pdf-Format - Simbach am Inn
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STADT SIMBACH A. INN Sitzungs-Niederschrift
öffentliche Sitzung
Der Bürgermeister
Sitzungs-Nr. Sitzungs-Datum Blatt
05/2012 24.05.2012 1
Sitzungsort/Gremium
Sitzungssaal des Rathauses in Simbach a. Inn
Stadtrat Abstimmungs-
Ergebnis
Lfd. Nr. Ja Nein
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Sitzungsniederschrift
Am Donnerstag, den 24. Mai 2012 findet im Sitzungssaal des Rathauses
eine Sitzung des Stadtrates statt, die nach der Tagesordnung
einen öffentlichen und einen nicht öffentlichen Teil umfasst.
Herr 1. Bürgermeister Günther Wöhl eröffnet um 17.15 Uhr die
Stadtratssitzung und begrüßt die Damen und Herren des Stadtrates,
die Zuhörer sowie die Vertreter der Presse. Er stellt fest, dass
sämtliche Stadtratsmitglieder ordnungsgemäß, unter Bekanntgabe
der Tagesordnung, zur Stadtratssitzung eingeladen wurden, dass
20 Stadtratsmitglieder anwesend sind und der Stadtrat damit beschlussfähig
ist.
Entschuldigt haben sich Herr Eckmann, Herr Hirmer, Frau Laurer
(berufliche Gründe) sowie Herr Bubl (Urlaub). Herr Lehner hat sich
entschuldigt und mitgeteilt, dass er aus beruflichen Gründen erst
etwas später zur Sitzung eintreffen wird.
Tagesordnung:
1 Mitteilungen
1a Bürgermeisterwahlen in der Partnerstadt Skipton
Am 17. Mai 2012 wurde bei der turnusgemäß alljährlich stattfindenden
Bürgermeisterwahl Frau Wendy Clark zur Bürgermeisterin und
Herr John Kerwin-Davey zum Vizebürgermeister gewählt.
1b Ausbau von Hofzufahrten im Rahmen der ländlichen Entwicklung
in Bayern
Im Vollzug des Stadtratsbeschlusses vom 25.04.2012 fand am
07.05.2012 eine Versammlung mit den Antragstellern, der Verwaltung
und Herrn Preis vom Amt für ländliche Entwicklung im Rathaus
statt. Bereits vorher war der sehr enge Zeitplan mit Bau noch
im Sommer und der Vorlage des Verwendungsnachweises im Oktober
bekannt.
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Es wurde daher von Herrn 1. Bürgermeister Günther Wöhl das Ingenieurbüro
Behringer, Simbach a. Inn, im Wege einer dringlichen
Anordnung mit der Planung und Bauleitung beauftragt. Das Büro
hat bereits mit der Vermessung und der Planerstellung begonnen.
Voraussichtlich in der nächsten Sitzung werden die Pläne dem
Gremium vorgestellt und der Vertragsentwurf zur Genehmigung
vorgelegt.
1c Gründung des Tourismusverbandes Unterer Inn
Am Dienstag, den 22.05.2012 fand im Gasthaus Moosbräu die
Gründungsversammlung des Tourismusverbandes Unterer Inn
statt. Als 1. Vorsitzende wurde Frau Angela Strasser-Frank gewählt.
2. Vorsitzende des Vereins ist Frau Carmen Liedtke. Der
Verein zählt derzeit bereits 17 Gründungsmitglieder.
2 380-kV-Freileitung Simbach a. Inn – Staatsgrenze (- St. Peter
am Hart); Raumordnungsverfahren
In seiner Stellungnahme zum Raumordnungsverfahren für die 380kV-Freileitung
Simbach a. Inn – Staatsgrenze hat der Stadtrat in
der Sitzung am 13. Juli 2011 unter Abwägung der verschiedenen
Schutzgüter die Varianten B1c und B1 mit der Maßgabe favorisiert,
dass folgende Änderungen vorgenommen werden:
Führung der Trasse B1 ab Ranzenberg nördlich an Engstall
und Rabing vorbei mit direktem Anschluss an die bestehende
220-kV-Leitung St. Peter – Pleinting und Weiterführung auf
dieser bereits bestehenden 220-kV-Trasse bis zur Staatsgrenze
sowie Zusammenlegung von neuer 380-kV-Leitung mit vorhandener
220-kV-Leitung.
Dieser Vorschlag wurde von der Regierung von Niederbayern aufgegriffen
und es wurde in der Folge eine neue Variante B2 mit in
das Verfahren aufgenommen.
Im Rahmen des Raumordnungsverfahrens bittet die Regierung von
Niederbayern mit Schreiben vom 16. April 2012 unter Vorlage von
ergänzenden Raumordnungsunterlagen 39 Träger öffentlicher Belange
noch einmal um eine Stellungnahme. Diese Stellungnahme,
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die nur zu der neuen Variante B2 zu erfolgen hat, ist bis zum 1.
Juni 2012 bei der Regierung einzureichen. Nachdem auch von dieser
Variante erhebliche Auswirkungen auf die Umwelt zu erwarten
sind, ist erneut die Öffentlichkeit einzubeziehen. Zu diesem Zweck
wurden die Unterlagen in der Zeit vom 20. April bis 18. Mai 2012
bei der Stadtverwaltung zur öffentlichen Einsichtnahme aufgelegt.
Zur Variante B2 ist in den Raumordnungsunterlagen folgendes
ausgeführt:
„Die Variante B2 ist ca. 875 m länger als die Variante B1. Sie verläuft
zwischen den Winkelpunkten B2.1 und B2.2 östlich des Schellenbergs
in einem unbelasteten Landschaftlichen Vorbehaltsgebiet,
jedoch weitgehend außerhalb des Landschaftsschutzgebietes
„Schellenberg“. Nordöstlich von Winklham wird ein bereits durch die
Freileitung St. Peter – Pleinting vorbelasteter Hangbereich mit
Fernwirkung auf größerer Länge gequert. Im Bereich des Anschlusses
an die Leitung St. Peter – Pleinting wird zudem ein Bodendenkmal
berührt.
Im Vergleich mit der Variante B1 weist Variante B2 geringere Konfliktrisiken
für das Schutzgut Mensch auf, für das Schutzgut Landschaft
treten jedoch höhere Konfliktrisiken auf.
Für die Variante B 2 kann zusammenfassend festgehalten werden,
dass, wenn sich die erheblichen Auswirkungen auf das Schutzgut
Landschaft minimieren lassen, die Variante B2 weiter verfolgt werden
kann. Die Variante B2 ist neben den Varianten A1, A2, A3, B1
und B1c als eine alternative Variante zu bewerten.“
Zur Bewertung der Vorzugsvarianten und der alternativen Varianten
ist in den Raumordnungsunterlagen folgendes ausgeführt:
„Bezieht man die Rückbaumöglichkeiten in den Vergleich der Leitungsvarianten
mit ein, dann stellt sich die Variante B2 ebenfalls als
Vorzugsvariante heraus. Denn aufgrund der Leitungsführung in der
Trasse der Freileitung St. Peter – Pleinting kann hier eine gesamte
Leitung auf einer Länge von ca. 1,5 km zurückgebaut werden. Auf
diese Weise kommt man auf diesem Abschnitt mit nur einer Leitungstrasse
aus, während diese bei den Trassenvarianten A2, A3,
B1 und B1c zusätzlich erhalten bleiben müsste.“
Von der Verwaltung wird darauf hingewiesen, dass in den
Raumordnungsunterlagen in Band G – Kartenband: Umsetzung
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und Rückbaumöglichkeiten die Abbildungen 13 und 14 nicht die
vom Stadtrat favorisierte Variante B1c, sondern die weiter südlich
verlaufende Alternativtrasse von den Winkelpunkten A1.1 über
A1.4 bis B1.3 enthält. Daher sollte im Beschluss die gesamte, vom
Stadtrat favorisierte Trasse, noch einmal präzisiert werden.
Während der Auslegungsfrist sind bei der Stadtverwaltung mehrere
Schreiben sowie eine Unterschriftsliste von Simbacher und Stubenberger
Bürgerinnen und Bürgern eingegangen. In diesen
Schreiben werden je nach Interessenslage verschiedenste Argumente
gegen den Neubau einer 380-kV-Freileitung aufgeführt. Diese
Schreiben werden mit der Stellungnahme des Stadtrats an die
Regierung von Niederbayern weitergeleitet.
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Der Stadtrat gibt zu den ergänzenden Raumordnungsunterlagen für
die 380-kV-Freileitung Simbach a. Inn – Staatsgrenze (- St. Peter
am Hart) und insbesondere zur Trassenvariante B2 folgende Stellungnahme
ab:
Der Stadtrat begrüßt die Ergänzung des Raumordungsverfahrens
um die von der Stadt vorgeschlagene Variante B2 und favorisiert
diese Variante aus folgenden Gründen:
Die Variante B2 ermöglicht aus Sicht der Stadt Simbach a. Inn eine
Trassenführung, die die Belastungen für den Siedlungsraum und
damit die Beeinträchtigungen für die Simbacher Bevölkerung gering
hält. Wegen der Rückbaumöglichkeiten bereits vorhandener Freileitungen
können mit dieser Trassenvariante mittel- bis langfristig sogar
Verbesserungen gegenüber der derzeitigen Situation im Stadtgebiet
erreicht werden.
Die Stadt Simbach favorisiert demnach folgende Trassenführung:
ab Umspannwerk Simbach Trasse A1 bis Winkelpunkt A1.1
Trassenvariante B1c (von Winkelpunkt A1.1 bis B1.1 und Weiterführung
über B1.3 bis B2.1)
Trassenvariante B2 (von Winkelpunkt B2.1 bis B2.2 und Weiterführung
über A2.2 bis A1.7 und A1.8)
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Bezüglich der Trassenvariante B1c bittet der Stadtrat noch einmal
um Überprüfung, ob eine Trassenführung nördlich des Weilers
Matzenhof nicht sinnvoller wäre.
Anmerkung:
Herr Lehner trifft um 17.45 Uhr zur Sitzung ein, so dass ab diesem
Zeitpunkt 21 Stadtratsmitglieder anwesend sind.
3 Verordnung zur Änderung der Verordnung der Stadt Simbach
a. Inn über das Volksfest (Volksfestverordnung)
Um den übermäßigen Alkoholkonsum und die damit verbundenen
Randale zu verhindern, wird die Aktualisierung der Volksfestverordnung
der Stadt Simbach a. Inn vom 29. April 2008 vorgeschlagen.
Nachdem die landesweite Entwicklung zeigt, dass überwiegend
junge Leute schon vor dem Betreten der Festplätze intensiv Alkohol
konsumieren, der oft auch die Hemmschwelle zu Gewaltanwendungen
herabsetzt, ist der Neuerlass fachgesetzlicher Regelungsalternativen
notwendig. Die Polizeiinspektion Simbach a. Inn erhält
damit ein Instrumentarium, um solchen Entwicklungen entgegenzutreten.
Zu dem Verbot, alkoholische Getränke aller Art mitzubringen, sollen
zusätzliche Verbote in die Verordnung mit aufgenommen werden,
die zu einem friedlichen Festverlauf beitragen. Diese Regelungen
sollen auf dem gesamten Festgelände einschließlich Adolf-Kolping-
Straße und Palmstraße Geltung erlangen.
Da die Verordnung weiter Bestand haben soll und sich folgende
Aktualisierungen als Ergänzungen in die bestehende Verordnung
einfügen, ist eine Änderungsverordnung nach den Redaktionsrichtlinien
zu vollziehen.
B e s c h l u s s : 17 4
Die beantragte Verordnung zur Änderung der Verordnung der Stadt
Simbach a. Inn über das Volksfest (Volksfestverordnung) wird mit
folgendem Wortlaut genehmigt:
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Verordnung zur Änderung der Verordnung
der Stadt Simbach a. Inn
über das Volksfest
(Volksfestverordnung)
vom 24. Mai 2011
Die Stadt Simbach a. Inn erlässt aufgrund von Art. 19 Abs. 7 Nr. 2,
3 und Art. 23 Abs. 1 des Landesstraf- und Verordnungsgesetzes –
LStVG (BayRS 2011-2-I), zuletzt geändert durch Gesetz vom 8.
Dezember 2009 (GVBI S. 604) folgende Verordnung:
§ 1 Änderungen
Die Verordnung der Stadt Simbach a. Inn über das Volksfest
(Volksfestverordnung) vom 29. April 2008 (GVBI S. 540, BayRS
2011-2-I) wird wie folgt geändert:
1. § 1 Gegenstand und Geltungsbereich der Verordnung wird
wie folgt geändert:
a) Der bisherige Wortlaut des § 1 „Gegenstand und Geltungsbereich
der Verordnung“ wird wie folgt geändert:
aa) Die Worte „der Verordnung“ werden gestrichen.
b) Es wird folgender Abs. 2 angefügt:
„(2) Der räumliche Geltungsbereich ergibt sich für
a) das Festplatzgelände
b) den Erschließungsbereich
• Adolf-Kolping-Straße
• Palmstraße“
2. § 4 Verhalten auf dem Festplatz wird wie folgt geändert:
a) Abs. 2 erhält folgende Fassung:
„(2) Für den Festplatzbetrieb sind die immissionsschutzrechtlichen
Grenzwerte eines seltenen Störereignisses einzuhalten.“
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b) Es wird folgender neuer Abs. 3 eingefügt:
„(3) Festwirte und Schausteller haben die Umgebung ihres Geschäftes
sauber zu halten.“
3. § 5 Reinlichkeit wird wie folgt geändert:
a) Der bisherige Wortlaut des § 5 „Reinlichkeit“ wird wie folgt geändert:
aa) Das Wort „Reinlichkeit“ wird durch „Verbote“ ersetzt.
b) Abs. 2 und Abs. 3 erhält folgende Fassung:
„Im Geltungsbereich dieser Verordnung ist insbesondere untersagt,
1. alkoholische Getränke aller Art mitzubringen und diese zu
konsumieren;
2. Waffen jeder Art, sowie Sachen die dazu geeignet bzw. bestimmt
sind, als Waffen oder Wurfgeschosse Verwendung zu
finden mitzuführen;
3. sog. Anscheinswaffen mitzuführen;
4. Gas-oder Pfeffersprühdosen sowie ätzende oder färbende
Substanzen mitzuführen;
5. Erkennbar nicht für Besucher zugelassene Bereiche, wie
Wohnwagen- oder Lagerplätze zu betreten;
6. außerhalb der Toiletten die Notdurft zu verrichten;
7. Flüssigkeiten oder Abwässer ins Freie zu schütten;
8. Abfallbehälter zu durchwühlen oder deren Inhalt zu verstreuen;
9. bauliche Anlagen, sonstige Einrichtungen oder Wege zu beschriften,
zu bemalen oder zu bekleben;
10. nicht für die allgemeine Benutzung vorgesehene bauliche Anlagen
oder Anlagenteile, insbesondere Fassaden, Zäune,
Mauern und andere Begrenzungen zu besteigen oder zu
übersteigen;
11. Feuer zu machen oder leicht brennbare Stoffe sowie pyrotechnische
Gegenstände mitzuführen oder abzubrennen;
12. außerhalb genehmigter Flächen Waren feilzubieten oder
Werbematerial aller Art zu verteilen;
13. nicht zugelassene musikalische und künstlerische Darbietungen
vorzuführen oder zu betteln und zu hausieren;
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14. gefährliche Tiere, insbesondere Kampfhunde, mitzuführen.“
4. § 8 Aufenthalt hinter Festbetrieben und Wohnwagen wird aufgehoben:
5. Alle folgenden Paragraphen (§§§ 9,10,11) werden der durchlaufenden
chronologischen Nummerierung angepasst.
6. § 9 Zuwiderhandlungen wird wie folgt geändert:
a) Abs. 1 Nr. 3 erhält folgende Fassung:
„den Bestimmungen des § 4 Abs. 1,2 u. 3 zuwiderhandelt,
b) Der bisherige Wortlaut des Abs. 1 Nr. 4 „den Verboten des § 5
Abs. 1 zuwiderhandelt“ wird wie folgt geändert:
bb) Das Wort „Abs. 1“ wird aufgehoben.
c) Abs. 1 Nr. 5 u. 6 wird aufgehoben:
d) Abs. 1 Nr. 7 wird Abs. 1. Nr. 5:
§ 2 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 24. Mai 2012 in Kraft.
Simbach a. Inn, den 24.05.2012
(Günther Wöhl)
Erster Bürgermeister
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4 Antrag des Vereins Volkshochschule Simbach a. Inn e.V. auf
Erhöhung des städtischen Zuschusses für 2012
Mit Schreiben vom 16.04.2012 beantragt die Volkshochschule
Simbach a. Inn, die städtische Zuwendung auf 1,50 € pro Einwohner
und Jahr zu erhöhen. Im Ergebnis führt dies zu einer Zuwendung
von ca. 15.000 € pro Jahr und damit zu einer Verdreifachung
des Zuschusses. Derzeit erhält die VHS 51 ct pro Jahr und Einwohner
bzw. ca. 5.000 €. Diese Summe ist im Haushalt 2012 veranschlagt.
Der Antrag wird mit dem ausgeweiteten Kursangebot begründet.
Die Anzahl der regelmäßig stattfindenden Kurse ist in den vergangenen
2 Jahren von 24 auf 51 Kurse und zusätzlich 14 Vorträge
bzw. Workshops im Herbst-Winter-Semester 2011 gestiegen. Aufgrund
dieser positiven Entwicklung ist eine Halbtagsanstellung der
Geschäftsführerin geplant.
Eine Umfrage des Bayer. Gemeindetags zur Zuschusssituation an
Volkshochschulen ergibt kein einheitliches Bild. Die gemeindlichen
Zuschüsse pro Jahr reichen von 20 € pro Einwohner bis keinem
Zuschuss an die örtliche VHS. Oftmals werden aber kostenfrei
Räume in Schulen zur Verfügung gestellt. Auch bei Städten in der
näheren Umgebung mit vergleichbarer Größe ergibt sich keine einheitliche
Zuschusssituation. Dort fließt teilweise ein höherer Zuschuss
von der Stadt an die VHS als in Simbach. Allerdings sind
auch niedrigere Zuschüsse zu beobachten.
Die Organisation der Volkshochschule unterscheidet sich ebenfalls
von Region zu Region. Teilweise sind die Volkshochschulen als
eingetragene Vereine organisiert. Gelegentlich wird die örtliche
VHS auch von einer Zweckvereinbarung mehrerer beteiligten Gemeinden
getragen. Die VHS Passau z.B. ist ein kommunaler
Zweckverband zwischen Stadt und Landkreis Passau. Dort finanzieren
die Gemeinden die VHS mittelbar über die Kreisumlage. Eine
direkte Zahlung erfolgt hier also nicht.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass es sich bei dem beantragten
Zuschuss um eine freiwillige Leistung handelt, auf die kein Anspruch
besteht. Die Gewährung liegt somit im Ermessen des Stadtrats.
Wie bereits erwähnt, ist im Haushalt 2012 ein Betrag von
5.000 € veranschlagt. Mittel in der beantragten Höhe müssten in
den Nachtragshaushalt eingestellt werden.
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Weiterhin weist die Verwaltung darauf hin, dass der Haushaltsausgleich
mit Erwirtschaftung der Mindestzuführung nur knapp und
auch nur unter Veranschlagung von optimistischen Ansätzen wie
z.B. bei der Gewerbesteuer gelungen ist. Der Spielraum für freiwillige
Leistungen ist bei diesen Rahmenbedingungen naturgemäß
gering.
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Der Stadtrat hat Kenntnis vom Antrag des Vereins Volkshochschule
Simbach a. Inn e.V. auf Erhöhung des jährlichen städtischen Zuschusses
von 51 ct auf 1,50 € pro Einwohner.
Der Antrag wird angesichts der aktuellen Haushaltslage der Stadt
abgelehnt.
Anmerkung:
Herr Dr. Strohmeier war zum Zeitpunkt der Beschlussfassung nicht
im Sitzungssaal anwesend.
5 Errichtung eines weiteren Punkthauses in der Schacht; Befreiung
von den Festsetzungen des Bebauungsplanes
Mit Datum vom 02.05.2012 hat die Mattusch Wohnbaugesellschaft
mbH einen Antrag auf Baugenehmigung für den Neubau einer
„Stadtvilla Maria-Ward“ auf einer Teilfläche des Grundstücks Fl.Nr.
92/6, Gemarkung Simbach a. Inn, eingereicht.
Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes
„In der Schacht“ – 3. Änderung. Geplant ist ein Mehrfamilienhaus
mit vier Vollgeschossen und zwei Eingängen. Das obere
Erdgeschoss befindet sich mit dem Eingang in Richtung Maria-
Ward-Straße, das untere Erdgeschoss in Richtung „In der
Schacht“. Die Grundstücksgröße soll laut Angabe 1.269,60 qm betragen.
Das Grundstück wurde bisher jedoch noch nicht geteilt. Die
Abstandsflächen werden eingehalten.
Das Bauvorhaben weicht in folgenden Punkten von den Festsetzungen
des Bebauungsplanes ab:
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1. Baugrenzenüberschreitung
Die Baugrenze wird im Norden um 5 m überschritten, um im südlichen
Bereich eine Terrasse zu ermöglichen. Das geplante Büro im
unteren EG (In der Schacht) sowie die geplante Terrasse im oberen
EG (Maria-Ward-Straße) liegen außerhalb der östlichen Baugrenze.
Die zweite geplante Terrasse im oberen EG (Maria-Ward-
Straße) sowie der Anbau im unteren EG (In der Schacht) liegen
außerhalb der westlichen Baugrenze.
2. Stellplätze
Der Bebauungsplan sieht für diese fiktive Teilfläche 12 Stellplätze
vor; geplant sind insgesamt 15 Stellplätze; dies dient einer Entlastung
öffentlicher Parkflächen.
Die vorgegebene Anordnung der Stellplätze an der nördlichen
Grundstücksgrenze wird im Bauvorhaben nicht eingehalten: Im
oberen Bereich der Maria-Ward-Straße sind insgesamt 11 Stellplätze
geplant, im unteren Bereich (In der Schacht) ist angrenzend
an das Büro zusätzlich eine Garage für 4 Fahrzeuge geplant. Die
geplante Anordnung der Stellplätze ist in Hinsicht auf das Bauvorhaben
günstiger als die vom Bebauungsplan vorgeschriebene Anordnung.
3. Grundflächenzahl
Der Bebauungsplan schreibt für diesen Bauabschnitt eine Grundflächenzahl
von 0,4 vor; diese wird durch das Hauptgebäude eingehalten.
Für Nebenanlagen kann die GRZ auf 0,6 erhöht werden, womit sich
insgesamt 761,76 qm berechnen; die insgesamt überbaute Grundfläche
beträgt jedoch 888,94 qm (= 0,7); die GRZ wird somit um ca.
127,18 qm bzw. um 0,1 überschritten.
4. Geschossflächenzahl
Der Bebauungsplan schreibt für diesen Bauabschnitt eine Geschossflächenzahl
von 0,6 (= 761,76 qm) vor; die geplante GFZ beträgt
insgesamt 775,20 qm (= 0,61); die GFZ wird somit um ca.
13,44 qm bzw. um 0,01 geringfügig überschritten.
Im Baugebiet wurde vom Landratsamt Rottal-Inn mit Bescheid vom
26.11.2010 ein ähnliches Wohngebäude genehmigt. Trotz der relativ
vielen Befreiungen ist anzumerken, dass sich das geplante
Mehrfamilienhaus im Zusammenhang mit dem bereits genehmigten
Gebäude gut in das Baugebiet einfügt und die mit dem Bebauungsplan
verfolgten Ziele gut weiterführt.
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Nach Kenntnisnahme des Sachverhalts und Beratung beschließt
der Stadtrat, den geplanten Befreiungen zuzustimmen und das
gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.
6 Verbesserung der Hausinstallation im Bürgerhaus
6a Optimierung der Heizungs- und Lüftungsanlage
In der Sitzung am 24.11.2011 hat der Stadtrat beschlossen, unverzüglich
nach Möglichkeiten zu suchen, um die laufenden Betriebskosten,
vor allem für Strom und Heizung, zu senken. In der gleichen
Sitzung wurde der Stadtrat davon in Kenntnis gesetzt, dass im
Monat etwa 1.000 € für den Strombezug anfallen. Die Heiz- und
Warmwasserkosten belaufen sich auf ca. 10.000 € im Jahr.
Von der Verwaltung wurde inzwischen eine Grundlagenermittlung
der Gegebenheiten bei der Heizungsanlage durchgeführt. Demnach
betrug der Gasverbrauch in den Monaten Oktober 2011 bis
März 2012 ca. 9.800 m³ (entspricht ca. 9.800 l Öl). Die Heizung ist
zur Brauchwassererwärmung ganzjährig in Betrieb. Nach der aktuellen
Trinkwasserverordnung vom Dezember 2011 muss in Warmwassererzeugungsanlagen
ständig eine Temperatur von mind. 60°
C gehalten werden. Bei Anlagen wie im Bürgerhaus mit Zirkulationsleitung
darf die Temperatur um nicht mehr als 5° C gegenüber
der Austrittstemperatur absinken. Das erfordert einen noch höheren
Gas- und Stromverbrauch, da das warme Wasser mind. 16 Stunden
pro Tag umgewälzt werden muss. Eine automatische Regelung
der Raumtemperatur in Verbindung mit der Lüftung ist z.Z. nicht
möglich, weshalb es zu starken Temperaturschwankungen während
der Nutzung kommt.
Eine weitere Ursache für den hohen Verbrauch sind maximal aufgedrehte
Heizkörperthermostate, die nach Belegung der genutzten
Räume selten zurückgedreht werden. Da es oft mehrere Tage dauert
bis zur nächsten Veranstaltung, läuft die Heizung unkontrolliert
auf maximaler Leistung.
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Von der Verwaltung werden folgende Maßnahmen zur Reduzierung
der Heizkosten vorgeschlagen:
Die Heizung wird in mehrere Zonen (Fußbodenheizung, Foyer,
Garderobenräume, Bühnenbereich) eingeteilt. Von einem Tableau
aus können dann die einzelnen Zonen über einen einstellbaren
Zeitraum freigegeben werden. Die Raumtemperatur wird über einen
Funkfühler geregelt. Sollte nach dem Verlassen die Heizung nicht
zurückgedreht werden, erfolgt zeitverzögert eine automatische
Rückstellung auf den eingestellten Grundwert.
Die Grundtemperatur der Fußbodenheizung wird etwas abgesenkt
und bei Belegung im Saal mit der Lüftung/Heizung schnell angehoben.
Sollten mehr aufeinanderfolgende Veranstaltungen z.B. Weihnachtsfeiern
sein, kann die Vorlauftemperatur der Fußbodenheizung
erhöht werden.
Die Warmwasseraufbereitung in der Küche wird durch einen Durchlauferhitzer
ersetzt. Der hohe Energiebedarf für die dauernde Wassererwärmung
ist mit dieser Maßnahme auf den wirklichen Bedarf
begrenzt. Damit kann die Heizungsanlage während der Sommermonate
außer Betrieb genommen werden. Die Toilettenanlagen
haben kein warmes Wasser mehr.
In der Folge könnten die Umwälzpumpen der einzelnen Heizkreise
ausgetauscht werden. Diese Maßnahme ist in den vorliegenden
Angeboten noch nicht berücksichtigt, denn durch optimierte Einstellwerte
Anpassung an die Belegung wird die Laufzeit minimiert.
Weitere Maßnahme: Kontrolle der Außentüren und Fenster im
Saal, Erneuern der Dichtungen und Bodenanschlüsse durch den
Bauhof.
Gemäß einem Angebot der Fa. Reischl, Triftern ist für die vorgeschlagenen
Maßnahmen mit folgenden Bruttokosten zu rechnen:
Durchlauferhitzer und Umbau der
Warmwasserbereitstellung 2.166,50 €
Durchlauferhitzer Dusche/WC Bühne 608,09 €
Küchen Zu- und Abluft überarbeiten 2.582,30 €
Regelung 14.284,76 €
Gesamtkosten Heizung/Lüftung: 19.641,65 €
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Der Stadtrat hat Kenntnis von den Einsparmöglichkeiten im Bürgerhaus
bei der Heizungs- und Lüftungsanlage und dem Angebot
der Fa. Reischl und beschließt, die vorgeschlagenen Maßnahmen
zu einem Gesamtpreis von brutto 19.641,65 € zu beauftragen.
6b Optimierung der Elektroinstallation
Es wurden auch die Möglichkeiten einer Reduzierung des Stromverbrauchs
ermittelt. Über den Zeitraum vom 09.12.2011 bis zum
31.01.2012 wurde eine Leistungsanalyse durch die Fa. IEG, Simbach,
durchgeführt. Die Langzeitmessung machte deutlich, dass
durch die unübersichtlich gestaltete Schaltsituation der einzelnen
Verbraucher es nicht für alle Nutzer sofort erkennbar ist, dass Geräte,
Lampen oder Lautsprecher eingeschaltet sind. Exemplarisch
sei gesagt, dass allein das Ausschalten der Lautsprecheranlage die
Grundlast um 700 Watt senken würde und der Saal mit 16 Kugellampen
bestückt ist, jede mit einer Sonderlampe (500 Watt), für die
es z.Z. keine energiesparenden Ersatzleuchtmittel gibt.
Im Bühnenanbau wird für eine Dusche und für die Gebäudereinigung
Wasser mit einem 80 Liter-Boiler erwärmt. Wie in der Aufzeichnung
zu sehen, heizt der Boiler alle 20 Stunden für 20 Minuten
das Wasser mit einer Leistung von ca. 2,8 kW auf.
Von der Verwaltung werden folgende Maßnahmen vorgeschlagen:
Der vorhandene 80 Liter-Boiler wird durch einen kleinen Durchlauferhitzer
ersetzt. Der Mischer für die Lichtanlage wird durch eine einfache
24-Kanal Dimm-Konsole ersetzt, über die die Lampen im
Bühnenbereich, die dimmbaren Steckdosen und die Saalbeleuchtung
ein- und ausgeschaltet werden können. Diese Konsole kann
hinter der Bühne sowie neben dem Zugang zur Küche angesteckt
werden, womit eine bessere Steuerung der Lichtsituation erfolgen
kann. Die einzelnen Dimmerpack für Saal- und Bühnenlicht werden
getrennt im E-Raum eingebaut, wodurch der Stromverbrauch ebenfalls
gesenkt wird.
Am Kücheneingang wird eine zentrale Schaltmöglichkeit angebracht,
von der aus das Licht in und zur Tiefgarage, die Lautspre-
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cher- und Lichtanlage, das Saallicht und die Lüftung geschaltet
werden. Zur Reinigung und für normale Beleuchtung (Durchgang u.
a.) wird eine Schaltung am Touch-Panel hinterlegt.
Im Bühnenbereich werden die ELA -Steckdosen und die VGA Verkabelung
angebracht. Dieser absperrbare Wandschrank
(300x300x150 mm) ermöglicht die Verbindung zum Beamer, zur
Lautsprecheranlage und den erforderlichen Stromanschluss für zusätzliche
Elektrogeräte (z.B. Bürgerversammlung).
Die Übersichtlichkeit der Steuerung und die organisierbare Zugangsberechtigung
senkt den Verbrauch und macht es möglich, einen
evtl. Verursacher von Stromverschwendung ausfindig zu machen.
Gemäß einem Angebot der Fa. Eder, Simbach, ist für die vorgeschlagenen
Maßnahmen mit folgenden Brutto-Kosten zu rechnen:
Umbau Bühnentechnik 8.951,72 €
Bedientableau mit allen Nebenarbeiten 4.397,99 €
Installation der Durchlauferhitzer 489,84 €
Anschluss Stellmotor (Steuerleitung Heizung) 959,88 €
Umbauarbeiten ELA Steckdosen Bühne 889,17 €
VGA Verkabelung 1.939,70 €
Gesamtkosten Elektroarbeiten: 17.628,30 €
Bei Verwirklichung der vorgeschlagenen Maßnahmen für die Heizungs-,
Lüftungs- und Elektroinstallation entstehen Investitionskosten
in Höhe von brutto 37.269,95 €. Den derzeitigen jährlichen
Energiegesamtkosten in Höhe von ca. 22.000 € wird damit eine
prognostizierte Einsparung von ca. 7.000 € pro Jahr gegenübergestellt.
B e s c h l u s s : 21 0
Der Stadtrat hat Kenntnis von den Einsparmöglichkeiten im Bürgerhaus
bei der Elektroinstallation und dem Angebot der Fa. Eder
und beschließt, die vorgeschlagenen Maßnahmen zu einem Gesamtpreis
von brutto 17.628,30 € zu beauftragen.
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6c Verbesserung der Lautsprecheranlage
Eine unzureichende Verstärkung leiser Sprecher, häufige Rückkopplungen
und nicht passende Lautstärken bei wechselnden
Sprechern, sind Situationen, die bei Belegungen im Bürgerhaus
nahezu alltäglich sind.
Der ungehinderte Zugang zu den Regel- und Steuerelementen neben
und hinter der Bühne lässt eine passende Grundeinstellung der
Anlage kaum zu. Viele verschiedene „fachkundige“ Nutzer bringen
die voreingestellte Licht- und Tonsteuerung immer wieder zu überraschenden
Ergebnissen.
Lose Steckverbindungen, fehlende Mikrofone und herausgerissene
Lautsprecherkabel sind alltägliche Probleme, deren Verursacher
nie zu finden sind.
Der Breitband-Internetausbau, der die Frequenzen der bisherigen
Funkmikrofone nutzt, erfordert den Umbau oder Tausch der eingesetzten
Mikros, da die Frequenzen für diesen Bereich in Kürze nicht
mehr zur Verfügung stehen.
Von der Verwaltung werden deshalb folgende Maßnahmen vorgeschlagen:
Nach der Überprüfung durch einen Tontechniker wurden die angesprochenen
Punkte und deren Lösung ausgearbeitet. Nach der vorliegenden
Investitionsempfehlung, die der Nutzung entspricht, wurden
Angebote eingeholt.
Geplant ist ein mobiles, absperrbares Rack, das neben dem Kücheneingang
und der Bühne angeschlossen werden kann. In diesem
werden der Mischer, die Funkempfänger, ein Abspielgerät und
die Handsender untergebracht. Eine spätere Erweiterung mit Einbauten
ist jederzeit möglich. Die Aufstellung im Saal führt zu einer
optimalen Einstellung der Anlage und deckt mit einem kleinen Mischer
die Anforderungen bei Veranstaltungen ab. Bei höheren Anforderungen
an die Beschallungsanlage, müssten die Gruppen
oder Schulen die Anlage durch eigene Ausrüstung ergänzen (sorgfältiger
Umgang mit eigenen Geräten).
Bei der Überprüfung wurde festgestellt, dass der eingebaute Con-
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troller im Elektroraum defekt ist und ersetzt werden muss, damit die
überarbeitete Anlage an den Raum angepasst werden kann.
Änderungen, Anschlüsse und Einstellungen sind künftig nur mit Erlaubnis
und passendem Schlüssel möglich! Schadensverursacher
könnten damit ermittelt werden!
Gemäß Angebot der Fa. MSE-Tontechnik ist mit folgenden Kosten
zu rechnen:
Vororttermin am 02.April 2012 rd.200,00 €
Überprüfung und Einmessen rd.500,00 €
Gemäß vorliegender Angebote ist mit folgenden Kosten zu rechnen:
Technik (Rack; Funk- und Bühnenmikrofone u. a.) rd. 6.500,00 €
Ersatzcontroller rd. 800,00 €
Gesamtkosten Lautsprecheranlage: rd. 8.000,00 €
B e s c h l u s s : 21 0
Der Stadtrat hat Kenntnis von den Verbesserungsvorschlägen für
die Lautsprecheranlage im Bürgerhaus und der Planung der Firma
MSE-Tontechnik und beschließt, die vorgeschlagenen Maßnahmen
zu einem maximalen Gesamtpreis von brutto 8.000,00 € zu beauftragen.
7 Anfragen
7a Anfragen von Stadtratsmitgliedern
7aa Probleme für Unternehmen im Industrie- und Gewerbegebiet
Simbach-West durch Sperrung des Bahnübergangs
Heraklithstraße
Herr Huber berichtet, dass es immer wieder mal durch Bau- oder
Sanierungsarbeiten zu tageweisen Sperrungen des Bahnübergangs
Heraklithstraße kommt. Es gibt derzeit für die im Industrie- und Gewerbegebiet
Simbach ansässigen Firmen keine Möglichkeit, den
LKW-Verkehr über andere Straßen umzuleiten.
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Herr Huber schlägt vor, entweder eine Zu- und Abfahrt über Kirchdorfer
Gemeindegebiet durch Ausbau der unbefestigten Kirchdorfer
Waldstraße und Verbreiterung des Eisenbahnviadukts Richtung
Kreisstraße PAN 26 zu schaffen oder den LKW-Verkehr über die
Lagerhausstraße, Innstraße und Innbrücke auf die Umfahrung von
Braunau umzuleiten. Hierfür wäre eine Ausnahmegenehmigung für
die Brückenbenutzung erforderlich.
Herr 1. Bürgermeister antwortet, dass der Sachverhalt geprüft werde,
sich wohl beide Vorschläge aber schwer realisieren lassen werden.
Anmerkung:
Frau Enghofer verlässt die Sitzung um 19.00 Uhr. Es sind ab diesem
Zeitpunkt 20 Stadtratsmitglieder anwesend.
7ab Problematik A 94 – Besuch von Herrn MdL Eike Hallitzky in
Simbach
Herr Schwarz nimmt Bezug auf einen Bericht in der Passauer Neuen
Presse über den Besuch von Herrn MdL Eike Hallitzky in Simbach
und kritisiert, dass an diesem Gespräch lediglich Herr 1. Bürgermeister
Wöhl und Herr 2. Bürgermeister Winkler teilgenommen
hatten. Mitglieder anderer Stadtratsfraktionen seien nicht eingeladen
worden, obwohl dies bisher eine gängige Praxis bei derartigen
Gesprächen gewesen sei.
Weiter führt er aus, dass sich die CSU-Fraktion von den im Zeitungsbericht
getroffenen Aussagen bezüglich des geforderten Ausbaus
der B 12 distanziere. Anschließend verliest er eine Stellungnahme
der CSU-Fraktion, in der das Verhalten von Herrn 1. Bürgermeister
Wöhl und Herrn 2. Bürgermeister Winkler kritisiert wird.
Zusätzlich überreicht er Herrn 1. Bürgermeister einen Fragenkatalog
und bittet um Beantwortung der darin formulierten Fragen.
Herr Achatz schließt sich der Kritik von Herrn Schwarz an und fragt,
warum im o.g. Zeitungsbericht nicht erwähnt worden sei, dass sich
der Stadtrat mehrheitlich gegen einen Ausbau der B 12 ausgesprochen
habe.
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Herr 1. Bürgermeister nimmt zu den Vorwürfen Stellung und erklärt,
dass der Termin mit Herrn MdL Hallitzky sehr kurzfristig zustande
gekommen sei, da dieser auf der Durchreise einen Abstecher zu
ihm ins Rathaus gemacht habe. Bezüglich der B 12-Problematik
sagt Herr 1. Bürgermeister, dass er im Gespräch mit dem Abgeordneten
nichts anderes als die einvernehmlich erfolgte Beschlussfassung
des Stadtrats vorgebracht habe und dabei sehr wohl darauf
hingewiesen habe, dass der Stadtrat mehrheitlich gegen den B 12-
Ausbau anstelle des Autobahnbaus gestimmt habe. Der Artikel sei
im Übrigen nicht von ihm, sondern vom Büro des Abgeordneten
verfasst und an die Presse gegeben worden.
7b Anfragen von Gemeindebürgern
- keine -
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Für die Richtigkeit: Schriftführer:
______________________ _________________
(G. Wöhl, 1. Bürgermeister) (A. Schuhbauer, VR)