SEPA-Präsentation Firmen und Vereine - Raiffeisenbank im ...
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Einheitlicher
Euro-Zahlungsverkehrsraum
(Single Euro Payments Area – SEPA)
Stand: 2013
Information für Firmenkunden und Vereine
Raiffeisenbank im Oberland eG
Übersicht
Ziele und Beteiligte
Der „SEPA-Raum“
Zeitplan
Neuerungen im Überblick
IBAN und BIC
SEPA-Zahlungsverkehrs-Instrumente
• Europäische Überweisung
• Europäische Lastschriftverfahren und Lastschriftmandate
• Kartenzahlungen
Ihre Vorteile
Was ist zu tun
Wieso, weshalb, warum
Hintergründe und Ziele
Schritt zur Vollendung des
EU-Binnenmarktes
• Stärkung der europäischen Wirtschaft
• Entwicklung effizienter europäischer
Zahlungsverkehrsinstrumente
• Intensivierung des EU-weiten
Wettbewerbs
Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum
(Single Euro Payments Area – SEPA)
SEPA auf einen Blick
Bargeldlose Euro-Zahlungen
• von einem einzigen Konto
• national und
grenzüberschreitend
EU-Zahlungsverkehr:
• einfach
• sicher
effizient
SEPA betrifft Überweisungen, Lastschriften und Kartenzahlungen
Wer hat‘s erfunden
Beteiligte und Umfeld
Nicht nur in den Euro-Staaten und der Europäischen Union
Der „S€PA-Raum“ im Überblick
Die „Migration“
Der Zeitplan zur Umsetzung
28. Januar 2008 Start des SEPA-Überweisungsverfahrens
31. Oktober 2009 EU-weit einheitliches Recht für Zahlungsdienste
2. November 2009 Start des SEPA-Basis-Lastschriftverfahrens
Start des SEPA-Firmen-Lastschriftverfahrens
1. November 2010 Teilnahme aller Banken in der Euro-Zone am SEPA-Basis-Lastschriftverfahren sichergestellt
31. März 2012 In Kraft treten der EU-VO 260/2012 zur „SEPA-Migration“
9. Juli 2012 Anpassung der AGB ( Sonderbedingungen für den Lastschriftverkehr)
=> Nutzbarkeit bestehender Einzugsermächtigungen als Lastschriftmandate im SEPA-Basis-
Lastschriftverfahren
1. Februar 2014 Stichtag zur Ablösung der nationalen Zahlverfahren
=> Verbraucher dürfen noch Kontonummer und BLZ verwenden
=> Für Nicht-Verbraucher besteht ab dem 1. Februar 2014 „XML-Pflicht“
1. Februar 2016 Ende der Übergangsfristen = SEPA ist vollendet
=> Die Kunden nutzen ausschließlich die IBAN (der BIC wird ab 1. Februar 2016 entfallen)
SEPA – Ein Binnenmarkt für Zahlungsdienste!
Auswirkungen auf heute
Terminliche Vorgabe durch Umsetzung dreier Verordnungen
(EG-924/2009, EU-260/2012 und dt. SEPA-Begleitgesetz 2012)
Termin 01.02.2014
SEPA-Einreicher-Pflicht für alle „Nichtverbraucher“
(Firmen/Vereine und Banken) bei Überweisungen und Lastschriften,
d.h. hier endet das nationale Konto-Nr. / BLZ-Verfahren)
„Jetzt ist Zeit zum handeln!“
Noch 200 Arbeitstage
Nicht-Verbraucher müssen sich vorbereiten!!!
Jeder ist betroffen
Sie sind von SEPA betroffen, wenn SIE
(als Privatperson, Unternehmen, Verein, Kommune etc.)
Zahlungsverkehr in „SEPA-Länder“ sowie innerhalb
Deutschlands abwickeln
heute mehrere Konten im Binnenmarkt unterhalten
heute bereits elektronischen Zahlungsverkehr betreiben
und Ihre Systeme umgestellt werden sollen/müssen
Die SEPA-Überweisung (SCT)
Kontonummer und BLZ werden international
IBAN und BIC
Die IBAN ist die Internationale Bankkontonummer (max. 34
alphanumerische Zeichen). Die Länge ist je Land unterschiedlich
(Deutschland: 22 Stellen).
DE02 721 697 56 1234 5678 90
ISO-Ländercode (2) Prüfziffer (2) „Bankleitzahl“ (8) Kontonummer (10)
Der BIC ist der international standardisierte Business Identifier Code
(ehem. Bank Identifier Code) zur weltweit eindeutigen Identifizierung
von Kreditinstituten und besteht entweder aus 8 oder aus 11 Stellen.
Beispiel: GENO DEF1 ND2
• IBAN und BIC ermöglichen innerhalb des SEPA-Raums die
automatisierte Verarbeitung von Zahlungsaufträgen.
• „IBAN-Konverter“: Software zur Umstellung von Stammdaten von
Kontonummer / Bankleitzahl auf IBAN / BIC.
Kontonummer und BLZ werden international
IBAN und BIC II
Hier finden Sie die IBAN und BIC Ihres
Kontos.
Der Vordruck für die €uro-Überweisung
Europäische Überweisung (SEPA Credit Transfer)
Neuer Name
zur Unterscheidung
Zahlungen
auch innerhalb
Deutschlands
IBAN und BIC
des Zahlungsempfängers
Wegfall der
Betragsgrenze von
50.000 Euro
IBAN des
Kontoinhabers/
Zahlers
Neues
Belegerkennungsmerkmal
„16“
Kleine, aber feine Unterschiede
Europäische Überweisung (SEPA Credit Transfer)
Inlandsüberweisung*
€uro-Überweisung
Anwendungsbereich
Deutschland 27 EU-Länder sowie Island,
Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz
Betragsgrenze
keine keine
Basisdaten
Belege
- Kontonummer / Bankleitzahl
- Name des Kreditinstituts/ des
Zahlungsdienstleisters des
Zahlungsempfängers
Beleg:
„Überweisung“ (BS 20)
- IBAN/BIC
des Zahlungsempfängers
Beleg:
„€URO-Überweisung“ (BS 16)
Datenformat
DTAUS XML-Format ISO 20022
*noch bis 1. Februar 2014
Die SEPA-Lastschriften
Die Gläubiger-Identifikationsnummer (Creditor Identifier „CI“)
Europäische Lastschrift (SEPA Direct Debit)
DE 02 ZZZ 01234567890
ISO-Ländercode (2) Prüfziffer (2) Geschäftsbereichskennung (3) Nationales Identifikationsmerkmal (11)
Jeder Einreicher von Lastschriften benötigt eine Gläubiger-ID
zentrale Vergabe durch die Deutsche Bundesbank
(kostenfrei unter www.glaeubiger-id.bundesbank.de)
fixe Struktur je Land (18 Stellen in Deutschland)
Kriterien des SEPA-Basis-Lastschriftverfahrens
Europäische Lastschrift (SEPA Core Direct Debit)
Grundlage ist ein Mandat des Zahlungspflichtigen gegenüber
Zahlungsempfänger und Zahlstelle.
Dies ist neu gegenüber der heutigen Situation in Deutschland
Zahlungsempfänger und Zahlungspflichtiger vereinbaren ein konkretes
Fälligkeitsdatum (D)
Der Zahlungsempfänger ist verpflichtet, dem Zahlungspflichtigen eine
Vorausinformation (z.B. Rechnung und Belastungshinweis) rechtzeitig vor
Fälligkeit zu übermitteln
Der Zahlungsempfänger bzw. seine Bank müssen die Lastschrift so
rechtzeitig zum Einzug weiterleiten, dass die Datei bei der Bank des
Zahlungspflichtigen
• bei einer Erst- oder Einzellastschrift mindestens 5 Tage und
• bei wiederkehrenden Lastschriften mindestens 2 Tage vor Fälligkeit vorliegt
Ohne Mandat geht‘s nicht
Europäische Lastschrift (SEPA Core Direct Debit)
Praktischer Umgang mit Mandaten
Feste Vorgabe für die Gestaltung und Formulierung der Mandate
Mandatstext in der Sprache des Zahlungspflichtigen oder
zweisprachig (zusätzlich in Englisch)
Für alle Sprachen des SEPA-Raumes liegen die Mandatstexte vor
fragen Sie Ihren Berater!
Aufbewahrungspflicht mind. 14 Monate nach dem letzten Einzug
Zahlungspflichtiger hat Recht auf Mandatsanforderung über seine
Bank
Ein Mandat verfällt 36 Monate nach letztem Lastschrifteinzug
Die „Migration“
Seit 9. Juli 2012 alles möglich
Inkasso-Kunden können seit 9. Juli 2012 auf das SEPA-Basis-
Lastschriftverfahren migrieren!
Lastschrifteinzieher müssen ihre Kunden vor dem Wechsel auf das
SEPA-Basis-Lastschriftverfahren über den Wechsel informieren und
ihnen die Gläubiger-Identifikationsnummer sowie die
Mandatsreferenz mitteilen.
Die bisherigen Einzugsermächtigungen können als
Lastschriftmandat im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren weiter
genutzt werden.
Bisherige Einzugsermächtigungen müssen nicht neu eingeholt
werden, sofern diese wirksam vorliegen.
„Kombi-Mandate“ sind nicht mehr notwendig.
Lastschrift-Gläubiger sollten sukzessive ihre Formulare auf „SEPA-
Lastschriftmandate“ anpassen.
Vorabankündigung (Pre-Notification)
1. Die Pre-Notification ist die verpflichtende Information des Gläubigers an den
Zahler über die „anstehende Lastschrift“
2. Der Zahlungspflichtige hat so die Möglichkeit, für eine ausreichende Deckung
auf seinem Konto zu sorgen
3. Der Betrag und der/die Belastungstermin(e) sind dem Zahlungspflichtigen
mitzuteilen. Des Weiteren sollten die Gläubiger-Identifikationsnummer (CI) und
die Mandatsreferenz genannt werden
4. Der Gläubiger muss die Pre-Notification spätestens 14 Kalendertage vor der
Fälligkeit der SEPA-Lastschrift an den Zahler geschickt haben
5. Der Zeitraum von 14 Kalendertagen Vorlauf kann abweichend in den Vertragsbedingungen
zwischen Gläubiger und Zahler vereinbart und dort verkürzt
werden
z. B. auf den Tag der Einreichung vor Fälligkeit
die 14 Tage für die Pre-Notification werden gerechnet zum Fälligkeitstag
Transaktionsfluss des SEPA-Basis-Lastschriftverfahrens
Europäische Lastschrift (SEPA Core Direct Debit)
„Einzugsermächtigung“ vs. „SEPA-Basis-Lastschrift“
Europäische Lastschrift (SEPA Core Direct Debit) Stand: Juli 2012
Einzugsermächtigungsverfahren 1)
„Einzugsermächtigung“
Europäisches Lastschriftverfahren „SDD Core“
„SEPA-Basis-Lastschrift“
Interbankenregelwerk DK „Abkommen über den Lastschriftverkehr“ 1) EPC-Regelwerk „SEPA Core Direct Debit“ (SDD Core)
Start aktiv innerhalb Deutschlands (derzeit) seit 02.11.2009 aktiv
bei Sicht
bei Sicht (D)
Auflieferung
Ausführung / Fälligkeit
Rückgabefristen
Widerspruch
• Interbankenbereich:
- bankfachliche Gründe von Zahlstellen bis Folgetag
- 8 Wochen nach Belastungsdatum
• Kunden (Zahlungspflichtiger):
8 Wochen nach Belastungsdatum
• Interbankenbereich:
- bankfachliche Gründe von Zahlstellen bis 5 Tage nach D
- 8 Wochen nach Belastungsdatum
• Kundenbereich (Zahlungspflichtiger):
8 Wochen nach Belastungsdatum
Datenformat
DTAUS
(Kennzeichnung „05“)
XML
(Kennzeichnung als „core“)
Mandat Einzugsermächtigung 1)
Ermächtigung vom Zahlungspflichtigen (Debtor) an den
Zahlungsempfänger (Creditor) und an die Bank des
Zahlungspflichtigen (Zahlstelle)
SEPA-Lastschriftmandat 2)
Ermächtigung vom Zahlungspflichtigen (Debtor) an den
Zahlungsempfänger (Creditor) und an die Bank des
Zahlungspflichtigen (Zahlstelle)
Mandatsprüfung
Zahlstelle
nach Regelwerk nicht erforderlich
nach Regelwerk nicht erforderlich
Gläubiger-ID (CI) nicht vorhanden /
nicht notwendig
vorhanden /
notwendig
1) Anpassung gilt sei 9. Juli 2012.
2) Seit 9. Juli 2012 können bestehende „Einzugsermächtigungen“ für Lastschrifteinzüge im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren genutzt werden.
Ohne Mandat geht‘s nicht
Europäische Lastschrift (SEPA B2B Direct Debit)
Europäische Lastschrift (SEPA B2B Direct Debit)
Unterschiede zur SEPA-Basis-Lastschrift
Abweichend von der SEPA-Basis-Lastschrift (CORE) sind bei der SEPA-
Firmen-Lastschrift (B2B) folgende Merkmale zu beachten:
• Einzüge erfolgen nur zwischen Nicht-Verbrauchern/Firmen
• Mandat muss ein B2B-Mandat sein
• Einreichung des Mandats durch den Zahlungspflichtigen bei seiner Bank
• Einreichung der Lastschrift bei der Bank des Zahlungspflichtigen
spätestens 1 Tag vor Fälligkeit (D-1)
• Bank des Zahlungspflichtigen ist zur Prüfung der B2B-Lastschrift gegen
das Mandat verpflichtet (dieses muss bei der Bank hinterlegt sein)
• Keine Rückgabemöglichkeit wegen Widerspruch durch den
Zahlungspflichtigen (nur bei unautorisierten Lastschriften)
• Return muss gemäß Rulebook innerhalb von 2 Tagen nach Fälligkeit
durch die Bank des Zahlungspflichtigen (Debitorbank) erfolgen
„Abbuchungsauftrag“ vs. „SEPA-Firmen-Lastschrift“
Europäische Lastschrift (SEPA B2B Direct Debit) Stand: Juli 2012
Abbuchungsauftragsverfahren
„Abbuchungsauftrag“
Europäisches Lastschriftverfahren „SDD B2B“
„SEPA-Firmen-Lastschrift“
Interbankenregelwerk DK „Abkommen über den Lastschriftverkehr“ EPC-Regelwerk „SEPA B2B Direct Debit“ (SDD B2B)
Start aktiv innerhalb Deutschlands (derzeit) seit 02.11.2009 aktiv
Auflieferung
Ausführung / Fälligkeit
Rückgabefristen
Widerspruch
Datenformat
Mandat
Mandatsprüfung
Zahlstelle
bei Sicht
bei Sicht (D)
• Interbankenbereich:
- bankfachliche Gründe von Zahlstellen bis Folgetag
• Kundenbereich (Zahlungspflichtiger):
- keine Widerspruchsmöglichkeit des Kunden gegen
Belastungsbuchung vorgesehen
DTAUS
(Kennzeichnung „04“)
Abbuchungsauftrag
Ermächtigung vom Zahlungspflichtigen an die Bank des
Zahlungspflichtigen
erforderlich;
Abbuchungsauftrag muss vor dem ersten Einzug der Zahlstelle
vorliegen und geprüft sein
mit D-1 (Erstlastschrift) bzw. D-1 (wiederkehrende Lastschrift)
am Fälligkeitstag (D) = Belastungsdatum
• Interbankenbereich:
- bankfachliche Gründen von Zahlstellen bis 2 Tage nach D
• Kundenbereich (Zahlungspflichtiger):
- keine Widerspruchsmöglichkeit des Kunden gegen
Belastungsbuchung vorgesehen
XML
(Kennzeichnung als „B2B“)
SEPA-Firmenlastschrift-Mandat
Ermächtigung vom Zahlungspflichtigen (Debtor) an den
Zahlungsempfänger (Creditor) und an die Bank des
Zahlungspflichtigen (Zahlstelle)
erforderlich;
SEPA-Firmenlastschrift-Mandat muss vor dem ersten Einzug
der Zahlstelle vorliegen und geprüft sein
Gläubiger-ID (CI) nicht vorhanden /
nicht notwendig
vorhanden /
notwendig
Exkurs: Kartenzahlungen
Neuerungen für Händler
Neue Verträge zur Kartenakzeptanz
ggf. Akzeptanzlogos für Karten prüfen
Neue Terminals
(„electronic cash“ – EMV-Anwendung)
Seit dem 01.01.2011 müssen alle Terminals
EMV-fähig sein
Das Ziel: Jede Karte für jedes Terminal
Ihre Vorteile
Vereinheitlichung und Verkürzung von Fristen
Europaweit transparente Preise
Einheitlicher europäischer Rechtsrahmen
(Ausnahme: Schweiz, Monaco)
Risikoreduktion durch Insolvenzfestigkeit der SEPA-Lastschrift und
Unwiderrufbarkeit von Aufträgen
Effektiveres Liquiditätsmanagement möglich
Reduktion von Bankverbindungen im europäischen
Zahlungsverkehr
Was ist zu tun
Handlungsempfehlungen für Unternehmen I
Wer „kümmert“ sich um SEPA (SEPA-Beauftragter)
Entwickeln Sie einen Umsetzungszeitplan für Ihr
Unternehmen
Geben Sie auf allen relevanten Formularen, Rechnungen
etc. zusätzlich Ihre Bankverbindung mit IBAN und BIC an
Fragen Sie Kunden und Lieferanten nach deren
Bankverbindung mit IBAN und BIC
Prüfen Sie Ihre Finanzbuchhaltung auf SEPA-Fähigkeit
(IBAN/BIC-Fähigkeit, XML-Datenaufbau, Mandatsdaten
hinterlegbar)
Prüfen Sie Ihre banking-Software auf SEPA-Fähigkeit
Ist die SEPA-Fähigkeit der Lohnbuchhaltung gegeben
Was ist zu tun
Handlungsempfehlungen für Unternehmen II
Zusätzlich bei Lastschrifteinzug:
• Gläubiger-ID bei der Bundesbank beantragen
• Vereinbarungen mit der Bank ergänzen/erneuern
• Aufbau der Mandatsreferenz festlegen
• Einzugsermächtigungen prüfen und vor Umstellung auf SEPA umdeuten
• Vorlauffristen bei der Einreichung beachten
• Vorabankündigung beachten
Zusätzlich bei Firmenlastschrifteinzug:
• neues Mandat einholen (Achtung: nur bei Firmen möglich!!)
• Bezogener muss dieses Mandat bei seiner Bank hinterlegen lassen!
Wir unterstützen Sie bei Ihrer SEPA-
Umstellung
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Umstellung
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Umstellung
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Umstellung
SEPA Umsetzung in den Electronic Banking Produkten
Exkurs: Firmenkunden wechseln auf SEPA
Zielbild 1:
ERP-System erzeugt bereits XML Lastschriften
Kreditor
ERP
Profi cash /
VR-NetWorld SW
Bank
XML
XML
in ERP-System gespeichert
Mandatsinformationen
• Name, Anschrift, Gläubiger-ID des Kreditors und Debitors
• Mandatsreferenz
• IBAN / BIC des Debitors
• Signaturdatum
• Wiederholungsrhythmus (One-Off, First, Recurrent, Final)
1. Konto und BLZ werden mit IBAN und BIC ergänzt und in ERP Datenbank gespeichert.
2. Datenbank des ERP-Systems wird mit Mandatsinformationen ergänzt.
3. ERP-System erzeugt XML-Datei.
4. XML-Datei wird durch EB-Software zur Bank übermittelt.
SEPA-Produkte
Umsetzung Electronic Banking-Produkte
Produkt / Anwendung
SCT-Sammelüberweisung
SCT-Einzelüberweisung
SDD-Einzellastschrift
SDD-Sammellastschrift
Umwandlung
Kto.Nr. / BLZ
In IBAN / BIC
FIDUCIA: eBanking –
Private Edition
FIDUCIA: eBanking –
Business Edition
Ja Ja Nein Nein Ja, abhängig
vom Einsatz des
Konverter
Ja Ja Ja Ja Ja, abhängig
vom Einsatz des
Konverter
VR-NetWorld V 4.3
Software
Ja Ja Ja Ja Ja
Profi cash V 10.0 Ja Ja Ja Ja Ja
GENO cash V 3.22 Ja Ja Ja Ja Ja
FIDUCIA HBCI Ja Ja Ja Ja
FIDUCIA EBICS Ja Ja Ja Ja
Sie haben uns Ihre Zeit geschenkt.
Wir danken Ihnen dafür!
Für weitergehende Fragen und Informationen
erreichen Sie unser Team Zahlungsverkehr
unter der e-mail: sepa@oberlandbank.de
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