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Oktober 5/08 Perspektiven - Tischlerei Albers

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<strong>Perspektiven</strong> 5/20<strong>08</strong><br />

Aus-& Weiterbildung<br />

„Stufenweise Qualifizierung fördern“<br />

BHKH: Bundesweit einheitliche Fortbildungen auf Meisterprüfung anrechnen<br />

Der Bundesverband Holz und Kunststoff<br />

(BHKH) empfiehlt, bestandene<br />

Fortbildungen zum Geprüften Kundenberater,<br />

Fertigungsplaner oder<br />

Fachbauleiter im Tischler- und Schreinerhandwerk<br />

auf die Meisterprüfung<br />

anzurechnen. Diese Fortbildungen<br />

sind bundesweit einheitlich geregelt.<br />

Zuständig für die mögliche Anrechnung<br />

sind die Meisterprüfungsausschüsse<br />

der Handwerkskammern.<br />

„Die Inhalte dieser drei Fortbildungen<br />

decken sich weitestgehend mit Teilen<br />

der Meisterprüfung in unserem Gewerk“,<br />

erläutert Alfred Jacobi, im Präsidium<br />

des BHKH zuständig für Berufsbildung.<br />

So sei der Kundenberater bereits<br />

in „Gestaltung, Konstruktion und Fertigungstechnik“<br />

geprüft, der Fertigungsplaner<br />

in „Auftragsabwicklung“ und der<br />

Fachbauleiter in „Montage und Instandhaltung“.<br />

Diese drei Handlungsfelder<br />

sind Bestandteile des Teils II der Meisterprüfung,<br />

der die geforderte theoretische<br />

Kompetenz regelt. Der BHKH plädiert<br />

deshalb dafür, das betreffende Handlungsfeld<br />

jeweils auszuklammern, sofern<br />

der Prüfling dies beantragt und die jeweilige<br />

Fortbildung erfolgreich absolviert<br />

und die Prüfung vor einer Handwerkskammer<br />

bestanden hat. „Das wäre nicht<br />

nur im Sinne einer effizienten Struktur<br />

der Meisterprüfung; Es würde auch den<br />

Stellenwert der bundeseinheitlichen Fortbildungen<br />

stärken“, betont Jacobi. Diese<br />

seien eine wichtige Zwischenstufe vor<br />

der Meisterprüfung. Sie sicherten dem<br />

Gewerk eine qualifizierte mittlere Führungsebene.<br />

„Das Tischler- und Schreinerhandwerk<br />

hat ein strukturell und inhaltlich durchgängig<br />

aufgebautes Berufslaufbahnkonzept<br />

- von der Lehre über die Fortbildungen<br />

bis hin zur frisch überholten Meisterprüfung“,<br />

so Jacobi. „Die von uns empfohlene<br />

Anrechnung würde dieses Prinzip<br />

sinnvoll unterstützen.“<br />

Die neue Meisterprüfungsverordnung für<br />

Tischler und Schreiner ist zum 1. Juli die-<br />

Anzeige:<br />

Bosch<br />

ses Jahres in Kraft getreten. Die Rechtsverordnungen<br />

zu den bundeseinheitlichen<br />

Fortbildungen Geprüfter Kundenberater,<br />

Geprüfter Fertigungsplaner und<br />

Geprüfter Fachbauleiter gelten bereits<br />

seit 1. August 2004. Tischler- und Schreinergesellen<br />

erhalten durch sie die Möglichkeit,<br />

sich praxisorientiert für Führungsaufgaben<br />

zu qualifizieren, ohne<br />

gleich die Meisterprüfung ablegen zu<br />

müssen. n<br />

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