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Verbindliche Regeln für die Eingabe zollrelevanter Daten des ...

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AUS<br />

IM RAHMEN DES AUSFALLKONZEPTS ERSTELLTE<br />

AUSFUHRANMELDUNGEN / VERSENDUNGSANMELDUNGEN ODER<br />

SUMMARISCHE AUSGANGSANMELDUNGEN IN PAPIERFORM<br />

Einzugeben sind alle Ausfuhrsendungen, für <strong>die</strong> aufgrund eines Systemausfalls<br />

A. eine Ausfuhranmeldung / Versendungsanmeldung in Papierform erstellt worden ist,<br />

• <strong>die</strong> mit einem Dienststempelabdruck der Ausfuhrzollstelle bzw. einem<br />

Stempelabdruck nach Anhang 62 der ZK-DVO *) versehen sind; <strong>die</strong>ses gilt auch für<br />

Sendungen mit einem Wert der Ausfuhrsendung bis 3.000 EURO und<br />

• <strong>die</strong> einen Hinweis darüber enthalten, dass <strong>die</strong> Dokumente im AES- / ECS-<br />

Notfallverfahren erstellt worden sind (z.B. „ECS/AES Notfallverfahren“, „Not in ECS“,<br />

„ECS-fallback-procedure“) und<br />

• der Zeitraum zwischen Überlassung der Waren in das Ausfuhrverfahren und<br />

Zeitpunkt <strong>des</strong> Ausgangs nicht mehr als 150 Tage beträgt. Eine Verlängerung der Frist<br />

ist nicht möglich. Sofern ein Antrag auf Gewährung von Ausfuhrerstattung mit<br />

Kontrollexemplar T5 gestellt worden ist, ist es jedoch für <strong>die</strong> Gewährung der<br />

beantragten Ausfuhrerstattung erforderlich, dass der (endgültige) Ausgang der Waren<br />

aus dem Zollgebiet der Europäischen Union innerhalb von 60 Tagen nach<br />

Überführung in das Erstattungsverfahren erfolgt.<br />

oder<br />

B. eine summarische Ausgangsanmeldung in Papierform erstellt worden ist, d.h. auf Basis<br />

• <strong>des</strong> Vordrucks Sicherheitsdokument (Vordruck 033023), ggf. mit Ergänzungsvordruck<br />

(Vordruck 033024) oder<br />

• eines Handelsdokuments, sofern <strong>die</strong> Anhang 30A-<strong>Daten</strong> der ZK-DVO enthalten sind.<br />

Auf <strong>die</strong> Regelungen der ATLAS-Verfahrensanweisung (Stand Juni 2010, lfd. Nrn. 8.2.2.1 ff.<br />

und 8.2.6 ff.) für <strong>die</strong> Erstellung der Ausfuhranmeldungen / Versendungsanmeldungen und<br />

summarischen Ausgangsanmeldungen im Rahmen <strong>des</strong> Ausfallkonzepts wird hingewiesen.<br />

ER-23.08.2011.doc

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