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Stand: 2013<br />
Förderung GlücksSpirale<br />
Paritätischer LV Baden-Württemberg<br />
Bearbeitungshinweise<br />
• Formloser Antrag bis 31. März des laufenden Jahres<br />
mit Projektbeschreibung sowie Kosten- und Finanzierungsplan<br />
Maßnahmenbeginn muss zwischen dem 01.07. des laufenden Jahres und dem 30.06.<br />
des Folgejahres liegen.<br />
Gefördert werden höchstens 2.000 bis 4.000 EUR (Ich bitte trotzdem um einen realistischen<br />
Erstantrag, bei dem der erbetene Zuschuss auch deutlich höher sein darf - streichen<br />
kann ich immer noch!)<br />
Der Kosten- und Finanzierungsplan ist verbindlich. Die Angebote unserer Rahmenvertragspartner<br />
sind zu beachten.<br />
Der Förderzeitraum ist verbindlich und sollte großzügig angelegt sein. Sämtliche Rechnungs-<br />
und Überweisungsdaten müssen innerhalb dieses Zeitraums liegen.<br />
Der Eigenanteil beträgt mindestens 20 Prozent<br />
Die angegebenen Eigenmittel müssen erbracht werden, auch wenn<br />
sich die Gesamtsumme verringert<br />
Vorrangig müssen andere Fördermöglichkeiten genutzt werden<br />
Ersatzbeschaffungen werden nicht gefördert<br />
Eine Dauerförderung von sich wiederholenden Projekten ist nicht möglich<br />
Große Sanierungsmaßnahmen (auch Teilbereiche) werden nicht bezuschusst<br />
Eine Förderung ist ausgeschlossen, wenn dasselbe Vorhaben von Aktion Mensch,<br />
Deutsches Hilfswerk, Deutsche Jugendmarke oder Stiftung Hilfswerk für das behinderte<br />
Kind gefördert wird.<br />
• Zuteilung der Fördermittel - ca. April. Wir benachrichtigen Sie schriftlich.<br />
• Formeller Antrag wird gestellt:<br />
über die zugeteilte Summe (Zuschusshöhe)<br />
Kosten- und Finanzierungsplan ggf. mit jeweils drei Angeboten (bei Anschaffungskosten<br />
ab 5.000 Euro)<br />
Antrag zweifach, jeweils mit Originalunterschrift und Stempel<br />
(handschriftlich ausgefüllte Formulare können nicht berücksichtigt werden)<br />
Eine Stellungnahme Ihres Vereins, dass Sie für die Maßnahme keine andere Förderung<br />
erhalten können.<br />
Nach Einreichung des Antrags beim Paritätischen Gesamtverband durch uns, kann auf<br />
eigenes Risiko begonnen werden.
Stand: 2013<br />
• Presse- und Öffentlichkeitsarbeit ist wie folgt zu gestalten<br />
Das Blatt Werbemaßnahmen der GlücksSpirale muss beachtet werden. Z.B. wird bei<br />
Veröffentlichungen auf die Förderung durch die GlücksSpirale mit Logo hingewiesen,<br />
bei Veranstaltungen steht auf den Teilnahmelisten der Hinweis auf Förderung durch die<br />
GlücksSpirale, Anschaffungen tragen einen Aufkleber der GlücksSpirale<br />
Information und Zusammenarbeit mit den regionalen Lotto-Gesellschaften<br />
Ankündigung/Präsentation des Projektes/ Maßnahme durch Text und Bildmaterial für<br />
die örtlichen/ regionalen Redaktionen<br />
• Bewilligung nach Prüfung des Antrags durch den Vergabeausschuss der GlücksSpirale.<br />
Wir übersenden die Bewilligung<br />
Zeitgleich mit der Bewilligung wird die erste Rate der Fördermittel (50 Prozent)<br />
ausbezahlt.<br />
Die zweite Rate wird überwiesen, wenn der Verwendungsnachweis vorgelegt<br />
und geprüft ist.<br />
Der Kostenplan sowie der in der Bewilligung angegebene Förderzeitraum sind verbindlich,<br />
Abweichungen müssen rechtzeitig vor Laufzeitende beantragt werden.<br />
• Verwendungsnachweis nach Abschluss der Maßnahme (spätestens 2 Monate nach Ende<br />
des Förderzeitraums)<br />
Verwendungsnachweis zweifach, jeweils mit Originalunterschrift und Stempel einreichen<br />
(handschriftlich ausgefüllte Formulare können nicht berücksichtigt werden)<br />
Punkt 3 des Verwendungsnachweises<br />
Spalte „Finanzierungsplan bei Bewilligung“: hier tragen Sie bitte die Kosten/Zahlen aus<br />
dem Antrag ein.<br />
Spalte „tatsächliche Finanzierung“: hier tragen Sie bitte die tatsächlich entstandenen<br />
Kosten/Zahlen ein.<br />
Die im Antrag veranschlagten Eigenmittel müssen eingesetzt werden (eine anteilige<br />
Kürzung ist nicht mehr möglich!)<br />
in der Kostenabrechnung sind alle Belege aufgelistet<br />
Belege, die vor Maßnahmebeginn ausgestellt sind oder nach Maßnahmeende bezahlt<br />
wurden, werden nicht anerkannt.<br />
Alle Belege liegen in Kopie bei, nummeriert entsprechend der Kostenabrechnung<br />
Für Rechnungen, die nicht durch Datum und Unterschrift „sachlich, rechnerisch richtig“<br />
gezeichnet sind, werden Zahlungsnachweise (Kontoauszug o.ä.) benötigt, diese liegen<br />
in Kopie bei den Rechnungsbelegen<br />
Ein Sachbericht über den erfolgreichen Verlauf des Projekts liegt bei<br />
(höchstens 1 DIN A4-Seite)<br />
Pressemitteilungen und Fotos sowie Belegexemplare zur Berichterstattung sind im<br />
Rahmen des Verwendungsnachweises dem Bundesspitzenverband und der BAGFW<br />
frei zur eventuellen weiteren Berichterstattung zur Kenntnis zu bringen, bevorzugt per<br />
Mail.<br />
Die Einhaltung der Werbemaßnahmen muss im Sachbericht erwähnt werden, wenn<br />
dies nicht geschieht, kann der Zuschuss zurückgefordert werden.<br />
C. Banhart<br />
Werkstatt Parität<br />
Haußmannstr. 6, 70188 Stuttgart<br />
0711 2155 121<br />
banhart@werkstatt-paritaet-bw.de