concrete skin 8 - Architektur & Technik
01 FASSADEN Technisches Datenblatt
concrete skin
concrete skin 8
Formteile
Stand: Mai 2006 | Deutsch
Datenblatt concrete Skin und conrete Skin 8
I. MATERIALBESCHREIBUNG
1.0. Materialeigenschaften
1.1. Technisches Datenblatt concrete skin
1.2. Technisches Datenblatt concrete skin 8
1.3. Standardformteile
II. TECHNIK / BEFESTIGUNG / OBERFLÄCHEN
1.4. Verarbeitungsempfehlungen
1.5. Anwendungsübersicht
Verlegerichtung
Befestigungsabstände concrete skin
Befestigungsabstände concrete skin 8
Befestigung Formteile
1.6. Befestigungssysteme
Sichtbare Befestigungen
Unsichtbare Befestigungen
1.7. Befestigungsmittel
Niete
Schraube
Hinterschnittanker
Kleben
Lieferanten für Befestigungsmittel
1.8. Oberflächen
III. ZULASSUNGSBESCHEIDE
IV. REFERENZEN
V. GEWÄHRLEISTUNG
Gewährleistung
Lebensdauer
Toleranzen
VI. AUSSCHREIBUNGSTEXTE
VII. CHECKLISTEN
VIII. RIEDER GRUPPE / KONTAKTE
1 2
REVOLUTIONÄRES MATERIAL [fibre C]
Mit der Glasfaser verstärkten Betonplatte aus dem neuen Werkstoff [fibre C] (abgeleitet von engl. glassfi bre und concrete), bietet
Rieder ein Material von Eleganz und schlichter Schönheit für zeitgemäße Architektur und Innenraumgestaltung. Mit diesem organischen,
nicht brennbaren Werkstoff eröffnen sich ganz neue Möglichkeiten in Bezug auf Formbarkeit, Farbe und Verarbeitung in Design und Architektur
sowie bei Innen- und Außenraumgestaltung.
> AUTHENTISCH
Beton in neuer Qualität. Die Verwendung von rein mineralischen Rohstoffen und Glasfasern in der Betonmatrix ermöglicht Qualitäten, die
höchsten Ansprüchen gerecht werden.
> INDIVIDUELL
Ein Höchstmaß in Individualität der Elemente wird durch das neue Konzept der industriellen Manufactur erreicht. Damit ist jede Anfertigung
ein Einzelstück in Größe, Farben und Oberfl äche möglich.
> PERFORMANCE
Höchste Belastung bei minimalen Dicken und enormen Plattengrößen setzen Maßstäbe im Fassadenbau, Innen- und Außen.
> LANGZEITBESTÄNDIGKEIT
Nachgewiesene Langzeitbeständigkeit für Einsatzmöglichkeiten in Innen- und Aussenbereich und höchste Produktqualität.
> VERFORMBARKEIT
Biegen, Formen und Kanten von Elementen nur begrenzt durch die Schwerkraft, eröffnet neue Möglichkeiten im Design mit [fibre C].
> LEBENDIGE OBERFLÄCHEN MIT BETON
Lebendige Oberfl äche mit einem Wechselspiel an Farbschattierung und leichten Wolkeneffekten anstatt toter und klinischer Oberfl ächen.
Unterschiede ziehen an und sollen als das verstanden werden was sie sind: Lebenszeichen eines Naturbaustoffes. [fibre C] unterstützt
daher den Betoncharakter auf einzigartige Art und Weise.
> WEITERE EIGENSCHAFTEN VON [fibre C]
[fibre C] - Platten weisen folgende hervorragende Eigenschaften auf:
> rein organische Bestandteile
> recyclebare Werkstoffe
> beste Sichtbetonqualitätseignung
> beste mechanische Eigenschaften
> hoch Schlagfest
> vandalensicher
> bis 350° C temperaturstabil
> höchste Brandbeständigkeit
> leicht zu montieren
1.0 Datenblatt concrete concrete skin | conrete Skin und skin conrete 8 Skin 8
1.1 Technisches Datenblatt
concrete skin
Fassadenplatte aus [fibre C]
Platte Winkelteil Rundbogen
Plattengrößen
1. 2500 x 1200 mm
2. 3600 x 1200 mm
3. Sonderlänge bis 5200 mm
Abwicklung aus max.
Tafelgröße
l 3600 x b 1200 mm
Radius auf Anfrage
Dicke 13 mm 13 mm 13 mm
Armierung
Durch AR (alkaliresistente) Glasfasern als durchgängige lineare
Glasfaserstränge und Kurzfasern in der Matrix
Rohdichte mindestens 1,9 g/cm 3
Gewicht 26 kg/m 2
Biegezugfestigkeit
mindestens 18 Mpa
Elastizitätsmodul ca. 20.000 N/mm 2
Frostwiderstand nach EN 12467
Thermische Ausdehnung
10 x 10-6 K-1 / 0,0045 mm/m*K
Brennbarkeitsklasse A1 nach DIN 4102
Wasserundurchlässigkeit nach EN 12467
Nass- und Trockenprüfung nach EN 12467
Bohrungen sichtbar Fixpunkte 6 mm Gleitpunkte 8 mm
Bohrungen unsichtbar
Unterkonstruktion
Fugenbreite
Formatierung
Keil | Hinterschnittanker
Aluprofi le
(siehe Datenblätter Unterkonstruktion)
6 - 10 mm
allseitig formatiert; Verrechnung des Verschnitts lt. Preisliste
Farben (mehr dazu unter www.rieder.cc/Farben)
Farbcode
(bitte immer angeben)
Oberflächen
Oberflächencode
(bitte immer angeben)
01 silbergrau
02 anthrazit
03 sandstein
04 liquide black
05 terra
MA
FE
FL
matte Oberfl äche (ausgenommen Winkelteile)
ferro / sandgestrahlte Oberfl äche
ferrolight / sandgestrahlte Oberfl äche
andere auf Anfrage
06 mocca-braun
07 venezianisch-grün
08 terracotta-rot
Oberflächenbehandlung
Oberflächenbehandlungscode
(bitte immer angeben)
09 bianco
10 elfenbein
weitere auf Anfrage
A
B
C
natur
hydrophobiert
Beschichtung ADL
13 24
Z-6.1.2-04-4772
concrete skin
1.2 Technisches Datenblatt
concrete skin 8
Fassadenplatte aus [fibre C]
Platte
Plattengrößen
Dicke
1. 2500 x 1200 mm
2. andere Länge auf Anfrage
8 mm
Armierung
Durch AR (alkaliresistente) Glasfasern als durchgängige lineare
Glasfaserstränge und Kurzfasern in der Matrix
Rohdichte mindestens 1,9 g/cm 3
Gewicht 16 kg/m 2
Biegezugfestigkeit
mindestens 17 Mpa
Elastizitätsmodul ca. 20.000 N/mm 2
Frostwiderstand nach EN 12467
Thermische Ausdehnung
10 x 10-6 K-1 / 0,0045 mm/m*K
Brennbarkeitsklasse A1 nach DIN 4102
Wasserundurchlässigkeit nach EN 12467
Nass- und Trockenprüfung nach EN 12467
Bohrungen sichtbar Fixpunkte 6 mm Gleitpunkte 8 mm
Unterkonstruktion
Fugenbreite
Formatierung
Aluminiumprofi le (siehe Datenblätter Unterkonstruktion)
6 - 10 mm
Formatschnitt
Verrechnung des Verschnitts lt. Preisliste
Farben (mehr dazu unter www.rieder.cc/Farben)
Farbcode
(bitte immer angeben)
01 silbergrau
02 anthrazit
04 liquide black
Oberflächenbehandlung
Oberflächenbehandlungscode
(bitte immer angeben)
A natur
B hydrophobiert
C Beschichtung ADL
weitere auf Anfrage
Oberflächen
Oberflächencode
(bitte immer angeben)
MA matte Oberfl äche
FE ferro / sandgestrahlte Oberfl äche
FL ferrolight / sandgestrahlte Oberfl äche
andere auf Anfrage
Z-6.1.2-04-4772
concrete skin
1.1 Datenblatt + 1.2 concrete skin Skin | und conrete conrete skin Skin 8 8
1.3 Standardformteile
Standardformteile
1. Winkelteile
Die Winkelteile sind nur in 13 mm erhältlich und weisen dieselben Produkteigenschaften wie concrete skin auf. Die Formteile sind auf Lager
vorhanden. Sonderformen sind mit höherem manuellen Aufwand verbunden und dafür wird eine längere Lieferzeit benötigt.
b
a
90°
c
Farben
Oberfläche
U - 300/300
max. Abmessungen (in mm)
a b c l
alle Farben Ferro 300 300 300 3600
b
a
90°
92,64
c
Farben
Oberfläche
U - 490/300/2,6°
max. Abmessungen (in mm)
a b c l
alle Farben Ferro 300 490 300 3600
b
L 650/550
90°
Farben
Oberfläche
max. Abmessungen (in mm)
a b l
a
alle Farben Ferro 550 650 3600
b
U - 750/250
a
90°
c
Farben
Oberfläche
max. Abmessungen (in mm)
a b c l
alle Farben Ferro 250 750 250 3600
2. Rundbögen
Rundbögen weisen dieselben Produkteigenschaften wie concrete skin auf und sind in 13 mm erhältlich. Für Rundbögen wird eine längere Lieferzeit
benötigt.
r
g
Viertelkreis
max. Abmessungen (in mm)
Farben Oberfläche
g r
alle Farben Ferro 120° 400- – –
15 26
1.4 Verarbeitungsempfehlung
II. TECHNIK // BEFESTIGUNG // OBERFLÄCHEN
Verarbeitungsempfehlung
concrete skin | concrete skin 8
Folgende Hinweise müssen unbedingt befolgt werden, ansonsten sind keinerlei Garantie- und Gewährleistungsansprüche gegeben.
Transport und Lagerung
>> Auf dem LKW ist darauf zu achten, dass die Paletten fi xiert sind
und nicht an den Kanten zusammenstoßen.
>> Die Paletten dürfen nicht mit dem Zurrgurt so fest angezurrt
werden, dass sich die Platten durchbiegen bzw. Kantenschutz soll
unbedingt verwendet werden.
>> Die Palette ist mit Bauplane gegen Feuchtigkeit und Verschmutzung
allseitig zu schützen. Die Folienabdeckung muss immer bei
gestapeltem Material aufgelegt bleiben.
>> Die Platten im Stapel transportieren. Einzelne Platten auf der
Baustelle hochkant transportieren, nicht auf einer Plattenkante
absetzen. Der Untergrund auf dem die Paletten stehen muss plan
sein.
>> Einseitige Austrocknung / Befeuchtung führt zur Krümmung der
Platte.
>> Keine Lagerung im Freien, nur im überdachten Bereich.
Reinigung
>> Nur mit Wasser und/oder Bürste (abhängig von Oberfl ächenvergütung
– siehe technisches Datenblatt auf Anfrage).
>> Keine Reinigungsmittel verwenden.
>> Nach der Reinigung stehendes Wasser auf der Oberfl äche unbedingt
vermeiden! Stehendes Wasser mit Luftdruck oder mit
Lappen sofort von der Oberfl äche entfernen.
>> Platten vor Verunreinigung bauseits schützen, z.B. Staub. Eventuelle
Mehrkosten für die Reinigung können nicht erstattet werden.
Die Mehrkosten sind Sache der Verarbeiter bzw. ausführenden
Firmen.
Schneiden
>> Um eine optimale Schnittkante zu erhalten, sollte die Platte nur
im Werk formatiert werden. Falls dennoch die Platte nachträglich
formatiert wird, sollte wie folgt vorgegangen werden:
Verwendung einer handelsüblichen Handkreissäge mit Führungsschiene
Schnittdaten
Vs = 19 m/s, (Schnittgeschwindigkeit)
Vf = 3 - 4 m/min (Vorschubgeschwindigkeit)
N = 4000 1/min (Drehzahl bei Blattdurchmesser 300 mm)
Die Sichtseite der Platte muss oben liegen, und der Blattüberstand
darf max.3 mm betragen. Bei Anpassungsarbeiten der Platte kann
diese mit einem handelsüblichen Winkelschleifer bearbeitet werden.
Es ist darauf zu achten, dass ein Diamantsägeblatt verwendet
wird, das aus einer geschlossenen mit Diamant bestückten Scheibe
besteht. Des Weiteren kann die Platte mit einer Stichsäge bearbeitet
werden, wobei das Sägeblatt diamantbestückt sein muss.
Bohren
Um eine optimale Schnittkante des Bohrloches zu erhalten, sollte die
„Fassadenplatte“ wie folgt bearbeitet werden:
Sichtseite
Beim Bohren ist darauf zu achten, dass die Sichtseite oben liegt. Bei
Durchgangsbohrungen muss ein Klotz beigelegt werden, um ein Ausreißen
der Unterseite zu vermeiden.
Sägeblatt
Firma Tyrolit,
C1W Diamantkreissäge
300 x 2,6 x 20
40 - 2,6 – 7
ECF
Kleben
>> Die allgemeinen Verkleberichtlinien und Hinweise aus der Sichtbetonnorm
sind zu beachten.
1.3 Datenblatt + 1.4 concrete skin Skin | und conrete conrete skin Skin 8 8
1.5 Anwendungsübersicht
Verlegerichtung
Verlegerichtung
Um eine gleichmäßige Fassadenoptik zu gewährleisten, muss die Verlegerichtung beachtet werden.
Des Weiteren gelten die allgemeinen Verarbeitungsangaben und Montagerichtlinien für [fibre C].
71 82
Befestigungsabstände concrete skin
Einsatzbereich:
> Befestigungsabstände concrete skin 13 mm für sichtbare Montage mit Nieten und Schrauben für hinterlüftete Fassaden.
> Befestigungsabstände concrete skin 13 mm für unsichtbare Montage beim Kleben und mit Hinterschnittankern für hinterlüftete Fassaden.
Einfeld
Mehrfeld
Faserrichtung
concrete skin
> 50
Datenblatt 1.5 concrete concrete skin | conrete Skin und skin conrete 8 Skin 8
max.800 mm
max.100
Faserrichtung
concrete skin
> 50
max.800 mm max.800 mm
max.100
> 50
> 50
max.100
max.800 mm
max.800 mm
max.100
max.800 mm
Einfeldplatte H < 17 m: Für außerhalb dieser Grenzen – im Kantenbereich, windexponierte Lagen, größere Bemessungs-Windgeschwindigkeiten,
größere Bekleidungshöhen – sind die Befestigungsabstände entsprechend zu verringern und erforderlichenfalls durch eine statische Berechnung
nachzuweisen.
Mehrfeldplatte H < 40 m: Für außerhalb dieser Grenzen – im Kantenbereich, windexponierte Lagen, größere Bemessungs-Windgeschwindigkeiten,
größere Bekleidungshöhen – sind die Befestigungsabstände entsprechend zu verringern und erforderlichenfalls durch eine statische Berechnung
nachzuweisen.
1.5 Anwendungsübersicht
Befestigungsabstände concrete skin 8
Einsatzbereich:
> Befestigungsabstände concrete skin 8 mm für sichtbare Montage mit Nieten und Schrauben für hinterlüftete Fassaden.
> Befestigungsabstände concrete skin 8 mm für unsichtbare Montage beim Kleben für hinterlüftete Fassaden.
Mehrfeld
concrete skin 8
100
Faserrichtung
max.600 mm max.600 mm max.600 mm max.600 mm
Einfeldplatte
Mehrfeldplatte
max.600 mm
50-100
max.600 mm
50-100
Einfeldplatte H < 15 m: Für außerhalb dieser Grenzen – im Kantenbereich, windexponierte Lagen, größere Bemessungs-Windgeschwindigkeiten,
größere Bekleidungshöhen – sind die Befestigungsabstände entsprechend zu verringern und erforderlichenfalls durch eine statische Berechnung
nachzuweisen.
Mehrfeldplatte H < 22 m: Für außerhalb dieser Grenzen – im Kantenbereich, windexponierte Lagen, größere Bemessungs-Windgeschwindigkeiten,
größere Bekleidungshöhen – sind die Befestigungsabstände entsprechend zu verringern und erforderlichenfalls durch eine statische Berechnung
nachzuweisen.
19 10 2
Befestigungsabstände Formteile
Beispiel der Befestigung bei 13 mm Formteilen
> 50 > 50
Für Befestigungsabstände müssen für jedes Formteil separat festgelegt werden, weil Formteile immer eine Sonderanfertigung sind und jedes
Formteil andere Abmessungen aufweist.
Datenblatt 1.5 concrete concrete skin | conrete Skin und skin conrete 8 Skin 8
> 50 > 50
1.6 Befestigungssysteme
1.5 Befestigungssysteme
Sichtbare Befestigungen
Nieten
Das Befestigen von [fibre C] auf einer Aluminiumunterkonstruktion wird mit speziellen kopfl ackierten Nieten, passend zur Farbe von [fibre C]
ausgeführt. Es muss darauf geachtet werden, dass die Bohrung für die Nieten exakt im Zentrum ist, um die Gleitpunkte nicht negativ zu
beeinfl ussen.
Schrauben
Das Befestigen von [fibre C] auf einer Aluminiumunterkonstruktion kann auch mittels Schrauben erfolgen. Die Mindestdicke der Aluminiumprofi
le muss bei dieser Montagevariante jedoch 3 mm betragen. Es muss darauf geachtet werden, dass die Schrauben exakt im Zentrum angesetzt
werden, um den Gleitpunkt nicht negativ zu beeinfl ussen.
11 1 12 2
1.4 + 1.5 concrete Skin | conrete Skin 8
Unsichtbare Befestigungen
Hinterschnittanker
Der Hinterschnittanker ermöglicht die rückseitige Befestigung von [fibre C] an der vorgehängten hinterlüfteten Fassade. An der Rückseite der
Platte wird ein Loch gebohrt, dass im Bohrlochgrund aufgeweitet wird. Dies ermöglicht einfach und präzise die Keilbohrtechnik mit einem Werkzeug
in einem Arbeitsgang. Dies gilt nicht für Concrete Skin 8.
Kleben
Alternativ zur unsichtbaren Befestigung mit Hinterschnittankern kann [fibre C] mit dem Klebesystem „Sika Tack Panel“ auf einer Aluminiumunterkonstruktion
montiert werden.
Hinweis: Die Richtlinien und Verarbeitungshinweise des Kleberherstellers sind unbedingt einzuhalten.
Datenblatt 1.6 concrete concrete skin | conrete Skin und skin conrete 8 Skin 8
1.7 Befestigungsmittel
Befestigungsmittel
concrete skin | concrete skin 8
NIETE
Fassadenniete aus Aluminium / Edelstahl mit Kopflackierung
Niete für 13 mm: 5 x 25, Niete für 8 mm: 5 x 18
Großkopf: 14 mm, Farbe: Aluminium Natur oder in allen [fibre C]-Farben
Anwendung: Sichtbare Befestigung von [fibre C] auf Aluminium-Unterkonstruktionen
Hinweise: Klemmbereich = Dicke [fibre C] + Materialdicke Unterkonstruktion
Bohrloch Unterkonstruktion: 5,1 mm
Bohrloch [fibre C]: Fixpunkt 6 mm – Gleitpunkt 8 mm
Die Nieten müssen für eine zwängungsfreie Montage mit einer Nietsetzlehre montiert werden.
Artikel Nr. Abmessung Qualität Qualität Kopf VE Klemmbereich
mm Hülse Zugdorn mm Stück mm
NIETE
1225021014 5x* ALMG5 A2 14 500 12,0 – 15,5
SCHRAUBE
Schraube aus Edelstahl mit Kopflackierung
Kopfdurchmesser: 12 mm
Kopfhöhe: 2,5 mm
Farbe: Edelstahl Natur oder in allen [fibre C]-Farben
Anwendung: Sichtbare Befestigung von [fibre C] auf Holzunterkonstruktion
Bohrloch [fibre C]: Fixpunkt 6 mm – Gleitpunkt 8mm
Artikel Nr. Abmessung Qualität Kopf Antrieb VE
mm mm Stück
SCHRAUBE
0122482038 4,8x* A2 12 Torx T 20 250
HINTERSCHNITTANKER
Hinterschnittdübel für die Plattendicke 13 mm
Hersteller: Keil-Hinterschnittdübel M6
Material: Edelstahl V4A
Anwendung: Unsichtbare Befestigung von [fibre C] auf Aluminium-Unterkonstruktion
Bohrungen in [fibre C] werden mit Spezialbohrer von Keil ausgeführt.
ETA Prüfung: bis 100 m positiv, bis 300 m mit entsprechender Statik möglich
KLEBEN
Hersteller: SIKA
Anwendung: Unsichtbare Befestigung von [fibre C] auf Aluminium-Unterkonstruktion
Die Richtlinien von SIKA zum Verkleben von [fibre C] sind einzuhalten.
13 1 14 2
Beispiele für Bezugsquellen von Befestigungsmitteln
Niete/Schraube
MBE GmbH
Siemenstrasse 1
58706 Menden
Telefon: +49 2373-17430 0
Telefax: +49 2373-17430 11
info@mbe-gmbh.de
www.mbe-gmbh.de
Bauaufsichtliche Zulassungen für Schrauben und Nieten können beim jeweiligen Lieferanten angefordert werden.
Hinterschnittanker
KEIL Werkzeugfabrik
Karl Eischei GmbH
Postfach 1158
51751 Engelskirchen
Telefon: +49 2263-807 0
Telefax: +49 2263-807 333
mail@keil-werkzeuge.com
ADRESSE FEHLT!
Kleben
Walter Hallschmid GmbH & Co.KG
Wiesenstr. 1
94424 Arnstorf
Telefon: +49 8723-96 121
Telefax: +49 8723-96 127
Mobil: 0 179 / 14 11 875
info@dichten-und-kleben.de
www.dichten-und-kleben.de
Alu-Unterkonstruktion
EUROFOX Vertriebsges.m.b.H.
Eichbüchlergasse 18
2700 Wiener Neustadt
Telefon: +43 2622 69001 0
Telefax: +43 2622 69001 69
offi ce@eurofox.com
Sika Deutschland GmbH
Kornwestheimerstr. 103-107
70439 Stuttgart
Telefon: Tel. +49 711-80090
Telefax: Fax: +49 711-8009 321
info@de.sika.com
www.sika.de
ALLFACE
Befestigungstechnologie GmbH & Co KG
Ared Straße 29, Büro 222
A-2544 Leobersdorf
Telefon: +43 2256-625 18-10
Telefax: +43 2256-625 18-18
g.steiner@allface.at
Datenblatt concrete Skin und conrete Skin 8
1.8 Oberflächen
Oberflächen
1.8.1. Farben
Farben Ferro - FE Ferro light - FL matt - MA
01 silbergrau
02 anthrazit
03 sandstein
04 liquide black
05 terra
06 mocca-braun
07 venezianisch grün
08 terracotta-rot
09 bianco
10 elfenbein
Sonderfarben auf Anfrage erhältich!
1.8.2. Oberflächenarten
Ferro - FE Ferro light - FL Matt - MA
sandgestrahlt sandgestrahlt gebürstet
mit höherem Druck gestrahlt,
Oberfl äche ist rauher
mit weniger Druck gestrahlt,
Oberfl äche ist feiner als FE
Oberfl äche glatt, natürliche
Wolkenbildung
Kleinere Lufteinschlüsse und Porenbildung innerhalb der Grenze der Sichtbetonnorm möglich.
15 1 16 2
1.8 Oberflächen
Ferro - FE Ferro light - FL matt - MA Anwendung
A
B
C
Fassade
Fassade + Innen
Spezielle Anwendung,
Innen + Außen
* in Entwicklung (nicht sichtbare Beschichtung)
A Natura - Natürliche Oberfläche
Die Oberfl ächen bleiben unbeschichtet.
Reinigung: abhängig von der Oberfl ächenart und Verschmutzung (siehe Sicherheitsdatenblatt, auf Anfrage).
Beständigkeit gegen chemische und mechanische Angriffe (EN 12467).
B Hydrophobierte Oberfläche
Transparentes fi lmbildendes Schutzsystem, reduziert die Wasseraufnahme, UV- und alkalibeständig.
Reinigung: abhängig von der Oberfl ächenart, Verschmutzung und Hydrophobierung (siehe Sicherheitsdatenblatt, auf Anfrage).
Minimales Anfeuern der Oberfl äche.
C ADL - spezielle Anwendung
Sichtbare Beschichtung, hohe mechanische und chemische Beständigkeit.
Ausgezeichnete Wetterfestigkeit und Alkalibeständigkeit.
Beständigkeit gegen chemische Angriffe (Ö-Norm A 1605-12).
Chemikalienbeständigkeit 1 - B1.
Reinigung: Abhängig von Oberfl ächenart und Verschmutzung (siehe Sicherheitsdatenblatt, auf Anfrage)
Stärkeres Anfeuern der Oberfl äche.
Datenblatt 1.8 concrete concrete skin | conrete Skin und skin conrete 8 Skin 8
1.8 Oberflächen
II. TECHNIK // BEFESTIGUNG // OBERFLÄCHEN
Oberflächen
concrete skin | concrete skin 8
Kratzfestigkeit und Abrieb
Abriebversuche laut: ÖNORM A 1605-12 - Prüfung 2, Bewertungsklasse
2-D (> 50 U), Verhalten bei Kratzbeanspruchung laut:
ÖNORM A 1605-12 - Prüfung 4, Bewertungsklasse 4-D (> 1,0 N)
[fibre C] Platten weisen an hochfrequenten Stellen durch Personenverkehr
oder geringfügige LKW Belastung keinen Abrieb auf.
Hinweis dunkle Platten
Die Platten verdeutlichen die lebendige Oberfl äche des Produktes
in Form von leichten Wolkeneffekten. Diese hellen Schleier erhalten
sie nur bei nicht abgesperrter Oberfl äche. Ausblühungen sind eine
ganz natürliche Sache bei zementgebundenen Verbundwerkstoffen.
Verschmutzungen an der Baustelle sind zu vermeiden.
Baustelle und Lagerung
Siehe Verarbeitungsempfehlungen Seite 5.
Farbbeständigkeit und UV- Stabilität
Naturcharakter; Farbe durch Natursteinkörnung und Eisenoxyidfarben.
Die Flüssigfarben entsprechen der DIN EN 12878 und sind
hervorragend für die Einfärbung von zementgebundenen Baustoffen
geeignet. Die in den Flüssigfarben eingesetzten Pigmente sind Licht
(UV) – und Wetterbeständig, unlöslich in Wasser, Alkalien und
verdünnten Säuren.
Sichtbetonnorm
Siehe Richtlinie geschalte Betonoberfl ächen („Sichtbeton“), Ausgabe
Juni 2002.
Kalkausblühungen
Jeder Zement spaltet bei seiner Erhärtung Kalkhydrat ab. Das Kalkhydrat
löst sich im Wasser - Anmachwasser oder „Fremdwasser“
(Nachbehandlungs- oder Regenwasser) - und kann an die Betonoberfl
äche wandern. Wenn das Wasser verdunstet, bleibt das Kalkhydrat
an der Oberfl äche zurück und wird in das schwer lösliche Calziumcarbonat
(Kalkstein) umgewandelt. Wird dieser an sich natürliche
Vorgang durch ungünstige Bedingungen gesteigert, so kommt es zu
Ablagerung von größeren Mengen an Calziumcarbonat, die als weiße
Ausblühungen sichtbar werden.
Das Entstehen von Ausblühungen wird begünstigt durch:
>> Jedes Wasser – wie beispielsweise Nachbehandlungs- oder
Regenwasser – das über frisch entschalte Betonbauteile abfl ießt
oder einige Zeit zwischen Schalung und Betonoberfl äche verbleibt
>> Feuchte oder kühle Witterung
>> Temperaturgefälle im Beton
Ausblühungen sind eine ganz natürliche Sache bei zementgebundenen
Verbundwerkstoffen. Ausblühungen muss man als das verstehen was
sie sind: Lebenszeichen eines Produktes aus natürlichen Rohstoffen.
Beton ist ein lebender Baustoff. Ausblühungen stellen grundsätzlich
keinen Reklamationsgrund dar.
Grün-Blau Färbung bei sog. „frischen“ [fibre C]
Platten
Bei der Verwendung von hüttensandhaltigen Zementen können
vorübergehend grünlich blaue Färbungen der frisch ausgeschalten
Betonoberfl äche auftreten. Diese geht aber meist schon nach kurzer
Zeit in die übliche helle Betonoberfl äche über. Ursache der Färbung
sind geringe Gehalte an Sulfi den in der Hochofenschlacke, die bei
der Reaktion mit Wasser zu Calciumhydrosulfi d und zu Polysulfi den
umgewandelt werden. Diese Polysulfi de können unter Luftabschluss
mit gelösten Metallionen, z.B. Eisen oder Mangan, zu Metallsulfi den
reagieren die eine sehr intensive grünlich-blaue Färbung haben.
Diese wird dann an der frischen Betonoberfl äche sichtbar. Bei Luftzutritt
an die abgetrocknete Oberfl äche oxidieren diese grünlich-blauen
Metallsulfi de durch den Luftsauerstoff zu farblosen Metallverbindungen.
Dadurch ist die Färbung beseitigt.
Antigraffiti
Wir empfehlen folgenden Hersteller und folgendes Produkt:
>> Protectosil
>> Produkt: Graffi net – HydroSecur Grundierung
17 1 18 2
III. ZULASSUNGSBESCHEIDE (Stand 05/06)
Weitere Zulassungen und Prüfungen auf Anfrage erhältlich.
Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung Keil undercut anchor Evaluation Report, Keil undercut anchor
Nummer: Z-31.1.-79
Datum: 2005-11-18
Nummer: 125-8.06.01-199/05
Datum: 2006-03-16
Nummer: 04-050
Datum: 2006-01-26
Unbedenklichkeitserklärung ÜA-Zeichen Klebesystem Zulassung
Nummer: 19779 U 04
Datum: 2004-03-29
Nummer: Z-6.1.2-04-4772
Datum: 2004-06-16
Nummer: Z-10.8-347
Datum: 2004-01-29
Datenblatt concrete Skin und conrete Skin 8
IV. REFERENZEN concrete skin / Auszug 05/06
>> Hotel SPA - 390 m 2
concrete skin
01 FE silbergrau - ferro
>> Outletcenter - 2.500 m 2
concrete skin, versch. Farben
FE ferro
>> Stadthalle Wien - 1.050 m 2
concrete skin
01 FE silbergrau - ferro
>> Festspielhaus Bregenz - 3.300 m 2
concrete skin
Aussen: 10 FE elfenbein - ferro
Innen: 04 FE liquide black - ferro
>> FSI Frank Stronach Institut
Graz - 1.850 m2, concrete skin
07 FE grün ferro und FL ferro light
>> Schule Kolbermoor - 900 m 2
concrete skin
01 FE silbergrau - ferro
19 1 20 2
Nordbahnhof - 1.800 m 2
concrete skin,
04 FL liquide black - ferro light
02 MA anthrazit - matt
>> Weinkellerei Kaltern - 1.800 m 2
concrete skin
06 MA mocca braun - matt
>> Weingut Esterhazy - 620 m 2
concrete skin
03 FE sandsteingelb - ferro
>> Einfamilienhaus - 350 m 2
concrete skin
02 anthrazit solo
>> Mobiliar Objekt Design Gruber
Kitzbühel - 80 m2, concrete skin
02 FE anthrazit gestrahlt
>> Schule Fürstenfeld - 370 m 2
concrete skin
02 anthrazit solo
Datenblatt Referenzen concrete Skin skin und | conrete skin Skin 8 8
FESTSPIELHAUS BREGENZ
Produkt:
Farbcode:
Befestigung:
Baubeschreibung:
Ort:
Architekt:
Montage:
concrete skin
10 FE elfenbein - ferro
Befestigung mit lackierten Nieten
Montage 11/2005 bis 02/2006
Aussen: 2.800 m 2 | Innen: 500 m 2
Außenwandverkleidung auf Stahlblech
Festspielplatz | A – 6900 Bregenz
Architekten Dietrich + Untertrifaller, Bregenz
Firma Fassadenbau Spiegel, Dornbirn
211 222
OUTLETCENTER LEOVILLE
Produkt:
Farbcode:
Befestigung:
Baubeschreibung:
Ort:
Architekt:
Montage:
concrete skin
03 FE sandstein - ferro, 04 FE liquide black - ferro, 07 FE venezianisch grün - ferro
Befestigung mit lackierten Nieten
Montage 11/2005 bis 02/2006
2.800 m 2
Außenwandverkleidung auf Stahlblech
Leobersdorf bei Wien
Architektur Büro Weichenberger, Wien
Firma Thyssen-Krupp, Wien
Referenzen Datenblatt concrete Skin skin und | conrete conrete skin Skin 8 8
FSI GRAZ – FRANK STRONACH
Produkt:
Farbcode:
Befestigung:
Baubeschreibung:
Ort:
Architekt:
Montage:
concrete skin
07 FE + 07 FL grün schattiert - ferro
ALU-Unterkonstruktion Befestigung mit Hinterschnittanker
Außenwandverkleidung
Montage 12/2005 bis 03/2006
1.900 m 2
Infeldgasse 25 A – 8010 Graz
Architekten Zinterl, Graz
Firma Alois Perwein, Altenmarkt
23 1 24 2
LANDESBERUFSSCHULE FÜRSTENFELD
Produkt:
Farbcode:
Befestigung:
Baubeschreibung:
Ort:
Architekt
Montage:
concrete skin
02 SO anthrazit - solo
ALU-Unterkosnstruktion mit Nieten
Außenwandverkleidung
Montage 8/2005
900 m 2
Schulgasse | A – Fürstenfeld
Architekten Scheurecker, Wien
Firma Eder Blechbau, Völkermarkt
Referenzen Datenblatt concrete Skin skin und | conrete skin Skin 8 8
NORDBAHNHOF WIEN
Produkt:
Farbe:
Befestigung:
Baubeschreibung:
Ort:
Architekt:
Montage:
concrete skin
02 MA anthrazit - matt
04 MA liquide black - ferro
ALU-Unterkonstruktion mit Nieten
Außenwandverkleidung, Innenwandverkleidungen
Montage 02/2006 bis 08/2006
3.800 m 2
Praterstern | A – 1020 Wien
Architekten Wimmer, Wien
Firma Eder Blechbau
25 1 26
IV. REFERENZEN Formteile
MUSTERFASSADE
Produkt:
Farbcode:
Befestigung:
Baubeschreibung:
Ort:
concrete skin
10 FE elfenbein - ferro, 04 FE liquide black - ferro
mit Hinterschnittankern
Außenwandverkleidung
Montage 8/2005
Rieder Faserbeton-Elemente
Glasberg 1
D-83059 Kolbermoor
Referenzen Datenblatt concrete Skin skin und | conrete skin Skin 8 8
DUSCHKABINE
Produkt:
Farbcode:
Baubeschreibung:
Ort:
Design:
concrete skin
02 FE anthrazit - ferro
Duschkabine für den Außen- und Innenbereich
Rieder Faserbeton-Elemente
Glasberg 1
D-83059 Kolbermoor
Nico Schäfer
27 1 28
CENTRAL PARK
Produkt:
Farbcode:
Baubeschreibung:
Ort:
Architkekt:
concrete skin
02 FE anthrazit - ferro
Central Park Stadtbank
Rieder Faserbeton-Elemente
Glasberg 1
D-83059 Kolbermoor
Oskar Leo Kaufmann
Referenzen Datenblatt concrete Skin skin und | conrete skin Skin 8 8
V. GEWÄHRLEISTUNG
concrete skin | concrete skin 8
Gewährleistung:
[fibre C] gewährleistet die Qualität von [fi bre C] Fassadenplatten im
Rahmen der angegebenen Werte und Prüfnormen. Sie haften jedoch
ausdrücklich nicht für Schäden der Unterkonstruktion oder Montage,
da sie auf deren Ausführung keinen Einfl uss hat. Die örtlichen Bauvorschriften
sind unbedingt zu beachten, wir übernehmen diesbezüglich
keine Haftung. Alle Angaben entsprechen dem derzeitigen Stand der
Technik. Dies gilt insbesondere auch für Verunreinigungen an der
Oberfl äche bauseits durch Staub, manuelles Einwirken und anderer
Verunreinigungen.
Die Eignung für bestimmte Anwendungen wird nicht generell zugesagt.
Lebensdauer
Durchgeführte Langzeitfestigkeitsentwicklungen, Lagerung von
Proben 7 Tage bei 80° C Wasser – entspricht 30 Jahre natürliche
Lagerung im Freien und 14 Tage bei 80° C Wasser – entspricht
35 Jahre natürliche Lagerung im Freien, ergaben positive Resultate.
Es kann davon ausgegangen werden, dass die Lebensdauer der
Platte 40 Jahren entspricht.
und vertretbar. Beim älteren Farbton wird eine neue Platte das
optische Bild des Bauwerkes nur geringfügig stören und die neue
Platte wird sich relativ bald an das Aussehen der älteren Platten
angleichen. Diese natürlichen Alterungserscheinungen beeinträchtigen
allerdings nicht die mechanische Belastbarkeit (Sicherheit) der
Platte.
Die unterschiedlichen Verschmutzungen – z.B. straßenseitige
Exponierung – im Laufe der Jahrzehnte können den Unterschied im
Farbton und Glanz mehr beeinfl ussen als das natürliche Abwittern.
Weitergehende Prüfungen und Aussagen der Lebensdauer erhalten
Sie auf Anfrage.
Qualität und Toleranzen
Geprüft wird dies laut ÖNORM EN 1339:2003, Platten aus Beton,
Anforderungen und Prüfverfahren, Tabelle 1 – zulässige Abweichungen.
Die Prüfberichte beziehen sich auf QR-Prüfanweisungen.
Weitere Untersuchungen ergeben, dass die [fibre C] Platte nach
35 Jahren Freibewitterung Alterungserscheinungen aufweisen
könnte, sprich leichte Farb- und Glanzabweichungen „Abwittern“ der
äußersten Oberfl äche. Die Farb- und Glanzänderung sind unauffällig
29 1 230
VI. AUSSCHREIBUNGSTEXTE
[fibre C] - Glasfaserbeton - Platten „concrete skin“
Bauvorhaben
Bauherr
Architekt
Bauleitung
Ort / Datum
Unterschrift / Stempel
Die Angaben im Ausschreibungstext sind zu überprüfen und wenn erforderlich objektgebunden gegebenfalls zu ergänzen. Eine weitergehende Haftung der Firma
Rieder Faserbeton-Element ist ausgeschlossen. Dies betrifft auch Druck- und Schreibfehler sowie nachträglich Änderungen.
Datenblatt concrete Skin und conrete Skin 8
Ausschreibung concrete skin concrete skin 8
Bezeichnung
Deutschland
> Glasfaserbeton - Platten „concrete skin“ zur Bekleidung von Außenwänden
sind mit der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungsnummer
Z – 31.1 – 79 zertifi ziert.
Österreich
> [fibre C] Glasfaserbeton „concrete skin“
> Österreichisches Übereinstimmungszeugnis Nr.: Z-6.1.2-04-4772
> Typ NT nach EN 12467
> Kategorie A nach EN 12467
> Klasse 5 nach EN 12467
> Niveau nach EN 12467I
Plattenmaterial 8/13 mm
> [fibre C] -Glasfaserbeton – Platten aus rein mineralischen Rohstoffen
(Sand, Zement, Glas, Wasser)
> Armierung durch AR (alkaliresistente) Glasfasern als durchgängige lineare
Glasfaserstränge und Kurzfasern in der Matrix
> Plattenstärke 8/13 mm (Tol eranz +/- 1 mm)
> Gewicht ca. 0,26KN/m 2 (bei 13 mm Stärke), 0,16KN/m_ (bei 8 mm Stärke)
> Biegezugfestigkeit mind. 18 MPa
> Elastizitätsmodul ca. 20.000N/mm 2
> Frostwiderstand nach EN 12467
> Baustoffklasse A 1 n. DIN 4102
> Wasserundurchlässigkeit nach EN 12467
> Nass- Trockenprüfung nach EN 12467
> 13 mm = Max. Größen l x b 3600 x 1200 mm (Sonderlängen bis 5200 mm)
8 mm = Max. Größen l x b 2500 x 1200 mm
Oberflächenausführung
> matte Oberfl äche
> ferro – sandgestrahlte Oberfl äche
> ferro light – sandgestrahlte Oberfl äche
> andere auf Anfrage möglich
31 1 232
Ausschreibung
Pos. Menge Einheitspreis
1.0 Glasfaserbeton - Platte „concrete skin“ 13 mm
Glasfaserbeton - Platte „concrete skin 8“ 8 mm
Hinterlüftete Fassadenbekleidung auf vorhandener Unterkonstruktion
lt. Technischen Vorschriften und gültiger Normen
Aluminium-Unterkonstruktionsystem mit wandgerechter
Verkankerung lt. DIN 18516 bzw. relevanten Vorschriften
Unterkonstruktionssystem Bspw. der Firma Eurofox, oder gleichwertige Systeme.
Sichtbar schrauben für Gebäudehöhen bis 100 m
Scheiben ø 35mm, t = 3 mm aus nicht-rostendem Stahl, Werkstoff Nr.: 14401
Befestigungsmittel EJOT JZ3-6,3x32-E16 mit Dichtscheibe Zulassung Z-141-4
Unsichtbare Befestigung mit Hinterschnittankern
der Firma Keil, in Verbindung mit der Unterkonstruktion Bspw. der Firma Eurofox,
oder gleichwertige Systeme für Gebäudehöhen bis 100 m
Sichtbar nieten für Gebäudehöhen bis 100 m
Großkopf 14 mm, Aluminium Natur oder in allen [fibre C] Farben
m 2 €
1.1 Zulage für Betonfarbe
Mehraufwand für das Einfärben der Betonmatrix
mit Eisenoxidfarben (Farbton nach Anfrage )
m 2 €
Übertrag:
Datenblatt concrete Skin und conrete Skin 8
Ausschreibung concrete skin | concrete skin 8
Übertrag:
Pos. Menge Einheitspreis
1.2 Glasfaserbeton - Formteile „concrete skin“ 13 mm
Hinterlüftete Fassadenbekleidung auf vorhandener Aluunterkonstruktion,
mit [fibre C]-Glasfaserbetontafeln 13 mm.
> Es ist darauf zu achten, dass die Abwicklung
die maximale Plattengröße nicht überschreiten darf
> erforderlich ist ein detaillierter Plan als *.dwg oder *.dxf Datei
Stück €
Eventualpositionen
2.0 Zulage für ferro (gestrahlte) Oberfläche
> Mehraufwand für das einseitige Strahlen
der [fibreC] Glasfaserbetonplatte
m 2 €
3.0 Zulage für Schnitte
> für das Herstellen von geraden Schnitten an den Plattenkanten
> erforderlich ist ein detaillierter Schnittplan als *.dwg oder *.dxf Datei
m €
3.1 Zulage für Schrägschnitte
> für das Herstellen von geraden Schnitten an den Plattenkanten
> erforderlich ist ein detaillierter Schnittplan als *.dwg oder *.dxf Datei
m €
Übertrag:
33 1 234
Übertrag:
Pos. Menge Einheitspreis
3.2 Zulage für Schnitte an Formteilen
> für das Herstellen von geraden Schnitten an den Plattenkanten
> erforderlich ist ein detaillierter Schnittplan als *.dwg oder *.dxf Datei
m €
3.3 Zulage für schräge Schnitte an Formteilen
> für das Herstellen von geraden Schnitten an den Plattenkanten
> erforderlich ist ein detaillierter Schnittplan als *.dwg oder *.dxf Datei
m €
3.4 Zulage für Ausschnitte
> für das Herstellen von geraden Ausschnitten 90° Schnitten an den Plattenkanten
> erforderlich ist ein detaillierter Schnittplan als *.dwg oder *.dxf Datei
m €
4.0 Zulage für Gehrung (45°)
> für das Herstellen von 45° Schnittkanten nach dem eigentlichen Zuschnitt
> erforderlich ist ein detaillierter Plan als *.dwg oder *.dxf Datei
m €
Pos. Menge Einheitspreis
4.1 Zulage für Fasen (45°)
> für das einseitige Herstellen einer 45° Fase ( 2x2 mm) an der Schnittkante
> erforderlich ist ein detailierter Plan als *.dwg oder *.dxf Datei
Fasengröße:
mm x mm
m €
Übertrag:
Datenblatt concrete Skin und conrete Skin 8
Übertrag:
Pos. Menge Einheitspreis
5.0 Zulage für Bohrungen bis ø 8 mm
> für das Herstellen einer Bohrung 90° zur Plattenkante
> erforderlich ist ein detaillierter Bohrplan als *.dwg oder *.dxf Datei
Stück €
5.1 Zulage für Bohrungen ø > 8mm
> für das Herstellen einer Bohrung 90° zur Plattenkante
> erforderlich ist ein detaillierter Bohrplan als *.dwg oder *.dxf Datei
Stück €
5.2 Zulage für Hinterschnittankerbohrung
> für das Herstellen einer Hinterschnittbohrung 90° zur Plattenkante
> erforderlich ist ein detaillierter Bohrplan als *.dwg oder *.dxf Datei
Stück €
Übertrag:
LEISTUNGSGRUPPEN - ZUSAMMENSTELLUNG
Summe €
____% Umsatzsteuer €
Angebotssumme inclusive UST €
(Ort, Datum)
(Firmenmäßige Fertigung)
35 1 236
VI. AUSSCHREIBUNGSTEXT FORMTEILE
[fibre C] - Glasfaserbeton - „Formteil“
Bauvorhaben
Bauherr
Architekt
Bauleitung
Ort / Datum
Unterschrift / Stempel
Die Angaben im Ausschreibungstext sind zu überprüfen und wenn erforderlich objektgebunden gegebenfalls zu ergänzen. Eine weitergehende Haftung der Firma
Rieder Faserbeton-Element ist ausgeschlossen. Dies betrifft auch Druck- und Schreibfehler sowie nachträglich Änderungen.
Bezeichnung
Deutschland
> Glasfaserbeton - „Formteil“ zur Bekleidung von Außenwänden
sind mit der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungsnummer
Z – 31.1 – 79 zertifi ziert.
Österreich
> [fibre C] Glasfaserbeton „Formteile“
> Österreichisches Übereinstimmungszeugnis Nr.: Z-6.1.2-04-4772
> Typ NT nach EN 12467
> Kategorie A nach EN 12467
> Klasse 5 nach EN 12467
> Niveau nach EN 12467I
Plattenmaterial 8/13 mm
> [fibre C] -Glasfaserbeton – Formteile aus rein mineralischen
Rohstoffen (Sand, Zement, Glas, Wasser)
> Armierung durch AR (alkaliresistente) Glasfasern als durchgängige
lineare Glasfaserstränge und Kurzfasern in der Matrix
> Plattenstärke 13 mm (Tol eranz +/- 1 mm)
> Rohdichte mind. 1,9 g/cm 3
> Gewicht ca. 0,26KN/m2
> Biegezugfestigkeit mind. 25 MPa
> Elastizitätsmodul ca. 20.000N/mm 2
> Frostwiderstand nach EN 12467
> Baustoffklasse A 1 n. DIN 4102
> Wasserundurchlässigkeit nach EN 12467
> Nass- Trockenprüfung nach EN 12467
> 13 mm = Max. Größen l x b 3600 x 1200 mm (Sonderlängen
bis 5200 mm)
Oberflächenausführung
> matte Oberfl äche
> ferro – sandgestrahlte Oberfl äche
> ferro light – sandgestrahlte Oberfl äche
> andere auf Anfrage möglich
Datenblatt concrete Skin und conrete Skin 8
Pos. Menge Einheitspreis
1.0 Glasfaserbeton - Formteil 13 mm
Hinterlüftete Fassadenbekleidung auf vorhandener Unterkonstruktion
lt. Technischen Vorschriften und gültiger Normen
Aluminium-Unterkonstruktion lt. DIN 4113-1
Unterkonstruktionssystem Bspw. der Firma Eurofox, oder gleichwertige Systeme.
Sichtbar schrauben für Gebäudehöhen bis 100 m
Scheiben ø 35mm, t = 3 mm aus nicht-rostendem Stahl, Werkstoff Nr.: 14401
Befestigungsmittel EJOT JZ3-6,3x32-E16 mit Dichtscheibe Zulassung Z-141-4
Unsichtbare Befestigung mit Hinterschnittankern der Firma Keil, in
Verbindung mit der Unterkonstruktion Bspw. der Firma Eurofox, oder gleichwertige
Systeme für Gebäudehöhen bis 100 m
m 2 €
1.1 Zulage für Betonfarbe
Mehraufwand für das Einfärben der Betonmatrix
mit Eisenoxidfarben (Farbton nach Anfrage )
m 2 €
Eventualpositionen
2.0 Zulage für ferro (gestrahlte) Oberfläche
> Mehraufwand für das einseitige Strahlen
der [fibreC] Glasfaserbetonplatte
m 2 €
3.2 Zulage für Schnitte an Formteilen
> für das Herstellen von geraden Schnitten an den Plattenkanten
> erforderlich ist ein detaillierter Schnittplan als *.dwg oder *.dxf Datei
m 2 €
3.3 Zulage für schräge Schnitte an Formteilen
> für das Herstellen von geraden Schnitten an den Plattenkanten
> erforderlich ist ein detaillierter Schnittplan als *.dwg oder *.dxf Datei
m €
Übertrag:
37 1 238
Übertrag:
Pos. Menge Einheitspreis
3.4 Zulage für Ausschnitte
> für das Herstellen von geraden Ausschnitten 90° Schnitten an den
Plattenkanten
> erforderlich ist ein detaillierter Scnittplan als *.dwg oder *.dxf Datei
m €
4.0 Zulage für Gehrung (45°)
> für das Herstellen von 45° Schnittkanten nach dem eigentlichen Zuschnitt
> erforderlich ist ein detaillierter Plan als *.dwg oder *.dxf Datei
m €
4.1 Zulage für Fasen (45°)
> für das einseitige Herstellen einer 45° Fase (2x2 mm) an der Schnittkante
> erforderlich ist ein detaillierter Plan als *.dwg oder *.dxf Datei
Fasengröße: mmx mm
m €
5.0 Zulage für Bohrung bis ø 8 mm
> für das Herstellen einer Bohrung 90° zur Plattenkante
> erforderlich ist ein detaillierter Bohrplan als *.dwg oder *.dxf Datei
Stück €
5.1 Zulage für Hinterschnittankerbohrung
> für das Herstellen einer Hinterschnittbohrung 90° zur Plattenkante
> erforderlich ist ein detaillierter Bohrplan als *.dwg oder *.dxf Datei
Stück €
Übertrag:
LEISTUNGSGRUPPEN - ZUSAMMENSTELLUNG
(Ort, Datum)
Summe €
____% Umsatzsteuer €
Angebotssumme inclusive UST €
(Firmenmäßige Fertigung)
Datenblatt concrete Skin und conrete Skin 8
VII. CHECKLISTEN
concrete skin | concrete skin 8
RAHMENBESTELLUNG PLATTEN
RIEDER Faserbeton - Elemente GmbH | Telefon +49 8031 90167 | Telefax +49 8031 90167-29
von
Telefon
Telefax
e-mail
Projektname
Oberfläche FE FL MA andere
Farbcode
Oberflächenbehandlung
concrete skin
2500 x 1200 x 13 mm
concrete skin
3600 x 1200 x 13 mm
concrete skin 8
2500 x 1200 x 8 mm
Stück
Hinterschnittankerbohrungen im Werk JA NEIN
Durchgangsbohrungen im Werk JA NEIN
Datum
Unterschrift / Stempel
39 1 240
Lärmschutz >> Fläche
>> Fertigelemente >> Glasfaserbeton |fibre C]
50 JAHRE RIEDER GRUPPE
Die Rieder Gruppe gegründet 1958 beschäftigt 332 Mitarbeiter und erwirtschaftet eine Umsatz von über 44 Mio. EURO. Rieder ist
dabei ein mittelständisches Unternehmen mit guter Kapitalausstattung und zu 100 % im Familienbesitz.
STANDORTE 2006
FERTIGELEMENTE
WEITERE FIRMEN
BWR Maishofen
RFG Asten
RFE Kolbermoor
RSE Maishofen
RBJ Iglau, CR
50% SFW, Salzburg
ROH-MATERIALIEN
11,8% CEMMAC, SK
50% Dolomit, A
33,3% SZW, Salzburg
ISOSPAN
RMG
26% SW-Österreich
Datenblatt concrete Skin und conrete Skin 8
ALLGEMEINE LIEFER- und ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
DER RIEDER FASERBETON-ELEMENTE GmbH, GLASBERG 1, 83059 KOLBERMOOR
I. Allgemeines
(1) Diese Liefer- und Zahlungsbedingungen sind Bestandteil sämtlicher Angebote und Verträge
über Lieferungen und Leistungen der Fa. Rieder Faserbeton- Elemente GmbH
und gelten ausschließlich. Entgegenstehende und/ oder andere (Geschäfts-) Bedingungen
werden von uns nicht anerkannt, es sei denn, deren Geltung wurde von der
Rieder Faserbeton- Elemente GmbH schriftlich ausdrücklich anerkannt. Unsere Liefer- und
Zahlungsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder
von unseren Liefer- und Zahlungsbedingungen abweichenden Bedingungen des Kunden die
Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführen.
Widersprechen sich die Liefer- und Zahlungsbedingungen der Vertragspartner, so gelten
ausschließlich diese Bedingungen. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr gelten
diese Bedingungen auch dann, wenn sich die Fa. Rieder Faserbeton- Elemente GmbH im Rahmen
einer laufenden Geschäftsverbindung, bei späteren Verträgen nicht ausdrücklich
darauf bezieht.
(2) Außendienstmitarbeiter sind nicht ermächtigt, von den vorliegenden Bedingungen ab
weichende Konditionen zu vereinbaren.
(3) Mündliche Nebenabreden haben keine Gültigkeit. Sämtliche Vereinbarungen, Nebenabreden,
Zusicherungen usw. sind schriftlich niederzulegen.
II. Angebot/ Preise/ Muster
(1) Angebote sind bis zum Vertragsabschluss freibleibend, ein Zwischenverkauf bleibt
vorbehalten.
(2) Die zum Angebot gehörenden Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, Gebiets- und
Maßangaben sind Näherungswerte, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet
werden. Prospektangaben sind unverbindlich.
(3) Sämtliche Kostenvoranschläge, Zeichnungen, Pläne und sonstige Unterlagen, die
Bestandteil des Angebots sind, stehen in unserem Eigentum und sind urheberrechtlich
geschützt.
(4) Alle Preise sind schriftlich zu vereinbaren.
(5) Alle Preise verstehen sich in Euro ab Werk bzw. Auslieferungslager zuzüglich Umsatzsteuer,
Transportkosten, Zoll und anderer Kosten, die zwischen Vertragsabschluss
und vertragsgemäßer Übergabe anfallen.
(6) Muster und Proben gelten als unverbindliche Anschauungsstücke, sofern nichts anderes
vereinbart ist. Geringfügige Abweichungen von unserem Angebot oder Muster in
Bezug auf Größe, Güte, Gewicht und Farbe bleiben vorbehalten.
III. (Teil-)Lieferung, Gefahrübergang, Annahme- und Schuldnerverzug
(1) Verbindliche Liefertermine sind schriftlich zu vereinbaren.
(2) Teillieferungen sind innerhalb der von uns angegebenen Lieferfristen zulässig, soweit
sich Nachteile für den Gebrauch daraus nicht ergeben.
(3) Die Lieferfrist verlängert sich bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, ins
besondere Streik und Aussperrung sowie beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse,
die außerhalb unseres Willens liegen, wie z.B. Betriebsstörungen, Transportraummangel,
Verkehrsstörungen, Verzögerungen in der Anlieferung wesentlicher Materialien,
soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Lieferung des Liefergegen
standes von erheblichen Einfl uss sind. Dies gilt auch, wenn die Umstände bei Unterlieferanten
eintreten. Die Lieferfrist verlängert sich entsprechend der Dauer derartiger
Maßnahmen und Hindernisse. Bei Unmöglichkeit der Lieferung werden wir voll
ständig von unserer Leistungspfl icht frei. Wir werden den Kunden unverzüglich über den Eintritt
eines derartigen Falles unterrichten.
(4) Der Lieferumfang wird durch unser schriftliches Angebot und/ oder unsere schriftliche
Auftragsbestätigung bestimmt.
(5) Vereinbarte Lieferfristen beginnen frühestens mit dem Tag der Absendung der Auftragsbestätigung,
nicht jedoch vor der Beibringung der vom Kunden zu beschaffenden
Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben sowie vor Eingang einer vereinbarten Anzahlung.
(6) Der Kunde verpfl ichtet sich, bei Transporten für eine einwandfreie Erreichbarkeit und
Befahrbarkeit der Bausstelle mit dem vorgesehenen Transportgerät zu sorgen. Er hat
auch durch Schutzmaßnahmen dafür zu sorgen, dass öffentliche Wegfl ächen nicht
beschädigt werden können. Entsteht trotzdem ein Schaden, so trägt diesen der Kunde. Erstellt
die Fa. Rieder Faserbeton-Elemente GmbH von derartigen Ansprüchen frei.
(7) Wird die Ware dem Kunden auf dessen Wunsch geliefert- auch frei Baustelle oder frei
Lager- so geht mit der Auslieferung an den Frachtführer/Spediteur die Gefahr des
zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Kunden
über; dies gilt auch bei Teillieferungen oder Selbstabholung.
(8) Der für den Kunden entgegennehmende Unterzeichner des Lieferscheins gilt als zur
Annahme der Ware bevollmächtigt.
(9) Im Fall des Annahmeverzugs des Kunden ist die Fa. Rieder Faserbeton-Elemente
GmbH berechtigt, dem Kunden den dadurch entstandenen Schaden sowie den eventuell
entstandenen Mehraufwand in Rechnung zu stellen. Weitergehende Ansprüche
bleiben vorbehalten.
(10) Kann die Fa. Rieder Faserbeton-Elemente GmbH ihre Verpfl ichtung zur Lieferung bzw.
bei Selbstabholung der Ware zur Übergabe nicht rechtzeitig erfüllen, so haftet sie für
den dem Kunden aus dem Verzug entstehenden Schaden nur nach Maßgabe der nach
folgenden Ziffer VI (1).
(11) Sind Incoterm-Klauseln vereinbart, so sind die Incoterm-Klauseln in der aktuellen, von
der Internationalen Handelskammer veröffentlichten Fassung maßgebend.
IV.
Abrechnungsgrundlagen
Die Abrechnung erfolgt bei Glasfaserbetonelementen nach m-Plattenmaß (Länge X
Höhe).
V. Sachmängel
(1) Dem Kunden obliegt es, die gelieferte Ware sofort nach Erhalt zu unter-
Erkennbare Mängel, Stückzahlabweichungen oder Falschlieferungen sind
uns unverzüglich, im kaufmännischen Verkehr spätestens binnen fünf Tagen und im nichtkaufmännischen
Verkehr binnen zwei Wochen schriftlich anzuzeigen.
Unterbleibt die rechtzeitige Anzeige, sind Rechte aufgrund von Sachmängel ausgeschlossen.
Uns ist Gelegenheit zur gemeinsamen Feststellung der angezeigten Beanstandungen
und zur Anwesenheit bei Entnahmen für Materialprüfungen zu geben.
(2) Voraussetzung für das geltend machen von Ansprüchen aufgrund von Mängel ist, dass
der Kunde die gekaufte Ware ordnungsgemäß behandelt und gelagert und den bauseitigen
Einbau, die Verlegung, Montage oder sonstige Weiterverarbeitung entsprechend
den geltenden Fachregeln, Richtlinien, Normen, den Aufl agen der Zulassungen und
unseren Werkvorschriften durchgeführt hat.
(3) Als Beschaffenheit der Ware gilt grundsätzlich nur unsere Produktbeschreibung als
vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung stellen da neben
keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar. Diese Beschreibungen
der Warenbeschaffenheit oder sonstige Erklärungen zur Ware sind nicht als Garantie
zu verstehen. Auf eine Garantie kann sich der Kunde nur berufen, wenn sie schriftlich
und ausdrücklich als Garantie erklärt wird.
(4) Geringfügige Farbton- und sonstige Oberfl ächenveränderungen (insbesondere Ausblühungen,
Mikrorisse) an der Ware sowie andersartige Abweichungen in deren Erscheinungsbild
(geringfügige Unregelmäßigkeiten, Verformungen), welche die Brauchbarkeit
der Ware nicht negativ beeinfl ussen, sind nicht als vertragswidrige Leistung anzusehen.
Entsprechendes gilt für den handelsüblichen Bruch. Alters- oder witterungsbedingter
Verschleiß ist kein Sachmangel.
(5) Bei berechtigter und rechtzeitig erhobener Mängelrüge des Kunden sind wir nach
unserer Wahl zu Mangelbeseitigung oder zur Eratzlieferung berechtigt. Schlägt die
Nacherfüllung fehl, so kann der Kunde Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder
Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen.
(6) Unsere Beratung erfolgt unverbindlich, die Haftung hierfür ist – soweit gesetzlich möglich-
dem Grunde oder der Höhe nach ausgeschlossen.
(7) Soweit wir uns zu Bauleistungen verpfl ichtet haben, gelten für die Gewährleistung die
Bestimmungen der VOB/B in der jeweils gültigen Fassung.
VI. Schadensersatz
(1) Ansprüche auf Schadensersatz sind ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend
gemachten Anspruches ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus
der Verletzung des Lebens, Körpers oder der Gesundheit, wenn wir eine Pfl ichtverletzung
zu vertreten haben und für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder
grob fahrlässigen Pfl ichtverletzung unsererseits beruhen. Einer Pfl ichtverletzung der
Fa. Rieder Faserbeton-Elemente GmbH steht die ihrer gesetzlichen Vertreter oder
Erfüllungsgehilfen gleich. Hat die Fa. Rieder Faserbeton-Elemente GmbH eine Pfl ichtverletzung
zu vertreten, ist der Kunde unter den gesetzlichen Voraussetzungen zum
Rücktritt vom Kaufvertrag berechtigt, soweit es um einen Mangel der Kaufsache
geht.
(2) Das Vorstehende gilt insbesondere für Ansprüche wegen Verschuldens bei Vertragsverhandlungen,
Verletzung einer Nebenpfl icht oder sonstiger gesetzlicher Ansprüche.
(3) Schadensersatzansprüche wegen Unmöglichkeit oder wegen Unvermögens bleiben
davon unberührt. Gleiches gilt, soweit die Haftung auf Grund der Bestimmungen des
Produkthaftungsgesetzes zwingend ist.
VII. Zahlungen, Zurückbehaltungsrechte
(1) Rechnungen sind sofort nach Erhalt der Rechnung fällig. Vorauskasse kann vereinbart
werden. Zahlungen sind ausschließlich an die aus der Rechnung ersichtlichen Zahlstellen
zu leisten.
(2) Für die Anrechnung von Zahlungen auf Zinsen und Kosten gilt § 367 BGB.
(3) Liegt der allgemeine Gerichtsstand des Kunden außerhalb der Bundesrepublik
Deutschland, ist die Zahlung durch Vorauskasse oder unwiderrufl iches Akkreditiv,
bestätigt durch eine deutsche Großbank oder ein deutsches öffentliches Kreditinstitut,
zu leisten.
411 42 2
(4) Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig
festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Im kaufmännischen
Verkehr kann der Kunde ein Zurückbehaltungsrecht nur dann geltend machen, wenn
sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
(5) Wir sind im Falle der durch die Auskunft einer Bank oder Auskunftei begründeter Zweifel
an der Kreditwürdigkeit des Kunden, auch wenn diese bereits bei dem Vertragsabschluß
bestand, berechtigt, die uns obliegede Leistung zu verweigern, soweit nicht der
Kunde Zug um Zug leistet oder uns Sicherheit in Höhe unserer vertraglichen Forderung
leistet. Ist der Kunde dazu trotz Aufforderung nicht bereit, sind wir – unbeschadet
etwaiger sonstiger Rechte – zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
(6) Der Kunde kommt mit der Erfüllung einer fälligen Geldforderung durch den Zugang der
Mahnung, der Klageerhebung oder die Zustellung eines Mahnbescheides in Verzug.
Er gerät ebenfalls in Verzug, wenn für die Erfüllung eine Zeit nach dem Kalender
bestimmt worden ist und er nicht zu der bestimmten Zeit leistet. Unbeschadet des
Vorstehenden kommt der Kunde dreißig Tage nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung
oder einer gleichwertigen Zahlungsaufforderung in Verzug. Der Zahlungsverzug des
Kunden berechtigt uns, unbeschadet der sonstigen uns zustehenden Rechte, Verzugszinsen
in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz zu berechnen. Falls ein höherer Verzugsschaden
nachgewiesen werden kann, vermögen wir diesen Schaden geltend zu
machen; der Kunde ist seinerseits berechtigt, uns nachzuweisen, dass uns infolge des
Zahlungsverzuges kein oder nur ein geringer Schaden entstanden ist.
VIII. Eigentumsvorbehalt, Forderungssicherung
(1) Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus
dem jeweiligen zugrunde liegenden Kaufvertrag unser Eigentum (Eigentumsvorbehalt).
Der Kunde ist verpfl ichtet die pfl egliche Behandlung der Ware sicherzustellen.
(2) Im kaufmännischen Verkehr erstreckt sich dieser Eigentumsvorbehalt auf alle aus der
Geschäftsverbindung mit dem Kunden bestehenden Forderungen einschließlich der
Nebenforderungen.
(3) Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind
wir berechtigt, die gelieferte Sache zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Sache
liegt, es sei denn, dass der Kunde Nicht-Kaufmann ist, kein Rücktritt vom Vertrag,
außer wir hätten diesen ausdrücklich erklärt.
(4) Der Kunde ist verpfl ichtet, die gelieferte Sache pfl eglich zu behandeln; insbesondere
hat er sich auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlsschäden ausreichend
zum Neuwert zu versichern.
(5) Die Be- oder Verarbeitung der Kaufsache durch den Kunden wird stets für uns übernommen.
Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet,
so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des
Wertes der Kaufsache (Faktura-Endbetrag einschließlich Umsatzsteuer) zu den anderen
verarbeiteten Gegenständen im Zeitpunkt der Verarbeitung.
(6) Wir die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt,
wo erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes
der Kaufsache (Faktura-Endbetrag einschl. Umsatzsteuer) zu den anderen vermischten
Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in
der Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als
vereinbart, dass der Kunde uns das anteilige Miteigentum überträgt. Entsprechendes
gilt für den Fall der Verbindung.
(7) Der Kunde ist berechtigt und ermächtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang
zu veräußern. Er tritt jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura-
Endbetrages (einschließlich Umsatzsteuer) unserer Forderung ab, die ihm aus der
Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig
davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Be- oder Verarbeitung, Verbindung
oder Vermischung weiter verkauft worden ist. Der Kunde tritt uns im selben Umfang
auch die Forderungen (einschließlich des Rechts auf Einräumung einer Sicherungshypothek)
ab, die ihm durch die Verbindung der Kaufsache mit einem Grundstück gegen
Dritte erwachsen. Ist der Kunde selbst Eigentümer des Grundstücks, so erfasst
die Vorausabtretung in gleichem Umfang die aus der Veräußerung des Grundstücks
oder von Grundstücksrechten resultierenden Forderungen.
(8) Der Kunde bleibt berechtigt, die uns abgetretenen Forderungen selbst einzuziehen.
Wir sind im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden jedoch berechtigt, die ihm ein
geräumte Einziehungsberechtigung im Hinblick auf die uns abgetretenen Forderungen
zu widerrufen. Der Kunde hat uns in diesem Fall die erforderlichen Informationen zu
geben, die wir zur Geltendmachung der uns abgetretenen Forderungen benötigen.
Die Abtretung der aus dem Verkauf der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen
an Dritte ist dem Kunden nur gestattet, soweit sie zum Zwecke der Forderungseinziehung
(Factoring) erfolgt.
(9) Übersteigt der realisierbare Wert der uns vom Kunden eingeräumten realisierbaren
Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 20%, sind wir auf Verlangen zur Freigabe
der Sicherheiten in entsprechendem Umfang verpfl ichtet. Die Auswahl der freizugebenden
Sicherheiten obliegt uns.
IX.
Technische Angaben
Auskünfte und Ausführungsvorschläge in technischer Hinsicht erteilen wir unter
Berücksichtigung der geltenden Rechtsvorschriften für das Bauwesen und der Regeln
der Baukunst nach bestem Wissen. Der Kunde hat die Eignung der bestellten Ware
und vorgeschlagenen Ausführung für die von ihm beabsichtigte Verwendung selbst zu
prüfen. Die Fa. Rieder Faserbeton-Elemente GmbH ist zur Änderung der technischen
Daten des bestellten Liefergegenstandes berechtigt, soweit dies dem Kunden zumutbar
ist.
X. Erfüllungsort
Erfüllungsort für Lieferungen und bei Selbstabholung ist, sofern keine anderweitige
Vereinbarung besteht, der Ort der Lieferstelle (Werk oder Auslieferungslager).
XI. Gerichtsstand, Anwendbares Recht
(1) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag,
auch für Scheck- und Wechselklagen, ist 83059 Kolbermoor, sofern § 38 Abs. 1 ZPO
erfüllt ist. Die Fa. Rieder Faserbeton-Elemente GmbH hat auch das Recht, auch vor
dem für den Kunden zuständigen Gericht zu klagen.
(2) Im nicht-kaufmännischen Geschäftsverkehr ist Gerichtsstand der Wohnsitz des Kunden.
(3) Auf alle Rechtsbeziehungen, die sich für die Parteien aus dem Vertrag ergeben, gilt
das recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des einheitlichen UN-
Kaufrechts.
XII. Sonstiges
(1) Übertragungen von Rechten und Pfl ichten des Kunden aus dem mit der Fa. Rieder
Faserbeton-Elemente GmbH geschlossenen Vertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit
unserer schriftlichen Zustimmung.
(2) Sollte eine Bestimmung des Vertrages einschließlich dieser Liefer- und Zahlungsbedingungen
ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit
der anderen Bestimmungen nicht berührt.
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