Broschüre 06 Mitwirkung - Gemeinde Wollerau
Broschüre 06 Mitwirkung - Gemeinde Wollerau
Broschüre 06 Mitwirkung - Gemeinde Wollerau
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Revision der Ortsplanung<br />
Einladung zur Orientierungsversammlung<br />
Mittwoch, 22. Februar 20<strong>06</strong>, 19.30 Uhr<br />
Mehrzweck- und Gymnastikhalle Riedmatt<br />
Weitere Informationsmöglichkeiten zu Zonenplan, Erschliessungsplan und Baureglement<br />
Samstag, 4. März, 9–12 Uhr<br />
Dienstag, 14. März, 17.30–21 Uhr<br />
jeweils in der <strong>Gemeinde</strong>verwaltung Wächlen<br />
www.wollerau.ch/ortsplanung20<strong>06</strong>
Geschätzte <strong>Wollerau</strong>erinnen und <strong>Wollerau</strong>er<br />
Dass <strong>Wollerau</strong> als Wohngemeinde seit geraumer Zeit gefragt ist, haben wir in den vergangenen Jahren gespürt. Die<br />
Landreserven sind deutlich kleiner geworden, die eingezonten Wohngebiete zu einem beträchtlichen Teil überbaut.<br />
Von 1970 bis 2005 hat sich die Bevölkerung von <strong>Wollerau</strong> verdoppelt und ist auf über 6800 Einwohner angewachsen.<br />
Diese rasante Entwicklung hat nicht nur Vorteile, sondern auch Nachteile in verschiedenen Bereichen mit sich gebracht.<br />
Heute gilt es vor allem, die Wohn- und Lebensqualität zu erhalten und punktuell zu verbessern, aber auch hochwertige<br />
Arbeitsplätze zu sichern.<br />
Ziel des <strong>Gemeinde</strong>rates ist es, dass Sie auch in Zukunft gerne in <strong>Wollerau</strong> wohnen und arbeiten. Darum sollen – der Entwicklungsstrategie<br />
von 2004 folgend – das Wachstum in unserer <strong>Gemeinde</strong> beruhigt und keine grösseren Erweiterungen<br />
der Bauzone vorgenommen werden. Umzonungen haben Vorrang. Auch werden wichtige Landschaftselemente wie<br />
das Becki und das Studenbüel als Naherholungsgebiete aus der Siedlungsentwicklung ausgeklammert. Ein grosses<br />
Anliegen des <strong>Gemeinde</strong>rates ist es, die Verkehrsbelastung im und zum Dorfkern zu reduzieren. Dies ist die Basis für ein<br />
längerfristig attraktives Dorfzentrum als Begegnungs- und Einkaufsort.<br />
Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Wollerau</strong> sieht sich seit längerem mit der Tatsache konfrontiert, dass die Bevölkerung wächst, aber die<br />
Zahl der Kinder und Jugendlichen nicht zunimmt. Wir sind uns bewusst, dass sich die Zusammensetzung der Bevölkerung<br />
einer <strong>Gemeinde</strong> nur sehr schwer beeinflussen lässt. Trotzdem muss es im Bemühen der <strong>Gemeinde</strong> liegen, eine<br />
ausgewogenere Bevölkerungsstruktur anzustreben. Darum soll im Rahmen der Zonenplanrevision in den Gebieten<br />
Altenbach und Roos Wohnraum geschaffen werden, der qualitativ überzeugt, sich aber nicht im obersten Preissegment<br />
bewegt und daher für Familien und jüngere <strong>Wollerau</strong>erinnen und <strong>Wollerau</strong>er, die Wohnraum suchen, attraktiv sein<br />
kann.<br />
Eine koordinierte und integrale Verkehrsplanung ist für die positive Entwicklung und die Zukunft der <strong>Gemeinde</strong><br />
<strong>Wollerau</strong>, aber auch des Bezirkes Höfe von grösster Bedeutung. Mit den vorgesehenen Massnahmen im Rahmen des<br />
Masterplanes Höfe – in enger Zusammenarbeit mit dem Kanton und den Nachbargemeinden (Verschiebung Autobahnanschluss)<br />
– sowie des kommunalen Erschliessungsplanes kann mittel- bis langfristig eine wesentliche Verbesserung<br />
der zunehmend prekären Verkehrssituation im Dorfzentrum erreicht werden. Wir sind überzeugt, dass nur mit<br />
einer nachhaltigen Entlastung im Zentrum und der Unterbindung von Durchgangsverkehr Richtung Kreisel die Wohnqualität<br />
in weiten Teilen der <strong>Gemeinde</strong> längerfristig gesichert werden kann. Selbstverständlich werden von dieser<br />
Verkehrsplanung nicht alle profitieren können.<br />
Wir sind uns bewusst, dass für die Erreichung dieser hoch gesteckten Ziele noch viele Hindernisse zu bewältigen sind,<br />
aber auch Überzeugungskraft und Tatkraft benötigt wird. Doch eines ist sicher: Wir haben die anstehenden raumplanerischen<br />
Aufgaben jetzt anzupacken und nachhaltig zu lösen. Wir können es uns nicht leisten, sie wieder auf eine<br />
nächste (Planungs-)Generation zu übertragen. Dann ist es vielleicht zu spät für nachhaltige Lösungen.<br />
<strong>Gemeinde</strong>rat <strong>Wollerau</strong><br />
Ortsplanung – eine Daueraufgabe<br />
bei sich ständig verändernden Grundlagen<br />
Gestützt auf die Bestimmungen der kantonalen<br />
Raumplanungsgesetzgebung, namentlich § 15 des<br />
Planungs- und Baugesetzes sowie § 18 der Vollzugsverordnung<br />
zum Planungs- und Baugesetz,<br />
sind die Zonen- und Erschliessungspläne periodisch<br />
zu überprüfen und nötigenfalls anzupassen.<br />
In unserer <strong>Gemeinde</strong> haben sich die Verhältnisse<br />
und Bedürfnisse wesentlich geändert, so dass sich<br />
verschiedentlich Korrekturen aufdrängen.<br />
Initiiert durch Planungen im Gebiet Altenbach,<br />
welches gemäss rechtsgültigem Zonenplan der<br />
Gewerbezone zugeteilt ist, hat der <strong>Gemeinde</strong>rat<br />
den Erschliessungsplan überprüft, Verkehrserhebungen<br />
veranlasst und dabei festgestellt, dass<br />
der Erschliessungsplan aus dem Jahr 1998,<br />
welcher zur Hauptsache auf dem bestehenden<br />
Strassennetz basierte, unzweckmässig ist. Der<br />
<strong>Gemeinde</strong>rat hat über das Gebiet Altenbach eine<br />
Planungszone erlassen, mit dem Ziel, keine Planungen<br />
zuzulassen oder zu bewilligen, welche<br />
dem sich in Revision befindlichen neuen Erschliessungsplan<br />
widersprechen.<br />
Nach umfassender Orientierung der Bevölkerung<br />
wurde 2003 der revidierte Erschliessungsplan aufgelegt.<br />
Diesem lagen hauptsächlich Überlegungen<br />
zugrunde, das Dorfzentrum mit seinen Engpässen<br />
nachhaltig zu entlasten und für das Dorfleben attraktiver<br />
zu machen. Mit den Spangen West und<br />
Süd sollte der Verkehr aus den potenziellen baulichen<br />
Entwicklungsgebieten Altenbach (Gewerbegebiet),<br />
Fürti, Sihlegg und der Nachbargemeinde<br />
Feusisberg direkt der Autobahn zugeführt werden,<br />
ohne bestehende Wohnquartiere und das Zentrum<br />
zu tangieren. Ausserordentlich viele Einsprachen<br />
gegen den Erschliessungsplan haben den <strong>Gemeinde</strong>rat<br />
bewogen, diesen zu sistieren und auf die<br />
2
inzwischen in Angriff genommene Überprüfung<br />
des Zonenplanes abzustimmen.<br />
Entwicklungsstrategie wegweisend<br />
Anlässlich einer öffentlichen Veranstaltung im<br />
Februar 2003 wurde die Meinung der Bevölkerung<br />
in Erfahrung gebracht. Auf dieser Basis wurde eine<br />
Entwicklungsstrategie erarbeitet, welche nach<br />
Gutheissung durch den <strong>Gemeinde</strong>rat der Arbeit<br />
der Zonenplankommission als Leitplanke diente.<br />
Grundtenor aus der Bevölkerung war, dass das<br />
Wachstum in <strong>Wollerau</strong> gebremst werden soll sowie<br />
Naherholungsgebiete und Landschaft nachhaltig<br />
zu schützen sind.<br />
Allgemeinen raumplanerischen Grundsätzen folgend,<br />
soll die bauliche Entwicklung hauptsächlich<br />
in den aus heutiger Sicht unzweckmässigen Zonen<br />
erfolgen. Als solche wurden die Industriezone<br />
Roos (ehemals Färberei Gebr. Frey AG) und die Gewerbezone<br />
Altenbach erachtet. Unter <strong>Mitwirkung</strong><br />
der Grundeigentümer und der <strong>Gemeinde</strong> wurden<br />
Überbauungsstudien erarbeitet, anhand derer geprüft<br />
wurde, ob sich die Gebiete – unter Berücksichtigung<br />
eines guten Lärmschutzes – zu Wohnzwecken<br />
eignen. Die Planungen haben ergeben,<br />
dass in beiden Gebieten Wohnbauten unter bestimmten<br />
Bedingungen möglich sind. Die Planungen<br />
im Gebiet Roos konnten zeitlich früher abgeschlossen<br />
werden, so dass sich der <strong>Gemeinde</strong>rat<br />
entschlossen hat, dieses Gebiet losgelöst von der<br />
Gesamtrevision der Zonen- und Erschliessungsplanung<br />
zu behandeln. Die Bevölkerung wurde am<br />
19. Oktober 2005 orientiert. Der Teilzonenplan<br />
Roos liegt zurzeit zur Vorprüfung beim Kanton.<br />
Zonenplanung und Erschliessungsplanung<br />
aufeinander abgestimmt<br />
Gestützt auf das Strategiepapier und der Feststellung,<br />
dass das Wachstums- und Entwicklungspotenzial<br />
für die nächste Planungsperiode von<br />
15 Jahren mit der Umzonung der Gebiete Roos und<br />
Altenbach abgedeckt wird, hat sich die Zonenplankommission<br />
auf die Überprüfung der Zweckmässigkeit<br />
der übrigen Zoneneinteilung konzentriert.<br />
Entsprechend den Leitsätzen im Strategiepapier<br />
wurde festgehalten, dass das Becki in seinem heutigen<br />
Umfang nachhaltig geschützt werden soll.<br />
Deshalb wurden verschiedene Begehren, die Bauzone<br />
am Becki bergwärts auszudehnen, nicht berücksichtigt.<br />
Des Weitern soll der Studenbüelhügel<br />
als landschaftsprägendes Element von weiteren<br />
Bauten frei gehalten und der Öffentlichkeit<br />
mit einem durchgehenden Fussweg zugänglich gemacht<br />
werden. Deshalb soll der östliche, heute<br />
noch in der Bauzone liegende Teil ausgezont werden.<br />
Auch der Zugang zum Naherholungsgebiet<br />
Itlimoos soll für künftige Generationen frei von<br />
weiteren Bauten bleiben, weshalb die Samstagernstrasse<br />
als harte Siedlungsgrenze gelten soll.<br />
Kleinere Korrekturen wurden bei der öffentlichen<br />
Zone im Erlenmoos vorgenommen, damit Erweiterungen<br />
der Sportanlagen ermöglicht werden<br />
können. Mit weiteren Umzonungen im Gebiet<br />
Etzelstrasse und Roos soll eine zweckmässigere<br />
Nutzung unter Abstimmung auf die bauliche<br />
Umgebung ermöglicht werden. In der Kernzone<br />
wurden verschiedene Objekte einer anderen Klassierung<br />
zugeordnet. Zudem wurden drei Liegenschaften<br />
an der unteren Felsenstrasse und die<br />
Liegenschaften mit und um das Gmuret Huus der<br />
Kernzone zugewiesen.<br />
Die Reservezonen Felsen und Hergisroos sollen<br />
weiterhin in der Reservezone belassen werden, da<br />
die Landeigentümer einstweilen nicht gedenken,<br />
das Land überbauen zu lassen und dieses landwirtschaftlich<br />
nutzen. Bevor in einer nächsten<br />
Planungsperiode die Siedlungsgrenze weiter in die<br />
Landschaft verlegt wird, dürfte die Einzonung<br />
dieser Reservegebiete zur Diskussion stehen.<br />
Ein attraktiveres Dorfzentrum ein Ziel<br />
der Revision!<br />
Die Bevölkerung hat sich dafür ausgesprochen,<br />
das Dorfzentrum von <strong>Wollerau</strong> attraktiver zu gestalten.<br />
Ohne entsprechende Massnahmen wird<br />
das Zentrum in wenigen Jahren zu Stosszeiten im<br />
Verkehr ertrinken. Zum selben Schluss sind die<br />
kantonalen Instanzen gekommen, die mit den<br />
Höfner <strong>Gemeinde</strong>n den Masterplan Höfe ausgearbeitet<br />
haben. Diese Erkenntnisse sind bei der Erarbeitung<br />
des Erschliessungsplanes wegweisend<br />
gewesen. Um das Ziel einer längerfristigen Entlastung<br />
des <strong>Wollerau</strong>er Dorfkerns zu erreichen, werden<br />
die bereits in der Erschliessungsplanung 2003<br />
aufgelegten Elemente Spange Süd und West nötig<br />
sein. Als weiteres Element ist die Verbindung<br />
Felsenstrasse–Hauptstrasse gedacht.<br />
Auf den folgenden Seiten finden Sie detaillierte<br />
Informationen zu den einzelnen Planungsinstrumenten.<br />
3
Zonenplan – das sind die wichtigsten Änderungen!<br />
• Das Industriegebiet Roos wird in eine Wohn- und Gewerbezone umgezont (Teilzonenplan Roos).<br />
• Die Gewerbezone Altenbach wird in die Wohnzone Altenbach umgezont. Eine Überbauung ist an ein<br />
Gesamtkonzept (Richtprojekt) gebunden.<br />
• Drei östlich an die Schulanlage Dorf angrenzende Grundstücke werden in die Zone für öffentliche<br />
Bauten und Anlagen umgezont.<br />
• Die Gewerbezone 1 an der Etzelstrasse wird in eine Wohn- und Gewerbezone 3 und 4 umgezont.<br />
• Zur Erhaltung des Hügelzuges Studenbüel wird der östliche Teil der Krete von der Wohnzone 2 in die<br />
Landwirtschaftszone ausgezont.<br />
• Das Quartier Färberstrasse wird von der Wohn- und Gewerbezone 4 in eine Wohnzone Färberstrasse<br />
umgezont.<br />
• Zwischen der Studenbühlstrasse und der Hermannsweidstrasse wird neu eine Wohnzone 2a mit<br />
reduzierten Gebäude- und Firsthöhen geschaffen.<br />
Die Zonenplanrevision – zahlenmässig wenige,<br />
aber weitreichende Änderungen<br />
Die Zonenplankommission hat vor dem Hintergrund<br />
der Entwicklungsstrategie – und der einleitend<br />
formulierten Gedanken – rund 50 schriftlich<br />
vorliegende Begehren von Grundeigentümern und<br />
aus der Bevölkerung beurteilt und weitere Anliegen,<br />
die sich aus Workshop und Entwicklungsstrategie<br />
ergeben haben, geprüft. Mehrere Begehren<br />
auf Einzonung von teilweise grösseren Flächen<br />
wurden abgelehnt. Ebenso wurden nicht alle kleineren<br />
Begehren berücksichtigt. Der nun vorliegende<br />
revidierte Zonenplan, der vom <strong>Gemeinde</strong>rat<br />
genehmigt wurde, ist das Ergebnis der Beratungen.<br />
Es sind zahlenmässig wenige, dafür weitreichende<br />
Änderungen. Sie sind aus dem Plan S. 7<br />
ersichtlich und mit Referenznummern versehen.<br />
Die gewichtigsten Punkte dieser Zonenplanrevision<br />
stellen die Umzonung der Gebiete Roos (Nr. 1)<br />
und Altenbach (Nr. 2) dar. Für das Gebiet Roos<br />
liegt bereits ein Teilzonenplan mit Gestaltungsplan<br />
vor. Er wurde im Oktober 2005 vorgestellt und befindet<br />
sich nach dem <strong>Mitwirkung</strong>sverfahren in der<br />
kantonalen Vorprüfung. Auch für das Gebiet Altenbach<br />
ist mit den Grundeigentümern im Rahmen<br />
eines zweistufigen Wettbewerbs ein Richtprojekt<br />
erarbeitet worden, das einerseits aufgezeigt hat,<br />
dass eine Umzonung der Gewerbezone in eine<br />
Wohnzone unter Einhaltung der Lärmgrenzwerte<br />
möglich ist, und andererseits dazu gedient hat, die<br />
Rahmenbedingungen der Wohnzone Altenbach im<br />
Baureglement zu definieren (Art. 63 Baureglement;<br />
vgl. auch S. 10–12 dieser Broschüre).<br />
Um eine allfällige Erweiterung der Schulanlage<br />
Dorf zu ermöglichen, sollen die drei östlich an die<br />
Schulanlagen angrenzenden Grundstücke in die<br />
Zone für öffentliche Bauten und Anlagen umgezont<br />
werden (Nr. 7). Die südlichste Parzelle gehört<br />
der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Wollerau</strong>. Der <strong>Gemeinde</strong>rat ist im<br />
Gespräch mit den beiden anderen Grundeigentümern.<br />
Ein möglicher Erwerb der Grundstücke ist<br />
im Finanzplan berücksichtigt.<br />
Eine weitere Umzonung ist in der Gewerbezone<br />
Etzelstrasse vorgesehen (Nr. 3). Die heute in der<br />
Gewerbezone 1 liegenden Parzellen werden im<br />
nördlichen Teil in eine Wohn- und Gewerbezone 4<br />
und im südlichen Teil in eine Wohn- und Gewerbezone<br />
3 umgezont. Das Gebiet liegt nahe des Dorfzentrums<br />
und ist von reinen Wohnzonen sowie<br />
nördlich von einer Wohn- und Gewerbezone 4<br />
umgeben. Die Umwandlung in eine Wohn- und<br />
Gewerbezone wird als sinnvoll erachtet.<br />
Mit der Formulierung einer harten Siedlungsbegrenzung<br />
auf dem Becki wie im Studenbüel sollen<br />
die beiden markanten Hügelzüge geschützt und<br />
von Bauten befreit bleiben. In Konsequenz dieser<br />
4
Überlegung wird zur Erhaltung der Krete Studenbüel<br />
der östliche Teil der Krete von der Wohnzone 2<br />
in die Landwirtschaftszone ausgezont (Nr. 4).<br />
An der Färberstrasse, zwischen der heutigen<br />
Industriezone Roos und dem Quartier Roosweidstrasse,<br />
liegt ein Ensemble von Liegenschaften,<br />
das in seiner Lage und Körnigkeit erhaltenswert ist<br />
(Nr. 5). Diese Liegenschaften befinden sich wie das<br />
markante, geschützte Haus am Roosweidweg in<br />
der Wohn- und Gewerbezone 4. Diese Zone ist der<br />
Struktur dieses Ensembles nicht angebracht, würde<br />
es doch Bauten wie an der Roosstrasse 39–45<br />
oder in der neuen Wohn- und Gewerbezone Roos<br />
zulassen. Deshalb wird das Ensemble einer neu<br />
formulierten Wohnzone Färberstrasse zugewiesen,<br />
im Rahmen derer weiterhin Wohn- und Gewerbebauten<br />
möglich sind, aber eine Überbauungsziffer<br />
zur Anwendung gelangt und kürzere<br />
Gebäudelängen sowie tiefere Gebäude- und Firsthöhen<br />
definiert werden.<br />
Reduzierte Gebäude- und Firsthöhen weist auch<br />
die neue Wohnzone 2a zwischen der Studenbühlund<br />
der Hermannsweidstrasse auf (Nr. 6). Damit<br />
wird der aktuell gültige Zustand, der bei den meisten<br />
Parzellen in diesem Gebiet auf privatrechtlichen<br />
Vereinbarungen fusst, mit der Zustimmung<br />
einer Mehrzahl der betroffenen Grundeigentümer<br />
öffentlich-rechtlich festgelegt. Auf eine Pflanzbeschränkung<br />
wird hingegen verzichtet. Zonenplankommission<br />
und <strong>Gemeinde</strong>rat sind der Ansicht,<br />
dass mit der Definition dieser Wohnzone 2a<br />
den Anliegen nach einem einheitlichen Quartierbild<br />
und der Berücksichtigung der privatrechtlichen<br />
Höhenbeschränkung am nachhaltigsten<br />
Rechnung getragen werden kann.<br />
Im Areal Erlenmoos wird die Zone für öffentliche<br />
Bauten und Anlagen um etwas mehr als den bis<br />
anhin dem Reservegebiet zugewiesenen Teil ergänzt<br />
(Nr. 12). Damit kann weiterer Raum für allfällige<br />
Bedürfnisse von Sport und Freizeit geschaffen<br />
und die bisherige Zonengrenze – sie folgt dem alten<br />
Bachlauf – einer zweckmässigeren Linienführung<br />
angepasst werden.<br />
An der Kantonsstrasse im Gebiet Fürti befinden<br />
sich Restflächen zwischen Strasse und Wald (Nr. 16<br />
und 17). Die Zuweisung zur Landschafts- und Gewässerschutzzone<br />
ist nicht adäquat. Sie werden<br />
neu der Landwirtschaftszone zugeteilt. Für den<br />
Schutz der Wegkapelle an der Kreuzung Erlenstrasse/Samstagernstrasse<br />
(Nr. 18) ist die Landschafts-<br />
und Gewässerschutzzone nicht die zweckmässige<br />
Form. Sie wird entsprechend angepasst.<br />
Im Gebiet Hirz erfolgt aus erschliessungstechnischen<br />
Gründen eine Verschiebung der Zone W2<br />
(Nr. 13). Zwischen Felsen- und Hauptstrasse spiegelt<br />
die Zonengrenze immer noch die alte Linienführung<br />
der Felsenstrasse wider, was für die Bauplanung<br />
nicht zweckmässig ist. Dies soll korrigiert<br />
und die bisherige Wohn- und Gewerbezone 3 in eine<br />
Wohnzone 2 – analog der Situation auf der anderen<br />
Seite der Felsenstrasse – umgezont werden<br />
(Nr. 14).<br />
An der Seestrasse soll durchgehend eine Bautiefe<br />
der Zone W3 zugeteilt werden. Die Grundstücke<br />
zwischen Bächer- und Seestrasse sollen deshalb<br />
von der Zone W2 in die Zone W3 umgezont werden<br />
(Nr. 15).<br />
Eine Arrondierung der Bauzone erfolgt oberhalb<br />
der Samstagernstrasse 48, in dem eine Parzelle<br />
der Zone W 1 zugewiesen wird (Nr. 8).<br />
Ausgehend vom effektiven Umfang des schützenswerten<br />
Ortsbildes wird die Kernzone um das<br />
Ensemble Restaurant Gmuret Hus / Café Holzofe<br />
ergänzt (Nr. 9) sowie um die Liegenschaften Felsenstrasse<br />
10, 12 und 14 erweitert (Nr. 10). Bei<br />
der Liegenschaft Erlenstrasse 2 wird die Kernzonengrenze<br />
in Übereinstimmung mit der Grundstücksgrenze<br />
gebracht (Nr. 11, vgl. auch die Seiten<br />
8 und 9).<br />
5
Gültiger Zonenplan Siedlung<br />
6
Zonenplan Siedlung 2005 Änderungen<br />
7
Der Dorfkern – Begegnungs- und Einkaufsort<br />
in attraktiver Umgebung<br />
Der Kernzonenplan als Bestandteil des Zonenplans<br />
<strong>Wollerau</strong> ist 1988 von den <strong>Wollerau</strong>er Stimmbürgern<br />
gutgeheissen worden. Im neuen Baureglement<br />
widmen sich die Artikel 43 bis 59 im<br />
Speziellen der Kernzone. Zonenplankommission<br />
und <strong>Gemeinde</strong>rat sind der Ansicht, dass sich das<br />
Instrument bewährt hat. Am Grundsatz, dass in<br />
der Kernzone nicht die Parzellengrösse, sondern<br />
die gewachsene Struktur für die Festsetzung<br />
der Gebäudevolumen massgebend ist, wird festgehalten.<br />
Der Erhaltung und Stärkung der gewachsenen<br />
Strukturen soll inskünftig im Kern jedoch grössere<br />
Bedeutung eingeräumt werden – vor allem dort,<br />
wo das Dorf <strong>Wollerau</strong> noch prägende Elemente der<br />
älteren Strukturen zeigt. Umbauten, Ersatz- und<br />
Neubauten haben sich in Form und Erscheinungsbild<br />
ins Ortsbild einzuordnen (vgl. ergänzter<br />
Art. 43 Baureglement).<br />
Zugleich soll der Dorfkern als Begegnungs- und<br />
Einkaufsort aufgewertet werden. Diesem Ziel<br />
bringt uns einerseits die mittel- bis längerfristige<br />
Verlagerung des Durchgangsverkehrs aus dem<br />
Dorfzentrum näher. Der <strong>Gemeinde</strong>rat gibt sich andererseits<br />
den Auftrag, für wichtige öffentliche<br />
Räume – Strassen, Plätze, Wegverbindungen – ein<br />
Konzept auszuarbeiten, das die Grundlage für Gestaltungsprojekte<br />
im öffentlichen Raum darstellt<br />
und im Rahmen von Baubewilligungsverfahren<br />
richtungsweisende Bedeutung hat (Art. 59). Der<br />
<strong>Gemeinde</strong>rat erhält zudem die Möglichkeit, zur<br />
Unterstützung und Förderung der Ortsbildspflege<br />
Beiträge an private ortsbildgerechte bauliche<br />
Massnahmen leisten zu können.<br />
Zonenplankommission und <strong>Gemeinde</strong>rat haben<br />
in der Kernzone folgende Änderungen vorgesehen:<br />
• Das Ensemble Restaurant Gmuret Hus und<br />
Café Holzofen wird der Kernzone zugewiesen.<br />
• Die Wohnhäuser Felsenstrasse 10, 12 und 14<br />
werden in die Kernzone integriert.<br />
• Die Wohnhäuser Hauptstrasse 36 und 38,<br />
welche zusamen mit den bereits geschützten<br />
Bauten Pfarrhaus, Friedheim und Hirschen als<br />
schützenswerter Strassenzug betrachtet<br />
werden und der Hauptstrasse ihre Prägung<br />
geben, werden neu A-klassiert (verbindlich<br />
bezüglich Gebäudeprofil). Das Wohnhaus<br />
Strählgasse 8 und 10 wird als ortsbildprägend<br />
beurteilt und ebenfalls der Klasse A zugeteilt.<br />
• Im Blattquartier werden drei Wohnhäuser neu<br />
der Klassierung B (verbindlich bezüglich<br />
Grundabmessung) statt der Klassierung C<br />
(verbindlich bezüglich Grundfläche) zugewiesen.<br />
Auch hier sollen die gewachsenen Strukturen<br />
erhalten bleiben.<br />
Daneben erfolgen kleinere Anpassungen.<br />
In Art. 58 werden die Anforderungen an Gestaltungspläne<br />
in der Kernzone und die Voraussetzungen<br />
für die Gewährung von Ausnahmen konkretisiert.<br />
Es bedarf neu eines detaillierten Richtprojektes,<br />
welches Aufschluss über die Einfügung ins<br />
Ortsbild, die kubische und architektonische Gestaltung,<br />
die Freiräume sowie Wegverbindungen<br />
gibt und eine für das Ortsbild bessere Lösung ermöglicht.<br />
Die Aufwertung des Dorfkerns ist ein Postulat,<br />
das von den Bürgerinnen und Bürgern schon im<br />
Leitbild 1999 formuliert worden ist. Der <strong>Gemeinde</strong>rat<br />
ist sich bewusst, dass die Stärkung des Dorfkerns<br />
als Einkaufs- und vor allem als Begegnungsort<br />
nicht innerhalb kurzer Zeit erreicht wird – und<br />
stark vom Verkehrsaufkommen respektive dessen<br />
Reduktion abhängig ist. Mit den Möglichkeiten, die<br />
das revidierte Baureglement bietet, sollen heute<br />
schon aktiv Bestrebungen von Privaten zur Attraktivitätssteigerung<br />
unterstützt werden können.<br />
8
Kernzonenplan 2005 inkl. Änderungen<br />
9
Wohnzone Altenbach – die wichtigsten Fakten<br />
• Mit der heutigen Gewerbezone Altenbach sind zahlreiche Ungewissheiten verbunden: Bauten bis<br />
13 Metern Höhe und ein Arbeitsplatzvolumen von bis zu 1500 Arbeitsplätzen wären möglich. Mit der<br />
Umzonung in eine Wohnzone wird das Bauvolumen (200–250 Wohneinheiten) und das Verkehrsaufkommen<br />
reduziert und eine der Umgebung besser angepasste Überbauung ermöglicht.<br />
• Die Grundeigentümer haben sich entschieden, gemeinsam mit der <strong>Gemeinde</strong> einen Wettbewerb<br />
durchzuführen und ihn zu finanzieren.<br />
• Das siegreiche Projekt des Wettbewerbs überzeugt bezüglich Lärmschutz, Gebäudehöhen, Volumen<br />
und Quartierbild – und belegt, dass eine Umzonung möglich ist.<br />
• Mit Art. 63 des Baureglements (Wohnzone Altenbach) wird ein Gestaltungsplan vorausgesetzt, der<br />
gestützt auf die Erfahrungen aus dem Wettbewerb an klare Vorgaben gebunden ist.<br />
• Die Erschliessung der Wohnzone Altenbach ist über die Spange West vorgesehen. Eine vorläufige<br />
Erschliessung von Teilen der Wohnzone Altenbach über die Mühlebachstrasse ist möglich, solange<br />
die Spange West nicht erstellt ist. Die Mühlebachstrasse soll nach dem Bau der Spange West nur<br />
noch als Zubringer für den Langsamverkehr und den ÖV dienen.<br />
Die Wohnzone Altenbach<br />
Das seit der Zonenplanung 1975 in der Gewerbezone<br />
liegende Gebiet Altenbach hat den <strong>Gemeinde</strong>rat<br />
<strong>Wollerau</strong> seit längerem beschäftigt. Aufgrund<br />
von konkreten Planungen hat der <strong>Gemeinde</strong>rat<br />
Verkehrserhebungen veranlasst und festgestellt,<br />
dass die heute vorgesehene Erschliessung<br />
für das Gebiet über die Mühlebachstrasse für ein<br />
Gewerbegebiet von 56 000 m 2 , in dem bis zu 1500<br />
Arbeitsplätze möglich sind, nicht ausreichend ist.<br />
Um die Erschliessungsfragen zu klären, wurde<br />
eine Planungszone erlassen.<br />
Bereits in der Phase der Erarbeitung der Entwicklungsstrategie<br />
hat sich zudem gezeigt, dass die<br />
Gewerbezone Altenbach als nicht mehr zweckmässig<br />
angesehen wird. Deshalb hat die Zonenplankommission<br />
die Forderung einer Umzonung in eine<br />
Wohn- und Gewerbezone oder gar in eine Wohnzone<br />
ins Strategiepapier aufgenommen.<br />
Eine Umzonung setzt voraus, dass das Gebiet<br />
den Anforderungen der Lärmschutzverordnung genügt.<br />
Für die Zonenplankommission war es zudem<br />
wichtig aufzuzeigen, wie sich das Gebiet<br />
dereinst präsentieren könnte und welches Verkehrsaufkommen<br />
zu erwarten ist. Deshalb war<br />
mit einem Studienauftrag die Machbarkeit nachzuweisen.<br />
Nach intensiven Verhandlungen mit den Grundeigentümern<br />
des Gebietes Altenbach konnte ein<br />
Studienauftrag initiiert werden. Ein Kriterienraster<br />
zu Fragen des Lärmschutzes, der Zone, der Nutzungen,<br />
der Baudichte und der Erschliessung – als<br />
Anschlusspunkte der internen Erschliessung wurden<br />
die Unterführung Mühlebachstrasse und der<br />
Bahnübergang Junker als Verbindung zur Spange<br />
West definiert – setzte den Rahmen.<br />
Angesichts der Komplexität der Fragestellung<br />
wurde namentlich das kantonale Amt für Umweltschutz,<br />
das für Lärmschutzfragen zuständig ist, in<br />
die Beurteilung mit einbezogen. Das siegreiche<br />
Projekt belegt, dass eine Umzonung in eine Wohnzone<br />
unter Beachtung des hinreichenden Lärmschutzes<br />
möglich ist. Das Projekt geht von 200 bis<br />
250 Wohneinheiten aus. Durch die geschickte<br />
Grundrissorganisation der Gebäude entlang der<br />
A3 wird auf die anspruchsvolle Situation von Aussicht,<br />
Lärm und Besonnung reagiert. Der vorgelagerte<br />
Erdwall entlang der Autobahn – er wird aus<br />
dem Aushubmaterial gebildet – erlaubt einen wirksamen<br />
Lärmschutz für den autobahnseitigen<br />
Aussenraum und trägt mit den Gebäuden zu einer<br />
verbesserten Lärmsituation für das ganze Erlenquartier<br />
bei.<br />
Die während des Studienauftrags und aus dem<br />
siegreichen Projekt gewonnenen Erkenntnisse<br />
sind in den Art. 63 im revidierten Baureglement<br />
eingeflossen. Er setzt den Rahmen für eine Wohnüberbauung<br />
im Gebiet Altenbach unter Beachtung<br />
des hinreichenden Lärmschutzes. Im Rahmen der<br />
10
Richtprojekt Altenbach<br />
11
Wohnüberbauung sollen auch nichtstörende<br />
Dienstleistungs- und Gewerbebetriebe (Arzt,<br />
Büros) zugelassen sein, wobei der Anteil nicht<br />
mehr als 20% der Nutzung betragen darf.<br />
Eine maximale Bruttogeschossfläche von 30 500<br />
m 2 ist ebenso festgelegt wie die Geschossigkeit<br />
der Überbauung und die Lärmschutzgrenze (Empfindlichkeitsstufe<br />
II).<br />
Für die konkrete Überbauung ist ein Gestaltungsplan<br />
nötig. So hat ein Gestaltungsplan auch Antworten<br />
auf eine Etappierung der Überbauung zu<br />
geben. Die weiteren Rahmenbedingungen eines<br />
Gestaltungsplanes sind ebenfalls in Art. 63 festgehalten.<br />
Festgehalten wird auch, dass die interne<br />
Erschliessung sich an den Punkten Unterführung<br />
Mühlebachstrasse und Bahnquerung Junker orientieren<br />
muss. Es ist vorgesehen, den motorisierten<br />
Individualverkehr über die Spange West nach<br />
Süden zu führen und die Mühlebachstrasse abzuklassieren<br />
und für den öffentlichen Verkehr (Bus)<br />
sowie den Langsamverkehr (Radfahrer, Fussgänger)<br />
zu reservieren. Falls die Spange West nach<br />
einer Umzonung noch nicht realisiert ist, kann eine<br />
vorläufige Erschliessung von Teilen der Wohnzone<br />
Altenbach über die Mühlebachstrasse erfolgen.<br />
Genauere Auskunft hinsichtlich Etappierung hat<br />
der Gestaltungsplan zu liefern. Dies ändert nichts<br />
an der Absicht des <strong>Gemeinde</strong>rates, auch das<br />
reduzierte Verkehrsaufkommen aus dem Gebiet<br />
Altenbach über die Spange West zu führen.<br />
Die Zonenplankommission wie der <strong>Gemeinde</strong>rat<br />
sind nach den intensiven Abklärungen überzeugt,<br />
dass im Gebiet Altenbach eine Wohnüberbauung<br />
entstehen kann, die trotz der nicht einfachen Lage<br />
an der Autobahn A3 qualitativ guten Wohnraum in<br />
einer spannenden Umgebung bietet. Der Wettbewerb<br />
hat ein Richtprojekt hervorgebracht, das eine<br />
gute Lösung aufzeigt. Wie im Areal Roos kann sich<br />
hier die Chance ergeben, Wohnraum für Familien<br />
zu schaffen, die sich nicht im höchsten Preissegment<br />
bewegen. Mit einer Etappierung soll wie im<br />
Gebiet Roos ein für die <strong>Gemeinde</strong>infrastrukturen<br />
verträgliches Wachstum ermöglicht werden.<br />
Die Wohnzone Altenbach im Baureglement (Art. 63)<br />
1 Die Wohnzone Altenbach dient der Realisierung einer Wohnüberbauung mit hoher Wohnqualität im Rahmen eines<br />
Gesamtkonzepts und unter Beachtung des hinreichenden Lärmschutzes.<br />
2 In der Wohnzone Altenbach sollen ruhige und gesunde Wohnverhältnisse gewährleistet werden. Es sind nur nichtstörende<br />
Dienstleistungs- und Gewerbebetriebe ohne grossen Publikumsverkehr zugelassen. Der Anteil der gewerblichen<br />
Nutzung darf nicht mehr als 20% der gesamten zulässigen Nutzung betragen.<br />
3 Die zulässige Bruttogeschossfläche beträgt maximal 30 500 m 2 .<br />
4 Im Rahmen der zulässigen Gebäudehöhe ist die Geschossigkeit der Überbauung wie folgt zu gestalten:<br />
Südlicher Teil<br />
Nördlicher Teil<br />
sichtbare Geschosse bergseitig: 2 3<br />
sichtbare Geschosse talseitig: 3 4<br />
5 Es gilt die Empfindlichkeitsstufe II (ES II) gemäss Lärmschutzverordnung. Für Strassenverkehrslärm gelten für<br />
Wohnen folgende Belastungsgrenzwerte: Tag 55 dB(A), Nacht 45 dB(A).<br />
6 Der Gestaltungsplan hat sich auf ein Gesamtkonzept (Richtprojekt) abzustützen, das in einem wettbewerbsartigen<br />
Verfahren zu erarbeiten ist.<br />
7 Der Gestaltungsplan hat zu enthalten:<br />
• Realisierungsetappen samt den jeweiligen Voraussetzungen für den hinreichenden Lärmschutz und die<br />
hinreichende Erschliessung;<br />
• Baubereiche mit Grundrissnachweis, Nutzungen (Wohnen/Arbeiten) und Dichtevorgaben;<br />
• Parkierung, Anzahl Abstellplätze;<br />
• Umgebungsgestaltung und Bepflanzung, Terrainveränderungen;<br />
• Tendenzielle Freihaltung des westlichen Gebietsteils durch Nutzungsumlagerung im Rahmen des Gesamtkonzepts;<br />
• Herausbildung eines Bereichs für potenzielle zentrale Funktionen;<br />
• Fussweg- und Fahrwegnetz;<br />
• Interne Erschliessung zwischen Unterführung Mühlebachstrasse und Bahnquerung Junker;<br />
• Das Richtprojekt hat die qualitätsvolle Umsetzung richtungsweisend aufzuzeigen.<br />
12
Erschliessungsplanung auf Zonenplan und<br />
Masterplan abgestimmt<br />
Die Bevölkerung hat sich dafür ausgesprochen,<br />
das Dorfzentrum von <strong>Wollerau</strong> attraktiver zu gestalten.<br />
Um dieses Ziel zu erreichen, sind wirkungsvolle<br />
Massnahmen zur Verkehrsentlastung<br />
nötig. Denn ohne entsprechende Massnahmen<br />
wird das Zentrum in wenigen Jahren zu gewissen<br />
Zeiten den Verkehr aus den Quartieren in den Dorfkern<br />
sowie den Durchgangsverkehr nicht mehr<br />
bewältigen können. Zum selben Schluss sind die<br />
kantonalen Instanzen gekommen, welche die<br />
Anliegen der <strong>Wollerau</strong>er Behörden aufgenommen<br />
und zusammen mit den Nachbargemeinden Freienbach<br />
und Feusisberg den Masterplan Höfe ausgearbeitet<br />
haben. Die dabei gewonnenen Erkenntnisse<br />
sind bei der Erarbeitung des Erschliessungsplanes<br />
wegweisend gewesen. Um das Ziel einer<br />
längerfristigen Entlastung des <strong>Wollerau</strong>er Dorfkerns<br />
zu erreichen, werden die bereits in der Erschliessungsplanung<br />
2003 aufgelegten Elemente<br />
Spange Süd und West nötig sein. Ein weiteres<br />
Element ist die Verbindung Felsenstrasse–Hauptstrasse,<br />
mit der ein Einbahnregime auf der Felsenstrasse<br />
und damit eine weitere Entlastung des<br />
Kerns erreicht werden soll.<br />
Spange West ist Erschliessungsstrasse<br />
Nachdem auch bei einer Umzonung des Gewerbegebietes<br />
Altenbach in eine Wohnzone mit Gewerbeanteil<br />
die Groberschliessung gesichert werden<br />
muss, soll an der Spange West festgehalten werden.<br />
Der Verkehr aus den Gebieten Altenbach<br />
(200–250 Wohneinheiten) und Untere Erlen (ca. 50<br />
Wohneinheiten) soll über die Samstagernstrasse<br />
und die Spange Süd zur Autobahn geführt werden.<br />
Gegenüber dem Erschliessungsplan 2003 haben<br />
sich die Verhältnisse insofern geändert, als die<br />
Spange West nicht mehr der Erschliessung eines<br />
reinen Gewerbegebietes dient und mit einem<br />
Höchstanteil von 20% gewerblicher Nutzung nur<br />
noch mit geringem gewerblichem Verkehr zu<br />
rechnen ist. Weiter haben die Abklärungen im<br />
Zusammenhang mit dem Verkehrssystem bzw.<br />
Masterplan Höfe ergeben, dass ein Autobahnhalbanschluss<br />
West nicht erforderlich und ausser<br />
Diskussion ist. Der Spange West kommt somit die<br />
Funktion einer reinen Erschliessungsstrasse zu,<br />
die eine Fahrbahnbreite von 6 Metern aufweist.<br />
Projektstudien gehen von einer Trennung von<br />
Ein Kreisel soll die Verkehrsströme zwischen Samstagernstrasse, Erlenstrasse und<br />
geplanter Spange West lenken (Visualisierung).<br />
13
Blick auf die Spange West Richtung Samstagernstrasse (Visualisierung).<br />
Blick auf die Spange West unterhalb des Oswäldliquartiers (Visualisierung).<br />
14
Fahrbahn und Trottoir aus (vgl. Bilder S. 14).<br />
Anschlusspunkt für die Spange West an die Wohnzone<br />
Altenbach ist der heute bestehende Bahnübergang.<br />
Abklärungen bei der Südostbahn haben ergeben,<br />
dass eine Über- oder Unterführung der Bahnlinie<br />
nicht nötig ist.<br />
Mühlebachstrasse für ÖV und<br />
Langsamverkehr<br />
Die Mühlebachstrasse ist heute die rechtsgültige<br />
Erschliessung des Gewerbegebietes Altenbach.<br />
Mit dem neuen Erschliessungsplan soll nach dem<br />
Bau der Spange West die Mühlebachstrasse abklassiert<br />
und für den öffentlichen Busverkehr sowie<br />
den Langsamverkehr (Radfahrer, Fussgänger)<br />
reserviert werden.<br />
Falls die Spange West nach einer Umzonung noch<br />
nicht realisiert ist, kann eine vorläufige Erschliessung<br />
von Teilen der Wohnzone Altenbach über die<br />
Mühlebachstrasse erfolgen. Genauere Auskunft<br />
hinsichtlich Etappierung und hinreichender Erschliessung<br />
hat der Gestaltungsplan zu liefern.<br />
Dies ändert nichts am Willen des <strong>Gemeinde</strong>rates,<br />
Fusswegnetz definiert<br />
Als orientierender Bestandteil des Erschliessungsplanes<br />
gibt der Plan «Basiserschliessung<br />
Langsamverkehr» mit Radrouten und Fussgängerverbindungen<br />
Auskunft über bestehende<br />
und projektierte Wege auf dem <strong>Gemeinde</strong>gebiet<br />
von <strong>Wollerau</strong> (vgl. S. 18). Das bestehende<br />
Wegnetz basiert zur Hauptsache auf Wegen,<br />
die im Wegrodel aufgeführt sind und auch Basis<br />
des kantonalen Wanderwegnetzes bilden. Zu<br />
den projektierten Wegen gehören:<br />
• Wegverbindung entlang des südlichen Ufers<br />
des Krebsbaches;<br />
• Weg auf der Studenbüelkrete;<br />
• Wegverbindung zwischen Hergisroos und<br />
Runggelmatt;<br />
• Wegverbindung zwischen Riedgutsch- und<br />
Felsenstrasse;<br />
• Wegverbindung von der Seestrasse–<br />
Unter Hafen–Heiniweidstrasse–Schwyzerstrasse–Frohburgstrasse<br />
ins Dorfzentrum.<br />
auch das reduzierte Verkehrsaufkommen aus dem<br />
Gebiet Altenbach über die Spange West zu führen.<br />
Spange Süd<br />
Die Spange Süd, die den Verkehr von der Hauptstrasse<br />
über die Roosstrasse direkter zum Autobahnanschluss<br />
<strong>Wollerau</strong> führen soll, kann wesentlich<br />
dazu beitragen, den Verkehr im Zentrum zu<br />
reduzieren. Im Rahmen des Teilzonenplans Roos<br />
wird die Spange Süd planerisch und rechtlich<br />
gesichert und der Lärmschutz für das Quartier von<br />
Beginn an gewährleistet. In ihren Dimensionen<br />
entspricht sie den Anforderungen an eine Hauptstrasse.<br />
Bei einer Annahme der Teilzonenplanvorlage<br />
erhält die <strong>Gemeinde</strong> die Möglichkeit, das<br />
für den Bau der Spange Süd benötigte Land zu<br />
erwerben. Der Landerwerb kann vollzogen werden,<br />
wenn der Bürger der Spange Süd im Rahmen<br />
der Erschliessungsplanung zustimmt.<br />
Felsenstrasse vom Durchgangsverkehr<br />
entlasten<br />
Als weitere Massnahme soll eine Verbindung Felsenstrasse–Hauptstrasse<br />
erstellt werden. Damit<br />
kann das Teilstück Schollenmatt–Felsenstrasse<br />
Nr. 71 als Einbahnstrasse gestaltet und eine weitere<br />
Verbesserung der Verkehrssituation erreicht<br />
werden. Verhandlungen mit dem Grundeigentümer<br />
sind im Gange.<br />
Verenastrasse<br />
Zur ordentlichen Erschliessung des Quartiers<br />
Verenastrasse sind in den vergangenen Jahren<br />
diverse Varianten überprüft worden. Mit dem geplanten<br />
Autobahnanschluss Öltrotte hat sich die<br />
Ausgangslage grundlegend verändert – und zur<br />
Folge, dass das Quartier erst ordnungsgemäss<br />
erschlossen werden kann, wenn der Autobahnanschluss<br />
verlegt ist. Deshalb finden sich im<br />
Erschliessungsplan keine entsprechenden Massnahmen.<br />
Entlastung vieler auf Kosten der Mehrbelastung<br />
einiger Liegenschaften<br />
Unter all diesen Gesichtspunkten ergeben sich mit<br />
dem Erschliessungskonzept klare Verbesserungen<br />
für eine grosse Mehrheit bestehender Liegenschaf-<br />
15
ten. Richtung Dorfzentrum würde nur noch jener<br />
Verkehr zirkulieren, welcher dieses zum Ziel hat.<br />
Dass einige Wohnliegenschaften Mehrverkehr hinzunehmen<br />
haben, ist eine Folge dieser Strategie.<br />
Das bis anhin an der Siedlungsgrenze liegende<br />
Quartier Oswäldli wird vom Verkehr auf der Spange<br />
West aber kaum beeinträchtigt. Diese soll in die<br />
Topographie eingebettet und ansprechend gestaltet<br />
werden. Die zu erwartenden Lärmimmissionen<br />
liegen unter der störenden Grenze. Die Samstagernstrasse<br />
bildet bereits heute die Verbindungsstrasse<br />
Fürti–Samstagern. Diese verfügt über<br />
grosszügige Ausbaubreiten und bietet sich deshalb<br />
als Sammelstrasse an. Die bestehenden<br />
Wohnliegenschaften können, wo erforderlich,<br />
mit entsprechenden Massnahmen vor Lärm geschützt<br />
werden. Auch an der Roosstrasse, südlich<br />
der heutigen Autobahneinfahrt, werden bestehende<br />
Liegenschaften Mehrverkehr hinzunehmen haben.<br />
Im neuen Quartier Roos wurde die Überbauung<br />
so konzipiert, dass die Bebauung sich selber<br />
gegenüber dem Strassenlärm schützt. Bei den bestehenden<br />
Liegenschaften werden lärmtechnische<br />
Massnahmen ergriffen, so dass auch hier die entsprechenden<br />
Grenzwerte eingehalten werden. Im<br />
Gegenzug werden jedoch viele Wohnliegenschaften<br />
an der Hauptstrasse und im Zentrum weniger<br />
Lärm und Verkehr zu spüren bekommen. Die<br />
Hauptstrasse kann nach der Realisierung der<br />
Spange Süd durch Abklassierung in eine <strong>Gemeinde</strong>strasse<br />
und entsprechender Umgestaltung zu einem<br />
attraktiven Dorfbild und Dorfleben beitragen.<br />
Sicht auf die Färberstrasse im Gebiet des Teilzonenplans Roos (Visualisierung).<br />
Spange Süd weit<br />
Die Möglichkeit einer Spange Süd weit, die von der Hauptstrasse im Bereich Fürti direkt zum geplanten<br />
Autobahnanschluss Öltrotte führen würde, wurde geprüft und für technisch machbar erachtet. Die<br />
Kosten dieser Variante von ca. 40 Mio. Fr. übersteigen jedoch die Möglichkeiten unserer <strong>Gemeinde</strong>.<br />
Zudem käme diese auf Gebiete der Nachbargemeinden Feusisberg und Freienbach zu liegen. Eine<br />
Spange Süd weit ist deshalb Sache des Kantons. Im Zusammenhang mit der Prüfung der einzelnen<br />
Elemente im Masterplan Höfe ist der Spange Süd weit aufgrund eines schlechten Kosten/Nutzen-<br />
Verhältnisses eine Bedeutung in weiterer Zukunft zugewiesen worden. Sie ist als längerfristige Option<br />
über den Masterplan (vgl. S. 19) in den kantonalen Richtplan eingeflossen, so dass die Spange Süd<br />
weit dann gebaut werden kann, wenn die Verhältnisse dies erfordern.<br />
16
Erschliessungsplan 2005<br />
17
Radrouten und Fussgängerverbindungen (orientierend)<br />
18
Der Masterplan als gemeindeübergreifendes,<br />
koordinierendes Element<br />
Masterplan Höfe<br />
"<strong>Wollerau</strong>"<br />
Die Verkehrs- und Erschliessungsplanung in unserer<br />
<strong>Gemeinde</strong> mit der Vision «Paradies» hat massgeblich<br />
dazu beigetragen, dass unter Federführung<br />
des Kantons das Verkehrssystem Höfe und<br />
anschliessend der Masterplan Höfe initiiert wurden.<br />
Im Masterplan Höfe werden nach umfassender<br />
Prüfung verschiedenster Varianten jene<br />
Verkehrsmassnahmen aufgezeichnet, mit welchen<br />
nachhaltige Verbesserungen bezüglich Funktionalität<br />
der Autobahn A3 wie auch bezüglich des<br />
kantonalen und kommunalen Strassennetzes im<br />
ganzen Bezirk Höfe erreicht werden können. Für<br />
unsere <strong>Gemeinde</strong> von zentraler Bedeutung ist die<br />
Verlegung des Autobahnanschlusses <strong>Wollerau</strong> in<br />
den Bereich Öltrotte auf dem <strong>Gemeinde</strong>gebiet<br />
Freienbach. Bestandteil dieser Massnahme sind<br />
neue Zubringer. Einerseits von der Wilenstrasse<br />
her mit dem Fällmistunnel, andererseits mit einem<br />
südlichen Zubringer via Spange Süd–Färberstrasse–Roosstrasse–Verenastrasse<br />
und dann entlang<br />
der Autobahn bis zum neuen Autobahnanschluss.<br />
Da die Autobahn dem Bund untersteht, wird dieser<br />
den Zeitpunkt der Inangriffnahme der Massnahmen<br />
bestimmen. Das Bundesamt für Strassenbau<br />
(ASTRA) hat die Zweckmässigkeit der einzelnen<br />
Massnahmen grundsätzlich bestätigt, verlangt jedoch<br />
weitere Abklärungen.<br />
Die Massnahmen im Masterplan bedingen die<br />
Anpassung und Ergänzung des kantonalen Richtplanes.<br />
In diesem sind Aussagen über die anzustrebende<br />
Bevölkerungs- und Siedlungsentwicklung<br />
zu machen, wobei bei der Siedlungsentwicklung<br />
räumliche Grenzen festzulegen sind. Die<br />
Angaben zur Siedlungsentwicklung wurden auf<br />
der Basis des neuen Zonenplanes ermittelt. Weiter<br />
enthält der Richtplan Aussagen über den Öffentlichen<br />
Verkehr sowie über den Langsamverkehr.<br />
Das <strong>Mitwirkung</strong>sverfahren zum kantonalen Richtplan<br />
wird aller Voraussicht nach im Sommer 20<strong>06</strong><br />
eröffnet.<br />
Durch die bauliche Entwicklung wird das Angebot<br />
beim örtlichen Busnetz zu erweitern sein. So ist<br />
vorgesehen, die Gebiete Altenbach und Fällmis in<br />
Wilen an das Busnetz anzuschliessen.<br />
0<br />
100<br />
200<br />
19
Erwartete Einwohner- und Arbeitsplatzentwicklung<br />
Einwohner<br />
Arbeitsplätze<br />
Stand 1.1.20<strong>06</strong> 6842 ca. 2350<br />
Wohnzone Altenbach und Wohn- und<br />
Gewerbezone Roos<br />
Übrige nicht überbaute Bauzonen<br />
+ ca. 900<br />
+ ca. 400<br />
+ ca. 200<br />
+ ca. 250<br />
Ausdünnung in schon überbauten<br />
Gebieten<br />
– ca. 400<br />
Prognose 2020 ca. 7’700 ca. 2’800<br />
Bevölkerungsentwicklung 1980–2020<br />
Bev ölk erungsentwicklung<br />
1980 1985 1990 1995 2000 2005 Prognose<br />
2020<br />
<strong>Wollerau</strong> 3’878 4’436 4’952 5’780 6’074 6842 7’700<br />
Zunahm e pro J ahr<br />
(% im Mittel)<br />
2.9%/J. 2.3%/J. 3.3%/J. 1%/J. 2.5%/J. 0.9%/J.<br />
Welche Aufwendungen sind mit dem revidierten Zonenplan in den<br />
nächsten Jahren zu erwarten<br />
Was Kostenträg er Massnahm en<br />
Feinerschliessung<br />
Grundeigentümer<br />
Groberschliessung<br />
Basiserschliessung Spange<br />
Süd<br />
<strong>Gemeinde</strong>anteil 100% (5.9 Mio. Fr.)<br />
Basiserschliessung Spange<br />
West<br />
<strong>Gemeinde</strong>anteil 100% (5.25 Mio. Fr.)<br />
Basiserschliessung V erbindung<br />
Felsenstrasse – Hauptstrasse<br />
<strong>Gemeinde</strong>anteil 100% (0.46 Mio. Fr.)<br />
Groberschliessungsstrasse<br />
Mühlebachstrasse<br />
20% <strong>Gemeinde</strong> /<br />
80% Grundeigentümer<br />
(bestehender Erschliessungsplan)<br />
Ö f fentlicher V erkehr<br />
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Wollerau</strong><br />
Wasser<br />
Korporation <strong>Wollerau</strong><br />
Kanalisation<br />
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Wollerau</strong><br />
(Spezialfinanzierung)<br />
Energie / T V<br />
EW Höfe<br />
Entsorgung<br />
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Wollerau</strong><br />
(Spezialfinanzierung)<br />
• Kommunale Vorteilsabgabe im<br />
Baubewilligungsverfahren<br />
• Kommunale Vorteilsabgabe im<br />
Baubewilligungsverfahren<br />
• Kommunale Vorteilsabgabe im<br />
Baubewilligungsverfahren<br />
• Anschluss des Gebietes Altenbach ans Busnetz<br />
• Evtl. zusätzliche Buslinie in Zusammenarbeit mit<br />
Freienbach (Fällmis / Wilen)<br />
• Die Korporation <strong>Wollerau</strong> hat für die geplante<br />
Bevölkerungszunahme genügend Kapazitäten<br />
(Konzessionsvertrag).<br />
• Anschlussgebühren im Baubewilligungsverfahren<br />
gemäss kommunalen Kanalisationsreglement. Die<br />
ARA Freienbach hat für die geplante Bevölkerungszunahme<br />
genügend Kapazitäten.<br />
• Konzessionsvertrag<br />
• Die KVA Niederurnen hat für die geplante<br />
Bevölkerungszunahme genügend Kapazitäten.<br />
20
Infrastruktur<br />
(I n ve s titio ne n )<br />
Bildung Schulraum<br />
<strong>Gemeinde</strong> / Bezirk<br />
Infrastruktur für Alters- und<br />
Pflegeplätze<br />
<strong>Gemeinde</strong><br />
• Aufgrund der zu erwartenden Schülerentwicklung<br />
(unter Berücksichtigung der Privatschulen und der<br />
soziodemographischen Entwicklung) als auch der<br />
Etappierung der Wohnbautätigkeit in den Gebieten<br />
Roos und Altenbach sollte kein weitere Schulhausbau<br />
notwendig werden.<br />
• Als Überbrückung könnte ein Pavillon (oder evtl.<br />
dezentrale Kindergärten) kurzfristig die Raumbedürfnisse<br />
abdecken.<br />
• Die <strong>Gemeinde</strong> besitzt für allfällige weitere<br />
Bedürfnisse (Tagesschule u.a.) Landreserven<br />
beim Schulhaus Riedmatt und beabsichtigt<br />
die Erweiterung der Zone ÖBA beim Schulhaus<br />
Runggelmatt.<br />
• Unsere Alterkommission ist bis Mitte 20<strong>06</strong> am<br />
Erarbeiten des kommunalen Altersleitbildes.<br />
• Die <strong>Gemeinde</strong> hat mit der Gebr. Frey AG im Gebiet<br />
des Teilzonenplanes Roos eine Option über den<br />
käuflichen Erwerb von über 3000 m 2 Land zu<br />
Fr. 500.–/m 2 ausgehandelt. Dies könnte ein<br />
möglicher Standort für ein Alters- und Pflegeheim<br />
sein. Die Option kann jedoch erst nach erfolgter<br />
rechtsgültiger Umzonung eingelöst werden. Ein<br />
Projektierungskredit als auch der Kauf der beiden<br />
Grundstücke sind im Finanzplan 2007–2009<br />
berücksichtigt.<br />
• Keine oder unwesentliche<br />
Schadenwehr<br />
<strong>Gemeinde</strong> (Spezialfinanzierung)<br />
Kultur & Freizeit<br />
• Pendent; unabhängig von Zonenplanrevision<br />
<strong>Gemeinde</strong>saal<br />
Friedhof<br />
• Keine oder unwesentliche<br />
<strong>Gemeinde</strong><br />
Inv estitionen Wir gehen davon aus, dass die grossen Investitionen in den Jahren 1990–2005<br />
• <strong>Gemeinde</strong>verwaltungsgebäude Wächlen<br />
• Parkhaus Dorf<br />
• Schadenwehrgebäude Etzelstrasse<br />
• Werkhof Fürti<br />
• Begegnungszentrum Verenahof<br />
• Bibliothek Friedheim<br />
• Sportplatz Roos<br />
• Doppelturnhalle und Aufstockung Schulhaus Runggelmatt<br />
• Umbau Mehrzweckgebäude<br />
• Sanierung Schulhaus Dorf<br />
• Diverse Strassen<br />
im Umfang von über 80 Mio. Fr. auch für die geplante Bevölkerungsentwicklung ausreichen<br />
werden. Die geplanten Investitionen (ausser <strong>Gemeinde</strong>saal und Massnahmen Altersleitbild)<br />
sind im Finanzplan 2007–2009 der <strong>Gemeinde</strong> berücksichtigt.<br />
Laufende<br />
Aufwen d u nge n<br />
Einnahm en<br />
Die laufenden Aufwendungen (insbesondere Allgemeine Verwaltung, soziale Wohlfahrt,<br />
öffentliche Sicherheit, Kultur und Freizeit, Gesundheit etc.) werden sich voraussichtlich linear zur<br />
Bevölkerung entwickeln. Mehraufwendungen sind aufgrund der demografischen Entwicklung<br />
längerfristig in der Altersbetreuung zu erwarten.<br />
Das durch die Bevölkerungszunahme erwartete zusätzliche Steuersubstrat ist schwierig<br />
abzuschätzen. Wir gehen davon aus, dass unsere <strong>Gemeinde</strong> mit dem heutigen Steuersystem<br />
und den geplanten Investitionen auch längerfristig zu den finanziell attraktivsten der Schweiz<br />
gehören wird.<br />
21
Baureglement – das sind die wichtigsten Änderungen!<br />
• Die Ausnützungsziffer wird beibehalten – aber neu definiert (Art. 27, Art. 69).<br />
• An Gestaltungspläne werden erhöhte Anforderungen gestellt (Art. 79–82).<br />
• Die Dimensionierung von Terrassenhäusern wird neu definiert und reduziert (Art. 19).<br />
• Für Konsum- und Freizeitanlagen über 1000 m 2 oder mit mehr als 80 Parkplätzen ist ein Verkehrsgutachten<br />
nötig. Konsum- und Freizeitanlagen mit mehr als 1500 Fahrten pro Tag an 100 Tagen im Jahr<br />
sind nicht zulässig (Art. 65).<br />
• Die Errichtung von Mobilfunkantennen wird geregelt und in der Kern- sowie in den Schutzzonen nicht<br />
zugelassen (Art. 11).<br />
• Überschneidungen mit dem kantonalen Planungs- und Baugesetz PBG sind entfernt worden. Neu<br />
wird das Sachregister über die Inhalte des PBG und des Baureglements Auskunft geben.<br />
Das neue Baureglement – schlanker und präziser<br />
Eine Arbeitsgruppe der Zonenplankommission<br />
und des Bauamtes hat sich intensiv mit der Revision<br />
des Baureglements befasst. Die Überprüfung<br />
des Reglements fällt in eine Zeit, in der auf interkantonaler<br />
Ebene an der Harmonisierung der Baubegriffe<br />
sowie im Kanton Schwyz an der Revision<br />
des Planungs- und Baugesetzes (PBG) – eine Vorlage<br />
wird 2007 erwartet – gearbeitet wird. Soweit<br />
möglich, ist diesen Bemühungen Rechnung getragen<br />
worden, beziehungsweise war man bestrebt,<br />
dort keine Neuerungen einzuführen, wo im Rahmen<br />
der übergeordneten Verfahren wieder Widersprüche<br />
entstehen könnten. Die Arbeitsgruppe hat<br />
im Weiteren auch ortsansässige Architekten gebeten,<br />
ihre Vorstellungen zu formulieren.<br />
Eines der Hauptanliegen dieser Revision war,<br />
Doppelspurigkeiten mit dem kantonalen Planungs-<br />
und Baugesetz zu eliminieren. Zudem war<br />
man bemüht, Bestimmungen, die bisher Probleme<br />
im Vollzug verursacht haben, so zu fassen, dass<br />
der Sachverhalt der Bestimmung und die Rechtsanwendung<br />
klarer umsetzbar sind. Dies hat zu<br />
Anpassungen bei einigen Artikeln geführt.<br />
Mit der Korrektur von Begriffen – aus der Einfamilienzone<br />
WE wird die Zone W1 – oder der Aufhebung<br />
von Zonen – mit der Revision der Zonenplanung<br />
gibt es keine Industriezone mehr in <strong>Wollerau</strong><br />
– ist das Baureglement zudem in Einklang mit dem<br />
Zonenplan gebracht worden.<br />
Mit Blick auf die bauliche Entwicklung in der <strong>Gemeinde</strong><br />
<strong>Wollerau</strong>, die bautechnischen Veränderungen<br />
oder neu zu regelnde Fälle (Mobilfunkantennen)<br />
werden zudem folgende gewichtigere Änderungen<br />
vorgeschlagen:<br />
• Ausnützungsziffer<br />
Intensiv wurde über die Ausnützungsziffer diskutiert<br />
und andere Berechnungsmethoden geprüft.<br />
Dabei wurden die überkantonalen Harmonisierungsbemühungen<br />
beachtet. Nach sorgfältigem<br />
Abwägen kam die Zonenplankommission zum<br />
Schluss, an der Ausnützungsziffer festzuhalten,<br />
sie jedoch neu zu definieren (vgl. Art. 26 und 27).<br />
Neu wird auf die Anrechnung der Aussenwände<br />
zur Bruttogeschossfläche verzichtet – und damit<br />
Bauherren nicht mehr bestraft, die energetisch<br />
vorteilhaftere Lösungen mit dickerem Mauerwerk<br />
oder Isolation anstreben. Zugleich sind die nicht<br />
anrechenbaren Flächen überarbeitet und der<br />
Dachgeschossbonus gestrichen worden. Dies hat<br />
zu neuen Ausnützungsziffern geführt (Art. 69). Sie<br />
sind so berechnet, dass die bisher möglichen<br />
Wohn- und Arbeitsflächen durch das neue Baureglement<br />
nicht reduziert werden.<br />
• Gestaltungspläne<br />
Mit dem neuen Baureglement sollen erhöhte<br />
Anforderungen an Gestaltungspläne (Art. 79–82)<br />
gestellt werden. Abweichungen von Bauvorschriften<br />
des Kantons und der <strong>Gemeinde</strong>, darunter<br />
auch die Erhöhung der Ausnützungsziffer, sind<br />
22
nur zu gewähren, wenn ein Gestaltungsplan<br />
Mehrleistungen erbringt – so durch die grosszügige<br />
und zweckmässige Anlage von Frei-, Erholungsund<br />
Abstellflächen, die gute Gestaltung des<br />
Fuss- und Fahrverkehrs, ein wirtschaftliches und<br />
umweltfreundliches Energiekonzept und andere<br />
Vorteile.<br />
Die bis anhin in Art. 69 pro Zone definierte Erhöhung<br />
der Ausnützungsziffer wird relativiert. Ein<br />
Gestaltungsplanbonus wird nur nach Massgabe<br />
der Mehrleistungen, die der Allgemeinheit zugute<br />
kommen, festgelegt und beträgt maximal 15% der<br />
Ausnützungsziffer einer Zone.<br />
In der Kernzone wird mit dem neuen Art. 58 die<br />
Möglichkeit eröffnet, mit einem Gestaltungsplan<br />
von Regelungen für die Bauten der Klassierung B<br />
und C abzuweichen, wenn sich anhand eines verbindlichen,<br />
detaillierten Richtprojektes eine für<br />
das Ortsbild bessere Lösung ergibt.<br />
Für Gebiete mit Gestaltungsplanpflicht – das<br />
Gebiet Roos, das Gebiet Untere Erlen, das Gebiet<br />
Felsenstrasse Ost und das Gebiet Untere Bächerstrasse<br />
– sind Richtlinien formuliert worden, an<br />
denen sich die Gestaltungspläne zu orientieren<br />
haben (vgl. Anhang 1 des Baureglements). Für die<br />
Wohnzone Altenbach sind die Richtvorgaben in<br />
den speziellen Zonenvorschriften enthalten.<br />
• Terrassenhäuser<br />
Die Bestimmungen für Wohnbauten an Hanglagen<br />
erfahren diverse Anpassungen, vorab bei den<br />
Terrassenhäusern. Zonenplankommission wie <strong>Gemeinde</strong>rat<br />
sind zur Ansicht gelangt, dass Terrassenhäuser<br />
weiterhin in allen Wohnzonen zuzulassen,<br />
ihre Dimensionen aber zu reduzieren und<br />
nach W1 und W2/3 unterschiedlich festzusetzen<br />
sind. In Art. 19 werden die maximalen Grundmasse<br />
(Höhe des Gebäudes, Anzahl Stufen, Anzahl sichtbare<br />
Geschosse, Gesamtlänge in Richtung und<br />
quer zur Hangneigung) präzise formuliert.<br />
• Verkehrsgutachten in WG- und<br />
Gewerbezonen<br />
Um Fragen über die Dimensionierung, die Auswirkungen<br />
und die Rechtmässigkeit von Einrichtungen<br />
mit Publikumsverkehr in den Wohn/Gewerbeund<br />
Gewerbezonen auszuschliessen, sind inskünftig<br />
für Konsum- und Freizeitanlagen, die<br />
Nutzflächen von mehr als 1000 m 2 oder mehr als<br />
80 Motorfahrzeugabstellplätze vorsehen, mit dem<br />
Baugesuch ein Verkehrsgutachten einzureichen<br />
(Art. 65).<br />
Die im Masterplan Höfe formulierte Absicht,<br />
Konsum- und Freizeitanlagen, welche an 100 Tagen<br />
pro Jahr mehr als 1500 Fahrten pro Tag erzeugen,<br />
nicht zuzulassen, wird im Art. 65 ins Baureglement<br />
aufgenommen.<br />
• Mobilfunkantennen<br />
Das Baureglement verlangt eine Koordination<br />
unter den Anbietern von Mobilfunkanlagen (Art. 11).<br />
Zugleich sind diese Anlagen in das Landschaftsund<br />
Ortsbild einzupassen, wobei sie in der Kernzone<br />
und in den Schutzzonen nicht zulässig sind.<br />
• Ortsübliche Bepflanzung vorzuziehen<br />
Regelmässig müssen Pflanzenarten, die Träger<br />
von Schadenerregern für landwirtschaftliche Kulturen<br />
sind, aufwendig beseitigt werden. Zugleich<br />
verdrängen gebietsfremde Pflanzenarten viele für<br />
unseren Lebensraum charakteristische Pflanzen.<br />
Solche invasiven Arten respektieren keinen Gartenzaun.<br />
Sie sollten deshalb nicht gepflanzt<br />
werden.<br />
Auch im Sinne des Orts- und Landschaftsbildes<br />
legt das Baureglement neu den Grundsatz fest,<br />
dass bei Neupflanzungen ortsübliche standortgerechte<br />
Pflanzenarten vorzuziehen sind (Art. 5).<br />
Eine Pflanzenliste für den Hausgarten wird<br />
inskünftig als Empfehlung den Baubewilligungen<br />
beigelegt.<br />
Komplettes Baureglement unter www.wollerau.ch<br />
Um die Änderungen gegenüber dem gültigen Baureglement nachvollziehen zu können, liegt das Baureglement<br />
für das <strong>Mitwirkung</strong>sverfahren in synoptischer Darstellung vor. Es ist unter www.wollerau.ch/<br />
ortsplanung20<strong>06</strong>/baureglement.pdf auf dem Internet zu finden. Es wird ebenfalls auf dem Bauamt der<br />
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Wollerau</strong> kostenlos in gedruckter Form abgegeben.<br />
23
Grundmasse im neuen Baureglement (Art. 69)<br />
Zone Vollgeschosszahl<br />
Ausnützungsziffer<br />
Regelbauweise Mit Gestal-<br />
Überbauungsziffetungsplan<br />
2)<br />
Minimaler<br />
abstand<br />
Grenz-<br />
Freiflächenziffer<br />
Mehrlängenzuschlag<br />
Maximale<br />
Gebäudelänge<br />
Maximale<br />
Gebäudehöhe<br />
Maximale<br />
Firsthöhe<br />
Klein Gross<br />
Offen Geschlossen<br />
Kernzone K Geschosszahl, Grundmasse, Abstände und Bauweise für Neu- und Umbauten gemäss den Bestimmungen zur Kernzone<br />
Zentrumszone Z gemäss Art. 60 - -<br />
50% der<br />
Gebäudehöhe,<br />
mind. 3 m<br />
- - 10.5 15 x x<br />
-<br />
-<br />
Wohnzone W1 1 0.35 x 20 6.5 9.5 x<br />
2<br />
-<br />
-<br />
Wohnzone W2 0.4 x 30 7.5 10.5 x<br />
Wohnzone W2<br />
mit Reiheneinfamilienhäusern<br />
2 - -<br />
x 35 7.5 10. 5<br />
x<br />
1)<br />
Wohnzone W2a 0.4 - -<br />
30 7. 5<br />
3)<br />
7.5<br />
3)<br />
x<br />
Wohnzone W3 0.55 - -<br />
x 40 10 13 x<br />
Wohnzone W4 4 0.65 - -<br />
x 50 13 16 x<br />
Wohngewerbezone<br />
WG3<br />
- ohne<br />
Gewerbe<br />
- mit Gewerbe<br />
Wohngewerbezone<br />
WG4<br />
- ohne<br />
Gewerbe<br />
2<br />
3<br />
0.55<br />
0.65<br />
-<br />
-<br />
x<br />
x<br />
-<br />
-<br />
- mit Gewerbe<br />
Wohnzone Färberstrasse<br />
WF - - - 0.3 - x 30 7.5 10.5 x<br />
40<br />
40<br />
10<br />
10<br />
13<br />
13<br />
x<br />
x<br />
3<br />
3<br />
4<br />
4<br />
0.65<br />
0.75<br />
Erhöhung<br />
um bis 15%<br />
-<br />
-<br />
-<br />
-<br />
60%<br />
der Gebäudehöhe,<br />
jedoch<br />
mindestens<br />
4.0 m<br />
100%<br />
der Gebäudehöhe,<br />
jedoch<br />
mindestens<br />
8.0 m<br />
x<br />
x<br />
x<br />
50<br />
50<br />
13<br />
13<br />
16<br />
16<br />
x<br />
x<br />
Gewerbezone<br />
G1<br />
- - - 0.45 0.15 5 5 - - 13 16 x x<br />
Gewerbezone<br />
G2<br />
- - - 0.45 0.15 5 5 - - 10 13 x x<br />
Wohnzone<br />
Altenbach WA<br />
Nach Massgabe der Zonenvorschriften in Art. 63<br />
1)<br />
Als Reiheneinfamilienhäuser gelten mind. 3 aneinander gebaute Reihenhäuser sowie Terrassenbauten mit mind. 3 Wohneinheiten.<br />
2)<br />
Mindestfläche für Gestaltungspläne: Kernzone: mind. 1500 m 2 / Übrige Zonen: mind. 3000 m 2 .<br />
3)<br />
Die Höhe von 7.5 m über dem ausgemittelten gewachsenen Terrain darf durch keinen Bauteil inklusive Dachaufbauten übertroffen werden;<br />
ausgenommen sind Heizungs- und Lüftungskamine.<br />
x = Kommt zur Anwendung<br />
- = Kommt nicht zur Anwendung<br />
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Wie geht es weiter<br />
<strong>Mitwirkung</strong>sverfahren<br />
Die Bevölkerung hat im Rahmen des <strong>Mitwirkung</strong>sverfahrens Gelegenheit, sich bis am 31. März 20<strong>06</strong> zum<br />
Zonenplan mit Kernzonenplan, zum Erschliessungsplan und Baureglement zu äussern. Die Eingaben sind nicht<br />
als Einsprache zu betrachten. Sie dienen der Meinungsbildung und allfällig sich aufdrängenden Korrekturen.<br />
Vorprüfung<br />
Zonenplan, Erschliessungsplan und Baureglement werden nach dem <strong>Mitwirkung</strong>sverfahren zusammen mit<br />
den Eingaben dem Justizdepartement zur Vorprüfung eingereicht.<br />
Nach dieser Vorprüfung werden die Zonenplankommission und der <strong>Gemeinde</strong>rat die Planungsinstrumente<br />
noch einmal beurteilen.<br />
Öffentliche Auflage mit Einsprachemöglichkeit<br />
Sobald der Vorprüfungsbericht vorliegt und allfällige Korrekturen und Ergänzungen vorgenommen wurden,<br />
können Zonenplan, Erschliessungsplan und das Baureglement öffentlich aufgelegt werden. Während<br />
der Auflagefrist von 30 Tagen kann jedermann beim <strong>Gemeinde</strong>rat dagegen Einsprache erheben.<br />
Können die Einsprachen durch Verhandlung nicht erledigt werden, entscheidet der <strong>Gemeinde</strong>rat über<br />
diese gleichzeitig mit dem Erlass der Zonenplanung. Gegen den Entscheid des <strong>Gemeinde</strong>rates kann<br />
Beschwerde beim Regierungsrat erhoben werden. Sobald alle Einsprachen rechtsgenüglich erledigt sind,<br />
können Zonenplan, Erschliessungsplan und Baureglement den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern<br />
unterbreitet werden. Sollten sich bei einem Planungsinstrument innert nützlicher Frist keine Lösungen<br />
ergeben, können unbestrittene Elemente vorgezogen oder abgetrennt werden.<br />
Wo können Sie sich informieren<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat <strong>Wollerau</strong> ist an einer umfassenden<br />
und transparenten Orientierung zur Ortsplanungsrevision<br />
<strong>Wollerau</strong> interessiert. Deshalb sind<br />
Sie herzlich eingeladen, sich im Rahmen der Orientierungsversammlung<br />
oder anlässlich der beiden<br />
Informationstage zu orientieren.<br />
Mittwoch, 22. Februar 20<strong>06</strong>, 19.30 Uhr, Mehrzweck-<br />
und Gymnastikhalle Riedmatt: Orientierungsversammlung<br />
von <strong>Gemeinde</strong>rat und Zonenplankommission<br />
zur Revision der Ortsplanung<br />
Samstag, 4. März 20<strong>06</strong>, 9–12 Uhr<br />
<strong>Gemeinde</strong>verwaltung Wächlen<br />
Dienstag, 14. März 20<strong>06</strong>, 17.30–21 Uhr<br />
<strong>Gemeinde</strong>verwaltung Wächlen<br />
Information zur Ortsplanungsrevision mit Aushang<br />
von Zonenplan, Erschliessungsplan und der<br />
Auflage des Baureglements sowie der Möglichkeit<br />
zum Gespräch mit den Mitgliedern der Zonenplankommission<br />
und des <strong>Gemeinde</strong>rates.<br />
22. Februar bis 31. März 20<strong>06</strong>:<br />
Öffentliche <strong>Mitwirkung</strong> zur Ortsplanungsrevision.<br />
Alle Unterlagen sind auf dem Internet unter<br />
www.wollerau.ch/ortsplanung20<strong>06</strong> zu finden und<br />
liegen im Bauamt <strong>Wollerau</strong> zur Einsicht auf.<br />
Die Mitglieder der<br />
Zonenplankommission<br />
Kurt Baumgart<br />
Alois Beeler<br />
Markus Feusi<br />
Jürg Gabathuler<br />
Markus Hauenstein<br />
Ursula Kiraly<br />
Andreas Meyerhans, Präsident<br />
Eduard Ramp<br />
Beat Suter<br />
Hansueli Remund, Büro Remund und Kuster<br />
Paul Hertig, Büro Remund und Kuster<br />
Hansruedi Göldi, Bauamt<br />
Christian Nägeli, Bauamt<br />
Urs Gassmann, Hochbaupräsident,<br />
Mitglied der Arbeitsgruppe Baureglement<br />
der Zonenplankommission<br />
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Ihre Meinung interessiert uns<br />
Die Bevölkerung hat im Rahmen des <strong>Mitwirkung</strong>sverfahrens Gelegenheit, sich bis am 31. März 20<strong>06</strong> zum<br />
Zonenplan mit Kernzonenplan, zum Erschliessungsplan und zum Baureglement zu äussern.<br />
Ihre Eingaben werden nicht als Einsprache betrachtet. Sie dienen der Meinungsbildung und allfällig sich<br />
aufdrängenden Korrekturen.<br />
Können Ihrer Meinung nach die Erläuterungen nachvollzogen werden<br />
Ist Ihrer Meinung nach die Planung ausreichend transparent<br />
Genügen Ihnen die Informationen, um sich Ihre Meinung bilden zu können<br />
Wurde Ihrer Meinung nach die Entwicklungsstrategie ausreichend umgesetzt<br />
Sind Ihrer Meinung nach die getroffenen Massnahmen zielgerichtet und<br />
zweckmässig<br />
Kommentar:<br />
Name:<br />
Adresse:<br />
Bitte senden Sie Ihre Eingabe bis spätestens Ende März an:<br />
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Wollerau</strong><br />
Revision der Ortsplanung<br />
Postfach<br />
8832 <strong>Wollerau</strong><br />
Fax 043 888 12 21<br />
oder mailen Sie Ihre Stellungnahme an: bauamt@wollerau.ch<br />
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<strong>Gemeinde</strong> <strong>Wollerau</strong><br />
Hauptstrasse 15<br />
Postfach 101<br />
8832 <strong>Wollerau</strong><br />
Telefon 043 888 12 88<br />
Fax 043 888 12 89<br />
E-Mail: info@wollerau.ch<br />
Homepage: www.wollerau.ch<br />
Theiler Druck AG, <strong>Wollerau</strong>