Vertrag - Cwdu.de
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2. Mustertochter, Maria, Mustweg 14, 47999 Duismuster, 020999/99 215<br />
(2) Die Einrichtung stellt <strong>de</strong>n Nachlass, soweit möglich, durch räumlichen Verschluss sicher.<br />
Unbescha<strong>de</strong>t einer etwaigen letztwilligen Verfügung o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r gesetzlichen Erbfolge<br />
soll <strong>de</strong>r Besitz <strong>de</strong>r Bewohnerin/<strong>de</strong>s Bewohners an<br />
- Musterbetreuerin, Mia, Musterstr. 99, 99999 Musterstadt, 099/999999<br />
o<strong>de</strong>r im Verhin<strong>de</strong>rungsfall an<br />
- Mustertochter, Maria, Mustweg 14, 47999 Duismuster, 020999/99 215<br />
ausgehändigt wer<strong>de</strong>n.<br />
§ 13 Beendigung <strong>de</strong>s <strong>Vertrag</strong>sverhältnisses<br />
(1) Der <strong>Vertrag</strong> kann im bei<strong>de</strong>rseitigen Einvernehmen o<strong>de</strong>r durch Kündigung eines <strong>Vertrag</strong>spartners<br />
been<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n. Im Übrigen en<strong>de</strong>t das <strong>Vertrag</strong>sverhältnis mit <strong>de</strong>m Tod<br />
<strong>de</strong>r Bewohnerin/<strong>de</strong>s Bewohners.<br />
(2) Falls die Sachen <strong>de</strong>r Bewohnerin/<strong>de</strong>s Bewohners nicht binnen einer Woche nach <strong>Vertrag</strong>sen<strong>de</strong><br />
abgeholt wor<strong>de</strong>n sind, können sie auf Kosten <strong>de</strong>r Bewohnerin/<strong>de</strong>s Bewohners<br />
bzw. <strong>de</strong>s Nachlasses durch die Einrichtung an<strong>de</strong>rweitig untergebracht wer<strong>de</strong>n.<br />
§ 14 Kündigung durch die Bewohnerin/<strong>de</strong>n Bewohner<br />
(1) Die Bewohnerin/Der Bewohner kann <strong>de</strong>n <strong>Vertrag</strong> spätestens am dritten Werktag eines<br />
Kalen<strong>de</strong>rmonats zum Ablauf <strong>de</strong>sselben Monats schriftlich kündigen. Bei einer Erhöhung<br />
<strong>de</strong>s Entgeltes ist eine Kündigung je<strong>de</strong>rzeit für <strong>de</strong>n Zeitpunkt möglich, zu <strong>de</strong>m die<br />
Einrichtung die Erhöhung <strong>de</strong>s Entgeltes verlangt.<br />
(2) Innerhalb von zwei Wochen nach Beginn <strong>de</strong>s <strong>Vertrag</strong>sverhältnisses kann die Bewohnerin/<strong>de</strong>r<br />
Bewohner je<strong>de</strong>rzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Wird <strong>de</strong>r Bewohnerin/<strong>de</strong>m<br />
Bewohner erst nach Beginn <strong>de</strong>s <strong>Vertrag</strong>sverhältnisses eine Ausfertigung<br />
<strong>de</strong>s <strong>Vertrag</strong>es ausgehändigt, kann die Bewohnerin/<strong>de</strong>r Bewohner auch noch bis zum<br />
Ablauf von zwei Wochen nach <strong>de</strong>r Aushändigung kündigen.<br />
(3) Die Bewohnerin/<strong>de</strong>r Bewohner kann <strong>de</strong>n <strong>Vertrag</strong> aus wichtigem Grund je<strong>de</strong>rzeit ohne<br />
Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen, wenn ihr/ihm die Fortsetzung <strong>de</strong>s <strong>Vertrag</strong>es<br />
bis zum Ablauf <strong>de</strong>r Kündigungsfrist nicht zuzumuten ist.<br />
§ 15 Kündigung durch die Einrichtung<br />
(1) Die Einrichtung kann <strong>de</strong>n <strong>Vertrag</strong> nur aus wichtigem Grund kündigen. Die Kündigung<br />
bedarf <strong>de</strong>r Schriftform und ist zu begrün<strong>de</strong>n. Ein wichtiger Grund liegt insbeson<strong>de</strong>re<br />
vor, wenn<br />
Mitgelten<strong>de</strong>s Dokument U 1.6.. Seite 8 von 10 Stand 4 – Oktober 2009