BGI 521 "Leitern sicher benutzen"
BGI 521 "Leitern sicher benutzen"
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● Einhaltung des Anstellwinkels von<br />
Anlegeleitern (siehe Abschnitt 2.2).<br />
● Sicherung des Leiterkopfes von<br />
Anlegeleitern gegen Abrutschen und<br />
Wegkippen.<br />
● Stehleitern nicht zum Übersteigen<br />
auf Bühnen, Galerien oder andere hoch<br />
gelegene Arbeitsplätze und Verkehrswege<br />
verwenden.<br />
● Stehleitern nicht als Anlegeleiter benutzen.<br />
● Stehleitern nur mit Spreiz<strong>sicher</strong>ung<br />
verwenden (Ketten, Gurte, Gelenke).<br />
● Sicherung bei Aufstellung von <strong>Leitern</strong><br />
in Verkehrswegen (Absperrung, Kennzeichnung,<br />
Sicherungsposten).<br />
● Wangen und Holme nicht provisorisch<br />
verlängern.<br />
● Beim Benutzen von <strong>Leitern</strong> geeignetes<br />
Schuhwerk tragen (z. B. ausreichendes<br />
Profil).<br />
● Immer für <strong>sicher</strong>en Kontakt zur Leiter<br />
sorgen (dies ist z. B. gegeben, wenn sich<br />
der Benutzer beim Aufstieg immer mit<br />
einer Hand an der Leiter festhalten kann).<br />
Hinweise für eine <strong>sicher</strong>e Benutzung von<br />
<strong>Leitern</strong> ergeben sich auch aus der auf der<br />
Leiter angebrachten Betriebsanleitung des<br />
Herstellers in Form von Piktogrammen.<br />
Achtung!<br />
Werden <strong>Leitern</strong> ausgeliehen und benutzt,<br />
so sind diese vor der weiteren Benutzung<br />
auf den <strong>sicher</strong>en und ordnungsgemäßen<br />
Zustand zu prüfen.<br />
Die zuvor aufgeführten Kriterien sind<br />
dabei zu berücksichtigen.<br />
10<br />
2.1.1 <strong>Leitern</strong> als Verkehrsweg<br />
Aufstiege zu Arbeitsplätzen sind als<br />
Treppen oder Laufstege auszuführen.<br />
Befinden sich Aufstiege im Verkehrsweg<br />
zu Arbeitsplätzen, dürfen nur in Ausnahmefällen<br />
<strong>Leitern</strong> benutzt werden.<br />
Ausnahmen sind:<br />
● Höhe ≤ 5 m<br />
– als Aufstieg für kurzzeitige Bauarbeiten<br />
(siehe Anhang 1)<br />
– als Zugänge zu Arbeitsplätzen in<br />
Schächten, wenn Treppen nicht eingebaut<br />
werden können<br />
● in Gerüsten<br />
– als innen liegender Leitergang über<br />
maximal zwei Gerüstlagen<br />
– als außen liegender Leitergang bis<br />
maximal 5 m Höhe<br />
2.1.2 <strong>Leitern</strong> als Arbeitsplatz<br />
Anlegeleitern dürfen als Arbeitsplätze<br />
bei Bauarbeiten nicht verwendet werden<br />
(Bild 2-2).<br />
Ausnahmen:<br />
● Standplatz nicht höher als 7 m<br />
● Arbeitsdauer ≤ 2 Stunden bei Standplatzhöhe<br />
> 2 m<br />
● Werkzeug und Material nicht schwerer<br />
als 10 kg<br />
● mitgeführte Gegenstände nicht größer<br />
als 1 m2 (Windangriffsfläche)<br />
● keine zusätzlichen Gefahren durch<br />
Arbeitsstoffe, z. B. Gefahrstoffe, oder<br />
Geräte, z. B. Hochdruckreiniger