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Sportordnung - Radsport-in-niedersachsen.de

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6.1 Allgeme<strong>in</strong>e Bestimmungen<br />

6 Deutsche Meisterschaften/Rekor<strong>de</strong> (Rahmenbestimmungen)<br />

6.1 Allgeme<strong>in</strong>e Bestimmungen<br />

(1) Vom Bund Deutscher Radfahrer wer<strong>de</strong>n alljährlich Deutsche Meisterschaften<br />

durchgeführt, die Ausrichtern übertragen wird.<br />

Die DM-Diszipl<strong>in</strong>en s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> <strong>de</strong>n Anhängen <strong>de</strong>r jeweiligen Wettkampfbestimmungen<br />

aufgeführt.<br />

(2) Die Bewerbung zur Ausrichtung e<strong>in</strong>er Deutschen Meisterschaft muss über<br />

<strong>de</strong>n Lan<strong>de</strong>sverband zur Bun<strong>de</strong>shauptversammlung bzw. <strong>de</strong>r entsprechen<strong>de</strong>n<br />

Hauptausschuss-Sitzung e<strong>in</strong>gereicht wer<strong>de</strong>n. Dort wird über die Vergabe entschie<strong>de</strong>n.<br />

(3) Die Bewerbung muss enthalten:<br />

─ Term<strong>in</strong>plan unter Berücksichtigung <strong>de</strong>r Auflagen <strong>de</strong>s BDR<br />

─ Angaben zu Wettkampfstätten (Halle, Bahn, Strecken)<br />

─ die Unbe<strong>de</strong>nklichkeitsbesche<strong>in</strong>igung <strong>de</strong>r Genehmigungsbehör<strong>de</strong><br />

─ <strong>de</strong>r F<strong>in</strong>anzierungsplan<br />

─ das Konzept zur Öffentlichkeitsarbeit<br />

(4) Das BDR-Präsidium legt für je<strong>de</strong> Meisterschaft e<strong>in</strong>e Gebühr fest, <strong>de</strong>ren Höhe<br />

bis zum 1.10. je<strong>de</strong>n Jahres vom BDR veröffentlicht wird.<br />

(5) Die Kommissionen s<strong>in</strong>d berechtigt, mit Zustimmung <strong>de</strong>s Präsidiums, e<strong>in</strong>zelne<br />

DM-Diszipl<strong>in</strong>en ausfallen zu lassen. Der nächsten BHV, <strong>de</strong>m Hauptausschuss<br />

s<strong>in</strong>d die Grün<strong>de</strong> für diese Maßnahme darzulegen.<br />

(6) Treten bei Deutschen Meisterschaften weniger als fünf Teilnehmer/Mannschaften<br />

an, fällt <strong>de</strong>r betreffen<strong>de</strong> Wettbewerb aus.<br />

(7) Der/die Deutsche Meister/<strong>in</strong> erwirbt nicht automatisch das Anrecht zur Nom<strong>in</strong>ierung<br />

für <strong>in</strong>ternationale Wettbewerbe wie z. B. Weltmeisterschaften und Olympische<br />

Spiele etc.<br />

(8) Die Ausschreibung und Durchführung sonstiger nationaler o<strong>de</strong>r <strong>in</strong>ternationaler<br />

Titelwettbewerbe mit <strong>de</strong>m Begriff "Deutsche Meisterschaft" ist, sofern nicht e<strong>in</strong><br />

Beschluss <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>shauptversammlung vorliegt, generell nur mit Zustimmung<br />

<strong>de</strong>r jeweiligen Kommission gestattet.<br />

Anträge für solche Wettbewerbe müssen spätestens drei Monate vor <strong>de</strong>m beabsichtigten<br />

Veranstaltungsterm<strong>in</strong> bei <strong>de</strong>r BDR-Geschäftsstelle vorliegen.<br />

(9) Die hier aufgeführten Bestimmungen können um weitere Bestimmungen <strong>in</strong><br />

<strong>de</strong>n jeweiligen Wettkampfbestimmungen ergänzt wer<strong>de</strong>n.<br />

6.2 Zulassungsbed<strong>in</strong>gungen<br />

(1) An <strong>de</strong>n Deutschen Meisterschaften können alle <strong>de</strong>utschen Staatsangehörigen<br />

teilnehmen, die im Besitz e<strong>in</strong>er gültigen BDR- UCI-Lizenz (BHV 04/2011) s<strong>in</strong>d<br />

<strong>Sportordnung</strong> 04/2011 29

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