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Amtsschimmel Nr. 28 - April 2006.pdf - Gemeinde Telfes im Stubai

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VERUNREINIGUNG VON WEGEN DURCH<br />

HUNDEKOT, PFERDEMIST etc. :<br />

Gem. § 92 der Straßenverkehrs-Ordnung haben die Besitzer oder<br />

Verwahrer von Hunden dafür zu sorgen, dass diese Gehsteige und<br />

Straßen nicht verunreinigen.<br />

Diese Best<strong>im</strong>mung gilt nicht nur für Hundekot, sondern auch für<br />

Pferdemist.<br />

Weiters ist auch jede andere Verunreinigung der Wege (z.B. durch<br />

Mist, durch schmutzige Reifen von LKW bei Baustellen etc.) verboten.<br />

Personen, die dieser Vorschrift zuwiderhandeln, können, abgesehen<br />

von Straffolgen, zur Entfernung, Reinigung oder zur Kostentragung<br />

für die Entfernung oder Reinigung verhalten werden.<br />

Gem. dem Tiroler Feldschutzgesetz ist es ebenfalls verboten, Hunde<br />

frei in Feldern laufen zu lassen (wegen Hundedreck, Aufwühlen etc.)<br />

Zudem wird darauf hingewiesen, dass in <strong>Telfes</strong> für alle Hunde<br />

LEINENZWANG gilt.<br />

Auf die für die Entsorgung von Hundekot aufgestellten<br />

„Dog-Stationen“ wird nochmals hingewiesen.<br />

Diese Sammelbehälter sind an folgenden Stellen aufgestellt:<br />

- am Plövenweg bei Falkner<br />

- entlang Bahngleis bei der Salzgasse<br />

- am Parkplatz in Kapfers vor den Telfer Wiesen<br />

- am Gallhofweg bei Kirchbrücke<br />

- bei der Haltestelle Telfer Wiesen<br />

neu 2006:<br />

- <strong>im</strong> Bereich der unteren Plövner Kapelle<br />

- bei Hittmair in Gagers

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