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Ausbildung, Job – und dann? - Berufliche Bildung - Praktisch ...

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4 Aufstieg mit System <strong>–</strong> <strong>und</strong> anerkannten Abschlüssen<br />

31<br />

Fortbildungen der ersten Ebene verfolgen das Ziel,<br />

berufliches Know-how für spezielle berufliche Funktionen<br />

wie K<strong>und</strong>enberatung zu erweitern <strong>und</strong> zu<br />

vertiefen. Die zweite Ebene beinhaltet Qualifikationen<br />

für operative Führungsaufgaben in Unternehmen.<br />

Dazu gehören auch volkswirtschaftliches Urteilsvermögen<br />

<strong>und</strong> betriebswirtschaftliche Entscheidungsfähigkeit.<br />

Die dritte Ebene qualifiziert Absolventen<br />

für die Führung von Unternehmen <strong>und</strong> bescheinigt<br />

strategische Planungs- <strong>und</strong> Entscheidungskompetenz.<br />

Absolventen dieser Aufstiegsfortbildungen können<br />

damit Positionen in Unternehmen erreichen, in<br />

denen vielfach Hochschulabsolventen tätig sind.<br />

Für jede Qualifikationsebene gibt es klare Zulassungsvoraussetzungen.<br />

Es haben auch Seiteneinsteiger<br />

mit langjähriger Berufserfahrung eine Chance <strong>–</strong><br />

in ihrem Beruf erfahrene Profis also, die ihre beruflichen<br />

Kompetenzen nicht auf dem üblichen Weg<br />

erworben haben.<br />

Fortbildungsordnungen<br />

in der Weiterbildungspraxis<br />

Interview mit Dr. Jorg-Günther Grunwald,<br />

b<strong>und</strong>esinstitut für Berufsbildung (BIBB)<br />

Was hat es mit den drei Ebenen der Aufstiegsfortbildungen<br />

auf sich Muss man alle Ebenen<br />

der Reihe nach durchlaufen oder können Ebenen<br />

übersprungen werden<br />

Wer eine Aufstiegsfortbildung absolvieren will,<br />

muss praxiserfahren sein <strong>und</strong> über Kompetenzen<br />

verfügen, die in der betrieblichen Realität benötigt<br />

werden. Unter gewissen Voraussetzungen ist ein<br />

Überspringen einzelner Fortbildungsebenen möglich.<br />

So kann sich beispielsweise ein Fortbildungsinteressierter<br />

nach erfolgreichem <strong>Ausbildung</strong>sabschluss<br />

<strong>und</strong> mehrjähriger Berufspraxis direkt zur<br />

Fortbildungsprüfung der zweiten Ebene melden.<br />

Ein Abschluss der ersten Ebene ist somit in den<br />

meisten Fällen nicht zwingende Voraussetzung<br />

für die Zulassung zur Prüfung der zweiten Ebene.<br />

Allerdings setzt ein Abschluss der dritten Ebene<br />

mindestens die Qualifikationen der zweiten Ebene<br />

voraus, sodass hier in der Regel ein Überspringen<br />

nicht möglich ist.<br />

Wie kann ich prüfen, ob mich eine bestimmte<br />

Fortbildung auch im Falle eines Arbeitgeberwechsels<br />

weiterbringt <strong>–</strong> also ob sie branchenweit<br />

oder b<strong>und</strong>esweit anerkannt ist<br />

Die Fortbildungsbezeichnung gibt auf diese Frage<br />

oft leider keinen eindeutigen Hinweis. Deshalb ist<br />

es wichtig, sich zu informieren <strong>und</strong> entsprechende<br />

Beratung zu suchen: bei den für die Prüfung<br />

zuständigen Stellen, dem jeweiligen Berufs- oder<br />

Branchenverband oder den Arbeitsagenturen.<br />

Dort sollte man sich unbedingt nach der Akzeptanz<br />

des jeweiligen Fortbildungsabschlusses erk<strong>und</strong>igen.<br />

Die Liste der bestehenden b<strong>und</strong>esweit<br />

gültigen Fortbildungsordnungen in der Zuständigkeit<br />

des B<strong>und</strong>esministeriums für <strong>Bildung</strong> <strong>und</strong><br />

Forschung (BMBF) ist auch über das Internet<br />

abrufbar. Außerdem hat das B<strong>und</strong>es institut für<br />

Berufsbildung eine Checkliste* online gestellt,<br />

die Weiterbildungsinteressierten die Auswahl<br />

geeigneter beruflicher Weiterbildungs angebote<br />

erleichtern soll.<br />

* Siehe: www.bibb.de/checkliste

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