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rates bei einer Dienstposten- besetzung Kinderbezo- gene Besitz

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Aus den Fachverbänden<br />

berufe“ /1/ definiert Lernfelder als „ ... durch Zielformulierungen,<br />

Inhalte und Zeitrichtwerte beschriebene<br />

thematische Einheiten, die an beruflichen<br />

Aufgabenstellungen und Handlungsabläufen<br />

orientiert sind.“ /2/<br />

Ein Grund für die Umstellung auf den Lernfeldunterricht<br />

war, dass sich die vorher eher starre Trennung<br />

in Theorie- und Praxisfächer als nicht mehr<br />

zeitgemäß erwies. Die wissenschafts-systematisch<br />

strukturierten Fächer waren nur unzureichend auf<br />

betriebliche Ar<strong>bei</strong>tsprozesse ausgerichtet. Zum<br />

Vergleich: Der herkömmliche Lehrplanaufbau<br />

ordnete das Wissen in genau definierten Fächern.<br />

Im lernfeldorientierten Lehrplan erfolgt die Ordnung<br />

des Wissens bezogen auf konkrete berufliche<br />

Handlungsabläufe. In den Vordergrund rückt die<br />

berufliche Handlungssituation; der Unterricht<br />

wird also praxisbezo<strong>gene</strong>r! Für die Organisation<br />

an den Schulen stellte dies eine neue Herausforderung<br />

dar: Noch stärker als bisher war Teamar<strong>bei</strong>t<br />

zwischen „Theorie-“ und „Praxis“lehrern gefordert!<br />

Genau genommen verschwammen die Aufgabenfelder<br />

immer mehr bzw. gingen ineinander<br />

über. „Reine“ Praxislehrer gibt es seither kaum<br />

noch, sieht man einmal vom Einsatz in Vollzeitklassen<br />

des BGJ und BVJ ab. Viele Kolleginnen<br />

und Kollegen sind „Mischlehrer“ bezogen auf ihren<br />

Einsatz; nicht wenige von ihnen werden fast<br />

100 %ig im Lernfeldunterricht eingesetzt und leisten<br />

somit die gleiche Ar<strong>bei</strong>t wie ihre Kolleg(inn)en,<br />

die als reine „Theorielehrer“ gelten. Unter diesen<br />

Bedingungen sind die immensen Unterschiede im<br />

Einkommen, resultierend aus den Eingruppierungsrichtlinien,<br />

umso unverständlicher, zumal<br />

eine Höhergruppierung für viele Betroffene fast<br />

unmöglich ist. Zum einen scheitert dies an den Zugangsvoraussetzungen<br />

für weiterführende Abschlüsse,<br />

zum anderen verweist man auf nicht zur<br />

Verfügung stehende Planstellen (lt. SächsLehrerRL,<br />

Vorbemerkungen Punkt 6, sind Höhergruppierungen<br />

nicht nur vom Abschluss, sondern auch<br />

immer von den zur Verfügung stehenden Planstellen<br />

abhängig und diese werden im Berufsschulbereich<br />

seit einigen Jahren besonders drastisch abgebaut!).<br />

Hinzu kommt außerdem, dass berufsbegleitende<br />

Weiterbildungen in den meisten Fällen „neben<strong>bei</strong>“<br />

<strong>bei</strong> voller Unterrichtsverpflichtung von 28 Wochenstunden<br />

ohne Ausreichung von Abminderungsstunden<br />

absolviert werden müssen und die<br />

Betroffenen auch noch von vornherein wissen,<br />

dass ihre Anstrengungen k<strong>einer</strong>lei Auswirkungen<br />

auf ihre Vergütung haben werden.<br />

Fassen wir also noch einmal zusammen:<br />

1. Der Unterricht in Lernfeldern macht eine strikte<br />

Trennung in Theorie- und Praxisfächer unmöglich.<br />

Die praxisnahe Ausbildung ist weiter in<br />

den Vordergrund getreten.<br />

2. Aus bisherigen „Praxislehrern“ werden automatisch<br />

„Mischlehrer“, die sowohl berufstheoretische<br />

als auch berufspraktische Aspekte beherrschen<br />

müssen.<br />

3. Die bisherigen Eingruppierungsrichtlinien unterscheiden<br />

nur nach dem Abschluss; der tatsächliche<br />

Einsatz bleibt völlig unberücksichtigt.<br />

4. Es existieren kaum Chancen auf Höhergruppierung.<br />

5. Berufsbegleitende Weiterbildungen erfolgen<br />

vielfach ohne Anrechnung von Abminderungsstunden<br />

und sind viel zu oft nicht eingruppierungsrelevant.<br />

Diese Bedingungen sind wenig motivierend und<br />

sorgen zunehmend für Unmut und Unfrieden unter<br />

den Betroffenen; leisten sie doch vielfach<br />

gleichwertige Ar<strong>bei</strong>t zum weitaus geringeren Preis<br />

für den Ar<strong>bei</strong>tgeber!<br />

Der Fachverband Berufsschulen des SLV setzt daher<br />

große Erwartungen auf die kommenden Verhandlungen<br />

zur Neugestaltung des Eingruppierungsrechts.<br />

Die Eingruppierung von Lehrkräften<br />

soll künftig per Tarifvertrag geregelt werden. Entsprechend<br />

der Protokollerklärung zu §12 des TV-<br />

L ist geplant, die Verhandlungen zu einem Eingruppierungssystem<br />

mit der TdL bis Mitte 2009<br />

abzuschließen. Der SLV wird mit ei<strong>gene</strong>n Vertretern<br />

über die dbb tarifunion an den Verhandlungen<br />

beteiligt sein. Die dbb tarifunion hat ihre Vorstellungen<br />

in einem ersten Positionspapier zusammengefasst.<br />

Zu den darin formulierten Grundsatzfor-<br />

derungen gehören u.a.:<br />

• Die Entgeltordnung muss transparent sein; dazu<br />

gehört eine klare Definition der Kriterien.<br />

• <strong>Besitz</strong>standswahrung; es darf nicht zu Rückgruppierungen<br />

oder Einkommensverlusten<br />

kommen.<br />

• Das Einkommenssystem muss durchlässig sein;<br />

Beschäftigte, die nicht über die jeweils geforderte<br />

Ausbildung verfügen, aber auf Grund entsprechender<br />

Fähigkeiten die gleiche oder eine<br />

?<br />

gleichwertige Tätigkeit ausüben, müssen denjenigen<br />

mit der jeweiligen Ausbildung<br />

gleichgestellt werden.<br />

• Für die Eingruppierung der<br />

!<br />

Lehrkräfte bedeutet dies, dass<br />

Lehrkräfte, die nicht über die<br />

Qualifikation, die für die jeweilige<br />

Lehrtätigkeit erforderlich<br />

ist, verfügen (z. B.<br />

Seiteneinsteiger), nach <strong>einer</strong><br />

entsprechenden<br />

Nachqualifizierung und<br />

<strong>einer</strong> Berufstätigkeit<br />

von 5 Jahren in die<br />

Entgeltgruppe einzugruppieren<br />

sind, in die<br />

sie <strong>bei</strong> <strong>Besitz</strong> der erforderlichenQualifikation<br />

von Anfang an<br />

eingruppiert worden<br />

wären.<br />

Zu den Eckpunkten gehören ebenfalls:<br />

• Die Entgeltordnung muss tätigkeitsbezogen<br />

sein; die Eingruppierung hat sich unmittelbar an<br />

der auszuübenden Tätigkeit auszurichten und<br />

formale Bildungsabschlüsse dienen als Orientierung<br />

<strong>bei</strong> der Tätigkeitsbewertung.<br />

Nun bleibt abzuwarten, inwiefern unsere Forderungen<br />

und Vorstellungen mit denen der Tarifgemeinschaft<br />

deutscher Länder (TdL), den Vertretern der<br />

Ar<strong>bei</strong>tgeber, übereinstimmen. Unabhängig von den<br />

oben aufgeführten Forderungen muss jedoch eine<br />

weitere Hürde genommen werden: Die Zulassungsvoraussetzungen<br />

für berufsbegleitende Weiterbildungen<br />

müssen so modifiziert werden, dass auch<br />

Lehrkräfte mit „abgeschlossener Ausbildung für<br />

Fachpraxis und handwerkliche Ausbildung“ Chancen<br />

auf entgeltrelevante Weiterbildungen erhalten<br />

und sie müssen mit <strong>einer</strong> adäquaten Freistellung abgegolten<br />

werden. Die Anstrengungen, mit denen<br />

qualitativ hochwertige und anspruchsvolle Weiterbildungen<br />

mit Abschluss einhergehen, müssen sich<br />

auch finanziell für die Absolventen auszahlen.<br />

„Gleicher Lohn für gleiche Ar<strong>bei</strong>t?!“ Mit dieser Fragestellung<br />

bzw. Forderung habe ich diesen Artikel<br />

überschrieben. Gleichheit ist jedoch nur eine Vorstellung<br />

von Gerechtigkeit und sie wiederum muss<br />

auch die Unterschiede berücksichtigen. Insofern<br />

wird es nie eine absolute Gerechtigkeit geben, da es<br />

auch nie eine absolute Gleichheit geben wird. Mit<br />

der Neugestaltung des Eingruppierungsrechts besteht<br />

jedoch die Chance, der Gerechtigkeit auf dem<br />

Gebiet der Entlohnung ein klein wenig näher zu<br />

kommen.<br />

/1/ http://www.kmk.org/doc/publ/handreich.pdf<br />

/2/ „Handreichungen …“ Stand 15.09. 2000, S.14<br />

Doreen Stockmann<br />

Vorsitzende des FV Berufsbildende Schulen<br />

14 1/2009 +++ SLV im Internet: www.slv-online.de +++ SLV im Internet: www.slv-online.de +++

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