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Ausgabe Februar 2011 - Mittelschule Buchloe

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NEUE BESTIMMUNGEN FÜR ÜBERTRITT<br />

UND M-KLASSEN<br />

Es gibt vom Kultusministerium neue Übertrittsbestimmungen<br />

und Aufnahmeregelungen für die M-<br />

Klassen, wobei die genaueren Ausführungsbestimmungen<br />

zum Teil erst in den letzten Wochen publik<br />

wurden. Wir fassen hier alles Wichtige für Sie<br />

zusammen. Bitte beachten Sie: Der Übertritt von der<br />

Grundschule in Realschule und Gymnasium ist zum<br />

Teil wieder anders geregelt und nicht Gegenstand<br />

dieses Artikels. Wir beschränken uns hier auf die<br />

Bestimmungen, die für unsere Mittelschüler gelten.<br />

Im Gegensatz zur Grundschule gibt es bei uns z. B.<br />

keine Übertrittszeugnisse mehr!<br />

o Übertritt in die Realschule<br />

Von der 5. Klasse <strong>Mittelschule</strong> in die 5. Klasse<br />

Realschule braucht man im Jahreszeugnis in den<br />

Fächern Deutsch und Mathematik einen Durchschnitt<br />

von 2,5. Will man gleich in die 6. Klasse Realschule,<br />

benötigt man 2,0. Wer diese Noten schon im<br />

Zwischenzeugnis hat, soll bei der zuständigen<br />

Realschule vom 9. bis 13. Mai eine Voranmeldung<br />

abgeben; die endgültige Anmeldung erfolgt dann in<br />

den ersten drei Tagen der Sommerferien. Dann<br />

können sich auch noch die Schüler melden, die erst im<br />

Jahreszeugnis den erforderlichen Notendurchschnitt<br />

haben. Aber Achtung: Wer im Zwischenzeugnis die<br />

Noten hatte, im Jahreszeugnis aber nicht, der wird<br />

wieder gestrichen. Und einen Probeunterricht gibt es für<br />

unsere Schüler nicht! Sinngemäß gilt dasselbe für den<br />

o Übertritt ins Gymnasium<br />

Hier gibt es aber nur die Möglichkeit, von der 5. Klasse<br />

<strong>Mittelschule</strong> in die 5. Klasse Gymnasium zu wechseln.<br />

Erforderlicher Durchschnitt aus Deutsch und Mathematik<br />

im Jahreszeugnis ist 2,0!<br />

o Übertritt in die Wirtschaftsschule<br />

In die drei- oder vierstufige Wirtschaftsschule kann<br />

aufgenommen werden, wer im Zwischenzeugnis der 6.<br />

bzw. der 7. Klasse aus den Fächern Deutsch,<br />

Mathematik und Englisch mindestens einen Durchschnitt<br />

von 2,66 hat oder bei uns die Berechtigung für einen M-<br />

Zug erhalten hat. Hier gibt es auch nach wie vor die<br />

Möglichkeit, über einen erfolgreichen Probeunterricht<br />

vom 2. – 4. Mai aufgenommen zu werden.<br />

o Aufnahme in M-Klassen<br />

Die Zugangsvoraussetzungen wurden etwas erleichtert.<br />

Zur Aufnahme in die M7 benötigt man im<br />

Zwischenzeugnis der 6. Klasse 2,66 aus Deutsch,<br />

Mathematik und Englisch. Für die M8 und M9 braucht<br />

man im entsprechenden Zwischenzeugnis 2,33. Wer<br />

diese Noten nicht erreicht, kann nicht mehr durch<br />

Beschluss der Lehrerkonferenz aufgenommen<br />

werden, sondern nur noch durch das Bestehen einer<br />

Aufnahmeprüfung. Diese findet wahrscheinlich im April<br />

statt; die Aufgaben werden zentral vom Schulamt<br />

gestellt.<br />

„WAR DOCH NUR SPAß!“<br />

Wie oft hört man das von Schülern als Ausrede für<br />

unschöne Äußerungen oder Handlungen. An zwei<br />

konkreten Beispielen – es wären durchaus noch mehr<br />

möglich – möchte ich aufzeigen, was für fatale<br />

Konsequenzen das haben kann.<br />

Vorweg noch ein wichtiger Hinweis: Dieser Artikel soll<br />

nicht zu Verunsicherung führen, nicht als Bedrohung<br />

empfunden werden und auch nicht als üblicher Alltag an<br />

unserer Schule gedeutet werden. Trotzdem ist mir das<br />

hier beschriebene Problem sehr wichtig.<br />

Nehmen wir also als Beispiel Waffen- und Drogenbesitz.<br />

Wer gegenüber Mitschülern behauptet, er habe<br />

eine Waffe dabei oder bei ihm könne man Drogen<br />

kaufen, der darf sich nicht wundern, dass darüber die<br />

Polizei informiert wird, falls wir das erfahren. Wir sind<br />

weder kleinlich noch humorlos noch unpädagogisch,<br />

wenn wir uns zu einer solchen Maßnahme entschließen,<br />

auch wenn manche Eltern so denken. „Sie müssen doch<br />

wissen, dass mein Sohn / meine Tochter so etwas nie<br />

machen würde!“ Das hilft uns leider nicht weiter. Wir sind<br />

auch nicht berechtigt und überhaupt nicht in der Lage,<br />

beim Anfangsverdacht einer Straftat selber Ermittlungen<br />

anzustellen. Das ist eben Aufgabe der Polizei – mit<br />

allen unangenehmen Begleiterscheinungen für Schüler<br />

und Eltern. Man stelle sich nur einmal vor, die angebliche<br />

Waffe entpuppt sich nicht als Spielzeug oder die Drogen<br />

nicht als harmloser Spaß, sondern als echt und wir<br />

hätten davon gehört und nichts unternommen! Zu Recht<br />

müssten wir uns massive Vorwürfe anhören. Natürlich ist<br />

es keinesfalls alltägliche Praxis, dass wir die Polizei<br />

alarmieren, aber bei Straftatbeständen werden wir sie<br />

als Ermittler zu Hilfe holen. Ist der Schüler dann<br />

vielleicht sogar schon 14 Jahre alt und damit<br />

strafmündig (was wohl jeder weiß), dann ist es<br />

besonders unangenehm, selbst wenn die<br />

Staatsanwaltschaft zu dem Schluss kommt, dass hier nur<br />

ein „Spaß“ vorlag. Aber polizeiliche Vorladungen oder<br />

gar Hausdurchsuchungen sind keinesfalls ein Vergnügen<br />

und leicht zu vermeiden, wenn wir unseren Kindern<br />

beibringen, dass es eben Dinge und Themen gibt, die<br />

sich für einen Spaß auf keinen Fall eignen!<br />

Christian Schöne<br />

GESPRÄCHSREGELN<br />

Sowohl auf unserer Homepage wie auch in früheren<br />

Elternbriefen wurde darauf hingewiesen, dass es bei<br />

Problemen und Konflikten mit einer Lehrkraft nicht<br />

sinnvoll ist, sofort das Gespräch mit dem Schulleiter<br />

zu suchen. Dieser ist in der Regel über den Einzelfall<br />

nicht informiert, muss bei der Lehrkraft oder weiteren<br />

Personen nachfragen und kann deshalb selten sofort<br />

und fundiert Stellung beziehen. Viel sinnvoller ist es,<br />

zuerst mit dem Lehrer oder der Lehrerin selbst zu<br />

sprechen. Eventuell können als weiterer Schritt<br />

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