21.01.2015 Aufrufe

Merkblatt

Merkblatt

Merkblatt

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Stand: 2013<br />

Förderung GlücksSpirale<br />

Paritätischer LV Baden-Württemberg<br />

Bearbeitungshinweise<br />

• Formloser Antrag bis 31. März des laufenden Jahres<br />

mit Projektbeschreibung sowie Kosten- und Finanzierungsplan<br />

Maßnahmenbeginn muss zwischen dem 01.07. des laufenden Jahres und dem 30.06.<br />

des Folgejahres liegen.<br />

Gefördert werden höchstens 2.000 bis 4.000 EUR (Ich bitte trotzdem um einen realistischen<br />

Erstantrag, bei dem der erbetene Zuschuss auch deutlich höher sein darf - streichen<br />

kann ich immer noch!)<br />

Der Kosten- und Finanzierungsplan ist verbindlich. Die Angebote unserer Rahmenvertragspartner<br />

sind zu beachten.<br />

Der Förderzeitraum ist verbindlich und sollte großzügig angelegt sein. Sämtliche Rechnungs-<br />

und Überweisungsdaten müssen innerhalb dieses Zeitraums liegen.<br />

Der Eigenanteil beträgt mindestens 20 Prozent<br />

Die angegebenen Eigenmittel müssen erbracht werden, auch wenn<br />

sich die Gesamtsumme verringert<br />

Vorrangig müssen andere Fördermöglichkeiten genutzt werden<br />

Ersatzbeschaffungen werden nicht gefördert<br />

Eine Dauerförderung von sich wiederholenden Projekten ist nicht möglich<br />

Große Sanierungsmaßnahmen (auch Teilbereiche) werden nicht bezuschusst<br />

Eine Förderung ist ausgeschlossen, wenn dasselbe Vorhaben von Aktion Mensch,<br />

Deutsches Hilfswerk, Deutsche Jugendmarke oder Stiftung Hilfswerk für das behinderte<br />

Kind gefördert wird.<br />

• Zuteilung der Fördermittel - ca. April. Wir benachrichtigen Sie schriftlich.<br />

• Formeller Antrag wird gestellt:<br />

über die zugeteilte Summe (Zuschusshöhe)<br />

Kosten- und Finanzierungsplan ggf. mit jeweils drei Angeboten (bei Anschaffungskosten<br />

ab 5.000 Euro)<br />

Antrag zweifach, jeweils mit Originalunterschrift und Stempel<br />

(handschriftlich ausgefüllte Formulare können nicht berücksichtigt werden)<br />

Eine Stellungnahme Ihres Vereins, dass Sie für die Maßnahme keine andere Förderung<br />

erhalten können.<br />

Nach Einreichung des Antrags beim Paritätischen Gesamtverband durch uns, kann auf<br />

eigenes Risiko begonnen werden.


Stand: 2013<br />

• Presse- und Öffentlichkeitsarbeit ist wie folgt zu gestalten<br />

Das Blatt Werbemaßnahmen der GlücksSpirale muss beachtet werden. Z.B. wird bei<br />

Veröffentlichungen auf die Förderung durch die GlücksSpirale mit Logo hingewiesen,<br />

bei Veranstaltungen steht auf den Teilnahmelisten der Hinweis auf Förderung durch die<br />

GlücksSpirale, Anschaffungen tragen einen Aufkleber der GlücksSpirale<br />

Information und Zusammenarbeit mit den regionalen Lotto-Gesellschaften<br />

Ankündigung/Präsentation des Projektes/ Maßnahme durch Text und Bildmaterial für<br />

die örtlichen/ regionalen Redaktionen<br />

• Bewilligung nach Prüfung des Antrags durch den Vergabeausschuss der GlücksSpirale.<br />

Wir übersenden die Bewilligung<br />

Zeitgleich mit der Bewilligung wird die erste Rate der Fördermittel (50 Prozent)<br />

ausbezahlt.<br />

Die zweite Rate wird überwiesen, wenn der Verwendungsnachweis vorgelegt<br />

und geprüft ist.<br />

Der Kostenplan sowie der in der Bewilligung angegebene Förderzeitraum sind verbindlich,<br />

Abweichungen müssen rechtzeitig vor Laufzeitende beantragt werden.<br />

• Verwendungsnachweis nach Abschluss der Maßnahme (spätestens 2 Monate nach Ende<br />

des Förderzeitraums)<br />

Verwendungsnachweis zweifach, jeweils mit Originalunterschrift und Stempel einreichen<br />

(handschriftlich ausgefüllte Formulare können nicht berücksichtigt werden)<br />

Punkt 3 des Verwendungsnachweises<br />

Spalte „Finanzierungsplan bei Bewilligung“: hier tragen Sie bitte die Kosten/Zahlen aus<br />

dem Antrag ein.<br />

Spalte „tatsächliche Finanzierung“: hier tragen Sie bitte die tatsächlich entstandenen<br />

Kosten/Zahlen ein.<br />

Die im Antrag veranschlagten Eigenmittel müssen eingesetzt werden (eine anteilige<br />

Kürzung ist nicht mehr möglich!)<br />

in der Kostenabrechnung sind alle Belege aufgelistet<br />

Belege, die vor Maßnahmebeginn ausgestellt sind oder nach Maßnahmeende bezahlt<br />

wurden, werden nicht anerkannt.<br />

Alle Belege liegen in Kopie bei, nummeriert entsprechend der Kostenabrechnung<br />

Für Rechnungen, die nicht durch Datum und Unterschrift „sachlich, rechnerisch richtig“<br />

gezeichnet sind, werden Zahlungsnachweise (Kontoauszug o.ä.) benötigt, diese liegen<br />

in Kopie bei den Rechnungsbelegen<br />

Ein Sachbericht über den erfolgreichen Verlauf des Projekts liegt bei<br />

(höchstens 1 DIN A4-Seite)<br />

Pressemitteilungen und Fotos sowie Belegexemplare zur Berichterstattung sind im<br />

Rahmen des Verwendungsnachweises dem Bundesspitzenverband und der BAGFW<br />

frei zur eventuellen weiteren Berichterstattung zur Kenntnis zu bringen, bevorzugt per<br />

Mail.<br />

Die Einhaltung der Werbemaßnahmen muss im Sachbericht erwähnt werden, wenn<br />

dies nicht geschieht, kann der Zuschuss zurückgefordert werden.<br />

C. Banhart<br />

Werkstatt Parität<br />

Haußmannstr. 6, 70188 Stuttgart<br />

0711 2155 121<br />

banhart@werkstatt-paritaet-bw.de

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!