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Fragenkatalog zum GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz (WSG)

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1. Wechsel von der <strong>GKV</strong> in die PKV (3-Jahres-Regelung)<br />

Grundsätzliches<br />

Worin unterscheidet sich die PKV nach der Reform noch von der <strong>GKV</strong><br />

Die bisherige Tarifwelt der PKV bleibt weiterhin bestehen. Zusätzlich gibt es ab 2009 den Basistarif.<br />

Auch Neuversicherte können sich hierfür entscheiden. Ihre Wahlmöglichkeiten innerhalb der PKV<br />

sind also genauso groß wie vor der Reform; im Grunde sogar noch größer, denn sie können sich auch<br />

für den Basistarif entscheiden. Der Basistarif ist also nur eine weitere Option.<br />

Auch im Basistarif gibt es Unterschiede zur <strong>GKV</strong>. So werden die Beiträge nicht einkommensabhängig<br />

kalkuliert, sondern das Eintrittsalter sowie das Geschlecht sind ausschlaggebend. Lediglich bei einer<br />

finanziellen Überforderung durch die Beitragszahlungen und einer daraus resultierenden Beitragskappung<br />

ist das Einkommen relevant.<br />

Zudem werden auch im Basistarif Alterungsrückstellungen gebildet und damit eine Vorsorge für das<br />

Alter getroffen. Selbst im Basistarif ist die PKV also demografiefest.<br />

Einen Mindestbeitrag wie in der <strong>GKV</strong> gibt es nicht. Durch ein geringes Eintrittsalter plus Beitragshalbierung<br />

im Falle von Hilfebedürftigkeit kann der Beitrag also durchaus günstiger sein als in der <strong>GKV</strong>.<br />

(Später könnten die Versicherten in einen besseren Tarif wechseln, wenn ihr Geschäft „läuft“.)<br />

Die beitragsfreie Familienversicherung der <strong>GKV</strong> gibt es im Basistarif nicht. Hier ist für jeden einzelnen<br />

Versicherten ein Beitrag zu zahlen – wie auch sonst in der PKV üblich.<br />

Lohnt sich ein Wechsel zur PKV überhaupt noch<br />

Ja, denn die bisherige Tarifwelt und die Grundsätze der PKV bleiben bestehen.<br />

• Der Versicherte kann sich seinen Versicherungsschutz nach seinen eigenen Bedürfnissen und<br />

Wünschen auswählen.<br />

• Hier gilt weiterhin der Grundsatz, dass einmal vertraglich vereinbarte Leistungen ein Leben lang<br />

garantiert sind. Weder der Gesetzgeber noch der Versicherer können sie kürzen oder streichen<br />

(Ausnahme: Basistarif ab 2009).<br />

• Es wird weiterhin mit der Bildung von Alterungsrückstellungen Vorsorge fürs Alter betrieben.<br />

So ist ein bezahlbarer und umfassender Versicherungsschutz auch im Rentenalter in 30, 40 Jahren<br />

noch möglich.<br />

Neu kommt hinzu: Ein Selbständiger muss sich keinerlei Gedanken machen, was passiert, wenn sein<br />

Geschäft einmal schlecht läuft und er die Versicherungsbeiträge nicht mehr zahlen kann. Denn er kann<br />

jederzeit in den Basistarif wechseln.

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