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Vorlage zur öffentlichen Gemeinderatssitzung - Au am Rhein

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<strong>Vorlage</strong> <strong>zur</strong> <strong>öffentlichen</strong> <strong>Gemeinderatssitzung</strong><br />

<strong>am</strong> Montag, den 13.05.2013<br />

Top Nr. 2<br />

Bauantrag zum Neubau eines Dreif<strong>am</strong>ilienwohnhauses mit Garagen in <strong>Au</strong> <strong>am</strong><br />

<strong>Rhein</strong>, Hans-Thoma-Str. 47, Flurst.-Nr. 851/1<br />

Das Baugrundstück Hans-Thoma-Str. 47, Flurst.-Nr. 851/1 liegt im Geltungsbereich des<br />

einfachen Bebauungsplans Zohlfeld-Schiffplatz. Dieser Bebauungsplan regelt, dass hier<br />

ein allgemeines Wohngebiet vorgesehen ist, und pro Wohngebäude höchstens 3<br />

Wohnungen zulässig sind. <strong>Au</strong>ch ist die höchstzulässige Zahl der Vollgeschosse im<br />

Wohngebiet auf 2 festgesetzt. Weitere restriktive Vorschriften gelten nicht, so dass<br />

die weitere Beurteilung nach § 34 Baugesetzbuch erfolgt, die besagt, dass das<br />

Vorhaben sich einfügen muss.<br />

<strong>Au</strong>f dem Baugrundstück ist ein Dreif<strong>am</strong>ilienwohnhaus geplant. Dies entspricht den<br />

bauplanungsrechtlichen Vorschriften. Die Stellung des Objektes und die Kubatur,<br />

Größenordnung ergibt sich aus § 34 Baugesetzbuch. Hier ist das Kriterium des<br />

Einfügens zu beachten. Deshalb haben die Bauherrschaft und der Planer sehr früh die<br />

Maßnahme mit dem Landrats<strong>am</strong>t der Kreisbaumeisterin Frau Garlick direkt abgestimmt.<br />

Das Vorhaben selbst ist zweigeschossig mit einem <strong>zur</strong>ückversetzten Dachgeschoß als<br />

Flachdachtrakt. Die Geschossigkeit entsprechend dem Bebauungsplan wird eingehalten.<br />

Die Ges<strong>am</strong>thöhe beträgt 10,60 m. Insoweit wird die Umgebungsbebauung in der<br />

Höhenentwicklung nicht überschritten.<br />

Das Flachdach erhält ein 2 %iges Gefälle und wird mit einer Attika umrandet, um<br />

einfach gestalterisch eine Verbesserung zu erzielen. <strong>Au</strong>ch sind 3 Garagen mit den<br />

entsprechenden Stauräumen vorgesehen.<br />

Die Garagen sollen jeweils ein begrüntes Flachdach erhalten. Ebenso soll die<br />

Dachterrasse auch begehbar ausgebildet werden.<br />

Das Dreif<strong>am</strong>ilienwohnhaus soll mit einem Straßenabstand von 4,55 m errichtet werden.<br />

Dies entspricht auch der Umgebungsbebauung. Ebenso ist die hintere Baugrenze an dem<br />

dortigen Gebiet eingehalten. Der Baukörper fügt sich aufgrund der Größenordnung<br />

ebenso in den Umgebungsrahmen ein.<br />

Städtebauliche Aspekte stehen dem Bauvorhaben nicht entgegen, da das Dachgeschoss<br />

kein Vollgeschoss ist und somit auch die Geschossigkeit eingehalten ist. Dies ist<br />

ausweislich im Bauantrag mit der entsprechenden Berechnung nachgewiesen.


Da städtebauliche Gründe insges<strong>am</strong>t nicht entgegenstehen wird vorgeschlagen das<br />

erforderliche Einvernehmen zu erteilen.<br />

Anlage:<br />

1 Lageplan


<strong>Vorlage</strong> <strong>zur</strong> <strong>öffentlichen</strong> <strong>Gemeinderatssitzung</strong><br />

<strong>am</strong> Montag, den 13.05.2013<br />

Top Nr. 2 b)<br />

Bauantrag zum Umbau eines Wohnhauses in <strong>Au</strong> <strong>am</strong> <strong>Rhein</strong>, Schillerstr. 8,<br />

Flurst.-Nr. 4791/3<br />

Das bebaute Grundstück in der Schillerstr. 8 ist mit einem 2-geschossigen<br />

Wohngebäude bebaut. Es ist nun geplant in diesem bestehenden Gebäude das<br />

Dachgeschoss zu Wohnzwecken in eine eigenständige Wohnung auszubauen. Um eine<br />

gute Belichtung der Wohnräume im Dachgeschoss zu erreichen sind 2 Gauben geplant.<br />

Das Baugrundstück liegt nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplans. Insoweit<br />

beurteilt sich die Zulässigkeit es Bauvorhabens aus § 34 Baugesetzbuch. Danach ist ein<br />

Vorhaben zulässig, wenn es sich in Art und Maß in die Umgebungsbebauung einfügt.<br />

In diesem Bereich ist Wohnbebauung vorhanden. Die Kubatur des Gebäudes ist gegeben.<br />

Die Gauben ist sind ortsüblich. Insoweit gehen von diesem Wohngebäude keine<br />

städtebaulichen negativen <strong>Au</strong>swirkungen aus. Ebenso sind ausreichende Stellplätze und<br />

Garagenstellplätze vorhanden.<br />

<strong>Au</strong>s all diesen Gründen wird vorgeschlagen, das erforderliche Einvernehmen zu erteilen,<br />

da keine städtebaulichen Belange dem Vorhaben entgegenstehen.<br />

Anlage:<br />

1 Lageplan


<strong>Vorlage</strong> <strong>zur</strong> <strong>öffentlichen</strong> <strong>Gemeinderatssitzung</strong><br />

<strong>am</strong> Montag, den 13. Mai 2013<br />

Top Nr. 3<br />

Information zum Stand des Änderungsverfahrens des Bebauungsplans Grenz-<br />

/Winterstraße<br />

Die Stellungnahmen zum Änderungsverfahren des Bebauungsplans Grenz-/Winterstraße<br />

liegen vor. Von den Betroffenen ist im Bereich des Birkenweges ein Änderungsvorschlag<br />

eingereicht worden, der sicherlich umsetzbar ist.<br />

Das Landrats<strong>am</strong>t Rastatt hat in Verbindung mit der Gewerbeaufsicht Anmerkungen zu<br />

der Möbelschreinerei formuliert. Insoweit muss hier noch einiges nachgearbeitet<br />

werden. In einer gemeins<strong>am</strong>en Besprechung <strong>am</strong> 02. Mai 2013 hat man sich darauf<br />

geeinigt, ein Emissionsgutachten in Bezug auf Gerüche und Lärme erstellen zu lassen, um<br />

zu erkennen, inwieweit möglicherweise unzulässige Störungen zu befürchten sind.<br />

Gegebenenfalls muss dieses Gutachten über Lösungsmöglichkeiten <strong>Au</strong>ssagen treffen.<br />

Ziel ist es nach wie vor, die Art der Nutzung nicht festzuschreiben, um einfach eine<br />

dyn<strong>am</strong>ische Entwicklung in diesem Gebiet auch in Zukunft zu gewährleisten. Dies ist<br />

jedoch sicherlich auch unter dem Aspekt des qualifizierten Bestandsschutzes für den<br />

bestehenden Betrieb im größten Interesse. Hier sind auch die berechtigten Anliegen<br />

der Angrenzer in diesem Bereich zu beachten.<br />

Sollte es sich ergeben, dass das Gutachten grundsätzlich keine Probleme aufzeigt, kann<br />

dann gegebenenfalls nach einer erneuten Offenlage mit dem Gutachten der<br />

Bebauungsplan beschlossen werden.<br />

Der Gemeinderat wird um Kenntnisnahme gebeten.


<strong>Vorlage</strong> <strong>zur</strong> <strong>öffentlichen</strong> <strong>Gemeinderatssitzung</strong><br />

<strong>am</strong> Montag, den 13. Mai 2013<br />

Top Nr. 4<br />

Verfahrensbeschluss zum alten Bebauungsplans <strong>Au</strong> <strong>am</strong> <strong>Rhein</strong> aus dem Jahre 1951<br />

Mit dem Landrats<strong>am</strong>t Rastatt haben wir auf Grund der nun vorliegenden Akten beim<br />

Landrats<strong>am</strong>t die Rechtsverbindlichkeit des Bebauungsplans erörtert. Es zeigen sich<br />

folgende Probleme auf:<br />

1. <strong>Au</strong>s den vorliegenden Unterlagen ist es nicht erkennbar, wie exakt der<br />

Geltungsbereich dieses Bebauungsplans aus dem Jahre 1951 ist. Insoweit ist<br />

schon aus diesen Gründen ein <strong>Au</strong>fhebungsverfahren äußerst schwierig, da der<br />

Geltungsbereich grundstücksmäßig abgegrenzt festgelegt sein muss. Darüber<br />

hinaus kann auch der vorliegende Plan im Gemeindeanzeiger so nicht<br />

veröffentlicht werden. Die d<strong>am</strong>aligen Vorgaben zu der Farbgestaltung dieser<br />

Pläne sind nicht eindeutig.<br />

2. Sicher kann zu den schriftlichen Festsetzungen des Bebauungsplans bzw. der<br />

Bauvorschriften ein <strong>Au</strong>fhebungsverfahren durchgeführt werden. Hier ist die<br />

inhaltliche Problematik nicht groß. Dennoch ist zu bedenken, dass auch hier das<br />

Problem des Geltungsbereiches in gleicher Weise greift.<br />

Unstrittig ist, dass viele schriftliche Festsetzungen in keiner Weise mehr den<br />

heutigen baurechtlichen Vorschriften entsprechen. Darüber hinaus ist es auch<br />

fraglich, ob für diese dezidierten und sehr detailliert ausformulierten<br />

Vorschriften in Bezug auf die Gestaltung die entsprechenden<br />

Ermächtigungsgrundlagen in den Gesetzen überhaupt gegeben waren.<br />

Sicherlich fehlt es auch an der Bestimmtheit der Bedingungen wie beispielsweise der<br />

Formulierung, dass die Baurechtsbehörde die Farbe der Dachziegel festlegt. Dies ist<br />

eine Bedingung, die so nicht mehr vollzogen werden kann.<br />

<strong>Au</strong>ch bestehen Fragen bezüglich des d<strong>am</strong>aligen Verfahrens. In der Verfahrensakte des<br />

Landrats<strong>am</strong>tes ist zumindest ein Nachweis vorhanden, dass nach einer schriftlichen<br />

Bestätigung der Gemeinde <strong>Au</strong> <strong>am</strong> <strong>Rhein</strong> durch den Bürgermeister mitgeteilt wird, dass<br />

<strong>am</strong> 30. Juni 1951 der Bebauungsplan öffentlich bekannt gemacht worden sei. Ein<br />

Nachweis hierzu fehlt jedoch. Das Schreiben datiert übrigens vom Oktober 1951.<br />

Eine Überprüfung des Archivs bei der Gemeinde hat leider zu dem Ergebnis geführt,<br />

dass ausgerechnet dieser Gemeindeanzeiger sich nicht in den Archivunterlagen<br />

befindet.


Über die ganzen Jahre, ca. 40 Jahre, wurde dieser Bebauungsplan nicht mehr <strong>zur</strong><br />

Anwendung gebracht. Insoweit ist es auch fraglich, ob es noch sinnvoll erscheint, einen<br />

derartigen Plan in seiner Bindungswirkung als rechtverbindlich anzusehen.<br />

Der Gemeinderat wird deshalb gebeten, doch zu beschließen, dass wir diesen<br />

Bebauungsplan so nicht mehr anwenden. Gleichzeitig soll das Landrats<strong>am</strong>t darum<br />

gebeten werden, einer derartigen Verfahrensart zuzustimmen. Wir sind derzeit dabei<br />

das Bebauungsplanverfahren Grenz-/Winterstraße durchzuführen. Gleiches gilt dann im<br />

Anschluss für den Bebauungsplan Grabäcker, so dass zwei Teilbereiche dieses alten<br />

Bebauungsplans zumindest überplant sind.<br />

Ansonsten soll dieser alte Bebauungsplan in seiner jetzigen <strong>Au</strong>sgestaltung nicht mehr<br />

angewandt werden, sondern die betreffenden möglichen Straßenzüge nach § 34 BauGB<br />

zu beurteilen.<br />

Der Gemeinderat wird um Zustimmung zu diesem Verfahren gebeten. Gleichzeitig bitten<br />

wir das Landrats<strong>am</strong>t ebenso zu verfahren.

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