Amtsschimmel Nr. 28 - April 2006.pdf - Gemeinde Telfes im Stubai
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VERUNREINIGUNG VON WEGEN DURCH<br />
HUNDEKOT, PFERDEMIST etc. :<br />
Gem. § 92 der Straßenverkehrs-Ordnung haben die Besitzer oder<br />
Verwahrer von Hunden dafür zu sorgen, dass diese Gehsteige und<br />
Straßen nicht verunreinigen.<br />
Diese Best<strong>im</strong>mung gilt nicht nur für Hundekot, sondern auch für<br />
Pferdemist.<br />
Weiters ist auch jede andere Verunreinigung der Wege (z.B. durch<br />
Mist, durch schmutzige Reifen von LKW bei Baustellen etc.) verboten.<br />
Personen, die dieser Vorschrift zuwiderhandeln, können, abgesehen<br />
von Straffolgen, zur Entfernung, Reinigung oder zur Kostentragung<br />
für die Entfernung oder Reinigung verhalten werden.<br />
Gem. dem Tiroler Feldschutzgesetz ist es ebenfalls verboten, Hunde<br />
frei in Feldern laufen zu lassen (wegen Hundedreck, Aufwühlen etc.)<br />
Zudem wird darauf hingewiesen, dass in <strong>Telfes</strong> für alle Hunde<br />
LEINENZWANG gilt.<br />
Auf die für die Entsorgung von Hundekot aufgestellten<br />
„Dog-Stationen“ wird nochmals hingewiesen.<br />
Diese Sammelbehälter sind an folgenden Stellen aufgestellt:<br />
- am Plövenweg bei Falkner<br />
- entlang Bahngleis bei der Salzgasse<br />
- am Parkplatz in Kapfers vor den Telfer Wiesen<br />
- am Gallhofweg bei Kirchbrücke<br />
- bei der Haltestelle Telfer Wiesen<br />
neu 2006:<br />
- <strong>im</strong> Bereich der unteren Plövner Kapelle<br />
- bei Hittmair in Gagers