14.01.2015 Aufrufe

Broschüre 06 Mitwirkung - Gemeinde Wollerau

Broschüre 06 Mitwirkung - Gemeinde Wollerau

Broschüre 06 Mitwirkung - Gemeinde Wollerau

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Revision der Ortsplanung<br />

Einladung zur Orientierungsversammlung<br />

Mittwoch, 22. Februar 20<strong>06</strong>, 19.30 Uhr<br />

Mehrzweck- und Gymnastikhalle Riedmatt<br />

Weitere Informationsmöglichkeiten zu Zonenplan, Erschliessungsplan und Baureglement<br />

Samstag, 4. März, 9–12 Uhr<br />

Dienstag, 14. März, 17.30–21 Uhr<br />

jeweils in der <strong>Gemeinde</strong>verwaltung Wächlen<br />

www.wollerau.ch/ortsplanung20<strong>06</strong>


Geschätzte <strong>Wollerau</strong>erinnen und <strong>Wollerau</strong>er<br />

Dass <strong>Wollerau</strong> als Wohngemeinde seit geraumer Zeit gefragt ist, haben wir in den vergangenen Jahren gespürt. Die<br />

Landreserven sind deutlich kleiner geworden, die eingezonten Wohngebiete zu einem beträchtlichen Teil überbaut.<br />

Von 1970 bis 2005 hat sich die Bevölkerung von <strong>Wollerau</strong> verdoppelt und ist auf über 6800 Einwohner angewachsen.<br />

Diese rasante Entwicklung hat nicht nur Vorteile, sondern auch Nachteile in verschiedenen Bereichen mit sich gebracht.<br />

Heute gilt es vor allem, die Wohn- und Lebensqualität zu erhalten und punktuell zu verbessern, aber auch hochwertige<br />

Arbeitsplätze zu sichern.<br />

Ziel des <strong>Gemeinde</strong>rates ist es, dass Sie auch in Zukunft gerne in <strong>Wollerau</strong> wohnen und arbeiten. Darum sollen – der Entwicklungsstrategie<br />

von 2004 folgend – das Wachstum in unserer <strong>Gemeinde</strong> beruhigt und keine grösseren Erweiterungen<br />

der Bauzone vorgenommen werden. Umzonungen haben Vorrang. Auch werden wichtige Landschaftselemente wie<br />

das Becki und das Studenbüel als Naherholungsgebiete aus der Siedlungsentwicklung ausgeklammert. Ein grosses<br />

Anliegen des <strong>Gemeinde</strong>rates ist es, die Verkehrsbelastung im und zum Dorfkern zu reduzieren. Dies ist die Basis für ein<br />

längerfristig attraktives Dorfzentrum als Begegnungs- und Einkaufsort.<br />

Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Wollerau</strong> sieht sich seit längerem mit der Tatsache konfrontiert, dass die Bevölkerung wächst, aber die<br />

Zahl der Kinder und Jugendlichen nicht zunimmt. Wir sind uns bewusst, dass sich die Zusammensetzung der Bevölkerung<br />

einer <strong>Gemeinde</strong> nur sehr schwer beeinflussen lässt. Trotzdem muss es im Bemühen der <strong>Gemeinde</strong> liegen, eine<br />

ausgewogenere Bevölkerungsstruktur anzustreben. Darum soll im Rahmen der Zonenplanrevision in den Gebieten<br />

Altenbach und Roos Wohnraum geschaffen werden, der qualitativ überzeugt, sich aber nicht im obersten Preissegment<br />

bewegt und daher für Familien und jüngere <strong>Wollerau</strong>erinnen und <strong>Wollerau</strong>er, die Wohnraum suchen, attraktiv sein<br />

kann.<br />

Eine koordinierte und integrale Verkehrsplanung ist für die positive Entwicklung und die Zukunft der <strong>Gemeinde</strong><br />

<strong>Wollerau</strong>, aber auch des Bezirkes Höfe von grösster Bedeutung. Mit den vorgesehenen Massnahmen im Rahmen des<br />

Masterplanes Höfe – in enger Zusammenarbeit mit dem Kanton und den Nachbargemeinden (Verschiebung Autobahnanschluss)<br />

– sowie des kommunalen Erschliessungsplanes kann mittel- bis langfristig eine wesentliche Verbesserung<br />

der zunehmend prekären Verkehrssituation im Dorfzentrum erreicht werden. Wir sind überzeugt, dass nur mit<br />

einer nachhaltigen Entlastung im Zentrum und der Unterbindung von Durchgangsverkehr Richtung Kreisel die Wohnqualität<br />

in weiten Teilen der <strong>Gemeinde</strong> längerfristig gesichert werden kann. Selbstverständlich werden von dieser<br />

Verkehrsplanung nicht alle profitieren können.<br />

Wir sind uns bewusst, dass für die Erreichung dieser hoch gesteckten Ziele noch viele Hindernisse zu bewältigen sind,<br />

aber auch Überzeugungskraft und Tatkraft benötigt wird. Doch eines ist sicher: Wir haben die anstehenden raumplanerischen<br />

Aufgaben jetzt anzupacken und nachhaltig zu lösen. Wir können es uns nicht leisten, sie wieder auf eine<br />

nächste (Planungs-)Generation zu übertragen. Dann ist es vielleicht zu spät für nachhaltige Lösungen.<br />

<strong>Gemeinde</strong>rat <strong>Wollerau</strong><br />

Ortsplanung – eine Daueraufgabe<br />

bei sich ständig verändernden Grundlagen<br />

Gestützt auf die Bestimmungen der kantonalen<br />

Raumplanungsgesetzgebung, namentlich § 15 des<br />

Planungs- und Baugesetzes sowie § 18 der Vollzugsverordnung<br />

zum Planungs- und Baugesetz,<br />

sind die Zonen- und Erschliessungspläne periodisch<br />

zu überprüfen und nötigenfalls anzupassen.<br />

In unserer <strong>Gemeinde</strong> haben sich die Verhältnisse<br />

und Bedürfnisse wesentlich geändert, so dass sich<br />

verschiedentlich Korrekturen aufdrängen.<br />

Initiiert durch Planungen im Gebiet Altenbach,<br />

welches gemäss rechtsgültigem Zonenplan der<br />

Gewerbezone zugeteilt ist, hat der <strong>Gemeinde</strong>rat<br />

den Erschliessungsplan überprüft, Verkehrserhebungen<br />

veranlasst und dabei festgestellt, dass<br />

der Erschliessungsplan aus dem Jahr 1998,<br />

welcher zur Hauptsache auf dem bestehenden<br />

Strassennetz basierte, unzweckmässig ist. Der<br />

<strong>Gemeinde</strong>rat hat über das Gebiet Altenbach eine<br />

Planungszone erlassen, mit dem Ziel, keine Planungen<br />

zuzulassen oder zu bewilligen, welche<br />

dem sich in Revision befindlichen neuen Erschliessungsplan<br />

widersprechen.<br />

Nach umfassender Orientierung der Bevölkerung<br />

wurde 2003 der revidierte Erschliessungsplan aufgelegt.<br />

Diesem lagen hauptsächlich Überlegungen<br />

zugrunde, das Dorfzentrum mit seinen Engpässen<br />

nachhaltig zu entlasten und für das Dorfleben attraktiver<br />

zu machen. Mit den Spangen West und<br />

Süd sollte der Verkehr aus den potenziellen baulichen<br />

Entwicklungsgebieten Altenbach (Gewerbegebiet),<br />

Fürti, Sihlegg und der Nachbargemeinde<br />

Feusisberg direkt der Autobahn zugeführt werden,<br />

ohne bestehende Wohnquartiere und das Zentrum<br />

zu tangieren. Ausserordentlich viele Einsprachen<br />

gegen den Erschliessungsplan haben den <strong>Gemeinde</strong>rat<br />

bewogen, diesen zu sistieren und auf die<br />

2


inzwischen in Angriff genommene Überprüfung<br />

des Zonenplanes abzustimmen.<br />

Entwicklungsstrategie wegweisend<br />

Anlässlich einer öffentlichen Veranstaltung im<br />

Februar 2003 wurde die Meinung der Bevölkerung<br />

in Erfahrung gebracht. Auf dieser Basis wurde eine<br />

Entwicklungsstrategie erarbeitet, welche nach<br />

Gutheissung durch den <strong>Gemeinde</strong>rat der Arbeit<br />

der Zonenplankommission als Leitplanke diente.<br />

Grundtenor aus der Bevölkerung war, dass das<br />

Wachstum in <strong>Wollerau</strong> gebremst werden soll sowie<br />

Naherholungsgebiete und Landschaft nachhaltig<br />

zu schützen sind.<br />

Allgemeinen raumplanerischen Grundsätzen folgend,<br />

soll die bauliche Entwicklung hauptsächlich<br />

in den aus heutiger Sicht unzweckmässigen Zonen<br />

erfolgen. Als solche wurden die Industriezone<br />

Roos (ehemals Färberei Gebr. Frey AG) und die Gewerbezone<br />

Altenbach erachtet. Unter <strong>Mitwirkung</strong><br />

der Grundeigentümer und der <strong>Gemeinde</strong> wurden<br />

Überbauungsstudien erarbeitet, anhand derer geprüft<br />

wurde, ob sich die Gebiete – unter Berücksichtigung<br />

eines guten Lärmschutzes – zu Wohnzwecken<br />

eignen. Die Planungen haben ergeben,<br />

dass in beiden Gebieten Wohnbauten unter bestimmten<br />

Bedingungen möglich sind. Die Planungen<br />

im Gebiet Roos konnten zeitlich früher abgeschlossen<br />

werden, so dass sich der <strong>Gemeinde</strong>rat<br />

entschlossen hat, dieses Gebiet losgelöst von der<br />

Gesamtrevision der Zonen- und Erschliessungsplanung<br />

zu behandeln. Die Bevölkerung wurde am<br />

19. Oktober 2005 orientiert. Der Teilzonenplan<br />

Roos liegt zurzeit zur Vorprüfung beim Kanton.<br />

Zonenplanung und Erschliessungsplanung<br />

aufeinander abgestimmt<br />

Gestützt auf das Strategiepapier und der Feststellung,<br />

dass das Wachstums- und Entwicklungspotenzial<br />

für die nächste Planungsperiode von<br />

15 Jahren mit der Umzonung der Gebiete Roos und<br />

Altenbach abgedeckt wird, hat sich die Zonenplankommission<br />

auf die Überprüfung der Zweckmässigkeit<br />

der übrigen Zoneneinteilung konzentriert.<br />

Entsprechend den Leitsätzen im Strategiepapier<br />

wurde festgehalten, dass das Becki in seinem heutigen<br />

Umfang nachhaltig geschützt werden soll.<br />

Deshalb wurden verschiedene Begehren, die Bauzone<br />

am Becki bergwärts auszudehnen, nicht berücksichtigt.<br />

Des Weitern soll der Studenbüelhügel<br />

als landschaftsprägendes Element von weiteren<br />

Bauten frei gehalten und der Öffentlichkeit<br />

mit einem durchgehenden Fussweg zugänglich gemacht<br />

werden. Deshalb soll der östliche, heute<br />

noch in der Bauzone liegende Teil ausgezont werden.<br />

Auch der Zugang zum Naherholungsgebiet<br />

Itlimoos soll für künftige Generationen frei von<br />

weiteren Bauten bleiben, weshalb die Samstagernstrasse<br />

als harte Siedlungsgrenze gelten soll.<br />

Kleinere Korrekturen wurden bei der öffentlichen<br />

Zone im Erlenmoos vorgenommen, damit Erweiterungen<br />

der Sportanlagen ermöglicht werden<br />

können. Mit weiteren Umzonungen im Gebiet<br />

Etzelstrasse und Roos soll eine zweckmässigere<br />

Nutzung unter Abstimmung auf die bauliche<br />

Umgebung ermöglicht werden. In der Kernzone<br />

wurden verschiedene Objekte einer anderen Klassierung<br />

zugeordnet. Zudem wurden drei Liegenschaften<br />

an der unteren Felsenstrasse und die<br />

Liegenschaften mit und um das Gmuret Huus der<br />

Kernzone zugewiesen.<br />

Die Reservezonen Felsen und Hergisroos sollen<br />

weiterhin in der Reservezone belassen werden, da<br />

die Landeigentümer einstweilen nicht gedenken,<br />

das Land überbauen zu lassen und dieses landwirtschaftlich<br />

nutzen. Bevor in einer nächsten<br />

Planungsperiode die Siedlungsgrenze weiter in die<br />

Landschaft verlegt wird, dürfte die Einzonung<br />

dieser Reservegebiete zur Diskussion stehen.<br />

Ein attraktiveres Dorfzentrum ein Ziel<br />

der Revision!<br />

Die Bevölkerung hat sich dafür ausgesprochen,<br />

das Dorfzentrum von <strong>Wollerau</strong> attraktiver zu gestalten.<br />

Ohne entsprechende Massnahmen wird<br />

das Zentrum in wenigen Jahren zu Stosszeiten im<br />

Verkehr ertrinken. Zum selben Schluss sind die<br />

kantonalen Instanzen gekommen, die mit den<br />

Höfner <strong>Gemeinde</strong>n den Masterplan Höfe ausgearbeitet<br />

haben. Diese Erkenntnisse sind bei der Erarbeitung<br />

des Erschliessungsplanes wegweisend<br />

gewesen. Um das Ziel einer längerfristigen Entlastung<br />

des <strong>Wollerau</strong>er Dorfkerns zu erreichen, werden<br />

die bereits in der Erschliessungsplanung 2003<br />

aufgelegten Elemente Spange Süd und West nötig<br />

sein. Als weiteres Element ist die Verbindung<br />

Felsenstrasse–Hauptstrasse gedacht.<br />

Auf den folgenden Seiten finden Sie detaillierte<br />

Informationen zu den einzelnen Planungsinstrumenten.<br />

3


Zonenplan – das sind die wichtigsten Änderungen!<br />

• Das Industriegebiet Roos wird in eine Wohn- und Gewerbezone umgezont (Teilzonenplan Roos).<br />

• Die Gewerbezone Altenbach wird in die Wohnzone Altenbach umgezont. Eine Überbauung ist an ein<br />

Gesamtkonzept (Richtprojekt) gebunden.<br />

• Drei östlich an die Schulanlage Dorf angrenzende Grundstücke werden in die Zone für öffentliche<br />

Bauten und Anlagen umgezont.<br />

• Die Gewerbezone 1 an der Etzelstrasse wird in eine Wohn- und Gewerbezone 3 und 4 umgezont.<br />

• Zur Erhaltung des Hügelzuges Studenbüel wird der östliche Teil der Krete von der Wohnzone 2 in die<br />

Landwirtschaftszone ausgezont.<br />

• Das Quartier Färberstrasse wird von der Wohn- und Gewerbezone 4 in eine Wohnzone Färberstrasse<br />

umgezont.<br />

• Zwischen der Studenbühlstrasse und der Hermannsweidstrasse wird neu eine Wohnzone 2a mit<br />

reduzierten Gebäude- und Firsthöhen geschaffen.<br />

Die Zonenplanrevision – zahlenmässig wenige,<br />

aber weitreichende Änderungen<br />

Die Zonenplankommission hat vor dem Hintergrund<br />

der Entwicklungsstrategie – und der einleitend<br />

formulierten Gedanken – rund 50 schriftlich<br />

vorliegende Begehren von Grundeigentümern und<br />

aus der Bevölkerung beurteilt und weitere Anliegen,<br />

die sich aus Workshop und Entwicklungsstrategie<br />

ergeben haben, geprüft. Mehrere Begehren<br />

auf Einzonung von teilweise grösseren Flächen<br />

wurden abgelehnt. Ebenso wurden nicht alle kleineren<br />

Begehren berücksichtigt. Der nun vorliegende<br />

revidierte Zonenplan, der vom <strong>Gemeinde</strong>rat<br />

genehmigt wurde, ist das Ergebnis der Beratungen.<br />

Es sind zahlenmässig wenige, dafür weitreichende<br />

Änderungen. Sie sind aus dem Plan S. 7<br />

ersichtlich und mit Referenznummern versehen.<br />

Die gewichtigsten Punkte dieser Zonenplanrevision<br />

stellen die Umzonung der Gebiete Roos (Nr. 1)<br />

und Altenbach (Nr. 2) dar. Für das Gebiet Roos<br />

liegt bereits ein Teilzonenplan mit Gestaltungsplan<br />

vor. Er wurde im Oktober 2005 vorgestellt und befindet<br />

sich nach dem <strong>Mitwirkung</strong>sverfahren in der<br />

kantonalen Vorprüfung. Auch für das Gebiet Altenbach<br />

ist mit den Grundeigentümern im Rahmen<br />

eines zweistufigen Wettbewerbs ein Richtprojekt<br />

erarbeitet worden, das einerseits aufgezeigt hat,<br />

dass eine Umzonung der Gewerbezone in eine<br />

Wohnzone unter Einhaltung der Lärmgrenzwerte<br />

möglich ist, und andererseits dazu gedient hat, die<br />

Rahmenbedingungen der Wohnzone Altenbach im<br />

Baureglement zu definieren (Art. 63 Baureglement;<br />

vgl. auch S. 10–12 dieser Broschüre).<br />

Um eine allfällige Erweiterung der Schulanlage<br />

Dorf zu ermöglichen, sollen die drei östlich an die<br />

Schulanlagen angrenzenden Grundstücke in die<br />

Zone für öffentliche Bauten und Anlagen umgezont<br />

werden (Nr. 7). Die südlichste Parzelle gehört<br />

der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Wollerau</strong>. Der <strong>Gemeinde</strong>rat ist im<br />

Gespräch mit den beiden anderen Grundeigentümern.<br />

Ein möglicher Erwerb der Grundstücke ist<br />

im Finanzplan berücksichtigt.<br />

Eine weitere Umzonung ist in der Gewerbezone<br />

Etzelstrasse vorgesehen (Nr. 3). Die heute in der<br />

Gewerbezone 1 liegenden Parzellen werden im<br />

nördlichen Teil in eine Wohn- und Gewerbezone 4<br />

und im südlichen Teil in eine Wohn- und Gewerbezone<br />

3 umgezont. Das Gebiet liegt nahe des Dorfzentrums<br />

und ist von reinen Wohnzonen sowie<br />

nördlich von einer Wohn- und Gewerbezone 4<br />

umgeben. Die Umwandlung in eine Wohn- und<br />

Gewerbezone wird als sinnvoll erachtet.<br />

Mit der Formulierung einer harten Siedlungsbegrenzung<br />

auf dem Becki wie im Studenbüel sollen<br />

die beiden markanten Hügelzüge geschützt und<br />

von Bauten befreit bleiben. In Konsequenz dieser<br />

4


Überlegung wird zur Erhaltung der Krete Studenbüel<br />

der östliche Teil der Krete von der Wohnzone 2<br />

in die Landwirtschaftszone ausgezont (Nr. 4).<br />

An der Färberstrasse, zwischen der heutigen<br />

Industriezone Roos und dem Quartier Roosweidstrasse,<br />

liegt ein Ensemble von Liegenschaften,<br />

das in seiner Lage und Körnigkeit erhaltenswert ist<br />

(Nr. 5). Diese Liegenschaften befinden sich wie das<br />

markante, geschützte Haus am Roosweidweg in<br />

der Wohn- und Gewerbezone 4. Diese Zone ist der<br />

Struktur dieses Ensembles nicht angebracht, würde<br />

es doch Bauten wie an der Roosstrasse 39–45<br />

oder in der neuen Wohn- und Gewerbezone Roos<br />

zulassen. Deshalb wird das Ensemble einer neu<br />

formulierten Wohnzone Färberstrasse zugewiesen,<br />

im Rahmen derer weiterhin Wohn- und Gewerbebauten<br />

möglich sind, aber eine Überbauungsziffer<br />

zur Anwendung gelangt und kürzere<br />

Gebäudelängen sowie tiefere Gebäude- und Firsthöhen<br />

definiert werden.<br />

Reduzierte Gebäude- und Firsthöhen weist auch<br />

die neue Wohnzone 2a zwischen der Studenbühlund<br />

der Hermannsweidstrasse auf (Nr. 6). Damit<br />

wird der aktuell gültige Zustand, der bei den meisten<br />

Parzellen in diesem Gebiet auf privatrechtlichen<br />

Vereinbarungen fusst, mit der Zustimmung<br />

einer Mehrzahl der betroffenen Grundeigentümer<br />

öffentlich-rechtlich festgelegt. Auf eine Pflanzbeschränkung<br />

wird hingegen verzichtet. Zonenplankommission<br />

und <strong>Gemeinde</strong>rat sind der Ansicht,<br />

dass mit der Definition dieser Wohnzone 2a<br />

den Anliegen nach einem einheitlichen Quartierbild<br />

und der Berücksichtigung der privatrechtlichen<br />

Höhenbeschränkung am nachhaltigsten<br />

Rechnung getragen werden kann.<br />

Im Areal Erlenmoos wird die Zone für öffentliche<br />

Bauten und Anlagen um etwas mehr als den bis<br />

anhin dem Reservegebiet zugewiesenen Teil ergänzt<br />

(Nr. 12). Damit kann weiterer Raum für allfällige<br />

Bedürfnisse von Sport und Freizeit geschaffen<br />

und die bisherige Zonengrenze – sie folgt dem alten<br />

Bachlauf – einer zweckmässigeren Linienführung<br />

angepasst werden.<br />

An der Kantonsstrasse im Gebiet Fürti befinden<br />

sich Restflächen zwischen Strasse und Wald (Nr. 16<br />

und 17). Die Zuweisung zur Landschafts- und Gewässerschutzzone<br />

ist nicht adäquat. Sie werden<br />

neu der Landwirtschaftszone zugeteilt. Für den<br />

Schutz der Wegkapelle an der Kreuzung Erlenstrasse/Samstagernstrasse<br />

(Nr. 18) ist die Landschafts-<br />

und Gewässerschutzzone nicht die zweckmässige<br />

Form. Sie wird entsprechend angepasst.<br />

Im Gebiet Hirz erfolgt aus erschliessungstechnischen<br />

Gründen eine Verschiebung der Zone W2<br />

(Nr. 13). Zwischen Felsen- und Hauptstrasse spiegelt<br />

die Zonengrenze immer noch die alte Linienführung<br />

der Felsenstrasse wider, was für die Bauplanung<br />

nicht zweckmässig ist. Dies soll korrigiert<br />

und die bisherige Wohn- und Gewerbezone 3 in eine<br />

Wohnzone 2 – analog der Situation auf der anderen<br />

Seite der Felsenstrasse – umgezont werden<br />

(Nr. 14).<br />

An der Seestrasse soll durchgehend eine Bautiefe<br />

der Zone W3 zugeteilt werden. Die Grundstücke<br />

zwischen Bächer- und Seestrasse sollen deshalb<br />

von der Zone W2 in die Zone W3 umgezont werden<br />

(Nr. 15).<br />

Eine Arrondierung der Bauzone erfolgt oberhalb<br />

der Samstagernstrasse 48, in dem eine Parzelle<br />

der Zone W 1 zugewiesen wird (Nr. 8).<br />

Ausgehend vom effektiven Umfang des schützenswerten<br />

Ortsbildes wird die Kernzone um das<br />

Ensemble Restaurant Gmuret Hus / Café Holzofe<br />

ergänzt (Nr. 9) sowie um die Liegenschaften Felsenstrasse<br />

10, 12 und 14 erweitert (Nr. 10). Bei<br />

der Liegenschaft Erlenstrasse 2 wird die Kernzonengrenze<br />

in Übereinstimmung mit der Grundstücksgrenze<br />

gebracht (Nr. 11, vgl. auch die Seiten<br />

8 und 9).<br />

5


Gültiger Zonenplan Siedlung<br />

6


Zonenplan Siedlung 2005 Änderungen<br />

7


Der Dorfkern – Begegnungs- und Einkaufsort<br />

in attraktiver Umgebung<br />

Der Kernzonenplan als Bestandteil des Zonenplans<br />

<strong>Wollerau</strong> ist 1988 von den <strong>Wollerau</strong>er Stimmbürgern<br />

gutgeheissen worden. Im neuen Baureglement<br />

widmen sich die Artikel 43 bis 59 im<br />

Speziellen der Kernzone. Zonenplankommission<br />

und <strong>Gemeinde</strong>rat sind der Ansicht, dass sich das<br />

Instrument bewährt hat. Am Grundsatz, dass in<br />

der Kernzone nicht die Parzellengrösse, sondern<br />

die gewachsene Struktur für die Festsetzung<br />

der Gebäudevolumen massgebend ist, wird festgehalten.<br />

Der Erhaltung und Stärkung der gewachsenen<br />

Strukturen soll inskünftig im Kern jedoch grössere<br />

Bedeutung eingeräumt werden – vor allem dort,<br />

wo das Dorf <strong>Wollerau</strong> noch prägende Elemente der<br />

älteren Strukturen zeigt. Umbauten, Ersatz- und<br />

Neubauten haben sich in Form und Erscheinungsbild<br />

ins Ortsbild einzuordnen (vgl. ergänzter<br />

Art. 43 Baureglement).<br />

Zugleich soll der Dorfkern als Begegnungs- und<br />

Einkaufsort aufgewertet werden. Diesem Ziel<br />

bringt uns einerseits die mittel- bis längerfristige<br />

Verlagerung des Durchgangsverkehrs aus dem<br />

Dorfzentrum näher. Der <strong>Gemeinde</strong>rat gibt sich andererseits<br />

den Auftrag, für wichtige öffentliche<br />

Räume – Strassen, Plätze, Wegverbindungen – ein<br />

Konzept auszuarbeiten, das die Grundlage für Gestaltungsprojekte<br />

im öffentlichen Raum darstellt<br />

und im Rahmen von Baubewilligungsverfahren<br />

richtungsweisende Bedeutung hat (Art. 59). Der<br />

<strong>Gemeinde</strong>rat erhält zudem die Möglichkeit, zur<br />

Unterstützung und Förderung der Ortsbildspflege<br />

Beiträge an private ortsbildgerechte bauliche<br />

Massnahmen leisten zu können.<br />

Zonenplankommission und <strong>Gemeinde</strong>rat haben<br />

in der Kernzone folgende Änderungen vorgesehen:<br />

• Das Ensemble Restaurant Gmuret Hus und<br />

Café Holzofen wird der Kernzone zugewiesen.<br />

• Die Wohnhäuser Felsenstrasse 10, 12 und 14<br />

werden in die Kernzone integriert.<br />

• Die Wohnhäuser Hauptstrasse 36 und 38,<br />

welche zusamen mit den bereits geschützten<br />

Bauten Pfarrhaus, Friedheim und Hirschen als<br />

schützenswerter Strassenzug betrachtet<br />

werden und der Hauptstrasse ihre Prägung<br />

geben, werden neu A-klassiert (verbindlich<br />

bezüglich Gebäudeprofil). Das Wohnhaus<br />

Strählgasse 8 und 10 wird als ortsbildprägend<br />

beurteilt und ebenfalls der Klasse A zugeteilt.<br />

• Im Blattquartier werden drei Wohnhäuser neu<br />

der Klassierung B (verbindlich bezüglich<br />

Grundabmessung) statt der Klassierung C<br />

(verbindlich bezüglich Grundfläche) zugewiesen.<br />

Auch hier sollen die gewachsenen Strukturen<br />

erhalten bleiben.<br />

Daneben erfolgen kleinere Anpassungen.<br />

In Art. 58 werden die Anforderungen an Gestaltungspläne<br />

in der Kernzone und die Voraussetzungen<br />

für die Gewährung von Ausnahmen konkretisiert.<br />

Es bedarf neu eines detaillierten Richtprojektes,<br />

welches Aufschluss über die Einfügung ins<br />

Ortsbild, die kubische und architektonische Gestaltung,<br />

die Freiräume sowie Wegverbindungen<br />

gibt und eine für das Ortsbild bessere Lösung ermöglicht.<br />

Die Aufwertung des Dorfkerns ist ein Postulat,<br />

das von den Bürgerinnen und Bürgern schon im<br />

Leitbild 1999 formuliert worden ist. Der <strong>Gemeinde</strong>rat<br />

ist sich bewusst, dass die Stärkung des Dorfkerns<br />

als Einkaufs- und vor allem als Begegnungsort<br />

nicht innerhalb kurzer Zeit erreicht wird – und<br />

stark vom Verkehrsaufkommen respektive dessen<br />

Reduktion abhängig ist. Mit den Möglichkeiten, die<br />

das revidierte Baureglement bietet, sollen heute<br />

schon aktiv Bestrebungen von Privaten zur Attraktivitätssteigerung<br />

unterstützt werden können.<br />

8


Kernzonenplan 2005 inkl. Änderungen<br />

9


Wohnzone Altenbach – die wichtigsten Fakten<br />

• Mit der heutigen Gewerbezone Altenbach sind zahlreiche Ungewissheiten verbunden: Bauten bis<br />

13 Metern Höhe und ein Arbeitsplatzvolumen von bis zu 1500 Arbeitsplätzen wären möglich. Mit der<br />

Umzonung in eine Wohnzone wird das Bauvolumen (200–250 Wohneinheiten) und das Verkehrsaufkommen<br />

reduziert und eine der Umgebung besser angepasste Überbauung ermöglicht.<br />

• Die Grundeigentümer haben sich entschieden, gemeinsam mit der <strong>Gemeinde</strong> einen Wettbewerb<br />

durchzuführen und ihn zu finanzieren.<br />

• Das siegreiche Projekt des Wettbewerbs überzeugt bezüglich Lärmschutz, Gebäudehöhen, Volumen<br />

und Quartierbild – und belegt, dass eine Umzonung möglich ist.<br />

• Mit Art. 63 des Baureglements (Wohnzone Altenbach) wird ein Gestaltungsplan vorausgesetzt, der<br />

gestützt auf die Erfahrungen aus dem Wettbewerb an klare Vorgaben gebunden ist.<br />

• Die Erschliessung der Wohnzone Altenbach ist über die Spange West vorgesehen. Eine vorläufige<br />

Erschliessung von Teilen der Wohnzone Altenbach über die Mühlebachstrasse ist möglich, solange<br />

die Spange West nicht erstellt ist. Die Mühlebachstrasse soll nach dem Bau der Spange West nur<br />

noch als Zubringer für den Langsamverkehr und den ÖV dienen.<br />

Die Wohnzone Altenbach<br />

Das seit der Zonenplanung 1975 in der Gewerbezone<br />

liegende Gebiet Altenbach hat den <strong>Gemeinde</strong>rat<br />

<strong>Wollerau</strong> seit längerem beschäftigt. Aufgrund<br />

von konkreten Planungen hat der <strong>Gemeinde</strong>rat<br />

Verkehrserhebungen veranlasst und festgestellt,<br />

dass die heute vorgesehene Erschliessung<br />

für das Gebiet über die Mühlebachstrasse für ein<br />

Gewerbegebiet von 56 000 m 2 , in dem bis zu 1500<br />

Arbeitsplätze möglich sind, nicht ausreichend ist.<br />

Um die Erschliessungsfragen zu klären, wurde<br />

eine Planungszone erlassen.<br />

Bereits in der Phase der Erarbeitung der Entwicklungsstrategie<br />

hat sich zudem gezeigt, dass die<br />

Gewerbezone Altenbach als nicht mehr zweckmässig<br />

angesehen wird. Deshalb hat die Zonenplankommission<br />

die Forderung einer Umzonung in eine<br />

Wohn- und Gewerbezone oder gar in eine Wohnzone<br />

ins Strategiepapier aufgenommen.<br />

Eine Umzonung setzt voraus, dass das Gebiet<br />

den Anforderungen der Lärmschutzverordnung genügt.<br />

Für die Zonenplankommission war es zudem<br />

wichtig aufzuzeigen, wie sich das Gebiet<br />

dereinst präsentieren könnte und welches Verkehrsaufkommen<br />

zu erwarten ist. Deshalb war<br />

mit einem Studienauftrag die Machbarkeit nachzuweisen.<br />

Nach intensiven Verhandlungen mit den Grundeigentümern<br />

des Gebietes Altenbach konnte ein<br />

Studienauftrag initiiert werden. Ein Kriterienraster<br />

zu Fragen des Lärmschutzes, der Zone, der Nutzungen,<br />

der Baudichte und der Erschliessung – als<br />

Anschlusspunkte der internen Erschliessung wurden<br />

die Unterführung Mühlebachstrasse und der<br />

Bahnübergang Junker als Verbindung zur Spange<br />

West definiert – setzte den Rahmen.<br />

Angesichts der Komplexität der Fragestellung<br />

wurde namentlich das kantonale Amt für Umweltschutz,<br />

das für Lärmschutzfragen zuständig ist, in<br />

die Beurteilung mit einbezogen. Das siegreiche<br />

Projekt belegt, dass eine Umzonung in eine Wohnzone<br />

unter Beachtung des hinreichenden Lärmschutzes<br />

möglich ist. Das Projekt geht von 200 bis<br />

250 Wohneinheiten aus. Durch die geschickte<br />

Grundrissorganisation der Gebäude entlang der<br />

A3 wird auf die anspruchsvolle Situation von Aussicht,<br />

Lärm und Besonnung reagiert. Der vorgelagerte<br />

Erdwall entlang der Autobahn – er wird aus<br />

dem Aushubmaterial gebildet – erlaubt einen wirksamen<br />

Lärmschutz für den autobahnseitigen<br />

Aussenraum und trägt mit den Gebäuden zu einer<br />

verbesserten Lärmsituation für das ganze Erlenquartier<br />

bei.<br />

Die während des Studienauftrags und aus dem<br />

siegreichen Projekt gewonnenen Erkenntnisse<br />

sind in den Art. 63 im revidierten Baureglement<br />

eingeflossen. Er setzt den Rahmen für eine Wohnüberbauung<br />

im Gebiet Altenbach unter Beachtung<br />

des hinreichenden Lärmschutzes. Im Rahmen der<br />

10


Richtprojekt Altenbach<br />

11


Wohnüberbauung sollen auch nichtstörende<br />

Dienstleistungs- und Gewerbebetriebe (Arzt,<br />

Büros) zugelassen sein, wobei der Anteil nicht<br />

mehr als 20% der Nutzung betragen darf.<br />

Eine maximale Bruttogeschossfläche von 30 500<br />

m 2 ist ebenso festgelegt wie die Geschossigkeit<br />

der Überbauung und die Lärmschutzgrenze (Empfindlichkeitsstufe<br />

II).<br />

Für die konkrete Überbauung ist ein Gestaltungsplan<br />

nötig. So hat ein Gestaltungsplan auch Antworten<br />

auf eine Etappierung der Überbauung zu<br />

geben. Die weiteren Rahmenbedingungen eines<br />

Gestaltungsplanes sind ebenfalls in Art. 63 festgehalten.<br />

Festgehalten wird auch, dass die interne<br />

Erschliessung sich an den Punkten Unterführung<br />

Mühlebachstrasse und Bahnquerung Junker orientieren<br />

muss. Es ist vorgesehen, den motorisierten<br />

Individualverkehr über die Spange West nach<br />

Süden zu führen und die Mühlebachstrasse abzuklassieren<br />

und für den öffentlichen Verkehr (Bus)<br />

sowie den Langsamverkehr (Radfahrer, Fussgänger)<br />

zu reservieren. Falls die Spange West nach<br />

einer Umzonung noch nicht realisiert ist, kann eine<br />

vorläufige Erschliessung von Teilen der Wohnzone<br />

Altenbach über die Mühlebachstrasse erfolgen.<br />

Genauere Auskunft hinsichtlich Etappierung hat<br />

der Gestaltungsplan zu liefern. Dies ändert nichts<br />

an der Absicht des <strong>Gemeinde</strong>rates, auch das<br />

reduzierte Verkehrsaufkommen aus dem Gebiet<br />

Altenbach über die Spange West zu führen.<br />

Die Zonenplankommission wie der <strong>Gemeinde</strong>rat<br />

sind nach den intensiven Abklärungen überzeugt,<br />

dass im Gebiet Altenbach eine Wohnüberbauung<br />

entstehen kann, die trotz der nicht einfachen Lage<br />

an der Autobahn A3 qualitativ guten Wohnraum in<br />

einer spannenden Umgebung bietet. Der Wettbewerb<br />

hat ein Richtprojekt hervorgebracht, das eine<br />

gute Lösung aufzeigt. Wie im Areal Roos kann sich<br />

hier die Chance ergeben, Wohnraum für Familien<br />

zu schaffen, die sich nicht im höchsten Preissegment<br />

bewegen. Mit einer Etappierung soll wie im<br />

Gebiet Roos ein für die <strong>Gemeinde</strong>infrastrukturen<br />

verträgliches Wachstum ermöglicht werden.<br />

Die Wohnzone Altenbach im Baureglement (Art. 63)<br />

1 Die Wohnzone Altenbach dient der Realisierung einer Wohnüberbauung mit hoher Wohnqualität im Rahmen eines<br />

Gesamtkonzepts und unter Beachtung des hinreichenden Lärmschutzes.<br />

2 In der Wohnzone Altenbach sollen ruhige und gesunde Wohnverhältnisse gewährleistet werden. Es sind nur nichtstörende<br />

Dienstleistungs- und Gewerbebetriebe ohne grossen Publikumsverkehr zugelassen. Der Anteil der gewerblichen<br />

Nutzung darf nicht mehr als 20% der gesamten zulässigen Nutzung betragen.<br />

3 Die zulässige Bruttogeschossfläche beträgt maximal 30 500 m 2 .<br />

4 Im Rahmen der zulässigen Gebäudehöhe ist die Geschossigkeit der Überbauung wie folgt zu gestalten:<br />

Südlicher Teil<br />

Nördlicher Teil<br />

sichtbare Geschosse bergseitig: 2 3<br />

sichtbare Geschosse talseitig: 3 4<br />

5 Es gilt die Empfindlichkeitsstufe II (ES II) gemäss Lärmschutzverordnung. Für Strassenverkehrslärm gelten für<br />

Wohnen folgende Belastungsgrenzwerte: Tag 55 dB(A), Nacht 45 dB(A).<br />

6 Der Gestaltungsplan hat sich auf ein Gesamtkonzept (Richtprojekt) abzustützen, das in einem wettbewerbsartigen<br />

Verfahren zu erarbeiten ist.<br />

7 Der Gestaltungsplan hat zu enthalten:<br />

• Realisierungsetappen samt den jeweiligen Voraussetzungen für den hinreichenden Lärmschutz und die<br />

hinreichende Erschliessung;<br />

• Baubereiche mit Grundrissnachweis, Nutzungen (Wohnen/Arbeiten) und Dichtevorgaben;<br />

• Parkierung, Anzahl Abstellplätze;<br />

• Umgebungsgestaltung und Bepflanzung, Terrainveränderungen;<br />

• Tendenzielle Freihaltung des westlichen Gebietsteils durch Nutzungsumlagerung im Rahmen des Gesamtkonzepts;<br />

• Herausbildung eines Bereichs für potenzielle zentrale Funktionen;<br />

• Fussweg- und Fahrwegnetz;<br />

• Interne Erschliessung zwischen Unterführung Mühlebachstrasse und Bahnquerung Junker;<br />

• Das Richtprojekt hat die qualitätsvolle Umsetzung richtungsweisend aufzuzeigen.<br />

12


Erschliessungsplanung auf Zonenplan und<br />

Masterplan abgestimmt<br />

Die Bevölkerung hat sich dafür ausgesprochen,<br />

das Dorfzentrum von <strong>Wollerau</strong> attraktiver zu gestalten.<br />

Um dieses Ziel zu erreichen, sind wirkungsvolle<br />

Massnahmen zur Verkehrsentlastung<br />

nötig. Denn ohne entsprechende Massnahmen<br />

wird das Zentrum in wenigen Jahren zu gewissen<br />

Zeiten den Verkehr aus den Quartieren in den Dorfkern<br />

sowie den Durchgangsverkehr nicht mehr<br />

bewältigen können. Zum selben Schluss sind die<br />

kantonalen Instanzen gekommen, welche die<br />

Anliegen der <strong>Wollerau</strong>er Behörden aufgenommen<br />

und zusammen mit den Nachbargemeinden Freienbach<br />

und Feusisberg den Masterplan Höfe ausgearbeitet<br />

haben. Die dabei gewonnenen Erkenntnisse<br />

sind bei der Erarbeitung des Erschliessungsplanes<br />

wegweisend gewesen. Um das Ziel einer<br />

längerfristigen Entlastung des <strong>Wollerau</strong>er Dorfkerns<br />

zu erreichen, werden die bereits in der Erschliessungsplanung<br />

2003 aufgelegten Elemente<br />

Spange Süd und West nötig sein. Ein weiteres<br />

Element ist die Verbindung Felsenstrasse–Hauptstrasse,<br />

mit der ein Einbahnregime auf der Felsenstrasse<br />

und damit eine weitere Entlastung des<br />

Kerns erreicht werden soll.<br />

Spange West ist Erschliessungsstrasse<br />

Nachdem auch bei einer Umzonung des Gewerbegebietes<br />

Altenbach in eine Wohnzone mit Gewerbeanteil<br />

die Groberschliessung gesichert werden<br />

muss, soll an der Spange West festgehalten werden.<br />

Der Verkehr aus den Gebieten Altenbach<br />

(200–250 Wohneinheiten) und Untere Erlen (ca. 50<br />

Wohneinheiten) soll über die Samstagernstrasse<br />

und die Spange Süd zur Autobahn geführt werden.<br />

Gegenüber dem Erschliessungsplan 2003 haben<br />

sich die Verhältnisse insofern geändert, als die<br />

Spange West nicht mehr der Erschliessung eines<br />

reinen Gewerbegebietes dient und mit einem<br />

Höchstanteil von 20% gewerblicher Nutzung nur<br />

noch mit geringem gewerblichem Verkehr zu<br />

rechnen ist. Weiter haben die Abklärungen im<br />

Zusammenhang mit dem Verkehrssystem bzw.<br />

Masterplan Höfe ergeben, dass ein Autobahnhalbanschluss<br />

West nicht erforderlich und ausser<br />

Diskussion ist. Der Spange West kommt somit die<br />

Funktion einer reinen Erschliessungsstrasse zu,<br />

die eine Fahrbahnbreite von 6 Metern aufweist.<br />

Projektstudien gehen von einer Trennung von<br />

Ein Kreisel soll die Verkehrsströme zwischen Samstagernstrasse, Erlenstrasse und<br />

geplanter Spange West lenken (Visualisierung).<br />

13


Blick auf die Spange West Richtung Samstagernstrasse (Visualisierung).<br />

Blick auf die Spange West unterhalb des Oswäldliquartiers (Visualisierung).<br />

14


Fahrbahn und Trottoir aus (vgl. Bilder S. 14).<br />

Anschlusspunkt für die Spange West an die Wohnzone<br />

Altenbach ist der heute bestehende Bahnübergang.<br />

Abklärungen bei der Südostbahn haben ergeben,<br />

dass eine Über- oder Unterführung der Bahnlinie<br />

nicht nötig ist.<br />

Mühlebachstrasse für ÖV und<br />

Langsamverkehr<br />

Die Mühlebachstrasse ist heute die rechtsgültige<br />

Erschliessung des Gewerbegebietes Altenbach.<br />

Mit dem neuen Erschliessungsplan soll nach dem<br />

Bau der Spange West die Mühlebachstrasse abklassiert<br />

und für den öffentlichen Busverkehr sowie<br />

den Langsamverkehr (Radfahrer, Fussgänger)<br />

reserviert werden.<br />

Falls die Spange West nach einer Umzonung noch<br />

nicht realisiert ist, kann eine vorläufige Erschliessung<br />

von Teilen der Wohnzone Altenbach über die<br />

Mühlebachstrasse erfolgen. Genauere Auskunft<br />

hinsichtlich Etappierung und hinreichender Erschliessung<br />

hat der Gestaltungsplan zu liefern.<br />

Dies ändert nichts am Willen des <strong>Gemeinde</strong>rates,<br />

Fusswegnetz definiert<br />

Als orientierender Bestandteil des Erschliessungsplanes<br />

gibt der Plan «Basiserschliessung<br />

Langsamverkehr» mit Radrouten und Fussgängerverbindungen<br />

Auskunft über bestehende<br />

und projektierte Wege auf dem <strong>Gemeinde</strong>gebiet<br />

von <strong>Wollerau</strong> (vgl. S. 18). Das bestehende<br />

Wegnetz basiert zur Hauptsache auf Wegen,<br />

die im Wegrodel aufgeführt sind und auch Basis<br />

des kantonalen Wanderwegnetzes bilden. Zu<br />

den projektierten Wegen gehören:<br />

• Wegverbindung entlang des südlichen Ufers<br />

des Krebsbaches;<br />

• Weg auf der Studenbüelkrete;<br />

• Wegverbindung zwischen Hergisroos und<br />

Runggelmatt;<br />

• Wegverbindung zwischen Riedgutsch- und<br />

Felsenstrasse;<br />

• Wegverbindung von der Seestrasse–<br />

Unter Hafen–Heiniweidstrasse–Schwyzerstrasse–Frohburgstrasse<br />

ins Dorfzentrum.<br />

auch das reduzierte Verkehrsaufkommen aus dem<br />

Gebiet Altenbach über die Spange West zu führen.<br />

Spange Süd<br />

Die Spange Süd, die den Verkehr von der Hauptstrasse<br />

über die Roosstrasse direkter zum Autobahnanschluss<br />

<strong>Wollerau</strong> führen soll, kann wesentlich<br />

dazu beitragen, den Verkehr im Zentrum zu<br />

reduzieren. Im Rahmen des Teilzonenplans Roos<br />

wird die Spange Süd planerisch und rechtlich<br />

gesichert und der Lärmschutz für das Quartier von<br />

Beginn an gewährleistet. In ihren Dimensionen<br />

entspricht sie den Anforderungen an eine Hauptstrasse.<br />

Bei einer Annahme der Teilzonenplanvorlage<br />

erhält die <strong>Gemeinde</strong> die Möglichkeit, das<br />

für den Bau der Spange Süd benötigte Land zu<br />

erwerben. Der Landerwerb kann vollzogen werden,<br />

wenn der Bürger der Spange Süd im Rahmen<br />

der Erschliessungsplanung zustimmt.<br />

Felsenstrasse vom Durchgangsverkehr<br />

entlasten<br />

Als weitere Massnahme soll eine Verbindung Felsenstrasse–Hauptstrasse<br />

erstellt werden. Damit<br />

kann das Teilstück Schollenmatt–Felsenstrasse<br />

Nr. 71 als Einbahnstrasse gestaltet und eine weitere<br />

Verbesserung der Verkehrssituation erreicht<br />

werden. Verhandlungen mit dem Grundeigentümer<br />

sind im Gange.<br />

Verenastrasse<br />

Zur ordentlichen Erschliessung des Quartiers<br />

Verenastrasse sind in den vergangenen Jahren<br />

diverse Varianten überprüft worden. Mit dem geplanten<br />

Autobahnanschluss Öltrotte hat sich die<br />

Ausgangslage grundlegend verändert – und zur<br />

Folge, dass das Quartier erst ordnungsgemäss<br />

erschlossen werden kann, wenn der Autobahnanschluss<br />

verlegt ist. Deshalb finden sich im<br />

Erschliessungsplan keine entsprechenden Massnahmen.<br />

Entlastung vieler auf Kosten der Mehrbelastung<br />

einiger Liegenschaften<br />

Unter all diesen Gesichtspunkten ergeben sich mit<br />

dem Erschliessungskonzept klare Verbesserungen<br />

für eine grosse Mehrheit bestehender Liegenschaf-<br />

15


ten. Richtung Dorfzentrum würde nur noch jener<br />

Verkehr zirkulieren, welcher dieses zum Ziel hat.<br />

Dass einige Wohnliegenschaften Mehrverkehr hinzunehmen<br />

haben, ist eine Folge dieser Strategie.<br />

Das bis anhin an der Siedlungsgrenze liegende<br />

Quartier Oswäldli wird vom Verkehr auf der Spange<br />

West aber kaum beeinträchtigt. Diese soll in die<br />

Topographie eingebettet und ansprechend gestaltet<br />

werden. Die zu erwartenden Lärmimmissionen<br />

liegen unter der störenden Grenze. Die Samstagernstrasse<br />

bildet bereits heute die Verbindungsstrasse<br />

Fürti–Samstagern. Diese verfügt über<br />

grosszügige Ausbaubreiten und bietet sich deshalb<br />

als Sammelstrasse an. Die bestehenden<br />

Wohnliegenschaften können, wo erforderlich,<br />

mit entsprechenden Massnahmen vor Lärm geschützt<br />

werden. Auch an der Roosstrasse, südlich<br />

der heutigen Autobahneinfahrt, werden bestehende<br />

Liegenschaften Mehrverkehr hinzunehmen haben.<br />

Im neuen Quartier Roos wurde die Überbauung<br />

so konzipiert, dass die Bebauung sich selber<br />

gegenüber dem Strassenlärm schützt. Bei den bestehenden<br />

Liegenschaften werden lärmtechnische<br />

Massnahmen ergriffen, so dass auch hier die entsprechenden<br />

Grenzwerte eingehalten werden. Im<br />

Gegenzug werden jedoch viele Wohnliegenschaften<br />

an der Hauptstrasse und im Zentrum weniger<br />

Lärm und Verkehr zu spüren bekommen. Die<br />

Hauptstrasse kann nach der Realisierung der<br />

Spange Süd durch Abklassierung in eine <strong>Gemeinde</strong>strasse<br />

und entsprechender Umgestaltung zu einem<br />

attraktiven Dorfbild und Dorfleben beitragen.<br />

Sicht auf die Färberstrasse im Gebiet des Teilzonenplans Roos (Visualisierung).<br />

Spange Süd weit<br />

Die Möglichkeit einer Spange Süd weit, die von der Hauptstrasse im Bereich Fürti direkt zum geplanten<br />

Autobahnanschluss Öltrotte führen würde, wurde geprüft und für technisch machbar erachtet. Die<br />

Kosten dieser Variante von ca. 40 Mio. Fr. übersteigen jedoch die Möglichkeiten unserer <strong>Gemeinde</strong>.<br />

Zudem käme diese auf Gebiete der Nachbargemeinden Feusisberg und Freienbach zu liegen. Eine<br />

Spange Süd weit ist deshalb Sache des Kantons. Im Zusammenhang mit der Prüfung der einzelnen<br />

Elemente im Masterplan Höfe ist der Spange Süd weit aufgrund eines schlechten Kosten/Nutzen-<br />

Verhältnisses eine Bedeutung in weiterer Zukunft zugewiesen worden. Sie ist als längerfristige Option<br />

über den Masterplan (vgl. S. 19) in den kantonalen Richtplan eingeflossen, so dass die Spange Süd<br />

weit dann gebaut werden kann, wenn die Verhältnisse dies erfordern.<br />

16


Erschliessungsplan 2005<br />

17


Radrouten und Fussgängerverbindungen (orientierend)<br />

18


Der Masterplan als gemeindeübergreifendes,<br />

koordinierendes Element<br />

Masterplan Höfe<br />

"<strong>Wollerau</strong>"<br />

Die Verkehrs- und Erschliessungsplanung in unserer<br />

<strong>Gemeinde</strong> mit der Vision «Paradies» hat massgeblich<br />

dazu beigetragen, dass unter Federführung<br />

des Kantons das Verkehrssystem Höfe und<br />

anschliessend der Masterplan Höfe initiiert wurden.<br />

Im Masterplan Höfe werden nach umfassender<br />

Prüfung verschiedenster Varianten jene<br />

Verkehrsmassnahmen aufgezeichnet, mit welchen<br />

nachhaltige Verbesserungen bezüglich Funktionalität<br />

der Autobahn A3 wie auch bezüglich des<br />

kantonalen und kommunalen Strassennetzes im<br />

ganzen Bezirk Höfe erreicht werden können. Für<br />

unsere <strong>Gemeinde</strong> von zentraler Bedeutung ist die<br />

Verlegung des Autobahnanschlusses <strong>Wollerau</strong> in<br />

den Bereich Öltrotte auf dem <strong>Gemeinde</strong>gebiet<br />

Freienbach. Bestandteil dieser Massnahme sind<br />

neue Zubringer. Einerseits von der Wilenstrasse<br />

her mit dem Fällmistunnel, andererseits mit einem<br />

südlichen Zubringer via Spange Süd–Färberstrasse–Roosstrasse–Verenastrasse<br />

und dann entlang<br />

der Autobahn bis zum neuen Autobahnanschluss.<br />

Da die Autobahn dem Bund untersteht, wird dieser<br />

den Zeitpunkt der Inangriffnahme der Massnahmen<br />

bestimmen. Das Bundesamt für Strassenbau<br />

(ASTRA) hat die Zweckmässigkeit der einzelnen<br />

Massnahmen grundsätzlich bestätigt, verlangt jedoch<br />

weitere Abklärungen.<br />

Die Massnahmen im Masterplan bedingen die<br />

Anpassung und Ergänzung des kantonalen Richtplanes.<br />

In diesem sind Aussagen über die anzustrebende<br />

Bevölkerungs- und Siedlungsentwicklung<br />

zu machen, wobei bei der Siedlungsentwicklung<br />

räumliche Grenzen festzulegen sind. Die<br />

Angaben zur Siedlungsentwicklung wurden auf<br />

der Basis des neuen Zonenplanes ermittelt. Weiter<br />

enthält der Richtplan Aussagen über den Öffentlichen<br />

Verkehr sowie über den Langsamverkehr.<br />

Das <strong>Mitwirkung</strong>sverfahren zum kantonalen Richtplan<br />

wird aller Voraussicht nach im Sommer 20<strong>06</strong><br />

eröffnet.<br />

Durch die bauliche Entwicklung wird das Angebot<br />

beim örtlichen Busnetz zu erweitern sein. So ist<br />

vorgesehen, die Gebiete Altenbach und Fällmis in<br />

Wilen an das Busnetz anzuschliessen.<br />

0<br />

100<br />

200<br />

19


Erwartete Einwohner- und Arbeitsplatzentwicklung<br />

Einwohner<br />

Arbeitsplätze<br />

Stand 1.1.20<strong>06</strong> 6842 ca. 2350<br />

Wohnzone Altenbach und Wohn- und<br />

Gewerbezone Roos<br />

Übrige nicht überbaute Bauzonen<br />

+ ca. 900<br />

+ ca. 400<br />

+ ca. 200<br />

+ ca. 250<br />

Ausdünnung in schon überbauten<br />

Gebieten<br />

– ca. 400<br />

Prognose 2020 ca. 7’700 ca. 2’800<br />

Bevölkerungsentwicklung 1980–2020<br />

Bev ölk erungsentwicklung<br />

1980 1985 1990 1995 2000 2005 Prognose<br />

2020<br />

<strong>Wollerau</strong> 3’878 4’436 4’952 5’780 6’074 6842 7’700<br />

Zunahm e pro J ahr<br />

(% im Mittel)<br />

2.9%/J. 2.3%/J. 3.3%/J. 1%/J. 2.5%/J. 0.9%/J.<br />

Welche Aufwendungen sind mit dem revidierten Zonenplan in den<br />

nächsten Jahren zu erwarten<br />

Was Kostenträg er Massnahm en<br />

Feinerschliessung<br />

Grundeigentümer<br />

Groberschliessung<br />

Basiserschliessung Spange<br />

Süd<br />

<strong>Gemeinde</strong>anteil 100% (5.9 Mio. Fr.)<br />

Basiserschliessung Spange<br />

West<br />

<strong>Gemeinde</strong>anteil 100% (5.25 Mio. Fr.)<br />

Basiserschliessung V erbindung<br />

Felsenstrasse – Hauptstrasse<br />

<strong>Gemeinde</strong>anteil 100% (0.46 Mio. Fr.)<br />

Groberschliessungsstrasse<br />

Mühlebachstrasse<br />

20% <strong>Gemeinde</strong> /<br />

80% Grundeigentümer<br />

(bestehender Erschliessungsplan)<br />

Ö f fentlicher V erkehr<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Wollerau</strong><br />

Wasser<br />

Korporation <strong>Wollerau</strong><br />

Kanalisation<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Wollerau</strong><br />

(Spezialfinanzierung)<br />

Energie / T V<br />

EW Höfe<br />

Entsorgung<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Wollerau</strong><br />

(Spezialfinanzierung)<br />

• Kommunale Vorteilsabgabe im<br />

Baubewilligungsverfahren<br />

• Kommunale Vorteilsabgabe im<br />

Baubewilligungsverfahren<br />

• Kommunale Vorteilsabgabe im<br />

Baubewilligungsverfahren<br />

• Anschluss des Gebietes Altenbach ans Busnetz<br />

• Evtl. zusätzliche Buslinie in Zusammenarbeit mit<br />

Freienbach (Fällmis / Wilen)<br />

• Die Korporation <strong>Wollerau</strong> hat für die geplante<br />

Bevölkerungszunahme genügend Kapazitäten<br />

(Konzessionsvertrag).<br />

• Anschlussgebühren im Baubewilligungsverfahren<br />

gemäss kommunalen Kanalisationsreglement. Die<br />

ARA Freienbach hat für die geplante Bevölkerungszunahme<br />

genügend Kapazitäten.<br />

• Konzessionsvertrag<br />

• Die KVA Niederurnen hat für die geplante<br />

Bevölkerungszunahme genügend Kapazitäten.<br />

20


Infrastruktur<br />

(I n ve s titio ne n )<br />

Bildung Schulraum<br />

<strong>Gemeinde</strong> / Bezirk<br />

Infrastruktur für Alters- und<br />

Pflegeplätze<br />

<strong>Gemeinde</strong><br />

• Aufgrund der zu erwartenden Schülerentwicklung<br />

(unter Berücksichtigung der Privatschulen und der<br />

soziodemographischen Entwicklung) als auch der<br />

Etappierung der Wohnbautätigkeit in den Gebieten<br />

Roos und Altenbach sollte kein weitere Schulhausbau<br />

notwendig werden.<br />

• Als Überbrückung könnte ein Pavillon (oder evtl.<br />

dezentrale Kindergärten) kurzfristig die Raumbedürfnisse<br />

abdecken.<br />

• Die <strong>Gemeinde</strong> besitzt für allfällige weitere<br />

Bedürfnisse (Tagesschule u.a.) Landreserven<br />

beim Schulhaus Riedmatt und beabsichtigt<br />

die Erweiterung der Zone ÖBA beim Schulhaus<br />

Runggelmatt.<br />

• Unsere Alterkommission ist bis Mitte 20<strong>06</strong> am<br />

Erarbeiten des kommunalen Altersleitbildes.<br />

• Die <strong>Gemeinde</strong> hat mit der Gebr. Frey AG im Gebiet<br />

des Teilzonenplanes Roos eine Option über den<br />

käuflichen Erwerb von über 3000 m 2 Land zu<br />

Fr. 500.–/m 2 ausgehandelt. Dies könnte ein<br />

möglicher Standort für ein Alters- und Pflegeheim<br />

sein. Die Option kann jedoch erst nach erfolgter<br />

rechtsgültiger Umzonung eingelöst werden. Ein<br />

Projektierungskredit als auch der Kauf der beiden<br />

Grundstücke sind im Finanzplan 2007–2009<br />

berücksichtigt.<br />

• Keine oder unwesentliche<br />

Schadenwehr<br />

<strong>Gemeinde</strong> (Spezialfinanzierung)<br />

Kultur & Freizeit<br />

• Pendent; unabhängig von Zonenplanrevision<br />

<strong>Gemeinde</strong>saal<br />

Friedhof<br />

• Keine oder unwesentliche<br />

<strong>Gemeinde</strong><br />

Inv estitionen Wir gehen davon aus, dass die grossen Investitionen in den Jahren 1990–2005<br />

• <strong>Gemeinde</strong>verwaltungsgebäude Wächlen<br />

• Parkhaus Dorf<br />

• Schadenwehrgebäude Etzelstrasse<br />

• Werkhof Fürti<br />

• Begegnungszentrum Verenahof<br />

• Bibliothek Friedheim<br />

• Sportplatz Roos<br />

• Doppelturnhalle und Aufstockung Schulhaus Runggelmatt<br />

• Umbau Mehrzweckgebäude<br />

• Sanierung Schulhaus Dorf<br />

• Diverse Strassen<br />

im Umfang von über 80 Mio. Fr. auch für die geplante Bevölkerungsentwicklung ausreichen<br />

werden. Die geplanten Investitionen (ausser <strong>Gemeinde</strong>saal und Massnahmen Altersleitbild)<br />

sind im Finanzplan 2007–2009 der <strong>Gemeinde</strong> berücksichtigt.<br />

Laufende<br />

Aufwen d u nge n<br />

Einnahm en<br />

Die laufenden Aufwendungen (insbesondere Allgemeine Verwaltung, soziale Wohlfahrt,<br />

öffentliche Sicherheit, Kultur und Freizeit, Gesundheit etc.) werden sich voraussichtlich linear zur<br />

Bevölkerung entwickeln. Mehraufwendungen sind aufgrund der demografischen Entwicklung<br />

längerfristig in der Altersbetreuung zu erwarten.<br />

Das durch die Bevölkerungszunahme erwartete zusätzliche Steuersubstrat ist schwierig<br />

abzuschätzen. Wir gehen davon aus, dass unsere <strong>Gemeinde</strong> mit dem heutigen Steuersystem<br />

und den geplanten Investitionen auch längerfristig zu den finanziell attraktivsten der Schweiz<br />

gehören wird.<br />

21


Baureglement – das sind die wichtigsten Änderungen!<br />

• Die Ausnützungsziffer wird beibehalten – aber neu definiert (Art. 27, Art. 69).<br />

• An Gestaltungspläne werden erhöhte Anforderungen gestellt (Art. 79–82).<br />

• Die Dimensionierung von Terrassenhäusern wird neu definiert und reduziert (Art. 19).<br />

• Für Konsum- und Freizeitanlagen über 1000 m 2 oder mit mehr als 80 Parkplätzen ist ein Verkehrsgutachten<br />

nötig. Konsum- und Freizeitanlagen mit mehr als 1500 Fahrten pro Tag an 100 Tagen im Jahr<br />

sind nicht zulässig (Art. 65).<br />

• Die Errichtung von Mobilfunkantennen wird geregelt und in der Kern- sowie in den Schutzzonen nicht<br />

zugelassen (Art. 11).<br />

• Überschneidungen mit dem kantonalen Planungs- und Baugesetz PBG sind entfernt worden. Neu<br />

wird das Sachregister über die Inhalte des PBG und des Baureglements Auskunft geben.<br />

Das neue Baureglement – schlanker und präziser<br />

Eine Arbeitsgruppe der Zonenplankommission<br />

und des Bauamtes hat sich intensiv mit der Revision<br />

des Baureglements befasst. Die Überprüfung<br />

des Reglements fällt in eine Zeit, in der auf interkantonaler<br />

Ebene an der Harmonisierung der Baubegriffe<br />

sowie im Kanton Schwyz an der Revision<br />

des Planungs- und Baugesetzes (PBG) – eine Vorlage<br />

wird 2007 erwartet – gearbeitet wird. Soweit<br />

möglich, ist diesen Bemühungen Rechnung getragen<br />

worden, beziehungsweise war man bestrebt,<br />

dort keine Neuerungen einzuführen, wo im Rahmen<br />

der übergeordneten Verfahren wieder Widersprüche<br />

entstehen könnten. Die Arbeitsgruppe hat<br />

im Weiteren auch ortsansässige Architekten gebeten,<br />

ihre Vorstellungen zu formulieren.<br />

Eines der Hauptanliegen dieser Revision war,<br />

Doppelspurigkeiten mit dem kantonalen Planungs-<br />

und Baugesetz zu eliminieren. Zudem war<br />

man bemüht, Bestimmungen, die bisher Probleme<br />

im Vollzug verursacht haben, so zu fassen, dass<br />

der Sachverhalt der Bestimmung und die Rechtsanwendung<br />

klarer umsetzbar sind. Dies hat zu<br />

Anpassungen bei einigen Artikeln geführt.<br />

Mit der Korrektur von Begriffen – aus der Einfamilienzone<br />

WE wird die Zone W1 – oder der Aufhebung<br />

von Zonen – mit der Revision der Zonenplanung<br />

gibt es keine Industriezone mehr in <strong>Wollerau</strong><br />

– ist das Baureglement zudem in Einklang mit dem<br />

Zonenplan gebracht worden.<br />

Mit Blick auf die bauliche Entwicklung in der <strong>Gemeinde</strong><br />

<strong>Wollerau</strong>, die bautechnischen Veränderungen<br />

oder neu zu regelnde Fälle (Mobilfunkantennen)<br />

werden zudem folgende gewichtigere Änderungen<br />

vorgeschlagen:<br />

• Ausnützungsziffer<br />

Intensiv wurde über die Ausnützungsziffer diskutiert<br />

und andere Berechnungsmethoden geprüft.<br />

Dabei wurden die überkantonalen Harmonisierungsbemühungen<br />

beachtet. Nach sorgfältigem<br />

Abwägen kam die Zonenplankommission zum<br />

Schluss, an der Ausnützungsziffer festzuhalten,<br />

sie jedoch neu zu definieren (vgl. Art. 26 und 27).<br />

Neu wird auf die Anrechnung der Aussenwände<br />

zur Bruttogeschossfläche verzichtet – und damit<br />

Bauherren nicht mehr bestraft, die energetisch<br />

vorteilhaftere Lösungen mit dickerem Mauerwerk<br />

oder Isolation anstreben. Zugleich sind die nicht<br />

anrechenbaren Flächen überarbeitet und der<br />

Dachgeschossbonus gestrichen worden. Dies hat<br />

zu neuen Ausnützungsziffern geführt (Art. 69). Sie<br />

sind so berechnet, dass die bisher möglichen<br />

Wohn- und Arbeitsflächen durch das neue Baureglement<br />

nicht reduziert werden.<br />

• Gestaltungspläne<br />

Mit dem neuen Baureglement sollen erhöhte<br />

Anforderungen an Gestaltungspläne (Art. 79–82)<br />

gestellt werden. Abweichungen von Bauvorschriften<br />

des Kantons und der <strong>Gemeinde</strong>, darunter<br />

auch die Erhöhung der Ausnützungsziffer, sind<br />

22


nur zu gewähren, wenn ein Gestaltungsplan<br />

Mehrleistungen erbringt – so durch die grosszügige<br />

und zweckmässige Anlage von Frei-, Erholungsund<br />

Abstellflächen, die gute Gestaltung des<br />

Fuss- und Fahrverkehrs, ein wirtschaftliches und<br />

umweltfreundliches Energiekonzept und andere<br />

Vorteile.<br />

Die bis anhin in Art. 69 pro Zone definierte Erhöhung<br />

der Ausnützungsziffer wird relativiert. Ein<br />

Gestaltungsplanbonus wird nur nach Massgabe<br />

der Mehrleistungen, die der Allgemeinheit zugute<br />

kommen, festgelegt und beträgt maximal 15% der<br />

Ausnützungsziffer einer Zone.<br />

In der Kernzone wird mit dem neuen Art. 58 die<br />

Möglichkeit eröffnet, mit einem Gestaltungsplan<br />

von Regelungen für die Bauten der Klassierung B<br />

und C abzuweichen, wenn sich anhand eines verbindlichen,<br />

detaillierten Richtprojektes eine für<br />

das Ortsbild bessere Lösung ergibt.<br />

Für Gebiete mit Gestaltungsplanpflicht – das<br />

Gebiet Roos, das Gebiet Untere Erlen, das Gebiet<br />

Felsenstrasse Ost und das Gebiet Untere Bächerstrasse<br />

– sind Richtlinien formuliert worden, an<br />

denen sich die Gestaltungspläne zu orientieren<br />

haben (vgl. Anhang 1 des Baureglements). Für die<br />

Wohnzone Altenbach sind die Richtvorgaben in<br />

den speziellen Zonenvorschriften enthalten.<br />

• Terrassenhäuser<br />

Die Bestimmungen für Wohnbauten an Hanglagen<br />

erfahren diverse Anpassungen, vorab bei den<br />

Terrassenhäusern. Zonenplankommission wie <strong>Gemeinde</strong>rat<br />

sind zur Ansicht gelangt, dass Terrassenhäuser<br />

weiterhin in allen Wohnzonen zuzulassen,<br />

ihre Dimensionen aber zu reduzieren und<br />

nach W1 und W2/3 unterschiedlich festzusetzen<br />

sind. In Art. 19 werden die maximalen Grundmasse<br />

(Höhe des Gebäudes, Anzahl Stufen, Anzahl sichtbare<br />

Geschosse, Gesamtlänge in Richtung und<br />

quer zur Hangneigung) präzise formuliert.<br />

• Verkehrsgutachten in WG- und<br />

Gewerbezonen<br />

Um Fragen über die Dimensionierung, die Auswirkungen<br />

und die Rechtmässigkeit von Einrichtungen<br />

mit Publikumsverkehr in den Wohn/Gewerbeund<br />

Gewerbezonen auszuschliessen, sind inskünftig<br />

für Konsum- und Freizeitanlagen, die<br />

Nutzflächen von mehr als 1000 m 2 oder mehr als<br />

80 Motorfahrzeugabstellplätze vorsehen, mit dem<br />

Baugesuch ein Verkehrsgutachten einzureichen<br />

(Art. 65).<br />

Die im Masterplan Höfe formulierte Absicht,<br />

Konsum- und Freizeitanlagen, welche an 100 Tagen<br />

pro Jahr mehr als 1500 Fahrten pro Tag erzeugen,<br />

nicht zuzulassen, wird im Art. 65 ins Baureglement<br />

aufgenommen.<br />

• Mobilfunkantennen<br />

Das Baureglement verlangt eine Koordination<br />

unter den Anbietern von Mobilfunkanlagen (Art. 11).<br />

Zugleich sind diese Anlagen in das Landschaftsund<br />

Ortsbild einzupassen, wobei sie in der Kernzone<br />

und in den Schutzzonen nicht zulässig sind.<br />

• Ortsübliche Bepflanzung vorzuziehen<br />

Regelmässig müssen Pflanzenarten, die Träger<br />

von Schadenerregern für landwirtschaftliche Kulturen<br />

sind, aufwendig beseitigt werden. Zugleich<br />

verdrängen gebietsfremde Pflanzenarten viele für<br />

unseren Lebensraum charakteristische Pflanzen.<br />

Solche invasiven Arten respektieren keinen Gartenzaun.<br />

Sie sollten deshalb nicht gepflanzt<br />

werden.<br />

Auch im Sinne des Orts- und Landschaftsbildes<br />

legt das Baureglement neu den Grundsatz fest,<br />

dass bei Neupflanzungen ortsübliche standortgerechte<br />

Pflanzenarten vorzuziehen sind (Art. 5).<br />

Eine Pflanzenliste für den Hausgarten wird<br />

inskünftig als Empfehlung den Baubewilligungen<br />

beigelegt.<br />

Komplettes Baureglement unter www.wollerau.ch<br />

Um die Änderungen gegenüber dem gültigen Baureglement nachvollziehen zu können, liegt das Baureglement<br />

für das <strong>Mitwirkung</strong>sverfahren in synoptischer Darstellung vor. Es ist unter www.wollerau.ch/<br />

ortsplanung20<strong>06</strong>/baureglement.pdf auf dem Internet zu finden. Es wird ebenfalls auf dem Bauamt der<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Wollerau</strong> kostenlos in gedruckter Form abgegeben.<br />

23


Grundmasse im neuen Baureglement (Art. 69)<br />

Zone Vollgeschosszahl<br />

Ausnützungsziffer<br />

Regelbauweise Mit Gestal-<br />

Überbauungsziffetungsplan<br />

2)<br />

Minimaler<br />

abstand<br />

Grenz-<br />

Freiflächenziffer<br />

Mehrlängenzuschlag<br />

Maximale<br />

Gebäudelänge<br />

Maximale<br />

Gebäudehöhe<br />

Maximale<br />

Firsthöhe<br />

Klein Gross<br />

Offen Geschlossen<br />

Kernzone K Geschosszahl, Grundmasse, Abstände und Bauweise für Neu- und Umbauten gemäss den Bestimmungen zur Kernzone<br />

Zentrumszone Z gemäss Art. 60 - -<br />

50% der<br />

Gebäudehöhe,<br />

mind. 3 m<br />

- - 10.5 15 x x<br />

-<br />

-<br />

Wohnzone W1 1 0.35 x 20 6.5 9.5 x<br />

2<br />

-<br />

-<br />

Wohnzone W2 0.4 x 30 7.5 10.5 x<br />

Wohnzone W2<br />

mit Reiheneinfamilienhäusern<br />

2 - -<br />

x 35 7.5 10. 5<br />

x<br />

1)<br />

Wohnzone W2a 0.4 - -<br />

30 7. 5<br />

3)<br />

7.5<br />

3)<br />

x<br />

Wohnzone W3 0.55 - -<br />

x 40 10 13 x<br />

Wohnzone W4 4 0.65 - -<br />

x 50 13 16 x<br />

Wohngewerbezone<br />

WG3<br />

- ohne<br />

Gewerbe<br />

- mit Gewerbe<br />

Wohngewerbezone<br />

WG4<br />

- ohne<br />

Gewerbe<br />

2<br />

3<br />

0.55<br />

0.65<br />

-<br />

-<br />

x<br />

x<br />

-<br />

-<br />

- mit Gewerbe<br />

Wohnzone Färberstrasse<br />

WF - - - 0.3 - x 30 7.5 10.5 x<br />

40<br />

40<br />

10<br />

10<br />

13<br />

13<br />

x<br />

x<br />

3<br />

3<br />

4<br />

4<br />

0.65<br />

0.75<br />

Erhöhung<br />

um bis 15%<br />

-<br />

-<br />

-<br />

-<br />

60%<br />

der Gebäudehöhe,<br />

jedoch<br />

mindestens<br />

4.0 m<br />

100%<br />

der Gebäudehöhe,<br />

jedoch<br />

mindestens<br />

8.0 m<br />

x<br />

x<br />

x<br />

50<br />

50<br />

13<br />

13<br />

16<br />

16<br />

x<br />

x<br />

Gewerbezone<br />

G1<br />

- - - 0.45 0.15 5 5 - - 13 16 x x<br />

Gewerbezone<br />

G2<br />

- - - 0.45 0.15 5 5 - - 10 13 x x<br />

Wohnzone<br />

Altenbach WA<br />

Nach Massgabe der Zonenvorschriften in Art. 63<br />

1)<br />

Als Reiheneinfamilienhäuser gelten mind. 3 aneinander gebaute Reihenhäuser sowie Terrassenbauten mit mind. 3 Wohneinheiten.<br />

2)<br />

Mindestfläche für Gestaltungspläne: Kernzone: mind. 1500 m 2 / Übrige Zonen: mind. 3000 m 2 .<br />

3)<br />

Die Höhe von 7.5 m über dem ausgemittelten gewachsenen Terrain darf durch keinen Bauteil inklusive Dachaufbauten übertroffen werden;<br />

ausgenommen sind Heizungs- und Lüftungskamine.<br />

x = Kommt zur Anwendung<br />

- = Kommt nicht zur Anwendung<br />

24


Wie geht es weiter<br />

<strong>Mitwirkung</strong>sverfahren<br />

Die Bevölkerung hat im Rahmen des <strong>Mitwirkung</strong>sverfahrens Gelegenheit, sich bis am 31. März 20<strong>06</strong> zum<br />

Zonenplan mit Kernzonenplan, zum Erschliessungsplan und Baureglement zu äussern. Die Eingaben sind nicht<br />

als Einsprache zu betrachten. Sie dienen der Meinungsbildung und allfällig sich aufdrängenden Korrekturen.<br />

Vorprüfung<br />

Zonenplan, Erschliessungsplan und Baureglement werden nach dem <strong>Mitwirkung</strong>sverfahren zusammen mit<br />

den Eingaben dem Justizdepartement zur Vorprüfung eingereicht.<br />

Nach dieser Vorprüfung werden die Zonenplankommission und der <strong>Gemeinde</strong>rat die Planungsinstrumente<br />

noch einmal beurteilen.<br />

Öffentliche Auflage mit Einsprachemöglichkeit<br />

Sobald der Vorprüfungsbericht vorliegt und allfällige Korrekturen und Ergänzungen vorgenommen wurden,<br />

können Zonenplan, Erschliessungsplan und das Baureglement öffentlich aufgelegt werden. Während<br />

der Auflagefrist von 30 Tagen kann jedermann beim <strong>Gemeinde</strong>rat dagegen Einsprache erheben.<br />

Können die Einsprachen durch Verhandlung nicht erledigt werden, entscheidet der <strong>Gemeinde</strong>rat über<br />

diese gleichzeitig mit dem Erlass der Zonenplanung. Gegen den Entscheid des <strong>Gemeinde</strong>rates kann<br />

Beschwerde beim Regierungsrat erhoben werden. Sobald alle Einsprachen rechtsgenüglich erledigt sind,<br />

können Zonenplan, Erschliessungsplan und Baureglement den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern<br />

unterbreitet werden. Sollten sich bei einem Planungsinstrument innert nützlicher Frist keine Lösungen<br />

ergeben, können unbestrittene Elemente vorgezogen oder abgetrennt werden.<br />

Wo können Sie sich informieren<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat <strong>Wollerau</strong> ist an einer umfassenden<br />

und transparenten Orientierung zur Ortsplanungsrevision<br />

<strong>Wollerau</strong> interessiert. Deshalb sind<br />

Sie herzlich eingeladen, sich im Rahmen der Orientierungsversammlung<br />

oder anlässlich der beiden<br />

Informationstage zu orientieren.<br />

Mittwoch, 22. Februar 20<strong>06</strong>, 19.30 Uhr, Mehrzweck-<br />

und Gymnastikhalle Riedmatt: Orientierungsversammlung<br />

von <strong>Gemeinde</strong>rat und Zonenplankommission<br />

zur Revision der Ortsplanung<br />

Samstag, 4. März 20<strong>06</strong>, 9–12 Uhr<br />

<strong>Gemeinde</strong>verwaltung Wächlen<br />

Dienstag, 14. März 20<strong>06</strong>, 17.30–21 Uhr<br />

<strong>Gemeinde</strong>verwaltung Wächlen<br />

Information zur Ortsplanungsrevision mit Aushang<br />

von Zonenplan, Erschliessungsplan und der<br />

Auflage des Baureglements sowie der Möglichkeit<br />

zum Gespräch mit den Mitgliedern der Zonenplankommission<br />

und des <strong>Gemeinde</strong>rates.<br />

22. Februar bis 31. März 20<strong>06</strong>:<br />

Öffentliche <strong>Mitwirkung</strong> zur Ortsplanungsrevision.<br />

Alle Unterlagen sind auf dem Internet unter<br />

www.wollerau.ch/ortsplanung20<strong>06</strong> zu finden und<br />

liegen im Bauamt <strong>Wollerau</strong> zur Einsicht auf.<br />

Die Mitglieder der<br />

Zonenplankommission<br />

Kurt Baumgart<br />

Alois Beeler<br />

Markus Feusi<br />

Jürg Gabathuler<br />

Markus Hauenstein<br />

Ursula Kiraly<br />

Andreas Meyerhans, Präsident<br />

Eduard Ramp<br />

Beat Suter<br />

Hansueli Remund, Büro Remund und Kuster<br />

Paul Hertig, Büro Remund und Kuster<br />

Hansruedi Göldi, Bauamt<br />

Christian Nägeli, Bauamt<br />

Urs Gassmann, Hochbaupräsident,<br />

Mitglied der Arbeitsgruppe Baureglement<br />

der Zonenplankommission<br />

25


Ihre Meinung interessiert uns<br />

Die Bevölkerung hat im Rahmen des <strong>Mitwirkung</strong>sverfahrens Gelegenheit, sich bis am 31. März 20<strong>06</strong> zum<br />

Zonenplan mit Kernzonenplan, zum Erschliessungsplan und zum Baureglement zu äussern.<br />

Ihre Eingaben werden nicht als Einsprache betrachtet. Sie dienen der Meinungsbildung und allfällig sich<br />

aufdrängenden Korrekturen.<br />

Können Ihrer Meinung nach die Erläuterungen nachvollzogen werden<br />

Ist Ihrer Meinung nach die Planung ausreichend transparent<br />

Genügen Ihnen die Informationen, um sich Ihre Meinung bilden zu können<br />

Wurde Ihrer Meinung nach die Entwicklungsstrategie ausreichend umgesetzt<br />

Sind Ihrer Meinung nach die getroffenen Massnahmen zielgerichtet und<br />

zweckmässig<br />

Kommentar:<br />

Name:<br />

Adresse:<br />

Bitte senden Sie Ihre Eingabe bis spätestens Ende März an:<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Wollerau</strong><br />

Revision der Ortsplanung<br />

Postfach<br />

8832 <strong>Wollerau</strong><br />

Fax 043 888 12 21<br />

oder mailen Sie Ihre Stellungnahme an: bauamt@wollerau.ch<br />

26


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Wollerau</strong><br />

Hauptstrasse 15<br />

Postfach 101<br />

8832 <strong>Wollerau</strong><br />

Telefon 043 888 12 88<br />

Fax 043 888 12 89<br />

E-Mail: info@wollerau.ch<br />

Homepage: www.wollerau.ch<br />

Theiler Druck AG, <strong>Wollerau</strong>

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!