Ausgabe Februar 2011 - Mittelschule Buchloe
Ausgabe Februar 2011 - Mittelschule Buchloe
Ausgabe Februar 2011 - Mittelschule Buchloe
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
NEUE BESTIMMUNGEN FÜR ÜBERTRITT<br />
UND M-KLASSEN<br />
Es gibt vom Kultusministerium neue Übertrittsbestimmungen<br />
und Aufnahmeregelungen für die M-<br />
Klassen, wobei die genaueren Ausführungsbestimmungen<br />
zum Teil erst in den letzten Wochen publik<br />
wurden. Wir fassen hier alles Wichtige für Sie<br />
zusammen. Bitte beachten Sie: Der Übertritt von der<br />
Grundschule in Realschule und Gymnasium ist zum<br />
Teil wieder anders geregelt und nicht Gegenstand<br />
dieses Artikels. Wir beschränken uns hier auf die<br />
Bestimmungen, die für unsere Mittelschüler gelten.<br />
Im Gegensatz zur Grundschule gibt es bei uns z. B.<br />
keine Übertrittszeugnisse mehr!<br />
o Übertritt in die Realschule<br />
Von der 5. Klasse <strong>Mittelschule</strong> in die 5. Klasse<br />
Realschule braucht man im Jahreszeugnis in den<br />
Fächern Deutsch und Mathematik einen Durchschnitt<br />
von 2,5. Will man gleich in die 6. Klasse Realschule,<br />
benötigt man 2,0. Wer diese Noten schon im<br />
Zwischenzeugnis hat, soll bei der zuständigen<br />
Realschule vom 9. bis 13. Mai eine Voranmeldung<br />
abgeben; die endgültige Anmeldung erfolgt dann in<br />
den ersten drei Tagen der Sommerferien. Dann<br />
können sich auch noch die Schüler melden, die erst im<br />
Jahreszeugnis den erforderlichen Notendurchschnitt<br />
haben. Aber Achtung: Wer im Zwischenzeugnis die<br />
Noten hatte, im Jahreszeugnis aber nicht, der wird<br />
wieder gestrichen. Und einen Probeunterricht gibt es für<br />
unsere Schüler nicht! Sinngemäß gilt dasselbe für den<br />
o Übertritt ins Gymnasium<br />
Hier gibt es aber nur die Möglichkeit, von der 5. Klasse<br />
<strong>Mittelschule</strong> in die 5. Klasse Gymnasium zu wechseln.<br />
Erforderlicher Durchschnitt aus Deutsch und Mathematik<br />
im Jahreszeugnis ist 2,0!<br />
o Übertritt in die Wirtschaftsschule<br />
In die drei- oder vierstufige Wirtschaftsschule kann<br />
aufgenommen werden, wer im Zwischenzeugnis der 6.<br />
bzw. der 7. Klasse aus den Fächern Deutsch,<br />
Mathematik und Englisch mindestens einen Durchschnitt<br />
von 2,66 hat oder bei uns die Berechtigung für einen M-<br />
Zug erhalten hat. Hier gibt es auch nach wie vor die<br />
Möglichkeit, über einen erfolgreichen Probeunterricht<br />
vom 2. – 4. Mai aufgenommen zu werden.<br />
o Aufnahme in M-Klassen<br />
Die Zugangsvoraussetzungen wurden etwas erleichtert.<br />
Zur Aufnahme in die M7 benötigt man im<br />
Zwischenzeugnis der 6. Klasse 2,66 aus Deutsch,<br />
Mathematik und Englisch. Für die M8 und M9 braucht<br />
man im entsprechenden Zwischenzeugnis 2,33. Wer<br />
diese Noten nicht erreicht, kann nicht mehr durch<br />
Beschluss der Lehrerkonferenz aufgenommen<br />
werden, sondern nur noch durch das Bestehen einer<br />
Aufnahmeprüfung. Diese findet wahrscheinlich im April<br />
statt; die Aufgaben werden zentral vom Schulamt<br />
gestellt.<br />
„WAR DOCH NUR SPAß!“<br />
Wie oft hört man das von Schülern als Ausrede für<br />
unschöne Äußerungen oder Handlungen. An zwei<br />
konkreten Beispielen – es wären durchaus noch mehr<br />
möglich – möchte ich aufzeigen, was für fatale<br />
Konsequenzen das haben kann.<br />
Vorweg noch ein wichtiger Hinweis: Dieser Artikel soll<br />
nicht zu Verunsicherung führen, nicht als Bedrohung<br />
empfunden werden und auch nicht als üblicher Alltag an<br />
unserer Schule gedeutet werden. Trotzdem ist mir das<br />
hier beschriebene Problem sehr wichtig.<br />
Nehmen wir also als Beispiel Waffen- und Drogenbesitz.<br />
Wer gegenüber Mitschülern behauptet, er habe<br />
eine Waffe dabei oder bei ihm könne man Drogen<br />
kaufen, der darf sich nicht wundern, dass darüber die<br />
Polizei informiert wird, falls wir das erfahren. Wir sind<br />
weder kleinlich noch humorlos noch unpädagogisch,<br />
wenn wir uns zu einer solchen Maßnahme entschließen,<br />
auch wenn manche Eltern so denken. „Sie müssen doch<br />
wissen, dass mein Sohn / meine Tochter so etwas nie<br />
machen würde!“ Das hilft uns leider nicht weiter. Wir sind<br />
auch nicht berechtigt und überhaupt nicht in der Lage,<br />
beim Anfangsverdacht einer Straftat selber Ermittlungen<br />
anzustellen. Das ist eben Aufgabe der Polizei – mit<br />
allen unangenehmen Begleiterscheinungen für Schüler<br />
und Eltern. Man stelle sich nur einmal vor, die angebliche<br />
Waffe entpuppt sich nicht als Spielzeug oder die Drogen<br />
nicht als harmloser Spaß, sondern als echt und wir<br />
hätten davon gehört und nichts unternommen! Zu Recht<br />
müssten wir uns massive Vorwürfe anhören. Natürlich ist<br />
es keinesfalls alltägliche Praxis, dass wir die Polizei<br />
alarmieren, aber bei Straftatbeständen werden wir sie<br />
als Ermittler zu Hilfe holen. Ist der Schüler dann<br />
vielleicht sogar schon 14 Jahre alt und damit<br />
strafmündig (was wohl jeder weiß), dann ist es<br />
besonders unangenehm, selbst wenn die<br />
Staatsanwaltschaft zu dem Schluss kommt, dass hier nur<br />
ein „Spaß“ vorlag. Aber polizeiliche Vorladungen oder<br />
gar Hausdurchsuchungen sind keinesfalls ein Vergnügen<br />
und leicht zu vermeiden, wenn wir unseren Kindern<br />
beibringen, dass es eben Dinge und Themen gibt, die<br />
sich für einen Spaß auf keinen Fall eignen!<br />
Christian Schöne<br />
GESPRÄCHSREGELN<br />
Sowohl auf unserer Homepage wie auch in früheren<br />
Elternbriefen wurde darauf hingewiesen, dass es bei<br />
Problemen und Konflikten mit einer Lehrkraft nicht<br />
sinnvoll ist, sofort das Gespräch mit dem Schulleiter<br />
zu suchen. Dieser ist in der Regel über den Einzelfall<br />
nicht informiert, muss bei der Lehrkraft oder weiteren<br />
Personen nachfragen und kann deshalb selten sofort<br />
und fundiert Stellung beziehen. Viel sinnvoller ist es,<br />
zuerst mit dem Lehrer oder der Lehrerin selbst zu<br />
sprechen. Eventuell können als weiterer Schritt<br />
- 2 -