Oktober 5/08 Perspektiven - Tischlerei Albers
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<strong>Perspektiven</strong> 5/20<strong>08</strong><br />
Aus-& Weiterbildung<br />
„Stufenweise Qualifizierung fördern“<br />
BHKH: Bundesweit einheitliche Fortbildungen auf Meisterprüfung anrechnen<br />
Der Bundesverband Holz und Kunststoff<br />
(BHKH) empfiehlt, bestandene<br />
Fortbildungen zum Geprüften Kundenberater,<br />
Fertigungsplaner oder<br />
Fachbauleiter im Tischler- und Schreinerhandwerk<br />
auf die Meisterprüfung<br />
anzurechnen. Diese Fortbildungen<br />
sind bundesweit einheitlich geregelt.<br />
Zuständig für die mögliche Anrechnung<br />
sind die Meisterprüfungsausschüsse<br />
der Handwerkskammern.<br />
„Die Inhalte dieser drei Fortbildungen<br />
decken sich weitestgehend mit Teilen<br />
der Meisterprüfung in unserem Gewerk“,<br />
erläutert Alfred Jacobi, im Präsidium<br />
des BHKH zuständig für Berufsbildung.<br />
So sei der Kundenberater bereits<br />
in „Gestaltung, Konstruktion und Fertigungstechnik“<br />
geprüft, der Fertigungsplaner<br />
in „Auftragsabwicklung“ und der<br />
Fachbauleiter in „Montage und Instandhaltung“.<br />
Diese drei Handlungsfelder<br />
sind Bestandteile des Teils II der Meisterprüfung,<br />
der die geforderte theoretische<br />
Kompetenz regelt. Der BHKH plädiert<br />
deshalb dafür, das betreffende Handlungsfeld<br />
jeweils auszuklammern, sofern<br />
der Prüfling dies beantragt und die jeweilige<br />
Fortbildung erfolgreich absolviert<br />
und die Prüfung vor einer Handwerkskammer<br />
bestanden hat. „Das wäre nicht<br />
nur im Sinne einer effizienten Struktur<br />
der Meisterprüfung; Es würde auch den<br />
Stellenwert der bundeseinheitlichen Fortbildungen<br />
stärken“, betont Jacobi. Diese<br />
seien eine wichtige Zwischenstufe vor<br />
der Meisterprüfung. Sie sicherten dem<br />
Gewerk eine qualifizierte mittlere Führungsebene.<br />
„Das Tischler- und Schreinerhandwerk<br />
hat ein strukturell und inhaltlich durchgängig<br />
aufgebautes Berufslaufbahnkonzept<br />
- von der Lehre über die Fortbildungen<br />
bis hin zur frisch überholten Meisterprüfung“,<br />
so Jacobi. „Die von uns empfohlene<br />
Anrechnung würde dieses Prinzip<br />
sinnvoll unterstützen.“<br />
Die neue Meisterprüfungsverordnung für<br />
Tischler und Schreiner ist zum 1. Juli die-<br />
Anzeige:<br />
Bosch<br />
ses Jahres in Kraft getreten. Die Rechtsverordnungen<br />
zu den bundeseinheitlichen<br />
Fortbildungen Geprüfter Kundenberater,<br />
Geprüfter Fertigungsplaner und<br />
Geprüfter Fachbauleiter gelten bereits<br />
seit 1. August 2004. Tischler- und Schreinergesellen<br />
erhalten durch sie die Möglichkeit,<br />
sich praxisorientiert für Führungsaufgaben<br />
zu qualifizieren, ohne<br />
gleich die Meisterprüfung ablegen zu<br />
müssen. n<br />
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