rates bei einer Dienstposten- besetzung Kinderbezo- gene Besitz
rates bei einer Dienstposten- besetzung Kinderbezo- gene Besitz
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Aus den Fachverbänden<br />
berufe“ /1/ definiert Lernfelder als „ ... durch Zielformulierungen,<br />
Inhalte und Zeitrichtwerte beschriebene<br />
thematische Einheiten, die an beruflichen<br />
Aufgabenstellungen und Handlungsabläufen<br />
orientiert sind.“ /2/<br />
Ein Grund für die Umstellung auf den Lernfeldunterricht<br />
war, dass sich die vorher eher starre Trennung<br />
in Theorie- und Praxisfächer als nicht mehr<br />
zeitgemäß erwies. Die wissenschafts-systematisch<br />
strukturierten Fächer waren nur unzureichend auf<br />
betriebliche Ar<strong>bei</strong>tsprozesse ausgerichtet. Zum<br />
Vergleich: Der herkömmliche Lehrplanaufbau<br />
ordnete das Wissen in genau definierten Fächern.<br />
Im lernfeldorientierten Lehrplan erfolgt die Ordnung<br />
des Wissens bezogen auf konkrete berufliche<br />
Handlungsabläufe. In den Vordergrund rückt die<br />
berufliche Handlungssituation; der Unterricht<br />
wird also praxisbezo<strong>gene</strong>r! Für die Organisation<br />
an den Schulen stellte dies eine neue Herausforderung<br />
dar: Noch stärker als bisher war Teamar<strong>bei</strong>t<br />
zwischen „Theorie-“ und „Praxis“lehrern gefordert!<br />
Genau genommen verschwammen die Aufgabenfelder<br />
immer mehr bzw. gingen ineinander<br />
über. „Reine“ Praxislehrer gibt es seither kaum<br />
noch, sieht man einmal vom Einsatz in Vollzeitklassen<br />
des BGJ und BVJ ab. Viele Kolleginnen<br />
und Kollegen sind „Mischlehrer“ bezogen auf ihren<br />
Einsatz; nicht wenige von ihnen werden fast<br />
100 %ig im Lernfeldunterricht eingesetzt und leisten<br />
somit die gleiche Ar<strong>bei</strong>t wie ihre Kolleg(inn)en,<br />
die als reine „Theorielehrer“ gelten. Unter diesen<br />
Bedingungen sind die immensen Unterschiede im<br />
Einkommen, resultierend aus den Eingruppierungsrichtlinien,<br />
umso unverständlicher, zumal<br />
eine Höhergruppierung für viele Betroffene fast<br />
unmöglich ist. Zum einen scheitert dies an den Zugangsvoraussetzungen<br />
für weiterführende Abschlüsse,<br />
zum anderen verweist man auf nicht zur<br />
Verfügung stehende Planstellen (lt. SächsLehrerRL,<br />
Vorbemerkungen Punkt 6, sind Höhergruppierungen<br />
nicht nur vom Abschluss, sondern auch<br />
immer von den zur Verfügung stehenden Planstellen<br />
abhängig und diese werden im Berufsschulbereich<br />
seit einigen Jahren besonders drastisch abgebaut!).<br />
Hinzu kommt außerdem, dass berufsbegleitende<br />
Weiterbildungen in den meisten Fällen „neben<strong>bei</strong>“<br />
<strong>bei</strong> voller Unterrichtsverpflichtung von 28 Wochenstunden<br />
ohne Ausreichung von Abminderungsstunden<br />
absolviert werden müssen und die<br />
Betroffenen auch noch von vornherein wissen,<br />
dass ihre Anstrengungen k<strong>einer</strong>lei Auswirkungen<br />
auf ihre Vergütung haben werden.<br />
Fassen wir also noch einmal zusammen:<br />
1. Der Unterricht in Lernfeldern macht eine strikte<br />
Trennung in Theorie- und Praxisfächer unmöglich.<br />
Die praxisnahe Ausbildung ist weiter in<br />
den Vordergrund getreten.<br />
2. Aus bisherigen „Praxislehrern“ werden automatisch<br />
„Mischlehrer“, die sowohl berufstheoretische<br />
als auch berufspraktische Aspekte beherrschen<br />
müssen.<br />
3. Die bisherigen Eingruppierungsrichtlinien unterscheiden<br />
nur nach dem Abschluss; der tatsächliche<br />
Einsatz bleibt völlig unberücksichtigt.<br />
4. Es existieren kaum Chancen auf Höhergruppierung.<br />
5. Berufsbegleitende Weiterbildungen erfolgen<br />
vielfach ohne Anrechnung von Abminderungsstunden<br />
und sind viel zu oft nicht eingruppierungsrelevant.<br />
Diese Bedingungen sind wenig motivierend und<br />
sorgen zunehmend für Unmut und Unfrieden unter<br />
den Betroffenen; leisten sie doch vielfach<br />
gleichwertige Ar<strong>bei</strong>t zum weitaus geringeren Preis<br />
für den Ar<strong>bei</strong>tgeber!<br />
Der Fachverband Berufsschulen des SLV setzt daher<br />
große Erwartungen auf die kommenden Verhandlungen<br />
zur Neugestaltung des Eingruppierungsrechts.<br />
Die Eingruppierung von Lehrkräften<br />
soll künftig per Tarifvertrag geregelt werden. Entsprechend<br />
der Protokollerklärung zu §12 des TV-<br />
L ist geplant, die Verhandlungen zu einem Eingruppierungssystem<br />
mit der TdL bis Mitte 2009<br />
abzuschließen. Der SLV wird mit ei<strong>gene</strong>n Vertretern<br />
über die dbb tarifunion an den Verhandlungen<br />
beteiligt sein. Die dbb tarifunion hat ihre Vorstellungen<br />
in einem ersten Positionspapier zusammengefasst.<br />
Zu den darin formulierten Grundsatzfor-<br />
derungen gehören u.a.:<br />
• Die Entgeltordnung muss transparent sein; dazu<br />
gehört eine klare Definition der Kriterien.<br />
• <strong>Besitz</strong>standswahrung; es darf nicht zu Rückgruppierungen<br />
oder Einkommensverlusten<br />
kommen.<br />
• Das Einkommenssystem muss durchlässig sein;<br />
Beschäftigte, die nicht über die jeweils geforderte<br />
Ausbildung verfügen, aber auf Grund entsprechender<br />
Fähigkeiten die gleiche oder eine<br />
?<br />
gleichwertige Tätigkeit ausüben, müssen denjenigen<br />
mit der jeweiligen Ausbildung<br />
gleichgestellt werden.<br />
• Für die Eingruppierung der<br />
!<br />
Lehrkräfte bedeutet dies, dass<br />
Lehrkräfte, die nicht über die<br />
Qualifikation, die für die jeweilige<br />
Lehrtätigkeit erforderlich<br />
ist, verfügen (z. B.<br />
Seiteneinsteiger), nach <strong>einer</strong><br />
entsprechenden<br />
Nachqualifizierung und<br />
<strong>einer</strong> Berufstätigkeit<br />
von 5 Jahren in die<br />
Entgeltgruppe einzugruppieren<br />
sind, in die<br />
sie <strong>bei</strong> <strong>Besitz</strong> der erforderlichenQualifikation<br />
von Anfang an<br />
eingruppiert worden<br />
wären.<br />
Zu den Eckpunkten gehören ebenfalls:<br />
• Die Entgeltordnung muss tätigkeitsbezogen<br />
sein; die Eingruppierung hat sich unmittelbar an<br />
der auszuübenden Tätigkeit auszurichten und<br />
formale Bildungsabschlüsse dienen als Orientierung<br />
<strong>bei</strong> der Tätigkeitsbewertung.<br />
Nun bleibt abzuwarten, inwiefern unsere Forderungen<br />
und Vorstellungen mit denen der Tarifgemeinschaft<br />
deutscher Länder (TdL), den Vertretern der<br />
Ar<strong>bei</strong>tgeber, übereinstimmen. Unabhängig von den<br />
oben aufgeführten Forderungen muss jedoch eine<br />
weitere Hürde genommen werden: Die Zulassungsvoraussetzungen<br />
für berufsbegleitende Weiterbildungen<br />
müssen so modifiziert werden, dass auch<br />
Lehrkräfte mit „abgeschlossener Ausbildung für<br />
Fachpraxis und handwerkliche Ausbildung“ Chancen<br />
auf entgeltrelevante Weiterbildungen erhalten<br />
und sie müssen mit <strong>einer</strong> adäquaten Freistellung abgegolten<br />
werden. Die Anstrengungen, mit denen<br />
qualitativ hochwertige und anspruchsvolle Weiterbildungen<br />
mit Abschluss einhergehen, müssen sich<br />
auch finanziell für die Absolventen auszahlen.<br />
„Gleicher Lohn für gleiche Ar<strong>bei</strong>t?!“ Mit dieser Fragestellung<br />
bzw. Forderung habe ich diesen Artikel<br />
überschrieben. Gleichheit ist jedoch nur eine Vorstellung<br />
von Gerechtigkeit und sie wiederum muss<br />
auch die Unterschiede berücksichtigen. Insofern<br />
wird es nie eine absolute Gerechtigkeit geben, da es<br />
auch nie eine absolute Gleichheit geben wird. Mit<br />
der Neugestaltung des Eingruppierungsrechts besteht<br />
jedoch die Chance, der Gerechtigkeit auf dem<br />
Gebiet der Entlohnung ein klein wenig näher zu<br />
kommen.<br />
/1/ http://www.kmk.org/doc/publ/handreich.pdf<br />
/2/ „Handreichungen …“ Stand 15.09. 2000, S.14<br />
Doreen Stockmann<br />
Vorsitzende des FV Berufsbildende Schulen<br />
14 1/2009 +++ SLV im Internet: www.slv-online.de +++ SLV im Internet: www.slv-online.de +++