… gestärkt in die Zukunft
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36<br />
Rechtsberatung<br />
Wirtschaftsjurist Thomas Böker rät zu vorausschauendem Handeln<br />
Neue Chance durch Insolvenz<br />
Thomas Böker<br />
E<strong>in</strong>e große Forderung fällt aus,<br />
<strong>die</strong> Bank macht Druck und<br />
Lieferanten stellen ke<strong>in</strong>e Ware<br />
mehr zur Verfügung – für viele<br />
Unternehmen bedeutet e<strong>in</strong>e<br />
derartige Situation das Ende.<br />
Wirtschaftsjurist Thomas Böker<br />
weiß, der Gang zum Insolvenzgericht<br />
fällt schwer, ist aber<br />
manchmal unvermeidbar. In<br />
<strong>die</strong>sem Fall rät er zu frühzeitigem<br />
Handeln: E<strong>in</strong> verspäteter<br />
Insolvenzantrag hat strafrechtliche<br />
Konsequenzen für Unternehmer<br />
oder Geschäftsführer.<br />
Doch sollten nicht nur drohende<br />
gesetzliche Konsequenzen<br />
zum Antrag auf Eröffnung des<br />
Insolvenzverfahrens führen.<br />
Bereits Paragraf e<strong>in</strong>s der Insolvenzordnung<br />
(InsO) def<strong>in</strong>iert<br />
den Fortbestand e<strong>in</strong>es<br />
Unternehmens als Ziel. Der<br />
Gesetzgeber sieht damit ausdrücklich<br />
Schutzmaßnahmen<br />
für <strong>in</strong>solvente Unternehmen<br />
vor, so dass e<strong>in</strong>e Fortführung<br />
möglicherweise dauerhaft erfolgen<br />
kann.<br />
InsO garantiert Schutz<br />
Der Staat hat ke<strong>in</strong> Interesse,<br />
Unternehmen endgültig zu<br />
vernichten. Neben entsprechenden<br />
Steuer- und Sozial-<br />
versicherungsausfällen kommt<br />
es bei abgewickelten Unternehmen<br />
<strong>in</strong> der Regel zu e<strong>in</strong>er<br />
Vielzahl von Arbeitslosen,<br />
was für den Staat wiederum<br />
zu neuen Kosten führt. So ist<br />
<strong>in</strong> der InsO vorgesehen, dass<br />
e<strong>in</strong> Insolvenzplan <strong>die</strong> Fortführung<br />
e<strong>in</strong>es Unternehmens<br />
garantiert. Aber auch andere<br />
Maßnahmen des Insolvenzverwalters,<br />
beispielsweise <strong>die</strong><br />
übertragende Sanierung der<br />
gesunden Teile auf e<strong>in</strong> neues<br />
Unternehmen, können zum<br />
Ziel führen. Die gesetzlichen<br />
Maßnahmen haben häufig<br />
den Erfolg, dass Unternehmen<br />
ganz oder <strong>in</strong> Teilen weiterh<strong>in</strong><br />
betrieben werden können, oft<br />
auch von den alten Inhabern.<br />
Frühzeitig Antrag stellen<br />
Voraussetzung für <strong>die</strong> erfolgreiche<br />
Fortführung e<strong>in</strong>es Unternehmens<br />
<strong>in</strong> oder nach der<br />
Insolvenz ist stets das rechtzeitige<br />
Stellen e<strong>in</strong>es Insolvenzantrages.<br />
Gesetzlich ist <strong>die</strong>s bereits<br />
bei drohender Zahlungsunfähigkeit<br />
möglich. Denn der<br />
früh vom Amtsgericht bestellte<br />
(vorläufige) Insolvenzverwalter<br />
hat gesetzlich e<strong>in</strong>e starke Position.<br />
Er kann dafür sorgen, dass<br />
zur Betriebsfortführung notwendige<br />
Räumlichkeiten oder<br />
Produktionsmittel nicht ohne<br />
weiteres wegen Zahlungsrückstand<br />
gekündigt werden<br />
können. Durch <strong>die</strong> Vorf<strong>in</strong>anzierung<br />
des Insolvenzgeldes<br />
werden <strong>die</strong> Mitarbeiter im Unternehmen<br />
gehalten. Sollten im<br />
Rahmen e<strong>in</strong>er Sanierung aber<br />
Arbeitnehmer entlassen werden<br />
müssen, gilt e<strong>in</strong>e verkürzte<br />
Kündigungsfrist von nur drei<br />
Monaten. Arbeitsverhältnisse<br />
können vere<strong>in</strong>facht beendet<br />
werden, wobei <strong>die</strong> allgeme<strong>in</strong>en<br />
Kündigungsschutzregelungen<br />
weiterh<strong>in</strong> Bestand haben.<br />
Der Insolvenzverwalter ermöglicht<br />
ebenso, dass durch ausführliche<br />
Gespräche oder auch<br />
durch so genannte Massekredite<br />
Lieferanten bei der Stange bleiben<br />
und auch Banken haben<br />
grundsätzlich <strong>die</strong> Möglichkeit,<br />
e<strong>in</strong>e Verwertung der Sicherheiten<br />
zurück zu stellen.<br />
Diese Maßnahmen können<br />
aber nur dann erfolgreich<br />
e<strong>in</strong>gesetzt werden, wenn der<br />
Betrieb grundsätzlich noch<br />
<strong>in</strong>takt ist, <strong>die</strong> Löhne und Gehälter<br />
nicht schon längere Zeit<br />
rückständig und <strong>in</strong>sbesondere<br />
Lieferanten und Banken nicht<br />
schon zu verschreckt s<strong>in</strong>d, um<br />
s<strong>in</strong>nvolle Lösungen zu blockieren.<br />
Auch bei den Kunden führt<br />
<strong>die</strong> E<strong>in</strong>leitung e<strong>in</strong>es Insolvenzverfahrens<br />
<strong>in</strong> der Regel nicht<br />
dazu, dass <strong>die</strong>se sofort verloren<br />
gehen. Werden sie rechtzeitig<br />
<strong>in</strong>formiert, können auch sie <strong>in</strong><br />
notwendige Lösungen e<strong>in</strong>gebunden<br />
werden. Lieferverzögerungen<br />
werden vermieden, <strong>die</strong><br />
Aussicht auf den weiteren Bestand<br />
des Unternehmens senkt<br />
<strong>die</strong> Bedenken im H<strong>in</strong>blick auf<br />
Liefersicherheit und Gewährleistung.<br />
Bei Zögern drohen Strafen<br />
Die Firmenleitung ist gezwungen,<br />
e<strong>in</strong>en Insolvenzantrag zu<br />
stellen, wenn <strong>die</strong> Zahlungsunfähigkeit<br />
- oder bei Körperschaften<br />
<strong>die</strong> Überschuldung<br />
- e<strong>in</strong>getreten ist. Bei<br />
schuldhaftem Zögern droht<br />
der Straftatbestand der Insolvenzverschleppung<br />
mit bis zu drei Jahren<br />
Haft. Besonders<br />
problematisch ist<br />
auch <strong>die</strong> Nichtabführung<br />
von Arbeitnehmeranteilen<br />
zur<br />
Sozialversicherung<br />
– für <strong>die</strong> Staatsanwaltschaft<br />
oft e<strong>in</strong> Hebel zu<br />
strafrechtlichen Konsequenzen,<br />
<strong>in</strong>sgesamt aber auch das<br />
E<strong>in</strong>fallstor für e<strong>in</strong>e verstärkte<br />
persönliche Haftung <strong>in</strong> f<strong>in</strong>anzieller<br />
H<strong>in</strong>sicht für <strong>die</strong><br />
verantwortlichen Personen.<br />
Der verantwortungsvolle<br />
Unternehmer stellt also nicht<br />
nur aus Eigennutz rechtzeitig<br />
e<strong>in</strong>en Insolvenzantrag, sondern<br />
auch und gerade wegen der<br />
vorhandenen Verantwortung<br />
für Mitarbeiter, Kunden und<br />
Lieferanten.<br />
Verfahren sichert Existenz<br />
Letztendlich sichert e<strong>in</strong> Insolvenzverfahren<br />
oft <strong>die</strong><br />
persönliche Existenz, weil Verb<strong>in</strong>dlichkeiten,<br />
<strong>die</strong> der persönlichen<br />
Haftung unterliegen, <strong>in</strong><br />
vergleichsweise Lösungen oder<br />
im Rahmen der Restschuldbefreiung,<br />
<strong>die</strong> für den Unternehmer<br />
persönlich gewährt wird,<br />
e<strong>in</strong>gebunden s<strong>in</strong>d.<br />
Auch wenn es paradox zu<br />
se<strong>in</strong> sche<strong>in</strong>t: E<strong>in</strong> rechtzeitig<br />
e<strong>in</strong>geleitetes Insolvenzverfahren<br />
kann e<strong>in</strong>en Unternehmer<br />
gestärkt <strong>in</strong> <strong>die</strong> <strong>Zukunft</strong> blicken<br />
lassen, denn der Ballast ist<br />
nicht mehr vorhanden und<br />
damit ist der Kopf wieder frei<br />
für <strong>in</strong> <strong>die</strong> <strong>Zukunft</strong> gerichtete<br />
Entscheidungen.