Asyl in der Republik Zypern - Borderline Europe
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Teil bei syrischen Staatsangehörigen <strong>der</strong><br />
Fall).<br />
3. Wenn sie wegen e<strong>in</strong>er Straftat<br />
verurteilt wurden, werden sie nach abgesessener<br />
Strafe nicht freigelassen, son<strong>der</strong>n<br />
bleiben bis zu ihrer Abschiebung<br />
weiterh<strong>in</strong> <strong>in</strong>haftiert.<br />
4. Wenn ihr <strong>Asyl</strong>antrag rechtskräftig<br />
abgelehnt wurde, aber die Entscheidung<br />
über die Klage gegen die Ablehnung vor<br />
dem Supreme Court aussteht.<br />
5. Wenn sie nach e<strong>in</strong>er irregulären<br />
Ausreise aus <strong>der</strong> <strong>Republik</strong> <strong>Zypern</strong> auf<br />
Grundlage <strong>der</strong> Dubl<strong>in</strong>-II-Verordnung <strong>in</strong><br />
die <strong>Republik</strong> <strong>Zypern</strong> zurücküberstellt<br />
wurden, da diese Ausreise e<strong>in</strong>en Verstoß<br />
gegen das Aliens and Immigration Law<br />
darstellt und auf dessen Grundlage <strong>in</strong>haftiert<br />
wird.<br />
6. Wenn sie <strong>in</strong> zweiter Instanz abgelehnt<br />
wurden und ke<strong>in</strong>en offenen Fall<br />
vor dem Supreme Court haben, aber aus<br />
an<strong>der</strong>en Gründen nicht abgeschoben<br />
werden können (z.B. fehlende Reisepapiere).<br />
Dies geschieht bei vielen iranischen<br />
StaatsbürgerInnen, die oft monatelang,<br />
teils jahrelang, <strong>in</strong>haftiert s<strong>in</strong>d, bevor sie<br />
abgeschoben werden können o<strong>der</strong> auf<br />
Anweisung des Supreme Court freigelassen<br />
werden.<br />
Durch die Möglichkeit, das Aliens<br />
and Immigration Law auf <strong>Asyl</strong>bewerberInnen<br />
und abgelehnte <strong>Asyl</strong>bewerberInnen<br />
anzuwenden, besteht e<strong>in</strong> großes Risiko<br />
für die Betroffenen, <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Republik</strong><br />
<strong>Zypern</strong> festgenommen zu werden (VGL.<br />
AMNESTY INTERNATIONAL 2012: 9 FF).<br />
Diese Praxis verursacht die Gefahr, dass<br />
gegen Artikel 31 (1) <strong>der</strong> Genfer Flüchtl<strong>in</strong>gskonvention<br />
verstoßen wird. Die Inhaftierungen<br />
s<strong>in</strong>d nur im Falle e<strong>in</strong>er irregulären<br />
E<strong>in</strong>reise möglich. Dass die beschriebenen<br />
Möglichkeiten zur Inhaftierung<br />
<strong>in</strong> <strong>der</strong> Praxis häufig angewendet<br />
werden, wurde durch die Anwält<strong>in</strong> Nicoletta<br />
Charalambidou, den Anwalt Michalis<br />
Paraskevas, die NGO KISA sowie<br />
von betroffenen InterviewpartnerInnen<br />
bestätigt. Verantwortlich für die Haftanweisungen<br />
ist das Migration Department<br />
des M<strong>in</strong>istry of Interior <strong>der</strong> <strong>Republik</strong> <strong>Zypern</strong>.<br />
> RECHTLICHE MASSNAHMEN GEGEN<br />
INHAFTIERUNG UND ABSCHIEBUNG<br />
Das Aliens and Immigration Law sieht<br />
vor, dass die Entscheidung über Inhaftierung<br />
von Drittstaatenangehörigen <strong>in</strong><br />
schriftlicher Form und mit e<strong>in</strong>er angemessenen<br />
Begründung vorliegt (Law<br />
153(I)/2011). Es besagt außerdem, dass<br />
das M<strong>in</strong>istry of Interior die Betroffenen<br />
sofort über ihre Rechte <strong>in</strong>formieren<br />
muss, im Speziellen über die Möglichkeit,<br />
vor dem Supreme Court Klage gegen die<br />
Haft o<strong>der</strong> die Länge <strong>der</strong> Haft e<strong>in</strong>legen<br />
zu können. Problematisch ist, dass dem<br />
Gesetz die explizite Verpflichtung des<br />
M<strong>in</strong>istry of Interior fehlt. Sie vermittelt<br />
Möglichkeiten zum Rechtsbehelf gegen<br />
die Haftanordnung. Weiterh<strong>in</strong> enthält<br />
das Gesetz ke<strong>in</strong>e formale Regelung, <strong>in</strong><br />
<strong>der</strong> die Information an die Drittstaatenangehörigen<br />
vermittelt werden sollen.<br />
Die <strong>in</strong>terviewten Personen <strong>in</strong> Haft kritisierten,<br />
dass sie bezüglich ihrer Rechte<br />
<strong>in</strong> <strong>der</strong> Haft nicht ausreichend <strong>in</strong>formiert<br />
worden seien. Dies bestätigten auch die<br />
Anwält<strong>in</strong> Nicoletta Charalambidou und<br />
<strong>der</strong> Anwalt Michalis Paraskevas. In e<strong>in</strong>igen<br />
Fällen berichteten Inhaftierte von<br />
erst nach Monaten zugestellten Haftanordnungen<br />
(VGL. EBD. 2012: 18). Auch<br />
wurde von Fällen berichtet, <strong>in</strong> denen <strong>in</strong>haftierte<br />
<strong>Asyl</strong>bewerberInnen entwe<strong>der</strong><br />
gar ke<strong>in</strong>en Bescheid über den Ausgang<br />
ihres <strong>Asyl</strong>verfahrens erhalten haben<br />
sollen o<strong>der</strong> dieser nur auf Griechisch<br />
zugestellt worden sei. Beson<strong>der</strong>s betroffen<br />
davon waren die Inhaftierten, die nach<br />
e<strong>in</strong>er Überstellung auf Grundlage <strong>der</strong><br />
Dubl<strong>in</strong>-II-Verordnung <strong>in</strong>haftiert wurden.<br />
Auch <strong>der</strong> Schutz <strong>der</strong> Familiene<strong>in</strong>heit<br />
sche<strong>in</strong>t e<strong>in</strong>er Inhaftierung zur Durchsetzung<br />
<strong>der</strong> Ausreise nicht entgegenwirken<br />
zu können. Da die Vorbereitung <strong>der</strong> Abschiebung<br />
<strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Republik</strong> <strong>Zypern</strong> mit<br />
Inhaftierung verbunden ist, gibt es ke<strong>in</strong>e<br />
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