Ausbildung, Job – und dann? - Berufliche Bildung - Praktisch ...
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4 Aufstieg mit System <strong>–</strong> <strong>und</strong> anerkannten Abschlüssen<br />
31<br />
Fortbildungen der ersten Ebene verfolgen das Ziel,<br />
berufliches Know-how für spezielle berufliche Funktionen<br />
wie K<strong>und</strong>enberatung zu erweitern <strong>und</strong> zu<br />
vertiefen. Die zweite Ebene beinhaltet Qualifikationen<br />
für operative Führungsaufgaben in Unternehmen.<br />
Dazu gehören auch volkswirtschaftliches Urteilsvermögen<br />
<strong>und</strong> betriebswirtschaftliche Entscheidungsfähigkeit.<br />
Die dritte Ebene qualifiziert Absolventen<br />
für die Führung von Unternehmen <strong>und</strong> bescheinigt<br />
strategische Planungs- <strong>und</strong> Entscheidungskompetenz.<br />
Absolventen dieser Aufstiegsfortbildungen können<br />
damit Positionen in Unternehmen erreichen, in<br />
denen vielfach Hochschulabsolventen tätig sind.<br />
Für jede Qualifikationsebene gibt es klare Zulassungsvoraussetzungen.<br />
Es haben auch Seiteneinsteiger<br />
mit langjähriger Berufserfahrung eine Chance <strong>–</strong><br />
in ihrem Beruf erfahrene Profis also, die ihre beruflichen<br />
Kompetenzen nicht auf dem üblichen Weg<br />
erworben haben.<br />
Fortbildungsordnungen<br />
in der Weiterbildungspraxis<br />
Interview mit Dr. Jorg-Günther Grunwald,<br />
b<strong>und</strong>esinstitut für Berufsbildung (BIBB)<br />
Was hat es mit den drei Ebenen der Aufstiegsfortbildungen<br />
auf sich Muss man alle Ebenen<br />
der Reihe nach durchlaufen oder können Ebenen<br />
übersprungen werden<br />
Wer eine Aufstiegsfortbildung absolvieren will,<br />
muss praxiserfahren sein <strong>und</strong> über Kompetenzen<br />
verfügen, die in der betrieblichen Realität benötigt<br />
werden. Unter gewissen Voraussetzungen ist ein<br />
Überspringen einzelner Fortbildungsebenen möglich.<br />
So kann sich beispielsweise ein Fortbildungsinteressierter<br />
nach erfolgreichem <strong>Ausbildung</strong>sabschluss<br />
<strong>und</strong> mehrjähriger Berufspraxis direkt zur<br />
Fortbildungsprüfung der zweiten Ebene melden.<br />
Ein Abschluss der ersten Ebene ist somit in den<br />
meisten Fällen nicht zwingende Voraussetzung<br />
für die Zulassung zur Prüfung der zweiten Ebene.<br />
Allerdings setzt ein Abschluss der dritten Ebene<br />
mindestens die Qualifikationen der zweiten Ebene<br />
voraus, sodass hier in der Regel ein Überspringen<br />
nicht möglich ist.<br />
Wie kann ich prüfen, ob mich eine bestimmte<br />
Fortbildung auch im Falle eines Arbeitgeberwechsels<br />
weiterbringt <strong>–</strong> also ob sie branchenweit<br />
oder b<strong>und</strong>esweit anerkannt ist<br />
Die Fortbildungsbezeichnung gibt auf diese Frage<br />
oft leider keinen eindeutigen Hinweis. Deshalb ist<br />
es wichtig, sich zu informieren <strong>und</strong> entsprechende<br />
Beratung zu suchen: bei den für die Prüfung<br />
zuständigen Stellen, dem jeweiligen Berufs- oder<br />
Branchenverband oder den Arbeitsagenturen.<br />
Dort sollte man sich unbedingt nach der Akzeptanz<br />
des jeweiligen Fortbildungsabschlusses erk<strong>und</strong>igen.<br />
Die Liste der bestehenden b<strong>und</strong>esweit<br />
gültigen Fortbildungsordnungen in der Zuständigkeit<br />
des B<strong>und</strong>esministeriums für <strong>Bildung</strong> <strong>und</strong><br />
Forschung (BMBF) ist auch über das Internet<br />
abrufbar. Außerdem hat das B<strong>und</strong>es institut für<br />
Berufsbildung eine Checkliste* online gestellt,<br />
die Weiterbildungsinteressierten die Auswahl<br />
geeigneter beruflicher Weiterbildungs angebote<br />
erleichtern soll.<br />
* Siehe: www.bibb.de/checkliste