwürdige<br />

Lebenslagen ergeben. Häufig ist es we<strong>der</strong><br />

möglich, das Land zu verlassen, noch<br />

unter erträglichen Bed<strong>in</strong>gungen dort zu<br />

bleiben. In dieser Situation leidet <strong>in</strong><br />

vielen Fällen die physische und psychische<br />

Gesundheit <strong>der</strong> Betroffenen.<br />

2. Nach <strong>der</strong> (rechtskräftigen)<br />

Anerkennung des <strong>Asyl</strong>antrags<br />

> DIE AUFENTHALTSTITEL<br />

IN DER REPUBLIK ZYPERN<br />

Das Flüchtl<strong>in</strong>gsrecht <strong>der</strong> <strong>Republik</strong> <strong>Zypern</strong><br />

kennt vier verschiedene Aufenthaltstitel<br />

nach e<strong>in</strong>em abgeschlossenen <strong>Asyl</strong>verfahren.<br />

In Artikel 18a Refugee Law ist<br />

die Anerkennung als Flüchtl<strong>in</strong>g nach<br />

<strong>der</strong> Genfer Flüchtl<strong>in</strong>gskonvention geregelt.<br />

E<strong>in</strong> weiterer Aufenthaltstitel ergibt<br />

sich aus <strong>der</strong> Zuerkennung von subsidiärem<br />

Schutz. Des Weiteren kann e<strong>in</strong> Aufenthalt<br />

aus humanitären Gründen gewährt<br />

werden, wenn Abschiebeh<strong>in</strong><strong>der</strong>nisse<br />

vorliegen, die nicht zu e<strong>in</strong>er Zuerkennung<br />

von subsidiärem Schutz führen.<br />

E<strong>in</strong> vierter Aufenthaltstitel, Aufenthalt<br />

zum temporären Schutz, wurde für Ausnahmesituationen<br />

geschaffen, <strong>in</strong> denen<br />

große Zahlen von Menschen <strong>in</strong> die <strong>Republik</strong><br />

<strong>Zypern</strong> flüchten.<br />

E<strong>in</strong>e Beson<strong>der</strong>heit f<strong>in</strong>det sich <strong>in</strong> <strong>der</strong><br />

Anerkennungspraxis <strong>der</strong> <strong>Republik</strong> <strong>Zypern</strong>.<br />

Das M<strong>in</strong>istry of Interior bewertet<br />

die Zuerkennung von subsidiärem Schutz<br />

als positive Entscheidung, nach <strong>der</strong> es<br />

ke<strong>in</strong> Rechtsschutzbedürfnis mehr geben<br />

sollte. Da nach diesem Rechtsverständnis<br />

ke<strong>in</strong> Wi<strong>der</strong>spruch und ke<strong>in</strong>e Klage gegen<br />

positive Entscheidungen zugelassen werden,<br />

ist <strong>der</strong> Rechtsweg zur Überprüfung<br />

<strong>der</strong> Voraussetzungen <strong>der</strong> Flüchtl<strong>in</strong>gseigenschaft<br />

nach <strong>der</strong> Zuerkennung von<br />

subsidiärem Schutz versperrt. Diese Praxis<br />

<strong>der</strong> Nicht-Zulassung e<strong>in</strong>es Rechtsbehelfs<br />

gegen e<strong>in</strong>e „positive“ Entscheidung zu<br />

subsidiärem Schutz wurde laut <strong>Asyl</strong>um<br />

Service im Jahr 2011 e<strong>in</strong>geführt.<br />

> ANERKANNTE FLÜCHTLINGE<br />

Derzeit wird die Flüchtl<strong>in</strong>gsanerkennung<br />

für drei Jahre erteilt und alle drei Jahre<br />

erneuert, so lange <strong>der</strong> Status <strong>der</strong> betroffenen<br />

Person nicht erlischt (Artikel 18a<br />

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