Sportordnung - Radsport-in-niedersachsen.de
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4.4 Teilnahme an Wettbewerben<br />
4.4.4 Teilnahmebeschränkungen<br />
(1) Bei allen Wettbewerben kann die Teilnehmerzahl bzw. Anzahl <strong>de</strong>r Mannschaften<br />
<strong>in</strong> <strong>de</strong>r Ausschreibung beschränkt wer<strong>de</strong>n. Es ist dann aber <strong>de</strong>r Mel<strong>de</strong>schluss<br />
um acht Tage vorzuverlegen und <strong>de</strong>n nicht angenommenen Sportlern sofort<br />
e<strong>in</strong>e Absage zu erteilen, damit die Möglichkeit e<strong>in</strong>er an<strong>de</strong>ren Meldungsabgabe<br />
erhalten bleibt.<br />
(2) Rückweisungen <strong>de</strong>r Sportler bzw. Mannschaften, die für e<strong>in</strong>en <strong>in</strong> <strong>de</strong>n Amtlichen<br />
Mitteilungen ausgeschriebenen Wettbewerb gemel<strong>de</strong>t haben, dürfen nur aus<br />
sportrechtlichen Grün<strong>de</strong>n o<strong>de</strong>r <strong>in</strong> <strong>de</strong>r Ausschreibung bereits aufgeführten technischen<br />
Grün<strong>de</strong>n zurückgewiesen wer<strong>de</strong>n. Sportrechtliche Grün<strong>de</strong> s<strong>in</strong>d z. B.: Fahrerfel<strong>de</strong>r<br />
mit mehr als 200 Teilnehmern, Meldungen <strong>in</strong> falscher Alters- o<strong>de</strong>r Leistungsklasse,<br />
Sperre <strong>de</strong>s Sportlers. Bei Zurückweisungen muss <strong>in</strong> je<strong>de</strong>m Fall das<br />
Gleichheitspr<strong>in</strong>zip für alle Sportler gewährleistet se<strong>in</strong>.<br />
4.4.5 Startverpflichtung, Startverbot<br />
(1) Die Bezirks- und Lan<strong>de</strong>sverbän<strong>de</strong> haben das Recht, bei ihren Meisterschaften<br />
Startverbot für alle sonstigen Wettbewerbe gleicher Diszipl<strong>in</strong> (z. B. Bahn o<strong>de</strong>r<br />
Straße) zu erlassen. Ausgenommen davon s<strong>in</strong>d Sportler, die für überregionale<br />
Wettbewerbe vorgesehen und beim zuständigen Lan<strong>de</strong>sverband angefor<strong>de</strong>rt s<strong>in</strong>d.<br />
(2) Bei Veranstaltungen mit nationalen Mannschaftswertungen o<strong>de</strong>r bei sonstigen<br />
größeren unter Aufsicht <strong>de</strong>r UCI stehen<strong>de</strong>n Veranstaltungen e<strong>in</strong>schließlich Rundfahrten<br />
behält sich die jeweilige Kommission vor, die <strong>in</strong> Frage kommen<strong>de</strong>n Teilnehmer,<br />
Schrittmacher, Helfer usw. zu bestimmen und die Meldungen dafür abzugeben.<br />
Direktmeldungen s<strong>in</strong>d nicht gestattet.<br />
(3) Sportler und Sportler<strong>in</strong>nen, die von <strong>de</strong>n Kommissionen zur Teilnahme an<br />
Meisterschaften o<strong>de</strong>r sonstigen großen Nationalen und Internationalen Wettbewerben<br />
bestimmt wer<strong>de</strong>n, s<strong>in</strong>d verpflichtet, an diesen Wettbewerben teilzunehmen<br />
und ihre bzw. die Interessen <strong>de</strong>s BDR nach besten Kräften wahrzunehmen.<br />
(4) Den Kommissionen bleibt es vorbehalten, Sportler und Sportler<strong>in</strong>nen, die für<br />
die Repräsentativkämpfe (Etappenfahrten, nationale und <strong>in</strong>ternationale Veranstaltungen,<br />
Meisterschaften, Olympia<strong>de</strong>n usw.) vorgesehen s<strong>in</strong>d, die Teilnahme an<br />
an<strong>de</strong>ren Veranstaltungen zu untersagen.<br />
4.4.6 Ergebnisliste<br />
(1) Mit <strong>de</strong>r Teilnahme an e<strong>in</strong>em Wettbewerb erklärt sich je<strong>de</strong>r Teilnehmer<br />
damit e<strong>in</strong>verstan<strong>de</strong>n, dass se<strong>in</strong> Name, <strong>de</strong>r UCI-Co<strong>de</strong> und <strong>de</strong>r Name se<strong>in</strong>es<br />
Vere<strong>in</strong>s, se<strong>in</strong>er Sportgruppe o<strong>de</strong>r/und Renngeme<strong>in</strong>schaft <strong>in</strong> die Ergebnisliste<br />
aufgenommen wer<strong>de</strong>n.<br />
Diese Ergebnisliste wird gemäß <strong>de</strong>r Regelungen <strong>in</strong> <strong>de</strong>n e<strong>in</strong>zelnen <strong>Radsport</strong>diszipl<strong>in</strong>en<br />
an <strong>de</strong>n LV und/o<strong>de</strong>r BDR und/o<strong>de</strong>r die UCI gemel<strong>de</strong>t.<br />
(2) Der BDR und se<strong>in</strong>e Lan<strong>de</strong>sverbän<strong>de</strong> veröffentlichen die Ergebnisse <strong>in</strong><br />
<strong>de</strong>n Amtlichen Organen nach <strong>de</strong>n Vorschriften <strong>de</strong>r BDR-Verwaltungsordnung.<br />
(BHV 04/2011)<br />
<strong>Sportordnung</strong> 04/2011 21