Umwandlung Kapitalgesellschaft in Personengesellschaft - IfA
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Teilbetrieb (5)<br />
UmwSt-EE<br />
15.02 Satz 2:<br />
Zu e<strong>in</strong>em Teilbetrieb gehören alle funktional<br />
wesentlichen Betriebsgrundlagen.“ (ähnlich 15.08<br />
S. 1)<br />
20.05 Satz 1:<br />
Die E<strong>in</strong>br<strong>in</strong>gung e<strong>in</strong>es ... Teilbetriebs ... liegt nur<br />
vor, wenn alle ... wesentlichen Betriebsgrundlage[n]<br />
... <strong>in</strong> die übernehmende Gesellschaft mit<br />
e<strong>in</strong>gebracht werden.“<br />
Tz. 15.10 Abs. 1:<br />
Betriebsvermögen..., das nicht zu den ... wesent-lichen<br />
Betriebsgrundlagen gehört, ist im Grundsatz nach<br />
wirtschaftlichen Zusammenhängen zuzuord-nen.<br />
Soweit dies nicht möglich ist, kann es jedem der<br />
Teilbetriebe zugeordnet werden.<br />
Anmerkungen<br />
Die Zurückbehaltung der X-Aktien (ke<strong>in</strong>e wesentliche<br />
Betriebsgrundlage e<strong>in</strong>es Teilbetriebs) ist nach 15.10 Abs.<br />
1 Satz 2 jedenfalls unschädlich, da ke<strong>in</strong>e funk-tionelle<br />
Zuordnung zu e<strong>in</strong>em Teilbetrieb möglich ist.<br />
Die Zurückbehaltung der Verb<strong>in</strong>dlichkeit (funktional dem<br />
Geschäftsbereich 2 zuzuordnen, aber ke<strong>in</strong>e wesentliche<br />
Betriebsgrundlage) wäre nach nationalem<br />
Teilbetriebsbegriff und Tz. 15.02 Satz 2, 20.05 Satz 1<br />
unschädlich.<br />
Der europäische Teilbetriebsbegriff verlangt jedoch grds.<br />
die Übertragung aller dem Teilbetrieb zuzu-ordnenden<br />
Aktiva/Passiva (auch EuGH – Andersen og Jensen<br />
2002).<br />
Dem folgt im Grundsatz der Umwst-EE <strong>in</strong> Tz. 15.10 Abs.<br />
1. Ist e<strong>in</strong>e funktionale Zuordnung daher auch bei nicht<br />
wesentlichen Betriebsgrundlagen erforderlich Verhältnis<br />
von 15.10 Abs. 1 zu 15.02 Satz 2, 20.05.<br />
Satz 1 ist unklar. Ebenso Rechtsfolgen bei Verstoß gegen<br />
funktionale Zuordnung nach 15.10 Satz 1 (Verhältnismäßigkeit!).<br />
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