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Führungsverhalten lässt zu wünschen übrig - DBwV

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28 Die Bundeswehr Februar 2011<br />

Hauptmann a.D. und<br />

Stabshauptmann d.R.<br />

Albrecht Kiesner,<br />

stellvertretender<br />

Vorsitzender ERH<br />

Versorgung und Ehemalige<br />

Verehrte Kameradinnen und Kameraden,<br />

bei den <strong>zu</strong>r Zeit landauf landab stattfindenden<br />

Neujahrsempfängen wird, mit Blick auf das neue<br />

Jahr, in schöner Regelmäßigkeit auf die <strong>zu</strong> erwartenden<br />

Herausforderungen, die Neuerungen und<br />

das Bewährte hingewiesen.<br />

Aus der <strong>zu</strong>gegebenermaßen eingeschränkten<br />

Sicht eines Ehemaligen stellt sich mir <strong>zu</strong> den dortigen<br />

Erkenntnissen so manche Frage.<br />

Was ist denn wirklich neu in diesem Jahr und<br />

was kann man in die Rubrik „und täglich grüßt das<br />

Murmeltier“ einreihen<br />

Die Streitkräfte stehen, so hört man allerorts,<br />

bedingt durch eine Strukturreform, vor neuen,<br />

noch nie dagewesenen Herausforderungen. Ist das<br />

so Aus dem Blickwinkel eines Ehemaligen<br />

betrachtet, meine ich, eher nicht. Wir haben in<br />

unserer 35 bis 40 jährigen Dienstzeit schon viele<br />

Strukturreformen mit genau den gleichen Ankündigungen<br />

erlebt, mitgemacht und überstanden.<br />

„By the way“, die Verschmel<strong>zu</strong>ng zweier Armeen<br />

war meines Erachtens eine deutlich größere Herausforderung.<br />

Neu wäre allerdings, wenn bei dieser<br />

Strukturreform diesmal der Mensch tatsächlich<br />

im Mittelpunkt der Betrachtungen stehen würde.<br />

Alt ist die, seit nun mehr als 20 Jahren bestehende<br />

Versorgungslücke von Berufssoldaten mit<br />

Vordienstzeiten in der NVA. Wirklich neu und<br />

überraschend wäre es, wenn man in diesem Jahr<br />

ernsthaft versuchen würde, diese <strong>zu</strong> schließen. Das<br />

Einzige, was in diesem Jahr bisher erfolgreich<br />

umgesetzt scheint, ist die fortbestehende Halbierung<br />

der Sonderzahlung.<br />

Ebenfalls eine neue Erkenntnis war in den letzten<br />

Wochen für manchen Neupensionär die langen<br />

Bearbeitungszeiten der Beihilfeanträge, war man<br />

bei dieser Personengruppe bisher doch Bearbeitungszeiten<br />

von 5 bis 10 Arbeitstagen gewohnt.<br />

Jetzt erleben sie in Einzelfällen Laufzeiten von<br />

über vier Wochen; drei Wochen beträgt die derzeitige<br />

durchschnittliche Bearbeitungsdauer. Hoffen<br />

wir, dass die Antragsflut <strong>zu</strong>m Jahresende die Ursache<br />

dafür war und wir nicht in alte Bearbeitungsschemen<br />

<strong>zu</strong>rückfallen. Nichts Neues hingegen ist<br />

eine hin und wieder erfolgende Erhöhung der Versorgungsbezüge.<br />

Regelmäßiger und auch deutlich<br />

öfter findet die jährliche Erhöhung…., Entschuldigung,<br />

Anpassung der Beiträge <strong>zu</strong>r privaten Restkostenversicherung<br />

statt. Neu ist aber, dass die<br />

jüngste Erhöhung für die Masse der Versorgungsempfänger<br />

deutlich unter einem Euro liegt, die<br />

„Anpassungsbeiträge“ der Restkostenversicherung<br />

aber ein Vielfaches des Erhöhungsbeitrages<br />

ausmacht. In Verbindung mit den Preiserhöhungen<br />

bei Energie und Kraftstoff ergibt das eine deutliche<br />

Reduzierung der Lebensqualität der Versorgungsempfänger,<br />

besonders aber bei Hinterbliebenen,<br />

Pflegebedürftigen und <strong>zu</strong>m Versorgungsausgleich<br />

Verpflichteten.<br />

Einen bewährten (alten) Weg, ihren Unmut<br />

über die nach wie vor bestehende Kür<strong>zu</strong>ng der<br />

Sonder<strong>zu</strong>wendungen aus<strong>zu</strong>drücken, beschritten<br />

die Mitglieder einer Kameradschaft ERH. Sie sendeten<br />

Briefe an alle Bundestagsabgeordneten des<br />

Wahlkreises und artikulierten ihren Zorn und ihre<br />

Empörung. Neu scheint mir aber die Reaktion der<br />

Abgeordneten <strong>zu</strong> sein. Keiner, ich wiederhole,<br />

kein Einziger hielt es für nötig, darauf <strong>zu</strong> antworten.<br />

Hoffen wir, dass das schlechte Gewissen<br />

Handlungsgrundlage für dieses Verhalten war,<br />

aber vermutlich liegt die Ursache darin begründet,<br />

dass in diesem Bundesland in diesem und im nächsten<br />

Jahr keine Wahl ansteht. Es bleibt <strong>zu</strong> wünschen,<br />

dass dieses Verhalten nicht auf die weitere<br />

Arbeit der Politiker abfärbt.<br />

Absolut neu in diesem Jahr ist das Ende (Aussetzen)<br />

der Wehrpflicht. Erstmals in der Geschichte<br />

der Bw werden keine jungen Männer <strong>zu</strong>r Ableistung<br />

des Wehrdienstes einberufen. Ob die fehlende<br />

sicherheitspolitische Begründung oder die dringend<br />

nötige Haushaltskonsolidierung Auslöser<br />

dieser historischen Entwicklung war, sei dahingestellt.<br />

Die Zukunft wird zeigen, ob das alles vernünftig<br />

oder doch eine strategische Fehlentscheidung<br />

erster Klasse war. Schade ist es allemal.<br />

Uralt sind die regelmäßig vor den Tarifverhandlungen<br />

im öffentlichen Dienst erscheinenden<br />

Medienberichte (ein Schelm, der Böses dabei<br />

Übersicht Sozialabgaben im Anschlussarbeitsverhältnis<br />

Arbeitgeber<br />

Arbeitnehmer<br />

(Versorgungsempfänger)<br />

gesetzl. Renten-Vers.<br />

gesetzl. Renten-Vers.<br />

§ 172 Abs. 1 SGB VI § 5 Abs. 4 Nr. 2 SGB VI<br />

• Hälfte von 19,9 Prozent<br />

• kein Beitrag und kein Zugang<br />

gesetzl. Arbeitsl.-Vers.<br />

gesetzl. Arbeitsl.-Vers.<br />

§§ 25, 28 SGB III §§ 25, 28 SGB III<br />

• Hälfte von derzeit 3,0 Prozent<br />

• Hälfte von derzeit 3,0 Prozent, aber keine Leistung<br />

gesetzl. Kranken-Vers<br />

gesetzl. Kranken-Vers.<br />

§ 6 Abs. 1 Nr. 6 SGB V § 6 Abs. 1 Nr. 6 SGB V<br />

• kein Beitrag<br />

• kein Beitrag und kein Zugang<br />

(auch bei Mini-Job nicht)<br />

Pflege-Vers.<br />

Pflege-Vers.<br />

§§ 20, 23 Abs. 1 SGB XI §§ 20, 23 Abs. 1 SGB XI<br />

• kein Beitrag<br />

• kein Beitrag<br />

Neue und alte Erkenntnisse<br />

denkt) über die ungerechtfertigt hohen Pensionen<br />

und die drohenden Pensionslasten. Neu wäre,<br />

wenn diese Berichte tatsächlich eine seriöse<br />

Gegenüberstellung enthielten und verglichen, was<br />

wirklich verglichen werden kann.<br />

Mehr als zehn Jahre alt ist nun schon der Einsatz<br />

in Afghanistan. Neu ist allerdings, dass man<br />

erstmals konkrete Rück<strong>zu</strong>gs-…, Entschuldigung,<br />

Ab<strong>zu</strong>gstermine nennt. Sollten diese aus wahltaktischen<br />

Erwägungen genannt worden sein, würde<br />

das den Einsatz unserer Kameradinnen und Kameraden<br />

konterkarieren, und das wäre wirklich das<br />

Letzte, was sie verdient hätten. Sollte es aber gelingen,<br />

die Vorausset<strong>zu</strong>ngen für einen Teilab<strong>zu</strong>g <strong>zu</strong><br />

erreichen, wäre es mit das Beste, was dieses Jahr<br />

bringen könnte.<br />

Alt und bewährt sind unsere regelmäßigen<br />

Gespräche mit den Beihilfeverantwortlichen in<br />

den WBV’n und bei PSZ. Diese werden auch im<br />

neuen Jahr mit neuem Schwung fortgesetzt.<br />

Nicht unbedingt neu, aber anscheinend in Vergessenheit<br />

geraten, ist anscheinend die Erkenntnis,<br />

dass die Attraktivität des Soldatenberufes nicht mit<br />

dem Dienstzeitende aufhört <strong>zu</strong> existieren. Viele<br />

junge Menschen, die vor der Entscheidung stehen,<br />

Berufssoldat ja oder nein, nehmen da eine ganzheitliche<br />

Betrachtung vor. Zu dieser gehört zweifelsohne<br />

der Blick auf die Versorgung im Alter. Der<br />

Dienstgeber muss hier eine Perspektive bieten, die<br />

<strong>zu</strong>mindest eine sichere und auch verlässliche<br />

Alternative <strong>zu</strong> anderen beruflichen Karrieren darstellt.<br />

Andernfalls wird sich der fast schon verlorene<br />

Kampf um die besten Köpfe weiter <strong>zu</strong> Ungunsten<br />

unseres Berufsstandes neigen. Die Politik<br />

muss die Sinnfrage beantworten: „Was sind uns<br />

Streitkräfte und die Sicherheit wert“ In diesem<br />

Zusammenhang darf übrigens auch wieder über<br />

die Besoldungsordnung S und über die Hin<strong>zu</strong>verdienstregelung<br />

nachgedacht werden.<br />

Dabei gibt der <strong>DBwV</strong> gerne den Verantwortlichen<br />

Denkern in der Politik moralische und geistige<br />

Unterstüt<strong>zu</strong>ng.<br />

Mit besten Grüßen<br />

Albrecht Kiesner<br />

Ausnahmen:<br />

gesetzl. Renten-Vers.<br />

Im Falle der vorzeitigen Entlassung eines BS<br />

wegen Dienstunfähigkeit ist dieser bis <strong>zu</strong> seiner<br />

jeweiligen Altersgrenze versicherungspflichtig<br />

gesetzl. Arbeitsl.-Vers.<br />

BO 41 und wegen DU vorzeitig ausgeschiedene<br />

BS können ggf. neben ihrer Pension ALG<br />

erhalten<br />

Geringfügige Beschäftigungen<br />

Bei den geringfügigen Beschäftigungen (400<br />

Euro) sind vom Arbeitgeber grundsätzlich Pauschalbeträge<br />

<strong>zu</strong>r Rentenversicherung (15 Prozent)<br />

und Krankenversicherung (13 Prozent) <strong>zu</strong> zahlen;<br />

für den Pensionär entfällt jedoch der Krankenversicherungsbeitrag.<br />

Aus dem Rentenversicherungsbeitrag<br />

kann kein Anspruch hergeleitet werden. ak

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