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Steinenbronn Aktuell Nr. 44 vom 03. November 2011

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www.<strong>Steinenbronn</strong>.de Nummer <strong>44</strong> Donnerstag, 3. <strong>November</strong> <strong>2011</strong>


2 Nummer <strong>44</strong><br />

Polizei Notruf 110<br />

Polizeiposten Waldenbuch/<strong>Steinenbronn</strong> Tel. 526990<br />

Feuerwehr Notruf 112 (auch Notruftelefax)<br />

Rettungsdienst/Notarzt/Notruf 112 (auch Notruftelefax)<br />

Krankentransport 19222 (im Mobilfunk mit Vorwahl<br />

07031)<br />

Ärztlicher Notdienst<br />

Wochenende:<br />

(Freitag 19.00 Uhr bis Montag 7.00 Uhr)<br />

Notfallpraxis an der Filderklinik<br />

Rufnummer: 0711 601306 0<br />

Feiertage:<br />

(Vorabend 19.00 Uhr bis Folgetag 7.00 Uhr)<br />

Notfallpraxis an der Filderklinik<br />

Rufnummer: 0711 601306 0<br />

Montag bis Donnerstag<br />

(19.00 - Folgetag 7.00 Uhr)<br />

Lokaler ärztlicher Notdienst<br />

Rufnummer: 0711 601306 0<br />

Wo ist die Notfallpraxis?<br />

Die Notfallpraxis liegt im Gebäude der Filderklinik, Im Haberschlai<br />

7, 70704 Filderstadt-Bonlanden.<br />

Kinderärztlicher Notdienst<br />

Zentraler kinderärztlicher Notdienst für den Kreis Böblingen,<br />

Kinderklinik Böblingen, Bunsenstr. 120, Telefon 07031 6680<br />

Sa., So., Feiertage: ab 9.00 Uhr<br />

Telefonische Anmeldung nicht erforderlich.<br />

Zahnärztlicher Notdienst<br />

Der zahnärztliche Notdienst ist unter der Telefonnummer<br />

0711 7877722 zu erfragen.<br />

Augenärztlicher Notdienst<br />

Zentrale Notrufnummer: 01805 3<strong>44</strong>533<br />

Sie werden automatisch zum diensthabenden Arzt verbunden.<br />

Störungsdienste:<br />

Strom/Gas: EnBW 0800 3629477<br />

Wasser: ASG-Holzgerlingen 07031 742400<br />

Bauhof 07157 668980<br />

Apothekennotdienst<br />

Die Notdienstbereitschaft beginnt am angegebenen Tag um<br />

8.30 Uhr morgens und endet um 8.30 Uhr am folgenden<br />

Tag.<br />

Bürgermeisteramt Tel. 1291-0<br />

Internet: www.steinenbronn.de<br />

E-Mail: info@steinenbronn.de<br />

Sprechzeiten:<br />

Montag - Freitag 8 - 12 Uhr<br />

Dienstag 15 - 18 Uhr<br />

Weitere Termine jederzeit auch nach<br />

Vereinbarung möglich.<br />

Notdienste<br />

3. <strong>November</strong> <strong>2011</strong><br />

Freitag, 04.11.<strong>2011</strong><br />

Neue Apotheke, L.-E.- Echterdingen, Hauptstraße <strong>44</strong><br />

Tel.: 0711 / 7949910<br />

Apotheke am Maurener Weg, Böblingen, Maurener Weg 70,<br />

Tel: 07031/ 275868<br />

Samstag, 05.11.<strong>2011</strong><br />

Kelten-Apotheke, Filderstadt-Plattenhardt,<br />

Uhlbergstraße 5/7, Tel.: 0711 / 7775808<br />

Staufer-Apotheke, Sindelfingen, Gartenstraße 25,<br />

Tel: 07031/ 87<strong>44</strong>87<br />

Hibiscus-Apotheke, Hildrizhausen, Altdorfer Straße 9,<br />

Tel: 07034/ 8645<br />

Sonntag, 06.11.<strong>2011</strong><br />

Spitzweg-Apotheke, L.-E.- Leinfelden, Echterdinger<br />

Straße 32, Tel.: 0711 / 750250<br />

Apotheke im Calwer Carree, Sindelfingen, Wettbachstr. 20<br />

Tel.: 07031/7691250<br />

Flora-Apotheke, Weil im Schönbuch, Hauptstr. 102<br />

Tel.: 07157 / 63330<br />

Montag, 07.11.<strong>2011</strong><br />

Fleinsbach-Apotheke, Filderstadt-Bernhausen, Talstraße 23<br />

Tel.: 0711 / 702111<br />

Bahnhof-Apotheke, Böblingen, Bahnhofstr. 19<br />

Tel.:07031/ 25223<br />

Dienstag, 08.11.<strong>2011</strong><br />

Zeppelin-Apotheke, L.-E.- Echterdingen, Hauptstraße 87<br />

Tel.: 0711 / 793520<br />

Löwen-Apotheke am Domo, Sindelfingen, Hirsauer Str. 8<br />

Tel.: 07031/ 700791<br />

Linden-Apotheke Schönbuch, Weil im Schönbuch,<br />

Hauptstr. 53, Tel.: 07157/ 61609<br />

Mittwoch, 09.11.<strong>2011</strong><br />

Uhlberg-Apotheke, Filderstadt-Bonlanden,<br />

Bonländer Hauptstraße 77, Tel.: 0711 / 774303<br />

Apotheke an der Stuttgarter Straße, Böblingen,<br />

Stuttgarter Str. 17, Tel.: 07031/ 227011<br />

Apotheke Dr. Beranek, Schönaich, Bahnhofstr. 12<br />

Tel.: 07031/ 657373<br />

Donnerstag, 10.11.<strong>2011</strong><br />

Apotheke zu den 3 Linden, Filderstadt (Harthausen),<br />

Harthäuser Hauptstr. 4, Tel.: 07158 / 985610<br />

Internationale Apotheke Sindelfingen, Sindelfingen,<br />

Böblinger Str. 1, Tel.: 07031/815787<br />

Uhland-Apotheke, Waldenbuch, Gartenstr. 1,<br />

Tel.: 07157/ 3837<br />

Impressum<br />

Herausgeber: Gemeinde <strong>Steinenbronn</strong> - Druck und Verlag:<br />

Nussbaum Medien Weil der Stadt GmbH & Co. KG, Merklinger<br />

Str. 20, 71263 Weil der Stadt, Tel. 07033 525-0, Fax-<strong>Nr</strong>. 07033<br />

2048, www.nussbaum-wds.de. Verantwortlich für den amtlichen<br />

Teil, alle sonstigen Verlautbarungen und Mitteilungen: Bürgermeister<br />

Johann Singer, Stuttgarter Straße 5, 711<strong>44</strong> <strong>Steinenbronn</strong><br />

- für "Was sonst noch interessiert" und den Anzeigenteil:<br />

Brigitte Nussbaum, Merklinger Str. 20, 71263 Weil der Stadt.<br />

Kontakt: info@nussbaum-wds.de. Anzeigenannahme:<br />

Tel. 0711 99076-0, E-Mail: echterdingen@nussbaum-wds.de<br />

Einzelversand nur gegen Bezahlung der vierteljährlich zu entrichtenden<br />

Abonnementgebühr.<br />

Vertrieb (Abonnement und Zustellung): WDS Pressevertrieb<br />

GmbH, Josef-Beyerle-Straße 2, 71263 Weil der Stadt, Tel.<br />

07033 6924-0 oder 6924-13.<br />

E-Mail: abonnenten@wdspressevertrieb.de<br />

Internet: www.wdspressevertrieb.de


3. <strong>November</strong> <strong>2011</strong> Nummer <strong>44</strong> 3<br />

Was ist los im Verwaltungsraum<br />

<strong>Steinenbronn</strong>/Waldenbuch<br />

Waldenbuch<br />

Dienstag, 8.11., 19.30 Uhr NABU Vortrag: Wernauer Baggerseen Backhaus<br />

Amtliche Bekanntmachungen<br />

Einladung zur Sitzung des Gemeinderats<br />

Zur nächsten Sitzung des Gemeinderats laden wir Sie herzlich<br />

ein auf Dienstag, 08. <strong>November</strong> <strong>2011</strong>, 19.00 Uhr, Bürgerhaus,<br />

Bürgersaal.<br />

Tagesordnung<br />

- nichtöffentlich -<br />

- öffentlich - Beginn: 20.00 Uhr<br />

2. Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse und sonstige<br />

Bekanntgaben<br />

3. IAV-Stelle Schönbuch<br />

- Bericht durch die Leiterin Frau Andrea Schmidt<br />

4. Gebäude Möhringer Str. 7<br />

a. Vergabe der Malerarbeiten<br />

- Beschluss<br />

Einführung der gesplitteten Abwassergebühr in <strong>Steinenbronn</strong><br />

In diesen Tagen erhalten alle <strong>Steinenbronn</strong>er Haus- und<br />

Grundstückseigentümer ein Informationsschreiben über die<br />

Einführung der gesplitteten Abwassergebühr. Dabei werden<br />

b. Vergabe der Bodenverlegearbeiten<br />

- Beschluss<br />

5. Nutzungs- und Kulturplan 2012<br />

- Beschluss<br />

6. Räum- und Streuplan Gemeinde <strong>Steinenbronn</strong> <strong>2011</strong><br />

- Beschluss<br />

7. Straßenverkehrsangelegenheiten<br />

- Ausweisung von Kurzzeitparkzonen im Bereich der Löwenkreuzung<br />

- Beschluss<br />

8. Anfragen von Gemeinderäten<br />

- nichtöffentlich -<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

Johann Singer<br />

Bürgermeister<br />

die zur Veranlagung der Gebühren notwendigen Daten wie<br />

z.B. Grundstücksfläche und Grundstücksabflussbeiwert am<br />

konkreten Grundstück aufgezeigt. Die Grundstückseigentü-<br />

mer werden um Prüfung gebeten,<br />

für eventuell notwendige<br />

Korrekturen liegt ein Korrekturbogen<br />

sowie eine ausführliche<br />

Informationsbroschüre bei.<br />

Eine telefonische Beratung<br />

durch das beauftragte Büro<br />

Heyder und Partner findet <strong>vom</strong><br />

07.11. - 10.11. und 14.11. -<br />

17.11. <strong>2011</strong> unter der Telefon-<br />

Hotline 07157/1291-15 statt.<br />

Eine persönliche Beratung im<br />

Rathaus 1- OG kleiner Sitzungssaal<br />

ist am 16.11.; 19.11.;<br />

22.11.; 25.11.<strong>2011</strong> möglich.<br />

Terminvereinbarungen hierzu<br />

ebenfalls unter der oben genannten<br />

Hotline-Nummer.<br />

Die Bürgerinformationsveranstaltung<br />

findet am<br />

11.11.<strong>2011</strong> um 19.30 Uhr<br />

im Bürgersaal Bürgerhaus<br />

statt.<br />

Auf dieser Informationsveranstaltung<br />

können keine individuellen<br />

Korrekturbögen bearbeitet<br />

werden. Sie dient der allgemeinen<br />

Information über das<br />

neue Gebührensystem. Grundstücksbezogene<br />

Beratungen<br />

können nur in der telefonischen<br />

und persönlichen Beratung erfolgen.<br />

Ihre Gemeindeverwaltung


4 Nummer <strong>44</strong><br />

3. <strong>November</strong> <strong>2011</strong>


3. <strong>November</strong> <strong>2011</strong> Nummer <strong>44</strong> 5<br />

Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde <strong>Steinenbronn</strong>, Stimmkreis Böblingen, über die Auslegung<br />

des Stimmberechtigtenverzeichnisses und die Erteilung von Stimmscheinen und Briefabstimmungsunterlagen<br />

für die Volksabstimmung in Baden-Württemberg am 27. <strong>November</strong> <strong>2011</strong><br />

1. Das Stimmberechtigtenverzeichnis zur Volksabstimmung<br />

für die Gemeinde <strong>Steinenbronn</strong> liegt in der Zeit <strong>vom</strong> Montag,<br />

7. <strong>November</strong> <strong>2011</strong> bis Freitag, 11. <strong>November</strong> <strong>2011</strong>, während<br />

der allgemeinen Öffnungszeiten (Montag bis Freitag von 8.00<br />

bis 12.00 Uhr, Dienstag von 15.00 bis 18.00 Uhr) im Rathaus,<br />

Bürgeramt Zimmer 1, Stuttgarter Str. 5, 711<strong>44</strong> <strong>Steinenbronn</strong><br />

zu jedermanns Einsicht aus .<br />

Das Stimmberechtigtenverzeichnis wird im automatisierten<br />

Verfahren geführt. Die Einsichtnahme ist durch ein Datensichtgerät<br />

möglich.<br />

Abstimmen kann nur, wer in das Stimmberechtigtenverzeichnis<br />

eingetragen ist oder einen Stimmschein hat.<br />

2. Stimmberechtigte, die das Stimmberechtigtenverzeichnis für<br />

unrichtig oder unvollständig halten, können während der o.g.<br />

Auslegungsfrist, spätestens am 11. <strong>November</strong> <strong>2011</strong> bis 12.00<br />

Uhr, beim Bürgermeisteramt <strong>Steinenbronn</strong>, Bürgeramt, Zimmer<br />

1, Stuttgarter Str. 5, 711<strong>44</strong> <strong>Steinenbronn</strong> Einspruch einlegen.<br />

Der Einspruch kann schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift<br />

eingelegt werden.<br />

3. Stimmberechtigte, die in das Stimmberechtigtenverzeichnis<br />

eingetragen sind, erhalten bis spätestens 6. <strong>November</strong> <strong>2011</strong><br />

eine Stimmbenachrichtigung .<br />

Wer keine Stimmbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt,<br />

stimmberechtigt zu sein, muss Einspruch gegen das Stimmberechtigtenverzeichnis<br />

einlegen, wenn er nicht Gefahr laufen will,<br />

dass er sein Stimmrecht nicht ausüben kann.<br />

Stimmberechtigte, die nur auf Antrag in das Stimmberechtigtenverzeichnis<br />

eingetragen werden und die bereits einen<br />

Stimmschein und Briefabstimmungsunterlagen beantragt haben,<br />

erhalten keine Stimmbenachrichtigung.<br />

4. Wer verhindert ist, in seinem Abstimmungsraum abzustimmen<br />

und in einem anderen Abstimmungsraum des Abstimmungsgebiets<br />

oder durch Briefabstimmung abstimmen will,<br />

benötigt einen Stimmschein.<br />

Wer einen Stimmschein hat, kann entweder<br />

a. durch Stimmabgabe in einem beliebigen Stimmbezirk des<br />

Abstimmungsgebiets Baden-Württemberg - oder<br />

b. durch Briefabstimmung<br />

teilnehmen.<br />

5. Einen Stimmschein erhält auf Antrag<br />

5.1 ein in das Stimmberechtigtenverzeichnis eingetragener<br />

Stimmberechtigter,<br />

5.2 ein nicht in das Stimmberechtigtenverzeichnis eingetragener<br />

Stimmberechtigter,<br />

5.2.1 wenn er/sie nachweist, dass er/sie ohne sein/ihr Verschulden<br />

- die Antragsfrist für die Aufnahme in das Stimmberechtigtenverzeichnis<br />

(6. <strong>November</strong> <strong>2011</strong>) oder<br />

- die Einspruchsfrist gegen das Stimmberechtigtenverzeichnis<br />

(11. <strong>November</strong> <strong>2011</strong>) oder<br />

- die Beschwerdefrist gegen die Einspruchsentscheidung (zwei<br />

Tage nach Zustellung) versäumt hat,<br />

5.2.2 wenn sein/ihr Recht auf Teilnahme an der Abstimmung<br />

erst nach Ablauf der in Ziffer 5.2.1 genannten Fristen entstanden<br />

ist, - oder<br />

5.2.3 wenn sein/ihr Stimmrecht im Einspruchs- oder Beschwerdeverfahren<br />

festgestellt und die Feststellung erst nach Abschluss<br />

des Stimmberechtigtenverzeichnisses dem Bürgermeister<br />

bekannt geworden ist.<br />

Stimmscheine können von in das Stimmberechtigtenverzeichnis<br />

eingetragenen Stimmberechtigten bis zum 25. <strong>November</strong><br />

<strong>2011</strong>, 18.00 Uhr, beim Bürgermeisteramt schriftlich, mündlich<br />

(nicht fernmündlich) oder elektronisch beantragt werden. Im<br />

Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen<br />

des Abstimmungsraums nicht oder nur unter nicht zumutbaren<br />

Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum<br />

Abstimmungstag, 15.00 Uhr, gestellt werden.<br />

Versichert ein Stimmberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte<br />

Stimmschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum 26.<br />

<strong>November</strong> <strong>2011</strong>, 12.00 Uhr, ein neuer Stimmschein erteilt werden.<br />

Nicht in das Stimmberechtigtenverzeichnis eingetragene<br />

Stimmberechtigte können aus den in Ziff. 5.2.1 bis 5.2.3 genannten<br />

Gründen den Antrag auf Erteilung eines Stimmscheins<br />

noch bis zum Abstimmungstag, 15.00 Uhr, stellen.<br />

Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage<br />

einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er/sie dazu berechtigt<br />

ist. Ein behinderter Stimmberechtigter kann sich bei<br />

der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen.<br />

6. Mit dem Stimmschein erhält der Stimmberechtigte<br />

- einen amtlichen Stimmzettel,<br />

- einen amtlichen blauen Abstimmungsumschlag und<br />

- einen amtlichen hellroten Abstimmungsbriefumschlag<br />

(versehen mit der Anschrift, an die der Abstimmungsbrief zurückzusenden<br />

ist).<br />

Die Abholung der Unterlagen für einen anderen ist nur möglich,<br />

wenn die Empfangsberechtigung durch schriftliche Vollmacht<br />

nachgewiesen wird.<br />

Der Stimmberechtigte, der seine Briefabstimmungsunterlagen<br />

beim Bürgermeisteramt selbst in Empfang nimmt, kann an Ort<br />

und Stelle die Briefabstimmung ausüben.<br />

Wer durch Briefabstimmung abstimmt, kennzeichnet persönlich<br />

den Stimmzettel, legt ihn in den amtlichen (blauen) Abstimmungsumschlag<br />

für die Briefabstimmung und klebt diesen<br />

zu, unterzeichnet die auf dem Stimmschein vorgedruckte Versicherung<br />

an Eides statt zur Briefabstimmung unter Angabe von<br />

Ort und Tag, steckt den zugeklebten Abstimmungsumschlag<br />

und den unterschriebenen Stimmschein einzeln in den amtlichen<br />

(hellroten) Abstimmungsbriefumschlag, verschließt diesen<br />

und sendet ihn auf dem Postwege oder auf andere Weise so<br />

rechtzeitig an die auf dem Abstimmungsbriefumschlag angegebene<br />

Stelle, dass er spätestens am Abstimmungstag (27. <strong>November</strong><br />

<strong>2011</strong>) bis 18.00 Uhr dort eingeht.<br />

Die Abstimmungsbriefe werden innerhalb der Bundesrepublik<br />

Deutschland ohne besondere Versendungsform ausschließlich<br />

von der Deutschen Post AG unentgeltlich befördert.<br />

Die Abstimmungsbriefe können auch bei der auf dem Abstimmungsbrief<br />

angegebenen Stelle abgegeben werden.<br />

Stimmberechtigte, die nicht lesen können oder durch körperliche<br />

Beeinträchtigung gehindert sind, ihre Stimme allein abzugeben,<br />

können sich der Hilfe einer anderen Person bedienen.<br />

Diese muss dann die Versicherung an Eides statt zur Briefabstimmung<br />

unterzeichnen. Die Hilfsperson ist zur Geheimhaltung<br />

der Kenntnisse verpflichtet, die sie durch die Hilfeleistung erlangt<br />

hat.<br />

<strong>Steinenbronn</strong>, <strong>03.</strong>11.<strong>2011</strong><br />

gez. Johann Singer<br />

Bürgermeister<br />

Abstimmungsaufruf und Hinweise der Landesabstimmungsleiterin zur Volksabstimmung über das<br />

S21-Kündigungsgesetz am 27. <strong>November</strong> <strong>2011</strong><br />

Am Sonntag, 27. <strong>November</strong> <strong>2011</strong> findet zum ersten Mal in der<br />

Geschichte des Landes Baden-Württemberg eine Volksabstimmung<br />

über eine Gesetzesvorlage der Landesregierung, die <strong>vom</strong><br />

Landtag abgelehnt wurde, statt. Abgestimmt wird darüber, ob<br />

die im Landtag gescheiterte Gesetzesvorlage der Landesregierung<br />

"Gesetz über die Ausübung von Kündigungsrechten bei<br />

den vertraglichen Vereinbarungen für das Bahnprojekt Stuttgart<br />

21 (S 21-Kündiungsgesetz)" Gesetz wird oder nicht.<br />

Alle Stimmberechtigten sind aufgerufen, von ihrem direktdemokratischen<br />

Recht auf Abstimmung Gebrauch zu machen und<br />

den Dissens zwischen den beiden Verfassungsorganen durch<br />

ihr Votum zu klären. Eine überzeugende Abstimmungsbeteiligung<br />

trage dazu bei, die Thematik aktiv zu befrieden, erklärte<br />

Landesabstimmungsleiterin Christiane Friedrich am Freitag,<br />

dem 28. Oktober <strong>2011</strong> in Stuttgart und wies daraufhin, dass nun<br />

die Benachrichtigung der Stimmberechtigten angelaufen sei.


6 Nummer <strong>44</strong><br />

Stimmbenachrichtigung<br />

Jeder im Melderegister seiner Gemeinde eingetragene Stimmberechtigte<br />

erhält von seiner Gemeinde bis spätestens 6. <strong>November</strong><br />

<strong>2011</strong> - wie bei Parlamentswahlen - eine Stimmbenachrichtigung<br />

zugesandt. Zugleich erhalten die Stimmberechtigten<br />

zu ihrer Information aber auch den Wortlaut der Gesetzesvorlage<br />

des S 21-Kündigungsgesetzes, über die am 27. <strong>November</strong><br />

<strong>2011</strong> abgestimmt wird.<br />

Wegen der Übersendung auch des Gesetzestextes des S 21-<br />

Kündigungsgesetzes werden die Stimmberechtigten in aller<br />

Regel in ihren Briefkästen nicht die gewohnte Postkarte, sondern<br />

einen Brief vorfinden. Anders ist aber nur das Format,<br />

nicht das von Wahlen bekannte Verfahren. Die Stimmbenachrichtigung<br />

gibt u. a. Auskunft über den Abstimmungstag, die<br />

Abstimmungszeit, den konkreten Abstimmungsraum sowie den<br />

Gegenstand der Volksabstimmung.<br />

Wie die Wahlbenachrichtigung enthält auch die Stimmbenachrichtigung<br />

einen Antragsvordruck für die Erteilung eines Stimmscheins<br />

und die Übersendung von Briefabstimmungsunterlagen<br />

sowie Erläuterungen dazu. Dieser Vordruck befindet sich<br />

aber wegen des Briefformats auf der Vorderseite der Stimmbenachrichtigung<br />

und nicht wie bei einer Wahlbenachrichtigung<br />

auf der Rückseite der Postkarte. Für Abstimmende, die an der<br />

Urnenabstimmung in ihrem Abstimmungsraum teilnehmen, hat<br />

dieser Antragsvordruck keine Bedeutung.<br />

Urnenabstimmung<br />

Die Stimmbenachrichtigung ist - wie auch bei Wahlen - zur<br />

Abstimmung im angegebenen Abstimmungsraum mitzubringen<br />

und beim Stimmbezirksvorstand abzugeben. Dort wird auch<br />

der Stimmzettel ausgehändigt.<br />

Anders als bei Parlamentswahlen wird bei der Urnenabstimmung<br />

noch mit amtlichen Abstimmungsumschlägen abgestimmt.<br />

Die Abstimmenden haben in der Abstimmungszelle<br />

nach der Kennzeichnung des Stimmzettels diesen in den Abstimmungsumschlag<br />

zu legen und so in die Abstimmungsurne<br />

zu werfen.<br />

In den Abstimmungsräumen kann am Abstimmungstag von<br />

08:00 bis 18:00 Uhr durchgehend abgestimmt werden, sofern<br />

nicht in Ausnahmefällen eine kürzere Abstimmungszeit festgelegt<br />

wurde.<br />

Briefabstimmung<br />

Für Stimmberechtigte, die am Abstimmungstag verhindert sind,<br />

in ihrem Abstimmungsraum abzustimmen, besteht ebenfalls<br />

wie bei Parlamentswahlen auf Antrag die Möglichkeit der Briefabstimmung.<br />

Der Antrag kann auf dem (abzutrennenden) Antragsvordruck<br />

der Stimmbenachrichtigung, aber auch auf andere<br />

Weise schriftlich, elektronisch oder mündlich, aber nicht<br />

telefonisch, gestellt werden. Er muss dann aber Familiennamen,<br />

Vornamen, Geburtsdatum und die vollständige Wohnadresse<br />

enthalten. Diese Anträge können sofort, spätestens bis<br />

Freitag, 25. <strong>November</strong> <strong>2011</strong>, 18:00 Uhr, oder bei einer nachgewiesenen<br />

plötzlichen Erkrankung bis zum 27. <strong>November</strong> <strong>2011</strong>,<br />

15:00 Uhr, bei der Wohnsitzgemeinde gestellt werden. Die<br />

Stimmscheine sowie die weiteren Briefabstimmungsunterlagen<br />

werden ab 7. <strong>November</strong> <strong>2011</strong> von den zuständigen Gemeinden<br />

ausgegeben. Wer Briefabstimmungsunterlagen für eine andere<br />

Person beantragen oder abholen will, benötigt hierzu eine<br />

schriftliche Vollmacht.<br />

Die Briefabstimmungsunterlagen enthalten leicht verständliche<br />

Hinweise, die sorgfältig beachtet werden sollten. Insbesondere<br />

muss bei der Briefabstimmung die eidesstattliche Versicherung<br />

über die persönliche Stimmabgabe unterschrieben werden;<br />

auch darf die eidesstattliche Versicherung nicht <strong>vom</strong> Stimmschein<br />

getrennt werden. Besonders wichtig ist, dass nach der<br />

Durchführung der Briefabstimmung die Abstimmungsbriefe<br />

rechtzeitig, spätestens am Abstimmungstag, 27. <strong>November</strong><br />

<strong>2011</strong>, 18:00 Uhr, bei der auf dem Abstimmungsbrief angegebenen<br />

Adresse vorliegen. Nur dann zählt die Stimme mit. Soll<br />

der Abstimmungsbrief mit der Post befördert werden, wird den<br />

Briefabstimmenden deshalb die möglichst frühzeitige Aufgabe<br />

des Briefes bei der Post dringend empfohlen. Innerhalb des<br />

Bundesgebiets sollte er spätestens am 24. <strong>November</strong> <strong>2011</strong>,<br />

bei entfernter liegenden Orten noch früher aufgegeben werden.<br />

Später sollten die Abstimmungsbriefe direkt bei der auf dem<br />

Abstimmungsbriefumschlag angegebenen Adresse abgegeben<br />

werden.<br />

Stimmberechtigung<br />

Wie bei der Landtagswahl sind Deutsche stimmberechtigt, die<br />

am 27. <strong>November</strong> <strong>2011</strong><br />

- das 18. Lebensjahr vollendet haben,<br />

- seit mindestens 3 Monaten in Baden-Württemberg ihre Wohnung,<br />

bei mehreren Wohnungen ihre Hauptwohnung haben<br />

oder sich sonst gewöhnlich aufhalten,<br />

- nicht <strong>vom</strong> Stimmrecht ausgeschlossen sind und<br />

- im Stimmberechtigtenverzeichnis ihrer Heimatgemeinde (am<br />

Hauptwohnsitz) geführt sind.<br />

Personen ohne deutsche Staatsangehörigkeit sind nicht stimmberechtigt.<br />

Daher sind auch in Baden-Württemberg lebende<br />

Staatsangehörige der anderen Mitgliedstaaten der Europäischen<br />

Union - anders als bei Europa- und Kommunalwahlen -<br />

bei der Volksabstimmung nicht stimmberechtigt.<br />

Wer am 23. Oktober <strong>2011</strong> in seiner Heimatgemeinde nicht gemeldet<br />

war und die anderen Voraussetzungen der Stimmberechtigung<br />

erfüllt, sollte sich umgehend, spätestens aber bis 4.<br />

<strong>November</strong> <strong>2011</strong> mit seiner Heimatgemeinde (am Hauptwohnsitz)<br />

in Verbindung setzen, um die Eintragung ins Stimmberechtigtenverzeichnis<br />

zu klären.<br />

Abstimmungsmöglichkeiten<br />

Über die Gesetzesvorlage wird mit Ja oder Nein abgestimmt.<br />

Mit Enthaltung kann nicht abgestimmt werden.<br />

Der Stimmzettel mit dem von der Landesregierung beschlossenen<br />

und landesweit verbindlichen Inhalt ist in das Internetangebot<br />

des Innenministeriums (www.im.baden-wuerttemberg.de,<br />

unter dem Link "Lebendige Demokratie Bürgerbeteiligung<br />

Volksabstimmung S 21-Kündigungsgesetz Muster des amtlichen<br />

Stimmzettels) eingestellt.<br />

Um jeden Zweifel auszuschließen, sollte bei der Stimmabgabe<br />

ein (X) in einen der mit Ja oder Neinbezeichneten Kreise gesetzt<br />

werden. Blinde oder sehbehinderte Abstimmende können sich<br />

zur Kennzeichnung des Stimmzettels auch einer Stimmzettelschablone<br />

bedienen.<br />

Ungültige Stimmen<br />

Sowohl bei der Urnenabstimmung als auch bei der Briefabstimmung<br />

gilt: Wer seinen Stimmzettel nicht in einem amtlichen<br />

Abstimmungsumschlag abgibt oder in den Umschlag Gegenstände<br />

steckt, dessen Stimme ist ungültig.<br />

Ungültig sind auch Stimmen, wenn der Stimmzettel über die<br />

Stimmabgabe hinaus oder der amtliche Abstimmungsumschlag<br />

geändert wurde, einen Vorbehalt, einen beleidigenden<br />

oder auf die Person des Abstimmenden hinweisenden Zusatz<br />

enthält.<br />

Abstimmungsergebnis<br />

Das vorläufige amtliche Ergebnis der Volksabstimmung wird<br />

am Abstimmungsabend von der Landesabstimmungsleiterin<br />

auf der Grundlage der Meldungen der Kreisabstimmungsleiter<br />

ermittelt. Der Landesabstimmungsausschuss stellt das endgültige<br />

Abstimmungsergebnis am 09. Dezember <strong>2011</strong> fest. Er stellt<br />

auch fest, ob das S 21-Kündigungsgesetz die erforderliche<br />

Stimmenmehrheit erlangt hat.<br />

Das zur Abstimmung gestellte S 21-Kündigungsgesetz ist beschlossen,<br />

wenn ihm die Mehrheit der Abstimmenden, die aber<br />

aus mindestens einem Drittel aller Stimmberechtigten (ca. 2,5<br />

Mio. Stimmberechtigte) bestehen muss, zustimmt.<br />

Übermittlung von Meldedaten<br />

3. <strong>November</strong> <strong>2011</strong><br />

Die Meldebehörde der Gemeinde <strong>Steinenbronn</strong> übermittelt<br />

nach § 58 Abs. 1 Satz 1 des Wehrpflichtgesetzes (WPflG) an<br />

das Bundesamt für Wehrverwaltung folgende Daten zu Personen<br />

mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr<br />

volljährig werden (Geburtsjahr 1994):<br />

1. Familienname, 2. Vornamen, 3. gegenwärtige Anschrift.<br />

Nach § 58 Abs. 1 Satz 2 WPflG werden die Daten nicht übermittelt,<br />

wenn der Betroffene nach § 18 Abs. 7 Melderechtsrahmengesetz<br />

(MRRG) der Datenübermittlung widersprochen hat.<br />

Die Betroffenen, die eine Übermittlung ihrer Daten an das Bundesamt<br />

für Wehrverwaltung nicht wünschen, werden gebeten,<br />

dies der Gemeinde <strong>Steinenbronn</strong>, Bürgeramt, Stuttgarter Str.<br />

5, 711<strong>44</strong> <strong>Steinenbronn</strong> schriftlich oder im Rahmen einer persönlichen<br />

Vorsprache im Bürgeramt Zimmer 1 und 2 mitzuteilen.


3. <strong>November</strong> <strong>2011</strong> Nummer <strong>44</strong><br />

7<br />

Die Gemeindeverwaltung <strong>Steinenbronn</strong> wird zukünftig einmal<br />

pro Jahr auf das Widerspruchsrecht gem. § 58 Abs. 1 Satz 2<br />

WPflG i. V. m. § 18 Abs.7 MRRG in Form einer öffentlichen<br />

Bekanntmachung hinweisen.<br />

Ihre Gemeindeverwaltung<br />

<strong>Steinenbronn</strong>er Freundeskreis der Partnerschaften<br />

Bernsdorf Quinsac <strong>Steinenbronn</strong> Le Roeulx Polla<br />

Liebe Partnerschaftsfreunde,<br />

zur nächsten Sitzung des Partnerschaftsbeirast und des Freundeskreis<br />

der Partnerschaften darf ich Sie herzlich einladen auf<br />

Donnerstag, 10. <strong>November</strong> <strong>2011</strong>, 19.00 Uhr<br />

Rathaus, Kleiner Sitzungssaal.<br />

Achtung: geänderter Termin!<br />

Tagesordnung<br />

TOP 1 Protokoll der Sitzung <strong>vom</strong> 09.06.<strong>2011</strong><br />

TOP 2 Besuch in Le Roeulx <strong>vom</strong> 29.07. bis 02.08.<strong>2011</strong><br />

- Nachlese<br />

TOP 3 Partnerschaft Stadt Bernsdorf mit der polnischen Gemeinde<br />

Boleslawiec (Niederschlesien)<br />

Abschluss eines Vertrags am 20.10.<strong>2011</strong><br />

- Besuch von Frau Heise und Herrn Reichert zur<br />

Vertragsunterzeichung in Bernsdorf / Bericht<br />

TOP 4 Jahresplanung 2012 / Haushalt 2012<br />

TOP 5 Verschiedenes<br />

TOP 6 Termin nächste Sitzung<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

Johann Singer<br />

Bürgermeister<br />

Verkauf von Feuerwerkskörpern<br />

Das Landratsamt Böblingen weist darauf hin, dass nach<br />

der 1. Verordnung zum Sprengstoffgesetz <strong>vom</strong><br />

31.01.1991, zuletzt geändert am 01.09.2002, pyrotechnische<br />

Gegenstände der Klasse II in der Zeit <strong>vom</strong><br />

01. Januar bis einschließlich 28. Dezember<br />

nicht vertrieben und dem Endverbraucher nicht überlassen<br />

werden dürfen. Ist der 28. Dezember ein Donnerstag,<br />

Freitag oder Samstag, so endet das Verbot bereits<br />

mit Ablauf des 27. Dezember.<br />

In diesem Zusammenhang wird darauf aufmerksam gemacht,<br />

dass von den Inhabern der Verkaufsstellen und<br />

Einzelhandelsgeschäften (einschließlich Zweigstellen) die<br />

erstmalige Aufnahme des Verkaufs von pyrotechnischen<br />

Gegenständen der Klassen I und II mindestens<br />

2 Wochen vorher der Kreispolizeibehörde (Ordnungsamt<br />

des Landratsamtes Böblingen) anzuzeigen ist.<br />

Diese Anzeige gilt für die gesamte Dauer des Vertriebs.<br />

Nur bei Veränderungen in der Betriebsleitung bzw. der<br />

Beendigung des Vertriebs wird eine erneute Anzeige erforderlich.<br />

Dabei sind anzugeben:<br />

- Vor- und Zuname des Anzeigenden,<br />

ggf. auch Geburtsname<br />

- Geburtstag und Geburtsort, Wohnung und Wohnort<br />

- Bezeichnung der Firma, Art des Gewerbebetriebs, Anschrift<br />

des Geschäftsraumes, verantwortliche Personen,<br />

d.h. Personen, die mit der Leitung des Betriebes<br />

oder Zweigniederlassung beauftragt sind.<br />

Ihre Gemeindeverwaltung<br />

Adressbuch 2012/2013 Leinfelden-Echterdingen<br />

Waldenbuch und <strong>Steinenbronn</strong><br />

Beim KGM- Fachverlag in Karlsruhe ist vor kurzem die<br />

neue Ausgabe des Adressbuches Leinfelden-Echterdingen<br />

mit Waldenbuch und <strong>Steinenbronn</strong> erschienen. Darin<br />

enthalten ist das Behördenverzeichnis, Namensverzeichnis,<br />

Straßenverzeichnis sowie das Branchenverzeichnis.<br />

Das Adressbuch ist im Rathaus, Standesamt Zimmer 003<br />

gegen eine Gebühr von 7,00 E erhältlich.<br />

Ihre Gemeindeverwaltung<br />

Mitteilung des Innenministeriums<br />

Baden-Württemberg zum Volkstrauertag<br />

Am 13. <strong>November</strong> <strong>2011</strong> ist Volkstrauertag. Um der Bedeutung<br />

dieses Tages in würdiger Form gerecht zu<br />

werden, sind am 13. <strong>November</strong> <strong>2011</strong> öffentliche Tanzunterhaltungen<br />

sowie Tanzunterhaltungen von Vereinen<br />

und geschlossenen Gesellschaften in Wirtschaftsräumen<br />

von 3.00 Uhr bis 24.00 Uhr verboten<br />

(vgl. §§ 10 und 11 des Gesetzes über die Sonntage<br />

und Feiertage i. d. F. <strong>vom</strong> 8. Mai 1995).<br />

Wir gratulieren<br />

Unsere herzlichen Glückwünsche gelten nachträglich am<br />

28.10. Frau Ella Rebmann, Vaihinger Straße 5<br />

zum 75. Geburtstag<br />

28.10. Herrn Ivan Nose, Hohewartstraße 32<br />

zum 70. Geburtstag<br />

29.10. Herrn Günter Scheck, Plieninger Straße 25<br />

zum 74. Geburtstag<br />

30.10 Herrn Pero Panic, Hohewartstraße 3<br />

zum 70. Geburtstag<br />

31.10. Herrn Heinz Stäbler, Weiler Weg 47<br />

zum 87. Geburtstag<br />

31.10. Herrn Georg Dorens, Lindenstraße 30<br />

zum 78. Geburtstag<br />

01.11. Herrn Walter Wittum, Seilerstraße 2<br />

zum 71. Geburtstag<br />

02.11. Frau Dragica Klokocki, Zollernweg 20<br />

zum 80. Geburtstag<br />

<strong>03.</strong>11. Herrn Dieter Reinhold, Weiler Weg 9/1<br />

zum 72. Geburtstag<br />

Möge allen, auch denjenigen, die aus persönlichen Gründen<br />

nicht genannt sein wollen, bei bester Gesundheit ein wohltuender<br />

und friedlicher Lebensabend beschieden sein.<br />

Johann Singer, Bürgermeister<br />

Evangelischer Kindergarten<br />

"Unter dem Regenbogen"<br />

SPIELSACHENBAZAR<br />

Zu unserem 11. Spielsachenbazar<br />

am Samstag, 12.11.<strong>2011</strong> von 10:00 Uhr - 12:<br />

00 Uhr im ev. Gemeindehaus in <strong>Steinenbronn</strong><br />

laden wir herzlich ein.<br />

Verkauft werden Kinder- und Babyspielzeug, Kinderfahrzeuge,<br />

Gesellschaftsspiele, Bücher etc. Außerdem gibt es Kaffee und<br />

Kuchen sowie Kinderbetreuung.<br />

Verkaufslisten sind in unbegrenzter Auswahl vorhanden.<br />

Weitere Infos erhalten Sie im ev. Kindergarten "Unter dem Regenbogen"<br />

Schulstr. 5, <strong>Steinenbronn</strong> Tel. 20564.<br />

Auf Ihr Kommen freut sich<br />

Der Elternbeirat und das Kiga-Team


8 Nummer <strong>44</strong><br />

Öffnungszeiten:<br />

Dienstag 15-18 Uhr<br />

Mittwoch 10-12 Uhr, 15-18 Uhr<br />

Donnerstag 16-19 Uhr<br />

Telefon 07157 129162,<br />

E-Mail: buecherei@steinenbronn.de<br />

"Findus"-Online-Katalog:<br />

www.steinenbronn.de/buch<br />

Bitte um Beachtung:<br />

Am Mittwoch, 9.11.<strong>2011</strong> bleibt die Bücherei wegen der Personalversammlung<br />

von 15-17 Uhr geschlossen. Von 10-12 Uhr<br />

und 17-18 Uhr haben wir für Sie geöffnet!<br />

Eine Entdeckungsreise<br />

für kleine Leute<br />

Beim Bilderbuchkino werden<br />

die Illustrationen des Bilderbuches<br />

eine Leinwand projiziert.<br />

So können alle Kinder<br />

gleichzeitig neben dem Vorlesen<br />

die Bilder betrachten und<br />

bestaunen.<br />

Die Geschichte wird im Anschluss<br />

kreativ aufgearbeitet.<br />

Donnerstag 10.<strong>November</strong> <strong>2011</strong>, 16.15 Uhr<br />

im Bürgerhaus - Saal<br />

für alle Kids ab 3 Jahren<br />

M. Christina Butler: W-w-wer hat schon Angst im Dunkeln?<br />

Huhuuu!, heult der<br />

Wind durch die Bäume,<br />

und das Laternenlicht<br />

flackert unheimlich<br />

in der Dunkelheit.<br />

Filippo<br />

Frosch und seinen<br />

Freunden schlottern<br />

die Knie, denn<br />

drüben am Teich<br />

lauert ein fürchterliches<br />

Monster - oder<br />

doch nicht?<br />

Kinder fürchten sich<br />

oft im Dunkeln, denn<br />

nachts sieht alles<br />

ganz anders aus: Da<br />

werden Bäume zu<br />

unheimlichen Riesen<br />

und Vorhänge zu gruseligen Gespenstern. Doch wer mal ganz<br />

genau hinschaut und den Dingen auf den Grund geht, wird<br />

schnell feststellen, dass die Dunkelheit einem nur einen Streich<br />

gespielt hat und alles ganz harmlos und normal ist.<br />

Ein liebevoll illustrierte Geschichte, die Kindern hilft, die Angst<br />

im Dunkeln zu überwinden.<br />

TRANS-PARENTS<br />

Eltern in Kontakt<br />

Ideenwerkstatt<br />

Alles ums Thema Jugendliche - für ein besseres Miteinander!<br />

Rückblick: Treffen am 26. Oktober. Themen, die besprochen<br />

worden sind:<br />

-DieProblematik des Cyber-Mobbings und eine Diskussion<br />

über den kürzlich im ARD gesendeten Film "Homevideo" der<br />

einen tragischen Cyper-Mobbing-Fall darstellt. Dieser Film erhielt<br />

neulich den Deutschen Fernsehpreis und zeigt wie brüchig<br />

die vermeintliche Sicherheit ist, mit der sich junge Leute im<br />

Internet und in sozialen Netzwerken bewegen. Der Film wird<br />

in 3sat am 17. Nov. um 20:15 Uhr nochmals gesendet.<br />

Herr Romann, Jugendreferent der Gemeinde <strong>Steinenbronn</strong>,<br />

berichtet: Es gibt Beschwerden über Jugendliche, die sich<br />

auf dem Neukauf Areal und im Wohngebiet Goldäcker aufhalten.<br />

Spezielle Probleme seien Müll, Lärm, Bedrohungen und<br />

die gegenseitigen Beschimpfungen mit Anwohnern und Passanten.<br />

Nach Meinung der Jugendlichen fehlt es an Treffpunktmöglichkeiten,<br />

wo sie nicht stören. Überlegt wird, einen ausrangierten<br />

Bauwagen zur Verfügung zu stellen. Nach einem geeigneten<br />

Stellplatz muss noch gesucht werden. Die Jugendlichen<br />

werden Mitte <strong>November</strong> im Jugendhaus eingeladen um<br />

in entspannter Atmosphäre die Situation zu besprechen.<br />

Der Ausbau der BMX Bahn bei der Sandäckerhalle wird in<br />

Kürze beginnen und sollte bald schon befahrbar sein.<br />

Weitere Gesprächsthemen:<br />

- Übernachtungswunsch des Freundes/der Freundin zuhause<br />

beim eigenen Jugendlichen. Was tun? Wie reagieren?<br />

- Ideen für "Bürger helfen Bürgern" in <strong>Steinenbronn</strong>.<br />

- Eine bessere Koordinationder Informationen über Veranstaltungen<br />

des Landratsamts Böblingen für Eltern von Jugendlichen.<br />

- Der bevorstehende Besuch bei der Elterngesprächsgruppe<br />

in Dettenhausen.<br />

Das nächste Treffen ist vorgesehen für Mittwoch, den 30. Nov.<br />

ab 19:30 Uhr in der "Trattoria auf der Höhe dei 4 Amici " Inzwischen<br />

haben wir auch schon einige "Stammgäste" über deren<br />

Teilnahme und Bereicherung unserer Gespräche, durch<br />

ihre Erfahrungen, wir uns immer wieder sehr freuen.<br />

Kontakt: Joanna Preu Tel. 8998 / joanna@preu.de<br />

Böblingen-Sindelfingen<br />

Außenstelle <strong>Steinenbronn</strong><br />

3. <strong>November</strong> <strong>2011</strong><br />

Stuttgarter Str. 5 (Seiteneingang Rathaus)<br />

Ansprechpartnerin: Agnes Pfeifer<br />

Tel .: 07157 1291-37<br />

Fax: 07157 1291-26<br />

E-Mail: steinenbronn@vhs-aktuell.de<br />

Internet: www.vhs-aktuell.de<br />

Unser Büro ist in den Herbstferien geschlossen.<br />

In dieser Zeit erreichen Sie den Kundenservice der vhs.Hauptstelle<br />

in Böblingen von montags bis freitags unter der Telefonnummer<br />

07031 6400-30. Alle unsere Veranstaltungen und Kurse<br />

finden Sie im Internet unter www.vhs-aktuell.de .<br />

PC-Einsteiger 50 plus - Grundlagenkurs<br />

Dieser Kurs richtet sich an PC-Einsteiger/innen 50 plus und<br />

alle, die sich beim Lernen mehr Zeit lassen wollen. Sie lernen<br />

den Umgang mit Maus, Tastatur und PC sowie die Grundlagen,<br />

um das Betriebssystem und die Anwendungssoftware bedienen<br />

zu können.<br />

Inhalte:<br />

- Umgang mit Maus und Tastatur<br />

- Aufbau, Funktionsweise und Anwendungsgebiete eines PCs<br />

- Begriffserklärungen (z. B. Hard-/Software, Bit/Byte)<br />

- Programme starten und beenden<br />

- Aufgaben des Betriebssystems<br />

- Umgang mit Dateien<br />

- Einfache Texte schreiben, speichern und drucken<br />

Vorkenntnisse sind nicht erforderlich.<br />

543 12 425 Dr. Ulrich Kischko<br />

dienstags und donnerstags, 17:00 - 19:15 Uhr, ab 22. Nov.<br />

Altdorf, Adolf-Rehn-Schule<br />

8 Termine, EUR 125,00<br />

Es entstehen noch Kosten für ein Lehrbuch (EUR 17,50). Einzelheiten<br />

bei Anmeldung.<br />

Gemeinnützige Werkstätten Sindelfingen<br />

In der GWW (Gemeinnützige Werkstätten und Wohnstätten<br />

GmbH) haben sich 17 Organisationen - Landkreise, große<br />

Kreisstädte und Vereine der Behindertenhilfe - zusammen ge-


3. <strong>November</strong> <strong>2011</strong> Nummer <strong>44</strong><br />

9<br />

schlossen. Sie wollen in gemeinsamer sozialer Verantwortung<br />

Menschen mit Behinderungen in den Landkreisen Böblingen<br />

und Calw die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglichen.<br />

Seit über 30 Jahren sind die Gemeinnützigen Werkstätten<br />

Zulieferer für die Kfz-Industrie. Rund 225 Mitarbeiter fertigen<br />

Einzelteile, Baugruppen und komplette Systeme. Als langjähriger<br />

Partner sind sie mit den Anforderungen, die ein großes Automobilunternehmen<br />

stellt, bestens vertraut.<br />

Daneben werden für andere Auftraggeber Montage-, Verpackungs-<br />

und Kommissionierarbeiten, Kopier- und Versandaufträge<br />

sowie landschaftsgärtnerische Pflegearbeiten ausgeführt.<br />

Nach der Werkvorstellung in einem Film werden die Arbeitsplätze<br />

der Mitarbeiter besichtigt.<br />

139 12 230 Werksführung<br />

Steffen Müller<br />

Mittwoch, 23. Nov., 14:15 - 15:45 Uhr<br />

Sindelfingen, EUR 6,00<br />

Mindestalter: 18 Jahre<br />

Sonstige Bekanntmachungen<br />

Einführung der Wertstofftonne<br />

im Landkreis Böblingen<br />

Pressemitteilung des Gemeindetags Baden-Württemberg<br />

Zum 1. Januar 2012 führt der Abfallwirtschaftsbetrieb des<br />

Landkreises Böblingen eine neue Wertstofftonne für private<br />

Haushalte und Gewerbebetriebe ein. Die schwarzen Tonnen mit<br />

orangenem Deckel werden ausschließlich als 240 Liter Behälter<br />

angeboten und einmal im Monat <strong>vom</strong> Abfallwirtschaftsbetrieb<br />

geleert. Die Leerungstermine werden im Abfallkalender 2012<br />

veröffentlicht.<br />

Interessierte können die Wertstofftonne beim Abfallwirtschaftsbetrieb<br />

bestellen und anmelden. Das Bestellformular sowie ein<br />

ausführlicher Flyer können unter www.lrabb.de unter der Kategorie<br />

Abfallwirtschaft heruntergeladen oder schriftlich, per Fax<br />

und E-Mail beim Abfallwirtschaftsbetrieb angefordert werden.<br />

Nach der Bestellung erhält maneinen Berechtigungsschein, mit<br />

dem die Tonnen auf den Wertstoffhöfen in Herrenberg-Kayh,<br />

Böblingen-Hulb und Leonberg kostenlos abgeholt werden können.<br />

Bestellungen müssen <strong>vom</strong> Grundstückseigentümer oder<br />

Hausverwalter unterschrieben sein. Auf Wunsch wird die Tonne<br />

gegen eine Gebühr von 20 Euro auch geliefert.<br />

In die neue Tonne dürfen Metalle (wie Töpfe, Pfannen, Werkzeug),<br />

Holz (wie Vesperbretter, Holzspielzeug), Elektrokleingeräte<br />

(wie Handys, Haartrockner, Rasierer - bitte nur im ROTEN<br />

Sack, der mit den Tonnen ausgegeben wird, einwerfen) und<br />

CDs/DVDs (bitte nur im ROTEN Sack) sowie hochwertige<br />

Kunststoffe (wie Eimer, Gießkannen, Vesperdosen, Plastikschüsseln<br />

und -siebe).<br />

Nichts spricht jedoch dagegen Verpackungen in die Wertstofftonne<br />

werfen. Offizielle Annahmestelle für Verpackungen<br />

wie Joghurtbecher, Kunststoffflaschen oder Getränkekartons<br />

bleiben zwar die 31 Wertstoffhöfe. Für Glasflaschen und Dosen<br />

gibt es zudem die Container an über 300 Standorten im<br />

Kreis Böblingen. Aber auch die Wertstofftonne kann für Verpackungen<br />

genutzt werden. Verpackungen, die in der orangen<br />

Wertstofftonne landen, werden <strong>vom</strong> Abfallwirtschaftsbetrieb<br />

nach der Leerung aussortiert und den Dualen Systemen<br />

übergeben. Wer die Tonne daher als Ersatz für den Wertstoffhofbesuch<br />

nutzt und auch Verpackungen aus Kunststoff oder<br />

Metall einwirft, muss keinerlei Nachteile oder Bußgelder befürchten.<br />

Den zusätzlichen Service der Abholung von Wertstoffen an der<br />

Haustür bietet der Abfallwirtschaftsbetrieb für 3,50 Euro pro<br />

Leerung. Die Anzahl der Leerungen wird wie beim Restmüll über<br />

einen Chip erfasst, anders als bei der schwarzen Tonne gibt<br />

es allerdings keine Mindestleerungen. Die Gebühren werden<br />

jährlich über den Abfallgebührenbescheid in Rechnung gestellt.<br />

Mit der neuen Wertstofftonne geht der Abfallwirtschaftsbetrieb<br />

einen weiteren Schritt in Richtung Ressourcenschonung und<br />

Klimaschutz, denn mit der zusätzlichen Entsorgungsmöglich-<br />

keit kann ein Teil der bisher zum Restmüll gegebenen Wertstoffe<br />

einer hochwertigen Verwertung zugeführt werden.<br />

Weitere Auskünfte zur Wertstofftonne erteilt das Mülltelefon unter<br />

07031/663-1550 oder können im Internet unter www.lrabb.de<br />

in der Rubrik Abfallwirtschaft eingeholt werden.<br />

Nicht vergessen.......<br />

Am Donnerstag, den 10. <strong>November</strong> <strong>2011</strong> ist<br />

Krämermarkt in Holzgerlingen!<br />

Socken, Töpfe, Spielzeug, Süßigkeiten und Haushaltsartikel<br />

und vieles mehr bieten Händler am Donnerstag, den<br />

10. <strong>November</strong> <strong>2011</strong> von 8.00 Uhr - 18.00 Uhr beim Krämermarkt<br />

in der Böblinger und Tübinger Straße an.<br />

Die Stadtverwaltung wünscht allen Besuchern viel Vergnügen<br />

beim Marktbummel in der Stadtmitte !<br />

Landratsamt Böblingen<br />

Die Pressemitteilungen des Landratsamts Böblingen können<br />

aus Platzgründen nicht mehr komplett veröffentlich<br />

werden.<br />

Deshalb werden hier nur noch die Themen der Pressemeldungen<br />

veröffentlicht. Die ausführlichen Texte können dann bei Interesse<br />

auf den Internetseiten des Landratsamtes unter<br />

www.lra-bb.kdrs.de unter Pressemitteilungen gelesen werden.<br />

Folgende Informationen können eingesehen werden:<br />

- SchulFerienFirmentag <strong>2011</strong>wieder ein großer Erfolg<br />

Schülerinnen und Schüler nutzten einmal mehr die Chance,<br />

Weichen für die berufliche Zukunft zu stellen<br />

- Einmaliges Wissensreservoir zur Forstwirtschaft im Kreisarchiv<br />

Böblingen<br />

Historische Forstbibliothek der Öffentlichkeit zugänglich<br />

gemacht<br />

Charles Darwin berühmtester Autor der Sammlung<br />

Schulnachrichten<br />

Immanuel-Kant-Gymnasium<br />

Leinfelden-Echterdingen<br />

Verantw.: Stephan Lehle<br />

0711 1600-500, sekretariat.ikg@le-mail.de, www.ikg-le.de<br />

Sternfahrt nach Baden-Baden anlässlich des 50jährigen Jubiläums<br />

des Russischlehrerverbandes Baden-Württemberg<br />

’Aus gegenseitiger Entfremdung und Feindschaft ist aktive Kooperation<br />

geworden’ sagte der Generalkonsul der Russischen<br />

Föderation aus Frankfurt, Ruslan Kazbekovic Karzanov in seiner<br />

Rede auf der Abschlussveranstaltung im Casino und kündigte<br />

für 2012 ein Russlandjahr in Deutschland und ein<br />

Deutschlandjahr in Russland an, die das gegenseitige Interesse<br />

und die Freundschaft weiterhin vertiefen werden. Worte, die<br />

Eindruck machten bei den 467 Schülerinnen und Schülern und<br />

den sie begleitenden RussischlehrerInnen. 1961, das Gründungsjahr<br />

des Russischlehrerverbandes, war auch das Jahr<br />

des Mauerbaus - und es ist interessant, dass es gleichzeitig zu<br />

dieser Zementierung der Blöcke die Initiative gab, Brücken zu<br />

bauen, Jugendliche mit diesem riesigen, damals noch bedrohlichen<br />

Nachbarn im Osten bekannt zu machen, Begegnungen<br />

zu ermöglichen und dadurch die Angst zu reduzieren. Für die


10 Nummer <strong>44</strong><br />

Schüler war die Sternfahrt eine sinnliche Verwirklichung dieser<br />

Kooperation: Aufgaben der Rallyes waren, die russischen Aufschriften<br />

in Baden-Baden zu fotografieren, russische Kurgäste<br />

zu bitten, einen Vierzeiler aufzuschreiben und sie für die Festveranstaltung<br />

einzuladen. Gesponsert wurde der Tag <strong>vom</strong> Rotary<br />

Club Metropol Moskau, dem ein deutscher Unternehmer<br />

vorsteht, von der Rothmann GmbH, einem russischen Immobilienbüro<br />

in Baden-Baden, der Stiftung Deutsch-Russischer Jugendaustausch<br />

und der Stadt Baden-Baden. Die Schüler des<br />

IKG wurden unterstützt <strong>vom</strong> Verein der Freunde, wofür sie herzlich<br />

danken.<br />

Rose Ebding<br />

Frau Rieger in Manosque verabschiedet<br />

In einer feierlichen Zeremonie wurde Frau Rieger, die ihren letzten<br />

Austausch betreute, im Rahmen des Empfangs für die deutschen<br />

Schülerinnen und Schüler im Manosquer Rathaus verabschiedet.<br />

Der Manosquer Beauftragte für den Austausch, Gilles Cartier,<br />

hob in Anwesenheit der Schulleitungen der beiden Partnerschulen<br />

die besondere Wichtigkeit des Schüleraustausches<br />

hervor, der nach wie vor die Basis für ein Zusammenwachsen<br />

Europas bilde. Er dankte Frau Rieger für ihren über 20-jährigen<br />

Einsatz im Dienst des deutsch-französischen Freundschaftsgedankens<br />

und verband dies mit einem Appell an die Schülerinnen<br />

und Schüler, sich an diesem Engagement ein Beispiel zu<br />

nehmen.<br />

Im Anschluss daran verlieh der Oberbürgermeister, Bernard<br />

Jeanmet - Péralta, Frau Rieger die Bürgermedaille der Stadt.<br />

Frau Rieger während der Verleihungszeremonie<br />

Freunde des<br />

Immanuel-Kant-Gymnasiums<br />

Zu Beginn des neuen Schuljahrs lädt der Förderverein "Freunde<br />

des Immanuel-Kant-Gymnasiums e.V." Euch/Sie gemeinsam<br />

mit der Schulleitung zur traditionellen Unterstufen-Hocketse<br />

für die Klassen 5 und 6 am Freitag, den 18.11.<strong>2011</strong> recht<br />

herzlich ein. Die Unterstufen-Hocketse ist für Schüler, Eltern<br />

und Lehrer ein schöner Anlass, bei Kaffee und Kuchen ins Gespräch<br />

zu kommen und sich näher kennen zu lernen.<br />

Für das leibliche Wohl gibt es Kuchen und Brezeln sowie Kaffee,<br />

Tee, Saft und Sprudel. Der Förderverein sorgt für die Getränke,<br />

die Eltern werden um Kuchen- oder Brezelspenden gebeten.<br />

Ihre Spenden nehmen wir zu Beginn der Veranstaltung<br />

in der IKG Mensa gerne entgegen. Für die Kinder gibt es in der<br />

Sporthalle ein Unterhaltungsprogramm.<br />

Wir freuen uns auf Euer / Ihr Kommen.<br />

Musikschule Waldenbuch<br />

Wir laden herzlich ein zum<br />

AFTERWORK JAZZ<br />

DIZZY KRISCH Vibraphon<br />

ANSELM KRISCH Piano<br />

Mittwoch, 9.<strong>November</strong> <strong>2011</strong> 19.00 Uhr<br />

Vortragsraum der Musikschule<br />

Eintritt: 10.-/ 6.- incl. Getränke<br />

Vorverkauf: in der Musikschule<br />

Oskar-Schwenk-Schule<br />

Grund-, Werkrealund<br />

Realschule<br />

3. <strong>November</strong> <strong>2011</strong><br />

Aktion im Ganztag: Lecker, locker und viel Spaß!<br />

Schon ist der erste Schulabschnitt vorbei und - hurrah! - die<br />

ersten Ferien sind da!<br />

Das musste doch würdig gefeiert werden. Wie? Na, am besten<br />

mit einem Aktionsnachmittag im Ganztagesangebot!<br />

Wieder einmal verwandelte sich der Eingangsbereich unserer<br />

Schule in eine große Aktionsfläche. Da wurde gebastelt, getanzt<br />

und geraten und um die Wette gefahren, gelaufen, gegessen<br />

und jongliert, das Pedalo war ebenso im Einsatz wie Luftballon<br />

und Dosenstelzen, Tennis- und Hockeyschläger, und auch<br />

sonst war action angesagt, eines der Anglizismen, die selbst<br />

unsere Erstklässler schon kennen!<br />

Und was da aus der Küche so gut duftete, war unter fachkundiger<br />

Anleitung nicht nur selbst hergestellt, sondern auch super,<br />

super lecker - so gut, dass selbst unsere Lehrerinnen und Lehrer<br />

zu unseren tollen Apfeltaschen nicht "nein" sagten!


3. <strong>November</strong> <strong>2011</strong> Nummer <strong>44</strong> 11<br />

Erneut ein ganz herzliches Dankeschön allen Helferinnen und<br />

Helfern aus Schule, Schulklassen (R9, Kl. 5 und 6), Ganztag<br />

und Brüderbund. Es war wieder einmal ganz toll, und wir freuen<br />

uns schon auf das nächste Mal, wenn es wieder heißt: Aktion<br />

im Ganztag!!<br />

Für die Kinder im Ganztagesangebot<br />

I.-Barbara Hoffmann

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