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Sportordnung - Radsport-in-niedersachsen.de

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4.3 Meldungen<br />

(8) Vere<strong>in</strong>e, die bei Abgabe e<strong>in</strong>er Meldung falsche Angaben machen, wer<strong>de</strong>n<br />

ebenso bestraft wie die Sportler, welche unter falschem Namen o<strong>de</strong>r <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er falschen<br />

Alters- bzw. Leistungsklasse starten.<br />

(9) Alle Veranstalter haben bei E<strong>in</strong>gang von Meldungen folgen<strong>de</strong>s zu beachten:<br />

─ Falls die Meldung e<strong>in</strong>es Sportlers bzw. e<strong>in</strong>er Mannschaft nicht angenommen<br />

wer<strong>de</strong>n kann, muss <strong>de</strong>r Veranstalter postwen<strong>de</strong>nd, spätestens am Tage nach<br />

Mel<strong>de</strong>schluss, Startabsage erteilen.<br />

─ Telefonische Startmeldungen verpflichten zum Start. Diese Meldungen müssen<br />

umgehend schriftlich nachgereicht wer<strong>de</strong>n.<br />

(10) Bei Wettbewerben können Nenngel<strong>de</strong>r erhoben wer<strong>de</strong>n. Die maximale Höhe<br />

ist <strong>in</strong> <strong>de</strong>n entsprechen<strong>de</strong>n WB enthalten. Nenngel<strong>de</strong>r s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> <strong>de</strong>r Ausschreibung<br />

anzugeben, sie können bereits mit Abgabe <strong>de</strong>r Meldung verlangt wer<strong>de</strong>n.<br />

Mel<strong>de</strong>t sich e<strong>in</strong> Sportler vor Ablauf <strong>de</strong>r Mel<strong>de</strong>frist (E<strong>in</strong>gang Veranstalter) ab, s<strong>in</strong>d<br />

ihm bereits bezahlte Nenngel<strong>de</strong>r zu erstatten; bei e<strong>in</strong>er Abmeldung bzw. Entschuldigung<br />

nach Ablauf <strong>de</strong>r Mel<strong>de</strong>frist verbleiben sie beim Veranstalter.<br />

(11) Nachmeldungen (ausgenommen bei Meisterschaften) s<strong>in</strong>d zulässig, falls sie<br />

nicht ausdrücklich <strong>in</strong> <strong>de</strong>r Ausschreibung ausgeschlossen s<strong>in</strong>d. Bei Nachmeldungen<br />

ist neben <strong>de</strong>m normalen Nenngeld gemäß Wettkampbestimmungen bzw.<br />

Ausschreibung e<strong>in</strong>e zusätzliche Nachmel<strong>de</strong>gebühr <strong>in</strong> Höhe von maximal<br />

─ 15,-- € bei Männern, Frauen, Senioren,<br />

─ 10,-- € bei Junioren/Junior<strong>in</strong>nen,<br />

─ 5,-- € bei allen an<strong>de</strong>ren Klassen<br />

zulässig.<br />

Nachmeldungen müssen bis 1 Stun<strong>de</strong> vor Wettbewerbsbeg<strong>in</strong>n erfolgen.<br />

(12) Der Ausrichter ist verpflichtet, e<strong>in</strong>e aktuelle Startliste zu erstellen und <strong>de</strong>m<br />

VKK vor Wettbewerbsbeg<strong>in</strong>n auszuhändigen.<br />

4.3.2 Abmeldung gemel<strong>de</strong>ter Sportler/Mannschaften<br />

(1) Mit Aufnahme <strong>in</strong> e<strong>in</strong>e endgültige Mel<strong>de</strong>liste zum Mel<strong>de</strong>schluss s<strong>in</strong>d die<br />

Sportler zum Start verpflichtet (BHV 04/2011).<br />

Sportler o<strong>de</strong>r Mannschaften, die aus irgendwelchen Grün<strong>de</strong>n ihrer Startverpflichtung<br />

nicht nachkommen können, haben dieses <strong>de</strong>m Ausrichter o<strong>de</strong>r VKK<br />

schnellstens zur Kenntnis zu br<strong>in</strong>gen.<br />

Diese Sportler können am gleichen Tage an ke<strong>in</strong>em an<strong>de</strong>ren Wettbewerb teilnehmen.<br />

(2) Sportler, <strong>de</strong>ren Entschuldigung nicht spätestens 24 Stun<strong>de</strong>n nach <strong>de</strong>m Wettbewerb<br />

beim Veranstalter o<strong>de</strong>r VKK vorliegt, s<strong>in</strong>d zur Zahlung e<strong>in</strong>es Reuegel<strong>de</strong>s<br />

von 10,-- € zuzüglich Startgeld verpflichtet.<br />

Das Geld wird vom Veranstalter beim Vere<strong>in</strong> <strong>de</strong>s Sportlers e<strong>in</strong>gefor<strong>de</strong>rt und ist <strong>in</strong>nerhalb<br />

von 4 Wochen zu zahlen. Ansonsten wird <strong>de</strong>r Sportler durch <strong>de</strong>n Lan<strong>de</strong>sverband<br />

<strong>de</strong>s Veranstalters 14 Tage gesperrt (Verfahren ohne Anhörung).<br />

(3) E<strong>in</strong>e nichtabgemel<strong>de</strong>te Mannschaft Radpolo/Radball wird für <strong>de</strong>n nächsten<br />

Spieltag gesperrt.<br />

<strong>Sportordnung</strong> 04/2011 19

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