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Vertrag - Cwdu.de

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§ 4 Leistungsentgelt<br />

(1) Die Entgelte für die Leistungen gem. § 3 richten sich nach <strong>de</strong>n mit <strong>de</strong>n Kostenträgern<br />

(zuständigen Pflegekassen und Sozialhilfeträgern) getroffenen Vergütungsvereinbarungen.<br />

(2) Die Bemessung <strong>de</strong>s Leistungsentgeltes entspricht <strong>de</strong>r Einstufung <strong>de</strong>s Bewohners / <strong>de</strong>r<br />

Bewohnerin in eine Pflegestufe durch die jeweilige Pflegekasse.<br />

Das Leistungsentgelt beträgt pro Tag (Stand xx/xxxx):<br />

- Entgelt für Unterkunft € xx,xx tägl.<br />

(inkl. hauswirtschaftlicher Leistungen)<br />

Entgelt für Verpflegung) € xx,xx tägl.<br />

(inkl. hauswirtschaftlicher Leistungen)<br />

- Pflegeleistungen im Bereich <strong>de</strong>s SGB XI<br />

Stufe I € xx,xx tägl.<br />

Stufe II € xx,xx tägl.<br />

Stufe III € xx,xx tägl.<br />

- Zuschlag außergewöhnlich hoher und intensiver<br />

Pflegeaufwand („Härtefall“)<br />

€ ................... 10,36 tägl.<br />

- Pflege und Betreuung, die nicht in <strong>de</strong>n<br />

leistungsrechtlichen Rahmen <strong>de</strong>s SGB XI fällt<br />

(sog. Stufe O im Sinne von § 61 SGB XII)<br />

€ .................... xx,xx tägl.<br />

Betriebsnotwendige Investitionsaufwendungen<br />

im Sinne <strong>de</strong>s § 82 Abs. 3 SGB XI und <strong>de</strong>r dazu<br />

ergangenen Ausführungsvorschriften<br />

(teilweise öffentliche För<strong>de</strong>rung):<br />

Doppelzimmer € xx,xx tägl.<br />

Einzelzimmer € xx,xx tägl.<br />

=========================================================<br />

insgesamt<br />

€ .............. (x)xx,xx tägl.<br />

Davon übernimmt die gesetzliche Pflegeversicherung in <strong>de</strong>r Regel monatlich 1.023 €<br />

/ 1.279 € / 1.510 € / 1.825 € (ab 01/2010 - Stufe 1/2/3/ Härtefall)<br />

Bei Bedarf fallen zusätzliche Kosten für Inkontinenzmaterial i.H.v. € 26,81 monatlich<br />

an, soweit die Kosten nicht von <strong>de</strong>r jeweiligen Krankenversicherung übernommen<br />

wer<strong>de</strong>n.<br />

Für die Leistungen <strong>de</strong>r zusätzliche Betreuung und Aktivierung gem. § 2 Abs. 1 d)<br />

dieses <strong>Vertrag</strong>es fallen zusätzliche Kosten in Höhe von 100 € monatlich an.<br />

(3) Wird die Bewohnerin/<strong>de</strong>r Bewohner vollständig und dauerhaft durch Son<strong>de</strong>nernährung<br />

auf Kosten Dritter (z.B. Krankenversicherung) versorgt, verringert sich das Gesamtentgelt<br />

um die ersparten Aufwendungen. Die Reduzierung beläuft sich entsprechend<br />

<strong>de</strong>r aktuellen Vergütungsvereinbarung x,xx € [Anmerkung: 1/3 <strong>de</strong>s Entgeltes<br />

für Verpflegung] täglich.<br />

(4) Die Einrichtung ist berechtigt, das Entgelt durch einseitige Erklärung zu erhöhen,<br />

wenn sich die bisherige Berechnungsgrundlage <strong>de</strong>r Sach- und Personalkosten verän<strong>de</strong>rt<br />

und sowohl die Erhöhung als auch das erhöhte Entgelt angemessen sind. Ei-<br />

Mitgelten<strong>de</strong>s Dokument U 1.6.. Seite 4 von 10 Stand 4 – Oktober 2009

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