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… gestärkt in die Zukunft

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36<br />

Rechtsberatung<br />

Wirtschaftsjurist Thomas Böker rät zu vorausschauendem Handeln<br />

Neue Chance durch Insolvenz<br />

Thomas Böker<br />

E<strong>in</strong>e große Forderung fällt aus,<br />

<strong>die</strong> Bank macht Druck und<br />

Lieferanten stellen ke<strong>in</strong>e Ware<br />

mehr zur Verfügung – für viele<br />

Unternehmen bedeutet e<strong>in</strong>e<br />

derartige Situation das Ende.<br />

Wirtschaftsjurist Thomas Böker<br />

weiß, der Gang zum Insolvenzgericht<br />

fällt schwer, ist aber<br />

manchmal unvermeidbar. In<br />

<strong>die</strong>sem Fall rät er zu frühzeitigem<br />

Handeln: E<strong>in</strong> verspäteter<br />

Insolvenzantrag hat strafrechtliche<br />

Konsequenzen für Unternehmer<br />

oder Geschäftsführer.<br />

Doch sollten nicht nur drohende<br />

gesetzliche Konsequenzen<br />

zum Antrag auf Eröffnung des<br />

Insolvenzverfahrens führen.<br />

Bereits Paragraf e<strong>in</strong>s der Insolvenzordnung<br />

(InsO) def<strong>in</strong>iert<br />

den Fortbestand e<strong>in</strong>es<br />

Unternehmens als Ziel. Der<br />

Gesetzgeber sieht damit ausdrücklich<br />

Schutzmaßnahmen<br />

für <strong>in</strong>solvente Unternehmen<br />

vor, so dass e<strong>in</strong>e Fortführung<br />

möglicherweise dauerhaft erfolgen<br />

kann.<br />

InsO garantiert Schutz<br />

Der Staat hat ke<strong>in</strong> Interesse,<br />

Unternehmen endgültig zu<br />

vernichten. Neben entsprechenden<br />

Steuer- und Sozial-<br />

versicherungsausfällen kommt<br />

es bei abgewickelten Unternehmen<br />

<strong>in</strong> der Regel zu e<strong>in</strong>er<br />

Vielzahl von Arbeitslosen,<br />

was für den Staat wiederum<br />

zu neuen Kosten führt. So ist<br />

<strong>in</strong> der InsO vorgesehen, dass<br />

e<strong>in</strong> Insolvenzplan <strong>die</strong> Fortführung<br />

e<strong>in</strong>es Unternehmens<br />

garantiert. Aber auch andere<br />

Maßnahmen des Insolvenzverwalters,<br />

beispielsweise <strong>die</strong><br />

übertragende Sanierung der<br />

gesunden Teile auf e<strong>in</strong> neues<br />

Unternehmen, können zum<br />

Ziel führen. Die gesetzlichen<br />

Maßnahmen haben häufig<br />

den Erfolg, dass Unternehmen<br />

ganz oder <strong>in</strong> Teilen weiterh<strong>in</strong><br />

betrieben werden können, oft<br />

auch von den alten Inhabern.<br />

Frühzeitig Antrag stellen<br />

Voraussetzung für <strong>die</strong> erfolgreiche<br />

Fortführung e<strong>in</strong>es Unternehmens<br />

<strong>in</strong> oder nach der<br />

Insolvenz ist stets das rechtzeitige<br />

Stellen e<strong>in</strong>es Insolvenzantrages.<br />

Gesetzlich ist <strong>die</strong>s bereits<br />

bei drohender Zahlungsunfähigkeit<br />

möglich. Denn der<br />

früh vom Amtsgericht bestellte<br />

(vorläufige) Insolvenzverwalter<br />

hat gesetzlich e<strong>in</strong>e starke Position.<br />

Er kann dafür sorgen, dass<br />

zur Betriebsfortführung notwendige<br />

Räumlichkeiten oder<br />

Produktionsmittel nicht ohne<br />

weiteres wegen Zahlungsrückstand<br />

gekündigt werden<br />

können. Durch <strong>die</strong> Vorf<strong>in</strong>anzierung<br />

des Insolvenzgeldes<br />

werden <strong>die</strong> Mitarbeiter im Unternehmen<br />

gehalten. Sollten im<br />

Rahmen e<strong>in</strong>er Sanierung aber<br />

Arbeitnehmer entlassen werden<br />

müssen, gilt e<strong>in</strong>e verkürzte<br />

Kündigungsfrist von nur drei<br />

Monaten. Arbeitsverhältnisse<br />

können vere<strong>in</strong>facht beendet<br />

werden, wobei <strong>die</strong> allgeme<strong>in</strong>en<br />

Kündigungsschutzregelungen<br />

weiterh<strong>in</strong> Bestand haben.<br />

Der Insolvenzverwalter ermöglicht<br />

ebenso, dass durch ausführliche<br />

Gespräche oder auch<br />

durch so genannte Massekredite<br />

Lieferanten bei der Stange bleiben<br />

und auch Banken haben<br />

grundsätzlich <strong>die</strong> Möglichkeit,<br />

e<strong>in</strong>e Verwertung der Sicherheiten<br />

zurück zu stellen.<br />

Diese Maßnahmen können<br />

aber nur dann erfolgreich<br />

e<strong>in</strong>gesetzt werden, wenn der<br />

Betrieb grundsätzlich noch<br />

<strong>in</strong>takt ist, <strong>die</strong> Löhne und Gehälter<br />

nicht schon längere Zeit<br />

rückständig und <strong>in</strong>sbesondere<br />

Lieferanten und Banken nicht<br />

schon zu verschreckt s<strong>in</strong>d, um<br />

s<strong>in</strong>nvolle Lösungen zu blockieren.<br />

Auch bei den Kunden führt<br />

<strong>die</strong> E<strong>in</strong>leitung e<strong>in</strong>es Insolvenzverfahrens<br />

<strong>in</strong> der Regel nicht<br />

dazu, dass <strong>die</strong>se sofort verloren<br />

gehen. Werden sie rechtzeitig<br />

<strong>in</strong>formiert, können auch sie <strong>in</strong><br />

notwendige Lösungen e<strong>in</strong>gebunden<br />

werden. Lieferverzögerungen<br />

werden vermieden, <strong>die</strong><br />

Aussicht auf den weiteren Bestand<br />

des Unternehmens senkt<br />

<strong>die</strong> Bedenken im H<strong>in</strong>blick auf<br />

Liefersicherheit und Gewährleistung.<br />

Bei Zögern drohen Strafen<br />

Die Firmenleitung ist gezwungen,<br />

e<strong>in</strong>en Insolvenzantrag zu<br />

stellen, wenn <strong>die</strong> Zahlungsunfähigkeit<br />

- oder bei Körperschaften<br />

<strong>die</strong> Überschuldung<br />

- e<strong>in</strong>getreten ist. Bei<br />

schuldhaftem Zögern droht<br />

der Straftatbestand der Insolvenzverschleppung<br />

mit bis zu drei Jahren<br />

Haft. Besonders<br />

problematisch ist<br />

auch <strong>die</strong> Nichtabführung<br />

von Arbeitnehmeranteilen<br />

zur<br />

Sozialversicherung<br />

– für <strong>die</strong> Staatsanwaltschaft<br />

oft e<strong>in</strong> Hebel zu<br />

strafrechtlichen Konsequenzen,<br />

<strong>in</strong>sgesamt aber auch das<br />

E<strong>in</strong>fallstor für e<strong>in</strong>e verstärkte<br />

persönliche Haftung <strong>in</strong> f<strong>in</strong>anzieller<br />

H<strong>in</strong>sicht für <strong>die</strong><br />

verantwortlichen Personen.<br />

Der verantwortungsvolle<br />

Unternehmer stellt also nicht<br />

nur aus Eigennutz rechtzeitig<br />

e<strong>in</strong>en Insolvenzantrag, sondern<br />

auch und gerade wegen der<br />

vorhandenen Verantwortung<br />

für Mitarbeiter, Kunden und<br />

Lieferanten.<br />

Verfahren sichert Existenz<br />

Letztendlich sichert e<strong>in</strong> Insolvenzverfahren<br />

oft <strong>die</strong><br />

persönliche Existenz, weil Verb<strong>in</strong>dlichkeiten,<br />

<strong>die</strong> der persönlichen<br />

Haftung unterliegen, <strong>in</strong><br />

vergleichsweise Lösungen oder<br />

im Rahmen der Restschuldbefreiung,<br />

<strong>die</strong> für den Unternehmer<br />

persönlich gewährt wird,<br />

e<strong>in</strong>gebunden s<strong>in</strong>d.<br />

Auch wenn es paradox zu<br />

se<strong>in</strong> sche<strong>in</strong>t: E<strong>in</strong> rechtzeitig<br />

e<strong>in</strong>geleitetes Insolvenzverfahren<br />

kann e<strong>in</strong>en Unternehmer<br />

gestärkt <strong>in</strong> <strong>die</strong> <strong>Zukunft</strong> blicken<br />

lassen, denn der Ballast ist<br />

nicht mehr vorhanden und<br />

damit ist der Kopf wieder frei<br />

für <strong>in</strong> <strong>die</strong> <strong>Zukunft</strong> gerichtete<br />

Entscheidungen.

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