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SEPA Infobooklet (PDF) - HYPO NOE Landesbank

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<strong>SEPA</strong> - Direct Debits (SDD)<br />

<strong>SEPA</strong> - Direct Debit Core bzw. Core1 (<strong>SEPA</strong> - Einzugsermächtigung)<br />

<strong>SEPA</strong> Direct Debit Core bzw. <strong>SEPA</strong> Direct Debit Core1 (nur in AT) ersetzt das<br />

bestehende Einzugsermächtigungsverfahren und heißt, das der Zahlungsempfänger<br />

(Creditor) ermächtigt ist, Einzüge beim Zahlungspflichtigen (Debtor)<br />

durchzuführen. Der Zahlungspflichtige kann sowohl Verbraucher als auch Unternehmer<br />

sein.<br />

Die wichtigsten Merkmale sind:<br />

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Eine Vereinbarung zum Einzug von <strong>SEPA</strong> Direct Debit Core/Core1 ist zwischen<br />

Creditor und <strong>HYPO</strong> <strong>NOE</strong> (Creditorbank) abzuschließen.<br />

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Der Zahlungsempfänger (Creditor) benötigt eine „Creditor Identifier“<br />

(Gläubiger Identifizierungsnummer).<br />

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Für jeden Einzug muss der Zahlungsempfänger ein Mandat (Kontrakt zur<br />

Autorisierung der Zahlung) vom Zahlungspflichtigen (Debtor) einholen.<br />

Pro Grundgeschäft bzw. pro Mandat ist vom Creditor eine eindeutige Nummer<br />

(Mandatsreferenz) zu vergeben. Die <strong>HYPO</strong> <strong>NOE</strong> übernimmt hier keine<br />

Funktion.<br />

Die Auftrag zum Einzug ist mit einem sogenannten „Sequenztyp“ zu kennzeichnen;<br />

d.h. ob es sich um einen einmaligen oder um einen erstmaligen<br />

Einzug (in einer Reihe von wiederkehrenden Einzügen) oder um wiederkehrende<br />

Einzüge handelt. Davon leiten sich die Vorlagefristen bei der<br />

Bank des Zahlungspflichtigen (Debtorbank) ab.<br />

Die Vorlagenfristen via SDD Core bei der Bank des Zahlungspflichtigen<br />

(Debtorbank) betragen bei einem Einmal- bzw. Ersteinzug mindestens 6<br />

Bankwerktage und bei wiederkehrenden Einzügen mindestens 3 Bankwerktage<br />

vor Fälligkeit (Due Date).<br />

Die Vorlagefristen via SDD Core1 betragen bei allen Einzugssequenzen<br />

mindestens 2 Bankwerktage vor Fälligkeit (Due Date). Dieses Verfahren gilt<br />

derzeit nur in Österreich.<br />

Dem vorliegenden Einzug kann innerhalb von 8 Wochen (Rückrechnungsfrist<br />

ohne Angabe von Gründen) widersprochen werden. Eine Mandatsbestreitung<br />

ist bis zu 13 Monaten möglich.<br />

Der Zahlungspflichtige ist über die bevorstehende Zahlung (Einzug) mittels<br />

Prenotification (Vorabverständigung) spätestens 14 Tage vor Fälligkeit<br />

in Kenntnis zu setzen.<br />

Bei Auftragserfassung ist die Creditor – ID und die Mandatsreferenznummer<br />

verpflichtend vom Zahlungsempfänger (Creditor) anzugeben.<br />

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