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Asyl in der Republik Zypern - Borderline Europe

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Teil bei syrischen Staatsangehörigen <strong>der</strong><br />

Fall).<br />

3. Wenn sie wegen e<strong>in</strong>er Straftat<br />

verurteilt wurden, werden sie nach abgesessener<br />

Strafe nicht freigelassen, son<strong>der</strong>n<br />

bleiben bis zu ihrer Abschiebung<br />

weiterh<strong>in</strong> <strong>in</strong>haftiert.<br />

4. Wenn ihr <strong>Asyl</strong>antrag rechtskräftig<br />

abgelehnt wurde, aber die Entscheidung<br />

über die Klage gegen die Ablehnung vor<br />

dem Supreme Court aussteht.<br />

5. Wenn sie nach e<strong>in</strong>er irregulären<br />

Ausreise aus <strong>der</strong> <strong>Republik</strong> <strong>Zypern</strong> auf<br />

Grundlage <strong>der</strong> Dubl<strong>in</strong>-II-Verordnung <strong>in</strong><br />

die <strong>Republik</strong> <strong>Zypern</strong> zurücküberstellt<br />

wurden, da diese Ausreise e<strong>in</strong>en Verstoß<br />

gegen das Aliens and Immigration Law<br />

darstellt und auf dessen Grundlage <strong>in</strong>haftiert<br />

wird.<br />

6. Wenn sie <strong>in</strong> zweiter Instanz abgelehnt<br />

wurden und ke<strong>in</strong>en offenen Fall<br />

vor dem Supreme Court haben, aber aus<br />

an<strong>der</strong>en Gründen nicht abgeschoben<br />

werden können (z.B. fehlende Reisepapiere).<br />

Dies geschieht bei vielen iranischen<br />

StaatsbürgerInnen, die oft monatelang,<br />

teils jahrelang, <strong>in</strong>haftiert s<strong>in</strong>d, bevor sie<br />

abgeschoben werden können o<strong>der</strong> auf<br />

Anweisung des Supreme Court freigelassen<br />

werden.<br />

Durch die Möglichkeit, das Aliens<br />

and Immigration Law auf <strong>Asyl</strong>bewerberInnen<br />

und abgelehnte <strong>Asyl</strong>bewerberInnen<br />

anzuwenden, besteht e<strong>in</strong> großes Risiko<br />

für die Betroffenen, <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Republik</strong><br />

<strong>Zypern</strong> festgenommen zu werden (VGL.<br />

AMNESTY INTERNATIONAL 2012: 9 FF).<br />

Diese Praxis verursacht die Gefahr, dass<br />

gegen Artikel 31 (1) <strong>der</strong> Genfer Flüchtl<strong>in</strong>gskonvention<br />

verstoßen wird. Die Inhaftierungen<br />

s<strong>in</strong>d nur im Falle e<strong>in</strong>er irregulären<br />

E<strong>in</strong>reise möglich. Dass die beschriebenen<br />

Möglichkeiten zur Inhaftierung<br />

<strong>in</strong> <strong>der</strong> Praxis häufig angewendet<br />

werden, wurde durch die Anwält<strong>in</strong> Nicoletta<br />

Charalambidou, den Anwalt Michalis<br />

Paraskevas, die NGO KISA sowie<br />

von betroffenen InterviewpartnerInnen<br />

bestätigt. Verantwortlich für die Haftanweisungen<br />

ist das Migration Department<br />

des M<strong>in</strong>istry of Interior <strong>der</strong> <strong>Republik</strong> <strong>Zypern</strong>.<br />

> RECHTLICHE MASSNAHMEN GEGEN<br />

INHAFTIERUNG UND ABSCHIEBUNG<br />

Das Aliens and Immigration Law sieht<br />

vor, dass die Entscheidung über Inhaftierung<br />

von Drittstaatenangehörigen <strong>in</strong><br />

schriftlicher Form und mit e<strong>in</strong>er angemessenen<br />

Begründung vorliegt (Law<br />

153(I)/2011). Es besagt außerdem, dass<br />

das M<strong>in</strong>istry of Interior die Betroffenen<br />

sofort über ihre Rechte <strong>in</strong>formieren<br />

muss, im Speziellen über die Möglichkeit,<br />

vor dem Supreme Court Klage gegen die<br />

Haft o<strong>der</strong> die Länge <strong>der</strong> Haft e<strong>in</strong>legen<br />

zu können. Problematisch ist, dass dem<br />

Gesetz die explizite Verpflichtung des<br />

M<strong>in</strong>istry of Interior fehlt. Sie vermittelt<br />

Möglichkeiten zum Rechtsbehelf gegen<br />

die Haftanordnung. Weiterh<strong>in</strong> enthält<br />

das Gesetz ke<strong>in</strong>e formale Regelung, <strong>in</strong><br />

<strong>der</strong> die Information an die Drittstaatenangehörigen<br />

vermittelt werden sollen.<br />

Die <strong>in</strong>terviewten Personen <strong>in</strong> Haft kritisierten,<br />

dass sie bezüglich ihrer Rechte<br />

<strong>in</strong> <strong>der</strong> Haft nicht ausreichend <strong>in</strong>formiert<br />

worden seien. Dies bestätigten auch die<br />

Anwält<strong>in</strong> Nicoletta Charalambidou und<br />

<strong>der</strong> Anwalt Michalis Paraskevas. In e<strong>in</strong>igen<br />

Fällen berichteten Inhaftierte von<br />

erst nach Monaten zugestellten Haftanordnungen<br />

(VGL. EBD. 2012: 18). Auch<br />

wurde von Fällen berichtet, <strong>in</strong> denen <strong>in</strong>haftierte<br />

<strong>Asyl</strong>bewerberInnen entwe<strong>der</strong><br />

gar ke<strong>in</strong>en Bescheid über den Ausgang<br />

ihres <strong>Asyl</strong>verfahrens erhalten haben<br />

sollen o<strong>der</strong> dieser nur auf Griechisch<br />

zugestellt worden sei. Beson<strong>der</strong>s betroffen<br />

davon waren die Inhaftierten, die nach<br />

e<strong>in</strong>er Überstellung auf Grundlage <strong>der</strong><br />

Dubl<strong>in</strong>-II-Verordnung <strong>in</strong>haftiert wurden.<br />

Auch <strong>der</strong> Schutz <strong>der</strong> Familiene<strong>in</strong>heit<br />

sche<strong>in</strong>t e<strong>in</strong>er Inhaftierung zur Durchsetzung<br />

<strong>der</strong> Ausreise nicht entgegenwirken<br />

zu können. Da die Vorbereitung <strong>der</strong> Abschiebung<br />

<strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Republik</strong> <strong>Zypern</strong> mit<br />

Inhaftierung verbunden ist, gibt es ke<strong>in</strong>e<br />

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