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Darstellung von Diagnosen auf Basis der HL7 Clinical Document ...

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Implementierungsleitfaden v1.1<br />

Diagnoseleitfaden für <strong>HL7</strong>-Version 3 CDA Rel.2 Seite 28<br />

<strong>der</strong> Sekundärcode selbst setzt sich zusammen aus einer alphanumerischen Zeichenkette,<br />

welche den Code repräsentiert und einen Code-Zusatzkennzeichen (†, *, !).<br />

5.1.1.2. Seitenlokalisation<br />

Zur Angabe <strong>der</strong> Seitenlokalisation wird hier ein Abschnitt aus <strong>der</strong> „ICD-10-<br />

Bekanntmachung des BMGS“ vom 21.10.2004 zitiert.<br />

„..<br />

Für die Anwendung des ICD-10-GM gilt Folgendes:<br />

Zur Spezifizierung <strong>der</strong> Diagnoseangaben für die Seitenlokalisation darf eines <strong>der</strong><br />

nachgenannten Zusatzkennzeichen angegeben werden:<br />

– rechts: R<br />

– links: L<br />

– beidseitig: B ...“ [BMGS, 2004]<br />

Daraus ergibt sich, dass es möglich sein muss, zu jedem ICD-10 Code eine<br />

Seitenlokalisation anzugeben.<br />

Anmerkung: Die Seitenlokalisation kann für den Primärcode ein an<strong>der</strong>er sein als für den<br />

Sekundärcode.<br />

Beispiel: C50.4 R Mamma Ca - rechts<br />

J91* L Pleuraerguss bei sonstiger Erkrankung - links<br />

In <strong>der</strong> Tumordokumentation gilt die erweiterte Tabelle.<br />

Anmerkung: In manchen Fällen ist die Benutzung des Begriffs „beidseits“ notwendig.<br />

5.1.1.3. Diagnosesicherheit<br />

„... Für die Anwendung <strong>der</strong> ICD-10-GM nach § 295 SGB V (ambulanter Bereich) gilt<br />

zusätzlich Folgendes:<br />

Zur Angabe <strong>der</strong> Diagnosesicherheit ist eines <strong>der</strong> nachgenannten Zusatzkennzeichen<br />

anzugeben (obligatorische Anwendung<br />

– für eine ausgeschlossene Diagnose: A<br />

– für eine Verdachtsdiagnose: V<br />

– für einen symptomlosen Zustand nach <strong>der</strong> betreffenden Diagnose: Z<br />

– für eine gesicherte Diagnose: G...“ [BMGS, 2004]<br />

Das heißt, wird eine Diagnose im Rahmen einer „Abrechnung ärztlicher Leistungen“<br />

(§295 SGB V) angegeben, ist neben <strong>der</strong> Angabe des ICD-10 Codes, die Angabe <strong>der</strong><br />

Diagnosesicherheit zwingend erfor<strong>der</strong>lich. Im stationären Bereich dürfen diese Angaben<br />

nicht verwendet werden.<br />

(siehe Än<strong>der</strong>ung zu 3.9)<br />

5.1.2. Abbildung einer ICD-10 codierten Diagnose in <strong>HL7</strong> V3<br />

Bei <strong>der</strong> strukturierten <strong>Darstellung</strong> einer ICD-10 codierten Diagnose muss es möglich sein,<br />

zwei ICD-Codes (Primär-, Sekundärcode), mit den beschriebenen Eigenschaften<br />

(Codeerweiterung, Seitenlokalisation, Diagnosesicherheit) abbilden zu können. Der<br />

Primärcode kennzeichnet dabei die Grun<strong>der</strong>krankung. Der Sekundärcode wird als<br />

Zusatzangabe zum Primärcode verstanden, da er entwe<strong>der</strong> dazu verwendet wird<br />

Organmanifestationen näher zu beschreiben (Stern-Code) und/o<strong>der</strong> den Auslöser<br />

(Ätiologie, z. B. welcher Erreger) einer Krankheit näher zu spezifizieren (Ausrufezeichen).<br />

Um diese Abhängigkeit darzustellen, wird <strong>der</strong> Sekundärcode über eine weitere Klasse<br />

Observation abgebildet, welche über eine ActRelationship–Klasse mit <strong>der</strong> Klasse

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