Arbeitszeugnisse - Sparkassen-SchulService
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<strong>Arbeitszeugnisse</strong><br />
Die Schüler lernen den Begriff und die Arten eines <strong>Arbeitszeugnisse</strong>s kennen. Sie<br />
lernen die „Geheimsprache“ der <strong>Arbeitszeugnisse</strong> zu verstehen.<br />
• Erklären Sie, was ein Arbeitszeugnis bedeutet.<br />
• Nennen Sie die Zeugnisarten.<br />
• Welche Besonderheit kennzeichnet den Inhalt eines Zeugnisses?<br />
• Welche Techniken der Zeugnissprache gibt es?<br />
Der Arbeitnehmer hat bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses Recht auf ein<br />
schriftliches Abschlusszeugnis. Es ist sinnvoll, sich schon frühzeitig vor dem Ende<br />
des Arbeitsverhältnisses darum zu kümmern. Der Arbeitgeber darf das Zeugnis nicht<br />
verweigern. Der Anspruch sollte so schnell wie möglich erfüllt werden, weil wegen<br />
Verletzung der Zeugnispflicht dem Arbeitnehmer Schadensersatzansprüche<br />
gegenüber dem Arbeitgeber zustehen können (z. B. bei erfolgloser Stellensuche<br />
wegen fehlendem Zeugnis). Man unterscheidet zwischen einem einfachen und einem<br />
qualifizierten Zeugnis. Im einfachen Zeugnis müssen mindestens Art und Dauer der<br />
Tätigkeit angegeben werden. Das qualifizierte Zeugnis spiegelt Leistung und<br />
Verhalten im Arbeitsverhältnis wieder.<br />
Schon während eines Anstellungsverhältnisses kann ein Arbeitnehmer ein Zwischenzeugnis<br />
verlangen. Das Zwischenzeugnis ist auf Wunsch des Mitarbeiters dann zu<br />
erteilen, wenn ein berechtigtes Interesse vorliegt. Dies kann z. B. der Fall sein, wenn<br />
der Arbeitgeber eine Kündigung bereits in Aussicht gestellt hat, bei Bewerbungen,<br />
zur Vorlage bei Gerichten und Behörden, bei Versetzung in eine andere Abteilung<br />
oder für Fort- und Weiterbildung. Inhaltlich entspricht das Zwischenzeugnis dem<br />
Abschlusszeugnis.<br />
Bei bevorstehender Beendigung des Arbeitsverhältnisses kann ein vorläufiges<br />
Zeugnis ausgestellt werden. Es enthält keine Beurteilung von Leistungen, sondern<br />
wird als einfaches Zeugnis ausgegeben.<br />
Die Interpretation von Zeugnissen ist sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber<br />
nicht einfach. Zeugnisse sind nicht eindeutig interpretierbar, sondern müssen<br />
immer im Zusammenhang gedeutet, wodurch sich, je nach Situation, unterschiedliche<br />
Bewertungen ergeben können. Informationen werden auf eine besondere Art<br />
und Weise „verschlüsselt“. Ein Zeugnis besteht aus Kernsätzen, die justiziabel und<br />
einer Notenstufe zugeordnet sind, und aus zahlreichen ergänzenden Formulierungen.<br />
Folgende Beispiele zeigen die Entsprechung bestimmter Ausdrücke mit der<br />
Notenskala:<br />
Die Mitarbeiterin hat die ihr übertragenen Aufgaben...<br />
... stets zu unserer vollsten Zufriedenheit erledigt. (Note 1)<br />
... stets zu unserer vollen Zufriedenheit erledigt. (Note 2)<br />
... stets zu unserer Zufriedenheit erledigt. (Note 3 oder:)<br />
... zu unserer vollen Zufriedenheit erledigt (ebenfalls Note 3)<br />
... zu unserer Zufriedenheit erledigt. (Note 4)<br />
... im Großen und Ganzen zu unserer Zufriedenheit erledigt. (Note 5)<br />
... zu unserer Zufriedenheit zu erledigen versucht. (Note 6)<br />
1<br />
Lernziele<br />
Lernfragen<br />
Abschlusszeugnis<br />
Zwischenzeugnis<br />
vorläufiges<br />
Zeugnis<br />
Inhalt des<br />
Zeugnisses
Techniken der<br />
Zeugnissprache<br />
Positivskala-<br />
Technik<br />
Leerstellentechnik <br />
Reihenfolgetechnik <br />
Ausweichtechnik <br />
Einschränkungstechnik <br />
Andeutungstechnik<br />
© 2008 Deutscher <strong>Sparkassen</strong><br />
Verlag GmbH, Stuttgart<br />
Alle Rechte vorbehalten.<br />
Diese Publikation erscheint<br />
in progressiver neuer Rechtschreibung.<br />
www.sparkassenverlag.de<br />
Redaktion: Natallia Gaus,<br />
Hannes Wirth<br />
Herstellung: Jeanette Nickoll<br />
Umschlaggestaltung nach<br />
einer Konzeption von<br />
Groothuis, Lohfert, Consorten,<br />
glcons.de, Hamburg<br />
Satz: media office gmbh,<br />
Kornwestheim<br />
Druck: Special Color Druck,<br />
Großwallstadt<br />
Printed in Germany<br />
VII-9/2008<br />
310 748 067<br />
In der Zeugnissprache werden bestimmte Techniken angewandt:<br />
• Positivskala-Technik,<br />
• Leerstellentechnik,<br />
• Reihenfolgetechnik,<br />
• Ausweichtechnik,<br />
• Einschränkungstechnik,<br />
• Andeutungstechnik,<br />
• Knappheitstechnik,<br />
• Widerspruchstechnik.<br />
Im Zeugnis dürfen sich keine negativen Aussagen befinden, weil sie nach §109 Absatz 2<br />
GewO (Gewerbeordnung) unzulässig sind. Für negative Aussagen kann man<br />
Formulierungen wie noch gut und teilweise gut verwenden. Es geht im Zeugnis nicht<br />
darum, dass ein Mitarbeiter gelobt wird, sondern in welchem Maße dies geschieht.<br />
Hierzu wird die oben beispielhaft dargestellte Positivskala verwendet.<br />
Leerstellentechnik bedeutet, anstatt einer negativen gar keine Aussage zu machen. Bei<br />
jedem Mitarbeiter muss das Fachwissen bewertet sein. So können „Leerstellen“ den<br />
Umfang, die Tiefe des Fachwissens und den möglichen praktischen Nutzen für das<br />
Unternehmen betreffen.<br />
Bei der Reihenfolgetechnik werden unwichtige bzw. weniger wichtige Aussagen vor<br />
wichtige gesetzt. So kann sich z. B. die Verhaltensbeurteilung vor der<br />
Leistungsbeurteilung befinden. Fällt die Verhaltensbeurteilung dann auch noch besser<br />
aus als die Leistungsbeurteilung, wird damit darauf hingewiesen, dass der Mitarbeiter ein<br />
netter Kollege mit guten Umgangsformen war, es mit seiner Arbeitsleistung aber nicht<br />
zum Besten stand.<br />
Wenn Unwichtiges anstelle von Wichtigem hervorgehoben wird, handelt es sich um die<br />
Ausweichtechnik. Es wirkt hinsichtlich der Fachkenntnisse abwertend, wenn nur<br />
Basisqualifikationen genannt werden. So bedeutet z. B. „technisches Verständnis“ im<br />
Zeugnis eines Diplomingenieurs keine Anerkennung.<br />
Bei der Einschränkungstechnik wird die räumliche oder zeitliche Geltung von Aussagen<br />
eingeschränkt. Wenn man folgende Aussage formuliert: „Er kümmerte sich auch um die<br />
Reklamationen unserer Kunden“, bedeutet das: „Er kümmerte sich leider zu wenig<br />
darum“.<br />
Die Andeutungstechnik legt dem Leser negative Schlüsse nahe. Das kann mittels<br />
unterschiedlich auslegbaren Leerformeln oder durch die Verwendung von mehrdeutigen<br />
Wörtern erfolgen. So kann „anspruchsvoll“ in einem Arbeitszeugnis bedeuten, dass<br />
jemand „nie zufrieden“ ist, oder „kommunikationsbereit“ steht für „redete ständig mit den<br />
Kollegen“.<br />
Die Knappheitstechnik besteht in der Abwertung mittels eines betont kurzen Zeugnisses<br />
oder kurzen Aussagen zu den einzelnen Komponenten.<br />
Widersprüche entstehen meistens infolge von Verhandlungen über den Zeugnisinhalt,<br />
bei denen eine verdeckte Kritik vom Mitarbeiter übersehen wird oder bei denen er den<br />
Zeugnisinhalt verbessern will. Ein deutlicher Widerspruch liegt dann vor, wenn keine<br />
Dankes- bzw. Bedauernsformel auf eine sehr gute Leistungs- und Verhaltensbeurteilung<br />
folgt.<br />
Mehr zum Thema Arbeitswelt erfahren Sie in der <strong>Sparkassen</strong>-<strong>SchulService</strong>-Broschüre<br />
Arbeitsrecht (Artikelnummer 310 629 000). Über die Bezugsmöglichkeiten informiert<br />
Sie Ihre örtliche Sparkasse.<br />
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