Mitteilungen der Hochwald- Touristik GmbH Weiskirchen
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Öffentliche Auslegung<br />
betreffend die Ausweisung des Natura-2000-Gebietes „Wachtelkopf<br />
bei Rappweiler“ per Rechtsverordnung des saarländischen<br />
Ministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz als<br />
Landschaftsschutzgebiet - Das Ministerium für Umwelt- und<br />
Verbraucherschutz - Oberste Naturschutzbehörde - beabsichtigt<br />
auf Grund des § 20 des Saarländischen Naturschutzgesetzes<br />
vom 04. April 2006 (Amtsbl. S. 726), in Verbindung mit den<br />
§§ 26 und 32 (2) des Bundesnaturschutzgesetzes vom 29. Juli<br />
2009 (BGBl. I S. 2542), jeweils in <strong>der</strong> <strong>der</strong>zeit gültigen Fassung,<br />
das NATURA-2000-Gebiet L 6406-304 „Wachtelkopf bei Rappweiler“<br />
als Landschaftsschutzgebiet auszuweisen. Das Schutzgebiet<br />
liegt in <strong>der</strong> Gemeinde <strong>Weiskirchen</strong> (Gemarkungen Rappweiler<br />
und Weierweiler) und umfasst ca. 12 ha. Der Entwurf<br />
des Verordnungstextes, die Erläuterungen, die Übersichtskarte<br />
sowie die Detailkarte 1:1750 liegen vom 29.04. bis 28.05.2013<br />
(einschließlich) im Rathaus <strong>der</strong> Gemeinde <strong>Weiskirchen</strong>, Zimmer<br />
2.01 bzw. 2.03, während <strong>der</strong> Öffnungszeiten öffentlich aus.<br />
Je<strong>der</strong>, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden,<br />
kann während <strong>der</strong> Auslegungsfrist bei <strong>der</strong> Gemeinde <strong>Weiskirchen</strong><br />
Anregungen und/o<strong>der</strong> Einwendungen schriftlich o<strong>der</strong> zur<br />
Nie<strong>der</strong>schrift vorbringen, möglichst unter Verwendung des dort<br />
vorgehaltenen Formblattes.<br />
Die Oberste Naturschutzbehörde prüft die fristgerecht vorgebrachten<br />
Anregungen und Einwendungen und teilt den Betroffenen<br />
das Ergebnis mit.<br />
Der Bürgermeister: Werner Hero<br />
Achtung, Fundsache!<br />
Bei <strong>der</strong> Gemeindeverwaltung <strong>Weiskirchen</strong>, Fundbüro (Zimmer<br />
1.09/1.10), ist folgende Fundsache registriert:<br />
1 Kin<strong>der</strong>fahrrad, gefunden im Ortsteil <strong>Weiskirchen</strong><br />
Der Verlierer kann seine Rechte bei <strong>der</strong> Gemeindeverwaltung<br />
<strong>Weiskirchen</strong>, Zimmer 1.09 o<strong>der</strong> 1.10, geltend machen.<br />
Der Bürgermeister als Ortspolizeibehörde: Werner Hero<br />
Müllabfuhrtermine für die Monate April/Mai 2013<br />
Alle Tonnen und die Gelben Säcke müssen am Abfuhrtag<br />
spätestens um 6.00 Uhr bereitstehen!<br />
Seite 4 Amtliches Bekanntmachungsblatt <strong>der</strong> Gemeinde <strong>Weiskirchen</strong> Nr. 16/2013