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Koalitionsvertrag - Bündnis 90/Die Grünen Hessen

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IV. Strafvollzug<br />

Der Strafvollzug muss weitaus mehr Aufgaben bewältigen als den bloßen Vollzug der Freiheitsstrafe.<br />

Er trägt dem Sicherheitsinteresse der Bevölkerung in <strong>Hessen</strong> ebenso Rechnung wie der erfolgreichen<br />

Wiedereingliederung von Straftätern in die Gesellschaft. Wir brauchen gut ausgebildetes Personal und<br />

umfassende Konzepte, die den Weg zurück in die Gesellschaft ebnen und unterstützen. Insbesondere<br />

jugendliche Straftäter sollen im Rahmen eines Gesamtkonzepts wirkungsvoll unterstützt werden.<br />

Deshalb werden wir das Ziel „Resozialisierung“ ausdrücklich wieder in die Vollzugsgesetze<br />

aufnehmen. Strafvollzug soll Täter zur Verantwortung ziehen und sie davon abhalten weitere<br />

Straftaten zu begehen. Bereits in der Haft muss damit begonnen werden, den Täter zu einem Leben<br />

ohne Kriminalität zu befähigen, ihn in die Lage zu versetzen wieder den Weg zurück in die<br />

Gesellschaft und deren Normen und Werte zu finden.<br />

Wir werden die Aus- und Weiterbildung im Jugendstrafvollzug weiter verbessern und wollen jungen<br />

Straffälligen eine berufliche Perspektive nach dem Strafvollzug ermöglichen. Der Jugendstrafvollzug<br />

folgt dem Erziehungsgedanken. Wir wollen positive Anreize setzten und helfen, kriminelle Karrieren zu<br />

beenden. Dabei ist es wichtig, einen Weg und Perspektiven aufzuzeigen.<br />

<strong>Die</strong> Teilprivatisierung der JVA Hünfeld werden wir rechtzeitig vor Ablauf des Vertrages mit dem<br />

privaten Betreiber im Jahr 2018 prüfen und bei Wirtschaftlichkeit und Effizienz fortsetzen.<br />

Wir werden ein Hessisches Jugendarrestvollzugsgesetz schaffen, das die fortschrittliche Ausrichtung<br />

des hessischen Jugendarrestvollzugs auf eine eigenständige gesetzliche Grundlage stellt. Dabei<br />

werden wir darauf achten, dass alle erzieherisch sinnvollen Maßnahmen zur Anwendung kommen<br />

können, um bei den straffällig gewordenen Jugendlichen und Heranwachsenden das notwendige<br />

Einstehen für das begangene Unrecht mit der Hilfestellung für die Bewältigung eines zukünftig<br />

straffreien Lebens zu verbinden. Neben den bestehenden Maßnahmen wie dem Täter-Opfer-<br />

Ausgleich, der Erteilung von Weisungen, Verwarnungen, Auflagen oder dem Jugendarrest halten wir<br />

auch die Aufnahme des sogenannten Warnschussarrestes in das Jugendarrestvollzugsgesetz für<br />

sinnvoll.<br />

<strong>Die</strong> Erweiterung des Einsatzes von Elektronischen Fußfesseln werden wir prüfen unter anderem zur<br />

Möglichkeit der Haftvermeidung bei Ersatzfreiheitsstrafen.<br />

Wir werden ein Sanierungskonzept für die hessischen Justizvollzugsanstalten erarbeiten und<br />

notwendige Maßnahmen daran ausrichten.<br />

Vor dem Hintergrund der Aufdeckung eines rechtsextremistischen Netzwerkes in hessischen<br />

Justizvollzugsanstalten werden wir zur Bekämpfung jeglicher extremistischer Netzwerke im<br />

Strafvollzug die aktive Präventionsarbeit durch intensive Schulung des Vollzugspersonals weiter<br />

verbessern. Ziel ist eine frühzeitige Identifizierung und konsequente Überwachung von Extremisten<br />

auch im Strafvollzug.<br />

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